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Bekanntmachung über Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung Tauche vom 21.09.2010 Beschluss- Nr.: 11/2010 Die Gemeindevertretung Tauche beschließt den Austritt aus dem Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband für die Ortsteile Briescht, Kossenblatt, Mittweide, Ranzig, Trebatsch und Stremmen der Gemeinde Tauche zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Parallel dazu sind die Verhandlungen mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland zur schnellst- möglichen Aufnahme zu führen und der entsprechende Beschluss herbeizu- führen. Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung Beschluss- Nr.: 12/2010 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauche beschließt die Straßen- reinigungssatzung der Gemeinde Tauche gemäß vorliegendem geänderten 2. Entwurf. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen Ja, 2 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung Beschluss- Nr.: 13/2010 Über die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum 1. Entwurfs des Bebauungsplanes für das Wochenend- hausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“ der Gemeinde Tauche ist im Abwägungsverfahren einzeln abgestimmt worden. Im Ergebnis werden die in den Vorlagen zur Abwägung gemachten Empfehlungen zum Beschluss erho- ben. Die Einreicher von Bedenken und Anregungen sind vom Ergebnis der Abwägung zu unterrichten. Die Gemeindevertretung Tauche billigt den auf der Grundlage der durchgeführten Abwägung überarbeiteten 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“ einschließlich der Begründung und beschließt die nochmalige ortsübliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit für die Dauer von zwei Wochen. Die betroffe- nen Behörden werden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB mit Anschreiben nochmals beteiligt. Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung Beschluss – Nr. : 14/2010 Die Gemeindevertretung Tauche beschließt, den Tagesordnungspunkt 9. „Diskussion und Beschlussfassung zur Finanzierung des Investitionsvor- habens – Abriss und Platzgestaltung – im Ortsteil Trebatsch“ von der Tages- ordnung abzusetzen und am Donnerstag, dem 30.09.2010 erneut darüber zu beraten und zu entscheiden.“ Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung 1 AMTSBLATT für die Gemeinde Tauche NR. 08 Herausgeber: Gemeinde Tauche - Der Bürgermeister 06.10.2010 – 17. Jahrgang Inhaltsverzeichnis A) Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über Beschlüsse der 15. Sitzung der Seite 1 Gemeindevertretung Tauche vom 21.09.2010 Öffentliche Auslegung Seite 2 - Bebauungsplan Wochenendhausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“ Straßenreinigungssatzung der Gemiende Tauche Seite 2 B) Nichtamtliche Bekanntmachungen Straßenvollsperrung B 87 Seite 5 Tag der offenen Tür Kita „Pfiffikus“ Seite 5 DRK Tanzkreis – 5-jähriges Bestehen Seite 5 Herbstspülung Werder/Spree Seite 5 Kita „Gänseblümchen“ – Unterbrechung Gratulation Seite 6 Leerstehender Wohnraum Seite 7 Die Landfrauen gratulieren Seite 7 Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher gratulieren Seite 8 Dorfgemeinschafthaus in Görsdorf

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Bekanntmachung über Beschlüsse der 15. Sitzung derGemeindevertretung Tauche vom 21.09.2010

Beschluss- Nr.: 11/2010Die Gemeindevertretung Tauche beschließt den Austritt aus dem GubenerWasser- und Abwasserzweckverband für die Ortsteile Briescht, Kossenblatt,Mittweide, Ranzig, Trebatsch und Stremmen der Gemeinde Tauche zumnächstmöglichen Zeitpunkt. Parallel dazu sind die Verhandlungen mit demWasser- und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland zur schnellst-möglichen Aufnahme zu führen und der entsprechende Beschluss herbeizu-führen.Abstimmungsergebnis:13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung

Beschluss- Nr.: 12/2010Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauche beschließt die Straßen-reinigungssatzung der Gemeinde Tauche gemäß vorliegendem geänderten 2.Entwurf.Abstimmungsergebnis:11 Stimmen Ja, 2 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung

Beschluss- Nr.: 13/2010Über die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken undAnregungen zum 1. Entwurfs des Bebauungsplanes für das Wochenend-hausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“ der Gemeinde Tauche ist imAbwägungsverfahren einzeln abgestimmt worden. Im Ergebnis werden die inden Vorlagen zur Abwägung gemachten Empfehlungen zum Beschluss erho-ben. Die Einreicher von Bedenken und Anregungen sind vom Ergebnis derAbwägung zu unterrichten. Die Gemeindevertretung Tauche billigt den aufder Grundlage der durchgeführten Abwägung überarbeiteten 2. Entwurf desBebauungsplanes für das Wochenendhausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“einschließlich der Begründung und beschließt die nochmalige ortsüblicheAuslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB zur Beteiligungder betroffenen Öffentlichkeit für die Dauer von zwei Wochen. Die betroffe-nen Behörden werden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB mit Anschreiben nochmalsbeteiligt.Abstimmungsergebnis:13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung

Beschluss – Nr. : 14/2010Die Gemeindevertretung Tauche beschließt, den Tagesordnungspunkt 9.„Diskussion und Beschlussfassung zur Finanzierung des Investitionsvor-habens – Abriss und Platzgestaltung – im Ortsteil Trebatsch“ von der Tages-ordnung abzusetzen und am Donnerstag, dem 30.09.2010 erneut darüber zuberaten und zu entscheiden.“Abstimmungsergebnis:13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung

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AMTSBLATTfür die Gemeinde Tauche

NR. 08Herausgeber: Gemeinde Tauche - Der Bürgermeister06.10.2010 – 17. Jahrgang

Inhaltsverzeichnis

A) Amtliche BekanntmachungenBekanntmachung über Beschlüsse der 15. Sitzung der Seite 1Gemeindevertretung Tauche vom 21.09.2010Öffentliche Auslegung Seite 2- Bebauungsplan Wochenendhausgebiet„Heuwiesen Werder/Spree“Straßenreinigungssatzung der Gemiende Tauche Seite 2

B) Nichtamtliche BekanntmachungenStraßenvollsperrung B 87 Seite 5Tag der offenen Tür Kita „Pfiffikus“ Seite 5DRK Tanzkreis – 5-jähriges Bestehen Seite 5Herbstspülung Werder/Spree Seite 5Kita „Gänseblümchen“ – Unterbrechung Gratulation Seite 6Leerstehender Wohnraum Seite 7Die Landfrauen gratulieren Seite 7Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher gratulieren Seite 8

Dorfgemeinschafthaus in Görsdorf

Geschlossener Teil:

Beschluss- Nr.: 15/2010Die Gemeindevertretung Tauche beschließt, eine noch zu vermessendeTeilfläche von ca. 2.200 m2 aus dem Flurstück 122/3 der Flur 1 GemarkungKossenblatt, bebaut mit den Mehrfamilienwohnhäusern Lindenstraße 45und 47 und Nebenanlagen, an die Antragsteller zum Gebot zu verkaufen. ImZuge des Kaufvertrages sollen für die Gemeinde Tauche ein Rückkaufsrechtund eine Mehrerlösabführung grundbuchlich gesichert werden. Sämtlichemit der Durchführung des Kaufvertrages entstehenden Kosten sowie dieKosten für die Teilungsvermessung und Fortschreibung desLiegenschaftskatasters sind von den Erwerbern zu tragen. ZwecksFinanzierung des Kaufpreises und eventueller Baumaßnahmen wird derVorabbeleihung des Grundstücks zugestimmt.Abstimmungsergebnis:13 Stimmen Ja, 0 Stimmen Nein, 0 Stimmenthaltung

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde TaucheErneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zumBebauungsplan Wochenendhausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“ im Ortsteil Werder/Spree

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauche beschloss auf ihrer Sitzungam 21.09.2010 die erneute öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zumBebauungsplan Wochenendhausgebiet „Heuwiesen Werder/Spree“ für dieBeteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Die von derPlanung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangewerden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB mit Anschreiben beteiligt. Die Auslegungdes Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht erfolgt vom

14. Oktober 2010bis einschließlich29. Oktober 2010

In dieser Auslegungsfrist kann während der Dienststunden in derGemeindeverwaltung Tauche, Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche,Einsicht in die Entwurfsunterlagen genommen werden und könnenStellungnahmen zum Entwurf abgegeben oder zur Niederschrift gebrachtwerden. An umweltbezogenen Informationen liegt die Stellungnahme desLandkreises Oder - Spree vom 04.11.2009 zur Vorplanung und vom17.08.2010 zur 1. Entwurfsplanung vor. Auf Verlangen wird über den Inhaltdes Satzungsentwurfes Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dassnicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassungunberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden:Montag: 8.00 – 12.00 und 13.00 – 14.00 UhrDienstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 UhrMittwoch: 8.00 – 12.00 und 13.00 – 14.00 UhrDonnerstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 UhrFreitag: 9.00 – 11.00 Uhr

Tauche, den 24.09.2010MaiBürgermeister

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Tauche

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des LandesBrandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl I. S. 286) und § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung derBekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl Nr. 1 S. 358) in den jeweils gültigenFassungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauche am 21.09.2010folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines(1) Die Gemeinde hat alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen

Ortslage zu reinigen, vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen,soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung erforderlich ist. Dies gilt auch für solche öffentlichen Straßenaußerhalb der geschlossenen Ortslage, die an bebaute Grundstückeangrenzen. Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege undPlätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

(2) Die Gemeinde Tauche führt die Reinigung aller öffentlichen Straßen alsöffentliche Einrichtung durch, soweit die Reinigungspflicht nicht denGrundstückseigentümern oder diesen Gleichgestellten gemäß §§ 2 ff.dieser Satzung übertragen wird. Zur Reinigungspflicht gehört auch derWinterdienst.

