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ASIIN Akkreditierungsbericht Bachelorstudiengang Angewandte Mechanik an der Technischen Universität Darmstadt Stand: 9.12.2011
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Audit zum Akkreditierungsantrag für
den Bachelorstudiengang
Angewandte Mechanik
an der Technischen Universität Darmstadt
im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der ASIIN
am 09.09.2011
Beantragte Qualitätssiegel
Die Hochschule hat folgende Siegel im Zuge des vorliegenden Verfahrens beantragt:
- ASIIN-Siegel für Studiengänge
- Siegel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Gutachtergruppe
Prof. Dr. Klaus Berner Fachhochschule Potsdam
Prof. Dr. Otto Timme Bruhns Ruhr Universität Bochum
Prof. Dr. Erhard Cramer Rheinisch Westfälische Technische Hochschule Aa-
chen
Detlef Heinrich Fachhochschule Magdeburg-Stendal
Dr. Uwe Tessmann Heidelberger Druckmaschinen AG
Für die Geschäftsstelle der ASIIN: Dr. Michael Meyer
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Inhaltsverzeichnis
A Vorbemerkung .....................................................................................................3
B Gutachterbericht .................................................................................................5 B-1 Formale Angaben ............................................................................................5 B-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept und Umsetzung .........................................5 B-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung .................................... 11 B-4 Prüfungen: Systematik, Konzept und Ausgestaltung ..................................... 13 B-5 Ressourcen ................................................................................................... 14 B-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen ..................... 17 B-7 Dokumentation & Transparenz ...................................................................... 19 B-8 Diversity & Chancengleichheit ....................................................................... 19 B-9 Perspektive der Studierenden ....................................................................... 20
C Nachlieferungen ................................................................................................ 20
D Bewertung der Gutachter (04.11.2011) ............................................................ 20
E Bewertung der Gutachter (15.11.2011) ............................................................ 20 E-1 Empfehlung zur Vergabe des Siegels der ASIIN ........................................... 21 E-2 Empfehlung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrats ...................... 21
F Stellungnahme der Fachausschüsse (24.11.2011) ......................................... 22 F-1 Stellungnahme des Fachausschusses 01 –
„Maschinenbau/Verfahrenstechnik“ ............................................................... 22 F-2 Stellungnahme des Fachausschusses 03 – „Bau- und
Vermessungswesen“ ..................................................................................... 23
G Beschluss der Akkreditierungskommission für Studiengänge (09.12.2011) 24
A Vorbemerkung
Am 09. September 2011 fand an der Technischen Universität Darmstadt das Audit des vor-
genannten Studiengangs statt. Die Gutachtergruppe traf sich vorab zu einem Gespräch auf
Grundlage des Selbstberichtes der Hochschule. Dabei wurden die Befunde der einzelnen
Gutachter zusammengeführt und die Fragen für das Audit vorbereitet. Das Verfahren ist den
Fachausschüssen 01 – Maschinenbau/Verfahrenstechnik, 03 – Bau- und Vermessungswe-
sen sowie 12 - Mathematik der ASIIN zugeordnet. Herr Professor Bruhns übernahm das
Sprecheramt.
Der Studiengang war unter der gleichen Bezeichnung von 2001 bis 2006 akkreditiert.
Die Gutachter führten Gespräche mit folgenden Personengruppen:
Hochschulleitung, Programmverantwortliche, Lehrende, Studierende
Darüber hinaus fand eine Besichtigung der räumlichen und sächlichen Ausstattung der
Hochschule statt.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf den Akkreditierungsantrag der
Hochschule in der Fassung vom Mai 2011 als auch auf die Audit-Gespräche und die wäh-
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rend des Audits vorgelegten und nachgereichten Unterlagen und exemplarischen Klausuren
und Abschlussarbeiten.
Der Begutachtung und der Vergabe des ASIIN-eigenen Siegels liegen in allen Fällen die
European Standards and Guidelines (ESG) zu Grunde. Bei der Vergabe weiterer Sie-
gel/Labels werden zusätzlich die Kriterien der jeweiligen Siegeleigner (Akkreditierungsrat)
entsprechend herangezogen.
Zur besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, weibliche und männliche Personen-
bezeichnungen im vorliegenden Bericht aufzuführen. In allen Fällen geschlechterspezifischer
Bezeichnungen sind sowohl Frauen als auch Männer gemeint.
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B Gutachterbericht
B-1 Formale Angaben
a)
Bezeichnung &
Abschlussgrad
b)
Profil
c)
Konsekutiv /
Weiterbildend
(nur für Master)
d)
Studiengangs-
form
e)
Dauer &
Kreditpkte.
f)
Erstmal.
Beginn &
Aufnahme
g)
Auf-
nahme
zahl
Angewandte Mecha-
nik /
B.Sc..
n.a. /
n.a. Vollzeit
6 Semester
180 CP
WS 2011/12
WS
60 pro
Jahr
Zu a) Die Gutachter halten die Bezeichnung des Studiengangs angesichts der angestrebten
Studienziele und -inhalte grundsätzlich für treffend.
Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.2)
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die vorgesehenen Abschlussgrade den ein-
schlägigen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Zu b) Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates sind nicht
erforderlich (AR-Kriterium 2.2)
Zu c) Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates sind nicht
erforderlich (AR-Kriterium 2.2).
Zu d) bis g) Die Gutachter nehmen die Angaben der Hochschule zu Studiengangsform, Re-
gelstudienzeit, Studienbeginn und Zielzahlen an dieser Stelle ohne weitere Anmerkungen zur
Kenntnis, beziehen diese Angaben aber in ihre Gesamtbewertung ein.
Für den Studiengang erhebt die Hochschule keine Studienbeiträge.
Die Gutachter nehmen die Angaben der Hochschule ohne weitere Anmerkungen zur Kennt-
nis.
B-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept und Umsetzung
Als Ziele für den Studiengang gibt die Hochschule an, dass durch das stark grundlagenori-
entierte (theoretische) Studium die Absolventen die Befähigung erwerben sollen, Verantwor-
tung bei wissenschaftlichen Tätigkeiten zu übernehmen oder als Mechaniker unter anderem
auf speziellen Gebieten des Maschinenbaus, des Bauwesens, der Materialwissenschaft, der
Raumfahrt, der Umwelttechnik, der Biomechanik, des Patentwesens, der Wirtschaft und in
Behörden tätig zu werden. Die Grundlage dafür solle eine grundlagenorientierte Ausbildung
in klassischen und modernen Gebieten der Mechanik, kombiniert mit der Vermittlung solider
Kenntnisse in der Mathematik bieten. Absolventen, die einen sofortigen beruflichen Einstieg
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anstreben, sollten nach kurzer Einarbeitungsphase in der Lage sein, selbständig Methoden
und Verfahren der Mechanik bei der Lösung konkreter Probleme im ingenieur- und naturwis-
senschaftlichen Bereich einzusetzen. Insgesamt soll die Ausbildung die Möglichkeit eröffnen,
sowohl bei der Bearbeitung praktischer Probleme Verantwortung zu übernehmen als auch in
der Forschung und Entwicklung einsteigen zu können. Insbesondere sollen sich die Absol-
venten durch die Fähigkeiten auszeichnen, physikalische und ingenieurtechnische Probleme
auf mechanische und mathematische Modelle abzubilden, resultierende mathematische
Probleme zu formulieren, analytische und numerische Methoden zur Lösung der mathemati-
schen Probleme anzuwenden und erarbeitete mathematische Lösungen physikalisch zu in-
terpretieren.
Die Studienziele sind in der Studienordnung verankert.
Als Lernergebnisse sollen die Studierenden eine möglichst breite Wissensbasis zur Bear-
beitung strukturmechanischer Probleme und zur Bewertung und Verifizierung von Lösungs-
methoden erlangen. Dies stellt aus Sicht der Hochschule einen Grundstein für eigenständi-
ges Arbeiten dar sowie eine Brücke zwischen Ingenieuranwendungen und theoretischen
Fächern. Die Studierenden sollen physikalische Grundlagen und mathematischen Methoden
überblicken und anwenden können, ein ausbaufähiges fundiertes Grundlagenwissen erlan-
gen, in unterschiedlichen Berufsfeldern einsetzbar sein, Projekte effektiv organisieren kön-
nen sowie einen Überblick über technische Systeme und deren mathematische Modellierung
erlangen. Durch ein solides Wissen der Grundlagen der Ingenieur- und Naturwissenschaften
soll interdisziplinäres Arbeiten erleichtert bzw. überhaupt ermöglicht werden. Es soll auch
das Verantwortungsbewusstsein und das Engagement in Gesellschaft, Politik und Kultur
fördern. Die Fähigkeiten zur Kooperation, zu Kommunikation auf fachlicher und nichtfachli-
cher Ebene, zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise, zur Vermittlung von wissenschaftli-
chen Themen und zur Teamfähigkeit sollen das Profil der Absolventen abrunden.
Die Lernergebnisse sind in der Studienordnung verankert.
Die mit den Studienzielen vorgenommene akademische und professionelle Einordnung des
Studienabschlusses ist nach Ansicht der Gutachter dem angestrebten Niveau entsprechend
dem europäischen Qualifikationsrahmen angemessen.
Aus inhaltlicher Sicht stufen die Gutachter die in den schriftlichen Unterlagen und in den Ge-
sprächen dargestellten Lernergebnisse als erstrebenswert ein. Sie spiegeln das angestrebte
Qualifikationsniveau wider und sind an prognostizierbaren fachlichen Entwicklungen orien-
tiert. Zudem werden nach dem Urteil der Gutachter die studiengangsbezogenen Lernergeb-
nisse und die sprachliche Ausrichtung der Lehrveranstaltungen in der
Studiengangsbezeichnung reflektiert. Auf Nachfrage führen die Programmverantwortlichen
aus, dass in Abgrenzung zu Computational Engineering Programmen deutlich mehr Wissen
im Bereich der Mechanik und Mathematik, dafür weniger Informatikkenntnisse vermittelt
werden sollen.
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Die genannten Studienziele und Lernergebnisse dienen den Gutachtern als Referenz für die
Bewertung der curricularen Ausgestaltung des Studiengangs.
Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium 2.1,
2.2):
Wie von der Hochschule explizit formuliert, werden mit den Qualifikationszielen (angestreb-
ten Lernergebnissen) auch die Bereiche „Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engage-
ment“ und „Persönlichkeitsentwicklung“ abgedeckt.
Die Ziele der einzelnen Module sind im Modulhandbuch verankert. Das Modulhandbuch
steht laut Aussage der Verantwortlichen den relevanten Interessenträgern – insbesondere
Studierenden und Lehrenden – elektronisch zur Verfügung.
Nach Eindruck der Gutachter sind die übergeordneten Lernergebnisse des Studiengangs in
den einzelnen Modulen systematisch konkretisiert. Aus den Modulbeschreibungen ist durch-
gängig erkennbar, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die Studierenden in
den einzelnen Modulen erwerben sollen.
Den Gutachtern fällt auf, dass die Modulbeschreibungen in den meisten Fällen durch die
Nutzung der Module in anderen Studiengängen geprägt sind. So werden als empfohlene
Voraussetzungen in verschiedenen Modulbeschreibungen Module angegeben, die in diesem
Studiengang nicht angeboten werden und somit von den Studierenden formal nicht erfüllt
werden können. Da dies lediglich empfohlene Voraussetzungen betrifft, wird die
Studierbarkeit des Programms aus Sicht der Gutachter nicht beeinträchtigt, zumal die Stu-
dierenden über die empfohlenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ihr eigenes Studium ver-
fügen. Dennoch raten sie der Hochschule, die empfohlenen Voraussetzungen so zu formu-
lieren, dass diese auch von Studierenden dieses Programms formal erfüllt werden können.
Weiter merken die Gutachter an, dass den angegebenen Präsenzzeiten offenbar keine ein-
heitliche Semesterlänge zugrunde gelegt wurde, was nach Auskunft der Programmverant-
wortlichen auf redaktionelle Fehler zurückzuführen ist, und dass nicht durchgängig Literatur-
empfehlungen angegeben werden. Die Gutachter sehen in diesen Punkten keine gravieren-
den Informationsdefizite für die Studierenden, raten der Hochschule aber zu entsprechenden
Überarbeitungen im Zuge der regelmäßigen Aktualisierung der Modulbeschreibungen. In
diesem Zusammenhang empfehlen die Gutachter den Programmverantwortlichen auch, die
Modulbeschreibungen nicht als Anhang in die Prüfungsordnung aufzunehmen, um Aktuali-
sierungen ohne zusätzlichen formalen Aufwand vornehmen zu können.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.2) sind nicht erforderlich.
Die Arbeitsmarktperspektiven für Absolventen stellen sich aus Sicht der Hochschule sehr
positiv dar. Die Hochschule gibt an, dass die langjährige Erfahrung zeige, dass Mechaniker
sehr gefragt sind, gerade weil sie die Lücke zwischen der abstrakten Denkweise der Mathe-
matiker und der zum Teil stark anwendungsorientierten Ausbildung der Ingenieure schließen
würden. Aufgrund bisheriger Erfahrungen mit Absolventen des Diplom-Studienganges Me-
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chanik prognostiziert die Hochschule ausgezeichnete Berufsmöglichkeiten. Die Absolventen
sollen nach Darstellung der Hochschule die Befähigung erwerben, Verantwortung bei wis-
senschaftlichen Tätigkeiten zu übernehmen oder als Mechaniker tätig zu werden, unter an-
derem auf speziellen Gebieten des Bauwesens, des Maschinenbaus, der Materialwissen-
schaft, der Raumfahrt, der Umwelttechnik, der Biomechanik, des Patentwesens, der Wirt-
schaft und in Behörden.
Der Praxisbezug soll in dem Bachelorstudiengang insbesondere durch praktische Übungen
in Lehrlaboren hergestellt werden. Auf ein externes Praktikum, das bisher in dem Studien-
gang verpflichtend war, aber nicht mit ECTS-Punkten belegt wurde, verzichtet die Hochschu-
le in der neuen Programmstruktur. Gleichzeitig sollen die Studierenden eine intensive Vorbe-
reitung auf das wissenschaftliche Arbeiten erlangen, das aus Sicht der Hochschule ein wich-
tiger Bestandteil der späteren Berufspraxis in den unterschiedlichsten Feldern sein wird.
Auf Nachfrage erklären die Programverantwortlichen, dass der Bedarf seitens der Industrie
vor allem durch individuelle Kontakte der Lehrenden in einzelnen Branchen ermittelt wird.
Gleichzeitig geht die Hochschule aber davon aus, durch eine gezielte Methodenausbildung
die Absolventen so vorzubereiten, dass diese in allen genannten Berufsfeldern tätig werden
können, und so für den Arbeitsmarkt breit aufgestellt sind.
Die Gutachter halten die dargestellten Arbeitsmarktperspektiven in den genannten Berufsfel-
dern unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Entwicklungen für gut nachvoll-
ziehbar. Ihrer Einschätzung nach eröffnen die angestrebten Qualifikationen eine angemes-
sene berufliche Perspektive in den genannten Bereichen.
Den Anwendungsbezug in dem vorliegenden Studiengang bewerten die Gutachter als noch
ausreichend, um die Studierenden auf den Umgang mit berufsnahen Problem- und Aufga-
benstellungen vorzubereiten. Dabei spielt die Möglichkeit einer Überprüfung bzw. Validierung
der theoretisch entworfenen Modelle für die Gutachter eine herausgehobene Rolle. Die Pro-
grammverantwortlichen geben an, dass solche Möglichkeiten in den Modulen Werkstoffwe-
sen und Strömungsmechanik sowie im physikalischen Praktikum geboten würden. In diesem
Zusammenhang nehmen die Gutachter positiv zur Kenntnis, dass die Ausstattung der Lehr-
labore aufgestockt worden ist.
Gleichwohl bedauern sie die Streichung des externen Praktikums, auch wenn dies studien-
organisatorisch wegen der notwendigen Vergabe von ECTS-Punkten eine Herausforderung
für das Programm darstellen würde.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.1) sind nicht erforderlich.
Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang sind im
Landeshochschulgesetz verankert. Vorausgesetzt wird die allgemeine Hochschulreife bzw.
jeder andere Abschluss, der die Aufnahme des Studiums an einer hessischen Universität
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ermöglicht. Derzeit ist der Studiengang wegen der großen Nachfrage durch einen Numerus
Clausus zulassungsbeschränkt.
Ein Wechsel aus einem anderen Studiengang ist möglich. Extern erbrachte Leistungen wer-
den nach Überprüfung durch die Prüfungskommission des Studienbereichs Mechanik ggf.
anerkannt.
Hinsichtlich der Anrechnung im Ausland erbrachter Studienzeiten, Studienleistungen und
Prüfungsleistungen hat die Hochschule folgende Regelung vorgesehen: Studienzeiten, Stu-
dienleistungen und Prüfungsleistungen in ausländischen Studiengängen werden angerech-
net, wenn sie den Anforderungen des entsprechenden Studiums an der Technischen Uni-
versität Darmstadt im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich,
sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anrechnung
von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesre-
publik Deutschland erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und der
Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im
Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Die Anrechnung von Studien- und Prü-
fungsleistungen muss versagt werden, soweit Leistungen im Umfang von mehr als der Hälfte
der zu vergebenden Kreditpunkte anerkannt werden sollen. Abweichungen sind im Rahmen
von Vereinbarungen mit anderen Universitäten möglich. Über die Anrechnung von Prüfungs-
leistungen, die älter als fünf Jahre sind, entscheidet die zuständige Prüfungskommission
unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes.
Die Gutachter diskutieren mit den Vertretern der Hochschule, inwieweit sich die dargelegten
Zugangs- und Zulassungsregeln qualitätssichernd für den Studiengang auswirken. Sie se-
hen, dass die Hochschule im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen getroffen
hat, einen geregelten Studienbetrieb mit geeigneten Studierenden zu gewährleisten. Die
bisherige Aufnahme von Studierenden im Sommer- und Wintersemester hat die Hochschule
im Rahmen der Umstellung des Studiengangs auf das Wintersemester beschränkt. Die Gut-
achter sehen darin eine Maßnahme, für alle Studierenden einen reibbungslosen Studienver-
lauf sicherzustellen.
Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium,
2.2, 2.3, 2.4):
Die Gutachter sehen die Anerkennung von Leistungen an ausländischen Hochschulen als
sinnvoll geregelt an, so dass aus ihrer Sicht die Lissabon Konvention angemessen berück-
sichtigt wird.
Das Curriculum des Bachelorstudiengangs sieht in den ersten vier Semestern eine Grund-
ausbildung in Technischer und Höherer Mechanik, Mathematik, Chemie, Physik, Theorie der
Werkstoffe, Thermodynamik und Datenverarbeitung vor, die ausschließlich in Pflichtmodulen
stattfindet (Mathematik I-III, Technische Mechanik I-III, Chemie I, Introduction in
mathematical Mathematical Software, Physik I, CAD, Werkstoffe im Bauwesen, Physikali-
sches Grundpraktikum, Tensorrechnung, Physikalische Chemie I und Einführung in die Pro-
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grammierung). Zusätzlich wählen die Studierenden fachübergreifende Veranstaltungen im
Umfang von 6 ECTS-Punkten. Im 5. und 6. Semester sind die Module Gewöhnliche und par-
tielle Differentialgleichungen als Pflichtveranstaltungen vorgesehen. Darüber hinaus wählen
die Studierenden Module im Wahlpflichtbereich aus dem Bereich Mechanik im Umfang von
18 Kreditpunkten und im Wahlbereich aus der Mathematik sowie aus den Ingenieur- und
Naturwissenschaften Module im Umfang von 12 ECTS-Punkten. Das Studium schließt eine
Orientierungsveranstaltung ein. Diese soll in den Studiengang einführen, den Studierenden
Hilfe für die Planung und Durchführung des Studiums geben und das Berufsbild des Bache-
lor of Science sowie die Organisation der Technischen Universität Darmstadt darstellen. Sie
findet unter Anleitung eines Hochschullehrers in Einzelgesprächen oder in kleinen Gruppen
statt. Der Studiengang wird mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen, die zusammen mit dem
Abschlusskolloquium mit 15 Kreditpunkten bewertet wird.
Nach Ansicht der Gutachter korrespondiert das vorliegende Curriculum grundsätzlich mit den
angestrebten Lernergebnissen.
Allerdings diskutieren die Gutachter mit den Programverantwortlichen, wie die in den Zielen
angestrebte Team- und Kommunikationsfähigkeit in dem Studiengang erlangt werden soll.
Die Lehrenden erklären, dass in mehreren Lehrveranstaltungen Gruppenarbeiten integriert
sind, die sich auch über ein ganzes Semester erstrecken können. Weiterhin sind in einer
Reihe von Modulen Präsentationen vorgesehen. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen
aus anderen Disziplinen im Wahl(Pflicht)bereich wird der interdisziplinäre Aspekt mit abge-
deckt. Aus Sicht der Gutachter sind diese Maßnahmen zwar angemessen, um den Studie-
renden ausreichende Möglichkeiten zu bieten, die genannten Fähigkeiten einzuüben. Die
Gutachter raten der Hochschule aber, solche Lehr- und Lernformen stärker zu nutzen, die
die Team- und Kommunikationsfähigkeit fördern. Auf Nachfrage führen die Programverant-
wortlichen weiter aus, dass in dem fachübergreifenden Modul Grundkenntnisse der BWL für
Ingenieure vermittelt werden, die die Hochschule für sinnvoll erachtet, auch wenn diese in
den Zielen nicht explizit genannt sind.
Auf Nachfrage der Gutachter bezüglich der Behandlung der Antriebstechnik führen die Pro-
grammverantwortlichen aus, dass die Studierenden im Wahl- und Wahlpflichtbereich auf
Antrag auch weitere Module aus den beteiligten Fakultäten belegen können, zu denen auch
ein Modul zur Antriebstechnik gehöre.
Die Mathematikmodule schließlich werden nach Auskunft der Lehrenden speziell für die un-
terschiedlichen Ingenieurbereiche angeboten und nicht dem Bachelorstudiengang Mathema-
tik entnommen. Im Bachelorstudiengang Mechanik besuchen die Studierenden die Module
Mathematik für Elektrotechniker.
Studienorganisatorisch stellen die Gutachter fest, dass sich durch die Kreditpunkteverteilung
für die Wahlmodule die Wahlmöglichkeiten der Studierenden deutlich einschränken, wenn
diese nicht mehr als die geforderten Kreditpunkte absolvieren wollen. Die Programmverant-
wortlichen erklären diesen Umstand mit dem Import der entsprechenden Module aus ande-
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ren Fakultäten und die Studierenden sehen im Gespräch mit den Gutachtern darin kein
Problem, weil die Auswahl nach der Interessenslage erfolgen würde. Da aus Sicht der Gut-
achter ausreichende Wahlangebote bestehen, um den Studiengang mit der geforderten Kre-
ditpunkteanzahl abschließen zu können, interpretieren sie die nicht passgenauen Wahl-
pflichtmodule als zusätzliches Angebot für die Studierenden. Nach Aussage der Lehrenden
werden immer alle Wahl- und Wahlpflichtmodule angeboten.
Für den Pflichtbereich garantiert die Hochschule die Überschneidungsfreiheit auch der im-
portierten Module und betont, dass die fakultätsübergreifende Abstimmung nicht nur für die-
sen Studiengang erfolgt.
Aus der vorgelegten Auswahl von Abschlussarbeiten sowie exemplarischen Modulab-
schlussklausuren ergibt sich für die Gutachter, dass die Anforderungen in diesem Studien-
gang seinem angestrebten Qualifikationsniveau innerhalb des Europäischen Qualifikations-
rahmens entsprechen und von den Studierenden erfüllt werden.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates AR-Kriterium
2.3 sind nicht erforderlich.
Die Gutachter merken an, dass die Bachelorarbeit mit 15 Kreditpunkten bewertet wird, wobei
allerdings darin auch das Abschlusskolloquium enthalten ist. Sie halten es für notwendig,
dass die Bachelorarbeit entsprechend den KMK-Vorgaben mit höchstens 12 Kreditpunkten
bewertet wird. Das Kolloquium könnte ihrer Einschätzung nach separat ausgewiesen wer-
den.
