ausbildung nach ovp 2011
DESCRIPTION
Informationen zur neugestalteten Lehrerausbildung. Ausbildung nach OVP 2011. Information Orientierung Perspektiventwicklung für weitere Arbeit. Zielsetzungen. Personenorientierung Landesweite Vergleichbarkeit Kompetenz- und Handlungsfeldorientierung - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Ausbildung nach OVP 2011
Informationen zur neugestalteten Lehrerausbildung
ZielsetzungenInformation
Orientierung
Perspektiventwicklung für weitere Arbeit
Personenorientierung
Landesweite Vergleichbarkeit
Kompetenz- und Handlungsfeldorientierung
Intensivierung der Ausbildungspartnerschaft Seminar-Schule
Dauer: 18 Monate (6 Quartale)
Einführung der Ausbildungsbeauftragten ABB DB 05.und 07.März 2012 Udo Oeing
Kennzeichen der neuen Ausbildung
• Einstellungstermin(e): 1. Mai eines jeden Jahres Zusatztermin: 1. November
• Phasierung der Ausbildungszeit an Schule: 1) 3 Monate: Einführung (1. Quartal)
2) 12 Monate: Unterricht unter Anleitung und
BdU (2 Schulhalbjahre je 9 Stunden) 3) 3 Monate: Schlussphase, darin gegen Ende die Staatsprüfung (6. Quartal)
Dauer 18 Monate (6 Quartale)
• 1. Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) zu Beginn des Vorbereitungsdienstes (Beteiligte: LAA – Schule – Seminar)
• 2. personenorientierte Beratung mit den Zielen:
• Arbeit am Professionsverständnis
• Aneignung der Lehrerrolle
• Unterstützung bei der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit
Personenorientierung
• 3. systematische Förderung des selbst-gesteuerten Kompetenzaufbaus
• Förderung von Lerngemeinschaften
• Kollegiale Fallberatung
• Unterrichtsentwicklung durch Feedback
• Arbeit mit dem Portfolio Praxiselemente
• regelmäßige kriterien- und standardorientierte Leistungsrückmeldung
Personenorientierung
in den ersten 6 Wochen
mit Seminarausbilder/in „unter Beteiligung der Schule“ (Ausbildungsbeauftragte/r)
beruht auf gehaltener Unterrichtsstunde
Perspektiven entwickeln
Ausbildungsbeiträge aller Beteiligten gemeinsam planen
Keine Benotung!
LAA dokumentiert Gesprächsergebnisse
Dokumentation kann von anderen TN ergänzt werden
Eingangs- und Perspektivgespräch
Gesetzliche Verankerung: LABG 2009, § 12 (1) und LZV, § 13
Funktionen:• Systematische Dokumentation der Ausbildung als
zusammenhängender, berufsbiographischer Gesamtprozess vom Eignungspraktikum bis zum VD
• Stärkung der professionsbezogenen Entwicklung und Selbststeuerung der angehenden Lehrkräfte
• Grundlage von Beratung
Aufbau: Mantel und Dokumentationsteil (öffentlich) – Reflexionsteil (persönlich)
Portfolio Praxiselemente
kompetenzorientiertes Kerncurriculum für alle Lehrämter (Kompetenzen gemäß KMK)
abgestimmte Ausbildungsarbeit entlang des Kerncurriculums an Schulen und Seminaren
• abgestimmte Ausbildungsprogramme
• abgestimmte Beurteilungsmaßstäbe (Grundlage: Standards gem. KMK)
Standard- und Kompetenzorientierung
• 1. Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen
• 2. Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen
• 3. Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen
• 4. Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten• 5. Vielfalt als Herausforderung annehmen und
Chancen nutzen• 6. Im System Schule mit allen Beteiligten
entwicklungsorientiert zusammenarbeiten
Kerncurriculum (6 Handlungsfelder)
Handlungsfeld 1:
Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen
Handlungsfeld 2:
Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen
Handlungsfeld 3:
Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden,
dokumentieren und beurteilen
Handlungsfeld 6:
Im System Schule mit allen Beteiligten
entwicklungsorientiert zusammenarbeiten
Handlungsfeld 5:
Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen
Handlungsfeld 4:
Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten
BerufsfeldSchule
Klare Verantwortlichkeiten
abgestimmte Ausbildungsprogramme und Beratungspraxis auf der Grundlage des Kerncurriculums und gemeinsamer Kriterien
regelmäßige Arbeitskontakte von Seminar und Schule
Ausbildungsbeauftragte/r als Ansprechpartner/in an allen Schulen
Ausbildungspartnerschaft ZfsL & Schule
Ausbildung in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs
in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und ggfs. Bildungsgängen
14 Wochenstunden
davon in 2 vollen Schulhalbjahren (2. bis 5. Quartal) je 9 Stunden selbstständiger Unterricht
dafür insgesamt 1 Anrechnungsstunde je Halbjahr, die für Ausbildungszwecke zu verwenden sind
Ausbildung an der Schule
Unterstützung der Kooperation zwischen Schule und Seminar
Koordination der Lehrerausbildung in der Schule
Beratung der Schulleitung und der LAA
Stellungsnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung
Teilnahme am EPG
regelmäßige Tätigkeit als Ausbildungslehrer/in
Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 13)
• Schulleiterinnen und Schulleiter bestellen im Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine/n Ausbildungsbeauftragte/n (ABB).
• ABB unterstützt die Kooperation zwischen dem ZfsL und der Schule (oder mehreren kleinen Schulen).
• ABB koordiniert die Lehrerausbildung innerhalb der Schule.
• ABB berät die Schulleitungen.
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 13)
• ABB berät und unterstützt LAA ergänzend.• ABB soll regelmäßig selbst als
Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer tätig sein und
• an Eingangs- und Perspektivgesprächen an ihrer Schule teilnehmen.
• ABB gibt zum vorgesehenen Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung der Schulleiterin oder des Schulleiters eine Stellungnahme ab (OVP § 16).
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 16)
• ABB soll zum vorgesehenen Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung der Schulleiterin oder des Schulleiters eine Stellungnahme abgeben.
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 32)
• ABB soll vor Eintritt in die UPP zu ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten gehört werden. Als solche gelten u.a.
– die allgemeine und fachspezifische Ausbildungssituation an der Schule,
– die Situation der Klassen oder Kurse, in denen die Unterrichtspraktischen Prüfungen stattfinden,
– besondere schulische Umstände am Prüfungstag und ggf.
– Einzelaspekte des Ausbildungsprogramms der Schule.
– Keine Aussagen zur Qualifikation des Prüflings!
• Ausbildungsbeauftragte sind beteiligt an der Entwicklung und Fortschreibung des Ausbildungsprogramms der Schule.
(Hinweis: „Die Schulen entwickeln gemeinsam mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung schulische Ausbildungsprogramme auf der Grundlage des Kerncurriculums.“(§ 14 OVP))
• ABB fördert im Dialog mit den Ausbildungslehrkräften die Qualität der schulischen Ausbildung.
Intentionen
Ausbildungs- und Prüfungsleistungen
Langzeitbeurteilungen Prüfung
Beurteilung
Schule(25%)
BeurteilungZfsL (25%)
Schriftl. Arbeit 1 (5%)
Schriftl. Arbeit 2
(5%)
UPP 1 (15%)
UPP 2 (15%)
Kolloquium (10%)
je eine ganze Note in den Fächern der Ausbildung und eine abschließende Endnote
Bewertungsmaßstab: Standards aus der OVP Endnoten ganz oder (1,5), (2,5), (3,5) Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach
den Anforderungen nicht genügen, muss die jeweilige Langzeitbeurteilung insgesamt mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ abschließen.
Vorlage der Langzeitbeurteilungen spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstag.
Langzeitbeurteilungen (Schule und ZfsL)
Grundlagen: • eigene Beobachtungen
• Beurteilungsbeiträge (standardorientiert, schriftlich) der Ausbildungslehrer/innen
• fortlaufende Begleitung der LAA in allen schulischen Handlungsfeldern
Stellungnahme der/des Ausbildungsbeauftragten zum vorgesehenen Gesamtergebnis
Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, kann die Endnote nur mangelhaft oder ungenügend sein.
Langzeitbeurteilung Schulleitung
Erstellung durch die Leitungen der ZfsL
Grundlage: schriftliche, standardorientierte Beurteilungsbeiträge der Fachseminarausbilder/innen, die jeweils mit einer ganzen Note abschließen.
gemeinsamer Vorschlag für die Langzeitbeurteilung mit Endnote durch die Fachseminarausbilder/innen
keine Einigung: Seminarleitung entscheidet über die Endnote
Langzeitbeurteilung ZfsL
Ergibt das Notenmittel der beiden Langzeitbeurteilungen (Schule und ZfsL) nicht mindestens „ausreichend“ (4,0), so ist die Prüfung nicht bestanden!
Zulassung zur Prüfung
ein/e Vorsitzende/r (an der Ausbildung des Prüflings nicht beteiligt): Schulleitung (ggf. Stellvertretung), Schulaufsicht
ein/e Seminarausbilder/in (an der Ausbildung des Prüflings nicht beteiligt)
ein/e Seminarausbilder/in (kann an der fachbezogenen Ausbildung des Prüflings beteiligt sein: Vorschlagsrecht des Prüflings)
Jedes Ausbildungsfach muss von mindestens einem Ausschussmitglied vertreten werden.
Prüfungsausschuss
• für jedes Prüfungsfach, jeweils mit eigener Note
Inhalt: • schriftliche Planung des Unterrichts (UPP)• Darstellung der zugehörigen längerfristigen
Unterrichtszusammenhänge
Umfang soll je Fach 10 Seiten nicht überschreiten
• Bewertungskriterien: Grad der selbstständigen Leistung, sachlicher Gehalt, sprachliche Form, Einbindung der Unterrichtspraktischen Prüfung in die Unterrichtsreihe
Prüfungsleistungen: Schriftliche Arbeit
• Unterrichtspraktische Prüfung in jedem Fach Bewertung: unter Berücksichtigung des ca. 15-
minütigen Gesprächs, das Prüfling und Prüfungsausschuss vor Bewertung der Unterrichtspraktischen Prüfung führen und in dem Planung und Durchführung des Unterrichts reflektiert werden
Kolloquium Dauer: 45 Minuten
Prüfungsleistungen: UPP + Kolloquium
zwei Dezimalstellen, weitere Dezimalstellen werden ohne Rundung gestrichen
sehr gut: bis 1,49
gut: 1,50 bis 2,49
befriedigend: 2,50 bis 3,49
ausreichend: 3,50 bis 4,00
mangelhaft: über 4,00
Noten (Gesamtergebnis)
• mindestens “ausreichend“ (4,00) in
• 1. Gesamtergebnis
• 2. Notenmittelwert der beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen
• 3. Notenmittelwert der beiden Langzeitbeurteilungen
• 4. drei von vier aus: Gutachten Schule, Gutachten ZfsL, UPP1, UPP2
Prüfung: Bestehensregelung
Organisatorisches
Raumeinteilung (Stellwand)
Bezahlung gruppenweise (s.o)
Räume sind in den Pausen verschlossen
Frau BrandRaum: UMMELN
Ab 1045Bezahlung
Herr MüllerBIELEFELD
Ab 1300Bezahlung
Herr Diehm
hier
Ab 1400Bezahlung