§ 2 Übertragung der Reinigungspflicht(1) Gemäß § 49 a Abs. 5 BbgStrG wird die Reinigungspflicht der im § 1

genannten Straßen den Eigentümern der durch die Straßen erschlosse-nen Grundstücke auferlegt. Dies gilt auch für die öffentlichen Straßenaußerhalb der geschlossenen Ortslage, an die bebaute Grundstückeangrenzen Die Reinigung der im Straßenverzeichnis (siehe Anlage) auf-geführten öffentlichen Straßen wird den Eigentümern der an sie angren-zenden Grundstücke auferlegt. Die Reinigung obliegt auch den Eigentü-mern solcher Grundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen,eine Mauer, eine Böschung als Hinterliegergrundstücke oder in ähn-licher Weise von der öffentlichen Verkehrslage getrennt sind.

(2) Besteht für ein Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht fürdie in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichoder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so trittan die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oderNutzungsberechtigte. Bei allen anderen, auch bei ungeklärten Eigen-tumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr,der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

(3) Auf Antrag eines Verpflichteten kann an dessen Stelle ein anderer durcheine schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit derenZustimmung die Reinigungspflicht übernehmen.

§ 3 Art und Umfang der Reinigung(1) Die Reinigungspflicht erstreckt sich bei allen Straßen und Wegen, die im

Straßenverzeichnis aufgeführt sind, bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenom-men sind Bundes- und Landesstraßen, bei denen erstreckt sich dieReinigungspflicht nur bis zum Fahrbahnrand einschließlich Fahrbahn-rinne. Die Reinigung hat nur werktags (Montag bis Sonnabend) in derZeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zu erfolgen. Beim Reinigen sind Belästi-gungen insbesondere durch Staubentwicklung zu vermeiden.

(2) Die Reinigungspflicht des Eigentümers, Berechtigten oder Inhabers derSachherrschaft umfasst darüber hinaus die Reinigung folgenderStraßenteile:- Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen mit/ohne straßenbegleitendem

Grün- Bankette, Sickermulden, Gräben

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A C H T U N G !Die nächste Ausgabe des „Amtsblattes“erscheint am 03.11.2010Redaktionsschluss ist am: 25.10.2010

- Grünstreifen und –anlagen, Grundstückszufahrten - Rad- und Gehwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren baulichen

Zusammenhang im Wesentlichen mit der Fahrbahn gleich laufen- bei nicht ausgebauten Straßen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen

gilt ein Streifen von jeweils 1,50 m Breite entlang der Grundstücks-grenze als Gehweg

- bei beidseitig nicht vorhandenen Gehwegen, gilt ein Streifen von 1,50 mBreite entlang der ausgebauten Fahrbahn als Gehweg

- Straßenrinne

(3) Zur Reinigung gehören:- Beseitigung von Schmutz, Abfall und sonstige Verunreinigungen- Entfernung von Laub/Nadeln, Unkraut, Streumittel nach deren Einsatz - Beseitigung von Gras- und Pflanzenbewuchs auf ausgebauten Geh-

wegen und Straßenteilen- Mähen und Pflegen vorhandener Grünflächen- Beseitigung von Wildtrieben am Stammgrund von Straßenbäumen

und Sträuchern- Beseitigung abgebrochener oder heruntergefallener Äste

Kehricht, Unkraut und andere Abfälle sind nach Beendigung der Säuberungunverzüglich zu entfernen. Sie dürfen nicht den Nachbarn zugekehrt, in dieStraßenrinne, Gräben, Sickermulden oder in Einläufe von Entwässerungs-anlagen verbracht werden.

(4) Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung durch An- undAbfuhr von Brennstoffen, landwirtschaftlichen Gütern, Bau- oder ande-ren Materialien, Müll, Abfall und dergleichen, durch Bauarbeiten,Unfälle oder Tiere ein, so hat der Verpflichtete die Reinigung unverzüg-lich vorzunehmen. Trifft die Reinigungspflicht bei besonderenVerunreinigungen nach anderen Vorschriften des öffentlichen Rechtszugleich einen Dritten, so geht dessen Pflicht zur Reinigung vor.

§ 4 Art und Umfang des Winterdienstes

(1) Der Winterdienst umfasst das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte aufvorhandenen Gehwegen oder dafür genutzte Flächen nach Absatz 3. DieDurchführung der Winterdienstarbeiten hat unverzüglich und in demMaße zu erfolgen, wie es für die Aufrechterhaltung der öffentlichenSicherheit und Ordnung erforderlich ist.

(2) In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandeneGlätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallenderSchnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- undfeiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

(3) Die Gehwege sind in einer vorhandenen Breite von 1,50 m vom Schneezu räumen und zu streuen. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden,so ist ein mindestens 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn bzw.wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand derFahrbahn zu räumen und zu streuen. Der Winterdienst an den Bushalte-stellen wird durch die Gemeinde durchgeführt.

(4) Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grund-sätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt1. in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisre-

gen), in den durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinrei-chende Streuwirkung zu erzielen ist

2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. auf Treppen, Rampen,Gefälle- oder Steigungsstrecken, Brückenauf- und -abgängen oder aufähnlichen Gefahrenstellen.

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Baumscheiben und Grünflächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftau-enden Materialien bestreut werden oder mit diesen Materialien versetzterSchnee auf ihnen gelagert werden.

(5) Der Schnee ist auf dem Seiten- oder Randstreifen, den an die Fahrbahngrenzenden Grünflächen, dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil desGeh- und / oder Radweges oder – wo dies nicht möglich - am äußerstenFahrbahnrand so zu lagern, dass die Fußgänger und der Fahrzeugv-erkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden.

Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen,andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungs-leitungen sind von Eis und Schnee freizuhalten.

Schnee und Eis von den Grundstücken darf nicht in den öffentlichenVerkehrsraum geschafft werden.

§ 5 Ordnungswidrigkeit(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den vorgeschriebenen oder übernommenen Reinigungspflichtennach § 2 dieser Satzung nicht nachkommt.

2. gegen ein Ge- oder Verbot der §§ 3 und 4 dieser Satzung verstößt.

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über dieOrdnungswidrigkeiten (OwiG) in der jeweils gültigen Fassung.Zuständige Behörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OwiG ist derBürgermeister.

§ 6 Inkrafttreten(1) Diese Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen

Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden:Briescht vom 14.11.1996Falkenberg vom 26.09.1996Giesensdorf vom 03.09.1996Görsdorf vom 15.10.1996Kossenblatt vom 12.09.1996Lindenberg vom 30.09.1996Mittweide vom 12.09.1996Ranzig vom 19.11.1996Stremmen vom 15.10.1996Tauche vom 16.09.1996Trebatsch vom 29.10.1996Werder vom 12.11.1996außer Kraft.

Tauche, den 22.09.2010Gerd MaiBürgermeister

Anlage Straßenverzeichnis

BrieschtAm Dudel GemeindestraßeAn der Spree GemeindestraßeDorfstraße GemeindestraßeSchwarzer Kater GemeindestraßeStremmener Weg GemeindestraßeBirkenweg Gemeindestraße

FalkenbergFalkenberger Dorfstraße GemeindestraßeFalkenberger Hauptstraße LandesstraßePremsdorfer Weg GemeindestraßeWiesenweg GemeindestraßeWulfersdorfer Weg Gemeindestraße

GiesensdorfAm Schlosspark GemeindestraßeAm Weinberg GemeindestraßeBrieschter Weg GemeindestraßeGiesensdorf Gemeinde- u. LandesstraßeSiedlerweg GemeindestraßeWulfersdorf Gemeinde- u. Kreisstraße

GörsdorfAm Drobschsee GemeindestraßeBlabber GemeindestraßePremsdorf GemeindestraßeStraße des Friedens Gemeinde- u. KreisstraßeSchmiedeweg Gemeindestraße

KossenblattAn der Zollbrücke Gemeinde- u. LandesstraßeGörsdorfer Weg GemeindestraßeLindenstraße LandesstraßeSchleusenweg GemeindestraßeTheodor-Fontane-Str. LandesstraßeWeg zur Schafbrücke Gemeindestraße

MittweideAlte Dorfstraße GemeindestraßeKranichweg GemeindestraßeLübbener Straße Bundesstraße

RanzigAm See GemeindestraßeRanziger Dorfstraße GemeindestraßeRanziger Hauptstraße BundesstraßeSiedlung Gemeindestraße

StremmenDorfplatz GemeindestraßeKirschallee GemeindestraßeSiedlungsstraße GemeindestraßeSiedlungsweg GemeindestraßeStremmener Dorfstraße GemeindestraßeTaucher Chaussee Kreisstraße

LindenbergAhrensdorfer Straße LandesstraßeAm Berg GemeindestraßeAm Observatorium GemeindestraßeAn der Bahn GemeindestraßeFalkenberger Straße KreisstraßeFeldstraße GemeindestraßeHauptstraße BundesstraßeHerzberger Straße LandesstraßeIm Park GemeindestraßeLindenberger Dorfstraße GemeindestraßeNachtigallenweg GemeindestraßePoststraße GemeindestraßeSchulstraße Gemeindestraße

Schwalbenstraße GemeindestraßeKlein-Rietzer Weg GemeindestraßeBahnhofstraße GemeindestraßeApfelallee Gemeindestraße

TaucheAm Bahnhof GemeindestraßeAm Feldrain GemeindestraßeBeeskower Chaussee Landesstraße Buckower Straße GemeindestraßeLeipeweg GemeindestraßeOststraße GemeindestraßeWilhelmsplatz GemeindestraßeWulferdorfer Straße Gemeindestraße

TrebatschBeeskower Straße BundesstraßeLücke GemeindestraßeLudwig-Leichhardt-Str. GemeindestraßeMühlenweg GemeindestraßeRocher GemeindestraßeRocherweg GemeindestraßeSawaller Dorfstraße GemeindestraßeSawaller Straße GemeindestraßeTrebatscher Hauptstraße Bundes- u. Gemeindestraße

Werder/SpreeAnger Gemeinde- u. KreisstraßeHeuweisen GemeindestraßeSpreeau Gemeindestraße

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Impressum

„Amtsblatt für die Gemeinde Tauche“

Das „Amtsblatt für die Gemeinde Tauche“ erscheint nach Bedarf - in derRegel monatlich - und wird kostenlos in den Ortsteilen der GemeindeTauche an möglichst alle Haushalte verteilt.Es wird außerdem im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Tauche,Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche ausgelegt und ist dort zu denSprechzeiten kostenlos erhältlich. Weiterhin finden Sie das Amtsblatt imInternet unter www.gemeinde-tauche.deAuflage: 2000

– Satz, Layout & Druck:Druckerei FischerRanziger Hauptstraße 16 b, OT Ranzig, 15848 TaucheTelefon (03 36 75) 5 91 67, Fax (03 36 75) 5 92 [email protected], www.drufi.de

– verantwortlich für den amtlichen TeilDer Bürgermeister der Gemeinde TaucheBeeskower Chaussee 70, 15848 TaucheTelefon (03 36 75) 60 90, Fax (03 36 75) 2 05

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-meinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültigeAnzeigenpreisliste.

Ende des amtlichen Teils

Info

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Oevermann Verkehrswegebau GmbHPressemitteilung

im Rahmen der Straßensanierung Ortsdurchfahrt Trebatsch der B 87 erfolgt für denBau der Fahrbahn zwischen Abzweig Briescht und Ortseingang Sabrodtab 22.09.2010, 7.00 Uhr bis 31.12.2010 eine Straßenvollsperrung.

Herbstspülung Werder/Spree

DAHME –NUTHE WASSER-,Abwasserbetriebsgesellschaft mbH

Sehr geehrte Einwohner von Werder/Spree,Im Rahmen der Herbstspülung 2010 der Trinkwasserver-sorgungsleitungen im Betriebsführungsgebiet der DNWAB mbH fürdie Mitgliedsgemeinden des Märkischen Abwasser- und Wasser-zweckverband und weitere Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewalderfolgt im Ortsteil Werder/Spreeam Dienstag, dem 12. Oktober 2010in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr

die diesjährige Herbstspülung.Während der Spülung kann es zu Druckschwankungen und vor-übergehender Trübung des Trinkwassers kommen.Wir bitten den Gebrauch von druckabhängigen Geräten nachMöglichkeit zu vermeiden bzw. zu beaufsichtigen.

DRK Tanzkreis Ranzig feiert sein 5-jähriges Bestehen!Mit 10 mutigen Teilnehmerinnen ist vor 5 Jahren der Tanzkreis desDRK- Oder- Spree in Ranzig gegründet worden. Unter dem Motto:„Gemeinsam tanzen, statt allein herumzusitzen“ - so haben wir unszusammengefunden. Tanzen tut unserer Gesundheit gut, es bringtden Kreislauf in Schwung, hält die Gelenke fitt, fordert die Konzen-trationsfähigkeit und beschert uns ein unterhaltsames Gemein-schaftsleben. Soweit die Motivation ! Nun kam uns zu Hilfe, dass derDRK – Oder – Spree Kreisverband Unterstützung für unserVorhaben gewährte. Dafür ein Dank an dieser Stelle an den DRK-Kreis-Verband. Eine Tanzleiterin für unser Vorhaben war das näch-ste Problem. Zunächst bekamen wir Hilfe und Unterstützung vomTanzkreis Beeskow durch Frau Rehfeldt und Frau Dobers. Dochdann hatten wir Glück, dass wir Frau Elisabeth Schwarzkopf alsTanzlehrerin gewinnen konnten.Mit viel Freude und großem Engagement hat sie mit uns in den ver-gangenen 5 Jahren 60 Tänze einstudiert. Ob Block-Kreis –oderPaartänze, eine große Vielfalt an Tänzen haben wir in unseremProgramm. Nicht immer ist es einfach die Schrittfolgen zu beherr-schen, aber Elisabeth Schwarzkopf hat mit uns Geduld. Ihrehumorvolle Art und ihr Charme machen uns immer Mut. Letztlichfreuen wir uns gemeinsam, wenn zu den Auftritten alles gut klappt.Aus Anlass unseres 5 –jährigen Bestehens möchten wir FrauSchwarzkopf für ihre Tätigkeit in unserem Tanzkreis sehr herzlichdanken und wünschen uns eine weitere gute Zusammenarbeit undnoch viele Höhepunkte in unserem gemeinsamen Wirken!

Jeder, der Spaß und Freude am Tanzen hat, ist uns sehrwillkommen! Die Übungsstunden finden jeden Mitt-woch von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeinderaum inRanzig statt.

R. Zawichowski

DRK Tanzkreis - 5-jähriges BestehenTag der offenen Tür

Kita „Pfiffikus“

Die Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Kossenblatt

lädt am Samstag, den 23.Oktober 2010,

ab 15.00 Uhr zum Tag der offenen Tür ein.

Eingeladen sind alle Kinder, Eltern, Großeltern

sowie alle Freunde und Bekannten, die einen

schönen, lustigen Nachmittag genießen und unse-

re neu gestalteten Räume in Augenschein neh-

men wollen. Neben Kaffee und Kuchen, sowie

einer unterhaltsamen Überraschung, können Sie

die Kinder bei einem kleinen Programm natürlich

auch in Aktion erleben.

Für einen gemütlichen Ausklang des Tages

sorgt ab 17.00 Uhr ein Laternenumzug.

Die Kita „Pfiffikus“ freut sich

auf Ihren Besuch.

Info

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HAARHAARGENAUGENAUInhaberin: Anett Hülskötter

Jahrelang in Ranzig.Jetzt in Beeskow.Halten Sie uns die Treue!

Pflege von Kopf bis Fuß in familiärer Atmosphäre!Friseur: Haarverlängerung | Make up | Ohrloch- & Nasenloch stechenKosmetik: Wimperndauerwelle | Fußpflege | Entwachsen | Massagen

15848 Beeskow | Berliner Straße 5 | � 0 33 66/5 20 88 77Öffnungszeiten: Di Mi Fr: 8-18 Uhr | Do: 8-20 Uhr | Sa: 8-13 UhrIH

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Mo-Fr: 9-16 UhrSa: 9-12 Uhr

Liebe Senioren von Trebatsch,Sabrodt, Sawall und Rocher!

Auf Grund der derzeitigen Baumaßnahmen mus-sten wir leider unsere Gratulation zu runden Ge-burtstagen unterbrechen. Wir versprechen Ihnen,dass wir nach Beendigung der Baumaßnahmendiese schöne Tradition wieder fortführen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Darüber hinaus laden wir alle Senioren ausTrebatsch, Sabrodt, Sawall und Rocher amDonnerstag, dem 16. Dezember 2010, um 14.30Uhr in die Turnhalle Trebatsch ein.Dort haben Sie die Möglichkeit mit den Kindernder Kita „Gänseblümchen“ einen gemütlichenWeihnachtsnachmittag mit einem Programm mitNine Mond zu erleben.

Eintritt kostenlos!Die Kinder und Erzieherder Kita „Gänseblümchen“ Trebatsch

Friseursalon AlexandraDamen • Herren • Kinder

Am Leichhardt-Museum

Sawaller Str.OT Trebatsch15848 Tauche

Tel.: 01 57/73 65 38 10

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Öffnungszeiten:Mi + Do 9.00 - 17.00 Uhr, Fr 9.00 - 13.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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Der Landfrauenverein gratuliert

Landfrauenverein „Oder-Spree“ e.V.Der Landfrauenverein „Oder-Spree“ e.V. möchte auf diesem Wegeseinen Mitgliedern die besten Glückwünsche zum Geburtstag über-mitteln. Wir wünschen Ihnen Gesundheit, persönliches Wohler-gehen und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

Frau Wessel, Marion 09.10. in FalkenbergFrau Ahrendt, Angelika 12.10. in FalkenbergFrau Kühne, Ruth 15.10. in FalkenbergFrau Lampe, Hannelore 21.10. in FalkenbergFrau Reichert, Annemarie 01.10. in MittweideFrau Lehmann, Waltraud 19.10. in MittweideFrau Groß, Barbara 20.10. in RanzigFrau Link, Marianne 26.10. in RanzigFrau Mierdl, Gerda 27.10. in Ranzig

Mit freundlichen GrüßenEllen RußigVorsitzende

Beratung und Hilfe erhalten Sie vom Verein- Frauen-helfen- Frauen e.V.vertreten durch Frau Hochmuth:

Kontakttelefon: 03361 – 57481 und mobile Beratung 0152 0376 6361

Beratung und Hilfe erhalten Sie jeden 1. und 3. Dienstag imMonat von 14.00 Uhr –18.00 Uhr in der GemeindeverwaltungTauche/Konferenzraum Nr. 20/1 (1 Treppe)

Unsere Kontaktstelle bietet:• Beratung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen

für Frauen und deren Kinder• Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden• Krisenberatung• aufsuchende Beratung nach Polizeieinsatz im häuslichen Bereich• Unterstützung in familien- und sozialrechtlichen Fragen• Vermittlung weiterführender Hilfen in anderen fachspezifi-

schen Einrichtungen, Institutionen oder Beratungsstellenwie Schuldnerberatung, Erziehungsberatung, Rechtsanwälte

• zusätzlich bieten wir an: mobile Beratung im ländlichenRaum

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Brigittes Haushalts- undFamilienservice für Jung und Alt

• sämtliche Reinigungsarbeiten für Haus, Hof, Wohnung und Garten

• Begleitservice und Beaufsichtigung der Kinder

Haushalts- und FamilienserviceBrigitte GroschkeBeeskower Chausee 51 • 15848 TaucheTelefon: 03 36 75/50 01

Leerstehender Wohnraum

Bitte informieren Sie sich über die leerstehenden Wohnungenin den Ortsteilen der Gemeinde Tauche über unsere INTERNET-Seite www.gemeinde-tauche.deDer Bürgermeister

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Für die Blumen, Glückwünsche und Geschenke

anlässlich unserer Silberhochzeitmöchten wir uns bei unseren Kindern, Verwandten,Freunden und Nachbarn recht herzlich bedanken.Besonderer Dank gilt der Gaststätte Fünfhausen,dem Fotografen Herrn Fischbach, der AZ Floristikin Tauche, Mathias für die Musik, dem FastnachtvereinGiesensdorf/Wulfersdorf, der freiwilligen FeuerwehrGörsdorf und allen Arbeitskollegen derOberförsterei Schweno.

Petra Arno Fenger

Premsdorf, im August 2010

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Frau Edelgard Arnold zum 60. Geburtstag am 21.10.Herr Horst-Willi Schauer zum 76. Geburtstag am 31.10.

OT RanzigFrau Irmgard Müller zum 89. Geburtstag am 20.10.Frau Bärbel Nerwitzki zum 62. Geburtstag am 20.10.Frau Margot Pollakowsky zum 74. Geburtstag am 20.10.Herr Bernd Rieger zum 60. Geburtstag am 24.10.Frau Marianne Link zum 73. Geburtstag am 26.10.Frau Gerda Mierdl zum 78. Geburtstag am 27.10.Herr Rudolf Schrobback zum 78. Geburtstag am 01.11.Frau Marta Uhlmann zum 83. Geburtstag am 06.11.Frau Ingrid Böhm zum 66. Geburtstag am 08.11.Herr Horst Manthei zum 63. Geburtstag am 09.11.Herr Klaus-Dieter Rutzka zum 64. Geburtstag am 10.11.Herr Heinz Burrmann zum 74. Geburtstag am 11.11.Frau Renate Splittgerber zum 70. Geburtstag am 12.11.Frau Anneliese Barta zum 91. Geburtstag am 13.11.

OT StremmenFrau Gisela Schauer zum 77. Geburtstag am 14.11.

OT TaucheFrau Christa Böhme zum 65. Geburtstag am 17.10.Frau Marie Engler zum 80. Geburtstag am 8.10.Herr Arnim Teetz zum 76. Geburtstag am 31.10.Frau Irmgard Schubert zum 75. Geburtstag am 01.11.Herr Wilfried Müller zum 69. Geburtstag am 07.11.Frau Ursula Gattke zum 70. Geburtstag am 09.11.Frau Gisela Schumann zum 65. Geburtstag am 11.11.

OT TrebatschFrau Hildegard Margraff zum 72. Geburtstag am 15.10.Herr Wolf-Eberhard Gerlitz zum 61. Geburtstag am 16.10.Herr Heinz Roggatz zum 71. Geburtstag am 17.10.Herr Hartmut Hilgenfeld zum 67. Geburtstag am 20.10.Herr Ulrich Schumacher zum 65. Geburtstag am 21.10.Frau Gertrud Westphal zum 89. Geburtstag am 26.10.Frau Luise Hauke zum 90. Geburtstag am 31.10.Frau Elisabeth Müller zum 81. Geburtstag am 02.11.Herr Georg Mrosan zum 62. Geburtstag am 03.11.Frau Vera Kosmehl zum 86. Geburtstag am 04.11.Herr Otto Kowalski zum 63. Geburtstag am 06.11.Frau Christa Zipfel zum 60. Geburtstag am 06.11.Frau Margarete Kamka zum 75. Geburtstag am 07.11.Herr Hartmut Rattke zum 62. Geburtstag am 07.11.Herr Siegfried Ziersch zum 69. Geburtstag am 09.11.Herr Werner Sradnick zum 80. Geburtstag am 11.11.Herr Lothar Gosche zum 75. Geburtstag am 12.11.Frau Gerda Brottinger zum 74. Geburtstag am 13.11.Herr Wilhelm Kuntzag zum 79. Geburtstag am 13.11.Frau Frieda Morongowski zum 77. Geburtstag am 13.11.Herr Günter Pitann zum 73. Geburtstag am 13.11.Frau Heide-Marie Schöfisch zum 60. Geburtstag am 13.11.Frau Hildegard Goeldel zum 64. Geburtstag am 14.11.

OT Werder/SpreeFrau Hildegard Köppen zum 79. Geburtstag am 18.10.

Herzlichen Glückwunsch

Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher gratulieren

OT BrieschtHerr Rudolf Domke zum 81. Geburtstag am 19.10.Herr Paul Gräber zum 70. Geburtstag am 02.11.Frau Rita Doktorczyk zum 72. Geburtstag am 10.11.

OT FalkenbergFrau Ruth Kühne zum 78. Geburtstag am 15.10.Frau Herta Srock zum 81. Geburtstag am 17.10.Herr Claus-Dieter Bodsch zum 68. Geburtstag am 04.11.Frau Irmgard Klinkert zum 71. Geburtstag am 09.11.

OT GiesensdorfHerr Michael Marx zum 68. Geburtstag am 15.10.Herr Rolf Zegar zum 82. Geburtstag am 16.10.Frau Magdalena Budach zum 81. Geburtstag am 17.10.Frau Christa Gluttig zum 76. Geburtstag am 20.10.Frau Hildegard Lampe zum 71. Geburtstag am 20.10.Frau Hildegard Weidemann zum 77. Geburtstag am 11.11.Frau Rita Künzle zum 77. Geburtstag am 14.11.

OT GörsdorfFrau Rosemarie Görick zum 71. Geburtstag am 04.11.

OT KossenblattFrau Karin Renner zum 66. Geburtstag am 20.10.Frau Elfriede Bauer zum 75. Geburtstag am 23.10.Herr Burkhard Oback zum 70. Geburtstag am 26.10.Herr Peter Wandelt zum 62. Geburtstag am 29.10.Frau Wally Diehr zum 86. Geburtstag am 01.11.Frau Erna Lehmann zum 83. Geburtstag am 01.11.Frau Marita Hochschulz zum 62. Geburtstag am 04.11.Frau Ruth Geike zum 75. Geburtstag am 11.11.

OT LindenbergHerr Manfred Habsch zum 61. Geburtstag am 15.10.Frau Gerda Jantze zum 69. Geburtstag am 15.10.Frau Mariechen Kosan zum 72. Geburtstag am 15.10.Herr Detlev Hoppe zum 60. Geburtstag am 16.10.Frau Ursula Wust zum 81. Geburtstag am 16.10.Herr Wolfgang Loy zum 74. Geburtstag am 20.10.Frau Elsa Habsch zum 87. Geburtstag am 21.10.Herr Michael Glauche zum 60. Geburtstag am 24.10.Herr Helmut Wintsche zum 72. Geburtstag am 25.10.Frau Erika Sonnenberg zum 63. Geburtstag am 28.10.Herr Adelbert Otto zum 73. Geburtstag am 29.10.Frau Ingrid Feldmann zum 70. Geburtstag am 30.10.Frau Marianne Loy zum 63. Geburtstag am 01.11.Herr Bernhard Tewe zum 75. Geburtstag am 03.11.Herr Helmut Rimpler zum 82. Geburtstag am 04.11.Frau Gerlinde Habsch zum 60. Geburtstag am 08.11.Frau Ilse Michelke zum 82. Geburtstag am 08.11.Frau Gerda Schulze zum 61. Geburtstag am 08.11.Herr Hänschen Krüger zum 62. Geburtstag am 11.11.

OT MittweideFrau Waltraud Lehmann zum 71. Geburtstag am 19.10.