bundesprogramm kommunal-kombi
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Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007. Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ziele des Programms I. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Öffentlich geförderte Beschäftigung
Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007
Bundesprogramm Kommunal-Kombi
Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
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Ziele des Programms I
Aufbau von bis zu 100.000 geförderten Arbeitsplätzen, davon
50.000 im Jahr 2008 50.000 im Jahr 2009
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Ziele des Programms II
Förderung der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in
Kreisen und kreisfreien Städten mit hoher und verfestigter
Langzeitarbeitslosigkeit, die mindestens bei 15 Prozent liegt
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Förderkriterien I
Nachweis der Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse liegend Keine erwerbswirtschaftlich
ausgerichtete Tätigkeiten kein Abbau regulärer Arbeitsplätze
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Förderkriterien II
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
tarifliches Arbeitsentgelt oder ortsübliches Arbeitsentgelt durchschnittlicher monatlicher
Bruttolohn von 1.050 Euro Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche
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Wer wird gefördert?
arbeitslos gemeldete Bezieher/innen von ALG II, die
mindestens zwei Jahre ALG II bezogen haben
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Welche Regionen werden gefördert?
Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006
bis April 2007 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon
18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend
des Anteils an Arbeitslosen
* Angaben vor der Gebietsreform 8
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I)
Sachsen-Anhalt Aschersleben-Staßfurt 22,4 % Stendal 20,7 % Köthen 20,3% Burgenlandkreis 20,2 % Weißenfels 19,8 % Quedlinburg 18,9 %
* Angaben vor der Gebietsreform 9
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II)
Sachsen-Anhalt Halberstadt 17,7 % Magdeburg 17,5 % Merseburg-Querfurt 17,2 % Bitterfeld 16,9 % Bernburg 16,5 % Wittenberg 16,5 %
* Angaben vor der Gebietsreform 10
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III)
Sachsen-Anhalt Halle 16,2 % Dessau 16,2 % Altmark Salzwedel 16,1 % Schönebeck 15,8 % Jerichower Land 15,7 % Anhalt-Zerbst 15 %
* Angaben vor der Gebietsreform 11
Finanzsituation der Landkreise*
20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt
nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt
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Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV)
Ostdeutschland
alle Bundesländer
78 Landkreise und kreisfreie Städte
Westdeutschland
5 von 10 Bundes-ländern
7 Kreisfreie Städte
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Finanzierung I
Bund die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-
arbeitsentgelts, max. 500 Euro 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit
Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge)
300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre
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Finanzierung II
Länder ggf. Mittel zur Unterstützung des
Programms
Kommunen die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-
arbeitsentgelts
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Förderzeitraum
Programm Beginn:1. Januar 2008 Ende: 31. Dezember 2009
Arbeitsplätze max. 3 Jahre, längstens bis
31. Dezember 2012
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Kritikpunkte I
unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von
wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der
Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen
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Kritikpunkte II
Ausblenden der Finanzlage der Kommunen
Einsparungen im Bereich der passiven Leistungen
Was passiert nach 2012? Keine Bündelung der Förderpro-
gramme
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Landkreise nach der Gebietsreform (I)
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Landkreise nach der Gebietsreform (II)