aufgaben und angebote der bundesagentur für arbeit zur ... · pdf file(reha-spezifische...
TRANSCRIPT
Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Übergang Förderschule – Beruf“am 06.03.2009 an der Universität WürzburgRegionaldirektion Bayern – Programmbereich Arbeitnehmer – 03.03.2009
Aufgaben und Angebote der Bundesagentur für Arbeitder Bundesagentur für Arbeitzur beruflichen Eingliederung
(behinderter) Jugendlicher
Kernaufgaben der BA im Rahmen der beruflichen Eingl iederung Jugendlicher
Allgemeine Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Dritt es Buch (SGB III)� Berufsorientierung (§ 33) � Berufsberatung (§§ 29-32)� Ausbildungs-/Arbeitsvermittlung (§§ 35-36)� Finanzielle Förderung (§ 3 i.V.m. §§ 45 ff)
2
Gesetzlicher Auftrag zur beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher nach dem SGB IX i.V.m. SGB III
Sicherung der Teilhabe behinderter, schwerbehinderter und letzteren gleichge-
stellter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere� Prävention durch Maßnahmen und Leistungen zur Sicherung und zum Erhalt
von bestehenden Arbeits-/Ausbildungsplätzen� Integration in den allgemeinen Arbeits-/Ausbildungsmarkt � Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem besonderen Arbeits-
markt einer Werkstatt für behinderte Menschen
Der Reformprozess der BA
� Entlastung von administrativen Aufgaben
� Verbesserte Rahmenbedin-gungen für die Beratung (Terminierung, Entlastung Telefon)
� Klare Ausrichtung der eigenen Ressourcen auf erfolgverspre-chende Aktivitäten
� Strukturierte Abläufe, um gleiche Sachverhalte ähnlich zu bearbeiten
� Höhere Fachlichkeit der Führungskräfte
� Austausch über bisherige Erfolge und Anteil am Gesamterfolg
1. Schritt:Kundenzentrum
2. Schritt: Handlungsprogramme
3. Schritt:Fachliche Führung optimiert
Kontinuier-liche Ver -
3
Telefon)
� Erhöhung produktiver Zeit im Vermittlungsgeschäft
� Geringere Führungsspanne
zu bearbeiten
� Fachlich fundiertes Arbeiten unterstützt
� Hinweise zur Optimierung Aufgabenerledigung im Team
� Gute Beispiele anderer Teams
� Konzentration auf Kern-geschäft Vermittlung und Beratung
� Hohe Beratungskompetenz
� Neues Aufgabenverständnis
� Steigender Beitrag des Vermittler zur Verbesserung des Gesamtergebnisses
� Leistungszirkel
� Cockpit als neues Führungs-instrument auf Teamebene
liche Ver -besserung
� im Team
� in den AA
� in der BA
Kundensteuerung - Kriterienkatalog zur Kundenidentif izierung
� Für die Gewährleistung einer adäquaten Kundensteuerung durch EZ und SC an das Reha/
Schlüsselfragen
� Liegt ein Grad der Behinderung von 50 oder eineGleichstellung (ggf. Zusicherung der Gleichstellung) vor?
� Ist die Kennzeichnung als Reha-Fall in den Kundendaten VerBISerkennbar und bezieht der Kunde Leistungen nach dem SGB III bzw. gehört er zu den Nichtleistungsempfängern?
5
EZ und SC an das Reha/ SB Team ist die Erfassung von Art und Umfang der Kunden-anliegen und die Festlegung und Einhaltung bestimmter Bearbeitungsschritte erforderlich.
bzw. gehört er zu den Nichtleistungsempfängern?
� Besuch einer Förderschule/ Sonderschule?
� Beantragt der Auszubildende bzw. Beschäftigte explizit reha/ sb-spezifische Leistungen zur Sicherung des Ausbildung- oder Beschäftigungsverhältnisses?
� Sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) von einem anderen Kostenträger bewilligt worden?
