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Gemeinde Bad Überkingen Landkreis Göppingen
ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG
(Relevanzabschätzung)
zum Vorhabensgebiet „Am Viehweg II“ in Bad Überkingen- Hausen
03.09.2018
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Gemeinde Bad Überkingen, Landkreis Göppingen, Vorhabensgebiet „Am Viehweg II“, Ortsteil Hausen
Artenschutz-Voruntersuchung
INHALTSVERZEICHNIS
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG .................................................................................. 3
1.1 Lage des Untersuchungsgebietes ................................................................................... 3
1.2 Untersuchungsgebiet, Vorhabensgebiet .......................................................................... 4
1.3 Ausgangszustand des Gebietes ...................................................................................... 5
1.4 Schutzausweisungen ....................................................................................................... 7
1.5 Umfang der Untersuchungen zum Artenschutz ............................................................... 8
1.6 Ablaufschema Artenschutzrechtliche Untersuchungen .................................................... 8
2 ERGEBNISSE HABITATEIGNUNG ...................................................................................... 10
3 BEDEUTUNG DES GEBIETES FÜR DEN ARTENSCHUTZ ................................................. 11
3.1 Vögel ............................................................................................................................. 11
3.2 Fledermäuse und sonstige Säuger ................................................................................ 11
3.3 Reptilien und Amphibien ................................................................................................ 11
3.4 Insekten und Holzbewohnende Käfer ............................................................................ 12
3.5 Geschützte Pflanzen und FFH-Grünland ....................................................................... 12
3.6 Zusammenfassung Untersuchungselevanz ................................................................... 13
4 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT ..................................................................................... 14
Titelbild:
Blick von der Kreuzung B 466/ Hauptstraße auf die Siedlungslage, im Hintergrund das Untersuchungsgebiet
Bearbeitet durch: Franziska Eich (Dipl.Biol.)
Stand: 03.09.2018
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Gemeinde Bad Überkingen, Landkreis Göppingen, Vorhabensgebiet „Am Viehweg II“, Ortsteil Hausen
Artenschutz-Voruntersuchung
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Die Gemeinde Bad Überkingen plant im Ortsteil Hausen eine Siedlungserweiterung. Für das
Gebiet „Am Viehweg II“ wurde am 26.07.2018 der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Um zu prüfen, wo durch die Planung möglicherweise Konflikte für den Artenschutz entstehen, hat
die Gemeinde diese artenschutzrechtliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben. Anhand dieses
Abstimmungspapiers soll die weitere Vorgehensweise zum Thema Artenschutz festgelegt werden.
Zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz wird das Plangebiet in einem ersten Schritt
einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung unterzogen. Diese wird mit Hilfe einer
Datenrecherche und im Rahmen einer Übersichtsbegehung zur Ermittlung der Habitatpotenziale
vorgenommen. Anschließend erfolgt eine Einschätzung der Betroffenheit von geschützten Arten/
Artengruppen sowie ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise.
1.1 LAGE DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES
Das Vorhabensgebiet befindet sich im nordöstlichen Teil von Hausen, einem Ortsteil von Bad
Überkingen am leicht ansteigenden Hang unterhalb des „Hausener Felsens“ und ist über die
Michelsbergstraße erreichbar.
Abb.1: Auszug aus Topographischer Karte (Quelle: LUBW Kartendienst online, unmaßstäblich)
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1.2 UNTERSUCHUNGSGEBIET, VORHABENSGEBIET
Für den Untersuchungsraum wurde zunächst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu
Grunde gelegt. In diesem wird erfasst, welche relevanten Habitate für Anhang-IV-Arten und Vögel
vorhanden sind.
Die angrenzenden Kontaktlebensräume werden zur Beurteilung von Sekundärwirkungen auf die
mobileren Arten ebenfalls betrachtet.
Das engere Untersuchungsgebiet (=Geltungsbereich) wird vom Viehweg im Norden und der
Michelsbergstraße im Süden begrenzt.
Abb.2: Geltungsbereich des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
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1.3 AUSGANGSZUSTAND DES GEBIETES
Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um eine ackerbaulich genutzte Fläche am leicht bis
mäßig ansteigenden Unterhang am Fuße des Hausener Felsens.
Die Bestockung bestand in der Saison 2018 aus Mais.
Abb.3: Orthofoto, Quelle: google-earth
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Abb.4: Zufahrt zum Gebiet (Michelsbergstraße), Bildmitte Böschung zur ackerbaulich genutzten Fläche, rechts von der Straße grenzt
Extensivgrünland mit Gehölzgruppen an
Abb.5: Blick vom Viehweg (Verlängerung Feldweg) aus nach Südwest auf das geplante Erweiterungsgebiet und den bestehenden
Siedlungsrand, Bildhintergrund Oberes Filstal
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1.4 SCHUTZAUSWEISUNGEN
Der Untersuchungsraum ist umgeben von zahlreichen Schutzausweisungen.
Hangaufwärts befindet sich das Naturschutzgebiet „Hausener Wand“, das Teil des FFH-Gebietes
„Filsalb“ ist. Mit diesem überlappend, sind dort gleichzeitig Flächen des Vogelschutzgebietes
„7422-441 Mittlere Schwäbische Alb“ ausgewiesen.
Ein Teil der Gehölzbestände im näheren Umfeld ist zudem als nach § 30 BNatSchG / § 33
NatSchG geschütztes Biotop ausgewiesen.
Abb.6: Schutzausweisungen im näheren Umfeld, Quelle: LUBW Kartendienst online, unmaßstäblich
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1.5 UMFANG DER UNTERSUCHUNGEN ZUM ARTENSCHUTZ
Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im geplanten Bauvorhaben wurden für 2018
folgende Untersuchungen beauftragt:
1. Habitateignung des Gebietes für Anhang-IV-Arten
2. Habitateignung für Brutvögel, Erfassen relevanter Strukturen
Ziel der Untersuchung war die Einschätzung der Habitateignung des zur Planung vorgesehenen
Gebietes und die Abstimmung eines eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarfs.
Es wurde zunächst ein Begehungstermin zur Ermittlung der Habitatstrukturen im Gebiet
vorgenommen. Bei der Begehung wurde darauf geachtet, welche relevanten Habitatstrukturen für
die Anhang-IV-Arten vorliegen, z.B. hohle Bäume, Nistkästen, Rindenspalten (Fledermäuse),
offene Bodenflächen mit Lockersediment (Zauneidechse) etc.
Anhand dieser ersten Untersuchungsergebnisse wird eine Empfehlung für die weitere Planung
ausgesprochen und festgelegt, ob ggf. weiterer Untersuchungsbedarf besteht.
Die Besichtigung des Gebietes fand am 14.08.2018 statt.
1.6 ABLAUFSCHEMA ARTENSCHUTZRECHTLICHE UNTERSUCHUNGEN
In Zusammenhang mit der Genehmigung der Planung sind die Vorschriften für besonders und
streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen.
Aufgrund des § 44 BNatSchG sind im Rahmen der Bauleitplanung Ausführungen zu
artenschutzrechtlichen Belangen vorgeschrieben. Dies gilt auch für einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB sowie für das Verfahren nach § 13b BauGB.
Nach dem BNatSchG ist für das Bebauungsplangebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng
geschützter Arten des Anhangs IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und Arten, die in einer
Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind (BArtSchV), erheblich gestört bzw.
beeinträchtigt werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch vorhabenbedingte
Störwirkungen der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44
BNatSchG).
National besonders geschützte Arten sind gemäß § 44 (5) BNatSchG in der Eingriffsregelung zu
berücksichtigen. Im Zuge des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB muss
die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB nicht beachtet werden.
Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten
einer saP nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbestandliche Betroffenheit durch das
jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
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Mit Hilfe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird anschließend geklärt, ob durch das
Bauvorhaben eine Betroffenheit für die o. g. streng geschützten und hier planungsrelevanten Arten
vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1 – 3 BNatSchG erfüllt.
Abb.7: Ablaufschema einer artenschutzrechtlichen Prüfung (KRATSCH et al. 2010)
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2 ERGEBNISSE HABITATEIGNUNG
Die vorherrschende Nutzungsstruktur im Untersuchungsgebiet/ Geltungsbereich ist der Ackerbau.
Im Gebiet gibt es zwei Bewirtschaftungseinheiten, die obere Parzelle war zum Zeitpunkt der
Erfassung schon gedroschen.
Angrenzende Kontaktlebensräume sind der unbefestigte Feldweg sowie Böschungen und
Ackerrandstreifen, die jedoch nicht so ausgeprägt sind, dass sie als Habitate für Insekten oder die
Zauneidechse in Frage kommen. Der Boden ist dort stark verdichtet und die Böschung wird
regelmäßig gemäht. Einzelheiten und Eignung für die Artengruppen siehe nachfolgendes Kapitel.
Abb.8: links oben: Blick auf das Untersuchungsgebiet, im Hintergrund das Naturschutzgebiet „Hausener Wand“, rechts oben:
Trampelpfad hinter der letzten Häuserreihe zwischen Michelsbergstraße und Viehweg, links unten: Blick auf das geplante Baugebiet,
mit teilweise noch vorhandener Bestockung mit Mais, rechts unten: Viehweg/ Verlängerung als unbefestigter Feldweg
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3 BEDEUTUNG DES GEBIETES FÜR DEN ARTENSCHUTZ
3.1 VÖGEL
Das untersuchte Gebiet liegt in einer vogelkundlich sehr interessanten Umgebung, stellt aber
selbst aufgrund der Habitatarmut einen wenig bedeutsamen Raumausschnitt dar. Aufgrund der
fehlenden Strukturen ist die Anlage von Brutplätzen für Vogelarten nahezu unmöglich. Das liegt an
der teils intensiven Flächennutzung, teils an den fehlenden Gehölzen.
Die Kontaktlebensräume hingegen sind besser ausgestattet, so dass zumindest in den
angrenzenden Bereichen mit Bruten von Gebüschbrütern zu rechnen ist
Als Nahrungshabitat spielt das Gebiet sicher auch eine Rolle, wenn auch eine untergeordnete
(mangels Insektenvorkommen).
Daher ist mit gefährdeten Arten im Gebiet nicht zu rechnen, allenfalls als Durchzügler oder
Nahrungsgäste, woraus noch kein Verbotstatbestand resultieren würde.
Weitere Untersuchungen werden nicht für erforderlich gehalten.
3.2 FLEDERMÄUSE UND SONSTIGE SÄUGER
Das untersuchte Gebiet kann für die Fledermäuse mangels geeigneter Habitate sowie des Fehlens
an Insekten (Nahrungsquelle) und der gewässerfernen Lage als ungeeignet eingestuft werden.
Weitere Untersuchungen sind nicht erforderlich.
Sonstige Säuger (Haselmaus)
Aufgrund des Fehlens geeigneter Habitate bestehen auch für die Haselmaus keine günstigen
Voraussetzungen für ein Vorkommen der Haselmaus. Weitere Untersuchungen sind nicht
erforderlich.
3.3 REPTILIEN UND AMPHIBIEN
Amphibien: Das Gebiet ist für ein Vorkommen von Amphibien aufgrund des Mangels an
erforderlichen Strukturen (wie Stillgewässer und feuchtes Grünland) nicht geeignet.
Zauneidechse: Die Zauneidechse braucht neben geeigneten Aufwärmplätzen auch zur Eiablage
geeignete ungestörte Bodenbereiche mit Lockersediment sowie Versteckmöglichkeiten. Die
intensiv genutzten bzw. häufig gemähten und gehölzfreien Flächen sind aufgrund der fehlenden
Habitatstrukturen für die Zauneidechse nicht geeignet.
Im Bereich von Trampelpfad und Feldweg liegt zudem eine hohe Bodenverdichtung vor, was
gegen eine Nutzung als Eiablageplatz spricht. Insofern liegen im Gebiet keine günstigen
Voraussetzungen für die Zauneidechse vor.
Weitere Untersuchungen zu Amphibien und Reptilien sind daher nicht erforderlich.
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3.4 INSEKTEN UND HOLZBEWOHNENDE KÄFER
Tagfalter/ Nachtfalter: Aufgrund des Fehlens von Grünland im Gebiet und damit auch einem
möglichen Vorkommen von Wirtspflanzen, auf die die geschützten Arten angewiesen sind, muss
diese Artengruppe nicht weiter betrachtet werden.
Käfer/ Holzbewohnende Arten: Da keine älteren Gehölze als Grundvoraussetzung im Gebiet
vorhanden sind, scheidet diese Artengruppe von vorne herein aus.
3.5 GESCHÜTZTE PFLANZEN UND FFH-GRÜNLAND
Ein Vorkommen der in Anhang IV aufgeführten Pflanzenarten kann aufgrund der
Biotopausstattung ausgeschlossen werden.
Da auch kein Grünland im Gebiet vorhanden ist, muss auch dieser Aspekt nicht weiter betrachtet
werden.
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3.6 ZUSAMMENFASSUNG UNTERSUCHUNGSRELEVANZ
Aufgrund der vorgefundenen Habitatstrukturen ist mit folgendem Artenspektrum zu rechnen.
Daraus resultiert ggf. ein weiterer Untersuchungsbedarf, auf den hingewiesen wird.
Näheres bei den bereits erläuterten Artengruppen.
Artengruppe/
Arten
Habitate
vorhanden
Betroffenheit
durch die
Baumaßnahme
Untersuchungsrelevanz
Vögel - - keine geeigneten Bruthabitate
aufgrund intensiver Nutzung,
allenfalls Sekundärwirkungen,
weitere Untersuchungen nicht
erforderlich
Fledermäuse - - selbst als Jagdgebiet von
untergeordn. Bedeutung,
weitere Untersuchungen nicht
erforderlich
Sonst. Säuger - - keine geeigneten Habitate
Reptilien - - keine geeigneten Habitate
Amphibien - - keine geeigneten Habitate
Tagfalter - - keine geeigneten Habitate
Nachtfalter - - keine geeigneten Habitate
Holzkäfer - - keine geeigneten Habitate
Pflanzen nach
Anhang I
- - -
x= trifft zu
?= möglich
- = keine Betroffenheit
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4 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
Im Rahmen einer Übersichtsbegehung am 14.08.2018 wurden die im Gebiet vorhandenen
Biotopstrukturen grob erfasst und einer ersten Bewertung im Hinblick auf ihre potenzielle
Bedeutung für planungsrelevante Arten (Anhang-IV-Arten und Vögel) unterzogen.
Ausschlaggebend für die artenschutzrechtliche Prüfung sind die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten,
d. h. Strukturen und Bereiche, die eine direkte und unverzichtbare funktionale Bedeutung für die
Fortpflanzung der Art haben (z. B. Nest, Niststätte, Brutplatz und Brutrevier, Entwicklungsstätte,
Eiablageplatz, usw.). Nahrungs- und Jagdgebiete gehören nicht zu den Lebensstätten und sind für
die Prüfung nicht relevant.
Vögel
Aufgrund der fehlenden Habitate und ungünstigen Bewirtschaftungsvoraussetzungen ist mit
Brutvorkommen von Vogelarten im Gebiet nicht zu rechnen. Da somit das vorkommende
Artenspektrum auf Nahrungsgäste und Überflieger beschränkt ist, sind keine weiteren
Untersuchungen erforderlich.
Zauneidechse
Im betroffenen Gebiet liegen keine günstigen Voraussetzungen für die Zauneidechse vor.
Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich.
Fledermäuse
Aufgrund der Habitateigenschaften (fehlenden Strukturen, Nahrungsangebot und gewässerferne
Lage) ist das Gebiet für Fledermäuse unzureichend ausgestattet. Keine weiteren Untersuchungen
erforderlich.
Sonstige Anhang-IV-Arten
Für die sonstigen Arten liegen ebenfalls aus den im Kap. 3 erläuterten Gründen keine geeigneten
Habitatvoraussetzungen vor und demnach auch keine Betroffenheit. Weitere Untersuchungen sind
nicht erforderlich.
Es kann daher bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Aussage getroffen werden, dass mit
Verbotstatbeständen für Anhang-IV-Arten und Vögel durch den zukünftigen Bebauungsplan
(unter Beibehaltung des der Untersuchung zu Grunde gelegten Geltungsbereiches) nicht zu
rechnen ist.
Auf entsprechende weitere Untersuchungen sowie einen saP-Endbericht kann daher verzichtet
werden.