beste verfügbare techniken (bvt) — impulse zur anwendung fortschrittlicher...

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werden unterschiedlich beurteilt. Eine durchgreifende Vera ¨ nde- rung ist noch nicht zu verzeichnen. Gleichwohl stellen die be- schriebenen Instrumente zielfu ¨ hrende Ansa ¨tze dar, die von den Beteiligten gemeinsam weiterentwickelt werden mu ¨ ssen. 028 Freiwillige Selbstverpflichtungen in der Abfallwirtschaft PDDR.THOMASPETERSEN Alfred-Weber-Institut fu ¨ r Sozial- und Staatswissenschaften der Universita ¨ t Heidelberg, Grabengasse 17, D-69117 Heidelberg. Der Rat von Sachversta ¨ ndigen fu ¨ r Umweltfragen bezeichnet in sei- nem Jahresgutachten 1998 Abfallwirtschaft und Abfallpolitik als einen der dynamischsten und erfolgreichsten Bereiche der Um- weltpolitik. Der Erfolg in der Abfallpolitik besteht vor allem da- rin, dass die Abfallmengen durch Anstrengungen zur Vermeidung und Verwertung von Abfa ¨ llen deutlich reduziert worden sind und dadurch ein noch Ende der achtziger Jahre befu ¨ rchteter „Mu ¨ llnot- stand“ abgewendet werden konnte. Ein genereller Vorrang der Ver- meidung und Verwertung von Abfa ¨ llen vor deren Beseitigung ist inzwischen auch rechtlich durch das Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetz von 1994 festgeschrieben worden. Anders aber als die geordnete Abfallbeseitigung lassen sich Anstrengungen zur Vermeidung und Verwertung nicht recht- lich erzwingen. Deshalb ist die Abfallpolitik bei der Vermeidung und Verwertung von Abfa ¨ llen auf die freiwillige Kooperation von Handel, Industrie und Verbrauchern angewiesen. Diese Koopera- tion wird immer ha ¨ ufiger durch freiwillige Selbstverpflichtungen er- reicht, die meist in eine Rechtsverordnung eingebunden sind. Die Rechtsverordnung sieht dabei Maßnahmen fu ¨r den Fall vor, dass die freiwillige Selbstverpflichtung nicht erfu ¨ llt wird. Eines der wichtigsten Beispiele einer derartigen Kom- bination von Rechtsverordnung und freiwilliger Selbstverpflich- tung stellen die Verpackungsverordnung von 1991 und das Duale System Deutschland Gesellschaft fu ¨ r Abfallvermeidung und Sekun- da ¨ rrohstoffgewinnung mbH (DSD) dar. Diese Kombination war in- sofern erfolgreich, als sie zwar nur unwesentlich zur Vermeidung des Verpackungsaufkommens (es sank von 13,0 Mio. t im Jahr 1991 auf 11,6 Mio. t im Jahr 1997), jedoch zu einer erheblichen Vermin- derung des zu beseitigenden Abfalls aus Haushalten und Gewer- bebetrieben beitrug. Die von der Verpackungsverordnung vorgege- benen Sammel- und Verwertungsquoten wurden durch das DSD fast immer erreicht oder u ¨ bertroffen. Die freiwillige Selbstverpflichtung ist ein Beispiel fu ¨r das sogenannte „responsive Recht“, bei dem der Staat seine Ziele nicht nur mittels des Ordnungsrechts, sondern unter Beteiligung und Mitwirkung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure zu erreichen sucht. Responsives Recht wird oft als ein Freiheitsge- winn gegenu ¨ ber der einseitigen Rechtssetzung durch den Staat an- gesehen. Im Falle freiwilliger Selbstverpflichtungen scheint diese Ansicht jedoch nicht ohne weiteres gerechtfertigt. Denn diese Selbstverpflichtungen scheinen weniger die Freiheit der einzel- nen Wirtschaftssubjekte und Unternehmen zu sta ¨ rken als viel- mehr auf der einen Seite die Macht der in der Umweltpolitik ohne- hin schon recht einflussreichen Ministerialverwaltung – und ande- rerseits die Position von Wirtschaftsverba ¨ nden gegenu ¨ ber den in ihnen organisierten Unternehmen. So sind freiwillige Selbstverpflichtungen einerseits ein wichtiges Instrument der Abfallpolitik in modernen Wirtschaften, zu dem es derzeit keine Alternative geben du ¨ rfte. Zum anderen aber haben sie nicht ganz unproblematische rechtlich-politische Folgen. 029 Beste Verfu ¨gbare Techniken (BVT) – Impulse zur Anwendung fortschritt- licher Umweltschutztechnologien in Europa PROF.DR.-ING.MICHAELLANGE Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, D-14193 Berlin. Die EG-Richtlinie u ¨ber die integrierte Vermeidung und Verminde- rung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom September 1996 verlangt fu ¨ r große Industrieanlagen eine Genehmigung mit Úffentlichkeitsbeteiligung nach einem integrierten Konzept. Kern der Richtlinie ist die Anwendung von BVT, um das Ziel eines harmonisierten integrierten Umweltschutzes auf einem insgesamt hohen Schutzniveau zu erreichen. Im Rahmen des Informations- austausches u ¨ ber BVT werden europaweit Informationen zu den effizientesten und fortschrittlichsten Techniken in BVT-Merkbla ¨ t- tern (engl.: BREF – Best Available Reference Documents) zusam- mengestellt. Diese sind bei der Festlegung der BVT im nationalen untergesetzlichen Regelwerk bzw. im Genehmigungsverfahren zu beru ¨ cksichtigen. Der Informationsaustausch u ¨ ber BVT wird unter Lei- tung der Europa ¨ ischen Kommission u ¨ ber ein Bu ¨ ro in Sevilla orga- nisiert. Beteiligt sind Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltver- ba ¨ nde. Fu ¨ r alle von der IVU-Richtlinie erfassten Anlagenarten sol- len bis 2004 BVT-Merkbla ¨ tter vorliegen; unmittelbar danach ist die Ûberarbeitung der Merkbla ¨ tter und Beru ¨ cksichtigung der neuesten BVT vorgesehen. Fu ¨ r die Bundesrepublik Deutschland ist das Umwelt- bundesamt als National Focal Point fu ¨ r die Mitarbeit benannt; in der Zusammenarbeit mit Bundesla ¨ndern, Industrie, Umweltver- ba ¨ nden und weiteren Stellen bringt das Umweltbundesamt Daten von modernen Anlagen in den Informationsaustausch ein. Die BVT-Merkbla ¨ tter enthalten fu ¨r den jeweiligen Industriesektor eine Fu ¨ lle von konkreten Daten zu allen Umweltmedien. Oft wird der erreichte Stand der Technik durch eine Vielzahl von Bei- spielanlagen belegt. Die ersten BVT-Merkbla ¨ tter liegen vor; den darin ent- haltenen BVT-Beschreibungen und daraus abgeleiteten Angaben zu Emissions- und Verbrauchswerten wird zum Teil eine hohe fachliche Qualita ¨t bescheinigt. Obwohl die BVT-Merkbla ¨ tter als unverbindliche Dokumente von der Europa ¨ ischen Kommission vero ¨ffentlicht werden, ist bereits jetzt absehbar, dass sie ein Motor zur Anwendung fortschrittlicher Produktions- und Umwelttechni- ken sind und ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung europa ¨- 944 Umwelttechnik Chemie Ingenieur Technik (72) 9 I 2000

