bank-vordrucke · geschäftsbedingungen tand: 3 uartal 2015 1 grundregeln für die beziehung...

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Stand: 3. Quartal 2015 1 Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen (1) Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Ge- schäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gel- ten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpa- piergeschäft, für den kartengestützten Zahlungsverkehr, für den Scheck- verkehr, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr) Sonder- bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allge- meinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Konto- eröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nr. 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen. (2) Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek- tronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Homebanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderun- gen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbar- ten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekannt- gabe der Änderungen an die Bank absenden. 2. Bankgeheimnis und Bankauskunft (1) Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tat- sachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. (2) Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Anga- ben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kre- ditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. (3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbeson- dere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dar- gelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwür- dige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. (4) Empfänger von Bankauskünften Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Bank-Verlag Medien GmbH 40.000 Fassung 1.4. 2002 © 2007 Bank-Verlag Medien GmbH 42.171 S (01/07) I Konto-Nummer Ref./Sachbearbeiter, Telefon Auftrag zur Erstellung einer Bürgschaft/Bürgschaft auf erstes Anfordern oder einer Garantie Name und Anschrift der Bank Ich/Wir bitte(n) Sie, eine Bürgschaft bzw. Bürgschaft auf erstes Anfordern oder Garantie – nachstehend einheitlich „Aval“ genannt – wie folgt zu erstellen oder erstellen zu lassen: Begünstigter (Name und Anschrift) Betrag/Währung/ Zinsen Art des Avals Bürgschaft Bürgschaft auf erstes Anfordern Sonstiges Aval Einzelheiten: Avalerstellende Bank mich/uns Laufzeit Avaltext Besonderheiten/ Sonderweisungen Zu belastendes Konto unbefristetText gemäß Sonderanweisung/Anlage Belasten Sie mich/uns auf Konto-Nr. mit Ihren Aufwendungen, Avalprovisionen und sonstigen Entgelten. Begünstigten Sie gegenüber dem Begünstigten (direktes Aval) Korrespondenzbank im Lande des Begünstigten folgende Korrespondenzbank (indirektes Aval) Höchstbetrag Ausfertigung für die Bank Bietschluss Ausschreibungs-Nr. Angebots-/Vertrags-Nr. Bietung Angebots-/Vertrags-Nr. Bezeichnung des Gerichts Anzahlung Lieferung Zahlung Leistung Name und Anschrift desjenigen, für dessen Rechnung das Aval erstellt werden soll, sind auf dem dafür vorgesehenen separaten Vordruck (41.570) aufzuzeichnen. heriger Absprache. Prozessbürgschaften müssen unbefristet sein. für eigene Rechnung i.S. § 8 Geldwäschegesetz für fremde Rechnung i.S. § 8 Geldwäschegesetz(Bürgschaften i.d. R. für Begünstigte im Inland) Gewährleistungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften dürfen nur auf Grund individueller Absprache zwischen Auftraggeber und Begünstigten – also nicht auf Grund von AGB – auf erstes Anfordern zahlbar gestellt werden. Prozessbürgschaften werden nicht als Bürgschaften auf erstes Anfordern ausgestellt. Zu den besonderen Risiken einer Bürgschaft auf erstes Anfordern beachten Sie bitte den Risikohinweis am Ende der umseitigen Bedingungen für das Avalgeschäft. Prozess- bürgschaft Währung Avalurkunde ausgehändigt an folgende Adresse (Name und Anschrift): Übermittlungsweg Brief Telekommunikation befristet zumBezeichnung des Kreditvertrages, ggf. Name und Anschrift des Kreditnehmers, falls mit dem Sicherungsgeber nicht identisch 1. Sicherungszweck Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der Platzhalter 3 Platzhalter 2 1 Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten An- sprüche der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Sicherungsgeber. Hat dieser die Haftung für Verbind- lichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (z.B. als Bürge), so sichern die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähr- ansprüche die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erst ab deren Fälligkeit. Sicherung der Ansprüche, die der Bank aus dem nachste- hend bezeichneten Kreditvertrag zustehen, und zwar auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des Kredits verlängert wird. Sollte der Vertrag nichtig sein, wirksam angefochten, widerrufen oder aufgehoben werden oder aus sonstigen Gründen unwirk- sam oder nicht vollziehbar sein, so sind auch alle hieraus resul- tierenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Bank gegen den Kreditnehmer gesichert. Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche 1 © 2012 Bank-Verlag GmbH 42.106 (06/12) Betrag des Amtsgerichts Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise Flurstück Flur in Worten: Für die oben genannte(n) Grundschuld(en) – nachstehend „die Grundschuld“ genannt – gelten ergänzend zu den in der Grund- schuldbestellungsurkunde getroffenen Regelungen folgende Vereinbarungen: Sicherungsgeber (Name und Anschrift) 2. Erweiterung des Haftungsumfanges durch Abtretung der Ansprüche auf Rückgewähr vor- und gleichrangiger Grund- schulden (1) Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andere Grundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werden der Bank hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- und gleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zin- sen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer Lö- schungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutie- rungserklärung sowie die Ansprüche auf Auszahlung des Über- erlöses im Verwertungsfalle abgetreten. Sollten diese Rückge- währansprüche an vorrangigen Grundschulden bereits anderwei- tig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertra- gung dieser Ansprüche abgetreten. (2) Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Bank sich bei Fälligkeit des Rückgewähranspruchs auch aus der ihr dann ab- zutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grund- schuld zusätzlich zu der oben genannten Grundschuld als weitere Sicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grund schuld gelten die Bestimmungen dieser Sicherungsvereinbarung ent- sprechend. (3) Die Bank ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüche dem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen. Bank-Vordrucke Mehr Sicherheit in der täglichen Bankpraxis I n Kooperation mit den Facharbeitskreisen des Bundesverbandes deutscher Banken entwickelt und aktualisiert die Bank-Verlag GmbH seit Jahrzehnten eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsvordrucke für die tägliche Praxis im kreditwirtschaftlichen Geschäftsverkehr. Das Angebot umfasst inzwischen mehr als 350 Vertragsvordrucke, die ihren Nutzern in der täglichen Arbeit nicht nur praktische Erleichterung bieten, sondern vor allem auch ein hohes Maß an Rechtskompetenz gewähren. Und das fortwährend, denn die Formulare unterliegen weiterhin einem ständigen inhaltlichen Monitoring unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur und vor allem der Bankpraxis. Die beiliegende Übersicht zeigt das Gesamtangebot der Verlagsvordrucke unterteilt in die einzelnen Geschäftsbereiche. Hinweise auf die unterschiedlichen Bezugswege finden Sie am Ende dieses Dokumentes. Haben Sie Fragen rund ums Formularwesen? Wir beantworten sie Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an! Sybille Linzenich, Produktmanagement, 0221/5490-427, [email protected] Martin Ehrle, Produktion (Print), 0221/5490-161, [email protected] Michael Stoll, Marketing/Vertrieb, 0221/5490-124, [email protected] Bank-Verlag GmbH Wendelinstraße 1 50933 Köln Geschäftsführer: Wilhelm Niehoff (Sprecher), Michael Eichler, Matthias Strobel – Amtsgericht Köln HRB 65, USt-ID-Nr. DE122794759

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Page 1: Bank-Vordrucke · Geschäftsbedingungen tand: 3 uartal 2015 1 Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Stand: 3. Quartal 2015

1

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank

1. Geltungsbereich und Änderungen dieserGeschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen füreinzelne Geschäftsbeziehungen(1) GeltungsbereichDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Ge-schäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischenGeschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gel-ten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpa-piergeschäft, für den kartengestützten Zahlungsverkehr, für den Scheck-verkehr, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr) Sonder-bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allge-meinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Konto-eröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischenGeschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nr. 14 dieserGeschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischenGeschäftsstellen.(2) Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin-gungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat derKunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek-tronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Homebanking),können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden,wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderun-gen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten alsgenehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbar-ten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihndie Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kundemuss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekannt-gabe der Änderungen an die Bank absenden.

2. Bankgeheimnis und Bankauskunft(1) BankgeheimnisDie Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tat-sachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt(Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nurweitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder derKunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunftbefugt ist. (2) Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen undBemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden,seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Anga-ben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bankanvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kre-ditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. (3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregistereingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich dieAnfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteiltjedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung desKunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbeson-dere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann,wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmthaben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende einberechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dar-gelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwür-dige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.(4) Empfänger von BankauskünftenBankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderenKreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.

