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BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
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Projektförderung auf Bundesebene
Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung
BAG SELBSTHILFE, Referat Projektförderung, März 2008
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Förderstellen Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) Bundesministerium für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
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Gesetzliche Grundlagen (allgemein)
die Verwaltungsvorschriften zum § 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) (nicht DRV) die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (DRV: Allgemeine Hinweise) die §§ 3 und 30 der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) das Bundesreisekostengesetz (BRKG)
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Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)„Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens aus Kap. 1502 Tit. 684 06 Bundeshaushaltsplan: Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.)Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundesinteresse bundesweite Multiplikatorenwirkung
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Grob-Ziele: Aufklärung der Bevölkerung, der (potentiell) Betroffenen und Ihrer Angehörigen uneingeschränkte Teilhabe völlige Gleichstellung das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen Prävention
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Fein-Ziele:Die Projekte sollen die Integration und die Selbsthilfe der Betroffenen sowie die Prävention von Behinderungen und Erkrankungen fördern den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, mit einer schwierigen Lebenssituation fertig zu werden praktische Hilfen und Anweisungen geben, um den Lebensalltag zu verbessern ehrenamtlich Tätige in ihrer Arbeit motivieren(Nicht gefördert werden die Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern, Individualseminare, Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Beiratssitzungen, Freizeiten u.ä.)
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Beispiel: VeranstaltungenSchulung von ehrenamtlichen Beratern und Betreuern, z.B. medizinisch (auch Prävention) rechtlich Gesprächsführung bundesweite Multiplikatorenwirkung
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Beispiel: VeröffentlichungenBroschüre „Was ist … (Krankheit) ?“ Zusammentragen wichtiger Informationen, z.B. Ursache(n), Therapien, Verhaltenstipps ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden Hilfe zur Selbsthilfe
allgemein verständlich aufbereitet Orientierung für Betroffene und ihre Angehörigen Multiplikatorenwirkung
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Antragsabwicklung (für Projekte in 2009)
Wann? (Termine können variieren)
Was?
Februar 2008 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE
bis 16.05.2008 Einreichung Ihrer Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE
vor. bis Dezember 2008 Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMG
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
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BMG, “Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Ausschreibung, Anträge:Carsten OsterlohTel.: 0211 – 31006 – 39Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 – 63 (direkt)E-Mail: [email protected]
Verwendungsnachweise:Ingrid BrzoskaTel.: 0211 – 31006 – 26Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 – 63 (direkt)E-Mail: [email protected]
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Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aus Kap. 1102 Tit. 68461 Bundeshaushaltsplan
Finanzierungsart: anteiliger Festbetrag
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BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.)
Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundesinteresse bundesweite Multiplikatorenwirkung
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BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Die Projekte sollen Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um im Rahmen der medizinischen/beruflichen Rehabilitation/Nachsorge einer drohenden Behinderung vorzubeugen eine Behinderung zu beseitigen eine Behinderung zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten
Nicht gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Prävention der Akutmedizin
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BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Beispiel: Veranstaltungen
Arbeitstagung für ehrenamtliche Hilfsmittelberater/innen Ausgleich eines Nachsorgedefizits durch Information und Multiplikatorenwirkung Bündelung von Informationen aus verschiedenen Quellen bzw. Teilbereichen
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BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Beispiel: Veröffentlichungen
Faltblatt „Bewegungsübungen“ Anleitungen zu Bewegungsübungen bei einem bestimmten Krankheitsbild zielgruppengerechte Aufbereitung ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden
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BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation Antragsabwicklung (für Projekte in 2009)
Wann? (Termine können variieren) Was?
Februar 2008 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE
bis 16.05.2008 Einreichung der Projektanmeldungen bei der BAG SELBSTHILFE
bis ca. März 2009 Einreichung der Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMAS
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
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BMAS, Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Marion Altmann
Tel.: 0211 – 31006 – 40
Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt)
E-Mail: [email protected]
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Förderung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hier: Kinder- und Jugendplan (KJP)
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (Regelfall) oder Fehlbedarfsfinanzierung (bei Einzel- und Sondermaßnahmen möglich)
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen
Neben den Bestimmungen, die für alle Förderstellen gelten:
Richtlinien des BMFSFJ vom 19. Dezember 2000 – 505T – 2411/2001 zum Kinder- und Jugendplan des Bundes
KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Sämtliche Unterlagen (Antragsformulare, Informationsschriften etc.) finden Sie im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“.
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Was wird gefördert?Grundsätzliches
Voraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von Bundesinteresse
Zielgruppen: Kinder und Jugendliche (nicht älter als 26) Eltern und andere Erziehungsberechtigte haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und
Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatoren (z.B. Arbeitstagungen)
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Was wird gefördert?
Grundsätzliches
Ziele:
Projekte sollen sozialpolitische bzw. sozial-integrative Belange von Jugendlichen
betreffen
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Förderziel für junge Menschen mit Behinderung laut KJP:
„Junge Menschen mit Behinderung sollen durch Angebote der Begegnung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Menschen mit oder ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und –verbänden in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Verantwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommunikation weiterzuentwickeln, gestärkt werden.“
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Förderungsfähige Maßnahmen
nationale und internationale Maßnahmen außer Maßnahmen, die zum Aufgabenbereich
des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gehören
Schriften Tagungen (Kurse, Arbeitstagungen)
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Tagungen
Kurse: Teilnehmer sind Jugendliche, die nicht älter als 26
sind Thema aus dem jugendpolitischen Bereich, z.B.
„Junge Rheumakranke informieren Gesunde“ Dialog zwischen Betroffenen und Nicht-
Betroffenen nicht förderungsfähig: reine Bewegungsseminare
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Tagungen
Arbeitstagungen: Teilnehmer sind in der Kinder- und
Jugendhilfe Tätige Entwicklung von Konzepten und
bundeseinheitlichen Strategien, z.B. Wie erreiche ich die Jugendlichen? Was interessiert sie?
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Weitere Voraussetzungen der Förderfähigkeit
Qualitätssicherungsmaßnahmen, z.B.
Feedbacks der Teilnehmer Themeninteresse
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Literatur zur „Qualitätssicherung“ finden Sie auf der Webseite:
www.qs-kompendium.de
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Gender Mainstreaming zahlenmäßige Ausgewogenheit von weiblichen und
männlichen Teilnehmern genügt nicht geschlechtergerechte Sprache geschlechtlich orientierte Gleichbehandlung von Themen,
z.B. Warum machen übergewichtige Jungen seltener eine
Diät als übergewichtige Mädchen? Diese Frage soll ergründet werden. Wie können wir die betroffenen Jungen erreichen?
Schulung von Mitarbeitern GM zieht sich durch alle Förderbereiche
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Gender Mainstreaming
Informationen zum Gender Mainstreaming: im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Tagungen: Kurs
„Sich einbringen und dazu gehören – trotz (Krankheit)“
sich selbst mit der Krankheit ganz neu erfahren Kraft und Motivation für den Alltag mitnehmen bundesweite Kontakte untereinander knüpfen mit Außenstehenden über die Krankheit sprechen gemeinsame Aktivitäten
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Tagungen: Arbeitstagung
„Organisation der jugendpolitischen Arbeit im Bereich Internet“
Bedürfnisse von jungen Betroffenen an spezielle Internet-Seiten für Jugendliche Internet-Seiten von Betroffenen, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen Chatrooms
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Beispiel: Schrift
„Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“
Informationen zum Krankheitsbild Hilfe zur Selbsthilfe: Informationen zu Selbsthilfe-Seminaren, Therapien etc. Problemfeld Krankheit – Schule – Berufswahl konkrete Hilfestellungen, z.B.
Beratungsangebot bundesweites Therapeutenverzeichnis Kontaktnetz für Jugendliche Literaturangaben
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Antragsabwicklung (für Projekte in 2008)
Wann? (Termine können variieren) Was?
August 2007 Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE
bis 15.10.2007 Einreichung der Einzelanträge bei der BAG SELBSTHILFE
Februar 2008 Bewilligungsbescheide an Verbände
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
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BMFSFJ, „Kinder- und Jugendplan“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Marion Altmann
Tel.: 0211 – 31006 – 40
Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt)
E-Mail: [email protected]
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Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
nach § 31 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI
„Reha vor Rente“
Finanzierungsart: Projektförderung
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DRV, „Reha vor Rente“
Gesetzliche Grundlagen
Neben den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördertöpfe gelten:
Richtlinien der BfA über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern
Anstelle der ANBest-P: Allgemeine Hinweise (sind Bestandteil der Bewilligung)
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DRV, „Reha vor Rente“
Was wird gefördert?
Zuwendungen werden gegeben für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern
In der Rentenversicherung bedeutet Rehabilitation die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der
Erwerbsfähigkeit die wesentliche Besserung/Wiederherstellung der bereits
geminderten Erwerbsfähigkeit
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DRV, „Reha vor Rente“
Was wird gefördert?
medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen, die die Rehabilitation im Sinne der Rentenversicherung zum Ziel haben
In Einzelfällen: Kinder-Rehabilitation (gehört eigentlich nicht zum Aufgabenbereich der DRV)
bei kindlichen Erkrankungen, wenn die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet ist
nicht jedoch bei Schwerstbehinderungen, wenn abzusehen ist, dass die Person niemals am Erwerbsleben teilnehmen kann
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DRV, „Reha vor Rente“
Nicht gefördert werden
Projekte, die ausschließlich die Bereiche Kranken- und / oder Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht betreffen
die Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern
Fachtagungen, Arbeitstagungen, Konferenzen u.ä. sowie Freizeiten
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DRV, „Reha vor Rente“
Maßnahmen
Schriften / Öffentlichkeitsarbeit Seminar / Lehrgang
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DRV, „Reha vor Rente“
Beispiel: Schrift/Öffentlichkeitsarbeit
Therapieratgeber
betroffene, beruflich voll rehabilitierte Autoren berichten von ihrem therapeutischen Werdegang
Selbstbehandlung, Selbsttherapie, Selbsthilfe die Krankheit soweit in den Griff bekommen, dass
man ein Berufsleben ohne Einschränkungen führen kann
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DRV, „Reha vor Rente“
Beispiel: Seminar / Lehrgang
„Förderung der Selbständigkeit von Menschen
mit (Krankheitsbild)“
Persönlichkeitsvariabeln wie mangelndes Selbstbewusstsein und Misserfolgserwartungen verbessern
Voraussetzungen schaffen für die berufliche Integration
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DRV, „Reha vor Rente“
Antragsabwicklung (für Projekte in 2009)
Wann? Was?Februar 2008 Projektausschreibung
bis 16.05.2008 Einreichung der Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE
ca. März/April 2009 Bewilligungsbescheide an Verbände
ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts
Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE
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DRV, „Reha vor Rente“
Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE
Manuela Ouroulis, Birgit Sewelies
Tel.: 0211 – 31006 – 32
Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt)
E-Mail: [email protected]