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Termin: 20. – 22.08.2021
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Alexisbad inkl. reichhaltigem Frühstück
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• 3 Nächte im Luxushotel THE WESTIN GRAND, Berlin
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Termine: 02. – 05.04., (Ostern), 21. – 24.05.21 (Pfi ngsten)
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• 1 oder 2 Nächte im Hotel Hilton Dresden
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11/10/2020 4:07:55 PM
Aktuelle Angebote aufwww.mitteilungblatt-online.de
Alle Jahre wieder... „Ein Pfund mehr“ Auch oder gerade ganz besonders
in Corona-Zeiten sind Bedürftige
in Neuenkirchen auf Spenden an-
gewiesen. So ruft in diesem Jahr
die Caritas-Elisabeth-Konferenz
zur Aktion „Ein Pfund mehr“ auf
und bittet um Lebensmittelspen-
den bei den Adventseinkäufen. In
den Kirchen St. Anna und St. Jo-
sef stehen am 28. und 29. Novem-
ber Körbe dafür bereit. Seite 4
ENS auf dem Weg zur GesamtschuleNoch ist es nicht soweit – die
Anmeldefrist läuft noch bis Feb-
ruar 2021. Dennoch hat sich die
Emmy-Noether-Schule auf den
Weg zur Gesamtschule gemacht.
Im Pressegespräch erläutert Ul-
rike Eckrodt-Schmeing die An-
strengungen und den zeitlichen
Ablauf von der Sekundarschule
hin zur Gesamtschule mit gym-
nasialer Oberstufe. Seite 2-3
Freitag, 20. November 2020 • Nr. 47 • 1,55 €
Bürgermeister legt Kranz nieder Am Volkstrauertag legte Bürger-
meister Willi Brüning zusammen
mit Dirk Geisler von der VSG und
Pastor Markus Thoms einen Kranz
am Ehrenmal nieder. In einer
Gedenkminute gedachten sie der
Verstorbenen. Seite 11
Der vermeintliche Mitwisser der Tat und Hauptbelastungszeuge aus Rheine ist verstorben. Diese Nachricht
machte am vergangenen Verhandlungstag am Donnerstag der Vorwoche die Runde. Im Zeugenstand am
Landgericht in Münster sagte der 56-jährige Leiter der „Mordkommission Brunnen“ aus. Zu Prozessbeginn
filmte und interviewte ein Journalist den Angeklagten, was die Richterin jedoch untersagte. Seite 5
Hauptbelastungszeuge im Mordprozess ist tot
Ab Sommer 2021 soll die ENS
eine Gesamtschule sein.
für die kommende WocheAbfall- bzw. WertstoffsammlungenMontag,
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23.11.2020 St. Arnold + Außenbereich
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Gemeindeverwaltung, Zimmer 3.04, Tel. 0 59 73 / 9 26 24Ummeldungen (kleinere Gefäße):
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Weihnachten kommt immer so plötzlich – auch in 2020
Der „Neuenkirchen Gutschein“ – Eine tolle Idee, die beim Verschenken garantiert gut ankommt
Nur noch wenige Wochen bis zum
Weihnachtsfest und jeder kennt
es, die Zeit vor dem heiligen Fest
fliegt nur so dahin. In diesem Jahr
sind es sicherlich besondere Um-
stände, unter denen das Weih-
nachtsfest gefeiert wird, aber
eine Sache wird sich nicht ändern
und das ist die Suche nach ei-
nem passenden Geschenk für die
Liebsten. Jahr für Jahr werden al-
lerdings nach dem Fest unzählige
Geschenke wieder umgetauscht,
weil es nicht das Richtige war
oder nicht gefällt. Da bietet sich
der „Neuenkirchen Gutschein“ an!Gutscheine sind nach wie vor
ein sehr beliebtes Präsent unter
dem Weihnachtsbaum. Ob für die
Großeltern oder Kinder, als Dan-
keschön für die Mitarbeiter oder
als Weihnachtsgeschenk für die
beste Freundin – Geschenkgut-
scheine helfen! Mehr als 30 Akzeptanz- stellen in NeuenkirchenDer „Neuenkirchen Gutschein“
bringt große Vorteile mit sich: er
kann in etwa 30 Akzeptanzstel-
len in ganz Neuenkirchen einge-
löst werden, auch in Teilbeträgen,
es gibt ihn in Stückelungen zu 10,
15, 20, 25 und 50 Euro und er kann
zusätzlich rund um die Uhr online
gekauft werden. Dort gibt es die
Option, den Gutschein persön-
lich zu gestalten und den Betrag
frei zu wählen. So ist selbst für
Kurzentschlossene noch in letzter
Minute ein Geschenkekauf mög-
lich. Es gibt also gute Gründe,
zum Weihnachtsfest einen Gut-
schein zu verschenken!Wer einen „Neuenkirchen Gut-
schein“ verschenkt, verschenkt
Freude auf beiden Seiten. Einmal
beim Beschenkten, der die Wahl
hat, sich unter verschiedenen, at-
traktiven Produkten und Leistun-
gen das für ihn Passende heraus-
zusuchen und gleichzeitig beim
lokalen Handel, der dadurch un-
terstützt und gestärkt wird.Der „Neuenkirchen Gutschein“
ist erhältlich in der Geschäfts-
stelle des Verkehrsvereins Pro
Neuenkirchen und online unter www.neuenkirchen.shopping
Das perfekte Geschenk Foto: VVN
Allgemeine Angaben
Auflage: 2.500 Stück (Stand: Dezember 2020)
Verlag: Stefan Heuermann
Anschrift: Friedenstraße 7 · 48485 Neuenkirchen
Telefon: (0 59 73) 94 70-0
Telefax: (0 59 73) 94 70-70
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heuermann.de
Bankverbindung: Kreissparkasse Steinfurt IBAN DE47 4035 1060 0072 0046 33 BIC WELADED1STF
Erscheinungsweise: 1 mal wöchentlich freitags
Anzeigenschluss: donnerstags 10 Uhr; bei Feiertagen jeweils 10 Uhr am Tag vor dem Erscheinen;
Zahlungsweise: Sofort rein netto Kasse. Bei Zahlungsverzug entfällt jeder Rabatt. Verzugszinsen und Einziehungskosten werden berechnet.
Neukunden: Gegen Vorkasse
Medienberater: Stefan Heuermann Sabine Heuermann Nadine Bröcker Telefon (0 59 73) 94 70-0 – Zentrale
Verbreitungsgebiet: Gemeinde Neuenkirchen, inkl. Ortsteil St. Arnold und Bauernschaften
Anzeigen-PreiseAnzeigenrabatte: Bei einem verbindlichen Anzeigenabschuss gewähren wir
folgende Rabatte auf den jeweils gültigen Listenpreis bei s/w sowie Farbanzeigen. Ein Anzeigenabschluss gilt für max. ein Jahr.
5 Anzeigen – 5 % Rabatt 10 Anzeigen – 10 % Rabatt 20 Anzeigen – 15 % Rabatt 30 Anzeigen – 20 % Rabatt 40 Anzeigen – 25 % Rabatt Bei Nichtabnahme der vereinbarten Anzeigenmenge wer-
den die bis zum Ablauf des Anzeigenabschlusses veröffent-lichten Anzeigen nach der gültigen Rabattstaffel nachbe-rechnet.
Anzeigen Titelseite Bei Anzeigen auf der Titelseite sowie Textteilanzeigen wird und Textteilanzeigen: ein Aufschlag von 100% vom Grundpreis erhoben, wobei die
Mindestgröße der Anzeige 8 Felder beträgt. Auf den daraus sich ergebenden Preis gewähren wir folgende Rabatte:
10 Anzeigen – 10 % Rabatt 20 Anzeigen – 15 % Rabatt 40 Anzeigen – 20 % Rabatt Bei Nichtabnahme der vereinbarten Anzeigenmenge wer-
den die bis zum Ablauf des Anzeigenabschlusses veröffent-lichten Anzeigen nach der gültigen Rabattstaffel nachbe-rechnet.
Farbaufschläge: bis 10 Felder 50 % Aufschlag vom Grundpreis bis 30 Felder 35 % Aufschlag vom Grundpreis ab 31 Felder 20 % Aufschlag vom GrundpreisAufschläge: Für die Verpflichtung, schwierige Satzarbeiten auszuführen
oder Anzeigen auf bestimmten Plätzen zu veröffentlichen, wird 25% Aufschlag berechnet.
Vermittlungs- Anerkannte Werbungsmittler erhalten auf Anzeigenprovision: 15 % Vermittlungsprovision.
Chiffreanzeigen: Bei Chiffreanzeigen ergibt sich ein Preis-Aufschlag von 2,52 € netto. Es erfolgt keine Rückvergütung, wenn keine Angebote eingegangen sind. Die eingegangenen Adressen und Angebote werden nur nach Vorlage eines gültigen Per-sonalausweises an den Auftraggeber herausgegeben. Die Zusendung der Adressen ist nicht in dem Aufschlag enthal-ten und wird gesondert mit 3,20 € berechnet.
BeilagenBeilagenpreise: bis 20 g 85,00 € per 0/00 Exemplare bis 30 g 95,00 € per 0/00 Exemplare bis 40 g 105,00 € per 0/00 Exemplare bis 50 g 115,00 € per 0/00 Exemplare je weitere 5 g 2,00 € per 0/00 Exemplare
Format der Beilagen: min. 105 mm x 148 mm, max. 220 mm x 320 mm
Anlieferung: • frei Haus an den Verlag Stefan Heuermann, Friedenstraße 7, 48485 Neuenkirchen • spätestens zwei Tage vor dem Streutermin
Letzter Rücktritt: zwei Tage vor dem Streutermin
Sonstige Angaben: 1. Wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben oder Fremdanzeigen erhalten,
behält sich der Verlag die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor. 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss kann nicht eingeräumt werden.
Bei Vorlage mehrerer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinandergesteckt der Zeitung beigefügt werden.
3. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie maschinelle Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird. Leporello- und Altarfalz auf Anfrage. Alle Beilagen müssen formatgleich und winklig geschnitten sein.
4. Einwandfreier Zustand und Stückzahl kann bei Anlieferung der Prospekte nicht beurteilt werden.
5. Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Beilagen mit niedrigem Papiergewicht oder bei Hochglanzpapier. Das gleiche gilt für druck- frische Prospekte sowie bei elektrostatisch aufgeladenen Papieren.
6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag haftet jedoch nicht bei Verlust auf dem Vertriebsweg. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.
7. Überschüssige Beilagen werden am Erscheinungstag vernichtet. 8. Auch Teilbelegungen sind nach Absprache mit dem Verlag möglich. 9. Bei nicht termingerechter Anlieferung sowie bei nicht fristgemäßem Rücktritt
werden 25% Ausfallgebühr der niedrigsten Gewichtsstufe berechnet. 10. Bei der Berechnung der Beilagen können keine Agenturprovision und keine
Nachlässe gewährt werden. 11. Die angegebenen Preise sind ausschließlich Nettopreise und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Daten
Papierformat: 330 x 460 mm offen
Seitenformat: 230 x 330 mm
Satzspiegel: 198,5 mm breit / 298,5 mm hoch
Spaltenbreiten: 1-spaltig = 48,5 mm 2-spaltig = 98,5 mm 3-spaltig = 148,5 mm 4-spaltig = 198,5 mm
Höhe der 1 Feld = 18,5 mm 2 Felder = 38,5 mmAnzeigenfelder: 3 Felder = 58,5 mm 4 Felder = 78,5 mm 5 Felder = 98,5 mm 6 Felder = 118,5 mm 7 Felder = 138,5 mm 8 Felder = 158,5 mm 9 Felder = 178,5 mm 10 Felder = 198,5 mm 11 Felder = 218,5 mm 12 Felder = 238,5 mm 13 Felder = 258,5 mm 14 Felder = 278,5 mm 15 Felder = 298,5 mm
Grundschriften: Anzeigen: 8 Punkt, Helvetica Neue Std 55 LT Roman Text: 8,5 Punkt, Helvetica Neue LT Std 55 Roman
Druckverfahren: Offsetdruck
Rasterweite: 150 lpi
Farben: Euro-Skala Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb (gering-fügige, Abweichungen vom Originalton vorbehalten), keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantone oder eigene Zielfarbprofile verwenden, HKS-Farben aus CMYK-Äquivalenten anlegen, CMYK Composite Modus
Digitale Bitte liefern Sie Ihre Druckunterlagen digital, bevorzugt Datenübermittlung: als PDF-Datei nach PDF/X1a-Standard oder als Post-
Script- oder EPS-Datei.
E-MailDatenübertragung: [email protected]
Telefon-Hotline fürDatenübermittlung: (0 59 73) 94 70 - 0
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4/1 198,5 x 18,5 mm
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1/2 48,5 x 38,5 mm
38,40 € / 57,60 €
2/2 98,5 x 38,5 mm
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3/2 148,5 x 38,5 mm
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4/2 198,5 x 38,5 mm
28,80 € / 43,20 €
1/3 48,5 x 58,5 mm
57,60 € / 86,40 €
2/3 98,5 x 58,5 mm
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3/3 148,5 x 58,5 mm
115,20 € / 155,52 €
4/3 198,5 x 58,5 mm
38,40 € / 57,60 €
1/4 48,5 x 78,5 mm
76,80 € / 115,20 €
2/4 98,5 x 78,5 mm
115,20 € / 155,52 €
3/4 148,5 x 78,5 mm
153,60 € / 207,36 €
4/4 198,5 x 78,5 mm
48,00 € / 72,00 €
1/5 48,5 x 98,5 mm
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4/5 198,5 x 98,5 mm
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1/6 48,5 x 118,5 mm
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2/6 98,5 x 118,5 mm
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1/9 48,5 x 178,5 mm
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Technische Daten
Anzeigenauftrag für Bitte beachten Sie, dass der Anzeigenauftrag digitale Datenübermittlung: sowie ein Ausdruck der Anzeige, parallel zur
digitalen Datenübermittlung, an den Verlag gefaxt werden muß. (Fax: 0 59 73 / 94 70-70)
Anforderungsprofil und MAC-Layoutprogramm: Adobe InDesignEinstellungsparameter: MAC-Grafikprogramm: Adobe Illustrator MAC-Bildbearbeitung: Adobe Photoshop WIN-Textverarbeitung: Microsoft Word
Technische Informationen:Bilddaten-Mindestauflösung: Farb- und Graustufen 200 dpi / Strich 600 dpiLinienstärke: > 0,3 PunktTonwerte: > 10 %Farben: keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantone
oder eigene Zielfarbprofile verwenden HKS-Farben aus CMYK-Äquivalenten anlegen
Datenträger: CD-ROM / DVD / USB-Speicherstick Sämtliche Schriften, sowie mit der Anzeigen-
Datei verknüpfte Dateien, müssen mitgeliefert werden (auch Schriften, die in EPS-Dateien integriert sind).
Hinweis: Für die richtige Wiedergabe übermittelter Daten können wir keine Gewähr übernehmen.
Platzierungswünsche: Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch für den Verlag nicht verpflichtend.
Konkurrenzausschluss: Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
Korrekturabzug: Auf Wunsch erhält der Kunde einen Korrektur-abzug. (siehe auch AGB II. Abs. 2 und 3)
Druckfreigabe: Mit der Druckfreigabe bzw. der Druckreif- erklärung geht die Haftung auf den Kunden über und entbindet den Verlag von jeglichen Gewährleistungen.
Zusätzliche Geschäfts-bedingungen für diedigitale Übermittlungvon Druckunterlagenfür Anzeigen:
Digitale Druckunterlagen für Anzeigen sind solche, wel-che per Datenträger (z.B. CD-ROM, DVD, USB-Speicher-stick, direkt oder indirekt per Fernübertragung (E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt werden.Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zu-rückführen lassen (siehe „Technische Informationen“ und „Digitale Datenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbeson-dere zu keinem Preisminderungsanspruch.Für die Übertragung von digital übermittelten Druck-vorlagen bevorzugt der Verlag geschlossene Dateien (möglichst PDF-Dateien) mit inkludierten Schriften, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeiten der Veränderung hat. Offene Dateien, z.B. Dateien, welche unter InDesign, Illustrator usw. gespei-chert wurden, können vom Verlag ebenfalls weiterverar-beitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehören-den Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, daß diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Ver-zeichnisses gesendet bzw. gespeichert werden. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem für den Zeitungsdruck farbverbindlich erstellten Papierproof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar. Der Auftraggeber kann hieraus keinerlei Gewährleis-tungsansprüche geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch.Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die zu übermittelnden Daten frei von eventuellen Computervi-ren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.
GeschäftsbedingungenI. Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages er-kennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die gültige Preisliste des Verlages an.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübli-che Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt wird.
c) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Wer bungs mittler ist, daß der Auftrag unmittel-bar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagentu-ren sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Wer-bungs treibenden an die gültige Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittler provision darf an die Auftraggeber we-der ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nach lässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Wer- bungs treibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
e) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen sowie bei Vorlage undeutlicher Manuskripte über-nimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtig-keit der Wiedergabe.
f) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druck-unter lagen, die erst beim Druckvorgang deut-lich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
g) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausga-be spätestens bis zum Anzeigenschlußtermin, bei Beilagen aufträgen wenigstens 2 Tage vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bei Abbestel-lung gehen ggf. bereits entstandene Herstel-lungs- oder Vorbereitungs kosten zu Lasten des Auftrag gebers.
h) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffent-lichung, so sind Ansprüche auf Zahlungs-minderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffent-lichung nicht sofort reklamiert hat.
i) Platzierungswünsche werden nach den gege-benen Möglichkeiten berücksichtigt.
j) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige übemimmt der Auftraggeber die Haftung; er hat den Ver-lag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftrag geber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffent lichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der ver-öffentlichten Anzeigen be zieht, zu erstatten, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.
k) Die von uns entworfenen Grafik- und Gestal-tungselemente im Text- und Anzeigenteil sowie vom Verlag gestaltete Anzeigen und gesetzte Texte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmi-gung des Verlages produziert, nachgedruckt oder ver öffent licht werden.
l) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch für lau-fende Aufträge wirksam.
m) Somit behält sich der Verlag vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingungen, diese auch bei bereits vorliegenden Aufträgen und Abschlüssen zur Anwendung zu bringen.
n) Nach mündlichem Auftrag des Anzeigenkun-den ist der Verlag berechtigt, Kleinanzeigen im Abbu chungs verfahren zu regulieren.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Firma HEUERMANN druck+medienI. Geltungsbereich/Vertragsschluß Aufträge werden ausschließlich auf der Grund-
lage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schrift-lichen Bestätigung.
II. Preise1. Die im Angebot des Auftragnehmers genann-
ten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebo-tes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lie-ferung an Dritte gilt der Besteller als Auftrag-geber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versi-cherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage ver-langt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/über-tragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden be-rechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (E-Mail).
III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rech-nung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwa-ige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Ver-sandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereit-schaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Wechsel werden nur nach besonderer Ver-einbarung und zahlungshalber ohne Skonto- gewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftrag-geber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichtein-lösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrit-tenen oder rechtskräftig festgestellten Forde-rung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs-recht ausüben.
4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekannt-gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Voraus-zahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit ein-
stellen. Diese Rechte stehen dem Auftragneh-mer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug be-findet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberlei-tungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung wei-teren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung1. Soll die Ware versendet werden, geht die Ge-
fahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom-Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestä-tigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abge-schlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu ge-währen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktre-ten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulie-feres - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auf-tragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Geschäftsbedingungen- Fortsetzung -
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Be-trieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auf-tragnehmer auch bei der Lieferung zurückge-geben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorhe-riger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackun-gen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auf-tragnehmers entstehen würden. Die zurück-gegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkos-ten zu verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kauf-männischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Ge-schäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auf-tragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auf-traggeber verpflichtet, den Schuldner der abge-tretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicher heiten dessen Forderung insgesamt um
mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beein-trächtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller ge-mäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Ver-arbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rech-nungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehalts-eigentum.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fer-tigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschliessenden Fer-tigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sons-tigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Wo-che nach Empfang der Ware zulässig. Versteck-te Mängel, die nach der unverzüglichen Unter-suchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auf-trag nehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatz lieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herab setzung der Vergütung (Minderung) oder Rück gängig machung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berech-tigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lie ferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Her-stellungs verfahren können geringfügige Ab-wei chungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwi-schen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftrag-nehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch ei-nen von ihm eingeschalteten Dritten unterlie-gen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftrag-nehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Daten über tragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten techni-schen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computer-Viren einzusetzen. Die Datensi-cherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftrag nehmer ist berechtigt, eine Kopie anzu-fertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigun-gen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verlet-zung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden ge-haftet.
2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haf-tung der Erfüllungs- und Verrichtungs gehilfen des Auf trag nehmers.
3. Werden Schadensersatzansprüche geltend ge macht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweis-sicherungsverfahren eingeleitet wur de.
VIII. Handelsbrauch Im kaufmännischen Verkehr gelten die
Handels bräuche der Druckindustrie (z. B. keine Heraus gabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Her stellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
IX. Archivierung Dem Auftraggeber zustehende Produkte, ins-
besondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftrag-nehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegen-stände versichert werden, so hat dies bei feh-lender Vereinbarung der Auftrag geber selbst zu besorgen.
X. Periodische Arbeiten Verträge über regelmäßig wiederkehrende Ar-
beiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
XI. Impressum Der Auftragnehmer kann auf den Vertrags-
erzeugnissen mit Zustimmung des Auftrag-gebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustim-mung nur verweigern, wenn er hieran ein über-wiegendes Interesse hat.
XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechts verletzung freizustellen.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn
der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemei-nen Gerichts stand hat, für alle sich aus dem Vertrags verhältnis ergebenden Streitigkeiten ein schließ lich Scheck-, Wechsel- und Urkun-denprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertrags verhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder meh-rerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.