� Liegt ein klar erkennbares Reha-Anliegen vor ( z.B. Empfehlung des Hausarztes für Berufswechsel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, entsprechende Empfehlung als Ergebnis einer medizinischen Rehabilitation)?
Gesamtprozess Reha
Reha-Beratung
� Berufs-orientierungwährend der Schulzeit (Förderschulen)
� Instrument der Eignungsdia-
� Entscheidungzur Zuständigkeit undzum Reha- Bedarf ( § 19 SGB III *)
� Erarbeitung desZielberufs inkl. Reha-spezifische
Reha-BO
Kriterien fürÜbergang HP
Wenn stabilerund realisierbarer Berufswunsch (bei HP AV ggf. auch Anlerntätigkeit) vorhanden
Wenn Ausbildungs-reife noch her-gestellt werden kann
3Wegbeschreibung durchHandlungsprogramm*
4Durchführung desHandlungsprogramms
Profil Ziel
Phase 1 Phase 2 Phase 3
1Beschreibung Kundenprofil
2Zielfestlegung
Wo steht der Kunde?
Einstellung/Motivation�"Fordern"
Fähigkeiten/Qualifikation�"Fördern"
Einstellung/Motivation�"Fordern"
Fähigkeiten/Qualifikation�"Fördern"
Hemmnisse�"Fördern"
Spezifische Arbeitsmarkt-bedingungen�"Fordern"
Kundengruppe
Persön-liches Profil
Kontext-profil
Ggf.: warum wurde das Ziel nicht
erreicht?
Veränderung Einstellung/Motivation
AbbauHemmnisseEngagementMotivation
AbbauHemmnisse
Veränderung
Integration 1./2.AM
4 Elemente der HP (AV und AusbV/Reha)
Durchführung HP AV/ AusbV-RehaReha-spezifische Aktivitäten im Vorfeld
Übersicht
6
Eignungsdia-gnostik
spezifischeEignungsdiagnostik (FD, AP/EA)
� Ziel-/Eingliederungs-vereinbarung
gestellt werden kann und Ausbildung im Vordergrund steht
WfbM
Wie kommt derKunde zum Ziel?
Wie setzen Kunde undVermittler den Weg um?
Produkt A Produkt B Produkt C2Zielfestlegung MotivationVeränderung
Fähigkeiten
Wo soll derKunde hin?
� Einstieg in HP mit Standortbestimmunginkl. Festlegung der Kundengruppe
� Auswahl (zu diesem Zeitpunkt auch Auswahl der Förderkategorie: Kat.I-III) und Durchführung Handlungsprogramme
� Ziel: Integration
� In dieser Phase noch keineKundengruppendifferenzierung
* Bei der EE i.d.R. 9 Monate vor Maßnahmebeginn (s. HEGA 07/2006)
Nahezu 100%ige Durchgängigkeit der Kundenbeziehung für Reha-Kunden
Terminvergabeverfahren für die Einzelberatung in de r AA
� Nach Rücklaufdurch Schule /Lehrer -> Dateneingabe
1Schüler (Förder- u. Sonderschulen)BO - Rs. wünscht Erstberatung
� Zielsetzung des Arbeitspakets:Erfassung der persönlichen Daten; Vorbereitung auf dasErstgespräch durch Auswertungder Schulinformationen
� Anmeldebogen und Gesamtbeur-teilungsbogen Schulein der BO/ Schuledurch Reha-Berater/ Bündelung und Zusendung durchLehrer
Reha/ SB-Team
Verfahren Kunden-portal
Kunde/Anliegen
Beratungs -
11
Dateneingabein EZ **
� Durch EZ/SCWV an Berater zur Termin-vergabe bzw.Termin-ierung beim Vermittler
2Erwachsene SB / RehaJugendlichen SB / Integrationsschüler* /ehemalige Schüler (Förder- u. Sonderschulen) Rs. wünscht Erstberatung
� Zielsetzung der Arbeitspakete:Vorbereitung auf das Erstgesprächinsbesondere Aufbereitung der Informationen zum persönlichen Profil und schulischen/beruflichen Werdegang
� Arbeitspaket AV für Erwachsene Reha/ SBbzw. Anmeldebogen und Beratungsbogen U25 für Jugendliche SB Integrationsschüler/ ehemalige Förder-/ Sonderschüler
Lehrer Beratungs -termin
� Terminier-ung i. d. R.durch Berater
• mit Anliegen Reha
** inkl. Dokumentation des Rücklaufs in COMPAS.NT ( S3V)
Definition „Reha-Fall“ nach § 19 SGB III
Behindert im Sinne des § 19 SGB III sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend w esentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.
