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GDI Software Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme Klaus-von-Klitzing-Straße 1 76829 Landau in der Pfalz Tel: +49 6341 - 95500 E-Mail: [email protected] www.gdi.de Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 Stand: 18.12.2020 10:00

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  • GDI Software Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme Klaus-von-Klitzing-Straße 1 76829 Landau in der Pfalz Tel: +49 6341 - 95500 E-Mail: [email protected] www.gdi.de

    Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021

    Stand: 18.12.2020 10:00

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 2

    Inhalt

    1 Checkliste - Jahresabschluss 2020/2021 in GDI-Lohn & Gehalt .................................................... 4

    1.1 Der richtige Zeitpunkt für den Jahreswechsel & die neue Programmversion 8.19/2021 ..... 4

    2 Arbeiten im Abrechnungsmonat Dezember 2020 ......................................................................... 4

    2.1 Lohnsteuerjahresausgleich: ................................................................................................... 4

    2.2 BG-Stunden überprüfen ......................................................................................................... 5

    2.3 Abrechnung auf Vollständigkeit prüfen: ................................................................................ 7

    2.4 Jahreslisten drucken und archivieren: ................................................................................... 8

    2.5 Daten für die Betriebsprüfung auslagern (DLS-Export) ......................................................... 8

    2.6 Elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigungen 2020 ........................................................ 8

    2.7 ELSTER-Zertifikat .................................................................................................................... 8

    3 Wann erhalten Sie Ihr Update? ..................................................................................................... 9

    4 Nach der Installation des Updates und vor dem Jahresabschluss .............................................. 10

    4.1 Wie wird der Jahresabschluss durchgeführt? ...................................................................... 10

    4.2 Für welche Jahre können noch Abrechnungen erstellt werden? ........................................ 10

    5 Arbeiten nach dem Jahresabschluss ............................................................................................ 11

    5.1 Änderungen zur Entgeltabrechnung 2020/2021 im Überblick ............................................ 11

    5.2 Aktualisierung der Kassendaten (Krankenkassenabgleich) ................................................. 11

    5.3 Jahresmeldung zur Rentenversicherung (DEÜV) ................................................................. 11

    5.4 Jahresmeldung zur Unfallversicherung ................................................................................ 11

    5.5 Neue Urlaubsansprüche und Resturlaub überprüfen ......................................................... 12

    5.6 Prüfung der Umlagepflicht ................................................................................................... 12

    5.7 Prüfen der KV-Pflicht /-Freiheit der Beschäftigten .............................................................. 12

    5.8 Beitragsbescheinigung bei freiwilliger, gesetzlicher Krankenversicherung ....................... 12

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 3

    5.9 Beitragsbescheinigung bei privater Krankenversicherung .................................................. 13

    5.10 Zuschuss KV/PV überprüfen ................................................................................................ 13

    5.11 Unfallversicherung – elektronischer Lohnnachweis ............................................................ 13

    5.12 Standardvorgabe der Arbeitszeiten prüfen ......................................................................... 13

    6 Neuerungen zum Jahreswechsel 2020/2021 ............................................................................... 14

    6.1 Rechengrößen 2021 ............................................................................................................. 14

    6.2 Änderungen in der Steuer .................................................................................................... 14

    6.3 Änderungen in der Sozialversicherung ................................................................................ 14

    6.4 Baubranchen ........................................................................................................................ 15

    6.5 Weitere Änderungen ........................................................................................................... 16

    6.6 Ausblick auf die Jahreswechsel 2021/2022 und 2022/2023 ............................................... 16

    6.7 Sonstiges .............................................................................................................................. 17

    7 Änderungshistorie ........................................................................................................................ 17

    7.1 Änderungen am 14. Dezember 2020 ................................................................................... 17

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 4

    1 Checkliste - Jahresabschluss 2020/2021 in GDI-Lohn & Gehalt

    Die Vorgehensweise beim Jahresabschluss 2020/2021 ist im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr.

    Beachten Sie aber bitte die geänderten Beitrags- und Bezugsgrößen und Hinweise mit dem Vermerk Neuerungen zum Jahreswechsel 2020/2021.

    Informationen zu Programmänderungen durch neue Gesetze und Regelungen in den Bereichen Sozialversicherung, Steuer und Baulohn finden Sie in der Versionsinfo zur Version 8.19.

    1.1 Der richtige Zeitpunkt für den Jahreswechsel & die neue Programmversion 8.19/2021

    Der Monatsabschluss Dezember ist gleichzeitig der Jahresabschluss.

    Erst wenn die Version 8.19 aktiviert wurde, kann der Monatsabschluss durchgeführt werden.

    Für die Aktivierung muss diese Reihenfolge ZWINGEND eingehalten werden:

    Schritt 1. LIVE-UPDATE durchführen

    Schritt 2. Online-Abruf der GDI-Lizenz (wie im Anschreiben beschrieben)

    Das Jahresupdate wird voraussichtlich am 12. Januar 2021 veröffentlicht. Detail-Informationen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln dieser Anleitung.

    2 Arbeiten im Abrechnungsmonat Dezember 2020

    2.1 Lohnsteuerjahresausgleich:

    Personalstammdaten Bereich „Steuer“ Sind Sie nach § 42b Abs. 1 S. 2 EStG dazu verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich für die Mitarbeiter durchzuführen, setzen Sie bitte das Häkchen „LSt-Jahresausgleich durchführen“ in den Personalstammdaten unter „Steuer“ (hiermit ist nicht der permanente Lohnsteuerausgleich gemeint).

    Der Ausgleich wird nur vorgenommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Steuerklasse, Steuertage, keine Entgeltersatzleistungen etc.) erfüllt sind und die ermittelte Differenz positiv ist. Hat ein Mitarbeiter zu wenig Steuern entrichtet, erfolgt keine Nachberechnung durch das Lohnprogramm.

    Die Ermittlung erfolgt mit der Nettolohnberechnung des Monats Dezember.

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 5

    2.2 BG-Stunden überprüfen

    Bisher werden die BG-Stunden nicht korrekt ermittelt. Dies wird nun im Zuge der abzugebenden

    92er Meldung berichtigt. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

    1) Lohnarten auf richtige Schlüsselung hinsichtlich BG überprüfen!

    Laut der Verfahrensbeschreibung werden nur Produktiv-Stunden (geleistete Arbeitsstunden)

    der BG zugerechnet! Folgende Einstellung muss bei Lohnarten, die stundenmäßig der BG

    zufließen sollen, gemacht werden:

    Stunden und Betrag werden somit der BG gemeldet.

    Stunden, die stundenmäßig nicht der BG zufließen sollen, müssen entsprechend anders

    geschlüsselt werden! Lohnarten müssen auch nur betragsmäßig der BG gemeldet werden,

    z. B. Einmalzahlungen:

    2) Versionsreorganisation

    Nach dem Update werden Sie automatisch zur Reorganisation animiert. Dabei werden die

    BG-Stunden aller Personalnummern überprüft. Werden Personalnummern gefunden, die zu

    hohe oder negative BG-Werte aufweisen, werden für diese Korrekturanforderungen

    angelegt.

    Die Abprüfung der BG-Stunden greift auf („größer“) > 300 Stunden.

    Folgendes wird im Protokoll ausgegeben:

    Achtung: Das Protokoll der Versionsreorganisation sollte unbedingt ausgedruckt werden!

    3) Krankenkassenabgleich

    Anschließend muss ein Krankenkassenabgleich mit Korrekturen ausgeführt werden. Dabei

    werden die bei der Reorganisation angelegten Korrekturanforderungen verarbeitet und es

    werden durchführbare Korrekturen ermöglicht. Der Button „Korrekturen“ löst den

    Verarbeitungsvorgang aus, der nicht abgebrochen werden kann: Je nach Anzahl der

    Korrekturen, kann der Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen!

    Negative BG-Stunden werden automatisch gelöscht (Anzeige im Protokoll der

    Reorganisation)

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 6

    Folgendes wird im Protokoll ausgegeben:

    Achtung: Das Protokoll des Krankenkassenabgleichs sollte unbedingt ausgedruckt werden!

    4) Fehlermeldung im Personalstamm

    Anschließend müssen die falschen Stunden korrigiert werden. Hierfür können Sie die

    Protokoll-Ausdrucke von der Reorganisation und vom Krankenkassenabgleich verwenden,

    um zu erkennen, welche Personalnummern betroffen sind.

