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STELLUNGNAHME
17/1922Alle Abg
BAUVERBÄNDE.NRW [email protected] www.bauverbaende.nrw
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Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
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Drucksache 17/6740
23. Okt. 2019 Zs/Ma
"Klimaschutz jetzt: Energetische Gebäudesanierung endlich steuerlich fördern!"
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns zunächst für die uns eingeräumte Möglichkeit, zu dem oben näher bezeichneten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Stellung nehmen zu dürfen.
Nach unserer Auffassung hat sich der Antrag - zumindest größtenteils - zwischenzeitlich erledigt. Das Bundeskabinett hat am 16.10.2019 wesentliche Teile des Programms für mehr Klimaschutz beschlossen und in einem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" fixiert.
Nach unserer Auffassung bietet die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ein riesiges Potential, um den Ausstoß von CO2 zu reduzieren und damit einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das C02-Einsparpotential allein durch das Instrument der steuerlichen Sanierungsförderung liegt nach Expertenangaben bei ca. 3,39 Millionen Tonnen. Rechnet man mit einer Förderung in Höhe von 20 bis 30 Prozent kann dadurch rund ein Viertel der gesamten Einsparung im Gebäudebereich erschlossen werden.
BAUVERBÄNDE NRW e.V. Amtsgericht Düsseldorf VR 11678
Vorstand i.S.d. § 268GB Rüdiger Otto und Karlgünter Eggersmann Satzungssitz und allgemeiner Gerichtsstand Düsseldorf
Baugewerbeve-rbllnd Westfalen
BZlusewerbe--VerbZlnd Norclrheln
Straßen- und Tl&fiHlJ .\fef~nd
Nordrhein-WMtfalen
Fachverband ~bau LInd FasS&de Nordrheln-WestfuleA
stuck-, Putz- und Ttockenb9u
Westfalen e.V.
Zimmerer- und Holzbau-Verband
Nordrhl!in
Deutscher Ausl .. nd~u,Verbölnd eV.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, dass die Bundesregierung endlich Anreize zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes schafft. Viel zu lange wurde der Gebäudesektor in der Debatte um Klimaschutzmaßnahmen nur unzureichend einbezogen. Mit der steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird nun eine Voraussetzung geschaffen, an dieser Stelle nachzubessern.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch Einzeimaßnahmen gefördert werden. Damit ist sichergestellt, dass tatsächlich konkrete Baumaßnahmen angestoßen werden.
Von der Steuerschuld abgezogen werden können nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf 3 Jahre Ue 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr und 6 Prozent im dritten Jahr). Insgesamt sind Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 200.000 € je begünstigtem Objekt förderungsfähig.
Damit wird nach unserer Auffassung die Förderkulisse praxisnah ausgestaltet.
Wir können Ihnen versichern, dass die mittelständischen Unternehmen des NRWBaugewerbes bereitstehen, wenn es um die Umsetzung der Klimawende geht. Die Kapazitäten, den Gebäudebestand energetisch zu sanieren, sind vorhanden.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für gut, dass die Bundesregierung die steuerliche Sanierungsförderung nunmehr zügig durch ein verkürztes parlamentarisches Verfahren bis zum 20.12.2019 realisieren möchte.
Für vertiefende Gespräche zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BAUVERBÄNDE NRW e. V.
Hauptgeschäftsfü rir
.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop