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Material pr üf nstaltlnst:tut für Baustoffe, fur das Bauwesen
Mass[vbau und Brsndschutz
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nummer: P-31 15/115/1 3-MPA BS
Gegenstand:
Antragsteller:
Ausstellungsdatum:
Geltungsdauer ab:
Geltungsdauer bis:
Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt derFunktionserhaltsklasse „E30“ nach DIN 4102-12: 1998-11entsprechend Bauregelliste (BRL) A, Teil 3, lfd. Nr. 2.9 —
Ausgabe 201 3/1
Bauarten zur Herstellung von elektrischen Kabelanlagen,an die Anforderungen hinsichtlich des Funktionserhaltsunter Brandeinwirkung gestellt werden
Nexans Research Center29 rue Pr Gaudry
69007 Lyon Codex 07, Frankreich
04. März 2014
04. März 2014
04. März2019
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 13 Seiten und 28 Anlagen.
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Kürzuri 1eJscltift-lichen Genehmigung der MPA Braunschweig Dokumente ohne Unterschrift und Stempel haben keine Gültigkeit Jede Seite dieses ailgb ihj Iuf tlichen Prüfzeugnisses ist mit dem Dienstsiegel der MPA Braunschweig versehen.
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Notified body (076 1-CPD)Die MPA Braunschweig ist für Prüfung, Uberwachung,Inspektion und Zertifizierung bauaufsichtlich anerkanntund notifiziert Die MPA Braunschweig ist als Prüf- undKalibrierlaboratorium nach 150/IEC 17025 und als Inspektionsstelle nach ISO/IEC 17020 akkreditiert.
MPA BRAUNSCHWEIG IlI4dLSeite 21 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3115/115/13-MPA BS vom 04. März 2014 1 TU BRAUNSCHWEIG
A Allgemeine Bestimmungen
Mit dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Anwendbarkeit der Bauart im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.
Hersteller bzw. Vertreiber der Bauart haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen inden „Besonderen Bestimmungen“ dem Anwender der Bauart Kopien des allgemeinenbauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Der Anwender hat das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis auf der Baustelle bereitzuhalten.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfäftigt werden. Eineauszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Materialprüfanstalt für das Bau-wesen, Braunschweig. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinenbauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Von der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Das allgemeinebauaufsichtliche Prüfzeugnis kann nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere,wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
B Besondere Bestimmungen
Gegenstand und Anwendungsbereich
1.1 Gegenstand
1.1.1 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) gilt für die Herstellung und Anwendungvon Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt als Bauart, die bei Brandbeanspruchungder Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt in Abhängigkeit von den Kabelbauarten derFunktionserhaltsklasse „E30“ nach DIN 41O212:199811*) angehören.
1.1.2 Die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt muss aus Kabelbauarten gemäß Abschnitt2.1.1 und aus einer Kabeltragekonstruktion gemäß Abschnitt 2.1.2 bestehen (Sondertragekonstruktion).
Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis enthält durch datierte und undatierte VerweisungenPublikationen. Die Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind auf Seit1-areführt.Bei datierten Verweisungen müssen spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen bei diesem allgemeinenbauaufsichtlichen Prüfzeugnis berücksichtigt werden. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikationen.
.4IPAMPA BRAUNSCHWEIGSeite 3 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/115/1 3-MPA BS vom 04. März 2014 TU BRAUN S cii W E IG
1.2 Anwendungsbereich
1.2.1 Die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt sind in die Funktionserhaltsklasse „E30“nach DIN 41 02-12 einzustufen, wenn die im Abschnitt 2.1 angegebenen Kabelbauarten (Abschnitt 2.1.1) mit den entsprechenden Kabeltragkonstruktionen nach Verlegearten (Abschnitt2.1.2) verwendet.
1 .2.2 Die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt muss an Massivwände aus Mauerwerk,aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton-Bauplatten oder Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton befestigt werden, deren Feuerwiderstandsklasse mindestens derFunktionserhaltsklasse der Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt entspricht.
1.2.3 Für die Befestigung an anderen Bauteilen ist die Anwendbarkeit gesondert nachzuweisen,z. B. durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
1.2.4 Der Anwendungsbereich der Kabel ist auf Nennspannungen der Kabel von 1 kV beschränkt.
1.2.5 Aufgrund der Erklärung des Antragstellers werden in der Bauart keine Produkte verwendet,die der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung oder der FCKW-HalonVerbotsverordnung unterliegen bzw. es werden die Auflagen aus den o. a. Verordnungen(insbesondere der Kennzeichnungspflicht) eingehalten.
Weiterhin erklärt der Antragsteller, dass - sofern für den Handel und das lnverkehrbringenoder die Verwendung Maßnahmen im Hinblick auf die Hygiene, den Gesundheitsschutz oderden Umweltschutz zu treffen sind - diese vom Antragsteller veranlasst bzw. in der erforderlichen Weise bekanntgemacht werden.