    Im Personalstamm im Abrechnungsprotokoll wird nach dem Abgleich folgende

    Fehlermeldung ausgegeben:

    Oder Sie prüfen das Abrechnungsprotokoll über „Listen | Abrechnungsprotokoll“.

    Achtung: Der entsprechende Monat muss ausgewählt werden!

    5) Kontrolle über Berufsgenossenschaftsliste

    Zur Kontrolle kann dann unter „Bescheinigungen | Arbeitgeberbescheinigungen“ die Liste „Meldung BG Gefahrentarifstelle“ verwendet werden:

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 7

    Hier können Sie die Stunden entnehmen:

    In diesem Beispiel liegen bei Personalnummer 11 3750,5 Stunden vor.

    3750,5 / 12 = 312,55 Stunden Das ist zu hoch!

    Maximaler Wert, der vom Programm akzeptiert wird:

    3600 Stunden im Jahr/300 Stunden im Monat

    Personalnummer überprüfen und entsprechend korrigieren, sodass die 92er Meldung im

    neuen Jahr mit den korrekten Stunden erstellt werden kann!

    In unserer Hilfe in den Anwendungsbeispielen finden Sie den zugehörigen Artikel.

    2.3 Abrechnung auf Vollständigkeit prüfen:

    Lohnkonto / Jahreslohnjournal

    Prüfen Sie vor dem eigentlichen Abschluss Ihrer Lohnbuchhaltung 2020 auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zur Kontrolle der Werte eignen sich das Lohnkonto und auch das Jahreslohnjournal.

    Abrechnungsprotokoll

    Prüfen Sie die Abrechnungsprotokolle vor der endgültigen Abrechnung auf Fehler und Hinweise, die ggf. die Erstellung der DEÜV – Jahresmeldungen (Meldegrund 50) verhindern könnten. Nutzen Sie dazu unter Listen | Abrechnungsprotokoll die Funktion „Protokoll nach Fehlerhinweisen durchsuchen“.

    http://gdi-landau.de/hilfe/lohn/WebHelpHTML5/index.htm#t=BG-Stunden_%25C3%25BCberpr%25C3%25BCfen_(Jahreswechsel_2020_2021).htm&rhsyns=%20

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 8

    2.4 Jahreslisten drucken und archivieren:

    Sobald Sie sicher sind, dass Ihre Lohnabrechnung 2020 korrekt ist, sollten Sie die endgültige Abrechnung durchführen und die Jahreslisten für Ihre Unterlagen drucken.

    Darunter fallen

    • das Jahreslohnkonto und

    • ggf. das Jahreslohnjournal

    • sowie die Lohnabrechnungen, sofern Sie diese nicht monatlich archiviert haben.

    Über den Bildschirmausdruck haben Sie auch die Möglichkeit, die Auswertungen als PDF-Dokument auf Ihrem Rechner zu speichern (exportieren).

    2.5 Daten für die Betriebsprüfung auslagern (DLS-Export)

    Nachdem Sie alle Jahreslisten gedruckt und archiviert haben, sollten Sie die Daten auch elektronisch für eine Betriebsprüfung archivieren. Verwenden Sie bitte hierzu den DLS-Export.

    2.6 Elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigungen 2020

    Die Lohnsteuerbescheinigungen 2020 können nach der Abrechnung Dezember 2020 erstellt werden.

    • Die Bescheinigungen können direkt über das MeldeCenter versendet werden.

    • Zuvor sollte unbedingt eine endgültige Abrechnung durchführt werden, um sicher zu stellen, dass danach keine Abrechnungswerte geändert werden.

    • Die Lohnsteuerbescheinigungen müssen bis spätestens 28. Februar 2021 übermittelt werden.

    • Nach dem Jahresabschluss können grundsätzlich keine Änderung an den Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 vorgenommen werden (Zuflussprinzip).

    2.7 ELSTER-Zertifikat

    Für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, der Lohnsteueranmeldung sowie im ELStAM-Verfahren wird ein aktuelles ELSTER-Zertifikat benötigt. Sollten Sie dieses noch nicht beantragt haben (z. B. weil Sie in 2020 erstmals selbständig die Lohnabrechnung durchführen oder bisher einen ELSTER Stick eingesetzt haben), holen Sie dies unbedingt kurzfristig nach.

    Ohne ein aktuelles ELSTER-Zertifikat ist keine Übermittlung möglich!

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 9

    Zertifikat beantragen und einlesen

    Bitte lesen Sie in der Online-Hilfe „Zusatz | MeldeCenter direkt aufrufen| Authentifizierte Übermittlung“ nach, wie Sie ein Zertifikat beantragen und einlesen können.

    Die Softwarezertifikate sind zeitlich begrenzt und laufen i. d. R. nach 3 Jahren aus. Bitte beantragen Sie unbedingt rechtzeitig vor dem Ablauf eine Verlängerung Ihres Zertifikats.

    Der ELSTER Informationsassistent (ELIAS) unter www.elster.de gibt Ihnen Auskunft, was beim Ablauf Ihres Zertifikats zu tun ist. Geben Sie z. B. das Stichwort „Zertifikat abgelaufen“ ein.

    Wenn Sie Ihr neues Zertifikat erhalten haben, muss es wieder im GDI-MeldeCenter importiert werden. Speichern Sie das neue Zertifikat im gleichen Verzeichnis, in dem auch Ihr bisheriges Zertifikat gespeichert war.

    Beachten Sie hierbei bitte auch die in der Hilfe beschriebenen Besonderheiten bei ELStAM: Zur Hilfe …

    3 Wann erhalten Sie Ihr Update?

    Das Live-Update auf die Version 8.19 / 2021 wird voraussichtlich ab 12. Januar 2021 zur Verfügung stehen.

    Bitte installieren Sie die neue Version erst, wenn Ihnen unser Anschreiben mit Ihrem neuen Namenseintrag für 2021 vorliegt.

    Das Anschreiben mit dem Namenseintrag wird Ihnen zugesendet, sobald der Zahlungseingang für Ihre Wartungsrechnung verbucht werden konnte.

    Für die Aktivierung muss diese Reihenfolge ZWINGEND eingehalten werden:

    Schritt 1. LIVE-UPDATE durchführen (Jahresupdate 2021)

    Schritt 2. Online-Abruf der GDI-Lizenz wie im Anschreiben beschrieben

    Eine Vollversion kann, wenn das Live-Update in Einzelfällen nicht funktionieren sollte, unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.gdi.de/kundenportal/ unter Software und Anleitungen

    http://www.elster.de/http://gdi-landau.de/hilfe/lohn/WebHelpHTML5/index.htm#t=Neues_ELStER_Zertifikat.htm%3Frhhlterm%3DELStAM%26rhsyns%3D%2520https://www.gdi.de/kundenportal/

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 10

    4 Nach der Installation des Updates und vor dem Jahresabschluss

    Nach der Installation des Updates werden programmseitig automatische Anpassungen vorgenommen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte brechen Sie diesen Vorgang keinesfalls ab!

    4.1 Wie wird der Jahresabschluss durchgeführt?

    Der Monatsabschluss Dezember ist gleichzeitig der Jahresabschluss. Er kann erst durchgeführt werden, wenn die Version 8.19 / 2021 installiert ist.

    Bitte drucken Sie die beim Abschluss erzeugten Protokolle aus und bewahren Sie unbedingt die zuvor erstellte Datensicherung auf.

    4.2 Für welche Jahre können noch Abrechnungen erstellt werden?

    Das Programm enthält sowohl die Sozialversicherungswerte als auch die Steuerroutine für die Jahre 2019, 2020 und 2021.

    Sie können daher ohne Einschränkungen eine Nettolohnberechnung bzw. die endgültige Abrechnung für einen Zeitraum in 2020 mit der neuen Version 8.19 durchführen.

    Abrechnungen für Zeiträume im Jahr 2019 sind lediglich dann möglich, wenn der Monatsabschluss für Dezember 2020 noch nicht erfolgt ist.

    Falls Sie mehrere Mandanten abrechnen und diese in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen stehen ist dies für die Durchführung des Updates unerheblich.

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 11

    5 Arbeiten nach dem Jahresabschluss

    5.1 Änderungen zur Entgeltabrechnung 2020/2021 im Überblick

    Mit der Broschüre „Jahreswechsel 2020/2021 im Überblick – Leitfaden für die Entgeltabrechnung“ möchten wir Sie auch in diesem Jahr dabei unterstützen, sich über alle wichtigen Neuerungen umfassend zu informieren.

