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F.A.Q. Liste geeigneter Unternehmer ® LgU für Auftraggeber Beantwortung der häufigsten Fragen - FAQ Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zur Fragebeantwortung Login Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmer ® Abfrage von Daten Der Zugriff auf bestimmte Unternehmen ist beschränkt, wie rufe ich deren Eignungsnachweise auf? Die Abfrage nach § 28b AuslBG ist abgelaufen oder lässt sich nicht absetzen. Was kann ich tun? Die Auskunft gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG („Lohn- und Sozialdumping“ – vormals AVRAG) funktioniert nicht. Was kann ich tun? Ich benötige neuere Nachweise vom Unternehmen, als hinterlegt sind. Was kann ich tun? Die Auskunft des Kreditschutzverbandes 1870 ist älter als der für meine Ausschreibung benötigte Stichtag. Wie fordere ich eine neue an? Was sagen die Statusangaben des ANKÖ aus? Woher bezieht der ANKÖ seine Daten? Ich benötige die im ANKÖ hinterlegten Daten zu einem bestimmten Stichtag. Wie komme ich dazu? Ich habe schon einmal Daten eines Unternehmens abgespeichert. Kann ich diesen Auszug erneut im ANKÖ aufrufen? Suchen Wie suche ich am schnellsten nach einem bestimmten Firmencode? Wie schränke ich die Suche nach - für meinen Auftrag - potenziell geeigneten Unternehmen ein? Welche Suchen, neben der nach gelisteten Unternehmen, stehen mir im ANKÖ noch zur Verfügung? Benutzer Einrichtung weiterer ANKÖ-Zugänge

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Page 1: Beantwortung der häufigsten Fragen - FAQ Mit Klick auf den ... · Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zur Fragebeantwortung Login Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmer®

F.A.Q. Liste geeigneter Unternehmer® LgU

für Auftraggeber

Beantwortung der häufigsten Fragen - FAQ

Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zur Fragebeantwortung

Login

Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmer®

Abfrage von Daten

Der Zugriff auf bestimmte Unternehmen ist beschränkt, wie rufe ich deren Eignungsnachweise auf?

Die Abfrage nach § 28b AuslBG ist abgelaufen oder lässt sich nicht absetzen. Was kann ich tun?

Die Auskunft gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG („Lohn- und Sozialdumping“ – vormals AVRAG) funktioniert nicht.

Was kann ich tun?

Ich benötige neuere Nachweise vom Unternehmen, als hinterlegt sind. Was kann ich tun?

Die Auskunft des Kreditschutzverbandes 1870 ist älter als der für meine Ausschreibung benötigte Stichtag.

Wie fordere ich eine neue an?

Was sagen die Statusangaben des ANKÖ aus?

Woher bezieht der ANKÖ seine Daten?

Ich benötige die im ANKÖ hinterlegten Daten zu einem bestimmten Stichtag. Wie komme ich dazu?

Ich habe schon einmal Daten eines Unternehmens abgespeichert. Kann ich diesen Auszug erneut im ANKÖ

aufrufen?

Suchen

Wie suche ich am schnellsten nach einem bestimmten Firmencode?

Wie schränke ich die Suche nach - für meinen Auftrag - potenziell geeigneten Unternehmen ein?

Welche Suchen, neben der nach gelisteten Unternehmen, stehen mir im ANKÖ noch zur Verfügung?

Benutzer

Einrichtung weiterer ANKÖ-Zugänge

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F.A.Q. Liste geeigneter Unternehmer® LgU

für Auftraggeber

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1. Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmer® .................................................................................................................... 3

2. Einrichtung weiterer ANKÖ Zugänge ....................................................................................................................................... 5

3. Erweiterte Suche nach Unternehmen in der Datenbank ................................................................................................... 6

4. Suche in anderen Datenbanken .................................................................................................................................................. 7

5. Warum kann man die hinterlegten Daten mancher Unternehmer nicht einsehen? .............................................. 8

6. Aufrufen von Daten zu einem Stichtag .................................................................................................................................... 9

7. Frühere Abfragen ............................................................................................................................................................................ 10

8. Statuseintragungen im ANKÖ – Wann wird welcher Status hinterlegt? .................................................................. 11

9. Woher bezieht der ANKÖ seine Daten? ................................................................................................................................ 12

10. Anstoßen einer Auskunft gemäß § 28b AuslBG .................................................................................................................. 13

11. Schnittstelle zum Kreditschutzverband1870 ........................................................................................................................ 14

12. Neuere Nachweise von einem Unternehmen anfordern ................................................................................................ 17

Stand: August 2017

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für Auftraggeber

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1. Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmer®

Direkt Einstieg über https://lgu.ankoe.at/ oder über unsere Homepage www.ankoe.at

Für User der ASFINAG, der ÖBB sowie der Stadt Wien gibt es einen eigenen Einstieg über eine eigene, interne

Datenbank.

Passwort vergessen?

Ein Aktivierungslink wird

an Ihre E-Mail Adresse

verschickt. Dieser muss

innerhalb von zwei

Stunden aktiviert

werden.

Ist Ihre E-Mail Adresse

nicht mehr aktuell,

kontaktieren Sie bitte

den ANKÖ:

+43/ 1/ 333 6666 12

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für Auftraggeber

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Nach dem Login gelangen Sie direkt auf die Suchfunktion:

Einfache Suche

Sie haben in der

einfachen Suche die

Möglichkeit nach

ANKÖ-Firmencode,

Firmenwortlaut oder

Firmenbuch-Nummer

zu suchen.

Nur aktiv geführte Unternehmen

Durch zusätzliches Anklicken der

Checkbox werden jene

Unternehmen angezeigt, deren

Eignungsnachweise eingesehen

werden können.

Benutzerprofil

steht Ihnen oben

rechts zur Verfügung.

Anzeigetreffer

Die letzten 5 Treffer

erneut aufrufen.

e-Certis

e-Certis ist eine

Online-Datenbank

für

Eignungsnachweise

in den EU- und EWR-

Staaten.

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2. Einrichtung weiterer ANKÖ Zugänge

Neben Ihren bereits bestehenden Zugängen, können für weitere Personen zusätzliche Zugänge

freigeschalten werden. Grundsätzlich sollte pro Abfragendem/Abfragender ein eigener Login zur

Verfügung stehen. Dem ANKÖ sollte gemeldet werden, wenn der Zugang eines Mitarbeiters, etwa aufgrund

einer personellen Veränderung, deaktiviert werden soll.

Für die Einrichtung des neuen Zugangs gehen Sie bitte zunächst auf unsere Homepage https://lgu.ankoe.at.

Dort können Sie einen neuen Zugang einrichten ( ).

Nach Eingabe bitten wir Sie um eine kurze Nachricht an unser Auftraggeber-Service, um Ihre Anfrage

dem richtigen Auftraggeber zuordnen zu können:

Ing. Mag. Rudolf Maier, Tel.: 01/ 333 6666 DW 23, E-Mail: [email protected]

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3. Erweiterte Suche nach Unternehmen in der Datenbank

Direkter Abgleich

mit dem

Gewerbeinformationssystem

Austria (GISA) – tagesaktuell –

und weiteren, vom ANKÖ

angelegten Befugnissen des

Unternehmens

Eigenangabe

Suche in den von Unternehmen

selbst gewarteten Angaben zur

Tätigkeit

Eigenangaben Umsatz

Die letzten von den Unternehmen

bekannt gegebenen Umsätze

werden durchsucht

Aktiv geführt

Nur Unternehmen, deren

Eignungsnachweise im ANKÖ

eingesehen werden können,

werden angezeigt

Unternehmen, die aktuell

Lehrlinge beschäftigen

basierend auf der vom

Unternehmen

bekanntgegebenen Anzahl

KSV-Rating

Nur Unternehmen, mit einem

bestimmten Rating des

Kreditschutzverbandes 1870

(tagesaktueller Abgleich)

anzeigen

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4. Suche in anderen Datenbanken

Einstieg in die Suche

Über die Registerkarte Firmen-

und Insolvenzsuche (extern)

Firmenbuch

Die Abfrage läuft

direkt über die

Compass -

Firmenbuchdaten-

bank

Firmenbuch-

nummersuche

Die Abfrage läuft

direkt über die

Compass -

Firmenbuchdaten-

bank und

funktioniert mit oder

ohne Eingabe des

Prüfbuchstabens.

Personensuche

Die Abfrage läuft

direkt über die

Compass -

Firmenbuchdaten-

bank und sucht nach

im Firmenbuch

eingetragenen

Personen (z.B.

Geschäftsführer,

Prokuristen)

Vereinssuche

Die Suche fragt das

Zentrale

Vereinsregister ab,

Es kann nach dem

Vereinsnamen sowie

nach der ZVR-Zahl

gesucht werden

Insolvenzsuche

Direkter Zugriff auf

die Daten der

Insolvenzdatei

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5. Warum kann man die hinterlegten Daten mancher Unternehmer nicht einsehen?

Unternehmen, die Ihre Eignung mit dem ANKÖ nachweisen, haben unter dem Firmencode die Meldung

„Zugriff OK“ angeführt.

Alle anderen Unternehmen sind mit einem Schloss sowie dem Zusatz „Zugriff nicht beantragt“ angeführt.

Dies kann mehrere Gründe haben:

1. Das Unternehmen hat keine Zustimmung abgegeben, im ANKÖ geführt zu werden oder hat diese

widerrufen. Trotzdem können öffentliche Daten aus dem Firmenbuch abgerufen werden.

2. Das Unternehmen wurde im Firmenbuch gelöscht (etwa aufgrund einer Liquidierung).

3. Das Unternehmen wurde umgegründet oder in ein anderes Unternehmen aufgenommen.

Informationen über eine Löschung oder Umgründung finden Sie über die ANKÖ Firmenbuch- bzw.

Insolvenzsuche.

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6. Aufrufen von Daten zu einem Stichtag

Wird versäumt, Eignungsnachweise zu einem bestimmten Stichtag abzufragen, kann der User im ANKÖ

hinterlegte Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt aufrufen.

(Bei Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt in die Liste geeigneter Unternehmer® eingetragen waren.)

Je nach Benutzerrechten kann der Datenbestand eines Unternehmens zu einem bestimmten Datum unter

aufgerufen werden:

Ist dieses Service nicht Bestandteil Ihrer Benutzerrechte, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem

ANKÖ. Die benötigte Abfrage wird Ihnen gerne zur Verfügung gestellt.

Auskunft: Ing. Mag. Rudolf Maier, +43/ 1/ 333 6666 DW 23, [email protected]

Auswahl eines Datums

Datenbestand zum Zeitpunkt des

ausgewählten Datums wird

dargestellt.

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7. Frühere Abfragen

Wurde von Ihnen bereits ein Gesamtdokument eines Unternehmens erstellt, wird dieses im Menüpunkt

gespeichert und kann erneut aufgerufen werden.

Die gespeicherten Abfragen beziehen sich jeweils auf den eingeloggten User und seine Zugriffe.

Ist das Zusatzservice nicht Bestandteil Ihrer Benutzerrechte, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit

dem ANKÖ. Die benötigte Abfrage wird Ihnen gerne zur Verfügung gestellt.

Auskunft: Ing. Mag. Rudolf Maier, +43/ 1/ 333 6666 DW 23, [email protected]

Sortierung nach Datum

Die getätigten Abfragen werden

nach Datum sortiert und als PDF

zur Verfügung gestellt.

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8. Statuseintragungen im ANKÖ – Wann wird welcher Status hinterlegt?

Als Informationssystem prüft der ANKÖ Nachweise auf Aktualität und Vollständigkeit.1 Um diese Prüfung zu

dokumentieren, werden Statuseintragungen vergeben.

Der ANKÖ bewertet damit keine Bieter, Bewerber oder Subunternehmer für konkrete Vergabeverfahren.

Er stellt ein dynamisches Informationssystem zur Verfügung.

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen geeignet ist, trifft der Auftraggeber aufgrund der elektronisch

abrufbaren, hinterlegten Nachweise.2

Status „O.K.“ – Unternehmen wird ordnungsgemäß geführt

Dieser Eintrag bedeutet, dass sämtliche standardisierten Eignungsnachweise gemäß Bundesvergabegesetz

vollständig und aktuell im ANKÖ vorliegen. Die Anforderung an die Aktualität der Nachweise ist bei jedem

öffentlichen Auftraggeber unterschiedlich. Gemäß ONR Regel bemisst der ANKÖ die Aktualität eines

Nachweises auf ein Jahr, wobei der Großteil der Nachweise ohnehin über Schnittstellen laufend aktuell

gehalten wird (s. Punkt 9).

Verlangt ein Auftraggeber aktuellere als im ANKÖ hinterlegte Nachweise, kann er eine Nachforderung über

den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das

geführt Unternehmen).

Status B - „Behebbarer Mangel“

Dieser Eintrag drückt aus, dass entweder nicht alle standardisierten Nachweise im ANKÖ vorliegen, und/oder

diese nicht aktuell genug sind.

Ein Auftraggeber kann eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die

Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführte Unternehmen).

Status S - „Sanierungsverfahren“

Ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung ist anhängig. Dieser Status bleibt im ANKÖ solange

hinterlegt, bis das Ende der Zahlungsfrist erreicht ist. Die Daten im ANKÖ werden täglich mit der Ediktsdatei

abgeglichen.

Status K neu - „Insolvenzverfahren“

Ein Konkursverfahren wurde eröffnet. Dieser Status bleibt im ANKÖ solange hinterlegt, bis das Ende der

Zahlungsfrist erreicht ist. Die Daten im ANKÖ werden täglich mit der Ediktsdatei abgeglichen.

Status W - „Widerruf“

Das Unternehmen hat seine Zustimmung zur Führung in der Liste geeigneter Unternehmer® widerrufen. Die

Eignungsnachweise können in der Regel bis Jahresende aufgerufen werden.

1 Auszug ONR 12051:2008 2 Auszug aus den ANKÖ Vereinsstatuten, II. 1.3.

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9. Woher bezieht der ANKÖ seine Daten? – Auflistung aller Datenquellen

Der ANKÖ bezieht seine Daten direkt von den Unternehmen (Firmeneigenangabe) und/oder importiert diese

über seine zahlreichen Schnittstellen.

Stammdaten, Beteiligungen und Standorte werden (sofern es sich um ein inländisches protokolliertes

Unternehmen handelt) über das österreichische Firmenbuch (mit Eigenrecherchen durch den Firmen-

Compass der COMPASS Gruppe) eingespielt. Sollen hier Änderungen vorgenommen werden, bitte diese

direkt beim Firmenbuch bzw. beim Firmen-Compass ([email protected]) melden!

Berufliche Befugnis

Befugnis laut Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Befugnis laut gesetzlicher Berufsvertretung – Schnittstelle zur Wirtschaftskammer und Bundeskammer

der Architekten und Ingenieurkonsulenten (sofern Mitgliedsnummer bekannt)

Berufliche Zuverlässigkeit

kein Insolvenzverfahren eröffnet – täglicher Abgleich mit der Ediktsdatei

keine Liquidation oder Einstellung der gewerblichen Tätigkeit – täglicher Abgleich mit dem Firmenbuch;

Schnittstelle zur Wirtschaftskammer und Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministerium für Finanzen gemäß § 28b

AuslBG (Ausländerbeschäftigungsgesetz) – 6 Monate gültig

Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping-

Bekämpfungsgesetz) – Schnittstelle zum Kompetenzzentrum LSDB beim Hauptverband der

österreichischen Sozialversicherungsträger – tagesaktuell

Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben – regelmäßiger

Datenimport vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Daten der

Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse sowie der Magistratsabteilung 6 der Stadt Wien für die

Kommunalsteuer

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Bonitätsauskunft – tagesaktuelles KSV Rating durch den Kreditschutzverband von 1870 sowie eine

jährliche Recherche durch den KSV

Betriebswirtschaftliche Angaben – Firmeneigenangabe

Versicherung – Firmeneigenangabe

Bilanz – Einspielung der offenzulegenden Bilanz durch ANKÖ über das Firmenbuch, sofern vom

Unternehmen keine alternativen Nachweise bereitgestellt werden

Unternehmensbeteiligungen – täglicher Abgleich mit dem Firmenbuch (Firmenbuch-Lustrum)

Technische Leistungsfähigkeit

Aktuelle Arbeitskräfte – Firmeneigenangabe

Referenzen – Firmeneigenangabe

Qualitätsnormen, Normen für Umweltmanagement

- EMAS-Zertifikat – Verlinkung zum Umweltbundesamt

- Zertifikat österreichisches Umweltzeichen – Verlinkung zum Lebensministerium

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10. Anstoßen einer Auskunft gemäß § 28b AuslBG

Über eine Schnittstelle mit der Zentralen Koordinationsstelle des BMF für die Kontrolle illegaler

Beschäftigung tätigt der ANKÖ halbjährlich eine Abfrage, ob dem Unternehmen in Verbindung mit § 28b

AuslBG Verletzungen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetzes anzurechnen sind.

Diese Abfragen werden von Mitarbeitern des BMF bearbeitet und etwaige Bescheide direkt in die Plattform

hochgeladen.

Bei Verletzungen wird das Unternehmen eingeladen, eine Stellungnahme zu übermitteln, in der dargelegt

wird, dass trotz des Vorliegens einer/mehrerer rechtskräftiger/n Bestrafung(en) die vergaberechtliche

Zuverlässigkeit gegeben ist.

Stellen Sie beim Aufruf eines Unternehmens fest, dass die Auskunft veraltet ist, kann sie neu angefordert

werden. Die Anfrage wird sofort an die Koordinationsstelle des BMF übermittelt und in der Regel innerhalb

von einem bis drei Werktagen beauskunftet.

Innerhalb des Systems finden Sie die Auskunft im Bereich „Zuverlässigkeit“. Mit Klick auf den blau

hinterlegten Button , wird die Bescheinigung neu angefordert.

Der Button zur Anforderung einer neuen Auskunft ist nicht vorhanden?

In diesem Fall wurde die Neuanforderung bereits von einem anderen User im System getätigt und ist bereits

in Bearbeitung.

Die Funktion ist bei Unternehmen sichtbar, die ihre Eignungsnachweise im ANKÖ freigeschalten haben.

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11. Abfragen gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG („Lohn- und Sozialdumping“ – vormals

AVRAG)

Um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, besteht die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, Auskünfte

über Verurteilungen der Bieter und Subunternehmer gemäß Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

(LSD-BG) bei der WGKK einzuholen. So wird überprüft, ob Dienstnehmerbeiträge vom Unternehmen

ordnungsgemäß geleistet und Lohn- und Gehaltsvorschriften eingehalten wurden.

Im Menüpunkt „Zuverlässigkeit“ ist ein Button eingerichtet. Über diesen Button kann

durch einen Klick die LSD-BG-Auskunft zum betreffenden Unternehmen in Echtzeit abgerufen werden, sofern

dieses Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach Klick startet die Abfrage:

Ein PDF mit der gewünschten Auskunft wird vom Server der WGKK herunter geladen. Darin enthalten sind

alle benötigten Informationen, Uhrzeit und User werden mit protokolliert.

Bitte speichern Sie sich das PDF für Ihren Vergabeakt ab. Aus Datenschutzgründen wird zwar Ihre

Anfrage, aber nicht das PDF im ANKÖ gespeichert.

Die Abfrage kann von Ihnen jederzeit wiederholt werden.

Alternativ kann eine Einzelanfrage per E-Mail oder Fax an das Kompetenzzentrum der WGKK gerichtet

werden. Dort wird die Anfrage geprüft und der Auftraggeber erhält die Auskunft binnen 14 Tagen.

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Warum erhalte ich kein Dokument, obwohl ich den Button geklickt habe?

Nach Klick auf den Button wird normalerweise ein Dokument erstellt und herunter geladen.

Möglichkeit 1:

Vielleicht haben Sie einen Dokumentenblocker eingerichtet, der das Herunterladen von Dokumenten

verhindert. In diesem Fall deaktivieren Sie das Programm bitte für die Liste geeigneter Unternehmer®

(https://lgu.ankoe.at/).

Möglichkeit 2:

Ausländische Unternehmen oder Ein-Personen-Unternehmen haben keine Dienstgebernummer, da keine

Mitarbeiter beschäftigt werden.

Möglichkeit 3:

Dem ANKÖ liegen erforderliche Kennzahlen (z.B. Dienstgebernummer der Gebietskrankenkasse) nicht vor.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den ANKÖ.

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12. Schnittstelle zum Kreditschutzverband 1870

Die Daten zum KSV-Rating werden allesamt vom Kreditschutzverband 1870 (KSV) tagesaktuell über eine

Schnittstelle eingespielt.

Im Feld „Datum der letzten KSV Recherche“ sieht man die letzte Beurteilung des Unternehmens.

Das Datum „Letzte Änderung des Ratings am“ basiert auf Veränderungsmeldungen, die dem KSV über seine

Schnittstellenbekannt gegeben werden.

Daher kann es vorkommen, dass ein Datum „Letzte Änderung des Ratings am“ jünger/älter ist als das

Datum der Recherche selbst.

Soll ein Rating für eine bestimmte Ausschreibung jünger als das vorliegende Auskunftsdatum sein, veranlasst

der ANKÖ auf telefonische Nachfrage die Neueinspielung des Ratings mit jüngerem Datum.

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13. Neuere Nachweise von einem Unternehmen anfordern

Im Registerkartenmenü ganz unten findet sich der Punkt . Abgesetzte Anfragen werden

automatisch an den im ANKÖ hinterlegten Ansprechpartner eines gelisteten Unternehmens

weitergeleitet. Diese Funktion ist bei Unternehmen sichtbar, die ihre Eignungsnachweise im ANKÖ

freigeschalten haben.

Anfrage zur Aktualisierung

von Daten

können hier abgesetzt werden

Andere Angaben

Spezielle oder noch nicht hinterlegte Nachweise

sind erforderlich. Diese können in einem

Kommentarfeld, das sich nach Klick auf den Button

„Weiter“ öffnet, aufgezählt werden

Anforderung

Alle hinterlegten Nachweise, inklusive

deren Aktualität, werden aufgezählt und

können mittels Checkbox ausgewählt

werden

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Versendung der Anforderung:

Der Termin ist ein Pflichtfeld. Nach

Erreichen der Frist wird die Anfrage

von einem ANKÖ Mitarbeiter

nochmals urgiert.

Ausschreibung/Projekt

Um die Nachreichung angeforderter

Unterlagen zu beschleunigen, macht

es Sinn, dem Unternehmer den

Kontext bekannt zu geben.

Kommentar

Zählen Sie hier weitere benötigte

Nachweise auf oder teilen Sie dem

Unternehmen Zusatzinformationen

mit.

Kopie

Bei Auswahl der Checkbox geht das

ausgesendete E-Mail „Cc“ auch an

Ihre Adresse – Sie scheinen damit

für den Unternehmer als Empfänger

auf.

Automatischer Versand

Mit Klick auf den Button geht das E-

Mail sofort an den im ANKÖ

hinterlegten, zuständigen

Ansprechpartner des Unternehmens

sowie in Kopie an den ANKÖ.