arbeitsmigration in deutschland. gliederung 1.anwerbung ausländischer arbeitskräfte (1955-1973)...
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Arbeitsmigration in Deutschland
Gliederung
1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973) 2.Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem
Anwerbestopp von 1973 2.1 Anwerbestoppausnahmen 2.2 Die deutsche „Green Card“
3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?
4. Arbeitsmigration – heute und in der Zukunft notwendig? 4.1 Notwendigkeit 4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?
1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte
(1955-1973)
2595
2287
73
2241
1502
991
549
1314
0250500750100012501500175020002250250027503000
1955 1961 1966 1967 1969 1971 1973 1974
Ausländische Arbeitskräfte in Westdeutschland (in 1.000)
Eigene Umsetzung aus folgenden Quellen: Herbert 1986:188f.(Tabelle 16); Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe 4.2.1: Struktur der Arbeitnehmer(1993:49 und 1994:24 und 53)und Reihe 2: Ausländer (1994:11); Bundesanstalt für Arbeit: Jahresberichte
http://www.zuwanderung.de/images/img/large/1_1.gif
2. Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 19732.1 Anwerbestoppausnahmen - zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht- EU-Staaten
§ Ausnahmetatbestände Aufenthalts-Erlaubnis
2 Abs.1 Absolventen deutscher oder ausländischer Hoch- oder Fachhochschulen zur Aus- und Weiterbildung; Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikanten); Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur höher qualifizierten Fach- oder Führungskraft; Auszubildende nach anerkanntem Lehr- oder Ausbildungsplan; sonstige Weiterzubildende mit Berufsabschluss
zwischeneinem und fünf Jahren
2 Abs.2 Ausländer, die von einem inländischen Unternehmen im Ausland beschäftigt werden zur vorübergehenden Einarbeitung;Fachkräfte zur Einarbeitung oder Aus- und Weiterbildung, die in einem deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt werden; Ausländer zur beruflichen Qualifikation im Rahmen von Exportlieferungs- oder Lizenzverträgen; Au-Pair-Beschäftigte
bis zu einem Jahr
2 Abs.3 Gastarbeitnehmer; Ausländer zur Einführung in die Geschäftspraxis bei bestehenden Geschäftsbeziehungen
bis zu 18 Monaten
2 Abs.4 Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen für ein fachbezogenes Praktikum; Fach- und Führungskräfte zur Aus- und Weiterbildung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen
bis zu zwei Jahren
3 Werkvertragsarbeitnehmer bis zu zwei Jahren max. 3 Jahre
4 Abs.1 Saisonarbeitnehmer bis zu drei Monaten
4 Abs.2 Schaustellergehilfen bis zu neun Monaten
4 Abs.3 Arbeitnehmer zur Montage von Fertighäusern bzw. -hallen bis zu zwölf Monaten
4 Abs.4 Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts an Schulen bis zu fünf Jahren
4 Abs.5 Lehrkräfte und Lektoren zur Sprachvermittlung an Hochschulen bis zu fünf Jahren
4 Abs.6 Spezialitätenköche bis zu drei Jahren
4 Abs.7 & 8 Fachkräfte in international tätigen Konzernen bis zu zwei/ drei Jahren
4 Abs.9 Ausländische Hausangestellte eines für einen begrenzten Zeitraum von seinem Arbeitgeber im Inland beschäftigten Ausländers
5 Nr.1 Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren
5 Nr.2 Fachkräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation
“
5 Nr.3 Leitende Angestellte und Spezialisten eines Unternehmens mit Staatsangehörigkeit des Landes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens ist
“
5 Nr.4 Leitende Angestellte eines deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmens
“
5 Nr.5 Fachkräfte bei deutschen Trägern in der Sozialarbeit zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmer
“
5 Nr.6 Seelsorger für ausländische Arbeitnehmer “5 Nr.7 Krankenschwestern und -pfleger “
5 Nr.8 Künstler und Artisten mit Hilfspersonal “
5 Nr.9 Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins und Dressmen “
6 Grenzgänger Tägliche Rückkehr in Heimatstaat oder max. 2 Tage / Woche
7 Beschäftigte auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung
zwischen einem und fünf Jahren
8 Beschäftigte auf der Basis einer Ausnahmebefugnis im Einzelfall “
9 Bestimmte Staatsangehörige (Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern)
“
10 Ehemalige Deutsche und Kinder ehemaliger Deutscher “
Eigene Umsetzung mit Hilfe folgender Quellen: www.aufenthaltstitel.de/asav.html; www.jobpilot.de/content/international/arbeiten/de/deinfo30-
02a.html, www.zuwanderung.de/downloads/migrationsbericht_2004.pdf;
2.2 Die deutsche „Green Card“
Green Card
Herkunftsländer der „Green Card“ erteilten IT-Fachkräfte
3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?
OUT!!! IN(?)
4.Arbeitsmigration – in der Zukunft notwendig?
4.1 Notwendigkeit
Mangel an geeigneten Arbeitskräften Wettlauf im Werben um Fachkräfte Demographische Entwicklung
Der Spiegel – „Jedes Steinchen umgedreht“ - 28.05.2001
Bevölkerungsentwicklung bis 2050:
http://www.friedenspaedagogik.de/service/cartoon/03_w_50.html
4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?
1)Punktesystem
Antragsvoraussetzung Nicht älter als 45 Jahre Gesund „guten Leumund“ Finanzielle Reserve für Anfangszeit Muss keine Arbeitsplatzzusage vorhanden sein
positiver Antrag Bewertung durch Punktesystem
http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401.htm
http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401.htm
Vorteile: Gute Auswahl der
Bewerber Große Flexibilität Transparenz Selbsteinschätzung
Nachteile Administrative Kosten „time-lag“ Soziale
Kompetenzen?
Betrachtung des Punktesystems
2)Kurzfristige Aufenthaltgenehmigung 3)Aufenthaltsgenehmigung für Studenten 4)Aufenthaltsgenehmigung für Spitzenkräfte
Ende 2001 blockiert CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat
Weitere Vorschläge der Süssmuth-Kommission
Einflussfaktoren für die Brüche bei der Arbeitsmigration in Deutschland
Wirtschaftliche Faktoren1)Ölpreisschock verstärkt steigende Arbeitslosenzahlen Wirtschaftskrise Anwerbestopp 19732)Bedarfslücken des deutschen Arbeitsmarktes 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung politisch-historischer FaktorÖffnung der Grenzen zu Osteuropa 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung Taktik erwartete Wanderungsbewegungen aus den Transformationsstaaten zu bremsen politisch- institutioneller Faktor rot-grüne Regierung ab 1998 Bekennung zum Einwanderungsland Zuwanderungsgesetz politisch- konjunktureller Faktor Druck seitens der Unternehmerverbände (Beschwerden über den Mangel an IT- Fachkräften Schröder kündigt während der internationalen Computermesse CeBIT2000 die „Green Card“ an
1)In welche Richtung wird die Große Koalition in Bezug auf Arbeitsmigration gehen?2)Chance auf eine Regelung nach Punktesystem?