bebauungsplan nr. 154 königsberger straße bauweise ... · 23.08.2013 der bÜrgermeister kreis-...

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Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Fläche : : : : : : : : : : GFL Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) geplanter Mischabwasserkanal --- unterirdisch MW , , , , B. BAUGESTALTERISCHE VORSCHRIFTEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 4 BauO NRW) Die Dacheindeckung ist nur in anthrazitfarbenem Material zulässig. Dacheindeckung sind zulässig Drempel Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen im Dach, Dachbegrünung sowie in das Dach hineinragende Glasflächen sind, soweit sie sich gestalterisch harmonisch in die Dachfläche einfügen (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Glasflächen) grundsätzlich zulässig. Sofern die vorgeschriebene Dachneigung einer Installation von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren aus Wirtschaftlich- keitsgründen widersprechen, kann hiervon abgewichen werden. Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen im Dach, Dachbegrünung Die Wandflächen der Gebäude sind nur zulässig mit weißem Material sowie mit Holzverbretterung (holzfarben oder weiß). Giebel und Teilwandflächen können in schieferfarbenem Material (anthrazit) ausgeführt werden. "Weißfarben" ist definiert durch die RAL-Nummern 1013, 9001, 9003 oder 9010 des "Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Sankt Augustin". Andere Farbtöne sind nicht zulässig. Fassade/ Wandflächengestaltung vorh. Gebäude vorh. Flurstücksgrenzen vorh. Flurnummer vorh. Flurstücksnummern Nordpfeil z. B. Flur 3 N z. B. 895 D. Sonstige Darstellungen ohne Normencharakter Fläche für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Zweckbestimmung: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen - nicht überbaubare Grundstücksfläche - !!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 9 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Allgemeinen Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude sind max. 2 Wohnungen zulässig WA 2 Wo Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) Aufschüttung A. FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB) Räumlicher Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie § 1 Abs. 1-10 Bau NVO) Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) (1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. (2) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. (3) Nicht zulässig sind Anlagen für sportliche Zwecke (§ 1 Abs. 5 BauNVO). (4) 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO). WA Garagen sind, soweit sie rückwärtig oder mit der Seitenwand zur öffentlichen Verkehrsfläche stehen, mit einer 2 m breiten Grünfläche einzugrünen. Garageneingrünung Es wird bescheinigt, dass die Grenzen und Bezeichnungen der Flurstücke sowie die Darstellung der Gebäude mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters über- einstimmen. Insoweit entspricht die Planunterlage den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung in der Fassung vom 18.12.1990. Arnsberg, den _______________ KARTHOGRAPHISCHE DARSTELLUNG Die vorgesehene Aufstellung und Art der Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 13a Abs. 3 BauGB am _______________ öffentlich bekannt gemacht worden. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die be- rührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom _______________ um Stellungnahme bis zum ______________ gebeten worden. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte, indem der Bebauungsplan im Zeitraum vom _______________ bis _______________ im Fachbereich Planung und Bau- ordnung öffentlich auslag und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wurde. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ be- schlossen, gem. § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 154 "Königsberger Straße" aufzustellen und das Bauleitplanverfahren für diesen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB nach den (Verfahrens-)Regeln für "Bebauungspläne der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 13 BauGB "Vereinfachtes Ver- fahren" einschl. Gestaltungsvorschriften gem. § 86 (4) BauO NRW einzuleiten. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ Schriftführer/-in: ____________________ AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung, des § 2 (1) und § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, der BauNVO vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/ SGV NRW 232) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede diesen Bebauungsplan am ____________ als Satzung sowie die Satzungsbegründung hierzu beschlossen. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ Schriftführer/-in: ____________________ ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGEN N 1:1.000 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie §§ 22 und 23 BauNVO) ! ! ! offene Bauweise (§ 22 BauNVO) nur Einzelhäuser zulässig (§ 22 Abs. 2 BauNVO) Baugrenze (§ 23 Abs. 3 BauNVO) Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese Linie nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. o E Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Mischfläche - Breite: 5 m [siehe Profil A - A'] Verkehrsbegleitgrün --- öffentliche Verkehrsfläche [siehe Profil A - A'] M V Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen, Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/ oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Meschede als Untere Denkmalbehörde (Tel. 0291/205-275) und/ oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für West- falen, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mind. 3 Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denk- malschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszu- werten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW). C. Hinweise GRZ 0.4 GFZ 0,8 OK max. 9,80 m über Terrain bergseits II Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie §§ 16 - 21a BauNVO) Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 1 und 19 BauNVO) Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 2 und 20 BauNVO) Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 3 und 20 BauNVO) Höchstzulässige Gebäudehöhe Die max. zulässige Gebäudeoberkante bzw. Firsthöhe beträgt 9,80 m über gewach- senem Boden, gemessen als lotrechter Abstand zwischen der Gebäudeoberkante/ Firstoberkante und dem gewachsenem Boden (Terrain) an der Gebäudeecke berg- seitig, an der der gewachsene Boden am höchsten über Normalnull (NN) ansteht. Eine Überschreitung der vorstehenden Maximalmaße kann in begründeten Einzel- fällen aus zwingenden grundstücksspezifischen, topographischen Erfordernissen aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). Im begründeten Einzelfall kann bei problematischer Hangsituation die Gebäudeober- kante/ Firstoberkante ab Oberkante angeschüttetem Boden gerechnet werden (§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). Dachgestaltung Eine bestimmte Dachform ist nicht vorgeschrieben. Dachflächen dürfen nur eine Neigung von mind. 20° und höchstens 45° aufweisen. Diese Fest- setzung zur Dachneigung --- Angabe in Grad --- gilt nur für das Hauptdach, nicht für überdachte Stellplätze, Garagen und Nebengebäude sowie nicht für untergeordnete Gebäudeteile wie Winter- garten und Dachterrasse. Nebenfirste und Dachaufbauten sollen sich deutlich unterordnen und sind mit einem Abstand von mind. 0,50 m unterhalb des Dachfirstes anzusetzen (in der Dachebene gemessen). Zulässig sind Dachaufbauten nur bei einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35° und über 35°. Die Summe der Dachaufbauten in ihrer Länge darf 2/3 der traufseitigen Dachlänge nicht über- schreiten. Bei Satteldächern, Pultdächern und versetzten Pultdächern gilt: Der Abstand der Dachaufbauten vom Ortgang muss mind. 2 m betragen. Bei Walm- und Zeltdächern gilt: Der Abstand zwischen dem unteren Einschnitt der Wange in die Dachfläche bis zum Grat --- waagerecht gemessen --- muss mind. 1,5 m betragen. Dachaufbauten Einfriedungen (darunter fallen auch nicht notwendige Stützmauern), dürfen entlang der öffentlichen Straße die Höhe von 1 m (über der natürlichen Geländeoberfläche bzw. OK-Straße) nicht über- schreiten. Drahtzäune entlang der Straße sind nur in Verbindung mit heimischen Laubhecken/ -gehölzen zulässig. Parallel zu der Mischfläche ist ein 1 m tiefer Grundstücksstreifen von Bepflanzungen (außer niedrigem Bewuchs wie z. B. Bodendecker etc.) sowie von Einfriedungen freizuhalten (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauO NRW). Einfriedungen Dachüberstände sind traufseitig max. 0,7 m, giebelseitig max. 0,7 m (ein Sparrenfeld) auszubilden. Im Bereich von Terrassen, Balkonen und Eingangsbereichen sowie im Bereich von Abstellräumen für Fahrräder und Geräte sind größere Dachüberstände als Wetterschutz zuläsig. Dachüberstände Fachbereich Planung und Bauordnung Klaus Wahle (Fachbereichsleiter) AUFGESTELLT: 14.01.2014 Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ über die in der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen und den Beschluss zur eingeschränkten erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB gefasst. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ Schriftführer/-in: ____________________ BESCHLUSS ZUR EINGESCHRÄNKTEN ERNEUTEN BETEILIGUNG Gem. § 4a Abs. 3 BauGB sind die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange und die betroffene Öffentlichkeit mit Schreiben vom _____________ um Stellungnahme bis zum _______________ gebeten worden. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ EINGESCHRÄNKTE ERNEUTE BETEILIGUNG Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ über die in der eingeschränkten erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregeungen beraten und beschlossen. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ Schriftführer/-in: ____________________ BESCHLUSS Mit dem Tage der Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan am _____________ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden im Fach- bereich Planung und Bauordnung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ein- gesehen werden. Meschede, den _______________ Bürgermeister: ____________________ BEKANNTMACHUNG Die Übereinstimmung der Verfahrensmerkmale mit dem Original wird hiermit beglaubigt. Meschede, den _______________ Der Bürgermeister Im Auftrage ____________________ BESCHEINIGUNG 10.04.2014 gez. Hermann-Josef Vedder (Kreisvermessungsdirektor) ( S i e g e l ) 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) 17.10.2013 gez. Torsten Risse 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) 31.10.2013 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) 20.11.2013 19.12.2013 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) 06.11.2013 19.12.2013 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) gez. Torsten Risse 06.02.2014 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) 07.02.2014 04.03.2014 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) gez. Torsten Risse 03.04.2014 04.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) gez. Torsten Risse 03.04.2014 gez. Klaus Wahle 17.04.2014 gez. Uli Hess ( S i e g e l ) 16.04.2014

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Page 1: Bebauungsplan Nr. 154 Königsberger Straße Bauweise ... · 23.08.2013 DER BÜRGERMEISTER KREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE N u tz ngs rel,M aß hm dF ä cS Pf E - wi ckl ung v o

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Siedlungsstraße

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M V

MWGFL

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OK max. 9,80 müber Terrain

bergseitsBaugestalterische

Vorschriften

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IIE

GFZ0,8

Bebauungsplan Nr. 154 "Königsberger Straße"

1:5.000

154Aufgestellt:Geändert:Geändert:Geändert:

Sachbearbeiter:Erstellt von:

Maßstab:

"Königsberger Straße"Bebauungsplan Nr.154

--- Meschede - Stadt ---

Bernd QuastKersten

Eickelmann

Plannummer:

1 : 1.000

23.08.2013

DER BÜRGERMEISTERKREIS- UND HOCHSCHULSTADT MESCHEDE

Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)Das Verkehrsbegleitgrün ist mit Gras anzusäen.

Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zubelastende Fläche

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Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)geplanter Mischabwasserkanal --- unterirdischMW, , , ,

B. BAUGESTALTERISCHE VORSCHRIFTEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 4 BauO NRW)

Die Dacheindeckung ist nur in anthrazitfarbenem Material zulässig.Dacheindeckung

sind zulässigDrempel

Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen im Dach, Dachbegrünung sowie in das Dachhineinragende Glasflächen sind, soweit sie sich gestalterisch harmonisch in die Dachfläche einfügen(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Glasflächen) grundsätzlich zulässig. Sofern die vorgeschriebeneDachneigung einer Installation von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren aus Wirtschaftlich-keitsgründen widersprechen, kann hiervon abgewichen werden.

Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen im Dach, Dachbegrünung

Die Wandflächen der Gebäude sind nur zulässig mit weißem Material sowie mit Holzverbretterung(holzfarben oder weiß). Giebel und Teilwandflächen können in schieferfarbenem Material (anthrazit)ausgeführt werden. "Weißfarben" ist definiert durch die RAL-Nummern 1013, 9001, 9003 oder 9010des "Deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Sankt Augustin".Andere Farbtöne sind nicht zulässig.

Fassade/ Wandflächengestaltung

vorh. Gebäude vorh. Flurstücksgrenzenvorh. Flurnummervorh. FlurstücksnummernNordpfeil

z. B. Flur 3

N

z. B. 895

D. Sonstige Darstellungen ohne Normencharakter

Fläche für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)Zweckbestimmung: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude undEinrichtungen - nicht überbaubare Grundstücksfläche -!!

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Höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Allgemeinen Wohngebiet(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)

Je Wohngebäude sind max. 2 Wohnungen zulässigWA2 Wo

Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung desStraßenkörpers erforderlich sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)

Aufschüttung

A. FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)

Räumlicher Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB)

Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie § 1 Abs. 1-10 Bau NVO)Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.(2) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speise- wirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.(3) Nicht zulässig sind Anlagen für sportliche Zwecke (§ 1 Abs. 5 BauNVO).(4) 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO).

WA

Garagen sind, soweit sie rückwärtig oder mit der Seitenwand zur öffentlichen Verkehrsflächestehen, mit einer 2 m breiten Grünfläche einzugrünen.

GarageneingrünungEs wird bescheinigt, dass die Grenzen und Bezeichnungen der Flurstücke sowiedie Darstellung der Gebäude mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters über-einstimmen. Insoweit entspricht die Planunterlage den Anforderungen des § 1 derPlanzeichenverordnung in der Fassung vom 18.12.1990.Arnsberg, den _______________

KARTHOGRAPHISCHE DARSTELLUNG

Die vorgesehene Aufstellung und Art der Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem.§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 13aAbs. 3 BauGB am _______________ öffentlich bekannt gemacht worden.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die be-rührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom_______________ um Stellungnahme bis zum ______________ gebeten worden.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________

BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGENTRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB erfolgte, indem der Bebauungsplan im Zeitraum vom_______________ bis _______________ im Fachbereich Planung und Bau-ordnung öffentlich auslag und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegebenwurde.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ be-schlossen, gem. § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 154 "Königsberger Straße"aufzustellen und das Bauleitplanverfahren für diesen Bebauungsplan gem. § 13aBauGB nach den (Verfahrens-)Regeln für "Bebauungspläne der Innenentwicklung"im beschleunigten Verfahren in Verbindung mit § 13 BauGB "Vereinfachtes Ver-fahren" einschl. Gestaltungsvorschriften gem. § 86 (4) BauO NRW einzuleiten.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom14.07.1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung, des§ 2 (1) und § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, der BauNVO vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 86 der Bauordnung für das LandNordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/ SGV NRW 232) in der zurZeit gültigen Fassung, hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede diesenBebauungsplan am ____________ als Satzung sowie die Satzungsbegründunghierzu beschlossen.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________

ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGEN

N1:1.000

Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie §§ 22 und 23 BauNVO)

! ! !

offene Bauweise (§ 22 BauNVO)nur Einzelhäuser zulässig (§ 22 Abs. 2 BauNVO)Baugrenze (§ 23 Abs. 3 BauNVO)Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese Linie nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.

o

E

Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Mischfläche - Breite: 5 m[siehe Profil A - A']Verkehrsbegleitgrün --- öffentliche Verkehrsfläche[siehe Profil A - A']

M

V

Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde,d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in dernatürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen, Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/ oderpflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden.Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Meschede als Untere Denkmalbehörde(Tel. 0291/205-275) und/ oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für West-falen, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und dieEntdeckungsstelle mind. 3 Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denk-malschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird.Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszu-werten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen(§ 16 Abs. 4 DSchG NRW).

C. Hinweise

GRZ 0.4

GFZ 0,8

OK max. 9,80 müber Terrain

bergseits

II

Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie §§ 16 - 21a BauNVO)Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 1 und 19 BauNVO)Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 2 und 20 BauNVO)Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§§ 16 Abs. 2 Nr. 3 und 20 BauNVO)Höchstzulässige GebäudehöheDie max. zulässige Gebäudeoberkante bzw. Firsthöhe beträgt 9,80 m über gewach-senem Boden, gemessen als lotrechter Abstand zwischen der Gebäudeoberkante/ Firstoberkante und dem gewachsenem Boden (Terrain) an der Gebäudeecke berg-seitig, an der der gewachsene Boden am höchsten über Normalnull (NN) ansteht.Eine Überschreitung der vorstehenden Maximalmaße kann in begründeten Einzel-fällen aus zwingenden grundstücksspezifischen, topographischen Erfordernissen aus-nahmsweise zugelassen werden (§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). Im begründeten Einzelfall kann bei problematischer Hangsituation die Gebäudeober-kante/ Firstoberkante ab Oberkante angeschüttetem Boden gerechnet werden(§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).

DachgestaltungEine bestimmte Dachform ist nicht vorgeschrieben.Dachflächen dürfen nur eine Neigung von mind. 20° und höchstens 45° aufweisen. Diese Fest-setzung zur Dachneigung --- Angabe in Grad --- gilt nur für das Hauptdach, nicht für überdachteStellplätze, Garagen und Nebengebäude sowie nicht für untergeordnete Gebäudeteile wie Winter-garten und Dachterrasse. Nebenfirste und Dachaufbauten sollen sich deutlich unterordnen und sindmit einem Abstand von mind. 0,50 m unterhalb des Dachfirstes anzusetzen (in der Dachebenegemessen).

Zulässig sind Dachaufbauten nur bei einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35° und über 35°.Die Summe der Dachaufbauten in ihrer Länge darf 2/3 der traufseitigen Dachlänge nicht über-schreiten.Bei Satteldächern, Pultdächern und versetzten Pultdächern gilt:Der Abstand der Dachaufbauten vom Ortgang muss mind. 2 m betragen.Bei Walm- und Zeltdächern gilt:Der Abstand zwischen dem unteren Einschnitt der Wange in die Dachfläche bis zum Grat--- waagerecht gemessen --- muss mind. 1,5 m betragen.

Dachaufbauten

Einfriedungen (darunter fallen auch nicht notwendige Stützmauern), dürfen entlang der öffentlichenStraße die Höhe von 1 m (über der natürlichen Geländeoberfläche bzw. OK-Straße) nicht über-schreiten. Drahtzäune entlang der Straße sind nur in Verbindung mit heimischen Laubhecken/-gehölzen zulässig.Parallel zu der Mischfläche ist ein 1 m tiefer Grundstücksstreifen von Bepflanzungen (außerniedrigem Bewuchs wie z. B. Bodendecker etc.) sowie von Einfriedungen freizuhalten(§ 86 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauO NRW).

Einfriedungen

Dachüberstände sind traufseitig max. 0,7 m, giebelseitig max. 0,7 m (ein Sparrenfeld) auszubilden.Im Bereich von Terrassen, Balkonen und Eingangsbereichen sowie im Bereich von Abstellräumenfür Fahrräder und Geräte sind größere Dachüberstände als Wetterschutz zuläsig.

Dachüberstände

FachbereichPlanung und Bauordnung

Klaus Wahle(Fachbereichsleiter)

AUFGESTELLT:

14.01.2014

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________ überdie in der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen beratenund beschlossen und den Beschluss zur eingeschränkten erneuten Beteiligunggem. § 4a Abs. 3 BauGB gefasst.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________

BESCHLUSS ZUR EINGESCHRÄNKTEN ERNEUTENBETEILIGUNG

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB sind die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange und die betroffene Öffentlichkeit mit Schreiben vom _____________um Stellungnahme bis zum _______________ gebeten worden.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________

EINGESCHRÄNKTE ERNEUTE BETEILIGUNG

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat am _______________über die in der eingeschränkten erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGBeingegangenen Anregeungen beraten und beschlossen.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________Schriftführer/-in: ____________________

BESCHLUSS

Mit dem Tage der Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan am _____________gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.Der Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden im Fach-bereich Planung und Bauordnung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ein-gesehen werden.Meschede, den _______________

Bürgermeister: ____________________

BEKANNTMACHUNGDie Übereinstimmung der Verfahrensmerkmale mit demOriginal wird hiermit beglaubigt.Meschede, den _______________

Der BürgermeisterIm Auftrage

____________________

BESCHEINIGUNG

10.04.2014

gez. Hermann-Josef Vedder(Kreisvermessungsdirektor) ( S i e g e l )

04.04.2014

gez. Uli Hess( S i e g e l )

17.10.2013

gez. Torsten Risse

04.04.2014

gez. Uli Hess ( S i e g e l )

31.10.2013

04.04.2014

gez. Uli Hess ( S i e g e l )

20.11.2013 19.12.2013

04.04.2014

gez. Uli Hess ( S i e g e l )

06.11.2013 19.12.2013

04.04.2014

gez. Uli Hess ( S i e g e l )gez. Torsten Risse

06.02.2014

04.04.2014

gez. Uli Hess ( S i e g e l )

07.02.201404.03.2014

04.04.2014

gez. Uli Hess( S i e g e l )

gez. Torsten Risse

03.04.2014

04.04.2014

gez. Uli Hess( S i e g e l )

gez. Torsten Risse

03.04.2014

gez. Klaus Wahle

17.04.2014

gez. Uli Hess ( S i e g e l )

16.04.2014