Daher bestand kein Anlass, die Auswirkungen der Bauprodukte im eingebauten Zustand aufdie Erfüllung von Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes zu prüfen.
2 Bestimmungen für Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt
Die Liste der Unterlagen, auf deren Grundlage das allgemeine bauaufsichtliche PrüfzeugnisNr. P-31 15/115/1 3-MPA BS erteilt wurde, ist bei der Prüfstelle hinterlegt.
2.1 Anforderungen für Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt
Die Kabelanlagen (Verlegerart Kabelrinne bzw. Kabelleiter) mit integriertem Funktionserhaltdürfen horizontal verlegt werden. Die Ausführung der Kabelanlagen darf maximal dreilagig(Abhängung M12) mit Kabelarten gemäß Abschnitt 2.1.1 in Verbindung mit den Tragkonstruktionen (Verlegearten 1 bis 4) gemäß Abschnitt 2.1 .2.1 bis 2.1.2.4 ausgeführt werden. Eine Zusammenstellung der Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt und der entsprechenden Klassifizierung ist dem Abschnitt 2.1.3 zu entnehmen.
Die Kabelanlagen (Verlegeart Kabelschelle) mit integriertem Funktionserhalt dürfen horizontal und vertikal verlegt werden. Die Ausführung der Kabelanlagen mit Kabelayte.n gemäß Abschnitt 2.1.1 in Verbindung mit den Tragkonstruktionen (Verlegearten 5 bi6) gerriäß Abschnitt 2 1 2 5 und 2 1 2 6 ausgefuhrt werden Eine Zusammenstellung der KalanIagen mitintegriertem Funktionserhalt und der entsprechenden Klassifizierung ist demAbshnitt 2.1 .3zu entnehmen.
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Daneben sind insbesondere die Bestimmungen für Entwurf und Bemessung gemäß Abschnitt 4 und die Bestimmungen für die Ausführung gemäß Abschnitt 5 zu beah1nJ;.
MPA BRAUNSCHWEIG III4.Seite 4 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15(11 5/13-MPA BS vom 04. März 2014 1 TU BRAUN S CH W E IG
2.1.1 Kabelbauarten
Es dürfen nur die Kabelbauarten entsprechend der folgenden Tabelle mit einer gültigenVDE-Approbation verwendet werden.
Tabelle 1: Kabelbauarten des Kabelherstellers Nexans Schweiz AG, 4226 Breitenbach,Schweiz
Kabelbauart 1 Bezeichnung Dimension21 VDE Norm VDE-Approbationlaut Angaben des Kabelherstellers Aderzahl x Querschnitt
VDE VDE[nx2xmm2...Bd]Ausweis Register
n2 Nr. Nr.
Nexanxs JE-H(St) H...Bd FE 180 E30 nx2x0,8 Bd. DINVDE 0815 40038903 8709
1) Die klassifizierten Kabelbauarten in Verbindung mit der jeweiligen Verlagert sind dem Abschnitt 2.1.3 zu entnehmen.
2.1.2 Kabeltragekonstruktion (Sondertragekonstruktion)
Die Teile der Kabeltragkonstruktionen müssen aus verzinktem Stahl bestehen (Mindeststahlgüte: 5 235).
Der Abstand der Trassen zu den Hängestielen bzw. zu den Gewindestangen darf 50 mmnicht überschreiten.
Die Hängestiele und die Abhängung im Bereich der Auslegerspitze (Gewindestangen) werden mit Befestigungsmitteln ( M10) an Massivdecken befestigt. Alternativ darf die Befestigung der Abhängung im Bereich der Auslegerspitze über Deckenbügel DGB 12 (aus profiliertem C-Stahl) erfolgen.
Die Profilschienen zur Montage von Kabelschellen werden mit Befestigungsmitteln ( M6)am Massivbauteil befestigt. Die Befestigung der Profilschienen muss mit Befestigungsmitteln
M6 gemäß Abschnitt 4.2 in einem Abstand a 300 mm untereinander und a 20 mm zuSchienenende erfolgen. Der minimale Abstand der montierten Kabelscheflen zum Schienen-ende entspricht dem vorhandenen Abstand der Befestigung der Profilschiene zum Schienenende.
Die (Schraubabstandsschelle “SAS...“) werden mit Befestigungsmitteln ( M6) am Massiv-bauteil befestigt.
Die Befestigung an den Massivdecken bzw. Massivwände muss mit brandschutztechnischnachgewiesenen Befestigungsmitteln (gemäß Abschnitt 4.2) erfolgen.
2.1.2.1 Kabelleiterverlegung, („KL6O.415-1,5“, a 1500, b 400 mm, t 1,5 mm) (Verlegeart 1)
Die Verlegung darf auf 100 mm - 400 mm breiten Kabelleitern „KL6O.415-abstand 150 mm) in Verbindung mit Hängestielen Typ „HDUF 50/...“„KTUG 400“ mit zusätzlicher Abhängung an den Auslegerspitzen dulden Ausführungen der Niedax GmbH Co. KG, Linz am Rhein, erfolgen.
.IPAMPA BRAUNSCHWEIGSeite I Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3115/115/13-MPA BS vom 04. März 2014 TU BRAUNSCHWEIG
Die Stoßstellenverbindungen der Kabelleiter „KL6O.41 5-1 ‚5 “ sind mit Stoßstellenverbindern.„KLVB 60/4“ und einer Verschraubung gemäß der Anlage 4 auszuführen. Die Befestigungder Kabelleitern auf den Konsolen ist mit je zwei Kabelleiterbefestigungen „KLTB 6“ auszuführen. Die Befestigung der Konsolen am Hängestief muss mit Flachrundschrauben mit Mutter,,FLM 12“ (Anordnung im Langloch, Anschlag unten) erfolgen.
Die Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt in einem Abstand von a 1500 mm.
Die maximale Belastung der Kabelleiter beträgt 20 kglm.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Kabelanlage der Nexans ResearchCenter sind in den Anlagen 2 bis 6 sowie 22 und 23 zu diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dargestellt.
2.1.2.2 Kabelrinnenverlegung, („RS 60.400“, a 1500, b400 mm, t = 1,50 mm) (Verlegeart 2)
Die Verlegung darf auf 100 mm - 400 mm breiten Kabelrinnen „RS 60.400“ in Verbindung mitHängestielen Typ „HDUF 50/...‘ und Konsolen Typ „KTUG 400“ (Adapter für Gewindestangen) mit zusätzlicher Abhängung an den Auslegerspitzen durch Gewindestangen in den Ausführungen der Niedax GmbH Co. KG, Linz am Rhein, erfolgen.
Die Stoßstellenverbindungen der Kabelrinnen „RS 60.400“ sind mit StoßstellenverbindernLaschenverbinder Typ „RW 60“ (Schraubverbindung, 4x Flachrundschraube mit Mutter „FLM12‘) und Bodenverbinder Stoßstellenleiste „RSLB 400“ (Schraubverbindung, 4x Flachrundschraube mit Mutter „FLM 12“) gemäß den Anlagen 9 und 10 auszuführen. Die Befestigungder Kabelrinnen auf den Konsolen ist mit je zwei Flachrundschrauben mit Kragenmuttern„FLM 6x12“ auszuführen. Die Befestigung der Konsolen am Hängestief muss mit Flachrundschrauben mit Mutter „FLM 12“ (Anordnung im Langloch, Anschlag unten) in Verbindung mitHängestieldistanzprofilen „HDS 5050“ erfolgen
Die Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt in einem Abstand von a 1500 mm.
Die maximale Belastung der Kabelrinnen beträgt 20 kg/m.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Kabelanlage der Nexans ResearchCenter sind in den 7 bis 14 sowie 22 und 23 zu diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dargestellt.
2.1.2.3 Kabelrinnenverlegung, (“RLVC 60.300“, a 1500, b 300 mm, t = 0,75 mm) (Verlegeart 3)
Die Verlegung darf auf 100 mm - 300 mm breiten Kabelrinnen “RLVC 60.300“ in Verbindung mit Hängestielen Typ „HU 5050/...“ und Konsolen Typ „KTA 300...“ mit zusätzlicher Abhängung im Bereich der Auslegerspitzen durch Gewindestangen in Verbindung mit Aufnahmebügeln „RGAB 12“ in den Ausführungen der Niedax GmbH Co. KG, Linz am Rhein, erfolgen. Alternativ darf die Verlegung auf 100 mm - 300 mm breiten Kabelrinnri..“RLVC60.300“ mit Konsolen Typ „KTA 300...“ mit zusätzlicher Abhängung im BerIÄus1eger-spitzen mit Befestigungsmitteln ( M10) an Massivwanden erfolgen
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.4IPAMPA BRAUNSCHWEIGSeite 6 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/115/1 3-MPA BS vom 04. März 2014 TU BRAUNSCHWEIG
Die Stoßstellenverbindungen der Kabelrinnen “RLVC 60.300“ sind mit Stoßstellenverbindern(Klicksystem mit Verschraubung, je zwei Flachrundschrauben mit Mutter „FLM 12) und Bodenverbinder (Klicksystem mit Verschraubung, 2x Flachrundschraube mit Mutter „FLM 12‘)gemäß der Anlagen 17 auszuführen. Die Befestigung der Kabelrinnen auf den Konsolen istmit je zwei Flachrundschrauben mit Kragenmuttern „FLM 6x12“ auszuführen. Die Befestigung der Konsolen am Hängestief muss mit Sechskantschrauben mit Mutter „SKM 1 0x80“,(Anordnung im Langloch, Anschlag unten) in Verbindung mit Hängestieldistanzprofilen „HDS5050“ erfolgen.
Die Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt in einem Abstand von a 1500 mm.
Die maximale Belastung der Kabelrinnen beträgt 20 kg/m.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Kabelanlage der Nexans ResearchCenter sind in den Anlagen 15 bis 23 zu diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisdargestellt.
2.1.2.4 Kabelrinnenverlegung, ( „RLVC 60.400“, a 1500, b 400 mm, t = 0,90 mm) (Verlegeart 4)
Die Verlegung darf auf 100 mm - 400 mm breiten Kabelrinnen „RLVC 60.400“ in Verbindung mit Hängestielen Typ „HU 5050/...“ und Konsolen Typ „KTA 300...“ sowie mit zusätzlicher Abhängung im Bereich der Auslegerspitzen durch Gewindestangen in Verbindung mitAufnahmebügeln „RGAB 12“ in den Ausführungen der Niedax GmbH Co. KG, Linz amRhein, erfolgen. Alternativ darf die Verlegung auf 100 mm - 300 mm breiten Kabelrinnen“RLVC 60.300“ mit Konsolen Typ „KTA 300...“ mit zusätzlicher Abhängung im Bereich derAuslegerspitzen mit Befestigungsmitteln ( M10) an Massivwänden erfolgen.
Die Stoßstellenverbinder der Kabeirinnen „RLVC 60.400“ sind mit Stoßstellenverbindern(Klicksystem mit Verschraubung, je zwei Flachrundschrauben mit Mutter „FLM 12“) und Bodenverbinder (Klicksystem mit Verschraubung, 3x Flachrundschraube mit Mutter „FLM 12“)gemäß der Anlage 17 auszuführen. Die Befestigung der Kabelrinnen auf den Konsolen istmit je zwei Flachrundschrauben mit Kragenmuttern „FLM 6x12“ auszuführen. Die Befestigung der Konsolen am Hängestief muss mit Sechskantschrauben mit Mutter „SKM 10x80“,(Anordnung im Langloch, Anschlag unten) erfolgen.
Die Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt in einem Abstand von a 1500 mm.
Die maximale Belastung der Kabelrinnen beträgt 30 kg/m.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Kabelanlage der Nexans ResearchCenter sind in den Anlagen 15 bis 23 zu diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisdargestellt.
2.1.2.5 Kabelschellenverlegung (Bügelschelle “B...“, a 600mm) (Verlegeart 5)
Die Verlegung darf mit Bügelschellen (Bügelschelle “B...“) in Verbindung mit Profilschienen(Profilschiene “2970/2 SL“) erfolgen.
Die Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt in einem Abstand von a 600 mm.
Die Belastung der Kabelschellen ausschließlich durch das verlegte Einzelkabel.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Kabelanlage der Niedax GmbHCo.,KG, Linz am Rhein sind in den Anlagen 24 bis 26 zu diesem allgemeinen bauaufsichtlichen .
Prüfzeugnis dargestellt. .. . ‘‘. ‘..
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MPA BRAUNSCHWEIG lflI4LSeite 7 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/11 5/13-MPA BS vom 04. März 2014 1 TU BRAUNSCHWEIG
2.1.2.6 Kabelschellenverlegung (Schraubabstandsschelle “SAS...“, a 600mm) (Verlegeart 6)
Die Verlegung darf mit Schraubabstandsschelle (Schraubabstandsschelle “SAS. ..“) direkt amMassivbauteil erfolgen.
Die Anordnung der Tragkonstruktionen erfolgt in einem Abstand von a 600 mm.
Die Belastung der Kabelschellen ausschließlich durch das verlegte Einzelkabel.
Weitere konstruktive Einzelheiten zur Ausbildung der Kabelanlage derKG, Linz am Rhein sind in den Anlagen 27 und 28 zu diesem alliPrüfzeugnis dargestellt.
MPA BRAUNSCHWEIGSeite 8 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/11 5/13-MPA BS vom 04. März 2014
• MPAI 8Mb TU BRAUNSCHWEIG
2.1.3 Klassifizierung von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt
Tabelle 1: Klassifizierung von Kabelanlagen mit Kabelbauarten (Nexans Schweiz AG, 4226Breitenbach, Schweiz) auf Sondertragekonstruktionen (Niedax GmbH Co. KG, Linz amRhein)
2 nx2xO,8 E30
3 nx2xO,8 E30
4 nx2xO,8 E30
5 nx2xO,8 E30
6 nx2xO,8 E30
7 nx2xO,8 E30
1) Verlegearten mit Tragekonstruktionen (Niedax GmbH Co. KG, Linz am Rhein) gemaß Abschnitt 2.1.2.2) Kabelhersteller: Nexans Schweiz AG, 4226 Breitenbach, Schweiz gemaß Abschnitt 2.1 .1.
2.2 Herstellung und Kennzeichnung
2.2.1 Herstellung
Die Herstellung und der Produktionsort der Kabelbauarten (gemäl Abschnitt2l) sind überdie entsprechenden VDE Bestimmungen geregelt. ( ..
f,.
Kabelbauart / Bezeichnunglaut Angaben des Kabel-
herstellers21
Verlegeart ‘ Dimension1 Kabelleiterverlegung
(a 1500 mm, b400 mm,t= 1,50 mm)„KL60.41 5-1 ‚5 “ (Maximale Belastung 2OkgIm)
2 Kabelrinnenverlegung(a 1500 mm, b 400 mm, t = 1,50 mm)„RS 60.400“ (Maximale Belastung 2Okg/m)
3 Kabelrinnenverlegung(a 1500 mm, b 300 mm, t= 0,75 mm)“RLVC 60.300“ (Maximale Belastung 2OkgIm)
4 Kabelnnnenverlegung(a 1500 mm, b 400 mm, t = 0,90 mm)„RLVC 60.400‘ (Maximale Belastung 3OkgIm)
5 Kabelschellenverlegung(a 600 mm)Bügelschelle “B...“
6 Kabelschellenverlegung(a 600 mm)Schraubabstandsschelle “SAS...“
[nx2xmm2...Bd]
n2
0)
2c‘JN C‘JL Q0
1 nx2x0,8
NexansJE-H(ST)H...Bd
FE 180 E30VDE Reg.-Nr. 8709
E 30
8 n x 2 x 0,8 E 30
MPA BRAUNSCHWEIG 4II4LSeite 9 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/115/1 3-MPA BS vom 04. Marz 2014 1 TU BNSCHWEIG
2.2.2 Kennzeichnung Kabelbauarten
Das Kabel ist gemäß den VDE-BesUmmungen zu kennzeichnen. Hinweis: Die zur Information auf der Kabelbauart aufgedruckte Kennzeichnung bezüglich der möglichenFunktionserhaltsklasse (z.B. E30) kann ggf. von der Klassifikation der hier klassifizierten Kabelanlage (siehe auch Abschnitt 2.1) abweichen.
2.2.3 Kennzeichnung der Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt
Jede Kabelanlage ist mit einem Schild bzw. einem Aufkleber dauerhaft zu kennzeichnen, dasan der Kabeltragekonstruktion zu befestigen ist und folgende Angaben enthalten muss:
- Name des Unternehmers, der die Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt hergestellt hat,
- Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt „E ..“ gemäß DIN 41 02-12:1998-11
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3115/115/13-MPA BS der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig, vom 04. März 2014 Braunschweig,
- Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nexans ResearchCenter und Herstellungsjahr.
3 Übereinstimmungsnachweis
Der Anwender der Bauart hat zu bestätigen, dass die Bauart entsprechend den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ausgeführt wurde und die hierbeiverwendeten Bauprodukte den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen (Muster für diese Übereinstimmungserklärung siehe Seite 13).
4 Bestimmungen für Entwurf und Bemessung
4.1 Entwurf
Für den Entwurf der Kabelanlage sind die gültigen VDE Bestimmungen einzuhalten. Die Kabelanlagen müssen für eine Leistungsaufname bei erhöhten Temperaturen ausgelegt werden, somit sind bei der Dimensionierung von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhaltmögliche Funktionsbeeinträchtigung der Kabel infolge thermisch bedingter Widerstandserhöhungen zu berücksichtigen.
4.2 Bemessung
Die Befestigungsmittel (z.B. Gewindestangen) sind aus Stahl entsprechend Abschnitt 2.1.2herzustellen; die zugbeanspruchten Bauteile sind so zu dimensionieren, dass ihre rechnerische Zugspannung nicht größer als 9 N/mm2 (Klassifizierung „E 30“ und „E 60‘) bzw. nichtgrößer als 6 N/mm2(Klassifizierung „E 90“) gemäß Tabelle 109 von DIN 4102-4:1994-03 ist.
Die Tragkonstruktionen sind mit für den entsprechenden Untergrund (siehe Abschnitt 1.2.1)geeigneten Stahidübeln an der Massivdecke bzw. -wand zu befestigen.
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MPA BRAUNSCHWEIGSeite 10 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/115/1 3-MPA BS vom 04 März 2014 1 TU BRAUNSCHWEIG
Dübel müssen für den Untergrund und die Anwendung geeignet sein und den Angaben gültiger allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin bzw. einer europäisch technischen Zulassung (ETA), entsprechen. Sofern die Zulassung keine Aussagen zur Feuerwiderstandsdauer der Befestigungsmittel trifft, sind Befestigungsmittel aus Stahl und der Mindestgröße M8 mit der doppelten Setztiefe (z.B. 2hef) --
mindestens jedoch 6 cm tief - und einer maximalen rechnerische Zugbelastung je Dübel von500 N (vgl. DIN 4102-4: 1994-03, Abschnitt 8.5.7.5) einzubauen. Die effektive Setztiefe (her)ist der gültigen Zulassung zu entnehmen. Alternativ dürfen Dübel verwendet werden, derenbrandschutztechnische Eignung durch Prüfung und Beurteilung durch eine anerkannte Prüfstelle erbracht wurde.
Dübel sind entsprechend den Technischen Unterlagen (Montagerichtlinien) und den Vorgaben der Zulassung (abZ oder ETA) einzubauen. In jedem Fall muss die Eignung der Dübelfür den Untergrund und die Anwendung auch für den kalten Einbauzustand nachgewiesenwerden.
5 Bestimmungen für die Ausführung
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt nur, wenn
- die Kabelanlagen entsprechend Abschnitt 2 ausgeführt werden,
die Kabel bzw. Leitungen ohne Verbindungselemente (z.B. Muffen) ausgeführt werden und
- sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrerFunktionserhaltsklasse durch umgebene Bauteile (z. B. herabstürzende Bauteile) nichtnegativ beeinträchtigt werden.
Weiterhin sind die gültigen VDE Bestimmungen einzuhalten.
Die Klassifizierung gilt auch für eine schräge Verlegung Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in Verbindung mit Kabelrinnen bzw. Kabelleitern gemäß Abschnitt 2 sofern
• der Übergangsbereich (horizontal / schräg) so unterstützt wird, dass ein Abknickenoder Abrutschen der Kabelanlage an den Kanten verhindert wird.
Die Klassifizierung gilt auch der Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in Verbindungmit Kabelschellen gemäß Abschnitt 2 an Wänden sofern:
• Bei einer vertikalen Verlegungen wirksame Abstützungen (z.B. gemäß DIN 4102-12durch Verzug der Kabelanlage alle 3500 mm) ausgeführt werden.
• Eine horizontale Verlegungen mit Schraubabstandsschelle “SAS. .„ erfolgt, wobei diewirksame Auflagerfläche der Kabel auf den Kabelschellen nicht wesentlich von derDeckenverlegung abweichen darf.
6 Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung
Die Kabelanlagen müssen für die Nutzung den Vorgaben dieses allgeen JaufsichtIichen Prüfzeugnisses entsprechen und erhalten werden. Nachbelegt/n,J(abeltyp,Kabelanzahl, Einhaltung der maximal Lastlm) sind nur unter Einhalturg dbdingungen zu diesem allgemeinen bauaufsichtliche Prüfzeugnis möglich. \
\‚/‚ .-Jji ..
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.IPAMPA BRAUNSCHWEIGSeite 11 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/11 5/13-MPA BS vom 04. März 2014 TU BRAUNSCHWEIG
Bei jeder Ausführung der Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt hat der Unternehmer (Verarbeiter) den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Brandschutzwirkung der Kabelanlage auf Dauer nur sichergestellt ist, wenn die Kabelanlage stets in ordnungsgemäßen Zustand gehalten und nach evt. vorgenommener Belegungsänderung derbestimmungsgemäße Zustand der Kabelanlage wieder hergestellt wird.
7 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist die Klage entsprechend den rechtlichen Regelungen des LandesNiedersachsen zulässig.
(OLVB(e1
l -Ing Maertinser der Prufstelle Sachbearbeiter
*
Braunschweig,O4. März 2014
Verzeichnis der mitgeltenden Normen und Richtlinien siehe folgende Seite
MPA BRAUNSCHWEIGSeite 12 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-31 15/115/1 3-MPA BS vom 04. März 2014 1 TU BN C H w EI 0
Verzeichnis der Normen und Richtlinien
DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Bauteile, Begriffe, Anfor
derungen und Prüfungen
DIN 4102-4: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Zusammenstellung und
Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
DIN 4102-4/Al: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Zusammenstellung und
Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile, Änderung Al
DIN 4102-12: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen, Anforderungen und Prüfunge, :-.-
BRL A Bauregelliste A Teil 3 (in der jeweils gultigen Fass&g&ffentlicht inden DIBt-Mitteilungen
:-
MPA BRAUNSCHWEIG 4I14Seite 13 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3115/115/13-MPA BS vom 04. März 2014 1 TU BRAUNSCHWEIG
Muster für
Übereinstimmungserklärung
— Name und Anschrift des Unternehmens, das die Kabelanlage (n) mit integriertemFunktionserhalt hergestellt hat
— Baustelle bzw. Gebäude:
— Datum der Herstellung:
— Geforderte Funktionserhaltsklasse der Kabelanlage (n) mit integriertem Funktionserhalt: „E
Hiermit wird bestätigt, dass die Kabelanlage (n) mit integriertem Funktionserhalt derFunktionserhaltsklasse „E . .‘ hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P3115/115/13-MPA BS der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig, vom 04.März 2014 hergestellt und eingebaut wurde.
Für die nicht vom Unterzeichner selbst hergestellten Bauprodukte oder Einzelteile (z. B.Hängestiel) wird dies ebenfalls bestätigt, aufgrund
— der vorhandenen Kennzeichnung der Teile entsprechend den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses
*)
— eigener Kontrollen*)
— entsprechender schriftlicher Bestätigungen der Hersteller der Bauprodukte oder Teile,die der Unterzeichner zu seinen Akten genommen hat.
*)
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
(Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur Weitergabe an die zuständige Bauaufsihtsbehördeauszuhändigen.)
(..7
Nichtzutreffendes streichen
Verlegeart Anlagen Nr.
Kabelleiterverlegung, („KL6O.415-1,5“, a 1500, b Anlagen Nr. 2 bis 6 sowie 22 und 23
400 mm, t = 1,5 mm) (Verlegeart 1)
Kabeirinnenverlegung, („RS 60.400‘, a 1500, b Anlagen Nr. 7 bis 14 sowie 22 und 23
400 mm, t = 1 ‚50 mm) (Verlegeart 2)
Kabeirinnenverlegung, (“RLVC 60.300‘, a 1500, Anlagen Nr. 15 bis 23
b 300 mm, t = 0,75 mm) (Verlegeart 3)
Kabelrinnenverlegung, ( „RLVC 60.400“, a Anlagen Nr.
1500, b 400 mm, t = 0,90 mm) (Verlegeart 4)
Kabelschellenverlegung (Bügelschelle ‘B. . .„ a Anlagen Nr. 24 bis 26
600mm) (Verlegeart 5)
Kabelschellenverlegung (Schraubabstandsschelle Anlagen Nr. 27 und 28
“SAS...“, a 600mm) (Verlegeart 6)
(* d\
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Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt 3;‘ Anlage 1 zum„E30“ abP Nr.:
nach DIN 4102-2: 1977-09 P-3115/115/13-MPA BS. . vom 04. März 2014Verzeichnis der Anlagen
4
Pos.1 Höngestiel HDUF 50/.,.2 Ausleger KTUG 4005 Kabelleiter KL 60.4154 Deckenbügel DBG 125 Sechskantmutter M126 Unterlegscheibe USM 127 Verbindungsmuffe VBSM 128 Gewindestab M129 Flachrundkopfschraube mit Mutter FLM 10x25
1 0 Kabelleiterbefestigung KLTB 6
Schnftt A—A
Abhöngung Kabelleiter KL 60... mitHöngestiel HDUF 50/... und Ausleger KlUG...
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
Anlage.2 zumabPNr.:
5/115/13-MPA BSvom 04. März 2014
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Ase 09.06.2011
GmbH & Co. KGKabeHeiter
Linz/Rhein 1 KL 60.4 15
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Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt ‘.
„E30“nach DIN 4102-2: 1977-09
‘:. Anlage 3 zum1 abP Nr.:P41 15/115/1 3-MPA BS
vom 04. März 2014
• •
110
Material: St./verzinkt
LängsverbnderKLVB 60/4
Flochrundschraubemit Mutter FLM 8x13
KabelleiterKL 60.415
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IVefWefxluflq sgvom:Q9.O62Q11 11 GmbH & Co. KG Kabelleiter KL 60... — StoßsteHe
Linz/Rhein
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—cl Ii—.
Kabelanlagenmit integriertem Funktionserhalt „E30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
.. Anlage 4 zumabPNr.:
..3115/115/13-MPA BSvom 04. März 2014
1 IVerwendung: Asgabenn: 1O.O6.2O111 HnaestieI1 GmbH&Co.KG
Linz/Rhein 1 HDUF 50/900 1
LC)I
0,
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
Anlage 5 zumabP Nr.:
P-31 15/115/1 3-MPA BSvom 04. März 2014
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1 Hdnaestiel HDUF 501_.Schnitt A—A
Pos.
2 Ausleger KTUG 400— Kabeirinne RS 60.400
4 Deckenbügel DBG 125 Sechskantmutter M12
— Untertegscheibe USM 12Verbindungsmuffe VBSM 12
8 Gewindestab Ml 29 Flachrundkopfschraube mit Mutter ftM 10x210 Flochrundkopfschroube mit Mutter FLM 6x12
Material: St./verzinkt1 Verwendung kisgabe vom: 09.06.201111 1 Abhngung Kabeirinne RS 60... mit1 GmbH & Co. KG
Linz/Rhein 1 Hängestiel HDUF 50/... und Ausleger KlUG...
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
ge 7 zumbP Nr.:
/115/13-MPA BSm 04. März 2014
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1 Verwendung AusgabevontlO.06.201111 11 1
1 GmbH & Co. KG 1 Kabelrinne RS 60.400 — StoßsteHe DraufsichtlLinz/Rhein
Material: St./verzinkt oder rostfrei
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GmbH&Co.KCLinz/Rh&ri 1 H DU F 50/900
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Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2:1977-09
\rIage 11 zumabPNr.:
-3115/115/13-MPA BS04. März 2014
1 1 Verwendung: ?JSØn: 10.06.20111 CDDI1 1 Hnqestelcusleger1 GmbH & Co. KG
Unz/Rhein KlUG 400
7... / -‘ .(\
:;Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt \ ..
