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DAAD Startseite / Infos für Deutsche / Studieren im Ausland / Stipendien und Finanzen / Stipendien finden und bewerben [/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/] Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden • DAAD Überblick Programmziel Dieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Promotionsvorhabens im Ausland zu forschen und sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus werden der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit internationalen Fachkolleginnen und Fachkollegen unterstützt. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer deutschen oder ausländischen Hochschule promovieren. Bewerber aus den Fachbereichen Bildende Künste oder Musik, die mit einem künstlerischen Projekt, bzw. Bewerber, die im Bereich Architektur mit einem Vorhaben mit praktischer Ausrichtung promovieren, bewerben sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen und Arbeitsproben im Programm „Jahresstipendien für Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film bzw. Musik bzw. Architektur“ zu dem dort genannten Termin. Im Übrigen gelten für sie die Bedingungen des Programms „Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden“. Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da die Begabtenförderungswerke Auslandsaufenthalte ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können. „Kollegiaten“ der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. „Stipendiaten“ der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthalts ruht. Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service

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DAADStartseite / Infos für Deutsche / Studieren im Ausland / Stipendien und Finanzen / Stipendienfinden und bewerben [/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/]

Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden • DAAD

Überblick

ProgrammzielDieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Promotionsvorhabensim Ausland zu forschen und sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Darüber hinauswerden der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit internationalen Fachkolleginnenund Fachkollegen unterstützt.

Wer kann sich bewerben?Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden,die an einer deutschen oder ausländischen Hochschule promovieren.

Bewerber aus den Fachbereichen Bildende Künste oder Musik, die mit einem künstlerischenProjekt, bzw. Bewerber, die im Bereich Architektur mit einem Vorhaben mit praktischerAusrichtung promovieren, bewerben sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen undArbeitsproben im Programm „Jahresstipendien für Graduierte im Fachbereich BildendeKünste/Design/Film bzw. Musik bzw. Architektur“ zu dem dort genannten Termin. Im Übrigengelten für sie die Bedingungen des Programms „Jahresstipendien für Doktorandinnen undDoktoranden“.Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eineAuslandsförderung des DAAD bewerben, da die BegabtenförderungswerkeAuslandsaufenthalte ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer dem DAAD-Stipendiumvergleichbaren Leistung unterstützen können.

„Kollegiaten“ der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sindbewerbungsberechtigt. „Stipendiaten“ der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) könnensich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt derDAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch einAufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenndas Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderungdurch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können inAbstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendiumwährend des gesamten Auslandsaufenthalts ruht.

Deutscher Akademischer AustauschdienstGerman Academic Exchange Service

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Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischerStaatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Mehr[https://www.daad.de/ausland/studieren/bewerbung/de/59-bewerbung-um-ein-stipendium/]

Was wird gefördert?Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland, die im Rahmen einer Promotion stehen. Die Forschungsvorhaben können an einer Hochschule, einem außeruniversitärenForschungsinstitut oder in einem industriellen Forschungslabor durchgeführt werden.

Auslandsaufenthalte, die lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums aneiner Hochschule dienen, können nicht gefördert werden.

Wenn Sie an einem „Master-"Studiengang (bei Promotionen in Großbritannien in der RegelMRes) interessiert sind, bewerben Sie sich bitte im Stipendienprogramm „Jahresstipendienfür Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer“.

Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sichgegenseitig aus.Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, geben Sie bitte alle geplanten„Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an. Es gelten der Bewerbungstermin und dasBewerbungsverfahren des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalbbeim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus.Um die Förderung einer medizinischen Promotion im Rahmen dieses Programms könnensich ausschließlich graduierte Mediziner bewerben.

StipendienleistungenDas Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate

Reisekostenzuschuss je nach Gastland

Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten von 102 Euro

Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einenbestimmten Status angezeigt:

Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nachLändern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbeitrag zusammen. Bei unvollständigenKalendermonaten kann die Auszahlung anteilig erfolgen. Die Stipendien für Studierendeund Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.B. Bachelor) und Graduierteim weiterführenden Studium (z.B. Master) sowie für in Graduiertenprogrammengeförderte Promovierte zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhaltenStipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfasseneiner wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden. Die genannten Stipendienraten

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gelten für die im Jahre 2015 für das akademische Jahr 2015/2016 vergebenen Stipendienund sind daher nicht als bindend zu betrachten.

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungengewährt werden:

Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro

Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhabenentstehen (in der Erstbewerbung zu begründen)

Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze, mehr[https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/liste_studiengebuehren_stipdb_deutsche.pdf]

Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache: Weitere Informationen[http://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/sprachkurse.zip]

Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden inangemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet.

Dauer der Förderung7 bis in der Regel 12 Monate; die individuelle Förderdauer wird von einerAuswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt. Eine mehr als einjährige Förderung ist nur für Doktoranden deutscher Hochschulen möglich,die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführenmüssen. Deren Notwendigkeit muss besonders begründet werden. Die Bewilligung erfolgt indiesen Fällen für maximal 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Verlängerung desStipendiums ist abhängig vom erfolgreichen Fortschritt der Arbeiten, derBewerberkonkurrenz und den verfügbaren Finanzmitteln.

Bewerbungsvoraussetzungen

BewerbungsvoraussetzungenAkademische Qualifikation:Wenn Sie an einer deutschen Hochschule promovieren, müssen Sie zum Zeitpunkt derBewerbung einen deutschen Hochschulabschluss bzw. eine vergleichbare Qualifikationnachweisen, der bzw. die Sie zur Promotion an einer deutschen Hochschule berechtigt. Absolventen von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn eine deutsche oderausländische Hochschule bescheinigt, dass die Voraussetzungen für einPromotionsverfahren bzw. für die Zulassung zum Promotionsstudium vorliegen.

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule promovieren, müssen Sie zum Zeitpunkt derBewerbung einen Universitätsabschluss sowie spätestens vor Stipendienantritt dieZulassung der Gasthochschule nachweisen. Ein Stipendium für eine Fortführung der

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Promotion im Gastland ist nur unter der Bedingung möglich, dass Sie sich zumBewerbungstermin noch nicht länger als 18 Monate dort aufhalten.

Die Aufnahme des Promotionsstudiums sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger alsdrei Jahre zurückliegen.

Organisatorische Voraussetzungen:Für die Vorbereitung des Auslandsaufenthalts, insbesondere die Beschaffung desArbeitsplatzes an der ausländischen Gastinstitution und die notwendige Absprache zurProjektdurchführung, sind Sie selbst verantwortlich. Diese Vorbereitungen müssen bei derAntragstellung abgeschlossen sein. Falls an der Gasthochschule Studiengebühren erhoben werden, müssen Sie sich um einenErlass oder eine Ermäßigung bemühen und das Ergebnis dieser Bemühungen mit derBewerbung nachweisen.Für eine Förderung aller im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerber wird erwartet,dass sie die Absicht haben, nach Abschluss des jetzigen Studien- bzw. Forschungsabschnittswieder nach Deutschland zurückzukehren.Der DAAD setzt voraus, dass Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevantenInformationen (Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehendeAufenthalts- und Reiseformalitäten) selbst recherchieren. Einige wichtige Hinweise könnenSie auf den DAAD-Länderseiten [https://www.daad.de/laenderinformationen/de/] finden,jedoch ist in der Regel zusätzlich die Kontaktaufnahme zur gastgebenden Institutionerforderlich. Die Verantwortung für die gegebenenfalls erforderliche Einschreibung undinsbesondere die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor demErgebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt auf Seiten der Bewerberinnen undBewerber.

SprachkenntnisseSie müssen generell nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über dievon der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten bzw. für die Realisierungdes Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sollten diese zum Zeitpunkt derBewerbung noch nicht ausreichend sein, müssen Sie belegen, wie Sie die notwendigenSprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden.

Kenntnisse der Landessprache sind – auch wenn die Unterrichts- oder Arbeitssprache von ihrabweicht – erwünscht. Bei Feldarbeiten sind sie in der Regel erforderlich.

Einige Hinweise auf die Unterrichtssprache(n) bzw. auf die zum Studium geltendenSprachanforderungen im Zielland finden Sie auf den DAAD-Länderseiten[https://www.daad.de/laenderinformationen/de/].