B-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung
Der Bachelorstudiengang ist als modularisiert beschrieben. Das Lehrangebot für den Studi-
engang setzt sich aus Modulen zusammen, die von Studierenden dieser Studiengänge ge-
hört aber auch in anderen Studiengängen angeboten werden. Einzelne Module werden aus
anderen Fachgebieten importiert.
Die Kriterien der ASIIN für die Modularisierung bewerten die Gutachter als erfüllt.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.2):
Möglichkeiten zu Studienaufenthalten an anderen Hochschulen („Mobilitätsfenster“) beste-
hen aus Sicht der Gutachter insbesondere durch die Wahlmodule im fünften Semester und
sind curricular sinnvoll eingebunden.
Der Bachelorstudiengang ist mit einem Kreditpunktesystem ausgestattet. Die Module ha-
ben in der Regel einen Umfang von 5 bis 9 Kreditpunkten. Vereinzelte Module weisen 3 oder
4 Kreditpunkte auf. Pro Semester werden durchgängig 30 Kreditpunkte vergeben. Dabei
liegen einem Kreditpunkt 30 Stunden studentischer Arbeitsaufwand zugrunde. Nach Schilde-
rung der Programmverantwortlichen erfolgt die Kreditpunktezuordnung zu den einzelnen
Modulen nach den Erfahrungen aus den bisherigen Studiengängen.
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Die Gutachter sehen die Kriterien der ASIIN für die Kreditpunktevergabe als erfüllt an.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.2):
Die Gutachter bewerten die wenigen Module, die mit weniger als 5 Kreditpunkten nicht den
KMK-Vorgaben entsprechen, als zulässige Ausnahmen, weil sie die inhaltliche Gestaltung
der Module nachvollziehen können, die Studierenden die Studierbarkeit nicht in Frage ge-
stellt sehen und durch die Größe der anderen Module, die von der KMK gesetzte Obergren-
ze von 6 Modulen pro Semester in keinem Fall überschritten wird.
Die Kreditpunktezuordnung zur Bachelorarbeit entspricht nicht den KMK-Vorgaben (siehe
Abschnitt Curriculum)
Das didaktische Konzept beinhaltet als Lehrformen Vorlesungen, Übungen, Seminare, Pro-
jektseminare und Praktika. In den Antragsunterlagen hebt die Hochschule eine hinreichend
große Flexibilität zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit als didaktisches Grundkonzept
hervor. Einige Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
Die Gutachter halten die im Rahmen des didaktischen Konzepts eingesetzten Lehrmethoden
für angemessen, die Studienziele umzusetzen.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.3) sind nicht erforderlich.
Die individuelle Unterstützung und Beratung der Studierenden erfolgt laut Auskunft der
Hochschule zum einen durch eine Studienfachberatungsstelle. Jedes Wintersemester findet
eine Orientierungswoche (in der Woche vor Vorlesungsbeginn) statt, welche von der Studi-
enfachberatung und der Fachschaft organisiert wird. Im Rahmen dieser Veranstaltung hält
der Studiendekan des Studienbereichs Mechanik einen Vortrag, der in das Studium der An-
gewandten Mechanik einführt und die Studierenden in der Organisation des Studiums unter-
stützen soll.
Gekoppelt mit der Orientierungsveranstaltung ist das Mentoring. Alle Studierende des 1.
Semesters müssen daran teilnehmen. Das studentische Mentoring wird von Studierenden
der Fachschaft und höherer Semester betreut. Es unterstützt die Studienanfänger bei allen
Fragen bezüglich des Studiums und darüber hinaus. Ziel ist auch, dass sich die Studieren-
den untereinander kennenlernen und eine Gemeinschaft entsteht, nicht zuletzt zur gegensei-
tigen Unterstützung, Bildung von Lerngruppen, usw.
Jeder Studierende wird (in der Orientierungsveranstaltung) einem Professor der Mechanik
als Mentor zugeteilt. Die Mentoren unterstützen die Studierenden bei individuellen Fragen
und beraten sie bei der Gestaltung des Studiums. Gemeinsam mit einem Mentor erstellen
die Studierenden einen persönlichen Studienplan mit den zu belegenden Veranstaltungen.
Dieser Studienplan wird dem Studiendekan spätestens vor Abschluss des 4. Semesters zur
Genehmigung vorgelegt.
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Die Studienfachberatung des Studienbereichs Mechanik steht Studieninteressierten, Bewer-
bern und vor allem Studierenden während des gesamten Studiums beratend zur Seite. Es
gibt täglich Sprechstunden und es werden individuelle Beratungen angeboten, Hilfestellung
zur Gestaltung des persönlichen Studien- und Prüfungsplans, Wahl und Kombination der
Wahlfächer, Beratung bei Prüfungsproblemen, Planung eines anschließenden Masterstudi-
ums, usw.
Zusätzlich zur Studienfachberatung bieten die Professoren des Studienbereichs Mechanik im
Rahmen von Sprechstunden fachliche Beratung (Vorlesungen, Prüfungen, persönlicher Prü-
fungsplan, Problemen mit dem Studium) an.
Das Studienbüro BI identifiziert alle Studierenden, die bis Abschluss des 2. Semesters weni-
ger als 25CP erzielt haben (Tritt dieser Fall ein, findet zusätzlich ein obligatorisches Bera-
tungsgespräch mit dem Studiendekan des Studienbereichs Mechanik statt, mit dem Ziel den
Studierenden zu unterstützen. In einer Studienvereinbarung wird der Ablauf des zukünftigen
Studiums festgehalten), die in einem Prüfungsfach vor der zweiten Wiederholungsprüfung
stehen oder die innerhalb von zwei Jahren keinen für den Studiengang notwendigen Leis-
tungsnachweis erbracht haben.
Die Gutachter sehen, dass für die Beratung, Betreuung und Unterstützung der Studierenden
angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.4) sind nicht erforderlich.
B-4 Prüfungen: Systematik, Konzept und Ausgestaltung
Als Prüfungsformen zu den einzelnen Modulen sind in der Regel Klausuren vorgesehen.
Die Abschlussarbeiten werden in der Regel mit einem verpflichtenden Kolloquium abge-
schlossen, dass laut Prüfungsordnung nicht bewertet wird.
Die Prüfungsorganisation gestaltet sich wie folgt: Zu Beginn jeder Veranstaltung wird den
Studierenden mitgeteilt, ob es Prüfungsvorleistungen gibt und welche Komponenten die Prü-
fungsleistungen ggf. enthalten. Für Prüfungen, die periodisch in den Prüfungszeiträumen
stattfinden, wird eine Meldefrist festgelegt. Die zuständige Prüfungskommission gibt die Fris-
ten für die Meldung zu Prüfungen spätestens vier Wochen vor Beginn der Meldefristen durch
Aushang beim Dekanat beziehungsweise beim zentralen Prüfungssekretariat bekannt. Bei
Nichteinhaltung der Meldefristen ist eine Zulassung zu Prüfungen ausgeschlossen. Über
eine Nachfrist in begründeten Fällen entscheidet die/der Vorsitzende der zuständigen Prü-
fungskommission. Ein Rücktritt von einer Fachprüfung ist bis spätestens vier Wochen vor
dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich; der Rücktritt ist dem zuständigen
Prüfungssekretariat schriftlich mitzuteilen.
Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss
legt eine Frist fest, innerhalb derer die zweite Wiederholungsprüfung abgelegt werden muss.
Die Module werden im jährlichen Rhythmus, die Prüfungen semesterweise angeboten. Die
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Hochschule sieht außerdem eine Freiversuchsregelung vor. Dabei können ein Viertel der als
Freiversuch abgelegten Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholt werden. Ansonsten ist
die Wiederholung bestandener Prüfungen nicht vorgesehen.
Nach Einschätzung der Gutachter sind die Prüfungsformen nicht durchgängig lernzielorien-
tiert ausgestaltet. Sie raten der Hochschule verstärkt auch solche Prüfungsformen einzuset-
zen, mit denen überprüft werden kann, ob die Studierenden fähig sind, ein Problem aus ih-
rem Fachgebiet und Ansätze zu seiner Lösung mündlich zu erläutern und in den Zusam-
menhang ihres Fachgebietes einzuordnen.
