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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 1
w #
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des
ländlichen Raums
ELER- Jahrestagung12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See
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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 2
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Rechtsgrundlagen► Artikel 17 der EU-Verordnung Nr. 1305/2013 (ELER) - Investitionen in materielle Vermögenswerte ► Nationale Rahmenregelung zur Entwicklung ländlicher Räume nach der ELER-VO - „Neubau und Erweiterung von Anlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen“ - „Naturnahe Gewässerentwicklung“ in der jeweils gültigen FassungFördergebietskulisseLändlicher Raum des Landes Brandenburg
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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 3
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen► Projektförderung► zuwendungsfähig sind Planungs-, Bau- / Bauneben- und Grunderwerbskosten► Förderhöhe: bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten
ZuwendungsempfängerKörperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Gewässerunterhaltungs-verbände) und des privaten Rechts (z.B. Landesanglerverband, Naturschutzverbände)
Zuwendungsvoraussetzungen► Vorhaben müssen im Einklang mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stehen► Vorprüfung durch Regionale Arbeitsgruppen im Wasserwirtschaftsamt auf Konformität der Vorhaben mit den Förderzielstellungen und dem Agrarbezug
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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 4
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Zuwendungszweck
- Verbesserung der Gewässergüte,- Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines naturnahen Zustandes der Gewässer,- Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und -gemeinschaften in den Oberflächengewässern und dem dazugehörigen Umfeld,- Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens und der natürlichen Bodenfunktion
Gegenstand der Förderung (I)
► Vorhaben zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands von Oberflächengewässern (z.B. durch Zu- und Abflussregelung, Sauerstoff- anreicherung, Sedimententnahme)
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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 5
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Gegenstand der Förderung (II):
► Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung durch - Verbesserung der Gewässerstrukturgüte im Gewässer und im unmittelbaren Gewässerumfeld (z.B. Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder Gewässermorphometrie) sowie - Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern► Maßnahmen zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen sowie Einrichtung und Gestaltung von Gewässerrandstreifen► Maßnahmen zur Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung des Schadstoffrückhalts
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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 6
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Gegenstand der Förderung (III):
► Vorhaben in Grundwasserkörpern zur Verbesserung der chemischen und physikalischen Grundwasserbeschaffenheit, sofern diese Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes von Oberflächengewässern notwendig sind
► Vorhaben zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasser-
haushaltes durch Vorhaben an Gewässern und im Gewässerumfeld sowie an wasserwirtschaftlichen Anlagen zum Wasserrückhalt und als Grundlage für ein nachhaltiges Staumanagement
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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 7
Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
weitere Schritte
► Beteiligung der Praxispartner bis Mitte Februar► Ausarbeitung der Förderrichtlinie bis Ende März
Zusammenfassung und Änderungen zur FP 2007- 2013
► stärkere Ausrichtung auf die Umsetzung der WRRL mit dem Schwerpunkt auf Gewässerschutzmaßnahmen► einzugsgebietsbezogene Betrachtung rückt in den Vordergrund, um die Wirksamkeit für die Gewässer und den Wasserhaushalt zu erhöhen► Fokus auf Wassermengenmanagement zur Niedrigwasserstützung und Überflutungsvorsorge sowie auf Nährstoffrückhalt