. Anlage 12 zum„E30“ abP Nr.:
nach DIN 4102-2: 1977-09 P-3115/115/13-MPA BSvöm 04. März 2014
9456,5
rnØe 10 06 2011Vefweruog:
Stoßste!leneisteGmbH&Co.KGLinz/Rhein 1 RSLB 400
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Kabelanlagen mit integriertem FunktionserhaltE30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
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\4 3‘13 zum
J /abP Nr.:?4i5/1 15/13-MPA BS
vom 04. März 2014
iC;Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt Aflge 15 zum
„E30“ abP Nr.:nach DIN 4102-2: 1977-09 P—31 15/115/1 3-MPA BS
vom04. März2014
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1537
5
Verwendung: Jsga vorn: 11.02.2009
1 GmbH & Co. KGAufnchmebügel für Gewindestab
Linz/Rh&n RGAB 1 2 F j
7 12
(0
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Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
pe 20 zumabP Nr.:
P-31 15/115/1 3-MPA BSvom 04. März 2014
43
Verwedunq: ksabevn; 2307.2008
GmbH& Co. KG Hcngesttelcistc .::ro0ILinz/Rhein HDS 5050
/_.‘
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Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt \ Anlage 21 zum„E30“ \‘ abP Nr.:
nach DIN 4102-2: 1977-09 BSvom 04. März 2014
Flansch /Sechs Ka n m jite rsiehe Tabelle
Sec hsantkopfschraubesiehe lab,
Mod ‚—Nr. Flansch/SechskantmutteSechskantkopfschraubeDBC 12 SMF 106923 F 1 M 10x25 933 V
lvereerdw)g: A4Jsqobeom: 02.05.20011‘ 1 GelenkDeckenbüqel
Linz/Rhein 1 DBG 12GnibH&Co.KG
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2:1977-09
e 22 zumabP Nr.:
15/115/1 3-MPA BSvom 04. März 2014
M12
(e) SW 17
1 IVerexJug us9abevm:O9Q62Q11J
1 GmbH & Co. KG 1 Verbindungsmuffe VBSM 12Linz/Rhein
„E30“nach DIN 4102-2:1977-09
Anlage 23 zumabP Nr.:
115/115/13-MPA BSvom 04. März 2014
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i os. eze‘c,ncPoscene 297C/..
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“v:
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt Anlage 24 zum„E30“ abP Nr.:
nach DIN 4102-2: 1977-09 P-3115/115/13-MPA BSvom 04. März 2014
Mod.—Nr, Spannbereich B1 H1 H2 H3 H48 12 6 — 12 12.6 33 54.5 48 18814 10-14 14.6 3556 50 20B 34 30 — 34 34.6 60 87.5 81 45
1 1 Veiwerunq: Ausgabe vm: 1 0.06.201 1 111 Bügelschelle
GmbH & Co. KGUnz/Rhein B
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Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt Anlage 25 zum„E30“ abP Nr.:
nach DIN 4102-2: 1977-09 P3115/115/I3MPA BSvom 04. März 2014
LC)
0)
om: 12.09.201i 1
GmbH & Co. KG C - Profilschienen 2970/...Linz/Rhein
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt„E30“
nach DIN 4102-2:1977-09
‚)7‘‘. ‘!
Atage26zum/ abP Nr.:
1-31 15/115/1 3-MPA BSvom 04. März 2014
Montage Wand Bauaufsichtlich— bzw.brandschutzgeprüfter
1 1 Verwendunq ksgabe v: 29.03.201011 11 GmbH & Co. KG EinzeverIegung mit SchraubabstandscheHen
Linz/Rhein
Montage Decke
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Kabelanlagen mit integriertem FunktionserhaltE30“
nach DIN 4102-2: 1977-09
-)uÄnIa‘e 27 zum
abP Nr.:P-31 15/1 15/13-MPA BS
iom 04. März 2014
M6 EJ i
Moc.—Nr. A 8 D C SDannbercSAS 6 18 6 5 7.5—10SAS 8 35 23 8 7 7.5 — 10SAS 10 10 9 10— 11S 2 40 28 12 1 —
SAS 14 40.5 28.5 14 13 ]:— 15
SAS 16 44 32 16 15 15 — 17SAS 18 45 33 18 16 17 — 19SAS 20 48 36 20 18 19 — 21SAS 22 49 37 22 21 21 — 23SAS 24 24 23 23— 25SAS 26 54 42 26 24 25 — 27SAS 28 56 44 28 25 27 — 29SAS 30 58 46 30 28 28 — 30f
Spann—Modell Nr. bereich R A 8 b
SAS 38 29—38 18.5 69 53.7 16SAS 47 38—4] 23.5 79.7 65.2 16SAS 55 47—55 27.5 89 74,7 18SAS 63 55—63 31.5 99.8 84 18
--
._-_-. ksgcbe am ‘ 2“ EnzeverIecua SchrcubcbstcndscheHen
GmbH & Co. KGLinz/Rhein — AS 63;.
Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt. 2niage 28 zum„E30“ abP Nr.:nach DIN 4102-2: 1977-09 P-3115/115/13-MPA BS
‘-- vom 04. März 2014