3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

(1) Haftungsgrundsätze

Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Ver-schulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllungihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen füreinzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen et-was Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat derKunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verlet-zung der in Nr.11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwir-kungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be-stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchemUmfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

(2) Weitergeleitete Aufträge

Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form aus-geführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigungbetraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eige-nen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Diesbetrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderenKreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpa-pieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung derBank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

(3) Störung des Betriebs

Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr,Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zuvertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung,Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland)eintreten.

4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wennseine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Kunden kann die Bank zur Klärung der Verfü-gungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testa-mentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Un-terlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen derBank in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Bank kann auf dieVorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeug-nisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigteAbschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebstzugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Bank darfdenjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeich-net ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbeson-dere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn derBank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach An-fechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungs-berechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekanntgeworden ist.

6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bankgilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für Inlandskunden

Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehungdem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann dieBank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zustän-digen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen;dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Konto-Nummer

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Auftrag zur Erstellung einer Bürgschaft/Bürgschaft auf erstes Anfordernoder einer Garantie

Name und Anschrift der Bank

Ich/Wir bitte(n) Sie, eine Bürgschaft bzw. Bürgschaft auf erstes Anfordern oder Garantie – nachstehend einheitlich „Aval“ genannt – wie folgt zu erstellenoder erstellen zu lassen:

Begünstigter(Name und Anschrift)

Betrag/Währung/Zinsen

Art des Avals

einschließlich Zinsen und Kostenzuzüglich Zinsen

Bürgschaft Bürgschaft auf erstes Anfordern Garantie

Sonstiges AvalEinzelheiten:

AvalerstellendeBank

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Laufzeit

Avaltext

Besonderheiten/Sonderweisungen

Zu belastendesKonto

unbefristet2

Text gemäß Sonderanweisung/Anlage

Belasten Sie mich/uns auf Konto-Nr.mit Ihren Aufwendungen, Avalprovisionen und sonstigen Entgelten.

Begünstigten

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Korrespondenzbank im Lande des Begünstigten (indirektes Aval)

folgende Korrespondenzbank (indirektes Aval)

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Anzahlung

Lieferung

Zahlung

Leistung

Gewährleistung

1Name und Anschrift desjenigen, für dessen Rechnung das Aval erstellt werden soll, sind auf dem dafür vorgesehenen separaten Vordruck (41.570) aufzuzeichnen. 2Nur nach vor-heriger Absprache. 3Prozessbürgschaften müssen unbefristet sein.

Vertragserfüllung

für eigene Rechnung i.S. § 8 Geldwäschegesetz für fremde Rechnung i.S. § 8 Geldwäschegesetz1

(Bürgschaften i.d. R. für Begünstigte im Inland)Gewährleistungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften dürfen nur auf Grund individueller Absprachezwischen Auftraggeber und Begünstigten – also nicht auf Grund von AGB – auf erstes Anfordern zahlbar gestelltwerden. Prozessbürgschaften werden nicht als Bürgschaften auf erstes Anfordern ausgestellt.Zu den besonderen Risiken einer Bürgschaft auf erstes Anfordern beachten Sie bitte den Risikohinweisam Ende der umseitigen Bedingungen für das Avalgeschäft.

Mietkaution

Prozess-bürgschaft

Aktenzeichen Datum d. Entscheidung

Währung

Avalurkundeausgehändigt an

folgende Adresse (Name und Anschrift):

Übermittlungsweg Brief Telekommunikation Kurierdienst

befristet zum3

(Soweit nicht „Text gemäß Sonderanweisung/Anlage“ angekreuzt ist,soll Ihr Text oder der Text Ihrer Korrespondenzbank Verwendung finden.)

Auftraggeber (Name und Anschrift)

(Gegenstand der Lieferung/Leistung)

Bezeichnung des Kreditvertrages, ggf. Name und Anschrift des Kreditnehmers, falls mit dem Sicherungsgeber nicht identisch

1. SicherungszweckDie Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowiedie Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der

Eigentümer/Erbbauberechtigte(r) des belasteten Grundstücks; falls nicht mit den Sicherungsgebern identisch (Name und Anschrift)

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Bezeichnung der Grundschuld(en)

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Platzhalter

2

1

Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten An-sprüche der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischenGeschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindunggegen den Sicherungsgeber. Hat dieser die Haftung für Verbind-lichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (z.B.als Bürge), so sichern die Grundschuld, die Übernahme derpersönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähr-ansprüche die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erstab deren Fälligkeit.

Sicherung der Ansprüche, die der Bank aus dem nachste-hend bezeichneten Kreditvertrag zustehen, und zwar auchdann, wenn die vereinbarte Laufzeit des Kredits verlängert wird.Sollte der Vertrag nichtig sein, wirksam angefochten, widerrufenoder aufgehoben werden oder aus sonstigen Gründen unwirk-sam oder nicht vollziehbar sein, so sind auch alle hieraus resul-tierenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Bankgegen den Kreditnehmer gesichert.

Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuldmit Abtretung der Rückgewähransprüche

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Ban

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des Amtsgerichts

Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise

Flurstück

Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch von

Blatt Flur Band

in Worten:

Für die oben genannte(n) Grundschuld(en) – nachstehend „die Grundschuld“ genannt – gelten ergänzend zu den in der Grund-schuldbestellungsurkunde getroffenen Regelungen folgende Vereinbarungen:

Abt. III lfd. Nr.

Sicherungsgeber (Name und Anschrift)

2. Erweiterung des Haftungsumfanges durch Abtretung derAnsprüche auf Rückgewähr vor- und gleichrangiger Grund-schulden

(1) Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andereGrundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werdender Bank hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- undgleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zin-sen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer Lö-schungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutie-rungserklärung sowie die Ansprüche auf Auszahlung des Über-erlöses im Verwertungsfalle abgetreten. Sollten diese Rückge-währansprüche an vorrangigen Grundschulden bereits anderwei-tig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertra-gung dieser Ansprüche abgetreten.

(2) Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Bank sich beiFälligkeit des Rückgewähranspruchs auch aus der ihr dann ab-zutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grund-schuld zusätzlich zu der oben genannten Grundschuld als weitereSicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grund schuldgelten die Bestimmungen dieser Sicherungsvereinbarung ent-sprechend.

(3) Die Bank ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüchedem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen.

Bank-VordruckeMehr Sicherheit in der täglichen Bankpraxis

In Kooperation mit den Facharbeitskreisen des Bundesverbandes deutscher Banken entwickelt und aktualisiert die Bank-Verlag GmbH seit Jahrzehnten eine Vielzahl

unterschiedlicher Vertragsvordrucke für die tägliche Praxis im kreditwirtschaftlichen Geschäftsverkehr.

Das Angebot umfasst inzwischen mehr als 350 Vertragsvordrucke, die ihren Nutzern in der täglichen Arbeit nicht nur praktische Erleichterung bieten, sondern vor allem auch ein hohes Maß an Rechtskompetenz gewähren. Und das fortwährend, denn die Formulare unterliegen weiterhin einem ständigen inhaltlichen Monitoring unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur und vor allem der Bankpraxis.

Die beiliegende Übersicht zeigt das Gesamtangebot der Verlagsvordrucke unterteilt in die einzelnen Geschäftsbereiche. Hinweise auf die unterschiedlichen Bezugswege finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

Haben Sie Fragen rund ums Formularwesen?

Wir beantworten sie Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an!