    Dort finden Sie auch aktuelle Informationen zu SV-Grenzwerten und Beitragssätzen.

    Die Broschüre finden Sie auf dem Lohn-Startbildschirm als Link unter dem Punkt „Aktuelle Informationen“.

    Bei Detailfragen zur Einstufung Ihrer Mitarbeiter wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, die für Sie zuständige Steuerbehörde oder den Sozialversicherungsträger.

    5.2 Aktualisierung der Kassendaten (Krankenkassenabgleich)

    Als erster Schritt im Januar, spätestens vor dem Versenden der Januar-Beitragsnachweise, sollte unbedingt ein Krankenkassenabgleich durchgeführt werden.

    5.3 Jahresmeldung zur Rentenversicherung (DEÜV)

    Die Jahresmeldungen für das Jahr 2020 (Meldegrund 50) werden mit der Abrechnung des Monats Januar 2021 mit der Version 8.19 / 2021 automatisch erstellt und stehen für die Übergabe und Versendung mit dem GDI-MeldeCenter zur Verfügung.

    Die Jahresmeldungen sollten erst nach der endgültigen Abrechnung im Januar versendet werden. Nur dann ist sichergestellt, dass die Nettolohnberechnung für alle Mitarbeiter durchgeführt ist.

    Hinweis: Beachten Sie bitte die Einreichungsfrist bis 14.02.2021.

    5.4 Jahresmeldung zur Unfallversicherung

    Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung für das Jahr 2020 (Meldegrund 92) werden bei der Übergabe in das MeldeCenter im Bereich Unfallversicherung | Jahresmeldung und Lohnnachweis erstellt.

    Hinweise:

    • Es wird eine Jahresmeldung je UV-pflichtigem Mitarbeiter (anhand der Sozialversicherungsnummer) erstellt, nicht je Personalnummer.

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 12

    • Der Meldezeitraum ist stets der 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.

    • Die gesetzliche Einreichungsfrist ist der 16.02. des Folgejahres.

    • Die Jahresmeldung kann bereits mit der Version 8.19.xxxx im Abrechnungsmonat Dezember 2020 erstellt werden, wenn in den UV-Stammdaten ein „abweichender Meldegrund“ angegeben wird.

    5.5 Neue Urlaubsansprüche und Resturlaub überprüfen

    Der Resturlaub wird beim Jahresabschluss auf das Folgejahr übertragen. Bitte überprüfen Sie Ihren Resturlaub sowie den aktuellen Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter. Zur Überprüfung eignet sich die Liste „Urlaubstageübersicht“.

    5.6 Prüfung der Umlagepflicht

    Falls die Anzahl der Mitarbeiter im neuen Jahr weniger als 30 beträgt, wird Ihr Betrieb umlagepflichtig nach U1. Zur Feststellung der Arbeitnehmeranzahl beachten Sie bitte die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die Sie ggf. bei der Krankenkasse erfragen können.

    Bis spätestens zum 27. Januar 2021 kann der Umlagebeitragssatz bei den jeweiligen Kassen geändert werden.

    5.7 Prüfen der KV-Pflicht /-Freiheit der Beschäftigten

    Übersteigt das Einkommen eines Mitarbeiters die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht die Möglichkeit zum Wechsel in eine private Krankenversicherung.

    Unterschreitet das bisherige Einkommen diese Grenze, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung obligatorisch.

    Zur Befreiung von der Versicherungspflicht ist ein Antrag zu stellen.

    5.8 Beitragsbescheinigung bei freiwilliger, gesetzlicher Krankenversicherung

    Die Gesamtbeiträge zur KV und PV beim sog. Firmenzahler werden grundsätzlich vom Programm automatisch ermittelt, sind also nicht manuell einzutragen. Nur im Falle einer Mehrfachbeschäftigung mit Aufteilung der Beitragszahlung sind mit Hilfe der Kennziffer 3 die anteiligen Beiträge einzutragen.

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 13

    5.9 Beitragsbescheinigung bei privater Krankenversicherung

    Die bescheinigten Basisbeträge zur KV und PV sind im Feld „Basisprämie“ bei der KV und den beiden Feldern „AG“ und „AN“ bei der PV einzutragen.

