bebauungsplan 73 'eichhofsberger weg- ost, stinstedt'...l_06 grassilage 8 m * 1,5 m 12,0 6...
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Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung und Fragestellung ......................................................... 3
2 Standortsituation ................................................................................... 4
2.1 Beschreibung der landwirtschaftlichen Betriebe .................................. 6
2.2 Modellierung der Anlagen als Emissionsquellen .................................. 9
3 Ausbreitungsberechnungsmodell ........................................................ 9
3.1 Meteorologische Eingabedaten .......................................................... 10
3.2 Geländerauigkeit ................................................................................ 14
3.3 Datengrundlage der Ausbreitungsrechnung ....................................... 15
4 Beurteilung der zu erwartenden Geruchssituation ........................... 17
4.1 Immissionsrichtwerte in unterschiedlichen Gebietskulissen ............... 17
4.2 Herleitung des Immissionsgrenzwertes für Wohngebiete .................. 18
4.3 Berücksichtigung unterschiedlicher Geruchsqualitäten ...................... 19
4.4 Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse ................................... 21
5 Zusammenfassung .............................................................................. 22
Literaturverzeichnis ....................................................................................... 24
Anhang
Anlage 1: Olfaktometrie
Anlage 2: Lageplan des Plangebietes
Anlage 3: Karte 1/1 Übersichtsplan
Anlage 4: Anlage, Tabelle 1: Eingabeparameter der berücksichtigten Geruchsquellen
Anlage 5: Rechenlaufprotokoll
Anlage 6: Tabellarische Auflistung des Zeitszenarios „Sommerweide“
Anlage 7: Auflistung der Variablen Geruchsquellen
Anlage 8: Karte 2/1, Darstellung der Geruchsimmissionen
Anlage 9: Karte 2/2, Rasterdarstellung der Geruchsimmissionen,
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1 Veranlassung und Fragestellung
Die Samtgemeinde Börde Lamstedt plant die Ausweisung eines allgemeinen Wohnge-
bietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) am östlichen Orts-
rand der Ortschaft Stinstedt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Eich-
hofsberger Weg– Ost“ befindet sich im Außenbereich und grenzt westlich an ein bereits
vorhandenes Wohngebiet, das sich im Innenbererich der Ortschaft Stinstedt befindet.
Der Geltungsbereich des B-Plan 73 erstreckt sich nördlich der Straße „Eichhofsberger
Weg“ bis zur Einmündung der Straße „In der Heide“. Von dort zweigt auch ein mit Bäu-
men und Büschen umsäumter Weg ab, der die Straßen „Eichhofsberger Weg“ und
„Sumpfweg“ verbindet und den Geltungsbereich nach Osten hin eingrenzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 b Baugesetzbuch, der für die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die
Durchführung einer Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und die Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB vorsieht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Eichhofsberger Weg– Ost“ Stinstedt,
mit einer Größe von ca. 2,682 ha ist in Abb. 1 schwarz umrandet dargestellt:
Flurstück 46/2, Flur 14 in der Gemarkung Stinstedt.
Quelle: Planungsbüro Dörr
Abb. 1 Der Geltungsbereich des B-Plan 73 „Eichhofsberger Weg- Ost“ schießt an ein bereits
vorhandenes Wohngebiet an.
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Im weiterem Umfeld des geplanten Wohngebietes wirtschaften landwirtschaftliche Be-
triebe mit Tierhaltung. In diesem Gutachten soll beurteilt werden, ob die Geruchsbelas-
tung im Bereich des geplanten Wohngebietes den Anforderungen der Geruchsimmissi-
onsrichtlinie (GIRL) entspricht.
Die AG Immissionsschutz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurde vom Um-
welt-, Planungs- & Bauamt der Samtgemeinde Börde Lamstedt für sein Planungsvorha-
ben beauftragt, ein Geruchsgutachten nach den Vorgaben der Geruchsimmissions-
Richtlinie (GIRL) in der für Niedersachsen gültigen Form anzufertigen.
Folgende Unterlagen lagen zur Beurteilung vor:
Übersichtskarte im Maßstab 1 : 5.000
Lageplan des Plangebietes 1 : 1.000 (erstellt vom Planungsbüro Dörr GbR),
Wetterdaten der Wetterstation Bremervörde
Die vorliegende immissionsschutzfachliche Beurteilung basiert auf den Vorgaben der
TA-Luft, sowie der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) gemäß Rund-Erlass des MU,
des MS, des ML u. des MW vom 23.07.2009; veröffentlicht im Niedersächsischen Minis-
terialblatt Nr. 36/2009.
2 Standortsituation
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 73 befindet sich im Außenbereich, am östli-
chen Ortsrand der Ortschaft Stinstedt und grenzt an ein bereits vorhandenes Wohnge-
biet mit der Gebietskategorie Wohngebiet (WA). Das Plangebiet umfasst die landwirt-
schaftliche Nutzfläche mit der Flurstückbezeichnung 46/2, Flur 14 der Gemarkung Stin-
stedt und soll zum Innenbereich der Ortschaft Stinstedt in die Gebietskategorie Wohnen
Allgemein (WA) umgewidmet werden.
Zur Beurteilung der Geruchssituation im Geltungsbereich des geplanten Wohngebietes
wird zunächst das Beurteilungsgebiet nach GIRL festgelegt.
Nach Vorgabe der GIRL sind alle Geruchsemittenten innerhalb eines Radius von min-
destens 600 m um die Beurteilungsfläche zu erfassen. Die kumulierenden Emissionen
dieser Emittenten tragen dort zur Geruchssituation bei und sind in die Beurteilung ein-
zubeziehen (GIRL, Absatz 4.4.2). Innerhalb dieses Gebietes wirtschaften zunächst
sechs landwirtschaftliche Betriebe, die zur Geruchssituation im Umfeld des Plangebietes
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beitragen. Hierbei handelt es sich um zwei Haupterwerbsbetriebe, zwei Nebenerwerbs-
betriebe und ein Pferdehaltenden Betrieb. Auf der Hofstelle von Heinz Ahrens wird zur-
zeit keine Landwirtschaft betrieben, der Bestandsschutz zur Tierhaltung in den Stallge-
bäuden soll jedoch bewahrt bleiben. Die potentiellen Emissionen der Stallungen mit Ne-
benanlagen wurden in die Ausbreitungsberechnung einbezogen.
Abb. 2 Darstellung des Beurteilungsgebietes nach GIRL. In einem Radius von 600 m
zum Plangebiet 73 „Eichhofsberger Weg- Ost“ wirtschaften insgesamt sechs
landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung.
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2.1 Beschreibung der landwirtschaftlichen Betriebe
Zu den Geruchemittierenden Anlagen zählen Tierhaltungen und Nebenanlagen, z.B.
Dunglager und Fahrsiloanlagen. Im Prognosemodell stellen dies Anlagen Emissions-
quellen dar, deren Emissionsmassenströme sich aus der Art und Anzahl der aufgestall-
ten Tiere, unterteilt in Altersgruppen, sowie der Grundflächen der Dunglager und An-
schnittflächen der Futtersilagen berechnen.
Detaillierte Angaben zu den Stallungen und Geruchemittierenden Nebenanlagen der
landwirtschaftlichen Betriebe sind in Tab. 1 und Tab. Anhang 1 (Anlage 4) aufgelistet.
Die Lage der Hofstellen innerhalb des Beurteilungsgebietes sind in Abb. 2 dargestellt.
Im Übersichtsplan Karte 1/1 (Anlage 3) sind die Betriebe mit Emissionsquellen darge-
stellt. Die Quellnummern in den Tabellen entsprechen den Bezeichnungen der im Über-
sichtsplan dargestellten Emissionsquellen.
Der Betrieb Lafrenz, In der Heide 2
Die Hofstelle des Betriebes Lafrenz ist ca. 150 m östlich des Plangebietes gelegen. Auf
der Hofstelle sind zwei Stallgebäude mit insgesamt 80 Stallplätzen zur Fersenaufzucht.
Die Kälber werden ganzjährig im Stall gehalten, die älteren weiblichen Rinder sind wäh-
rend der Sommermonate auf der Weide. Während der Wintermonate werden die Rinder
mit Grass- und Maissilage gefüttert. Zusätzlich befindet sich eine Mistplatte auf der Hof-
stelle. Der Landwirt plant die Erweitertung seines Betriebes. Westlich seiner Hofstelle
soll ein Rinderstall mit 80 Rindern zur Fersenaufzucht entstehen. Dieses Planvorhaben
wurde in der Ausbreitungsberechnung berücksichtigt und ist in den Tabellen mit roter
Schrift markiert.
