bzd infobroschüre lernende 2015 2016
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Berufsbildungszentrum des Kantons Zürich
BERUFSFACHSCHULE
INFO FÜRLERNENDESchuljahr 2015/2016
INHALT
2 Editorial
4 Organigramm
5 Leitbild
7 Pflichtunterricht
8 Fördermassnahmen, Freikurse
9 Weitere Angebote
11 Allgemeine Informationen
12 Absenzen- und Disziplinarwesen
15 Vorgehen bei Konflikten/Beschwerden
16 Hausordnung
18 Zimmerordnung
19 Sportinformationen
21 Gesundheitsfördernde Schule
22 Suchtprävention und Gesundheitsförderung
23 Mensa
24 Mediothek
25 Benutzerordnung Mediothek
26 Notfall-Informationen
29 Allgemeine Informationen/Kursadministration
30 Kursort
31 Situationsplan
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
EDITORIAL
Liebe Lernende, lieber Lernender
Wir heissen Sie an unserer Schule herzlich willkommen
Mit dem Ziel Ihres erfolgreichen Ausbildungsabschlusses vor Augen werden wir in der kommenden Zeit intensiv zusammenarbeiten.
Die vorliegende Infobroschüre soll Ihnen helfen, sich rasch einen Überblick über das Berufsbildungszentrum (BZD) in Dietikon zu verschaffen und sich an Ihrer Schule auf möglichst einfache Weise zurechtzufinden. Sie erhalten zum Beispiel die wichtigsten Informationen über Ihre Abteilungszugehörigkeit, Ihre Ansprechpartner in der Schul- leitung, unser Angebot und über einige Regeln des Zusammenlebens im BZD.
Für Sie, liebe Lernende, bedeutet der Einstieg in die Berufslehre einen markanten Neubeginn, der sowohl Herausforderung als auch Belastung sein kann. Sie müssen sich im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsfachschule und damit in einem gänzlich neuen Umfeld bewähren und sich neuen geistigen und körperlichen Anforderungen stellen.
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Zögern Sie nicht, bei Problemen unsere Hilfe und unsere Beratung in Anspruch zu nehmen!Falls Sie Fragen haben, Vorschläge unterbreiten oder Beschwerden anbringen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten Einstieg und eine erfolg- reiche Ausbildung!
Berufsbildungszentrum Dietikon
René Wyttenbach Claudia Hug Rektor Abteilungsleiterin Berufsfachschule
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
S. ForsterFGL MB
M. Wittwer FGL Logistik
E. CivelliFGL MP/AL
B. BrunnerFGL Sport
ORGANIGRAMM
R. LandisHausdienst
D. MerzFGL ABU
Claudia HugAbteilungsleiterin Berufsfachschule
Rene WyttenbachRektorat
D. HangarterTechnischer Dienst
M. Brändli Mediothek
M. FüglisterMediothek
K. WallnerAssistentin BFS
Q-Verantwortliche
Suchtprävention
PLUR
Prüfungsleitung ABU
FIB-Verantwortliche/r
ICT-Team/
päd. Konzepte
LEITBILD 4 5
WER SIND WIR?
WELCHES SIND UNSERE SCHWERPUNKTE?
WIE SETZEN WIR UNSEREN BILDUNGS-AUFTRAG UM?
WIE TRETEN WIR AUF?
WELCHE INFRA-STRUKTUR BIETEN WIR?
WIE SICHERN WIR UNSERE QUALITÄT?
� Das Berufsbildungszentrum Dietikon ist eine kantonale Schule, die ihren Bildungsauftrag eigenständig umsetzt.
� Unser Angebot umfasst Pflichtunterricht für Lernende, berufliche und allgemeine Weiterbildung, Lehrgänge in verschiedenen Fach- und Sachgebieten und eine eidg. anerkannte Höhere Fachschule (HF).
� Wir bieten eine umfassende Bildungskultur auf hohem fachlichem, pädagogischem und methodisch/didaktischem Niveau.
� Wir führen spezielle Anlässe zur Ergänzung unseres Angebotes durch.
� Wir sind ein Team, das sich gegenseitig unterstützt, respektiert und toleriert.
� Wir übernehmen auf allen Stufen Selbstverantwortung und unterstützen Eigeninitiative.
� Unsere Führungsstrukturen und Kompetenzen sind klar ersichtlich und geregelt.
� Wir kommunizieren auf allen Ebenen direkt und unkompliziert.
� Wir informieren mit Hilfe der Medien oder mittels geeigneten Anlässen über unsere Ziele und Angebote.
