antrag der spd-landtagsfraktion drs 5/781

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Sitz: Carolaplatz 1, Westflügel 01097 Dresden zu erreichen mit Straßenbahnlinie 3, 7, 8 Telefon (03 51) 5 64-0 Telefax (03 51) 5 64-2554 E-Mail:[email protected] Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente Internet: www.sachsen.de www.sachsen-macht- schule.de gekennzeichnete Parkplätze Carolaplatz SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS UND SPORT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS UND SPORT Postfach 10 09 10 · 01079 Dresden DER STAATSMINISTER Sächsischer Landtag Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport Herrn Heinz Lehmann, MdL Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, 25.01.2010 Aktenzeichen: 33-0141.50-50/781/2 (Bitte bei Antwort angeben) Antrag der Fraktion der SPD Drs.-Nr.: 5/781 Thema: Umsetzung Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, I. zu berichten, wie sie in den nächsten Jahren Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen umsetzen will, insbe- sondere wie sie 1. den wohnortnahen Zugang zu integrativen und perspektivisch inklusiven Bildungsangeboten für alle sichern will, 2. die Schulen unterstützen will, die entsprechenden Bildungsangebote vor- zuhalten und dabei die individuelle Förderung zu garantieren, 3. die heutige Praxis der Beschulung in Förderschulen verändern und die vorhandenen Hürden für Integration abbauen will, 4. die Lehrerbildung auf ein inklusives Schulsystem ausrichten will; II. schnellstmöglich die Bedingungen dafür zu schaffen, dass 1. eine lernzieldifferente Integration auch in der Sekundarstufe möglich ist, 2. das Recht auf integrative Bildung Vorrang vor dem Besuch einer Förder- schule erhält, 3. den integrierenden Schulen die gleichen Ressourcen je integriertem jun- gem Menschen zufließen wie heute den Förderschulen. Sehr geehrter Herr Vorsitzender, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung nehme ich zu dem Antrag wie folgt Stellung: DE

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Umsetzung §24 UN-Konvention Menschen mit Behinderung

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Page 1: Antrag der SPD-Landtagsfraktion DRS 5/781

Sitz Carolaplatz 1 Westfluumlgel 01097 Dresden zu erreichen mit Straszligenbahnlinie 3 7 8

Telefon (03 51) 5 64-0 Telefax (03 51) 5 64-2554 E-Mailpoststellesmksachsende Kein Zugang fuumlr elektronisch signierte sowie fuumlr verschluumlsselte elektronische Dokumente

Internet wwwsachsende wwwsachsen-macht-schulede

gekennzeichnete Parkplaumltze Carolaplatz

SAumlCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUumlR KULTUS UND SPORT

SAumlCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUumlR KULTUS UND SPORT Postfach 10 09 10 01079 Dresden

DER STAATSMINISTER

Saumlchsischer Landtag Vorsitzenden des Ausschusses fuumlr Schule und Sport Herrn Heinz Lehmann MdL Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden

Dresden 25012010 Aktenzeichen 33-014150-507812 (Bitte bei Antwort angeben)

Antrag der Fraktion der SPD Drs-Nr 5781 Thema Umsetzung Artikel 24 der UN-Konvention uumlber die Rechte von Menschen mit Behinderungen Der Landtag moumlge beschlieszligen Die Staatsregierung wird aufgefordert I zu berichten wie sie in den naumlchsten Jahren Artikel 24 der UN-Konvention uumlber die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen umsetzen will insbe-sondere wie sie

1 den wohnortnahen Zugang zu integrativen und perspektivisch inklusiven Bildungsangeboten fuumlr alle sichern will

2 die Schulen unterstuumltzen will die entsprechenden Bildungsangebote vor-zuhalten und dabei die individuelle Foumlrderung zu garantieren

3 die heutige Praxis der Beschulung in Foumlrderschulen veraumlndern und die vorhandenen Huumlrden fuumlr Integration abbauen will

4 die Lehrerbildung auf ein inklusives Schulsystem ausrichten will II schnellstmoumlglich die Bedingungen dafuumlr zu schaffen dass

1 eine lernzieldifferente Integration auch in der Sekundarstufe moumlglich ist 2 das Recht auf integrative Bildung Vorrang vor dem Besuch einer Foumlrder-

schule erhaumllt 3 den integrierenden Schulen die gleichen Ressourcen je integriertem jun-

gem Menschen zuflieszligen wie heute den Foumlrderschulen Sehr geehrter Herr Vorsitzender namens und im Auftrag der Saumlchsischen Staatsregierung nehme ich zu dem Antrag wie folgt Stellung

DE

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BergenRi
Stellungn

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I Die UN-Konvention stellt eine wertvolle Grundlage fuumlr die Weiterentwicklung von wirk-samer Teilhabe und selbstbestimmtem Leben von Menschen mit Behinderungen in al-len Lebensbereichen dar Zu 1 Im Freistaat Sachsen wird es auch in den kommenden Jahren Ziel sonderpaumldagogi-scher Foumlrderung sein ein wohnortnahes und bedarfsgerechtes Angebot sowie fuumlr ein-zelne Foumlrderschwerpunkte uumlberregionale Angebote ganzheitlicher sonderpaumldagogi-scher Foumlrderung an ausgewaumlhlten Standorten vorzuhalten um jedem Schuumller mit son-derpaumldagogischem Foumlrderbedarf erfolgreiches Lernen in der Schule und einen Schul-abschluss zu ermoumlglichen Im Rahmen der Regionalentwicklung wird es dabei das An-liegen des Saumlchsischen Staatsministeriums fuumlr Kultus und Sport (SMK) bleiben in An-lehnung an das Netz der Mittelzentren fuumlr alle Schuumller auch bei zuruumlckgehenden Schuuml-lerzahlen zumutbar erreichbare Standorte weiterhin zu sichern Die Profilierung der Foumlrderzentren und Foumlrderschulzentren zur Sicherung eines regionalen sonderpaumldago-gischen Bildungsangebotes in differenzierten Formen ist ein Weg dahin Im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplaumlne der Landkreise dringt das SMK darauf in einem ersten Schritt fuumlr Schulen aller Schularten in Mittelzentren die baulichen Voraussetzun-gen fuumlr Integration zu schaffen Die Initiativen der Schultraumlger fuumlr dieses Ziel werden im Rahmen der Moumlglichkeiten des Landeshaushalts unterstuumltzt Zu 2 Eine Schwerpunktaufgabe im vergangenen Schuljahr war das bewaumlhrte System son-derpaumldagogischer Foumlrderung im Freistaat Sachsen fortzufuumlhren sowie fuumlr aktuelle Ent-wicklungen in der sonderpaumldagogischen Foumlrderung Umsetzungskonzepte zu planen In diesem Zusammenhang sind Schwerpunktsetzungen hervorzuheben die auch von der Leitlinie des SMK Jeder zaumlhlt Das heiszligt Foumlrdern und Fordern gepraumlgt sind Nach Pruumlfung vieler innovativer Ideen zur Weiterentwicklung sonderpaumldagogischer Foumlr-derung werden gegenwaumlrtig Schwerpunkte umgesetzt wie u a a) Staumlrkung der Professionalitaumlt der Lehrkraumlfte durch eine Qualifizierungsoffensive im

saumlchsischen Schulsystem Ziel ist im Ergebnis folgender Maszlignahmen an jeder Schule uumlber Ansprechpartner fuumlr integrative Beschulung zu verfuumlgen deren Aufgabe es ist die individuelle Foumlrderung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbe-darf an ihrer Schule kompetent zu begleiten und als Koordinator Berater bzw An-sprechpartner zwischen der allgemeinen Schule und den Foumlrderschulen taumltig zu sein

bull Umsetzung einer berufsbegleitenden Lehrerfortbildung fuumlr Lehrer der Schularten

Grundschule Mittelschule Gymnasium und berufsbildende Schulen mit dem Ziel der Professionalisierung und Staumlrkung von Lehrern fuumlr die Aufgabe der foumlrderli-chen Gestaltung schulischer Integration

bull Veroumlffentlichung des Handlungsleitfadens Sonderpaumldagogische Foumlrderung ndash Handlungsleitfaden schulische Integration zur Unterstuumltzung von Schulen bei der Umsetzung schulischer Integration im Maumlrz 2009

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bull Erweiterung der Kompetenz der allgemeinen Schulen zur Diagnostik differen-zierten Beratung und Foumlrderung u a durch die Ableitung von Schlussfolgerun-gen aus der Evaluation der foumlrderpaumldagogischen Gutachten zur Sicherung der Qualitaumlt im Verfahren zur Feststellung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs

b) Erhoumlhung der Chancen saumlchsischer Abgaumlnger von Schulen zur Lernfoumlrderung und

Schulen fuumlr geistig Behinderte auf eine angemessene gesellschaftliche und berufli-che Eingliederung durch bull Einfuumlhrung eines eigenen Schulabschlusses an Schulen zur Lernfoumlrderung und

Schulen fuumlr geistig Behinderte im Schuljahr 20092010 c) Angebot verschiedener Formen individueller Foumlrderung und schulartspezifischer

Maszlignahmen um zum selbstbestimmten und verantwortungsvollen Leben in unserer Gesellschaft zu befaumlhigen Diesbezuumlgliche Maszlignahmen werden sein

bull Staumlrkung der Kooperation von Mittelschule und Foumlrderschule mit dem Angebot

einer Musterkooperationsvereinbarung bull Ausgestaltung des Uumlbergangs vom vorschulischen Bereich in die Schule insbe-

sondere fuumlr Kinder mit Entwicklungsverzoumlgerungen oder Behinderungen bull individuelle Unterstuumltzung insbesondere von Schulabgaumlngern der Schulen zur

Lernfoumlrderung beim Uumlbergang von Schule in Ausbildung mit Unterstuumltzung der Projekte Berufseinstiegsbegleitung sowie BOB amp PIA modifiziert fuumlr Schuumller an Foumlrderschulen Daruumlber hinaus wird die Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Saumlchsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur fuumlr Arbeit in Sachsen fuumlr den Bereich der Berufs- und Studienorientierung u a im Hinblick auf die Foumlrderschulen umgesetzt

Die integrative Beschulung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Grundschulen Mittelschulen Gymnasien und Berufsschulen (hier kurz Regelschu-len) erfolgt auf der Basis der Schulintegrationsverordnung Die auch fuumlr diesbezuumlgliche Aufgaben zur Verfuumlgung stehenden Personalressourcen bestimmen sich aus dem je-weils geltenden Haushaltsplan Daruumlber hinausgehende Ressourcen stehen nicht zur Verfuumlgung Maszlignahmen integrativer Unterrichtung sind im Rahmen der gegebenen personellen und saumlchlichen Bedingungen bestmoumlglich umzusetzen Zu 3 In den zuruumlckliegenden Jahren entwickelten sich die sonderpaumldagogische Foumlrderung und die Schulart Foumlrderschule zu einem festen Bestandteil des saumlchsischen Schulwe-sens Auf Grundlage der KMK-Empfehlungen zur sonderpaumldagogischen Foumlrderung in der Bundesrepublik Deutschland (1994) wurde im Freistaat Sachsen eine Vielfalt von Foumlr-derformen und Foumlrderorten eingerichtet Es entwickeln sich Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an unterschiedlichen Lernorten Die Beschulung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Foumlrder-schule ist die eine der Hauptsaumlulen der sonderpaumldagogischen Foumlrderung im Freistaat

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Sachsen Die zweite Hauptsaumlule ist die Begleitung der schulischen Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Grund- und Mittelschule bzw im Gymnasium Sonderpaumldagogische Foumlrderung erfolgt daruumlber hinaus in den Berei-chen Beratung Praumlvention Kooperation sowie interdisziplinaumlre Zusammenarbeit Vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und europaumlischer Entwick-lungen auf der Grundlage der UN-Konvention Uumlbereinkommen uumlber die Rechte behin-derter Menschen sind Modelle und Strukturen zu entwickeln die das Recht junger Menschen mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf auf Bildung und Erziehung weiterhin auf dem anerkannt hohen Niveau sichern Die allgemeinbildende Foumlrderschule ist dies-bezuumlglich fuumlr den Freistaat Sachsen auch kuumlnftig unverzichtbar Mehr noch als bisher gilt es Uumlbergaumlnge zwischen den Schularten zu gestalten und die Durchlaumlssigkeit auch und gerade fuumlr Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf zu gewaumlhrleisten damit entsprechend der Vielfalt der Schuumller ausreichend viele Moumlg-lichkeiten und verschiedene Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss eroumlffnet wer-den Ziel ist es die Voraussetzungen zu schaffen dass fuumlr jeden Schuumller berufliche und soziale Anschluumlsse gelingen Zu 4 Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss zu den Standards fuumlr die Lehrerbildung Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16122004) die Kompetenzen beschrieben die die Laumlnder im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsgaumln-ge beruumlcksichtigen Im Punkt 22 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sowie in den Standards fuumlr die praktischen Ausbildungsabschnitte werden u a folgende curriculare Schwerpunkte und Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften in der Lehrerausbildung festgelegt

bull Didaktik und Methodik bull Differenzierung Integration und Foumlrderung bull Heterogenitaumlt und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht bull Diagnostik Beurteilung und Beratung bull Diagnose und Foumlrderung individueller Lernprozesse Leistungsmessungen und

Leistungsbeurteilungen bull Benachteiligungen von Schuumllerinnen und Schuumllern beim Lernprozess und Moumlg-

lichkeiten der paumldagogischen Hilfen und Praumlventivmaszlignahmen bull Formen von Hoch- und Sonderbegabung Lern- und Arbeitsstoumlrungen bull Grundlagen der Lernprozessdiagnostik

Mit der Umstellung der Lehramtsstudiengaumlnge an der Universitaumlt Leipzig und der Tech-nischen Universitaumlt Dresden auf polyvalente Bachelorstudiengaumlnge und schulformspezi-fische Masterstudiengaumlnge fuumlr alle Lehraumlmter werden in den Modulbeschreibungen zu den Bildungswissenschaften folgende Inhalte im Bezug auf individuelle Foumlrderung und integrativen Unterricht aufgenommen 1 Im polyvalenten Bachelorstudiengang

bull Heterogenitaumlt in Bildung und Erziehung bull Modelle der individuellen Foumlrderung in Lehr- und Lernprozessen

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bull allgemeindidaktische und lern- und instruktionspsychologische Grundlagen und darauf aufbauend in der fachdidaktischen Ausbildung Lehr- und Lernsituationen insbesondere in heterogenen Lehr- und Lernsituationen

bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-fen und Praumlventivmaszlignahmen

2 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-

fen und Praumlventivmaszlignahmen im Unterricht bull allgemeine und spezielle Lernschwierigkeiten bull individuelle schulische Foumlrderung

3 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Mittelschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull differenzierte Maszlignahmen bull Konzepte fuumlr den Umgang mit Heterogenitaumlt in Schule und Unterricht bull Benachteiligungen von Schuumllern beim Lernen und paumldagogische Hilfen und Prauml-

ventivmaszlignahmen 4 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Houmlheres Lehramt Gymnasium

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen und differenzierte Maszlignahmen bull Heterogenitaumlt im Unterricht und individuelle Maszlignahmen bull Benachteiligungen beim Lernen und paumldagogische Hilfen

Die Konzeption fuumlr den Vorbereitungsdienst wird derzeit neu erarbeitet II Zu 1 In den letzten 6 Jahren hat sich der Anteil der integrativ beschulten Schuumller bezogen auf alle Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf mehr als verdoppelt Lag der Anteil von integrativ beschulten Schuumllern im Schuljahr 20042005 noch bei 83 ist es im laufenden Schuljahr gelungen ihn auf 179 zu steigern In den naumlchsten Jahren wird die Verstetigung dieser Entwicklung und die Sicherung des Erreichten vorrangiges Ziel sein Schwerpunktmaumlszligig wird die lernzielgleiche Unterrichtung (sect 5 Abs 1 SchIVO) koumlrper-behinderter houmlrgeschaumldigter sehbehinderter blinder verhaltensgestoumlrter bzw sprach-behinderter Schuumller realisiert Bei lernzielgleicher Integration werden alle Schuumller nach den gleichen Lehrplaumlnen oder Rahmenrichtlinien unterrichtet Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Foumlrderbedarf in den Foumlrderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird derzeit an Grundschu-len (sect 5 Abs 1 SchIVO) praktiziert Eine lernzieldifferente Integration von lern- bzw geistig behinderten Kindern in der Sekundarstufe ist im Freistaat Sachsen derzeit nicht moumlglich

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Daruumlber hinaus ist zu verdeutlichen dass im Fokus der Weiterentwicklung sonderpaumlda-gogischer Foumlrderung immer die Sicherung und Entwicklung von Qualitaumlt steht Zu be-ruumlcksichtigen ist ebenfalls dass im sensiblen Bereich der sonderpaumldagogischen Foumlrde-rung stets Einzelfallentscheidungen im Sinne einer optimalen und individuellen Foumlrde-rung der betroffenen Schuumller zu treffen sind die die besonderen Beduumlrfnisse und den individuellen sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf beruumlcksichtigen Zu 2

Zu den Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems fuumlr Menschen mit Behin-derungen gehoumlrt die Bereitstellung fachlich abgesicherter bedarfsgerechter qualifizier-ter Unterstuumltzung ndash insbesondere das Angebot sonderpaumldagogischer Foumlrderung Die-ses kann sowohl integrativ in den allgemeinen Schulen und auch in allgemeinbildenden Foumlrderschulen vorgehalten werden Ausschlaggebend fuumlr die Entscheidung ist immer das Ziel die bestmoumlgliche Foumlrderung fuumlr den einzelnen Schuumller zu gewaumlhrleisten Bei der Uumlberpruumlfung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs hat die Pruumlfung einer moumlglichen integrativen Beschulung grundsaumltzlich Prioritaumlt Die Foumlrderung von Menschen mit Be-hinderungen an allgemeinbildenden Foumlrderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungssystems ist im Sinne des Art 24 Ziff 2 Buchst e) der UN-Konvention eine wirk-same und individuell ausgerichtete Unterstuumltzungsmaszlignahme mit dem Ziel der voll-staumlndigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld das die groumlszligtmoumlgliche schu-lische und soziale Entwicklung gestattet Ziel sonderpaumldagogischer Foumlrderung ist alle Schuumller auf ein moumlglichst selbstbestimm-tes Leben in der Gemeinschaft sowie auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten Um ein houmlheres Maszlig an Aktivitaumlt und Teilhabe fuumlr alle Kinder und Jugendlichen mit An-spruch auf sonderpaumldagogische Bildungs- und Unterstuumltzungsangebote zu erreichen sind die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Voraussetzung Zu 3 Grundlage fuumlr die Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Regelschulen ist die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) An den Regelschulen integrierte Schuumllerinnen und Schuumller nehmen in vollem Umfang am Unterricht der Re-gelschule teil und gehoumlren gemaumlszlig sect 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SchIVO auch als Schuumller die-ser Schule an In Verantwortung fuumlr die Sicherung der personellen Voraussetzung fuumlr die Umsetzung von Maszlignahmen integrativer Unterrichtung hat das SMK ein Berechnungsmodell etab-liert das gewaumlhrleistet dass sowohl Ressourcen der Foumlrderschulen als auch der Re-gelschulen zur Begleitung der Integration bereitgestellt werden Aus diesem Gesamt-kontingent wird unter Wuumlrdigung des Einzelfalles entschieden wie viele Ressourcen fuumlr die Integration des einzelnen Schuumllers bereitgestellt werden Mit freundlichen Gruumlszligen Prof Dr Roland Woumlller

Page 2: Antrag der SPD-Landtagsfraktion DRS 5/781

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I Die UN-Konvention stellt eine wertvolle Grundlage fuumlr die Weiterentwicklung von wirk-samer Teilhabe und selbstbestimmtem Leben von Menschen mit Behinderungen in al-len Lebensbereichen dar Zu 1 Im Freistaat Sachsen wird es auch in den kommenden Jahren Ziel sonderpaumldagogi-scher Foumlrderung sein ein wohnortnahes und bedarfsgerechtes Angebot sowie fuumlr ein-zelne Foumlrderschwerpunkte uumlberregionale Angebote ganzheitlicher sonderpaumldagogi-scher Foumlrderung an ausgewaumlhlten Standorten vorzuhalten um jedem Schuumller mit son-derpaumldagogischem Foumlrderbedarf erfolgreiches Lernen in der Schule und einen Schul-abschluss zu ermoumlglichen Im Rahmen der Regionalentwicklung wird es dabei das An-liegen des Saumlchsischen Staatsministeriums fuumlr Kultus und Sport (SMK) bleiben in An-lehnung an das Netz der Mittelzentren fuumlr alle Schuumller auch bei zuruumlckgehenden Schuuml-lerzahlen zumutbar erreichbare Standorte weiterhin zu sichern Die Profilierung der Foumlrderzentren und Foumlrderschulzentren zur Sicherung eines regionalen sonderpaumldago-gischen Bildungsangebotes in differenzierten Formen ist ein Weg dahin Im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplaumlne der Landkreise dringt das SMK darauf in einem ersten Schritt fuumlr Schulen aller Schularten in Mittelzentren die baulichen Voraussetzun-gen fuumlr Integration zu schaffen Die Initiativen der Schultraumlger fuumlr dieses Ziel werden im Rahmen der Moumlglichkeiten des Landeshaushalts unterstuumltzt Zu 2 Eine Schwerpunktaufgabe im vergangenen Schuljahr war das bewaumlhrte System son-derpaumldagogischer Foumlrderung im Freistaat Sachsen fortzufuumlhren sowie fuumlr aktuelle Ent-wicklungen in der sonderpaumldagogischen Foumlrderung Umsetzungskonzepte zu planen In diesem Zusammenhang sind Schwerpunktsetzungen hervorzuheben die auch von der Leitlinie des SMK Jeder zaumlhlt Das heiszligt Foumlrdern und Fordern gepraumlgt sind Nach Pruumlfung vieler innovativer Ideen zur Weiterentwicklung sonderpaumldagogischer Foumlr-derung werden gegenwaumlrtig Schwerpunkte umgesetzt wie u a a) Staumlrkung der Professionalitaumlt der Lehrkraumlfte durch eine Qualifizierungsoffensive im

saumlchsischen Schulsystem Ziel ist im Ergebnis folgender Maszlignahmen an jeder Schule uumlber Ansprechpartner fuumlr integrative Beschulung zu verfuumlgen deren Aufgabe es ist die individuelle Foumlrderung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbe-darf an ihrer Schule kompetent zu begleiten und als Koordinator Berater bzw An-sprechpartner zwischen der allgemeinen Schule und den Foumlrderschulen taumltig zu sein

bull Umsetzung einer berufsbegleitenden Lehrerfortbildung fuumlr Lehrer der Schularten

Grundschule Mittelschule Gymnasium und berufsbildende Schulen mit dem Ziel der Professionalisierung und Staumlrkung von Lehrern fuumlr die Aufgabe der foumlrderli-chen Gestaltung schulischer Integration

bull Veroumlffentlichung des Handlungsleitfadens Sonderpaumldagogische Foumlrderung ndash Handlungsleitfaden schulische Integration zur Unterstuumltzung von Schulen bei der Umsetzung schulischer Integration im Maumlrz 2009

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bull Erweiterung der Kompetenz der allgemeinen Schulen zur Diagnostik differen-zierten Beratung und Foumlrderung u a durch die Ableitung von Schlussfolgerun-gen aus der Evaluation der foumlrderpaumldagogischen Gutachten zur Sicherung der Qualitaumlt im Verfahren zur Feststellung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs

b) Erhoumlhung der Chancen saumlchsischer Abgaumlnger von Schulen zur Lernfoumlrderung und

