buchbesprechung

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bbl 2008, Heft 5 Oktober 205 © Springer-Verlag 2008 Buchbesprechung Auf den als Verkehrsflächen gewidmeten Flächen sollen weiters hinkünſtig auch Tiefgaragen und Anla- gen, die keinen Verkehrszwecken dienen, zulässig sein, sofern diese Anlagen dem Zweck der Widmung als Verkehrsfläche nicht entgegenstehen. Verordnung der vlbg LReg über die Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Wid- mung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hohenems, LGBl 2008/37 Verordnung der vlbg LReg über die über die Zu- lässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hard, LGBl 2008/38 Verordnung der vlbg LReg über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Land- schaftsbildes besonders berühren können, LGBl 2008/41 Darunter fallen Bauwerke, mit einer überbauten Fläche von mehr als 800 m², in den im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebiet ausgewiesenen Bereichen von mehr als 1500 m² (lit a) sowie Bauwerke mit einer Höhe 12 m, in den im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebiet aus- gewiesenen Bereichen von mehr als 15 m (lit b). Verordnung der vlbg LReg über die Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Wid- mung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Fußach, LGBl 2008/42 Verordnung der vlbg LReg über die Höhe und Ein- zahlung der Gebühren in Vergabenachprüfungs- verfahren (VergabegebührenV), LGBl 2008/43 Verordnung der vlbg LReg über die Zulässigerklä- rung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn, LGBl 2008/ 44 Verordnung der vlbg LReg über die Änderung der Verordnung über die Festlegung von überörtli- chen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl 2008/45 Wien Wiener Bautechnikverordnung, LGBl 2008/31 Mit dieser V wird festgelegt, dass den im 9. Teil der wr BauO festgelegten bautechnischen Vorschriſten ent- sprochen wird, wenn die in den Anlagen enthaltenen ÖIB-Richtlinien, soweit in ihnen bautechnische Anfor- derungen geregelt sind, eingehalten werden. Von den in den Anlagen enthaltenen Richtlinien kann abgewichen werden, wenn der Bauwerber nachweist, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinien erreicht wird (s Kirchmayer , Die Harmonisierung bautechnischer Vorschriſten im Wiener Baurecht [in diesem Heſt]). Buchbesprechung DOI 10.1007/s00738-008-0517-9 Lattenmayer, W., Bousek, J.: Muster zum Baurecht. Teil 1: Erläuterte Musterbriefe für alle Bauabschnitte. Mit CD-Rom. XIV, 338 S. Manz, Wien, 2007. Geb. EUR 89,–. ISBN 978-3-214-13468-6. Das Buch soll ausweislich des Vorwortes nicht nur einen Überblick über den Ablauf eines Bauvorhabens geben, son- dern vor allem auch Hilfestellung bieten, wo es aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zwingend erfor- derlich bzw dringend anzuraten ist, Vorgänge schriſtlich zu formulieren, den Vertragspartner zu informieren oder recht- lich relevante Erklärungen abzugeben. Der Anspruch ist inhaltlich, wie auch praktisch gelungen. Das Buch gliedert sich wie folgt: Teil I: Vor Baubeginn (Aus- schreibung, Angebot, Auſtrag), Teil II: Nach Baubeginn (Bau- beginn, Leistungsstand, Warnung, Zusatzleistung/Leistungs- änderung), Teil III: Bauablaufstörungen (Behinderung, [Ent- scheidungs-]Verzug des Auſtraggebers, Verzug Teilzahlung, Verzug Teilleistung, Verzug Gesamt-/Restleistung), Teil IV: Vorzeitige Vertragsbeendigung (Rücktritt Auſtraggeber [AG] vom Vertrag, Rücktritt Auſtragnehmer [AN] vom Vertrag, Kündigung des Vertrages), Teil V: Bauende (Baufertigstel- lung, Übernahme/Übergabe), Teil VI: Rechnungslegung (Teilrechnung/Regierechnung, Schlussrechnung), Teil VII: Sicherstellung (Bankgarantie), Teil VIII: Gewährleistung/ Schadenersatz (Gewährleistung, Gewährleistungsmängel, Schadenersatz). Zum jeweiligen ema werden Musterbriefe angeboten, die mit einem relativ ausführlichen Anmerkungs- apparat zu etwaigen Problemen oder abweichender Gestal- tung versehen sind. Das Werk liegt jedoch nicht nur in Papierform vor. Mitge- liefert wird eine CD-Rom, die den Inhalt des Buches, soweit ersichtlich vollständig abbildet und eine erhebliche Erleichte- rung in der Handhabung bietet. Denn durch das Anklicken der Fußnoten gelangt man schnell zum Anmerkungsapparat. Die Musterbriefe können aber auch unmittelbar als Word- Dokument geladen und sogleich auch bearbeitet werden. Be- sonders hervorzuheben ist die Suchfunktion, die das schon relativ ausführliche Stichwortverzeichnis in der Papierform ergänzt. Mit ihrer Hilfe kommt man rasch zum gewünschten Musterbrief, kann aber auch gezielt nach der jeweilig gerade interessierenden Fragestellung gesucht werden. Martin Auer Medieninhaber: Springer-Verlag GmbH, Sachsenplatz 4–6, 1201 Wien, Österreich. – Herausgeber: Ass.-Prof. Dr. Karim Giese, ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Salzburg, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich. – Hersteller: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaſt m.b.H., 3580 Horn, Österreich. – Verlagsort: Wien. – Herstellungsort: Horn. Printed in Austria

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bbl2008, Heft 5Oktober 205

© Springer-Verlag 2008

Buchbesprechung

Auf den als Verkehrsflächen gewidmeten Flächen sollen weiters hinkünftig auch Tiefgaragen und Anla-gen, die keinen Verkehrszwecken dienen, zulässig sein, sofern diese Anlagen dem Zweck der Widmung als Verkehrsfläche nicht entgegenstehen.

Verordnung der vlbg LReg über die Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Wid­mung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hohenems, LGBl 2008/37

Verordnung der vlbg LReg über die über die Zu­lässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hard, LGBl 2008/38

Verordnung der vlbg LReg über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts­ und Land­schaftsbildes besonders berühren können, LGBl 2008/41

Darunter fallen Bauwerke, mit einer überbauten Fläche von mehr als 800 m², in den im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebiet ausgewiesenen Bereichen von mehr als 1500 m² (lit a) sowie Bauwerke mit einer Höhe 12 m, in den im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebiet aus-gewiesenen Bereichen von mehr als 15 m (lit b).

Verordnung der vlbg LReg über die Änderung der Verordnung über die Zulässigerklärung der Wid­

mung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Fußach, LGBl 2008/42

Verordnung der vlbg LReg über die Höhe und Ein­zahlung der Gebühren in Vergabenachprüfungs­verfahren (VergabegebührenV), LGBl 2008/43

Verordnung der vlbg LReg über die Zulässigerklä­rung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn, LGBl 2008/ 44

Verordnung der vlbg LReg über die Änderung der Verordnung über die Festlegung von überörtli­chen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl 2008/45

Wien

Wiener Bautechnikverordnung, LGBl 2008/31

Mit dieser V wird festgelegt, dass den im 9. Teil der wr BauO festgelegten bautechnischen Vorschriften ent-sprochen wird, wenn die in den Anlagen enthaltenen ÖIB-Richtlinien, soweit in ihnen bautechnische Anfor-derungen geregelt sind, eingehalten werden. Von den in den Anlagen enthaltenen Richtlinien kann abgewichen werden, wenn der Bauwerber nachweist, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinien erreicht wird (s Kirchmayer, Die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften im Wiener Baurecht [in diesem Heft]).

Buchbesprechung

DOI 10.1007/s00738-008-0517-9

Lattenmayer, W., Bousek, J.: Muster zum Baurecht. Teil 1: Erläuterte Musterbriefe für alle Bauabschnitte. Mit CD-Rom. XIV, 338 S. Manz, Wien, 2007. Geb. EUR 89,–. ISBN 978-3-214-13468-6.

Das Buch soll ausweislich des Vorwortes nicht nur einen Überblick über den Ablauf eines Bauvorhabens geben, son-dern vor allem auch Hilfestellung bieten, wo es aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zwingend erfor-derlich bzw dringend anzuraten ist, Vorgänge schriftlich zu formulieren, den Vertragspartner zu informieren oder recht-lich relevante Erklärungen abzugeben.

Der Anspruch ist inhaltlich, wie auch praktisch gelungen. Das Buch gliedert sich wie folgt: Teil I: Vor Baubeginn (Aus-schreibung, Angebot, Auftrag), Teil II: Nach Baubeginn (Bau-beginn, Leistungsstand, Warnung, Zusatzleistung/Leistungs-änderung), Teil III: Bauablaufstörungen (Behinderung, [Ent-scheidungs-]Verzug des Auftraggebers, Verzug Teilzahlung, Verzug Teilleistung, Verzug Gesamt-/Restleistung), Teil IV: Vorzeitige Vertragsbeendigung (Rücktritt Auftraggeber [AG] vom Vertrag, Rücktritt Auftragnehmer [AN] vom Vertrag,

Kündigung des Vertrages), Teil V: Bauende (Baufertigstel-lung, Übernahme/Übergabe), Teil VI: Rechnungslegung (Teilrechnung/Regierechnung, Schlussrechnung), Teil VII: Sicherstellung (Bankgarantie), Teil VIII: Gewährleistung/Schadenersatz (Gewährleistung, Gewährleistungsmängel, Schadenersatz). Zum jeweiligen Thema werden Musterbriefe angeboten, die mit einem relativ ausführlichen Anmerkungs-apparat zu etwaigen Problemen oder abweichender Gestal-tung versehen sind.

Das Werk liegt jedoch nicht nur in Papierform vor. Mitge-liefert wird eine CD-Rom, die den Inhalt des Buches, soweit ersichtlich vollständig abbildet und eine erhebliche Erleichte-rung in der Handhabung bietet. Denn durch das Anklicken der Fußnoten gelangt man schnell zum Anmerkungsapparat. Die Musterbriefe können aber auch unmittelbar als Word-Dokument geladen und sogleich auch bearbeitet werden. Be-sonders hervorzuheben ist die Suchfunktion, die das schon relativ ausführliche Stichwortverzeichnis in der Papierform ergänzt. Mit ihrer Hilfe kommt man rasch zum gewünschten Musterbrief, kann aber auch gezielt nach der jeweilig gerade interessierenden Fragestellung gesucht werden.

Martin Auer

Medieninhaber: Springer-Verlag GmbH, Sachsenplatz 4–6, 1201 Wien, Österreich. – Herausgeber: Ass.-Prof. Dr. Karim Giese, ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Salzburg, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich. – Hersteller: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580 Horn, Österreich. – Verlagsort: Wien. – Herstellungsort: Horn.

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