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Seite 1 von 1 BPh Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/Brahmsstraße; Az: 53.01.04.04- 65/2014-It/Z Zimmerhpfer. Kirsten An: . •-•' ' Martina.Welbers'« kleve.de 24:02.2014 09:27 „Details verbergen Voiv "Zimmerhofer, Kirsten' 1 <Kirsten.Zimmerhofer®brd.nrw.de> An: "Martina.Welbers^klevc.de" <[email protected]>, Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küpperssrraße/Brahmsstraße I Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB i.V,m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Ihre E-Mail vom 20,02.2014 Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Durch den o g Planentwuff wird der Aufgabenbereich des Immissionsschutzes, der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes im Zuständigkeitsbereich der Abtellung 5 (Umwelt) der Bezirksregierung Düsseldoff nicht berührt. Ich bitte Sie deshalb durch die zuständigen unteren Umweltbehörden o.g. Aufgabenbereiche prüfen und bewerten zu lassen. Im Auftrag gez. Wolfgang von Itter Bezirksregierung Düsseldoff Dezernat 53.1 -allgem. Immissionsschutz Cecilienaliee 2 40474 Düsseldoff Tel.: 0211 / 475- 2858 Fax: 0211 /475- 2943 E-Mai:: wolfgang,[email protected] Internet: www.brd.nrw.de tile://C:\Users\H030002\AppData\Local\Temp\notes4FB7C4\-web9i80.ht m 24.02.2014

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BPh Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/Brahmsstraße; Az: 53.01.04.04-65/2014-It/Z Zimmerhpfer. Kirsten An: . •-•'' Martina.Welbers'« kleve.de 24:02.2014 09:27 „Details verbergen Voiv "Zimmerhofer, Kirsten'1 <Kirsten.Zimmerhofer®brd.nrw.de> An: "Martina.Welbers^klevc.de" <[email protected]>,

Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küpperssrraße/Brahmsstraße I

Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB i.V,m. § 4a (3) Satz 1 BauGB

Ihre E-Mail vom 20,02.2014

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Durch den o g Planentwuff wird der Aufgabenbereich des Immissionsschutzes, der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes im Zuständigkeitsbereich der Abtellung 5 (Umwelt) der Bezirksregierung Düsseldoff nicht berührt.

Ich bitte Sie deshalb durch die zuständigen unteren Umweltbehörden o.g. Aufgabenbereiche prüfen und bewerten zu lassen.

Im Auftrag gez. Wolfgang von Itter

Bezirksregierung Düsseldoff Dezernat 53.1 -allgem. Immissionsschutz Cecilienaliee 2 40474 Düsseldoff

Tel.: 0211 /475- 2858 Fax: 0211 / 475- 2943 E-Mai:: wolfgang,[email protected] Internet: www.brd.nrw.de

tile://C:\Users\H030002\AppData\Local\Temp\notes4FB7C4\-web9i80.htm 24.02.2014

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DVXK DEICH V E R B A N D X A N T E N - K L E V E DER DE1CHGRÄF

Deichverband Xanten - Kleve • Oraniendeich 44

2 8 . F E B . 2 J U

Stadt Kleve Fachbereich 61 Postfach 19 55 47517 Kleve

£ANTEN-KL

2 8.FEB. 20U

K Ö R P E R S C T A F T DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

_ / u_j :

Telefon: Telefax: Interne:: E-Mail:

Auskuntt erteilt:

Durchwahl Aktenzeichen:

(02821)79 9 9 - 0 (02821) 79 9 9 - 44 www.dvxk.de [email protected]

Herr Noack [email protected] (02821779 99131 222 Nol

Datum: 24.02.2014

Beteiligung der Behördnn bei der Aufstellung des Bebauungsplases Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppessstraße / Brahmsstraße gem. ~ 4 Abs. 2 in Verbindung mit ~ 4a Abs. 3 Satz 1 BauBG Ihre E-Mall vom 20.02.2014; i. A. Martina Welbers

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes erhebt der Deichverband Xanten-Kleve keine Einwände.

Bei Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Planbereich in den Kermisdahl bzw. den Spoykanal ist die wasserwirtschaftliche Untersuchung Einzugsgebiet Spoykanal zu berücksich­tigen.

Mit freundiichen Grüßen

(Teppe))

Sparkasse Kleve Volksbank Kleverland Konto-N.. 5106869 (BLZ 324 500 00) Konto-Nr. 1490010 (BLZ 324 604 22) Gerichtsstand Kleve

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DAS HANDWERK DIE WIRTSCHAFTSMACHT, VON NEBENAN.

I 3C.i

0 s. NRZ 2m

F8 I — - •

Stadtverwaltung Kleve

Fachbereich Planen und Bauen

Frau Martina Welbers

Landwehr 4-6

47S33 Kleve

H a n d w e r k s k a m H a n d w e r k s k a m m e r D ü s s e l d o r f

Wirtschaftsförderung Standortberatung

Ihr Zeichen Unser Zeichen Anspreehpartner Zimmer Telefon Telefax E-Mail

Datum

Ill-l/Sch-Ur/hei Frau Sehulte-Urlitzki A424 02118795-323 0211 879595-323 [email protected] 5, März 2014

Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraee

hier: unsere Stellungnahme zur erneuten Offenlage gem. ~ 4a Abs. 3, 5.1 BauGB

Sehr geehrte Frau Welbers,

mit Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2014 baten Sie uns um Stellungnahme zur oben genannten Bauleitplannng.

Zum voriiegenden Planentwurf beziehen wir insowett Stellung, als wir zu den Änderungen der Plan­

inhalte keine Bedenken oder Anregungen vortrage.. Im Weiteren verweisen wir auf unsere Stellung­

nahme zur Trägerbeteiligung und Offenlage vom 20. Dezember 2012. Die dort vorgetragenen An­

merkungen halten wir weitehhin aufrech..

Mit freundlihhen Grüßen HANDWERKSKAMMER DÜSSELDORR

Claudia Schulte-Urlitzki

Standortberaterin

BauIeitplanung/Stadtentwicklung

Georg-Sthulhoff-Platz 1 40221 Düsseldoff Postfach 102755 40018 Düsseldoff

Telefon 0211 8795-0 Telefax 0211 8795-110 http://www.hwk-duesseldorf.de

Volksbakk DüsseJdorf Neuss eG BlZ 301 602 13 I Konto 200001 176 BICGENODEDDDNE IBAN DE02 3016 0213 0200 0011 76

Postbank Köln BLZ 370 10050IKonto 6118-500 BICP8NKOEFF IBAN DE48 3701 00500006 1185 00

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Bezirksregierung Düsseldof

Bezirksregierung Düsseldorf. Postfach 300865. 40408 Dusseldoff

Stadt Kleve Rechts- und Ordnungsamt Postfach 1955 47517 Kleve

Datum 05.03.2044 Seite 1 von 1

Aktenzeichen: 22.5-3-5154036-77/14/ bei Antwott bitte angeben

Kampfmittelbeseitigungstienst (KBD) / Luftbildauswertung Kleve, Küpperstraße / Brahmstraße

Ihr Schreiben vom 21.02.2014, Az.: 32.2-2302-33/2044

Herr Schwiering

Zimmer 116

Telefon:

0211 475-9710

Telefax:

0211 475-9040

[email protected]

Luftbilder aus den Jahren 1939 -1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Be­reich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreiniichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenbiindgänger und Ge­schützstellung.. In der beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt Ich empfehee eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchunp auf unserer internetseite1.

Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formu­lar Antragm!ü<amnlmittel^^

Erfolgen Erdarbetten mit erhebiichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeite,, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zu­sätzlich eine Sicherhettsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unse­rer Internetsette das Merkblatt für Baugrundeingriffe.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer internetseite www. brd. nrw. de/ordnung gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.isp

Im Auftrag

(Schwieiing)

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

MündelheimerWeg51

40472 Oüsseldorf

Telefon: 0211 475-0

Telefax. 0211 475-9040

[email protected]

www.brd.nrw de

Öffentliche Verkehrsmittel:

OB bis O-Flughafe..

Buslinie 729 - Theodor-Heuss-

Brücke

Haltestelle:

MündelheimerWeg

Fußweg ca. 3 min

Zahlungen an:

Landeskasee Düsseldoff

Konto-Nr.: 4100 012

BLZ: 300 500 00 West LB AG

IBAN:

DE41300500000004100012

BlC

WELADEDD

, Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstü­ck~ und eIne Erklärung inkl: Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt Sofern keine Leitungen vorhanden sind, Ist dieses schriftiich zu bestätigen

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301700

r

Bezirksregierung Düsseldoff m Aktenzeichen

22.5-3-5154036-77/14

Maßstab: 1:1.500 Datum ; 05.03.2014

Diese Karte darf nur gemeinsammit der zuaehü r iöpn tPYtlirh&n ^toii

nahme verwendet werden.

Nicht relevante Objekte ausserhabb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet.

Legende

aktuelle Antragsfläche

I | Antragsfläche

© BlindgangerverdachtspunM

O G ® geräumte Blindgänger

] geräumte Fläche

H i l l Oetektjon nicht möglich

— — Laufgraben

• • Panzergraben

• Schützenloch

l " ~ l militärische Anlage

I Stellung

301500

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D€uische Telekom Techntk GmbH Phi!ipp-Reis-Str. 7.9,46485 Wesel

Stadt Kleve Der Bürgermeister Landwehr 4-6 47533 Kleve

IhreReferenzwi 61.1/1-289-0 Sehr. vom 19.02.2014 Ansprechpartner PTI Du i sbu rg PB L 3 M a r k u s Dol l

Durchwahl + 4 9 2 8 2 1 5 8 0 . 1 4 2

Datum 13 .03 .2014 Betrtftt Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küpperstraße/ Brahmstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nu!zungsberechtigte i. S. v. S 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pfiichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 01 02 2013 (Peter van Baal) Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Widrta^ \ScA&?& AnrJreasSchimke

•:: i.A, jtaA^&X*

Markus Doll

Deutsche Telekom 1echnik GmbH Hausanschrift l'echmk Niederlassung West. Kait-Lange-Str. 29,44791 Bochum;

8esuelwadfösse: Phifipp-Reis-Str. 7.9.46485 Wesel PostansChritt Postfach 1007 09,44762 BQchum Telekontakte Telefon +49 234 505-0. Telefax +49 234 505 4110, Internet www.ielekom.cJe

Konto Postbank Saarbrücken [BLZ 590 10066), Klo.-Nr. 24 858 6G8 IBAN: OE 1759010066 0024858668, SWIFT-B1C: PBNKOEFF

Aufsichtsrat Dr. Thomas KnoH (Vorsilzender) Geschäftsführung Dr. 8ruoo Jacobteuerborn {Vorsttzender}, Albett Matheis, Klaus Peren

Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 14190, Sit? der Gesellschaft Bonn USMdN•. OE 814645262

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Kreis Kleve

mehr als niederrhein Der Landrat

Kreisverwartung Kleve • Postfach 15 52 • 47515 Kleve

Stadt Kleve Landwehr 4-6 47533 Kleve " "—- - - £ •

1S.MRZ.23U

F l Anfaßt

• \

Fachbereich: Technik Abteilung: Bauen und Umwel~ - Verwaltung

Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: 02821 85-700

Ansprechpartner/in: Frau Gall Zimmer-Nr: E.237 Durchwahl: 0282185-356

(Bitte siets angeben}^ Zeichen: 6.1 - 61 2601 109-Datum: 13.03.2014

Kommunale Bauleitplanung gem. 94 Abs. 2 in Verbindung mit 9 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB der Stadt Kleve; Bebauungsplan Kleve Nr. 1-289-0 - Küpperssrraße/ Brahmssrraße, -

Bericht vom 19.02.2014, Az.: 61.1/1-289-0

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o.g. Planung werden von mir keine Bedenken vorgetragen.

Stellungnahme als Untere Landschattsbehörde bzgl. Artenschutz:

Das Protokoll der artenschutzrechtlichen Prüfung habe ich beigefüg..

Mit freundiichen Grüßen Im Auftrag

cCt^<xc^ Bonnen

Lieferanshhrift Sprechzeiten Sparkasse Kleve Kreisverwallu ng Kleve montags bis donnerstags BLZ 324 500 00. Konto 5 001 698 Nassauerallee 15 - 23 von 09:00 bis 16:00 Uhr BIG: WELADED1KLE 47533 Kleve freilags von 0900 bis 12:00 Uhr IBAN: DE04 3245 0000 0005 0016 98

Sparkasee Krefeld BLZ 320 500 00, Konlo 323 112144 BIG: SPKRDE33 IBAN: DES1 32050000 0323112444

Postbank Köln BLZ 370 10050. Konto 27917.501 B!C: PBNKDEFF IBAN: DE32 37010050 0027 917501

http://www.kreis-kieve.de • e-mail: [email protected] • Vermittlung: 02821 85-0 Öffentliche Verkehrsmittel: NIAG-Bus-Linie 49 {City-Bus) bis Haltestelle Postamt, NIAG-Bus-Linie 54 oder RVN.Bus-Linie 70 bis Haltestelle Nassauerallee

Sprechzeiten Bauordnungswesen, Immisstonsschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschu t , Abfallwinschaft: dienstags und donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr

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C.) Landschaf tsbehöe rde Formular LANUV S t a n d 2B.na .201 ö, mll E r g a m u n g a n

Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Landschattsbehörd«

Antragsteller: Stadt Kleve

AZ.: 6.11 -61 26 01 I 09 Lage: Küpperstr/Brahmst

Vorhaben: B-Plan 1-289-0 für den Bereich Küpperstr/Brahmstr.

ASP vom: 20.01.2014 I bearbeitet von: Stadt Kleve"

Landschattsbehörde: Kreis Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve Prüfung durch (Name): Dipl.-Biol. Meyer am (Datum:: 13.03.2014

Entscheidungsvorschlag: M Zustimmung • Zustimmung mit Nebenbestimmungen (s.u.) o Ablehnung

1. Es gibt keine ernst zu nehmenden Hinweise auf Vorkommen von FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten, die durch den Plan bzw. das Vorhaben betroffen sein könnten.

S ja Dnein

Nur wenn Frage 1. "nein": 2. Es liegt kein Verstoß gegen die Verbote des 9 44 Abs.1 BNatSchG vor. Begründugg (ggf. ausführliche Begründugg in gesonderter Anlage:: Es sind keine negaiiven Auswrrkungen auf FFH-Anhang IV-Arten oder europäische Vogelarten zu erwarten, aufgrund des vorhandenen Artenspektrums und der relevanten Wirkfaktoren ODER weil die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. das Risikomanagement geeignet und wirksam sind. Ggf. sind die u,a. Nebenbestimmungen zu beachten.

Nur wenn Frage 2. "nein": 3. Es ist eine Ausnahme nach 945 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Alle drei Ausnahmevoraussetzungen sind aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt, so dass die Ausnahme erteilt bzw. in Aussicht gesteilt' bzw. befürwortet** wird. Begründung (ggf. ausführliche Begründung in gesonderter Anlage:: Das Artenschutzinteresse geht im Verhältnis zu den dargelegten zwingenden Gründen im Rang nach UND es gibt keine zumutbaee Alternative UND der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Atten günstig bleiben; ggf. notwendige Kompensatorischen Maßnahmen sowie gg1. das Risikomanagemtnt sind geeignet und wirksam. Ggf. sind die u.a. Nebenbestimmungen zu beachten. Sofern bei einer FFH-Anhang IV-Att bereits ein ungünsiiger Erhattungszustand vorliegt wird sich aufgrund der Ausnahme der ungünstige Erhattungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhattungszustanses wird nicht behindert.

• j a Dnein

• j a nnein

Nur wenn Frage 3. „nein": (und sofenn im Zusammenhang mit privaten Gründnn eine unzumutbare Belastung vorliegt)

4. Es wird eine Befreiung nach 9 67 Abs. 2 BNatSchG gewährt bzw. befürwortet**. Begründung (gg1. ausführliche Begründung in gesonderter Anlage:: Die vom Antragsteller dargelegten privaten Gründe werden als unzumutbar eingeschät.t. Ggf. sind die u,a, Nebenbestimmungen zu beachten.

Q a nnein

Artenschutzrecht l ich relevanee Nebenbest immungen:

Unterschrift i.A. Meyer

(^A—

I

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf • Referat K 4 . TÖB

4 L. -7 t-

Wehrverwaltung Wir. Dienen. Deutschland.

Bundesami für Infrastruktur. Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr • Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, Wilhelm-Raabe-Stf.46 • 40470 Düsseldorf

Stadt Kleve Landwehr 4-6

47517 Kleve

Per Mail an: [email protected]

HAUSANSCHRIFT: Wllfwlm-Raabe-Str. 16.

40470 Düsseldotf

TEL:

FAX:

BW.

( 0 2 1 1 ) 9 5 9 - 3 8 2 3 ( 0 2 1 1 ) 9 5 9 - 4 8 9 5 3221

E-MAIL WBVWESTIUW4TOE B®bundewehrorg (bis 31.03,3014)

BEARBEITER: Herr v o n den Driesch

Düsseldorf, den 21. 03. 2014

Bei Schriftwechsel unbedingt angeben: Ord.Nr.:West1 E 1S4_12_b

Hauleitplang;g; hier: Hebauungsplan Nr. 1 2890 für den Hereich Küppersstraße/Brahmstr.

Ihr Sehrehben vom 19.02.2014 Az 61 1 1 289 0

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 19.02.2014 benachiichtigen Sie mich über die öffentiiche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 22.11.2012 Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner Stellungnahme waren, - soweit mir möglich - vergliche.. Änderungnn sind mir nicht aufgefallen.

Meine Stellungnahme vom 22.11.2012 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhalilich weiter.

Sollten entgegen meiner Einschätzung - dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungnn hinsichtlihh der ßauhöhnn über Grund, der räumiichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteiln.. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten.

Mit freundiichen im Auftrag (gezeichne)) von den Driesch

Gruß

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Privat 2

Stadt Kleve Fachbereich Planen und Bauen Landwehr 4 - 6 47533 Kleve

12. März 2014

Offenlage Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Hereieh Küppersstraße/Brahmsstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Vorkorrespondenz und bitten, nachfolgende Änderungswünsche zu berücksichiigen:

1. Die geplante Erschließung im nordwestlichen Bereich soll nicht von der Küppersstraße aus erfolgen. Wir sehen hier durchaus Alternativen, sollte die Erschließung der hinteren Grundstücke der Merowingersrraße gewünscht werden.

2. Die Widmung des privaten Grundstücksanteils vor den Einfamilienreihenhäusern als öffentliche Verkehrslläche ist unseres Erachtens nicht erforderiich. Der Vorgartenbereich wurde unserersetts bewusst mit dieser Tiefe geplant. um eine größere/erweiterte Parkmögiichkett zu schaffen.

Insbesondere der erste Änderungswunsch ist für unser Unternehmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes „experimenteller Wohnungsbau" von immenser Wichtigkei,, darüber hinaus ist dies auch linanzierungstechnisch von besonderer Bedeutung.

In unserem Konzept wurden die Wohngebäude bewusst zur hinteren Grundstücksgrenze bezogen angeordne., da im vorderen Bereich eine große Platzsituation mit unterschiedlichnn Möglichketten sowie hoher Aulenthaltsqualätät geschaffen werden soll. Gerade der qualitativ anspruchsvollste Bereich zwischen den versetzt geplanten Häusern Küppersstraße 8 und 6 würde jetzt mit einer Straße durchzogen. über die ein ständiger Verkehrsfluss erfolgt. Der Grundgedanke des gemeinschaftlichen Aulenthaltsbereiches und der Zusammenführung unterschiediichrr Personengruppen fUr unsere im ersten Abschnitt 80 geplanten Wohneinhei­ten geht hiermit gänzlich verloren.

1

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Des Weiteren haben wir mit entsprechend hohem Aufwand die geplante Erstellung der gesamten Siedlung in Passivhausweise noch erweitert und als Klimaschutzsiedlung konzi­piert. Die Auswahlkommission der Energieagentur in Düsseldorf hat dieses Konzept sehr be-m-üßt und nach Prüfung entschieden, uns den Status ..Klimasehutzsiedlung NRW" zu verlei­hen. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die angesprochen,, besondere Platz­gestaltung gelegt, die auf Anraten der Energieagentur unsererseits in der Planung noch aufgewettet wurde. Die nun beabsichtigte Straßendurchführung stellt den Zuwendungsbe­scheid verbunden mit einer Zahlung i. H. v. annähernd 200 T€ in Frage. Zusätzlich würden sich allein die Mehrkosten für den Bau der Tiefgarage aufgrund der erweiterten, statischen Voraussetzung auf geschätzt 50 T€ belaufen.

Abschließend bleibt anzumerken, dass unserer Planung eine vermeintiich sichere Ausgangs­lage vorausging. Die obere Hinterlanderschließung nicht über unseren Platz. sondern von der ßrahmsstraße aus zu ermöglichen, war von uns bereits in der ersten Offenlegung am 14.12.2012 vorgeschlagen worden. Dieser Anregung sind Sie ohne Einschränkung nachweis­bar (Drucksache und Anlagen: Tabelle Abwägung 1-289-0 I.pdf auf Ihrer Homepage) gefolgt. Warum diese Straße in die erneute Offenlage wieder Eingang lindet. ist für uns absolut unverständiich, zumal diese OfTenlage ausschließiich auf unseren An­trag hin erfolgte, für einen gewissen Teilbereich auch eine andere Nutzung als die Wohnbe­bauung zuzulassen.

Sollten weitere Ausführungen gewünscht werden. kommen Sie gerne jederzett auf uns zu. Wir würden uns freuen. das Projekt auch in Gänze noch einmal vorstellen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen