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Tätigkeitsbericht Bundesarbeitskammer2018

Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

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Tätigkeitsbericht Bundesarbeitskammer2018

Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

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Impressum

Herausgeber, Medieninhaber, Verleger: Bundesarbeitskammer, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 WienOffenlegung gem. § 25 MedienG: siehe arbeiterkammer.at/impressum

Redaktion: BundesarbeitskammerKoordination & Endredaktion: Mag. Bertram SchützGrafik: Matthias Nowak für Science Communications Hersteller: Medienfabrik Wien, 1050 Wien

Fotocredits (Wenn nicht anders Angegeben) AK Wien

S4, S16 Robert StaudingerS34, S38S60, S72S24 Erwin SchuhS33 Stefan ZamischS45 Contrastwerkstatt, FotoliaS49 Lurii Sokolov, FotoliaS54 Jeanette Dietl, Fotolia

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Inhalt

Die Aufgaben der AK 06 Vorwort 09 Die AK in Österreich 10

2018 in Zahlen 12 Politische Erfolge der AK 14

→ Die AK im ÜberblickWirtschaft, Umwelt & Verkehr 40 Arbeit & Soziales 42 KonsumentInnenschutz 44 Aus- und Weiterbildung 46 Frauen, Beruf & Familie 48 Gesunde Arbeit 50

Registrierung der Gesundheitsberufe 52 Service für ArbeitnehmervertreterInnen 54 Öffentlichkeitsarbeit 56

Unterstützte Einrichtungen 58

→ Leistungsübersicht

Die Hauptversammlung 62

Anträge & Beschlüsse 66

→ Organisation & Selbstverwaltung

Wirtschaft 74 Soziales 82 Arbeitsrecht und Rechtsschutz 85

Betriebswirtschaft 85 Bildung, Kultur & KonsumentInnen 86

→ Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

Finanzergebnis 2018 36

→ AK Budget

→ Schwerpunkte 2018Beschäftigung & Arbeitslosigkeit 18 Soziale Gerechtigkeit 20 Zukunft des Sozial- und Wohlfahrtsstaates 22

Dialoginitiative „Wie soll Arbeit?“ 24

AK-Zukunftsprogramm 26

Arbeit im digitalen Wandel 28 Reform der Sozialversicherung 30

Erfolge auf EU-Ebene 32

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Herausforderungen / Leitthemen4

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Die Aufgaben der AK 06 Vorwort 09

Die AK in Österreich 10 2018 in Zahlen 12 Politische Erfolge der AK 14

→ Die AK im Überblick

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6 Die AK im Überblick

Die Aufgaben der AK

→ Beratung zu allen zuständigen Themengebieten, speziell Arbeits- und Sozialrecht

→ Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht (in Kooperation mit dem ÖGB)

→ Publikationen, Broschüren, Studien, Ratgeber, Website und weitere Informationsmaterialien

→ Weiterbildung und Schulungen → Vertretung der ArbeitnehmerInnen

gegenüber Regierung und Wirtschaft → Vertretung der ArbeitnehmerInnen

in der Öffentlichkeit → Interessenvertretung auf europäischer Ebene

Die Arbeiterkammer hat einen klaren Serviceauftrag für ihre Mitglieder

Die Arbeiterkammer hat klare Zuständigkeitsbereiche

→ Arbeitsrecht und ArbeitnehmerInnenschutz → Lehrlings- und Jugendschutz → Sozialversicherungsfragen → Lohnverrechnungs- und Steuerfragen → KonsumentInnenschutz → Frauenpolitik → Bildung, Weiterbildung → Wirtschaftspolitik → Umweltschutz → Kultur → Grundlagenforschung

Die Arbeiterkammern sind berufen, die kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen und die Organe der betrieblichen Interessenvertretung zu beraten sowie zur Förderung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

§ 6 Arbeiterkammergesetz

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7→ Die Aufgaben der AK

→ Die Arbeiterkammer hat das Recht, Gesetzes-entwürfe zu begutachten und zu formulieren 

→ Kontrolle der ArbeitnehmerInnenschutzeinrichtungen

→ Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und Beiräten (z.B. Lehrlinge, Arbeitsbedin-gungen, Wettbewerbs- / Arbeitsmarktpolitik, KonsumentInnenschutz)

→ Recht auf Begutachtung von Verordnungen → Vorschläge für LaienrichterInnen bei den

Arbeits- und Sozialgerichten → BeisitzerInnen beim Kartellgericht

Die Arbeiterkammer hat klare gesetzliche Befugnisse

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitneh- merinnen zu vertreten und zu fördern.

§ 1 Arbeiterkammergesetz

Die Arbeiterkammer ist ihren Mitgliedern verpflichtet

AK Mitglieder sind grundsätzlich alle Arbeitneh-merInnen, auch freie DienstnehmerInnen und Arbeitslose. Konkret berät die Arbeiterkammer ihre Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertritt die AK die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, redet bei der Gesetzge-bung mit und leistet Grundlagenforschung.

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8 Die AK im Überblick

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9→ Vorwort

Einsatz, Erfahrung und Expertise im Interesse unserer Mitglieder

Renate Anderl Präsidentin

Christoph Klein Direktor

Das vergangene Jahr war geprägt von Veränderungen, Chancen und Herausforderungen: Mit der neuen Präsidentin Renate Anderl kamen auch Weichenstellungen für die Zukunft. Eine millionenschwere Digitalisierungsoffensive und der massive Ausbau von Serviceleistungen zeigen, dass die AK ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet ist.

2018 war für die Arbeiterkammer ein turbulentes aber erfolg reiches Jahr. Im Frühjahr wurde ein Wechsel an der Führungsspitze vollzogen. Seit April hat die AK mit Renate Anderl eine neue Prä-sidentin. Zur gleichen Zeit lief mit „Wie soll Arbeit“ die größte Dialoginitiative unter ArbeitnehmerInnen, die Österreich jemals gesehen hat. Was wir bei einer Millionen Kontakten mit den Mitglie-dern erfahren haben, ist dann auch in unser Zukunftsprogramm eingeflossen.

Herzstück des Programms ist eine Digi-talisierungsoffensive: In den nächsten fünf Jahren werden wir 150 Millionen Euro investieren, um unsere Mitglieder für die neuen Herausforderungen der Arbeitswelt zu wappnen. Zusätzlich ha-ben wir unser Leistungsangebot in den Bereichen Bildung, Pflege und Wohnen massiv aufgestockt. Unsere Anstren-gungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden 2018 belohnt: Das Vertrauen der Bevöl kerung in die AK hat einen neuen Höchststand erreicht: 8 von 10 Öster reicherInnen vertrauen uns.

Wir wurden im vergangen Jahr aber auch mit zunehmenden Angriffen konfron-tiert. Die Attacken hatten vor allem das Ziel, uns als Interessenvertretung der arbeitenden Menschen zu schwächen. Unsere Antwort? Einsatz, Erfahrung und Expertise für unsere Mitglieder und im In-teresse unserer Mitglieder. Wir möchten uns daher auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AK bedanken, die sich Tag für Tag und Jahr für Jahr mit aller Kraft für Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen.

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10 Die AK im Überblick

AK Beratungszentren und Bildungseinrichtungen in Österreich

Beratungszentren

Bildungseinrichtungen

Einrichtungen mit AK Beteiligung

AK Bildungshäuser, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen des bfi von AK und ÖGB sowie VHS im AK Eigentum

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11→ Die AK in Österreich

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12 Die AK im Überblick

2018 in Zahlen

Beratungenleistete die AK im Jahr 2018.Der größte Teil entfi el auf den BereichArbeitsrecht und Insolvenzschutz.Weiters gefragt waren Beratungen inden Bereichen KonsumentInnenschutz,Sozialrecht und Steuerrecht.

1.999.805

Eurohaben die Arbeiterkammern im Rahmen der Steueraktion durch die Unterstüt-zung bei der ArbeitnehmerInnenveran-lagung für die Mitglieder vom Finanzamt retour geholt.

44,8 Mio.

Aufrufe Euroam AK- Youtube Channel.

1.200.000Aufrufeder AK Länder-Websites und dem AK Internetportal.

21 Mio.

Facebook-Fanswerden mit interessanten Artikeln, wichtigen Tipps und vielem mehr über den Facebook-Kanal der AK versorgt.

81.400Mitgliederdie ihren persönlichen Bildungsgut-schein eingelöst haben. Zusätzlich wurden in den einzelnen Ländern an insgesamt 7.505 Personen Bildungs-förderungen ausbezahlt.

66.156

ExpertInnenaus verschiedenen Bereichen stehen den Mitgliedern in den neun Länderkam-mern und der Bundesarbeitskammer zur Verfügung.

2.757

hat die Arbeiterkammer für die Mitglieder herausgeholt.

531,2 Mio.

Mitglieder

3,8 Mio.vertrat die Arbeiterkammer. (Stand 31. Dezember 2018)

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13→ 2018 in Zahlen

Broschürenwurden versendet bzw. verteilt.

1.300.000

AK Mitgliedersind vom Beitrag befreit (z.B. Arbeit Suchende, Eltern in Karenz, unter der Geringfügigkeitsgrenze Verdienende und Lehrlinge), haben aber dennoch Anspruch auf das volle Leistungs-angebot der AK.

800.000

Begutachtungen von Gesetzen und Verordnungen

Positive Bescheide

Euro

erstellten ExpertInnen und Gremien der Arbeiterkammer.

wurden 2018 unter Mitwirkung aller Län-derkammern nach § 3a Berufsbildungs-gesetz (BAG) ausgestellt, die für ein erstmaliges Ausbilgen von Lehrlingen notwendig sind.

haben die Arbeiterkammern an Bildungs gutscheinen und Bildungs-förderungen an die Mitglieder ausbezahlt.

910 4.352

7,6 Mio.

gerichtliche und außergerichtliche Vertretungen

führte die Arbeiterkammer für ihreMitglieder in den Bereichen Rechts-schutz, arbeitsrechtliche und sozial-rechtliche Angelegenheiten sowieInsolvenzrechtsangelegenheiten undKonsumentInnenvertretung durch.

87.581

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14 Die AK im Überblick

Direktvergabe im Eisenbahnverkehr gesichert

Mit sogenannten Verkehrsdienstver-trägen wird der gemeinwirtschaftliche Eisenbahnverkehr durch die öffentliche Hand bestellt und finanziert. Die meisten der derzeit geltenden Verträge laufen Ende 2019 aus. Trotz massiver Bestre-bungen auf politischer Ebene wettbe-werbliche Ausschreibungen zu erzwin-gen, ist es gelungen, die Direktvergabe rechtlich abzusichern.

Abmilderung des 12-Stunden-Tag-Gesetzes

In der Debatte zum 12-Stunden-Tag-Gesetz konnte die Arbeiterkammer die Verschlechterung der Rechtslage durch die Regierung zwar nicht verhindern, aber abmildern. Durch die rasche und präzise Analyse des Gesetzes auf die negativen Auswirkungen in der Praxis konnte erreicht werden, dass das Parla-ment das Gesetz in abgemilderter Form und mit einem Motivkündigungsschutz beschlossen hat.

Gesellschaftsrechtspaket der EU-Kommission

In Zusammenarbeit mit dem europä-ischen Gewerkschaftsinstitut konnte erreicht werden, dass der Rechtsaus-schuss des EU-Parlaments wichtige An-liegen aus Sicht der ArbeitnehmerInnen aufgenommen hat. Dazu zählen unter anderem verbesserte Mitspracherechte der Beschäftigten bei Verlagerungen oder Maßnahmen gegen künstliche Fir-menkonstrukte wie Briefkastenfirmen.

Leistbare Energie

Im Bereich der Stromnetze hat die AK zu einer Verbesserung der Regulierung beigetragen. Während die Arbeiterkam-mer im Bereich der Gasnetze aufgrund ungerechtfertigter Kostenbelastungen rechtliche Schritte ergriffen hat, wurde im Strombereich eine Lösung erreicht, die ausreichende Investitionsanreize ermöglicht und dazu führt, dass ein hoher Grad an Versorgungssicherheit aufrechterhalten werden kann. Gleich-zeitig profitieren die VerbraucherInnen von geringeren Netzkosten.

Gesetzesreparatur bei Studien-angeboten ausländischer Bildungseinrichtungen

Bei über 350 Studienmöglichkeiten von ausländischen Studienangeboten gab es keine Qualitätsprüfungen nach hiesigen Standards. Die AK hat sich vehement für eine Reparatur der gesetzlichen Melde-pflicht von diesen Studienprogrammen eingesetzt, um die völlige Deregulierung dieses Bereichs zu verhindern, und da-durch mehr Transparenz gewährleistet.

Verlängerung des Fachkräftestipendiums

Im AMS-Förderbudget ist das Fach-kräfte-Stipendium wieder enthalten. Gesundheits- und Pflegeberufe wurden wieder in die förderbaren Ausbildungen aufgenommen. Damit hat die AK gegen den Widerstand der Arbeitgeberver-bände und des Finanzministeriums ei-nen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Berufskarriere von AK-Mitgliedern und zur Abdeckung des Fachkräftebe-darfs durchsetzen können.

Das hat die AK 2018 erreicht

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15→ Politische Erfolge

Massive Kürzungen im AMS Budget verhindert

In Zusammenarbeit mit Erwachsenen-bildungseinrichtungen, den Dachver-bänden der sozialen Unternehmen und durch intensive Medienarbeit konnte eine massive Kürzung des AMS-Förder-budgets verhindert werden. Zwar wurde das AMS-Förderbudget für 2019 deutlich reduziert, doch wurden insbesondere einschneidende Kürzungen bei den überbetrieblichen Ausbildungseinrich-tungen verhindert.

Klarstellungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit

2018 wurde eine Verbesserung bei der Wiedereingliederungsteilzeit beschlos-sen. Es wurde klargestellt, dass die Wie-dereingliederung nach langem Kranken-stand nicht im unmittelbaren Anschluss an den sechswöchigen Krankenstand angetreten werden muss, sondern der Antritt auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dienstgeber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.

Abschaffung des Kumulations-prinzips verhindert

Die AK hat erwirkt, dass die Regierung – nicht wie geplant – das Kumulationsprin-zip abschafft. Dies hätte bedeutet, dass bei mehrfacher Verletzung von Verwal-tungsvorschriften, wie beispielsweise die Nicht-Anmeldung zur Sozialversi-cherung von vielen DienstnehmerInnen, nur mehr eine einzige Strafe verhängt werden sollte. Damit wäre der Sozialbe-trug zum Kavaliersdelikt geworden.

Verbesserungen bei der Entschädigung für Heimopfer

Nach einer Gesetzesänderung können nicht nur PensionsbezieherInnen und Personen ab Erreichen des Regelpensi-onsalters, sondern auch BezieherInnen von Rehabilitationsgeld eine Heimop-ferrente erhalten. Außerdem können auch Straftaten und schwerwiegende Falschbehandlungen in Krankenanstal-ten einen Anspruch auslösen.

Längere Entgeltfortzahlung für Lehrlinge

Eine langjährige Forderung der BAK wurde erfüllt: Seit 01. Juli 2018 wird Lehrlingen bis zur Dauer von acht Wochen die volle Lehrlingsentschädi-gung und bis zur Dauer von vier Wochen der Unterschiedsbetrag zwischen Lehrlings entschädigung und Kranken-geld weiterbezahlt.

Rechtsbereinigung und Deregulierung

In der Debatte um Rechtsbereinigung und Deregulierung hat die BAK auf die immense Bedeutung von Schutz-vorschriften im Arbeitsrecht und im Konsumentenschutz erfolgreich hinge-wiesen. Die Wünsche von Arbeitgeber-verbänden nach einer Verminderung der hohen österreichischen Standards wurden zu einem großen Teil erfolgreich abgewehrt (so z.B. die Reduktion des Erholungsurlaubs).

Neugestaltung der Lehrberufe im Tourismus

Auf Initiative der AK wurden bei den Tour ismuslehrberufen die Berufsbil-der kompetenz- und praxisorientierter gestaltet. Zudem wurden verbindliche Ausstattungslisten und das zeitliche Ausmaß für die Vermittlung der Lehr-inhalte festgelegt. Damit soll die Aus-bildungsqualität in einer Branche mit hohen Misserfolgsquoten bei der Lehr-abschlussprüfung verbessert werden.

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Herausforderungen / Leitthemen16

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→ Highlights 2017 17

Beschäftigung & Arbeitslosigkeit 18 Soziale Gerechtigkeit 20 Zukunft des Sozial- und Wohlfahrtsstaates 22

Dialoginitiative „Wie soll Arbeit?“ 24

AK-Zukunftsprogramm 26

Arbeit im digitalen Wandel 28 Reform der Sozialversicherung 30

Erfolge auf EU-Ebene 32

→ Schwerpunkte 2018

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18 Schwerpunkte 2018

Erholung auf dem Arbeitsmarkt erreicht nicht alle

Im Jahr 2018 ist die Beschäftigung in Österreich weiter gestiegen und die Arbeitslosigkeit ge-sunken. Trotz dieser auf den ersten Blick guten Entwicklung gibt es weiterhin große Probleme für ältere Arbeitsuchende oder Arbeitsuchende mit gesundheitlichen Problemen wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Außerdem ist auch im Jahr 2018 die Arbeitslosigkeit mit rund 312.000 regist-rierten Arbeitslosen noch immer deutlich höher als vor der Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009.

Rekordwert bei den unselbständig Beschäftigten

Ausschlaggebend für die positive Entwicklung waren einerseits Maßnah-men der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie die Aktion +20.000, und andererseits eine äußerst positive wirtschaftliche Entwicklung, die zu einer höheren Nachfrage an Arbeitskräften geführt hat. Damit konnte die Ausweitung des Arbeitsangebotes um 86.000 Personen gegenüber 2017 auf dem Arbeitsmarkt aufgefangen werden. Im Jahresdurch-schnitt ist die Anzahl der unselbststän-dig Beschäftigten auf den bisherigen Rekordwert von 3.741.484 gestiegen.

Arbeitslosigkeit bleibt die größte Herausforderung

Trotz dieser positiven Entwicklungen bestehen weiterhin deutliche Herausfor-derungen für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. So ist die Arbeits-losigkeit bei älteren ArbeitnehmerInnen und ArbeitnehmerInnen mit gesund-heitlichen Einschränkungen 2018 zwar erstmals wieder gesunken (um -4,5% bei älteren ArbeitnehmerInnen und um -2,6% bei Menschen mit gesundheitli-chen Problemen), trotzdem kommt der Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt nicht bei allen Zielgruppen an.

Langzeitarbeitslosigkeit bleibt hoch

Das Risiko der Langzeitbeschäftigungs-losigkeit bleibt auch im Beschäftigungs-aufschwung unvermindert hoch. Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen ist zwar um 9% auf knapp 145.400 Personen im Jahresschnitt gesunken, jedoch neudeutet nach wie vor eine ge-ringe Formalqualifikation ein hohes Ar-beitslosigkeitsrisiko. Die durchschnittli-che Laufzeit offener Stellen ist 2018 um neun Tage auf 46 Tage gestiegen.

Jugendliche < 25 JahreErwachsene 25-44 JahreÄltere > 45 Jahre

Arbeitslosigkeit nach Alter

Quelle: AMS Österreich

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19→ Beschäftigung & Arbeitslosigkeit

→ Förderung von Qualifikation und weniger Lohnsubvention! Die AK fordert einen Schwerpunkt auf die berufliche Qualifikation in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu legen und die wenig zielgerichteten Lohn subventionen abzubauen!

→ Mehr Ausbildungsplätze in der überbetrieblichen Ausbildung! Die AK setzt sich für eine ausreichende Anzahl von überbetrieblichen Ausbildungsplätzen ein. So wurden im Jahr 2017/2018 im Rahmen der Ausbildungsgarantie österreichweit durchschnittlich 8.468 Jugendliche, die keine Lehr stelle gefunden haben, ausgebildet.

→ Ausweitung der Qualitätssicherung in der überbetrieblichen Ausbildung! Um die Qualitätssicherung in der überbetrieblichen Ausbildung voranzutreiben, wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart, für alle Lehrberufe Ausstattungs listen über Mindeststandards zu erstellen. 2018 konnten die Ausstattungslisten auf 33 Lehrberufe erhöht werden.

→ Einführung eines Qualifizierungsgeldes Die AK setzt sich für ein Qualifi-zierungsgeld ein, mit dem sich ArbeitnehmerInnen zweimal in ihrem Erwerbsleben beruflich neu orientieren können. Denn die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft wird die Anforderungen an das berufliche Wissen und Können der Beschäftigten rasant verändern.

Das fordert die AK

Menschen waren im Jahresdurchschnitt als arbeitslos registriert.

312.000

betrug die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt.

7,7%

Menschen waren im Jahresdurchschnitt unselbstständig beschäftigt.

3.741.484

Menschen waren im Jahresdurchschnitt als langzeitarbeitslos eingestuft.

145.400

sank die Arbeitslosenquote 2018.

0,8%

Tage durchschnittliche Laufzeit offener Stellen 2018.

46

50.000

250.000

150.000

350.000

400.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

0

200.000

100.000

300.000

Entwicklung Arbeitslosigkeit in Österreich 2011-2018

Quelle: AMS Österreich

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20 Schwerpunkte 2018

Die AK kämpft für soziale Gerechtigkeit

Ungerechtigkeit ist kein Naturgesetz, sondern wird gemacht. Daher gilt im Umkehrschluss, dass sie auch bekämpft werden kann. In den letzten Jahren haben sich große Vermögen in den Händen einiger Weniger noch mehr konzentriert, während sich auf der anderen Seite immer mehr Menschen anstrengen müssen um leben zu können. Die Ungleichheit nimmt zu, auch in Österreich. Die AK will hier noch intensiver gegensteuern, denn eine ungerechte Verteilung des Reichtums gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Für die Vielen, nicht die Wenigen!

In den letzten Jahren hat die Vermögens-konzentration noch weiter zugenommen. Dabei wird ein großer Teil der Vermögen nicht durch eigene Leistung erworben, sondern (steuerfrei) geerbt. Damit setzt sich eine Spirale der Ungleichheit in Gang, die über Generationen hinweg wirkt. Eine 2018 erschienene Studie der AK zeigt das besorgniserregende Aus-maß der Ungleichheit. Das Vermögen im Euroraum ist sehr ungleich verteilt, mehr als die Hälfte des gesamten Privatver-mögens ist in den Händen der reichsten 10% der Bevölkerung.

Die AK fordert einen fairen Beitrag großer Vermögen

Großer Reichtum ermöglicht politische Einflussnahme. Das liegt an engen Verflechtungen zwischen Großkonzer-nen und politischen Entscheidungsträ-gerInnen. Zudem verfügt die Kapital-seite über finanzielle Mittel, um sich politisches Gehör zu verschaffen, etwa durch Wahlkampfspenden. Das birgt die Gefahr, dass die Interessen von Ar-beitnehmerInnen nicht berücksichtigt werden. Als gesetzliche Vertretung für über 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen setzt sich die AK dafür ein, dass auch große Vermögen einen fairen Beitrag zum Wohlstand der Gesamtgesellschaft leisten, und der Sozialstaat weiter aus- und nicht abgebaut wird.

Öffentliches Vermögen kommt der Allgemeinheit zugute

Der Sozialstaat stellt ein wesentliches Vermögen für jene Haushalte dar, die ohne Erbschaften und hohe Einkom-men auskommen müssen. Öffentliches Vermögen setzt sich aus öffentlicher Infrastruktur wie Schulen, Spitälern und anderen Gebäuden, Verkehrswegen, öffentlichen Transportmitteln, und vielem mehr zusammen. In absoluten Zahlen ausgedrückt verdoppelt das öffentliche Vermögen sogar das Privatvermögen der unteren 90%. Es ist daher besonders wichtig für all jene Menschen, die nicht ihr Geld für sich arbeiten lassen können.

Top 1%Top 2-5%Top 6-10%Nächste 40%Untere 50%

Anteil von Bevölkerungs- gruppen am Nettovermögen in Österreich

Quelle: OeNB, HFCS 2017

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21→ Soziale Gerechtigkeit

Erbschaften tragen stark zur Vermögensungleichheit bei

Nur einer von drei Haushalten der unte-ren 90% der Bevölkerung erbt über-haupt etwas. Im Durchschnitt beträgt diese Erbschaft 120.000,- Euro. Das reichste Prozent der Vermögensvertei-lung erbt hingegen im Schnitt stattliche 3,4 Millionen Euro. Erbschaften sind damit ungleicher verteilt als die Ver-mögen selbst. Eine im Auftrag der AK 2018 veröffentlichte Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschafts-vergleiche (wiiw) hat ergeben, dass die Unterschiede zwischen Erbschaften gleich viel zur Vermögensungleichheit beitragen wie die Unterschiede im Haushaltseinkommen.

Hohe Vermögens- konzentration in Österreich

Seit 2010 erheben die ExpertInnen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) die Vermögen von privaten Haushalten und haben damit gesicherte Fakten in die zuvor von Mutmaßungen geprägte Diskussion über die Vermögensverteilung gebracht. Die AK forscht mit den Daten der OeNB und vergibt auch zahlreiche Studien, die sich mit Einkommens- und Vermögensungleichheit beschäftigen. Die aktuelle Vermögenserhebung (HFCS, Household Finance and Consumption Survey) macht deutlich, dass die Vermö-gensungleichheit seit Jahren auf hohem Niveau verharrt. Der Anteil des reichsten Prozents am gesamten Vermögen liegt bei fast einem Viertel, während sich die unteren 50% gemeinsam nicht einmal 4% des Vermögens teilen.

Ungleichheit bei privaten Vermögen

Die hohe Ungleichheit bei privaten Vermögen ist allerdings noch unter-schätzt, denn superreiche Haushalte nehmen nicht an freiwilligen Befra-gungen teil. Berücksichtigt man ihr Vermögen mittels Schätzverfahren, so steigen die Anteile des Top 1% für Österreich von rund einem Viertel auf über 40 Prozent. Somit sucht man eine breite Mittelschicht in der Vermögens-verteilung vergeblich. Die seit Jahren beständige Vermögenskonzentration hat besorgniserregende Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft.

→ Besteuerung von hohen Vermögen und Erbschaften Um die Vermögens- und Erbschafts-ungleichheit einzudämmen sind Steuern auf hohe Vermögen und Erbschaften notwendig. Diese sorgen nicht nur für eine gerechtere Verteilung des materiellen Wohlstands, sondern ermöglichen einen Ausbau wohlfahrtsstaatlicher Leistungen für alle Menschen, die nicht auf große Ersparnisse oder hohe Erbschaften zurückgreifen können.

Das fordert die AK Erben in Österreich Wer erbt wieviel? (Durchschnitt)

120.000€

Unteren 90%

828.000€

Oberen 2-10%

3.373.000€

Top 1%

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22 Schwerpunkte 2018

Die Zukunft des Sozial- und Wohlfahrtsstaates

Nach dem Leitthemenfeld „Zukunft der Arbeit – Den Wandel gestalten“ im Jahr 2017 lag der Fokus im Jahr 2018 auf dem Themenfeld „Sozial- und Wohlfahrtsstaat“. Diesem wird im internationalen Vergleich immer ein gutes Zeugnis ausgestellt, gleichzeitig sind die Herausforderungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Systems in Österreichs evident.

→ Es sind demografische Verschiebungen und Umbrüche zu bewältigen.

→ Durch mitunter (stark) fragmentierte Erwerbskarrieren und moderate Einkommensverläufe entsteht Druck auf die Leistungshöhen.

→ Defizite in Gleichstellungsfragen produzieren unterschiedliche Absiche-rungsniveaus für Männer und Frauen.

→ Divergierende Ansichten bezüglich Umfang und Ausgestaltung des Sozialsystems stehen auf der politischen Tagesordnung uvm.

Gemeinsam mit dem Sozialstaat durchs Leben

Geburt

Mutter-Kind-Pass Spitalsleistungen Mutterschutz Kinderbetreuungsgeld

Kindergarten

Elementarbildung Vereinbarkeit von Beruf & Familie

Bildung

Schulbücher, Freifahrten Lernförderung Bildungsabschlüsse

Über das ganze LebenMedizinische Versorgung / Leistungen bei Behinderung / Armutsbe-kämpfung / Unterstützung für Familien / Soziale Dienste / Wohnen

Kindheit Erwerbsalter Ruhestand

Arbeitsbedingungen

Arbeitsrecht Schutz der Gesundheit Kollektivverträge Mitbestimmung

Krankheit, Unfall

Entgeltfortzahlung Krankengeld Rehabilitation

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld Notstandshilfe Qualifizierung, Kurse Vermittlung

Pflege

Stationäre und mobile Angebote

Hinterbliebenen-schutz

für Witwen, Witwer, Waisen

Pension

Alterspension Ausgleichszulage

Invalidität

Berufliche & gesund-heitliche Rehabilitation Pension

Geldleistungen

für Kinder und Jugend-liche z.B. Familien-beihilfe, steuerliche Begünstigungen

Der Sozialstaat steht vor zentralen Herausforderungen:

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23

Hohe Beschäftigungsquote, niedrige Arbeitslosigkeit

Sozialinvestitionen in Bildung, Arbeitsmarkt, Betreuung etc.

Sozialschutz für schwierige Lebenslagen und individuelle Weiterentwicklung

Hohe Netto-Sozialquote

Umverteilungsmaßnahmen

Automatische Stabilisatoren wie Arbeitslosengeld, Pensionen …

Stabile Arbeitsbeziehungen und Lohnfindungsprozesse (Sozialpartnerschaft)

Investitionen in Infrastruktur, Umwelt

(Arbeits-)Produktivität

(Konsum-)Nachfrage

Produktionspotenzial

Planbarkeit im Leben

Lebensstandard

Vertrauen in Institutionen

Sozialer Zusammenhalt

→ Zukunft des Sozial- und Wohlfahrtsstaates

Sozialstaat und Standortqualität

Der Sozialstaat wird mitunter als Hemm-nis für den Wirtschaftsstandort bezeich-net. Eine 2018 veröffentlichte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) zeigte das Gegenteil. Die Studie verdeutlichte die positiven Effekte des Sozialstaats für die Menschen, die Gesellschaft und den Wirtschafts-standort insgesamt. Der österreichische Sozialstaat hat seine Bewährungsprobe im Gefolge der Finanz- und Wirtschafts-krise nicht nur gut gemeistert, er wird auch in Zukunft eine gewichtige Rolle spielen. Gerade in Zeiten der Digitali-sierung und des Klimawandels, gerade in Zeiten großer Veränderungen und Umbrüche brauchen die Menschen die Sicherheit und Planbarkeit, die nur der Sozialstaat bietet. Davon profitieren letztendlich alle.

Kampf um das letzte soziale Netz

Soziale Ausgrenzung zu vermeiden und Armut zu bekämpfen zählt zu den vor-rangigen Zielen des Sozialstaates, der ein System sozialer Sicherheit schafft, das bedarfsweise Unterstützung und existenzielle Absicherung gewährleistet. Die AK versteht die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe als letztes soziales Netz, um mit einem Minimum an Würde in Österreich das Auslangen finden zu können. Für die AK ist klar: Wer das letzte Netz aufknüpft nimmt in Kauf, dass die Armut steigt.

Einstellungen der Menschen zum Sozialstaat

Die Arbeiterkammer steht auf der Seite der Menschen und tritt für einen starken sozialen Zusammenhalt ein, der nur über ein entsprechend hohes Sozialniveau sichergestellt werden kann. Das sieht auch eine breite Bevölkerungsmehrheit so: Laut den Daten des aktuellen Euro-pean Social Survey (2016) wollen acht von zehn Befragten in Österreich einen starken, umverteilenden Sozialstaat.

→ Mehr als 70% stimmen zu, dass in einer gerechten Gesellschaft der Unterschied im Lebensstandard der Menschen klein sein soll.

→ 77% sagen, der Staat sollte Einkom-mensunterschiede reduzieren.

Konjukturstabilität

Volkswirtschaftliche Resilienz

Lebensstandard & -qualität

Quailität der Arbeit

Produktionsniveau & -potenzial

Innovationsfähigkeit

Anpassungsfähigkeit an strukturelle Veränderungen

Positive Erwartungen & Vertrauen

Planungs- & Rechtssicherheit

Positive Wirkungen des Sozialstaats für den Wirtschaftsstandort

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24 Schwerpunkte 2018

Wie soll Arbeit?

Wie sehen die österreichischen Arbeitneh-merInnen die Zukunft der Arbeitswelt? Was sind ihre Erwartungen, Sorgen und Anliegen? Zwischen März und Mai 2018 haben Arbeiter-kammer und Gewerkschaftsbund die Dialo-ginitiative „Wie soll Arbeit?“ initiiert. Bei ös-terreichweit 3.791 Aktionen haben insgesamt 1.092.365 ArbeitnehmerInnen ihre Anliegen zur Zukunft der Arbeitswelt formuliert.

TeilnehmerInnen bei insgesamt 1.203 Veranstaltungen

125.255

TeilnehmerInnen nahmen in 2.370 Betrieben an der Umfrage teil

422.571

TeilnehmerInnen bei Straßenaktionen

81.995

TeilnehmerInnen diskutierten auf Social Media mit

45.548

Persönliche Beratungen

128.321

TeilnehmerInnen beantworteten den Fragebogen

241.271

TeilnehmerInnen brachten sich online in die Disukussion ein

47.404

↑ Am Platz der Menschenrechte vor dem Museumsquartier, 19.04.2018

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25→ Dialoginitiative „Wie soll Arbeit?“

Was 1,09 Millionen ArbeitnehmerInnen über die Zukunft der Arbeit denken

88% gegen 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche!

Generell 12 Stunden am Tag, 60 Stunden in der Woche arbeiten. ArbeitnehmerIn-nen haben dazu eine klare Meinung: Nicht mit uns. Sie wissen, welchen Rattenschwanz an Verschlechterungen das nach sich zieht: Arbeiten auf Abruf, keine Planbarkeit für Freizeit und Familie oder keine Zuschläge für Überstunden.

92% für härtere Strafen beim Lohn- und Sozialdumping!

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird oft dazu missbraucht heimische Löhne zu unterlaufen. Ausländische Arbeits-kräfte werden nach Österreich geholt, aber nicht auf österreichischem Niveau bezahlt. Das schadet allen! 92% der Befragten fordern darum härtere Strafen und mehr Kontrollen.

91% fordern gleiche Entlohnung von Frauen und Männern!

Frauen bekommen für dieselbe Arbeit wesentlich weniger Geld, auch wenn sie die gleiche Ausbildung sowie die gleiche Erfahrung haben und exakt dieselbe Tätigkeit ausüben. Österreichs Arbeit-nehmerInnen haben eine klare Meinung dazu: Schluss damit!

88% wollen klare und wirksame Mietobergrenzen!

Zwischen 2008 und 2016 sind die priva-ten Hauptmietzinse von Neuvermietun-gen um 35% gestiegen (in Wien sogar um 43%). Und: Zwei von drei neuen privaten Mietverträgen sind in Öster-reich befristet. Damit muss Schluss sein, finden 88% der ArbeitnehmerInnen und fordern eine Mietobergrenze!

88% fordern ein Recht auf Weiterbildung!

Das Ausmaß der Digitalisierung für die Arbeitswelt ist noch nicht abschätzbar. Einerseits werden komplette Berufs-gruppen wegfallen, andererseits ent-stehen neue Berufe. Fortbildung für ArbeitnehmerInnen ist deshalb wichtiger denn je. Zum Beispiel in einer bezahlten Weiterbildungswoche pro Jahr – 88% sagen: Ja!

86% gegen eine Anhebung des Pensionsalters!

Schon heute ist die Generation 50+ bei den Langzeitarbeitslosen überrepräsen-tiert. Unternehmen scheuen sich ältere Arbeitskräfte einzustellen. Gleichzeitig fordert die Wirtschaft, dass die Arbeit-nehmerInnen später in Pension gehen und länger arbeiten. 86% lehnen ein höheres Pensionsantrittsalter ab!

89% gegen Enteignung von Arbeitslosen!

Arbeitslosigkeit kann jede und jeden von uns treffen – und das unverschuldet. Jetzt überlegt die Politik, Arbeitslosen die Notstandshilfe zu streichen und sie in die Mindestsicherung zu schicken. Diese Menschen könnten im Extremfall ihr Eigenheim verlieren. 89% der Arbeit-nehmerInnen lehnen diese drohende Enteignung ab.

1,09 Millionen ArbeitnehmerInnen haben ihre Anliegen formuliert – für die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften sind diese vielen Rückmeldungen ein wesentlicher Auf-trag. Die AK hat deshalb ein Zukunfts-programm präsentiert, das die Richtung für die kommenden Jahre festlegt: Zusätzliche Beratungen, neue Dienst-leistungen und noch mehr Angebote und Services für die Mitglieder.

Der Auftrag für die Arbeiterkammer: Ein Zukunftsprogramm!

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26 Schwerpunkte 2018

150 Millionen Euro mehr für die Mitglieder

Im Juni 2018 wurde das AK-Zukunftsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 vorgestellt, welches den AK Mitgliedern neue und verbesserte Leistungen und Services bringen wird. Zudem startet die AK eine große Digitalisierungsoffensive: Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen bundesweit 150 Millionen Euro in die Qualifizierung der Mitglieder und den AK Digitalisierungs-fonds Arbeit 4.0 fließen. Damit sollen die Beschäftigten in Ös-terreich in Zukunft vermehrt von der Digitalisierung profitieren.

Mehr Leistungen statt weniger Mittel

Das Zukunftsprogramm ist die Antwort der AK auf eine Vorgabe der Regierung. Diese hatte von den Kammern bis 30. Juni 2018 Effizienzsteigerungsmaß-nahmen eingefordert. Das Zukunfts-programm heißt: Mehr Leistungen statt weniger Mittel für die Arbeiterkammer. Für die Mitglieder bedeutet das ab dem Jahr 2019: Mehr Service zum gleichen Beitrag. Eine Kürzung der AK Beiträge hätte die gegenteilige Wirkung – also weniger Beratung, weniger Vertretung und in Folge weniger Rechte für alle ArbeitnehmerInnen.

Mehr Service zum gleichen Beitrag

Grundlage für das Zukunftsprogramm bildete die AK Dialoginitiative „Wie soll Arbeit?“, bei der die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder evaluiert wurden, denn die Mitglieder sind es, die den Kurs der AK bestimmen. 150 Millio-nen Euro in den kommenden fünf Jahren aufzustellen bedeutet für die AK eine große Kraftanstrengung. Um die neuen Leistungen anbieten zu können wird intern gespart, es werden Bauvorhaben verschoben und Umschichtungen vor-genommen. Sollte die Regierung doch das AK Budget kürzen, sind die neuen AK-Extras nicht möglich.

Drei Länderschwerpunkte

Pflege, Bildung und Wohnen: Das sind für die AK Mitglieder besonders wichtige Themen und gleichzeitig die drei großen Schwerpunkte des Zukunftsprogramms. Die Länderkammern haben diese Schwer-punkte an die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst – die Umsetzung erfolgt zum Teil in gemeinsamen Projekten mit den jeweiligen Landesregierungen.

Große Digitalisierungsoffensive

150 Millionen Euro werden bundesweit für eine große Digitalisierungsoffensive zur Verfügung gestellt werden: Einerseits um die AK Mitglieder durch Qualifizierung fit für die Digitalisierung zu machen, an-dererseits um Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, die Arbeitswelt mit Hilfe der Digitalisierung arbeitnehmerIn-nenfreundlicher zu gestalten.

Digitaler Konsumentenschutz

Die AK wird künftig zusätzliche Bera-tung zum Thema Datenschutz und den „Schattenseiten“ der Digitalisierung anbieten. Mitglieder können sich an die AK wenden, wenn mit ihren Nutzer-daten unerlaubt Geschäfte gemacht werden, außerdem in allen Fällen des Internetbetrugs.

→ Extra Pflegeberatung: Zu allen Fragen bei der Pflegegeldeinstufung

→ Extra Wohnen: Wohnrechtsberatung durch eine eigene Hotline

→ Extra Bildung: Weiterbildung wird noch mehr unterstützt, die Bildungs-beratung verstärkt

→ Extra Arbeit 4.0: Unterstützt werden Projekte, die zum Gelingen der Digitalisierung im Interesse der ArbeitnehmerInnen beitragen.

Das AK-Zukunftsprogramm

Das AK-Zukunftsprogramm

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Die AK Leistungen im Bereich Bildung, Pflege und Wohnen

Menschen im Mittelpunkt der Digitalisierung

Mit dem Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 wird die AK Projekte und Initiativen un-terstützen, die die Arbeitswelt mithilfe von digitalen Instrumenten verbessern. Einreichen können etwa Betriebsrät-Innen, ArbeitnehmerInnen-Gruppen, zivilgesellschaftliche Einrichtungen, ForscherInnen oder Gewerkschaften. Möglich sind sowohl finanzielle als auch strukturelle Förderungen.

Für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen

Die AK übernimmt seit 2018 die Aufgabe Beschäftigte in Gesundheitsberufen zu registrieren. Das Gesundheitsberufere-gister macht die Qualifikationen aller be-troffenen Berufsangehörigen einsehbar und ist eine Planungsgrundlage für die künftige Pflege- und Gesundheitspolitik. Gleichzeitig dient es der Qualitätssiche-rung. Dies soll zu einer Aufwertung der Gesundheitsberufe beitragen. Ein weite-rer Vorteil: Bei einem Arbeitgeberwech-sel wird das Vorlegen von Zeugnissen und anderen Nachweisen vereinfacht.

Wohnrechtsberatung

Ziel der Beratung ist eine umfassende Information der AK Mitglieder zu allen miet- und wohnrechtlichen Themen, es werden auch Musterverfahren und Musterprozesse im Wohnrechtsbereich ausgeweitet werden.

Bildungsberatung

Die AK bietet eine umfassende Bildungsweg-Beratung für Jugendliche und deren Eltern an. Mit dem neuen „AK Bildungsnavi“ hilft die AK damit allen Jugendlichen, die zwischen verschiedenen Bildungs- und Berufs-wegen wählen müssen. Mit diesem Service können sich Jugendliche ab 2019 das ganze Jahr über telefonisch und persönlich durch die oft verwirren-den Bildungswege navigieren lassen.

Pflegegeldberatung und Rechtsschutz

Jährlich gibt es in Österreich 185.000 Erst- oder Erhöhungsanträge beim Pflegegeld. Die Erfahrung zeigt: Bei der Pflegegeldeinstufung passieren Fehler. Daher hilft die AK ihren Mitgliedern und deren Angehörigen zur richtigen Pflege-geldstufe zu gelangen. Die Pflegegeld-beratung wird sowohl für ehemalige AK Mitglieder als auch für deren Angehörige angeboten und umfasst sowohl eine telefonische Beratung als auch per-sönliche Termine. Schätzt die AK die Pflegegeld-Einstufung als zu niedrig ein, zieht sie für die Betroffenen vor Gericht.

→ AK-Zukunftsprogramm

Wer gibt meiner Zukunft eineExtra-Chance?

Das Zukunftsprogramm der AK Wien.Das Zukunftsprogramm

Impressum: Medieninhaber - Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0 / Off enlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum / Zulassungsnummer: MZ 02Z34648 M / Grafi k: WE LOVE\TBWA / Druck: AK-Wien / Art 540Stand: Jänner 2019

Pflegegeld-BeratungPflegegeld-Beratung

Weitere Infos zu den AK Extra-Services:

Das Zukunfts-programm der AK Wien.

wien.arbeiterkammer.at/zukunftsprogramm

www.facebook.com/arbeiterkammer

AK Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0AK Digitalisierungsfonds WohnrechtsberatungWohnrechtsberatungInternet- &

DatenschutzberatungInternet- &

Digi-WinnerDigi-Winner BildungsnaviBildungsnaviDigi-BonusDigi-Bonus

Gesundheitsberufe-registerGesundheitsberufe-

AK WienPrinz-Eugen-Straße 20-221040 Wien

AKExtra_Folder_A5.indd 1 31.01.19 11:02

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28 Schwerpunkte 2018

Arbeit im digitalen Wandel

Mit dem 2015 gestarteten Programm „Arbeit im digitalen Wandel“ verfolgt die Arbeiterkammer das Ziel Menschen zurück in den Mittelpunkt des oft auf die Technik fokussierten Diskurses zu stellen. Denn einen rein technischen Wandel gibt es nicht – jeder Wandel wird von Menschen ge-staltet. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern will die BAK den Weg des technologischen Fortschritts beschreiten und darauf achten, dass diese nicht DienstleisterInnen des Fortschritts werden, son-dern von ihm profitieren.

Digitalisierung der Arbeitsorganisation

Die Digitalisierung bedeutet, dass sich die Arbeitsprozesse, Arbeitsorgani-sation und die Arbeitsbedingungen teilweise massiv verändern. Damit verändern sich auch die konkreten Tätigkeitsfelder vieler Berufe sowie die Qualifikationsanforderungen. Die AK hat dazu im Jahr 2018 mehrere Studien durchgeführt, um die Anforderungen an künftige Arbeitsplätze zu erheben. Ziel ist die aktive Mitgestaltung dieses Pro-zesses zur Sicherung der Arbeitsplätze und Verbesserung der Arbeitsbedingun-gen. Zusätzlich wurde ein unterstützen-der Leitfaden für Betriebsräte erstellt.

Digitalisierung gemeinsam gestalten

Das 2018 vorgestellte Zukunftspro-gramm der Arbeiterkammer im Zeitraum 2019 bis 2023 bringt neben vielen neuen Leistungen in den Schlüsselbereichen Pflege, Bildung und Wohnen auch eine Digitalisierungsoffensive mit sich. Über die nächsten fünf Jahre werden 150 Millionen Euro investiert um Österreichs Arbeitswelt zukunftsfit zu machen. Mit dem Projektfonds Arbeit 4.0 will die AK vor allem Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Arbeitswelt mit digi-talen Instrumenten unterstützen. Diese Projekte sollen anderen auch als Vorbild dienen und Impulse geben.

Digitalisierung und Verbraucherschutz

Ein Schwerpunkt bildeten 2018 umfas-sende Informationen zur Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung auf KonsumentInnen sowie Studien und Untersuchungen, die sich mit den Aus-wirkungen der Digitalisierung im Alltag beschäftigten. So wurde die kommerzi-elle Ausbeutung von Kundendaten durch Mobilfunkanbieter analysiert sowie die Werbeversprechen von Telekomunter-nehmen in Bezug auf mobile Breitband-geschwindigkeit getestet. Auch die Werbekennzeichnung von Influencern wurde unter die Lupe genommen.

Überall ist Zukunft – Die Geselschaft im digitalen Zeitalter gestaltenSylvia Kuba / ÖGB Verlag 2018

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Überall ist Zukunft

Im Jahr 2018 hat die AK gemeinsam mit dem ÖGB Verlag ein Sammelwerk zu A&W Blogbeiträgen und der „arbeit.digital Policy Paper“ Reihe herausge-geben. Darin wird ein umfassendes Bild des digitalen Wandels aus Sicht der ArbeitnehmerInnen gezeichnet und die Auswirkungen auf die Beschäftigten beleuchtet. Schwerpunkte bilden unter anderem Arbeitsmarkteffekte, Industrie 4.0, Sharing Economy und Crowdwork, Gleichstellungs- und Mitbestimmungs-fragen und die Themen Datenschutz, Bildung und automatisiertes Fahren.

Macht der Internetgiganten

Internetgiganten wie Google, Face-book oder Amazon sind allgegenwärtig im täglichen Leben und auch in den Schlagzeilen. Sie werden als Motor von technologischen Entwicklungen mit großer Reichweite (Gamechanger) gesehen. Gleichzeitig wird ihnen vor-geworfen zu groß, wettbewerbsverhin-dernd, süchtig machend und demokra-tiezerstörend zu sein. Aus Sicht der AK lautet die zentrale Fragestellung für die Entwicklung politischer Forderungen im Umgang mit digitaler Machtkonzent-ration: Welche Regulierung braucht es, damit der versprochene Nutzen für alle wirklich entsteht?

Künstliche Intelligenz gestalten - aber wie?

Die Digitalisierung muss so gestaltet werden, dass alle profitieren. Dabei geht es um Verteilungsfragen, Arbeitsbedin-gungen und Bildungschancen. Digitali-sierung ist dann gelungen, wenn sie für ArbeitnehmerInnen mehr Autonomie bei Arbeit und Freizeit, sichere Einkommen, Zugang zu mehr Wissen und gesündere Arbeitsbedingungen bringt. Um das zu erreichen, gilt es Technik entsprechend menschenzentriert zu gestalten. Bei-spiele aus ganz Europa können aufzei-gen, wie dieser Gestaltungsanspruch umgesetzt werden kann.

→ Arbeit im digitalen Wandel

Digitalisierung Mit-Gestalten – Ein Orientierungsleitfaden für Betriebsräte und AufsichtsräteMichael Heiling & Ruth Naderer AK Wien / 2018

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30 Schwerpunkte 2018

Scharfe Kritik der AK an der Reform der Sozialversicherung

Bereits im Regierungsprogramm 2017 wurde die Reform der Sozialversicherungen und eine Reduktion der Sozialversi-cherungsträger auf maximal fünf Träger, sowie eine Änderung bei der Selbstverwaltung angekündigt. Angedacht war die Beteiligung des Bundes im Rahmen einer partizipativen Selbst-verwaltung. Auch eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben und eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung wurden angekündigt. Neben der Senkung des Unfallversicherungsbei-trags wurde der Weiterbestand der AUVA dann aber überhaupt in Frage gestellt. Die Arbeiterkammer kritisiert die geplante Krankenkassenreform heftig, da es keinen einzigen Punkt gibt, der aus ArbeitnehmerInnenseite eine Verbesserung darstellt.

Sozialversicherungs- Organisationsgesetz SV-OG

Das SV-OG und das Gesetz über die Zusammenführung der Prüforganisation bei der Finanzverwaltung wurden nach nur vierwöchiger Begutachtungsfrist und trotz massiver Einwände – nicht nur seitens der AK – im Schnellverfahren beschlossen. Für die Umsetzung der einschneidenden Änderungen bleiben nur neun Monate, damit diese mit Anfang 2020 in Kraft treten kann. Die AK hat in ausführlichen Stellungnahmen die Bedenken gegen die Reformen – inklu-sive verfassungsrechtlicher Vorbehalte – dargestellt und auch die Betroffenen informiert.

Drei-Klassen-Medizin statt Leistungsharmonisierung

Die neun Gebietskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, bei der ArbeiterInnen und Angestellte versichert sind. Die ÖGK hat aber auch Arbeitslose und Mindest-sicherungsbezieherInnen zu versichern. Einen Risikoausgleich mit der BVAEB (Versicherung für öffentlich Bedienstete und Eisenbahner) ist nicht vorgesehen. Daneben entsteht aus der Fusion der SVA und SVB noch die Sozialversiche-rung der Selbständigen. Es sind für die Zukunft somit unterschiedliche Leis-tungsregime zu erwarten.

Es reicht nicht, einer Organisation einen neuen Mantel zu verpassen, sondern es bedarf einer fundierten Analyse über die Prozesse und die Leistungen. Das geht aber nur mit intensiver Detailarbeit und nicht mit Überschriften.

Renate AnderlPräsidentin

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Kostenbelastung statt Patientenmilliarde

Während die Regierung Einsparungen in der Verwaltung in Höhe von einer Milli-arde Euro ankündigte, ist das Gegenteil der Fall. Der Verwaltungsaufwand der österreichischen Krankenversicherung ist mit 2,6 % im europäischen Vergleich außerordentlich niedrig. Das SV-OG belastet die Sozialversicherung mit 1,1 Mrd. Euro (Senkung des UV-Beitrags, Erhöhung der Mittel für Privatspitäler oder Änderungen beim Unfallkostener-satz) in den Jahren 2019 bis 2023. Dazu kommen noch Fusionskosten und Mehr-kosten für neue Gesamtverträge.

Eingriffe in die Selbstverwaltung

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Neugestaltung der Selbstverwaltung. In verfassungsrechtlich bedenklicher Weise werden zukünftig in den ent-scheidenden Organen DienstnehmerIn-nen und DienstgeberInnen zu gleichen Teilen vertreten sein, obwohl die Dienst-geberInnen bei der ÖGK und PVA weder versichert noch leistungsberechtigt sind. Außerdem wird von den zu entsen-denden Versicherungsvertreter-Innen eine Eignungsprüfung verlangt, die ebenfalls den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien widerspricht.

Ausgliederung der Prüfbefugnis

Ein weiterer verfassungsrechtlich be-denklicher Eingriff ist die Übertragung der Prüfbefugnis von den Gebietskran-kenkassen zur Finanz. Der Eingriff in die Finanzautonomie der Selbstverwaltung ist nach Auffassung der Arbeiterkam-mer unzulässig. Abgesehen von diesem rechtlichen Argument haben wieder-holte Rechnungshofprüfungen in den letzten Jahren die höhere Effizienz der Prüfungen durch die Kassen bewie-sen. Als Konsequenz drohen auch den einzelnen Versicherten erhebliche Leistungsnachteile.

Zwangsübertragung von ArbeitnehmerInnen

Dem neuen Prüfdienst für lohnabhän-gige Abgaben und Beiträge bei der Finanzverwaltung werden die bisher bei den Gebietskrankenkassen be-schäftigten PrüferInnen zugewiesen. Beschäftigungsverhältnisse von bisher beim Hauptverband beschäftigten Sozialversicherungsangestellten gehen auf den Dachverband oder die ÖGK über. Eine derartige Zwangszuweisung von ArbeitnehmerInnen ist rechtlich äußerst bedenklich.

Beschwerdeflut beim VfGH

Die ursprünglich beschlossene Rege-lung, dass Vorbereitungshandlungen, die im Hinblick auf in Zukunft liegende Änderungen im Bereich der Sozial-versicherung notwendig sind, bereits vor dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Gesetze zulässig sind, musste unter anderem auf Grund entsprechender öf-fentlicher Kritik der AK abgeändert wer-den. Von verschiedenen Stellen wurden Beschwerden gegen die Sozialversiche-rungsreform beim VfGH eingebracht, der über die zahlreichen Bedenken gegen diese Reform zu entscheiden hat.

→ Reform der Sozialversicherung

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32 Schwerpunkte 2018

AK Erfolge auf Ebene der Europäischen Union

Die Arbeiterkammer hat sich auch 2018 wieder bei zahlreichen Schlüsselthemen auf EU-Ebene enga-giert. Der österreichischen Ratspräsidentschaft, den geplanten Handelsabkommen CETA und JEFTA, den Verhandlungen zu Brexit und dem künftigen EU-Haushaltsrahmen ab 2021 hat die AK ihre Expertise im Rahmen von zahlreichen Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen offensiv eingebracht.

Menschenrecht auf Trinkwas-ser im EU-Parlament gestärkt

Die Chance auf ein Recht auf Trink-wasser für alle Menschen in der EU war noch nie so groß. 2013 haben über 1,8 Millionen Menschen in der ersten erfolg-reichen Europäischen Bürgerinitiative „Right2water“ für ein Menschenrecht auf Trinkwasser unterschrieben. Im Europäischen Parlament hat sich die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Verankerung des Rechts auf Trinkwasser in der neuen Trinkwasser-richtlinie engagiert und gemeinsam mit Wasserversorgern und öffentlichen Un-ternehmen konnte zudem eine Verteue-rung des Trinkwassers auf europäischer Ebene verhindert werden.

Österreichische EU-Ratspräsidentschaft

Österreich führte im zweiten Halbjahr 2018 zum dritten Mal den EU-Ratsvor-sitz. Dazu wurde ein 30 Seiten umfas-sendes „Memorandum für ein soziales Europa“ erstellt, in dem Bausteine für eine erfolgreiche österreichische EU-Ratspräsidentschaft aus Sicht der Ar-beitnehmerInnen definiert wurden. Das Memorandum wurde über verschiedene Kanäle im Vorfeld des am 1. Juli 2018 von Österreich übernommen EU-Rats-vorsitzes an die Öffentlichkeit getragen und im Rahmen eines Treffens mit EU-Beschäftigungs-Kommissarin Marianne Thyssen persönlich übergeben.

Europäisches Semester/EU-2020-Strategie

Die AK hat 2018 den jährlichen Zyklus im Rahmen des Europäischen Semesters eng begleitet. Dazu wurden umfassende Stellungnahmen (Jahreswachstumsbe-richt, Länderbericht, länderspezifische Empfehlungen) abgegeben sowie Ge-sprächstermine bei der EU-Kommission wahrgenommen. Bei den im Oktober 2018 abgehaltenen Gesprächen zu aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Österreich mit Expert-Innen der Europäischen Kommission wurden eine Reihe von themenbezoge-nen Fact Sheets verfasst, die auf großes Interesse gestoßen sind.

EU-weite Kampagnen

2

Studien und Positionspapiere für EU-EntscheidungsträgerInnen zur Verfügung gestellt

34

Netzwerktreffen und Gespräche

120+

TeilnehmerInnen bei den Podiumsdiskussionen

1.700

Diskussionsveranstaltungen organisiert

14

BesucherInnengruppen im Brüsseler AK-Büro, davon 21 von den Gewerkschaften

33

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Gegen Sozialdumping im Straßengüter- und -personenverkehr

Im Rahmen der Ratspräsidentschaft 2018 wurde ein Kompromiss zum Mobilitäts-paket I erreicht, der sich auf die vier Themenbereiche „intelligenter Fahr-tenschreiber“, „Kabotage“, „Lenk- und Ruhezeiten“ und auf die generellen Ent-sendebestimmungen bezog. Die AK hat erfolgreich den Kompromissvorschlag im Rat begleitet und sich für eine Verbesse-rung der Arbeitsbedingungen eingesetzt. Dabei konnten bei den Regelungen zur Durchsetzung und Kontrolle der Sozi-alvorschriften Verbesserungen erzielt werden, während bisher keine Lösungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozial-dumping gefunden wurden.

Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne

Seit 2014 wird im Rahmen einer Arbeits-gruppe des UN-Menschenrechtsrates über ein verbindliches Abkommen zur Regulierung von Unternehmen im Zusammenhang mit transnationalen Ak-tivitäten (UN Binding Treaty) diskutiert. Es geht dabei um die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Men-schenrechtsverletzungen und um die Rechte von Opfern. Im Juli 2018 wurde ein erster Entwurf vorgelegt. Die AK unterstützte den Prozess. Im September und November 2018 fanden in der AK Veranstaltungen statt, die erfolgreich auf die Problematik dieses Themas auf-merksam machten.

→ Erfolge auf EU-Ebene

AK EUROPA, das Brüsseler Büro der AK an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU spielt eine zentrale Rolle bei der Vertretung der Interessen von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen gegenüber Entschei-dungsträgerInnen auf EU-Ebene. Dabei stimmt sich das Büro eng mit dem ÖGB-Europabüro ab. Bei Themen wie zuletzt dem Kommissionsvorschlag zur Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) setzte sich AK EUROPA massiv für Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping und einen „gleichen Lohn am gleichen Ort für gleiche Arbeit“ ein. Im Dezember 2018 konnten durch die Informationsaktivitä-ten des Brüsseler Büros im Bericht des EU-Parlaments zu ELA substantielle Verbesserungen erreicht werden.

AK EUROPA-Büro

AK-Präsidentin Renate Anderl bei der AK EUROPA-Diskussionsveranstaltung zum Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse in der EU mit den PodiumsteilnehmerInnen Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Österreichischen Gewerkschaft Bau-Holz, EU-Abgeordneten Enrique Calvet, Martin Risak, Professor für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Aline Hoffmann vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) und Esther Lynch, Leitende Sekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes.

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Herausforderungen / Leitthemen34

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→ Highlights 2017 35

Finanzergebnis 2018 36

→ AK Budget

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36 AK Budget

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37→ Finanzergebnis 2018

Leistungsumfang der Bundesarbeitskammer 2018

Geschäftsführungsbeitrag

BAK-Geschäftsführungsbeitrag der Länderkammern

an AK Wien (ohne den fiktiven Geschäftsführungsbeitrag

der AK Wien von 3,374 Mio €)

Sonstige Leistungen

Öffentlichkeitsarbeit, Förderungen und Subventionen,

Mitgliedsbeiträge, BAK-Publikationen, BAK-Büro Brüssel,

Registrierung der nichtärztl. Gesundheitsberufe,

BAK Portal und AK-Net etc

Gesamt

10,147

7,524

17,671

2018in Mio. €

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Herausforderungen / Leitthemen38

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→ Highlights 2017 39

Wirtschaft, Umwelt & Verkehr 40 Arbeit & Soziales 42 KonsumentInnenschutz 44 Aus- und Weiterbildung 46 Frauen, Beruf & Familie 48 Gesunde Arbeit 50

Registrierung der Gesundheitsberufe 52 Service für ArbeitnehmervertreterInnen 54 Öffentlichkeitsarbeit 56

Unterstützte Einrichtungen 58

→ Leistungsübersicht

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40 Leistungsübersicht

Wohlstand als gesellschaftliches Leitziel

Wohlstand ist der eigentliche Zweck des Wirt-schaftens. Ein hoher Lebensstandard leistet einen wichtigen Beitrag zu einem guten Leben und schafft Spielräume für sozialen Fortschritt. Allerdings ist dabei auch darauf zu achten, wie dieser Wohlstand in der Arbeitswelt zustande kommt und wie nach-haltig er ökologisch und ökonomisch gesichert ist.

Sozial gerechte Energiepolitik

Energie ist kein Produkt wie jedes andere, sie ist existentielle Grundlage für die Teilhabe am modernen Leben und eine Leistung der Daseinsvorsorge. Die Arbeiterkammer setzt sich daher für eine Energiepolitik ein, welche Versor-gungssicherheit, faire Wettbewerbsbe-dingungen, die Rechte von Arbeitneh-merInnen und KonsumentInnen sowie eine sozial gerechte Energiewende in das Zentrum rückt, um das Entstehen einer Zwei-Klassen-Energiegesellschaft zu verhindern.

Gold Plating – keine Absenkung von Lebensqualitätsstandards

Österreich hat in vielen Bereichen höhere Standards als es die EU vor-schreibt. Diese Übererfüllung von EU-Normen – genannt Gold Plating – wollte die österreichische Regierung abschaf-fen. Unterstützt wurde sie dabei von den Wirtschaftsvertretungen, die jedoch grundlegende Errungenschaften infrage stellten: So sollen Urlaubsansprüche gekürzt, der Kündigungsschutz für Schwangere verwässert und Verbands-klagen erschwert werden. Die AK konnte 2018 verhindern, dass dieser Abbau von Schutzstandards umgesetzt wurde.

Kampagne gegen Steuerwettbewerb in der EU

Bei der Konkurrenz der Staaten um die günstigsten steuerlichen Rahmenbe-dingungen sind die großen Konzerne die Gewinner. Die AK hat diese Missstände mit einer EU-weiten Kampagne themati-siert. Begleitend wurde eine Studie zum EU-Großprojekt einer „Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ - kurz GKKB - vom WIFO publiziert. Mit dem Ergebnis, dass die GKKB den Steuerwettbewerb intensivieren könnte. Der von der AK geforderte EU-weite Mindeststeuersatz würde für eine Entspannung sorgen.

Brexit nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen

Im Rahmen der Brexit-Verhandlungen hat die AK wiederholt auf mögliche ne-gative Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Rechte von ArbeitnehmerInnen hingewiesen. Die AK veröffentlichte dazu ein eigenes Positionspapier. Eine von AK Europa und ÖGB Europa gemeinsam organi-sierte Diskussionsveranstaltung in Brüssel zu diesem Thema fand medial ein großes Echo.

AK Wohlstandsbericht

Die Wohlstandsentwicklung einer Volkswirtschaft wird gemeinhin am Wachstum des Bruttoinlandsprodukts gemessen. Dabei werden aber viele Aspekte zu wenig beachtet. Im Mai 2018 hat die AK ihren ersten Wohlstandsbe-richt präsentiert. In fünf Dimensionen – fair verteilter materieller Wohlstand, Vollbeschäftigung und gute Arbeit, hohe Lebensqualität, intakte Umwelt, ökonomische Stabilität – bewerten AK-ExpertInnen nunmehr jährlich die Wohlstandsentwicklung in Österreich, um daraus Empfehlungen zur Steigerung des Wohlstands abzuleiten.

Erfolge gegen Lohn- und Sozialdumping

Die AK hat wiederholt vor der Gefahr eines Ansteigens von Lohn- und Sozi-aldumping gewarnt, die der Kommis-sionsvorschlag über die Europäische Dienstleistungskarte mit sich bringen könnte. Scheinselbständigkeit und Scheinentsendungen würden damit gefördert. Die Informationsarbeit der AK in Österreich und in Brüssel hat wesent-lich dazu beigetragen, dass sich das Europäische Parlament letztlich gegen den Dienstleistungskarten-Vorschlag ausgesprochen hat.

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41→ Wirtschaft, Umwelt & Verkehr

Moderne Infrastrukturpolitik statt Tunnelblick

2018 sind eine Reihe von Umwelgeset-zen geändert worden, mit dem Ziel auf eine Beschleunigung von Infrastruktur-verfahren hinzuwirken. Die AK hat darauf hingewiesen, dass dieser „Tunnelblick“, wonach die Beteiligung der Öffentlich-keit das Problem darstelle, den Blick auf Lösungen verstellt. Wenig nützlich ist auch das neue Standort-Entwick-lungsgesetz. Die AK tritt hier für eine moderne Infrastruktur ein. Hier müssen vor allem Defizite in der Koordination der Raumordnung unter Berücksichtigung von Umwelt- und Anrainerinteressen angegangen werden.

Regulierung großer Internetplattformen

Die Bedeutung der digitalen Dienst-leistungen ist für KonsumentInnen nicht mehr wegzudenken. Allerdings bedürfen das schnelle Wachstum, der Verdrängungswettbewerb und die Monopolisierungstendenzen der großen Internetkonzerne einer verstärkten Aufmerksamkeit der Wettbewerbsbe-hörden. Die AK sieht in den Plattformen neue Infrastruktureinrichtungen die einer Regulierung bedürfen. Die AK wird die weitere Entwicklung beobachten und Lösungsvorschläge in den Diskussi-onsprozess einbringen.

AK Studie: Chinesische Investoren in Österreich

Die Hauptgründe für chinesische Investoren in Österreich sind die Aneignung spezifischen Know-hows, Diversifikation des eigenen Angebots-portfolios, neue Distributionskanäle erschließen und der Aufbau von Brückenköpfen in Europa. Es geht oft um längerfristige Überlegungen – nicht um kurzfristigen Gewinn. Daher steigen die Investoren auch in Unternehmen in misslicher Lage ein oder führen Inves-titionsprogramme durch. Die operative Leitung durch das lokale Management und auch die betriebliche Mitbestim-mung blieben bis dato erhalten.

Gegen die Dominanz der Wirtschaftslobby in der EU

Mit mehr als 24.400 LobbyistInnen in Brüssel haben Wirtschaftsvertreter-Innen einen maßgeblichen Einfluss im Gesetzwerdungsprozess auf EU-Ebene. Eine Studie der AK zeigte 2018 auf mit welchen Mitteln die Gesetzgebung von der Wirtschaft auf EU-Ebene verein-nahmt wird. Die AK fordert Fairness bei der Entstehung neuer EU-Gesetze und die gleichrangige Berücksichtigung aller gesellschaftspolitischen Interes-sen. Zudem fordert die AK Transparenz darüber, mit welchen LobbyistInnen sich EU-EntscheidungsträgerInnen treffen.

→ Einführung eines EU-weiten Mindeststeuersatzes Nirgendwo ist der Steuerwettbewerb um die günstigsten Standortbedin-gungen für Konzerne stärker als in der EU. Nur ein EU-weiter Mindeststeu-ersatz kann diesem ruinösen race-to-the-bottom Einhalt gebieten.

→ Anhebung der vermögensbezogenen Steuern Für mehr Steuergerechtigkeit muss zukünftig auch Vermögen stärker besteuert werden. Das Niveau der vermögensbezogenen Steuern von derzeit 0,6% des BIP soll auf das OECD-Niveau von 1,9% des BIP angehoben werden.

→ Klima- und Energiepolitik sozial gestalten Energiearmut muss entschlossen bekämpft werden, um eine sichere und leistbare Versorgung für alle zu gewährleisten. Die AK forciert das Konzept einer „Just Transition“, eines gerechten Strukturwandels, der die Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt stellt.

→ Mehr Transparenz und Grenzen bei Manager-Gagen Die AK fordert Obergrenzen für Manager-Gagen die einen Bezug zum durchschnittlichen Einkommen haben, sowie eine Offenlegung aller Löhne und Gehälter – auch zur Verringerung der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern. Daneben sollen Anreize für variable Gehaltsbestandteile eingeführt werden, etwa die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Das fordert die AK

9.925 Schriftliche Beratungen

84.465 Persönliche Beratungen

206.540Beratungen in steuerrechtlichen Fragen:

112.150 Telefonische Beratungen

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42 Leistungsübersicht

Die AK hilft, wenn‘s drauf ankommt

Rechtsberatung ist eines der wichtigsten Services in der Arbeiterkammer. Mehr als 2.700 ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen standen im Jahr 2018 den AK-Mitgliedern bundesweit für Anfragen, Beratungen, Verfahrensvertretungen und andere Services zur Verfügung. Im Jahr 2018 führten die ExpertInnen der AK rund 2 Mio. Beratungen durch, unterstützten fast 86.000 Rechtshilfeansuchen und verhalfen ihren Mitgliedern so zu 531 Mio. Euro.

Fast 2 Millionen Beratungen

2018 haben die AK ExpertInnen öster-reichweit rund 2 Millionen Beratungen durchgeführt, darunter mehr als 1,3 Millionen Beratungen in arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Fragen. Stark nachgefragt wird auch der Konsumen-tenschutz: knapp 390.000 suchten Rat und Hilfe. Die SteuerexpertInnen der AK gaben 2018 mehr als 206.000 Arbeit-nehmerInnen Tipps, wie sie ihr Geld vom Finanzamt zurückholen konnten. Zusätz-lich haben die Arbeiterkammern auch noch in anderen Bereichen Beratung durchgeführt, etwa im Bildungsbereich. 

531 Millionen Euro für Mitglieder herausgeholt

Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeiterfassung: ArbeitnehmerInnen haben umfangreiche Rechte im Job. Die Arbeiterkammer hilft ihren Mitgliedern dabei, ihre Rechte geltend zu machen. Von den insgesamt 87.600 angefallenen Interventionen konnten 50.593 Fälle außergerichtlich erledigt werden. Dies entspricht einer (außergerichtlichen) Erledigungsquote von 57,77%. Durch die Interventionstätigkeit der Arbeiter-kammern konnte ein Betrag in der Höhe von rund 83,5 Mio. Euro für die ArbeitnehmerInnen ohne aufwändige Gerichtsverfahren eingebracht werden.

Beratungen2.757 ExpertInnen standenihren Mitgliedern bundesweitmit Rat und Tat zur Seite

1.999.805

1.373.568Telefonisch

470.901Persönlich

155.336 Schriftlich, per eMail

Nach Beratungsart

haben die Arbeiterkammern für die Mitglieder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzrechts-angelegenheiten und im Konsument-Innenschutz herausgeholt.

haben die Arbeiterkammern in Sozialrechtsangelegenheiten für ihre Mitglieder erkämpft.

haben die Arbeiterkammern im Rahmen der Steueraktion vom Finanzamt retour geholt.

247,7 Mio. Euro

231 Mio. Euro

44,8 Mio. Euro

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43→ Arbeit & Soziales

→ Anerkennung der Schwerarbeit Für eine Arbeiterin, die über 40 Jahre als Lagerarbeiterin tätig war, konnte die AK eine Anerkennung ihrer Tätigkeit als Schwerarbeit erreichen. Die Frau arbei-tete von Montag bis Donnerstag, jeweils von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr mit einer halben Stunde Mittagspause. Sie war im Wareneingang und -ausgang tätig und musste bis zu fünfmal am Tag schwerste körperliche Arbeit leisten.

→ Schwerarbeit bei psychischer Belastung Bei einem Gesundheits- und Kranken-pfleger auf der Akutpsychiatrie eines Wiener Spitals wurde die Anerkennung als Schwerarbeit durchgesetzt. Zu den Aufgaben des Krankenpflegers gehörte die laufende Betreuung von zahlreichen PatientInnen in akuten psychischen Notfällen und deren Behandlung.

→ Höheres Wochengeld für Mütter Nach einer Entscheidung des Obers-ten Gerichtshofs zur Berechnung des Wochengeldes konnte für viele Mütter ein höheres Wochengeld und eine Nach-zahlung erreicht werden. Der OGH hatte entschieden, dass etwa regelmäßig geleistete Überstunden vor der Meldung der Schwangerschaft bei der Berech-nung zu berücksichtigen sind.

→ AK erreicht Überbrückungsgeld Ein Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Alterspension bei der PVA. Kurze Zeit darauf zieht er diesen Antrag wieder zu-rück, weil das ihm zustehende Überbrü-ckungsgeld höher ist. Die PVA übersieht diese Antragsrückziehung und erkennt die Pension mit Bescheid an. Die AK konnte die Aufhebung dieses rechtswid-rig erlassenen Bescheides erreichen. Dem Mann wurde das höhere Überbrü-ckungsgeld zugesprochen, danach wird er die Alterspension bekommen.

Die AK hilft, wenn‘s drauf ankommt – einige Beispiele von zwei Mio. Beratungen

→ 14.500,- Euro Überstunden- Nachzahlung Ein Arbeitnehmer wurde in einem Geschäftslokal im Schichtdienst jede zweite Woche sieben Tage hinter-einander für täglich zwölf Stunden abgestellt. Der Chef wollte dafür keine Überstunden zahlen. Der Arbeitnehmer bekam mithilfe der AK Wien 14.500,- Euro zugesprochen.

→ Streitthema Ruhepausen Spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit steht ArbeitnehmerInnen eine halbstündige Ruhepause zu. Beim ehemaligen ÖBB-Caterer „Henry am Zug“ waren die Pausen ein Streitthema mit (Ex-)Mitarbeitern. Diese zogen - unterstützt von der AK Wien - bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser gab den ArbeitnehmerInnen recht.

→ „Nein“ zum 12-Stunden-Tag Der Chef eines Wiener Restaurants wollte eine Hilfsköchin zu einem regelmäßigen 12 Stunden-Tag eintei-len. Sie lehnte ab – und prompt wurde das Arbeitsverhältnis gelöst. Die AK musste für die Köchin die Abfertigung in der Höhe von sechs Monatsgehäl-tern einklagen.

→ Ungerechtfertigte fristlose Entlassung 26 Jahre arbeitete ein Kellner bei einer Hotelkette. Nach einem Missverständ-nis wurde er fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie das Arbeits- und Sozi-algericht urteilte. Der Arbeitnehmer hatte Anspruch auf Abfertigung und bekam 29.000,- Euro.

→ Erfolg für eine Kärntner Handelsangestellte Weil einem Gebietsleiter die Re-galgestaltung einer Wolfsberger Handelsangestellten nicht passte, beschimpfte er die Frau vor der Kund-schaft und sprach noch am selben Tag die fristlose Entlassung aus. Mit Hilfe der AK setzte sich die Frau ge-gen die ungerechtfertigte Entlassung zur Wehr. Der Arbeitgeber lenkte ein und bezahlte einen Bruttobetrag in der Höhe von rund 2.300 Euro.

→ Top-Erfolg im Konsumentenschutz 3,4 Mio. Euro unzulässige Spesen und Zinsen hat die Raiffeisenlan-desbank NÖ Wien KonsumentInnen aufgrund eines von der AK erreichten OGH-Urteils zurückgezahlt. Darüber konnten sich rund 45.000 Inha-berInnen eines Kontos bei dieser Bank freuen. Die AK hat gegen die RLB Klage wegen gesetzeswidriger Klauseln eingebracht. Der OGH bestätigte, dass die RLB unzulässig Entgelte, Mahnspesen und auch Zinsen verrechnet hat.

→ Abfertigung für Hinterbliebene Wenn ein Vater von drei Kindern überraschend stirbt, ist das sehr tragisch für dessen Familie und Freunde. Umso schlimmer, wenn der Arbeitgeber hinterher „vergisst“, den Hinterbliebenen die berechtigte Ab-fertigung zu bezahlen. So geschehen im Herbst 2017, als ein 59-jähriger Gebäudereiniger plötzlich verstarb. Die Witwe sah lange kein Geld und wandte sich daher an die AK Nieder-österreich, die für die Hinterbliebe-nen mehr als 8.000 Euro geholt.

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44 Leistungsübersicht

KonsumentInnen können sich auf die AK verlassen

Die Konsumentenschützer Innen der AK helfen ihren Mitgliedern dabei, ihre Rechte geltend zu machen. Egal ob es um Gewährleistung, Versiche-rungs- und Handyverträge oder Reisereklamati-onen geht - als KonsumentIn ist man auf fundierte Information und guten Rat angewiesen.

Die BAK setzt sich für leistbares Wohnen ein

Leistbares Wohnen ist der AK ein beson-deres Anliegen. Gerade junge Menschen und Familien müssen immer mehr von ihrem Einkommen fürs Wohnen ausge-ben. Daher setzt sich die AK für eine Mietpreisbremse und für mehr geförder-ten Wohnungsneubau ein, führt Klagen bei unzulässigen Vertragsklauseln in Miet- und Maklerverträgen und analysiert regelmäßig die Mietkosten in Wien und Österreich. Die AK setzt sich ferner dafür ein, dass bei zentralen Wärmeversor-gungsanlagen niemand übervorteilt wird.

Faire Bankdienstleistungen

Mit dem „Bankenmonitoring“ beob-achtet die AK laufend die Kostenent-wicklung von Kontoverträgen und Bankdienstleistungen, und mit dem AK-Bankenrechner können Girokon-ten online verglichen werden. Die AK unterstützt ihre Mitglieder auch bei der Überprüfung von Verträgen mit Banken und Versicherungen.

KonsumentInnenschutz in der digitalen Welt

Die Arbeiterkammer setzt sich für starke Datenschutzregelungen ein und weist regelmäßig auf Lücken im Datenschutz hin. Besonders bei Bonitätsbewertun-gen besteht großer Handlungsbedarf. Die AK setzt sich auch dafür ein, dass die Kriterien der Preisbildung von Unternehmen offengelegt werden: Mit den AK-Onlinepreisvergleichen soll der zunehmenden Intransparenz der Preispolitik von Unternehmen entge-gengewirkt werden.

Preiswächter

Die AK hat mit ihren vielen Preiserhe-bungen eine Preiswächterfunktion. So sind Lebensmittel und Drogeriepro-dukte in Österreich viel teurer als in Deutschland. Die AK meint, dass dies am geringeren Wettbewerb in Öster-reich liegt. Aber auch die Kosten für den Schulanfang sowie für Nachhilfe werden unter die Lupe der AK-Preiser-heberInnen genommen.

→ Geld retour an BankkundInnen Die AK ist gerichtlich gegen rechtswidrige Entgelts- und Zinsände-rungsklauseln vorgegangen. Mit Erfolg - die Bank muss ihren KundInnen rund 3,4 Mio Euro zurückzahlen.

→ Abzocke bei Onlinebuchungen gestoppt Eine Onlinebuchungsplattform für Reisen hat rechtswidrig für bestimmte Zahlungsmittel Entgelte verrechnet sowie als Kontakt nur eine kosten-pflichtige Mehrwertnummer angeboten. Die AK hat geklagt und gewonnen. Die Plattform muss diese Abzocke einstellen.

→ Rücktrittsrecht bei Online- Partnervermittlung eingeklagt Eine Online-Partnervermittlung verlangte von KundInnen, die von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machten, hohe Kosten. Die AK hat geklagt und gewonnen. KundInnen können aufgrund des Urteils ihr Geld zurückverlangen.

→ Zu kurze Verfallsfristen für Gutscheine Gutscheine dürfen nicht binnen eines Jahres verfallen, auch wenn mit dem Gutschein besonders günstige Leistungen erworben werden. Dies entschied das Gericht aufgrund einer Klage der AK.

Das hat die BAK 2018 erreicht

386.220 Beratungen im KonsumentInnenschutz:

253.856Telefonisch

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45→ KonsumentInnenschutz

Pestizide in Obst und Gemüse

Die AK hat Obst und Gemüse auf Rück-stände von Pestiziden untersucht. Bei zwei Drittel der untersuchten Produkte waren Pestizide über der Bestimmungs-grenze zu finden. Dies war bei inländi-scher Ware zu 51% und bei ausländischer Ware zu 84% der Fall. Bei keiner der Proben bestand allerdings eine lebens-mittelrechtliche Beanstandung wegen Höchstwertüberschreitung.

→ Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden Die AK fordert die Einführung von Grup-penklagen zur leichteren Durchsetzung von Ansprüchen mehrerer Geschädigter sowie der Schaffung eines der Grup-penklage vorgeschalteten Musterver-fahrens zur Klärung der wesentlichen Rechtsfragen.

→ Leistbares Wohnen Ein einfaches Mietrecht mit Mietober-grenzen und eine Entrümpelung des Betriebskostenkataloges soll Wohnen wieder leistbar machen. Zusätzlich braucht es in Ballungsgebieten eine rege Neubautätigkeit durch geförderten Mietwohnungsbau. Das erfolgreiche Modell des Wohnungsgemeinnützig-keitswesens darf nicht aufgeweicht werden.

→ Gerechtere Provisionen Maklerprovisionen sollen vom Erstauf-traggeber bezahlt werden.

→ Verlängerung der Beweislastumkehr Die Durchsetzung von Gewährleis-tungsansprüchen – vor allem nach Ablauf der sechs Monate, in der die Beweislastumkehr gilt – ist nach wie vor ein großes Problem. Die AK fordert eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auf die gesamte Gewährleistungsfrist.

→ Insolvenzsicherung für Fluglinien Nicht zuletzt die Insolvenzen von Air Berlin und Niki zeigen deutlich die Notwendigkeit einer Insolvenzsicherung für Fluglinien, wie dies bei Reiseveran-staltern bereits vorgeschrieben ist.

→ Verankerung einer Verbandsklagsbefugnis Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht Organisationen in Mitglied-staaten, die in diesem Bereich tätig sind, eine Verbandsklagsbefugnis zur gerichtlichen Abklärung mutmaß-licher Datenschutzverstöße sowie eine Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde einzuräumen. Für die AK ist es höchst an der Zeit, dass der österreichische Gesetzgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Das fordert die AK

54.937Persönlich77.427

eMail/schriftlich

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46 Leistungsübersicht

Chancengerechtigkeit durch Bildung

Die BAK fördert und unterstützt durch eine Fülle unterschiedlicher Maßnahmen die Bildungs-chancen ihrer Mitglieder. Im Vordergrund steht für die BAK dabei die Vereinbarkeit von Arbeit, Privatleben und Lernen. Lernende Berufstä-tige, berufstätige Eltern, Beschäftigte mit be-schränktem Zeitbudget, WiedereinsteigerInnen, Migrant Innen oder Menschen mit Behinderung – sie alle befinden sich jeweils in spezifischen Situationen, in denen die AK helfen kann.

Schulen gerecht finanzieren: AK-Chancen-Index-Modell

Bildungschancen sind in Österreich ungleich verteilt. Jede sechste Schule in Österreich hat kein Lernumfeld, in dem sie jedes Talent ausreichend fördern kann. Die Arbeiterkammer hat ein Modell für eine gerechte, transparente und be-darfsorientierte Schulfinanzierung ent-wickelt um das Angebot der Schulen an die Voraussetzungen der SchülerInnen anzupassen. Das Grundprinzip ist eine solide Basisfinanzierung für alle Stand-orte. Je höher die Indexstufe, desto mehr Ressourcen soll die Schule bekommen.

Die AK unterstützt die Bildungsinteressen ihrer Mitglieder mit 7,6 Mio. EuroDie AK bietet eine Reihe von Maßnah-men, um die Bildungsinteressen ihrer Mitglieder zu fördern und zu unterstüt-zen. Im Vordergrund steht für die AK da-bei die Vereinbarkeit von Arbeit, Beruf, Privatleben und Lernen. Lernende Be-rufstätige, berufstätige Eltern, Beschäf-tigte mit beschränktem Zeitbudget, WiedereinsteigerInnen, MigrantInnen oder Menschen mit Behinderung – sie alle befinden sich jeweils in spezifischen Situationen, in denen die AK helfen kann. Im Jahr 2018 haben die Arbeiter-kammern 7,6 Mio. Euro an Bildungsgut-scheinen und Bildungsförderungen an die Mitglieder ausbezahlt

Wörterbuch Arbeitswelt

Das Beherrschen von Fremdsprachen wird immer wichtiger und Englisch wird im Arbeitsalltag vielfach verlangt. Ein von der Arbeierkammer herausgegebenes Wör-terbuch unterstützt ArbeitnehmerInnen dabei ihren englischen Wortschatz zu erweitern. Sie finden darin Fachvokabeln aus dem gewerkschaftlichen, wirtschaft-lichen, sozialen und politischen Bereich und viele in Österreich gebräuchliche Ausdrücke.

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47→ Aus- und Weiterbildung

→ Gerechte und transparente Schulfinanzierung Das AK-Chancen-Index-Modell könnte die Schulfinanzierung gerechter und transparenter machen um für jedes Kind, unabhängig seiner Herkunft, ein optimales Lernumfeld zu schaffen.

→ Den Lehrabschluss zeitgemäßer gestalten Die AK tritt für eine Reform des Lehrabschlusses ein: Das Nachholen des Lehrabschlusses muss erleichtert und die einschlägige Berufserfahrung anerkannt und auf die Lehrabschluss-prüfung angerechnet werden.

→ Bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf Die AK fordert mehr berufsbegleitende Studienangebote, die Anrechnung von einschlägiger Berufstätigkeit bei den Wahlfächern, Fördermaßnahmen für Personen ohne traditionelle Matura sowie die Weiterentwicklung des Stipendiensystems.

Das fordert die AK Bildungsgutscheine & Bildungsförderungen

Das entspricht 7,6 Mio. Euro

73.661

Euro wurden österreichweit durch Bildungsgutscheine ausbezahlt

4.952.171,75

Euro beträgt der durchschnittliche Wert einer geförderten Bildungsmaßnahme

103,09

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48 Leistungsübersicht

Wirtschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Ein wichtiges Ziel für die Arbeiterkammer ist nach wie vor, dass Frauen ein eigenes, existenz-sicherndes Einkommen haben, das ihnen ein Leben frei von wirtschaftlicher Abhängigkeit ermöglicht. Dafür braucht es einerseits mehr Lohntransparenz, andererseits aber auch bessere Kinderbildung und mehr partnerschaftliche Teilung der Familienarbeit.

Verbesserung bei der Kinderbetreuung

Eine 2018 durchgeführte Befragung der Eltern hat gezeigt, dass der Ausbau so-wie die Verbesserung der Öffnungszei-ten dringend notwendig sind. Auch die Qualität der Betreuung ist den Eltern ein wesentliches Anliegen. Dazu wurden auf einer international besetzten Veranstal-tung aktuelle Positionen diskutiert.

Bürokratische Hürden beim Familienzeitbonus

Damit sich Väter in der ersten Lebenszeit ihrer Kinder intensiv Kind/ern und der Partnerin widmen können wurde der Familienzeitbonus eingeführt. Damit soll die nachfolgende Väterkarenz erleichtert werden. Bürokratische Hürden im Fami-lienzeitbonusgesetz können allerdings rasch zum Anspruchsverlust führen. Dies erfordert einen hohen Beratungsauf-wand der AK für ihre Mitglieder.

Studie zur Diskriminierung am Arbeitsplatz

2018 wurde erstmals, im Auftrag der BAK, für österreich erhoben wie es Homo-sexuellen, Trans* und Inter* Personen in der Arbeitswelt geht. Die Ergebnisse wurden öffentlich diskutiert und spezi-elle Informationsangebote erstellt. Auch die Bekämpfung sexueller Belästigung junger Menschen wurde untersucht.

Rechtsunsicherheit beim Kinderbetreuungsgeld

Beim Kinderbetreuungsgeld gilt seit 2017 eine neue Rechtslage. Die Um-gestaltung der vier Pauschalmodelle zu einem flexiblen Modell bringt mehr Gerechtigkeit für ArbeitnehmerInnen, da für alle ein gleich hoher Gesamtbe-trag zur Verfügung steht. Die Geset-zeslage ist aber nach wie vor äußerst komplex. Deshalb tritt die AK für Vereinfachungen ein.

Frauen in technische und na-turwissenschaftliche Berufe

Frauen entscheiden sich seltener für eine technische und naturwissen-schaftliche Ausbildung bzw. berichten oft von Schwierigkeiten im Beruf. In Interviews mit Unternehmen und ExpertInnen hat die Arbeiterkammer die Hintergründe dazu erhoben. Die Studienergebnisse wurden mit ver-schiedenen Unternehmen diskutiert und daraus neue Ideen für Förde-rungsmaßnahmen entwickelt.

Förderung der Einkommenstransparenz

2018 wurde ein Gutachten zum Aspekt der „Verschwiegenheit versus Einkom-menstransparenz“ in Auftrag gegeben, das eine wichtige Grundlage für die von der Arbeierkammer initiierte mediale und öffentliche Diskussion darstellte. Die AK wird sich auch weiterhin für eine stärkere Einkommenstransparenz einsetzen.

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49→ Frauen, Beruf & Familie

MigrantInnen stärken

MigrantInnen benötigen gezielte Un-terstützung im Arbeitsleben so auch beim Erwerb der deutschen Sprache. In zahlreichen Veranstaltungen hat sich die Arbeiterkammer dafür stark gemacht, dass die Streichung der Arbeitsmarktmittel zurückgenommen und die demokratische Mitbestim-mung gestärkt wird.

Partnerschaftliche Teilung von Arbeitszeit

Aktuelle Studien zeigen, dass die „gesunde Vollzeit“ von 30-32 Stunden pro Woche eine gute Bandbreite für eine partnerschaft-liche Teilung der Erwerbsarbeit darstellt - und damit auch zu einer besseren Aufteilung der Familien-arbeit beiträgt.

→ Partnerschaftliche Teilung der Arbeitszeit fördern Die AK fordert eine Arbeitszeit-verkürzung und Anreize sowie die Rücknahme des 12-Stunden-Tages.

→ Anrechnung der Karenzzeiten Die AK fordert eine gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten für alle zeitabhängigen Ansprüche.

→ Väterbeteiligung stärken Die AK fordert einen Rechtsanspruch auf ein „Papamonat“ mit Kündigungs-schutz und Einkommensersatz.

→ Weiterentwicklung der Einkommensberichte Um die Einkommenstransparenz zu verbessern fordert die AK eine Weiter-entwicklung der Einkommensberichte mit der Verpflichtung zu konkreten Maßnahmen. Innerhalb des Betriebes braucht es zudem volle Transparenz über Löhne und Gehälter.

→ Erhöhung der Ausgaben für Kinderbildung Die AK fordert eine Erhöhung der Ausgaben für Kinderbildung auf 1% des Bruttoinlandsprodukts. Dies entspricht dem EU-Schnitt.

→ Klare Signale gegen Diskriminierung und Belästigung Die AK fordert Sensibilisierungs- und Genderschulungen in Unternehmen um Diskriminierungen und sexuellen Belästigungen entgegenzutreten und sie zu vermeiden.

Das fordert die AK

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50 Leistungsübersicht

Mit der AK gesund durchs Arbeitsleben

Die Humanisierung der Arbeit ist ein sozialpolitisches Grund-anliegen der Arbeiterkammer. Daher tritt die Arbeiterkammer für eine möglichst menschengerechte, gesunde und sichere Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation ein. Die AK trägt mit ihren vielfältigen Beratungs– und Serviceangeboten zur Sicherheit und Ge-sundheit in der Arbeit bei. Zudem engagiert sich die AK auf europäischer Ebene in vielen Netzwerken, mit dem Ziel, den ArbeitnehmerInnenschutz EU-weit voranzutreiben.

Gesundheit und Beruf

Die ExpertInnen der AK beraten Mitglie-der in Fragen zu Gesundheit und Beruf (z.B. Arbeitsplatzunfallrisiken, Arbeits-unfällen, Unfallverhütung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Gesundheitsrisiken und vorbeugender Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Gesundheitsförderung, Berufskrankheiten, Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz).

Arbeitnehmer Innenschutz

Die AK engagierte sich auch 2018 im „Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-platz“ der EU-Kommission. Schwer-punkte bildeten die Durchführung des strategischen Rahmens 2014-2020 und die Annahme des „Programmpla-nungsdokuments 2019 bis 2021 der Agentur in Bilbao“. Auch im Verwal-tungsrat der „Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ konnte die AK ihre Positionen einbringen.

Lösungswelt „Gesunde Arbeit“

Die Lösungswelt „Gesunde Arbeit“ ist die innovative Zusammenführung von Themen zu Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt. Die Bandbreite erstreckt sich von aktuellen News, Rechtsvorschriften, Veranstaltungen, Wissenswertem zum Arbeitsumfeld, Studien, Buchtipps und Links bis hin zum regelmäßig erscheinenden News-letter. „Gesunde Arbeit“ ist der einzige akkreditierte Medienpartner der EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz in Österreich.

Gesundheitsförderung

Die AK ist Partnerin des „Österrei-chischen Netzwerks Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF). Für den Zeitraum 2019 bis 2021 wurden 402 Erst- und Wiederverleihungen von Gü-tesiegeln vorgenommen. Zudem wurde eine „Checkliste ArbeitnehmerInnen-schutz für BGF-Projekte“ für Klein- und Großbetriebe samt Glossar erarbeitet.

Novelle Arbeitsstättenverordnung

Auf Einladung des Sozialministeriums hat die BAK ihre Vorstellungen zur Weiter-entwicklung und Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung (AStV) einge-bracht. Die BAK möchte vor allem Fort-schritte bei der Arbeitsplatzgestaltung, bei der behindertengerechten Gestaltung der Arbeitsstätten sowie bei Bodenflä-chen und dem Raumklima erreichen. Für eine Entbürokratisierung tritt die BAK nur dort ein, wo sie für die Gesellschaft einen Mehrwert darstellt und Schutzinteressen nicht ausgehebelt werden.

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51→ Gesunde Arbeit

Die Länderkammern haben einen gemeinsamen Forderungskatalog erarbeitet. Ziel ist es, den Herausfor-derungen der heutigen Arbeitswelt mit konkreten Antworten zu begegnen und ein einheitliches, bundesländerüber-greifendes Handeln sicher zu stellen. Die Arbeiterkammern fordern:

→ Präventionszeiten an die Anforderungen der Arbeitswelt anpassen Erhöhung der jährlichen Präventionszeit für ArbeitnehmerInnen an Büroarbeits-plätzen sowie an Arbeitsplätzen mit vergleichbaren Gefährdungen.

→ Arbeits- und Organisationspsycholog-Innen im ArbeitnehmerInnenschutz verankern Verankerung der Arbeits- und Organisa-tionspsychologInnen als gleichwertige Präventivfachkräfte, gleichberechtigt zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.

→ Manuelle Handhabung von Lasten wirksam regeln Schaffung einer Durchführungsver-ordnung zur manuellen Handhabung von Lasten samt der Festsetzung verbindlicher Grenzwerte für das Bewegen von Lasten.

→ Neue Berechnungsmethode für gefährliche Stoffe in der Luft Die Arbeiterkammer tritt für einen raschen Umstieg von TRK-Werten (Technische Richtkonzentration) auf risikobasierte Grenzwerte ein.

Das fordert die AKNeues Regierungsprogramm: Massive Auswirkungen auf den ArbeitnehmerInnenschutz

Mehrere Regierungsvorhaben kön-nen als Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen gesehen werden. Die Bundesregierung will die Regulierungslast für Unterneh-mer abbauen, erkennt aber nicht den Sinn und Zweck von Schutzvorschriften, die die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen gewährleisten. Anstatt den staatlichen Aufgaben nach-zukommen und Schwächere mehr zu unterstützen, steuert die Regierung in die gesundheitspolitische Katastrophe.

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52 Schwerpunkte 2018

Die BAK baut 2018 das Gesund- heitsberuferegister mit auf

Seit Juli 2018 wird in Österreich das Gesundheitsberufe-register (GBR) aufgebaut. Die Bundesarbeitskammer ist die zuständige Registrierungsbehörde für rund 150.000 Beschäftigte und 10.000 BerufseinsteigerInnen in den zehn betroffenen Gesundheitsberufen. Bis Jahresende haben bereits über 100.000 Berufsangehörige ihren Antrag eingereicht.

Die AK als GBR-Behörde

2016 wurde das Gesundheitsberufe-register-Gesetz beschlossen und das Gesundheitsministerium hat die Bun-desarbeitskammer sowie die Gesund-heit Österreich GmbH (GÖG) beauftragt als Behörden aktiv zu werden und den Aufbau des Registers zu übernehmen. Das Gesundheitsberuferegister ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesund-heits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Die Registrierung ist Voraus-setzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden.

Vorteile für Berufsangehörige

Das Gesundheitsberuferegister macht die beruflichen Qualifikationen aller betroffenen Berufsangehörigen sichtbar. Sie erhalten einen eigenen Berufsaus-weis mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Mit der Registrierung wird ein europäi-scher Standard erreicht sowie nationale und internationale Mobilität erleichtert. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird das Vorlegen von Zeugnissen und anderen Nachweisen vereinfacht, da die Qualifi-kationen über das Register abrufbar sind.

Vorteile für PatientInnen

Gleichzeitig dient das Register der Qualitätssicherung. Mit dem Gesund-heitsberuferegister können in Zukunft PatientInnen und alle Interessierten Informationen über Berufsangehörige abrufen wie: Arbeitsschwerpunkte, Ausbildungen und Sprachkennt-nisse. Das erhöht die Transparenz, die Auswahlmöglichkeit und die PatientInnensicherheit.

Weitere Berufsgruppen aufnehmen

Um diese umfassende und langfristige Bedarfsplanung für ganz Österreich auszuweiten und die Vorteile der Regis-trierung allen Gesundheitsberufen zu Gute kommen zu lassen, spricht sich die Arbeiterkammer für die Aufnahme aller Gesundheitsberufe in das Register aus.

bezahlen die Berufsangehörigen für die Antragsstellung und den Berufsausweis.

0 Euro

Länderkammern sind als Registrierungsbehörde tätig.

9

Servicestellen stehen österreichweit für persönliche Beratungen zur Verfügung.

90

erspart die AK dem Bundesbudget.

10 Mio. Euro

Berufsausweise wurden 2018 österreichweit ausgestellt.

60.000

Berufsangehörige haben bis Ende 2018 österreichweit einen Antrag eingereicht.

100.00

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53

Vorteile für das gesamte Gesundheitssystem

Das Gesundheitsberuferegister ermög-licht den zuständigen Behörden – wie dem Gesundheitsministerium – eine konkretere Gesundheitsplanung für ganz Österreich. Mit der Registrierung wird erstmals bekannt welche und wie viele Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobe-nen medizinisch-technischen Dienste ihren Beruf in Österreich ausüben. Statistische Auswertungen helfen bei der langfristigen Bedarfsplanung und beim frühzeitigen Erkennen von Versorgungslücken.

→ Registrierung der Gesundheitsberufe

→ Die AK ist serviceorientiert und effizient: Der überwiegende Anteil der zu regist-rierenden Beschäftigten und Berufs-einsteigerInnen sind AK-Mitglieder. Mit 90 Beratungszentren ermöglicht die AK eine zeitnahe Registrierung in ganz Österreich. Für Unternehmen mit einer größeren Anzahl an Berufsangehörigen hat die AK Termine für eine Antrag-stellung direkt im Betrieb durchgeführt. Dadurch ersparten sich viele Arbeiter-nehmerInnen einen Behördenweg.

→ Die AK übernimmt die Finanzierung: Die AK stellt für die Registrierung bzw. den Aufbau des Registers keine Kosten in Rechnung. Dadurch entlastet die AK das Bundesbudget um rund zehn Millionen Euro. Die Registrierung sowie der Berufsausweis sind für die Antrag-stellerInnen kostenfrei. Darüber hinaus hat die AK erreicht, dass die ursprünglich vorgesehene Vergebührung beim Finanzamt weggefallen ist.

→ Die AK gilt als ExpertInnenpool: Mit mehr als drei Millionen Mitgliedern verfügt die AK über das notwendige Know-how in der Verarbeitung von großen Datenmengen und leistet höchste Datensicherheit. Sie ist eine neutrale, demokratisch legitimierte Institution und genießt bei den ÖsterreicherInnen hohes Vertrauen – eine wichtige Voraussetzung um eine Behördentätigkeit aufzunehmen.

Warum wird die AK als „Registrierungsbehörde“ tätig?

Erleichtert Jobwechsel im In- und Ausland

Berufsangehörige können ihre Ausbildung

nachweisen

Ausbildung & besondere Schwerpunkte der regis-

trierten Personen

Neuer Arbeitgeber kann sich überzeugen

Datenbank

Was ist das Gesundheitsberuferegister ?

26.984 In der AK

75.873 In Betrieben & Schulungs- einrichtungen

102.222 Persönlich gestellte Anträge

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54 Leistungsübersicht

Wir beraten ArbeitnehmervertreterInnen

Die Arbeiterkammer unterstützt betriebliche und überbe-triebliche ArbeitnehmervertreterInnen mit Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Service vor Ort. Informiert wird mit relevanten Publikationen rund um Verteilungsfragen in Unternehmen sowie praxisorientierten Checklisten zur Betriebsrats- und Aufsichtsratsarbeit.

Veränderungen durch Weiterbildung mitgestalten

Das umfangreiche Aus- und Weiter-bildungsangebot trägt dazu bei die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen für die betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung zu vermitteln. Die Lehrgänge und Semi-nare werden sowohl inhaltlich als auch methodisch-didaktisch laufend weiter-entwickelt, um den Veränderungen im politischen und wirtschaftlichen Umfeld wie z.B. der zunehmenden Komplexität in Konzernen Rechnung zu tragen.

Stärkung der Wirtschaftskompetenz

Das Wissen um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gilt als not-wendige Voraussetzung, um die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung auszuschöpfen und auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung zu kommunizie-ren. Vor allem in den Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften kommt der Ar-beitnehmerInnenvertretung neben mehr Verantwortung auch mehr Gestaltungs-spielraum zu.

Förderung von Qualifikationen

Die Arbeiterkammern bietet umfangrei-che Serviceleistungen für überbetrieb-liche und betriebliche Interessenver-treterInnen an, um die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Arbeitneh-mervertreterInnen und Arbeiterkammern zu fördern. Im Rahmen einer kontinu-ierlichen, persönlichen Betreuung der BetriebsrätInnen werden in Kooperation mit den zuständigen Gewerkschaften relevante Leistungen wie Beratungen oder Schulungen angeboten.

Analysen und Studien

Die Analysen der AK rund um die Vertei-lungspolitik und den Wandel in Unter-nehmen bilden eine wertvolle Grundlage für ArbeitnehmerverterInnen. Vor dem Hintergrund der gesellschaftspoliti-schen und wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen wird dabei die betriebliche Unternehmenspraxis beleuchtet. So können Empfehlungen laufend adaptiert und kann die Weiterentwicklung von Betriebsvereinbarungen geschärft und professionell untermauert werden.

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55→ Service für ArbeitnehmervertreterInnen

AK-Frauen.Management.Report

Seit 2018 gilt in Österreich in den Aufsichtsratsgremien großer und börsennotierter Unternehmen eine Frauenquote von 30%. Das sogenannte „Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer im Aufsichtsrat (GMFA-G)“ gilt als wichtiges Instrument, um der unglei-chen Verteilung von Führungspositionen entgegenzuwirken. Der Handlungsbe-darf bleibt virulent: Die BAK hat 2018 erhoben, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der umsatzstärksten 200 Unternehmen des Landes mit rund 18% äußerst niedrig ist.

Seminare und Lehrgänge für ArbeitnehmervertreterInnen österreich-weit mit 17.329 TeilnehmerInnen

879

Anteil von Frauen in Ausichtsräten der TOP-200-Unternehmen

Anteil von Frauen in Aufsichtsräten

0%

20%

40%

60%

80%

2008 2018

Anteil von Frauen in den Geschäftsführungen der TOP-200-Unternehmen

Die AK analysiert regelmäßig die wirtschaftliche Lage einzelner Branchen. Die Branchenanalysen werden den Fachgewerkschaften zur Unterstützung bei den Kollek-tivvertragsverhandlungen sowie Aufsichtsräten und Betriebsräten zur Verfügung gestellt.

Folgende Branchenanalysen wurden unter anderem erstellt:

Branchenreports

→ Banken → Elektroindustrie → Eisenbahnunternehmen → Gütertransport → Handel → Holzindustrie → KMU-Gewerbe → Metallindustrie → Nahrungs- und Genussmittelindustrie → Pharmaindustrie → Versicherungen

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56 Leistungsübersicht

Die AK informiert transparent und kontinuierlich

Ein wesentlicher Auftrag der Arbeiterkammer besteht auch darin ihre Mitglieder sowie eine breite Öffentlichkeit und die Medien über ihre umfangreichen Aktivitäten und Service-angebote laufend zu informieren. Nur so ist es möglich die breite Aufmerksamkeit für unsere Anliegen zu gewinnen und unsere hohe Mitgliederbindung auszubauen. Im Vordergrund stehen dabei wichtige Neuerungen und Änderungen bei gesetzlichen Bestimmungen für unsere Mitglieder, aber auch der Beitrag der AK zum tagesaktuellen politischen Diskurs.

21 Mio. Besuche auf dem AK-Internetportal

Facebook-Fans

Aufrufe des AK-Youtube-Channels

AbonnentInnen der AK-Portal-Liste

81.400

1,2 Mio.

9.100

versendete Broschüren und Folder

1,3 Mio.

AK Dialoginitiative „Wie soll Arbeit?“

Im Frühjahr 2018 haben Arbeiterkam-mern und der Österreichische Gewerk-schaftsbund im Schulterschluss die große Dialoginitiative „Wie soll Arbeit?“ initiiert. Österreichweit wurde von An-fang März bis Ende Mai auf unzähligen Kanälen ein intensiver Dialog mit den Mitgliedern geführt. Wie soll die Arbeit der Zukunft aussehen? Was wünschen sich die ArbeitnehmerInnen, Arbeits-suchenden oder Karenzierte? Was ist gut und muss bleiben? Wo drückt der Schuh? Was darf auf keinen Fall passie-ren? Anhand von sieben Schwerpunkt-themen wurde diskutiert:

→ Arbeitszeit: Sollen z.B. 12-Stunden -Tage und die 60-Stunden-Woche die Ausnahme bleiben?

→ Lohn- und Sozialdumping: Wie schaffen wir es unfaire Praktiken am Bau oder im Transportwesen abzudrehen?

→ Gerechte Bezahlung für Frauen: Wie können wir die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen endlich schließen?

→ Wohnen: Was braucht es, damit wir nicht nur für die Miete arbeiten gehen?

→ Weiterbildung in Zeiten der Digitalisierung: Wie können wir beruflich am Ball bleiben, wie sieht die Bildungsförderung von morgen aus?

→ Pensionen: Soll das Pensionsalter weiter hinaufgesetzt werden – oder genau das verhindert werden?

→ Soziale Sicherheit für Arbeitslose: Wie sollen Menschen unterstützt werden, die ihre Arbeit verlieren?

Eine begleitende Werbekampagne hat die Bevölkerung Österreichs zwischen April und Juni über die Initiative und deren Ergebnisse informiert. Österreich-weit haben die Arbeiterkammern Spots im TV, Online Banner und Social Media-Posts geschalten. Diese Grundkommu-nikation wurde von jeder Länderkam-mer regional mit eigenen Maßnahmen unterstützt. Die AK hat den Auftritt mit Verkehrsmittelwerbung, Printschaltun-gen und Veranstaltungen ergänzt.

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57→ Öffentlichkeitsarbeit

AK Kampagne „Wir halten Österreich am Laufen“

Sie pflastern die Straßen in der größten Hitze, sie arbeiten im Spital oder in der mobilen Pflege, sie versorgen uns. Ohne ArbeitnehmerInnen läuft in Öster-reich nichts. Doch den Arbeitnehmer-Innen weht ein rauer Wind entgegen. Die Arbeiterkammer stärkt ihnen den Rücken, denn ihr Einsatz verdient Anerkennung und ihre Arbeit muss etwas wert sein.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer verdienen mehr Respekt“ – das war die zentrale Botschaft der Herbstkampa-gne „Wir halten Österreich am Laufen“.

Die Werbekampagne startete mit Schal-tungen im Fernsehen. Der Spot wurde von jeder/m ÖsterreicherIn durch-schnittlich fünf Mal gesehen. Online-Inserate, Schaltungen in Zeitungen, Vi-deos auf YouTube und ein starker Social Media-Auftritt verstärkten den medialen Output. Im Radio gab es ab im November die „Danke-Hörfunkspots“ zu hören. In vier verschiedenen Spots sagten die Arbeiterkammern „Danke“. Denen, die sehr früh oder noch sehr spät, am Wo-chenende oder in Gesundheitsberufen arbeiten oder Schwerarbeit verrichten.Die österreichweite Kampagne lief von 15.Oktober bis 25. November 2018.

GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

WE

LOV

E\TB

WA

Wir halten Österreich am Laufen.

So viel Einsatz von Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verdient gerechte Bedingungen und volle Anerkennung. Gerechtigkeit muss sein.

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58 Leistungsübersicht

Unterstützte Einrichtungen

BFI Österreich

BFI Österreich Das Berufsförderungsin-stitut (BFI) Österreich fungiert als Dach-verband der selbständigen BFIs. Seine Mitglieder sind die Bundesarbeitskammer, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die neun BFI-Landesorganisationen sowie die FH des BFI Wien. Zu all diesen Ein-richtungen stellt das BFI Österreich ein strategisch wichtiges Bindeglied bei den Ziel- und Schwerpunktsetzungen dar. Der Prozess der Abstimmung bezieht sich da-bei insbesondere auf die Gestaltung und Umsetzung von bildungs– und arbeits-marktpolitischen Initiativen auf EU- und Bundesebene. Zudem unterstützte das BFI Österreich die Aktivitäten der Lan-desorganisationen laufend durch aktuelle Rundschreiben und die Veröffentlichung von wichtigen Publikationen. Schwer-punkte bildeten 2018 die gesetzlich verpflichtende Weiter- und Fortbildung, geänderte Ausbildungsvorschriften, die standardisierte Berufsreifeprüfung und das EU-Programm Erasmus plus.

VKI

Die Arbeiterkammer ist Mitglied und un-terhält eine enge Kooperation mit dem Verein für KonsumentInneninformatio-nen und beauftragt den Verein regelmä-ßig mit der Durchführung von Studien. 2018 wurden im Auftrag der AK und des Sozialministeriums 16 Sammelklagen gegen VW eingebracht. Der Streitwert betrug rund 60 Mio. Euro. Es wurden rund 1.000 Interventionen und 58.000 Beratungen durchgeführt, bereits jede zehnte Anfrage erfolgte über das neue Online-Tool. In der Zeitschrift KONSU-MENT sowie online auf konsument. at wurden 134 Tests bzw. Reports und Markterhebungen veröffentlicht.

WIFO

Das österreichische Institut für Wirt-schaftsforschung ist das führende makroökonomische Forschungsinstitut in Österreich. Es setzt neben der Analyse gesamtwirtschaftlicher Fragestellungen weitere Forschungsschwerpunkte, unter anderem in den Bereichen Arbeitsmarkt und Soziales, Industrie und Innovation sowie Regionalpolitik. Die BAK hat 2018 mehrere Forschungsberichte – auch zu den Determinanten der Produktivitäts-entwicklung und den wirtschaftlichen Wirkungen der Anhebung von Mindest-löhnen – in Auftrag gegeben.

ICAE

Das Forschungsinstitut für die Gesamt-analyse der Wirtschaft (ICAE) an der Johannes-Kepler-Universität Linz besteht seit 2009 und hat eine interdis-ziplinäre und pluralistische Ausrichtung. Dementsprechend reicht die Auswahl an Themen von Studien zur Finanzkrise über Verteilungsfragen bis zur Kritik an neoliberalen Positionen. Teils zusam-men mit der AK Oberösterreich wurden Studien, unter anderem zur Analyse der Spitze der Vermögensverteilung, zum Zusammenhang von Vermögenskonzen-tration und Steuerhinterziehung in Auftrag gegeben.

Institut für Geschichte der Gewerkschaften und der Arbeiterkammern

Das Geschichtsinstitut von AK und ÖGB führt das in der AK Wien und der Bun-desarbeitskammer eingerichtete Archiv. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche interne und externe Anfragen, Recherchen und Projekte durchgeführt sowie Beiträge in Publikationen veröffentlicht. In das Archiv werden laufend neue Unterlagen und Materialien eingebracht. Zudem koordiniert das Institut vier weitere Schwerpunkte:

→ Theodor Körner-Fonds 292 junge WissenschafterInnen und KünstlerInnen bewarben sich 2018 für einen Theodor Körner-Förderpreis. Es wurden 18 Preise mit je 4.000,- Euro inkl. zwei Sonderpreise vergeben.

→ Herbert Tumpel-Preis 2018 Im Rahmen des Theodor Körner-Fonds wurde 2018 der von der Bundesarbeits-kammer und dem ÖGB gestiftete „Herbert Tumpel-Preis“ an Drin Susanne Auer-Mayer für ihr Projekt „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“ vergeben.

→ Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten Der Wettbewerb richtet sich an Klassen aller Schulen der Sekundarstufe II, d.h. an SchülerInnen ab der 9. Schulstufe. Die Preisverleihung der zwölf prämierten Projekte fand in der Hofburg mit Bundes-präsident Dr. Alexander Van der Bellen und Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann statt.

→ Edith Saurer-Fonds zur Förderung geschichtswissen-schaftlicher Projekte vergab der Fonds 2018 zwei Forschungsstipendien in der Gesamthöhe von 20.000,- Euro. Gefördert wurden Forschungsprojekte mit dem Fokus auf Fragen sozialer Ungleichheit.

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59→ Unterstützte Einrichtungen

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Herausforderungen / Leitthemen60

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→ Highlights 2017 61

Die Hauptversammlug 62 Anträge & Beschlüsse 66

→ Organisation & Selbstverwaltung

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62 Organisation & Selbstverwaltung

Die Organisation der Bundesarbeitskammer

Um möglichst nahe bei den Mitgliedern sein zu können, gibt es in jedem Bundesland eine Kammer für Arbeiter und Angestellte. Welche Länder-kammer Ansprechpartner für das jeweilige Mit-glied ist, hängt nicht vom Wohnort, sondern vom Standort des Betriebes ab.

Die Dachorganisation

Die Dachorganisation der neun Arbeiter-kammern ist die Bundesarbeitskammer (BAK). Ihr höchstes Gremium ist die Hauptversammlung. Diese besteht aus den neun AK PräsidentInnen und weiteren 58 KammerrätInnen aus allen Bundesländern. Die BAK befasst sich mit Angelegenheiten, die das gesamte Bundesgebiet oder mehrere Bundeslän-der betreffen. Sie nimmt ihre interes-senpolitische Aufgabe unter anderem gegenüber Parlament und Ministerien wahr. Zuvor werden die Stellungnahmen der einzelnen Länderkammern eingeholt und ein gemeinschaftliches Vorgehen festgelegt. Die Bürogeschäfte der Bun-desarbeitskammer werden von der AK Wien besorgt. Der Direktor der AK Wien ist gleichzeitig Leiter des BAK-Büros, seine Bestellung muss daher vom BAK-Vorstand genehmigt werden.

Die Selbstverwaltung

Die Arbeiterkammer kann sich durch diese Struktur selbst verwalten und sich unabhängig von Regierung und Wirtschaft für ihre Mitglieder einset-zen („Selbstverwaltungskörper“). Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Voraussetzung dafür ist die gesetzlich definierte Mitgliedschaft. Abgesehen von den staatlich übertra-genen Verwaltungsaufgaben sind die Kammern völlig autonom - der Staat darf keinerlei Weisungen erteilen. Die Arbeiterkammern unterliegen jedoch der staatlichen Aufsicht. Zuständiges Aufsichtsorgan ist das Bundesminis-terium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Die Legitimation

Wofür sich die Arbeiterkammer als Interessenvertretung einsetzen soll, bestimmen die AK Mitglieder bei den AK Wahlen. Diese finden alle fünf Jahre statt. Je nach Wahlausgang werden die Vollversammlungen („ArbeitnehmerIn-nenparlamente“) der Länderkammern mit KammerrätInnen verschiedener Fraktionen besetzt.

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63→ Die Hautpversammlung

Beratend dem Vorstand beigezogen

AK PräsidiumGeschäftsführung der Bundesarbeitskammer

AK Vorstandzusätzlich zu den Präsidiumsmitgliedern

Anderl Renate ab 26.4.2018 PräsidentinFSG

Kaske Rudolf bis 25.4.2018

PräsidentFSG

Goach Günther Vizepräsident FSG

Dr Kalliauer Johann VizepräsidentFSG

Heitzer UrsulaVizepräsidentinFSG

Zangerl ErwinVizepräsidentÖAAB/FCG

Dir Dr Klein ChristophKammerbüro Wien

FSGMag Achitz BernhardPesserl JosefAcko GernotPichler Siegfried bis 22.3.2018

Anderl Renate bis 26.4.2018

Schober Elfriede ab 27.4.2018

Eder Peter ab 23.3.2018

Schopf Walter bis 1.4.2018

Stangl AndreasTeiber Barbara ab 27.4.2018

Michalitsch GerhardWieser Markus

ÖAAB/FCGHager JosefHämmerle Hubert

WienMaga Aschauer-Nagl MelittaDr Klein ChristophMaga Kubitschek MariaMaga Kundtner Alice

NiederösterreichMag Preiss Joachim bis 24.4.2018

OberösterreichDr Moser Josef

SteiermarkDr Bartosch Wolfgang

KärntenDr Haider Winfried

SalzburgDr Neureiter Martin

BurgenlandMag Lehner Thomas

TirolPirchner Gerhard

VorarlbergKeckeis Rainer

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64 Organisation & Selbstverwaltung

Wien Niederösterreich Oberösterreich Steiermark

Kärnten

FSGAchitz Mag BernhardAnderl Renate bis 26.4.2018

VPr Drin Stein Dwora bis 26.4.2018

Birbamer Wolfgang VPr Steinkellner WillibaldVPr Blauensteiner RenateTeiber Barbara ab 27.4.2018

Fetik IlseWadsack Andrea Freitag AloisMernyi WilhelmPr Kaske Rudolf bis 26.4.2018

Kniezanrek Erich ab 27.4.2018

Rudolph Erich

AUGE/UGDr Schiller Friedrich

ÖAAB/FCGPöltl Friedrich

FAIng Rösch Bernhard

beratend beigezogenMaga Aschauer-Nagl MelittaDir Dr Klein ChristophDirStv Maga Kubitschek MariaDirStv Maga Kundtner Alice

FSGAsperger ChristineFarthofer ChristianVPr Fiala MichaelGratzer MichaelaVPr Pammer HorstSlacik Patrick ab 1.2.2018

Straußberger Erwin bis 30.11.2017

Pr Wieser Markus

ÖAAB/FCGHager JosefSterle Harald

FAScherz Gerhard ab 13.12.2018

Weber Bruno bis 12.11.2018

beratend beigezogenDir Mag Bettina Heise ab 25.4.2018

Dir Mag Preiss Joachim bis 24.4.2018

FSGVPr Dietinger HaraldFadl ManfredPr Dr Kalliauer JohannLinner ErichSaminger SandraSchaller Hans-Karl ab 4.6.2018

VPr Schober Elfriede ab 27.4.2018

VPr Schwarz ErichSchopf Walter bis 1.4.2018

Stangl Andreas

ÖAAB/FCGBernroitner Franz ab 2.7.2018

VPr Feilmair HelmutSilmbroth Alois bis 1.7.2018

beratend beigezogenDir Dr Moser Josef

FSGVPr Acko Gernot Aufreiter ElisabethVPr Berger PatriciaGritz JosefPr Pesserl JosefSchachner HorstVPr Steinbauer Günter

ÖAAB/FCGVPr Gosch Franz

FAKorschelt Harald

beratend beigezogenDir Dr Bartosch Wolfgang

FSGVPr Auer ArnoldPr Goach Günther VPr Heitzer UrsulaVPr Loidl Gerald

beratend beigezogenDir Dr Haider Winfried

Delegierte zur Hauptversammlung 2018Änderungen bis inkl. 31.12.2018

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65→ Die Hautpversammlung

Salzburg Tirol

Burgenland

Vorarlberg

BAK-Kontrollkommission

FSGVPr Danninger Othmar ab 16.4.2018

Pr Eder PeterHirschbichler AdelheidPr Pichler Siegfried bis 22.3.2018

VPr Proschofski Gabriele

beratend beigezogenDr Martin Neureiter

FSGHauser Christian bis 21.6.2018

Höfler Bernhard ab 20.9.2018

ÖAAB/FCGVPr Knapp AmbrosRupprecht TanjaVPr Steinlechner-Graziadei VerenaVPr Winkler ReinholdPr Zangerl Erwin

beratend beigezogenDir Mag Pirchner Gerhard

FSGKickinger DorottyaVPr Kulovits HeinzPr Michalitsch Gerhard

beratend beigezogenDir Mag Lehner Thomas

FSGVPr Auer Manuela

ÖAAB/FCGGunz JuttaPr Hämmerle Hubert

beratend beigezogenDir Keckeis Rainer

WienDr Schiller FriedrichAUGE/UGVPr Steinkellner Willibald FSG

NiederösterreichStattmann PeterFSG

OberösterreichVPr Schwarz ErichFSG

SteiermarkVPr Steinbauer GünterFSGKorschelt HaraldFA

KärntenVPr Loidl Gerald FSG

SalzburgVPr Proschofski GabrieleFSGTirolVPr Steinlechner-Graziadei Verena (Vors.)ÖAAB/FCG

VorarlbergGunz Jutta ÖAAB/FCG

BurgenlandKulovits Heinz FSG

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66 Organisation & Selbstverwaltung

Anträge an die 165. HauptversammlungAnnahme einstimmigAnnahme mehrheitlichZuweisung einstimmigZuweisung mehrheitlich

Gemeinsame oder zugeordnete AnträgeAbgelehnt

Gem. DR 01 Nein zum 12-Stunden-Tag-Gesetz! Nein zum Frontalangriff auf die ArbeitnehmerInnen

Gem 1 Keine Zerschlagung der AUVA. Demokratisch geregelt und finanziell eigenständig - das ist unsere Selbstverwaltung.

FSG R 01 Im Aufschwung für die Zukunft der Arbeit investieren

FSG R 02 Österreichische EU-Präsidentschaft – Einsatz für ein soziales Europa

FSG R 03 EU-Finanzrahmen 2021 - 2027: Soziale Heraus-forderungen in den Fokus stellen

FSG 1 Keine Zerschlagung der AUVA. Demokratisch geregelt und finanziell eigenständig - das ist unsere Selbstverwaltung.

FSG 2 Keine Kürzung der Mittel, sondern mehr Leis-tungen für die Versicherten. Die Kontrolle über die Beiträge muss bei der Sozialversicherung bleiben.

FSG 3 Arbeitszeit ist Lebenszeit! Der 12 Stunden Tag ist nicht die Lösung, sondern das Problem!

FSG 4 Facharbeit für die heimische Wirtschaft durch Aus- und Weiterbildung und gute Lohn- und Arbeitsbedingungen sichern – bloße Regionali-sierung der Fachkräftemangelverordnung greift zu kurz

FSG 5 Integration ernst nehmen - Menschen, die in Österreich Schutz suchen, haben Anspruch auf Respekt, gute Versorgung und Hilfe bei ihrer Integration in die österreichische Gesellschaft und den heimischen Arbeitsmarkt

FSG 6 Hartz IV ist kein Modell für Österreich! Soziale, armutsvermeidende Absicherung bei Ar-beitslosigkeit auch im Konjunkturaufschwung notwendig

FSG 7 Rechtssicherheit bei der Abschaffung des Pflegeregresses herstellen!

FSG 8 Einschnitte beim Sozialstaat sind ein Fehler!!!

FSG 9 Jugendvertrauensräte erhalten

FSG 10 Anrechnungsbestimmungen im Urlaubsgesetz novellieren und die sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren für alle ermöglichen

FSG 11 Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdum-ping erhalten und Verallsfristen abschaffen

FSG 12 Nach Wegfall von befristeter I-Pension oder Reha-Geld Anspruch auf Krankengeld während stationären Aufenthalts sicherstellen

FSG 13 Zugang zur Schwerarbeitspenion im Sinne der ArbeitnehmerInnen neu regeln

FSG 14 „Gold Plating“ ArbeitnehmerInnen, Konsu-mentInnen und Umwelt verdienen den besten Schutz in Österreich

FSG 15 Brexit - Nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen!

FSG 16 Digitalisierungsfittes Steuersystem

FSG 17 Schutz der MitarbeiterInnen und Konsumen-tInnen bei Insolvenz und/oder Verkauf einer Airline

FSG 18 Abschaffung der Gruppenbesteuerung

FSG 19 Beschäftigte mit geringem Einkommen nach Firmenpleiten von der Lohnsteuer befreien

FSG 20 Reparatur der Bestimmung zum Erlass der Stu-diengebühren für erwerbstätige Studierende an Universitäten

FSG 21 Erhöhung der SchülerInnenbeihilfen und Aus-weitung des BezieherInnenkreises

FSG 22 Entlastung von berufstätigen Eltern im Schul-alltag: Schule und Beruf besser vereinbar machen!

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67→ Anträge & Beschlüsse

FSG 23 Moderne Sprachförderung für das Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch unter Berücksich-tigung der Mehrsprachigkeit

FSG 24 Mehr Datenschutz bei Onlinespielen

FSG 25 Unzulässigkeit von Abtretungsverboten gegenüber den verbandsklagsberechtigten Verbänden

FSG 26 KonsumentInnen bei Ping-Anrufen durch vor-geschaltete Preisansagen schützen

FSG 27 Die Bundesarbeitskammer verlangt bei der Reform des Kumulationsprinzips die Umset-zung des Sozialpartnervorschlages von 2017 und nicht mehr

ÖAAB/FCG

1 Anspruch des Arbeitnehmers auf unverzügli-che Ausstellung einer Entgeltbestätigung zur Auszahlung des Krankengeldes

ÖAAB/FCG

2 Schutz des Bediensteten in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen vor Gewalt

ÖAAB/FCG

3 Einbeziehung der mit Rezept verschriebenen Medikamente, deren Preis unter der Rezeptge-bühr liegt in die Rezeptgebührenobergrenze

ÖAAB/FCG

4 AUVA: Kein Kahlschlag auf Kosten der Gesund-heit und der Sicherheit!

ÖAAB/FCG

5 Kalte Progression: Wieder 150 Millionen Euro weniger für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

ÖAAB/FCG

6 Verpflichtende Bekanntgabe des Wärmeab-gebers in Heizkostenabrechnung nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz

ÖAAB/FCG

7 Legistische Maßnahmen zum Schutz vor betrü-gerischen „Ping-Anrufen“

ÖAAB/FCG

8 Gesetzliche Vorschriften bezüglich elektroma-gnetischer Strahlung und Lichtspektrum von LED

ÖAAB/FCG

9 Einführung von Mindeststrafen bei Verstößen gegen § 373a GewO 1994

ÖAAB/FCG

10 Direkte Internatskostenabrechnung

ÖAAB/FCG

11 Indexanpassung des Veranlagungsfreibetrags

ÖAAB/FCG

12 Anpassung der pauschalen Freibeträge für Behinderung sowie der Freibeträge für Krankendiätverpflegung

ÖAAB/FCG

13 All-In Verträge nur bei höherem Einkommen

ÖAAB/FCG

14 Familienzeitbonus - Papamonat mit Rechtsan-spruch ausstatten

ÖAAB/FCG

15 Änderung § 46 Abs 1 Betriebsratswahlord-nung - Anpassung der Fristen bei Briefwahl für Einbringung der Wahlvorschläge bei ZBR-Wahl

ÖAAB/FCG

16 Eine (unsachliche) Befristung des Arbeitsver-hältnisses darf nicht zum Verlust des einkom-mensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes führen!

ÖAAB/FCG

17 Rechte der BetriebsrätInnen im Universitätsrat ausbauen

ÖAAB/FCG

18 Jugendvertrauensräte müssen bestehen bleiben!

ÖAAB/FCG

19 Gegen zentrale Firmen-Beschulung der Lehrlinge!

ÖAAB/FCG

20 Für eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit bei Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

ÖAAB/FCG

21 Aufhebung der Zugangsbeschränkung zur polytechnischen Schule

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68 Organisation & Selbstverwaltung

FA 1 Wahlreform AK Wahl

FA 2 Einziehungsaufträge (SEPA-Lastschrift) er-leichtert widerrufen

FA 3 Unterstützungsmodell für die Ausbildung zum Meister

FA 4 Soziale Medien – Fluch oder Segen?

AUGE/UG

R 01 Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirt-schaftsstandort“ in der Verfassung

AUGE/UG

R 02 Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberIn-nenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

AUGE/UG

R 03 Keine Kürzungen im arbeitsmarktnahen, priva-ten Bildungsbereich! Kein Sparen bei Bildung, Qualifikation und Integration - Kein Sparen bei den Beschäftigten!

AUGE/UG

R 04 Für eine starke Interessensvertretung von Studierenden und den Abbau von Barrieren im Studium

AUGE/UG

R 05 Solidarität mit den ORF-MitarbeiterInnen! Schluss mit der ‚Angstmache‘ - Für einen star-ken und unabhängigen Öffentlichen Rundfunk!

AUGE/UG

R 06 Umweltbewusstsein verbessern

AUGE/UG

1 AMS verbessern, statt umfärben und schwächen

AUGE/UG

2 Für Verbesserungen bei teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen

AUGE/UG

3 Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

AUGE/UG

4 Arbeitsmarktintegration - Casemanagement für Menschen in Problemlagen

AUGE/UG

5 Für den Erhalt und die Verbesserung der Not-standshilfe – Keine Aussteuerung von Men-schen – Kein Hartz IV in Österreich

AUGE/UG

6 Für einen Kurswechsel in der Familienpolitik!

AUGE/UG

7 Rücknahme Halbierung der Flugabgabe - mehr Engagement für eine europaweite/internatio-nale Besteuerung von Kerosin

AUGE/UG

8 Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten

AUGE/UG

9 Sicherheitspaket: Totale Videoüberwachung für alle?

AUGE/UG

10 Presse-Vertriebsförderung an Qualitätskriterien binden

AUGE/UG

11 Direktvergabemöglichkeit durch die Vergabe-rechtsnovelle nutzen

AUGE/UG

12 Digitale Grundbildung als Gegenmaßnahme zu Hass im Netz

AUGE/UG

13 Maßnahmenkatalog erarbeiten zur Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten

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69→ Anträge & Beschlüsse

Anträge an die 166. HauptversammlungAnnahme einstimmigAnnahme mehrheitlichZuweisung einstimmigZuweisung mehrheitlich

Gemeinsame oder zugeordnete AnträgeAbgelehnt

Gem. 1 Die Sozialversicherung ist eine tragende Säule des östereichischen Sozialstaates, sie darf nicht durch ein Gesetz gefährdet werden

Gem. 2 Illiberale Demokratie

Gem. 3 Beitragssatz für Abfertigung NEU endlich anheben!

FSG R01 Eine Steuerreform für die Vielen nicht für die Wenigen

FSG 1 Aktive Arbeitsmakrtpolitik bei nachlassender Konjunktur und nach wie hoher Arbeitslosigkeit unverzichtbar.

FSG 2 Nein zu Aggression und Gewalt am Arbeitsplatz

FSG 3 Alle (nicht ärztlichen) Gesundheitsberufe im Gesundheitsberuferegister aufnehmen!

FSG 4 Personalbedarf realistisch berechnen

FSG 5 Berufsbildende Höhere Schule und Vorberei-tungslehrgänge statt Pflegelehre

FSG 6 Fairness für pflegende Angehörige bei der Langzeitversicherungsregelung

FSG 7 Für eine gerechte Arbeitswelt für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter*, und Queer Personen

FSG 8 Zukunft der Elementarbildung in Österreich

FSG 9 Die europäische Arbeitsbehörde schaffen!

FSG 10 Das Arbeitszeitrecht modernisieren

FSG 11 Arbeitnehmerschutz an Gesundheitsbelastun-gen des Zwölf-Stunden-Tages anpassen

FSG 12 Arbeitnehmerschutz Gendergerecht gestalten

FSG 13 Aktive Gestaltung des Übergangs zu einer Wirtschaft ohne fossile Energieträger („Just Transition“)

FSG 14 Fernwärme - Nahwärme

FSG 15 Ländliche Entwicklung darf nicht im Agrarbud-get untergehen - Eler-Mittel für soziale Dienste beibehalten und den Eler für die gesamte Land-bevölkerung öffnen

FSG 16 Die österreichische Steuerstruktur zu Gunsten der Arbeitnehmer/-Innen reformieren

FSG 17 Zuschläge auf die motorbezogene Versi-cherungssteuer bei nicht jährlicher Zahlung der KFZ-Haftpflichtversicherung ersatzlos streichen

FSG 18 Mehr Standards für gute Ganztagsschulen

FSG 19 Gesetzesänderung für mehr Transparenz und Qualitätssicherung bei grenzüberschreitenden Studien in Österreich

FSG 20 Keine Einschränkung des Rücktrittsrechts im Fernabsatz und bei Auswärtsgeschäften

FSG 21 Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, verbieten

FSG 22 Servicepauschalen in Telekommunikationsver-trägen ins Grundentgelt einrechnen

FSG 23 Lohn- und Sozialdumping muss effektiv be-kämpft und bestraft werden!

ÖAAB/FCG

1 Für eine gerechte Arbeitszeitregelung!

ÖAAB/FCG

2 Anspruch auf weitere Pause von mindestens 30 Minuten nach 10-stündiger Arbeitszeit unter Anrechnung auf die Dienstzeit

ÖAAB/FCG

3 Vorzeitiger Antritt der gemeldeten Elternteil-zeit, bei anhängigem Elternteilzeit-Verfahren

ÖAAB/FCG

4 Arbeitsrechtlicher Schutz und Fairness für die freiwilligen Einsatzkräfte

ÖAAB/FCG

5 Leiharbeit - verpflichtendes Übernahmeange-bot nach 6 Monaten durch Beschäftiger

ÖAAB/FCG

6 Leiharbeit - Bilanzwahrheit & Bilanzklarheit der Personalkosten, Obergrenze von 10 %

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70 Organisation & Selbstverwaltung

Annahme einstimmigAnnahme mehrheitlichZuweisung einstimmigZuweisung mehrheitlich

Gemeinsame oder zugeordnete AnträgeAbgelehnt

ÖAAB/FCG

7 Anrechnung von Karenzzeiten im Gesetz

ÖAAB/FCG

8 Unterkunftsanspruch durch den Arbeitgeber bei Dienstreisen über 12 Stunden bzw bei Ent-fernungen über 100 Kilometer

ÖAAB/FCG

9 Gesetzliche Verankerung der Verfallsfristen-hemmung für Lehrverhältnisse

ÖAAB/FCG

10 Nichtraucherschutz für Jugendliche in der Gastronomie sicherstellen!

ÖAAB/FCG

11 Altersteilzeit: AK fordert umgehenden Lückenschluss!

ÖAAB/FCG

12 Beitragssatz für Abfertigung NEU endlich anheben!

ÖAAB/FCG

13 Initiative gegen Telefon-Betrug und Cold Calling: Rufnummernfälschung verbieten und Mindeststrafen verankern

ÖAAB/FCG

14 Legistische Maßnahmen zur Eindämmung der Verrechnung von rechtsgrundlosen und betrü-gerischen Forderungen von Drittanbietern über die Mobilfunk- und Internetabrechnung

ÖAAB/FCG

15 Steuern: Gerechtigkeit statt Tricksereien!

ÖAAB/FCG

16 Amtliches Kilometergeld auf 48 Cent anheben

ÖAAB/FCG

17 Gewährung Familienbeihilfe bei Unterbringung in öffentlichen Einrichtungen

ÖAAB/FCG

18 AK-Reform: Vertretung für AK-Vorstandssitzungen

ÖAAB/FCG

19 Umstrukturierung der Sozialversicherung

ÖAAB/FCG

20 Qualitätssicherung im Bereich der Behindertenbetreuung

ÖAAB/FCG

21 Qualifikation und Qualität der dualen Berufs-ausbildung sicherstellen!

ÖAAB/FCG

22 Valorisierung der Schülerbeihilfe

ÖAAB/FCG

23 Kalte Progression: Steuerentlastung für Arbeit-nehmer jetzt!

FA 1 Quo vadis Sozialstaat Österreich?

FA 2 Entfall einer mehrtägigen Zeitausgleichsverein-barung im Krankheitsfall

FA 3 Indexanpassung der Höchstgrenze bei der betrieblichen Zukunftssicherung im Estg!

FA 4 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen

AUGE/UG

R01 Pressefreiheit sichern!

AUGE/UG

R02 Für eine solidarische, lebenslagen- und be-darfsorientierte Grundsicherung

AUGE/UG

R03 Keine Kürzungen bei Frauenorganisationen!

AUGE/UG

R04 Für eine eigenständige Bundesanstalt für Bergbauernfragen!

AUGE/UG

R05 Für den Schutz der Umwelt in UVP-Verfahren!

AUGE/UG

1 Sozialversicherung und Krankenkassen verbessern

AUGE/UG

2 Für eine Vereinheitlichung von Beitragsrege-lungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem

AUGE/UG

3 Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwer-bende in Lehre

AUGE/UG

4 Illiberale Demokratie

AUGE/UG

5 Kinder gegen Armut absichern!

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71→ Anträge & Beschlüsse

AUGE/UG

6 Erhebung von Kinderkosten

AUGE/UG

7 Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

AUGE/UG

8 Klimaziele erreichen - jetzt!

AUGE/UG

9 Geschützte Werkstätten

AUGE/UG

10 Ausarbeitung eines Bibliothekengesetz unter Einbeziehung der Interessenvertretungen und der Kommunen

AUGE/UG

11 Einführung einer 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen

AUGE/UG

12 Sicherheitspaket: Totale Videoüberwachung für alle?

AUGE/UG

13 Antidepressiva wirken! Oder doch nicht? Eine unabhängige Wirksamkeitsstudie einfordern!

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Herausforderungen / Leitthemen72

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→ Highlights 2017 73

Wirtschaft 74 Soziales 82 Arbeitsrecht und Rechtsschutz 85

Betriebswirtschaft 85 Bildung, Kultur & KonsumentInnen 86

→ Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

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74 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

910 Begutachtungen im Jahr 2018:

615Stellungnahmen undVerordnungen aufLandesebene

100 Bundesgesetze

33 EU-Recht

38 SonstigeBegutachtungen

124Verordnungen aufBundesebene

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75

WirtschaftEU & Internationales

→ Jahreswachstumsbericht 2018 COM(2017) 690 final

→ Rs C-636/17: Österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG Korneuburg); Auslegung von Art 5 Abs 3, Art 6 bis 8 der Fluggastrechte-Verordnung (EG); Nr 261/2004; Begriff “alle zumutbaren Maßnahmen”; Ausgleichszahlungen gemäß Art 7; keine Kompensation bei großer Verspätung im Falle getroffener zumutbarer Maßnahmen

→ Europäische Kommission Task Force für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln“

→ UN Treaty zu Unternehmen und Menschenrechten

→ Europäische Kommission: Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (Positionspapier)

→ Länderbericht Österreich 2018; Europäischen Kommission SWD(2018) 218 final

→ Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsular-gesetz – KonsG)

→ Positionspapier zum BREXIT → Vorabentscheidungsverfahren C-197/18

Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ea (Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Wien – Österreich)

→ Positionspapier Memorandum für ein soziales Europa, Bausteine für eine erfolgreiche österreichische EU-Ratspräsidentschaft 2018 aus Sicht der ArbeitnehmerInnen

→ EuGH Vorabentscheidungsverfahren C-298/18 Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben… (hier: Busunternehmen)

→ EU-Binnenmarktprogramm COM(2018) 441 final

→ Positionspapier zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027

→ EuGH Vorabentscheidungsverfahren C-515/18 (Italien) Direktvergabe öffentlicher Schienenpersonenver-kehrsdienste gemäß VO (EG) 1370/2007

→ Sammelnovelle Gold-Plating

→ EuGH Vorabentscheidungsver-fahren C-643/18 (LG Korneuburg); Fluggastrechte

→ Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsular-gesetz – KonsG)

Steuerrecht

→ EStR 2000 – Wartungserlass 2017 → Investmentfondsrichtlinien 2018 → Bundesgesetz, mit dem die Bundesab-

gabenordnung und die Abgabenexeku-tionsordnung geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem das Einkom-mensteuergesetz 1988 geändert wird

→ Verordnung des Bundesminister für Finanzen zur Festlegung der Nutzungs-entgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WieREG NutzungsentgelteV)

→ Bundesgesetz, mit dem das Einkom-mensteuergesetz 1988, das Körper-schaftsteuergesetz 1988, das Umgrün-dungssteuergesetz, das Umsatzsteu-ergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Konten-register- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialminis-teriumservicegesetz, das Bundes-straßen-Mautgesetz 2002 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Jahres-steuergesetz 2018 – JStG 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Pensions-kassengesetz geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Sektoren festgelegt werden, in denen einzeln aufgezeichnete Risikobewertungen nicht erforderlich sind (Risikobewertungsausnahmever-ordnung – RAV)

→ Begutachtung - Formular E 30 mit Familienbonus Plus

→ Öffentliche Begutachtung gemäß § 22 Abs 3a FMABG Rundschreiben zu den Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

→ Steuererklärungsformulare 2018 → UStR 2000 / Wartung 2018 → Gebührenrichtlinien → Verordnung der Finanzmarktauf-

sichtsbehörde (FMA), mit der die Pensionskassen Informationspflichten-verordnung geändert wird

→ Begutachtungsentwurf LStR 2018 → FMA-Leitfaden IT-Sicherheit für

Pensionskassen → FMA-Mindeststandards für

die Information von Pensions-kassen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte

→ Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

→ Pensionskassen-Risikomanagement-verordnung 2019

→ Verordnung des BM für Finanzen zur Datenübermittlung gem. § 107 Abs. 8 EStG 1988

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs 1 des Pensionskassen-gesetzes (Formblatt- und Jahresmelde-verordnung 2019 – FJMV 2019)

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde FMA, mit der die Quartalsmel-deverordnung 2012 geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde (FMA), mit der die Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013 geändert wird

→ Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften (VO – Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften)

→ FMA-Rundschreiben zur Umstellung der Rechnungsgrundlagen bei Pensionskassen

→ Wirtschaft

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76 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

Umwelt

→ Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Bio-kraftstoffe und flüssige Biobrenn-stoffe (Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung – NLA-VO)

→ Änderung des Abfallwirtschaftsge-setzes 2002 (Datenschutzanpassung)

→ EU Trinkwasserrichtlinie neu COM (2017) 753 final

→ Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastruk-turaufbau für alternative Kraftstoffe

→ Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebens-mittelversorgung und die Forschung geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Chemika-liengesetz 1996, das Wasserrechts-gesetz 1959 und das Abfallwirtschafts-gesetz 2002 geändert werden

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Altfahrzeugeverordnung geändert wird (Altfahrzeugeverordnung Novelle 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die AEV Erdölverarbeitung geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Elektroaltgeräteverordnung geändert wird (EAG-VO-Novelle 2018)

→ Klima- und Energiestrategie - Mission 2030

→ Bundesgesetz, mit dem das Umwelt-förderungsgesetz geändert wird (UFG Novelle 2018)

→ Klima- und Energiefonds Jahres-programm 2018

→ Nationales Entsorgungsprogramm gemäß § 36b Strahlenschutzgesetz, SUP, Öffentlichkeitsbeteiligung

→ Klima- und Energiestrategie - Mission 2030

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird (1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Umwelt-förderungsgesetz geändert wird (UFG Novelle 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Methodenvorschriften im Bereich Chemie für Abwasser, Oberflächenge-wässer und Grundwasser (Methoden-verordnung Wasser – MVW)

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts-standort über die Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus Feuerungsanlagen in die Luft (Feuerungsanlagen-Verordnung 2018 – FAV 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2018 – VbF 2018)

→ Lärmaktionspläne 2018 BAK: Allgemeiner Teil, Autobahnen (Teil 1), Schienenwege (Teil 11), Flughafen Wien (Teil 16)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Verordnung über die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen und die Verordnung betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisa-tionen geändert werden

→ EU-Paket Saubere Mobilität – Vorschlag für eine Verordnung für CO2-Normen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die von Herstellern im Jahr 2030 eingehalten werden müssen – COM (2017) 676

→ Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirt-schaftsgesetz 2002, das Immissions-schutzgesetz – Luft und das Wasser-

rechtsgesetz 1959 geändert wird (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz geändert werden (UIG)

→ Bundesgesetz über nationale Emissi-onsreduktionsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe (Emissions-gesetz-Luft 2018, EG-L 2018)

→ Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschafts-standortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG)

→ Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff-produkte auf die Umwelt

→ Verordnung, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing neuer Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucher-informationsverordnung – Pkw-VIV) geändert wird

→ UN/ECE Aarhus Konvention; Entwurf des Fortschrittsberichts Österreichs an den Einhaltungsausschuss (Aarhus Convention Compliance Committee – ACCC)

→ Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2019) und Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Feststellung von Altlasten, die Risikoabschätzung und Zielwerte für Altlastenmaßnahmen (Altlastenbeurteilungsverordnung 2019)

→ Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG) (372 der Beilagen)

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77

→ Nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Altlastenatlas-VO geändert wird (2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2018)

→ Gesetz, mit dem das Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt geändert wird (Wiener Umwelt-informationsgesetz-Novelle 2018 / Wr. UIG-Novelle 2018)

→ Wiener Abfallwirtschaftsplan und Wiener Abfallvermeidungsplan 2019-2024 (Wr. AWP und Wr. AVP 2019-2024)

→ Gesetz über begleitende Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Invasive Arten Gesetz – IAG)

Verkehr

→ Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Prüf- und Begutachtungs-stellenverordnung geändert wird (9. Novelle zur PBStV)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (15. Novelle zur FSG-DV)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2018)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Mauttarifverordnung 2017 geändert wird (Mauttarif-VO 2017)

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Verkehr, Innovation und Technologie – DSAG-VIT 2018

→ Verordnung mit der die Führerschein-Alternative Bewährungssystemver-ordnung, die Gefahrgutbeförderungs-verordnung, die Jachtführung-Prüfungs-ordnung und die Weltraumverordnung geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem die Straßenver-kehrsordnung 1960 geändert wird (29. StVO-Novelle)

→ Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrli-niengesetz geändert wird

→ Öffentliche Konsultation über gemeinsame Vorschriften für den Betrieb von EU- Luftfahrtunternehmen im Luftverkehrsbinnenmarkt

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der Bestimmungen über die Abwicklung technischer Unterwegskon-trollen erlassen werden (TUK-VO)

→ Öffentliche Konsultation zu Gebühren für die Nutzung von Flughafeninfrastrukturen

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise (Vignettenpreisverordnung 2018)

→ Öffentliche Konsultation zu Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge) – technische Normen für Drohnen als Produkt sowie Bedingungen für den Drohnenbetrieb

→ Bundesgesetz, mit dem das Seilbahn-gesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird

→ Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Single-Window-Umfelds für den europäischen Seeverkehr

→ Bundesgesetz, mit dem das Schiff-fahrtsgesetz und das Seeschifffahrts-gesetz geändert werden (Schifffahrts-rechtsnovelle 2018)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Alkomatverordnung-Schifffahrt, die Schifffahrtsanlagen-verordnung, die Schiffsbesatzungsver-ordnung, die Schiffsführerverordnung, die Schleusenaufsichtsverordnung und die Seen- und Fluss-Verkehrsordnung sowie die Seeschifffahrt-Verordnung

und die Jachtzulassungsverordnung geändert werden (Schifffahrtsrecht Änderungspaket)

→ Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 283/2014

→ Revision der Reifenkennzeich-nungsverordnung 1222/2009 (ReifenkennzeichnungsVO)

→ Bundesgesetz, mit dem die Straßenver-kehrsordnung 1960 geändert wird (30. StVO-Novelle)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz) (Kraftfahrlini-engesetz-Durchführungsverordnung – KflG-DV) geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr-gesetz 1967 geändert wird (36. KFG-Novelle)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2018)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Automatisiertes Fahren Verordnung geändert wird (1. Novelle zur AutomatFahrV)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Austro Control-Gebührenver-ordnung geändert wird (ACGV Novelle 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Führer-scheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 und die A 13 an bestimmten Samstagen im Winter 2019 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2019)

→ Wirtschaft

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78 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

→ Bundesgesetz über Begleitmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzen-schädlingen, der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung der Vorschriften über Pflanzengesundheit, der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten sowie diesbezügliche Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzen-schutzgesetz 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Marktord-nungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird

→ → Ergebnisse der Programme zur

Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013

→ Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

→ Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht und im Hinblick auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

→ Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden

→ Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik eingeschränkt auf Piercen

→ Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik eingeschränkt auf Tätowieren

→ Bundesgesetz, mit dem die Gewerbe-ordnung 1994 geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Genossenschafts-spaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Genossenschafts-revisionsgesetz 1997, das Genossen-schaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Umgründungs-steuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem das Urheber-rechtsgesetz geändert wird (Urheber-rechtsgesetz-Novelle 2018 – UrhG-Nov 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Weinbezeichnungsverordnung geändert wird, zur Festlegung von Großlagen (Großlagenverordnung 2018), über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung (Rebsor-tenverordnung 2018), und mit der die DAC-Verordnung „Leithaberg“, die Obstweinverordnung und die Sektbe-zeichnungsverordnung geändert werden

→ Leitfaden für unternehmerisches Wohlverhalten (Code of Conduct)

→ Verordnung der Bundesregierung betreffend die Pauschalgebühr für die Inanspruchnahme des Bundesverwal-tungsgerichtes in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe 2018 – BVwG-PauschGebV Vergabe 2018)

→ Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntma-chungen gemäß dem Bundesverga-begesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (Publikationsmedienverordnung Verteidigung und Sicherheit 2019)

Wirtschaftspolitik

→ Nicht-legislatives Vergabepaket der Europäischen Kommission; Information, Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission

→ Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über begleitende Maßnahmen zum Durchführungsbe-schluss der Europäischen Kommission, mit dem Pflanzenschutzmaßnahmen hinsichtlich Verpackungsholz an spezifizierten Warenarten mit Ursprung in China erlassen werden (Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung)

→ Verordnung der Bundesinnung der chemischen Gewerbe über die Meisterprüfung für das Handwerk Schädlingsbekämpfung

→ Verordnung der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger mit der die Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Pflanzgutverordnung geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Direktzahlungs-Verordnung 2015 und die Horizontale GAP-Verordnung geändert werden

→ Weingesetznovelle 2018; Umsetzung der Datenschutz-Grund VO

→ Verordnung des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister (Baumeister-Befähigungsprüfungs-ordnung)

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitales und Wirtschaftsstandort, mit der die Verordnung über genehmi-gungsfreie Arten von Betriebsanlagen (2. Genehmigungsfreistellungsver-ordnung) geändert wird

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→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Durchführung von Marktordnungsmaß-nahmen im Weinbereich

→ Verordnung über Meldepflichten in den Sektoren Vieh und Fleisch, Eier und Geflügel (Vieh-Meldeverordnung 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Verordnung über die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen (Vermarktungsnormen-Kontrollver-ordnung) geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über Handelsklassen für Rinder- und Schweineschlachtkörper sowie über die Einstufung von weniger als zwölf Monate alten Rindern (Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung 2018)

→ UWG-Novelle 2018, Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

→ Bundesgesetz, mit dem das Telekom-munikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz und das Funker-Zeugnisgesetz 1998 geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem das Marken-schutzgesetz 1970 geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebühren-gesetz – PAG) geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung und die Milchmeldever-ordnung 2010 geändert werden

→ Standpunkt der BWB zu unternehme-rischem Wohlverhalten

→ Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend Zuordnung, Erstellung und Anpassung von standardisierten Lastprofilen (Lastprofilverordnung 2018 – LPV 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit der die Verordnung betreffend die Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen geändert wird

→ Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostrom-abwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweisen 2019 (Herkunfts-nachweispreis-Verordnung 2019 – HKN-V 2019)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Verordnung über Pflanzen-schutzmaßnahmen hinsichtlich Verpackungsholz an spezifizierten Warenarten mit Ursprung in China (Verpackungsholz- Kontroll-Verordnung) geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaft-lichen Bundesanstalten (Bundesämter-gesetz) geändert wird

→ EU-Urheberrechtsreform: Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt COM (2016) 593 vom 14.09.2016 und Bericht des Rechtsausschusses A8-0245/2018

→ Netz Entwicklungsplan 2018 für das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG (APG) und Vorarlberger Übertra-gungsnetz GmbH (VÜN)

→ Verordnung des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das auf den Handel mit Medizinprodukten eingeschränkte reglementierte Gewerbe der Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten (Medizin-produktehandel-Befähigungsprüfungs-ordnung)

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Düngemittelverordnung 2004 geändert wird

→ Antrag auf Genehmigung eines Zusätzlichen Abrechnungsme-chanismus, gemäß Artikel 44 (3) der Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungs-system

→ Ausgleichsenergiebewirtschaftung – Power Clearing and Settlement AG (APCS)

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsge-sellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabili-tätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBAG-Gesetz 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem die Gewerbe-ordnung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden-gesetz, das Maklergesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Versicherungsvermittlungs-novelle 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das IKT-Konsoli-dierungsgesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Zustellgesetz, die Bundesabgaben-ordnung, das Bundesfinanzgerichts-gesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Personen-standsgesetz 2013 geändert werden

→ Verordnung der Regulierungskom-mission der E-Control, mit der die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 geändert wird (Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – Novelle 2019, GSNE-VO 2013 – Novelle 2019)

→ Wirtschaft

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80 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

Wirtschaftswissenschaft und Statistik

→ Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesen-gesetz, das Börsegesetz 2018, das Devisengesetz 2004, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Immobilien-Investmentfonds-gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungs-gesetz, das Sanktionengesetz 2010, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz sowie das Zahlungs-dienstegesetz 2018 geändert werden

→ Rundschreiben der Finanzmarktauf-sichtsbehörde betreffend die organisa-torischen Anforderungen des Wertpa-pieraufsichtsgesetzes 2018 sowie der DelVO (EU) 2017/565 (Organisations-rundschreiben WAG 2018)

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktauf-sichtsbehörde, mit der die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung geändert wird

→ Rundschreiben der Finanzmarktauf-sichtsbehörde, betreffend Konkreti-sierung der Anforderungen an interne Kontrollmechanismen zur Überwachung der Systeme und Verfahren zur Erfüllung der Berichtspflichten im Rahmen der Portfolioverwaltung gemäß WAG 2018 (IKS-Rundschreiben WAG 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Kapital-marktgesetz und das Alternativfinan-zierungsgesetz geändert werden

→ Verordnung der Finanzmarktauf-sichtsbehörde über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 – GKE-V2018)

→ Verordnung der Finanzmarktauf-sichtsbehörde, mit der die Zentral-kreditregister-Austauschverordnung aufgehoben wird

→ Finanzmarktaufsichtsbehörde-Leitfaden IT-Sicherheit in Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Online-Identifikati-onsverordnung geändert wird

→ Finanzmarktaufsichtsbehörde-Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern mit Finanz-instrumenten gemäß Art 28f MiFID II DELVO (EU) 2017/565

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Geldmarktfonds-verordnung aufgehoben wird

→ Verordnung der Finanzmarktauf-sichtsbehörde, mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld Institute geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts-standorte, mit der die Alternativfi-nanzierungs-Informationsverordnung geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Eigentümerkontroll-verordnung 2016 geändert wird

→ Finanzmarktaufsichtsbehörde-Leitfaden zur IT-Sicherheit in Verwaltungsgesellschaften

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über technische Spezifikationen für Ladepunkte und für Tankstellen für alternative Kraftstoffe (SLTAK-V)

→ Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, mit der die Standardi-sierung des Kerndatenformates und die Befüllung der Metadatenfelder festgelegt werden (Kerndaten-Verordnung – Kerndaten-VO)

→ Verordnung der Regulierungskom-mission der E-Control, mit der die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-V 2018 - Novelle 2019)

→ Verordnung der Präsidentin des Patentamtes über die Verfahren und die Publikationen im Bereich des Patentamtes (Patentamtsverordnung 2019 - PAV)

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Bestimmung des Ökostromför-derbeitrags für das Kalenderjahr 2019 (Ökostromförderbeitragsverordnung 2019)

→ Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Verfahren zur Identifikation von Teilnehmern (Identifikationsverordnung – IVO)

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→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die FMA-Incoming-Plattformverordnung geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die FMA-Kostenver-ordnung 2016 geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die FMA-Gebührenver-ordnung geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardi-sierte Verbriefung (STS-Verbriefungs-vollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktauf-sichtsbehördengesetz, das Invest-mentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Aktiengesetz geändert werden

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Kapitalpufferver-ordnung geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die Handelstransparen-zausnahmen-Verordnung 2018 geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde, mit der die CRR-Begleit-verordnung geändert wird (4. CRR-BV-Novelle)

→ Wirtschaft

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82 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

SozialesSicherheit, Gesundheit und Arbeit

→ Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV)

→ Entwurf zur Änderung der Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie für krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduk-tionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwer-teverordnung 2011 – GKV 2011) und zur Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017)

→ Entwurf einer Verordnung über die Ausstattung von Tabakerzeugnissen mit einem fälschungssicheren Sicherheits-merkmal (Tabakerzeugnis-Sicherheits-merkmalverordnung – TabSMV)

→ Entwurf einer Wiener Verordnung elektromagnetischer Felder in der Land- und Forstwirtschaft (Wr VEMF Land- und Forstwirtschaft) und Änderungen in der Wiener Verordnung Gesundheitsüber-wachung in der Land- und Forstwirt-schaft (Wr VGÜ Land- und Forstwirt-schaft) und der Wiener Verordnung Jugendbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft

→ Entwurf zur Änderung der Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr AStV Land- und Forstwirtschaft)

→ Entwurf zur Änderung der Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. GKV Land- und Forstwirtschaft)

Sozialpolitik

→ Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeits-bedingungen in der Europäischen Union (COM(2017) 797 final)

→ Europarat; rev. ESC; 7. Bericht Österreichs über die Umsetzung der revidierten Europäischen Sozialcharta (Artikel 7, 8, 16, 17, 19, 27)

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz – Dienstrecht

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz – BMASGK

→ Internationale Arbeitskonferenz (IAK); Jahrhunderttagung 2019; Zukunft der Arbeit

→ Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

→ Dienstrechts-Novelle 2018 → Gesetz, mit dem das Wien Kliniken-

Errichtungsgesetz und das Wien Klinken-Zuweisungsgesetz erlassen sowie die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017, das Wiener Sozialhil-fegesetz, die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz und das Wiener Zuweisungsgesetz geändert werden (Wiener Anstaltsgesetz 2018)

→ Stellungnahme zu Antrag an den Nationalrat, mit dem das Arbeitszeit-gesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen

→ Internationale Arbeitsorganisation (IAO); Bericht über nicht ratifizierte Übereinkommen: Fragebogen zum Protokoll aus 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930

→ Internationale Arbeitskonferenz (IAO); Berichte über ratifizierte Übereinkommen 2018: Übereinkommen Nr 81, 100, 111, 142, 172

→ Internationale Arbeitskonferenz (IAK); 108. Tagung (Genf, Juni 2019): Bericht V(1): Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

→ Internat Arbeitskonferenz (IAK); 107. Tagung (Genf, 28. Mai – 8. Juni 2018): Bericht V(2): Beendigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

→ Internationale Arbeitsorganisation (IAO); Berichte über nicht ratifizierte Übereinkommen 2018/2019: Fragebogen zu Instrumenten betreffend Beschäftigung

→ 2. Dienstrechts-Novelle 2018

→ ARG-VO; Antrag der Fa FCT Fiber Cable Technology GmbH auf Aufnahme der Produktion von Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser in die Anlage zur ARG-VO gemäß § 12 ARG

→ Bundesgesetz, mit dem das Landar-beitsgesetz 1984 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen werden

Frauen und Familie

→ Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22

Arbeitsmarkt und Integration

→ Bundesgesetz, mit dem das Arbeits-marktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

→ Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus

→ Bundesgesetz, mit dem das Nieder-lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrens-gesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (Fremdenrechtsände-rungsgesetz 2018 – FrÄG 2018)

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83→ Soziales

→ Arbeitslosenversicherung; vorläufige Durchführungsweisung zu den Neuerungen im Arbeitslosenversiche-rungsgesetz 1977 ab 1.7.2018 auf Grund des BGBl I Nr 157/2017 vom 13.11.2017

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus 2018/2019

→ Arbeitslosenversicherung; vorläufige Durchführungsweisung; Budgetbegleit-gesetz 2018-2019, Artikel 25, Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit ab 2019

→ Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2019 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2019 – NLV 2019)

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2019 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2019) und Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die Zulassung von Schlüsselkräften für das Jahr 2019

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern in der Land- und Forstwirt-schaft sowie die Verordnung zum Erntehelferkontingent 2019

Sozialversicherung

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Arznei-mittelbetriebsordnung 2009 geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche-rungsgesetz, das Gewerbliche

Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversi-cherungsgesetz sowie das Notarversi-cherungsgesetz 1972 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung)

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Sozialversicherung

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Gesundheit

→ „Verordnung der Österreichischen Ärztekammer mit der die Verordnung über die Visitationen (Visitationsver-ordnung 2017) geändert wird“

→ „Verordnung der Österreichischen Ärztekammer mit der die Spezialisie-rungsverordnung (1. Novelle der SpezV) geändert wird.“

→ Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardio-technikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitä-tergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs-gesetz, das Bauern-Sozialversiche-rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apothekengesetz, das Arzneimittel-gesetz, das Medizinproduktegesetz, das Patientenverfügungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musikthera-piegesetz, das Psychologengesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Tierärzte-gesetz, das Gentechnikgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti-gungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundesbehindertengesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Heimopferrentengesetz und das

Kriegsgefangenentschädigungsgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – ErwSchAG BMASGK)

→ Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Patien-tenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche-rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver-sicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Dienstgeberab-gabegesetz, das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesund-heitswesen und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Kranken-anstalten geändert werden und ein Selbständigen-Sozialversicherungs-gesetz erlassen wird (Sozialversiche-rungsOrganisationsgesetz – SV-OG)

→ Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Überführung der Versicherungsanstalt des österrei-chischen Notariates in eine Versor-gungsanstalt des österreichischen Notariates und ein Bundesgesetz über die Versorgung der Notare und Notarinnen sowie ihrer Hinterbliebenen erlassen werden, das Notarversiche-rungsgesetz 1972 aufgehoben wird sowie das Allgemeine Sozialversi-cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das

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84 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das BeamtenKranken- und Unfall-versicherungsgesetz geändert werden (NotarversicherungsÜberleitungsgesetz – NV-ÜG)

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlassen wird und das Einkommen-steuergesetz 1988, das Kommunal-steuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammen-führung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversi-cherung – ZPFSG)

→ Gesetz, mit dem das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz – WRKG geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Institute zur Chargenprüfung

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Weiter-bildungsverordnung orale Substitution geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (KAKuG-Novelle 2018)

→ Verordnung der Österreichischen Ärztekammer mit der die Speziali-sierungsverordnung (2.Novelle der SpezV) geändert wird; Verordnung der Österreichischen Ärztekammer mit der die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Durchführung und Ausgestaltung der Prüfung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (2. Novelle zur Sprachprüfungs-Verordnung - SP-VO) geändert wird

→ Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz und das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden; Einleitung des allgemeinen Begutachtungsverfahrens und des Begutachtungsverfahrens im

Rahmen der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus

→ Bundesgesetz, mit dem das Arbeits-losenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs-gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Dienst-leistungsscheckgesetz, das Ausländer-beschäftigungsgesetz, das Kriegsopfer-versorgungsgesetz 1957, das Kriegsge-fangenenentschädigungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresent-schädigungsgesetz, das Verbrechens-opfergesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeit-gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän-digenvorsorgegesetz, das Entgelt-fortzahlungsgesetz, das Gutsange-stelltengesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Kranken-anstalten-Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungs-gesetz geändert werden (Sozialversi-cherungs-Organisations-Begleitgesetz)

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Ärztinnen-/Ärzte-EU-Qualifikations-nachweis-Verordnung 2014 geändert wird (Ärztinnen-/Ärzte-EU-VO Novelle 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die statistische Erfassung von Geschwulst-krankheiten (Krebsstatistikverordnung 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Kompetenzen, die im Rahmen der Ausbildung für die mitverantwortliche und eigenverantwortliche Berufs-ausübung der Musiktherapie erworben werden müssen einschließlich der Mindestanforderungen an die Ausbildungen (Musiktherapie-Ausbil-dungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019)

→ Verordnung, mit der die Arzneimittel-betriebsordnung 2009 geändert wird Allgemeines Begutachtungsverfahren

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Änderung der ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-Verordnungsnov

Lehrlings- und Jugendschutz

→ Entwurf einer Verordnung der BMASGK zur Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschrän-kungen für Jugendliche (KJBG-VO)

→ Entwürfe von Verordnungen der BMDW zur Änderung der Lehrberufsliste sowie zur Erlassung bzw Änderung von Ausbildungsordnungen zu folgenden Lehrberufen: Bautechnische Assistenz, Chemieverfahrenstechnik, E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau, Elektrotechnik, Glasver-fahrenstechnik, Maskenbildner/Maskenbildnerin, Medienfachmann/Medienfachfrau, Metalltechnik, Polsterer/Polsterin, Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin, Steinmetz/ Steinmetzin, Steinmetztechnik, Tapezierer/Tapeziererin, Tierärztliche Ordinationsassistenz, Zahntechnik und Zahntechnische Fachassistenz (Lehrbe-rufspaket 2018)

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85→ Arbeitsrecht und Rechtsschutz→ Betriebswirtschaft

→ Entwürfe von Verordnungen der BMDW über die Gleichhaltung von Lehrabschlussprüfungszeugnissen aus Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol), über die Gleichhaltung von Meisterprüfungszeugnissen und Befähigungsprüfungszeugnissen aus Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) und über die Gleichhaltung des Ausbilderprüfungs-zeugnisses aus Österreich mit dem Prüfungszeugnis über den Prüfungsteil Berufspädagogik der Meisterprüfung der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) (Gleichhaltungspaket Südtirol)

→ Entwürfe von Verordnungen der BMDW zur Änderung der Lehrberufsliste und Erlassung von Ausbildungs-ordnungen zu den Lehrberufen: Applikationsentwicklung – Coding und Informationstechnologie

→ Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes 1986

→ Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Wehrgesetzes 2001, Heeresdisziplinargesetzes 2014, Heeresgebührengesetzes 2001, Auslandseinsatzgesetzes 2001, Militär-befugnisgesetzes, Sperrgebietsge-setzes 2002, Munitionslagergesetzes, Militärauszeichnungsgesetzes 2002 und des Truppenaufenthaltsgesetzes (Datenschutz-Anpassungsgesetz-BMLV)

Arbeitsrecht und Rechtsschutz

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), die Strafprozeßordnung 1975 und das EU-Finanzstrafzusammenar-beitsgesetz (EU-FinStrZG) geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem die Strafpro-zeßordnung 1975, das Staatsanwalt-schaftsgesetz und das Telekommuni-kationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Sicher-heitspolizeigesetz, die Straßenver-kehrsordnung 1960 und das Telekom-munikationsgesetz 2003 geändert werden (GBG Aenderung SPG, StVo, TKG)

→ Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (GBG EGVG & VStG)

→ Bundesgesetz, mit dem das Sicher-heitspolizeigesetz geändert wird (SPG)

→ Bundesgesetz, mit dem das Strafge-setzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtsän-derungsgesetz 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz-Justiz 2018 - DS-AGJ 2018

→ Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsver-fahrensgesetz 1991 und das Verwal-tungsstrafgesetz 1991 geändert werden (AVG-VStG-ÄnderungsG)

→ Erwachsenenschutz-Anpassungs-gesetz (ErwSchAG)

→ Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrens-gesetz 1991 und das Verwaltungsstraf-gesetz 1991 und das Verwaltungsge-richtsverfahrensgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwal-tungsstrafsachen erlassen werden (AVG-VStG-EU Ermittlungsanordnung)

→ 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2. BRBG)

→ Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gewinnung elektro-nischer Beweismittel im Strafverfahren (EU-elektr. Beweismittel)

Betriebswirtschaft

→ EU Konsultation Unternehmensberichterstattung

→ Verordnung über die Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe

→ Verordnung über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift (Override-Verordnung)

→ Fit and Proper-Rundschreiben der FMA

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86 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

Bildung, Kultur & KonsumentInnen

Bildungspolitik

→ Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Externistenprü-fungsverordnung geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Schulorga-nisationsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

→ Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulun-terrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das BIFIE-Gesetz 2008, das Hochschul-gesetz 2005 und das Schülerbei-hilfengesetz 1983 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz Bildung)

→ Beschlussreifer Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Pflicht zur Mitwirkung an Erhebungen durch das BIFIE (8. BIFIE-Erhebungsverordnung)

→ Bundesgesetz, mit dem das Schulorga-nisationsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Prüfungstermine für standardi-sierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2019 und 2020

→ Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über das Ausmaß der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule und mit der die 5. Land- und forstwirtschaftliche Lehrver-pflichtungs-Verordnung aufgehoben wird, Begutachtungsverfahren

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Univer-sitätsberechtigungsverordnung

geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS geändert wird

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der eine Verordnung über die Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitäts-finanzierung erlassen (Universitätsfi-nanzierungsverordnung - UniFinV) und die Wissensbilanz-Verordnung 2016 geändert wird

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird;

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Aufnahmsverfahrensver-ordnung geändert wird

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Personen-gruppen (Personengruppenverordnung 2018-PersGV 2018)

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) geändert wird; Änderungen der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert wird; Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die näheren Festlegungen betreffend das Vorliegen der Schulreife (Schulreifeverordnung)

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung,

mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung der Lehrpläne der Neuen Mittelschule sowie die Verordnung der Lehrpläne für die allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz und die Schüler-beihilfen- ADV-Verordnung geändert werden;

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Landeslehrer-Controllingver-ordnung geändert wird

→ Bundesgesetz, mit dem das Schulor-ganisationsgesetz, die 5. Schulorgani-sationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul-gesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Pflichtschul-abschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflicht-schulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Privatschulgesetz, das Hochschul-gesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogik Paket 2018)

→ Bundesgesetz, mit dem das Universi-tätsgesetz 2002 geändert wird

→ Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von an einer Universität besonders stark nachgefragten Studienfeldern bzw. Studien und der Anzahl von Studien-plätzen für Studienanfängerinnen und -anfänger in diesen Studienfeldern bzw. Studien (Universitätszugangsver-ordnung - UniZugangsV)

→ Entwurf Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2018/19 bis 2022/23

→ Gesetz, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen

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87→ Bildung, Kultur & KonsumentInnen

Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener Schulgesetz – WrSchG) geändert wird

KonsumentInnenpolitik

→ Begutachtung – FMA Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlage-produkte (PRIIP)

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienst-gesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Europa, Wählerevidenz-gesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 geändert werden (Datenschutz-Anpassungs-gesetz – Inneres)

→ Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert wird

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz - Bundeskanzleramt

→ Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018

→ Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informa-tionsweiterverwendungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, die Gewerbe-ordnung, das Berufsausbildungs-gesetz, das Ingenieurgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesmi-nisterium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde (FMA) über die repräsen-tativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste im Sinne des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZK-Diensteverordnung – VZKDV)

→ Konsultation Leitfaden „IT-Sicherheit in Kreditinstituten“

→ Datenschutzanpassungsgesetz - 2018 - Verkehr, Innovation und Technologie

→ Bundesgesetz, mit dem das Transpa-renzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (Datenschutzanpassung)

→ Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahmen von der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-AV)

→ Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 und das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Sport)

→ Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Informati-onssicherheit (Informationssicherheits-verordnung, InfoSiV) geändert wird

→ Verordnung, mit der die Spielzeugver-ordnung 2011 geändert wird

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde (FMA) über die Informations-pflichten für die Lebensversicherung (Lebensversicherung Informations-pflichtenverordnung 2018 – LV-InfoV 2018)

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Extraktionslösungsmittelverordnung geändert wird

→ Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisever-ordnung – PRV)

→ Verordnung der Finanzmarktaufsichts-behörde (FMA), mit der die Kranken-versicherung Informationspflichtenver-ordnung geändert wird

→ Entwurf einer Verordnung der DSB über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V)

→ Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hinsichtlich erweiterter Meldepflichten für bestimmte Zusatzstoffe in Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen (Prioritätenliste-Verordnung - Prio-V); Begutachtungsverfahren

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Aktuali-sierung der Anlage zum Lebensmittel-sicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz - LMSVG (LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung)

→ Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz - NISG); Begutachtung

→ Entwurf einer Novelle zum Studenten-heimgesetz; Begutachtungsverfahren

→ Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird; Aussendung zur Begutachtung

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88 Gesetze, Begutachtungen & Verordnungen

→ Entwurf einer Verordnung, mit der die Fachinformationsverordnung 2008, die Gebrauchsinformationsverordnung 2008 und die Kennzeichnungsverordnung 2008 geändert werden

→ Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Arzneimittel, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, Begutachtung

→ Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird Aussendung zur Begutachtung

→ Entwurf einer Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben (Standesregeln für Versiche-rungsvermittlung); allgemeines Begutachtungsverfahren

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