Die Gutachter halten die vorgesehene Prüfungsorganisation für angemessen und geeignet,
die Studierbarkeit im Rahmen der Regelstudienzeit zu fördern. Allerdings sind sie der Mei-
nung, dass das vorgesehene Abschlusskolloquium wenn nicht benotet, so doch zumindest
bewertet werden muss. Die Programmverantwortlichen weisen auf einen redaktionellen Feh-
ler in der Prüfungsordnung hin, der aus Sicht der Gutachter behoben werden muss.
Auch fällt den Gutachtern auf, dass in den Fällen, in denen die Modulprüfungen auf mehrere
Termine aufgeteilt sind, das Zustandekommen der Modulnote nicht aus der Modulbeschrei-
bung hervorgeht. Hier sollte die Hochschule entsprechend nachbessern.
Die Studierenden weisen darauf hin, dass die Prüfungstermine faktisch über den gesamten
vorlesungsfreien Zeitraum verteilt sind. Offiziell hält das zentrale Prüfungsamt zwar einen
Zeitraum prüfungsfrei, da hier aber nur die Termine der studiengangsübergreifenden Prüfun-
gen mit hohen Teilnehmerzahlen festgelegt werden, können einzelne Prüfungen doch in die-
sen freien Zeitraum fallen. Die Gutachter halten eine Erholungsphase ohne nachgelagerte
Prüfungen für die Studierenden für wünschenswert und raten der Hochschule die Prüfungs-
termine nicht über den gesamten vorlesungsfreien Zeitraum zu verteilen.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.1, 2.2, 2.5):
Die Gutachter halten fest, dass die überwiegende Zahl der Module entsprechend den KMK-
Vorgaben mit nur einer Prüfung abgeschlossen wird. Sofern Teilprüfungen in einzelnen Mo-
dulen vorgesehen sind, müssen diese nicht einzeln bestanden sein, sondern innerhalb eines
Moduls sind Kompensationsmöglichkeiten gegeben, so dass faktisch eine Aufteilung der
Modulprüfung auf mehrere Prüfungstermine erfolgt. Die Gutachter halten diese Organisati-
onsform grundsätzlich für akzeptabel, weil die Studierenden in der Aufteilung von Prüfungen
keine nachteiligen Auswirkungen auf die Studierbarkeit sehen und die Gesamtzahl der Prü-
fungen die von der KMK vorgesehen Obergrenze nicht übersteigt. Allerdings stufen sie eine
Aufteilung von Prüfungen auf drei Prüfungstermine, wie im Modul CAD, als nur bedingt wün-
schenswert ein.
B-5 Ressourcen
Das an dem Studiengang beteiligte Personal setzt sich zusammen aus 18 Professoren mit
ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern und weiterem technischem Personal. Derzeit ist die
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Professur für Dynamik vakant. Die Hochschulleitung gibt an, dass von ihrer Seite oder vom
Ministerium keine Vorgaben bestehen, die Neubesetzung aufzuschieben. Die Professur ist
der Fakultät Maschinenbau zugeordnet, und die Diskussion über die Denomination der Stelle
ist noch nicht abgeschlossen.
Die Gutachter bewerten die Zusammensetzung und (fachliche) Ausrichtung des beteiligten
Personals als adäquat, das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse zum Studienab-
schluss zu erreichen. Anders als für den Masterstudiengang sehen sie im Bachelorbereich
die Befähigungen der Studierenden in der Dynamik als nicht so zentrales Studienziel, dass
eine eigene Professur unerlässlich wäre. Allerdings würden sie auch für den Bachelorstudi-
engang eine zusätzliche Qualitätssteigerung für die Lehre erwarten, wenn die Neubesetzung
im Bereich der Dynamik erfolgen würde.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.7) sind nicht erforderlich.
Die Lehrenden haben die Möglichkeit, folgende Maßnahmen zur Personalentwicklung
wahrzunehmen:
Die lehrbezogene Fortbildung erfolgt ebenso universitätsintern wie auch durch Nutzung ex-
terner Angebote. Die Hochschuldidaktische Arbeitsstelle (HDA) der Technischen Universität
Darmstadt bietet konsequent für die Lehrenden Fortbildungsmaßnahmen zu didaktischen
Fähigkeiten und Präsentationstechniken an. Zur fachlichen Fortbildung trägt die Teilnahme
der Professorinnen und Professoren sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter an nationalen
und internationalen Tagungen bei. Ebenso ist die Teilnahme an Tagungen und Seminaren
möglich, die von den beteiligten Fachbereichen angeboten werden.
Die Gutachter sehen, dass alle Lehrende Möglichkeiten der Personalentwicklung bzw. der
Weiterbildung ihrer didaktischen und fachlichen Fähigkeiten haben und diese wahrnehmen.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.7) sind nicht erforderlich.
In Bezug auf das institutionelle Umfeld sowie auf die Finanz- und Sachausstattung gibt
die Hochschule an, dass die Mechanik früher in einem eigenen Fachbereich organisiert war;
die Lehrstühle jetzt aber auf die Fachbereiche Bauingenieurwesen und Geodäsie sowie Ma-
schinenbau aufgeteilt sind. Der Studiengang ist organisatorisch dem Fachbereich Bauinge-
nieurwesen und Geodäsie zugeordnet und in einem so genannten Studienbereich fakultäts-
übergreifend organisiert. Zur Organisation der Lehre im Studienbereich wird im Einverständ-
nis mit den beteiligten Fachbereichen Bauingenieurwesen und Geodäsie, Maschinenbau,
Physik und Mathematik eine gemeinsame Kommission gebildet. Zur administrativen Organi-
sation der Studiengänge des fachbereichsübergreifenden Studienbereichs Mechanik und zur
Betreuung der Studierenden wurde eine Stelle eingerichtet, die personell zur Zeit aus einer
Studiengangs-Koordinatoren-Stelle (3/4-Stelle) und einer Sekretariats-Stelle (1/4-Stelle) be-
steht.
16
Aus Sicht der Hochschulleitung passt sich die Mechanik als Basisdisziplin gut in das Leitbild
ein, das die fachliche Kompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung von Studierenden be-
sonders hervorhebt. Die Hochschule sieht die Finanzierung des Programms sichergestellt
und betont, an der Fortführung großes Interesse zu haben.
Im Bereich der internationalen Hochschulkooperationen bestehen laut Antragsunterlagen
intensive Kontakte zu europäischen und außereuropäischen Universitäten, in deren Rahmen
die Studierenden Auslandsaufenthalte absolvieren können. Darüber hinaus gibt die Hoch-
schule an, dass die Studierenden des Studienbereichs Mechanik die Möglichkeit haben, Sti-
pendien für einen Auslandsaufenthalt an der Universität Berkeley zu erhalten. Die Zusam-
menarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen ermöglicht den Studierenden aus Sicht der
Hochschule im Rahmen vor allem ihrer Abschlussarbeit eine intensive Mitarbeit in aktuellen
Forschungskooperationen.
An der Hochschule stehen den Studierenden Multimedia-Pools an den verschiedenen Stan-
dorten zur Verfügung. Über VPN-Router besteht zudem die Möglichkeit, sich jederzeit von
außen in das Netz der TU Darmstadt einzuwählen. Die Versorgung mit drahtlosen Netzwer-
ken ist in zahlreichen Hörsälen und Arbeitsbereichen gegeben. Die Bibliothek des Studienbe-
reichs Mechanik ist allgemein zugänglich und verfügt über ca. 16000 Bände. Zur Unterstüt-
zung der Lehre verfügen die maßgebend beteiligten Fachgebiete nach Aussage in den An-
tragsunterlagen über eine Vielzahl von Laboratorien, Versuchshallen und Praktikumseinrich-
tungen, die gleichzeitig auch für die Forschung genutzt werden. Die Betreuung der Studie-
renden in den Laboratorien erfolgt in der Regel durch wissenschaftliche Mitarbeiter und das
technische Personal.
Im Personalhandbuch ist eine Vielzahl von Forschungsprojekten der beteiligten Professoren
aufgeführt.
In Bezug auf die Raumsituation stellen sie im Gespräch mit den Studierenden fest, dass die-
se über keinen eigenen Studiengangsraum verfügen und durch die organisatorische Situati-
on des Studienbereichs auch in den beteiligten Fachbereichen nur bedingt spezifische Ar-
beitsräume nutzen können. Nach der Fertigstellung des Neubaus der Bibliothek planen die
Programmverantwortlichen den bisherigen Raum der Studienbereichsbibliothek als studenti-
schen Arbeitsraum zu nutzen. Die Gutachter empfehlen der Hochschule, den Studierenden,
auch zur Identifikation mit dem Studiengang, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung
zu stellen. Aus Sicht der Studierenden bringt die Verteilung des Studienbereichs auf zwei
Hochschulstandorte einige organisatorische Unannehmlichkeiten mit sich, die allerdings für
nahezu alle Studierenden der Universität gelten (z. B. Wechsel der Standorte zwischen den
einzelnen Veranstaltungen). Bedauernd äußern sich die Studierenden auch über den Um-
stand, dass die Prüfungsangelegenheiten nicht mehr innerhalb des Studienbereichs, son-
dern durch das Prüfungsamt Bauingenieurwesen verwaltet werden, weil dort die Regelungen
für den Studiengang weniger bekannt seien. Sehr gelobt wird von den Studierenden die in-
terne Verwaltung des Studienbereichs durch die Studiengangskoordinatorin.
17
Zusammenfassend betrachten die Gutachter das institutionelle Umfeld sowie die Finanz- und
Sachausstattung als adäquate Grundlage für das Erreichen der angestrebten Lernergebnis-
se zum Studienabschluss.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.6) sind nicht erforderlich.
B-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen
Die Qualitätssicherung für den Bachelorstudiengang soll laut Hochschule durch ein Kon-
zept sichergestellt werden, das wie folgt ausgestaltet ist:
Mit Hilfe des Zentrums für Hochschuldidaktik (HDA) werden die Vorlesungen, die von den
beteiligten Fachgebieten angeboten werden, nach verschiedenen Gesichtspunkten beurteilt.
Dies erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens, der anonym von den Studierenden auszufüllen ist.
Die Lehrenden erhalten detaillierte Rückmeldung und können in geeigneter Form auf die
Kritik und die Vorschläge eingehen.
Darüber hinaus werden die einzelnen Fachbereiche der TU Darmstadt hochschul- und lan-
desübergreifenden Evaluationsverfahren unterzogen. Gegenstand solcher Evaluationen sind
Bildungs- und Ausbildungsziele, Lehrgeschehen vor Ort, Weiterbildung, Forschung, Verbin-
dung von Forschung und Lehre, Internationalität und Zukunftsperspektiven in der Bildung.
Die Ergebnisse der Evaluation fließen in Zielvereinbarungen ein, die kurz-, mittel- oder lang-
fristigen Maßnahmen zum Qualitätsmanagement und zur weiteren Entwicklung der Fachbe-
reiche und Studiengänge dienen.
Der Studienbereich Mechanik befindet sich seit längerer Zeit in Kontakt mit Absolventen des
Diplom-Studienganges Mechanik, der seit über 30 Jahren existiert. Ferner gibt es einen Aus-
tausch mit Ingenieuren die im früheren Fachbereich Mechanik promovierten. Aus diesem
Prozess ergeben sich neue Ideen für Inhalte und eine ständige Verbesserung der existieren-
den sowie eine Konzipierung neuer Vorlesungen.
Verantwortlich für die Weiterentwicklung des Studiengangs ist die gemeinsame Studien-
kommission. Aber auch eine permanente informelle Abstimmung unter den Mechanik-
Professoren trägt zur Weiterentwicklung bei. Dabei orientieren sich die Verantwortlichen laut
Auskunft an den im vorliegenden Bericht dokumentierten Zielen des Studiengangs.
Als Interessenträger sind die Studierenden und Lehrenden in die Durchführung und Aus-
wertung von Qualitätssicherungsaktivitäten im Rahmen der Lehrevaluation eingebunden.
Als Datenbasis für ihre Qualitätssicherungsaktivitäten im vorliegenden Studiengang dienen
der Hochschule statistische Daten zu Absolventenzahlen, Studienstatistik, Anfänger etc. Die
durchschnittliche Studiendauer im alten Bachelorstudiengang betrug 8,3 Semester. Nahezu
alle Studierende haben nach ihrem Abschluss ein Diplomstudium angeschlossen, so dass
die Hochschule keine aussagekräftigen Daten zu Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt
vorlegen kann.
18
Die Gutachter bewerten das dargelegte Qualitätssicherungssystem hinsichtlich seines Bei-
trags zur Weiterentwicklung und stetigen Verbesserung des vorliegenden Studiengangs.
Da die meisten Lehrveranstaltungen zusammen mit Studierenden aus deutlich größeren
Studiengängen abgehalten werden, könnte aus Sicht der Gutachter bei der Lehrevaluation
das Problem auftreten, dass spezifische Kritikpunkte der Mechanikstudierenden statistisch
nicht auffallen und entsprechend nicht aufgegriffen werden. Die Qualitätsbeauftragten der
Hochschule geben an, dass bei der Auswertung der Fragebogen auch eine
studiengangsspezifische Zuordnung möglich ist.
Die Gutachter begrüßen den Aufbau eines Alumni-Netzwerkes für den Studienbereich Me-
chanik, weil die hochschulweiten Befragungen wenig studiengangspezifische Aussagekraft
besitzen.
Die im Rahmen der Qualitätssicherung gesammelten und ausgewerteten quantitativen und
qualitativen Daten sind nach Ansicht der Gutachter geeignet, Auskunft über Studierbarkeit
des vorliegenden Studiengangs zu geben. Sie sind darüber hinaus aussagekräftig hinsicht-
lich der (Auslands-) Mobilität der Studierenden, des Verbleibs der Absolventen und der Wir-
kung ggf. vorhandener Maßnahmen zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen in der
Hochschule. Nach Ansicht der Gutachter versetzt das die Verantwortlichen für einen Studi-
engang in die Lage, Schwachstellen zu erkennen und zu beheben.
Da der neue Bachelorstudiengang gegenüber der alten Studienstruktur sehr weitgehende
Veränderungen ausweist, sind die vorgelegten Daten für die neue Studienstruktur aus Sicht
der Gutachter nur bedingt aussagekräftig. Gleichzeitig belegen die Umstellungen in dem
Programm aber auch die gezielte Reaktion des Studienbereichs auf die Ergebnisse der Eva-
luation. So wurden laut Auskunft der Hochschule mehrere Gründe für die langen Studienzei-
ten im alten Bachelorstudiengang herausgefunden. Zum einen arbeitet die überwältigende
Mehrheit der Studierenden zur Finanzierung des Studiums, weiterhin hat eine Reihe von
Studierenden auch den bisher noch parallel laufenden Diplomstudiengang absolviert, wo-
durch die Studienzeiten verlängert wurden. Studiengangspezifisch wurden als mögliche Ur-
sachen die großen Wahlmöglichkeiten schon in den ersten Bachelorsemestern gesehen,
was die Studierenden aus Sicht der Programmverantwortlichen offenbar überfordert hat, und
die externe Praxisphase, die nicht in den curricularen Arbeitsaufwand eingerechnet war. In
der neuen Studienstruktur wurden die Wahlangebote in die höheren Semester verlegt und
das externe Praktikum gestrichen. Da auch der Diplomstudiengang zwischenzeitlich einge-
stellt wurde, hat der Studienbereich aus Sicht der Gutachter auf alle von ihm zu beeinflus-
senden Ursachen für die langen Studienzeiten reagiert.
Zusammenfassend gewinnen die Gutachter den Eindruck, dass die Qualitätssicherung in
dem Studienbereich funktioniert. Sie empfehlen, das geschilderte Qualitätssicherungssystem
für den vorliegenden Studiengang weiter umzusetzen und die gewonnenen Daten für konti-
nuierliche Verbesserungen zu nutzen.
19
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.8) sind nicht erforderlich.
B-7 Dokumentation & Transparenz
Folgende Ordnungen lagen vor:
Allgemeine Prüfungsordnung (in-Kraft-gesetzt)
Fachspezifische Prüfungsordnung (nicht in-Kraft-gesetzt)
Studienordnung (nicht in-Kraft-gesetzt)
Die Gutachter nehmen die vorliegenden Ordnungen zur Kenntnis. Sie geben Auskunft über
alle für Zugang, Ablauf und Abschluss des Studiums relevanten Regelungen. Überarbei-
tungsbedarf ergibt sich aus den in den übrigen Abschnitten dieses Berichts angesprochenen
Punkten. Die Gutachter gehen davon aus, dass die Hochschule im Zuge der Anpassung der
Bachelorarbeit an die KMK-Vorgaben auch eine gültige Prüfungs- und Studienordnung vor-
legen wird.
Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.8) sind nicht erforderlich.
Die Vergabe eines englischsprachigen Diploma Supplement ist in der Prüfungsordnung
geregelt. Den Unterlagen liegt ein studiengangspezifisches Muster in englischer Sprache bei.
Zusätzlich zur Abschlussnote wird eine relative ECTS Note vergeben.
Die Gutachter nehmen das vorliegende Diploma Supplement für den Studiengang zur
Kenntnis. Nach ihrem Urteil gibt das Diploma Supplement Auskunft über Struktur, Niveau
und Inhalt des Studiengangs und der individuellen Leistung sowie über das Zustandekom-
men der Abschlussnote.
Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium 2.2,
2.8):sind nicht erforderlich.
B-8 Diversity & Chancengleichheit
Die Hochschule legt folgendes Konzept zur Berücksichtigung der diversen Mitgliedergruppen
(Studierende und Lehrende mit Kind, aus dem Ausland, mit gesundheitlichen Beeinträchti-
gungen etc.) und zur Geschlechtergerechtigkeit vor: Die Hochschulleitung finanziert Werbe-
maßnahmen in den Schulen, um insbesondere Schülerinnen für die MINT-Fächer zu interes-
sieren. An der Hochschule gibt es laut Auskunft eine Reihe von Unterstützungen für Studie-
rende Eltern, wie z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen.
Der Frauenanteil im Studienbereich Mechanik beläuft sich momentan auf ca. 13% und der
Ausländeranteil auf ca. 21%
20
Die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronisch kranken Studierenden sol-
len durch folgenden Nachteilsausgleich berücksichtigt werden: […]
Im Prüfungsverfahren ist auf Art und Schwere einer Behinderung Rücksicht zu nehmen.
Machen Studierende glaubhaft, dass sie wegen lang andauernder oder ständiger körperli-
cher Behinderung nicht in der Lage sind, die Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vor-
gesehenen Form abzulegen, kann der/die Prüfer/in dies durch entsprechende Verlängerung
der Bearbeitungszeit oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgleichen. Auf
Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium 2.3
2.4, 2.5, 2.8, 2.11):
Die Gutachter sehen die Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit ausreichend be-
rücksichtigt.
B-9 Perspektive der Studierenden
Aus den Rückmeldungen der Studierenden ergibt sich eine sehr positive Grundstimmung
gegenüber der Hochschul- und Studiengangwahl. Insbesondere betonen die Studierenden,
dass sie sich als Mechaniker mit dem eigenen Studiengang identifizieren und sich auch be-
wusst von den Studierenden der anderen Studiengänge unterscheiden. Die Folgerungen der
Gutachter aus dem Gespräch sind in die jeweiligen Abschnitte des vorliegenden Berichtes
eingeflossen.
C Nachlieferungen
Es sind keine Nachlieferungen erforderlich.
D Bewertung der Gutachter (04.11.2011)
Dem ASIIN-Akkreditierungsbericht zum Studiengang Bachelor Angewandte Mechanik an der
Technischen Universität Darmstadt in der vorliegenden Form können sich die Vertreter des
Studienbereichs Mechanik voll und ganz anschließen und betrachten die Bemerkungen und
Vorschläge der Gutachter als gerechtfertigt und hilfreich.
Desweiteren möchten sich die Programmverantwortlichen für die sachlichen Auditgespräche
und die konstruktive Begutachtung bedanken.
Sie nehmen die Hinweise der Gutachter, die zu einer generellen Verbesserung unseres Stu-
diengangs führen, ernst und werden ihr möglichstes tun um diese umzusetzen.
E Bewertung der Gutachter (15.11.2011)
Stellungnahme:
21
Positiv hervorzuheben sind das offene Kommunikationsklima über Fachbereichsgrenzen
hinweg und das Studiengangskonzept insgesamt, als theoretisches interdisziplinäres Pro-
gramm.
Die verbesserungswürdigen Punkte finden sich in den Auflagen und Empfehlungen wieder.
Aus der Stellungnahme der Hochschule ergibt sich für die Gutachter die Bereitschaft der
Hochschule, die angesprochenen Kritikpunkte aufzugreifen. Da die Hochschule auf Grund
der verfügbaren Zeit keine weitergehenden Maßnahmen dargestellt hat, ergeben sich für die
Gutachter keine Änderungen ihrer ersten internen Bewertung.
E-1 Empfehlung zur Vergabe des Siegels der ASIIN
Die Gutachter empfehlen der Akkreditierungskommission für Studiengänge, dem Bachelor-
studiengang Angewandte Mechanik an der Technischen Universität Darmstadt unter den
nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen das ASIIN-Siegel vorerst auf ein Jahr befristet
zu verleihen. Die Verleihung des Siegels der ASIIN verlängert sich bei fristgerechter Erfül-
lung der Auflagen bis zum 30.09.2017.
E-2 Empfehlung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrats
Die Gutachter empfehlen der Akkreditierungskommission für Studiengänge, den Bachelor-
studiengang Angewandte Mechanik an der Technischen Universität Darmstadt unter den
nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen vorerst auf ein Jahr befristet mit dem Siegel des
Akkreditierungsrates zu akkreditieren. Die fristgerechte Erfüllung der Auflagen verlängert
dabei die Akkreditierung mit dem Siegel des Akkreditierungsrates bis zum 30.09.2017.
Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden Siegel
Auflagen ASIIN AR
1) Die Bachelorarbeit darf höchstens einen Umfang von 12 Kreditpunkten
aufweisen.
X
2) Das Abschlusskolloquium muss zumindest bewertet werden. X X
Empfehlungen ASIIN AR
1) Es wird empfohlen, zur Stärkung der Team- und Kommunikationsfähig-
keit vermehrt entsprechende Lehrformen didaktisch einzusetzen.
X X
2) Es wird empfohlen, verstärkt zu überprüfen, ob die Studierenden fähig
sind, ein Problem aus ihrem Fachgebiet und Ansätze zu seiner Lösung
mündlich zu erläutern und in den Zusammenhang ihres Fachgebietes
einzuordnen.
X X
3) Es wird empfohlen, das Qualitätssicherungssystem für die vorliegen-
den Studiengänge weiter umzusetzen und die gewonnenen Daten für
kontinuierliche Verbesserungen zu nutzen. Dabei sollte insbesondere
X X
22
auch der Absolventenverbleib systematisch ermittelt und zur Überprü-
fung der Ziele des Studiengangs und der Qualitätserwartungen der
Hochschule genutzt werden.
4) Es wird empfohlen, mehr studiengangspezifische studentische Arbeits-
plätze zur Verfügung zu stellen.
X X
5) Es wird empfohlen, im Zuge der Aktualisierung des Modulhandbuchs
die empfohlenen Modulvoraussetzungen so zu formulieren, dass diese
auch von den Studierenden dieses Studiengangs formal erfüllt werden
können, den angegebenen Präsenzzeiten eine einheitliche Semester-
länge zugrunde zu legen, die Berechnung der Modulnote bei mehreren
Prüfungsteilen transparent zu machen und durchgängig Literaturemp-
fehlungen anzugeben, Das Modulhandbuch sollte formal nicht Be-
standteil der Prüfungsordnung sein.
X X
6) Es wird empfohlen, die Prüfungstermine nicht über die gesamte vorle-
sungsfreie Zeit zu verteilen.
X X
F Stellungnahme der Fachausschüsse (24.11.2011)
F-1 Stellungnahme des Fachausschusses 01 – „Maschinenbau/Verfahrenstechnik“
Der Fachausschuss diskutiert das Verfahren, insbesondere ob eine Empfehlung zur Anzahl
der Prüfungen je Modul gemacht werden sollte bzw. dass Teilprüfungen in den Modulen
vermieden werden sollten. Er schließt sich jedoch diesbezüglich dem Votum der Gutachter
an. Er schlägt für Empfehlung 3 eine redaktionelle Änderung vor.
Empfehlung zur Vergabe des Siegels der ASIIN
Der Fachausschuss 01 – Maschinenbau/Verfahrenstechnik empfiehlt der Akkreditierungs-
kommission für Studiengänge, dem Bachelorstudiengang Angewandte Mechanik an der
Technischen Universität Darmstadt unter den nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen
das ASIIN-Siegel vorerst auf ein Jahr befristet zu verleihen. Die Verleihung des Siegels der
ASIIN verlängert sich bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen bis zum 30.09.2017.
Empfehlung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrats
Der Fachausschuss 01 – Maschinenbau/Verfahrenstechnik empfiehlt der Akkreditierungs-
kommission für Studiengänge, den Bachelorstudiengang Angewandte Mechanik an der
Technischen Universität Darmstadt unter den nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen
vorerst auf ein Jahr befristet mit dem Siegel des Akkreditierungsrates zu akkreditieren. Die
fristgerechte Erfüllung der Auflagen verlängert dabei die Akkreditierung mit dem Siegel des
Akkreditierungsrates bis zum 30.09.2017.
23
F-2 Stellungnahme des Fachausschusses 03 – „Bau- und Vermessungswesen“
Herr Berner nimmt als Beteiligter Gutachter nicht an der Abstimmung teil.
Der Fachausschuss diskutiert das Verfahren und schließt sich der Bewertung der Gutachter
ohne Änderungen an.
Empfehlung zur Vergabe des Siegels der ASIIN
Der Fachausschuss 03 – Bau- und Vermessungswesen empfiehlt der Akkreditierungskom-
mission für Studiengänge, dem Bachelorstudiengang Angewandte Mechanik an der Techni-
schen Universität Darmstadt unter den nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen das
ASIIN-Siegel vorerst auf ein Jahr befristet zu verleihen. Die Verleihung des Siegels der
ASIIN verlängert sich bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen bis zum 30.09.2017.
Empfehlung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrats
Der Fachausschuss 03 – Bau- und Vermessungswesen empfiehlt der Akkreditierungskom-
mission für Studiengänge, den Bachelorstudiengang Angewandte Mechanik an der Techni-
schen Universität Darmstadt unter den nachfolgenden Auflagen und Empfehlungen vorerst
auf ein Jahr befristet mit dem Siegel des Akkreditierungsrates zu akkreditieren. Die fristge-
rechte Erfüllung der Auflagen verlängert dabei die Akkreditierung mit dem Siegel des Akkre-
ditierungsrates bis zum 30.09.2017.
Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden Siegel
Auflagen ASIIN AR
1) Die Bachelorarbeit darf höchstens einen Umfang von 12 Kreditpunkten
aufweisen.
X
2) Das Abschlusskolloquium muss zumindest bewertet werden. X X
Empfehlungen ASIIN AR
1) Es wird empfohlen, zur Stärkung der Team- und Kommunikationsfähig-
keit vermehrt entsprechende Lehrformen didaktisch einzusetzen.
X X
2) Es wird empfohlen, verstärkt zu überprüfen, ob die Studierenden fähig
sind, ein Problem aus ihrem Fachgebiet und Ansätze zu seiner Lösung
mündlich zu erläutern und in den Zusammenhang ihres Fachgebietes
einzuordnen.
X X
3) Es wird empfohlen, das Qualitätssicherungssystem für den vorliegen-
den Studiengang weiter umzusetzen und die gewonnenen Daten für
kontinuierliche Verbesserungen zu nutzen. Dabei sollte insbesondere
auch der Absolventenverbleib systematisch ermittelt und zur Überprü-
fung der Ziele des Studiengangs und der Qualitätserwartungen der
Hochschule genutzt werden.
X X
4) Es wird empfohlen, mehr studiengangspezifische studentische Arbeits- X X
24
plätze zur Verfügung zu stellen.
5) Es wird empfohlen, im Zuge der Aktualisierung des Modulhandbuchs
die empfohlenen Modulvoraussetzungen so zu formulieren, dass diese
auch von den Studierenden dieses Studiengangs formal erfüllt werden
können, den angegebenen Präsenzzeiten eine einheitliche Semester-
länge zugrunde zu legen, die Berechnung der Modulnote bei mehreren
Prüfungsteilen transparent zu machen und durchgängig Literaturemp-
fehlungen anzugeben. Das Modulhandbuch sollte formal nicht Be-
standteil der Prüfungsordnung sein.
X X
6) Es wird empfohlen, die Prüfungstermine nicht über die gesamte vorle-
sungsfreie Zeit zu verteilen.
X X
G Beschluss der Akkreditierungskommission für Studiengänge
(09.12.2011)
Die Akkreditierungskommission diskutiert, in wie weit die Äquivalenzvereinbarungen der
KMK und HRK der Lissabon Konvention entsprechen. Der Akkreditierungsrat hat in einem
anderen Verfahren deutlich gemacht, dass nach seiner Interpretation die Beweislastumkehr
in den Regelungen zur Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen
explizit genannt werden muss. Die Akkreditierungskommission ergänzt eine entsprechende
Auflage für das Siegel des Akkreditierungsrates.
Die Akkreditierungskommission hält es außerdem mit der Lissabon Konvention vereinbar,
dass eine Hochschule einen Mindestumfang von Leistungen festlegt, die zur Erlangung des
Abschlusszeugnisses an der Hochschule selbst erbracht werden müssen.
Die Akkreditierungskommission für Studiengänge beschließt, dem Bachelorstudiengang An-
gewandte Mechanik an der Technischen Universität Darmstadt unter den nachfolgenden
Auflagen und Empfehlungen das ASIIN-Siegel vorerst auf ein Jahr befristet zu verleihen. Die
Verleihung des Siegels der ASIIN verlängert sich bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen bis
zum 30. September 2017.
Die Akkreditierungskommission für Studiengänge beschließt, den Bachelorstudiengang An-
gewandte Mechanik an der Technischen Universität Darmstadt unter den nachfolgenden
Auflagen und Empfehlungen vorerst auf ein Jahr befristet mit dem Siegel des Akkreditie-
rungsrates zu akkreditieren. Die fristgerechte Erfüllung der Auflagen verlängert dabei die
Akkreditierung mit dem Siegel des Akkreditierungsrates bis zum 30. September 2017.
Auflagen und Empfehlungen für die zu vergebenden Siegel
Auflagen ASIIN AR
25
1) Die Bachelorarbeit darf höchstens einen Umfang von 12 Kreditpunkten
aufweisen.
X
2) Das Abschlusskolloquium muss zumindest bewertet werden. X X
3) Die Beweislastumkehr bei der Anerkennung von an anderen Hoch-
schulen erbrachten Leistungen entsprechend der Lissabon Konvention
muss explizit genannt werden.
X
Empfehlungen ASIIN AR
1) Es wird empfohlen, zur Stärkung der Team- und Kommunikationsfähig-
keit vermehrt entsprechende Lehrformen didaktisch einzusetzen.
X X
2) Es wird empfohlen, verstärkt zu überprüfen, ob die Studierenden fähig
sind, ein Problem aus ihrem Fachgebiet und Ansätze zu seiner Lösung
mündlich zu erläutern und in den Zusammenhang ihres Fachgebietes
einzuordnen.
X X
3) Es wird empfohlen, das Qualitätssicherungssystem für den vorliegen-
den Studiengang weiter umzusetzen und die gewonnenen Daten für
kontinuierliche Verbesserungen zu nutzen. Dabei sollte insbesondere
auch der Absolventenverbleib systematisch ermittelt und zur Überprü-
fung der Ziele des Studiengangs und der Qualitätserwartungen der
Hochschule genutzt werden.
X X
4) Es wird empfohlen, mehr studiengangspezifische studentische Arbeits-
plätze zur Verfügung zu stellen.
X X
5) Es wird empfohlen, im Zuge der Aktualisierung des Modulhandbuchs
die empfohlenen Modulvoraussetzungen so zu formulieren, dass diese
auch von den Studierenden dieses Studiengangs formal erfüllt werden
können, den angegebenen Präsenzzeiten eine einheitliche Semester-
länge zugrunde zu legen, die Berechnung der Modulnote bei mehreren
Prüfungsteilen transparent zu machen und durchgängig Literaturemp-
fehlungen anzugeben, Das Modulhandbuch sollte formal nicht Be-
standteil der Prüfungsordnung sein.
X X
6) Es wird empfohlen, die Prüfungstermine nicht über die gesamte vorle-
sungsfreie Zeit zu verteilen.
X X