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Ausgabe 5 | 10. März 2015 3000 Schüler ließen sich von „Traumberuf Technik“ begeistern Technik-Studium hautnah erleben und AHS-Schüler für Technik begeistern, das war Ziel von „Traumberuf Technik“, einer Initiative der sparte.industrie der WKOÖ an der Linzer Johannes Kepler Universität. 3000 Jungen und Mädchen der 7. AHS-Schulstufe eroberten an drei Tagen die Räumlichkeiten der JKU, um in die Welt von „Traumberuf Technik“ einzutauchen und in einen ersten intensiven Kontakt zu einer technischen akademischen Ausbildung zu treten. Immerhin bietet Oberösterreich allen Schulabgängern ein breites Angebot an technischen Weiterbildungsmöglichkeiten – sei es an der JKU oder an den Fakultäten der FHOÖ. Der Hintergrund der Großveranstaltung, die 2015 bereits zum 9. Mal über die Bühne ging: die oö Industrie braucht dringend Techniker, wobei angehende Maturanten dafür die beste Zielgruppe sind. Vielen Schülern ist es jedoch nicht bewusst, dass sie ideale Voraussetzungen für ein technisches Studium mitbringen. Mitarbeiter der technisch-naturwissenschaftlichen Institute der Uni-Linz, der FHOÖ sowie der Montanuniversität und der Kunstuni Linz waren deshalb mit an Bord, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Mit viel Kreativität und Engagement wurden die Schüler im Rahmen von 18 Workshops, die täglich drei Mal hintereinander statfanden, in die Technikwelt eingeführt. Wer sich bereits näher über eine der Studienrichtungen informieren wollte, hatte dazu in den Messeparks der JKU und FHOÖ die beste Möglichkeit. Technik – Beruf mit Zukunft „Neben dem Interesse an Naturwissenschaften ist Allgemeinwissen für eine Technikerkarriere ein wesentlicher Aspekt“, betont Günter Rübig, Obmann der Sparte Industrie. „Und genau das zeichnet Absolventen der AHS besonders aus.“ Gerade AHS-Maturanten verfügen über Wissenspotenzial, das sich bestens für technische Studien eignet. Analytisches Denken, Kreativität und Teamgeist sind optimale Voraussetzungen für erfolgreiche Techniker-Karrieren. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage der Sparte Industrie, in der 78 Prozent der Betriebe eine Kombination von AHS- Allgemeinbildung und weiterführendem Technikstudium befürworten. „Die AHS wird langfristig gesehen, ein wichtiger Faktor sein, Akademiker für die Industrie zu finden“, ist Rübig überzeugt. Insbesondere bei Mädchen soll durch Initiativen wie „Traumberuf Technik“ das Interesse an Technik geweckt werden. Wie wichtig die Veranstaltung für Oberösterreich ist, zeigt sich auch an der Liste der Kooperationspartner, die tatkräftig unterstützend zur Seite stehen. Neben der JKU und FHOÖ setzt sich auch der Landesschulrat für OÖ maßgeblich für die Veranstaltung ein. Finanzielle Unterstützung erhält das Projekt durch das Land OÖ und die Sparkasse OÖ. Mediale Partner sind die OÖ Nachrichten und Life Radio. Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie Impressum/Offenlegung: W http://wko.at/ooe/industrie/Offenlegung

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Ausgabe 5 | 10. März 2015

3000 Schüler ließen sich von „Traumberuf Technik“ begeistern

Technik-Studium hautnah erleben und AHS-Schüler für Technik begeistern, das war Ziel von „Traumberuf Technik“, einer Initiative der sparte.industrie der WKOÖ an der Linzer Johannes Kepler Universität.

3000 Jungen und Mädchen der 7. AHS-Schulstufe eroberten an drei Tagen die Räumlichkeiten der JKU, um in die Welt von „Traumberuf Technik“ einzutauchen und in einen ersten intensiven Kontakt zu einer technischen akademischen Ausbildung zu treten. Immerhin bietet Oberösterreich allen Schulabgängern ein breites Angebot an technischen Weiterbildungsmöglichkeiten – sei es an der JKU oder an den Fakultäten der FHOÖ.

Der Hintergrund der Großveranstaltung, die 2015 bereits zum 9. Mal über die Bühne ging: die oö Industrie braucht dringend Techniker, wobei angehende Maturanten dafür die beste Zielgruppe sind. Vielen Schülern ist es jedoch nicht bewusst, dass sie ideale Voraussetzungen für ein technisches Studium mitbringen. Mitarbeiter der technisch-naturwissenschaftlichen Institute der Uni-Linz, der FHOÖ sowie der Montanuniversität und der Kunstuni Linz waren deshalb mit an Bord, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Mit viel Kreativität und Engagement wurden die Schüler im Rahmen von 18 Workshops, die täglich drei Mal hintereinander statfanden, in die Technikwelt eingeführt. Wer sich bereits näher über eine der Studienrichtungen informieren wollte, hatte dazu in den Messeparks der JKU und FHOÖ die beste Möglichkeit.

Technik – Beruf mit Zukunft

„Neben dem Interesse an Naturwissenschaften ist Allgemeinwissen für eine Technikerkarriere ein wesentlicher Aspekt“, betont Günter Rübig, Obmann der Sparte Industrie. „Und genau das zeichnet Absolventen der AHS besonders aus.“ Gerade AHS-Maturanten verfügen über Wissenspotenzial, das sich bestens für technische Studien eignet. Analytisches Denken, Kreativität und Teamgeist sind optimale Voraussetzungen für erfolgreiche Techniker-Karrieren. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage der Sparte Industrie, in der 78 Prozent der Betriebe eine Kombination von AHS-Allgemeinbildung und weiterführendem Technikstudium befürworten. „Die AHS wird langfristig gesehen, ein wichtiger Faktor sein, Akademiker für die Industrie zu finden“, ist Rübig überzeugt. Insbesondere bei Mädchen soll durch Initiativen wie „Traumberuf Technik“ das Interesse an Technik geweckt werden.

Wie wichtig die Veranstaltung für Oberösterreich ist, zeigt sich auch an der Liste der Kooperationspartner, die tatkräftig unterstützend zur Seite stehen. Neben der JKU und FHOÖ setzt sich auch der Landesschulrat für OÖ maßgeblich für die Veranstaltung ein. Finanzielle Unterstützung erhält das Projekt durch das Land OÖ und die Sparkasse OÖ. Mediale Partner sind die OÖ Nachrichten und Life Radio.