Schulen fuumlr geistig Behinderte auf eine angemessene gesellschaftliche und berufli-che Eingliederung durch bull Einfuumlhrung eines eigenen Schulabschlusses an Schulen zur Lernfoumlrderung und

Schulen fuumlr geistig Behinderte im Schuljahr 20092010 c) Angebot verschiedener Formen individueller Foumlrderung und schulartspezifischer

Maszlignahmen um zum selbstbestimmten und verantwortungsvollen Leben in unserer Gesellschaft zu befaumlhigen Diesbezuumlgliche Maszlignahmen werden sein

bull Staumlrkung der Kooperation von Mittelschule und Foumlrderschule mit dem Angebot

einer Musterkooperationsvereinbarung bull Ausgestaltung des Uumlbergangs vom vorschulischen Bereich in die Schule insbe-

sondere fuumlr Kinder mit Entwicklungsverzoumlgerungen oder Behinderungen bull individuelle Unterstuumltzung insbesondere von Schulabgaumlngern der Schulen zur

Lernfoumlrderung beim Uumlbergang von Schule in Ausbildung mit Unterstuumltzung der Projekte Berufseinstiegsbegleitung sowie BOB amp PIA modifiziert fuumlr Schuumller an Foumlrderschulen Daruumlber hinaus wird die Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Saumlchsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur fuumlr Arbeit in Sachsen fuumlr den Bereich der Berufs- und Studienorientierung u a im Hinblick auf die Foumlrderschulen umgesetzt

Die integrative Beschulung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Grundschulen Mittelschulen Gymnasien und Berufsschulen (hier kurz Regelschu-len) erfolgt auf der Basis der Schulintegrationsverordnung Die auch fuumlr diesbezuumlgliche Aufgaben zur Verfuumlgung stehenden Personalressourcen bestimmen sich aus dem je-weils geltenden Haushaltsplan Daruumlber hinausgehende Ressourcen stehen nicht zur Verfuumlgung Maszlignahmen integrativer Unterrichtung sind im Rahmen der gegebenen personellen und saumlchlichen Bedingungen bestmoumlglich umzusetzen Zu 3 In den zuruumlckliegenden Jahren entwickelten sich die sonderpaumldagogische Foumlrderung und die Schulart Foumlrderschule zu einem festen Bestandteil des saumlchsischen Schulwe-sens Auf Grundlage der KMK-Empfehlungen zur sonderpaumldagogischen Foumlrderung in der Bundesrepublik Deutschland (1994) wurde im Freistaat Sachsen eine Vielfalt von Foumlr-derformen und Foumlrderorten eingerichtet Es entwickeln sich Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an unterschiedlichen Lernorten Die Beschulung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Foumlrder-schule ist die eine der Hauptsaumlulen der sonderpaumldagogischen Foumlrderung im Freistaat

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Sachsen Die zweite Hauptsaumlule ist die Begleitung der schulischen Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Grund- und Mittelschule bzw im Gymnasium Sonderpaumldagogische Foumlrderung erfolgt daruumlber hinaus in den Berei-chen Beratung Praumlvention Kooperation sowie interdisziplinaumlre Zusammenarbeit Vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und europaumlischer Entwick-lungen auf der Grundlage der UN-Konvention Uumlbereinkommen uumlber die Rechte behin-derter Menschen sind Modelle und Strukturen zu entwickeln die das Recht junger Menschen mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf auf Bildung und Erziehung weiterhin auf dem anerkannt hohen Niveau sichern Die allgemeinbildende Foumlrderschule ist dies-bezuumlglich fuumlr den Freistaat Sachsen auch kuumlnftig unverzichtbar Mehr noch als bisher gilt es Uumlbergaumlnge zwischen den Schularten zu gestalten und die Durchlaumlssigkeit auch und gerade fuumlr Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf zu gewaumlhrleisten damit entsprechend der Vielfalt der Schuumller ausreichend viele Moumlg-lichkeiten und verschiedene Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss eroumlffnet wer-den Ziel ist es die Voraussetzungen zu schaffen dass fuumlr jeden Schuumller berufliche und soziale Anschluumlsse gelingen Zu 4 Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss zu den Standards fuumlr die Lehrerbildung Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16122004) die Kompetenzen beschrieben die die Laumlnder im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsgaumln-ge beruumlcksichtigen Im Punkt 22 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sowie in den Standards fuumlr die praktischen Ausbildungsabschnitte werden u a folgende curriculare Schwerpunkte und Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften in der Lehrerausbildung festgelegt

bull Didaktik und Methodik bull Differenzierung Integration und Foumlrderung bull Heterogenitaumlt und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht bull Diagnostik Beurteilung und Beratung bull Diagnose und Foumlrderung individueller Lernprozesse Leistungsmessungen und

Leistungsbeurteilungen bull Benachteiligungen von Schuumllerinnen und Schuumllern beim Lernprozess und Moumlg-

lichkeiten der paumldagogischen Hilfen und Praumlventivmaszlignahmen bull Formen von Hoch- und Sonderbegabung Lern- und Arbeitsstoumlrungen bull Grundlagen der Lernprozessdiagnostik

Mit der Umstellung der Lehramtsstudiengaumlnge an der Universitaumlt Leipzig und der Tech-nischen Universitaumlt Dresden auf polyvalente Bachelorstudiengaumlnge und schulformspezi-fische Masterstudiengaumlnge fuumlr alle Lehraumlmter werden in den Modulbeschreibungen zu den Bildungswissenschaften folgende Inhalte im Bezug auf individuelle Foumlrderung und integrativen Unterricht aufgenommen 1 Im polyvalenten Bachelorstudiengang

bull Heterogenitaumlt in Bildung und Erziehung bull Modelle der individuellen Foumlrderung in Lehr- und Lernprozessen

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bull allgemeindidaktische und lern- und instruktionspsychologische Grundlagen und darauf aufbauend in der fachdidaktischen Ausbildung Lehr- und Lernsituationen insbesondere in heterogenen Lehr- und Lernsituationen

bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-fen und Praumlventivmaszlignahmen

2 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-

fen und Praumlventivmaszlignahmen im Unterricht bull allgemeine und spezielle Lernschwierigkeiten bull individuelle schulische Foumlrderung

3 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Mittelschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull differenzierte Maszlignahmen bull Konzepte fuumlr den Umgang mit Heterogenitaumlt in Schule und Unterricht bull Benachteiligungen von Schuumllern beim Lernen und paumldagogische Hilfen und Prauml-

ventivmaszlignahmen 4 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Houmlheres Lehramt Gymnasium

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen und differenzierte Maszlignahmen bull Heterogenitaumlt im Unterricht und individuelle Maszlignahmen bull Benachteiligungen beim Lernen und paumldagogische Hilfen

Die Konzeption fuumlr den Vorbereitungsdienst wird derzeit neu erarbeitet II Zu 1 In den letzten 6 Jahren hat sich der Anteil der integrativ beschulten Schuumller bezogen auf alle Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf mehr als verdoppelt Lag der Anteil von integrativ beschulten Schuumllern im Schuljahr 20042005 noch bei 83 ist es im laufenden Schuljahr gelungen ihn auf 179 zu steigern In den naumlchsten Jahren wird die Verstetigung dieser Entwicklung und die Sicherung des Erreichten vorrangiges Ziel sein Schwerpunktmaumlszligig wird die lernzielgleiche Unterrichtung (sect 5 Abs 1 SchIVO) koumlrper-behinderter houmlrgeschaumldigter sehbehinderter blinder verhaltensgestoumlrter bzw sprach-behinderter Schuumller realisiert Bei lernzielgleicher Integration werden alle Schuumller nach den gleichen Lehrplaumlnen oder Rahmenrichtlinien unterrichtet Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Foumlrderbedarf in den Foumlrderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird derzeit an Grundschu-len (sect 5 Abs 1 SchIVO) praktiziert Eine lernzieldifferente Integration von lern- bzw geistig behinderten Kindern in der Sekundarstufe ist im Freistaat Sachsen derzeit nicht moumlglich

