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Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung
8. – 9. April 2010
Robert Hörmannprove Unternehmensberatung GmbH
SMART SPP Österreich
Das Bundesvergabegesetz
Möglichkeiten der Implementierung von
Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen
Umweltschutz durch Vergaberecht
Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die
Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Brüssel, den 4.7.2001, KOM(2001) 274
endgültig
Europäische Kommission, Umweltorientierte Beschaffung! Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, 2005
RL 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Artikel 5 Endenergieeffizienz im öffentlichen Sektor
VO (EG) Nr. 106/2008 vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte - Artikel
6 Werbung in Bezug auf Energieeffizienzkriterien
Mitteilung der Kommission, Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen, Brüssel, den 16.7.2008, KOM(2008) 400 endgültig
RL 2009/33/EG vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
VO (EG) Nr. 66/2010 vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen
http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm
Bundesvergabegesetz § 19 Abs. 5 BVergG 2006 Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. …
Berücksichtigungsmöglichkeiten
1. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag Auftragsgegenstand und LeistungsbeschreibungTechnische SpezifikationenUmweltzeichenProduktionsprozesse und -methoden
2. Auswahl der Bieter AusschlussgründeTechnische Leistungsfähigkeit
3. ZuschlagserteilungZuschlagsverfahrenZuschlagskriterien
4. Auftragsausführungsklauseln
1. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag
Was will ich kaufen?
Bauaufträge:„Planung und Bau eines Passivenergiehauses“
Dienstleistungsaufträge:„Umweltverträgliche Gebäudereinigung“
Lieferaufträge:„Ungebleichtes Recycling-Papier“
(Foto: www.wwf.ch)
Wahl des Auftragsgegenstandes
AG ist grundsätzlich frei,jedoch Primärrecht ist zu beachten:
- Gleichbehandlung- Nichtdiskriminierung
Bio-Erdäpfel, die das Gütezeichen „Bio-Austria“ tragenBuswartehäuschen aus einheimischen Holz
AG ist aber nicht verpflichtet, seinen Bedarf so auszurichten, dass möglichst viele Anbieter
angesprochen sind.
Wie beschreibe ich, was ich will?Leistungsbeschreibung § 95 BVergG 2006
Hinreichend genau und neutral!
- Funktionale Leistungsbeschreibungen
Straßenbeleuchtung gemäß EN 13201 und einem Gesamtenergieverbrauch von max. x kWh/a ….
Das Gebäude ist so zu planen, dass der Energieverbrauch des Gebäudes nicht über 40 kWh/m2/a liegt.
und/oder
- Konstruktive Leistungsbeschreibungen
Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen mit mind. 100 lm/W sowie 2700 K und Solarpanel mit mind. 0,5 m2 …
Produktionsprozesse und -methoden § 2 Z 34 BVergG 2006
… können vorgeschrieben werden, wenn dadurch (un-)sichtbare Anforderungen an die Leistung spezifiziert werden und zur Charakterisierung des Produktes beitragen.
Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
Strom aus erneuerbarer Energiequellen
Papier muss total chlorfrei (TCF) gebleicht sein
Produktionsprozesse II § 2 Z 34 BVergG 2006
Anforderungen dürfen jedoch nicht diskriminierend sein:
Umweltfreundlicher Strom aus Windrädern
Strom aus erneuerbarer Energie
Anforderungen müssen sich auf das Produkt/Leistung beziehen und beispielsweise nicht auf dieallgemeine Unternehmenspolitik
Geschäftsreisen des Unternehmens dürfen nur per Eisenbahn erfolgen.
Der Abtransport des Bauschuttes hat per Eisenbahn zu erfolgen. (Vorsicht: nur falls nicht diskriminierend!)
Dürfen Umweltzeichen zum Einsatz kommen?
JA!
- zur Leistungsbeschreibung
- zum Nachweis
aber …
Umweltzeichen zur Leistungsbeschreibung § 98/6 BVergG 2006
AG können zur Beschreibung der Leistung auf technische Spezifikationen oder Teile davon Bezug nehmen, die in europäischen, in nationalen, multinationalen oder ins sonstigen Umweltgütezeichen festgelegt sind, sofern
- sich die Spezifikationen zur Definition der Merkmale der Leistung eignen;
- auf Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Informationen erarbeitet;
- im Rahmen eines Verfahrens unter Einbeziehung der relevanten Stakeholders erstellt und
- für alle interessierten Kreise zugänglich.
Umweltzeichen als Nachweismittel§ 98/6 BVergG 2006
„Der Nachweis der Umweltanforderungen kann durch das Umweltzeichen XY oder durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen.“
2. Auswahl der Bieter
Umweltsünder als Bieter?? Ausschlussgründe §§ 68 Abs 1 Z 4 + 5 BVergG 2006
Bieter sind auszuschließen, wenn
- berufliche Zuverlässigkeit wegen rechtskräftigem Urteil in Frage steht
- Schwere nachweisliche Verfehlungen gegen das Umweltrecht begangen wurden
§ 73 Abs 2 Unternehmer kann jedoch Besserung nachweisen!!
Umweltspezialisten als Auftragnehmer I Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006
Erfordert ein Auftrag besonderes Know-how im Umweltbereich, so ist einschlägige Erfahrung ein zulässiges Kriterium der technischen Leistungsfähigkeit.
- Referenzprojekte z.B.: Es sind 3 Referenzprojekte über Planung von Kindergärten mit einem spezifischen Heizbedarf von max. 30 kwh/m2/a vorzulegen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeitenz.B.: Labor zur Untersuchung des Aushubs auf Schadstoffe XY
Umweltspezialisten als Auftragnehmer II Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006
- Angaben über die technischen Fachkräftez.B.: Mind. ein/e TechnikerIn mit Erfahrung im Bereich kontrollierter Wohnraumbelüftung
- Berufliche Fähigkeiten insb. der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen
z.B.: Die ausführenden Personen haben an regelmäßigen Schulungen zu umweltfreundlicher Reinigung im Ausmaß von mind. 16 Stunden im letzten Jahr teilgenommen.
Umweltspezialisten als Auftragnehmer IIITechnische Leistungsfähigkeit § 75/6 und 7 sowie § 77 BVergG 2006
Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, können Angaben über die Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer bei derAusführung des Auftrages gegebenenfalls anwenden will, verlangtwerden.
• nur bei Aufträge, deren Ausführungen die Umwelt gefährden könnte
z.B.: Abfallentsorgung, Bauvorhaben in sensiblen Gebieten, Verkehrsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen
Als Nachweis, dass der Unternehmer bestimmte Normen für das Umweltmanagment erfüllt, kann u.a. eine EMAS-Registrierung dienen.
3. Zuschlagserteilung
Welches ist das beste Angebot? Zuschlag § 130 BVergG 2006
Angebot mit dem niedrigsten Preis
oder
technisch und wirtschaftlich günstiges Angebot
Umweltbezogene Zuschlagskriterien § 2 Z 20 BVergG 2006
- Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
Ausmaß der Energieeffizienz der Bürobeleuchtung des Lieferanten
Energieverbrauch im Stand-by Modus des PC
- Erlauben AG keine willkürliche Entscheidung
Ausmaß der Effizienzsteigerung der Leuchtmittel beim Nachkauf (Festlegungen erfolgen durch Auftraggeber)
- Sind Bietern bekannt
- Verstoßen nicht gegen das europäische Primärrecht (insb. Nichtdiskriminierung/Gleichbehandlung)
Formulierungsmöglichkeit Zuschlagskriterium
Ausmaß der ZielerreichungAngebote, die die Anforderungen des ENERGY STAR-
Standards (v5.0) erreichen, erhalten 10 Punkte.
Verhältnis zu dem MitbewerbernDas Angebot mit der größten nachgewiesenen Energie-
einsparung erhält 10 Punkte, die nachfolgenden Bieter proportional weniger.
4. Ausführungsbestimmungen
ökologische Vertragsbestimmungen § 99/1/13 BVergG 2006
- sind während der Erbringung der Leistung zu erfüllen- vom Auftraggeber in der Ausschreibung bekannt zu machen
Wiedergewinnung oder Wiederverwendung von Verpackungsmaterial und gebrauchten Produkten durch den Lieferanten
Durchführung von Schulungen der MitarbeiterInnen in umweltfreundlichem Reinigungsverhalten
Laufende Auflistung der bei der Reinigung verwendeten Materialien inkl. Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen
Spezifikationen
umweltfreundlichen Transportart für die Auslieferung von Waren, sofern dies bei dem betreffenden Auftrag nicht zu einer
Diskriminierung führt.
Sonderregelung „Straßenfahrzeuge“
Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006
AG haben folgende betriebsbedingten Energie-
und Umweltauswirkungen während der gesamten
Lebensdauer zu berücksichtigen:
- Energieverbrauch- CO2-Emissionen - Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx),
Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln.
Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006
Der AG hat hinsichtlich der Energie- undUmweltauswirkungen
1. technische Spezifikationen festzulegen oder
2. Zuschlagskriterien festzulegen. oder
3. die Lebenszykluskosten zu quantifizieren und bei Best- oder Billigstbieterprinzip zu berücksichtigen.
Geldwert der CO2- und Schadstoff-Emissionen – Beispiel Bus
EURO I EURO II EURO III EURO IV EURO VCO2 24.168 € 24.168 € 24.168 € 24.168 € 24.168 €
NOx 160.512 € 140.448 € 100.320 € 70.224 € 40.128 €Nicht-Methan-KW 5.016 € 5.016 € 3.010 € 2.098 € 2.098 €Partikel 142.819 € 59.508 € 39.672 € 7.934 € 7.934 €Summe 332.515 € 229.140 € 167.170 € 104.424 € 74.328 €
Bus mit 800.000 km & 57 l/km
Beispiel von Beschaffungsservice Austria
Zusammenfassung
- Umwelt- und Energieeffizienzkriterien im Vergaberecht von europäischer/nationaler Ebene gewünscht
- umweltorientierte Festlegung des Auftragsgegenstandes am zielführensten!
- Leistungsbeschreibung jedoch möglichst klar und nachvollziehbar erstellen
- Nachweisbarkeit/Prüfbarkeit der Anforderungen im Vorfeld abklären
- Bezug zum Leistungsgegenstand als Richtschnur für ökologische Kriterien
- Falls Verweis auf bestimmte Zeichen/Labels/Normen zweckmäßig, mit „oder gleichwertig“ ergänzen.
- Regionalpräferenzen idR nicht durch ökologische Kriterien gedeckt
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
DI Robert Hörmannprove Unternehmensberatung GmbH Brahmsplatz 11040 WienTel.: +43(1)/971 24 36
www.smart-spp.euwww.smart-spp-austria.blogspot.comwww.prove.at
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