Betrieb Steffens, Eichhofsberger Weg 20
Die Hofstelle des Betriebes Steffens ist ca. 270 m südwestlich des Plangebietes gelegen.
Auf der Hofstelle sind 10 Stallplätze für Pferde. Die Pferde sind während der Sommer-
monate auf der Weide und werden während der Wintermonate mit Rundballensilage ge-
füttert. Zusätzlich emittiert während der Wintermonate Geruch von einer Mistplatte.
Betrieb Manfred Ahrens, Eichhofsberger Weg 18
Auf der Hofstelle, ca. 200 m südwestlich vom Plangebiet entfernt, wird eine Fersenauf-
zucht mit insgesamt 65 Stallplätzen betrieben. Die Kälber werden ganzjährig im Stall
gehalten, die älteren weiblichen Rinder sind während der Sommermonate auf der Weide.
Während der Wintermonate werden die Tiere werden mit Rundballensilage gefüttert. Zu-
sätzlich befindet sich eine Mistplatte auf der Hofstelle
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Betrieb Heinz Ahrens, Eichhofsberger Weg 1
Auf der Hofstelle wird zurzeit keine Landwirtschaft betrieben. Zur Wahrung des Be-
standsschutzes auf Tierhaltung wurde jedoch im Prognosemodell angenommen, dass
von der Hofstelle Geruch, entsprechend der dort genehmigten Tierplätze und Nebenan-
lagen, emittiert. Auf der Hofstelle wurde eine Milchviehherde mit 60 Kühen und der weib-
lichen Nachzucht gehalten. Zusätzlich wurden dort 40 Bullen gemästet.
Betrieb Podendorf, Feldweg 1
Der Betrieb Podendorf bewirtschaftet eine Milchviehherde mit 40 Milchkühen und der
weiblichen Nachzucht. Die Hofstelle ist ca. 580 m in westlicher Richtung vom Plangebiet.
Die Rinder sind während der Sommermonate auf der Weide, die Milchviehherde wird
ganzjährig im Laufstall gehalten. Die Fahrsiloanlage des Betriebes befindet sich im Au-
ßenbereich, ca. 650 m nordöstlich der Hofstelle Podendorf und ca. 240 m nordwestlich
vom Plangebiet entfernt.
Betrieb Heinz Kröncke, Feldweg 5
Der Betieb bewirtschaftet eine Milchviehherde mit 65 Milchkühen und weiblicher Nach-
zucht. Zusätzlich werden 42 Bullen auf der Hofstelle gemästet. Die Futtersilagen werden
im Bereich der Hofstelle gelagert. Zusätzlich befindet sich eine Fahrsiloanlage im Au-
ßenbereich, ca. 170 m nördlich der Hofstelle und ca. 460 m westlich zum Plangebiet.
Hobby- Pferdehaltung Michael Kröncke, Feldweg 7
Auf der Hofstelle befindet sich ein Pferdestall mit drei Reitpferden. Der anfallende Pfer-
demist wird auf der Mistplatte des benachbarten Betriebes von Heinz Kröncke zwischen-
gelagert. Die Pferde sind während der Sommermonate auf der Weide.
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Tab. 1 Berechnungsgrundlage für die Emissionsmassenströme der berücksichtigten
Tierhaltungen und Nebenanlagen innerhalb des Beurteilungsgebietes
Quell-Nr. Quelle Tierart; Nutzung Tierplätze;
Fläche GV/TP
GV/Stall bzw Fläche
Betr. Lafrenz
L_01 Stall 1 weibl. Jungvieh 1-2 Jahre 25 0,6 15,0
L_02 Stall 2 Kälber 25 0,19 4,8
L_03 weibl. Jungvieh 0,5- 1 Jahr 30 0,4 12,0
L_04 Mistplatte Rindermist 5 m * 8 m 40,0 m²
L_05 Siloplatte Maissilage 8 m * 2 m 16,0 m²
L_06 Grassilage 8 m * 1,5 m 12,0 m²
L_07 PLAN Rinderstall weibl. Rinder 80 0,5 40,0
Betr. Steffens
S_01 Pferdestall Pferde 10 1,1 11,0
S_02 Mistplatte Pferdemist 2 m * 8 m 16,0 m²
Betr. Manfred Ahrens
MA_01 Kälberstall Kälber 10 0,19 1,9
MA_02 Rinderstall weibl. Rinder 40 0,5 20,0
Fersen 15 1,2 18,0
MA_03 Mistplatte Rindermist 5 m * 10 m 50,0 m²
Betr. Heinz Ahrens
HA_01 Laufstall Kühe 60 1,2 72,0
Kälber 30 0,19 5,7
Bullen bis 1Jahr 15 0,5 7,5
Bullen bis 2 Jahre 25 0,7 17,5
HA_02 Rinderstall weibl. Rinder (0,5- 1 Jahr) 15 0,4 6,0
weibl. Rinder (1- 2 Jahre) 35 0,6 21,0
HA_03 Mistplatte Rindermist 8 * 15 m 120,0 m²
Betr. Podendorf
P_01 Boxenlaufstall Kühe 40 1,2 48,0
P_02 Rinderstall 1 Kälber 20 0,19 3,8
Fersen 15 1,2 18,0
P_03 Rinderstall 2 weibl. Rinder 50 0,5 27
P_03 Mistplatte Rindermist 12 * 10 m 120,0 m²
P_04 Siloplatte Maissilage 2 * 10 m 20,0 m²
P_05 Grassilage 1,5 * 10 m 15,0 m²
Betr. Heinz Kröncke
HK_01 Boxenlaufstall Kühe 65 1,2 78,0
HK_02 alter Kuhstall Fersen 25 1,2 30,0
HK_03 Kälberstall Kälber 30 0,19 5,7
HK_04 Rinderstall weibl. Rinder 35 0,5 18,0
HK_05 Bullenstall Bullen bis 1Jahr 16 0,5 8,0
Bullen bis 2 Jahre 26 0,7 18,2
HK_06 Mistplatte Rindermist 12 * 10 m 120,0 m²
HK_07 Siloplatte 1 Maissilage 2 * 10 m 20,0 m²
HK_08 Grassilage 1,5 * 10 m 15,0 m²
HK_09 Siloplatte 2 Grassilage 1,5 * 8 m 12,0 m²
Betr. Michael Kröncke
MK_01 Pferdestall Pferde 3 1,1 3,3
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Eine ausführliche Auflistung der Eingabeparameter der Emissionsquellen für die Aus-
breitungsberechnung ist in Tabelle Anhang 1 (Anlage 4) aufgeführt. Die Lage der Be-
triebe mit den einzelnen Emissionsquellen sind im Übersichtsplan Karte 1/1 (Anlage 3)
dargestellt.
2.2 Modellierung der Anlagen als Emissionsquellen
Im Ausbreitungsmodell stellen Rinderställe diffuse Volumenquellen dar, entsprechend
der Grundflächen und Firsthöhen der Gebäude.
Die Futtersilagen sind im Ausbreitungsmodell aus vertikalen Flächenquellen, entspre-
chend den Maßen der Anschnittflächen der Silomieten modelliert. Die Flächenquellen
sind jeweils im mittleren Bereich der Siloplatte angelegt, da sich die Anschnittfläche im
Jahresverlauf mit jeder Futterentnahme weiter verlagert.
Die Mistplatten wurden im Modell, entsprechend den Grundflächen und einer mittleren
Stapelhöhe des Mistes von 1 m als diffuse Volumenquellen angelegt.
In Tab. 1 sind die Berechnungsgrundlagen zur Quantifizierung der Emissionsmassen-
ströme aus den Anlagen der landwirtschaftlichen Betriebe aufgeführt. Der Emissions-
massenstrom berechnet sich aus der Anzahl und Art der, in den Ställen jeweils gehalte-
nen Tiere und unter Berücksichtigung der jeweiligen Altersgruppe. Der Emissionsmas-
senstrom der Silagen berechnet sich über die Größe der offenen Anschnittflächen der
Silagen und der Massenstrom des Festmistes über die Größe der Grundflächen der je-
weiligen Mistplatte.
3 Ausbreitungsberechnungsmodell
Für die Geruchsausbreitung wird gemäß Ziffer 4.5 der GIRL und den Auslegungshinwei-
sen der GIRL das Programm Austal2000G herangezogen, bei dem es sich um eine Wei-
terentwicklung der im Anhang 3 der TA Luft beschriebenen Ausbreitungsrechnung Aus-
tal2000 handelt. Diese Version ermöglicht bereits die Berücksichtigung der belästigungs-
relevanten Kenngrößen und Berechnung der modifizierten Geruchsstundenhäufigkeiten.
