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Post on 05-Sep-2019
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Wie gründe ich ein Unternehmen?
Eine Unternehmensgründung ist ein sehr komplexer Vorgang, auch wenn es sich um ein kleines
Unternehmen handelt. Auf diesem Arbeitsblatt werden einige Grundsätze für die Existenzgründung
vorgestellt.
Wie gründe ich ein Unternehmen?.......................................................................................................................1
1. Eine Idee ausarbeiten.........................................................................................................................................2
2. Geschäftsplan.................................................................................................................................................2
3. Gewerbe anmelden .......................................................................................................................................2
4. Einstellen von Mitarbeitern .........................................................................................................................2
4.1 Lohnsteuer-Anmeldung ........................................................................................................................6
5. Förderprogramme für die Existenzgründung ...........................................................................................6
6. Kredit beantragen..........................................................................................................................................7
Quellen................................................................................................................................................................8
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1. Eine Idee ausarbeiten
Alles beginnt mit einer Idee. Sie können hervorragend Kuchen backen und möchten ein Café eröffnen?
Sie reinigen gerne und versprechen sich von einer nachhaltig arbeitenden Reinigungsfirma Erfolg? Oder
ist es eher ein halal/koscherer Partyservice oder eine vegane Außerhausverpflegung für Senioren? Was
auch immer Sie vorhaben, machen Sie sich die Mühe die Umsetzung ihrer Geschäftsidee gut zu planen.
2. Geschäftsplan
Die Idee in einem Geschäftsplan (englisch business plan) niederschreiben. In diesem Papier stehen alle
notwendigen Überlegungen zur Gründung des Unternehmens. Das dient einerseits dazu sich eine
Strategie für das zukünftige Geschäft zu überlegen, und andererseits Geldgeber davon zu überzeugen.
Das fängt bei dem Namen des zukünftigen Geschäfts an, mit welcher Idee soll Geld verdient werden
und was ist das besondere an meiner Geschäftsidee? Wer sind meine zukünftigen Kunden und welche
gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulassungen, Genehmigungen) müssen erfüllt werden? Eine Übersicht,
was alles in den Geschäftsplan gehört, erhält man beispielsweise auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Checklisten-
Uebersichten/Businessplan/inhalt.html
3. Gewerbe anmelden
Grundsätzlich sind in Deutschland alle Existenzgründer verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die
geschieht bei der zuständigen Behörde an dem Ort, wo der Betrieb ansässig ist (Gewerbemeldestelle,
Ordnungsamt). In der Stadt Essen wird der Antrag bei der Gewerbemeldestelle beim Stadtsteueramt
der Stadt Essen angenommen
(https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_21/GewerbeAnUmmeldung.de.html). Die Anmeldung
kostet eine geringe Bearbeitungsgebühr.
4. Einstellen von Mitarbeitern
Ist vorgesehen Mitarbeiter/innen anzustellen, muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Sie wird
zur Meldung beschäftigten Arbeitnehmer/innen bei der Sozialversicherung benötigt. Vergeben wird die
Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Die Anträge können telefonisch oder schriftlich
(E-Mail, Fax, Briefpost, Antrag als PDF-Version und Online-Antrag) gestellt werden.
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https://www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/alles-wichtige
Zu Beginn einer Beschäftigung (auch bei geringfügig Beschäftigten) müssen Sie zukünftige
Mitarbeiter/innen sowohl bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt anmelden. Die Anmeldung
der Beschäftigten bei der gesetzlichen Sozialversicherung können Sie beispielsweise über die
Ausfüllhilfe sv.net (die Abkürzung steht für „Sozialversicherung im Internet“) durchführen.
sv.net wird von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung
GmbH) (https://www.itsg.de/) im Auftrag der nachfolgenden Krankenkassen-Organisationen
bereitgestellt: AOK Bundesverband, Knappschaft Bahn See, BITMARCK Service GmbH für
Betriebskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, BITMARCK
Service GmbH für die Innungskrankenkassen, Verband der Ersatzkassen e. V.
Die Module für folgende Verfahren werden anteilig finanziert durch:
Verfahren AuftraggeberMeldungen, Beitragserhebungen an
berufsständische Versorgungseinrichtungen.
DASBV - Datenservice für berufsständische
Versorgungseinrichtungen GmbH
Sofortmeldungen und Abgabegründe für die
Deutsche Rentenversicherung im Verfahren
Entgeltbescheinigungen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Arbeits-/Nebeneinkommensbescheinigungen. Bundesagentur für Arbeit
Abgabegründe für die Unfallversicherung im
Verfahren Entgeltbescheinigungen.
DGUV - Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (Spitzenverband)
sv.net gibt es in zwei Programmvarianten:
sv.net/standard ist eine betriebssystemunabhängige Internetanwendung und lässt sich in einem
aktuellen Internetbrowser unter dem Link: https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ aufrufen.
sv.net/comfort ist eine auf MS Windows-PCs lokal zu installierende Einzelplatz-Anwendung.
Das Programm zum Download sowie eine Installationsanleitung finden Sie unter
https://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/downloads/.
Voraussetzung für eine elektronische Übermittlung von Meldungen mit sv.net ist die Registrierung mit
Ihrer Betriebsnummer, die Sie von der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit erhalten
haben. Nach der Erstellung eines Benutzerkontos können Sie in der Anwendung alle notwendigen
Schritte wie An- und Abmeldung von Beschäftigten, die Jahresmeldung, Eingabe der Betriebsdaten und
die Beitragserhebung durchführen. Der Leistungsumfang der Version 19.0 von sv.net kann unter dem
folgenden Link eingesehen werden:
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https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2019/01/Leistungsumfang-sv.net-19.0.pdf
Das Ausfüllen des Online-Formulars zur Meldung eines Beschäftigten benötigt etwas
Einarbeitungszeit. Für einige Angaben wie z. B. die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und
Pflegeversicherung, die Personengruppe oder den Schulabschluss werden Schlüsselzahlen benötigt
(Abbildung 1).
Abbildung 1) Beispiel für das sv.net/standard-Formular zur Anmeldung eines Beschäftigten
Sollten Sie einmal nicht wissen was Sie in einem Feld eintragen müssen, erhalten Sie durch Anklicken
des grauen beschrifteten Feldes Hilfe und Ihnen werden in einem neuen Browserfenster alle
verfügbaren Schlüssel und deren Bezeichnung aufgeführt (Abbildung 2), die Sie anschließend nur noch
auswählen müssen.
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Abbildung 2) verfügbare Schlüssel für das Feld „Tätigkeitsschlüssel“ in der Internetanwendung sv.net/standard
Unter dem Menüpunkt „Hilfe“ finden Sie das Handbuch, Informationen zum Produkt, den
Versionshinweis und Kontaktdaten sowie ein Kontaktformular.
Weitere Unterstützung finden Sie hier:
sv.net Fragen & Antworten-Seite (FAQ):
https://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/faqs/bereich-allgemein/
Bei technischen Fragen (Installation, Konfiguration, technische Fehlermeldungen) kontaktieren
Sie bitte die technische sv.net-Hotline im Hause der ITSG GmbH, s.
https://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/unterstuetzung-support/.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an fachliche sv.net-Ansprechpartner bei den
Sozialversicherungsträgern, s. https://online.gkvnet-ag.de/svnet-
online/scripts/Kontakte.asp?param=0000?param=0000.
Dort erreichen Sie kompetente und geduldige Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen.
Fachliche sv.net-Ansprechpartner können bei Bedarf auch alle abzuführenden Beiträge zur
Sozialversicherung mit Ihnen klären.
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4.1 Lohnsteuer-Anmeldung
Alle steuerlichen Angelegenheiten können über das Online-Portal „Elster-Online“ abgewickelt werden.
https://www.elster.de/eportal/start
Hier kann neben der Steuererklärung auch eine Lohnsteuer-Anmeldung für die Angestellten eingereicht
werden. Mit der Lohnsteuer-Anmeldung wird dem Finanzamt mitgeteilt, wie viele Steuern für den oder
die Angestellten zu zahlen sind. Bei allen Behörden gibt es Erklärungen, und wenn diese nicht
ausreichen, auch telefonischen Rat.
Abbildung 2) Beispiel für das Online-Formular zur Lohnsteuer-Anmeldung
5. Förderprogramme für die Existenzgründung
Für Existenzgründer werden Seminare und Beratung angeboten. Darüber hinaus gibt es Hilfen bei der
Finanzierung. Dazu gehören auch diverse Wettbewerbe, bei denen die Geschäftsidee vorgestellt und die
Gründer mit der besten Idee einen Geldpreis gewinnen können. Die Angebote unterscheiden sich
zwischen den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen gibt es die sogenannten STARTERCENTER
NRW, deren Träger die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und kommunale
Wirtschaftsförderungen sind. Einen Überblick über die Angebote gibt die Starthilfe für
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Existenzgründung in NRW (https://www.startercenter.nrw/).
Hier werden auch die Förderprogramme vorgestellt. Auch besteht die Möglichkeit, bei fehlenden
Sicherheiten Bürgschaften für einen Kredit zu bekommen. Weitere Informationen bietet die IHK auf
ihrer Internetseite (https://www.ihk-nordwestfalen.de/Zielgruppen/Gruendung)
6. Kredit beantragen
Für einen Kredit müssen die Geldgeber von der geplanten Geschäftsidee überzeugt werden. Bei der
Kreditwürdigkeitsprüfung wird ermittelt, ob die betreffende Person ausreichend zuverlässig und
wirtschaftlich in der Lage ist, die Rückzahlung der Kreditsumme zu leisten. Denn das Kreditinstitut
möchte sichergehen, dass es das geliehene Geld plus Zinsen zurückerhält. Da die Einschätzung der
Vermögensverhältnisse nicht leicht ist, wird mit unterschiedlichen Methoden versucht, ein möglichst
vollständiges Bild zu bekommen. Auskünfte erteilen beispielsweise Institutionen wie die Schufa
Holding AG (https://www.schufa.de/de/), die arvato Financial Solutions
(https://finance.arvato.com/de.html) oder die CRIF Bürgel GmbH (https://www.crifbuergel.de/de).
Bei der Schufa wird aus den gesammelten Daten ein Prozentwert errechnet, der sogenannte SCHUFA-
Basisscore. Dieser Score soll die Wahrscheinlichkeit ausdrücken, mit der Rechnungen und Kredite
bezahlt werden. Je höher der Score, desto geringer ist das Risiko. Laut Aussage der Schufa wird für die
Berechnung weder die Staatsangehörigkeit einer Person, noch die ethnische Herkunft, Angaben zur
politischen Einstellung oder Religionszugehörigkeit mit einbezogen.
Außerdem wird geprüft, wie hoch das vorhandene Eigenkapital ist und/oder ob Sicherheiten wie
Immobilien, Grundstücke oder Versicherungen vorhanden sind. Schließlich besteht noch die
Möglichkeit, dass ein Bürge sich zur Rückzahlung der ausstehenden Summe verpflichtet, falls der
Kreditnehmer dazu nicht in der Lage sein sollte.
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Quellen
Gewerbeanmeldung. Lutz Borkenhagen (https://www.gewerbe-anmelden.info/)
Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer bzw. zur Änderungsmitteilung
Bundesagentur für Arbeit Betriebsnummern-Service 07.12.2016
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk4/~
edisp/l6019022dstbai388759.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI388762
SCHUFA-Scoreverfahren - wir wollen, dass Sie informiert sind! (Online nicht mehr Verfgbar).
https://www.schufa.de/media/team_recht/Infoblatt_zur_Scoruebersicht_August_2014.pdf
SCHUFA Holding AG: Wie funktioniert Scoring bei der SCHUFA? Zugriff 21.1.2019
https://www.schufa.de/de/ueber-uns/daten-scoring/scoring/scoring-schufa/
Bonitätsprüfung. Gabler Wirtschaftslexikon - Das Wissen der Experten
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bonitaetspruefung-29137
Erstellt durch Urte Paaßen
Wissen rund um die Hauswirtschaft
Internet: https://www.hauswirtschaft.info/
Essen, 21. Januar 2019
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