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Zur Bedienung:
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1
FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE
www.fai.org, sec@fai.org
2
Oberste Nationale Flugsportkommission
www.onf-online.at3
Wie wird man Sportzeuge? Wie wird man Sportzeuge?
• Wird von der ONF als solcher ernannt
• Besucht die Sportzeugenschulung
• Ist Mitglied im OeAeC
4
Wer macht die Sportzeugenschulung? Wer macht die Sportzeugenschulung?
• Jeder LV hat min. einen Sportkommissar
• Sportkommissare
• Die ONF-Delegierten oder die
5
Wie lange ist man Sportzeuge? Wie lange ist man Sportzeuge?
• Zurücklegung
• unabhängig vom Schulungsdatum
• Gültigkeitszeitraum ist bis 31.12.2016
• Austritt aus dem OeAeC
• Aberkennung durch die ONF
6
Wie lange ist man Sportzeuge? Wie lange ist man Sportzeuge?
Nachschulung, dann wieder max. 3 Jahre
Aus organisatorischen Gründen ist ein drei Jahres-Rhythmus eingeführt
7
Wo gibt es eine gültige Sportzeugenliste? Wo gibt es eine gültige Sportzeugenliste?
Auf www.onf-online.at
und im OeAeC Sektion Segelflug
8
Was macht der Sportzeuge? Was macht der Sportzeuge?
• Er beobachtet Vorgänge für
• Rekorde
• FAI Leistungsflüge und
9
Was macht der Sportzeuge? Was macht der Sportzeuge?
Dies heißt:
• Er muss vor Ort sein
10
Was macht der Sportzeuge? Was macht der Sportzeuge?
Dies heißt:
• bestätigt das Gesehene
• Er muss vor Ort sein und
11
Eine Zusammenfassung des
Sporting Code
Sektion 3
Ausgabe 2013 – ÄL0
FFassung vom 1. Oktober 2013
Eine Zusammenfassung des
Sporting Code
Sektion 3
Ausgabe 2013 – ÄL0
FFassung vom 1. Oktober 2013
Erstellt von Horst Baumann
ONF-Delegierter Segelflug
www.onf-online.atwww.onf-online.at
horst.baumann@aon.at
11.04.23 12
SC 2.0
ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
Silber C
SC 2.0
ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
Gold CDiamanten D-Ziel, D- Strecke, D-Höhe
Diplome – 750km, 1000km,1250km usw.
Rekorde
ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGENARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN
SC 1.4.1
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
Dauer
Distanz
Freier Höhengewinn
Absolute Höhe
Geschwindigkeit
15
AchtungAchtung
Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen
werden.
SC 2.0.1
Flugzeug ist egal
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
Wichtig
Distanzflüge mit WP‘s müssen vor der
Flugleistung angesagt werden.
SC 4.2
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
FluganmeldungFluganmeldung Name des Piloten
SC 4.2.1
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
Flugzeugtype und Kennzeichen Startort (Take off) Abflugpunkt Wendepunkt(e) max. 3 Endpunkt Landeort
Achtung
Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt es keine freien Wendepunkte
SC 1.4.1
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
InfoEs können alle
Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden.
SC 1.4.1
FAI LeistungsabzeichenFAI Leistungsabzeichen
SC 2.1.2
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
Dauerflug von min. 5 Stunden
Ein Streckenflug von min 50 km
Ein freier Höhengewinn von 1000 m
SC 2.1.1
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
FlugleistungFlugleistung
SC 2.1.1.b
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
• Gezählt wird erst nach dem Ausklinken
• Mindestens 5 Stunden
• bis zur Landung
DauerflugDauerflug
SC 2.1.2 b.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
1000 m
DauerflugDauerflug
SC 1.4.3 ; 1.4.6
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
• Gerade Strecke
• Ziel- Rückkehrstrecke
• Dreieckstrecke
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt.
Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix als Endpunkt gewertet.
SC 2.1.1a
?
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.
Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.
SC 1.4.6a 2.1.3b
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.
Eine Teilstrecke muss jedoch => 50 km sein
SC 1.4.6b(i) 2.1.3b
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
Streckenflug von => 50 kmStreckenflug von => 50 km
a. Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten.
SC 1.3.4; 4.4.3
b.b. Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von von mehr als 1% der Länge der Strecke die mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.
c. Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig.
