wahlfach marecum. angebot eines marecum-spezifischen wahlfachs 1. und 2. woche des zweiten...

Post on 06-Apr-2015

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Wahlfach MaReCuM

Wahlfach MaReCuM

Angebot eines MaReCuM-spezifischen Wahlfachs 1. und 2. Woche des zweiten Studienjahres Abschluss mit benoteter Klausur Abbildung der Qualifizierungswege des klinischen

Studienabschnitts Vorlesungen für alle Studierenden gemeinsam – Einblick in die

verschiedenen Themen der Qualifizierungswege Seminare nur in dem ausgewählten Bereich – Vertiefungen in

den verschiedenen Tracks

Wahlfach MaReCuM

Qualifizierungsweg Klinische Praxis: • Wahlfach Medical Skills - Notfallmedizin (inklusive 1. Hilfe),

Befunderhebung, Medical English, Medizinische Informatik (80)

Qualifizierungsweg Masterstudium: • Wahlfach Gesundheitsökonomie – Health Care Management, Health

Economics (22)• Wahlfach Medical Physics - siehe auch

www.ma.uni-heidelberg.de/ag/medphys/ (22)

Qualifizierungsweg Wissenschaft: • Wahlfach Klinische Forschung - Zusammenspiel Kliniker/Forscher in den

verschiedenen medizinischen Bereichen, Triple-B-Lectures, Medical Journals (44)

Wahlfach MaReCuM

Wahlfach MaReCuM

Wahlfach MaReCuM

Online-Eintragung:

• Mittwoch, 18.7., 10 Uhr bis Mittwoch, 25.7., 10 Uhr

Landesprüfungsamt

Universität Heidelberg

• Alle Angebote der Universität Heidelberg (Medizinische Fakultät sowie andere Fakultäten), die in einem Fach zu einem benoteten Leistungsnachweis führen (ausgenommen vorklinische und klinische Pflichtveranstaltungen aus dem Studiengang Medizin), können als Wahlfach für M 1 - neu - anerkannt werden.

Landesprüfungsamt

• Alle Angebote, die im Rahmen eines inländischen anderen Universitätsstudiums (z.B. Chemie, Biologie, Physik) vor dem Medizinstudium absolviert wurden und die in einem Fach zu einem benoteten Leistungsnachweis führen (ausgenommen vorklinische und klinische Pflichtveranstaltungen aus dem Studiengang Medizin), werden akzeptiert.

Landesprüfungsamt

Negativabgrenzung:

• Studienleistungen, die außerhalb eines Universitätsstudiums z.B. im Rahmen eines Fachhochschulstudiums erworben wurden, können nicht für das Wahlfach M 1 - neu - anerkannt werden. Daneben möchten wir darauf hinweisen, dass Nachweise über mehrere Fächer (z.B. Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen, Diplomabschlüsse) nicht für das Wahlfach M 1 - neu - anerkannt werden können.

Landesprüfungsamt

Hinweis:• Die Anerkennung des Wahlfaches M 1 - neu - erfolgt im

Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - neu –

• Eine vorherige separate Anerkennung erfolgt nicht.• Das Wahlfach für M 1 - neu - wird auf dem Zeugnis über den

Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und auf dem Zeugnis über die Ärztliche Prüfung ausgewiesen.

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