12
Dies gilt auch für Menschen, denen eine Behinderung mit o.g. Folgen droht.
Bei den jugendlichen Rehabilitanden beträgt der Anteil der Lernbehinderten gegenwärtig ca. 70%. Weitere 10% sind geistig behinderte junge Menschen, dazu kommen Körper-, Sinnes - und psychische Behinderungen und chronische Erkrankungen.
Ableitung der Reha-Eigenschaft bei Jugendlichen aus Förderschulen für Lernbehinderte
Der Besuch einer Förderschule für Lernbehinderte und die Schulzuständigkeit der Reha-Beratungsfachkräfte begründen nicht automatisch die Reha-Eigen-schaft i.S.d. § 19 SGB III.
Bei diesem Personenkreis ist insbesondere zu prüfen, ob nicht lediglich eine Lernbeeinträchtigung vorliegt und Leistungen im Rahmen der Benachteiligten-förderung ausreichend sind.
13
förderung ausreichend sind.
Die Prüfung erfolgt durch den/die Reha-Berater/in auf der Basis des Sonder-pädagogischen Gutachtens nach § 15 Abs.2 VSO-F und unter Einbeziehung des Psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit.
Die Entscheidung erfolgt in der Regel frühesten 9 Monate vor Beginn der ersten Maßnahme.
Prüfung Zuständigkeit anderer Reha-Träger durch Reh a-Berater
Kriterien Zuständiger Träger
� 15 Jahre Rentenversicherungszeit (Beschäftigung)� Bezug von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
wenn ohne Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre
� berufliche Rehabilitation unmittelbar (innerhalb von 6 Monaten) im Anschluss an die medizinische Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger
Rentenversicherung
AndererTräger zu-ständig?
14
� Bei Arbeitsunfall oder Wegeunfall einschließlich beim Besuch von Kindergarten, Schule und Hochschule
� BerufskrankheitUnfallversicherung
Rentenversicherungsträger
� Kriegs-/ Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigung� Impfschäden� Opfer von Gewalttaten
Versorgungsverwaltung
� Seelisch behinderte Jugendliche nach § 35a SGB VIII Jugendhilfe
4 Hauptschritte des kundenspezifischen "Integration sprozesses"Ggf. Rück-kopplung
3 Wegbeschreibung durchHandlungsprogramm*
4 Durchführung desHandlungsprogramms
1 Beschreibung Kundenprofil
Einstellung/Motivation� "Fordern"
Fähigkeiten/Qualifikation� "Fördern"
Einstellung/Motivation� "Fordern"
Fähigkeiten/Qualifikation� "Fördern"
Hemmnisse� "Fördern"
Spezifische Arbeitsmarkt-bedingungen� "Fordern"
Kundengruppe
Persön-liches Profil
Kontext-profil
Ggf.: warum wurde das Ziel nicht
erreicht?
Engagement/ Motivation
15
Wie kommt derKunde zum Ziel?
Wie setzen Kunde undVermittler den Weg um?
Profil Ziel
Phase 1 Phase 2 Phase 3
Produkt A Produkt B Produkt C2 Zielfestlegung
Wo steht der Kunde?