AuswahlverfahrenDer DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzteAuswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachten und über dieStipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und

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Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regelehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht. Der Zeitpunkt derAuswahlen und ob diese mit oder ohne persönliche Vorstellung stattfinden, hängt von derZielregion bzw. dem Stipendienprogramm ab.

AuswahlkriterienEines der wichtigsten Auswahlkriterien ist die überzeugende akademische Qualifikation derBewerberinnen und Bewerber, dokumentiert durch:

Studienleistungen in Bezug auf die Studiendauer

Qualität der Abschlussarbeit

Ggf. wissenschaftliche Veröffentlichungen

Einschlägige Sprachkenntnisse zur erfolgreichen Realisierung des Vorhabens

Bei Bewerbungen mit dem Ziel der Durchführung eines individuellen Forschungsvorhabenswerden bewertet:

Qualität der fachlichen Darstellung des Forschungsvorhabens sowie der Vorarbeiten

Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens

Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyseund Auswertungsschritte)

Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)

Eignung der Gastinstitution (Begründung des Auslandsaufenthaltes und der Wahl derGasthochschule)

Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die eigenenwissenschaftlichen und beruflichen Pläne

Bei Bewerbungen auf die Förderung der Teilnahme an einem Ph.D.-Studiengang im Auslandwerden als Auswahlkriterien herangezogen:

Qualität der Darstellung des Vorhabens einschl. Begründung der eigenen Motivation

Angemessenheit des Arbeitsprogramms/des Zeitplans

Ggf. eigene Vorarbeiten

Bedeutung des Vorhabens für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne

Zusätzliche außerfachliche Kriterien:

Außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

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Weitere Sprachkenntnisse

Bewerbungsverfahren

BewerbungsunterlagenIm DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

Online-Bewerbungsformular

tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum außerfachlichem Engagement (max. 3 Seiten)

Publikationsliste (max. 10 Seiten), wenn vorhanden

Zusammenfassung der Master (ggf. Bachelor-), Magister-, Diplom- oderStaatsexamensarbeit (ca. 1 Seite)

bei individuell betreuten Promotionen:

ausführliche Darstellung des Dissertationsvorhabens (5 -10 Seiten) mit:- Darlegung des Forschungs- und Bearbeitungsstandes- Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts und - detailliertem Zeitplan mit monatlichen, ggf. wöchentlichen Angaben mit einzelnenArbeitsschritten

bei geplanter Teilnahme an einem PhD-Studiengang:

Zulassung zum Programm; diese kann bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden,wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt

Nachweis über bestehende Kontakte zum Koordinator des Studiengangs durch Einreichender Korrespondenz

Zusätzlich für alle:

Nachweis der formellen Annahme und Betreuung als Doktorand (bei geplanter Promotionin Deutschland) bzw. der Zulassung der Gasthochschule (bei geplanter Promotion imAusland); ggf. Bestätigung per Formular (Formular)[https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/bestaetigung_über_die_vergabe_des_dissertationsthemas.docx]

Zusage der ausländischen Gasthochschule bzw. des Gastinstituts für Arbeitsplatz undBetreuung bzw. Forschungserlaubnis mit Angabe, ob Studiengebühren erhoben werden.Bei Archivaufenthalten wird eine Zusage zur Nutzung der Einrichtung benötigt.

Hochschulzeugnisse: - Studienabschluss (Master, Diplom, Magister, Staatsexamen) - Ggf. Zwischenprüfung/Vordiplom/ggf. Bachelor

Sprachzeugnis

Nachweis über Einkünfte während des Auslandsaufenthalts (Formular)

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[https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/nachweis_ueber_einkuenfte.docx]

Per Post einzureichen:

Zwei aktuelle Gutachten von Hochschullehrern der deutschen (im Ausnahmefall aucheiner ausländischen) Hochschule; eines davon von der Betreuerin oder dem Betreuer derDoktorarbeit; die Gutachten sind in verschlossenem Umschlag an die zuständigeArbeitseinheit im DAAD zu senden.

Hinweise zum SprachnachweisDer Nachweis der - für die Zulassung an der Gasthochschule oder für die Realisierung desVorhabens - erforderlichen Sprachkenntnisse (Unterrichts- oder Arbeitssprache, beiFeldforschung: auch Landessprache) kann auf dem DAAD-Sprachnachweisformular[https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/daad-sprachnachweis_deutsche.pdf] oderdurch ein „befreiendes“ Sprachzeugnis[https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/liste_befreiende_pruefungen_daad_stand_okt._2014.pdf](nicht älter als zwei Jahre) erfolgen. Das Zeugnis muss den Stand der Sprachkenntnisse zumZeitpunkt der Bewerbung bescheinigen. Das DAAD-Sprachnachweisformular muss vom jeweiligen (ausländischen) Lektor bzw. derLektorin oder von einem Prüfungsberechtigten des Sprachenzentrums bzw. desFachbereichs für die jeweilige Fremdsprache ausgestellt werden. Hier finden Sie eineHandreichung[https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/handreichung_sprachenzentren.pdf] fürLektoren und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars.Liegt Ihnen bereits das für die Zulassung zum Studium erforderliche Sprachzeugnis vor (z.B.TOEFL), sollten Sie dieses Zeugnis auf jeden Fall einreichen. Handelt es sich dabei nicht umein „befreiendes Zeugnis“, müssen Sie ein solches oder einen Nachweis auf DAAD-Sprachzeugnisformular zusätzlich einreichen.

Hinweis zu den BewerbungsunterlagenUnvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung fürdie Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beimBewerber.Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentumüber. Die Daten von Stipendiaten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem „Gesetzzum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung”gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. DieUnterlagen erfolgloser Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

BewerbungsterminWesteuropa, Nordamerika, Türkei, MOE-Länder, GUS (inklusive Kaukasus undZentralasien):15. März, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab August15. Juni, Auswahltermin September/Oktober, Stipendienantritt ab Januar des FolgejahresLetztmalig zusätzlich für Bewerbungen im Jahr 2015: 01. September, Auswahltermin

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November, Stipendienantritt ab Januar 201615. November, Auswahltermin im Februar, Stipendienantritt ab April des Folgejahres

Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika, Asien (außer Taiwan, VRChina), Ozeanien:30. September, Auswahltermin November/Dezember, Stipendienantritt ab Februar desFolgejahres31. März, Auswahltermin im Mai/Juni, Stipendienantritt ab August

Taiwan, VR China (ohne Hongkong und Macao):30. September für Stipendienantritt ab September des Folgejahres

Australien, Neuseeland:30. September für Stipendienantritt ab März des Folgejahres

Kontakt und weitere Informationen

Kontakt und weitere InformationenHaben Sie noch Fragen? Nutzen Sie das Kontaktformular des DAAD-Infocenters[https://www.daad.de/ausland/service/fragen/de/7584-kontaktformular-fuer-deutsche/] undschicken Sie uns eine Anfrage.Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen diesesDAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog.„Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt.Zunächst durchlaufen alle Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenenAuswahlprozess. Das bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot anschließendeNominierungsverfahren ist für den Bewerber obligatorisch. Das Einverständnis zurWeitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle erklären die Bewerber aufdem Online-Formular im DAAD-Portal. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischenRegierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendiumentsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen.Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Rankingnachfolgende Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist jenach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Diebetroffenen Bewerber werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten desNominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:Hinweise zu GroßbritannienZwei der regulären DAAD-Jahresstipendien sind Kurt Hahn gewidmet. Zusätzlich verleiht derKurt Hahn Trust kleinere Stipendien an Deutsche, die bereits an der Universität Cambridgeeingeschrieben sind. Nähere Informationen hierzu sind zu finden unter Informationen [http://www.ist.admin.cam.ac.uk/grants-and-scholarships/kurt-hahn-trust]

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Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen imgewünschten Zielland Großbritannien[//www.daad.de/laenderinformationen/grossbritannien/de/]Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)[https://www.daad.de/ausland/service/fragen/de/7583-faq-haeufig-gestellte-fragen/] imZusammenhang mit Auslandsaufenthalt und DAAD-Stipendien