� Unsere Infrastruktur ist bezüglich Lehrmitteln, Unterrichtshilfen, Unterrichtsräumen und Sportanlagen auf dem neusten Stand.
� Unsere Dienste (Verwaltung, Mediothek, Haus- und Techn. Dienst) sind personell, fachlich und einrichtungs- mässig in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen.
� Unsere Leistungsbeurteilung ist offen und transparent.� Wir fördern und sichern die Schulentwicklung und die
permanente Weiterbildung des Personals.� Wir honorieren ausserordentliche Leistungen.� Wir treten mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auf.� Wir überprüfen unser Leitbild jährlich.
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
PFLICHTUNTERRICHT
Ein regelmässiger Schulbesuch ist die Grundlage des Aus- bildungserfolgs.
Die Pflicht zum lückenlosen Unterrichtsbesuch ist zudem im Bundesgesetz verankert.
Die Unterrichtszeiten sind genau einzuhalten. Bei Unterrichts-beginn gemäss Stundenplan hat sich der Lernende im Klassen-zimmer zu befinden. Bei Unklarheiten im Stundenablauf oder bei Fehlen der Lehrperson hat sich der/die Klassenvertreter/in spätestens nach 10 Minuten bei der Schulleitung oder im Sekretariat zu melden.
Die Teilnahme an Exkursionen ist Pflicht und gilt als Schulzeit.
Der Pflichtunterricht umfasst berufskundliche und allgemein-bildende Fächer wie auch Sport.
In der Berufskunde werden theoretische Grundlagen für die Berufe im Bereich Logistik oder Maschinenbau vermittelt.
In der Allgemeinbildung (ABU) stehen die Bereiche Gesell-schaft (Recht, Wirtschaft, Politik, Kultur) sowie Sprache und Kommunikation im Zentrum des Unterrichts.
Im Sport werden die Voraussetzungen für lebenslanges sportliches Bewegen vermittelt. Der Gedanke der Gesundheit spielt dabei eine wichtige Rolle.
Alle Maschinenbauklassen mit einer vierjährigen Ausbildung werden seit dem Schuljahr 14/15 bilingual (zweisprachig) in Englisch und Deutsch in mindestens einem Fach unterrichtet. Im Bereich Logistik wird der Bili-Unterricht ab dem Schuljahr 15/16 in zwei Klassen angeboten. Das Ziel des Bili-Unterrichts ist in erster Linie die Aufrechterhaltung der individuellen sprachlichen Kompetenz im Englischen und einen Aufbau des fachlichen Wortschatzes in der Zielsprache im entsprechenden Beruf. Das QV findet weiterhin auf Deutsch statt.
BYOD bedeutet «bring your own Device» (=bring dein ei-genes Gerät mit) und meint, dass alle Lernenden, die ab dem Schuljahr 15/16 mit der Ausbildung im Bereich EFZ beginnen, den eigenen Laptop oder das eigene Tablett in die Schule für Unterrichtszwecke mitbringen. Das Gerät soll als Hilfsmittel in Teilen des Unterrichts eingesetzt werden.
Die Bedingungen zum QV (Qualifikationsverfahren) und die Termine finden Sie auf unserer Website: www.bzd.ch.
BERUFSKUNDE
ALLGEMEINBILDUNG
SPORT
BILI
BYOD
QUALIFIKATIONS- VERFAHREN
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FÖRDERMASSNAHMEN,FREIKURSE
FÖRDERMASSNAHMEN
FREIKURSE
Die Fördermassnahmen stellen in Form von Lernateliers eine Ergänzung zur beruflichen Grundbildung dar. Sie sollen vorhandene Wissenslücken schliessen und Schwächen ausglei-chen, damit eine erfolgreiche Teilnahme am regulären Unter-richt gewährleistet ist und dass die Chancen für das Bestehen des QV erhöht werden.
Die Lernateliers sind in der Regel als freiwillige Angebote zu verstehen, die auf Empfehlung der betreffenden Lehrpersonen oder der Berufsbildner besucht werden können. In speziellen Fällen kann ein Förderkurs angeordnet werden, dann zum Beispiel, wenn das Erreichen des Lehrziels, das Bestehen des QV’s, in Frage gestellt werden muss.
Gemäss Gesetz (BBG Art. 22; BBV Art.20) dürfen Lernende Freikurse bis zu einem halben Tag pro Woche während der Arbeitszeit ohne Lohnabzug besuchen, sofern sie die Voraus-setzungen sowohl im Lehrbetrieb als auch in der Berufsfach-schule erfüllen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Der Freikursunterricht kann ab dem 2. bzw. ab dem 5. (für 4- jährige Ausbildungen) Semester besucht werden.
Die Lernenden können an einem Nachmittag zwei Kurse belegen, um die Zeit optimal zu nutzen.
WEITERE ANGEBOTE
WEITERBILDUNGS-ANGEBOTE
EXKURSIONEN/LEHRABSCHLUSSREISEN
BERATUNG
SPORTANLÄSSE
MEDIOTHEK
Dieses Angebot wird halbjährlich erneuert und laufend den neuen Entwicklungen angepasst. Das aktuelle Programm können Sie in unserem Sekretariat beziehen oder unter www.bzd.ch abrufen. Lernende können die Weiterbildungsan-gebote mit wenigen Ausnahmen zum halben Preis buchen. Interessierte Lernende mit gutem Schulabschluss haben nach erfolgreich abgeschlossener Lehre die Möglichkeit, die Ange-bote im Bereich der höheren Berufsbildung (Höhere Fach-schule, Berufsprüfungen, Lehrgänge) am BZD zu nutzen.
Sie dienen der Vertiefung des Unterrichts und können durch die Lehrpersonen, gemeinsam mit den Klassen organisiert und durchgeführt werden. Die Kosten trägt jeder Lernende selber. Lehrabschlussreisen finden in der Regel am Ende der Lehrzeit statt. Die Teilnahme ist freiwillig.
Bei Schulschwierigkeiten, persönlichen Problemen, Schwierigkeiten mit Eltern oder Ausbildern steht unsere Schulleitung oder die verantwortliche Person für Gesundheit und Suchtprävention als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir vermitteln Ihnen auch den Kontakt zu kantonalen Anlauf- und Beratungsstellen – Diskretion ist garantiert (siehe Kapitel Gesundheit).
Verschiedene Sportanlässe (Sommer- und Wintersporttag, Unihockeyturnier usw.) finden regelmässig statt. Mehr Infor-mationen finden Sie unter dem Kapitel Sport.
Die schuleigene Mediothek bietet eine grosse Auswahl an Medien (Bücher, CDs, CD-Roms, Videos und DVDs). Unsere Mediothekarinnen stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. 6 PC-Arbeitsplätze gestatten ruhiges und konzentriertes Arbeiten.
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EINE INVESTITION IN WISSEN BRINGT NOCH IMMER DIE BESTEN ZINSEN. BENJAMIN FRANKLIN
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
KLASSENVERTRETER/INNEN
LERNENDEN-AUSWEIS
ADRESSÄNDERUNGEN
DUPLIKAT
LITTERING-BUSSEN
FUNDGEGENSTÄNDE
FAHRZEUGE
VERSICHERUNGEN
ZUGANG ZUM KANTONALENINTRANET
Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres eine/n Klassen-vertreter/in und dessen/deren Stellvertretung. Diese/r vertritt die Klasse gegenüber den Lehrpersonen und der Schulleitung.
Alle Lernenden erhalten einen Ausweis. Er ermöglicht ermässigte Eintritte und dient als Ausweis für den Bezug von vergünstigten Bahn- und Busabonnements.
Adressänderungen sind unverzüglich schriftlich dem Sekreta-riat zu melden.
Falls ein Dokument wie bspw. Zeugnis, Schulbestätigung etc. ein zweites Mal ausgestellt werden muss, wird vom Sekretariat einen Unkostenbeitrag von CHF 20.– erhoben.
Die Stadt Dietikon erteilt bei unsachgemässem Entsorgen von Abfall Littering-Bussen.
Verlorengegangene Sachen können beim Hauswart abgeholt werden.
Motorräder und Velos sind in den Unterständen beim Schul-hauseingang abzustellen. Für Autos stehen die gebühren-pflichtigen Parkplätze um das Berufsschulhaus zur Verfügung. Weitere Parkplätze finden Sie beim Stadthaus.
Verletzungen infolge eines Unfalles an der Schule sind der obligatorischen Berufsunfall-/Nichtberufsunfall- Versicherung (BU/NBU) des Ausbildungsbetriebes zu melden. Für verlorene, beschädigte oder entwendete Gegenstände haftet die Schule nicht. Abgestellte Motorfahrzeuge und Fahrräder sind abzu-schliessen. Es ist darauf zu achten, dass in der Garderobe we-der Geld noch wertvolle Gegenstände zurückgelassen werden.
