baden-württemberg · Äbw 02 • 2010 47 anzeige baden-württemberg amts- und mitteilungsblatt der...
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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 65. Jahrgang | Gentner Verlag
ÄrzteblattBaden-Württemberg
02 | 2010
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ÄBW-marktGentner Verlag Postfach 10 17 4270015 Stuttgart
Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl:
❏ Stellenangebote 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig)❏ Stellengesuche 2,45 € pro mm Höhe (1-spaltig)❏ Dienstleistungen 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig)❏ Seminare 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig)❏ Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig)
3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig):❏ Praxissuche ❏ Verkäufe❏ Praxisabgabe ❏ Kaufgesuch❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Immobilien-Vermietung/❏ Praxisgemeinschaft Verpachtung/Verkauf❏ Belegbetten ❏ Reisen❏ Niederlassungsangebote ❏ Heiraten/Bekanntschaften❏ Vertretung ❏ Sonstiges
❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit)❏ in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit)
Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏ mit Telefonnummer❏ mit kompletter Anschrift ❏ mit Faxnummer❏ unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏ mit E-Mail
Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen)
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PLZ/Ort
Telefon/Telefax
Datum rechtsverbindliche Unterschrift
Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von:
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Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Platt-form für die Kommunikation mit allen Ärzten tgünstiger und effektiver als z. B. in über-regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. Der ÄBW-markt erscheint crossmedial in print und – ohne Mehrkosten – online unter www.aerzteblatt-bw.de
Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen):
Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected]
Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de
Anzeigengröße wird gemäß Text umfang festgelegt. Wünschen Sie eine spezielle Größe, beraten wir Sie gerne unter Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61.
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ÄBW-markt
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ÄBW 10 • 2007540
STELLENANGEBOTE
Allgemeinmedizinerin
– auch TZ – für nette GP in
MA-Stadt ab 4/08 gesucht.
Tel.: (06 21) 81 68 88
Für die Ausbildung (Ergotherapie, Physiotherapie, Masseur
und mediz. Bademeister) suchen wir Ärztinnen und Ärzte als
Lehrkräfte auf Honorarbasis in den medizinischen Fachgebieten
• Umfang: 4 oder 8 Stunden pro Woche
• Honorar: 26,– EUR pro Unterrichtsstunde (45 Min.)
Bewerbungen (mit Angabe der möglichen Unterrichtsfächer)
bitte schriftlich an: Forum für Bildung Stuttgart,
Grazer Straße 22, 70469 Stuttgart
Fachärztin für Dermatologie für
Ästhetisch Chirurgische Privatklinik
in Ludwigsburg ab sofort
auf Honorarbasis, 20 – 30 St/Wo.
Zuschriften erbeten unter ÄBW 7729 an den Gentner
Verlag Stuttgart, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart.
Gynäkologie – Zytologie
FA/FÄ od. Kollege/in im letzten
WB-jahr f. gyn. Praxis mit zytolog.
Einsendelabor in TZ gesucht. Zytolog.
Kenntnisse erwünscht, mittelfristig
Assoziation mögl., Raum S / UL
Zuschriften erbeten unter ÄBW 7724 an den Gentner
Verlag Stuttgart, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart.
FÄ/FA für Allgemeinmedizin
od. Innere Medizin
in Teil-/Vollzeit baldmöglichst für zukünftige
hausärztliche Gemeinschaftspraxis gesucht,
ca. 15 km südlich von Stuttgart.
Zuschriften erbeten unter ÄBW 7745 an den Gentner
Verlag Stuttgart, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart.
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir im Großraum Stuttgart,
Pforzheim, Reutlingen,
Göppingen und Karlsruhe
Ärzte mit
Notarztqualifi kation
Allgemeinmediziner
Orthopäden
Informationen unter:
Telefon: 0 89/62 98 61- 68 oder
http://www.aprimed.de
aPRImed
sowie sonstige Fachärzte
Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist in der Abteilung 9 - Landesge-
sundheitsamt - bei Referat 96 (Arbeitsmedizin, umweltbezogener
Gesundheitsschutz -Staatlicher Gewerbearzt-) eine Vollzeitstelle ab
15.12.2007, zunächst befristet bis 14.12.2010, die Stelle einer/eines
Ärztin /Arztes
für die Dauer der Freistellungsphase während der Altersteilzeit einer
angestellten Ärztin zu besetzen.
Zu den Aufgaben der Ärztin / des Arztes gehören gewerbeärztliche
Tätigkeiten, wie Beratung der Gewerbeaufsicht, arbeitsmedizinische
Beurteilung von Arbeitsplätzen und Mitwirkung am Berufskrank-
heiten-Verfahren. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Mitwirkung
an den Aufgaben des Sachgebietes Arbeitsmedizinische Qualitäts-
sicherung, insbesondere
• Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitäts-
sicherung im Bereich der Arbeits- und Betriebsmedizin und
Anwendung vorhandener Qualitätsinstrumentarien,
• Einrichtung von neuen und der Pflege von bereits vorhandenen
Qualitätszirkeln
• Planung, Durchführung und Organisation von arbeitsmedizini-
schen Fortbildungsveranstaltungen.
Von Vorteil wäre:
• Erfahrungen im Bereich Qualitätsmanagement
• Erfahrungen in betriebsärztlicher Tätigkeit
• klinische Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung
für das Fach Arbeitsmedizin
• Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz neuer Medien und
Erfahrung bei der Gestaltung von Präsentationen
Von der/dem Bewerber erwarten wir:
• Bereitschaft zur interdisziplinären und teamorientierten
Arbeitsweise
• EDV-Kenntnisse (Microsoft Office)
• Führerschein Kl. B (PkW)
Das Landesgesundheitsamt ist für die Weiterbildung zur/zum Ärztin/
Arzt für Arbeitsmedizin ermächtigt (2 Jahre, arbeitsmedizinischer
Teil). Die Vergütung erfolgt - bei Vorliegen aller persönlichen und
tarifrechtlichen Voraussetzungen - bis Entgeltgruppe 15 TV-L.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis spätestens
15.11.2007 unter Angabe der Kennziffer 12-0305.3-1-9/0021 an das
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 12, Sachgebiet 3, z. Hd. von
Frau Dreisigacker, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart zu senden.
Haben Sie noch Fragen? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Dr.
Bittighofer, Tel.: 0711/904-39600 oder Frau Dr. Müller-Barthelmeh,
Tel.:0711/904-39610.
Informationen über das Landesgesundheitsamt finden Sie auch
im Internet unter www.gesundheitsamt-bw.de oder www.rp.baden-
wuerttemberg.de
Das Klinikum Stuttgart, mit seinen vier Häusern, ist ein Kran-
kenhaus der Maximalversorgung und Akademisches Lehr-
krankenhaus der Universität Tübingen mit 2500 Betten, 50
Fachabteilungen und Instituten sowie 6000 Beschäftigten.
Assistenzarzt (m/w)
zum 1. Dezember 2007 für die Allgemein- und Visceralchi-
rurgie gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Assistenten,
die nach Abschluss der Facharztausbildung Chirurgie (alte
Ausbildungsordnung) die Weiterbildung im Schwerpunkt
Visceralchirurgie anstreben. Die Klinik für Allgemein- und
Visceralchirurgie des Katharinenhospitals führt die gesamte
Diagnostik und Therapie gastrointestinaler, onkologischer
und endokriner Erkrankungen im Erwachsenenalter durch.
Eine enge Kooperation mit anderen Fachgebieten sowie ein
interdisziplinäres diagnostisches und multimodales thera-
peutisches Vorgehen sind selbstverständlich.
Wir bieten: Breit gefächerte Fort- und Weiterbildungs-
möglichkeiten und die Integration in ein harmonisches
Team. Bezahlung und Sozialleistungen erfolgen nach dem
TV-Ärzte/VKA, ergänzt durch Nebeneinkünfte von Gutachten
und Pooleinnahmen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Frauen und Männer haben bei uns die gleichen Chancen.
Interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte inner-
halb von 2 Wochen unter Angabe der Kennzahl KH 1-07-29
an den Ärztlichen Direktor der Klinik für Allgemein- und
Visceralchirurgie, Herrn Prof. Dr. Merkle, Postfach 10 26 44,
70022 Stuttgart.
www.klinikum-stuttgart.de
Große orthopädisch-chirurgische Praxis Bodenseeraum sucht baldmöglichst eine
FÄ/FA für Orthopädie
oder
FÄ/FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Erwünscht ist die Akupunktur (zumindest A-Diplom) und Erfahrung in der
orthopädischen Schmerztherapie. Unbedingte Voraussetzung ist der Eintrag
im Arztregister zur Übernahme eines Kassenarztsitzes. Wenn Sie sich
angesprochen fühlen freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Zuschriften erbeten unter ÄBW 7755 an den Gentner Verlag Stuttgart, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart.
Hausärztlich-internistische Praxis im
Landkreis Ludwigsburg sucht FÄ / FA
Allgemeinmedizin / Innere zur TZ-Mitarbeit.
Zuschriften erbeten unter ÄBW 7741 an den Gentner
Verlag Stuttgart, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart.
WB-Assistent/-in Allgemeinmedizin
in Stuttgart ab 15.01.2008 gesucht.
18 Mon. WBE vorhanden.
Tel: 0711 – 42 10 10
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3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig):❏ Praxissuche ❏ Praxisabgabe ❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Praxisgemeinschaft ❏ Belegbetten ❏ Niederlassungsangebote ❏ Vertretung
❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit)❏ in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit)
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49 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7
ÄBW 10 • 2007540
Für die Ausbildung (Ergotherapie, Physiotherapie, Masseur
und mediz. Bademeister) suchen wir Ärztinnen und Ärzte als
Für die Ausbildung (Ergotherapie, Physiotherapie, Masseur
und mediz. Bademeister) suchen wir Ärztinnen und Ärzte als
Für die Ausbildung (Ergotherapie, Physiotherapie, Masseur
Lehrkräfte auf Honorarbasis in den medizinischen Fachgebieten
• Umfang: 4 oder 8 Stunden pro Woche
• Honorar: 26,– EUR pro Unterrichtsstunde (45 Min.)
Bewerbungen (mit Angabe der möglichen Unterrichtsfächer)
bitte schriftlich an: Forum für Bildung Stuttgart,
Grazer Straße 22, 70469 StuttgartGynäkologie – Zytologie
FA/FÄ od. Kollege/in im letzten
WB-jahr f. gyn. Praxis mit zytolog.
Einsendelabor in TZ gesucht. Zytolog.
Kenntnisse erwünscht, mittelfristig
Assoziation mögl., Raum S
Zuschriften erbeten unter
Verlag Stuttgart, Postfach 10
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir im Großraum Stuttgart,
Pforzheim, Reutlingen,
Göppingen und Karlsruhe
Ärzte mit
Notarztqualifi kationNotarztqualifi kationNotarztqualifi
Allgemeinmediziner
Orthopäden
Informationen unter:
Telefon: 0 89/62 98 61- 68 oder
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aPRIPRI
sowie sonstige Fachärzte
sundheitsamt - bei Referat 96 (Arbeitsmedizin, umweltbezogener
Gesundheitsschutz -Staatlicher Gewerbearzt-) eine Vollzeitstelle ab
15.12.2007, zunächst befristet bis 14.12.2010, die Stelle einer/eines
Ärztin /Arztes
für die Dauer der Freistellungsphase während der Altersteilzeit einer
angestellten Ärztin zu besetzen.
Zu den Aufgaben der Ärztin / des Arztes gehören gewerbeärztliche
Tätigkeiten, wie Beratung der Gewerbeaufsicht, arbeitsmedizinische
Beurteilung von Arbeitsplätzen und Mitwirkung am Berufskrank-
heiten-Verfahren. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Mitwirkung
an den Aufgaben des Sachgebietes Arbeitsmedizinische Qualitäts-
sicherung, insbesondere
• Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitäts-
sicherung im Bereich der Arbeits- und Betriebsmedizin und
Anwendung vorhandener Qualitätsinstrumentarien,
• Einrichtung von neuen und der Pflege von bereits vorhandenen
Qualitätszirkeln
• Planung, Durchführung und Organisation von arbeitsmedizini-
schen Fortbildungsveranstaltungen.
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• Erfahrungen in betriebsärztlicher Tätigkeit
• klinische Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung
für das Fach Arbeitsmedizin
• Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz neuer Medien und
Erfahrung bei der Gestaltung von Präsentationen
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• Bereitschaft zur interdisziplinären und teamorientierten
Arbeitsweise
• EDV-Kenntnisse (Microsoft Office)
• Führerschein Kl. B (PkW)
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Arzt für Arbeitsmedizin ermächtigt (2 Jahre, arbeitsmedizinischer
Teil). Die Vergütung erfolgt - bei Vorliegen aller persönlichen und
tarifrechtlichen Voraussetzungen - bis Entgeltgruppe 15 TV-L.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
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15.11.2007 unter Angabe der Kennziffer 12-0305.3-1-9/0021 an das
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 12, Sachgebiet 3, z. Hd. von
Frau Dreisigacker, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart zu senden.
Haben Sie noch Fragen? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Dr.
Bittighofer, Tel.: 0711/904-39600 oder Frau Dr. Müller-Barthelmeh,
Tel.:0711/904-39610.
Informationen über das Landesgesundheitsamt finden Sie auch
im Internet unter www.gesundheitsamt-bw.de oder www.rp.baden-
wuerttemberg.de
Assistenzarzt
zum 1. Dezember 2007 für die Allgemein- und Visceralchi-
rurgie gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Assistenten,
die nach Abschluss der Facharztausbildung Chirurgie (alte
Ausbildungsordnung) die Weiterbildung im Schwerpunkt
Visceralchirurgie anstreben. Die Klinik für Allgemein- und
Visceralchirurgie des Katharinenhospitals führt die gesamte
Diagnostik und Therapie gastrointestinaler, onkologischer
und endokriner Erkrankungen im Erwachsenenalter durch.
Eine enge Kooperation mit anderen Fachgebieten sowie ein
interdisziplinäres diagnostisches und multimodales thera-
peutisches Vorgehen sind selbstverständlich.
Wir bieten: Wir bieten: Breit gefächerte Fort- und Weiterbildungs-
möglichkeiten und die Integration in ein harmonisches
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TV-Ärzte/VKA, ergänzt durch Nebeneinkünfte von Gutachten
und Pooleinnahmen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Frauen und Männer haben bei uns die gleichen Chancen.
Interessiert? Interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte inner-
halb von 2 Wochen unter Angabe der
an den Ärztlichen Direktor der Klinik für Allgemein- und
Visceralchirurgie, Herrn Prof. Dr. Merkle, Postfach 10 26 44,
70022 Stuttgart.
www.klinikum-stuttgart.de
Große orthopädisch-chirurgische Praxis Bodenseeraum sucht baldmöglichst eine
FÄ/FA für Orthopädie
Große orthopädisch-chirurgische Praxis Bodenseeraum sucht baldmöglichst eine
FÄ/FA für Orthopädie
Große orthopädisch-chirurgische Praxis Bodenseeraum sucht baldmöglichst eine
oder
FÄ/FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Erwünscht ist die Akupunktur (zumindest A-Diplom) und Erfahrung in der
orthopädischen Schmerztherapie. Unbedingte Voraussetzung ist der Eintrag
im Arztregister zur Übernahme eines Kassenarztsitzes. Wenn Sie sich
pädischen Schmerztherapie. Unbedingte Voraussetzung ist der Eintrag
register zur Übernahme eines Kassenarztsitzes. Wenn Sie sich
pädischen Schmerztherapie. Unbedingte Voraussetzung ist der Eintrag
angesprochen fühlen freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Zuschriften erbeten unter ÄBW 7755 an den Gentner Verlag Stuttgart, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart.
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ÄrzteblattBaden-Württemberg
01 | 2009
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Die ärztliche Stellenbörse für Baden-Württemberg
Mit einer Anzeige im ÄBW-Stellenmarkt kommunizieren Sie mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist Ihre Anzeige – ohne Mehrkosten – weltweit über die Website des Ärzteblatts Baden-Württemberg unter www.aerzteblatt-bw.de präsent.
Dies macht den ÄBW-Stellenmarkt für Sie kostengünstiger und effektiver als zum Beispiel Anzeigen in überregionalen Ärztezeitschriften oder Onlinebörsen.
print & online
Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren:
Einfach online unter www.aerzteblatt-bw.de
Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760
Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861
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stellenmarkt_2009.indd 1 05.02.2009 14:32:13 Uhr
ÄBW 02 • 2010 47
Anze
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Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 02 | 2010
Ärzteblattwww.aerzteblatt-bw.de
Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite neueste Bilder aus dem Mikrokosmos der Parasitologie:
Toxoplasma gondii
Einer der „erfolgreichsten“ Parasiten ist der Erreger der Toxoplasmose, Toxoplasma gondii. Er schafft es, alle warmblütigen Tiere zu befallen. Nachdem der Parasit in eine Zelle eingedrungen ist und sich in einer Vakuole im Zellplasma eingenistet hat, teilt er sich mehrfach in je zwei Tochter- zellen. Auf der Titelseite erkennt man den Umriss (grün) von insgesamt acht Tochter-zellen, der Parasit hat sich also dreimal ge- teilt. Die rote Färbung entspricht parasitären Proteinen welche die Tochterparasiten aus-geschüttet haben. Die Sekretion von Pro-teinen spielt bei der Invasion von Zellen, der Vermehrung innerhalb der Wirtszelle und dem Austritt des Parasiten aus der Zelle, eine wichtige Rolle. Die Bilder stammen aus Breinich et al., Current Biology, 19, 277–286, 2009.
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstam-men dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht da- mit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unter- stützung und Beratung in allen wirt-schaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise ist in Reutlingen Vermögensmanager Thomas Beck (Telefon: 07121/3195-56, Fax: 07121/3195-88) Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Mehr Informationen zum Angebot für Heil-berufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo-nisch unter 0711/124-49095.
58 Tübingen als Schrittmacher
58 Sportweltspiele der Medizin
58 Frauen in der Medizin
59 Die Knochen-Docs
59 Fachtagung Selbsthilfe
59 Neue Meldepflicht
60 Neue Bücher
61 Hyponatriämie mit tödlichem Ausgang
62
65
84
Editorial47 Fachwirtin für die ambulante
medizinische Versorgung
49 Mobilfunk und Gesundheit
49 Praxis-Panel
50 Schwangerschaftsabbruch
50 Neuer Arztausweis
50 Klimaschutz und Einsparungen
51 Das Ethikkomitee der SLK-Kliniken Heilbronn
56 Gesundheits-Check für die Arztpraxis
Kammern und KV
Ethik
Aus Fehlern lernen
Vermischtes
Satz des Jahres von Ulla Schmidt
„Das steht mir zu“
Nachträgliche Auszeichnung für die frühere Gesundheitsministerin: Ulla Schmidts „Das steht mir zu“ ist der
deutsche Satz des Jahres. Sie antwortete damit 2009 in Alicante auf Fragen von Jour-nalisten zur Dienstwagenaffäre. Der Satz bringt nach Ansicht der Jury einen gesell-schaftlichen Trend auf den Punkt. Er drücke das unverminderte Anspruchsdenken von Teilen der politischen und wirtschaftlichen Elite in Deutschland aus. Die Juroren wähl-ten den Satz unter mehr als 60 einge-reichten Vorschlägen.
Bekanntmachungen
Termine
Impressum
Wirtschaft
48 ÄBW 02 • 2010
Editorial
Berufliche Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeiterinnen
Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Seit nunmehr drei Jahren gehört die Ausbildung zur Arzthelferin der Vergangenheit an. Inzwi
schen werden junge Frauen und Männer nach der neuen Ausbildungsordnung zur Medizinischen Fachangestellten ausgebildet. Die überwiegende Mehrzahl der Auszubildenden sind nach wie vor Frauen, weshalb ich in der Folge zur besseren Lesbarkeit die weibliche Form für beide Geschlechter verwende.
Auch die Möglichkeiten zur beruflichen Fort und Weiterbildung der nichtärztlichen Mitarbeiterinnen wurden nunmehr aktualisiert: Die Fortbildung zur Arztfachhelferin wurde abgelöst durch eine modular strukturierte Aufstiegsfortbildung, deren Ab solventinnen künftig berechtigt sind, die Bezeichnung „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ zu führen. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer hat am 21. November 2009 für diese neue Aufbaufortbildung eine Prüfungsordnung beschlossen, die in dieser Ausgabe ab Seite 71 veröffentlicht ist.
Mit der neuen Bezeichnung Fachwirtin wird die heute übliche Begrifflichkeit im Berufsbildungsbereich übernommen. Mit der Qualifizierung zur Fachwirtin wird Zeugnis über eine abgeschlossene Fort oder Weiterbildung in einem Ausbildungsberuf abgelegt. Damit wird eine angemessene Einordnung in einen nationalen Qualifikationsrahmen ermöglicht. Darüber hinaus unterstreicht unsere neue Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung die Zuständigkeit der Ärztekammern für eine anspruchsvolle Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen. Die Grundkonzeption der alten Prüfungsordnung wurde beibehalten, da sie sich sehr bewährt hatte. Nach wie vor wird ein Pflichtteil durch einen Wahlteil ergänzt. Neu sind ein modularer Aufbau und eine flexible Konzeption der Kurse mit einem Umfang von insgesamt 420 Stunden. Der Pflichtteil wurde gering auf 300 Stunden erhöht, der Wahlteil umfasst – wie bisher – 120 Stunden. Folgende acht Module müssen absolviert werden:
Lern und Arbeitsmethodik• Patientenbetreuung und • TeamführungQualitätsmanagement• Durchführung der Ausbildung• Betriebswirtschaftliche Praxisführung• Einsatz von Informations und • KommunikationstechnologienArbeitssicherheit und • Gesundheitsschutz Betreuung von Risikopatienten • und Notfallmanagement.
nisch Kranke und pflegebedürftige Patienten werden zahlenmäßig zunehmen. Beratungen zur Prävention und zu ernährungsbedingten Erkrankungen werden einen breiteren Raum einnehmen. Neue Versorgungsformen und die strukturierte Versorgung von Langzeitpatienten werden an Bedeutung gewinnen. Diese neuen Themenbereiche sind jederzeit um weitere Aufgabengebiete erweiterbar.
Schon lange haben die Ärztekammern nicht mehr das Monopol für die Fortbildung der Angehörigen von medizinischen Assistenzberufen. Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen haben die Wertigkeit von Medizinischen Fachangestellten erkannt. Auch sie bilden sie daher fort und setzen sich für deren Qualifizierung ein. Die zuständige Stelle für die Aus und Fortbildung unseres Assistenzpersonals in den Praxen ist aber nach wie vor die Ärztekammer. Wir sollten daher unsere Zuständigkeit in der Selbstverwaltung für die Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung mehr denn je dadurch stärken, dass wir unsere Mitarbeiterinnen zu einer ständigen Weiterqualifikation ermutigen. Auf unserer Homepage und unter der neuen Internetadresse www.fachwirtinbw.de informieren wir Interessentinnen ausführlich über die Inhalte der neuen Aufstiegsfortbildung.
Wir haben die Aufbaufortbildung für unsere Fachwirtinnen in diesem Schuljahr an drei Standorten, nämlich in Achern, Heilbronn und Tübingen begonnen. Sollten ihre Mitarbeiterinnen schon die Qualifikation zur Arztfachhelferin erworben haben, dürfen sie sich ebenfalls Fachwirtinnen für ambulante medizinische Versorgung nennen. Eine Umschreibung der bisherigen Urkunden erfolgt nicht.
Dr. med. Michael Datz
Je nach angestrebtem Fortbildungsschwerpunkt können Qualifikationen für die verschiedenen Bereiche erworben werden. Der besondere Anreiz dieser Neustrukturierung besteht darin, dass auch einzelne Module, die mindestens vierzig Stunden umfassen müssen, erworben werden und so selektiv ganz bestimmte Anforderungen an die Praxis erfüllt werden können. Als Beispiel seien die Module Ernährungsberatung oder das Wahlfach „Hausärztliche Betreuung“ genannt, die derzeit von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten werden.
Die Bundesärztekammer hat Curricula für die Wahlteile Ambulantes Operieren, Dialyse, Ambulante Versorgung älterer Menschen, Gastroenterologie, Pneumologie und Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen entwickelt. Die Aufstiegsfortbildung für unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen ist also mehr als bisher an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet und zielt auf den veränderten Versorgungsbedarf ab. Hochbetagte, chro
Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg Vorsitzender des Ausschusses
„Nichtärztliche Medizinische Fachberufe“ und des Berufsbildungsausschusses
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
ÄBW 02 • 2010 49
Kammern und KV
Zur Analyse der Kosten- und Lei-stungsstruktur von Arztpraxen startet das Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung (ZI) jetzt eine groß angelegte Befragung. Meh-rere tausend Vertragsärzte und Ver-tragspsychotherapeuten im ganzen Bundesgebiet erhalten dann Post vom ZI mit der Bitte, schriftlich Angaben zu ihren Investitions- und Betriebskosten der Jahre 2006, 2007 und 2008 zu machen. Auch wenn Zeit im Praxis-alltag ein rares Gut ist, bittet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die per Zufalls-stichprobe ausgewählten Mitglieder darum, sich Zeit für die Erhebung zu nehmen. Der Erhebungsbogen enthält unter anderem Fragen zur Personal-
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) hat ihre Stellungnahme zum Thema
„Mobilfunk und Gesundheit“ überar-beitet und aktualisiert. Kernaussage ist weiterhin, dass trotz eingehender nationaler und internationaler For-schung bisher kein wissenschaftlicher Nachweis für die direkt krankheits-erzeugenden Wirkungen von mobil-funkverursachten elektromagneti-
Stellungnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Mobilfunk und Gesundheit
schen Feldern auf den Menschen festgestellt werden konnte, weder durch Mobiltelefone noch durch Sendemasten. Langzeiteffekte, die unter Umständen erst nach mehr als zwanzig Jahren offensichtlich werden, können derzeit jedoch immer noch nicht sicher ausgeschlossen werden, so das Papier.
Neu in die Stellungnahme auf-genommen wurde der Hinweis, dass
für elektronische Bauteile moderner Mobilfunktelefone das Metall Tantal benötigt wird. Dieses wird aus dem seltenen Mineral Coltan gewonnen, welches vor allem im Kongo-Becken abgebaut wird. Konkurrierende Re-gierungs- und Rebellengruppen sind dort in den Abbau und Handel in-volviert. Die Re-Investition der Gelder fließt in den Waffenhandel, welcher den Kongo-Krieg und die Kriege in den Nachbarländern unterhält. Kämp-fe um die Abbaugebiete und „dunkle“ Handelswege führen nach Angaben der UNO zu einer Vielzahl von Toten und Verletzten. Die LÄK fordert da- her eine öffentliche Diskussion der Rolle des Coltan-Handels und dessen Geldflüsse.
Ferner soll eine bessere Koordi-nation der weiterhin notwendigen Studien und die Anwendung einheit-licher Studienstandards erfolgen so-wie die Benennung einer Koordi - na tionsstelle, bei der auch Meldungen über „Mobilfunknebenwirkungen“ insbesondere von Ärzten gesammelt werden. Zu weiteren Forderungen zählen unter anderem die ver- mehrte Untersuchung der psycho-sozialen Folgen der Mobilfunktechno-logie und – neu aufgenommen – die Einführung von Mobilfunktelefon-freien Zonen in öffentlichen Verkehrs-mitteln.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Heilbronn ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:Mittwoch, 24. Februar 2010 (19.00 Uhr)
Veranstaltungsort:BW-Bank Heilbronn, Allee 11, 74072 Heilbronn
Seminarinhalte:• Neugründung oder Übernahme• Kooperationsformen• Praxiswertermittlung• Investitions- und Kostenplanung• Finanzierungsmöglichkeiten• Öffentliche Fördermittel• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:BW-Bank Heilbronn, Heidi Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84 4 05, [email protected]
ausstattung, zu den in der Praxis vor-handenen medizinisch-technischen Geräten und zur Arbeitszeit der Praxis-inhaber und der Praxismitarbeiter. Ferner werden Angaben zu den Ein-nahmen und den Ausgaben der Praxis erbeten. Die Teilnehmer erhalten für das vollständige Ausfüllen des Bogens eine Aufwandsentschädigung. Die Auswertung der Daten erfolgt ano-nym. Die Ergebnisse der Befragung werden in die Honorarverhandlungen für 2011 einfließen.
Download der Stellungnahme unterwww.aerztekammer-bw.de C
KVBW unterstützt groß angelegte Befragung des Zentralinstituts
Praxis-Panel
50 ÄBW 02 • 2010
Kammern und KV
Schon Anfang 2008 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes der Arztausweis im neuen Scheck-
kartenformat an die Mitglieder der Bezirks ärztekammer Nordwürttem-berg ausgegeben. Die Erprobung konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden. Seither ist die neue Form des Arztausweises im Scheckkartenformat in Nordwürttem-berg Standard.
Das ursprüngliche Format, (auch „Lappen“ oder „Schülerausweis“ ge-nannt) entsprach nicht mehr den ak-
Im Herbst 2004 wurde das Verwal-tungsgebäude der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg (BÄK
NW) in Stuttgart neu bezogen. Bereits bei der Planung wurden die Kriterien der ökologisch optimierten Bauweise berücksichtigt. Nachdem sich die Gebäudetechnik zwischenzeitlich eingefahren hat, hat im Herbst 2008 der Vorstand zudem eine Arbeits-gruppe „Energiekonzept“ eingesetzt, um künftig auch einen verantwor-tungsvollen und umweltschonenden Ressourcenverbrauch sicherzustellen. Daraufhin haben Optimierungen in der Mess- und Regeltechnik bereits zu geplanten Einsparungen bei den En-
Seit dem 1. Januar 2010 ist das novellierte Schwangerschafts-konfliktgesetz in Kraft, das den
Beratungsbedürfnissen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt bei fetalem pathologischem Befund und/oder me-dizinisch indizierter Abruptio Rechnung tragen soll. Unter der Überschrift „Schwangerschaftsabbrüche, insbe-sondere sogenannte Spätabbrüche, aus rechtlicher Sicht“ erläutert Dr. iur. Marlis Hübner von der Bundesärzte-kammer, welche gesetzlichen Rege-lungen beachtet werden müssen,
Neue gesetzliche Regelungen
Schwangerschaftsabbruch
welche neuen Pflichten auf den be-handelnden Arzt zukommen und welche Auswirkungen das Gesetz für die Betreuung von Schwangeren und ihren Partnern hat. Mit der Teilnahme am Vortrag werden drei CME-Zertifi-zierungspunkte erworben. Die Veran-
staltung findet statt am 1. März 2010 um 19.00 Uhr in der Bezirksärztekam-mer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten.
Pilotprojekt in Nordwürttemberg abgeschlossen
Neuer Arztausweistuellen Bedürfnissen und war auch leichter zu fälschen. Beim neuen Arzt-ausweis wird eine fälschungssichere Karte mit einem speziellen Logo an-gefertigt. Nur die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg kann dann ein Wasserzeichen in das Overlay (letzte beim Druck erzeugte transparente Schicht) der Ausweisrohlinge eindru-cken und somit einen fälschungs-sicheren Ausweis herstellen.
Nicht zu verwechseln ist der neue Arztausweis mit dem Heilberufsaus-weis, der auch elektronischer Arztaus-weis genannt wird. Der Arztausweis dient, auch in der neuen Form, ledig-lich dem Nachweis der ärztlichen Tä-tigkeit und ist ohne jegliche elektro-nische Funktion.
Energiekonzept in Nordwürttemberg erfolgreich
Klimaschutz und Einsparungenergiekosten von jährlich rund 12 000 Euro geführt, zudem stößt das Ver-waltungsgebäude jetzt jährlich circa 35 Tonnen weniger CO
2-Emissionen
aus. Alleine im vierten Quartal 2009 konnten durch Erstmaßnahmen Ein-sparungen von Energiekosten in Hö-he von rund 5000 Euro realisiert werden. Durch Verbesserungen der Gebäudeleittechnik, welche im Laufe des Jahres realisiert werden sollen, ergeben sich weitere Einsparungen von beinahe 6000 Euro pro Jahr. Nach Umsetzung des neuen Energie-Ge-samtkonzepts mit Installation einer Photovoltaik-Anlage und eines Block-heizkraftwerks lässt sich künftig zu-
sammen mit den bereits realisierten Maßnahmen eine Reduktion der CO
2-
Emissionen um insgesamt rund 41 Prozent erreichen. Mit den genannten Maßnahmen trägt die BÄK NW nicht nur aktiv zum Klimaschutz bei, son-dern sie realisiert zudem Einspa-rungen für ihre Mitglieder in nicht unerheblicher Höhe.
Weitere Infos unterwww.baek-nw.de C
ÄBW 02 • 2010 51
Ethik
Krankenhäuser, die ein gut funktionierendes Kli-nisches Ethikkomitee (KEK) besitzen, möchten diese Institution längst nicht mehr missen, unabhängig
davon, ob Zertifizierungsanforderungen die Schaffung ethischer Strukturen fordern oder nicht. Das KEK der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH1 konnte bei seiner Gründung und für die wichtige initiale Arbeitsphase bereits von vielfältigen Erfahrungen anderer Kliniken profitieren, die uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurden. Doch nicht nur Krankenhäuser, welche ein KEK gründen wollen, auch bestehende KEKs leben vom ständigen Erfah-rungsaustausch mit anderen Kliniken. So hoffen wir, dass nun auch andere Kliniken von unseren Erfahrungen profi-tieren können. Wir berichten daher über die Gründungs-phase des KEKs, die differenzierten ethischen Strukturen, welche sich im Laufe der Zeit entwickelt haben, über deren Verankerung in der Gesamtorganisation des Klinikums, wie auch über unsere Erfahrungen mit einigen bereits abgeschlossenen Projekten.
Ausgangssituation
Die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH verfügt mit ihren fünf Standorten über circa 1750 Betten. Der größte Standort, das Klinikum am Gesundbrunnen, verfügt mit 15 Fachabteilungen über 850 Betten und ist Lehr- krankenhaus der Universität Heidelberg. Zum Zeitpunkt der Gründung unseres KEKs gehörte die Klinik Löwen- stein noch nicht zu den SLK-Kliniken. Die Klinik verfügt aber über ein eigenes KEK, zu dem intensive Kontakte bestehen.
Die besondere Klinikstruktur zur Zeit der Gründung des KEKs verlangte eine Konzeption, die den folgenden Punkten Rechnung trug:1. ein KEK für den Klinikverbund mit seinen damals vier
Standorten;2. eine feste institutionelle Verankerung im Klinikverbund
mit Satzung, klarer Aufgabenstellung und Beauftra-gung durch die Klinikleitung;
3. kein „elitäres“ Gremium, sondern eine möglichst breite Basis unter Einbeziehung des gesamten, mit den Pati-enten arbeitenden Klinikpersonals.Wie im Folgenden gezeigt werden kann, stellt nach
unseren Erfahrungen ein Klinikverbund über mehrere Standorte bei entsprechender Organisationsstruktur kei-nen Hinderungsgrund für ein gut funktionierendes klinik-übergreifendes KEK dar.
Planungsphase
Inspiriert durch eine öffentliche Podiumsdiskussion im Juni 2002 zum Thema „Medizinisch-theologische Aspekte im Finalstadium“ mit dem Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Ärzten des SLK-Klinikums Heilbronn, bildete sich ein ethischer Arbeitskreis aus sensibilisierten Klinik-mitarbeitern, welche sich in Folge monatlich trafen und es sich zur Aufgabe machten, in den SLK-Kliniken standort-
Ein Modell für andere Krankenhäuser?
Das Ethikkomitee der SLK-Kliniken Heilbronn104
übergreifend ein KEK zu gründen. Es wurde von Anfang an Wert darauf gelegt, dass dem ethischen Arbeitskreis Ver-treter von allen mit Patienten arbeitenden Berufsgruppen angehörten.
Im Mai 2003 wurde eine weitere Veranstaltung mit Prof. Dr. Vollmann2 zum Thema „Klinische Ethikberatung an den SLK-Kliniken Heilbronn – Notwendigkeit und Perspekti-ven“ durchgeführt, welche für die weitere Planung wert-volle Impulse lieferte. Sehr wichtig war schließlich die extern stattfindende zweitägige Arbeitstagung im Oktober 2003, wo der Arbeitskreis sich genügend Zeit nehmen konnte, um die letzten notwenigen Schritte zur KEK-Gründung zu erarbeiten. In verschiedenen Arbeitsgruppen wurde dort unter anderem die Struktur des KEKs, ein Konzept für ethische Fallbesprechungen, die Satzung, Formen der Öffentlichkeitsarbeit wie auch Flyer für die Stationen und für Patienten und Angehörige erarbeitet. Ebenso wurden auf dieser Tagung bereits die ersten Projekte des KEK geplant. Gedacht wurde hier an die Schaffung von Sterbezimmern auf 3 Normalstationen, wo sich die Angehörigen in Ruhe von ihren Sterbenden verabschieden und abseits vom hektischen Stationsalltag betreut werden können. In gleicher Weise sollte in einer anderen Klinik ein Aufbahrungsraum für bereits Verstor-bene geschaffen werden, um sich auch von ihnen in Würde verabschieden zu können. Schließlich sollte auch möglichst umgehend eine Leitlinie zum „Verzicht auf Reanimation“ erarbeitet werden.
Es war uns dabei wichtig, den Klinikmitarbeitern durch möglichst schnell sichtbare Ergebnisse erkennbar werden zu lassen, dass das KEK tatsächlich etwas bewirken kann und nicht etwa lediglich aus Zertifizierungsgründen von der Geschäftsführung ins Leben gerufen wurde. Diese von Anfang an effektive Arbeit des KEKs dürfte auch entschei-dend zu seiner schnellen Akzeptanz beigetragen und seine weitere Entwicklung geprägt haben. Die offizielle Konstituierung des KEKs erfolgte schließlich im März 2004 durch die Geschäftsführung.
Strukturen und Konzeption
Besonders in der Anfangsphase der Etablierung eines KEKs gibt es zahlreiche Probleme zu bewältigen. Von großem Vorteil hat sich bei uns erwiesen, dass Wert darauf gelegt wurde, die Geschäftsführung gut zu informieren und aktiv in den Implementierungsprozess einzubinden. Vielleicht trug dieses gesuchte Miteinander auch zu der wohlwollenden Begleitung und Unterstützung der Ge-schäftsführung bei, welche wir immer erfahren durften. Auf diese Weise ließ sich zum einen der Implementierungs-prozess deutlich beschleunigen, zum anderen wurden
KorrespondenzanschriftSLK-Klinikum am GesundbrunnenKlinisches EthikkomiteeAm Gesundbrunnen 20–2674078 HeilbronnTelefon(0 71 31) 49-40 81 (Adriano Paoli)(0 71 31) 49-25 04 (Dr. Urs Riemann)E-Mail: ethikkomitee@ slk-kliniken.de
1 SLK steht für Stadt-Landkreis-Kliniken.2 Prof. Vollmann war damals noch Professor für Ethik in der Medizin an
der Universität Erlangen/Nürnberg. Er stand uns auch nach der Veran-staltung weiterhin beim Aufbau des KEKs als Begleiter zur Verfügung.
Redaktion:Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing,Prof. Dr. med. GeorgMarckmann,Universität Tübingen, Institut für Ethikund Geschichteder Medizin,Gartenstraße 4772074 Tübingen
52 ÄBW 02 • 2010
Ethik
auch notwendige strukturelle Voraussetzungen durch die Unterstützung der Krankenhausleitung ermöglicht, wie durch einen eigenen Finanzetat, der Bereitstellung von Räumlichkeiten, der Ermöglichung von Fortbildung und neuerdings der Bereitstellung einer Sachbearbeiterin, wenn auch noch mit nur einem Beschäftigungsumfang von 10 Prozent.
Wichtig war uns ebenfalls das Vorherrschen von „flachen Hierarchien“. Es wurde daher bewusst auf die Berufung von Führungsspitzen von ärztlicher, pflege-rischer oder Verwaltungsseite ins KEK verzichtet. Dadurch wurde nicht nur offene Kommunikation gefördert, sondern gleichzeitig ein besseres Gefühl für das, was an der Basis und im Alltag gebraucht wird. Dies ist denn auch die Voraussetzung dafür, dass wirklich wichtige ethische Probleme erkannt und effektiv angegangen werden kön-nen. Als Ethik im Klinikalltag wird von uns „gutes Handeln“ am und ums Patientenbett im Sinne sittlich-moralischer Normensetzung verstanden.
Das „Drei-Säulen-Modell“
Mithilfe eines „Drei-Säulen-Modells“, in dem die ver-schiedenen Aufgaben des KEKs auch strukturell ihren festen Platz zugewiesen bekommen, wurde versucht, den ethischen Anforderungen einer Klinik Rechnung zu tragen (Abbildung 1). Die 1. Säule umfasst die ethische Beratungs-tätigkeit des KEKs, die 2. Säule steht für die gesamte in-haltliche Arbeit und umfasst die Projekt- und thematischen Arbeitsgruppen wie die Erarbeitung von ethischen Leit-linien, die 3. Säule umfasst den Aufgabenbereich „eigene Fortbildung und Fortbildung von Mitarbeitern“ sowie die „ethische Bewusstseinsbildung in der Klinik und in der Öffentlichkeit“.
Als „4. Säule“ könnte man die Patientenfürsprecher benennen, welche aber nach ihrer Gründung durch das KEK eine eigene und unabhängige Institution bilden, die aber im ständigen Austausch mit dem KEK steht.
Das KEK selbst bildet in diesem „Modell ethischer Entscheidungsfindung“ die eigentliche Beschluss- und Repräsentationsinstanz.
KEK – das Entscheidungsgremium
Das eigentliche KEK besteht aus maximal 22 stimm-berechtigten Mitgliedern aus allen vier Standorten, wo- bei das Maximum bisher nie ausgeschöpft wurde. Es ist interdisziplinär und interprofessionell besetzt. Entspre-chend setzt sich das KEK vor allem aus Mitarbeitern der Bereiche „Pflege“, „Seelsorge“, „Sozialdienst“, „Psycholo-gischer Dienst“ und den Ärzten zusammen, wobei es sich bei den Ärzten überwiegend um Oberärzte handelt. Aus den Reihen der Letzteren wurden bisher auch immer die 1. Vorsitzenden gewählt, womit wir gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben gehören dem KEK derzeit noch folgende beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an: ein Fachanwalt für Medizinrecht, eine Patientenfürsprecherin und drei Chefärzte.
Um dem Klinikverbund mit seinen damals vier Stand-orten Rechnung zu tragen, erfolgt die Rekrutierung der KEK-Mitglieder anteilmäßig entsprechend der jeweiligen Bettenzahl der Kliniken. Ebenso wird versucht, anhand eines in der Satzung festgelegten Schlüssels, nicht nur die verschiedenen Professionen, sondern möglichst auch viele Abteilungen bei der Auswahl der Mitglieder zu berück-sichtigen.
Es hat sich gezeigt, dass in der großen Anzahl von KEK-Mitgliedern jedoch auch die Gefahr liegt, dass sich nicht jeder gleichermaßen an Diskussionen beteiligen kann. Auch die Besprechung von Projekten verlangt bei dieser Größe eine gute Moderation und eine straffe Lei-tung. Eine solche Größe ist auch nur möglich, wenn die wesentliche Arbeit nicht im KEK selbst, sondern in Arbeits- und Projektgruppen geschieht, worauf wir von Anfang an Wert gelegt haben. In den KEK-Sitzungen werden deren (Zwischen-)Ergebnisse vorgestellt und diskutiert und danach entweder zur weiteren Bearbeitung in die Arbeits-gruppen zurückgegeben oder im KEK verabschiedet. Der Vorteil dieses Modells liegt auch darin, dass diesen Arbeits-gruppen nie nur KEK-Mitglieder angehören, sondern im-mer auch Mitarbeiter aus Abteilungen, die unmittelbar von dem jeweiligen Thema betroffen sind. Zusätzlich werden auch gezielt weitere Klinikmitarbeiter zur Mitarbeit ein-geladen. Dies hat den großen Vorteil, dass dadurch nicht nur die Chancen für eine spätere Akzeptanz der Be- schlüsse erhöht werden, sondern gleichzeitig auch das ethische Gesamtbewusstsein in der Klinik gefördert wird. Dadurch, dass jeder zur Mitarbeit eingeladen wird und mitarbeiten kann, wird das KEK auch nicht als „elitäres“ Gremium betrachtet.
Die ethische Beratung (1. Säule)
Die Beratungstätigkeit des KEKs wird durch das Ethische Konsil (der ethischen Fallbesprechung auf Station) und durch die Ethikvisite auf der medizinischen Intensiv-station geleistet.
Das ethische Konsil
Kennzeichnend für die ethische Fallbesprechung auf Station ist die Beteiligung aller Berufsgruppen, die mit dem Patienten befasst sind. Ziel ist ein möglichst weit-reichender Konsens über das weitere Vorgehen, welcher sich vor allem an den Prinzipien der Autonomie, des Wohls und Nicht-Schadens, jeweils natürlich aus der
Abbildung 1: Drei-Säulen-Modell
des Klinischen Ethikkomitees
ÄBW 02 • 2010 53
Ethik
Sicht des Patienten, zu orientieren hat. Um in einem zeit- lich akzeptablen Rahmen dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es einer systematisch vorgehenden und erfahrenen Moderation. Nach Sammeln aller notwendigen Fakten und Informationen werden zunächst Handlungsalter-nativen aufgelistet, welche sodann mittels den ethischen Prinzipien nach dem Vorbild der von Beauchamp und Childress entwickelten angewandten Medizinethik3 ab-gewogen werden.
Das ethische Konsil wird von eigens dafür geschulten Moderatoren auf der jeweils anfordernden Station geleitet. Der Moderator selbst gehört nie dem dortigen Behand-lungsteam an. Im Regelfall wird ein ethisches Konsil von zwei Moderatoren durchgeführt. Dies ist auch deswegen empfehlenswert, damit, auch bei geringer Inanspruch-nahme von Ethischen Konsilen4, jeder Moderator „in Übung“ bleibt, Erfahrungen sammeln kann und eine gewisse Routine entwickelt. Letzteres ist insbesondere für neu ausgebildete Moderatoren wichtig. Bevor diese allein eine Fallbesprechung übernehmen können, bedarf es der Übung und Erfahrung, ansonsten würde sich diese Institution selbst in ihrer Akzeptanz und ihrem Bestehen gefährden.
Die vom ethischen Konsil gefassten Beschlüsse haben Empfehlungscharakter und sind für den behandelten Arzt nicht zwingend bindend. Unsere bisherigen Konsile zeigten jedoch bei allen Beteiligten, auch bei den Ange-hörigen, immer eine hohe Zufriedenheit mit dem erreich-ten Konsens, sodass es immer gelang, auch mögliche vorherige Befürchtungen zu zerstreuen. Bisher wurden die Empfehlungen immer vom zuständigen Arzt mitgetragen und auch umgesetzt. Trotzdem ist es uns bisher nicht gelungen, mit diesem Angebot alle Klinikbereiche zu er-reichen. Es erweist sich noch immer als schwierig, beste-hende Befürchtungen nicht nur auszuräumen, sondern auch die Chancen, die ein ethisches Konsil für eine gute und patientengerechte Therapieentscheidung beinhaltet, zu vermitteln. So stellt gerade das Ethische Konsil eine gute Hilfestellung bei schwierigen Entscheidungs-findungen wie Therapiezieländerung oder Therapielimi-tierung dar und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, für diese große Verantwortung, die explizit nicht bei den Angehörigen liegen bleiben darf, einen breiten Grund-konsens zu finden.
Eine gute Chance, auch bisher nicht erreichte Bereiche zur Beantragung ethischer Konsile zu gewinnen, bietet sich im Rahmen der Moderatorenfortbildung an.
Moderatorenausbildung
Für eine erfolgreiche Durchführung von Ethischen Konsilen und deren Akzeptanz bedarf es eines entspre-chend zugeschnittenen Aus- und Fortbildungskonzepts. Inhalte der Ausbildung sind die Vermittlung von ethischen und rechtlichen Grundkenntnissen und der Erwerb von Kompetenzen in der Gesprächsmoderation. Die letzte Moderatorenausbildung wurde bei uns von Prof. Marck-mann (Tübingen) nach dem Curriculum „Ethikberatung im Krankenhaus“ in der Akademie für Ethik in der Medizin e. V. (AEM) durchgeführt.
Die ausgebildeten Moderatoren treffen sich vier Mal im Jahr zu einer zweistündigen Fortbildung, auf der jeweils eine gemeinsame Fallbesprechung mit Rollenaufteilung stattfindet und sich daraus ergebende Einzelfragen be-
sprochen werden. Zur Vorstellung eines Falles bitten wir auch Klinikbereiche, in welchen wir bisher keine Ethischen Konsile durchgeführt haben. Die Fälle werden dann jeweils von einem dort tätigen Arzt und einer Pflegekraft vor-gestellt. Diese, für die Fortbildung notwendigen Fall-vorstellungen, bieten somit auch eine gute Chance und Gelegenheit, die Art der Durchführung ethischer Konsile auch Mitarbeitern von bisher noch nicht erreichten Klinik-bereichen an einem selbst eingebrachten Fall exempla-risch vorzuführen und so künftig vielleicht auch von dort angefordert zu werden.
Die Ethikvisite
Seit circa einem Jahr haben wir auf der medizinischen Intensivstation eine Ethikvisite installiert. Einmal in der Woche wird hier, im Rahmen einer etwas veränderten Oberarztvisite, jeder Patient unter ethischen Frage-stellungen einer Standortbestimmung unterworfen. Dabei nehme ich (AP), als Vertreter des KEK mit ent-sprechender Ausbildung in ethischen und rechtlichen Fragen, die Aufgabe war, anhand einer Checkliste dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Informationen eingeholt werden, notwenige Therapieziel- und Therapie-änderungen besprochen werden und der für die Ethik-visiten geplante Ablauf vor und im Patientenzimmer eingehalten wird. Die Ethikvisite hat so vor allem prä-ventiven Charakter und hat insbesondere den Patienten-willen und dessen Übereinstimmung mit dem Therapie- ziel und der Therapieplanung im Blick. Durch die Be-teiligung der jeweils zuständigen Pflegeperson bei der Patientenbesprechung werden so gleichzeitig Therapie-entscheidungen für alle transparent und mitgetragen, was sich wiederum positiv auf das Behandlungsteam und das Verhältnis Arzt – Pflege auswirkt. Gleichzeitig wird durch die regelmäßig stattfindende Ethikvisite auch das ethische Bewusstsein auf der Station gefördert, was wiederum die ganzheitliche Wahrnehmung der Patienten fördert und der Zufriedenheit von Patienten, Angehörigen und dem Behandlungsteam dient.
3 Beauchamp und Childress 2009. Eine sehr gute Auseinandersetzung mit diesen Prinzipien bietet Rauprich 2005.
4 In den SLK-Kliniken werden jährlich circa 20 ethische Fallbespre-chungen durchgeführt.
54 ÄBW 02 • 2010
Ethik
Themenbezogene Arbeits- und Projektgruppen und Leitlinienarbeit (2. Säule)
Dieser Aufgabenbereich gilt der Bearbeitung vorge-fundener ethisch problematischer Situationen wie auch einfach der generellen Verbesserung bisheriger Standards, welche den Patienten zugutekommen. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des KEKs, über die Einzelberatung hinaus bei der Verbesserung von Strukturen und Arbeits-abläufen mitzuarbeiten, damit ethisches Handeln durch sie gefördert und nicht behindert wird und so auch die nötigen Voraussetzungen und Bedingungen für neue ethische Projekte geschaffen werden.
Bisher gab es Arbeits- und Projektgruppen zu fol-genden Themen:– Sterbekultur (Umgang mit Sterbenden und Verstor-
benen) sowie die Einrichtung von Sterbe- und Ab-schiedszimmern
– Palliative Care, woraus sich die Einrichtung einer Pallia-tivstation in der Klinik für Hämatologie und Onkologie gründet und in einer anderen Klinik eine konsiliare Palliativversorgung geschaffen wurde
– Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Intensiv- und Normalstationen wie auch Klärung der Bedingungen zur Einrichtung (vorläufiger) Betreu-ungen
– Verzicht auf Wiederbelebung/Therapiezieländerung/Therapiebegrenzung5
– Interkulturelle Belange (wie Umgang mit sprachlichen, kulturellen und spirituellen Verschiedenheiten)
– Perinatalzentrum mit seinen Problemen bei Risiko-schwangerschaft und Frühgeburtlichkeit
– Verbesserung der Arzt-Patienten-Kommunikation (Stu-die der Medizinischen Kliniken Heilbronn in Kooperation mit der Klinik für Psychosomatik und Allgemeine Kli-nische Medizin der Uni Heidelberg)
– Öffentliche ethische Veranstaltungen– Patientenverfügungen/PV-Initiative (siehe unten)– Patientenfürsprecher (siehe rechts)Näher eingehen werde ich im Folgenden auf die Patien-tenverfügungsinitiative, welche im Sommer dieses Jahres mit ihrer Arbeit beginnen wird, und auf die Gruppe der Patientenfürsprecher als „4. Säule“.
PV-Initiative
Kurz nach der Arbeitsaufnahme des KEKs wurde ein Konzept entwickelt, wonach jeder Patient schon bei der Patientenaufnahme nach dem Vorliegen einer Patien-tenverfügung befragt und das Ergebnis im Patienten-stammblatt festgehalten wird, um im Notfall oder bei Verschlechterung des Allgemeinzustands im Sinne der Patienten autonomie handeln zu können. Sofern keine Patientenverfügung vorhanden ist, wird dem Patien- ten ein Informationsblatt darüber ausgehändigt, auf welchem ihm auf Wunsch auch Beratung zu Vorsorge-verfügungen und vorsorgenden Vollmachten im Gesund-heitsbereich an geboten wurde. Nach einer 3-monatigen Pilotphase, die von Patienten sehr positiv bewertet wurde, konnte nach Zustimmung durch die Klinikleitung die
routinemäßige Abfrage auf Vorhandensein einer Patien-tenverfügung an allen Standorten des Klinikums ein-geführt werden.
Aufgrund der zunehmenden Nachfrage und der Be-deutung von Vorsorgeverfügungen für den Gesundheits-bereich wurde im letzten Jahr damit begonnen, eine Pati-entenverfügungs-Initiative ins Leben zu rufen, die auch außerhalb der Klinik niederschwellig Beratungsangebote nach dem Konzept der „Esslinger Initiative“ und der „Vor-sorgeinitiative Tuttlingen“ (VIT) anbieten soll. In Zusam-menarbeit mit bestehenden Einrichtungen, Vereinen und Verbänden wurde ein entsprechendes Beratungskonzept erarbeitet. Nach diesem Konzept werden die schon bisher in der Beratung Tätigen zusammen mit entsprechend ausgebildeten Ehrenamtlichen sich in der neu gegründe-ten Initiative „Selbst Bestimmen“ zusammenschließen und im Sommer dieses Jahres ihre Beratungstätigkeit aufneh-men. Ergänzt werden wird diese Arbeit durch öffentliche Veranstaltungen der Initiative zum Thema und die Auslage von Flyern in Gesundheits-, Pflege- und Alteneinrich-tungen, sowie auch etwa in Arztpraxen, Apotheken, Kir-chen, Behörden, usw. Hiermit beginnt gleichzeitig eine neue Ära des KEKs, welches vermehrt über die Klinik hinaus tätig wird und sich mit anderen Einrichtungen vernetzt. Dies führt nicht zuletzt auch dazu, dass das KEK, innerhalb wie außerhalb der Klinik, zunehmend und besser wahrge-nommen wird und so auch die Effektivität seiner Arbeit erhöhen kann.
Ethische Bewusstseinsbildung und Fortbildung (3. Säule)
Eine wichtige Institution für die ethische Bewusstseins-bildung stellt das „Offene Ethikforum“ dar. Dieses war besonders zu Beginn des KEKs von großer Bedeutung und diente dem KEK zum einen als Öffentlichkeitsorgan inner-halb des Klinikums, zum anderen als ein erweitertes Bera-tungsgremium für alle interessierten Klinikmitarbeiter, die sich so möglichst früh an Prozessen beteiligen und für thematische Arbeitsgruppen gewonnen werden konnten. Das „Offene Ethikforum“ wollte damit auch die Transparenz der KEK-Arbeit fördern und somit die Akzeptanz der Be-schlüsse bei den Klinikmitarbeitern erleichtern.
Zunehmend bieten wir in diesem Rahmen aber auch ethische Großveranstaltungen in Form von thema-tischen öffentlichen Vorträgen oder Ethiksymposien an 5 Siehe hierzu: Scheffold 2009.
ÄBW 02 • 2010 55
Ethik
und laden dazu auch Interessenten außerhalb der Klinik, wie niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter von Alten-, Pflege-heimen und von Betreuungseinrichtungen, gezielt ein. Die Themen hierfür kommen in der Regel von den Projekt-gruppen.
Im Herbst jeden Jahres wird ein zweitägiges externes Fortbildungsseminar für die Mitglieder des KEKs und seiner Arbeitsgruppen durchgeführt. Neben den Vorträgen exter-ner Fachreferenten wird die Zeit hier auch genützt, um in den bestehenden Arbeitsgruppen an laufenden Projekten weiter zu arbeiten. Ebenso wird auf diesem Seminar die Jahres- und Projektplanung für das kommende Jahr fest-gelegt. Gerade für die sehr motivierten KEK-Mitarbeiter bietet so ein Seminar die Möglichkeit, das eigene Mandat zu festigen, eine Bestätigung der eigenen, häufig zusätz-lichen, ethischen Arbeit rückgemeldet zu bekommen und Perspektiven aufzuzeigen.
Patientenfürsprecher („4. Säule“)
Die vom KEK initiierte und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung aufgebaute Institution der Patien-ten fürsprecher arbeitet nach ihrer offiziellen Einsetzung als unabhängige Institution neben dem KEK. Die externen und ehrenamtlichen Patientenfürsprecher sind auch gegen über dem Klinikum weitgehend unabhängig, wenngleich sie auch in das Beschwerdemanagement der Klinik integriert sind. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Anregungen und Beschwerden von Patienten zu prüfen und gegenüber dem Krankenhaus zu vertreten. Neben der Vermittlung bei Kommunikationsproblemen mit Mitpatienten, Pflegepersonen und Ärzten sind Patientenfürsprecher auch präventiv tätig, indem sie auf mögliche Mängel, zum Beispiel innerhalb organi-satorischer Strukturen, frühzeitig aufmerksam machen. Insgesamt konnten für alle Standorte des Klinikums ehrenamtliche Patientenfürsprecher gewonnen werden, die im wöchentlichen Turnus ihre Aufgaben wahrnehmen und damit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Patientenzufriedenheit im Klinikum und mithin für das Beschwerdemanagement insgesamt leisten. Eine Vertreterin der Patientenfürsprecher wurde als Mit- glied in das KEK aufgenommen. Ebenso wurde ein jähr-liches Treffen des KEKs mit den Patientenfürsprechern vereinbart. Durch diesen strukturell gesicherten Aus-
tausch bekommt das KEK frühzeitig Kenntnis von Un-zulänglichkeiten und kann, sofern diese in seinen Auf-gabenbereich fallen, frühzeitig über Verbesserungs-möglichkeiten nachdenken.
Fazit
Der vorliegende Erfahrungsbericht macht deutlich, dass ein hohes Engagement der KEK-Mitglieder und eine gute Einbindung der Klinikleitung Voraussetzungen für eine erfolgreiche Etablierung eines KEKs darstellen.
Darüber hinaus hat sich als besonders wichtig er-wiesen:– Vermeidung der Bildung eines „elitären“ Zirkels: Förde-
rung der Akzeptanz durch Einbeziehung vieler Klinik-mitarbeiter in Projektgruppen (KEK-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung!)
– Ausgewogenheit der unterschiedlichen Professionen im KEK
– Zusicherung eines eigenständigen Finanzetats durch die Klinikleitung
– Dienstzeitenvereinbarung: Die Arbeit im KEK, den Ar-beitsgruppen und die jährliche zweitägige Fortbildung sind Dienstzeiten.
– Entwicklung einer Satzung und deren Verabschiedung durch die Geschäftsführung
– Schnell vorzeigbare sichtbare Ergebnisse– Keine Vernachlässigung einer „Säule”: Ethische Fall-
besprechungen, Arbeits- und Projektgruppen, wie die Förderung des ethischen Bewusstseins sollten in gleicher Weise Beachtung finden.
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Daten per mail
LiteraturSteinkamp, N., Gordijn, B.: Ethik in Klinik und Pflege einrichtungen: ein Arbeitshandbuch. Köln: Luchterhand, 2010Beauchamp, T. L., Childress, J. F.: Principles of Biomedical Ethics. New York: Oxford University Press, 2009Rauprich, O., Steger F. (Hrsg.): Prinzipienethik in der Biomedizin. Frankfurt: Campus Verlag, 2005Scheffold, N.: u. a. Konzept zur Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin. In: Intensivmedizin und Notfallmedizin 2009, 1–6.http://www.springerlink.com/content/n5212851l553n75h/ (online publiziert: 26. Juli 2009)
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Adriano Paoli Stellvertretender Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees
der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
Norbert Scheffold Medizinische Klinik I, Klinikum Memmingen, Memmingen
(früherer Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH)
Urs Riemann Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees
der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
56 ÄBW 02 • 2010
Wirtschaft
Tag für Tag kümmern sich nieder-gelassene Ärztinnen und Ärzte um die Gesundheit ihrer Pati-
enten. Da bleibt wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen, ob auch die eigene Praxis in finanzieller Hinsicht auf gesunden Füßen steht.
Gibt es in meiner Praxis Verbesse-rungspotenziale? Wie sieht es mit der Umsatz- und Kostenstruktur aus? Wie liege ich im Vergleich zu meinen Kol-legen aus der Facharztgruppe? Und wie ist meine Liquiditätssituation zu beurteilen? Das sind wichtige Fragen, wenn es um die wirtschaftliche Beur-teilung der eigenen Arztpraxis geht.
Unterstützung bei der Beantwor-tung dieser Fragen liefert der „BW Praxis-Check“, ein EDV-gestütztes Be-ratungsprogramm, mit dem sich be-triebswirtschaftliche Schwächen und Stärken von Arztpraxen aufzeigen lassen. Die Analyse mittels Liquidi-tätsrechnung, Umsatz- und Kosten-strukturvergleich sowie Praxiskenn-ziffern verschafft dem Praxisinhaber schnell und unkompliziert einen de-taillierten Einblick in die wirtschaft-liche Lage seiner Praxis.
Liquiditätsrechnung
Der BW Praxis-Check beschäftigt sich unter anderem mit dem Praxis-gewinn und der daraus resultie-renden Liquidität. Dabei werden im Rahmen der ganzheitlichen Betrach-tung neben der Praxisliquidität auch alle weiteren liquiditätsrelevanten Faktoren aus dem Privatbereich be-rücksichtigt. So erhalten niedergel-assene Ärztinnen und Ärzte einen umfassenden Überblick über ihre gesamte Liquiditätssituation.
Zunächst werden von den Pra-xiseinnahmen (KV-Zahlungen, Privat-liquidationen, sonstige Praxisein-nahmen) die Praxisausgaben (Kosten für Material/Labor, Personal, Praxis-räume, Fahrzeuge, Praxisverbindlich-keiten, und so weiter) abgezogen und damit der sogenannte Cashflow der Praxis bestimmt. Die Abschreibungen bleiben dabei in der Ausgabenbe-trachtung außen vor, da sich diese nicht liquiditätswirksam auswirken. Unter Berücksichtigung sonstiger privater Einnahmen (zum Beispiel Ehegattengehalt, Einnahmen aus Immobilien oder Kapitalvermögen) ergibt sich, ausgehend vom Praxis-Cashflow, der gesamte Liquiditäts-zufluss für den Praxisinhaber.
Dem auf diese Weise ermittelten Liquiditätszufluss werden anschlie-ßend alle relevanten Liquiditäts-abflüsse (Einkommensteuer, Lebens-haltungskosten, Vorsorgeaufwen-dungen, Tilgung für Praxisdarlehen,
sonstige Ausgaben) gegenüber-gestellt und daraus die Liquiditäts-über- beziehungsweise -unter-deckung berechnet. Liquiditätsher-kunft und -verwendung aus Praxis und Privatbereich können dabei übersichtlichen Diagrammen ent-nommen werden.
Praxisinhaber erhalten im Rah-men der Liquiditätsrechnung aber auch Informationen darüber, wie viel Geldmittel für Zins- und Tilgungs-leistungen von Privat- und Praxis-darlehen maximal zur Verfügung stehen (Kapitaldienstgrenze) und wie hoch im Vergleich dazu die aktuell geleisteten Zins- und Tilgungslei-stungen sind.
Umsatz- und Kostenstrukturvergleich
Im zweiten Teil der Praxisanalyse werden Umsätze und Kosten unter die Lupe genommen. So können Praxisinhaber der Wirtschaftlichkeits-analyse entnehmen, wo sie mit ihrer Arztpraxis stehen.
Wichtige Praxisdaten wie KV- Einnahmen, Raumkosten, Personal-kosten, Abschreibungen oder auch der Cashflow werden dabei den be-triebswirtschaftlichen Zahlen anderer Praxen aus der Facharztgruppe ge-genübergestellt. Die Vergleichsdaten bilden dabei wichtige Parameter, um den Erfolg der eigenen Arztpraxis zu bewerten und eventuelle Einspar-potenziale zu erkennen.
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Gesundheits-Check für die Arztpraxis
Steffen GrebeVermögensManager Heilberufe/Prokurist
Baden-Württem- bergische Bank
Heilberufe Center Stuttgart
Telefon (07 11) 1 24-3 18 43
Telefax (07 11) 1 24-3 16 72
E-Mail: steffen.grebe@ bw-bank.de
www.bw-bank.de/ heilberufe
Liquiditätsverwendung
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Ulm ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:Mittwoch, 24. Februar 2010 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm
Seminarinhalte:• Neugründung oder Übernahme• Kooperationsformen• Praxiswertermittlung• Investitions- und Kostenplanung• Finanzierungsmöglichkeiten• Öffentliche Fördermittel• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:BW-Bank Ulm, Bernhard Bock, Telefon (07 31) 14 24-1 11, [email protected] Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21, [email protected]
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Wirtschaft
Praxiskennziffern
Im Rahmen der Wirtschaftlich-keitsanalyse werden darüber hinaus auch wichtige betriebswirtschaftliche Praxiskennziffern aus den Bereichen Produktivität, Rentabilität und Liqui-dität ermittelt:
1. Mitarbeiterproduktivität: Wie viel Praxiseinnahmen erwirt-
schaftet jeder Praxismitarbeiter (ein-schließlich des Praxisinhabers) im Durchschnitt? 2. Praxiseinnahmen je Arztstunde:
Wie gut nutzt der Praxisinhaber seine eigene Arbeitszeit aus?3. Praxiseinnahmen je Praxisstunde:
Wie gut nutzen alle Praxismit-arbeiter (einschließlich des Praxis-inhabers) ihre Arbeitszeit aus? 4. Umsatzrendite:
Welcher Anteil der Praxiseinnah-men bleibt als Gewinn übrig?5. Personalkostenquote:
Wie ist das Verhältnis der Perso-nalkosten zu den Praxiseinnahmen?6. Resttilgungsdauer:
Innerhalb welchen Zeitraums können auf Basis des Praxis-Cashflows die bestehenden Praxisdarlehen zu-rückgeführt werden?
Die Kennziffern 1 bis 3 bilden da-bei eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Produktivität. So hilft zum Beispiel die Praxiskennziffer „Pra-xiseinnahmen je Arztstunde“ nicht nur dabei, Delegationsmöglichkeiten zu erkennen und den Wert der Arbeits-zeit des Praxisinhabers zu bestimmen, sondern der Arzt sieht auch, wie effek-tiv er selbst arbeitet und wie gut er seine Arbeitszeit ausnutzt.
Eine wichtige Orientierung bei der Beurteilung der eigenen Praxiskenn-ziffern liefern wiederum die Ver-gleichswerte der Kollegen. So werden die für den Praxisinhaber ermittelten Praxiskennziffern den Vergleichs-werten aus der Facharztgruppe ge-genübergestellt und in die Kategorien „kritisch“, „überprüfungswürdig“, „gut“ und „optimal“ eingeteilt.
Finanzplanung
Der BW Praxis-Check kann bei Bedarf auch mit einer Finanzplanung abgerundet werden. Diese bietet dem Praxisinhaber die Möglichkeit, seine Vermögenserträge und -rendi-ten zu optimieren, und gleichzeitig Antworten auf folgende Fragen zu erhalten:
Wie ist die aktuelle Aufteilung des • Gesamtvermögens?Ist das Vermögen unter Risiko-• aspekten ausreichend gestreut?Welche Auswirkungen hat eine • geänderte Ertragslage der Arzt-praxis auf die private Situation?Wie könnte sich das Vermögen • beziehungsweise die Liquidität in den nächsten zehn Jahren ent-wickeln?Kann der heutige Lebensstandard • auch nach Abgabe der Praxis auf-recht erhalten werden?Ist der Partner abgesichert, wenn • dem anderen etwas zustößt?Welche Bedeutung haben Schwan-• kungen des Praxiswerts für die Altersvorsorge oder das Privat-vermögen?
Das „BW Financial Planning“ gibt Ärztinnen und Ärzten auf diese und viele weitere Fragen detaillierte Ant-worten. Eine neutrale Expertise und produktunabhängige Empfehlungen gewährleisten dabei eine objektive Analyse.
Weitere Informationen
Den BW Praxis-Check gibt es ak-tuell für folgende Facharztgruppen:
Umsatz-, Cashflow- und Gewinnvergleich
Basis für die Erstellung eines Ge-sundheits-Checks für die Arztpraxis ist neben der letzten Einnahmen-/Über-schussrechnung (alternativ: Betriebs-
wirtschaftliche Auswertung) ein Fra-genkatalog, der speziell hierfür ent-wickelt wurde. Nach Auswertung der vom Praxisinhaber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informati-onen erhält der Arzt anschließend eine Expertise für seine Praxis. Selbst-verständlich können interessierte Pra-xisinhaber die Ergebnisse gemeinsam mit den BW VermögensManagern für Heilberufe besprechen und analy-sieren.
Weitere Informationen zum BW Praxis-Check sind in allen Heilberufe Centern der BW-Bank erhältlich. Die Kontaktdaten der Beratungszentren
Praxiskennziffern im Überblick
Allgemeinmediziner Augenärzte Chirurgen Gynäkologen
Hautärzte HNO-Ärzte Internisten Kinderärzte
Neurologen Orthopäden Radiologen Urologen
www.bw-bank.de/heilberufe/ standorte-de.html C
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Telefon: 07 11 / 97 63 90 [email protected]
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Vermischtes
Das Universitätsklinikum und die Universität Tübingen ha-ben das bundesweit erste
Zentrum für Seltene Erkrankungen (ZSE-Tübingen) gegründet. Es soll Pa-tienten mit seltenen Erkrankungen interdisziplinär und auf hohem Niveau versorgen und die Erforschung dieser Krankheiten voran treiben, um mehr Therapieoptionen zu entwickeln. Au-ßerdem soll diese neue Struktur rich-tungweisend für die Gründung wei-terer Zentren in Deutschland sein.
Die enge Verzahnung der ver-schiedenen nationalen und internati-onalen Arbeitsgruppen bei den sel-tenen Erkrankungen ist besonders wichtig. Tübingen macht es sich zur Aufgabe, Grundlagen- und ange-wandte Forschung auf diesem Gebiet noch stärker zu bündeln, um einen schnellen Wissenstransfer in die kli-nische Anwendung und eine unmit-telbare Einbeziehung von Patienten in frühe Therapiestudien zu ermögli-ch. Darüber hinaus sind der Aufbau eines Registers für seltene Erkran-kungen und die Etablierung einer zentralen Biomaterialbank geplant.
Im ZSE-Tübingen vereinigt sind das Zentrum für Seltene neurolo-gische Erkrankungen und Entwick-
Sportweltspiele der Medizin
Austragungsort der 31. Sport-weltspiele der Medizin ist dieses Jahr Porec auf der Halb-
insel Istrien in Kroatien. Erwartet werden über 2500 sportbegeisterte Gesundheitsberufler aus mehr als 50 Ländern. Die Spiele werden in rund 25 Einzel- und Mannschaftsdiszipli-nen von Tennis und Golf über Leicht-athletik und Schwimmen bis hin zu Radrennen und Fußball ausgetragen. Neben den sportlichen Wettkämpfen bietet die Veranstaltung auch einen internationalen Kongress für Sport-medizin sowie den freundschaft-lichen Erfahrungsaustausch mit Kolle-gen aus aller Welt.
Frauen in der Medizin
Bundesweit erstes Behandlungs- und Forschungszentrum für seltene Erkrankungen
Tübingen als Schrittmacher
lungsstörungen, das Mukoviszidose-Zentrum Tübingen-Stuttgart, das Zentrum für Seltene Augenerkran-kungen, das Zentrum für Seltene Hauterkrankungen, das Zentrum für Seltene kongenitale Infektionserkran-kungen sowie das Zentrum für Sel-tene genitale Fehlbildungen der Frau. Für die Zukunft wünschen sich die
Gründer im Sinne einer optimalen Betreuung der betroffenen Patienten ein starkes Engagement der Politik und Verantwortlichen für den nach-haltigen und koordinierten Aufbau weiterer ausgewählter Zentren in Deutschland.
Nummer
1/2010
Schwerpunkt:Frauen in der
Medizien
Seite 6:Perspektiven
in der Pflege
Seite 8:Ausbildung
von Ärztinnen
ChanCengleiChheit für frauen und Männer
Weitere Infos unterwww.frauen-aktiv.de C
Weitere Infos unterwww.zse-tuebingen.de C
Weitere Infos unterwww.sportweltspiele.de C
Gründungsveranstaltung des Zentrums für Seltene Erkrankungen 1. Reihe von links nach rechts: Prof. Dr. Eberhart Zrenner, Prof. Dr. Michael Bamberg, Eva Luise Köhler, Prof. Dr. Olaf Rieß, Prof. Dr. Ingo B. Autenrieth. 2. Reihe von links nach rechts: Prof. Dr. Ludger Schöls, Dr. Jörg Richstein, Wolfgang Zöller, Klaus Tappeser
Im Mittelpunkt der 47. Ausgabe der frauenpolitischen Informations-schrift des Landes „Aktiv – Frauen
in Baden-Württemberg“ steht das Thema „Frauen in der Medizin“. Fol-gende Beiträge sind geplant: Leitarti-kel von Dr. Astrid Bühren, Ehrenpräsi-dentin des Deutschen Ärztinnen-bundes; „Frauen in der medi zinischen Aus- und Weiterbildung“ von Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Lande-särztekammer Baden-Württemberg; „Frauen in der Krankenpflege“ von Uwe Seibel, Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Kran-kenpflege Südwest e. V.; „Familien-freundliche Arbeitsbedingungen in der Pflege“ von Andrea Kiefer, Vorsit-zende des Landespflegerats Baden-Württemberg; „Das Institut für Frau-engesundheit Tübingen“ von Dr. Sara
Brucker, Institut für Frauen gesundheit; Interview zum Thema „Frauen in der Medizin“ mit Dr. Thomas Schumacher, Chefarzt der Gynäkologischen Abtei-lung des Kreiskrankenhauses Sins-heim. Das Heft erscheint Anfang März und liegt dem „Staatsanzeiger“ bei; es kann zudem im Internet eingesehen werden.
Vermischtes
Geschichten aus der Heidelberger Orthopädie
Die Knochen-Docs
Hausärztetag
Der 8. Baden-Württembergische Hausärztetag in Stuttgart steht unter dem Motto „Die Zukunft sichern – Hausarztzentrierte Versorgung“. Am 19. März finden unter anderem ganztägig
Seminare zu medizinischen und allgemeinen Themen sowie Fortbil-dungen für Arzthelferinnen statt. Im Mittelpunkt des Folgetages steht eine Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus Politik, Krankenkassen und Verbänden. Veranstalter ist der Landesverband Baden-Württem-berg des Deutschen Hausärzteverbandes.
Seit Anfang Januar lässt die SWR-Doku-Serie „Die Knochen-Docs – Geschichten aus der Heidelber-
ger Orthopädie“ die Fernsehzuschau-er teilhaben an berührenden Patien-tenschicksalen und gewährt ihnen zugleich Einblicke in Alltag und Be-trieb der größten orthopädischen Universitätsklinik Deutschlands. Aus Sicht von Patienten, Angehörigen und Ärzten zeigen die acht halbstündigen Filme, wie nah Hoffnungen, Ängste, Glück und Leid beieinanderliegen: Die Dokumentation begleitet die Chi-rurgen bei ihrer Arbeit, dokumentiert große medizinische Erfolge, aber auch die Grenzen des Machbaren. Gezeigt werden emotionale Geschichten, die zugleich auch ein Licht auf medizi-nische Errungenschaften werfen, die
vor zehn Jahren noch niemand für möglich gehalten hätte.
Für die Dokumentation hat ein SWR-Team von März bis Ende Novem-ber 2009 vor Ort gedreht und Zugang zu Bereichen erhalten, die Außenste-henden sonst verschlossen sind. Aus über einhundert Stunden Material sind die acht halbstündigen Folgen ent-standen, die ungewöhnliche Einblicke in den Alltag der Klinik gewähren. Die vor 90 Jahren gegründete Heidelber-ger Orthopädie ist die zweitgrößte Orthopädie in Europa – eine altehrwür-dige Institution, ausgestattet mit mo-dernster Technik. An die hundert Ärz-tinnen und Ärzte arbeiten hier in 16 Fachbereichen, 300 Studenten werden pro Jahr ausgebildet, über 60 Techniker arbeiten in hauseigenen prothetischen
Szene aus der Doku-ReiheWerkstätten. Und jeden Tag gibt es
rund 30 Operationen – das sind über 7000 Opera tionen im Jahr.
Die nächsten Sendetermine: 18. und 25. Februar sowie 4. März jeweils um 22.30 Uhr im SWR-Fernsehen.
Weitere Infos unterwww.pallicon.uni-freiburg.de C
Weitere Infos unterwww.hausarzt-bw.de C
Weitere Infos unterwww.kvbawue.de C
Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte
Neue Meldepflicht
Die Herstellung von Arzneimit-teln durch Ärzte zum Zwecke der Anwendung an ihren Pati-
enten – zum Beispiel von Testsubstan-zen mit Materialien, die Patienten in die Arztpraxis mitbringen (beispielsweise Körperpflegeprodukte, Berufsstoffe für den Epikutantest, Nahrungsmittel für den Reib-, Scratch- oder Pricktest) – unterliegt seit Inkrafttreten der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (am
23. Juli 2009) dem Anwendungsbe-reich des Arzneimittelgesetztes (AMG) und ist dem zuständigen Regierungs-präsidium anzuzeigen (§ 67 AMG). Ein formloses Anschreiben an die Behörde mit summarischer Beschreibung der in der Arztpraxis durchgeführten Herstel-lungstätigkeit (bzw. Testungen) ge-nügt vorerst. Die Übergangsfrist für die Anzeige endete nach § 144 Abs. 7 AMG am 1. Februar 2010.
Gemeinsame Veranstaltung von KVBW, LAG und KISS
Fachtagung Selbsthilfe
Die vierte „Fachtagung Selbsthil-fe“ der Kassenärztlichen Verei-nigung Baden-Württemberg
fand in Zusammenarbeit mit der LAG Selbsthilfe und der Selbsthilfekontakt-stelle KISS Stuttgart Ende Januar in Stuttgart statt. 25 Ärzte und 86 Selbst-helfer diskutierten engagiert mitei-nander. Dabei wurden wichtige Im-pulse zur Stärkung der Patientenorien-tierung und zum partnerschaftlichen Miteinander gegeben. Es zeigte sich, dass sich Kooperationen von Ärzten und Selbsthilfegruppen nicht nur für
Patienten lohnen, sondern auch Ärzte von einer Zusammenarbeit profitieren. Die Teilnehmer der Fachtagung waren sich einig, dass auch die medizinischen Fachangestellten vermehrt in die Koo-perationen von ärztlichen Praxen und Selbsthilfegruppen eingebunden und die sich ergebenden Synergieeffekte vermehrt genutzt werden sollten. Vielfach wurde der Wunsch nach wei-teren gemeinsamen Veranstaltungen geäußert.
Palliative Care
Zum Wintersemester wird an der Universität Freiburg in Koopera-tion mit dem Universitätsklini-
kum Freiburg der berufsbegleitende viersemestrige Online-Masterstudien-gang „Palliative Care“ installiert. Er vermittelt umfassende Kompetenzen für die Analyse, Entwicklung und Ge-staltung zeitgemäßer palliativer Ver-sorgungsstrukturen. Pro Semester wird eine wöchentliche Arbeitsbela-stung von circa zehn Stunden für das onlinegestützte Selbststudium veran-schlagt, hinzu kommen sechs Präsenz-phasen pro Jahr. Der Studiengang zeichnet sich durch praxisorientierte Aufgabenstellungen und Blended Learning aus. Die Dozenten kooperie-ren dabei mit den Medical Schools von Stanford und Harvard. Bewerbungs-schluss ist der 15. Juli 2010.
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Vermischtes
Notarzt-Einsatz!
D. Schmitz, 267 Seiten, Huber, ISBN 978-3456847771, 19,95 Euro
Der Autor ist an der Universitätsmedi-zin Mannheim tätig. Im „Spielebuch für (angehende) Notärzte“ schlüpft der Leser in die Rolle des Notarztes, der sich durch seinen ersten Dienst kämpft. Bei elf Einsätzen wird er beispielsweise konfrontiert mit Poly-trauma, Kinder-Notfall oder Herz-Kreislauf-Stillstand und muss die Ver-sorgung nach den aktuellen Therapie-standards durchführen, sonst droht der Verlust von „Kompetenzpunkten“. Ein spielerischer Ansatz, um ernst-hafte Erfahrungen im schwierigen Alltag als Notarzt zu sammeln.
Prüfungsbuch für Medizinische Fachangestellte
H. Nuding, M. Wagner, 599 Seiten, Holland + Josenhans, ISBN 978-3778258309, 24,00 Euro
Das Prüfungsbuch liegt in der 13. Auf- lage neu bearbeitet, erweitert und aktualisiert vor. Es berücksichtigt die Anforderungen des aktuellen lernfeld-orientierten Lernplans. Die Themen sind sachlogisch aufgebaut, um ein effektives Nachschlagen zu ermögli-chen. Durch ein ausführliches Ver-zeichnis der medizinischen Fachaus-drücke ist das Buch auch gut als Nachschlagewerk geeignet.
Das parlamentarische Schimpfbuch
G. Pursch, 304 Seiten, Herbig, ISBN 978-3776625943, 19,95 Euro
Wer glaubt, dass Bundestagsdebat-ten spröde und langweilig sind, der irrt. Auf dem politischen Parkett wird durchaus gealbert, gestichelt und geschimpft. Unzählige Stilblüten und Geistesblitze aus 60 Jahren Bundes-tag hat der Autor den rund 240 000 Seiten starken Wortprotokollen ent-nommen und in diesem Band ver-sammelt. Eine einzigartige Fundgru-be geistiger Verfehlungen und sprachlicher Höhenflüge unserer Volksvertreter.
Nagelatlas
M. Zabel, 80 Seiten, Viavital, ISBN 978-3934371422, 18,50 Euro
Die wichtigsten Erkrankungen der Fuß- und Fingernägel werden vorge-stellt und ihre Diagnose und Therapie erläutert. Das Buch ist mit zahlreichen anschaulichen Farbfotos zu den Krankheitsbildern illustriert. Eine Be-schreibung von Aufbau und Funktion der Nägel und wichtige Tipps zur Nagelpflege runden das Buch ab. Das handliche Taschenbuchformat ermöglicht es, das Buch – beispiels-weise in der Kitteltasche – immer bei sich zu tragen.
Drei Männer im Olivenbaum
P. H. Ridder, 60 Seiten, Fröhling & Fröhling, ISBN 978-3000295980, 14,85 Euro
Die Fortsetzung des 2008 erschie-nenen Buches bringt zwölf weitere Gesundheitstipps, mit denen die Au-toren um den Freiburger Orthopäden Dr. Paul Ridder wieder populären Irr-tümern im Bereich Ernährung und Gesundheit nachspüren. In Reimform geht es unter anderem um die Wir-kungen von Alkohol, Gemüse, Scho-kolade und Kaffee auf den Körper. Anschließend folgen kurzweilige medizinische Erläuterungen der Ge-dichte mit „Aha“-Effekt.
Handbuch Netzwerk und Vernetzung in der Hospiz- und Palliativversorgung
P. Herrlein, 352 Seiten, Hospiz Verlag, ISBN 978-3941251304, 39,90 Euro
Schwachstellen der heutigen, sekto-ral organisierten Versorgung werden aufgezeigt und einer an den Bedürf-nissen der Schwerkranken orien-tierten Netzwerkversorgung gegenü-bergestellt. Ausgehend von den ver-änderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen widmet sich der Autor ausführlich konkreten Proble-men, die sich beim Aufbau und der Organisation von Versorgungsnetz-werken in der Palliativmedizin er-geben können.
Neue Bücher BioStar 2010
Vom 13. bis 15. Oktober 2010 wird in Stuttgart der „4th Congress on Regenerative Biology and
Medicine – BioStar 2010“ stattfinden. Der international etablierte Kongress bringt Wissenschaftler und Praktiker aller Disziplinen zusammen, die mit der Regenerativen Biologie und Medi-zin befasst sind. Veranstalter ist der Verein zur Förderung der Biotechno-logie Stuttgart/Tübingen/Neckar-Alb e. V. in Kooperation mit der BioRegio STERN Management GmbH, dem Zen-trum für Regenerationsbiologie und Regenerative Medizin (ZRM) des Uni-versitätsklinikums Tübingen.
Weitere Informationen unterwww.biostar-congress.de C
Präventionsstiftung
Um die gesundheitliche Präven-tion in Baden-Württemberg weiter zu fördern, hat die Lan-
desregierung eine Präventionsstiftung eingerichtet. Sie soll Projekte und Maß-nahmen der Vernetzung und Koopera-tion im Bereich der allgemeinen Ge-sundheitsvorsorge fördern. Außerdem trägt sie zur Verbreitung von evaluier-ten und an den Lebenswelten orien-tierten Projekten und Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation bei. Initiatorin und Vor-sitzende der Stiftung ist Gesundheits-ministerin Dr. Monika Stolz. Das Stif-tungsvermögen beträgt derzeit rund drei Millionen Euro.
Fusion
Die vier baden-württember-gischen Regionalverbände des Berufsverbandes der Niederge-
lassenen Hämatologen und Onkologen e. V. (BNHO) haben sich zu einem Lan-desverband zusammengeschlossen. Vorsitzender des fusionierten Ver-bandes ist Dr. F. A. Mosthaf, Karlsruhe, sein Stellvertreter ist Dr. M. Respondek, Freiburg. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. T. Reiber, Freiburg und Dr. A. Karcher, Heidelberg. Im Lande gehören dem BNHO derzeit 60 Mitglieder an, die in 40 Praxen pro Jahr circa 60 000 Pati-enten mit Blut- und Tumorerkran-kungen umfassend betreuen.
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Aus Fehlern lernen
Fall
Die 27 Jahre alte Patientin litt seit dem 12. Lebensjahr an Panhypopitu-itarismus und nahm wegen des des-halb drohenden Anstiegs des Serum-natriums zur Substitution des Hor-mons ADH ständig das Präparat Mini-rim ein. Am 15. 04. kam es zu einem epileptischen Anfall, der an diesem Tag zur notfallmäßigen Aufnahme in den Städtischen Kliniken führt, zu-nächst in der Klinik für Intensivmedi-zin, am 16. 04. in der Normalstation der Klinik für Neurologie und klinische Neurophysiologie. Bei Aufnahme am 15. 04. wurde eine Hyponatriämie mit 127 (abends 125) mmol/l festgestellt (Normbereich 135 bis 148 mmol/I) und als Ursache des Anfalles ange-nommen. In den Folgetagen gelang es nicht, diesen Wert zu korrigieren; im Gegenteil betrug er am 17. 04., 12.30 Uhr, nur noch 119 mmol/l.
Deshalb wurde am 17. 04. kein Minirim verabreicht, es wurde die schon seit 16. 04. laufende Infusion von 0,9 % NaCl-Lösung verstärkt und zusätzlich Astonin H (Fludrokortison) gegeben. Die Patientin erhielt am 16. 04. 1000 ml, am 17. 04. morgens und abends je 1000 ml, am 18. 04. mor-gens 1000 ml der NaCl-Lösung.
Mangelnde Laborkontrolle
Hyponatriämie mit tödlichem AusgangFludrokortison wurde am 17. 04. mit-tags und am 18. 04. morgens und mittags, je einmal, gegeben. Die nächste Laborkontrolle am 18. 04. morgens ergab 140 mmol/l Serum-natrium, was im Normbereich lag. Am selben Tag, 16 Uhr, erhielt die Patientin deshalb wieder Minirim.
Die nächste Laborkontrolle am 19. 04. morgens zeigte einen weit überhöhten Wert von 188 mmol/l. Daraufhin entwickelten sich bei der Patientin ein schwer therapierbarer Status epilepticus sowie ein schwe- res Hirnödem. Trotz intensivmedizi-nischer Behandlung verstarb sie am 24. 04.
Diskussion
Da die Substitution des Hormons ADH durch Minirim der natürlichen Hormonregulation nicht gleichwertig ist, kann es zu einer Hyponatriämie kommen. Obwohl in der Literatur die Grenze für deren sicher beste-hende Behandlungsbedürftigkeit mit 115 mmol/l angegeben wird, kann im vorliegenden Fall die Behandlung als solche nicht beanstandet werden, da die Hyponatriämie als Ursache des epileptischen Anfalls jedenfalls infrage kam, der Laborwert auch seit
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Aufnahme in die Klinik ständig ab-gefallen war.
Doch ist zu bedenken, dass eine zu rasche Korrektur des Serumnatri-umwertes gefährlicher sein kann, als die Hyponatriämie selbst. Von daher gesehen, war schon die Intensität der Behandlung – bei klinisch gutem Zustand der Patientin – bedenklich. Jedenfalls waren aber engmaschige Laborkontrollen unumgänglich, um eine überschießende Korrektur so-gleich zu erkennen. Im vorliegenden Fall war angesichts des Absetzens von Minirim, der Infusion der NaCl-Lösung und der zusätzlichen Gabe von Fludrokortison ein rascher Anstieg zu erwarten und auch zu beobachten. Vom 17. 04. mittags bis 18. 04. mor-gens war der Wert von 119 mmol/l auf 140 mmol/l angestiegen. Da NaCl-Lösung und Fludrokortison weiterhin verabreicht wurden (erst am 18. 04., 16 Uhr, wieder Minirim), stand wei-terer steiler Anstieg mit Sicherheit bevor, zumal diese Medikamente beim Ansetzen und beim Absetzen mit Verzögerung wirken. Eine stän-dige Laborkontrolle in Abständen von ein bis zwei Stunden war zwingend erforderlich. Ihr Unterbleiben beur-teilte die Kommission als groben Be-handlungsfehler.
Deutliche Umsatzeinbußen für die Ärzte in Baden-Württemberg
Frust und Ärger
Unmittelbar vor Drucklegung dieser Ausgabe veröffentlichte die Tageszeitung „Die Welt“ ein Interview mit dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas
Köhler, in dem er sagte: „Die Endabrechnung für das erste und zweite Quartal 2009 ist jetzt fertig. Die Ärzte können zufrieden sein, denn der Zuwachs ist größer als gedacht. Versprochen hat uns die Politik eine Honorarsteigerung von 2,5 Milliarden Euro gegenüber 2007. Jetzt werden es fast 3,4 Milliarden Euro für 2009 sein.“ Und weiter: „Ich habe noch nie eine Vergütungsreform durchgeführt, bei der es so viele Gewinner gab. Diese Gewinner schweigen aber – aus Furcht, dass man ihnen die Gewinne wieder nimmt. Denn die Unzufriedenheit der wenigen Verlierer ist riesig. Problematisch ist die Verteilung auf die Bundesländer.“
Am gleichen Tage fand die Vertreterversammlung der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) statt. Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstands, erklärte er habe „Frust und Ärger“ verspürt, als er das Interview las: „Ich halte solche Bemer-
kungen für undiplomatisch. Sie spielen der Argumentation verschiedener Kassenvertreter einen Steilpass vor die Füße, dass das Honorar nicht mehr anzupassen sei.“ Außerdem komme es eine Ohrfeige gleich, von ‚wenigen Verlierern’ zu sprechen: „Das Umsatzplus ist in Baden-Württemberg nicht angekommen. Rund zwei Drittel unserer Mitglieder mussten im ver-gangenen Jahr deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen“, so der KVBW-Chef. Dies bedeute für die Ärzte 2009 Honorareinbußen im hohen zweistelligen Millionenbereich. „Die Verteilung zwischen den Bundeslän-dern als ‚problematisch’ anzusehen, ist eine späte Erkenntnis.“ Insgesamt habe Dr. Köhler der Ärzteschaft mit dem Interview mehr Schaden als Nutzen zugefügt, sagte Dr. Hoffman-Goldmayer unter dem Beifall der Delegierten. Nur durch einen innerärztlich finanzierten Rettungsschirm sei es der KVBW gelungen, die Verluste – allerdings auch die Gewinne – für die Mitglieder auf maximal 5 Prozent zu begrenzen.