Kundengruppe
Veränderung Einstellung/Motivation
AbbauHemmnisse
Veränderung Fähigkeiten
Integration1. AM2. AM3. Sektor
Veränderung Engagement/Motivation
AbbauHemmnisse
Veränderung Fähigkeiten
Integration1. AM2. AM
Integration1. AM2. AMBürgerarbeit
Wo soll derKunde hin?
Beschreibung „Kundenprofil“
Betreuungs-Kunde*
Beratungs-kunde-
Aktivieren
Markt-Beratungs-
Sta
rk
For
dern
Kontextprofil
Spezifische Arbeits-/ Ausbildungs-markt-bedingungen"Fordern"
Persönliches Profil
Engagement/Motivation"Fordern"
Einschätzung Handlungsbedarf…
Standortbestimmung1 Festlegung Kundengruppe3
16
Markt-kunde
Beratungs-kunde-
Fördern*
Sch
wac
h
Schwach Stark
Fördern
Hemmnisse"Fördern"
"Fordern"
Fähigkeiten/Qualifikation"Fördern"
Einschätzung Integrationschancen
Inwieweit lassen sich die Integrationschancen durch "Fordern“und "Fördern" deutlich verbessern?
2
Bei maßnahmebezogenem Förderbedarf(Ausnahme: WfbM)
Festlegung Förderkategorie **4
* Kontext zu § 19 SGB III, ** Nur Reha der BA
� Kunde, der durch eine Perspek-tivenänderung vermittelt werden
� Kunde, der sich grundsätzlich selbst vermitteln kann und dabei keine kostenintensive Hilfestellung braucht
� Berufseignung liegt vor*
Leitfaden Ableitung Kundengruppe HP AusbV/ AV- Reha/ SB
Kundengruppe BeschreibungHandlungsbedarfin Dimensionen Standortbestimmung
Integrationschancen
Marktkunde� Kein Handlungsbedarf � Gute Integrationschancen
in den 1. AM (Ausbildung/ Arbeit ohne Unterstützung
Beratungs-kunde –
� Handlungsbedarf mind. bei – Engagement/Motivation
� Deutlich erhöhte Integrations-chancen in den 1. AM
17
tivenänderung vermittelt werden kann
�Berufseignung liegt vor*
kunde –Aktivieren
– Engagement/Motivationund/oder
– Spez. Arbeitsmarkt
chancen in den 1. AM (Ausbildung/Arbeit) durch Fordern
Beratungs-kunde –Fördern
� Handlungsbedarf mind. bei– Fähigkeiten/Qualifikation
und/oder– Hemmnisse
� Deutlich erhöhte Integrations-chancen in den 1. AM (Ausbildung/Arbeit) durch Fördern
Betreuungs-kunde
� Kunde, der mittelfristig nicht in den 1. AM (Ausbildung/Arbeit) vermittelbar ist
� Nicht ausbildungsreife Jugendliche mit dem Ziel Aus-bildung, bei denen die Ausbildungsreife und eine anschließende Integration in Ausbildung erreichbar ist *
� WfbM
� Handlungsbedarf i. d. R. in mehreren Dimensionen– Engagement/Motivation– Fähigkeiten/Qualifikation– Spez. Arbeitsmarkt– Hemmnisse
� Durch Fordern und/oder Fördern mittelfristig keine steigerbaren Integra-tionschancen in den 1. AM (Ausbildung/ Arbeit) – Ausnahme Jugendliche mit dem Ziel Ausbildung*
*Spezifika HPAusbV /Reha/ SB
� Engagierter Kunde, der nur durch eine Qualifizierung und/ oder Hemmnisbeseitigung vermittelbar ist
� Ausbildungsreife liegt vor*
Grundsätze der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleb en
Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Eignung,
Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Ausbildungs-/
Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen (§§ 97ff. SGB III).
Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur erbracht,
18
soweit nicht bereits durch die allgemeinen Leistungen der gleiche Zweck erreicht
werden kann (§ 98 Abs. 2 SGB III).
Die Auswahl muss so erfolgen, dass durch die Leistung eine beschleunigte und
dauerhafte Integration ermöglicht wird. .
Ableitung der Förderkategorien aus der Festlegung d er Kundengruppeund des individuellen Förderbedarfs
I Die individuelle Bedarfssituation kann mit den (Reg el-) Leistungen des SGB III abgedeckt werden.(Allgemeine Maßnahmen § 100 SGB III)
Förderkategorien (Kat. I-III)Betreuungs-
kunde
Beratungs-kunde-
Aktivieren
Markt-kunde
Beratungs-kunde-Fördern
Sch
wac
hS
tark
For
dern
19
II Die indiv. Bedarfssituation erfordert eine reha-spe -zifische Ausgestaltung (zusätzl. Personaleinsatz; qual. Personal), die außerhalb einer Reha-Einrichtu ngwohnortnah erbracht wird.(Reha-spezifische Maßnahmen § 102 Abs.1 Nr. 1b SGB III)
III Wegen Art und Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Rehabilitationserfolges (Infrastruktu r,begl. Dienste) ist die Teilnahme an einer Maßnahmein einer Reha-Einrichtung unumgänglich. (Besondere Einrichtungen § 102 Abs.1 Nr.1a SGB III)
kundeFördern
Sch
wac
h
Schwach Stark
Fördern
Aussage zur Intensität des individuellen maß-nahmebezogenen Förder-bedarfs
Grundregeln und Liste Zieloptionen HP AusbV/ AV
Mögliche Zieloptionen
Grundregeln Auswahl Zieloption
� Diskussion von max. denkbaren 3 Zieloptionen mit Kunden
� Erarbeiten der erfolgversprechendstenZieloption im Gespräch
Integration in den 1. Arbeitsmarkt
Inte-gra-tions -
� Lokal, gleiche Tätigkeit� Überregional, gleiche Tätigkeit
� Lokal, andere Tätigkeit� Überregional, andere Tätigkeit
� Bundesweit, gleiche Tätigkeit
� Bundesweit, andere Tätigkeit
►International, gleiche Tätigkeit
20
� Auswahl dieser einen erfolgversprechen-den Zieloption, die vom Vermittler/Berater durch das Handlungsprogramm unterstützt wird
� Berücksichtigung von Rechtsansprüchen und besonderen Zielgruppen bei Auswahl der Zieloption
� Der Kunde kann selbständig weitere Zieloptionen verfolgen (insb. Integration in den ersten Arbeitsmarkt)
� Übergang in Selbstständigkeit� Integration in Midi Jobs*
Integration in Ausbildung
� Übergang in Rente/§428 SGB III***� Abgang in Erwerbsunfähigkeit � Rückzug aus dem Erwerbsleben
� Beschäftigung im 2. Arbeitsmarkt** � Ehrenamtliche Tätigkeit/Bürgerarbeit
tions -ziele*
Ziele jen-seits 1. AM
� Beschäftigung in Minijobs*, bzw. kurzfristige Jobs
� Bundesweit, andere Tätigkeit� International, andere Tätigkeit
Mögliche Zieloptionen für Betreuungskunden � Programme für Integrationsfortschritt
* Integrationsziel nur, wenn damit Abgang aus Alo verbunden ist** auch WfbM
**** auch § 252 SGB VI
Ziel-/Eingliederungsvereinbarung
�Vom Abschluss einer schriftlichen ZEV ist nur dann abzusehen, wenn der Kunde den Inhalt kognitiv nicht nachvollziehen kann!
�In allen übrigen Fällen ist über das Er-gebnis der Beratung eine schriftliche ZEV abzuschließen, die in den Folgege-sprächen – ggf. durch die Vereinbarung von Zwischenzielen – fortgeschrieben wird. Dabei ist grundsätzlich das Ziel mit der höchsten Erfolgsaussicht anzustre-ben!
21
ben!
�Die Verantwortung zum Abschluss einer ZEV liegt immer beim zuständigen Haupt-betreuer! Somit ist jeweils nur eine aktuell gültige ZEV pro Kunde möglich!
�Bei der Einleitung von Vermittlungsakti-vitäten (i. R. Absolventenmanagement und bei Vermittlung in behinderungsge-rechte berufliche Tätigkeit/ Ausbildung) sind sowohl Beruf/ Tätigkeit als auch Suchradius/ Einsatzgebiet explizit in der ZEV zu nennen!
�Der Folgetermin ist unter Beachtung des KKK mindestens auf die angestrebte Kalenderwoche festzulegen!
�Die ZEV ist adressatengerecht zu formulieren!
21.07.2008
Einsatzempfehlung Handlungsprogramme AN*
BeratungskundenAktivieren
Betreuungskunden
Perspektiven-2
5 Erhalt Markt-fähigkeit/ Her-stellung Aus-
Vermittlung1
Perspektiven-änderung
2
Abbau Be -3
Vermittlung1
Perspektiven-änderung
2
Abbau Ausbil -3
Handlungsprogramme AVHandlungsprogramme AusbV
Reha- spezifische Ergänzungen HP
Eigenständiges HP Reha
Übersicht
22
"For
dern
"
"Fördern"
Sta
rk
Schwach Stark
Beratungskunden FördernMarktkunden
Vermittlung1 Vermittlung1
Perspektiven-änderung
2
4
Abbau Beschäf-tigungs-/ Ausbil-dungshürden
3
Qualifizierung4
stellung Aus-bildungsreife
6 AktivierendeBetreuung
Abbau Be -schäftigungs-hürden
3
Qualifizierung4
Erhalt Markt-fähigkeit
5
AktivierendeBetreuung
6
Herstellung Aus-bildungsreife
7 Werkstatt für behinderteMenschen
Abbau Ausbil -dungshürden
3
Qualifizierung4
5
7 WfbM RehaKat. I - III
Reha
RehaKat. I - III
Reha
RehaKat. I - III
*für SB gelten alle KG/HP
HP AusbV - Struktur Handlungsprogramm : „Qual ifizierung“4
Kunde wird im Rahmen der außerbetrieblichen Ausbildung unterstützt
Phase
Dauer Ca. 3-36 MonateCa. 2 Monate Ca. 2-11 Monate*
Kunde ist motiviert u. erkennt seinen Qualifizierungsbedarf
Berufliche Vorqualifizierung/ unterstützende Vermittlung
Ziel: Integration in Ausbildung
Grundidee� Nur durch eine weitgehende Qualifizierung ist
erfolgreiche Integration in AM realistisch� Eine Qualifizierung wird nur bei ausreichendem
Engagement und Motivation des Kunden gefördert
Einzusetzen bei …� Beratungskunden – Fördern� Handlungsbedarf insbesondere bei
Fähigkeiten/Qualifikation
-1.1
0.)
Nac
hver
mitt
lung
szei
t bis
31.
01. F
olge
-Jah
r
Übe
rgan
g H
P
Reh
a/ S
B (
Zie
l: A
rbei
t) in
kl. n
eue
SO
B a
uf B
asis
Aus
bild
ungs
beru
f
23
�Beratungsgespräch –Qualifizierung (Info
Persönliches Budget)�Verständigung Qualifizierungsbedarf (ggf. nach PSU)
�Strategie für Qualifizierung entwerfen� …
�Folgeberatung�Teilnahmebetreuung (BvB etc.)�abH als Vermittlungshilfe�Ggf. Anbahnung von EQ-/BvB-Praktika
�Ggf. Anbahnung BaE,rehaspez. Ausbildung
�…
�Teilnahme an Qualifikation/Bildungsmaßnahme zurVorbereitungauf eine Ausbildung
�Bewerbung in verwandten Berufen �…
Nächster Ge-sprächstermin*
Folgetermin innerhalb des nächsten Monats (ggf. erneut Beratungsgespräch Qualifizierung)*
Was muss derKunde in derPhase tun?
�InformationssammlungBildungsangebote
�Entwicklung eigenständiger Ideen zurbehinderungsgerechten Qualifizierungim Bezug auf die Integrationschancen
� …
Wie kann ich ihn dabei unterstützen?
�Fortsetzung Bewerbungen, ggf. auchüberregional
�Teilnahme an betrieblicher undaußerbetrieblicher Ausbildung
�…
�Betreuung von � abH-geförderter Ausbildung� BaE-Teilnehmern� rehaspez. Ausbildung
* ggf. Überprüfung der Kundendifferenzierung - die Phasen-Dauer muss den Zeitpunkt der individuellenInanspruchnahme durch den Kunden und den angestrebten Ausbildungsbeginn berücksichtigen
Aus
bild
ungs
-un
d S
chul
begi
nn (1
.8.
--N
achv
erm
ittlu
ngsz
eit b
is 3
1.01
. Fol
ge
Abs
olve
nten
man
agem
ent
-Ü
berg
ang
HP
AV
-R
eha/
SB
(Z
iel:
Arb
eit)
inkl
. neu
e S
OB
auf
Bas
is A
usbi
ldun
gsbe
ruf
� Rechtzeitige Intervention beiFehlentwicklungen, ggf. Einschaltung der Fachdienste
� Absolventenmanagementeinsetzen
Der Reha–Berater hat „ Integrationsverantwortung“
Berater beachtet während des gesamten Reha–Prozesses das Ziel der beruflichen Integration (Standortbestimmung, Kundendifferenzierung, Zielfestlegung, Auswahl HP, Produktauswahl).Er hat die „ Federführung“ für das Gesamtverfahren und steuert die Schnittstellen (siehe vorherige Folie), die im Rahmen eines agenturinternen Schnittstellenkonzepts zu beschreiben sind.
„Wer die Massnahme bewilligt, trägt die Verantwortu ng für die Eingliederung“Prinzip
24
Im Rahmen des Absolventenmanagements führt der am Wohnort zuständige Berater auch während der (auswärtigen) Maßnahme teilnehmerorientierte Begleitung durch (WE + EE).
– Ausnahme in Einrichtungen der berufl. Ersteingliederung (BBW), die nicht ausschließlich für Lernbehinderte zuständig sind, sollte weiterhin ein Reha–Berater der Maßnahmeagentur als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, insbesondere zur Krisenintervention und Lösung akuter Probleme im Einzelfall.
Koordination der Vermittlungsaktivitäten gegen Ende der Reha–Maßnahme – Vermittlung durch Integrationsdienste der Bildungsträger (BFW, BBW)– Vermittlung durch Reha-/ SB-Vermittler der Agentur für Arbeit– Initiativvorschlag durch den Berater– Einschaltung Dritter (z.B. IFD).
Leitgedanke und Grundprinzipien der Produktvergabe HP AusbV/Reha
LeitgedankeDurch den Produkteinsatz wird die Dauer bis zu einem erfolgreichen Berufsabschluss verkürzt
und die Zeit der beruflichen Vorförderung auf das notwendige Maß beschränkt.
Grundprinzip Passgenauigkeit
Grundprinzip Erfolgssicherheit
Grundprinzip nachhaltige Wirkung
321
25
Alle 3 Grundprinzipien müssen bei einem Produkteins atz erfüllt seinAnwendung Lernortekonzept, in dem die Produkteinsatzlogik gestuft für allgemeine,
reha-spezifische Maßnahmen und Maßnahmen in besonderen Einrichtungen geprüft wird
Besteht ein konkretes Problem (z.B. konkretes Qualifikationsdefizit), das nur durch ein Produkt(z. B. Maßnahme) erfolg-reich beseitigt werden kann?
Besteht kein anderes Problem (z.B. fehlende Schulungsfähigkeit), das den Erfolg der Produktvergabe vereitelt?
Erhöht der Produkteinsatz maßgeblich die Integra-tion in Ausbildung, die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses und damit langfristig die Beschäftigungschancen?
VermittlungVermittlungsvorschlag, VAM, Bewerbungstipps, UBV/ Mobi, SIE, Vermittlungsbörsen
Perspektiven-änderung
Maßnahmen zur Berufsorientierung, Vermittlungsvorschlag, individuelle Betriebskontakte; UBV/ Mobi, aktivierende Bewerbungshilfen, SIE, Bewerberseminar, EQJ, Berufswahltest, psychologische Beratung
Produkte und Dienstleistungen (nicht abschließend)
Beratungskunde Aktivieren
Betreuungskunde
Handlungsprogramm
HP AusbV- Reha/ SB und Produktehttp://www.baintern.de/nn_32770/zentraler-Content/A- 04-Vermittlung/A-042-Vermittlung/Dokument/Handbuch-Produktkatalog/Produktkatalog.html
1
2
26
psychologische Beratung
Abbau Ausbildungs-hürden
AZ, AZ-SB, Initiativvorschlag, Kontakt mit den Eltern und/ oder Netzwerkpartnern, Bewerbungsunterstützung - auch durch Dritte, Ärztliche Untersuchung
QualifizierungInitiativvorschlag, VHS-Kurse, PSU, abH, BGJ, BFS, EQ, BvB, BaE, Ausbildung
Herstellung derAusbildungsreife
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, PSU, psychologische Beratung, ÄU, Einschaltung externer Beratungsdienste, z.B. Erziehungsberatung, Jugendhilfe, BVJ
Perspektiven-änderung
Herstellung derAusbildungs-reife
Vermittlung
Marktkunde
Abbau Aus-bildungshürdenQualifizierung
Beratungskunde Fördern
3
4
5
4
3
52
1
Berufseinstiegsbegleitung - § 421s SGB III
ZielsetzungIndividuelle Begleitung und Unterstützung von Schülern beim Übergang von der allgemein-bildenden Schule in Ausbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung
ZielgruppeLeistungsschwächere Schüler, die einen Haupt- oder Sonder-/Förderschulabschluss anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen.
Inhalte
27
InhalteUnterstützung bei der� Erreichung des Abschlusses der allgemeinbildenden Schule � Berufsorientierung und Berufswahl � Ausbildungsplatzsuche� Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Darüber hinaus kann sie auch bei der Herstellung der Ausbildungsreife Unterstützung leisten.
Umfang des EinsatzesDurchschnittlich 1 Berufseinstiegsbegleiter pro Schule; Betreuung von max. 20 Teilnehmern
Beteiligte SchulenAuswahl von bundesweit 1.000 allgemeinbildenden Schulen; davon 147 in Bayern
Unterstützte Beschäftigung - § 38a SGB IX
Zielsetzung
Dauerhafte Integration behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsb edarf in ein behinde-rungsgerechtes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeits-markt
ZielgruppeBehinderte Menschen mit einem Leistungspotential im Grenzbereich zwischen dem allgemeinen Ausbil-dungs-/Arbeitsmarkt und der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), für die eine Integration in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung mit inhaltlich anspruchsvolleren Teilhabeleistungen (insb. Berufs-
28
versicherungspflichtige Beschäftigung mit inhaltlich anspruchsvolleren Teilhabeleistungen (insb. Berufs-vorbereitung und -ausbildung) nicht,mit Leistungen nach § 38a SGB IX aber möglich erscheint
Inhalte/Ablauf� Trägergestützte individuelle betriebliche Qualifizierung
Dauer: in der Regel 2 Jahre; ggf. Verlängerung auf 3 Jahre Leistungsträger: Reha-Träger
� BerufsbegleitungDauer: solange erforderlichLeistungsträger: Integrationsamt
ProdukteinführungVergabe durch öffentliche AusschreibungBedarfsabfrage AA BY und Bestellzeitraum: 16.12.2008 bis 22.01.2009Veröffentlichung und Vergabeverfahren: 04.02.2009 bis 14.04.2009Aufbau eines flächendeckenden Angebots ab Mai 2009