Unter www.bzd.ch erhalten Sie Zugang zum Kantonalen Intra-net (Intranet BZD-Kt.ZH). Auf dieser Plattform können Sie Ihren persönlichen Stunden-plan, Termine und Mails einsehen. Wenn Sie eingeloggt sind, finden Sie unter Quick-Links Hilfe für die wichtigsten Funktionen im Intranet wie zum Beispiel Mail anschauen und umleiten, Passwort zurücksetzen etc.
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ABSENZEN- UND DISZIPLINARWESEN
ABSENZEN Das Absenzen- und Disziplinarwesen basiert auf dem «Regle-ment über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen (Disziplinar-reglement)».
Verantwortlich für eine fristgerechte Absenzmeldung ist der Lernende. Verspätungen und Fernbleiben vom Unterricht sind schriftlich zu entschuldigen. Die Unterschriften der Berufs-bildnerin oder des Berufsbildners und der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Gewalt bedeuten bei Absenz-meldungen Kenntnisnahme und nicht Zustimmung. Entspre-chende Bemerkungen sind im Absenzenheft erwünscht. Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt oder spätestens innert 4 Wochen hinreichend und schriftlich (Absenzenheft) begründet wird. Ferien unterbrechen die Fristen (in der Regel) nicht. Bei voraussehbaren Absenzen ist ein schriftliches Gesuch mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen. Das Gesuch ist vom Lernenden, von den Eltern (nur bei Lernenden, welche noch nicht volljährig sind) und vom Ausbildungsbetrieb zu unterzeichnen. Über die Bewilli-gung des Gesuches entscheidet die Abteilungsleitung. Ferien während der Unterrichtszeit können nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Verlorene Absenzenhefte werden gegen eine Gebühr von CHF 20.– durch das Sekretariat ersetzt.
Unentschuldigte Absenzen werden schriftlich ermahnt. Die erste Ermahnung ist ohne Kostenfolge, der Ausbildungsbe-trieb wird informiert. Die zweite Ermahnung im selben Schul-jahr führt zu einem kostenpflichtigen Verweis.
TITEL
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DISZIPLIN Verstösse gegen die Haus- und Zimmerordnung, Störungen im Unterricht, nicht befolgen von Anweisungen usw. können von den Lehrpersonen schriftlich ermahnt werden. Eine Ermah-nung kann zu einem kostenpflichtigen Verweis führen.
Über die Erteilung eines Verweises entscheidet die Abtei-lungsleitung.
Die Ermahnungen werden nach einem Schuljahr gelöscht.
Die Verweise bleiben während der gesamten Ausbildungszeit bestehen. Weitere Verweise mit Kostenfolge sind möglich.
Das Absenzen- und Disziplinarreglement finden Sie im Absen-zenbüchlein.
LERNEN IST WIE RUDERN GEGEN DEN STROM. HÖRT MAN DAMIT AUF, TREIBT MAN ZURÜCK.LAOZI
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VORGEHEN BEI KONFLIKTEN UND BESCHWERDEN
Es ist wichtig, dass Sie Konfliktsituationen sowohl mit Mit-lernenden als auch mit Lehrpersonen oder anderen Personen nicht anstehen lassen, sondern sich um eine Lösung be-mühen. Die nachfolgenden Punkte zeigen Ihnen das korrekte Vorgehen auf:
1. Suchen Sie das Gespräch mit der entsprechenden Person. Bringen Sie Ihre Anliegen sachlich und in freundlichem Ton vor. Allenfalls können Sie zu allen Gesprächen eine weitere Person zur Unterstützung beiziehen, zum Beispiel einen Klassenkameraden oder eine Klassenkameradin.
2. Falls sich die Situation nicht bessert, suchen Sie das Gespräch mit der Klassenlehrperson. Falls die Klassenlehrperson am Konflikt beteiligt ist, kontaktieren Sie eine Lehrperson ihres Vertrauens (ABU-, Sport- oder Berufskundelehrperson).
3. Die Klassenlehrperson bzw. die Person Ihres Vertrauens zeigt Ihnen weitere Schritte auf.
4. Falls sich die Situation noch immer nicht bessert, nehmen Sie mit der Abteilungsleitung Kontakt auf. Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Hilfreich ist, wenn Sie die Fakten bereits schriftlich festgehalten haben.
5. In speziellen Angelegenheiten kann die Abteilungsleitung direkt nach dem Punkt 1. kontaktiert werden, zum Beispiel, wenn die Sache für Sie ausserordentlich belastend ist.
Uns ist ein angenehmes Arbeitsklima wichtig! Deshalb zögern Sie nicht zu lange, bevor Sie etwas unternehmen. Sie müssen deswegen keine Nachteile befürchten. Wir garantieren Ihnen ein faires Vorgehen.
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HAUSORDNUNG
GÜLTIGKEIT
KOMPETENZEN
VERHALTEN
Die Hausordnung, basierend auf der Schulordnung, gilt ab 1. August 2011 für das gesamte Areal des Berufsbildungs-zentrums Dietikon (BZD) an der Schöneggstrasse 12 in 8953 Dietikon.
Lehrpersonen, Hausdienst sowie Verwaltungsangestellte sind verpflichtet, die Hausordnung jederzeit durchzusetzen. Den Anordnungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
Hauptmahlzeiten sind in der Mensa oder auf der Terrasse vor der Mensa einzunehmen. An den Stehtischen auf den einzelnen Stockwerken dürfen Snacks und Getränke konsu-miert werden.
Im gesamten Gebäude sowie in den Rauchverbotszonen ist das Rauchen untersagt.
Das Konsumieren von Drogen und Alkohol ist auf dem ge-samten Areal verboten. Das Erscheinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
Den Lernenden der Berufsfachschule ist die Benutzung des Lifts untersagt.
Motorräder, Mofas und Fahrräder sind an den dafür vorge-sehenen Plätzen zu parkieren.
Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten ist nur mit Bewilligung der zuständigen Lehrperson gestattet.
Jegliche Formen von körperlicher und verbaler Gewalt sind verboten. Rassistische und sexistische Äusserungen bzw. sexuelle Belästigungen sind untersagt.
Die Arbeits-, Verpflegungs- und Aufenthaltsplätze sind sau-ber und ordentlich zu verlassen. Einrichtungen und Anlagen im gesamten Areal des BZD dürfen nicht beschädigt oder mutwillig verändert werden.
Die Verwendung von Mobiltelefonen, Musikabspielgeräten und Kopfhörern ist während des Unterrichts verboten. Foto-, Video- sowie Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Areal des BZD untersagt. Ausnahmen müssen von Lehrpersonen bewilligt werden.
AUSNAHMEN
HAFTUNG/ RECHTSHINWEISE
Ausnahmen müssen von der Schulleitung bewilligt werden
Schäden sind unverzüglich dem Hausdienst zu melden. Alle Benutzer des BZD haften für Schäden, die sie verursachen. Für Diebstahl und Schäden an Privateigentum wird keine Haftung übernommen.
Zuwiderhandlungen werden nach dem Disziplinarreglement vom 5. März 2015 (Inkraftsetzung 1. August 2015) geahndet.
Lehrpersonen und Angestellte unterliegen den personal-recht lichen Bestimmungen der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Alle anderen Personen unterliegen den einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen.
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TITELZIMMERORDNUNG
GESUNDHEIT, ORDNUNG UND SAUBERKEIT SIND UNS WICHTIG, DESHALB:
Das Essen in den Zimmern ist nicht erlaubt.
Wassertrinken aus verschliessbaren Flaschen ist erlaubt.
In Informatikräumen und im Unterricht mit IT-Material (Note-book usw.) ist jegliche Konsumation verboten.
Die Zimmer sind sauber und einsatzbereit zu hinterlassen. Die vorgefundene Tischordnung ist einzuhalten, resp. wiederher-zustellen! Pulte und Stühle sind auszurichten.
Abfall ist umweltgerecht zu entsorgen.
Defekte Geräte, defektes Mobiliar und beschädigte Einrich-tungsgegenstände sind unverzüglich der Lehrperson resp. der Kursleitung zu melden.
Nach Unterrichtsschluss sind die Fenster auf jeden Fall zu schliessen. Nach den Abendkursen sind auch die Storen herunter zu lassen.
Turnhalle und Fitnessraum sind bezüglich Zimmerordnung den Unterrichtszimmern gleichgestellt.
SPORTINFORMATIONEN
TEILNAHME
GARDEROBE
HYGIENE
SPORTMATERIALVERGESSEN?
WERTSACHEN
KAUGUMMI
DEFEKTES SPORTMATERIAL
ABSENZEN
KRAFTRAUM
Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Lernenden Pflicht.
Das Umziehen für den Sportunterricht ist obligatorisch. In die Sporttasche gehören: T-Shirt, Turnhosen, saubere Turnschuhe, Ersatzwäsche (Unterhosen, Socken…), Duschmittel, Badetuch.
Das anschliessende Duschen ist obligatorisch.
Sporttreiben in Strassenkleidern ist unhygienisch und wird nicht toleriert. Falls Sie das Sportmaterial vergessen, muss für je einen Franken ein T-Shirt, eine Hose und ein paar Schuhe ausgeliehen werden.
Um Diebstähle zu verhindern, sind die Wertsachen in die Wertsachenkästchen vor den Garderoben einzuschliessen oder in die Turnhalle mitzunehmen.
Kaugummis sind in der Halle verboten!
Das Sportmaterial muss sorgfältig behandelt werden. Defekte Geräte und Sportmaterialien sind bitte sofort dem Sportlehrer/der Sportlehrerin zu melden.
Absenzen müssen wie im übrigen Unterricht entschuldigt werden. Im Falle einer mehrwöchigen Sportunfähigkeit muss der Entschuldigung ein ärztliches Zeugnis, mit der Unterschrift des Berufsbildners/der Berufsbildnerin vorge- wiesen werden. In dieser Zeit kann eine Spezialaufgabe aufgetragen werden. Fachvorstand Sport: Benedikt Brunner, Tel. 044 745 84 84, [email protected]
Ab dem 2. Semester besteht die Möglichkeit zu bestimmten Zeiten den Kraftraum zu benützen. Bei Interesse melden Sie sich bei Ihrer Sportlehrperson.
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LERNEN, OHNE ZU DENKEN, IST EITEL; DENKEN, OHNE ZU LERNEN, IST GEFÄHRLICH. KONFUZIUS
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GESUNDHEITSFÖRDERNDE SCHULE
Wir sind eine gesundheitsfördernde Schule!Die Schweiz beteiligt sich am Europäischen Netzwerk Gesund-heitsfördernder Schulen: ein Projekt der WHO, der EU und des Europarates. Radix koordiniert das Netzwerk in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und Gesundheitsför-derung Schweiz.
Die Berufsfachschule Dietikon ist seit Juli 2009 Mitglied des Schweizerischen und Kantonalen Netzwerkes Gesundheits-fördernde Schule.Auf dieses Label sind wir stolz, da es uns als eine Schule auszeichnet, welche sich für das Wohlbefi nden und die Gesundheit seiner Lernenden und Mitarbeitenden einsetzt.
Die laufend geplanten Projekte im Gesundheitsbereich und deren Umsetzung liegen uns besonders am Herzen, denn wie ein Sprichwort sagt:
«Die Gesundheit ist nicht alles,aber alles ist nichtsohne die Gesundheit»Herkunft unbekannt
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
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SUCHTPRÄVENTION UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Die Suchtpräventionsstelle an unserer Schule ist eine vom Kanton geschaffene Kontaktstelle. Ihr Ziel ist es, mit-tels verschiedener Projekte zum Thema Suchtprävention und Gesundheit sowohl die Lernenden als auch die Lehrenden für diese Themen zu sensibilisieren. Pro Jahr findet mindestens ein solches Projekt statt.
Auf unserer Homepage finden Sie wichtige Links zu externen Beratungsstellen.
Zusätzlich bietet die Schule eine Anlaufstelle für die Lernen-den mit den unterschiedlichsten Problemen. Das Ziel ist die Weitervermittlung an professionelle Institutionen mit entsprechenden Hilfeleistungen. Wenn Sie Hilfe suchen oder Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die verantwortliche Kontaktlehrperson Suchtprävention: Benedikt Brunner, [email protected]
Claudia Merki Büro 303 im 3. OG Tel: 044 740 30 56 [email protected] www.lehrlinge.ch
Angebot kabel – kirchliche Anlauf- und Beratungsstelle für Lehrlings-fragen bietet Unterstützung bei Fragen und Schwierigkeiten rund um die Lehre.• Beratung, Begleitung und Unterstützung• Auskünfte• Vermittlungfür alle, unabhängig, vertraulich, kostenlos
Öffnungszeiten Montag bis Freitag. Bei Abwesenheit: Anfrage per E-Mail oder Telefonanrufbeantworter
HOMEPAGE
ANLAUFSTELLE
EXTERNE FACHSTELLE
22 23MENSA
ANGEBOT
ÖFFNUNGSZEITEN
ZWECK
ORDNUNG
WÜNSCHE UND REKLAMATIONEN
MENSALEITUNG
ANSPRECHPARTNERIN CAFETERIA
Das vielfältige Angebot ermöglicht es, sich günstig und gut direkt im Schulhaus zu verpflegen. Täglich kann zwischen zwei Menüs (eines mit Fleisch und ein Vegimenü, für je CHF 7.– für Lernende) ausgewählt werden. Zudem gibt es ein vielfältiges Salatbuffet. Den aktuellen Menüplan kann man auf der Website herunter-laden.
Montag–Freitag 07.00–14.45 Uhr
Der Mensaraum dient als Verpflegungs- und Aufenthalts- möglichkeit für Lernende und Angestellte. Der Bezug der Getränke und Speisen erfolgt durch Selbstbedienung. Den Anweisungen der Mensaleitung ist Folge zu leisten.
Jede/r Benutzer/in hält sich an die Regeln der Selbst- bedienungsausgabe. Das Geschirr und der Abfall sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Beim Verlassen des Tisches ist dieser durch die Lernenden aufzuräumen. Durch gegenseitige Rücksichtsnahme soll für alle der Aufent-halt angenehm sein.
Anregungen und Beanstandungen sind direkt an die Mensa- leitung, allenfalls an die Schulleitung zu richten.
Die Cafeteria wird durch die ZFV-Unternehmungen Zürich bewirtschaftet. Die ZFV-Unternehmungen sind ein traditionsreiches, in der ganzen Schweiz tätiges Hotellerie- und Gastronomieunter-nehmen mit Sitz in Zürich. Zum Unternehmen gehören die Sorell Hotels, verschiedene öffentliche Restaurants, zahl-reiche Personalrestaurants, Schul- und Universitätsmensen sowie die Zürcher Bäckerei-Konditorei Kleiner.
Susanne Zinsli, Cafeterialeiterin 044 740 52 30 [email protected] bzdietikon.zfv.ch
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
MEDIOTHEK
Liebe Lernende
Wir wünschen Ihnen einen guten Start an unserer Schule und möchten Ihnen kurz unsere kleine, aber topaktuelle Mediothek mit ihren Dienstleistungen vorstellen: Während 21 Stunden in der Woche ist unsere Mediothek geöffnet und lädt ein zum Lesen, Schmöckern, Diskutieren, Surfen im Internet und Verweilen.
In unseren Gestellen stehen für Sie bereit: Sachbücher, Belletristik in verschiedenen Sprachen, Comics, Hörbücher, CDs, die neusten DVDs und Blu-rays, Zeitschriften und Zeitungen runden unser Angebot ab. Ausserdem stehen unseren Benutzern TV (47’’ LCD Flach- bildschirm), DVD/Video-Recorder, Blue-ray-Player, Mediacenter und 6 Internetanschlüsse zur Verfügung. Alle unsere Dienstleistungen sind gratis.
Montag 14.00–17.45 UhrDienstag 09.00–11.30, 15.30–19.30 UhrMittwoch 08.30–12.00 UhrDonnerstag 14.00–17.45 UhrFreitag 08.30–12.00 Uhr
Wir freuen uns, Sie bald kennen lernen zu dürfen, damit Sie sich selber von unserem leistungsstarken Angebot über-zeugen können.
Bis dann grüssen Sie freundlich
Marlies Brändli Marisa Füglister Mediothekarin Mediothekarin
UNSER ANGEBOT
ÖFFNUNGSZEITEN
HABEN WIR SIE NEUGIERIG GEMACHT?
24 25BENUTZERORDNUNG MEDIOTHEK
ÖFFNUNGSZEITEN
AUSLEIHFRISTEN
Die Mediothek steht den Lernenden, Kursbesuchern, Lehr- personen und dem Personal des BZD unentgeltlich zur Verfügung. Auf Verlangen ist der Lernenden-, Personal- oder Kursausweis vorzuzeigen. Für den Internetzugang sind die speziellen Nutzungs-bedingungen zu beachten. Die Mediothek versteht sich einerseits als Informations- und Kontaktstelle, andererseits als Arbeits- und Aufenthaltsort.
Die Öffnungszeiten sind am Eingang angeschlagen. Während der Ferien bleibt die Mediothek geschlossen. Lehrpersonen können jederzeit Bücher ausleihen.
Die Ausleihfrist für Bücher, Comics, Hörbücher und TV-Staffeln beträgt 4 Wochen. Die Ausleihfrist für CDs, DVDs und Blue-ray-Videos beträgt 1 Woche.
Wer wegen Absenzen eine Frist verpasst, orientiert die Biblio-thekarin selbst oder durch einen Mitlernenden.
Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird zur Rückgabe innert einer Woche erinnert. Bei weiteren Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 15.–, resp. Fr. 8.– erhoben und die Klassenlehr-person orientiert. Nach erfolgloser dritter Mahnung wird eine Rechnung gestellt für Wiederbeschaffungskosten, Gebüh-ren und Spesen. Verlorene oder schwer beschädigte Bücher und Medien müssten vom Leihenden inkl. Ausrüstungskosten ersetzt werden.
In der Mediothek darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden. Taschen, Mappen usw. werden vor der Türe deponiert.
Alle sind gebeten, Einrichtungen und Medien sorgfältig zu behandeln.
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
NOTFALL-INFORMATIONEN
1. Alarmieren Feurwehr SiBe Hausmeister Schulleitung2. Retten Menschen warnen, aus der Gefahrenzone bringen3. Gerfahrenbereich verlassen Türen und Fenster schliessen4. Löschen Handfeuerlöscher, Löschposten (nur wenn ohne Risiko möglich)
1. Sanität Hausmeister und Schulleitung informieren2. Rettungsdienst Bei Notwendigkeit weitere Rettungsdienste alarmieren3. Erste Hilfe Erste Hilfe leisten (ABC)
SiBe Hausmeister Schulleitung alarmieren
Wie erkenne ich eine Alarmierung?
Gonganlage (Signalton wie Feuerwehrsirene)
1. Türen und Fenster schliessen2. Elektrische Geräte ausschalten3. Persönliche Utensilien mitnehmen4. Schulhaus über den nächsten (Not-)Ausgang verlassen5. Präsenzmeldung an Schulleitung
Schönwetter Wiese Richtung Kirche Schlechtwetter Kirchgemeindehaus, Postrasse 50
Lehrpersonen sind für das geordnete, zügige Verlassen im Klassenverband verantwortlich!
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Symbol Name Was machen Sie?
5s 5s 5s 5s 5s
Brand
Medizinischer Notfall
Andere Ereignisse Bedrohungen Notfälle
Alarmierung
Evakuation
Sammelplätze
26 27
Schöneggstrasse
Ruggackerstrasse
Sonneggstrasse
Post
stra
sse
Hausmeister/Sekretariat/TurnlehrerzimmerHausmeister/Zimmer U09/Zimmer 306Zimmer 306/Zimmer 307Auf jeder EtageHausmeister
1. Schönwetter Wiese Richtung Kirche2. Schlechtwetter Kirchgemeindehaus, Postrasse 50
Symbol Wer?
Erste Hilfe-Kasten LöschdeckeAugenspülvorrichtungFeuerlöscherNotliege
Telefon Nummer
Was suchen Sie? Wo finden Sie es?
(0) 118
(0) 144
(0) 117
Feuerwehr
Sanität
Polizei
079 816 83 32Hausmeister
1
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SOBALD MAN IN EINER SACHE MEISTER GEWORDEN IST, SOLL MAN IN EINER NEUEN SCHÜLER WERDEN. GERHART HAUPTMANN
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
ALLGEMEINE INFORMATIONENKURSADMINISTRATION
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ABTEILUNGSLEITUNG
SEKRETARIAT
FERIENPLAN 2015/2016
Abteilungsleiterin BerufsfachschuleClaudia HugTelefon 044 745 84 69Telefax 044 745 84 61 [email protected]
Ansprechperson Karin Wallner, Assistentin Berufsfachschule [email protected]
AdresseBerufsbildungszentrum Dietikon Schöneggstrasse 12 8953 Dietikon Telefon 044 745 84 84 Telefax 044 745 84 74 www.bzd.ch
ÖffnungszeitenMo–Do 08.30–11.30 Uhr und 14.00–16.45 UhrFr 08.30–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
05.10.15–16.10.15 Herbstferien21.12.15–01.01.16 Weihnachtsferien08.02.16–19.02.16 Sportferien25.04.16–06.05.16 Frühlingsferien18.07.16–19.08.16 Sommerferien
Den Ferienplan finden Sie auch auf unserer Homepage (www.bzd.ch).
BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULELERNENDE
KURSORT
Berufsbildungszentrum DietikonSchöneggstrasse 128953 DietikonTelefon 044 745 84 84Fax 044 745 84 74
Parkplätze vor dem Haus!Bitte benutzen Sie nur die ausgeschriebenen öffentlichen (z.T. kostenpflichtigen) Parkplätze.
DIETIKON
30 31SITUATIONSPLANDIETIKON
SBB, S-BahnLinien S3, S12ca. 8 Gehminuten vom Bahnhof
Bremgarten-Dietikon BahnHaltestelle Schöneggstrasse
Buslinien und HaltestellenSo = Haltestelle SommerauLinien 301, 303, und 304
St = Haltestelle StadthausLinien 305 und 306
Dö = Haltestelle DörfliLinie 303
Parkplätze
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