Dr. Hoffmann-Goldmayer warnte davor, die Folgen zu unter-schätzen. „Wir haben in Baden-Württemberg in einigen Regionen bereits Schwierigkeiten, freiwerdende Arztpraxen neu zu besetzen.“ Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Praxisinhabern aus Altersgründen nicht mehr praktizieren werden, müsse man dafür sorgen, dass der Beruf des niedergelassenen Arztes für die nächste Generation attraktiv bleibe.
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Termine
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Termine
Thema44. Klinisch-Neurowissen-schaftliches Kolloquium
K TerminMi, 17. 02. 2010, 17.00–19.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Bezirkskrankenhaus Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock, 89312 GünzburgVeranstalter: Neurochirurgische Klinik der Universität UlmAuskunft/Anmeldung: Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt, Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale)
ThemaInterdisziplinäre Bad Schönborner Schmerzkonferenz (mit Patientenvorstellung und Diskussion)
K TerminDo, 18. 02. 2010 „Zur Effektivität professioneller Vermittlung schmerzphysio-logischer Zusammenhänge“ Referent: F. Schmid, Wiesloch
7 Info
>>> Ort: Rathaus, Sitzungssaal, Friedrichstr. 67, 76669 Bad Schönborn-Mingolsheim Auskunft/Anmeldung: Sekretariat PD Dr. R. Wörz, Friedrichstr. 73, 76669 Bad Schönborn, Tel. (0 72 53) 3 18 65, Fax 5 06 00, E-Mail: [email protected]
Thema34. Nephrologisches Seminar
K Termin18.-20. März 2010 (Do–Sa) Kosten: 200 Euro
7 Info
>>> Ort: Hörsaalzentrum Chemie, Im Neuenheimer Feld 252, 69120 HeidelbergVeranstalter: Collegium NephrologicumAuskunft/Anmeldung: Frau Dr. Maria Walla, c/o Prof. Dr. Ritz, Nierenzentrum, E-Mail: [email protected]; www.nephrologisches-seminar.de
ThemaFortbildung Praxis Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg
K Termin19.–21. 02. 2010 (Fr–So)Kurs-Block 1 der Psycho-somatischen GrundversorgungAuskunft/Anmeldung: Dr. Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: [email protected] oder [email protected].–28. 03. 2010 (Fr–Sa)Progressive Muskelentspannung, Qualifizierungsseminar (Teil I zur KV-Abrechnung, II. Teil nach 6 Monaten)Auskunft/Anmeldung: Dr. Olschewski-Hattenhauer, Tel. (0 62 21) 16 35 24, E-Mail: [email protected]
7 Info
>>> Ort: Praxis Dr. Olschewski- Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg, Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg
ThemaPsychosomatische Grund-versorgung (Ärztliche Gesprächs-führung, Balintgruppe) Aufbaukurs zu Grundkenntnissen
K Termin21. 02.–19. 09. 201080-std. Gesamtkurs Psycho-somatische Grundversorgung07. 03.–18. 09. 201040 bzw. 60-std. Aufbaukurs bei bereits erworbenen Psycho-somatischen Grundkenntnissen30-std. Balintgruppe und/oder 30-std. GesprächsführungQuereinstieg (auch in laufende Kurse) möglichTermine am WochenendeGruppengröße max. 14 Teilnehmer
7 Info
>>> Ort: Stuttgart Programmauskunft: ausschließlich über Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Medizinische Akademie IB, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: [email protected]
ThemaKongresstermine 2010 UMM Universitätsmedizin Mannheim
K Termin1) 17. Mannheimer Schlafapnoe-Kurs Einführungskurs: 26.–27. 02. 2010 (Fr–Sa)Abschlusskurs: 05.–07. 03. 2010 (Fr–So)Arzthelferinnenkurs: Fr, 05. 03. 2010Auskunft/Anmeldung: www.hno-mannheim.de2) Manuelle und osteopathische Therapie für HNO-Ärztejeweils Fr–SoTeil 2: 23.–25. 04. 2010Teil 3: 15.–17. 10. 2010Teil 4: 12.–14. 11. 2010Auskunft/Anmeldung: www.hno-mannheim.de3) Psychosomatische Grund-versorgung in der HNO-Heilkundejeweils Fr–SoTeil 1: 26.–28. 03. 2010Teil 2: 24.–26. 09. 2010Auskunft/Anmeldung: Dr. Elke Decot, Tel. (0 61 03) 58 87 50, E-Mail: [email protected]
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer 1–3, 68167 Mannheim
ThemaWeiterbildungskreis Psychotherapie der Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse e. V.
K TerminPsychosomatische Grundversorgung – Grund- und Aufbaukurs je 40 Stunden (Theorie, Gesprächsführung und Balintgruppe) Beginn beider Kurse: Sa, 27. 02. 2010 Die Kurse finden jeweils samstags, 9.00–16.00 Uhr statt.
7 Info
>>> Ort: Stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse e. V., Hohenzollernstr. 26, 70178 StuttgartAnmeldung: Sekretariat der Akademie, Tel. (07 11) 6 48 52 20, Fax 6 48 52 40, E-Mail: [email protected]; www.akademie-stuttgart.deAuskunft: [email protected] (Psychosomatische Grundkenntnisse/Grundversorgung), [email protected] (Psychotherapie-Weiterbildung)
ThemaCenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm
K TerminMi, 03. 03. 2010, 9.30–17.00 Uhr37. Klinischer Studientag „Workshop SOP“Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut05.–06. 03. 2010 (Fr–Sa), 1. Block, ganztägig24. Basiskurs StudienassistenzOrt: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen InstitutMi, 17. 03. 2010, 9.00–16.45 Uhr38. Klinischer Studientag „Einführung in die Statistik klinischer Prüfungen“Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen InstitutDi, 23. 03. 2010, 9.00–17.00 Uhr39. Klinischer Studientag „Monitoring in klinischen Studien“Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen InstitutMi, 24. 03. 2010, 9.00–18.00 Uhr9. GCP-Training BasisOrt: Wöllhaf Konferenz- und Bankettcenter
7 Info
>>> Ort: Tagungsraum im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Wöllhaf Konferenz- und Bankettcenter, Airport Stuttgart, Terminal 1, Ebene 4, 70629 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: [email protected]
ThemaFortbildung energetische Psychotherapie
K Termin04.–06. 03. 2010 (Do–Sa) Grundkurs und Level 1
7 Info
>>> Ort: Räume der Einrichtung „Ehe und Familie“, Jakob-Burckhardt-Str. 13, 79104 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Dr. Eva-Maria Albermann, Stadtstr. 55, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 55 44 83, E-Mail: www.dr-albermann.de
ThemaSozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V.
K TerminWeiterbildungskurse Arbeitsmedizin/BetriebsmedizinKurs B, Teil 1 in Ulm:04.–12. 03. 2010 (Do–Fr, inkl. Sa)Kurs B, Teil 2 in Ulm:16.–20. 03. 2010 (Di–Sa)Kurs C, Teil 1 in Ulm:26. 07.–04. 08. 2010 (Mo–Mi)Kurs C, Teil 2 in Ulm:04.–13. 08. 2010 (Mi–Fr)
ÄBW 02 • 2010 63
Termine
Kurs A, Teil 1 in Stuttgart:04.–12. 11. 2010 (Do–Fr, inkl. Sa)Kurs A, Teil 2 in Stuttgart:16.–25. 11. 2010 (Di–Do)
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung: Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V., Geschäftsstelle Ulm, Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm, Tel. (07 31) 5 40 44, Fax 55 26 42, E-Mail: [email protected]; www.sama.de
ThemaTübinger Arthrosetag der Ortho-pädischen Universitätsklinik „Konservative und operative Therapie der Hüftgelenksarthrose“
K TerminSa, 06. 03. 2010, 8.30–13.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Großer Hörsaal CRONA, Ebene B04, Raum 220, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: Elke Speidel, Tel. (0 70 71) 2 98 04 75, E-Mail: [email protected]
ThemaPsychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung
K TerminSa, 06. 03. 2010 Refresher-Tag im Rahmen der Zu-satzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden: „Möglichkeiten und Grenzen der Sexualtherapie in der Praxis“ Ort: EmmendingenKosten: 100 Euro10.–13. 03. 2010 (Mi–Sa)Aufstockkurs Psychosomatische Grundversorgung (30 Std.)Ort: FreiburgKosten: 380 Euro20.–26. 03. 2010 (Sa–Fr)Curriculum Sexualmedizin 2010. Grundkurs Modul 1Ort: Bad KrozingenKosten: 900 Euro22.–27. 03. 2010 (Mo–Sa)Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung (50 Std. Theorie und Intervention)Ort: FreiburgKosten: 510 EuroStart Mo, 22. 03. 2010Fortlaufende Balintgruppe im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung (30 Std. Theorie und Intervention)Ort: FreiburgKosten: 470 EuroSa, 24. 04. 2010„Burnoutprophylaxe“Ort: FreiburgKosten: 100 Euro
7 Info
>>> Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: [email protected]; www.psysomgv.de
ThemaFortbildung Praxis Dr. Ross, Freiburg
K Termin1) Selfcare: Energie- & Selbst-management, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren 12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa)Kosten: 220 Euro2) Medizinische HypnoseBasis: 16.–17. 04. 2010 Aufbau: 18.–19. 06. 2010 Vertiefung: 16.–17. 07. 2010 jeweils Fr-SaKosten: je 220 Euro
7 Info
>>> Ort: Praxis PD Dr. Ross, Luisenstr. 6, 79098 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Isolde Birlin, Tel. (07 61) 7 07 73 21, Fax 7 07 73 22; E-Mail: [email protected]; www.per-sono.de
Thema8. Symposium: Infektionsmedizin in Tübingen „Neue Entwicklungen in der Infektionsmedizin“
K Termin12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum auf dem Schnarrenberg, CRONA-Kliniken, Ebene B04, Hörsaal 210, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 TübingenVeranstalter: Interdisziplinäres Zentrum für Infektionsmedizin Tübingen (IZIT)Anmeldung: unter [email protected] TeilnahmegebührAuskunft: Astrid Lutz-von Platen, M. A., Tel. (0 70 71) 2 98 15 46 (Di, Mi, Do), E-Mail: astrid.lutz-von-platen@ med.uni-tuebingen.de
ThemaSonographie-Seminar Bad Mergentheim
K Termin12.–13. 03. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort/Veranstalter: ZIM Bad Mergentheim/KKH Tbb, Prof. Dr. C. F. Dietrich, Caritas Krankenhaus, Uhlandstr. 7, 97980 Bad Mergentheim Auskunft/Anmeldung: Prof. Dr. C. F. Dietrich, Tel. (0 79 31) 58 22 01, E-Mail: [email protected]
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Termine
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ThemaComprehensive Cancer Center Ulm
K TerminMi, 03. 03. 2010, 18.00–20.15 Uhr 25. Onkologisches Kolloquium „Aktuelle Therapieoptionen beim malignen Gliom“
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik am Oberen Eselsberg, Seminarraum 2609/10, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de
ThemaErnährungsmedizin in der Onkologie 2010
K Terminjeweils Fr–So16.–18. 04. 201012.–14. 11. 201040 Stunden-Kurs in zwei Teilen
7 Info
>>> Ort: Med. Universitäts-Klinik, Hugstetter Str. 55, Klinik für Tumor-biologie, Breisacher Str. 117, 79106 FreiburgOrganisation: Klinik für Tumorbiologie Freiburg, Dr. J. ArendsMedizinische Univ.-Klinik, Sekt. Ernährungsmedizin, Prof. Dr. H. Bertz, Dr. G. ZürcherAuskunft: Sekretariate Ernährungs-medizin, KTB: Tel. (07 61) 2 06-18 93, Fax 2 06-18 92; Uni: Tel. (07 61) 2 70-33 35, Fax 2 70-33 34Anmeldung: [email protected], ernaehrungsmedizin@ uniklinik-freiburg.de
Onkologische Termine
K Termin13.–15. 05. 2010 (Do–Sa)
7 Info
>>> Ort: Bürgerzentrum, Hegenichstr. 2, 69124 HeidelbergAuskunft/Anmeldung: Dr. Tonn, Heidelberg, Tel. (0 62 21) 41 81 95, E-Mail: [email protected]; www.notdienstseminare.de
ThemaXXI. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Gastroenterologie
K Termin11.–12. 06. 2010 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Bürgerzentrum, Am Alten Schloss 22, 76646 BruchsalWiss. Leitung: Prof. Dr. B. KohlerAuskunft/Anmeldung: Prof. Dr. B. Kohler, Gutleutstr. 1–14, 76646 Bruchsal, Tel. (0 72 51) 7 08-54 76, Fax 7 08-54 93, E-Mail: kohler.medkli@ krankenhaus-bruchsal.de; www.sw-gastro.de
Thema23. Kongress des Fachverbandes Sucht e. V. „Integration oder Separation? Suchtbehandlung im Gesundheitssystem“
K Termin14.–16. 06. 2010 (Mo–Mi)
7 Info
>>> Ort: Kongresshaus Stadthalle, Neckarstaden 24, 69117 HeidelbergAuskunft: Ursula Reingen, Geschäfts-stellenleiterin, Fachverband Sucht e. V., Walramstr. 3, 53175 Bonn, Tel. (02 28) 26 15 55, Fax 21 58 85, E-Mail: [email protected]; www.sucht.deAnmeldung: sucht.de/kongress/index23.html
ThemaUpdate Veranstaltungen 2010
K TerminDi, 22. 06. 2010 ddw update – Aktuelles Kongress-Update zur Digestive Disease Week 2010 Di, 30. 11. 2010 Uegw update – Aktuelles Kongress-Update zur UEGW, Weltkongress der Gastroenterologie 2010
7 Info
>>> Ort: Diakoniekrankenhaus Mannheim, Speyerer Str. 91–93, 68163 MannheimWiss. Leiter: PD Dr. SchillingAuskunft/Anmeldung: Gaby Kneissler, Kongress-Sekretariat der I. Med. Klinik, Universitätsmedizin Mainz, Büro: Kastanienweg 4, 67146 Deidesheim, Tel. (0 63 26) 9 65 89 59, Fax 96 28 69, E-Mail: [email protected]; www.ddw-update.de, www.uegw-update.de
ThemaAkademie für Psychotherapie Pforzheim Psychosomatik Komplettkurse (inkl. Balintgruppe)
K TerminA) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“: zur Facharzt-prüfung (Allg., Innere, Gyn.), zur Abrechnung, zur Akupunktur-zertif. – insg. 4 x Fr.-Nachm. + SamstagB) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundkenntnisse“: zur Facharzt-prüfung der übrigen Gebiete – insg. 2 x Fr.-Nachm. + SamstagDie nächsten Termine: 12.–13. 03. 201007.–08. 05. 201016.–17. 07. 201017.–18. 09. 2010Quereinstiege möglich, zertifiziertAusbildungsbeginn für den Zusatztitel „Psychotherapie – f.“: 22./23. 10. 2010.
7 Info
>>> Ort: Akademie für Psychotherapie Pforzheim, Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim Auskunft/Anmeldung: Dr. med. W. Polster, Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: [email protected]; www.afpp.de
ThemaAsthmaakademie Baden-Württemberg Theorieseminare zur Ausbildung zum Asthmatrainer 2010
K Termin1) Fachkliniken Wangen Seminar 1/2010Block 1: 13.–14. 03. 2010Block 2: 27.–28. 03. 2010jeweils Fr–Sa2) St. Josefskrankenhaus FreiburgSeminar 1/2010Block 1: 02.–03. 07. 2010Block 2: 16.–17. 07. 2010jeweils Fr–Sa
7 Info
>>> 1): Ort: Fachklinik Wangen, Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/AllgäuAuskunft: Dr. T. Spindler, Tel. (0 75 22) 7 97-12 11, Fax 7 97-11 17www.aabw.de2): Ort: St. Josefskrankenhaus Freiburg, Sautier Str. 1, 79104 FreiburgAuskunft: Prof. Dr. J. Forster, Tel. (07 61) 27 11-28 01, Fax 27 11-28 02www.aabw.de
ThemaFreiburger Kurs „Ultraschall-diagnostik in der Inneren Medizin“
K Termin18.–21. 03. 2010 (Do–So) Aufbaukurs
7 Info
>>> Ort/Veranstalter: Medizinische Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55, 79106 FreiburgOrganisation: Dr. E. Panther, Dr. H. SchwachaAuskunft/Anmeldung: M. Bartberger, Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail: Monika.Bartberger@ uniklinik-freiburg.de
Thema3. ISG Expertentag „Sexualität und Gesundheit“
K Termin19.–21. 03. 2010 (Fr–So)
7 Info
>>> Ort: Messe FreiburgAuskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle Universitätsklinikum Freiburg, Hugstetter Str. 55, 70106 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70 27-01, Fax 2 70 27-45, E-Mail: [email protected]; www.isg-info.de
ThemaPsychosomatisches Forum 2010 „Integrierte Versorgung von Ess-störungen – Erfahrungen eines Modells aus dem Ostalbkreis“
K TerminDi, 13. 04. 2010 Referenten: Herr Dr. M. v. Wachter und Frau Dipl.-Psych. Köhler-Rönnberg, Aalen
7 Info
>>> Ort: Festsaal des Bürgerhospitals, Gebäude 10, Tunzhofer Str. 14–16, 70191 StuttgartAuskunft/Anmeldung: Dorothee Hüppauf, Chefarztsekretariat, Tel. (07 11) 2 78-2 27 01, Fax 2 78-2 21 72, E-Mail: [email protected]; www.klinikum-stuttgart.de
ThemaHohenheimer Homöopathiekurse zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung: A-, C- und E-Kurs
K Termin21.–25. 04. 2010 (Mi–So)
7 Info
>>> Ort: Haus Birkach, Grüninger Str. 35, 70599 StuttgartVeranstalter: Dozenten des LV Baden-Württemberg des DZVHÄ Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 92 36 63, E-Mail: [email protected]; www.hohomkurse.de
ThemaNotdienstseminar – Alle kleinen und großen Notfälle sicher erkennen und behandeln (inkl. Reanimationstraining)
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BekanntmachungenZum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen
Dr. med. Ingetraud Schmidt, Bad Rappenau * 12. 02. 1942 † 16. 11. 2009Dr. med. Hans Spann, Ulm * 18. 01. 1923 † 27. 11. 2009Dr. med. Ingeborg Gastauer, Mannheim * 09. 11. 1935 † 29. 11. 2009Helga Blust-Schreuder, Ettenheim * 18. 11. 1921 † 02. 12. 2009Dr. med. Elisabeth Klotz, Freiburg * 23. 02. 1915 † 03. 12. 2009Adly Takla, Zell * 22. 07. 1936 † 03. 12. 2009Prof. MUDr. Ferdinand Marx, Büsingen * 13. 12. 1913 † 07. 12. 2009Dr. med. Peter Biebl, Waldbronn * 04. 03. 1943 † 09. 12. 2009Dr. med. Hans Schmidt, Schorndorf * 07. 07. 1925 † 09. 12. 2009Dr. med. Albert Starck, Bruchsal * 19. 06. 1919 † 13. 12. 2009Dr. med. Heinz Harrass, Bad Dürrheim * 07. 06. 1916 † 15. 12. 2009Dr. med. Dieter Hahn, Esslingen * 25. 08. 1940 † 16. 12. 2009Dr. med. Gisela Fischer, Waldkirch * 11. 10. 1921 † 20. 12. 2009Prof. Dr. med. Karl-Heinz Vogel, Baden-Baden * 23. 06. 1922 † 22. 12. 2009MUDr./Karlsuniv. Prag Ladislaus Samek, Sulzburg * 22. 05. 1926 † 25. 12. 2009Dr. med. Anton Meger, Weingarten * 14. 01. 1930 † 26. 12. 2009Dr. med. Luise Guggenmoos, Ulm * 30. 07. 1920 † 28. 12. 2009Dr. med. Brigitte Ach, Freiburg * 01. 08. 1926 † 31. 12. 2009Dr. med. Michael Franz, Rheinfelden * 30. 11. 1956 † 31. 12. 2009Dr. med. Franz Schlodtmann, Waldkirch * 26. 02. 1919 † 06. 01. 2010
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Vergabe eines Versorgungsauftrages an Programmverantwortliche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Altersbedingt wird der bisher für die Screening-Einheit 2 in Baden-Württemberg zuständige Programmverantwortliche Arzt im Laufe des Jahres 2010 seinen Versorgungsauftrag zurückgeben.Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Kranken-kassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüh-erkennungs-Richtlinien – KFU-RL) vom 15. Dezember 2003 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) den Versorgungs-auftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus:
Versorgungsregion 2Landkreis LudwigsburgStadtkreis HeilbronnLandkreis HeilbronnHohenlohekreisLandkreis Schwäbisch HallMain-Tauber-Kreis
Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüh-erkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend.
PräambelDer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leitlinien zum Mammo-graphie-Screening können unter www.mammo-programm.de/service/infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden.Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammo-graphie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versor-gungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassen ärztlichen Vereini-gung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungspro-gramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können.
1. Verfahren der AusschreibungDie KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungs-verfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 2 durch.
Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
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Bekanntmachungen
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Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV):1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5
Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erhält der Bewerber Ausschrei-bungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 9. April 2010, 12.00 Uhr, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht.
2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der baden-württembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungs-auftrages erteilen.
Entscheidungsgrundlage ist das von den Bewerbern vollständig und fristgerecht eingereichte Konzept zur Organisation des Versorgungs-auftrages, aus dem hervorgehen muss, dass für die entsprechende Screening-Einheit die Anforderungen an das Mammographie-Screening gemäß KFU-RL und BMV-Ä/EKV erfüllt und im Routine betrieb aufrecht erhalten werden können. Die Anforderungen an das Konzept sind in Abschnitt B Nr. 4 i Abs. 4 der KFU-RL näher beschrieben. Für die Auswahl sind außerdem die persönliche Qualifikation des Bewerbers, Verfügbar-keit und Qualifikation der kooperierenden Ärzte sowie seiner Mitarbeiter in der Screening-Einheit, Praxisausstattung, Praxisorgani sation und apparative Ausstattung sowie die geeignete räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen maßgeblich. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag über nehmen wollen, entschei-det die bestmögliche räumliche Zuordnung für die Versorgung der Frauen. Die Genehmigung für die Übernahme des Versorgungsauftrages durch den Programmverantwortlichen Arzt wird den nach diesen Krite-rien ausgewählten Bewerbern durch die KV Baden-Württemberg und im Einvernehmen mit den baden-württembergischen Krankenkassen erteilt.Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird unter Auflagen geneh-migt, die von den Programmverantwortlichen Ärzten innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen insbesondere die Erfüllungen der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages.
2. Inhalt der VersorgungsaufträgeDer Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen.Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFU-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV (die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV):1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7)2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherken-
nungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographie-aufnahmen (§ 8)
3. Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 9) 4. Organisation und Durchführung der Befundung der Screening-
Mammographieaufnahmen (§ 10)5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12)7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14)9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaß-
nahmen (§ 15)
3. Ablauf der VersorgungsschritteZu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten:Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätz-lich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit auf-gesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwort-liche Arzt organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppel-befundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Ab-klärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt zum Beispiel die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und tech-nischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderen:– Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungs-wesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (dia-gnostische Bildqualität, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüber-prüfung) und der Evaluation.
– Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik).
– Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV).
– Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwort-lichen Ärzten selbst gegenüber der KV Baden-Württemberg vorzu-legen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen).
– Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
– Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
4. KooperationDie Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden.
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Bekanntmachungen
Hierzu zählen:– Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammo-graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den ge-meinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen.
– Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen.
– Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die die Be-urteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Ab-klärungsdiagnostik durchführen.
– Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten.
5. Radiologische FachkräfteGemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmver-antwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA).In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fach- kräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammo-graphie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist.
6. Abrechnung/VergütungGemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraus-setzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Ein-heitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei ent-sprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Pro-grammverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungs-weise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Unter-suchungen (§ 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBM-Positionen erfolgt extrabudgetär.Die Screening-Mammographieaufnahmen werden durch eine radio-logische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programm-verantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein.Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt gegebenenfalls sein Partner in der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungs-auftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV).Unter Berücksichtigung der EBM-Anpassungsfaktoren errechnen sich ab 1. Januar 2009 folgende Punktwerte: Leistungsbereich PunktwertAbschnitt 1.7.3 EBM 3,57 Cent(ohne GOP 01759)GOP 01759 4,02 Cent
Die Honorare des Mammographie-Screenings unterliegen nicht dem „Regelleistungsvolumen“.Die Punktwerte werden um zehn Prozent gemindert, um die Finan-zierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL (unter anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und die Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sach-kostenpauschalen nicht betroffen sein.Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben.
7. BewerberUm die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fach-ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben.Für die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich auch zwei Ärzte bewerben, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.Dabei ist zu beachten, dass jeder der beiden Ärzte die Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwort-licher Arzt zu erfüllen hat und jeder der beiden Ärzte eine Genehmigung benötigt.
8. BewerbungsvoraussetzungenWenn Sie sich allein oder gemeinsam mit einem Partner als Programm-verantwortlicher Arzt um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraus-setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis zum 5. März 2010 gegenüber der KV Baden-Württemberg vollständig nachweisen:– Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
– Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.
Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV Baden-Württemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt.
9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger
Gemäß der mit Wirkung zum 1. Mai 2005 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV hat der Programmverantwortliche Arzt grund-sätzlich die Wahlmöglichkeit, bei der Erstellung und Befundung von Mammographie-Aufnahmen im Rahmen des Screenings, sich für einen analogen (Film-Folien-System) oder digitalen (Speicherfolien-System, integriertes System) Bildempfänger entscheiden zu können. Es werden daher Bewerbungen für beide Verfahren angenommen. Eine gleichzei-tige Anwendung der analogen und digitalen Mammographie innerhalb einer Screening-Einheit ist dabei nicht zulässig. Ein eventueller späterer Wechsel von der analogen zur digitalen Mammographie oder umge- kehrt setzt eine Rezertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie voraus.
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10. Genehmigungsverfahren:10.1 Bewerbung und KonzeptSie haben bis zum 9. April 2010, 12.00 Uhr, Zeit, Ihre Bewerbungs-unterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungs auftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württem-berg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen.Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV detaillierte Angaben enthalten zu:a.) persönlichen Voraussetzungen
– Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr. 1.
– Gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungspro-gramms.
b.) Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungs-auftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit – Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungs-
auftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2),
– Vertreter (§ 32 Abs. 3),– Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C),– Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2).
c.) sachlichen Voraussetzungen, das heißt Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere– bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen,– apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für Screening-Mammo-
graphieaufnahmen, Geräte für die Abklärungs diagnostik) (§§ 33 und 34).
10.2 Genehmigung unter AuflagenNach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV Baden- Württemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein wird. Diese Auf lagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versor-gungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radio logische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Bei zwei Programmver antwortlichen Ärzten müssen beide die Voraus setzungen erfüllen.Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV:1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenunter-
suchungen.2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von Screening-
Mammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2).3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1).4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27
Abs. 1).5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche
Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenz zentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zu-stimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden.
6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G).7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33
Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8).
8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke auf-geteilt werden und muss insbesondere umfassen:– Teilnahme an den Konsensuskonferenzen– Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik – Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen– Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieauf-
nahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums.
9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV).Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht inner- halb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Ge- nehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungs-auftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden.
Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt.
11. Bewerbungsfristen und AnschriftDie Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen:1. Bis spätestens 5. März 2010 muss der Bewerber nachweisen,
dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungs-voraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württem-berg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem entspre-chenden Brief erfolgen.
2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollstän-dige Versorgungsplan bis spätestens 9. April 2010, 12.00 Uhr, bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem verschlossenen Um-schlag, bei folgender Anschrift einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,Geschäftsbereich Qualitätssicherung,
Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening,Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,76185 Karlsruhe
Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen werden.
12. KontaktadresseFür Rückfragen steht Ihnen als AnsprechpartnerHerr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitätssicherung, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88, E-Mail: [email protected] oder Frau Sorge, Telefon (07 11) 78 75-34 67, zur Verfügung.
Bekanntmachungen
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Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Fortbildungsveranstaltung „Gewalt gegen alte Menschen“
Termin:Samstag, 20. März 20109.30–13.30 Uhr
350 000 Menschen der Alters-gruppe der Sechzig- bis Fünfund-siebzigjährigen erleiden einer Hochrechnung zufolge einmal jährlich körperliche Gewalt. Alte Menschen gehören zu einem besonders gefährdeten Perso-nenkreis, vor allem in Pflege-situationen. Da dies eine beson-dere Abhängigkeit bedeutet, und die betroffenen Menschen aufgrund nachlassender Kräfte und Fähigkeiten besonders auf Hilfe angewiesen sind, ist es wichtig, als behandelnder Arzt oder Ärztin die Formen von Gewalt zu erkennen, um adäquat handeln zu können.Im Rahmen der Tagung stellt die Landesärztekammer Baden-Württemberg auch ihren neuen Leitfaden „Gewalt gegen Alte“ vor. Er gibt Ärztinnen und Ärzten Hilfestellung beim Umgang mit alten Patienten in Heimen und in der häuslichen Pflege, die von Gewalt betroffen sind.
Eine Fortbildung der Landesärztekammer Baden-WürttembergProgrammModeration: Dr. Helga Schulenberg, Vorsitzende des Ausschusses „Arztberuf und Familie“Matthias Felsenstein, Landesärzte-kammer Baden-Württemberg9.30–9.45 UhrBegrüßungDr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg 9.45–10.00 UhrGrußwortDr. Monika Stolz, Ministerin für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg 10.00–10.35 UhrGewalt gegen Alte – Formen und Befunde aus Sicht der RechtsmedizinProf. Dr. Michael Bohnert, Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg10.35–11.10 Uhr„Der Alte stirbt ja sowieso“Ursula Biermann, Wissenschafts-journalistin, Freiburg
Bitte abtrennen
Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected]
Anmeldung
■ Ich nehme an der Fortbildungsveranstaltung „Gewalt gegen alte Menschen“ am Samstag, 20. März 2010, 9.30–13.30 Uhr, in den Räumen der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 38a (großer Sitzungssaal), 70597 Stuttgart-Degerloch, teil.
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon Fax
Datum Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Landeseinheitliche Abschlussprüfung 2010 für Medizinische Fachangestellte
Der schriftliche Teil der Abschluss-prüfung für Medizinische Fach-angestellte beginnt am 7. Juni und wird am 8. und 9. Juni 2010 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirk-särztekammern bzw. den Berufs-schulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. März 2010 (vgl. §§ 7 und 10 der Prü-fungsordnung für die Abschluss- prüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärzte- kammer Baden-Württemberg, Ärzteblatt 02/2007).
Landeseinheitliche Zwischenprüfung 2010 für Medizinische Fachangestellte
Die landeseinheitliche Zwischen-prüfung für Medizinische Fach-angestellte findet am Samstag, den 24. Juli 2010, statt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfs-mitteln wie Textausgabe der Gebührenordnung und der-gleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mitgebracht werden.
11.10–11.40 Uhr Pause11.40–12.15 UhrGewalt in der häuslichen Pflege – ein Frauenthema?!Notwendige Vernetzung involvierter Institutionen und AkteureDr. Ursula Matschke, Stadt Stuttgart, Stabsstelle für Chancengleichheit von Frauen und Männern12.15–12.50 UhrGewalt gegen alte Menschen – aus Sicht der Staatsanwalt-schaftHeidi Winterer, Staatsanwaltschaft Freiburg
12.50–13.30 UhrVorstellung des Leitfadens „Gewalt gegen Alte“Frau Dr. SchulenbergAbschlussdiskussion und ResümeeFrau Dr. Schulenberg
Ort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 38a (großer Sitzungs-saal), 70597 StuttgartDie Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erbeten.Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungs-zertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
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Bekanntmachungen
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Termin:23.–25. April 2010 (Fr–So)
Veranstaltungsort:Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch
Bei „Abschiebung und Gesund- heit“ geht es um alle ausreise-pflichtigen Personen, deren Auf-enthaltsrecht hier ausgelaufen ist. Das Erkennen einer bereits beste-henden oder drohenden gesund-heitlichen Beeinträchtigung und die Festlegung der notwendigen Behandlung gehören zu den Kern-aufgaben des Arztes. Ärztliche Gutachten/Stellungnah-men spielen im Rahmen aufent-haltsrechtlicher Streitverfahren (Ab- schiebeverfahren) eine entschei-dende Rolle. Wurde einerseits Kritik laut, die Ärzteschaft würde im Sinne bedarfsgerechter Erstellung von Gutachten instrumentalisiert, besteht andererseits Kritik an fach-lich unzureichenden Gutachten.Nach Aufforderung durch den 105. Deutschen Ärztetag 2002 wurde von der Bundesärzte kammer ein 24-stündiges Curriculum „Begutach-tung psychisch reaktiver Trauma-folgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ ent-wickelt. Ziel dieses Curriculums ist es, Ärztinnen und Ärzte in die Lage zu versetzen, kompetente Fach-gutachten in diesem Bereich zu erstellen.Das Curriculum gliedert sich in drei Bausteine: Baustein I behandelt unter anderem Formen der Trauma-tisierung, Diagnostik, Asyl- und Ausländerrecht. Baustein II, Inter-kulturelle Begutachtung, Übungen zur Gesprächsgestaltung und Ab-fassung eines Gutachtens und Bau-stein III, supervidierte Gutachten. Der gesamte Themen katalog ist bei der Bundesärztekammer einsehbar und zum Downloaden: www.bundesaerztekammer.de/downloads/ CurrBegutPsychotrauma.pdfDie Landesärztekammer Baden-Württemberg bietet zusammen mit der Landespsychotherapeuten-kammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landesärzte-
kammer diesen Kurs vom 23.–25. April 2010 (Baustein I und II) erneut an.
Programmübersicht:Freitag, 23. April 201014.30 Uhr–19.00 UhrBegrüßungVertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg,der Landespsychotherapeuten-kammer Baden-Württembergund der Bayerischen LandesärztekammerEinführung und Moderation Matthias Felsenstein, Landesärzte-kammer Baden-Württemberg
Baustein II.1 Formen der Traumatisierung, Epidemiologie; MigrationI.2 Diagnostik I: Akute Belastungsreaktion, PTBSKonzeptI.3 Diagnostik II und Differentialdiagnostik, Komorbide StörungenI.7 Standardisierte Psychodiagnostik (Fragebogen, Tests)
Samstag, 24. April 20109.00 Uhr–18.00 UhrGutachtenaufträge der AbschiebebehördeI.4 SBPMGutachtengliederungI.5 Unterschiede Gutachten/Stellungnahmen, rechtliche Stellung des GutachtersI.8 Asyl und Ausländerrecht II.9 Asyl und Ausländerrecht II (Fallbeispiele)
Baustein IIII.1 Interkulturelle Begutachtung I: Kulturspezifische BesonderheitenII.2 Interkulturelle Begutachtung II: Der Einsatz von DolmetschernII.3 Interkulturelle Begutachtung III: Frauenspezifische AspekteII.7 Sekundäre Traumatisierung, Prävention von Burnout
Sonntag, 25. April 20109.00 Uhr–17.00 UhrII.4 Traumaspezifische und interkulturelle Beziehungsaspekte, mögliche Reaktionsweisen des Gutachters, Übertragung, Gegenübertragung
I. 6 Exploration und ihre traumaspezifischen BesonderheitenII.5 Übungen zur Gesprächsgestaltung und Exploration – in KleingruppenII.6 Übungen zur Abfassung eines Gutachtens – in KleingruppenII.8 Integration der Ergebnisse und mögliche Fehlerquellen – offene Fragen
Resümee
Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II) Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten.Teilnehmerzahl: max. 35 Personen
Die Fortbildung ist mit 24 Punkten anerkannt. Die Anerkennung wird von der Landespsychotherapeuten-kammer Baden-Württemberg und der Bayerischen Landes-ärztekammer übernommen.
Bitte abtrennen
Veranstaltung der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Landespsychotherapeutenkammer BW und Bayerischen Landesärztekammer
Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] www.aerztekammer-bw.de
Anmeldung
■ Ich nehme verbindlich am Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer, vom 23.–25. April 2010, in Stuttgart-Degerloch, teil.
Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II)Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten.Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon Fax
Datum Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer
ÄBW 02 • 2010 71
Bekanntmachungen
Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin1 für ambulante medizinische Versorgung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
vom 16. Dezember 2009
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses der Landes-ärztekammer Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2009 und des Be-schlusses der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 21. November 2009 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle gemäß §§ 1 Abs. 4, 54, 56 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 90 des Dienstrechtneuordnungsgesetzes vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) unter Berücksichtigung der Verord-nung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten2 vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097) folgende Fortbildungsprüfungsord-nung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung:
Erster AbschnittFortbildung mit Prüfung
§ 1Ziel der Fortbildung und Prüfungen
(1) Ziel der Fortbildung zur geprüften Fachwirtin für ambulante medi-zinische Versorgung ist es, durch Erweiterung und Vertiefung der Kennt-nisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einer Medizinischen Fachangestell-ten und durch den Erwerb besonderer Handlungskompetenzen in mindestens einem medizinischen Arbeitsfeld in einem anderen oder umfassenderen Tätigkeitsbereich in erweiterter Verantwortung tätig werden zu können. (2) Zum Nachweis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizi-nische Versorgung erworben wurden, führt die Landesärztekammer Teilprüfungen und eine Abschlussprüfung nach Maßgabe nachfolgender Vorschriften durch.
§ 2Bezeichnung des Abschlusses
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung vor der Landesärztekammer Baden-Württemberg führt zu der Berufsbezeichnung „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
Zweiter AbschnittVorbereitung der Fortbildungsprüfungen
§ 3Dauer und Gliederung der Fortbildung
(1) Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 420 Unterrichts-stunden.
(2) Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil von 300 Unter- richtsstunden, der Gegenstand der Prüfungen nach dieser Prüfungs-ordnung ist, und in einen Wahlteil von mindestens 120 Unterrichts-stunden. (3) Die Fortbildungsinhalte des Pflichtteiles werden in einzelnen Modulen nach Maßgabe des jeweils geltenden Rahmencurriculums der Bundesärztekammer vermittelt. Sie sollen von den Fortbildungs-teilnehmerinnen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.(4) Der Wahlteil beinhaltet anerkannte Qualifizierungen in medizi-nischen Schwerpunktbereichen und muss Module von mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen.(5) Über die Anerkennung von Qualifizierungen innerhalb des Pflicht- und Wahlteiles entscheidet die zuständige Bezirksärztekammer.(6) Die Absolvierung von Fortbildungskursen des Wahlteiles soll nicht länger als 3 Jahre vor oder nach Absolvierung des Pflichtteils erfolgen. Im Falle einer Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) sind die dort angegebenen Fristen zu beachten.
§ 4Inhalte der Pflichtfortbildung und der Prüfungen
(1) Die Fortbildung gliedert sich in die Module a. Lern- und Arbeitsmethodik, b. Patientenbetreuung und Teamführung, c. Qualitätsmanagement, d. Durchführung der Ausbildung, e. betriebswirtschaftliche Praxisführung,f. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, g. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowieh. Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement,die Gegenstand der Abschlussprüfung sind.Die Abschlussprüfung wird durch die Teilnahme an 8 schriftlichen Teil-prüfungen nach jedem der in Abs. 1 genannten Module sowie einer praktisch-mündlichen Prüfung absolviert.(2) Im Prüfungsbereich Lern- und Arbeitsmethodik soll die Prüfungsteil-nehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, Strategien, Methoden und Medien des Lernens und der Präsentation für selbstgesteuerte, erfolg-reiche Lernprozesse, zur Selbstkontrolle und zur Prüfungsvorbereitung, zum lebenslangen Kompetenzerhalt sowie in pädagogischen Anwen-dungssituationen zu nutzen.(3) Im Prüfungsbereich Patientenbetreuung und Teamführung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie zu einer sensiblen und effektiven Gesprächsführung mit Patienten und Mitarbeiterinnen in der Lage ist. Dabei soll sie die Grundlagen und Techniken der Kommunika-tion und Interaktion sowie der Wahrnehmung und Motivation nutzen und Patienten und Mitarbeiterinnen in ihren spezifischen Problemen und Interessenslagen sowie sozialen Kontexten wahrnehmen. Sie motiviert insbesondere Patienten durch individuelle Ansprache oder im Rahmen von Gruppenschulungen zur kontinuierlichen Mitwirkung im Behand-lungsprozess. Sie setzt die wichtigsten Methoden und Techniken zur erfolgsorientierten Anleitung von Mitarbeiterinnen und zur Team-entwicklung ein.(4) Im Prüfungsbereich Qualitätsmanagement soll die Prüfungs- teil nehmerin nachweisen, dass sie bei der Einführung, Durchfüh- rung, Kontrolle und Evaluation von Qualitätsmanagementsystemen und -prozessen gestaltend mitwirkt. Im Sinne eines permanenten Qualitätsentwicklungsprozesses wirkt sie durch entsprechende Methoden auf die Erreichung von Qualitätszielen und Qualitäts- bewusstsein bei den Mitarbeiterinnen hin. Unter Verantwortung der Ärztin setzt sie Qualitätsinstrumente, -verfahren und -techniken planvoll ein, führt Maßnahmen durch und optimiert sie patienten- und mitarbeiterorientiert.
1 Die weibliche Form aller in der Fortbildungsordnung verwendeten Personenbezeichnungen schließt die männlichen Personen ein.2 Unter Medizinischen Fachangestellten im Sinne dieser Prüfungsord-nung sind auch Arzthelferinnen zu verstehen.
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Bekanntmachungen
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(5) Im Prüfungsbereich Durchführung der Ausbildung soll die Prüfungs-teilnehmerin nachweisen, dass sie auf der Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen die Ausbildung von Medizinischen Fachangestell-ten planen, durchführen und kontrollieren kann. Sie vermittelt Aus-bildungsinhalte, leitet die Auszubildenden an, berät und motiviert sie. Sie wendet dabei Kenntnisse der Entwicklungs- und der Lernpsychologie sowie der Berufs- und Arbeitspädagogik an.(6) Im Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliche Praxisführung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie betriebliche Abläufe unter ökonomischen Gesichtspunkten planen, organisieren und überwachen kann. Sie gestaltet Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen durch einen zielgerichteten und effizienten Ressourceneinsatz. Sie setzt marketingorientierte Maßnahmen zum Zwecke der Weiterentwicklung von Unternehmenszielen ein. Mit Betriebsmitteln und Materialien geht sie unter Beachtung logistischer und ökologischer Gesichtspunkte effizient um.(7) Im Prüfungsbereich Einsatz von Informations- und Kommunikations-technologien soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie bei der Hard- und Softwareplanung mitwirkt, diese in die betriebliche Ablauf organisation integriert und effizient anwenden kann. Sie setzt Informations- und Kommunikationstechniken in allen Funktionalitäten ein und kommuniziert mit internen und externen Partnern. Dabei setzt sie fachkundig die Bestimmungen des Datenschutzes und der Daten-sicherheit um.(8) Im Prüfungsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitschutzes kennt und die Verfahren beherrscht. Sie überprüft die Maßnahmen zur Verhinderung und Vermeidung von Infektionen/Unfällen bei Personal und Patienten, plant Veränderungen und kontrol-liert deren Umsetzung. Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben des Medizinproduktegesetzes, der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie der Biostoffverordnung.(9) Im Prüfungsbereich Risikopatienten und Notfallmanagement soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, gesundheit-liche Risiken zu erkennen sowie Laborwerte einzuschätzen und an den Arzt weiterzuleiten. Sie sichert den Informationsfluss und organisiert die notwendigen Rahmenbedingungen in der Gesundheitseinrichtung. Sie begleitet spezifische Patientengruppen kontinuierlich bei der Einhal-tung ärztlich verordneter Maßnahmen und beachtet dabei insbesonde-re soziale und kulturelle Besonderheiten. Sie ist in der Lage, notfall-medizinische Situationen zu erkennen und Maßnahmen im Rahmen des Notfallmanagements einzuleiten. Sie organisiert den ständigen Kompe-tenzerhalt aller nichtärztlichen Mitarbeiterinnen.
§ 5Voraussetzungen für die Zulassung
zur Teilprüfung/Abschlussprüfung/Zuständigkeit
(1) Zu den schriftlichen Teilprüfungen und zur Abschlussprüfung (praktisch-mündliche Prüfung) ist zuzulassen, wer a) eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschluss prüfung als Medizinische Fachangestellte oder einen gleichwertigen Abschluss oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit entsprechend einer Medizinischen Fach angestellten sowie b) die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung in den Handlungs- und Kompetenzfeldern/Modulen gemäß § 4, in denen die Teilprüfung/Ab-schlussprüfung abgelegt werden soll nachweist.(2) Der Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung/Abschlussprüfung ist schriftlich nach den von der zuständigen Bezirksärztekammer be-stimmten Fristen und Vorgaben zu stellen.
(3) Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:1. Zeugnis über die erfolgreiche Abschlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten oder eines anderen Abschlusses nach Abs. 1 lit. a 2. Bescheinigungen über die Teilnahme nach Abs. 1 lit. b(4) Örtlich zuständig für die Teilprüfungen und die Abschlussprüfung ist die Bezirksärztekammer, die der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg dazu bestimmt.(5) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden bei Nachweis berücksichtigt.(6) Die Gleichwertigkeit eines anderen beruflichen Abschlusses mit dem der Medizinischen Fachangestellten sowie mit ausländischen Bildungs-abschlüssen stellt auf Antrag die zuständige Bezirksärzte kammer fest.
§ 6Prüfungstermin
(1) Die zuständige Bezirksärztekammer legt die Prüfungstermine fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungs-einrichtungen abgestimmt werden.(2) Die zuständige Bezirksärztekammer gibt die Prüfungstermine ein-schließlich der Anmeldefristen im amtlichen Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Landesärztekammer frühzeitig, spätestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist, bekannt. Wird die Anmeldefrist überschrit-ten, kann die zuständige Bezirksärztekammer die Annahme des Antrags verweigern.(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheit-liche überregionale Aufgaben verwendet, sind überregional abge-stimmte Prüfungstage anzusetzen.
§ 7Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen
(1) Der zuständige Prüfungsausschuss befreit die Prüfungsteilnehmerin auf Antrag von der Ablegung einer Teilprüfung nach einem Modul/mehreren Modulen gemäß § 4 Abs. 1, wenn sie eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsein-richtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer an-deren zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zu einer Teilprüfung nach einem weiteren Modul gemäß § 4 Abs. 1 in-nerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der vergleich-baren Prüfung erfolgt.(2) Anträge auf Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen sind zusam-men mit dem Zulassungsantrag schriftlich bei der zuständigen Bezirks-ärztekammer zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe im Sinne von Abs. 1 sind beizufügen.