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Page 1: Beste Verfügbare Techniken (BVT) — Impulse zur Anwendung fortschrittlicher Umweltschutztechnologien in Europa

werden unterschiedlich beurteilt. Eine durchgreifende VeraÈnde-rung ist noch nicht zu verzeichnen. Gleichwohl stellen die be-schriebenen Instrumente zielfuÈ hrende AnsaÈ tze dar, die von denBeteiligten gemeinsam weiterentwickelt werden muÈ ssen.

028

Freiwillige Selbstverpflichtungenin der Abfallwirtschaft

P D D R . T H O M A S P E T E R S E N

Alfred-Weber-Institut fuÈ r Sozial- und Staatswissenschaften derUniversitaÈ t Heidelberg, Grabengasse 17, D-69117 Heidelberg.

Der Rat von SachverstaÈ ndigen fuÈ r Umweltfragen bezeichnet in sei-nem Jahresgutachten 1998 Abfallwirtschaft und Abfallpolitik alseinen der dynamischsten und erfolgreichsten Bereiche der Um-weltpolitik. Der Erfolg in der Abfallpolitik besteht vor allem da-rin, dass die Abfallmengen durch Anstrengungen zur Vermeidungund Verwertung von AbfaÈ llen deutlich reduziert worden sind unddadurch ein noch Ende der achtziger Jahre befuÈ rchteter ¹MuÈ llnot-standª abgewendet werden konnte. Ein genereller Vorrang der Ver-meidung und Verwertung von AbfaÈ llen vor deren Beseitigung istinzwischen auch rechtlich durch das Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetz von 1994 festgeschrieben worden.

Anders aber als die geordnete Abfallbeseitigung lassensich Anstrengungen zur Vermeidung und Verwertung nicht recht-lich erzwingen. Deshalb ist die Abfallpolitik bei der Vermeidungund Verwertung von AbfaÈ llen auf die freiwillige Kooperation vonHandel, Industrie und Verbrauchern angewiesen. Diese Koopera-tion wird immer haÈ ufiger durch freiwillige Selbstverpflichtungen er-reicht, die meist in eine Rechtsverordnung eingebunden sind. DieRechtsverordnung sieht dabei Maûnahmen fuÈ r den Fall vor, dassdie freiwillige Selbstverpflichtung nicht erfuÈ llt wird.

Eines der wichtigsten Beispiele einer derartigen Kom-bination von Rechtsverordnung und freiwilliger Selbstverpflich-tung stellen die Verpackungsverordnung von 1991 und das DualeSystem Deutschland Gesellschaft fuÈ r Abfallvermeidung und Sekun-daÈ rrohstoffgewinnung mbH (DSD) dar. Diese Kombination war in-sofern erfolgreich, als sie zwar nur unwesentlich zur Vermeidungdes Verpackungsaufkommens (es sank von 13,0 Mio. t im Jahr 1991auf 11,6 Mio. t im Jahr 1997), jedoch zu einer erheblichen Vermin-derung des zu beseitigenden Abfalls aus Haushalten und Gewer-bebetrieben beitrug. Die von der Verpackungsverordnung vorgege-benen Sammel- und Verwertungsquoten wurden durch das DSDfast immer erreicht oder uÈ bertroffen.

Die freiwillige Selbstverpflichtung ist ein Beispiel fuÈ rdas sogenannte ¹responsive Rechtª, bei dem der Staat seine Zielenicht nur mittels des Ordnungsrechts, sondern unter Beteiligungund Mitwirkung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteurezu erreichen sucht. Responsives Recht wird oft als ein Freiheitsge-winn gegenuÈ ber der einseitigen Rechtssetzung durch den Staat an-gesehen. Im Falle freiwilliger Selbstverpflichtungen scheint dieseAnsicht jedoch nicht ohne weiteres gerechtfertigt. Denn dieseSelbstverpflichtungen scheinen weniger die Freiheit der einzel-nen Wirtschaftssubjekte und Unternehmen zu staÈ rken als viel-mehr auf der einen Seite die Macht der in der Umweltpolitik ohne-

hin schon recht einflussreichen Ministerialverwaltung ± und ande-rerseits die Position von WirtschaftsverbaÈnden gegenuÈ ber den inihnen organisierten Unternehmen.

So sind freiwillige Selbstverpflichtungen einerseits einwichtiges Instrument der Abfallpolitik in modernen Wirtschaften,zu dem es derzeit keine Alternative geben duÈ rfte. Zum anderenaber haben sie nicht ganz unproblematische rechtlich-politischeFolgen.

029

Beste VerfuÈ gbare Techniken (BVT)± Impulse zur Anwendung fortschritt-licher Umweltschutztechnologienin Europa

P R O F . D R . - I N G . M I C H A E L L A N G E

Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, D-14193 Berlin.

Die EG-Richtlinie uÈ ber die integrierte Vermeidung und Verminde-rung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom September1996 verlangt fuÈ r groûe Industrieanlagen eine Genehmigung mitÚffentlichkeitsbeteiligung nach einem integrierten Konzept.Kern der Richtlinie ist die Anwendung von BVT, um das Ziel einesharmonisierten integrierten Umweltschutzes auf einem insgesamthohen Schutzniveau zu erreichen. Im Rahmen des Informations-austausches uÈ ber BVT werden europaweit Informationen zu deneffizientesten und fortschrittlichsten Techniken in BVT-MerkblaÈ t-tern (engl.: BREF ± Best Available Reference Documents) zusam-mengestellt. Diese sind bei der Festlegung der BVT im nationalenuntergesetzlichen Regelwerk bzw. im Genehmigungsverfahren zuberuÈ cksichtigen.

Der Informationsaustausch uÈ ber BVT wird unter Lei-tung der EuropaÈ ischen Kommission uÈ ber ein BuÈ ro in Sevilla orga-nisiert. Beteiligt sind Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltver-baÈnde. FuÈ r alle von der IVU-Richtlinie erfassten Anlagenarten sol-len bis 2004 BVT-MerkblaÈ tter vorliegen; unmittelbar danach ist dieÛberarbeitung der MerkblaÈ tter und BeruÈ cksichtigung der neuestenBVT vorgesehen.

FuÈ r die Bundesrepublik Deutschland ist das Umwelt-bundesamt als National Focal Point fuÈ r die Mitarbeit benannt; inder Zusammenarbeit mit BundeslaÈndern, Industrie, Umweltver-baÈnden und weiteren Stellen bringt das Umweltbundesamt Datenvon modernen Anlagen in den Informationsaustausch ein. DieBVT-MerkblaÈ tter enthalten fuÈ r den jeweiligen Industriesektoreine FuÈ lle von konkreten Daten zu allen Umweltmedien. Oftwird der erreichte Stand der Technik durch eine Vielzahl von Bei-spielanlagen belegt.

Die ersten BVT-MerkblaÈ tter liegen vor; den darin ent-haltenen BVT-Beschreibungen und daraus abgeleiteten Angabenzu Emissions- und Verbrauchswerten wird zum Teil eine hohefachliche QualitaÈ t bescheinigt. Obwohl die BVT-MerkblaÈ tter alsunverbindliche Dokumente von der EuropaÈ ischen KommissionveroÈ ffentlicht werden, ist bereits jetzt absehbar, dass sie ein Motorzur Anwendung fortschrittlicher Produktions- und Umwelttechni-ken sind und ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung europaÈ -

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ischer Umweltanforderungen auf anspruchsvollem Niveau seinwerden.

Die Voraussetzungen dafuÈ r, dass die BVT-MerkblaÈ tterweltweit als ¹Stimme Europasª zu den Besten VerfuÈ gbaren Tech-niken wahrgenommen werden koÈ nnen, sind gut:± Die BVT-MerkblaÈ tter sind uÈ ber das Internet fuÈ r alle Interes-

sierten einfach zugaÈ nglich (Adresse: http://eippcb.jrc.es).± Erstmals liegen umfassende medienuÈ bergreifende Informa-

tionen uÈ ber Beste VerfuÈ gbare Techniken fuÈ r alle wesentli-chen Industriesektoren in einer einheitlichen Form vor.Dies ermoÈ glicht fuÈ r Auûenstehende eine gute OrientierunguÈ ber moderne Prozess- und Umwelttechniken.

Damit werden breite Informationen und ErfahrungenuÈ ber effiziente und neue Technologien gefoÈ rdert ± auch in europaÈ -ischen Staaten, die noch Nachholbedarf bei der Anwendung mo-derner Umweltschutztechnologien haben.

Die Altanlagenregelung der IVU-Richtlinie verlangt,dass spaÈ testens bis zum Jahre 2007 die bestehenden Anlagen zuuÈ berpruÈ fen und an die Besten VerfuÈ gbaren Techniken von Neuan-lagen heranzufuÈ hren sind. Damit wird in recht kurzer Zeit einesystematische ÛberpruÈ fung und Modernisierung der europaÈ -ischen Industrie angestoûen.

030

Handeln mit CO2-Emissionsrechten

D I P L . - I N G . J . H A C K E R

UMB UmweltManagementBeratung Hacker GmbH,Kantstraûe 88, D-10627 Berlin.

Im ¹Kyoto-Protokollª haben sich 38 Industriestaaten, darunterauch Deutschland, verpflichtet, ihre Emissionen an Treibhausga-sen (vor allem CO2) zu reduzieren und fuÈ r den Zeitraum 2008 ± 2012auf insgesamt jaÈ hrlich durchschnittlich ca. 95 % der von diesenStaaten 1990 insgesamt emittierten Menge zu begrenzen. Das Kyo-to-Protokoll fordert jedoch nicht, diese Verpflichtungen aus-schlieûlich durch Maûnahmen im eigenen Territorium zu erfuÈ l-len, sondern eroÈ ffnet vier zusaÈ tzliche MoÈ glichkeiten. Neben einerrelativ starren gemeinsamen PflichtenerfuÈ llung mehrerer Staaten(EU) koÈ nnen Staaten ihre Verpflichtungen auch in Einzelvereinba-rungen aufeinander uÈ bertragen, und zwar sowohl auf Basis vonkonkreten Klimaschutzprojekten (Joint Implementation ± JI ± zwi-schen Industriestaaten) als auch projektunabhaÈ ngig auf Basis zwi-schenstaatlich handelbarer Emissionsrechte. Und schlieûlich koÈ n-nen die Staaten auch einen Teil ihrer Verpflichtungen durch Kli-maschutzprojekte in nicht verpflichteten Staaten kompensieren (JIzwischen Industrie- und EntwicklungslaÈndern). Durch diese¹Kyoto-Mechanismenª wird den 38 Industriestaaten die MoÈ glich-keit gegeben, ihre Verpflichtungen flexibel in unterschiedlicherinternationaler Zusammenarbeit wesentlich kostenguÈ nstiger ein-zuhalten als bei autonomer nationaler Vorgehensweise. Das Kyo-to-Protokoll schreibt den Vertragsstaaten aber nicht vor, welcheinnerstaatlichen Maûnahmen bzw. wirtschafts- oder ordnungspo-litischen Rahmensetzungen sie zur ErfuÈ llung ihrer jeweiligen Ver-pflichtungen ergreifen sollen.

Die EU-Kommission hat nun in einem GruÈ nbuch imMaÈ rz 2000 ein EU-internes System handelbarer Emissionsrechte

zur Diskussion gestellt, s. Abb. Das von der EU praÈ ferierte Systemist aber nur auf 7 Industriebereiche und deren groûe Emissions-quellen begrenzt. Diese EinschraÈ nkungen werden jedoch als we-der notwendig noch sinnvoll abgelehnt. Sie reduzieren das Ein-sparpotential und erfordern zusaÈ tzliche staatliche Regelungenund BuÈ rokratien fuÈ r die nicht einbezogenen Bereiche.

Statt dessen wird ein System vorgeschlagen, das auf derEbene der Inverkehrbringung (1. Handelsstufe) von fossilenBrennstoffen ansetzt. Jeder Produzent oder Importeur von Koh-le, Úl oder Erdgas muss dabei die Menge an Emissionsrechten er-werben, die den CO2-Emissionen bei der Verbrennung seiner inVerkehr gebrachten Brennstoffe entspricht. Die Kosten der CO2-Emissionsrechte werden uÈ ber den Brennstoffmarkt an die Ver-braucher weitergereicht. Mit diesem System werden alle Emissi-onsquellen (groûe, kleine, stationaÈ re, mobile) einbezogen undgroÈ ûtmoÈ gliche Kosteneffizienz bewirkt. Die Rechte sollten regel-maÈûig versteigert werden, so dass sich ein fuÈ r alle Nachfrager glei-cher Marktpreis bilden kann. Ein solches System lieûe sich auchproblemlos mit den Kyoto-Mechanismen und anderen nationalenSystemen verknuÈ pfen.

031

EinsatzmoÈ glichkeiten und Grenzenderzeitiger produktionsintegrierbarerTechniken zur Wasserkreislauf-schlieûung

P R O F . D R . - I N G . N O R B E R T R Ø B I G E R (Vortragender),

D I P L . - I N G . C O R N E L I A H A A S E

IUV ± Institut fuÈ r Umweltverfahrenstechnik,Leobener Strasse UFT, D-28359 Bremen.

Der produktionsintegrierte Umweltschutz ist heute nicht nur in derUmweltgesetzgebung festgeschrieben, sondern stellt auch zur Ver-besserung der KonkurrenzfaÈ higkeit von Unternehmen eine inter-essante Alternative dar. Durch die EinfuÈ hrung von effizienterenProduktionsprozessen, vorbeugenden Strategien, modernen Pro-duktionstechnologien und -verfahren, die zur Minimierung odergar Vermeidung der Emissionen fuÈ hren, koÈ nnen Ressourcenund Energien eingespart und somit unter UmstaÈnden die Wert-

Abbildung.Zusammenwirken von nationalem und internationalemSystem handelbarer Emissionsrechte.

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