HöhenverlustHöhenverlust
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen
Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke
00 Land
eort
höhe
Land
eort
höhe
Sch
lepp
höhe
Sch
lepp
höhe
00 Distanz kmDistanz km
500500
5050
600600
100 m100 m
700700
200 m200 m
800800
300 m300 m
900900
400 m400 m
10001000
500 m500 m
Landeorthöhe verändert sich.Landeorthöhe verändert sich.
Schlepphöhe von 500 m darf Schlepphöhe von 500 m darf nicht überschreiten.nicht überschreiten.
30
Schlepphöhe für SC-StreckeSchlepphöhe für SC-Strecke
00
Landeorthöhe ist gleich wie Landeorthöhe ist gleich wie StartorthöheStartorthöhe
Höh
eH
öhe
00 KmKm
500500
5050
600600
700700
800800
900900
10001000
6060 7070 8080 9090 100100
31
Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden
Höhe müssen mindestens 1000 m sein.SC 1.3.4; 4.4.3
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Silber CSilber C
Freier Höhengewinn von Freier Höhengewinn von mindestens 1000 mmindestens 1000 m
SC 2.1.2
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
SC 2.1.2 a, b, c.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
• Ein Streckenflug von => 300 km
• Ein freier Höhengewinn von => 3000 m
• Ein Dauerflug von min. 5 Stunden
Was wird gefordertWas wird gefordert
SC 2.1.2 a, b, c.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
• Ein Dauerflug von min. 5 Stunden
• gerechnet wird erst nach dem Ausklinken
• bis zur Landung (1000 m Differenz beachten)
• Kann von der Silber C übernommen werden
DauerflugDauerflug
SC 2.1.2 b.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
1000 m
DauerflugDauerflug
Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt
Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix zur Berechnung genommen
SC 1.1.7, 2.1.2 a
?
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
Streckenflug von => 300 km Streckenflug von => 300 km auf gerader Linieauf gerader Linie
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.
SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.
Streckenflug von => 300 km Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linieauf geknickter Linie
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
Start
Ziel
Wp
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein
Abflug 1.WP
2.WP
Ziel/Endpunkt
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
Streckenflug von => 300 km Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linieauf geknickter Linie
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein
Abflug1.WP
2.WP
Ziel/Endpunkt
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
Start am Schenkel
3.WP
Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 km
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.
Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
Streckenflug von => 300 kmStreckenflug von => 300 kmJOJO
Höhengewinn von Höhengewinn von mindestens 3000 mmindestens 3000 m
Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden
Höhe müssen mindestens 3000 m sein.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:
SC 4.4.4
Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger
nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger
oder
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen Gold CGold C
KalibrierungKalibrierung
SC 2.2.2
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
Diamant Distanz (=> 500 km)
SC 2.1.3 a., b., c.
Diamant Ziel (=> 300 km)
Diamant Höhe (=> 5000 m)
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt
oder Landepunkt.
SC 2.1.3.a
Streckenflug von => 500 km
DISTANZDISTANZFAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
SC 2.1.3.a
DISTANZDISTANZFAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt od. Ende.
Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein
Abflug1.WP
2.WP
Ziel/Endpunkt
Start am Schenkel
3.WP
SC 2.1.3.a
Streckenflug von => 500 km
DISTANZDISTANZFAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.
Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein
SC 2.1.3.a
Streckenflug von => 500 km
DISTANZDISTANZ
Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich.
Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem
Zielpunkt
SC 2.1.3 b.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
ZIELZIEL
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem
Zielpunkt
SC 2.1.3 b.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
ZIELZIEL
Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte
(JOJO)
SC 1.4.6 a., 1.4.6b
Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
ZIELZIEL
Zielflug von => 300 kmZielflug von => 300 km
Freier Höhengewinn von Freier Höhengewinn von min. 5000 mmin. 5000 m
Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden
Höhe müssen mindestens 5000 m sein.
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
HÖHEHÖHE
Zeiträume der Kalibrierung von Barographen:
SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.
Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger
nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger
oder
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiamantenDiamanten
KalibrierungKalibrierung
Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 750 km750 km
Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder
Landepunkt
SC 2.1.4
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom
Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 1000 km1000 km
Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder
Landepunkt
SC 2.1.4
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom
Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 1250 km1250 km
Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder
Landepunkt
SC 2.1.4
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom
Streckenflug von mindestens Streckenflug von mindestens 1500 km1500 km
Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder
Landepunkt
SC 2.1.4
FAI Leistungsabzeichen FAI Leistungsabzeichen DiplomDiplom
Abzeichen Silber-C
Dauerflug 5 Std
Höhengewinn 1000 m
Strecke =>50 km
a) gerade
b) ZR
c) Dreieck
Eine Teilstrecke muss => als 50 km sein !
FAI Leistungsabzeichen Überblick
Abzeichen Silber-C
Dauerflug 5 Std
Höhengewinn 1000 m
Strecke =>50 km
a) gerade
b) ZR
c) Dreieck
Gold-C
5 Std
3000 m
=>300 km
d) JOJO
Diamanten
5000 m
=>300 km=>500 km
JOJO nicht für Diamant Ziel
Diplom
=>750 km
FAI Leistungsabzeichen Überblick
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann.
Diese Daten - einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) - sind als „Fluganmeldung" bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewährleisten, dass alle verlangten Daten registriert sind.
SC 4.1
61
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
FORDERUNGEN an FLUGDATENFORDERUNGEN an FLUGDATEN
SC 4.1
Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.
62
a. Fluganmeldung (1.4.1a)
b. Abflugpunkt (1.2.8)
c. Abflugzeit (1.3.1) - wird vom Logger aufgezeichnet
d. Abflughöhe (1.3.1) - wird vom Logger aufgezeichnet
e. Wendepunkt (1.2.2)
f. Endpunkt (1.2.11)
g. Endzeit (1.3.2) - wird vom Logger aufgezeichnet
h. Endhöhe (1.3.2) - wird vom Logger aufgezeichnet
i. Höchste Höhe (1.4.2) - wird vom Logger aufgezeichnet
j. Höhengewinn (1.3.5) - wird vom Logger aufgezeichnet
k. Kontinuität des Fluges (4.3.2)
SC 4.1
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
63
SC 1.3.2, 4.2.1
Inhalt der FluganmeldungInhalt der Fluganmeldung
a. Datum des Fluges
b. Name des Segelflugzeugführers
c. Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs
d. Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers
e. Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit
der entsprechenden Segelflugleistung*
f. Datum und Zeitpunkt der Anmeldung
g. Unterschrift des Segelflugzeugführers **
h. Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit
* Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz
** Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
64
Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung
Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu
fliegen.
Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
65
Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung
Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden.
Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
66
AbflugzeitAbflugzeit
Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
AbflughöheAbflughöhe
Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.
67
a. Ausklinkpunkt
SC 4.3.5 a, b
Nachweis der Position - allgemeinNachweis der Position - allgemein
b. Ausklinkhöhe
c. Kreuzen einer Abfluglinie
d. Kreuzen einer Ziellinie
e. Wegpunkte
f. Beobachtungszone
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
68
AusklinkpunktAusklinkpunkt
Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen.
Der Ausklinkpunkt kann nachgewiesen werden:
• durch den Schlepppiloten
• durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht
• Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelflugzeug
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
69
AbflugpunktAbflugpunkt
Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.
Er muss sein entweder:
a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder
b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder
c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
70
AbflugAbflug
ist der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG
Der Abflug ist entweder:
a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder
b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder
c. das Überqueren einer ABFLUGLINIE.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
71
SC
AbflugsektorAbflugsektor
ist für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL
90°
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
72
unendlich
AbfluglinieAbfluglinie
Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
73
WegpunktWegpunkt
a. Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten.
b. Ein WEGPUNKT kann sein:
1. Ein ABFLUGPUNKT
2. Ein WENDEPUNKT
3. Ein ENDPUNKT
Er hat immer eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
74
SC
EndpunktEndpunkt
Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist
b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder
c. der Mittelpunkt der Ziellinie
d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird.
a. Der Punkt, an dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
75
SC
ZielZiel
Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
76
SC 1.2.5
BeobachtungszoneBeobachtungszone
Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.2.1). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:
b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE ( r = 500 m (1.3.8)).
Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe Kap. 4) für die Beurkundung eingesetzt wird.
a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.3.8) unbegrenzt oder
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
77
Sektor - BeobachtungszoneSektor - Beobachtungszone
Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt.
AnflugA
bflu
g
Symm
etra
le
Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen.