§ 8Entscheidung über die Zulassung
(1) Über die Zulassung zur Teilprüfung nach einem Modul gemäß § 4 Abs. 1 oder zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Bezirks-ärztekammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so trifft der zuständige Prüfungsausschuss die endgültige Entschei-dung.(2) Die Entscheidung über die Zulassung ist der Antragstellerin recht- zeitig unter Angabe des Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die Befreiung von schriftlichen Prüfungsteilen. Auf das besondere Antrags-recht für Behinderte ist hinzuweisen. Die Entscheidung über die Nichtzu-lassung und/oder über die Ablehnung von Befreiungen ist der Antrag-stellerin ebenfalls schriftlich und mit Begründung bekannt zu geben.
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Bekanntmachungen
(3) Für die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung zur Prü- fung oder von Befreiungen von schriftlichen Teilprüfungen gelten die §§ 48, 49 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden Württemberg.
§ 9Prüfungsgebühr
Für die Teilnahme an den Teilprüfungen/der Abschlussprüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die von der Prüfungsteilnehmerin nach Aufforderung an die zuständige Bezirksärztekammer zu entrichten ist. Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Dritter AbschnittPrüfungsausschuss
§ 10Errichtung
(1) Für die Durchführung der Prüfung nach dieser Prüfungsordnung errichtet die zuständige Bezirksärztekammer einen Prüfungsausschuss/mehrere Prüfungsausschüsse.(2) Die Landesärztekammer kann bei einer ihrer Bezirksärztekammern einen gemeinsamen Prüfungsausschuss/gemeinsame Prüfungsaus-schüsse errichten.
§ 11Zusammensetzung und Berufung
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mit-wirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Mitglieder der Prüfungs-ausschüsse sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.(2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder in gleicher Zahl Ärztinnen als Beauftragte der Arbeitgeberinnen und Medizinische Fach-angestellte als Beauftragte der Arbeitnehmerinnen sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungs-wesen tätig ist, an. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmerinnen sein.(3) Die Mitglieder werden von der Landesärztekammer für 5 Jahre berufen.(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmerinnen werden auf Vorschlag des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. berufen.(5) Lehrkräfte aus dem beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen. Soweit es sich um Lehrkräfte von Fort-bildungseinrichtungen handelt, werden diese von den Fortbildungs-einrichtungen benannt.(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Bezirksärztekammer gesetzten angemes-senen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen.(7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsaus-schüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden.(8) Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Stellvertreterinnen in erforderlicher Zahl zu bestellen. Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend.
(9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus-lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe sich nach der Entschädigungsregelung der Landesärzte-kammer für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte richtet.
§ 12Ausschluss von der Mitwirkung
(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungs-bewerberinnen nicht mitwirken. Angehörige im Sinne des Satzes 1 sind:1. Verlobte,2. Ehegatten,3. eingetragene Lebenspartner,4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,5. Geschwister,6. Kinder der Geschwister,7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,8. Geschwister der Eltern,9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflege verhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind mit einander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).(2) Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begrün-dende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwä-gerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr be-steht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind mit einander verbunden sind.(3) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied nach Abs. 1 für ausgeschlos-sen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sind, ist dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Aus-schluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Bezirksärztekammer, während der Prüfung der Prüfungsausschuss. Im letzteren Fall darf das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.(4) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine un-parteiische Ausübung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einer Prüfungsteilnehmerin das Vorliegen eines solchen Grundes be-hauptet (Besorgnis der Befangenheit), so hat die betroffene Person dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Absatz 3 Sätze 2 bis 4 gelten ent sprechend.(5) Personen, die gegenüber der Prüfungsteilnehmerin Arbeitgeber-funktionen innehaben, dürfen, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken.(6) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Be-setzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die zuständige Bezirksärztekammer die Durchführung der Prüfung einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durch-zuführen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint.
§ 13Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt (vorsitzende Person), und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stell-vertretend übernimmt (stellvertretende vorsitzende Person). Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitglieder-gruppe angehören.
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(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen sind unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag.
§ 14Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt bei der vor-sitzenden Person des Prüfungsausschusses und der zuständigen Bezirks-ärztekammer.(2) Die zuständige Bezirksärztekammer lädt zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig ein. Stell-vertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüg-lich der zuständigen Bezirksärztekammer mitteilen. Für ein verhindertes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen, das derselben Gruppe angehört.(3) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin und der vorsitzenden Person zu unterzeichnen.
§ 15Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegen-über dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungs-ausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen sowie gegebenenfalls zugelassene Gäste über alle Prüfungsvorgänge Ver-schwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Bezirksärztekammer.
Vierter AbschnittDurchführung der Fortbildungsprüfung
§ 16Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache
(1) Gegenstand der Fortbildungsprüfung ist der Nachweis von Kennt-nissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Auf-stiegsfortbildung nach §§ 3, 4 zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erworben wurden. (2) Die Prüfungssprache ist Deutsch.
§ 17Gliederung der Abschlussprüfung, Prüfungsverfahren
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus 8 schriftlichen Teilen und einem praktisch-mündlichen Teil.(2) Die schriftlichen Prüfungsteile erstrecken sich auf die in § 4 fest-gelegten Prüfungsbereiche und werden in Teilprüfungen nach jedem Modul gemäß § 4 Abs. 1 abgenommen. Die zuständige Bezirksärztekam-mer legt die Prüfungsaufgaben fest. Sie beruft dazu einen Ausschuss in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 2 BBiG. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten pro Prüfungsteil. (3) Der praktisch-mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer schrift-lichen handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit und einem die Haus-arbeit berücksichtigenden Fachgespräch. Diese Teilleistungen sind ein-zeln mit Noten zu bewerten, aus denen gemäß § 27 Abs. 1 eine Gesamt-note zu bilden ist.
(4) In der handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit (8 Seiten, Schrift-grad Arial 11, 1,5-zeilig) soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung einer ambulanten Gesundheitsein-richtung erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Themen-stellung kann alle in § 4 genannten Module umfassen, muss aber unter grundsätzlicher Berücksichtigung des Moduls Lern- und Arbeitsmetho-dik mindestens 2 weitere Module umfassen. Das Thema der Hausarbeit wird von der Kursleiterin gestellt und soll Vorschläge der Prüfungs-teilnehmerin berücksichtigen. (5) Auf der Grundlage der Hausarbeit nach Abs. 4 soll die Prüfungs-teilnehmerin in einem Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage ist, ihre Handlungskompetenzen in praxisbezogenen Situationen an-wenden und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. Daneben werden auch vertiefende und erweiterte Fragestellungen aus anderen Handlungs- und Kompetenzfeldern einbezogen. Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Hausarbeit mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen worden sind. Es soll höchstens 45 Minuten dauern.
§ 18Prüfungsaufgaben
(1) Die zuständige Bezirksärztekammer beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben.(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der Landesärztekammer erstellte oder ausgewählte Aufgaben hat die zu-ständige Bezirksärztekammer zu übernehmen, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die entsprechend § 11 zusammengesetzt sind.
§ 19Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen der obersten Landesbehörden, der Landesärztekammer sowie den Mitgliedern und deren Stellvertretern des Berufsbildungsausschusses der Landes-ärztekammer ist die Anwesenheit als Zuhörer gestattet. Der Prüfungs-ausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksärztekam-mer andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses beteiligt sein.
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§ 20Leitung, Aufsicht und Niederschrift
(1) Die Prüfung wird unter Leitung der vorsitzenden Person vom ge-samten Prüfungsausschuss abgenommen.(2) Die Kursleiterin regelt die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbständig und nur mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden. (3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von der Prüfungsteilneh-merin ausdrücklich gegenüber der aufsichtsführenden Person gerügt werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen, entscheidet die aufsichtsführende Person über Art und Umfang von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen. (4) Über den Ablauf der Prüfungen ist jeweils eine Niederschrift zu fertigen.
§ 21Ausweispflicht und Belehrung
Die Prüfungsteilnehmerin hat sich auf Verlangen der vorsitzenden Person oder der aufsichtsführenden Person über ihre Person auszuweisen. Sie ist vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteil-nahme zu belehren.
§ 22Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Unternimmt es eine Prüfungsteilnehmerin, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet sie Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Prüfungsteilneh-merin eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der aufsichtsführenden Person festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfungsteilnehmerin setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsaus-schusses über die Täuschungshandlung fort.(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der von der Täuschungs-handlung betroffene Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen kann der Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung mit „nicht bestanden“ bewerten.(4) Behindert eine Prüfungsteilnehmerin durch ihr Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, kann die aufsichtsführende Person sie von der Teilnahme ausschließen. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für die Prüfungsteilneh-merin hat der Prüfungsausschuss zu treffen. Abs. 3 gilt entsprechend. (5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist die Prüfungsteilnehmerin zu hören.
§ 23Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgter Anmeldung vor Be-ginn der Prüfung, bei den schriftlichen Teilprüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben, durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen.(2) Versäumt die Prüfungsteilnehmerin einen Prüfungstermin, so kön-nen bereits erbrachte schriftliche Teilprüfungen auch über den Zeitraum von 5 Jahren (vgl. § 3 Abs. 3) anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet.(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes trifft der Prüfungsausschuss.
§ 24Nachteilsausgleich für behinderte Menschen
Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruch-nahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen. Art und Grad der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.
Fünfter AbschnittBewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 25Bewertungsschlüssel
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
Note 1 = sehr gut (1,0 – 1,4);eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
Note 2 = gut (1,5 – 2,4);eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung
Note 3 = befriedigend (2,5 – 3,4);eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforde-rungen noch entspricht
Note 4 = ausreichend (3,5 – 4,4);
Nicht bestanden (4,5 – 6,0).
§ 26Feststellung der Prüfungsergebnisse
(1) Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der schriftlichen Teilprü-fungen, der praktisch-mündlichen Prüfung sowie das Gesamtergebnis der Prüfung fest.(2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungs-leistungen, von denen befreit worden ist, außer Betracht.(3) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner Prüfungs-leistungen Stellungnahmen Dritter einholen.
§ 27Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
(1) Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung sind die 8 schriftlichen Teilprüfungen mit dem 1,0-fachen, die Hausarbeit im Rahmen der praktisch-mündlichen Prüfung mit dem 1,0-fachen und das Fachgespräch im Rahmen der praktisch-mündlichen Prüfung mit dem 2,0-fachen zu bewerten.
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(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
§ 28Ergebnisniederschrift,
Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen
(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsaus-schusses zu unterzeichnen.(2) Der Prüfungsteilnehmerin soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob sie die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. (3) Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Prüfungsteils erteilt die zuständige Bezirksärztekammer der Prüfungsteilnehmerin einen Be-scheid mit Angabe des erzielten Prüfungsergebnisses. Bei Nichtbestehen ist auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 30 hinzuweisen.(4) Über das Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die zuständige Bezirksärztekammer ein Prüfungszeugnis.
§ 29Prüfungszeugnis und Brief zur Fachwirtin
(1) Das Prüfungszeugnis enthält – die Bezeichnung „Zeugnis“ und die Angabe der Fortbildungs-regelung, – die Personalien der Prüfungsteilnehmerin (Name, Vorname, Geburts-datum), – die Bezeichnung der Prüfungsordnung mit Datum und Fund stelle, – die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsteile und des praktisch-mündlichen Prüfungsteils sowie die Gesamtnote,– das Datum des Bestehens der Prüfung,– die Bezeichnung des/der absolvierten Wahlteils/e – die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschriften der vorsit-zenden Person des Prüfungsausschusses und der beauftragten Person der zuständigen Bezirksärztekammer mit Siegel.(2) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin eine englisch-sprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beizu-fügen.(3) Die Prüfungsteilnehmerin erhält nach erfolgreich abgelegter Prüfung und Nachweis des Wahlteils den Brief „Fachwirtin für ambulante medi-zinische Versorgung“.
Sechster AbschnittWiederholungsprüfung
§ 30Wiederholungsprüfung
(1) Jede schriftliche Teilprüfung sowie die Abschlussprüfung (praktisch-mündliche Prüfung), die nicht bestanden wurden, können zweimal wiederholt werden.(2) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 6) wiederholt werden.(3) Für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung gelten die §§ 5 und 8 entsprechend. Dem Antrag auf Wiederholungsprüfung sind zudem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzu-geben.
(4) Für die Durchführung der Prüfung sowie die Bewertung und Fest-stellung der Prüfungsergebnisse gelten die §§ 16 – 29 ent sprechend.
Siebter AbschnittSchlussbestimmungen
§ 31Rechtsbehelfsbelehrung
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der zuständigen Bezirksärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekannt-gabe an die Prüfungsbewerberin bzw. die Prüfungsteilnehmerin mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 32Einsicht und Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
(1) Auf Antrag ist der Prüfungsteilnehmerin binnen der gesetzlich vor-gegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prü-fungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewah-rungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.(2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrecht-liche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt.
§ 33Übergangsbestimmung
Vor Inkrafttreten dieser Satzung fortgebildete Arztfachhelferinnen gelten im Sinne dieser Fortbildungsprüfungsordnung als Fachwirtin für ambu-lante medizinische Versorgung.
§ 34 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Die bishe-rige Fortbildungsprüfungsordnung zur Arztfachhelferin vom 18. 07. 2001 tritt am 01. 07. 2014 außer Kraft.
Vorstehende Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin für die am-bulante medizinische Versorgung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württem-berg vom 03. 12. 2009, Az: 55-5418-14.4 hiermit ausgefertigt und be-kannt gemacht.
Stuttgart, den 16. Dezember 2009
Dr. med. U. Wahl Dr. med. Michael E. DeegPräsidentin Schriftführer
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Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:Ärzte und Ärztinnen sowie medi-zinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungs-feld im Umgang mit Röntgen- und anderen ionisierenden Strahlen liegt.
Termine:16. Februar 201020. April 2010jeweils dienstags, 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr
Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Kurs ist gemäß § 18 a Abs. 2 RöV und § 30 der StrlSchV).Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt.
Kursinhalte:– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gona-denschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammografie
– Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenz-werte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte-kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium– Abschlusstestat für RöV– Neues aus der StrlSchV– Abschlusstestat für StrlSchV
Kursleitung: PD Dr. Hans HawighorstVeranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr:90,– Euro für den Einzelkurs bzw. 100,– Euro, Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar.
Kursrücktritt:Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bear-beitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende An-sprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmer-zahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg
Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Impfkurs für Ärzte/ Basisqualifikation
(entsprechend der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Durchführung von Schutz-impfungen – als Grundlage zur Erbringung und Abrechnung von Impfleistungen – auch fachübergreifend)
Termin:Samstag, 20. März 20109.00–16.45 Uhr
Leitung und Moderation:Dr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt
Programm (Stand 15. 01. 2010)
9.00–9.05 UhrBegrüßungDr. med. U. Schuss, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer NW9.05–9.20 UhrGeschichte des ImpfwesensDr. med. U. Schuss, Stuttgart9.20–9.45 UhrBegrüßungDr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. PfaffStellenwert des Impfens– Daten zu impfpräventablen
Erkrankungen und Impfraten in Baden-Württemberg
– Pandemie-Entwicklung– Grundzüge des Infektions-
schutzgesetzesDr. med. Dr. P. H./ Harvard Univ. G. Pfaff, Stuttgart
9.45–10.50 UhrDie aktuellen STIKOEmpfehlungen (einschl. Diskussion)– Impfkalender für Säuglinge,
Kinder, Jugendliche und Senioren
– Impfaufklärung, Kontraindikationen
– Impfabstände/Impfreaktionen– Dokumentation der ImpfungDr. med. J. Leidel, Köln10.50–11.10 Uhr Pause11.10–11.50 UhrHerpesZosterImpfungDr. med. Matthias Frank, Karlsruhe11.50–12.40 UhrIndikationsimpfungen (einschl. Diskussion)– Impfungen bei besonderer
beruflicher Exposition– Impfungen
bei Grunderkrankungen– TollwutprophylaxeDr. med. E. Plassmann, Mühldorf/Inn12.40–13.15 Uhr Mittagspause13.15–13.45 UhrDie Zecken als Krankheitsüberträger– Epidemiologie der Früh-
sommermeningoencephalitis (FSME)
– Konsequenzen für die Impfempfehlung in Baden-Württemberg
Dr. R. Oehme, Stuttgart13.45–14.15 UhrDifferenzialdiagnostik der FSME und Neuroborreliose– Epidemiologie, Krankheitsbild
und Verbreitung der BorrelioseProf. Dr. H.-W. Pfister, München14.15–15.00 UhrImpfungen im internationalen Reiseverkehr– Individuelle Beratung
bei Reisen innerhalb Europas und bei Fernreisen
– Tollwutempfehlungen/ Zoonosen
– MalariaprophylaxeDr. Dr. med. P. Döller, Tübingen15.00–15.30 Uhr Pause
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15.30–16.00 UhrHumane PapillomaViren Impfung (HPV) – Aktueller StandPD Dr. med. A. Clad, Freiburg16.00–16.45 UhrAbrechnung von Impfleistungen– praktische Beispiele:
Meningokokken, Pertussis, Grippe, Masern
– versäumte Impfungen– Aktives Impfmanagement– Recall – ein konsequentes
Erinnerungssystem– IGeL: ein wichtiger Baustein
in der Prävention– Rechtslage, Motivation,
AufklärungDr. med. Vollmer, KVBW, BD Reutlingen
Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen
Änderungen des Programms bleiben vorbehalten.
Diese Veranstaltung wird freund-licherweise von den Firmen Baxter Deutschland GmbH und Sanofi Pasteur MSD GmbH unterstützt.
Zertifizierte FortbildungOrt: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-DegerlochTeilnahmegebühr:82,00 Euro (inkl. Verpflegung), 51,00 Euro (inkl. Verpflegung) für Arbeitslose/in Elternzeit
Fit für den Notfall
Notfälle, bei denen schnelles Handeln gefragt ist, treten glücklicherweise nur selten auf. Dennoch kann es Sie jederzeit treffen: in der eigenen Praxis, beim Hausbesuch, im Notfall-dienst, in der Ambulanz, auf der Station oder auch privat.Der erstbehandelnde Arzt muss in der Regel ohne die Ausstat-tung eines Notarztwagens aus-kommen. Stattdessen heißt es mit einfachen Hilfsmitteln zu ar-beiten, Kompromisse einzugehen und zu improvisieren. Hierfür möchten wir Sie fit machen.
Termine und Themen:Fr, 02. 07. 2010,18.00–22.00 UhrSo, 28. 11. 2010, 18.00–22.00 Uhr„Der bewusstlose Patient“Mi, 24. 02. 2010,18.00–22.00 UhrSa, 31. 07. 2010,13.00–17.00 UhrFr, 15. 10. 2010, 17.00–21.00 Uhr„HerzLungenWiederbelebung Teil 1“Mi, 05. 05. 2010, 18.00–22.00 UhrFr, 05. 11. 2010, 18.00–22.00 Uhr„HerzLungenWiederbelebung Teil 2“Mi, 31. 03. 2010, 18.00–21.00 UhrMi, 13. 10. 2010, 19.00–22.00 Uhr„Der allergische Notfall“Mi, 14. 04. 2010, 18.00–22.00 UhrMi, 14. 04. 2010, 18.00–22.00 Uhr„Der Kindernotfall“Mi, 19. 05. 2010, 18.00–22.00 UhrSo, 26. 09. 2010, 13.00–17.00 Uhr„Praktisches Notfalltraining“Mi, 15. 09. 2010, 18.00–22.00 Uhr„Traumaversorgung im Notfalldienst“
Fortbildungen für Notärzte
Für die im Notarztdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen sind Notfallsituationen Bestandteil der täglichen Arbeit. An das Fort- und Weiterbildungsprogramm der „Notfallmedizin-Spezialisten“ müssen daher andere Anforde-rungen gestellt werden. Im Rahmen von standardisierten Kurssystemen besteht nicht nur die Gelegenheit, ein international anerkanntes Zertifikat zu erwer-ben, sondern auch ein leitlinien-gerechtes Vorgehen zu trainieren.
Termine und Themen:Sa/So, 06./07. 03. 2010, jeweils 9.00–17.00 Uhr„Reanimation: AHA ACLSProviderKurs“Mi/Do, 28./29. 04. 2010, jeweils 9.00–17.00 Uhr„Reanimation: AHA ACLSProviderKurs“Sa/So, 18./19. 09. 2010, jeweils 9.00–17.00 Uhr„Reanimation: AHA ACLSProviderKurs“Mo/Di, 09./10. 08. 2010, jeweils 8.00–18.00 Uhr„Traumamanagement: ITLS AdvancedProviderKurs“Sa/So, 15./16. 05. 2010, jeweils 8.00–18.00 Uhr„Kindernotfälle: PEPP ALSProviderKurs“
Seminare für das Praxispersonal
Notfallmedizin bedeutet auch Teamarbeit. In Notfallsituationen ist eine schnelle und sichere Erstversorgung des Patienten vom Praxispersonal zu erwarten. Gemeinsam mit dem Arzt folgt dann die weitere Versorgung. Nur eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung sichert das erwünschte Qualitätsniveau. Ganz nebenbei erfüllen Sie dabei noch so manche gesetz-liche Vorgabe.
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer NordwürttembergKompetenz-Zentrum Fort- und WeiterbildungJahnstraße 570597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70Fax (07 11) 7 69 81-5 00E-Mail: [email protected]
Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikationbei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte■ am Samstag, 20. März 2010, 9.00–16.45 Uhr an.
Name/Vorname/Titel
tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)
■ angestellt ■ niedergelassen
Anschrift
Ort, Datum Unterschrift, Stempel
Teilnehmergebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt.Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
ÄBW 02 • 2010 79
Bekanntmachungen
Termine und Themen:Sa/So, 06./07. 03. 2010, jeweils 10.00–18.00 Uhr„Erste Hilfe Grundausbildung“Mo/Dienstag, 02./03. 08. 2010, jeweils 10.00–18.00 Uhr„Erste Hilfe Grundausbildung“Di/Do, 16./18. und 23./25. 11. 2010, jeweils 18.00–22.00 Uhr „Erste Hilfe Grundausbildung“So, 18. 04. 2010, 10.00–19.00 Uhr„Erste Hilfe Training Reanimation“Mi, 04. 08. 2010, 10.00–19.00 Uhr„Erste Hilfe Training Reanimation“So, 18. 07. 2010, 10.00–19.00 Uhr„Erste Hilfe Training Praxisfälle“Do, 05. 08. 2010, 10.00–18.00 Uhr„Erste Hilfe Training Praxisfälle“Fr, 06. 08. 2010, 10.00–17.00 Uhr„Notfallmanagement“Sa, 25. 09. 2010, 10.00–17.00 Uhr„Notfallmanagement“So, 09. 05. 2010, 14.00–17.00 Uhr„Brandschutz“Do, 05. 08. 2010, 18.00–21.00 Uhr„Brandschutz“
Alle Veranstaltungen finden im Ärztehaus der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch, statt.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie auch im Internet zum Herunterladen unter: www.baek-nw.de/notfall oder fordern Sie Ihr persönliches Exemplar an: [email protected] oder Telefon (07 11) 7 69 81-6 51.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho-therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben:
Hausärztliche PraxisBöblingenBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: S-01020
Hausärztliche PraxisGöppingenBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: S-02020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)EsslingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: S-03020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)EsslingenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: S-04020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)HohenlohekreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: S-05020
Hausärztliche Praxis(Innere Medizin)HohenlohekreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: S-06020
Hausärztliche Praxis(Innere Medizin)LudwigsburgEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-07020
Frauenheilkunde und GeburtshilfeMain-Tauber-KreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: S-08020
OrthopädieStuttgart, StadtBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: S-09020
Psychologische PsychotherapieOstalbkreisJobsharing-Berufsausübungs-gemeinschaftZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: S-10020
Psychologische PsychotherapieKinder- und Jugendlichen-psychotherapieHälftiger VersorgungsauftragStuttgart, StadtEinzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: S-11020
Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhal-ten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 6111 97.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Terminankündigung
Kurs für die Fachkunde zum „Leitenden Notarzt“
Termin:11.–15. Oktober 2010 (Mo–Fr)41. KW (40 Std.)
Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, 76646 Bruchsal(gemäß Satzung der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg über die Eignungs-voraussetzungen für Leitende Notärzte im Rettungsdienst vom 15. Dezember 2004)
Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, UlmProf. Dr. med. K. Ellinger, RavensburgDr. med. A. Henn-Beilharz, Stuttgart
Teilnehmergebühr:562,00 Euro zuzüglich Tages-verpflegung und Übernachtung in der Landesfeuerwehrschule (Zimmer mit Etagendusche)
Teilnehmerzahl begrenzt
Auskunft/Anmeldung:Bezirksärztekammer NordwürttembergKompetenz-Zentrum Fort- und Weiterbildung Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTelefon (07 11) 7 69 81-5 70Fax (07 11) 7 69 81-5 00E-Mail: [email protected]
80 ÄBW 02 • 2010
Bekanntmachungen
80
Bezirksärztekammer NordbadenGeschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildung für Ärztinnen des Ausschusses „Ärztinnen” der Bezirksärztekammer Nordbaden
Kardiopulmonale Reanimation
Fortbildungsseminar für Ärztinnen (Theorie und praktische Übungen)
Termin:Samstag, 27. Februar 2010Kurs 1: 8.30–12.30 UhrKurs 2: 13.30–17.30 Uhr
Referenten: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivtherapie am Krankenhaus Sinsheim, in Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e. V.Ort: DRK–Rettungswache, Dührener Str. 23 b, 74889 SinsheimUnkostenbeitrag: 60 EuroAnmeldeschluss: 8. Februar 2010 (Teilnehmerzahl beschränkt)Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten von der Landesärztekammer zertifiziert.Wir bitten um schriftliche ver-bindliche Anmeldung (entweder zu Kurs 1 oder zu Kurs 2) bei der Bezirksärztekammer Nordbaden, Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe und Überweisung der Teilneh-mergebühr auf das Konto der Bezirksärztekammer Nordbaden Nr. 0001 299 573 bei der Deut-schen Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21) mit dem Über-weisungsvermerk „Reanimations-training“. Nach schriftlicher Anmeldung und Überweisungseingang erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen ohne Zahlungs-eingang können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss 8. Februar 2010 oder bei Nicht-erscheinen ist die volle Teil-nahmegebühr zu bezahlen.
Dr. Bärbel Kuhnert-FreyVorsitzende des Ausschusses „Ärztinnen”der Bezirksärzte-
kammer Nordbaden
Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten
Praktische Prüfungstermine im Sommer 2010 für den Kammerbezirk Nordbaden
Karlsruhe: 10. 07. 2010 14. 07. 2010 16. 07. 2010 17. 07. 2010 21. 07. 2010
Heidelberg: 09. 07. 2010 10. 07. 2010 12. 07. 2010 13. 07. 2010 14. 07. 2010 15. 07. 2010 16. 07. 2010 17. 07. 2010 19. 07. 2010
Pforzheim: 14. 07. 2010 15. 07. 2010 16. 07. 2010 17. 07. 2010 19. 07. 2010
Mannheim: 02. 07. 2010 05. 07. 2010 06. 07. 2010 08. 07. 2010 12. 07. 2010 13. 07. 2010
Mosbach: 15. 07. 2010 16. 07. 2010
Calw: 14. 07. 2010 17. 07. 2010
Horb: 02. 07. 2010 03. 07. 2010
Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho-therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Baden-Baden, Stadt/RastattEinzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-01020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Baden-Baden, Stadt/RastattEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: K-02020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Rhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: K-03020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Rhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-04020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Rhein-Neckar-KreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: K-05020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Karlsruhe, LandEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-06020
AugenheilkundeRhein-Neckar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: K-07020
ChirurgieMannheim, StadtBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: K-08020
HNO-HeilkundeBaden-Baden, Stadt/RastattBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: K-09020
Psychosomatische Medizin und PsychotherapieHälftiger VersorgungsauftragMannheim, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-10020
Psychosomatische Medizin und PsychotherapieHälftiger VersorgungsauftragRhein-Neckar-KreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: K-11020
Psychosomatische Medizin und PsychotherapieRhein-Neckar-KreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: K-12020
RadiologieMannheim, StadtBerufsausübungsgemeinschafts-anteil Zeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: K-13020
81ÄBW 01 • 2010
Bekanntmachungen
Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45
Psychologische PsychotherapieKinder- und Jugendlichen-psychotherapieHeidelberg, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: K-14020
Psychologische PsychotherapieHälftiger VersorgungsauftragMannheim, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: K-15020
Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhal-ten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 6112 30.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho-therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben:
Hausärztliche PraxisOrtenaukreisEinzelpraxisZeitpunkt: sofortChiffre: F-01020
Hausärztliche PraxisFreiburg, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: F-02020
Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Freiburg, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-03029
Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)OrtenaukreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: F-04020
Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)RottweilEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: F-05020
Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)WaldshutBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-06020
Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin)Hälftiger VersorgungsauftragEmmendingenBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-08020
Hausärztliche Praxis (Innere Medizin)Freiburg, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 09. 2010Chiffre: F-09020
Hausärztliche Praxis (Innere Medizin)Schwarzwald-Baar-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-10020
Frauenheilkunde und GeburtshilfeOrtenaukreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: F-11020
Innere Medizin(fachärztlich)Breisgau-HochschwarzwaldEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-12020
Neurologie und PsychiatrieLörrachEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-13020
Neurologie und PsychiatrieBreisgau-HochschwarzwaldEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: F-14020
Neurologie und PsychiatriePsychotherapeutische MedizinOrtenaukreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: F-15020
OrthopädieHälftiger VersorgungsauftragKonstanzJobsharing-Berufsausübungs-gemeinschaftZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: F-16020
OrthopädieHälftiger VersorgungsauftragFreiburg, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: F-17020
Psychiatrie und PsychotherapieFreiburg, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: F-18020
RadiologieOrtenaukreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-19020
UrologieBreisgau-HochschwarzwaldBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: F-20020
Psychologische PsychotherapieHälftiger VersorgungsauftragBreisgau-HochschwarzwaldEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: F-21020
Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhal-ten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 6112 30.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
82 ÄBW 02 • 2010
Bekanntmachungen
82
Bezirksärztekammer SüdwürttembergGeschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Satzung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zur Änderung der Notfalldienstordnung
Aufgrund von §§ 9, 30 und 31 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. 03. 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 04. 05. 2009 (GBl. S. 195, 199) in Verbindung mit § 26 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. 09. 2007 (Beilage zum ÄBW 10/2007) hat die Vertreterversamm-lung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg am 14. 11. 2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 25. 11. 2008 (ÄBW 2008, S. 560) wird wie folgt geändert:1. § 4 wird wie folgt geändert:In Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und in Arztpraxen oder MVZ an-gestellte Ärzte“ gestrichen.
2. § 5 wird wie folgt geändert:a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:„Übertragung von Diensten/Diensttausch/Vertretung“b) Abs. 1 erhält folgende Fassung:„Der zum Notfalldienst eingeteilte Arzt kann jederzeit Dienste, für die er im Dienstplan eingeteilt ist, an andere Ärzte desselben Notfalldienstbe-reichs übertragen. Die Übertragung muss dem ärztlichen Notfalldienst-beauftragten und bei Leitstellenvermittlung dieser rechtzeitig mitgeteilt werden. Mit der Übernahme eines Notfalldienstes gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Dienstes, für die der übertragende Arzt im Dienstplan eingeteilt ist, auf den den Notfalldienst übernehmenden Arzt
über. Der Notfalldienst ist grundsätzlich vom Ort der Betriebsstätte (Praxissitz) des den Notfalldienst übernehmenden Arztes auszuführen. Der Arzt, dem der Dienst übertragen wurde, hat ihn persönlich durch-zuführen.“c) Abs. 2 erhält folgende Fassung:„Für den Diensttausch zwischen Ärzten, die in demselben Dienstplan eingeteilt sind, gilt Abs. 1 entsprechend.“d) Die bisherigen Abs. 1 bis 3 werden Abs. 3 bis 5.e) Der neue Abs. 3 erhält nach Satz 1 die Fassung:„Die Vertretung muss dem örtlichen Notfalldienstbeauftragten und bei Leitstellenvermittlung dieser rechtzeitig mitgeteilt werden. Der vertre-tene Arzt bleibt dafür verantwortlich, dass sein Vertreter den Dienst ordnungsgemäß versieht.“f ) Der bisherige Abs. 3 Satz 3 wird Satz 4.g) Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Dem Vertreter müssen vom Vertre-tenen Praxisräume zur Ausübung des Notfalldienstes zur Verfügung gestellt werden.“h) Der bisherige Abs. 4 wird gestrichen.i) Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.
3. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:a) Satz 1 erhält folgende Fassung:„Abgesehen von den Fällen des Abs. 2 können Ärztinnen und Ärzte von der Teilnahme am Notfalldienst befreit werden, wenn– sie aus gesundheitlichen Gründen, der Teilnahme an einem klinischen
Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung oder vergleichbar schwer-wiegenden Gründen an der persönlichen Teilnahme am Notfalldienst gehindert sindund
– ihnen die Bestellung eines Vertreters aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.“
b) Satz 4 erhält folgende Fassung:„Berufspolitische Tätigkeiten oder fehlende aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung des Notfalldienstes sind keine schwer-wiegenden Gründe im Sinne des Satzes 1.“c) Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 angefügt:„Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters und belegärztliche Tätigkeit sind in der Regel keine schwerwiegenden Gründe im Sinne des Satzes 1.“
§ 2 Erlaubnis zur Neufassung
Der/Die Präsident/in kann den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeit-punkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphen-folge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.Hiermit wird die Änderung der Notfalldienstordnung der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammer-gesetzes nach Genehmigung des Sozialministeriums Baden-Württem-berg vom 13. 01. 2010, Az.: 55-5415.2-1.5.2, ausgefertigt und bekannt gemacht.
Dr. med. Michael DatzPräsident Reutlingen, den 02. 02. 2010
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KORTEKORTERECHTSANWÄLTE
ÄBW 02 • 2010 83
Bekanntmachungen
Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fort-bildungskategorie sie ihre Fort-bildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks-ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden.Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.
Sexualität im Alter – Lust oder Frust?
Termin:Mittwoch, 17. Februar 201019.30–22.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 15/2010)Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Hörsaal, Medizinische Klinik, Am oberen Eselsberg, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Gebühr: kostenfreiPunkte: 3
Rhetorik und Präsentation
Termin:Samstag, 27. Februar 20109.00–18.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 20/2010)Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– EuroPunkte: 11Die Anmeldung wird 5 Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis 3 Tage vor Kursbeginn wird eine Bear-beitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungs-ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbe-zeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, den wir nach dem Curriculum der Bundes-ärztekammer durchführen.Termine:Freitag, 5. März 201014.00–17.30 UhrSamstag, 6. März 20109.00–17.30 UhrSonntag, 7. März 20109.00–15.00 UhrFreitag, 19. März 201014.00–18.00 UhrSamstag, 20. März 20109.00–17.00/18.00 UhrSonntag, 21. März 20109.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 1/2010)Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung PalliativmedizinOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 35 PersonenGebühr: 350,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
Grundlagen der Medizinischen Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gut-achten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt.
Bereits im Rahmen ihrer Weiter-bildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkennt-nisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärzte-kammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine:Freitag, 12. März 20109.00–17.45 UhrSamstag, 13. März 20109.00–17.30 UhrFreitag, 26. März 20109.00–16.05 UhrSamstag, 27. März 20109.00–16.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 4/2010)Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 40 PersonenGebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs-unterlagen und Verpflegung)Punkte: 32Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termin:Samstag, 10. April 20109.00–12.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 16/2010)Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, ReutlingenOrt: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 50,– EuroPunkte: 4Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbe-ginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahme-gebühr fällig.Die Anmeldung wird 5 Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis 3 Tage vor Kursbeginn wird eine Bear-beitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika-tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektro-nisches Lernen und einen Prä-senzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs-methoden. Das Curriculum „Quali- fikation Tabakentwöhnung“ wur-de von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform ent-wickelt. Es besteht aus 20 Unter-richtseinheiten. 4 Stunden entfal-len auf eine einführende Präsenz-veranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige ab- schließende Präsenzveranstaltung.Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine:1. VeranstaltungMittwoch, 17. März 201014.00–17.30 UhrEinführungDonnerstag, 6. Mai 20109.00–16.00 UhrAbschlussveranstaltung(Anmeldungs-Nr. 9/2010)
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Bekanntmachungen
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2. VeranstaltungMittwoch, 7. Juli 201014.00–17.30 UhrEinführungSamstag, 11. September 20109.00–16.00 UhrAbschlussveranstaltung(Anmeldungs-Nr. 10/2010)
3. VeranstaltungMittwoch, 13. Oktober 201014.00–17.30 UhrEinführungSamstag, 27. November 20109.00–16.00 UhrAbschlussveranstaltung(Anmeldungs-Nr. 11/2010)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd. Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho-therapie, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25Gebühr: jeweils 190,– Euro (inkl. Verpflegung) Punkte: jeweils 20Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Pro-zent erhoben. Bei späterer Ab-sage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
Tabakentwöhnung – 13. Gesundheitsforum Südwürttemberg 2010 „Medikamente – Schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“
Termin:Samstag, 24. April 201010.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 5/2010)Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: kostenfreiPunkte: 4
Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho-therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)Alb-Donau-KreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: R-01020
Hausärztliche Praxis(Allgemeinmedizin)SigmaringenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 04. 2010Chiffre: R-02020
ChirurgieHälftiger VersorgungsauftragAlb-Donau-KreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: R-03020
Frauenheilkunde und GeburtshilfeBodenseekreisEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: R-04020
Frauenheilkunde und GeburtshilfeSigmaringenEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2010Chiffre: R-05020
Innere Medizin(fachärztlich)Alb-Donau-KreisBerufsausübungsgemeinschafts-anteilZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: R-06020
Kinder- und JugendmedizinBodenseekreisEinzelpraxisZeitpunkt: 01. 07. 2010Chiffre: R-07020
OrthopädieHälftiger VersorgungsauftragUlm, StadtEinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstChiffre: R-08020
Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhal-ten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 6111 97.Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 03. 2010 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen.Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Impressum
Herausgeber:Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium:Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard SchadeVerantwortlicher Chefredakteur:Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion:Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 [email protected] und Auftragsmanagement:Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,Anzeigenleitung:Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected]:Angela Grüssner (Leitung) Telefon (07 11) 63 67 28 27 [email protected] Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 [email protected]:Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon (07 11) 63 67 28 36 Telefax (07 11) 63 67 27 36 [email protected]. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 53 vom 1. 1. 2010 gültig.Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, HöchbergInternet: www.aerzteblatt-bw.deBezugspreise:Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell-eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhand-lungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Bei träge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfas-sers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Mei-nung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Ver-öffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nut-zungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebe-stimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in ir-gendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbeson-dere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden.Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Waren-bezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich ge-schützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.Erscheinungsweise:12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden.
So erreichen Sie direkt unseren LeserservicePostfach 91 61 97091 WürzburgTelefon +49 (0) 711 /6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 /6 36 72 414E-Mail: [email protected]
Allgemeine Indikationsangaben
Kurort Anschrift derKurverwaltung
Heilanzeigen nach Erkrankungen folgender Organsysteme
Klima, Höhenlage, Mittlere Jahres- temperatur
Kurmittel Zusätzliche Behandlungs-möglichkeiten
Kureinrichtungen Die wichtigsten weiterenHeilanzeigen
Kontraindikationen
Bad Bayersoien / Bad KohlgrubKur- und Tourist-InformationDorfstraße 45, 82435 Bad BayersoienTel. 0 88 45 / 70 30 62-0Fax 0 88 45 / 70 30 [email protected]
Degenerative u. deformierende Gelenkerkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Chronischer Gelenkrheumatismus, Muskelrheumatismus, Arthrosen, Gicht, Osteoporose, Frauenleiden, Gutartige Prostataleiden
Subalpines Reizklima, zw. 812 und 950 m
Alpines Bergkiefernhochmoor Unerfüllter Kinderwunsch, Erschöpfungszustände, Hormonelle Störungen, Nachbehandlung nach Unfällen
26 Moorkurbetriebe, 3 Sanatorien, Kneippanlagen, Klima-Liege-Pavillon, Barfußparcours, Nordic-Walking-Parcours,
Nervenschäden, Störungen des vegetativen Nervensystems, Stressabbau,
Bad DürrheimKur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim
Rheumatische und degenerative Erkrankungen der Haltungs- und BewegungsorganeErkrankungen der AtemwegeErkrankungen des Herzens, Störungen der Herz- / Kreislauf- regulation und Stoffwechsel- erkrankungenErkrankungen der HautVerzögerte Rekonvaleszenz
Mittelgebirgsklima mittlere Stufe, reizmildes, voralpines Höhenklima, 700–940 m
Sole-InhalationenSole-Torfpackungen (Fango)Atem-EntspannungstherapieKrankengymnastik im SolebewegungsbadPhysiotherapie/Manuelle TherapieMedizinische MassagenLymphdrainage, med. Vorträge, Präventionskurse
Stationäre KurAmbulante KurGesundheitsurlaubAmbulante RehabilitationStationäre RehabilitationPräventionswochen für versch. Gesetzliche Krankenkassen, z. B. AktivwochenHeilmittel auf Rezept
Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar, Heilbad mit 13 Becken mit unterschiedlichem Solegehalt (3 %–7 %) und unterschiedlichen Temperaturen von 28 °C–37 °C, Sole-Geysir (Dampfbad), Saunaland-schaft („Schwarzwaldsauna“), VitalCenter (Wellnesscenter), Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches Fitnesstraining mit medizinischer Trainingstherapie, Therapie- und Rehazentrum, vielseitiges Club- u. Freizeitprogramm, 7 Kliniken
Allgemeine Leistungsschwäche und psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, wie z. B. durch Bewegungsmangel bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten
Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbHLothar-Daiker-Str. 4, 97980 Bad MergentheimPostfach 14 45, 97964 Bad MergentheimTel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 [email protected] www.bad-mergentheim.de
Magen-, Darm, Leber- undGallenwegserkrankungen,Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes), Adipositas, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Orthopädische Erkrankungen) und Unfallfolgeschäden
Mildes Klima, sonnenreich, 210 m ü. d. M.
Trinkquellen: Karlsquelle (Natrium-Chlorid-Sulfat-Wasser), Wilhelmsquelle (Calcium-Natrium-Sulfat-Chlorid-Wasser) Albertquelle (Natrium-Chlorid-Sulfat-Säuerling)Badequelle: Paulsquelle (eisenhaltiger Natrium-Chlorid-Säuerling)
Behandlung von chronischer Obstipation. AHB nach operativen Eingriffen.In klinisch geleiteten Sanatorien auch Behandlung von akuten und schweren chronischen Erkrankungen der Verdauungsorgane möglich.
Abwechslungsreicher Kurpark, Kurhaus, Wandelhalle, Trinktempel, Café Amadeus, Vitalzentrum im Kurpark, Institut für Bad Mergent-heimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung und med. Wellness, Haus des Kur-gastes, Diätlehrküche, zahlreiche gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels und Kurheime mit ärztlicher Betreuung i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel.Bade- und Wellnesspark Solymar mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger Saunaanlage und Thermal-Mienral-becken 34 Grad C. (nicht rezeptier-fähig), gut erschlossenes Rad- und Wanderwegenetz
Rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen (Behandlung der Psoriasis und Neurodermitis), Bewegungstherapie im Heilwasser, Schmerztherapie, psychosomatische Erkrankungen, Krebsnachsorge – in Spezialkliniken.
Dekompensierte Erkrankungen von Leber und Herz
Oy-MittelbergKur- und Tourismusbüro Oy-MittelbergWertacher Straße 1187466 Oy-MittelbergTel. +49 (0) 83 66 2 07Fax +49 (0) 83 66 14 27http://www.oy-mittelberg.de/[email protected]
Übergewicht; Magen, Darm, Leber, Galle; Herz-, Kreislauferkrankungen; Augenleiden; Nierenleiden; Rheuma, Gelenke, Wirbelsäule; Atemwegs-erkrankungen; Stoffwechselstörung, Diabetes; Erschöpfungszustände, Stressfolgen; Frauenleiden; Hauterkrankungen
mildes Reizklima, Qualität der Luft Güteklasse I, 800–1150 m
Alle Kneippschen Anwen-dungen, alle medizinischen Bäder, alle medizinischen Packungen, Unterwasser-massagen, Stangerbäder
Reha-Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche, Akupunktur, Bewegungsü-bungen-Gymnastik, Bewe-gungsbäder-Wassergymnastik, Extensionen-Glisson, schiefe Ebene, Diät- und Reduktions-kuren, Medizinische Fußpflege, Sauna – Solarium
Vitalhotel „Die Mittelburg“ (Wellness – Beauty – Fitness Panorama-Hallenbad Saunalandschaft), Hotel am Sonnen-hang, Kurhaus Allgayer, Kurbad und Sauna Jahreis (Moorschlammbäder – Kneippanwendungen – Inhalationen – Venenkuren), Hochgebirgsklinik Mittelberg (Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche und Mutter-Kind-Klinik)
Städtische Kurbetriebe Bad WaldseeKlinik MaximilianbadRehazentrum bei der ThermeMaximilianstraße 13, 88339 Bad WaldseeTel. 0 75 24 / 94 11-05, -06 Fax 0 75 24 / 94 11-29www.waldsee-therme.de
Degen. u. chronisch entzündl. Erkran-kungen der Bewegungsorgane, Ver-letzungsfolgen, Osteoporose, Fibro-myalgie, auch in Verbindung mit inter-nist. Erkrankungen. AHB nach OP an den Bew.-organen, gyn. Erkrankungenu. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebs-erkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl.Genitalorgane
495 bis 754 mü. d. M.,Nähe Bodenseeund AllgäuerAlpen, voralpinesReizklima
Kneippsche Therapie, Natur-moorbäder und -kontaktpa-ckungen, Krankengymnastik und Aquatraining im Ther-malwasser:Fluorid- und schwefelhaltigesThermalwasser mit 28–37 °C,fluoridhaltiges Thermalwasser 30–32 °C
Ergo-, Sport-, PhysikalischeTherapie, Lymphdrainage, kompl. Entstauungstherapie, Reflexzonen-, Elektro-, Kryo- und Hydrotherapie, Psychol. Beratung u. Therapie, Gesund-heitstraining, Ernährungsthera-pie, Sozialdienst, Akupunktur, Neuraltherapie, Chirotherapie, manuelle Therapie
Klinik Maximilianbad mit eigenem Kurmittelhaus und Thermalhallenbad,Rehazentrum bei der Therme mit Klinik Elisabethenbad und Mayenbad(insgesamt 500 Betten)Gesundheitszentr. Waldsee-Therme
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