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BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL 0800/1012631
FAX 069/20971-584
E-MAIL [email protected]
DATUM 16.November 2010
An alle Clearingcenter per E-Mail
BETREFF ATLAS – Info 4313/10
BEZUG ATLAS-Zollstellen-Info 3022/10 vom 27.08.2010
GZ O 1930 Betrieb – I 2 – 4313/10 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr (AES)
Systemausfall ATLAS Ausfuhr am 25.08.2010 – Verfahr ensabschluss
Für die vom Systemausfall betroffenen MRN Nummern ist die Erstellung eines elektroni-
schen Ausgangsvermerks nicht möglich.
Der BFD Nord gemäß ATLAS - Teilnehmer-Info 3026/10 vom 27. August 2010 übersandte
Ausfuhrbegleitdokumente werden zollrechtlich ausgangsbestätigt an den Ausführer zurück-
gegeben. Diese Bestätigung ersetzt nicht den Ausfuhrnachweis gemäß §§ 9, 10 Umsatz-
steuer-Durchführungsverordnung.
ATLAS-Ausfuhr
Ausfuhranmeldungen mit Beipack
Ab dem 11.12.2010 werden bei Ausfuhranmeldungen mit Beipackpositionen in allen Fällen
die Bedingungen lt. EDIFACT-Implementierungshandbuch AES 2.0.9 bzw. 2.0.10 geprüft:
Im Falle eines Beipacks ist die Packstückanzahl mit dem Wert „0“ anzumelden. Die Angaben
zu Zeichen und Nummern des Beipacks müssen mit den Zeichen und Nummern einer
anderen Position der Ausfuhranmeldung, deren Packstückanzahl größer „0“ ist, identisch
sein. Lose/unverpackte Waren können kein Beipack sein.
Seite 2 ATLAS-Zollbehandlung
Keine Anwendung der Warenverkehrsbescheinigung EUR- MED bei SAP-Kumulierung
Zur Anmeldung der SAP-Kumulierung (Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Euro-
päischen Union) zwischen der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kroatien (nimmt zur Zeit noch nicht an der Kumulierung teil), der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei galt bisher als Präferenznach-
weis die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (Verschlüsselung „U045“).
Zukünftig ist als Präferenznachweis die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit der Ver-
schlüsselung „N954“ oder die präferenzielle Ursprungserklärung auf der Rechnung mit der
Verschlüsselung „N864“ anzumelden.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED mit der Verschlüsselung „U045“ wird nicht
mehr als Präferenznachweis für die SAP-Kumulierung anerkannt.
Die ATLAS Teilnehmerinformation 1599/10 vom 21.05.2010 Seite 6 mit dem Stichwort „Kei-
ne Anwendung der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED bei SAP-Kumulierung“ ist nicht
mehr gültig . Es gilt die obenstehende Fassung.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit der Verschlüsselung „N954“ oder die präferen-
zielle Ursprungserklärung auf der Rechnung mit der Verschlüsselung „N864“ ist auch bei
Kroatien anzumelden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.