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Daruumlber hinaus ist zu verdeutlichen dass im Fokus der Weiterentwicklung sonderpaumlda-gogischer Foumlrderung immer die Sicherung und Entwicklung von Qualitaumlt steht Zu be-ruumlcksichtigen ist ebenfalls dass im sensiblen Bereich der sonderpaumldagogischen Foumlrde-rung stets Einzelfallentscheidungen im Sinne einer optimalen und individuellen Foumlrde-rung der betroffenen Schuumller zu treffen sind die die besonderen Beduumlrfnisse und den individuellen sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf beruumlcksichtigen Zu 2

Zu den Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems fuumlr Menschen mit Behin-derungen gehoumlrt die Bereitstellung fachlich abgesicherter bedarfsgerechter qualifizier-ter Unterstuumltzung ndash insbesondere das Angebot sonderpaumldagogischer Foumlrderung Die-ses kann sowohl integrativ in den allgemeinen Schulen und auch in allgemeinbildenden Foumlrderschulen vorgehalten werden Ausschlaggebend fuumlr die Entscheidung ist immer das Ziel die bestmoumlgliche Foumlrderung fuumlr den einzelnen Schuumller zu gewaumlhrleisten Bei der Uumlberpruumlfung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs hat die Pruumlfung einer moumlglichen integrativen Beschulung grundsaumltzlich Prioritaumlt Die Foumlrderung von Menschen mit Be-hinderungen an allgemeinbildenden Foumlrderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungssystems ist im Sinne des Art 24 Ziff 2 Buchst e) der UN-Konvention eine wirk-same und individuell ausgerichtete Unterstuumltzungsmaszlignahme mit dem Ziel der voll-staumlndigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld das die groumlszligtmoumlgliche schu-lische und soziale Entwicklung gestattet Ziel sonderpaumldagogischer Foumlrderung ist alle Schuumller auf ein moumlglichst selbstbestimm-tes Leben in der Gemeinschaft sowie auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten Um ein houmlheres Maszlig an Aktivitaumlt und Teilhabe fuumlr alle Kinder und Jugendlichen mit An-spruch auf sonderpaumldagogische Bildungs- und Unterstuumltzungsangebote zu erreichen sind die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Voraussetzung Zu 3 Grundlage fuumlr die Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Regelschulen ist die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) An den Regelschulen integrierte Schuumllerinnen und Schuumller nehmen in vollem Umfang am Unterricht der Re-gelschule teil und gehoumlren gemaumlszlig sect 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SchIVO auch als Schuumller die-ser Schule an In Verantwortung fuumlr die Sicherung der personellen Voraussetzung fuumlr die Umsetzung von Maszlignahmen integrativer Unterrichtung hat das SMK ein Berechnungsmodell etab-liert das gewaumlhrleistet dass sowohl Ressourcen der Foumlrderschulen als auch der Re-gelschulen zur Begleitung der Integration bereitgestellt werden Aus diesem Gesamt-kontingent wird unter Wuumlrdigung des Einzelfalles entschieden wie viele Ressourcen fuumlr die Integration des einzelnen Schuumllers bereitgestellt werden Mit freundlichen Gruumlszligen Prof Dr Roland Woumlller

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bull Erweiterung der Kompetenz der allgemeinen Schulen zur Diagnostik differen-zierten Beratung und Foumlrderung u a durch die Ableitung von Schlussfolgerun-gen aus der Evaluation der foumlrderpaumldagogischen Gutachten zur Sicherung der Qualitaumlt im Verfahren zur Feststellung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs

b) Erhoumlhung der Chancen saumlchsischer Abgaumlnger von Schulen zur Lernfoumlrderung und

Schulen fuumlr geistig Behinderte auf eine angemessene gesellschaftliche und berufli-che Eingliederung durch bull Einfuumlhrung eines eigenen Schulabschlusses an Schulen zur Lernfoumlrderung und

Schulen fuumlr geistig Behinderte im Schuljahr 20092010 c) Angebot verschiedener Formen individueller Foumlrderung und schulartspezifischer

Maszlignahmen um zum selbstbestimmten und verantwortungsvollen Leben in unserer Gesellschaft zu befaumlhigen Diesbezuumlgliche Maszlignahmen werden sein

bull Staumlrkung der Kooperation von Mittelschule und Foumlrderschule mit dem Angebot

einer Musterkooperationsvereinbarung bull Ausgestaltung des Uumlbergangs vom vorschulischen Bereich in die Schule insbe-

sondere fuumlr Kinder mit Entwicklungsverzoumlgerungen oder Behinderungen bull individuelle Unterstuumltzung insbesondere von Schulabgaumlngern der Schulen zur

Lernfoumlrderung beim Uumlbergang von Schule in Ausbildung mit Unterstuumltzung der Projekte Berufseinstiegsbegleitung sowie BOB amp PIA modifiziert fuumlr Schuumller an Foumlrderschulen Daruumlber hinaus wird die Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Saumlchsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur fuumlr Arbeit in Sachsen fuumlr den Bereich der Berufs- und Studienorientierung u a im Hinblick auf die Foumlrderschulen umgesetzt

Die integrative Beschulung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Grundschulen Mittelschulen Gymnasien und Berufsschulen (hier kurz Regelschu-len) erfolgt auf der Basis der Schulintegrationsverordnung Die auch fuumlr diesbezuumlgliche Aufgaben zur Verfuumlgung stehenden Personalressourcen bestimmen sich aus dem je-weils geltenden Haushaltsplan Daruumlber hinausgehende Ressourcen stehen nicht zur Verfuumlgung Maszlignahmen integrativer Unterrichtung sind im Rahmen der gegebenen personellen und saumlchlichen Bedingungen bestmoumlglich umzusetzen Zu 3 In den zuruumlckliegenden Jahren entwickelten sich die sonderpaumldagogische Foumlrderung und die Schulart Foumlrderschule zu einem festen Bestandteil des saumlchsischen Schulwe-sens Auf Grundlage der KMK-Empfehlungen zur sonderpaumldagogischen Foumlrderung in der Bundesrepublik Deutschland (1994) wurde im Freistaat Sachsen eine Vielfalt von Foumlr-derformen und Foumlrderorten eingerichtet Es entwickeln sich Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an unterschiedlichen Lernorten Die Beschulung von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Foumlrder-schule ist die eine der Hauptsaumlulen der sonderpaumldagogischen Foumlrderung im Freistaat

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Sachsen Die zweite Hauptsaumlule ist die Begleitung der schulischen Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Grund- und Mittelschule bzw im Gymnasium Sonderpaumldagogische Foumlrderung erfolgt daruumlber hinaus in den Berei-chen Beratung Praumlvention Kooperation sowie interdisziplinaumlre Zusammenarbeit Vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und europaumlischer Entwick-lungen auf der Grundlage der UN-Konvention Uumlbereinkommen uumlber die Rechte behin-derter Menschen sind Modelle und Strukturen zu entwickeln die das Recht junger Menschen mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf auf Bildung und Erziehung weiterhin auf dem anerkannt hohen Niveau sichern Die allgemeinbildende Foumlrderschule ist dies-bezuumlglich fuumlr den Freistaat Sachsen auch kuumlnftig unverzichtbar Mehr noch als bisher gilt es Uumlbergaumlnge zwischen den Schularten zu gestalten und die Durchlaumlssigkeit auch und gerade fuumlr Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf zu gewaumlhrleisten damit entsprechend der Vielfalt der Schuumller ausreichend viele Moumlg-lichkeiten und verschiedene Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss eroumlffnet wer-den Ziel ist es die Voraussetzungen zu schaffen dass fuumlr jeden Schuumller berufliche und soziale Anschluumlsse gelingen Zu 4 Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss zu den Standards fuumlr die Lehrerbildung Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16122004) die Kompetenzen beschrieben die die Laumlnder im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsgaumln-ge beruumlcksichtigen Im Punkt 22 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sowie in den Standards fuumlr die praktischen Ausbildungsabschnitte werden u a folgende curriculare Schwerpunkte und Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften in der Lehrerausbildung festgelegt

bull Didaktik und Methodik bull Differenzierung Integration und Foumlrderung bull Heterogenitaumlt und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht bull Diagnostik Beurteilung und Beratung bull Diagnose und Foumlrderung individueller Lernprozesse Leistungsmessungen und