    5.10 Zuschuss KV/PV überprüfen

    Passen Sie die Beträge für den maximalen Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und die private Pflegeversicherung soweit notwendig an.

    Höhere Zuschüsse sind als geldwerter Vorteil zu behandeln. Im Abrechnungsprotokoll wird in einem solchen Fall ein entsprechender Hinweis angezeigt.

    5.11 Unfallversicherung – elektronischer Lohnnachweis

    WICHTIG: Seit 2018 erfolgt die jährliche Meldung ausschließlich mit dem elektronischen Lohnnachweis. Die Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich.

    Bei Nichtabgabe werden Säumniszuschläge erhoben. Die Abgabe muss spätestens bis zum 16.02.2021 erfolgt sein.

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Hilfe unter folgendem Link: Zur Hilfe …

    5.12 Standardvorgabe der Arbeitszeiten prüfen

    Bitte prüfen Sie unter Stammdaten | Mandantendaten | Arbeitszeiten die in den beiden Spalten „Normalstunden“ und „Arbeitstage“ verwalteten Werte und passen Sie diese ggf. an.

    http://gdi-landau.de/hilfe/lohn/WebHelpHTML5/index.htm#t=UV-Lohnnachweis.htm%3Frhhlterm%3DLohnnachweis%26rhsyns%3D%2520

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 14

    6 Neuerungen zum Jahreswechsel 2020/2021

    6.1 Rechengrößen 2021

    Die weiteren Rechengrößen für das Jahr 2021 finden Sie in der Broschüre, die Sie über den Link auf dem Startbildschirm aufrufen können.

    Eine komplette Übersicht finden Sie im Internet unter: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/beitraege-und-rechengroessen-der-sozialversicherung/beitragssaetze/beitragssaetze-2021/

    6.2 Änderungen in der Steuer

    - Einbindung der Steuerberechnung für 2021 o Der Kinderfreibetrag wurde angehoben. o Änderungen zum Ausgleich der kalten Progression (Inflationsrate geändert) o Wegfall des Solidaritätszuschlags bis zu einem Jahreseinkommen von 61.717,00 €

    - Einbindung der neuen Elster-Schnittstelle ERiC-Version 33 - Änderungen in der Lohnsteuer-Anmeldung

    6.3 Änderungen in der Sozialversicherung

    DEÜV

    - elektronische Bestätigung der KK bzgl. Mitgliedschaft (neuer Datenbaustein DBMB) - elektronische Anforderung der Jahresmeldung (neuer Datenbaustein DBAM)

    A1-Verfahren

    - Entsendebescheinigung (Änderung des bestehenden Antrags) - Ausnahmevereinbarung (Änderung des bestehenden Antrags) - Antrag für in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte (NEU!)

    Unfallversicherung

    - Änderungen in der Statistikzeile o Bitte entnehmen Sie die genauen Änderungen vor Vorgangsweisen der zugehörigen

    Versionsinfo! Dort werden wir genauere Informationen für Sie bereithalten!

    https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/beitraege-und-rechengroessen-der-sozialversicherung/beitragssaetze/beitragssaetze-2021/https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/beitraege-und-rechengroessen-der-sozialversicherung/beitragssaetze/beitragssaetze-2021/

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 15

    6.4 Baubranchen

    Bauhauptgewerbe

    - Arbeitgeberportal “Kairos” entwickelt - Entfall Meldeschlüssel: 0011, 0042, 0070, 0072, 0076 (Übergangsfrist bis 31.12.2021) - Anpassung der Auszubildendenvergütung:

    - Mögliche Erweiterungen der Mindesturlaubsvergütung hinsichtlich der Corona-Krise

    Maler & Lackierer

    - Keine Änderungen.

    Gerüstbau

    - Neue Tarifverträge gültig ab April 2021 - Sozialkassenbeitragssatz für Entsendebetriebe erhöht sich auf 19,6 % - Arbeitnehmerkontoauszug wird künftig online bereitgestellt.

    GaLaBau

    - Noch keine verbindlichen Auskünfte erteilt.

    Dachdecker

    - Beitrag für Zusatzversorgung steigt von 1,0 % auf 3,2 % (ab 1.1.2021) - Folgende Beitragssätze ergeben sich für das Jahr 2021:

    1. 2. 3. 4.

    Gewerbliche Auszubildende 890 € 1.230 € 1.495 € 1.580 €

    Techn./Kaufm. Auszubildende 885 € 1.108 € 1.384 € -

    Auszubildende feuerungstechn. Gewerbe 890 € 1.273 € 1.599 € -

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 16

    6.5 Weitere Änderungen

    - KUG-Anpassungen hinsichtlich Corona-Pandemie

    - Saison-KUG Vordrucke 307 und 308

    - Einkommensbescheinigung § 58: Neues Formular

    - Sperren der DV-Verträge, VWL und Pfändungen

    6.6 Ausblick auf die Jahreswechsel 2021/2022 und 2022/2023

    In den kommenden zwei Jahren erwarten uns einige Änderungen:

    - Elektronisches AU-Verfahren eAU (ab 2022) - BEA-Verfahren (Arbeitsagentur, ab 2022) - Bestimmte Entgeltunterlagen nur noch elektronisch (ab 2022) - Erweiterung rvBEA-Verfahren (ab 2022) - Erweiterung A1-Verfahren für selbstständig Erwerbstätige und Ausfüllhilfe (ab 2022) - euBP (elektronische Betriebsprüfung) (ab 2023) - BG stellt die Mitgliedsnummer auf die Unternehmensnummer um (ab 2023)

    Ausblick Gerüstbau:

    - Beitragssatzverschiebung o Der Beitragsanteil für das Überbrückungsgeld in Höhe von 0,9 % der

    Bruttolohnsumme entfällt o Winterbeschäftigungsumlage für die Bundesagentur für Arbeit wird auf 0,9 % erhöht

    - Beitragssatz für Urlaubskassenverfahren erhöht sich auf 19,6 % - Der Sozialkassenbeitragssatz für Entsendebetriebe erhöht sich auf 19,6 % - Beitrag für die Zusatzversorgung wird auf 1,2 % erhöht (1.1.2022 bis 31.12.2025) - Die Beitragsanteile für Berufsbildung, Insolvenzsicherung und den Lohnausgleich reduzieren

    sich, sodass die Gesamtlast unverändert bleibt. - Die Mindesturlaubsvergütung ändert sich ab 2022

  • Checkliste: Jahresabschlussarbeiten 2020/2021 17

    6.7 Sonstiges

    Beachten Sie die Abkündigungszeiten von Windows:

    Windows 7 Ende der Herstellerunterstützung: 14.01.2020 Windows 8.1 Ende der Herstellerunterstützung: 10.01.2023 Windows 10 Ende der Herstellerunterstützung: 14.10.2025

    Windows Server 2008 Ende der Herstellerunterstützung: 14.01.2020 Windows Server 2008 R2 Ende der Herstellerunterstützung: 14.01.2020 Windows Server 2012 Ende der Herstellerunterstützung: 14.01.2023 Windows Server 2021 R2 Ende der Herstellerunterstützung: 14.01.2023 Windows Server 2016 Ende der Herstellerunterstützung: 11.01.2027

    Bitte leiten Sie eine Umstellung der Alt-Systeme schnellstmöglich in die Wege, sodass keinerlei Nachteile entstehen!

    7 Änderungshistorie

    Die Checkliste zum Jahreswechsel wurde am 11. Dezember 2020 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie eine Änderungshistorie:

    7.1 Änderungen am 14. Dezember 2020

    • Neuerungen der Dachdecker-Branche in Kapitel 6.4 eingepflegt

    • Entsprechendes Hilfethema in Kapitel 2.2 verlinkt

    7.2 Änderungen am 18. Dezember 2020

    • Rechtschreibfehler in Kapitel 2.2 auf Seite 5 korrigiert

    • SOKA Bau-Änderungen im Kapitel 6.4 hinzugefügt

    • Übertragungsfehler bei den Malern & Lackierern in Kapitel 6.4 korrigiert.

    Schlussanmerkung: Alle Angaben zu gesetzlichen und tariflichen Informationen, sowie Beiträgen und Abgaben, werden in Anlehnung an die gängigen Informationsquellen zur betrieblichen Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellt. Diese sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr.