bgb klausur 1

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Hessische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Frankfurt am Main Dr. Roland Schimmel Rechts- und Sozialwissenschaften (ReSo), Privatrecht (PR) Klausur BGB am 9.12.2000 - Seite 1 - Aufgabe 1 Martina Morgenrot (M) ist 16 Jahre alt und bekommt von ihren Eltern DM 250,- Ta- schengeld im Monat. Sie sieht im Elektrogeschä ft des Abendrot (A) eine Stereoanlage fü r DM 1800,- , die sie gerne kaufen mö chte. Als sie dem A vorschlä gt, sie kö nne von ihrem angesparten Taschengeld DM 1000,- anzahlen und den Rest in monatlichen Ra- ten zu DM 100,- begleichen, ist dieser einverstanden. Nicht einverstanden sind die MEltern, die das betreffende Modell fü r vö llig ü berteuert halten. Eine Woche nach dem Kauf steht M wieder im Laden des A und verlangt schweren Herzens ihr Geld zu- rü ck. a) Zu Recht? b) Kann A auf Herausgabe der Stereoanlage bestehen? An wen mu ß er sich wen- den? Erhä lt er zusä tzlich Geld, weil die Anlage nicht mehr neu ist? Aufgabe 2 Der Textilhä ndler Laurel (L) beauftragt seinen Mitarbeiter Stan (S), sich fortan um den Einkauf zu kü mmern. Angesichts der engen finanziellen Grenzen, die dem Unterneh- men gesetzt sind, sagt er dem S, er kö nne Einkä ufe bis zum Volumen von DM 20.000,- ohne weiteres, solche zu hö heren Rechnungsbeträ gen nur nach Rü cksprache mit ihm (L) tä tigen. Als M bei der Textilfabrik Hardy GmbH (H) von deren Geschä ftsfü hrer Oliver (O) fü r DM 38.000,- (einen ä uß erst gü nstigen Preis) 8.000 laufende Meter Baum- wollstoff in den Modefarben der kommenden Saison angeboten bekommt, sagt er spontan zu. L verfü gt zwar ü ber die nö tigen Mittel, um die an ihn geschickte Rech- nung zu begleichen, ist aber vom Design des Stoffes ü berhaupt nicht ü berzeugt. Kann nun H, deren Geschä ftsfü hrer von den internen Verhä ltnissen bei L nichts wusste, a) von L b) oder wenigsten von S Zahlung verlangen. Aufgabe 3 Staub (S) kauft bei Asche (A) ein Akkuladegerä t fü r DM 38,-. Aufgrund eines weder dem A noch dem S erkennbaren Defekts, der bereits bei der Herstellung durch fal- sche Verkabelung entstanden ist, funktioniert jedoch das Gerä t nicht. Dies stellt S fest, als die ersten beiden Akkus, die er aufladen will, ihre Arbeit nicht mehr tun. Als er sie im Laden eines Freundes ü berprü ft, stellt sich heraus, dass sie irreparabel zer- stö rt sind. S fordert nun verä rgert von A a) Rü cknahme des Ladegerä tes gegen Kaufpreiserstattung b) Ersatz fü r den an den Akkus entstandenen Schaden (Kosten der Neuanschaffung: DM 20,-)

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Klausur zu verschiedenen Themen aus dem BGB. Ohne Lösungen

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  • Hessische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Frankfurt am Main Dr. Roland Schimmel

    Rechts- und Sozialwissenschaften (ReSo), Privatrecht (PR) Klausur BGB am 9.12.2000

    - Seite 1 -

    Aufgabe 1 Martina Morgenrot (M) ist 16 Jahre alt und bekommt von ihren Eltern DM 250,- Ta-schengeld im Monat. Sie sieht im Elektrogesch ft des Abendrot (A) eine Stereoanlage fr DM 1800,- , die sie gerne kaufen mchte. Als sie dem A vorschl gt, sie knne von ihrem angesparten Taschengeld DM 1000,- anzahlen und den Rest in monatlichen Ra-ten zu DM 100,- begleichen, ist dieser einverstanden. Nicht einverstanden sind die MEltern, die das betreffende Modell fr vllig berteuert halten. Eine Woche nach dem Kauf steht M wieder im Laden des A und verlangt schweren Herzens ihr Geld zu-rck. a) Zu Recht? b) Kann A auf Herausgabe der Stereoanlage bestehen? An wen mu er sich wen-

    den? Erh lt er zus tzlich Geld, weil die Anlage nicht mehr neu ist? Aufgabe 2 Der Textilh ndler Laurel (L) beauftragt seinen Mitarbeiter Stan (S), sich fortan um den Einkauf zu kmmern. Angesichts der engen finanziellen Grenzen, die dem Unterneh-men gesetzt sind, sagt er dem S, er knne Eink ufe bis zum Volumen von DM 20.000,- ohne weiteres, solche zu hheren Rechnungsbetr gen nur nach Rcksprache mit ihm (L) t tigen. Als M bei der Textilfabrik Hardy GmbH (H) von deren Gesch ftsfhrer Oliver (O) fr DM 38.000,- (einen u erst gnstigen Preis) 8.000 laufende Meter Baum-wollstoff in den Modefarben der kommenden Saison angeboten bekommt, sagt er spontan zu. L verfgt zwar ber die ntigen Mittel, um die an ihn geschickte Rech-nung zu begleichen, ist aber vom Design des Stoffes berhaupt nicht berzeugt. Kann nun H, deren Gesch ftsfhrer von den internen Verh ltnissen bei L nichts wusste, a) von L b) oder wenigsten von S Zahlung verlangen. Aufgabe 3 Staub (S) kauft bei Asche (A) ein Akkuladeger t fr DM 38,-. Aufgrund eines weder dem A noch dem S erkennbaren Defekts, der bereits bei der Herstellung durch fal-sche Verkabelung entstanden ist, funktioniert jedoch das Ger t nicht. Dies stellt S fest, als die ersten beiden Akkus, die er aufladen will, ihre Arbeit nicht mehr tun. Als er sie im Laden eines Freundes berprft, stellt sich heraus, dass sie irreparabel zer-strt sind. S fordert nun ver rgert von A a) Rcknahme des Ladeger tes gegen Kaufpreiserstattung b) Ersatz fr den an den Akkus entstandenen Schaden (Kosten der Neuanschaffung:

    DM 20,-)

  • Hessische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Frankfurt am Main Dr. Roland Schimmel

    Rechts- und Sozialwissenschaften (ReSo), Privatrecht (PR) Klausur BGB am 9.12.2000

    - Seite 2 -

    Aufgabe 4 Bauunternehmer Gold (G) bestellt bei Baustofflieferant Silber (S) 38.280 Ziegelsteine des Typs R4b zum Preis von DM 63.400,-. Da er gegenber seinem Auftraggeber Blei (B) versprochen hat, das zu errichtende Haus bis zum 01.10.1996 fertigzustellen und fr jeden Tag der Verzgerung eine Vertragsstrafe von DM 1.000,- zu zahlen, besteht er gegenber S auf pnktliche Lieferung; hierfr wird der 4.7.1996 vereinbart. Als am 12.7.1996 S immer noch keine Steine geliefert hat, mchte G wissen, a) ob er (im Oktober) Ersatz fr die aufgrund der Verzgerung f llig werdenden Ver-

    tragsstrafe von S verlangen kann, b) ob und unter welchen Umst nden er sich vom Vertrag mit S lsen und einen an-

    deren Lieferanten beauftragen kann. Aufgabe 5 Maus (M) ist Inhaber eines Autohauses. Um bei der Vorstellung des neuen Modells P 911 dem Publikum etwas Originelles bieten zu knnen, bittet er unter anderem seinen Kunden Vogel (V), ihm seinen 30 Jahre alten P 911 (ein Exemplar aus der ersten Se-rie) fr ein paar Tage zur Verfgung zu stellen. M bernimmt die Versicherung fr den Oldtimer und zahlt an V DM 480,- fr die berlassung des Wagens fr eine Woche (5.11. 11.11.1997). Kurz bevor M den Wagen abholen kommt, wird dieser aus der Garage des V gestohlen. Die Garage war gegen Einbruch nur oberfl chlich gesichert, der Wagen war nicht abgeschlossen, so dass es den Dieb Dachs (D) ein leichtes war, ihn kurzzuschlie en und wegzufahren. Unter welchen Umst nden kann M sein Geld zurckverlangen? Kann er auch Scha-densersatz fordern? Wird er das tun?