was war, was bleibt? - rückblick auf zwei jahre arbeit der esf-netzwerke in niedersachsen und...
Post on 06-Apr-2015
106 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Was war, was bleibt? -
Rückblick auf zwei Jahre Arbeit der ESF-Netzwerke
in Niedersachsen und Bremen
Kai Weber, 12.01.2011 Flüchtlingsrat Niedersachsen
Kai Weber
12.01.2011
Vorläuferprojekte EQUAL im Themenfeld Asyl:
Projekt SpuK - Sprache und Kultur
Zielsetzung: Ausbildung von Sprach- und Kulturmittlern Entwicklung eines entsprechenden Betätigungsfeldes Fortbildung und Qualifizierung Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung / interdisziplinäre Beratungsstelle
Projekt SAGA - Selbsthilfe Arbeitsmarktzugang und Gesundheit von Asylsuchenden
Zielsetzung: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit - durch Hilfen beim Arbeitsmarktzugang und - durch eine verbesserte Gesundheitsversorgung für Asylsuchende
Träger:• Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. (Koordination),• der VNB (Verein Nds. Bildungsinitiativen),• Universität Osnabrück und der• Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Kai Weber
12.01.2011
AZF Hannover:• Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.• HWK Hann. Projekt- und Servicegesellschaft mbH• Deutscher Gewerkschaftsbund Nds – HB – S-A• Bund Türkisch-Europäischer Unternehmer e.V.
basic Celle / Lüneburg:• VHS Celle• Christliches Jugenddorf CJD• Plattform ezidischer Celler PEC• Bundesagentur für Arbeit
Bremer Integrationsnetz BIN• Zentrum für Schule und Beruf• AWO Bremen• Paritätisches Bildungswerk• Waller Besch.- und Qual.gesellschaft mbH
FairBleib Göttingen• Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e.G.• Jugendhilfe Göttingen• Beschäftigungsförderung Göttingen• Institut für angewandte Kulturforschung IFAK e.V.• Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Nds.
Netzwerk Integration NetwIn• Caritasverband Stadt und LK Osnabrück• MaßArbeit - kommunale Arbeitsvermittlung• EXIL - Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.• Diakonisches Werk Rotenburg/Wümme• Verein zur Förderung ganzheitl. Bildung Barnstorf
Kai Weber
12.01.2011
Netzwerke AZF, Basic, BIN, Fairbleib, NetwIn
1653 Teilnehmer/innen = 100 %, rund 50% Geduldetedurchschnittlich 37% Frauen
650 Vermittlungen in Arbeit und Ausbildung ( = 39%)
500 Qualifikationskurse und -maßnahmen
Veröffentlichung etlicher qualifizierter Produkte...
Kai Weber
12.01.2011
Hauptherkunftsländer der Teilnehmer/innen
• ehemaliges Jugoslawien (Fairbleib: 73%)• Syrien• Irak• Türkei• Iran• Libanon• Afghanistan
Geduldete Stichtag 31.12.2006
175.000 Geduldete
• 56.300 Serbien• 11.900 Türkei• 10.900 Irak• 6.700 Syrien• 5.400 Libanon• 5.400 Iran
• 5.000 Vietnam• 4.800 Afghanistan • 4.600 Bosnien-Herzegowina
Bundesweit erteilte Aufenthaltserlaubnisse
seit 2006 bis zum Stichtag 31.12.2009
61.350 AE aus humanitären Gründen. Davon:
• 24.250 AE § 23 I AufenthG n. IMK-Reg. 2006
• 37.100 AE nach gesetzlicher Regelung,
davon ca. 2/3 weiterhin nur „auf Probe“
Bundeweit erteilte Aufenthaltserlaubnisse
seit 2006 bis zum Stichtag 31.12.1009
65.600 AE aus humanitären Gründen. Davon:
• 24.250 AE § 23 I AufenthG n. IMK-Reg. 2006
• 41.350 AE nach gesetzlicher Regelung,
davon ca. 2/3 weiterhin nur „auf Probe“
38,69
28,48
23,62%
27,63%
25,57%
26,00%
40,12%
24,59
32,57%
39,12%
41,66%
39,22
24,09
20,33
23,8
39,08
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Abbildung 6: Erteilung AE bis zum 31.12.2009 im Verhältnis zur Zahl der Geduldeten Ende 2006
(178.000, davon etwas über 100.000 seit mehr als sechs Jahren)
AE nach IMK-Reg.
AE n. gesetzl. Reg.
Quellen: Ausländerzentralregister (Duldungen) / Angaben der Bundesländer© Flüchtlingsrat Niedersachsen
Geduldete Stichtag 31.12.2009
90.000 Geduldete im Bundesgebiet12.600 Geduldete in Niedersachsen, davon 73% länger als 6 Jahre
• 6.700 Türkei• 6.700 Irak • 4.500 Syrien• 4.000 Libanon
• 15.600 ehem. Jugoslawien, davon- 3.900 Serbien oder Montenegro- 3.900 Serbien oder Kosovo- 3.400 Serbien- 4.400 Kosovo
Politischer Rahmen:
• IMK-Verlängerungsbeschluss vom 4.12.2009 (Verlängertes Bleiberecht auf Probe)
• Arbeitsmigrationsteuerungsgesetz (ab 1.1.2009)- § 18a AufenthG – Aufenthalt durch Arbeit- Liberalisierungen beim Arbeitsmarktzugang (Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete: 1 Jahr; Verzicht auf Vorrangprüfung für Geduldete nach 4 (1) Jahren, Anspruch auf BaföG und BAB)
• IMK-Bleiberechtsbeschluss vom 19.11.2010 / Beschluss Innenausschuss Bundesrat vom 2.12.2010 (Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 21 sowie ggfs. für ihre Eltern)
• Art. 8 EMRK / Ländererlasse betr. § 25 Abs. 5 AufenthG: „Unzumutbarkeit“ einer Ausreise
Bremer Erlass vom 17.09.2010
Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis: 1) Allgemeine Faktoren migrantischer Benachteiligung
• Mangelnde Anerkennung von Zeugnissen• Unterbewertung migrantischer Qualifikationen (z.B. Sprachkenntnisse)• Flucht- und migrationsbedingte Brüche in der Bildungsbiografie• Vorurteile und Diskriminierung
2) Dequalifizierung und Ausgrenzung über viele Jahre - Defizite bei:
• Erfassung der TN als Arbeitslose / Arbeitssuchende• Profiling, Erstellung von Lebensläufen, professionelle Bewerbung• Nutzung vorhandener Arbeitsmarktinstrumente des SGB II / SGB III• Nachhaltige, aufeinander aufbauende Qualifizierung und Vermittlung
Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis: 3) Schwierigkeiten aufgrund rechtlicher Auflagen und Beschränkungen
• Wohnsitzauflage als Hindernis bei der Arbeitssuche (Beispiel Arzthelferin Göttingen)• Residenzpflicht als Hindernis bei der Arbeitssuche (Beispiel verweigerter Umzug Wilhelmshaven - Köln)• Bestehende Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs (Beispiel Tschetschenin mit Aufenthaltsgestattung)• Beschränkungen der BAB für Personen mit Duldung / AE nach § 25,5 (Beispiel Syrer in Bremen)• Erpressbarkeit / Ausbeutung der Teilnehmer/innen (Bindung des Status an Nachweis ausreichender Erwerbstätigkeit)
Probleme der Arbeitsmarktintegration in der Praxis: 4) Statusrechtliche Schwierigkeiten
•„zu guter“ Aufenthalt (Widerruf Asylberechtigung, kurze Ehebestandszeiten, Studium pp.)• Kurzzeitiger Auslandsaufenthalt als schädliche Unterbrechung • Sippenhaft bei Straftaten in der Familie• Einzelfallbetrachtung bei Familienverbünden (Kinderbetreuung, gegenseitige Unterstützung in Netzwerken)• ausländerrechtliche Arbeitsverbote (Passbeschaffung und Arbeitserlaubnis) 5) Kommunikationsstile • Von der „Fremdenabwehr“ zur Integrationsperspektive• Abstimmung zwischen Ausländerbehörde und ARGe
Qualitative Verbesserungen
• Begründung neuer strategischer Partnerschaften:- Zusammenarbeit von Flüchtlingsinitiativen, Verbänden und Arbeitsmarktakteuren- Perspektivenwechsel durch Einbindung der Ausländerbehörden
• Öffnung der Regeldienste für Flüchtlinge • Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung• Sicherung von Qualifikationen der Zielgruppe• Linderung des bestehenden Fachkräftemangels• Sensibilisierung für die „Kosten der Nichtintegration“
Resümee:
• Integration sollte mit dem ersten Tag beginnen• Institutionen müssen sich öffnen• Potentiale sind besser zu nutzen und zu fördern• Flüchtlinge und MigrantInnen sind wichtige Akteure auf dem Arbeitsmarkt - auch als Arbeitgeber
Aktionsplan
• Netzwerke ausbauen• Ausbildungsbeteiligung von jungen Flüchtlingen stärken• Vermittlung in Arbeit effizienter gestalten• Qualifizierung offensiv betreiben• Arbeitsmarktzugang erleichtern
Danke für ihre Aufmerksamkeit!
top related