Medieninhaber und Herausgeber: sparte.industrie der WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4201 | F 05-90909-4209 E [email protected] | W http://wko.at/ooe/industrie

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 MMag. Simon Steidl | T 05-90909-4230 BILDUNG Mag. Peter Sighartner I T 05-90909 1. Spannende Einblicke in die „Faszination Kunststoff“

AHS-Direktoren bei ENGEL Austria GmbH in Schwertberg

Wie die Bildungsbedarfsanalyse 2014 gezeigt hat, ist die Nachfrage für Techniker in der oö. Industrie so hoch wie noch nie. Nachdem sich die Schüler aller oberösterreichischen AHS bei Traumberuf Technik vom Angebot an technischen Studienrichtungen überzeugen konnten, nutzen deren Direktoren und Berufsorientierungslehrer im Rahmen des AHS-Direktorentages am 5. März bei ENGEL Austria GmbH die Möglichkeit, die internen Abläufe eines oö. Industriebetriebes kennenzulernen.

Welche beruflichen Herausforderungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten die Industrie künftigen Technikern bietet, wurde den etwa 100 Besuchern bei ENGEL besonders deutlich gemacht. Sie erhielten nicht nur Einblick in die „Faszination Kunststoff“, so der Titel des Vortrages von Univ.Prof. DI Dr. Georg Steinbichler, sondern auch in die Personalstruktur des Unternehmens. Der Betriebsrundgang bildete den abschließenden Höhepunkt, bei dem sich die Teilnehmer hautnah von den Produktionsabläufen bei ENGEL überzeugen konnten.

Der AHS-Direktorentag wurde heuer zum bereits 11. Mal durchgeführt und einmal mehr bestätigte sich die erfolgreiche Kooperation der OÖ AHS mit der sparte.industrie der WKOÖ. „Betriebsbesuche ermöglichen eine Vielzahl von Eindrücken und sind eine große Bereicherung für den Berufsorientierungsunterricht“, so Landesschulinspektor Günther Vormayr.

Rudolf Mark, Bildungssprecher in der sparte.industrie, ist von der Kombination aus AHS und Technikstudium überzeugt: „In den oö. AHS wird den Schülern ein ausgezeichnetes Allgemeinwissen sowie umfangreiche Kenntnisse in Mathematik und Sprachen vermittelt. Dadurch verfügen sie über optimale Voraussetzungen für ein technisches Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Mithilfe von Veranstaltungen wie dem AHS-Direktorentag wollen wir über die Lehrkräfte Informationen an die Schüler weitergeben, um bei ihnen das Interesse an technischen Studien zu wecken.“

2. Unfall bei Betriebsausflug

Der Beklagte nahm im Rahmen eines Betriebsausflugs seines Arbeitgebers an einer organisierten Fahrraddraisinenfahrt teil. Jede Draisine war mit zwei Lenkern bzw. Tretern und zwei mitfahrenden Personen besetzt. Vor der Abfahrt wurden die Teilnehmer eher beiläufig hingewiesen, ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Die geringe Bremswirkung der Draisinen wurde nicht erwähnt. Tatsächlich hielten die Ausflugsteilnehmer während der Fahrt nur ganz knappe Abstände ein. Mehrmals kam es vor, dass willkürlich am Vorderfahrzeug angefahren wurde. Der Beklagte war einer der Lenker seiner Draisine, die dem vorderen Fahrzeug über längere Zeit in einem Abstand von nur rund 30 cm folgte. Aufgrund eines Anstoßes des nachfolgenden Fahrzeugs fuhr das Beklagtenfahrzeug in einer Kurve auf die vordere Draisine auf, diese kippte um. Eine Mitfahrerin fiel dabei auf die Schienen, wurde von den nachfolgenden Fahrzeugen überrollt und schwer verletzt.

Die Gebietskrankenkasse und die AUVA begehrten als Klägerinnen vom Beklagten Regress für die von ihnen an die Verletzte erbrachten Versicherungsleistungen.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 MMag. Simon Steidl | T 05-90909-4230 BILDUNG Mag. Peter Sighartner I T 05-90909 Das Erstgericht wies die Klage ab. Dem Beklagten sei zwar vorzuwerfen, dass er die vor Fahrtbeginn erteilten Instruktionen über den nötigen Sicherheitsabstand ignoriert habe und bei weitem zu knapp an das Vorderfahrzeug herangefahren sei. Die für einen gesetzlichen Regressanspruch notwendige grobe Fahrlässigkeit (§ 332 Abs 5 ASVG) liege aber nicht vor.

Das Berufungsgericht schloss sich dieser Entscheidung an.

Der Oberste Gerichtshof (OGH 19. 12. 2014, 8 ObA 81/14s) wies die außerordentliche Revision der Klägerinnen im Wesentlichen mit folgender Begründung zurück:

Grobe Fahrlässigkeit setzt eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht voraus. Die Ausflugsteilnehmer waren nur sehr oberflächlich unterwiesen worden, der Beklagte verhielt sich nicht anders als andere Teilnehmer auch, unmittelbare Unfallursache war das Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs.

3. Staatspreis "Beste Lehrbetriebe - Fit for Future"

Das BMWFW hat zum fünften Mal den Staatspreis „Beste Lehre – Fit for Future“ in den Kategorien Klein-, Mittel- und Großbetrieb sowie einen Sonderpreis unter dem Titel „Diversity: Zeichen setzen – Vielfalt nutzen“ ausgeschrieben. Mit der Abwicklung wurde erneut das IBW – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft beauftragt.

Ziel des Staatspreises „Beste Lehrbetriebe – Fit for Future“ ist die Stärkung von Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit in der Lehrlingsausbildung.

Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie unter www.ibw.at/fitforfuture. Die Preisverleihung findet am Tag der Lehre im Oktober 2015 in Wien mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Medien statt.

Einsendeschluss für Einreichungen ist der 31. Mai 2015.

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ENERGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4251

1. Energieunion verstärkt europäische Wachstumsoffensive

Die EU-Kommission ändert ihre Position zur Atomkraft. Diese wird nun nicht mehr ausdrücklich als saubere Energiequelle tituliert. Mit dem Ausbau der Energieinfrastruktur soll die Energieunion einen wichtigen Baustein zur wirtschaftlichen Erholung Europas liefern.

Der Aufschrei in Österreich war groß, als die EU-Kommission mit den Plänen zur Energieunion die Atomkraft als saubere Energiequelle würdigte. Dieser Passus wurde Ende Februar von der Kommission bei der Vorstellung über Europas künftige Energiepolitik gestrichen. Kernkraftforschung und Atomkraftausbau sind allerdings weiterhin möglich, da jedes EU-Mitglied selbst über ihren Energiemix entscheiden darf. „Die Energieunion basiert auf den drei hochrangigen Energie-Zielen: Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit sowie wettbewerbsfähige, leistbare Energiepreise – erfreulicherweise deckt sich das mit unserer 2013 erarbeiteten Energiestrategie 2020“, zeigte sich Erich Frommwald, Strategiegruppenvorsitzender der sparte.industrie, erfreut. Voraussetzung dafür ist aber ein funktionierender Energiebinnenmarkt und der massive Ausbau der Energieinfrastruktur.

Junckers Konjunkturspritze umfasst Investitionen im Energienetz

Die Europäische Union plant unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ein für europäische Dimensionen riesiges Investitionspaket. Damit soll Europa das dringend benötigte Wirtschaftswachstum beschert und die Arbeitslosigkeit signifikant gesenkt werden. Mit der Gründung des Europäischen Investitionsfonds für Strategische Investitionen, kurz EFSI, stehen dann 315 Mrd. Euro bereit. 21 Mrd. Euro kommen direkt aus Mitteln der EU, der Großteil wird jedoch über finanzielle Hebeln mittels privater Investoren finanziert. Für die Energievernetzung sind insgesamt 87 Mrd. Euro reserviert, Österreich hat für den EFSI Projekte im Volumen von 28 Mrd. Euro eingereicht. „Ein großes Problem sind aber die bisweilen überlangen Bewilligungsverfahren, besonders bei großen Infrastrukturvorhaben wie den Ausbau von Energienetzen“, fügt Frommwald hinzu, denn: „Nur wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen, gewinnt das Investitionspaket an Fahrt.“

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ENERGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4251

2. EU: Höhere CO2 Preise verstärken Abwanderungsgefahr

Die Einführung einer Marktstabilitätsreserve ist kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort Europa – Ein unüberlegter Hüftschuss schwächt die Planungssicherheit

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat gestern beschlossen, eine sogenannte Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandel einzuführen. Diese soll als "Ablage" für überschüssige CO2-Rechte fungieren und zielt darauf ab, die CO2-Kosten für die europäische Wirtschaft zu erhöhen. „Wir lehnen die frühzeitige Einführung einer Reserve ab, weil sie wachstumsfördernde Maßnahmen in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche konterkariert. Das vorzeitige Anlegen einer Reserve, wie jetzt gefordert, bedeutet eine Schwächung der Investitionsbereitschaft der Unternehmen - und das zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt für die europäische Wirtschaft. Angesichts der Arbeitslosenzahlen in Rekordhöhe brauchen wir jetzt dringend Investitionen, die Wachstum ankurbeln und Beschäftigung schaffen“, betont Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umweltpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Außerdem breche der Gesetzgeber damit sein Versprechen, bis zum Ende der Handelsperiode keine weitere Änderung der Spielregeln folgen zu lassen, kritisiert Schwarzer.

Wirtschaftsstandort Europa nimmt sich mehr und mehr aus dem Rennen

Vordringlich wäre es, das Problem der drohenden Abwanderung von Betrieben aufgrund einseitiger Erhöhungen von CO2-Preisen im EU-Raum anzugehen. Dafür bräuchte es eine Neuaufstellung des europäischen Emissionshandels mit geeigneten Schutzmechanismen. Der nun gefasste Beschluss geht jedoch in die Gegenrichtung: Während in anderen Weltgegenden für CO2-Emissionen gar nichts zu bezahlen ist, drohen die Kosten in der EU überproportional zu steigen, sodass die energieintensive Produktion in Europa gefährdet ist.

Lichtblick: Einnahmen sollen in die Wirtschaft zurückfließen

Ein positiver Aspekt der gestrigen Abstimmung: Immerhin hat sich der Umweltausschuss klar für eine verbindliche Zweckbindung von der Hälfte aller Auktionserlöse aus dem Emissionshandel zu Gunsten der Wirtschaft ausgesprochen. „Wir haben uns stets dafür eingesetzt, dass die Erlöse sinnvoll reinvestiert werden. Hier ist uns ein Etappensieg gelungen.“ Ziel ist ja nicht, dass die Finanzminister Einnahmen lukrieren, sondern klimafreundliche Technologien finanziert werden. „Damit wird der klimapolitische Lenkungseffekt verstärkt. Und: Wenn wir diesen Ansatz weiter verfolgen, profitiert auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas“.

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3. Photovoltaik-Förderaktion für Betriebe

Der Klima- und Energiefonds hat die Förderung für Anlagen bis 5 kW ausgeschrieben. Es stehen 17 Mio. Euro für rund 13.000 neue Anlagen zur Verfügung.

Den Solarertrag bezogen auf den Standort kann online unter PV-BERECHNUNGS-TOOL abgeschätzt werden.

Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds 2015

Die Förderaktion des Klima- und Energiefonds für PV-Anlagen bis 5 kW Spitzenleistung ist auch heuer für Unternehmen geöffnet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können nun den in PV-Kleinanlagen erzeugten Sonnenstrom direkt im Unternehmen nutzen. Dies reduziert einerseits die Belastung der Netze, gleichzeitig erhöht sich durch eine fachkundige Planung mit steigendem Eigenverbrauchsanteil die Wirtschaftlichkeit.

Bei der diesjährigen Photovoltaik-Förderaktion sind neben Einzelanlagen auch „Gemeinschaftsanlagen“ förderfähig. Diese versorgen mindestens zwei Wohn- oder Geschäftseinheiten mit Strom, wobei die Gesamtleistung der Anlage 30 kW peak nicht übersteigen darf. Eine technische Trennung der Anlage ist nicht erforderlich. Für die Förderung einer „Gemeinschaftsanlage“ sind daher ein Wechselrichter und ein Zählpunkt ausreichend. Die Photovoltaik-Anlage muss auf dem Gebäude, in dem sich die Wohn- oder Geschäftseinheiten befinden, als Aufdach-Anlage oder gebäudeintegriert ausgeführt sein.

Gleich bleibt das Einreichverfahren: Antragsteller können sich ab sofort bis zum 14. Dezember 2015 unter www.klimafonds.gv.at/pv2015 rund um die Uhr registrieren und innerhalb einer zwölfwöchigen Frist den Förderantrag stellen.

Förderanträge, die nach Ablauf der zwölfwöchigen Frist gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form von pauschalen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu einer Anlagengröße von 5 kW peak gewährt. Für freistehende und Aufdach-Anlagen beträgt die Förderungspauschale Euro 275.- pro kW peak. Gebäudeintegrierte Lösungen, welche konkrete Gebäudefunktionen z. B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz übernehmen, werden mit Euro 375.- pro kW peak gefördert. Die Förderung ist mit 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten begrenzt. Für Unternehmen gelten die Deminimis Bestimmungen.

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Das noch verfügbare Förderbudget ist rund um die Uhr auf https://www.meinefoerderung.at/pv2015/main/budget ersichtlich. Sollte das Förderbudget vor dem 14. Dezember 2015 ausgeschöpft sein, wird die Einreichplattform geschlossen.

Weitere Informationen: Photovoltaik Leitfaden 2015 FAQs PV 2015 Leitfaden Förderung Photovoltaik

4. Begutachtung: Maßnahmen zur Energieunion

Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2015 das Maßnahmenpaket zur Energieunion präsentiert. Die Sparte Industrie übermittelt Ihnen in der Anlage die einzelnen Dokumente samt einer Übersicht über die wichtigsten Inhalte und einer Vorbegutachtung durch die WKÖ mit der Bitte um allfällige Stellungnahme bis

19.3.2015, an [email protected]

Hinweis zur Begutachtung

Das Paket umfasst eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Die Kommission definiert hier ihre Vision und Prioritätensetzung für die Energiepolitik der kommenden Jahre und spricht folgende eng miteinander vernetzten Dimensionen an:

• Energiesicherheit, Solidarität und Vertrauen; • ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt; • Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Energienachfrage; • Dekarbonisierung der Wirtschaft; • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

In dem fünfzehn Punkte umfassenden Aktionsplan benennt die Kommission eine Vielzahl von konkreten politischen und legislativen Vorhaben, die bis 2020 realisiert werden sollen. Ihre Umsetzung ist nach Vorstellung der Kommission die Voraussetzung zur Realisierung der Energieunion. In der Mehrzahl der Vorhaben handelt es sich um bereits laufende bzw. anstehende Initiativen. Doch setzt die Kommission in ihrem Strategiepapier auch einige neue Schwerpunkte.

Auf Basis der Konsultation soll ein Legislativvorschlag ausgearbeitet und nach den bisherigen Planungen im Sommer 2015 vorgelegt werden.

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Die Mitteilung zur Energieunion soll den Energie- und Umweltministern bei ihren Tagungen am 5./6. März 2015 vorgestellt und beim Europäischen Rat am 19./20. März 2015 von den Staats- und Regierungschefs grundsätzlich gebilligt werden. Nach einer ersten Debatte bei der Plenarsitzung am 25. Februar 2015 wird auch das Europäische Parlament Stellung zu der Mitteilung nehmen. Darüber hinaus will die Kommission jährlich einen Bericht zum Stand der Energieunion vorlegen, erstmals am Jahresende 2015.

Vor diesem Hintergrund wird das BMWFW eine österreichische Position koordinieren, in welche auch die WKÖ-Position einfließen soll.

Vorbegutachtung durch die WKÖ

Die Energieunion wird von der Kommission als ehrgeizigstes europäisches Energieprojekt seit der Gründung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl gesehen. Sie geht davon aus, dass mit der Energieunion eine fundamentale Veränderung eingeleitet werden kann. Mit der nun präsentierten Mitteilung hat die Europäische Kommission die bestehenden Herausforderungen adressiert und macht einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

Die WKÖ begrüßt das Projekt der Energieunion, die nun als strukturelle Antwort auf aktuelle energie- und klimapolitische Herausforderungen von der Europäischen Kommission forciert werden soll. Das Konzept der Energieunion muss im Einklang mit den Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 und dem Klima- und Energiepaket 2030 stehen, das im Oktober 2014 von den EU-Staats- und Regierungschefs verabschiedet wurde. Die WKÖ fordert in Anbetracht einer funktionierenden Energieunion Initiativen und strukturelle Maßnahmen, die europaweit koordiniert umgesetzt werden, und den Standort Europa nachhaltig sichern. Vorrangig ist der bestehende Regulierungsrahmen voll auszuschöpfen, bevor weitreichende Änderungen ins Auge gefasst werden. Schließlich betont die Kommission zu Recht, dass ein marktwirtschaftlicher Ansatz eine sichere Erdgasversorgung am besten gewährleisten kann.

Um dem Anspruch der Energieunion gerecht zu werden, reichen die nun vorliegenden Dokumente nicht aus. Die WKÖ fordert die Kommission auf, ihre Visionen ambitioniert und konsistent umzusetzen und in den jeweiligen Bereichen aktiv die Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Weitere Details: Energieunion Vorbegutachtung WKÖ Rahmenstrategie zur Energieunion Fahrplan zur Energieunion Energieverbundsystem Projekte zum Energieverbundsystem Entwurf zum Pariser Klimaschutzprotokoll Annex zum Pariser Klimaschutzprotokoll

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5. Energieeffizienzgesetz: Checkliste zum Handel von Maßnahmen

Die WKÖ hat gemeinsam mit der Sektion Energie, BMWFW eine Checkliste zum Handel mit Energieeffizienzmaßnahmen erstellt. Damit konnte jetzt auch klargestellt werden, wie mit betrieblichen Maßnahmen des Jahres 2014 bzw. 2015 umzugehen ist und wie und unter welchen Voraussetzungen diese Maßnahmen gehandelt werden können.

Weitere Informationen zum Thema Energieeffizienzgesetz finden Sie hier.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 STEUERN UND FINANZEN Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241 1. Wie soll die Steuerreform aussehen?

Die Lohnsteuer und die Lohnebenkosten in Österreich sind zu hoch, so der einhellige Tenor bei einer Gemeinschaftsveranstaltung der sparte.industrie mit der Abteilung Sozial- und Rechtspolitik und der Jungen Wirtschaft der WKOÖ zur Steuerreform am 4.3.2015. Deshalb verliert der Wirtschaftsstandort Österreich im Vergleich zum Haupthandelspartner Deutschland laufend an Wettbewerbsfähigkeit.

Georg Kofler, Professor an der JKU und Mitglied der Expertenkommission der Bundesregierung, berichtete über die geplante Tarifsenkung bei der Einkommenssteuer. Insbesondere soll der Eingangssteuersatz auf 25 Prozent gesenkt werden. Strittig ist derzeit noch, wie die Gegenfinanzierung der Steuerreform finanziert werden soll. Professor Johann Brunner von der JKU wünscht sich den Einbau einer Automatik in den Steuergesetzen, um die kalte Progression in Zukunft zu verhindern. Für die Präsidentin der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Verena Trenkwalder und Peter Reiter von der Jungen Wirtschaft ist neben der Senkung der Abgabenquote eine spürbare Erleichterung bei der Steueradministration insbesondere bei der Lohnverrechnung ein vordringliches Thema. Peter Brandner von der Weis(s)en Wirtschaft will die Steuerreform durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Grundsteuer sowie durch Streichung von Steuerausnahmen finanzieren.

„Für mich ist besonders wichtig, dass es neben einer Senkung der Lohnsteuer auch zu einer Senkung der Lohnnebenkosten kommt. Außerdem darf die Steuerreform nicht durch wachstumsfeindliche neue Steuern finanziert werden“, betont Anette Klinger, Steuersprecherin der sparte.industrie.

2. Energieabgabenrichtlinien (EnAbgR 2011) - Wartungserlass 2015

Mit diesem Erlass erfolgen die durch das Bundesgesetz (BG), mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 64/2014, erforderlich gewordenen Anpassungen der Energieabgaben-Richtlinien 2011.

Weiters werden der Erlass des BMF vom 25. Juli 2014 zur Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes, BMF-010220/0107-VI/9/2014, und der Erlass des BMF vom 24. Februar 2014 zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen, BMF-010219/0488-VI/4/2013 iZm dem Erlass des BMF vom 13. Oktober 2014, BMF-010220/0177-VI/9/2014, soweit die Elektrizitätsabgabe betroffen ist, eingearbeitet.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 STEUERN UND FINANZEN Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241 Darüber hinaus werden Hinweise zu antragsberechtigten sowie nicht antragsberechtigten Produktionsbetrieben im Sinne des Energieabgabenvergütungsgesetzes aufgenommen und erfolgen Klarstellungen zum zeitlichen Geltungsbereich des Energieabgabenvergütungsgesetzes idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, und seiner Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht.

Die Änderungen werden durch Fettdruck hervorgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Den vollen Wortlaut des Erlasses finden Sie hier.

3. Umsatzsteuer, neue Leistungsortregelung ab 1.1.2015 - Alle Informationen!

Wir haben bereits wiederholt berichtet, dass für elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher innerhalb der EU seit 1.1.2015 neue Leistungsortregeln gelten.

Bis Ende 2014 waren elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher in der EU in Österreich umsatzsteuerbar. Dafür musste 20 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der leistende Unternehmer war Kleinunternehmer.

Seit 1.1.2015 unterliegen elektronische Dienstleistungen der Umsatzsteuer des Landes, aus dem der Endverbraucher kommt. Bei der Abrechnung ist daher auf die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern zu achten. Hinzuweisen ist auch darauf, dass in einem solchen Fall die Kleinunternehmerumsatzsteuerbefreiung nicht gilt, wenn der Endverbraucher aus einem anderen EU-Land kommt. In der Anlage finden Sie die Mehrwertsteuersätze für elektronische Dienstleistungen in der EU.

Um den mit der Neuregelung verbundenen Verwaltungsmehraufwand in Grenzen zu halten besteht die Möglichkeit, dass sämtliche Umsätze für elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher in einem anderen EU-Land über den sogenannten Mini One Stop Shop (MOSS) gemeldet werden. Zu diesem Zweck ist eine Anmeldung bei Finanzonline erforderlich.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 STEUERN UND FINANZEN Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241

MWSt-Sätze auf elektronisch erbrachte DL ab 1.1.2015

BE - Belgien 21 Prozent

BG - Bulgarien 20 Prozent

DK - Dänemark 25 Prozent

DE - Deutschland 19 Prozent

EE - Estland 20 Prozent

FI - Finnland 24 Prozent

FR - Frankreich 20 Prozent

GR - Griechenland 23 Prozent

IE - Irland 23 Prozent

IT- Italien 22 Prozent

HR - Kroatien 25 Prozent

LV - Lettland 21 Prozent

LT - Litauen 21 Prozent

LU - Luxemburg 17 Prozent Fernsehdienstleistungen 3 Prozent

MT - Malta 18 Prozent

NL - Niederlande 21 Prozent

PL - Polen 23 Prozent

PT- Portugal 23 Prozent

RO - Rumänien 24 Prozent

SE - Schweden 25 Prozent

SK - Slowakei 20 Prozent

SI - Slowenien 22 Prozent

ES - Spanien 21 Prozent

CZ - Tschechien 21 Prozent

HU - Ungarn 27 Prozent

GB - Vereinigtes Königreich 20 Prozent

CY - Zypern 19 Prozent

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 TECHNOLOGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4221 1. Wichtiger Etappenerfolg beim Ausbau der Fachhochschule OÖ

WKOÖ: Neue FH-Studiengänge stärken Wirtschaftsstandort Oberösterreich

Die WKO Oberösterreich ist höchst erfreut über die kürzlich erfolgte Bewilligung von neuen Studien-plätzen für die Fachhochschule Oberösterreich durch das Bundesministerium für Wissenschaft, For-schung und Wirtschaft. „Mit den neuen Studiengängen Faserverbundwerkstoffe und Leichtbau, Lebens-mitteltechnologie und Ernährung sowie Automotive Mechatronics wird der Wirtschaftsstandort Oberös-terreich im Bildungsbereich wesentlich und gezielt gestärkt“, heben WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner und Günter Rübig, Obmann der sparte.industrie, die strategische Bedeutung dieser Genehmigung her-vor.

Der Masterstudiengang Lebensmitteltechnologie und Ernährung ist die logische Fortsetzung des bereits bestehenden Bachelor-Studienganges. „Mit dieser Studienrichtung wird dem Bedarf der vielen oö. Un-ternehmen im Lebensmittelsektor Rechnung getragen. Damit wird nicht nur das Studienangebot erwei-tert, sondern auch die Kompetenz im F&E-Bereich ausgebaut“, sieht Trauner ein wichtiges Signal für die innovative oö. Lebensmittelwirtschaft.

„Faserverbundwerkstoffe sind eines der Materialien mit den größten Zukunftspotentialen und der neue FH-Studiengang ist daher eine wichtige Säule zur Positionierung Oberösterreichs in diesem chancenrei-chen Technologiefeld“, so Rübig. Dass der Studiengang Automotive Mechatronics tatsächlich umge-setzt wurde, ist für Rübig ein riesen Erfolg, der sich auf die vehementen Forderung der oö. Automobil-zulieferer zurückführen lässt. „Diese Entscheidung ist mehr als erfreulich, da nun auch die Forderun-gen der Automobilzuliefererindustrie, die in Oberösterreich das Herzstück der Industrie bildet, berück-sichtigt wurden. Zudem bedeutet der Studiengang eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der großen Anzahl von Leitbetrieben und KMU im Bereich der Fahrzeugindustrie und des Automobil-Zuliefersek-tors.“

Steigerung des oö. Anteils an FH-Studienplätzen erforderlich

Bei aller Freude über die Zuteilung von insgesamt 53 neuen Studienplätzen für die drei neuen Studien-gänge bei österreichweit 315 neu genehmigten Plätzen ist dies nur ein Etappenerfolg. Oberösterreich verfügt nämlich insgesamt mit rund 5.500 Studienplätzen nur über 13 Prozent der österreichweiten FH-Studienplätze. „Mittelfristiges Ziel müsste zumindest sein, einen Anteil an den Studienplätzen zu haben, der dem Anteil der oö. Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Österreichs – das sind 17 Prozent – entspricht“ zeigt Trauner die strategische Zielsetzung auf.

Ideen für einen weiteren Ausbau der Fachhochschule Oberösterreich gibt es viele. „Im Zeitalter der verstärkten IT-Vernetzung im Automobil wäre ein Studiengang Automotive Computing äußerst wichtig. Neben neuen Studiengängen muss es in Zukunft auch darum gehen, bestehende Studiengänge mit gro-ßen Bedeutung für die oö. Wirtschaft und großer Nachfrage bei den Studienanfängern, auszubauen“, so Rübig. Als Beispiele dafür nennt er: Mechatronik/Wirtschaft, Metall- und Kunststofftechnik sowie Automatisierungstechnik.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 TECHNOLOGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4221 2. Industrie 4.0 in Österreich scheitert am Faktor Mensch

Laut einer Studie von CSC ist die Arbeitswelt in Österreich nicht auf eine vernetzte Produktion vorbereitet – es fehlt an Fachkräften.

Die Arbeitswelt in Österreich ist auf eine vernetzte Produktion (Industrie 4.0) nicht vorbereitet. In knapp jedem zweiten Unternehmen fehlt es heute schon an Fachkräften, die mit IT-Wissen plus Ferti-gungs-Know-how die vierte industrielle Revolution gestalten könnten. Zudem plant nicht einmal jeder vierte Betrieb Aus- und Weiterbildungs-programme zum Thema Industrie 4.0. Für die Umsetzung der Vision von der intelligenten Fabrik kommt dem HR-Management damit eine Schlüsselrolle zu. Das ist das Ergebnis der „Industrie-4.0-Studie“ von CSC. Dafür wurden Entscheidungsträger aus Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern befragt. Die Kernbranchen der Umfrage sind Industrieunternehmen, produzierendes Gewerbe und IT. Die Nettostichprobe beträgt 900 Interviews in der DACH-Region – da-von 500 in Deutschland, 250 in Österreich und 150 in der Schweiz.

„In der Industrie 4.0 konzentrieren sich die Betriebe derzeit in erster Linie auf die Lösung technologi-scher Herausforderungen“, sagt Peter Körner, Experte für Personalmanagement bei CSC CEE. „Die Fol-gen der Transformation für die Arbeitsorganisation werden in der Praxis jedoch noch massiv unter-schätzt. Vom konkreten Anforderungsprofil für eine Fachkraft 4.0, über neue Arbeitsmodelle für Pro-jektphasen bis zur stärkeren Einbindung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse – klaffen offene Bau-stellen in DACH Unternehmen.“

In Zukunft wird auf dem Weg zur Smart Factory die klassische Arbeits-Trennung zwischen einerseits „Planungs-Spezialisten“ und andererseits „Kollegen mit Kontrollaufgaben“ schrittweise aufgehoben. Der Grund: Die intelligente Kombination bestehender Technologien für die vernetzte Fabrik erfordert übergreifende Prozesse, in denen das Know-how der Mitarbeiter gebündelt wird und zu neuen Produk-tionsabläufen führt. Diese Auflösung fester Abteilungen und die Zusammenarbeit mit unbekannten Kol-legen wird das soziale Klima in der Belegschaft verändern. Um hier den Zusammenhalt nicht unnötig zu gefährden, sollten die Betriebe möglichst frühzeitig ein HR-Management betreiben, das den Über-gang zur Industrie 4.0 professionell begleitet.

Die führende Rolle des Personalmanagements auf dem Weg zur Industrie 4.0 ist nicht zuletzt durch die aktuelle Ausbildungssituation an den Hochschulen begründet. Eine akademische Ausbildung, die gleichzeitig ingenieurwissenschaftliche und IT-Kenntnisse vermittelt, hat sich bisher nicht etabliert. „Das Problem ist nicht nur der bekannte Mangel an Ingenieuren und Informatikern von den Hochschu-len“, sagt Körner. „Die Betriebe brauchen vielmehr Fachkräfte, die als Ingenieure zusätzlich IT-Wissen mitbringen und darüber hinaus Know-how aus Logistik und Fertigung. Nur diese Spezialisten werden in der engen Zusammenarbeit vor Ort in der Lage sein, die neuen produktionstechnischen Abläufe in ei-nem gesteuerten Netzwerk zu planen und umzusetzen“, so Peter Körner.

Quelle: 04.03.2015, pi/Rudolf Felser http://www.computerwelt.at/news/karriere/arbeitsmarkt/detail/artikel/110099-industrie-40-in-oesterreich-scheitert-am-faktor-mensch

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 TECHNOLOGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4221 3. Apps, Beacon & Co - Welche Zukunft bieten mobile Applikationen für Unternehmen?

Lässt sich mit Apps unmittelbar Geld verdienen oder sind sie ein Instrument für Marketing und Kun-denbindung? Welche Technologien sind bereits heute verfügbar, um z.B. Servicetechnikern in Produk-tionshallen oder Kunden in Einkaufszentren für die konkrete Situation vor Ort die passenden Informa-tionen zu bieten? Welche Daten darf man sammeln und wann muss eine Zustimmung dazu eingeholt werden bzw. wer haftet bei Datenverlust und -missbrauch?

Eines ist klar, mobile Anwendungen beeinflussen die Produktentwicklung, Logistik, das Service und Marketing. Sie verändern das Einkaufsverhalten und den privaten Alltag. Die Entwicklung geht einer-seits zu spezifischerer Information (kontextsensibel) und anderseits zu Information mit Erlebniswert (spielerischer Aspekt).

Das detaillierte Programm finden Sie >> hier.

Termin: 24. März 2015, 15:00 bis 18:00 Uhr Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz

Teilnahmegebühr EUR 39,--

Kontakt: TIM - Technologie- und Innovations-Management, WKOÖ, T 05-90909-3548, E [email protected]

4. Online-Umfrage „Barriers to cooperation in Research and Innovation in the Danube Re-gion”

Um Hindernisse bei der internationalen FTI-Zusammenarbeit in der Donauraumregion zuerkennen und besser verstehen zu lernen, wurde im Rahmen des Danube-INCO.Net Projekts (welches die EU-Do-nauraumstrategie unterstützt) eine Umfrage gestartet, zu deren Teilnahme Sie herzlich eingeladen sind. Das Ausfüllen benötigt etwa 10 Minuten und hilft bei der Ausarbeitung neuer politischer Ansätze und entsprechender Vorschläge an Policy Maker.

Umfrage bis 20. März 2015 online.

Zur Umfrage: www.danube-inco.net/survey-on-barriers-to-cooperation

5. FFG Online-Seminar: Kostenplanung und Gender-Aspekte in Horizon 2020

Worauf es bei der Kostenplanung und beim Gender-Aspekt im Antrag ankommt, fassen die ExpertInnen der FFG jeweils kurz und prägnant via Online-Seminar zusammen. Im Anschluss an die Präsentation be-steht die Möglichkeit - online - Fragen mit den ExpertInnen zu diskutieren.

• Webinar „Kostenplanung und -darstellung in Horizon 2020“

FOKUS auf Säule 2 „Industrielle Technologien“ und Säule 3 „Gesellschaftliche Herausforderungen“

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 TECHNOLOGIE Mag. DI Johann Baldinger | T 05-90909-4221

Die Planung der Kosten sowie die Darstellung im Antrag sind zentrale Punkte in der Entwicklung und Beantragung von Horizon 2020 – Projekten. Dieses Online-Seminar erläutert die wichtigsten Regeln und praktische Erfahrungen rund um die Kostenthematik in Horizon 2020. Es richtet sich an all jene, die an einem Projektantrag als KoordinatorIn oder PartnerIn mitwirken.

Termin: 17. März 2015, 10:30 - 11:30 Uhr

Nähere Infos und Anmeldung finden Sie >> hier.

• Webinar „Gender-Aspekte in Horizon 2020“

FOKUS auf Säule 2 „Industrielle Technologien“ und Säule 3 „Gesellschaftliche Herausforderungen“

Oft vernachlässigt, aber manchmal das Zünglein an der Waage! Die Berücksichtigung von Gender-Aspekten ist relevant bei der Entwicklung und Beantragung von Horizon 2020-Projekten. Dieses On-line-Seminar erläutert den Policy-Background und praktisches Überblickswissen rund um die Genderthematik in Horizon 2020. Es richtet sich an alle jene, die an einem Projektantrag als Koor-dinatorIn oder PartnerIn mitwirken.

Termin: 18. März 2015, 10:30 - 11:30 Uhr

Nähere Infos und Anmeldung finden Sie >> hier.

Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung und die Zugangsdaten für das gewählte Webinar.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 AUSSENHANDEL Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241 1. Antidumping: kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, China, Taiwan

Im Juni 2014 wurde ein AD-Verfahren gegen Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit den Tarifnummern 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81,7220 20 89 mit Ursprung in China und Taiwan eingeleitet. Im Dezember 2014 ordnete die Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren an.

Die Kommission hat in der Zwischenzeit eine Untersuchung durchgeführt und festgestellt, dass fast alle Schadensindikatoren einen negativen Trend zeigen (ausgenommen Produktionskapazität und Rentabilität zeigen einen leicht positiven Trend) und dass einzig die gedumpten Importe aus den genannten Ländern für die Schädigung der Unionsindustrie verantwortlich sind. Sie schlägt daher die Einführung von vorläufigen AD-Zöllen für Einfuhren des genannten Erzeugnisses aus China und Taiwan vor. Die vorläufigen Maßnahmen für China sollen knapp über 25 Prozent und für Taiwan ca. 12 Prozent betragen. Für kooperierende Hersteller soll für beide Länder ein geringerer AD-Zollsatz festgelegt werden, sowie für einige Unternehmen ein unternehmensspezifisch niedrigerer AD-Zoll gelten soll.

Die AD-Maßnahmen sollen für die Dauer von sechs Monaten gelten.

Sie zollamtliche Erfassung von Ursprungserzeugnissen Chinas wird hinsichtlich des gleichzeitig eingeleiteten AS-Verfahrens fortgesetzt. Ob die ab 17.12.2014 zollamtlich erfassten Einfuhren auch rückwirkend einem AD- bzw. allfälligen AS-Zoll unterworfen werden, soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 AUSSENHANDEL Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241 2. Europatag 2015 – 20 Jahre Österreich in der EU – Erfolgsgeschichte mit Zukunft?

Vor 20 Jahren – am 1.1.1995 – trat Österreich der EU bei. Unser Land hat – trotz mancher bürokratischer Hemmnisse – von allen Stufen der Integration (EU-Beitritt, Euro-Einführung und EU-Erweiterung) ökonomisch profitiert.

Aus diesem Grund möchten wir Sie zum Europatag „20 Jahre Österreich in der EU“ in der WKÖ einladen. Ziel der Veranstaltung ist nicht nur eine Bilanz der 20-jährigen Mitgliedschaft. Wir wollen auch Zukunftsszenarien entwickeln: Welches sind die drängendsten Herausforderungen vor denen Europa und Österreich aus Sicht der Wirtschaft stehen? Und vor allem, wie können wir sie gemeinsam mit den europäischen Wirtschaftsverbänden erfolgreich meistern, um Wachstum und Beschäftigung zu forcieren und unnütze Bürokratie einzudämmen?

Wir freuen uns, mit den Spitzenrepräsentanten und den Generalsekretären der vier größten europäischen Wirtschaftsverbände zu diesen Themen diskutieren zu können.

23. März 2015, 10.00 – 12.30 Uhr Wirtschaftskammer Österreich, Julius Raab Saal Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

Das Programm sowie weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie hier abrufen Anmeldung bitte bis spätestens 18. März 2015 mittels Online-Formular

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 DI Peter Mayr | T 05-90909-3633 BETRIEB UND UMWELT DI Christian Gojer | T 05-90909-3632 1. Abgabebeschränkungen bei Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Die Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe verbietet die Abgabe einer Reihe von Chemikalien an Mitglieder der Allgemeinheit, weil sie zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Mit der Ausgangsstoffverordnung BGBl. II Nr. 31/2015 wird anstelle des strikten Abgabeverbots ein Registrierungssystem für Wasserstoffperoxid (12 bis 35 Gewichtsprozent), Nitromethan (30 bis 40 Gewichtsprozent) und Salpetersäure (3 bis 10 Gewichtsprozent) eingeführt.

Bei Abgabe solcher Chemikalien an Mitglieder der Allgemeinheit müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden wie zB Registrierung der Transaktion, Aushändigen eines Kassenbeleges, spezielle Kennzeichnung des Produkts.

Die Verordnung betrifft vor allem Unternehmen die Chemikalien an Mitglieder der Allgemeinheit abgeben, für die die EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe eine Registrierungspflicht vorsieht.

Die Ausgangsstoffverordnung ist am 24. Februar 2015 in Kraft getreten.

Detaillierte Informationen unter wko.at/ooe/service/umweltnews.

2. Neue Prüfmethode zur Untersuchung chemischer Substanzen

Auf OECD-Ebene wurde eine neue Prüfmethode zur Untersuchung chemischer Substanzen auf Reproduktionstoxizität, die sogenannte „erweiterte Eingenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität“, entwickelt. Die neue Methode findet nun auch Berücksichtigung in den Standarddatenanforderungen nach der REACH-Verordnung.

Diese Änderung betrifft Unternehmen, die Stoffe ab 10 Tonnen/Jahr nach der REACH-Verordnung registrieren.

Diese Verordnung (EU) Nr. 2015/282 tritt am 13. März 2015 in Kraft.

Weitere Informationen:

Informationen zu REACH auf wko.at

Liste aller Stoffbeschränkungen gem. REACH-Verordnung auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 DI Peter Mayr | T 05-90909-3633 BETRIEB UND UMWELT DI Christian Gojer | T 05-90909-3632 3. Neues Referenzverfahren für die PAK-Analyse in Weichmacherölen

Die Änderung betrifft Unternehmen, welche Weichmacheröle für die Herstellung von Reifen oder Reifenbestandteile in Verkehr bringen oder verwenden. Anhang XVII Ziffer 50 der REACH-Verordnung limitiert den Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Weichmacherölen. Die aktuellen Änderungen (EU-Verordnung Nr. 2015/326) legen ein neues Referenzverfahren für die PAK-Analyse fest.

Ferner wird festgelegt, dass bis auf weiteres keine Neubewertung der Beschränkungen für Phthalate in Spielzeugen oder Babyartikel erforderlich sind.

Diese Verordnung tritt am 23. März 2015 in Kraft. Die bisherige Referenzmethode für die Bestimmung von PAK in Weichmacherölen ist noch bis am 23. September 2016 zulässig.

Weitere Informationen:

Informationen zu REACH auf wko.at

Liste aller Stoffbeschränkungen gem. REACH-Verordnung auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA

4. Altlasten in Österreich

Das Umweltbundesamt hat den Fortschritt der Altlastensanierung in Österreich in einem neuen Umweltbundesamt-Report veröffentlicht. Der Report (Band 0507) informiert über den Bearbeitungsstatus der erfassten Flächen und über die Fortschritte bei der Sanierung von Altlasten im ganzen Bundesgebiet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.wko.at/ooe/service/umweltnews.

5. Verpackungskoordinierungsstelle durch BMLFUW festgelegt

Der Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat mit BGBl. II Nr. 38/2015 als Koordinierungsstelle die „Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige Gesellschaft mbH (VKS)“ betraut. Diese ist beim Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.at) angesiedelt. Sie übernimmt Aufgaben (zB Information, Kontrollen) im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung 2014.

Die Bestellung erfolgt auf Grund des § 14 Abs. 2a AWG. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2014, Zl. BMLFUW-UW.2.1.16/0184-V/6/2014 erfolgte die Übertragung der Aufgaben gemäß § 30a in Verbindung mit § 13b Abs. 1 AWG 2002. Die Koordinierungsstelle VKS ist bis 31. Dezember 2024 betraut. Weiterführende Links unter wko.at/ooe/service/umweltnews.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 WIRTSCHAFTSPANORAMA MMag. Simon Steidl | T 05-90909-4230 1. Arlbergtunnel Komplett-Sperre

Derzeit findet eine Generalsanierung des Arlberg-Straßentunnels statt. Dazu ist es auch notwendig, im heurigen Sommer den Tunnel komplett zu sperren. Als Ersatzstraße steht – außer großräumigen Umfahrungen – nur der Arlberg-Pass zur Verfügung. Auf-grund des zu erwartenden hohen (Pkw)-Verkehrsaufkommens sind umfangreiche Verkehrsbeschränkun-gen verordnet worden, die jedoch den Ziel- und Quellverkehr ausnehmen.

Zur besseren Orientierung wurde ein Merkblatt verfasst.

2. Mindestentgeltkontrolle Als ASok-Spezial-Ausgabe wurde eine Monografie über die neue Mindestentgeltkontrolle durch das Lohn- und SozialdumpingbekämpfungsG (LSDB-G) veröffentlicht. Das Buch kann mittels Bestellschein angefordert werden.

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Ausgabe 5 | 10.3.2015 WIRTSCHAFTSRECHT Dr. Ernst Grafenhofer | T 05-90909-4241 1. Begutachtung: UWG-Novelle 2015

Bei uns liegt die Regierungsvorlage für die UWG-Novelle 2015 auf. Grund der Novelle ist der Umstand, dass die Europäische Kommission einige Defizite in der Umsetzung der RL über unlautere Geschäftspraktiken moniert hatte und ohne entsprechende Anpassungen des UWG eine Klage vor dem EuGH unausweichlich gewesen wäre.

Die Änderungen beschränken sich auf die notwendigen Anpassungen. Die Novelle soll am 12. März 2015 im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates behandelt werden.

2. Vorankündigung: Sicher & effizient Ihren Betrieb vor Schaden schützen

Das interne Kontrollsystem (IKS) hilft Ihnen Fehler und betriebsschädigende Handlungen in Ihrem Betrieb rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Erfahren Sie mehr über das IKS am Beispiel des Prozesses von Rechnungseingang bis Zahlungsausgang.

Zu diesem aktuellen Thema „Sicher & effizient Ihren Betrieb vor Schaden schützen!“ werden folgende Veranstaltungstermine bzw. –orte angeboten:

Di, 14.4.2015: 16.00 – 18.00 Uhr, WIFI Linz Di, 9.6.2015: 16.00 – 18.00 Uhr, WKO Ried

Preis: WKOÖ-Mitglieder: EUR 49,-- Nicht-Mitglieder: EUR 59,--

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Vorankündigung.

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