armut durch erwerbslosigkeit

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Armut durch Erwerbslosigkeit. Was tut der Staat dagegen?. Muss der Staat was machen?. Heutige Debatten in der Ökonomie, Publizistik und Wirtschaftspolitik lassen am Konsens zweifeln Könnten in unserem Staat Arme nicht einfach sich selbst überlassen werden? - PowerPoint PPT Presentation

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Armut durch Erwerbslosigkeit

Was tut der Staat dagegen?

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Muss der Staat was machen?

• Heutige Debatten in der Ökonomie, Publizistik und Wirtschaftspolitik lassen am Konsens zweifeln

• Könnten in unserem Staat Arme nicht einfach sich selbst überlassen werden?

• Ist ein Nachtwächterstaat BRD möglich?

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Der liberale Rechtsstaat

• Modell des liberalen Rechtsstaates setzt auf Freiheitsrechte, Schutz des Eigentums und formelle Rechtsgleichheit

• Tatsächliche Gleichheit und tatsächliche Vorraussetzungen für die Nutzung von Freiheitsrechten werden nicht garantiert

• Konsequenz: Für Teile der Gesellschaft können die Freiheitsrechte zur Farce werden, weil sie nicht die Chance haben, sie zu nutzen.

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Die BRD ist ein sozialer Rechtsstaat!

• Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat”

• Art. 1 I GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”

• Ergibt in Kombination das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes

• Als solches unabänderlich, da geschützt durch Art. 79 III S. 2 GG, wonach die Änderung der Grundsätze dieser Artikel unzulässig ist.

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Die BRD muss was machen!• Aus diesem Sozialstaatsprinzip lässt sich nach hL

kein direkter Anspruch auf eine bestimmte Leistung in bestimmter Höhe ableiten.

• Allerdings ergibt sich aus ihm ein Gebot, prinzipielle Sicherungen gegen soziale Risiken vorzunehmen. Die BRD muss soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit garantieren.

• Wie diese Sozialstaatlichkeit umgesetzt werden sollen, bleibt weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. (Degenhart, S. 174 – 179)

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6Tradition der Armenfürsorge in

Deutschland• Seit dem Mittelalter sorgten hauptsächlich kirchliche Einrichtungen über Almosen für Arme (christliche Armenfürsorge)

• Im 16. Jahrhundert begannen Kommunen, kommunale Unterstützungspflicht für Arme einzuführen, damit Säkularisierung der Armenfürsorge

• Schon damals galten noch heute bedeutsame Prinzipien: die Pflicht zur selbständigen Arbeit, das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, Lohnabstandsgebot, Ortsprinzip

• Bis ins 19. Jahrhundert hinein war Sozialpolitik praktisch identisch mit Armenfürsorge

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Sozialgesetzgebung Bismarcks

• Ende des 19. Jh. Sozialgesetze: Sozialversicherung gegen Armutsrisiken: Krankheit, Arbeitsunfälle, Invalidität und Alter

• Sie waren beitragsfinanziert und galten nur für Beitragszahler, also für Arbeitnehmer

• Arbeitslosigkeit war nicht versichert, da weitgehend unbekannt (Huster, S. 75)

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Neuerungen in der Weimarer Republik

• Mit „Verordnung über die Fürsorgepflicht” (RFV) 1924 erstmals reichseinheitliche Regelung der Armenfürsorge

• 1927 „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung” (AVAVG)

• Unterteilung in Arbeitslosenversicherungund Krisenfürsorge, später Arbeitslosenfürsorge

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Kontinuität und Weiterentwicklung in der BRD

• Systematik wurde im wesentlichen beibehalten, Leistungen ergänzt und ausgeweitet:- Sozialversicherungen (hier Arbeitslosenversicherung)- Arbeitslosenhilfe (immer noch AVAVG)- Armenfürsorge

• 1961 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); erstmals gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterstützung

• 1969 Arbeitsförderungsgesetz (AFG)als Ersatz für AVAVG

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Das Sozialgesetzbuch

• Ab den siebziger Jahren: Bestrebungen, sozialrechtliche Regelungen zusammenzufassen, führt zum SGB

• Das SGB umfasst seit 1.1.2005 die Hauptregelungen zu Sozialversicherungen, Kinder/Jugendhilfe sowie:

• Arbeitsförderung (SGB III, Arbeitslosengeld)• Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II,

ehem. Arbeitslosenhilfe, ALG II)• Sozialhilfe (SGB XII)

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Veränderungen durch Hartz IV

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Systematik Schutz und Versorgung

bei Arbeitslosigkeit

Sozialhilfe

Grundsicherung für

Arbeitssuchende

Arbeitslosen-versicherung

Spezialversicherung

Spezialhilfen

Pflichtversicherung, beitragsfinanziert, SGB III

Max. 12 Monate, ab 55 Jahren bei 36 Monaten Beschäftigung 18 Monate § 127 SGB III

Allgemeiner Leistungssatz 60 % des letzten Gehaltes § 129 SGB III

Kostenträger: BafA

Grundsicherung für Arbeitssuchende, steuerfinanziert, SGB II

Bezugsdauer entsprechend Bedürftigkeit, Pflicht zur Wiedererlangung v. Arbeit, § 19 SGB II

Monatliche Regelleistung v. aktuell 345 bzw. 331 Euro; jährliche Anpassung anhand Rentenwert durch BmfWA§ 20 SGB II

Kostenträger: AfA am Wohnsitz oder Kommunen

Existenzsicherung, steuerfinanziert, nachrangig nach allen anderen Leistungen, SGB XIILeistungsträger Kommune

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ALG II – Entwicklung und Ziele

• Einführung im Rahmen von Hartz IV durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, seit 2005 in Kraft, es geht allerdings kaum um Dienstleistungen, sondern um Geldleistungen

• Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe (im alten SGB III) und der häufig als Ergänzung notwendigen Sozialhilfe für Arbeitsfähige (Hilfe zum Lebensunterhalt)

• Ziel: Leistungsempfänger sollen sich nicht an zwei Sozialbehörden wenden müssen, Vereinfachung, Kosteneinsparung, Kostenverlagerung

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ALG II - Grundregeln

• Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Arbeitssuchenden zwischen 15 und 65 Jahren

• Nicht erwerbsfähige Angehörige erhalten Sozialgeld (60 – 80 %)

• Erwerbsfähig ist jeder, der mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann und darf

• Zusätzlich sind diejenigen hilfebedürftig, die durch Arbeit und Vermögen den Lebensunterhalt nicht ausreichend decken können.

• Bezieher sind in Sozialversicherungen pflichtversichert, Beitragszahlung durch den Bund

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ALG II im Vergleich zu ALH und SH

• Gegenüber der ehem. Arbeitslosenhilfe wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln, pauschalierte Leistung

• ALG II gemindert und entzogen werden, wenn zumutbare Arbeit abgelehnt wird

• Bedürftigkeitsprüfung: Einkommen und Vermögen werden anders als früher in weiten Grenzen angerechnet

• Freibeträge sind großzügiger als bei Sozialhilfe, bspw. sind angemessener Hausrat, ein Auto, Altersvorsorge, Hausgrundstück, Bausparvermögen etc. erlaubt.

• Bei eigenem Einkommen wird ein Teil nicht berücksichtigt (anders als bei SH)

• Zuschlag nach ALG I-Erhalt

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Sozialhilfe - Prinzipien• Gilt im wesentlichen nur noch für Kinder und

Jugendliche, die nicht in Haushaltsgemeinschaften leben für nicht erwerbsfähige und ältere Menschen (Grundsicherung im Alter)

• Nachrangigkeit/Subsidiarität: Keine Sozialhilfe, wenn Unterhalt anders gewährleistet werden kann

• Wenn das nicht der Fall ist gilt der Amtsgrundsatz, es braucht keinen Antrag auf Sozialhilfe!

• Individualisierte Bedarfsdeckung: SH soll sich am konkreten individuellen Bedarf orientieren

• Ortsprinzip: Es ist der Sozialhilfeträger (Kommune) zuständig, in dessen Bereich sich der Bedürftige aufhält

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Sozialhilfe - Regeln• Systematisch verschieden zum alten BSHG,

Leistungen aber gleich geblieben• Leistungen sind ähnlich zu denen des ALG II• Der notwendige Lebensunterhalt umfasst neben

Grundbedürfnissen auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben (soziokulturelles Existenzminimum)

• Er wird anhand von statistischen Daten durch das Statistische Bundesamt ermittelt

• Dabei muss das Lohnabstandsgebot berücksichtigt werden• Auf Basis dieser Daten setzen die Landesregierungen durch

Rechtsverordnungen Regelsätze fest, die durch die Kommunen regional variiert werden können

• Bedarfsleistungen für Unterkunft und Heizung, Erstausstattungen einer Wohnung, Bekleidung

• Auch Sozialhilfeempfänger sind inzwischen sozialversichert• Die Leistung kann bei unwirtschaftlichem oder vorsätzlichem

Verhalten eingeschränkt werden

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Soziale Ungleichheit in Deutschland

Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit

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Kosten der SozialhilfeEntwicklung der Sozialhilfeausgaben 1994-2002

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Mill

. Eur

o Gesamt

HLU

HBL

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Zahlen der Sozialhilfeempfänger

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Sozialhilfequote nach Alter Kinder 2003: 7,2 %

Unter 3 Jahre: 11,1 % 15-17 Jahre 5,0 %

Junge Erwachsene(18-24 Jahre) 4,5 %

Ältere Menschen(ab 65 Jahren) 0,7 %

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Sozialhilfe nach AlterAltersklassen der Sozialhilfeempfänger 2002

18 bis 49 J.

44%

50 bis 64 J.

12%

65 J. und älter

7%

unter 18 J.

37%

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Sozialhilfe nach Haushaltstyp

Haushaltstypen

53,5

2,30,8

26,3

3,7

0

5

10

15

20

25

30

AlleinlebendeMänner

AlleinlebendeFrauen

Ehepaaremit Kindern

Ehepaareohne Kinder

Alleinerziehende

Frauen

Haushalteinsgesamt

Ha

ush

altsq

uo

te in %

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Sozialhilfe nach Nationalität

Sozialhilfequote Ausländer 8,4

% Deutsche 2,9

%

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Sozialhilfe nach Nationalität

Haushalte 2002

5,8 7

45

25

14,8

20,8

31

17

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

50

Ehepaare ohneKindern

Ehepaare mitKindern unter 18

Allein Stehende Allein erziehendeFrauen mit Kindern

unter 18

DeutscheAusländer

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Wege in die Sozialhilfe Arbeitslosigkeit bzw.

unzureichendes Erwerbseinkommen

Bildung Kinder Sonstiges

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Wege in die SozialhilfeArbeitslose Sozialhilfeempfänger

30,935,3

39,4 40,2 41,8 43,540,6 39,8

47,0

0

10

20

30

40

50

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

in %

von

den

S

ozia

lhilf

eem

pfän

gern

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Sozialhilfe nach Bildung

Schulabschluss Anteil KumuliertKein Schulabschluss 13,90% 13,90%

Volks-/Hauptschule 48,70% 62,60%

Realschule 21,20% 83,80%

(Fach-) Hochschulreife

9,20% 93,00%

Sonstiger Abschluss 7,00% 100,00%

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Dauer des Sozialhilfebezuges

Durchschnittliche Dauer des Sozialhilfebezugs bei den aus der Sozialhilfe ausgeschiedenen Haushalten 2002

unter 6 Monate48%

6 bis 12 Monate18%

12 bis 24 Monate

14%

24 bis 36 Monate

7%

36 bis 60 Monate

6%

über 60 Monate7%

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Wege aus der Sozialhilfe Erwerbsaufnahme Erstmaliger oder höherer

staatlicher Transfer Veränderung der Haushaltsstruktur Wohnortwechsel ins Ausland

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Nichtinanspruchnahme Informationsdefizite Stigmatisierungsängste Fehlendes Bewusstsein über

eigene Lage Obdachlose und Straßenkinder

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Verdeckte Armut

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Kommunale Betrachtung

Sozialhilfe und Erwerbslosigkeit in Gießen

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Konzept des Gießener Armutsberichts 2002

o Detaillierte Berücksichtigung der sozialräumlichen Struktur von Problem- und Bedarfslagen

o Analyse von haushaltsbezogenen Daten über Armutslagen

o Ausbau des Lebenslagensansatzes, d.h.Berücksichtigung der Bereiche Einkommen, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung

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Sozialhilfe in Gießen

Sozialhilfequote Gießen 2000: 12,1 %

Sozialhilfequote BRD 2000: 3,8 %

Anteil LangzeitbezieherInnen Gießen 2000: 30,0 %Anteil LangzeitbezieherInnen BRD 2000: 13,0

%

Fulda: 6,6 %Marburg: 4,8 % Wetzlar: 4,6 %

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Sozialhilfequoten in Gießen 2000 nach Stadtteil

12,7

19,3

10,49,1

21,6

9,9

6

0,6

4 4,2

6,6

12,1

0

5

10

15

20

25

1 In

nenst

adt

2 Nord

3 Ost

4 Süd

5 W

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Gießen

insg

.

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HLU-EmpfängerInnen* in Gießen 2000 nach Geschlecht

53,0%

47,0% weiblichmännlich

* EmpfängerInnen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen

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Sozialhilfequoten* in Gießen 2000 nach Altersgruppen

24,6

10,7 10,5

5,8

3,8

0

5

10

15

20

25

30

von 0 bis unter 19Jahre

von 19 bis unter25 Jahre

von 25 bis unter65 Jahre

von 65 bis unter80 Jahre

80 Jahre und mehr

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Sozialhilfequote in Gießen 2000 nach Haushaltstyp

38,532,7

44,7

73,2

5,4 3,55,9 7,6

20,7

9

0

10

20

30

40

50

60

70

80

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Sozialhilfequote in Gießen 2000 nach Nationalität

9,2

50,1

22,9

0

10

20

30

40

50

60

Deutsche TürkInnen Sonstige Nationalität

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Erwerbslosenanteile in der Stadt Gießen von 1992 bis 2001

11,9

13,4

16,2 15,616,6

18,417,6

16,415,3 15

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

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Erwerbslosigkeit in Gießen

Gießen hat eine überdurchschnittlich hohe Erwerbslosigkeit im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt

Der stärkste Zuwachs der von Erwerbslosigkeit betroffenen Personen in Gießen war unter den FacharbeiterInnen, gefolgt von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Seit Mitte der 90er Jahre blieb jeweils ein drittel aller Erwerbslosen in Gießen länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit

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Erwerbslosigkeit in Gießen

MigrantInnen sind anteilig wesentlich stärker von Erwerbslosigkeit betroffen als Deutsche

Sozialräumlich betrachtet lebt der größte Anteil erwerbslos gemeldeter Personen in der Nordstadt, gefolgt von der Weststadt und der Innenstadt

Im Jahr 2000 kam auf sieben erwerbslos gemeldete Personen eine offene Stelle

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Kommunale Handlungsperspektiven

Verstärkte Investitionen in qualitativ hochwertiger, quartiersnahe Kinderbetreungsangebote

Verstärkte Investitionen in migrationspolitische Maßnahmen

Initiierung neuer Arbeitsformen im Bereich Sozialhilfe (z.B. individuelle Hilfeplanung)

Personelle und finanzielle Stärkung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, sowie von Beschäftigungshilfen