bestattungen in lehrte - total-lokal.de · 2011. 2. 18. · das schöne grab - ein ort des...
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Bestattungen in
L E H R T E
Ratgeber für den Trauerfall
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nicht zuletzt durch den medizinischenFortschritt ist unsere Lebenserwartungim Vergleich zu früheren Generationenerheblich gestiegen. Wir verfügen überumfangreiche Gestaltungsmöglich-keiten um unserem Leben einen Sinnzu geben und bereiten uns auf vielesvor – aber zu wenig auf Alter, Ge-brechlichkeit und Tod.
Insbesondere an den eigenen Tod -oder den eines Angehörigen - denkenwir nicht gern. Oft schieben wir solcheGedanken vor uns her und stehen des-halb einem plötzlichen Todesfall in derFamilie und den damit verbundenenErfordernissen in der Regel ratlosgegenüber. Der nächste Angehörige,der den Tod des Ehegatten, einesElternteils oder eines nahen Ver-wandten miterleben muss, weiß zwardass er wegen einer Todesbeschei-nigung den nächsten Arzt zu informie-ren und ein Bestattungsinstitut mit der
Beerdigung zu beauftragen hat. Wasaber weiter zu tun ist, wohin man sichwenden muss um die notwendigstenFormalitäten zu erledigen, dazu istman in der ersten Trauerphase oftnicht fähig.
Die Ihnen vorliegende Broschüre‚Ratgeber für den Trauerfall’ soll des-halb eine erste Orientierungshilfe ineiner solch schwierigen Situation sein.Sie soll weiterführende Informationenund praktische Hilfe anbieten, Ihnenhelfen Ihre Angelegenheiten rechtzei-tig zu regeln und bei einem Trauerfallquasi eine ‚Prüfliste’ an die Handgeben, damit nichts vergessen wird.
Die Broschüre enthält außerdem aller-lei Wissenswertes über die Friedhöfeder Stadt Lehrte, so dass ich Sie ermun-tern möchte, das Heft in die Hand zunehmen um sich zu informieren.Informieren Sie sich aber auch vor Ort:
Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orteder Trauer und Besinnung, aber auchals Teil der städtischen GrünanlagenOrte des Lebens und der Begegnung.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Ratgeber ineiner schwierigen menschlichenSituation weiterhelfen kann sehr per-sönliche Dinge in Ihrem Sinne zuregeln. Uns allen wünsche ich nochviele Jahre voller Gesundheit,Schaffenskraft und Lebensfreude inunserem schönen Lehrte.
Ihre
Jutta VoßBürgermeisterin
Vorwort der Bürgermeisterin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
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Bestattungen in Lehrte
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Das schöne Grab -ein Ort des Erinnerns
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N a t u r s t e i n e G m b H
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Vorwort der Bürgermeisterin.................................................1
Was ist zu tun?.............................................................................5
Im Falle des Todes.......................................................................7
Anzeige beim Standesamt.....................................................9
Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier............................10
Versicherungen, Vereine, Banken informieren.............. 11
Nachlass- und Vorsorgeregelung.......................................15
Die verschiedenen Formen der Bestattung...................17
Gestaltungsgrundsätze, Unterhaltungspflicht............18
Umweltschutz............................................................................19
Friedhöfe in Lehrte..................................................................20
Friedhöfe Ahlten........................................................................21
Friedhof Arpke............................................................................22
Friedhof Hämelerwald............................................................23
Friedhof Kolshorn.....................................................................24
Friedhof Röddensen................................................................U3
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Liebe Leser!Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einenQuerschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel,Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet.Alle dieser Betriebe haben die kostenlose VerteilungIhrer Broschüre ermöglicht.
Anwalts- und Notariatskanzlei . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 14Bestattungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U 2, 4, 16Blumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 16Dauergrabpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Friedhofsgärtnerei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Grabmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 4Grabpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 8Notare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 14Rechtsanwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 14Restaurants . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Steinmetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 4Trauerfeiern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 8Trauerfloristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 16
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Inhaltsverzeichnis
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Bestattungen in Lehrte
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Bei einem Trauerfall befinden sich dieHinterbliebenen in der Regel in einemZustand der vom Schmerz um den Ver-lust eines nahestehenden Menschengeprägt wird. Gerade in dieser Extrem-situation müssen Angehörige jedochvon einem Moment auf den anderenEntscheidungen treffen und kurzfristigverschiedenartige Aufgaben wahr-nehmen.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, dasses qualifizierte Bestattungsunter-nehmen als ihre eigentliche Aufgabe
ansehen, den Hinterbliebenen in dieserschwierigen Situation hilfreich zurSeite zu stehen. Die Bestattungsunter-nehmen können entsprechend den ansie gerichteten Wünschen, die Ausrich-tung der Bestattung übernehmen undauch alle erforderlichen Formalitätenbei Behörden, Kirchengemeinde undFriedhofsverwaltung abwickeln.
Die Anzeige eines Sterbefalles kannjedoch nur dann reibungslos erfolgen,wenn die entsprechenden Unterlagenstets griffbereit sind.
Helfen Sie den Ihnen nahestehendenMenschen diese Extremsituation zumeistern – in Ihrem Sinne.
Nicht nur, in dem Sie Familien-mitglieder und Freunde frühzeitiginformieren, wo die entsprechendenUnterlagen zu finden sind, sondernauch, welche Vorstellungen Sie selbstvon Ihrem Fortgehen haben, wieFormalitäten in Ihrem Sinne geregeltwerden sollen, welche Wünsche Sie für Ihre Hinterbliebenen und für dasAndenken an Sie selbst haben.
Was ist zu tun?
Bestattungen in Lehrte5
„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euerem Herzen. Habe ich dort eine neue Bleibe gefunden,
lebe ich in euch weiter.“
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… sollten die in der nachfolgendenÜbersicht aufgeführten Formalitätenund Bestattungsvorbereitungen erle-digt werden:Was muss ich sofort regeln?• Den Arzt benachrichtigen, wenn der
Tod in der Wohnung eingetreten ist.Der Arzt stellt die Todesbescheini-gung aus. Ist die Todesursache unklar,muss eine amtliche Ermittlung erfol-gen. Im Krankenhaus oder Heim wirddies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
• Ein Bestattungsunternehmen beauf-tragen. Der Bestatter wird mit Ihnenalles besprechen und für Sie allesNotwendige regeln. Auf Wunsch kann der Bestatter auch einen Teil der nachfolgenden Aufgaben über-nehmen:
• Die Sterbeurkunden beim Standes-amt des Sterbeortes ausstellen lassen.
• Bestattungsform und Grab festlegen(z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Kauf-,Reihen- oder Urnengrab).
• Sarg und Ausstattung auswählen• Termin festlegen mit Friedhofsver-
waltung und Kirche für Trauerfeierund Beerdigung
• Angehörige und nahe Freundebenachrichtigen und eventuell umHilfe bitten
• Bestattungsablauf besprechen sowieAusgestaltung der Trauerfeier regeln:(Nachrufe festlegen, musikalischeUmrahmung, Dekoration, Kondolenz-listen, etc.) Bei einer kirchlichenBestattung siehe das Kapitel„Kirchliche Beerdigung undTrauerfeier“ Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft (mehr)angehört, vermittelt das beauftragteBestattungsinstitut auf Wunscheinen Trauerredner
• Traueranzeige verfassen und bei derZeitung aufgeben
• Für Trauermahl gegebenenfallsRäumlichkeiten reservieren
• An Trauerkleidung denkenWas ist später zu erledigen?• Mit Lebensversicherung bzw. Sterbe-
geldversicherung abrechnen• Tod eines Rentenempfängers beim
Postrentendienst melden• Bei der Rentenversicherungsstelle
Im Falle des Todes...