Leistungsbeurteilungen bull Benachteiligungen von Schuumllerinnen und Schuumllern beim Lernprozess und Moumlg-

lichkeiten der paumldagogischen Hilfen und Praumlventivmaszlignahmen bull Formen von Hoch- und Sonderbegabung Lern- und Arbeitsstoumlrungen bull Grundlagen der Lernprozessdiagnostik

Mit der Umstellung der Lehramtsstudiengaumlnge an der Universitaumlt Leipzig und der Tech-nischen Universitaumlt Dresden auf polyvalente Bachelorstudiengaumlnge und schulformspezi-fische Masterstudiengaumlnge fuumlr alle Lehraumlmter werden in den Modulbeschreibungen zu den Bildungswissenschaften folgende Inhalte im Bezug auf individuelle Foumlrderung und integrativen Unterricht aufgenommen 1 Im polyvalenten Bachelorstudiengang

bull Heterogenitaumlt in Bildung und Erziehung bull Modelle der individuellen Foumlrderung in Lehr- und Lernprozessen

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bull allgemeindidaktische und lern- und instruktionspsychologische Grundlagen und darauf aufbauend in der fachdidaktischen Ausbildung Lehr- und Lernsituationen insbesondere in heterogenen Lehr- und Lernsituationen

bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-fen und Praumlventivmaszlignahmen

2 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-

fen und Praumlventivmaszlignahmen im Unterricht bull allgemeine und spezielle Lernschwierigkeiten bull individuelle schulische Foumlrderung

3 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Mittelschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull differenzierte Maszlignahmen bull Konzepte fuumlr den Umgang mit Heterogenitaumlt in Schule und Unterricht bull Benachteiligungen von Schuumllern beim Lernen und paumldagogische Hilfen und Prauml-

ventivmaszlignahmen 4 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Houmlheres Lehramt Gymnasium

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen und differenzierte Maszlignahmen bull Heterogenitaumlt im Unterricht und individuelle Maszlignahmen bull Benachteiligungen beim Lernen und paumldagogische Hilfen

Die Konzeption fuumlr den Vorbereitungsdienst wird derzeit neu erarbeitet II Zu 1 In den letzten 6 Jahren hat sich der Anteil der integrativ beschulten Schuumller bezogen auf alle Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf mehr als verdoppelt Lag der Anteil von integrativ beschulten Schuumllern im Schuljahr 20042005 noch bei 83 ist es im laufenden Schuljahr gelungen ihn auf 179 zu steigern In den naumlchsten Jahren wird die Verstetigung dieser Entwicklung und die Sicherung des Erreichten vorrangiges Ziel sein Schwerpunktmaumlszligig wird die lernzielgleiche Unterrichtung (sect 5 Abs 1 SchIVO) koumlrper-behinderter houmlrgeschaumldigter sehbehinderter blinder verhaltensgestoumlrter bzw sprach-behinderter Schuumller realisiert Bei lernzielgleicher Integration werden alle Schuumller nach den gleichen Lehrplaumlnen oder Rahmenrichtlinien unterrichtet Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Foumlrderbedarf in den Foumlrderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird derzeit an Grundschu-len (sect 5 Abs 1 SchIVO) praktiziert Eine lernzieldifferente Integration von lern- bzw geistig behinderten Kindern in der Sekundarstufe ist im Freistaat Sachsen derzeit nicht moumlglich

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Daruumlber hinaus ist zu verdeutlichen dass im Fokus der Weiterentwicklung sonderpaumlda-gogischer Foumlrderung immer die Sicherung und Entwicklung von Qualitaumlt steht Zu be-ruumlcksichtigen ist ebenfalls dass im sensiblen Bereich der sonderpaumldagogischen Foumlrde-rung stets Einzelfallentscheidungen im Sinne einer optimalen und individuellen Foumlrde-rung der betroffenen Schuumller zu treffen sind die die besonderen Beduumlrfnisse und den individuellen sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf beruumlcksichtigen Zu 2

Zu den Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems fuumlr Menschen mit Behin-derungen gehoumlrt die Bereitstellung fachlich abgesicherter bedarfsgerechter qualifizier-ter Unterstuumltzung ndash insbesondere das Angebot sonderpaumldagogischer Foumlrderung Die-ses kann sowohl integrativ in den allgemeinen Schulen und auch in allgemeinbildenden Foumlrderschulen vorgehalten werden Ausschlaggebend fuumlr die Entscheidung ist immer das Ziel die bestmoumlgliche Foumlrderung fuumlr den einzelnen Schuumller zu gewaumlhrleisten Bei der Uumlberpruumlfung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs hat die Pruumlfung einer moumlglichen integrativen Beschulung grundsaumltzlich Prioritaumlt Die Foumlrderung von Menschen mit Be-hinderungen an allgemeinbildenden Foumlrderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungssystems ist im Sinne des Art 24 Ziff 2 Buchst e) der UN-Konvention eine wirk-same und individuell ausgerichtete Unterstuumltzungsmaszlignahme mit dem Ziel der voll-staumlndigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld das die groumlszligtmoumlgliche schu-lische und soziale Entwicklung gestattet Ziel sonderpaumldagogischer Foumlrderung ist alle Schuumller auf ein moumlglichst selbstbestimm-tes Leben in der Gemeinschaft sowie auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten Um ein houmlheres Maszlig an Aktivitaumlt und Teilhabe fuumlr alle Kinder und Jugendlichen mit An-spruch auf sonderpaumldagogische Bildungs- und Unterstuumltzungsangebote zu erreichen sind die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Voraussetzung Zu 3 Grundlage fuumlr die Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Regelschulen ist die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) An den Regelschulen integrierte Schuumllerinnen und Schuumller nehmen in vollem Umfang am Unterricht der Re-gelschule teil und gehoumlren gemaumlszlig sect 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SchIVO auch als Schuumller die-ser Schule an In Verantwortung fuumlr die Sicherung der personellen Voraussetzung fuumlr die Umsetzung von Maszlignahmen integrativer Unterrichtung hat das SMK ein Berechnungsmodell etab-liert das gewaumlhrleistet dass sowohl Ressourcen der Foumlrderschulen als auch der Re-gelschulen zur Begleitung der Integration bereitgestellt werden Aus diesem Gesamt-kontingent wird unter Wuumlrdigung des Einzelfalles entschieden wie viele Ressourcen fuumlr die Integration des einzelnen Schuumllers bereitgestellt werden Mit freundlichen Gruumlszligen Prof Dr Roland Woumlller

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Sachsen Die zweite Hauptsaumlule ist die Begleitung der schulischen Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf in der Grund- und Mittelschule bzw im Gymnasium Sonderpaumldagogische Foumlrderung erfolgt daruumlber hinaus in den Berei-chen Beratung Praumlvention Kooperation sowie interdisziplinaumlre Zusammenarbeit Vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und europaumlischer Entwick-lungen auf der Grundlage der UN-Konvention Uumlbereinkommen uumlber die Rechte behin-derter Menschen sind Modelle und Strukturen zu entwickeln die das Recht junger Menschen mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf auf Bildung und Erziehung weiterhin auf dem anerkannt hohen Niveau sichern Die allgemeinbildende Foumlrderschule ist dies-bezuumlglich fuumlr den Freistaat Sachsen auch kuumlnftig unverzichtbar Mehr noch als bisher gilt es Uumlbergaumlnge zwischen den Schularten zu gestalten und die Durchlaumlssigkeit auch und gerade fuumlr Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf zu gewaumlhrleisten damit entsprechend der Vielfalt der Schuumller ausreichend viele Moumlg-lichkeiten und verschiedene Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss eroumlffnet wer-den Ziel ist es die Voraussetzungen zu schaffen dass fuumlr jeden Schuumller berufliche und soziale Anschluumlsse gelingen Zu 4 Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss zu den Standards fuumlr die Lehrerbildung Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16122004) die Kompetenzen beschrieben die die Laumlnder im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsgaumln-ge beruumlcksichtigen Im Punkt 22 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung sowie in den Standards fuumlr die praktischen Ausbildungsabschnitte werden u a folgende curriculare Schwerpunkte und Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften in der Lehrerausbildung festgelegt

bull Didaktik und Methodik bull Differenzierung Integration und Foumlrderung bull Heterogenitaumlt und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht bull Diagnostik Beurteilung und Beratung bull Diagnose und Foumlrderung individueller Lernprozesse Leistungsmessungen und

Leistungsbeurteilungen bull Benachteiligungen von Schuumllerinnen und Schuumllern beim Lernprozess und Moumlg-

lichkeiten der paumldagogischen Hilfen und Praumlventivmaszlignahmen bull Formen von Hoch- und Sonderbegabung Lern- und Arbeitsstoumlrungen bull Grundlagen der Lernprozessdiagnostik

Mit der Umstellung der Lehramtsstudiengaumlnge an der Universitaumlt Leipzig und der Tech-nischen Universitaumlt Dresden auf polyvalente Bachelorstudiengaumlnge und schulformspezi-fische Masterstudiengaumlnge fuumlr alle Lehraumlmter werden in den Modulbeschreibungen zu den Bildungswissenschaften folgende Inhalte im Bezug auf individuelle Foumlrderung und integrativen Unterricht aufgenommen 1 Im polyvalenten Bachelorstudiengang

bull Heterogenitaumlt in Bildung und Erziehung bull Modelle der individuellen Foumlrderung in Lehr- und Lernprozessen

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bull allgemeindidaktische und lern- und instruktionspsychologische Grundlagen und darauf aufbauend in der fachdidaktischen Ausbildung Lehr- und Lernsituationen insbesondere in heterogenen Lehr- und Lernsituationen

bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-fen und Praumlventivmaszlignahmen

2 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-

fen und Praumlventivmaszlignahmen im Unterricht bull allgemeine und spezielle Lernschwierigkeiten bull individuelle schulische Foumlrderung

3 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Mittelschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull differenzierte Maszlignahmen bull Konzepte fuumlr den Umgang mit Heterogenitaumlt in Schule und Unterricht bull Benachteiligungen von Schuumllern beim Lernen und paumldagogische Hilfen und Prauml-

ventivmaszlignahmen 4 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Houmlheres Lehramt Gymnasium

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen und differenzierte Maszlignahmen bull Heterogenitaumlt im Unterricht und individuelle Maszlignahmen bull Benachteiligungen beim Lernen und paumldagogische Hilfen

Die Konzeption fuumlr den Vorbereitungsdienst wird derzeit neu erarbeitet II Zu 1 In den letzten 6 Jahren hat sich der Anteil der integrativ beschulten Schuumller bezogen auf alle Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf mehr als verdoppelt Lag der Anteil von integrativ beschulten Schuumllern im Schuljahr 20042005 noch bei 83 ist es im laufenden Schuljahr gelungen ihn auf 179 zu steigern In den naumlchsten Jahren wird die Verstetigung dieser Entwicklung und die Sicherung des Erreichten vorrangiges Ziel sein Schwerpunktmaumlszligig wird die lernzielgleiche Unterrichtung (sect 5 Abs 1 SchIVO) koumlrper-behinderter houmlrgeschaumldigter sehbehinderter blinder verhaltensgestoumlrter bzw sprach-behinderter Schuumller realisiert Bei lernzielgleicher Integration werden alle Schuumller nach den gleichen Lehrplaumlnen oder Rahmenrichtlinien unterrichtet Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Foumlrderbedarf in den Foumlrderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird derzeit an Grundschu-len (sect 5 Abs 1 SchIVO) praktiziert Eine lernzieldifferente Integration von lern- bzw geistig behinderten Kindern in der Sekundarstufe ist im Freistaat Sachsen derzeit nicht moumlglich

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Daruumlber hinaus ist zu verdeutlichen dass im Fokus der Weiterentwicklung sonderpaumlda-gogischer Foumlrderung immer die Sicherung und Entwicklung von Qualitaumlt steht Zu be-ruumlcksichtigen ist ebenfalls dass im sensiblen Bereich der sonderpaumldagogischen Foumlrde-rung stets Einzelfallentscheidungen im Sinne einer optimalen und individuellen Foumlrde-rung der betroffenen Schuumller zu treffen sind die die besonderen Beduumlrfnisse und den individuellen sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf beruumlcksichtigen Zu 2

Zu den Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems fuumlr Menschen mit Behin-derungen gehoumlrt die Bereitstellung fachlich abgesicherter bedarfsgerechter qualifizier-ter Unterstuumltzung ndash insbesondere das Angebot sonderpaumldagogischer Foumlrderung Die-ses kann sowohl integrativ in den allgemeinen Schulen und auch in allgemeinbildenden Foumlrderschulen vorgehalten werden Ausschlaggebend fuumlr die Entscheidung ist immer das Ziel die bestmoumlgliche Foumlrderung fuumlr den einzelnen Schuumller zu gewaumlhrleisten Bei der Uumlberpruumlfung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs hat die Pruumlfung einer moumlglichen integrativen Beschulung grundsaumltzlich Prioritaumlt Die Foumlrderung von Menschen mit Be-hinderungen an allgemeinbildenden Foumlrderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungssystems ist im Sinne des Art 24 Ziff 2 Buchst e) der UN-Konvention eine wirk-same und individuell ausgerichtete Unterstuumltzungsmaszlignahme mit dem Ziel der voll-staumlndigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld das die groumlszligtmoumlgliche schu-lische und soziale Entwicklung gestattet Ziel sonderpaumldagogischer Foumlrderung ist alle Schuumller auf ein moumlglichst selbstbestimm-tes Leben in der Gemeinschaft sowie auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten Um ein houmlheres Maszlig an Aktivitaumlt und Teilhabe fuumlr alle Kinder und Jugendlichen mit An-spruch auf sonderpaumldagogische Bildungs- und Unterstuumltzungsangebote zu erreichen sind die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Voraussetzung Zu 3 Grundlage fuumlr die Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Regelschulen ist die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) An den Regelschulen integrierte Schuumllerinnen und Schuumller nehmen in vollem Umfang am Unterricht der Re-gelschule teil und gehoumlren gemaumlszlig sect 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SchIVO auch als Schuumller die-ser Schule an In Verantwortung fuumlr die Sicherung der personellen Voraussetzung fuumlr die Umsetzung von Maszlignahmen integrativer Unterrichtung hat das SMK ein Berechnungsmodell etab-liert das gewaumlhrleistet dass sowohl Ressourcen der Foumlrderschulen als auch der Re-gelschulen zur Begleitung der Integration bereitgestellt werden Aus diesem Gesamt-kontingent wird unter Wuumlrdigung des Einzelfalles entschieden wie viele Ressourcen fuumlr die Integration des einzelnen Schuumllers bereitgestellt werden Mit freundlichen Gruumlszligen Prof Dr Roland Woumlller

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bull allgemeindidaktische und lern- und instruktionspsychologische Grundlagen und darauf aufbauend in der fachdidaktischen Ausbildung Lehr- und Lernsituationen insbesondere in heterogenen Lehr- und Lernsituationen

bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-fen und Praumlventivmaszlignahmen

2 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull Benachteiligungen beim Lernprozess und Moumlglichkeiten der paumldagogischen Hil-

fen und Praumlventivmaszlignahmen im Unterricht bull allgemeine und spezielle Lernschwierigkeiten bull individuelle schulische Foumlrderung

3 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Lehramt an Mittelschulen

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen bull differenzierte Maszlignahmen bull Konzepte fuumlr den Umgang mit Heterogenitaumlt in Schule und Unterricht bull Benachteiligungen von Schuumllern beim Lernen und paumldagogische Hilfen und Prauml-

ventivmaszlignahmen 4 Im schulformspezifischen Masterstudiengang Houmlheres Lehramt Gymnasium

bull unterschiedliche Lernvoraussetzungen und differenzierte Maszlignahmen bull Heterogenitaumlt im Unterricht und individuelle Maszlignahmen bull Benachteiligungen beim Lernen und paumldagogische Hilfen

Die Konzeption fuumlr den Vorbereitungsdienst wird derzeit neu erarbeitet II Zu 1 In den letzten 6 Jahren hat sich der Anteil der integrativ beschulten Schuumller bezogen auf alle Schuumller mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf mehr als verdoppelt Lag der Anteil von integrativ beschulten Schuumllern im Schuljahr 20042005 noch bei 83 ist es im laufenden Schuljahr gelungen ihn auf 179 zu steigern In den naumlchsten Jahren wird die Verstetigung dieser Entwicklung und die Sicherung des Erreichten vorrangiges Ziel sein Schwerpunktmaumlszligig wird die lernzielgleiche Unterrichtung (sect 5 Abs 1 SchIVO) koumlrper-behinderter houmlrgeschaumldigter sehbehinderter blinder verhaltensgestoumlrter bzw sprach-behinderter Schuumller realisiert Bei lernzielgleicher Integration werden alle Schuumller nach den gleichen Lehrplaumlnen oder Rahmenrichtlinien unterrichtet Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Foumlrderbedarf in den Foumlrderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird derzeit an Grundschu-len (sect 5 Abs 1 SchIVO) praktiziert Eine lernzieldifferente Integration von lern- bzw geistig behinderten Kindern in der Sekundarstufe ist im Freistaat Sachsen derzeit nicht moumlglich

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Daruumlber hinaus ist zu verdeutlichen dass im Fokus der Weiterentwicklung sonderpaumlda-gogischer Foumlrderung immer die Sicherung und Entwicklung von Qualitaumlt steht Zu be-ruumlcksichtigen ist ebenfalls dass im sensiblen Bereich der sonderpaumldagogischen Foumlrde-rung stets Einzelfallentscheidungen im Sinne einer optimalen und individuellen Foumlrde-rung der betroffenen Schuumller zu treffen sind die die besonderen Beduumlrfnisse und den individuellen sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf beruumlcksichtigen Zu 2

Zu den Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems fuumlr Menschen mit Behin-derungen gehoumlrt die Bereitstellung fachlich abgesicherter bedarfsgerechter qualifizier-ter Unterstuumltzung ndash insbesondere das Angebot sonderpaumldagogischer Foumlrderung Die-ses kann sowohl integrativ in den allgemeinen Schulen und auch in allgemeinbildenden Foumlrderschulen vorgehalten werden Ausschlaggebend fuumlr die Entscheidung ist immer das Ziel die bestmoumlgliche Foumlrderung fuumlr den einzelnen Schuumller zu gewaumlhrleisten Bei der Uumlberpruumlfung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs hat die Pruumlfung einer moumlglichen integrativen Beschulung grundsaumltzlich Prioritaumlt Die Foumlrderung von Menschen mit Be-hinderungen an allgemeinbildenden Foumlrderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungssystems ist im Sinne des Art 24 Ziff 2 Buchst e) der UN-Konvention eine wirk-same und individuell ausgerichtete Unterstuumltzungsmaszlignahme mit dem Ziel der voll-staumlndigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld das die groumlszligtmoumlgliche schu-lische und soziale Entwicklung gestattet Ziel sonderpaumldagogischer Foumlrderung ist alle Schuumller auf ein moumlglichst selbstbestimm-tes Leben in der Gemeinschaft sowie auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten Um ein houmlheres Maszlig an Aktivitaumlt und Teilhabe fuumlr alle Kinder und Jugendlichen mit An-spruch auf sonderpaumldagogische Bildungs- und Unterstuumltzungsangebote zu erreichen sind die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Voraussetzung Zu 3 Grundlage fuumlr die Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Regelschulen ist die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) An den Regelschulen integrierte Schuumllerinnen und Schuumller nehmen in vollem Umfang am Unterricht der Re-gelschule teil und gehoumlren gemaumlszlig sect 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SchIVO auch als Schuumller die-ser Schule an In Verantwortung fuumlr die Sicherung der personellen Voraussetzung fuumlr die Umsetzung von Maszlignahmen integrativer Unterrichtung hat das SMK ein Berechnungsmodell etab-liert das gewaumlhrleistet dass sowohl Ressourcen der Foumlrderschulen als auch der Re-gelschulen zur Begleitung der Integration bereitgestellt werden Aus diesem Gesamt-kontingent wird unter Wuumlrdigung des Einzelfalles entschieden wie viele Ressourcen fuumlr die Integration des einzelnen Schuumllers bereitgestellt werden Mit freundlichen Gruumlszligen Prof Dr Roland Woumlller

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Daruumlber hinaus ist zu verdeutlichen dass im Fokus der Weiterentwicklung sonderpaumlda-gogischer Foumlrderung immer die Sicherung und Entwicklung von Qualitaumlt steht Zu be-ruumlcksichtigen ist ebenfalls dass im sensiblen Bereich der sonderpaumldagogischen Foumlrde-rung stets Einzelfallentscheidungen im Sinne einer optimalen und individuellen Foumlrde-rung der betroffenen Schuumller zu treffen sind die die besonderen Beduumlrfnisse und den individuellen sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarf beruumlcksichtigen Zu 2

Zu den Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems fuumlr Menschen mit Behin-derungen gehoumlrt die Bereitstellung fachlich abgesicherter bedarfsgerechter qualifizier-ter Unterstuumltzung ndash insbesondere das Angebot sonderpaumldagogischer Foumlrderung Die-ses kann sowohl integrativ in den allgemeinen Schulen und auch in allgemeinbildenden Foumlrderschulen vorgehalten werden Ausschlaggebend fuumlr die Entscheidung ist immer das Ziel die bestmoumlgliche Foumlrderung fuumlr den einzelnen Schuumller zu gewaumlhrleisten Bei der Uumlberpruumlfung sonderpaumldagogischen Foumlrderbedarfs hat die Pruumlfung einer moumlglichen integrativen Beschulung grundsaumltzlich Prioritaumlt Die Foumlrderung von Menschen mit Be-hinderungen an allgemeinbildenden Foumlrderschulen als integrativer Teil des allgemeinen Bildungssystems ist im Sinne des Art 24 Ziff 2 Buchst e) der UN-Konvention eine wirk-same und individuell ausgerichtete Unterstuumltzungsmaszlignahme mit dem Ziel der voll-staumlndigen Einbindung in die Gesellschaft in einem Umfeld das die groumlszligtmoumlgliche schu-lische und soziale Entwicklung gestattet Ziel sonderpaumldagogischer Foumlrderung ist alle Schuumller auf ein moumlglichst selbstbestimm-tes Leben in der Gemeinschaft sowie auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten Um ein houmlheres Maszlig an Aktivitaumlt und Teilhabe fuumlr alle Kinder und Jugendlichen mit An-spruch auf sonderpaumldagogische Bildungs- und Unterstuumltzungsangebote zu erreichen sind die Akzeptanz von Anderssein und Verschiedenheit sowie der Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft eine unverzichtbare Voraussetzung Zu 3 Grundlage fuumlr die Integration von Schuumllern mit sonderpaumldagogischem Foumlrderbedarf an den Regelschulen ist die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) An den Regelschulen integrierte Schuumllerinnen und Schuumller nehmen in vollem Umfang am Unterricht der Re-gelschule teil und gehoumlren gemaumlszlig sect 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SchIVO auch als Schuumller die-ser Schule an In Verantwortung fuumlr die Sicherung der personellen Voraussetzung fuumlr die Umsetzung von Maszlignahmen integrativer Unterrichtung hat das SMK ein Berechnungsmodell etab-liert das gewaumlhrleistet dass sowohl Ressourcen der Foumlrderschulen als auch der Re-gelschulen zur Begleitung der Integration bereitgestellt werden Aus diesem Gesamt-kontingent wird unter Wuumlrdigung des Einzelfalles entschieden wie viele Ressourcen fuumlr die Integration des einzelnen Schuumllers bereitgestellt werden Mit freundlichen Gruumlszligen Prof Dr Roland Woumlller