Die für Austal2000G entwickelte Benutzeroberfläche “Austal View TG8, Version 9.5.28“
stammt von der Firma Argusoft GmbH & Co KG.
In der Ausbreitungsrechnung wird ein Lagrange-Algorithmus nach VDI 3945 Blatt 3 ver-
wendet. Dabei wird der Weg von Spurenstoffteilchen (z. B. Schadgas- oder Geruchs-
stoffteilchen) simuliert und aus der räumlichen Verteilung der Simulationsteilchen auf die
Konzentration der Spurenstoffe in der Umgebung eines Emittenten geschlossen.
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Das Ergebnis ist hinsichtlich seiner statistischen Sicherheit von der Anzahl der Simulati-
onsteilchen abhängig. Durch die Erhöhung der Teilchenmenge kann der Fehler beliebig
klein gemacht werden. Anschließend kann unter Verwendung einer repräsentativen Aus-
breitungsklassenstatistik oder Zeitreihe die absolute kumulative Häufigkeit der Über-
schreitung der voreingestellten Geruchsstoffkonzentration für im Beurteilungsgebiet ge-
legene Beurteilungsflächen ermittelt werden. Die Festlegung des Rechennetzes erfolgt
bei der Wahl interner Gitter durch das Ausbreitungsmodell und ist beeinflusst von Höhe
und Ausdehnung der Quellen.
Die berechneten Immissionswerte stellen Mittelwerte der Netzflächen dar. Da die Beur-
teilungsflächen nach GIRL von den in Austal2000 verwendeten Netzgrößen abweichen
können, ist für die Beurteilungsflächen nach GIRL aus den Flächenmittelwerten unter
Berücksichtigung der Überlappung der Rasterflächen das gewichtete Mittel der Geruchs-
stundenhäufigkeit in einem gesonderten Rechenlauf zu ermitteln.
Das vorgenannte Ausbreitungsmodell prognostiziert auf der Grundlage des Geruchs-
stundenmodells und der Berechnungsbasis 1 GE/m3 unter Berücksichtigung standortre-
levanter meteorologischer Daten die relative Überschreitungshäufigkeit in Jahresstun-
den für Beurteilungsflächen beliebiger Größe und Lage bis hin zu einzelnen Punkten im
Umfeld einer geruchsemittierenden Anlage.
Geruchsimmissionen sind nach der GIRL zu beurteilen, wenn sie nach ihrer Herkunft
aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar gegenüber Gerüchen aus dem Kfz-Verkehr,
dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder
Ähnlichem sind. Als Berechnungsbasis ist eine Geruchsstoffeinheit je Kubikmeter (1
GE/m3) heranzuziehen, womit entsprechend der GIRL sichergestellt werden soll, dass
nur erkennbare Gerüche prognostiziert werden.
3.1 Meteorologische Eingabedaten
Der Deutsche Wetterdienst führt an den Stationen seines Messnetzes routinemäßig
Messungen der wichtigsten meteorologischen Parameter durch. Für Ausbreitungsrech-
nungen stehen die Daten in Form von 3-parametrigen Ausbreitungsklassenstatistiken
und Zeitreihen zur Verfügung. In einer Ausbreitungsklassenstatistik sind die mittlere
Windgeschwindigkeit und die mittlere Windrichtung in Abhängigkeit von der dynami-
schen Stabilität der Atmosphäre für einen langjährigen Zeitraum (i. d. R. 10 Jahre) ent-
sprechend der Häufigkeit ihres Auftretens aufgelistet. Aufgrund der fehlenden zeitlichen
Zuordnung der Parameter ist eine Ausbreitungsklassenstatistik nicht für die Simulation
zeitlich variabler Stoffmassenströme geeignet. Die Variabilität kann nur mithilfe einer
Zeitreihe adäquat berücksichtigt werden, sie enthält die stündlichen Mittelwerte der
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Windgeschwindigkeit und der Windrichtung sowie die Ausbreitungsklassen für den Zeit-
raum eines Jahres. Die Repräsentativität der Daten einer Zeitreihe, d.h. auffällige Ab-
weichungen vom langjährigen Mittel werden vom Deutschen Wetterdienst geprüft.
Für den Standort Stinstedt werden die meteorologischen Daten der Wetterstation Bre-
mervörde herangezogen. Die Wetterstation befindet sich ca. 20 km südlich zum Gel-
tungsbereich des geplanten Wohngebietes. Die Daten liegen als einjährige Zeitreihe (ak-
term) vor und wurden im Jahr 2004 aufgezeichnet.
Abb.2 Darstellung der Windrichtungsverteilung für die dargestellten Windgeschwindig-
keiten, gemessen an der Wetterstation Bremervörde (akterm 2004)
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Abb.3 Darstellung der Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten, aufgeteilt
in Ausbreitungsklassen, gemessen an der Wetterstation Bremervörde (akt 2004)
Die Verteilung der Partikel in der Atmosphäre wird durch advektive und turbulent dif-
fusive Prozesse bestimmt. Ein advektiver Transport mit einer mittleren Strömung bewirkt
nur eine räumliche Verlagerung der Partikel, mechanisch und thermisch induzierte Tur-
bulenz erzeugt dagegen eine Durchmischung und damit eine Verdünnung.
Für die Ausbreitungsrechnung werden dementsprechend neben der Windgeschwindig-
keit und der Windrichtung auch Daten zur Charakterisierung der atmosphärischen Sta-
bilität benötigt. Beispielsweise weicht die Ausbreitung während der nächtlichen Aus-
strahlung bei wolkenlosem Himmel und geringen Windgeschwindigkeiten (stabile
Schichtung) deutlich von der Situation am Tag bei hoher Einstrahlung und größeren
Windgeschwindigkeiten (labile Schichtung) ab.
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Diese dynamische Stabilität ist nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3782 Blatt 1 in 6
Ausbreitungsklassen nach Klug/Manier unterteilt. Die Definitionen dieser sechs Ausbrei-
tungsklassen sind in Tab. 2 beschrieben.
Tab. 2 Definition der Ausbreitungsklassen (AK) nach Klug/Manier
AK Beschreibung der Ausbreitungsklassen
I sehr stabile Schichtung, ausgeprägte Inversion, geringes Verdünnungsvermögen der Atmosphäre
II stabile Schichtung, Inversion, geringes Verdünnungsvermögen der Atmosphäre
III1 stabile bis neutrale atmosphärische Schichtung, zumeist windiges Wetter
III2 leicht labile atmosphärische Schichtung
IV mäßig labile atmosphärische Schichtung
V sehr labile atmosphärische Schichtung, hohe Sonneneinstrahlung, starke vertikale Durchmischung
Quelle: Leitfaden TA-Luft Baden-Würtemberg
Die Ausbreitungsklassen beschreiben mithilfe des Bedeckungsgrades des Himmels, der
Tageszeit und der Windgeschwindigkeit auf einfache Weise atmosphärische Zustände
mit unterschiedlicher mechanischer und thermischer Turbulenzproduktion.
Tab. 3 Schema zur Bestimmung der Ausbreitungsklassen
Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe in m/s
Gesamtbedeckung in Achteln *)
für Nachtstunden **) für Tagesstunden **)
0/8 bis 6/8 7/8 bis
8/8 0/8 bis
2/8 3/8 bis
5/8
1 und kleiner I II IV IV IV
1,5 und 2 I II IV IV III2
2,5 und 3 II III1 IV IV III2
3,5 und 4 III1 III1 IV III2 III2
4,5 und drüber
III1 III1 III2 III1 III1
*Bei den Fällen mit Gesamtbedeckung die ausschließlich aus hohen Wolken (Cirren) besteht, ist von einer um 3/8 erniedrigten Gesamtbedeckung auszugehen. **Für die Abgrenzungen sind Sonnenaufgang und -untergang (Ortszeit) maßgebend. Die Ausbrei-tungs- klasse für Nachtstunden wird noch für die auf den Sonnenaufgang folgende volle Stunde eingesetzt.
Die Windgeschwindigkeits- und Windrichtungsdaten setzen sich aus einem Anteil zur
Charakterisierung der mittleren Strömung und einer Zusatzkomponente zusammen,
durch die eine turbulente Fluktuation der Strömung beschrieben wird.
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Während die mittleren Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen dem Ausbreitungs-
modell in Form von repräsentativen Messwerten bereitgestellt werden, wird die Zusatz-
komponente im Verlauf der Simulation für jedes Zeitintervall und jedes Simulationsparti-
kel neu berechnet.
3.2 Geländerauigkeit
Für die Simulation der Geruchsstoffausbreitung wird ein dreidimensionales Windfeld be-
nötigt. Das Ausbreitungsmodell berechnet dieses Windfeld mithilfe der zweidimensiona-
len Daten der verwendeten Wetterstatistik. Diese Wetterdaten sind nur für die Verhält-
nisse in der Messhöhe 10 m über Grund und der am Messort vorherrschenden Boden-
rauigkeit repräsentativ.
Das vertikale Windprofil wird maßgeblich von der Rauigkeitslänge bestimmt. Über glat-
ten Oberflächen, die eine kleinere Rauigkeitslänge aufweisen (z.B. Wiesen), nimmt die
Windgeschwindigkeit in Bodennähe stärker mit der Höhe zu als über rauen Oberflächen
mit einer größeren Rauigkeitslänge (z.B. Wald). Die Rauigkeitslänge wird unter Rückgriff
auf ein Kataster bestimmt, in dem die Werte in Abhängigkeit von verschiedenen Gelän-
deoberflächen (CORINE-Klassen) eingeteilt sind. Tab. 4 zeigt die CORINE-Klassen mit
den zugehörigen charakteristischen Rauhigkeitslängen.
Tab. 4 Rauigkeitslängen nach dem CORINE-Kataster
z0 in m CORINE Klasse
0,01 Strände, Dünen, und Sandflächen (331); Wasserflächen (512)
0,02
Deponien und Abraumhalden (132); Wiesen und Weiden (321); Natürliches Grünland (321), Flächen mit spärlicher Vegetation (333); Salzwiesen (421); In der Gezeitenzone liegende Flächen (423); Gewässerläufe (511); Mündungsge-biete (522)
0,05 Abbauflächen (131); Sport- und Freizeitanlagen (142); Nicht bewässertes Ackerland (211); Gletscher und Dauerschneegebiete (335); Lagunen (521)
0,10 Flughäfen (124); Sümpfe (411); Torfmoore (412); Meere und Ozeane (523)
0,20 Straßen, Eisenbahn (122); Städtische Grünflächen (141); Weinbauflächen (221); Komplexe Parzellenstrukturen (242); Landwirtschaft und natürliche Bodenbede-ckung (243); Heiden und Moorflächen (322); Felsflächen ohne Vegetation (334)
0,50 Hafengebiete (123); Obst- und Beerenobstbestände (222); Wald – Strauch Übergangsstadien (324)
1,00 Nicht durchgehend städtische Prägung (112); Industrie und Gewerbeflächen (121); Baustellen (133); Nadelwälder (312)
1,50 Laubwälder (311); Mischwälder (313)
2,00 Durchgängig städtische Prägung (111)
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Die Rauigkeitslänge ist innerhalb eines Kreises mit dem Radius der 10-fachen Höhe
einer Emissionsquelle und darin ggf. durch eine gewichtete Flächenmittelung im Fall von
unterschiedlichen Oberflächenrauigkeiten zu bestimmen (Anhang 3, Nummer 5 der TA-
Luft). Das Merkblatt Nr. 56 „Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Aus-
tal 2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions- Richtlinie
geht für bodennahe Quellen sogar dazu über, mindestens einen 200 m Radius zugrunde
zu legen.
Die Geländerauigkeit im näherem Umfeld des Planungsgebietes entspricht überwiegend
der Corine- Klasse „Landwirtschaft und natürliche Bodenbedeckung (243)“, mit einer
Rauigkeitslänge von zo = 0,2 m.
Bei einer Rauigkeitslänge von zo 0,2 m wird die Anemometerhöhe auf 15,7 m korrigiert,
entsprechend der vom Deutschen Wetterdienst (DWD) zur Verfügung gestellten Daten.
3.3 Datengrundlage der Ausbreitungsrechnung
Für die Ausbreitungsrechnung werden i. d. R. tatsächlich mittels Olfaktometrie festge-
stellte Geruchsstoffkonzentrationen (GE/m³) herangezogen. Das Produkt aus der Ge-
ruchsstoffkonzentration (GE/m³) und dem Abluft- oder Abgasvolumenstrom (m³/h) stellt
den zu berücksichtigenden Geruchsmassenstrom dar. In jenen Fällen, in denen die
Emissionen aus gefassten Quellen stammen oder freigesetzt werden, denen mehr oder
weniger standardisierte Produktionsverfahren zugrunde gelegt werden können, besteht
die Möglichkeit Daten aus Messungen an vergleichbaren Anlagen heranzuziehen. Diese
Vorgehensweise stellt bei der Beurteilung der zu erwartenden Zusatzbelastung aus ge-
planten Anlagen, sofern Messergebnisse für bestehende Anlagen vorliegen, die Me-
thode der Wahl dar.
Zur Simulation der jeweiligen Geruchssituation werden die Objekte, von denen Geruch
ausströmt als Geruchsquellen modelliert. Hier werden Volumenquellen, Flächenquellen
Linienquellen und Punktquellen unterschieden.
Der berücksichtigten Stallungen wurden als Volumenquellen modelliert. Rinder- und
Pferdeställe sind in der Regel frei belüftet, so, dass von allen Seiten des Gebäudes Abluft
entweichen kann. Die Ausmaße der Volumenquellen entsprechen den horizontalen und
vertikalen Abmessungen des jeweiligen Stalles bzw. Gebäudes.
Die berücksichtigten Mistplatten wurden als Volumenquellen, entsprechend der Grund-
flächen und einer mittleren Stapelhöhe des Mistes von 1 m modelliert.
Zudem wurden die offenen Anschnittflächen der Futtersilagen als Emissionsquellen be-
rücksichtigt. Im Modell stellen diese Emissionsquellen vertikale Flächenquellen dar, ent-
sprechend den Ausmaßen der Anschnittflächen.
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Das Prognosemodell wurde mit einer Zeitreihe (AKterm) angelegt. Dies ermöglicht die
Simulation, einzelne Emissionsquellen im Jahresverlauf als variable Quellen emittieren
zu lassen.
Die Rinder, weibliche Nachzucht für die Milchviehherden, sowie die Pferde der Betriebe
sind während der Sommermonate auf der Weide. Während dieses Zeitraumes sind die
Stallungen leer und auch die Nebenanlagen werden nicht genutzt. Diese Emittenten wur-
den als variable Emissionsquellen modelliert, die nur während der Wintermonate Geruch
emittieren.
Für den Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober wurde für das Prognosemodell das Zeitszenario
„Sommerweide“ erstellt. Die Emissionsquellen, die nur während der Wintermonate aktiv
sind, wurden im Prognosemodell als variable Emissionsquellen angelegt.
Eine tabellarische Darstellung des Zeitszenarios „Sommerweide“ ist als Anlage 6 und
eine Auflistung der Variablen Emissionsquellen ist als Anlage 7 dem Anhang beigefügt.
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4 Beurteilung der zu erwartenden Geruchssituation
Da die TA Luft in der vorliegenden Fassung keine näheren Vorschriften enthält, in wel-
cher Weise zu prüfen ist, ob von einer Anlage Geruchsimmissionen hervorgerufen wer-
den, die im Sinne des § 3 BImSchG Abs. 1 erhebliche Belästigungen darstellen, gilt in
Niedersachsen seit 2001 bis zum Erlass entsprechender bundeseinheitlicher Verwal-
tungsvorschriften die Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Ge-
ruchsimmissionen (GIRL), die in novellierter Fassung am 23.07.2009 als gem. Rd.Erl. d.
MU, d. MS, d. ML u. d. MW verabschiedet wurde (veröffentlicht im Niedersächsischem
Ministerialblatt Nr. 36/2009).
Als Grundlage der Beurteilung von Geruchsimmissionen wird in der GIRL die so ge-
nannte Geruchsstunde auf der Basis von einer Geruchsstoffeinheit je Kubikmeter
(1GE/m³) herangezogen. Die Geruchsstunde wird über die Immissionszeitbewertung de-
finiert. Hierbei werden Geruchsimmissionen von mindestens 6 Minuten Dauer innerhalb
einer Stunde jeweils als volle Geruchsstunde gewertet und bei der Summation über das
Jahr berücksichtigt. Demgegenüber werden Immissionszeiten von weniger als 10 % je
Zeitintervall (< 6 Min. je Std.) bei der Geruchshäufigkeitsermittlung vernachlässigt.
Zur Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeit von Geruchseinwirkun-
gen sind die relativen Häufigkeiten der Geruchsstunden heranzuziehen und in Abhän-
gigkeit des jeweiligen Baugebietes den hierfür festgelegten Immissionswerten gegen-
überzustellen.
4.1 Immissionsrichtwerte in unterschiedlichen Gebietskulissen
Nach der GIRL sind Geruchsimmissionen im Sinne des § 3 (1) des BImSchG als erheb-
liche Belästigungen anzusehen, wenn die in der nachfolgenden Tab. 5 angegebenen
Immissionswerte (IW) überschritten werden.
Tab. 5 Immissionsrichtwerte unterschiedlicher Gebietskulissen
Gebietskategorie Immissionsrichtwert* (IW)
Wohn- und Mischgebiete, 0,10
Gewerbe-/Industriegebiete 0,15
Dorfgebiete 0,15
* ein Immissionswert von 0,10 entspricht z. B. einer Überschreitungshäufigkeit der voreingestellten Geruchskonzentration von 1GE/m³ an 10 % der Jahresstunden.
18
Die in Tab. 5 genannten Immissionswerte beziehen sich auf die Gesamtbelastung (IG),
die sich zusammensetzt aus der vorhandenen Belastung (IV) und der zu erwartenden
Zusatzbelastung (IZ). Obgleich i. d. R. neben der zu erwartenden Zusatzbelastung (IZ)
auch die vorhandene Belastung (IV) zu ermitteln ist.
Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind nach
der GIRL entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den o. g. Gebietskate-
gorien bzw. Baugebieten zuzuordnen.
Der für Dorfgebiete genannte Immissionswert gilt nur für Geruchsimmissionen, verur-
sacht durch Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenn-
größe IGb (siehe Absatz 4.3).
4.2 Herleitung des Immissionsgrenzwertes für Wohngebiete
Das Planungsgebiet B-Plan 73 „Eichhofsberger Weg- Ost“ und ist die Erweiterung eines
bereits vorhandenen Wohngebietes. Der Schutzanspruch hinsichtlich Geruchsbelastun-
gen soll dem des angrenzenden Wohngebietes (WA) entsprechen.
Die Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) sieht für die Gebietskulisse „Dorf“ einen Im-
missionsrichtwert von 15 % Geruchsstunden der Jahresstunden vor (IW=0,15). Der
Schutzanspruch für Wohn-, und Mischgebiete ist deutlich höher, hier ist ein Immissions-
richtwert von 10 % Geruchsstunden der Jahresstunden maßgeblich (IW=0,10).
In der GIRL wird die Zuordnung der Immissionswerte unter Anlage 2, Begründung und
Auslegungshinweise zur GIRL, Absatz Zu Nr. 3.1, Seite 36 genauer differenziert. Zu-
nächst wird, gemäß BauNVO § 5 Abs. 1, der Dorfgebietscharakter beschrieben. (…)
Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftli-
cher Betriebe, dem Wohnen sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen-
der Handwerksbetriebe. (…) auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
– einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten – ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.
Im Folgendem wird die Geruchssituation im Bereich des Geltungsbereiches des B-Plan
„Eichhofsberger Weg- Ost“ (Flurstück 46/2) mit dem Schutzanspruch für Wohngebiete
(WA) beurteilt. Der Immissionsgrenzwert nach GIRL beträgt maximal 10 % Geruchsstun-
den der Jahresstunden (IW=0,10).
19
4.3 Berücksichtigung unterschiedlicher Geruchsqualitäten
Die Festsetzung der Richtwerte in der GIRL berücksichtigt auch die unterschiedliche
Belästigungswirksamkeit der von den Tierhaltungsverfahren (Rind, Schwein, Geflügel)
abhängigen Geruchsherkünfte. Hintergrund für diese Regelung sind die Ergebnisse ei-
nes in den Jahren 2003 bis 2006 durchgeführten, umfangreichen Forschungsvorhabens
zur „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“, das als Verbundprojekt der Bundeslän-
der Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vor-
pommern und Sachsen durchgeführt wurde. Ziel dieses sog. „Fünf-Länder-Projektes“
war es, die Grundlagen für ein spezifisches Beurteilungssystem für Geruchsimmissionen
im Umfeld von Tierhaltungsanlagen auf Basis systematischer Belastungs- und Belästi-
gungsuntersuchungen zu entwickeln (Sucker et al. 2006).
Abb. 4: Expositions-Wirkungsbeziehung zwischen der Art und Intensität von Geruchseinwirkungen
und dem Anteil der dadurch sehr stark belästigten Personen (nach Sucker et al. 2006)
Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die Geruchsqualität „Rind“
kaum belästigend wirkt, gefolgt von der Geruchsqualität „Schwein“. Eine demgegenüber
deutlich stärkere Belästigungswirkung geht von der Geruchsqualität „Geflügel“ in der
Form der Geflügelmast aus (siehe Abb. 4).
Diese Untersuchungsergebnisse fanden auch ihren Niederschlag in der überarbeiten
Fassung der GIRL, die vom LAI am 29.02.08 vorgelegt und am 10.09.08 vom LAI ergänzt
20
wurde. Sie sieht im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch
Tierhaltungsanlagen vor, dass eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen
und anschließend mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist.
IGb = IG fgesamt.
Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb soll die Gesamtbelas-
tung IG mit dem Faktor fgesamt multipliziert werden:
Tab. 6 Gewichtungsfaktoren „f“ für die einzelnen Tierarten
Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f
Mastgeflügel
(Puten, Masthähnchen) 1,5
Schafe, Legehennen, …* 1,0
Mastschweine, Sauen
(bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren
für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen)
0,75
Milchkühe mit Jungtieren, Pferde
(einschl. Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsimmissionsbelastung nur unwesentlich beitragen; sowie Pferdehaltung nach einem Urteil des OVG Lüneburg, siehe Text)
0,5
* Tierarten, für die kein tierartspezifischer Gewichtungsfaktor ermittelt wurde, werden mit dem Faktor 1,0 berücksichtigt.
Für Tierarten und Emittenten, die nicht in Tab. 6 enthalten sind, ist der Gewichtungsfak-
tor 1 einzusetzen, mit Ausnahme der Pferdehaltung.
Die Techniken der Pferdehaltung sind in Bezug auf Aufstallung, Lüftung, Entmistung und
Mistlagerung aus der Rinderhaltung bekannt und vergleichbar. Die Geruchsintensitäten
liegen in der gleichen Größenordnung. Der charakteristische Geruch dieser Tierarten ist
zwar unterschiedlich, die hedonische Geruchswirkung, d. h. wie angenehm oder unan-
genehm dieser Geruch wahrgenommen wird (Lästigkeit), ist jedoch ähnlich.
Diese Annahme wurde vom 1. Senat des OVG Lüneburg, in dem Beschluss vom
14.06.2017, Verfahren 1 ME 64/17 und 1 ME 66/17 bestätigt.
21
Demnach wurde in der Ausbreitungsberechnung für die Geruchsemittenten der Pferde-
haltung ein Immissionsfaktor von f 0,5 berücksichtigt, entsprechend der Belästigungs-
wirksamkeit von Gerüchen aus der Rinderhaltung.
Abgesehen von Grassilage können diese Gewichtungsfaktoren auch für Geruchsemit-
tenten berücksichtigt werden, die einen Bezug zur jeweiligen Tierart haben. Hier wäre
beispielsweise Maissilage zu nennen, die an Kühe verfüttert wird. Diese würde in der
Verrechnung der Geruchseinheiten einen Gewichtungsfaktor von 0,5 bekommen. Fände
diese Silage Verwertung in einer Biogasanlage, so würde ein Gewichtungsfaktor von 1,0
berechnet. Aufgrund des intensiven Geruchs der Grassilage wird diese grundsätzlich mit
einem Faktor von 1,0 gewichtet. Die Gewichtungsfaktoren der berücksichtigten Emissi-
onsquellen sind im Anhang in Tab. Anhang 1 (Anlage 4) aufgeführt.
4.4 Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse
Die Berechnung der Geruchsimmissionen soll nach der GIRL auf quadratischen Beur-
teilungsflächen erfolgen, deren Seitenlänge einheitlich 250 m beträgt. In Abweichung
von diesem Standardmaß können geringere Rastergrößen - bis hin zur Punktbetrach-
tung - gewählt werden, wenn sich die Geruchsimmissionen durch eine besonders inho-
mogene Verteilung innerhalb der immissionsschutzrechtlich relevanten Beurteilungsflä-
chen auszeichnen. Dies ist häufig in landwirtschaftlich geprägten Bereichen anzutreffen.
Um vor diesem Hintergrund die Auflösungsgenauigkeit der Ausbreitungsrechnung be-
züglich der zu erwartenden Geruchsstundenbelastung erhöhen zu können, wurde die
Kantenlänge der Netzmaschen im Beurteilungsgebiet in Abweichung von dem o. g. Stan-
dardmaß auf ein Raster der Größe 16 m x 16 m reduziert und die Geruchsbelastung im
Bereich der geplanten Kindertagesstätte prognostiziert.
Demnach sind die, in der GIRL festgeschriebenen Geruchsimmissionen im Sinne des
§ 3 (1) des BImSchG als erhebliche Belästigungen anzusehen, wenn innerhalb von
Wohn-, Mischgebieten die Immissionswerte (IW) von 0,10 bzw. in Dorfgebieten von 0,15
überschritten wird.
Ein Immissionswert von IW=0,10 entspricht einer Überschreitungshäufigkeit der vorein-
gestellten Geruchskonzentration von 1 GE/m³ an 10 % der Jahresstunden, entspre-
chend bei einem Immissionswert von IW=0,15 an 15% der Jahresstunden.
In Karte 2/1 (Anhang, Anlage 8) ist die Geruchssituation im Bereich des Geltungsberei-
ches des geplanten Wohngebietes dargestellt. Hieraus lässt sich zunächst die
Hauptwindrichtung mit vornehmlich westlichen Winden ableiten: Die Geruchsfahnen der
Emittenten sind nach Osten hin stärker ausgeprägt. Demnach trägt der Betrieb Lafrenz,
trotz der geringen Entfernung zum Plangebiet, dort in einem relativ geringen Maße zur
Geruchssituation bei. Die deutlich höheren Emissionsmassenströme werden mit
22
Hauptwindrichtung von den, im Beurteilungsgebiet westlich gelegenen Betrieben zum
Plangebiet transportiert. Aufgrund der größeren Entfernung sind die Immissionen im Be-
reich des Planungsgebietes deutlich abgeschwächt.
Die Karte 2/2 zeigt eine detaillierte Darstellung der prognostizierten Immissionswerte im
Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 73 „Eichhofsberger Weg- Ost“.
Dargestellt sind die berechneten Immissionswerte der einzelnen Rasterzellen innerhalb
des Geltungsbereiches des B-Planes 73 „Eichhofsberger Weg- Ost“.
Die prognostizierten Geruchshäufigkeiten im Bereich des Planungsgebiets sind entlang
der westlichen Flurstückgrenze mit maximal 4,4 % Geruchsstunden der Jahresstunden
am Höchsten. Im südlichen Bereich des Plangebietes, entlang der Straße Eichhofsber-
ger Weg, wurden die geringsten Geruchshäufigkeiten bis 3,2 % der Jahresstunden prog-
nostiziert.
Somit sind die prognostizierten Immissionswerte im Geltungsbereich des B-Plan 73
„Eichhofsberger Weg- Ost“, auch unter Einbeziehung der Planungsabsichten des Betrie-
bes Lafrenz, unterhalb des Immissionsgrenzwertes nach GIRL von maximal 10 % Ge-
ruchsstunden der Jahresstunden (IW=0,10).
5 Zusammenfassung
Die Samtgemeinde Börde Lamstedt plant die Ausweisung eines allgemeinen Wohnge-
bietes (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) am östlichen Orts-
rand der Ortschaft Stinstedt. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Eichhofs-
berger Weg– Ost“ befindet sich im Außenbereich und grenzt östlich an ein bereits vor-
handenes Wohngebiet im Innenbererich der Ortschaft Stinstedt
In einem Umkreis von 600 m zur geplanten Anlage wirtschaften sechs Tierhaltende Be-
triebe, die zur Geruchssituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 73 beitragen.
Die AG Immissionsschutz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurde vom Um-
welt-, Planungs- & Bauamt der Samtgemeinde Börde Lamstedt für sein Planungsvorha-
ben beauftragt, ein Geruchsgutachten nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in
der für Niedersachsen gültigen Form anzufertigen.
Die vorliegende immissionsschutzfachliche Beurteilung basiert auf der Technischen An-
leitung zur Reinerhaltung der Luft (TA- Luft) und der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
gemäß Rund-Erlass des MU, des MS, des ML u. des MW vom 23.07.2009; veröffentlicht
im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 36/2009.
23
Im Geltungsbereich des Planungsgebietes wurden Geruchshäufigkeiten bis max. 4,4 %
Geruchsstunden der Jahresstunden prognostiziert. Die berechneten Immissionswerte
sind somit unterhalb des Immissionsgrenzwertes für Wohngebiete von maximal 10 %
Geruchsstunden der Jahresstunden (IW=0,10).
Die betriebliche Entwicklung des Betriebes Lafrenz wird durch die Ausweisung des ge-
planten Wohngebietes nicht eingeschränkt. Die prognostizierten Geruchsimmissionen
beinhalten bereits die potentiellen Emissionen des geplanten Rinderstalles zur Fersen-
aufzucht mit 80 Stallplätzen.
Für den Bebauungsplan 73 „Eichhofsberger Weg- Ost, Stinstedt“ bestehen hinsichtlich
der dort prognostizierten Geruchssituation keine Einwände.
Axel P. Huntgeburth ______________________________________ Fb. 3.12 – Immissionsschutz & Standortentwicklung
24
Literaturverzeichnis
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25
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Olfaktometrie
Messungen zur Bestimmung von Geruchsstoffkonzentrationen erfolgen gemäß der GIRL nach
den Vorschriften und Maßgaben der VDI-Richtlinie 3381 – Olfaktometrie – Geruchsschwellen-
bestimmung – Blatt 1 – 4. Bei der Olfaktometrie handelt es sich um eine kontrollierte Darbie-
tung von Geruchsträgern und die Erfassung der dadurch beim Menschen hervorgerufenen
Sinnesempfindungen. Sie dient einerseits der Bestimmung des menschlichen Geruchsvermö-
gens andererseits der Bestimmung unbekannter Geruchskonzentration.
Die Durchführung von Messungen zur Bestimmung von Geruchskonzentrationen beginnt mit
der Probenahme und Erfassung der Randbedingung. Während der Probenahme wird die Luft-
feuchte und Außentemperatur mit Hilfe eines Thermo Hygrografen (Nr. 252, Firma Lambrecht,
Göttingen) aufgezeichnet. Windgeschwindigkeit und –richtung werden, sofern von Relevanz,
mit einem mechanischen Windschreiber nach Wölfe (Nr. 1482, der Firma Lambrecht, Göttin-
gen) an einem repräsentativen Ort in Nähe des untersuchten Emittenten erfasst. Die Abgas-
oder Ablufttemperatur wird mit einem Thermo-Anemometer (L. Nr. 3025-700803 der Firma
Thies-wallec) ermittelt oder aus anlagenseitigen Messeinrichtungen abgegriffen.
Der Betriebszustand der emittierenden Anlage/Quelle wird dokumentiert. Die Ermittlung des
Abgas-/Abluftvolumenstromes wird mit Hilfe eines über die Zeit integrierend messenden Flü-
gelradanemometers DVA 30 VT (Nr. 41338 der Firma Airflow, Rheinbach) oder aus Angaben
über die anlagenseitig eingesetzte Technik durchgeführt.
Die Geruchsprobenahme erfolgt auf statische Weise mit dem Probenahmegerät nach Manne-
beck mittels Unterdruckabsaugung in PET-Beuteln (Melitta® -Bratschlauch). Hierbei handelt
es sich um geruchsneutrale und annähernd diffusionsdichte Probenbeutel. Als Ansaugleitun-
gen für das Probenahmegerät dienen Teflonschläuche. Je Betriebszustand und Emissions-
quelle werden mindestens 3 Proben genommen.
Die an der Emissionsquelle gewonnenen Proben werden noch am gleichen Tag im Geruchs-
labor der LUFA Nord-West mit Hilfe eines Olfaktometers (Mannebeck TO6-H4P) mit Verdün-
nung nach dem Gasstrahlprinzip analysiert.
Der Probandenpool (ca. 15 Personen) setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
LUFA zusammen, die sich regelmäßig hinsichtlich ihres Geruchsempfindens Probandeneig-
nungstests unterziehen, um zu kontrollieren, ob ihr Geruchssinn als „normal“ einzustufen ist.
Nur solche Probanden, die innerhalb der einzuhaltenden Grenzen liegen, die für n-Butanol und
H2S genannt sind, nehmen an der olfaktometrischen Analyse teil. Die Ergebnisse der Eig-
nungstests werden in einer Karte dokumentiert.
Die Analyse erfolgt nach dem so genannten Limitverfahren. Zunächst wird den Probanden
synthetische Luft dargeboten, um dann ausgehend von einem für die Probanden unbekannten
Zeitpunkt Riechproben mit sukzessiv zunehmender Konzentrationsstufe darzubieten. Der je-
weilige Proband teilt per Knopfdruck dem im Olfaktometer integrierten Computer mit, wenn er
eine geruchliche Veränderung gegenüber der Vergleichsluft wahrnimmt oder nicht (Ja-Nein-
Methode). Nach zwei positiv aufeinander folgenden Antworten wird die Messreihe des jeweili-
gen Probanden abgebrochen. Für jede durchgeführte Messreihe wird der Umschlagpunkt (ZU)
aus dem geometrischen Mittel der Verdünnung der letzten negativen und der beiden ersten
positiven Antworten bestimmt. Die Probanden führen von der Geruchsprobe jeweils mindes-
tens drei Messreihen durch. Aus den Logarithmen der Umschlagpunkte werden der arithmeti-
sche Mittelwert (M) und seine Standardabweichung (S) gebildet. Der Mittelwert als Potenz von
10 ergibt den Ž oder Z (50) – Wert, der die Geruchsstoffkonzentration angibt.
D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_02_Uebersicht\Stinstedt_02_Uebersicht.ausAUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft
MAßSTAB:
0 0,1 km
1:4.000
PROJEKT-NR.:
Anlage 3; Karte 1/1
DATUM:
06.05.2020
BEARBEITER:
Axel P. Huntgeburth
FIRMENNAME:
LWK - Niedersachsen
BEMERKUNGEN:
Auftraggeber:Umwelt-, Planungs- & Bauamt der Samtgemeinde Börde LamstedtSchützenstraße 2021769 Lamstedt
PROJEKT-TITEL:
Bebauungsplan 73 "Eichhofsberger Weg- Ost, Stinstedt"Übersichtsplan
AUSGABE-TYP: QUELLEN:
31
Anlage 4
Anhang Tab 1: Eingabeparameter der berücksichtigten Emissionsquellen für die Geruchsausbreitungsberechnung
Quell-Nr. Quelle Tierart; NutzungTierplätze;
FlächeGV/TP
GV/Stall
bzw m²
GE/GV;
GE/m2; GE/m3GE/s
GE/s Quellen-
bezogenGE/h
Immissions-
dauer (h/Jahr)Quelltyp Quellhöhe
Gewichtungs-
faktor f
Betr. Lafrenz
L_01 Stall 1 weibl. Rinder (1- 2 Jahre) 25 0,6 15,0 12 180,0 180 648.000 4368 Volumenquelle 11,00 0,5
L_02 Stall 2 Kälber (bis 6 Mon.) 25 0,19 4,8 12 57,0 57 205.200 8760 Volumenquelle 8,00 0,5
L_03 weibl. Rinder (0,5- 1 Jahr) 30 0,4 12,0 12 144,0 144 518.400 4368
L_04 Mistplatte 5 m * 8 m 40,0 3 120,0 120 432.000 4368 Volumenquelle 0 - 1 m 0,5
L_05 Siloplatte Maissilage 8 m * 2 m 16,0 3 48,0 48 172.800 4368 verti. Flächenquelle 0 - 2 m 0,5
L_06 Grassilage 8 m * 1,5 m 12,0 6 72,0 72 259.200 4368 verti. Flächenquelle 0 - 1,5 m 1
L_07 PLAN Rinderstall weibl. Rinder 80 0,5 40,0 12 480,0 480 1.728.000 4368 Volumenquelle 8,00 0,5
Betr. Steffens
S_01 Pferdestall Pferde 10 1,1 11,0 10 110,0 110 396.000 4368 Volumenquelle 10,00 0,5
S_02 Mistplatte Pferdemist 2 m * 8 m 16,0 3 48,0 48 172.800 4368 Volumenquelle 0 - 1 m 1
Betr. Manfred Ahrens
MA_01 Kälberstall Kälber (bis 6 Mon.) 10 0,19 1,9 12 22,8 23 82.080 8760 Volumenquelle 8,00 0,5
MA_02 Rinderstall weibl. Rinder 40 0,5 20,0 12 240,0 456 1.641.600 4368 Volumenquelle 8,00 0,5
Fersen 15 1,2 18,0 12 216,0
MA_03 Mistplatte Rindermist 5 m * 10 m 50,0 3 150,0 150 540.000 8760 Volumenquelle 0 - 1 m 0,5
Betr. Heinz Ahrens
HA_01 Laufstall Kühe 60 1,2 72,0 12 864,0 1232 4.436.640 8760 Volumenquelle 11,00 0,5
Kälber (bis 6 Mon.) 30 0,19 5,7 12 68,4
Bullen bis 1Jahr 15 0,5 7,5 12 90,0
Bullen bis 2 Jahre 25 0,7 17,5 12 210,0
HA_02 Rinderstall weibl. Rinder (0,5- 1 Jahr) 15 0,4 6,0 12 72,0 324 1.166.400 4368 Volumenquelle 11,00 0,5
weibl. Rinder (1- 2 Jahre) 35 0,6 21,0 12 252,0
HA_03 Mistplatte Rindermist 8 * 15 m 120,0 3 360,0 360 1.296.000 8760 Volumenquelle 0 - 1 m 0,5
Betr. Podendorf
P_01 Boxenlaufstall Kühe 40 1,2 48,0 12 576,0 576 2.073.600 8760 Volumenquelle 8,00 0,5
P_02 Rinderstall 1 Kälber (bis 6 Mon.) 20 0,19 3,8 12 45,6 262 941.760 8760 Volumenquelle 8,00 0,5
Fersen 15 1,2 18,0 12 216,0
P_03 Rinderstall 2 weibl. Rinder (0,5- 1 Jahr) 15 0,4 6,0 12 72,0 324 1.166.400 4368 Volumenquelle 5,00 0,5
weibl. Rinder (1- 2 Jahre) 35 0,6 21,0 12 252,0
P_03 Mistplatte Rindermist 12 * 10 m 120,0 3 360,0 360 1.296.000 8760 Volumenquelle 0 - 1 m 0,5
P_04 Siloplatte Maissilage 2 * 10 m 20,0 3 60,0 60 216.000 8760 verti. Flächenquelle 0- 2 m 0,5
P_05 Grassilage 1,5 * 10 m 15,0 6 90,0 90 324.000 8760 verti. Flächenquelle 0 - 1,5 m 1
Betr. Heinz Kröncke
HK_01 Boxenlaufstall Kühe 65 1,2 78,0 12 936,0 936 3.369.600 7128 Volumenquelle 10,50 0,5
HK_02 alter Kuhstall Fersen 25 1,2 30,0 12 360,0 360 1.296.000 4368 Volumenquelle 7,00 0,5
HK_03 Kälberstall Kälber (bis 6 Mon.) 30 0,19 5,7 12 68,4 68 246.240 8760 Volumenquelle 7,00 0,5
HK_04 Rinderstall weibl. Rinder (0,5- 1 Jahr) 15 0,4 6,0 12 72,0 216 777.600 4368 Volumenquelle 7,00 0,5
weibl. Rinder (1- 2 Jahre) 20 0,6 12,0 12 144,0
HK_05 Bullenstall Bullen bis 1Jahr 16 0,5 8,0 12 96,0 314 1.131.840 8760 Volumenquelle 7,00 0,5
Bullen bis 2 Jahre 26 0,7 18,2 12 218,4
HK_06 Mistplatte Rindermist 12 * 10 m 120,0 3 360,0 360 1.296.000 4368 Volumenquelle 0- 1 m 0,5
HK_07 Siloplatte 1 Maissilage 2 * 10 m 20,0 3 60,0 60 216.000 8760 verti. Flächenquelle 0- 2 m 0,5
HK_08 Grassilage 1,5 * 10 m 15,0 6 90,0 90 324.000 8760 verti. Flächenquelle 0- 1,5 m 1
HK_09 Siloplatte 2 Grassilage 1,5 * 8 m 12,0 6 72,0 72 259.200 8760 verti. Flächenquelle 0- 1,5 m 1
Betr. Michael Kröncke
MK_01 Pferdestall Pferde 3 1,1 3,3 10 33,0 33 Volumenquelle 8,00 0,5
Anlage 5 Rechenlaufprotokoll
2020-04-30 14:13:52 AUSTAL2000 gestartet
Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014
=============================================== Modified by Petersen+Kade Software , 2014-09-09 ===============================================
Arbeitsverzeichnis: D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008
Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28Das Programm läuft auf dem Rechner "LWK112555".
============================= Beginn der Eingabe ==========================> settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL View\Models\austal2000.settings"> ti "Stinstedt_01" 'Projekt-Titel> ux 32498840 'x-Koordinate des Bezugspunktes> uy 5946250 'y-Koordinate des Bezugspunktes> z0 0.20 'Rauigkeitslänge> qs 1 'Qualitätsstufe> az Bremervoerde04.akterm> xq 229.13 204.42 241.69 219.39 211.04 292.25 148.44 -235.20 -248.94 -340.49 -330.16 -301.15 -542.35 -564.84 -576.41 -513.15 -560.93 -560.81 -525.15 -250.97 -268.75 -470.79 -534.04 -572.77 -563.95 -571.27 -535.69 -456.79 -557.76 -544.81 -584.97> yq 194.57 216.71 233.87 229.44 233.61 222.99 224.51 -259.72 -226.21 -300.35 -305.64 -316.91 -389.41 -437.05 -386.72 -346.39 -348.46 -365.53 -355.60 279.57 280.22 -258.61 -289.16 -258.02 -253.54 -242.15 -290.65 -281.09 -109.31 -106.72 -215.37> hq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00> aq 13.22 8.91 32.48 5.00 0.00 0.00 30.00 17.04 2.00 9.82 22.38 4.00 31.28 16.62 8.00 12.27 16.32 11.94 10.00 0.00 0.00 34.74 16.12 9.49 9.45 12.80 12.00 0.00 0.00 0.00 9.20> bq 13.26 4.49 11.28 8.00 8.00 8.00 20.00 6.80 8.00 5.23 9.67 10.00 19.99 8.17 15.00 17.54 15.35 9.63 12.00 10.00 10.00 16.37 15.53 9.50
1
11.24 12.23 6.00 8.00 10.00 10.00 7.55> cq 11.00 5.00 8.00 1.00 1.50 2.00 8.00 10.00 1.00 8.00 8.00 1.00 11.00 7.00 1.00 8.00 8.00 5.00 1.00 2.00 1.50 10.50 7.00 7.00 7.00 7.00 1.00 1.50 2.00 1.50 5.00> wq 23.60 23.77 -154.58 293.03 88.49 87.84 -94.19 50.69 314.12 299.45 32.68 32.02 201.47 17.60 197.15 103.21 270.43 270.58 284.28 264.29 268.15 193.60 106.02 296.95 296.39 299.50 194.43 2.49 283.16 282.45 104.23> vq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00> dq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00> qq 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000> sq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00> lq 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000> rq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00> tq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00> odor_050 ? 57 ? 120 0 ? ? ? 0 23 ? ?
2
1232 ? 360 576 262 ? 360 60 0 936 ? 68 ? 314 216 0 60 0 33> odor_100 0 0 0 0 ? 0 0 0 ? 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 90 0 0 0 0 0 0 72 0 72 0============================ Ende der Eingabe =============================
Anzahl CPUs: 8 Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 6 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 12 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 13 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 14 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 15 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 16 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 17 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 18 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 19 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 20 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 21 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 22 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 23 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 24 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 25 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 26 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 27 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 28 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 29 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 30 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 31 beträgt weniger als 10 m.Festlegung des Rechennetzes:dd 16x0 -1600nx 181y0 -1440ny 171nz 19---------Die Zeitreihen-Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/zeitreihe.dmna" wird verwendet.Es wird die Anemometerhöhe ha=15.7 m verwendet.Die Angabe "az Bremervoerde04.akterm" wird ignoriert.
Prüfsumme AUSTAL 524c519fPrüfsumme TALDIA 6a50af80Prüfsumme VDISP 3d55c8b9
3
Prüfsumme SETTINGS fdd2774fPrüfsumme SERIES 04a8127f
===========================================================================
TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor"TMT: 366 Tagesmittel (davon ungültig: 0)TMT: Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/odor-j00z" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/odor-j00s" ausgeschrieben.TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_050"TMT: 366 Tagesmittel (davon ungültig: 0)TMT: Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/odor_050-j00z" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/odor_050-j00s" ausgeschrieben.TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100"TMT: 366 Tagesmittel (davon ungültig: 0)TMT: Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/odor_100-j00z" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/Gutachten_2020/BLP_Stinstedt/Stinstedt_01/erg0008/odor_100-j00s" ausgeschrieben.TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x.===========================================================================
Auswertung der Ergebnisse:==========================
DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen
WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung!
Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m=====================================================ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -584 m, y= -392 m ( 64, 66)ODOR_050 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -584 m, y= -392 m ( 64, 66)ODOR_100 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -536 m, y= -104 m ( 67, 84)ODOR_MOD J00 : 100.0 % (+/- ? ) bei x= -536 m, y= -104 m ( 67, 84)===========================================================================
2020-04-30 15:04:54 AUSTAL2000 beendet.
4
Emissions-Szenarien
Projekt: Stinstedt_01
Szenario-Name: Sommerweide
Verfügbare Stunden: 4.368
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 3130
Jan x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Feb x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Mrz x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Apr x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Dec x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
alle Stunden gewaehlt.
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft 06.05.2020 Seite 1 von 1
Projektdatei: D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_01\Stinstedt_01.aus
Variable Emissionen
Projekt: Stinstedt_01
Quellen: L_01 (Lafrenz, alter Kuhstall)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 6,480E-1 2,830E+3
Quellen: L_03 (Lafrenz: Stall 2, Rinderabteil)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 5,184E-1 2,264E+3
Quellen: L_06 (Lafrenz: Grassilo)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_100 4.368 2,592E-1 1,132E+3
Quellen: L_05 (Lafrenz; Maissilo)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 1,728E-1 7,548E+2
Quellen: L_07 (Lafrenz: Rinderstall PLAN)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 1,728E+0 7,548E+3
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft 06.05.2020 Seite 1 von 3
Projektdatei: D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_01\Stinstedt_01.aus
Variable Emissionen
Projekt: Stinstedt_01
Quellen: S_01 (Steffens: Pferdestall)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 3,960E-1 1,730E+3
Quellen: S_02 (Steffens; Mistplatte)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_100 4.368 1,728E-1 7,548E+2
Quellen: MA_02 (M.Ahrens; Rinderabteil)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 1,642E+0 7,171E+3
Quellen: MA_03 (M.Ahrens; Mistplatte)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 5,400E-1 2,359E+3
Quellen: HA_02 (H.Ahrens; Rinderstall)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 1,166E+0 5,095E+3
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft 06.05.2020 Seite 2 von 3
Projektdatei: D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_01\Stinstedt_01.aus
Variable Emissionen
Projekt: Stinstedt_01
Quellen: P_03 (Podendorf; Rinderstall Abt.2)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 1,166E+0 5,095E+3
Quellen: HK_02 (alter Kuhstall)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 1,296E+0 5,661E+3
Quellen: HK_04 (Kroencke; Rinderstall)
Szenario StoffEmission
Dauer [h]
Emissionsrate
[kg/h oder MGE/h]
Quellen-Emission
[kg oder MGE]
Sommerweide odor_050 4.368 7,776E-1 3,397E+3
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft 06.05.2020 Seite 3 von 3
Projektdatei: D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_01\Stinstedt_01.aus
D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_01\Stinstedt_01.ausAUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft
MAßSTAB:
0 0,1 km
1:5.000
PROJEKT-NR.:
Anlage 8; Karte 2/1
DATUM:
06.05.2020
BEARBEITER:
Axel P. Huntgeburth
FIRMENNAME:
LWK - Niedersachsen
BEMERKUNGEN:
Auftraggeber:Umwelt-, Planungs- & Bauamt der Samtgemeinde Börde LamstedtSchützenstraße 2021769 Lamstedt
PROJEKT-TITEL:
Bebauungsplan 73 "Eichhofsberger Weg- Ost, Stinstedt"
Darstellung der Geruchsimmissionen (rel. Anteil Geruchsstunden der Jahresstunden)
AUSGABE-TYP:
ODOR_MOD J00
EINHEITEN:
%
MAX:
100,0
STOFF:
ODOR_MOD
QUELLEN:
31
AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft D:\Gutachten_2020\BLP_Stinstedt\Stinstedt_03_Raster\Stinstedt_03_Raster.aus
MAßSTAB:
0 0,05 km
1:2.500
PROJEKT-TITEL:
Bebauungsplan 73 "Eichhofsberger Weg- Ost, Stinstedt"
Rasterdarstellung der Geruchsimmissionen (rel. Anteil Geruchsstunden der Jahresstunden)
BEMERKUNGEN:
Auftraggeber:Umwelt-, Planungs- & Bauamt der Samtgemeinde Börde LamstedtSchützenstraße 2021769 Lamstedt
Immissionsgrenzwert für Wohngebiete (WA) nach GIRL:max. 10 % Geruchsstunden der Jahresstunden (IW=0,10)
FIRMENNAME:
LWK - Niedersachsen
BEARBEITER:
Axel P. Huntgeburth
DATUM:
06.05.2020
PROJEKT-NR.:
Anlage 9; Karte 2/2
AUSGABE-TYP:
ODOR_MOD J00
EINHEITEN:
%
MAX:
4,4
STOFF:
ODOR_MOD
QUELLEN:
31