Ohne
Begre
nzun
g
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
78
Zylinder - BeobachtungszoneZylinder - Beobachtungszone
Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im
WEGPUNKT
500 Meter
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
79
SC
BeobachtungszoneBeobachtungszone
Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 1.2.5).
In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein:
b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5)
a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
80
SC 4.6.2 f
BeobachtungszoneBeobachtungszone
Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.2.5) eines benutzten Wegpunktes befand.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Dies ist in der Flugwegdatei (IGC File) nachzuweisen.
81
BeobachtungszoneBeobachtungszone
(iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das
Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken
(siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
82
AbflugzeitAbflugzeit
Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG
Der Abflug ist entweder:
a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder
b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder
c. das Überqueren einer ABFLUGLINIE.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
83
SC
Erreichen des ZielesErreichen des Zieles
a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder
b. Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder
c. Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers.
Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
84
SC 4.3.4
Erreichen des ZielesWenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn:
a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder
b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder
c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder
d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
85
SC 4.3.3
LandungLandungDer Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen:
a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder
b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder
c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
86
Womit ?
FlugdokumentationFlugdokumentation
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Nur mit Flugdatenschreiber:
Keine Fotodokumentation mehr möglich
87
Womit ?
FlugdokumentationFlugdokumentation
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Nur mit Flugdatenschreiber:
Alle von der IGC anerkannten Flugdatenschreiber (Datenlogger)
88
Womit ?
FlugdokumentationFlugdokumentation
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Nur mit Flugdatenschreiber:
Für FAI- Leistungsflüge kann auch ein vereinfachtes Dokumentationssystem
verwendet werden.PR = Positionsrekorder
Diese müssen von der ONF anerkannt werden
89
Die Fluganmeldung muss vor dem Flug im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein.
SC
Inhalt der FluganmeldungInhalt der Fluganmeldung
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
Flugdatenschreiber:
Alle von der IGC anerkannten Logger oder die von der ONF anerkannten PR
90
Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug
SC
Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung
Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
91
SC 4.2.2a
Gültigkeit der FluganmeldungGültigkeit der Fluganmeldung
Angemeldet
Geflogen und gewertet
Nicht erreicht
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
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Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein.
SC 4.3.1
Beglaubigung der FlugdatenBeglaubigung der Flugdaten
Zusammenstellung der Flugdaten
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Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde.
Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt.
Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files.
SC 4.3.5
Kontinuität der FlugdatenKontinuität der Flugdaten
Fluganmeldung für FAI LeistungsabzeichenFluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen
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Der Dauerflug über fünf Stunden (4.3.2) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der ständigen Aufsicht eines Sportzeugen durchgeführt wird.
Dies ist auf der Flugbestätigung zu vermerken.
SC 4.3.5 a, b
Kontinuität der FlugdatenKontinuität der Flugdaten
Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreiber, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (A-4).
Dauerflug über fünf Stunden
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Höhe
SC 1.4.2
Kontinuität der FlugdatenKontinuität der Flugdaten
Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann.
Eine Anmeldung vor dem Flug ist nicht erforderlich
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SC 1.4.2
Wann und wie?Wann und wie?
FlugeinreichungFlugeinreichung
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Für FAI Leistungsabzeichen:Für FAI Leistungsabzeichen:
1. Es gibt keine Einreichfrist2. Einreichung bei www.onf-online.at3. Flugbestätigung unterschrieben an den
OeAeC, Prinz Eugen Str. 12, A 1040 Wien einschicken
4. Oder als PDF an horst.baumann@aon.at
Wie?Wie?
FlugeinreichungFlugeinreichung
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Online bei www.onf-online.atOnline bei www.onf-online.at
1. Webseite aufrufen www.onf-online.at2. Registrieren (Sportlizennummer ist nicht die
Segelfliegerscheinnummer!)3. Flugart auswählen4. Flugzeug aussuchen5. Sportzeuge aussuchen6. Flugwegdatei (Original IGC Datei) hochladen7. Fertig8. Du bekommst ein Bestätigungsmail
Wie?Wie?
FlugeinreichungFlugeinreichung
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Online bei www.onf-online.atOnline bei www.onf-online.at
1. Für jede Flugleistung ist eine eigene Anmeldung erforderlich
2. Bei Flügen am gleichen Tag immer das gleiche File hochgeladen
3. Das File besteht aus 8 Zeichen, einen Punkt und dann IGC
4. 12345678.IGC5. Nur dieses Format wird akzeptiert
SC Kapitel 3
Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen
100
• Freie Streckenrekorde
• Angemeldete Distanzrekorde
• Geschwindigkeitsrekorde
• Höhenrekorde
SC 1.4.2
Freie StreckenrekordeFreie Streckenrekorde
Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen
101
3.1.4a Freie gerade Distanz 1.4.7a Keine Wendepunkte
3.1.4b Freie Distanz mit bis zu drei WP 1.4.7b 1 bis 3 Wendepunkte
3.1.4c Freie Distanz mit Rückkehr 1.4.8a Geschlossener Kurs mit einem freien Wendepunkt
3.1.4d Freie Distanz um ein Dreieck 1.4.3d Geschlossener Kurs mit 2 od. 3 freien Wendepunkten
SC Kapitel 3
Angemeldete DistanzrekordeAngemeldete Distanzrekorde
Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen
102
3.1.4e Gerade Distanz zu einem Ziel 1.4.4 Angemeldetes Ziel, ohne Wendepunkte
3.1.4f Distanz um bis zu drei Wendepunkte1.4.5 1 bis 3 angemeldete Wendepunkte
3.1.4g Distanz, Zielflug mit Rückkehr 1.4.6a Geschlossener Kurs, 1 angemeldeter Wendepunkt
3.1.4h Distanz Dreieckflug 1.4.6b Geschlossener Kurs, 2 od. 3 angemeldete
Wendepunkte
SC Kapitel 3
GeschwindigkeitsrekordeGeschwindigkeitsrekorde
Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen
103
3.1.4i Geschwindigkeit über Ziel-Rückkehrkurse von 500 km und alle durch 500 teilbare Kurse
1.4.6a Ein angemeldeter Wendepunkt
3.1.4j Geschwindigkeit über Dreieckkurse von100, 300, 500, 750, 1.250 km; und alle weiteren
durch 500 teilbare Kurse1.4.6b Zwei oder drei angemeldete Wendepunkte
SC Kapitel 3
HöhenrekordeHöhenrekorde
Arten von RekordflügenArten von Rekordflügen
104
3.1.4k Absolute Höhe 1.4.2 Nur Offene Klasse (O), 5.000 m Höhengewinn erforderlich
3.1.4m Höhengewinn 1.4.2 Nur Offene Klasse (O)
SC Kapitel 3
Fristen für RekordanträgeFristen für Rekordanträge
105
3.4 FRISTEN FÜR REKORDANTRÄGE 3.4.1 Benachrichtigung über den Antrag
Die Nachricht über einen Antrag auf Weltrekord muss entweder von der Nationalen Luftsportaufsicht (NAC) oder von dem Sportzeugen, der den Versuch überwacht, übermittelt werden und muss innerhalb von
sieben Tagen nach Abschluss des Versuches bei der FAI eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Präsident der FAI eine
Fristverlängerung zulassen. Telefon, Fax, elektronische Post (E- Mail) und ähnliche Arten der Benachrichtigung sind zugelassen (siehe AT 6.8.4).
Es muss eine Nationaler Rekord sein !Es muss eine Nationaler Rekord sein !
SC Kapitel 3
Fristen für RekordanträgeFristen für Rekordanträge
106
3.4.2 Dokumentation zum Antrag
Die NAC muss die Antragsdokumente so abschicken, dass sie innerhalb von 120
Tagen nach dem Tag des Fluges bei der FAI ankommen, es sei denn, der Präsident der FAI hat einen längeren Zeit- raum gestattet (siehe AT 6.8.2).
Es muss eine Nationaler Rekord sein !Es muss eine Nationaler Rekord sein !
SC Kapitel 3
Wann ist es ein RekordflugWann ist es ein Rekordflug
107
3.1.3 Überbietungsspannen bei Weltrekorden a.Ein neuer Rekordantrag muss den gegenwärtigen Wert um
•1 km bei Distanzflügen
•1 km/h bei Geschwindigkeitsflügen und •3% bei Höheflügen
übertreffen.
Es muss eine Nationaler Rekord sein !Es muss eine Nationaler Rekord sein !
EndeEnde
108
EndeEnde
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