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Bestattungen in Lehrte
Vorschusszahlung beantragen• Rentenanspruch geltend machen• Bei Beamten Versorgungsleistungen
und Zusatzversicherung beantragen• Den Sterbefall beim Arbeitgeber
melden• Erbschein beantragen und gegebe-
nenfalls Testament eröffnen lassen• Wohnung kündigen, Übergabe regeln• Gas und Wasser abstellen,
Energielieferungen kündigen,Heizungsanlage regulieren
• Zeitungen und Telefon ab- oderumbestellen
• Gewerbe abmelden• Auto und KFz-Versicherung
ab- oder ummelden• Post umbestellen• Daueraufträge bei Bank
und Sparkassen ändern• Fälligkeit von Terminzahlungen
prüfen• Mitgliedschaften und Abonnements
kündigen• Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles
Eigentum, Sachwerte klären lassen• Übernahme von Verpflichtungen und
Ansprüche gegenüber Dritten klären
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Jeder Sterbefall ist spätestens am fol-genden Werktag nach dem Todestagdem zuständigen Standesamt anzuzei-gen. Zuständig für die Beurkundungeines Sterbefalles ist das Standesamt,in dessen Bezirk der Tod einesMenschen eingetreten ist.
Der Sterbefall ist durch die Hinter-bliebenen persönlich oder durch einenbeauftragten Bestattungsunternehmerbeim Standesamt anzuzeigen. Hierbeiist auch die vom Arzt ausgestellteTodesbescheinigung vorzulegen.
Erforderliche Urkunden
Für die Eintragung des Sterbefalles indas Sterbebuch sollten folgende Unter-lagen vorgelegt werden:
• Todesbescheinigung undLeichenschauschein des Arztes
• der Personalausweis desAnzeigenden
• bei Verheirateten oder verheiratetGewesenen ein Auszug aus dem
Familienbuch vom Standesamt desWohnortes. Das Familienbuch beimStandesamt ist nicht zu verwechselnmit dem Stammbuch der Familie, dasdie Eheleute in ihrem Besitz haben.Dies kann aber zur Eintragung desSterbefalles mit vorgelegt werden.Im Zweifel folgende Urkunden mit-bringen: Heiratsurkunde, bei Witwenoder Witwern die Sterbeurkunde desverstorbenen Partners, bei Geschie-denen das Scheidungsurteil mitRechtskraftvermerk, bei Ledigen dieGeburtsurkunde.
Anzeige beim Standesamt
Bestattungen in Lehrte9
„Niemand kennt den Tod.Es weiß auch keiner, ob er nicht
das größte Geschenk für den Menschen ist.“(Sokrates)
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War ein Versorbener Mitglied eineröffentlich-rechtlichen Religions-gemeinschaft und lässt sich dieseZugehörigkeit durch die Meldedateibzw. durch die Heirats- und Familien-bücher beim Standesamt nachweisen,so wird die Konfessionszu-gehörigkeitin die Sterbeurkunde eingetragen,sofern die Angehörigen damit einver-standen sind.
Für das Pfarramt, welches für die kirch-liche Beerdigung zuständig ist, gilt
dies gleichzeitig als Nachweis, dass derVerstorbene seiner Kirche bis zum Todangehörte.
Die nächsten Angehörigen könnendirekt mit dem zuständigen PfarramtKontakt aufnehmen, um ein Gesprächzur Vorbereitung der kirchlichen Be-erdigung zu vereinbaren. In der Regelwird jedoch der Bestatter das Pfarramtinformieren. Zuständiger Pfarrer oderzuständige Pfarrerin setzen sichdanach mit den Angehörigen in
Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier
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Verbindung und vereinbaren einenTrauergesprächstermin. In diesemGespräch wird auch die liturgische und musikalische Gestaltung derTrauerfeier besprochen und festgelegt.Die Gestaltung dieses Trauergottes-dienstes richtet sich nach der jeweili-gen konfessionellen Ordnung und dem örtlichen Herkommen.
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RentenversicherungDer Tod eines Rentenempfängers istbaldmöglichst bei der Deutschen PostAG - Rentenservice - zu melden. Nachdem Ableben eines in der Rentenver-sicherung der Arbeiter oder Angeste-llten Versicherten erhält die Witwe bzw.der Witwer von dem Rentenservice derDeutschen Post AG eine Vorschuss-zahlung, sofern der Antrag innerhalbeines Monats dort vorliegt. Das Stan-desamt stellt eine gebührenfreie Ster-beurkunde an die nächsten Angehöri-gen aus. Der Vorschuss dient als Über-brückung für die folgenden dreiMonate. War der Verstorbene pflicht-versichert, also noch erwerbstätig, soübernimmt sein Arbeitgeber die Abme-ldung über die Krankenkasse. Damit istzugleich die Abmeldung zur Renten-und Arbeitslosenversicherung erledigt.Der Hinterbliebenenrentenantrag istbei der zuständigen Ortsbehörde fürdie Rentenversicherung zu stellen.
KrankenversicherungWeiterhin ist die zuständigeKrankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestelltenSterbeurkunde zu informieren.
Andere VersicherungenErhielt der Verstorbene eine Kriegs-rente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigenVersorgungsamt erforderlich.
In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung,die zuständige Versicherung vom Tod-esfall zu informieren. Daneben sindauch andere abgeschlossene Versicher-ungen, wie z.B. die Privathaftpflicht-,Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung vom Todesfallzu unterrichten.
Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren
Bestattungen in Lehrte11
MitgliedschaftenWar der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder ineinem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls derEhepartner an einer Fortsetzung derMitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, umbestehende Kontakte aufrechtzu-erhalten, sollte dies ebenfalls mitge-teilt werden. War der Verstorbeneaktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiertwerden, da üblicherweise eine Abord-nung an der Bestattung teilnehmenmöchte und – bei besonders verdien-stvoller Tätigkeit – eine Trauerredegehalten wird.
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„Ich weiß gar nicht, was ich jetzt allesmachen soll. Ich bin noch so traurigund dann kommen schon alle mög-lichen Anforderungen auf mich zu -Behörden, Gerichte, Finanzamt, andereErben oder Pflichtteilsberechtigte -dabei brauch ich doch erst einmal nurRuhe und Zeit zum Trauern!"
Unsere Aufgabe als Notar und Rechts-anwälte ist die Beistandsleistung indieser Situation. Häufig gehen dieAngehörigen schon nach der ersten
Beratung recht beruhigt und geordnetan die notwendigen Regelungen heran,sie lernen, dass auch diese schwierigeLebenssituation bewältigt werdenkann. Eine frühe Beratung kann man-chen Kummer vermeiden helfen.
Es ist aber auch Zeit, an die eigene Vor-sorge und die Vermögensnachfolge zudenken. Was kann ich tun, falls ich imAlter oder durch Krankheit hinfälligwerde? Empfiehlt sich etwa einePatientenverfügung?
TrauerfallDas gesetzliche Erbrecht kann sehrungerecht sein: Welche Erbregelungempfiehlt sich für meine Lebens-situation, was kann ich tun, um meinenPartner zu sichern, um etwaigeErbschaftssteuern zu vermeiden, wel-che Grenzen sind schließlich meinerGestaltungspflicht gesetzt?
Auch hier gilt es, rechtzeitig kom-petenten Rat einzuholen und dasNotwendige möglichst frühzeitig zu veranlassen.
Trauerfall
Rubart Prüße Hallmann Rust
Kanzlei Sehnde:
Heiko Hallmann Dr. Simone NädlerRechtsanwalt RechtsanwältinFachanwalt für ArbeitsrechtFachanwalt für Familienrechtzugelassen beim OLG Celle
Peiner Str. 11 · 31319 SehndeTelefon: 0 51 38-60 78-0Fax: 0 51 38-60 [email protected]
Notar und Kanzlei Lehrte: Friedrich Rust a.D. (1963 bis 2001)
Michael Rubart Frank PrüßeRechtsanwalt und Notar RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für SozialrechtMediator zugelassen beim OLG CelleFachanwalt für Erbrecht
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Sonstige ErledigungenBanken und Sparkassen, bei denen derVerstorbene ein Konto hatte, sind eben-falls zu verständigen. Sofern keineKontovollmacht durch einen Angehör-igen bestand, sind Zahlungsan-weisungen nur dann möglich, wennder Betreffende einen Erbschein
des zuständigen Nachlassgerichtesvorlegt. In der Praxis jedoch begleichendie meisten Banken die anfallendenBeerdigungskosten zu Lasten desKontos des Verstorbenen, sofern dieAuslagen durch Originalrechnungenbelegt werden. Weiterhin ist zu prüfen,ob Änderungs- oder Kündigungs-
mitteilungen an den Wohnungs-vermieter sowie für den Bezug vonStrom, Gas, Wasser oder sonstigeVerpflichtungen des Verstorbenen(Zeitungsabonnement, Buch- oderZeitschriftenclub, usw.) erforderlichsind.
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Bestattungen in Lehrte13
Notizen
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Nachlassregelung
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seineAngelegenheiten rechtzeitig undumsichtig zu ordnen. InsbesondereAlleinstehenden ist zu raten, Namenund Anschriften von zu benachrichti-genden Verwandten und Bekanntensowie andere wichtige Informationenan leicht auffindbaren Stellen in derWohnung zu hinterlegen. Ein notariellbeurkundetes Testament ist insbeson-dere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögenhinterlässt. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testamentmit Datum und Unterschrift desErblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Nachlassgerichtauszuhändigen.
Vorsorgeregelung
Viele Bestatter bieten Vorsorgever-einbarungen an, in denen alle mit derBestattung zusammenhängenden
Dinge zu Lebzeiten geregelt werdenkönnen. Dies gilt sowohl für die Regel-ung von finanziellen Angelegenheitenals auch für die vorzeitige Festlegungaller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tunhaben können. Somit sind in diesemZusammenhang Vereinbarungen viel-fältiger Art denkbar.
Wer bestimmt Bestattungsartund Bestattungsort?
Art und Ort der Bestattung richten sichzunächst nach dem Willen desVerstorbenen.
Hat der Verstorbene Wünsche in dieserHinsicht geäußert, so vertraut er dar-auf, dass seine Angehörigen seinenWillen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anor-dnungen nur dann, wenn sie als form-gerechter letzter Wille verfasst wurden.Fehlt es an einer Willensäußerung desVerstorbenen, so sind die Angehörigenberechtigt, über Art und Ort derBestattung und die Einzelheiten zu
deren Gestaltung zu entscheiden.Zuständig für alle mit der Bestattungzusammenhängenden Friedhofsan-gelegenheiten ist die Friedhofs-verwaltung im Rathaus, Gagernring6, Zimmer 202, Telefon 06195/803 953.
Dort erhalten Sie Informationen überdie verschiedenen Bestattungsarten,die damit zusammenhängendenBestattungsgebühren sowie dieGenehmigung von Grabmalen.
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Bestattungen in Lehrte15
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Die Entscheidung über dieBestattungsform und die Art derGrabstätte ist nicht nur in Bezugauf die Kosten wichtig. Es gilt zubedenken, dass nur Wahlgräber verlängert werden können.
Die generelle Grundlage für alleAngelegenheiten in Bezug auf dasFriedhofswesen sind die Friedhofs-satzungen der Stadt Lehrte und der Kirchenträger in der jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus gelten für die Benutzung der Friedhöfesowie ihrer Einrichtungen und Anlagendie entsprechenden Gebührensatz-ungen zur Friedhofssatzung.Die Satzungen sind bei den Friedhofs-verwaltungen erhältlich; die Satzungender Stadt Lehrte sind auch im Internetabrufbar.
Die Ruhezeit auf den städtischenFriedhöfen der Stadt Lehrte beträgt für
alle Grabarten 30 Jahre, darüber hinauskann ein „Ewiges Grabrecht“ erworbenwerden. Folgende Grabarten werdenangeboten:
Reihengräber (Erdbestattungen)
• für Kinder bis zu 5 Jahre,kein Nachkauf möglich
• für Personen über 5 Jahre,kein Nachkauf möglich
• für Erdbestattungen im Rasengrabmit eingeschränktem Gestaltungs-recht, kein Nachkauf möglich
• für Erdbestattungen mit ewigemRuherecht, Nachkauf nichterforderlich
Wahlgräber (Erdbestattung)
• für eine Sargbestattung, zusätzlichkönnen nach einer Sargbestattungbis zu zwei Urnen beigesetzt werden,Nachkauf möglich
• für mehrere Sargbestattungen ne-beneinander, zusätzlich können nacheiner Sargbestattung pro Grabstellebis zu zwei Urnen beigesetzt werden,Nachkauf möglich
Urnengräber
• Urnen Reihengräber für eine Urne,kein Nachkauf möglich
• Urnen Wahlgräber für bis zu vier Urnen, Nachkauf möglich
• Urnen Reihengrab für eine Urne im Rasengrab mit eingeschränktemGestaltungsrecht, kein Nachkauf möglich
• Urnen Reihengrab im anonymen Grabfeld, kein Nachkauf möglich
Rasengräber
• Rasengräber werden nur für die Friedhöfe Ahlten und Arpke angeboten
Die verschiedenen Formen der Bestattung
Bestattungen in Lehrte17
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• Für die Rasengräber sind ausschließ-lich liegende Grabmale mit einerGröße von 50 cm x 50 cm zulässig.
Die Oberkante des Grabmals mussinnerhalb der Rasennarbe liegen, dieOberfläche darf keine hervorstehen-den Teile haben. Einfassungen undBepflanzungen, sowie das Aufstellenvon Blumenschalen, Steckvasen odersonstigem Grabschmuck sind unzuläs-sig. Abgelegter Grabschmuck wird imRahmen der Pflegemaßnahmen vonder Friedhofsverwaltung entfernt.Die Pflege der Rasengräber wird vonder Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Für einige Abteilungen der städtischenFriedhöfe in Ahlten und Arpke gilteine Gestaltungssatzung. In diesenAbteilungen müssen die Gräber mitgrauem Kleinpflaster eingefasst wer-den - Ausnahmen sind nicht möglich.Grabmale dürfen im Rahmen allgemei-ner Gestaltungsgrundsätze aufgestellt
und sonstige bauliche Anlagen ein-schließlich von Grabeinfassungenerrichtet werden. Vor der Errichtungoder jeder Veränderung eines Grab-mals muss vorher die schriftlicheGenehmigung eingeholt werden.Urnenkammern, Mausoleen undGrabgewölbe dürfen auf den Fried-höfen der Stadt Lehrte nicht errichtetwerden.
Die Nutzungsberechtigten haben dieGrabstätten ordnungsgemäß herzu-richten und zu unterhalten. Die Be-pflanzung eines Grabes muss sich aufdie Grabfläche beschränken, so dass dieWege zwischen und vor den Gräbernjederzeit ungehindert begehbar sind.
Bedingt durch Witterungseinflüssesenkt sich der Erdhügel auf einemfrisch angelegten Erdgrab erstmalseinige Wochen nach der Bestattung.Diese und folgende Absenkungen sind
von den Nutzungsberechtigten zubeseitigen. Absenkungen auf den allge-meinen Friedhofsflächen beseitigt dieStadt Lehrte.
Die Grabmale und die sonstigen bau-lichen Anlagen sind von den jeweiligenNutzungsberechtigten dauerhaft inverkehrssicherem Zustand zu halten.Die Kontrolle der Verkehrssicherheitwird von der Stadt Lehrte durchge-führt.
Gestaltungsgrundsätze, Unterhaltungspflicht
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Zur Vermeidung von Umweltbelast-ungen dürfen auf den Friedhöfen der Stadt nur Särge aus leichtabbaubarem Material (z.B. Vollholz)beigesetzt werden, die keine umwelt-gefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Särge aus Metall oder austropischem Edelholz (z.B. Mahagoni,
Umweltschutz
Teak) dürfen nicht verwendetwerden. Überurnen müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundli-chem Material bestehen.Die Kleidung der Verstorbenen soll nur aus Naturtextilien (Wolle,Baumwolle, Leinen) oder Papierstoff bestehen.
Aus Gründen des Umweltschutzes dür-fen auf den Friedhöfen Pflanzenschutz-und Unkrautbekämpfungsmittel nichtverwendet werden.
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Wir wissen, dass es für Hinterbliebene gut ist, wenn sie sich für den Abschied Zeit nehmen.
Ein solcher Abschied gibt Kraft – eine Kraft, die ihnen hilft, die Trauerzeit zu bewältigen. Trauer tut weh.
Aber sie heilt auch die Wunden, die durch den Verlust eines Menschen entstanden sind.
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Die Stadt Lehrte unterhält 5 kommu-nale Friedhöfe in den Ortschaften- Ahlten,- Arpke,- Hämelerwald,- Kolshorn und- Röddensen.
Neben diesen Friedhöfen werden in derKernstadt Lehrte der „Alter Friedhof“von 1863 an der Feldstraße und der„Neuer Friedhof“ von 1919 Am Stadtparkvon der evangelisch-lutherischen
Matthäus-Kirchengemeinde und der„St. Bernwards-Friedhof“ von 1895 an der Feldstraße von der katholischen St. Bernwardsgemeinde unterhalten.
In der Ortschaft Immensen wird seit1912 der Friedhof von der evangelisch-lutherischen St.-Antonius-Kirchen-gemeinde unterhalten.In der Ortschaft Sievershausen unter-hält die evangelisch-lutherischeMartins-Gemeinde den Friedhof seitca. 100 Jahren und in der Ortschaft
Steinwedel die evangelisch-lutherischeSt.-Petri-Kirchengemeinde den ört-lichen Friedhof seit 1870.
Zuständig für die Friedhofsbelangesind bei der Stadt Lehrte dieMitarbeiter des Grünplanungs- und Umweltamtes, die unter folgenden Telefonnummern zu erreichen sind:- Frau Stecker 05132/505-144- Herr Kothe 05132/505-140- Herr Kemmling 05132/505-141
Friedhöfe in Lehrte
WEKA info verlag gmbhLechstraße 2 • D-86415 MeringTelefon +49 (0) 8233 384-0 Telefax +49 (0) 8233 [email protected] • www.weka-info.de
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I m p r e s s u m31275031/1. Auflage / 2005
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Kompetenz aus
einer Hand
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Nach der im April 2005 fertig gestell-ten zweiten Erweiterung beträgt dieGesamtfläche des Friedhofs jetzt fast
2 Hektar mit rund 2.500 Grabstellen.Bei der letzten Erweiterung wurdebesonderer Wert auf die Verzahnungdes alten mit dem neuen Friedhofsteilgelegt.
Hierzu wurde das Rondell ausgelichtetund gärtnerisch neu gestaltet, so dassauf dem Friedhof ein attraktiverAufenthaltsplatz entstanden ist.
Finanziert durch private Spenden konnte im Jahr 2004 ein Glockenturmneben der Aussegnungshalle errichtetwerden - der einzige auf den städti-schen Friedhöfen.
Auf der neuen Erweiterungsflächebefinden sich Abteilungen fürBestattungen „unter grünemRasen“; mit der ersten Erweiterungwurde ein anonymes Grabfeld geschaf-fen. Damit sind alle Grabarten auf diesem Friedhof vertreten.
Friedhof Ahlten
Der Friedhof in der Ortschaft Ahltenwurde 1962 eingerichtet und seit demzweimal erweitert.
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Der städtische Friedhof in Arpke wurde1951 angelegt und hat den alten, vonder Kirche bewirtschafteten Friedhofim Arpker Ortskern abgelöst. Auch die-ser Friedhof wurde in zwei Schrittenerweitert.
Auf besonderen Wunsch des ArpkerOrtsrates wurden mit der zweitenErweiterung im Jahre 2002 die erstenAbteilungen auf städtischenFriedhöfen „unter grünem Rasen“angelegt. Insgesamt sind auf einerFläche von 1,2 Hektar rund 1.500Grabstellen verfügbar.
Am 15.11.1995 wurde das Aussegnungs-gebäude durch ein Feuer schwerbeschädigt. Die notwendigen Arbeitenwurden gleichzeitig für Modernisier-ungsarbeiten genutzt, so dass dasGebäude nach der 1996 beendetenRenovierung über eine WC-Anlage undeine eigene Kühlkammer verfügt.
Friedhof Arpke
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Friedhof Hämelerwald
Der 1944 direkt am Rand des HämelerWaldes errichtete Friedhof musste1998 erweitert werden und bietet seitdem Raum für rund 1.600 Grabstellen.
Da die Bodenbedingungen (Ton) fürden Betrieb eines Friedhofs eherungünstig sind, wurde die Erweiter-ungsfläche mit einem durchlässigenSandboden über einen Meter erhöht.
Im Rahmen der Erweiterung wurdeauch auf diesem Friedhof ein anony-mes Grabfeld angelegt.
Geprägt wird der Friedhof durch diealten Lindenbäume entlang der Haupt-erschließungswege.
An einem dieser Hauptwege liegt dasGrab von zwei unbekannten russischenKriegsgefangenen; im waldähnlichenEingangsbereich erinnert ein Ehrenmalan die Toten der Weltkriege.
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Außerhalb der Ortschaft Kolshorn liegt direkt am Rand des Landschafts-schutzgebietes „AltwarmbüchenerMoor - Ahltener Wald“ ein kleinerFriedhof (0,37 ha), der 1908 von denortsansässigen Landwirten gebautwurde.
Der Friedhof ist geprägt von Familien-gräbern. Viele der 330 Grabstellenbefinden sich in Gräbern mit acht undmehr Grabstellen.
Das Aussegnungsgebäude wird vonder Kirchengemeinde mitbenutzt -regelmäßig werden hier Gottesdiensteabgehalten.
Im unbenutzten rückwärtigen Teil des Friedhofs stehen Waldbäume.Dieser Bereich soll in Zukunft für eine neue Bestattungsform - Urnen-beisetzungen unter Bäumen - genutztwerden.
Friedhof Kolshorn
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Zwei Jahre nach Errichtung desFriedhofs Kolshorn erbauten dieLandwirte der Ortschaft Röddensen1910 einen eigenen Friedhof. Mit 0,26ha Fläche und 300 Grabstellen ist
Friedhof Röddensen
dieser Friedhof der kleinste den dieStadt bewirtschaftet. Die im Fach-werkstil errichte kleine Trauerhalle bie-tet lediglich einigen Trauergästen Platz.Augenfällig für die Besucher des
Friedhofs ist ein steinerner Engel,der über eine Familiengrabstelle wacht.Im rückwärtigen Bereich des Friedhofserinnert ein Mahnmal an die Gefal-lenen der Weltkriege.
Bestattungen in Lehrte
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Erd-, Feuer-, See- undanonyme Bestattungen
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