Sybille Linzenich, Produktmanagement, 0221/5490-427, [email protected]

Martin Ehrle, Produktion (Print), 0221/5490-161, [email protected]

Michael Stoll, Marketing/Vertrieb, 0221/5490-124, [email protected]

Bank-Verlag GmbH • Wendelinstraße 1 • 50933 KölnGeschäftsführer: Wilhelm Niehoff (Sprecher), Michael Eichler, Matthias Strobel – Amtsgericht Köln HRB 65, USt-ID-Nr. DE122794759

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Stand: 3. Quartal 2015

2BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.000

Allgemeine Geschäftsbedingungen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.001

Allgemeine Geschäftsbedingungen ENGLISCH (ohne Disclaimer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.011

Allgemeine Geschäftsbedingungen FRANZÖSISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.002

Allgemeine Geschäftsbedingungen SPANISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.004

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.303

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.302

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und Gesellschaften von Patentanwälten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.304

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.301

Bedingungen für Datenfernübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.008

Bedingungen für Datenfernübertragung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47508

Bedingungen für die girocard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.401

Bedingungen für des Sparverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.102

Bedingungen für den Scheckverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.271

Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern/Annahme von Verwahrstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.970

Bedingungen für das Online-Banking . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.000

Bedingungen für den Überweisungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.001

Bedingungen für den Überweisungsverkehr ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.501

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.005

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 48.505

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.007

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . 48.507

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.008

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 48.508

Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.601

Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.501

Auslegemappe mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Info siehe Seite 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.101

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.002

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Special Conditions for Dealings in Securities) ENGLISCH . . . . 43.004

Sonderbedingungen für Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.005

Sonderbedingungen für Termingeschäfte (Special Conditions for Forward Trading) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 43.019

Verhaltenskodex für Hypothekarkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.100

Bedingungswerke

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Stand: 3. Quartal 2015

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Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedigungen Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung der Regelung der Wohnungsvermittlung hat zu einer teilweisen Überarbeitung der Nr. 12 AGB-Banken geführt. Parallel dazu wurde auch die Nr. 5 AGB Banken angepasst. Hintergrund dieser Änderungen ist die Entscheidung des XI. BGH-Zivilsenates vom 8. Oktober 2013 zur Unwirksamkeit einer vergleichbaren Regelung in Nr. 5 AGB-Sparkassen. Das Datum des formalen Inkrafttretens der neuen AGB-Banken (Stand 07/14) war der 15. Juli 2014 (siehe auch BdB-Info 2014/00089 vom 14.03.2014).

Bedingungen zum Überweisungs- und Lastschriftverkehr

Die laut EU-Migrationsverordnung 260/2012 vorgesehene Ablösung der inländischen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 hat zu einer Vielzahl von Änderungen in den Geschäfts- und Sonderbedingungen im Vordruck-Programm der Bank-Verlag GmbH geführt. Die Bedingungen zum Abbuchungsauftragslast-schriftverfahren wurde aus dem Programm genommen, die weiteren Bedingungswerke stehen in einer aktualisierten Fassung sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung. Hinweis: Im Zusammenhang mit dem am 9. Januar 2014 geäußerten Vorschlag der Europäischen Kommission, noch für weitere sechs Monate den Parallelbetrieb der Altverfahren zu ermöglichen, hat der Bundesverband deutscher Banken mit Schreiben vom 24. Januar 2014 eine BdB-Info (2014/00032) veröffentlicht. Das Abbuchungsauftragsverfahren, das nicht Teil der o.g. Übergangslösung ist, ist zum 1. Februar 2014 eingestellt worden. Eine Anpassung der bereits vereinbarten Kunden-bedingungen (Stand 02/14) ist nicht vorgesehen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die genannte BdB-Info.

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Stand: 3. Quartal 2015

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Kontoeröffnung

Antrag auf Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.217dazu: P-Konto-Information – Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.218

Ablehnung der Eröffnung/Kündigung eines „Girokonto für jedermann“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.219

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Kontoeröffnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.401

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Kontoeröffnung) ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.501

Eröffnung von Einzel-Konten/-depots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.220

Eröffnung von Einzel-Konten/-depots (ohne SCHUFA-Klausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.270dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.220

Eröffnung von Einzel-Konten/-depots ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.520dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.520

Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.223dazu neu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.225

Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.523dazu neu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.525

Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) . . . . . . . . . . . 40.226

Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) (ohne SCHUFA-Klausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.276dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.226

Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.526dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526

Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit gemeinschaftl. Verfügungsberechtigung („Und-Konto“) . . . . 40.227

Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit gemeinschaftl. Verfügungsberechtigung („Und-Konto“) (ohne SCHUFA-Klausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.277dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.226

Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit gemeinschaftl. Verfügungsberechtigung („Und-Konto“) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.527dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526

Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.232dazu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.221 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.222 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen . . . . . . . . . . . . . . . 41.223

Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.532dazu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.521 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.522 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen ENGLISCH. . . . . . 41.523

Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.235

Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.535

Kontoeröffnung

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Stand: 3. Quartal 2015

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Struktur der KontoeröffnungsformulareDas Geldwäschegesetz aus dem Jahr 2008 und seine weitreichenden Bestimmungen zu kunden bezogenen Sorgfaltspflich-ten hatten auch zu einer grundlegenden Überarbeitung der Kontoeröffnungs formulare im Programm der Bank-Verlag GmbH geführt. Insbesondere die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten – diese unterscheidet sich bekanntlich wesentlich von der nach alter Gesetzgebung – erfolgt seither über komplett neu konzipierte Erfassungsbögen, die – je nach Geschäfts-fall – zwingend zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzuziehen sind. Für die Aufzeichnung der zu erhebenden Daten bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ist ein eigener Vordruck entwickelt worden.Die weiteren Regelungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention von 2012 führten zu weiteren Anpassungen; hier insbesondere die Pflicht zur Prüfung sowohl des Vertragspartners als auch des wirtschaftlich Berechtigten auf einen möglichen PEP-Status.

DGSD-Umsetzungsgesetz: Informationspflichten nach § 23a KWG seit 3. Juli 2015Im Zusammehang mit der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive – DGSD-Umsetzungsgesetz) sind neue Informationspflichten nach § 23a KWG zu erfüllen: Diese sehen unter anderem vor, Einleger-Kunden mit einem in Form und Inhalt vorgegebenen „Informationsbogen für den Einleger“ über Umfang und Höhe der gesetzlichen Sicherung zu informieren. Der Bank-Verlag stellt diesen Informationsbogen in deutscher und englischer Sprache unter den Vordrucknummern 40.210 (deutsch) und 40.510 (englisch) in BVForms zur Verfügung. Eine entsprechende Ergän-zung hat auch der Preisaushang (40.950) erfahren. Das Gesetz ist zum 3. Juli 2015 in Kraft getreten. (Siehe auch BdB-Info 2015/00135 vom 11. Mai 2015.) Die Pflicht, Einleger darüber zu informieren, welche Einlagen nicht gesichert sind, bleibt weiterhin bestehen. Dies erfolgt wie bisher in Nr. 20 der AGB-Banken (keine Änderung!), im Preisaushang (s.o.) und über die Formulare „Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung“ (40.021 bzw. 40.221). Diese beiden Vordrucke sowie die jeweiligen englischen Fassungen wurden leicht modifiziert und stehen ebenfalls in BVForms zur Verfügung.

FATCA: Anpassung der Bank-Verlagsvordrucke für den KundenannahmeprozessSeit 1. Juli 2014 müssen die deutschen Banken im Neugeschäft ihren Kundenannahmeprozess gemäß dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (IGA D-USA) angepasst haben.Eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Umsetzung dieses Abkommens hat mit der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (Bundesratsdrucksache 234/14) am 11. Juli 2014 die Zustimmung des Bundesrats erfahren und ist rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft getreten (siehe BdB-Info 2014/00216 vom 17. Juni 2014). Der Bank-Verlag hat seine Vordrucke für die Kontoeröffnung entsprechend modifiziert; der Bank-Verlag führt in seinem Programm keinen standardisierten Erfassungs-bogen für eine Kunden-Selbstauskunft.) Über Vordruck-Änderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Common Reporting Standard (CRS) und dem ge-planten Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung des EU-Amtshilfegesetzes werden wir zur gegebenen Zeit informieren.

Kontoeröffnung

Informationsbogen für den Einleger gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 KWG (für Institute, die auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen sind) . . . . . . . . . . . . . . . . 40.210

Informationsbogen für den Einleger gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 KWG (für Institute, die auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen sind) ENGLISCH . . . . . . 40.510

Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten (ergänzend zur Konto-/Depoteröffnung) . . . . . . . 43.220

Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.520

Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.002

Vertretung/Vollmacht

Bestätigung von Unterschriftsproben und Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.229

Konto-/Depotvollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.239

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Stand: 3. Quartal 2015

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Konto-/Depotvollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.539

Konto-/Depotvollmacht für ein einzelnes Konto/Depot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.237

Konto-/Depotvollmacht für ein einzelnes Konto/Depot ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.537

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . 40.296

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für ein einzelnes Konto/Depot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.294

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.295

Konto-/Depotvollmacht für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer. . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.236

Konto-/Depotvollmacht für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer ENGLISCH . . . . . . . . 40.536

Vertrag zu Gunsten Dritter (Kontoguthaben/Sparbriefe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.251

Vertrag zu Gunsten Dritter (Wertpapierdepot) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.252

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei BGB-Gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.240

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei BGB-Gesellschaften ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.540

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Einzelkaufleuten, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.290

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Einzelkaufleuten, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.590

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.292

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.592

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Vereinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.291

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Vereinen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.591

Vollmacht für Anderkonten/Anderdepots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.305

Vollmacht für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.222

Vollmacht für den Todesfall ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.522

Vorsorge-Vollmacht für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.256

Vorsorge-Vollmacht für ein einzelnes Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.257

Vorsorge-Vollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.259

Kontoführung

Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.215

Anzeige über die Verwahrung und Verwaltung fremden Vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.238

Auftrag zur Übertragung von Konten/Depots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.242

Konto-/Depotvollmacht – VorsorgevollmachtDie „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ umfasst jeweils eine „Anweisung des Kontoinhabers an den Bevollmäch-tigten“, die aber ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem betrifft. Die Bank erlangt hiervon keine Kenntnis und unterliegt daher auch keinen Prüfungspflichten. Gleichwohl wird der Vollmachtgeber durch die im Vordruck enthaltenen „wichtigen Hinweise für den Kontoinhaber/Vollmachtgeber“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Vorsorgevollmacht um eine unbedingte Vollmacht handelt, von der der Bevollmächtigte jederzeit Gebrauch machen kann.

Vollmacht/Vertretungsberechtigung

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Stand: 3. Quartal 2015

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Briefschließfach-Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.228

Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug (gewerbl.) gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG . . 41.232

Haftungserklärung von Erben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.293

Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.248

Kundeninformation zum Girokontowechsel bei Privatkunden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.241

Mitteilung über Änderung Anschrift/Konto (Selbstklebepostkarte) 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.243

Postabholer-Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.228

Verdachtsanzeige und Verdachtsmeldung nach § 261 StGB bzw. §§11 und 14 Geldwäschegesetz . . . . . . . . . 41.573

Anderkonten/-depots

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.303

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.302

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und

Gesellschaften von Patentanwälten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.304

Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.301

Eröffnung von Anderkonten/Anderdepots für Angehörige der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.311

Eröffnung von Anderkonten/Anderdepots für Notare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.310

Eröffnung von Anderkonten/Anderdepots für Rechtsanwälte und Gesellschaften von Rechtsanwälten bzw. Patentanwälte und Gesellschaften von Patentanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.309

Vollmacht für Anderkonten/Anderdepots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.305

Lastschriftsperren

Gesamtsperre eines Kontos für SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.615

Teilsperre per Positivliste für SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.616

Teilsperre per Negativliste für SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.617

Begrenzung von SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.618

Widerruf eines SEPA-Basislastschrift-Mandats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.619

Auskunft (im Interbankenverkehr)

Direktnachfrage; Nr. II. 3 des SEPA-Inlands-Überweisungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.621

Kettennachfrage; Nr. II. 3 des SEPA-Inlands-Überweisungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.622

Telekommunikative Anfrage zur Rücküberweisung; Nr. II. 4 des SEPA-Inlands-Überweisungsabkommens . . . 46.623

Auskunft

Auskunftsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.245

Auskunftserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.246

Bankauskunft (Erteilung einer Auskunftsermächtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.244

Erteilung einer Auskunft mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.247

Wohnungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.351

Kontoführung

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Stand: 3. Quartal 2015

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Lastschriftinkasso

Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.600

Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.601

Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften ENGLSICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.500

Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) ENGLSICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.501

SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften (solo) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.604

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für SEPA-Firmenlastschriften (solo) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.608

Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch

Vereinbarung über die Teilnahme eines Service-Rechenzentrums am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.012

Richtlinie für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.013

Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.014

Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.015

Sparverkehr

Antrag des Vermieters auf Eröffnung eines Sparkontos für Mietkaution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.550

Auftrag an den Arbeitgeber bei Arbeitgeberwechsel zur Überweisung Vermögenswirksamer Leistungen . . . . . 41.703

Bedingungen für den Sparverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.102

Berechnungsbogen Sparerfreibeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.564

Spareinlagenkündigung/Änderungsmitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.553

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung. . . . . . . . . . . . 41.563

Vordrucke im LastschriftinkassoDie im Verhältnis Lastschrifteinreicher und Inkassostelle geltende Lastschriftinkasso-Vereinbarung ist mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtline Ende 2009 angepasst worden. Zwingend gekoppelt an diese Vereinbarung sind separate, in 2009 neu eingeführte „Bedingungen für den Lastschrifteinzug“ (46.601), die ebenso wie die Vorlagen zur Einholung verschiedener Lastschriftmandate über das elektronische Vordruck-Programm des Bank-Verlags bezogen werden können.Mit Stichtag 9. Juli 2012 wurden die Bedingungen für den Lastschrifteinzug – ebenso wie die Kundenbedingungen auf der Zahler seite – angepasst. Hintergrund der Änderungen: Mit der durch die neuen Bedingungen wirksam werdende Vorautori-sie rung der (Zahler-)Bank durch den Zahler war die wesentliche Grundlage geschaffen worden, um in der Vergangenheit erteilte Einzugsermächtigungen künftig auch für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren verwenden zu können. (Eine wirksame Autorisierung sowohl des Zahlungsempfängers als auch der Zahler-Bank erfolgte bis dato ausschließlich durch das Einholen eines SEPA-Mandats.)

Die gesetzlichen Vorgaben der SEPA-Verordnung sowie des SEPA-Begleitgesetzes haben zum 1. Februar 2014 erneut zu weit-reichenden Änderungen in den Inkassobedingungen geführt, insbesondere auch durch den Wegfall des inländischen Abbu-chungsauftragslastschriftverfahrens. Entsprechend entfallen sind außerdem die Formvorlagen für das Einholen einer Einzugs-ermächtigung oder die bislang angebotenen Vordrucke für das Einholen sogenannter Kombimandate. (Für neu vereinbarte Lastschrifteinzüge müsse seit diesem Stichtag ausschließlich SEPA-Mandate eingeholt werden.)

Hinweis: Im Zusammenhang mit dem am 9. Januar 2014 geäußerten Vorschlag der Europäischen Kommission, noch für wei-tere sechs Monate den Parallelbetrieb der Altverfahren zu ermöglichen, hat der Bundesverband deutscher Banken mit Schrei-ben vom 24. Januar 2014 eine BdB-Info (2014/00032) veröffentlicht. Das Abbuchungsauftragsverfahren, das nicht Teil der o.g. Übergangslösung ist, ist zum 1. Februar 2014 eingestellt worden.

Kontoführung

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Stand: 3. Quartal 2015

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Sparbucheinzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.555

Sparbuchverlust Anzeige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.556

Verpfändungserklärung (Mietkaution) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.552

Vertrag über die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.704

Vermögenswirksame Leistungen – Anzeigepflichten des Kreditinstituts nach §8 VermBDV bei schädlicher Verfügung (nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.708

Tresor, Schließfach, Schrankfach, Verwahrstücke

Anmietung eines Schrankfaches mit Kontrollkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.975

Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern/Annahme von Verwahrstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.970

Einlieferungsschein für Verwahrstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.978

Empfangsbestätigung Tag-/Nachttresor mit Bedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.960

Schrankfach-Benutzungskarte 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.974

Schrankfach-Vollmacht und Schrankfach-Vollmacht für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.971

Vollmacht für Verwahrstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.979

Einlagensicherung

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.221

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung (für bestimmte in Deutschland ansässige Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.021

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung ENGLISCH analog 40.221 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.521

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung ENGLISCH analog 40.021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.051

Sparverkehr

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung41.563 Freistellungsauftrag (gemeinschaftliche Veranlagung/Einzelveranlagung) – amtliches Muster ab sofort Version 08/13Neu seit 2010: Freistellungsaufträge können nur noch mit Wirkung zum Kalenderjahresende widerrufen oder befristet werden. Eine Herab-setzung bis zu dem im laufenden Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Wie schon seit 2009 ist die Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten oder Depots beim selben Institut nicht möglich.Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge beinhaltet seit 2010 gleichzeitig einen Antrag auf ehegattenübergreifende Verlust-verrechnung. Für die – seit dem Kalenderjahr 2010 mögliche – ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist Voraussetzung, dass es sich um zusammen veranlagte Ehegatten handelt, die gegenüber dem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungs- auftrag erteilt haben. Erteilen Eheleute einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, haben die Kreditinstitute die übergreifende Verlustverrechnung durchzuführen. Ehegatten können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 0 € erteilen. Dies ist erforderlich, wenn Ehegatten eine übergreifende Verlustverrechnung vom Kreditinstitut durchführen lassen möchten, ihr gemeinsames Freistellungsvolumen aber schon bei einem anderen Institut ausgeschöpft haben.Neu seit 2011:Der Vordruck enthält zusätzliche Felder zur Erfassung der steuerlichen Identifikationsnummer sowohl für den Antragsteller als auch ggf. für den Ehegatten. Neu in 2013: Die einkommensteuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit Ehegatten findet ihren Niederschlag im „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ (Bundesgesetzblatt I 2013, Seite 2397) und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Dies führt im Freistellungs-auftrag zu redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen bei der formalen Bezeichnung der Antragssteller.

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Stand: 3. Quartal 2015

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Preis- und Leistungsverzeichnis/Preisaushang

Preisaushang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.950

Preis- und Leistungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.954

Auslegemappe mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Info siehe Seite 20). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.104

Rechtsgutachten für Sicherheitenverträge

Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.004

Bestellung von Grundschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.005

Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.006

Import-/Exportfinanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.007

Vordruck zur Einlagensicherung in zwei Versionen Der Vordruck „Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung“ steht in zwei Versionen zur Verfügung:Vordruck 40.221 gilt für alle Kreditinstitute, die das Einlagengeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft oder das Emissions-geschäft betreiben und die sowohl dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken als auch der – nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eingerichteten – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen sind.Vordruck 40.021 ist zu verwenden von unselbständigen Zweigniederlassungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken und bei denen die gesetzliche Grundsicherung ihrer Einlagen über ihr Heimatland erfolgt. Einhergehend mit den Mitte Oktober 2011 beschlossenen Änderungen zum Statut des Einlagensicherungsfonds des Bun-desverbandes deutscher Banken e.V. und der parallelen Änderung von Nummer 20 Absatz 1 AGB-Banken sind auch diese Vordrucke entsprechend angepasst worden.

Änderungen im Preis- und LeistungsverzeichnisDas mit Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie zum 31. Oktober 2009 umfangreich geänderte Preis- und Leistungsver-zeichnis hat seit Anfang 2012 weitere Anpassungen erfahren:Gleich zum Jahresbeginn trat die neue Frist für SEPA-Überweisungen von bis dato 2 Geschäftstagen auf 1 Geschäftstag in Kraft (Änderung auf Seite 12 des PLV). Einhergehend mit der Verkündung der SEPA-Migrationsverordnung Ende März 2012 im EU-Amtsblatt gilt das Preisgleichheits-gebot in Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung 924/2009 („EU-Preisverordnung“) auch für Euro-Zahlungen über 50.000 € (siehe auch BdB-Info Nr. 5, März 2012). Ausgetauscht wurden die Seiten 13 und 15, entfallen ist hier die Vorbelegung „Überweisung über .... Euro“ in der Tabelle „Überweisungsmodalitäten“.Mit Inkrafttreten der neuen Lastschriftbedingungen am 9. Juli 2012 wurde auch die optionale Preisklausel für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift wirksam. Diese neue Preisposition ist nunmehr im Preis- und Leistungsverzeichnis (40.954) auf den Seiten 19 und 20 abgebildet (Kapitel B, Abschnitt III. Zahlungen aus Lastschriften). Und schließlich: Die gesetzlichen Vorgaben der SEPA-Verordnung sowie des SEPA-Begleitgesetzes haben zum 1. Februar 2014 erneut zu weitreichenden Änderungen auch im Preis- und Leistungsverzeichnis. Betroffen ist das Kapitel B; hier einzelne Positionen zum Überweisungs- und Lastschriftverkehr u.a. Wegfall der Preispositionen für das Abbuchungsauftragslastschrift-verfahren.

Mit Urteil vom 13. Mai 2014 hat der XI. BGH-Zivilsenat die AGB-rechtliche Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Entgeltes im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages für unwirksam erklärt. (Siehe auch BdB-Info 2014/00172 vom 13. Mai 2014). Sowohl im Preisaushang sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis wurden die enthaltenen Preispositionen für den Eintrag eines Bearbeitungsentgeltes bei Privatkrediten entfernt.

Preis- und Leistungsverzeichnis

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Stand: 3. Quartal 2015

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Zertifizierung der Sicherheiten-Vordrucke nach CRR ab Januar 2014Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) sowie die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Directive – CRD IV) gelten seit 1. Januar 2014. Die Verord-nung hat weitreichende Auswirkungen auf die Kreditsicherungspraxis, sofern Banken Kreditsicherheiten zur Eigenkapital­minderung einsetzen. Bisher war dieser Themenkomplex in Umsetzung der Bankenrichtlinie in der Solvabilitätsverordnung ge-regelt, insbesondere in den §§ 154 ff. SolvV, dem Kapitel 5 der Solvabilitätsverordnung (siehe auch BdB­Info vom 4. November 2013).Nach § 194 Abs. 1 CRR müssen Kreditinstitute, die ihre bei der Kreditvergabe hereingenommenen Sicherheiten eigenkapital-mindernd anrechnen lassen, seit 1. Januar 2014 zudem die jederzeitige Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieser Sicherheit durch ein Rechtsgutachten belegen. Dieses Rechtsgutachten muss von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und schriftlich begründet sein.Der Bank­Verlag, der seit über 30 Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) ein um-fangreiches Formularprogramm aufgebaut hat, stellt seit Jahresbeginn 2014 für die standardisierten Kreditsicherungsverträge auch entsprechende Rechtsgutachten zur Verfügung. Unabhängiger Gutachter ist der BdB­Arbeitskreis Kredit­ und Kredit­sicherungsrecht, der parallel zur Vordruckentwicklung die regelmäßige Begutachtung auf Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der zur Verwendung empfohlenen Vertragswerke – gegliedert nach übergeordneter Art der Sicherheiten – durchführt und in einem Zertifikat bescheinigt.

Rechtsgutachten

Seit 1. Januar 2014 bietet der Bank­Verlag über sein Formularprogramm BVForms® online Rechtsgutachten zu den nachfol-gend genannten Sicherheiten: Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld, Bestellung von Grundschulden; Bürgschaft; Import­/Exportfinanzierung; Sicherungsübereignung; Sicherungszession; Verpfändung von Rechten; Verpfändung von beweg-lichen Sachen.Wichtiger Hinweis: Das jeweilige Rechtsgutachten bezieht sich dabei ausschließlich auf die im Gutachten aufgeführten Kredit-sicherheiten­Formularverträge aus dem Programm der Bank­Verlag GmbH in der jeweils aktuellen gültigen Fassung.

Kreditsicherheiten

Sicherungsübereignung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.008

Sicherungszession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.009

Verpfändung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.010

Verpfändung von beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.011

Grundpfandrecht

Abtretung einer Grundschuld an die Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.112

Abtretung einer Grundschuld durch die Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.125

Anschreiben an den Notar wegen Bestellung einer vollstreckbaren Grundschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.111

Anzeige über die Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr von Grundschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.113

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Stand: 3. Quartal 2015

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Auftrag zur Freigabe von Grundsicherheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.128

Bestellung einer Briefgrundschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.108

Bestellung einer Buchgrundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.107

Bestellung einer Eigentümer-Briefgrundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.109

Bestellung einer Grundschuld ohne Vollstreckungsunterwerfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.129

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (grundpfandrechtl. gesicherter Kredit). . . . . . . . . . . . 40.405

Grundstücksbelastung – Anmeldung und Versicherungsbestätigung zur Gebäudefeuerversicherung bei Bestehen einer Zeitwert- und Neuwertversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.137

Grundstücksbelastung – Anmeldung und Anmeldebestätigung zur Versicherung mit Wiederherstellungsklausel (ausgenommen Gebäudefeuerversicherung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.139

Löschungsbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.117

Negativerklärung mit Grundschuldbestellungsverpflichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.120

Pfandentlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.119

Rangrücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.116

Sicherungsschein für Kreditgeber/Leasinggeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.140

Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.106

Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche(mehrere Sicherungsgeber) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.105

Teilabtretung einer Grundschuld durch die Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.127

Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung und Abtretung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag . . . . . . . . . . 42.114

Verpfändung des Anspruchs aus der Auflassung (des Anwartschaftsrechts) und Abtretung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.115

Bürgschaft

Anzahlungsbürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.173

Auftrag zur Erstellung einer Bürgschaft/Bürgschaft auf erstes Anfordern oder einer Garantie. . . . . . . . . . . . . . . 42.171

Bauhandwerkerbürgschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.175

Bestätigung der Bürgschaftsübernahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.143

Einkommens- und Vermögensangaben des Bürgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.147

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Bürgschaft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.402

Kreditsicherheiten

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Stand: 3. Quartal 2015

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Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Kreditantrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.403

Entlassung aus der Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.144

Vertragserfüllungsbürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.174

Finanzierungsbestätigung (für Fertighaushersteller) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.134

Finanzierungsbestätigung (für Fertighaushersteller) mit Bürgschaftserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.135

Kreditauftrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.104

Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft zur Sicherung bestimmter Forderungen der Bank. . . . . . . . . . 42.145

Sicherungsübereignung

Antrag auf Ausstellung eines Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins (Kreditgeber) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.263

Antrag auf Ausstellung eines Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins (Leasinggeber) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.265

Anlage zum Sicherungsübereignungsvertrags – Aufstellung des Sicherungsgutes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.259

Bericht über Warenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.264

Bericht über die Prüfung von Maschinen/Geschäftseinrichtung/Mobiliar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.266

Anlage zum Prüfungsbericht (Waren/Maschinen/Geschäftseinrichtung/Mobiliar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.267

Exportfinanzierung (Einzelvertrag) mit Sicherheitenbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.170

Exportfinanzierung (Mantelvertrag) für die Bevorschussung von Exportinkassodokumenten mit Sicherheitenbestellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.171

Importfinanzierung (Einzelvertrag) mit Sicherheitenbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.168

Importfinanzierung (Mantelvertrag) mit Sicherheitenbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.169

Kraftfahrzeug-Sicherungsübereignungsvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.261

Raumsicherungsübereignungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.254

Raumsicherungsübereignungsvertrag mit engem Sicherungszweck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.255

Sicherungsübereignung einzelner Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.252

Sicherungsübereignungsvertrag: Anlage Aufstellung des Sicherungsgutes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.259

Verpfändung

Anzeige über die Verpfändung von Sparguthaben, Sparbriefen, Festgeldern, Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . 42.282

Verpfändung beweglicher Sachen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.271

Verpfändung von Spargutgaben, Sparbriefen, Festgeldern, Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.280

Verpfändung von Spargutgaben, Sparbriefen, Festgeldern, Wertpapieren, die bei einem anderen Kreditinstitut unterhalten werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.281

Zession

Abtretung der Ansprüche gegen die Kassenärztliche Vereinigung/ Kassenzahnärztliche Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.408

Abtretungsanzeigen an die Kassenärztliche Vereinigung/Kassenzahnärztliche Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . 42.409

Abtretung einzelner Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.404

Abtretung einzelner Forderungen mit sofortiger Offenlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.422

Abtretung von Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.410

Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.405

Bürgschaft/ Widerrufsbelehrung

Kreditsicherheiten

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Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag (Zwischenfinanzierung von Bauvorhaben) mit Abtretung von Grundschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.407

Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen mit weitem Sicherungszweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.429

Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen mit engem Sicherungszweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.430

Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen mit engem Sicherungszweck (Betragsmäßig begrenzt) . . . . . 42.431

Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.432

Abtretung/Verpfändung von Lohnsteuerjahresausgleich mit Anzeige an Finanzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.287

Anzeige des Zedenten bei Forderungsabtretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.423

Anzeige über die Abtretung von Ansprüchen aus einem Arbeitseinkommen/Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . 42.406

Anzeige über die Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.412

Anzeige nach § 29 Abs.1 EstDV (Anzeigepflichten bei Versicherungsverträge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.180

Anzeige über die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen an die Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.436

Anzeige über die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen (Rückabtretungsanzeige) . . . . . . . . . . . . . . 42.437

Bestandsliste zum Mantelzessions-/Globalzessionsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.435

Einholung einer Abtretungsbestätigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.425

Forderungsaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.417

Globalzessionsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.401

Globalzessionsvertrag mit engem Sicherungszweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.403

Mantelzessionsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.402

Offenlegung einer Globalzession. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.426

Offenlegung Abtretung von Bezügen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.355

Zessionsliste zum Mantelvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.434

Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung bei Kontoeröffnung* im Fernabsatz (*inkl. Vereinbarung Zahlungsdiensterahmenvertrag, „GeldKarte“-System und geduldete Überziehung) . . . . . 42.158

Widerrufsbelehrung für Verbraucherkreditverträge, die keinem verbraucherkreditvertragsrechtlichen Widerrufsrecht nach § 495 BGB unterliegen (z.B. Förderdarlehen) im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.159

Widerrufsbelehrung nach Art. 246 Anlage 1 EGBGB bei (im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen) hereingenommenen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.150

Kreditsicherheiten

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Stand: 3. Quartal 2015

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Kredit und Kreditsicherheiten

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (2010) und Verbraucherrechterichtlinie (2014)

Seit Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht und dem einhergehenden Gesetz zur Schaffung von Musterwiderrufsinformationen für Verbraucherdarlehensverträge im Sommer 2010 bietet die Bank-Verlag GmbH im Rahmen ihres Vordruckprogramms neben den Standardformularen zur Widerrufsbelehrung (auf Basis der gesetzlichen Gestaltungshin-weise nach dem Muster in Artikel 246 Anlage 1 EGBGB) auch eine Reihe von Widerrufsinformationen (gemäß Artikel 247 Anlage 6 EGBGB) zur Integration in den jeweiligen Verbraucherkreditvertrag bzw. in die entsprechenden vorvertraglichen Informationen. Außerhalb der verbraucherkreditvertragsrechtlichen Widerrufsinformation nach Art. 247 Anlage 6 EGBGB, also z. B. im Bereich des Fernabsatzrechts, ist eine gesetzliche „Widerrufsbelehrung“ nach Maßgabe des gesetzlichen Musters in Art. 246 Anlage 1 EGBGB zu erteilen. Durch das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über ver-bundene Verträge“, das im August 2011 in Kraft getreten ist, waren in den „gesetzlichen Gestaltungshinweisen“ dieser Muster umfangreiche Modifikationen vorgenommen worden, die sich auch auf die Widerrufsbelehrungen/-informationen im Programm der Bank-Verlag GmbH ausgewirkt hatten.Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung der Regelung der Wohnungs-vermittlung“ wurden am 13. Juni 2014 weitere Anpassungen des 3. Corrigendums zur Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt.Betroffen von kleineren Änderungen sind in diesem Zusammenhang die Vorlagen zur Erteilung von Vorvertraglichen Informa-tionen gemäß der „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (bislang Art. 247 § 2 Anlage 3 bis 5 EGBGB; nunmehr Art. 247 § 2 Anlage 4 bis 6 EGBGB) sowie die dem BdB-Leitfaden angehängten Muster 1 bis 7 für die Erteilung von Widerrufsinformationen und Muster 8, 9 und 10 für die Erteilung von Widerrufsbelehrungen.

Vorvertragliche InformationspflichtenVorvertragliche Informationspflichten nach Vorlage der im Bundesgesetzblatt vom 3. August 2009 abgebildeten Grundmuster der• Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“• Anlage 5 (zu Artikel 247 § 2) „Europäische Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten“• Anlage 6 (zu Artikel 247 § 2) „Europäisches Standardisiertes Merkblatt für Immobiliardarlehensverträge“

WiderrufsinformationenDas Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen (nach § 495 BGB) sieht vor, an die Stelle der Widerrufsbelehrung eine vertragliche Pflichtangabe über das Widerrufsrecht, die sogenannten „Widerrufsinformationen“, in den eigentlichen Darlehens-vertrag zu integrieren. Am 29. Juli 2010 war das „Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdar-lehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlerrechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Allerdings gibt es darin kein einheitliches, standardisiertes (Formular-)Muster, da je nach widerrufsrelevanter Fallgestaltung (z.B. ein grundpfandrechtlich oder ein nicht grundpfandrechtlich gesicherter Verbraucherdarlehensvertrag, ein einfacher oder ein „verbundener Vertrag“ etc.) jeweils unterschiedliche Formulierungsvarianten zu kombinieren sind. Kreditinstitute müssen in der Praxis also mit mehreren verschiedenen Vertragsklauseln zur „Widerrufsinformation“ arbeiten. Zur Erleichterung der Umsetzung sind in den BdB-Gremien seinerzeit für verschiedene, in der Praxis häufiger anzutreffende Geschäftsvarianten insgesamt neun Mustertexte für eine „Widerrufsinformation“ entwickelt worden. Hinweis: Die o.g. Unterlagen inklusive des aktuellen BdB-Leitfadens stehen ausschließlich den Kunden der Formularplattform BVForms® online zur Verfügung.

WiderrufsbelehrungFür Verbraucherkreditverträge, die keinem verbraucherkreditvertragsrechtlichen Widerrufsrecht unterliegen (z. B. Förderdar-lehen, eingeräumte Überziehung), die aber in einer speziellen Geschäftssituation abgeschlossen werden (außerhalb von Geschäftsräumen oder Fernabsatz), ist weiterhin eine Widerrufsbelehrung zu erteilen. Hier gilt das gesetzliche Muster auf Basis der Gestaltungshinweise in Art. 246b Anlage 3 EGBGB-neu. Diese „Widerrufsbelehrung“ kann auch weiterhin separat, also auf einem gesonderten Formular, gegenüber dem Verbraucher erteilt werden. Die Bank-Verlag GmbH hält dafür zwei Widerrufsbe-lehrungen im Programm vor.Ergänzt wird das Angebot durch eine (separate) Widerrufsbelehrung bei Bestellung einer Sicherheit durch einen Sicherungs-geber außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz.

(Siehe dazu auch BdB-Info vom 17. Mai und 21. Juli 2010, vom 30. Mai 2011 und vom 19. Juni 2012 sowie neu: BdB-Info 2013/00400 vom 28.10.2013 und 2014/00114 vom 31. März 2014.)

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Stand: 3. Quartal 2015

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Vorvertragliche Informationen für Sicherheitenverträge

Abtretung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.051

Abtretung einer Einzelforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.052

Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.053

Lohnzession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.054

Abtretung der Ansprüche aus einer Risikolebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.055

Abtretung von Miet- und Pachtforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.056

Erteilung eines Avalauftrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.057

Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.058

Sicherungsübereignung eines KFZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.059

Sicherungsvereinbarung zu einer Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche und Übernahme der persönlichen Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.060

Verpfändung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.061

Kredit und Kreditsicherheiten

NEU: Vorvertragliche Informationen (VVI) für Verträge mit Verbrauchern über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen werdenDie neuen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Verbraucherrechterichtlinie sehen darüber hinaus auch neue vorvertragliche Informationspflichten für Verträge mit Verbrauchern über Finanzdienstleistungen vor, so sie denn im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Anders als im Verbraucherkreditbereich gibt es dabei keine gesetzlichen Vorgaben für den Aufbau dieser VVI, wohl aber gelten gesetzliche Gestaltungshinweise für die Erteilung einer Widerrufsbelehrung (gemäß Art. 246b EGBGB-neu). In den Arbeitskrei-sen des Bundesverbandes deutscher Banken wurde daher ein neutrales Muster erarbeitet, das in Form eines tabellarischen Rasters die Informationspflichten auflistet, die bei Verträgen über Finanzdienstleistungen gegenüber Verbrauchern (im Fernab-satz oder außerhalb von Geschäftsräumen) erbracht werden müssen – siehe auch BdB-Info 2014/00114 vom 31. März 2014.

Aufbauend auf diesem neutralen Muster stellt der Bank-Verlag insgesamt elf Muster-VVI für gängige Geschäftsvorfälle im Zu-sammenhang mit dem Abschluss von Kreditsicherheitenverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen bereit.Diese Muster stehen sowohl als word-Vorlage als auch im Format PDF bereit, wobei das PDF-Dokument umfangreiche Erläute-rungen und Ausfüllhinweise für den Formularanwender enthält, die nicht für den Kunden bestimmt sind. Diese wurden aus der word-Vorlage bereits weitestgehend entfernt.

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Wertpapier- und Finanztermingeschäft

Angaben nach § 31 Abs. 4 und 5 WpHG (nach gesetzl. Vorgaben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.050

Anhang für Deckungsgeschäfte – Banken – Schiffspfandbriefe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.041

Anhang für Deckungsgeschäfte – Banken – Hypothekenpfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.043

Anhang für Deckungsgeschäfte – Banken – Öffentliche Pfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.045

Anhang für Deckungsgeschäfte – Vertragspartner – Schiffspfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.042

Anhang für Deckungsgeschäfte – Vertragspartner – Hypothekenpfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.044

Anhang für Deckungsgeschäfte – Vertragspartner – Öffentliche Pfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.046

Anhang für Devisengeschäfte/Optionen auf Devisengeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.016

Anhang für Devisengeschäfte/Optionen auf Devisengeschäfte ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.516

Anhang für Emissionsrechte zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.031

Anhang für Rohwarengeschäfte zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.024

Anhang für Rohwarengeschäfte zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . 44.524

Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“)für das Clearing von Derivaten über LCH.Clearnet Limited. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.039Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“)für das Clearing von Derivaten über LCH.Clearnet Limited ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.539Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“) für das Clearing von Kontrakten über die Eurex Clearing AG auf der Grundlage der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . 44.047

Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“) für das Clearing von Kontrakten über die Eurex Clearing AG auf der Grundlage der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen ENGLISCH . . . . 44.547

Anhang für Wertpapierderivate zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.032

Anhang Rahmenvertrag Wertpapierdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.035

Anhang über die vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.019

Anhang über die vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlungen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.519

Besicherungsanhang zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.020

Besicherungsanhang zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.520

Clearing-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“) . . . . 44.038 Clearing-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.538

Clearing-Rahmenvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.037

Clearing-Rahmenvereinbarung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.537

Effekteneinlieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.201

EMIR-Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.040EMIR-Anhang ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.540Hauptversammlung Einzelvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.521

Individualvereinbarung zum Besicherungsanhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.021

Individualvereinbarung zum Besicherungsanhang ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.521

KAGB-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen („Rahmenvertrag“) . . . . . . . . 43.036

Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit Kapitalanlagegesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.029

Wertpapier-/Finanztermingeschäft

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Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.033 und luxemburgischen Investmentaktiengesellschaften

Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentaktiengesellschaften . . . . . . . . . . . . 44.034

Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.035

Anhang zur Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . 44.036 (erlaubt die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Finanztermingeschäfte mit Investmentaktiengesellschaften)

Protokollierung der Anlageberatung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.052

Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten (ergänzend zur Konto-/Depoteröffnung) . . . . . . . 43.220

Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Termingeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.010

Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Termingeschäften ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.027

Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.015

Rahmenvertrag für Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.018

Rahmenvertrag Wertpapierdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.034

Rückgabe von Anteilen an offenen Immobiliensondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.055

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.002

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Special Conditions for Dealings in Securities) ENGLISCH . . . . 43.004

Sonderbedingungen für Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.005

Sonderbedingungen für Termingeschäfte (Special Conditions for Forward Trading) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 43.019

Vollmacht Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.029

Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.022

Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.522

Neu in 2014/15

43.036 KAGB-Anhang zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen („Rahmenvertrag“)Neuer KAGB-Anhang zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen zur Umsetzung der besonderen Anforderungen aus dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) und der Derivateverordnung an Wertpapierdarlehen und ersetzt somit funktional die bishe-rige Nr. 7 der Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit Kapitalanlagegesellschaften (siehe BdB-Info 2014/00201).

44.047 EUREX-Anhang zur Clearing-Rahmenvereinbarung Neuer Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“) für das Clearing von Kontrakten über die Eurex Clearing AG im Rahmen der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen (siehe BdB-Info 2014/00111).

44.038 Clearing-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“) und Version ENGLISCH (44.538)Überarbeitung im März 2015: Wegfall einzelner Begriffsdefinitionen sowie Umbenennung des Titels – Vorversion: Anhang für über zentrale Gegenparteien abzuwickelnde Finanztermingeschäfte zu dem oben genannten Rahmen-vertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“); siehe auch BdB-Info 2015/00071 vom 02. März 2015

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Sonstiges

MasterCard-Kartenantrag mit Bedingung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.900

MasterCard Änderungsmitteilung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.907

MasterCard Sperrmeldung/Bonitätsänderung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.908

MasterCard Zahlungsreklamation 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.909

MasterCard Umtauschantrag 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.910

MasterCard Kündigung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.911

Auftrag zur Aushändigung einer Kundenkarte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.409

Dauerauftrag/Vormerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.331

GA-/Maestro-Verfügung (Reklamationsschreiben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.459

Karten-/ Onlinebanking-Versicherung Verlustanzeige und Schadensmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.208

Karten-/ Onlinebanking-Versicherung Verlustanzeige und Schadensmeldung Anlage zur Schadensmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.209

Rückgabe einer Automatenkarte mit anhängender Sperraufhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.447

Prüfauftrag (einer defekten Automatenkarte an die Prüfstelle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.448

Schecksperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.143

Anforderung einer Scheckkopie oder eines Originalschecks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.145

Anforderung einer Nichteinlösungserklärung bei der Deutschen Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.146

Information für Scheckeinreicher in Verbindung mit nicht eingelöstem ISE-Scheck mit Nichteinlösungserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.147

Information für Scheckeinreicher in Verbindung mit nicht eingelöstem ISE-Scheck, wenn keine Nichteinlösungerklärung erstellt werden kann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.148

Verpflichtungserklärung zur Herstellung/Verwendung neutraler Scheckvordrucke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.165

Auftrag zur automatisierten Übermittlung von Geschäften von Mitarbeitern per SWIFT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.257

Informationen über die Aufnahme in die Insiderliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.259

Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.256

Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr ohne Meldeteil 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.128

Sonstiges

ÜberweisungsabkommenDas Überweisungsabkommen im Interbankenverkehr, das im Zuge des SEPA-Begleitgesetzes zum 2. April 2014 aufgehoben werden sollte, wurde aufgrund der EU-Vorgabe zur Verlägerung der Altverfahren bis August 2014 verlängert. Die Vordrucke im Zusammenhang mit dem im Interbankenverkehr erforderlichen Nachforschungsme-chanismus und Rückgabeprozess (46.611, 46.612, 46.613) wurden jetzt aus dem Programm.

Die gemäß Anlage des SEPA-Inlandsabkommens neuen Formulare für die Kommunikation im Interbanken-(SEPA-Überweisungs-)verkehr hatte der Bank-Verlag unter den Vordrucknummern 46.621, 46.622 und 46.623 bereits im Frühjahr 2014 parallel ins Programm aufgenommen (siehe Seite 7).

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Aufzeichnungpflicht außerhalb bestehender Geschäftsbeziehung

Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.228Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.528

Auslegemappe

Auslegemappe mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.101

Auslegemappe mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis 4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.104

Sonstiges

Auslegemappe Geschäftsbedingungen und Preis- und LeistungsverzeichnisZur Einsichtnahme durch den Kunden direkt in den Geschäftsräumen der Bank bietet der Bank-Verlag repräsentative Auslege-mappen sowohl für die allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen als auch für das Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Auslegemappen verfügen jeweils im Innenteil über Klarsichthüllen, die hier einzufügenden Inhaltsseiten sind in anspre-chendem Layout gesetzt und auf hochwertigem Papier gedruckt.

Zur Auslegemappe „Geschäftsbedingungen“ gehören derzeit neben der Inhaltsübersicht folgende Bedingungswerke:• Allgemeine Geschäftsbedingungen; • Bedingungen für den Scheckverkehr; • Bedingungen für die girocard; • Bedingungen für Sparkonten; • Bedingungen für den Überweisungsverkehr; • Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte; • Sonderbedingungen Termingeschäfte; • Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren; (eingeschränkt auf ELV)• Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren; • Bedingungen für die Annahme von Verwahrstücken; • Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern; • Geschäftsbedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten, Notaren, Angehörigen der öffentlich

bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe und Patentanwälte;

Das Preis- und Leistungsverzeichnis umfasst analog zur elektronischen Fassung seit 2011 insgesamt 37 Seiten (19 Blatt) (siehe auch Hinweise auf Seite 10).

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Vordrucke in englischer Sprache

AGB (mit Disclaimer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.001

AGB (ohne Disclaimer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.011

Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.501

Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.500

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.505

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) . . . . . . . . 48.507

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA-Firmenlastschrift) . . 48.508

Bedingungen für den Überweisungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.501

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.004

Sonderbedingungen für Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.019

Eröffnung von Einzelkonten/Einzeldepots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.520dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.520

Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.523dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.525

Eröffnung von „Oder“-Konten/Depots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.526dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526Eröffnung von „Und“-Konten/Depots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.527dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526

Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.532dazu neu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.521 dazu neu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.522 dazu neu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen . . . . . . . . . . . 41.523

Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.535Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.528

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.521

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung (für bestimmte in Deutschland ansässige Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); Info siehe Seite 10. . . . . . . . . . . . . 40.051

Konto-/Depotvollmacht für Kundenstammnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.536

Konto-/Depotvollmacht für ein einzelnes Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.537

Konto-/Depotvollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.539

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für ein Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.594

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte sämtl. Kt./Depots unter einer Stammnummer . . . . . . . . . 40.595

Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für ges. Geschäftsverbindung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.596

Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten (ergänzend zur Konto-/Depoteröffnung) . . . . . . . 43.520

Vordrucke englisch

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Stand: 3. Quartal 2015

22BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Gesellschaften Bürgerlichen Rechts. . . . . . . . . . . . . . . . 40.540

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei eingetragenen Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.590

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Vereinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.591

Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.592

Vollmacht für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.522

Änderung des Dokumenten-Akkreditivs 8. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.113

Antrag auf Fortsetzung des Dokumenten-Akkreditivs 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.114

Benachrichtigung über die Eröffnung eines Dokumenten-Akkreditivs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.119

Dokumenteneinreichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.103

Dokumentenleiste zum Inkassoauftrag 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.102

Eröffnung eines Dokumenten-Akkreditivs 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.110

Fortsetzung des Dokumenten-Akkreditivs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.118

Inkassoauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.100

Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.556

Anhänge zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte in englischer Sprache (siehe ab Seite 17)

Vordrucke englisch

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Stand: 3. Quartal 2015

BezugswegDie Vordrucke können Sie beziehen

– als Print (bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl der Vordrucke nicht mehr in Papierform aufgelegt wird) oder

– in elektronischer Form über unsere internetbasierte Formularanwendung BVForms® online.(Vordrucke, die auf Grund von Farbvorgaben, Rasterfeldern u.ä nicht in BVForms® online eingestellt sind und ausschließlich als Print 4 und/oder als Einzel-PDF 8 angeboten werden, sind in der vorliegenden Übersicht mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.)

BVForms® online,das ausgezeichnete* internetbasierte Vordruckprogramm für Banken bietet viele Vorteile für die tägliche Praxis:

• Online-Verfügbarkeit von über 350 Formularen (Vertragsdokumenten),

• stets aktuelle Vordrucke im direkten Zugriff,

• Zugang per Internet-Browser direkt von jedem Arbeitsplatz,

• bedienerfreundliches Handling,

• Ausfüllen der Formularfelder unmittelbar am Bildschirm,

• Einbindung des Institutslogos,

• Individualisierung durch Textbausteine und Anlagengenerierung,

• vielfältige Speicherfunktionen,

• Generierung von PDF-Dokumenten und Ausdruck auf jedem Standarddrucker,

• Authentifizierung durch LogIn und Passwort,

• 128-Bit SSL-Verschlüsselung der Datenübertragung,

• Einbindung hauseigener Formulare (Customizing),

• Standardschnittstelle (Webinterface) zur Anbindung externer Systeme und Anwendungen (optional),

• institutsindividuelle Zusammenstellung von Vordruckmappen (optional),

• Direkteinstieg Plus für den komfortablen Direktzugriff auf Formulare (optional).

Haben Sie Fragen rund ums Formularwesen?

Wir beantworten sie Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an!

Sybille Linzenich, Produktmanagement, 0221/5490-427, [email protected]

Martin Ehrle, Produktion (Print), 0221/5490-161, [email protected]

Michael Stoll, Marketing/Vertrieb, 0221/5490-124, [email protected]

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Vertikale Märkte auf der CeBIT 2004

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