cloe kompendium 2014

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CLOE – Cultura și Limbajul Organizațiilor Europene Die Europäische Union

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Cloe Kompendium 2014

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Page 1: Cloe Kompendium 2014

CLOE – Cultura și

Limbajul

Organizațiilor

EuropeneDie Europäische Union

Page 2: Cloe Kompendium 2014

1. Die Geschichte der Europäischen Union Autor: Robert-Ilan Feldman

Bevor ich über die Geschichte der Europäischen Union spreche, will ich etwas über die

Europa-Sage erzählen. Die griechische Sage „Europa“ berichtet davon, wie der Kontinent

Europa entstand. Europa kommt von der Geschichte über eine sehr „schöne phönizische

Prinzessin, namens Europa“, die mit ihren Eltern in einem großen Palast wohnte. Sie liebte es,

im Wald spazieren zu gehen, und Tiere zu beobachten.

Als der Göttervater Zeus Europa sah, verliebte er sich Hals über Kopf in sie. Er wollte sie

so schnell wie möglich kennenlernen. Zeus hatte eine Idee - weil Europa Tiere liebte, wollte

er sich in ein Tier verwandeln, um ihr zu gefallen. Er dachte, wenn er sich in einen

wunderschönen Stier verwandelte, würde Europa überrascht und erfreut sein.

Als Europa ihn sah, wurde sie natürlich beeindruckt, was für ein schönes Tier er war.

Wegen seiner Schönheit und Sanftheit, bewunderte sie den weißen Stier und näherte sich ihm

vertrauensvoll.

Der weiße Stier legte sich unbeweglich hin, und wartete auf Europa, damit sie näher kam.

Als Europa sich auf seinen Rücken gesetzt hatte, sprang der Stier – der eigentlich Zeus war –

auf und lief mit der überraschten Europa auf seinem Rücken davon. Europa schrie erfolglos,

und verstand nicht, warum sie von diesem Stier entführt wurde. Schnell ergriff sie die Hörner

des Stiers und bemerkte, dass sie keine Angst mehr hatte.

Zeus beschloss, sich wieder in einen Menschen zu verwandeln. Als Europa Zeus

erblickte, verliebte sie sich unsterblich in ihn. Sie bekamen drei Söhne: Minos, Rhadamanthys

und Sarpedon.1

Ich habe diese Sage sehr interessant und

komisch gefunden. Es ist mir sehr klar, dass

alles von den antiken griechischen Mythen

stammt. Ich glaube, dass Europa der älteste

Kontinent ist. Deshalb hat Europa eine sehr

lange Geschichte mit vielen Ereignissen.

Die beiden Weltkriege haben eine neue

Geschichte für Europa geschrieben.1 http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Europa%20Sage.htm

Page 3: Cloe Kompendium 2014

„Im 20sten Jahrhundert fanden zwei Weltkriege statt, die eine große Zerstörung gebracht

haben. Der zweite Weltkrieg (1939-1945) war schrecklicher als der erste, und Europa musste

wieder aufgebaut werden.“2 Es war notwendig, dass Europa eine neue Ordnung schuf. Das

Ziel war, Friedenssicherung zu haben und einen anderen Weltkrieg zu verhindern. Eine

Kontrolle gegen die Bewaffnung musste gemacht werden. Die erste Person, die diese Sache

gemacht hat, war Robert Schuman. „Nachdem die Schuman-Erklärung bekannt wurde, wurde

am 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.“3

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren nicht alle Länder

zufrieden. Deshalb mussten die Hauptproduktionen wie

Kohle und Stahl eine neue Politik machen. Damit hatte die

tatsächliche Geschichte der Europäischen Union begonnen.

6 Länder – Belgien, Deutschland, die Niederlande,

Luxemburg, Frankreich und Italien – unterschrieben mit

beiderseitigem Einverständnis eine Vereinbarung. Zwischen

diesen Ländern sollte der Handel für Kohle und Produkten

aus Stahl einfacher werden. Das Ziel war die Abschaffung des Zolls zwischen den 6 Ländern.

Auf diese Weise hatten die Länder, die zuvor gegeneinander gekämpft hatten, ein

gemeinsames Ziel, nämlich die Zusammenarbeit in der Wirtschaft. „Auf praktische, aber

äußerst symbolische Weise wurden kriegswichtige Rohstoffe zu Instrumenten der

Versöhnung und des Friedens.“ (Europa in 12 Lektionen, Pascal Fontaine, Europäische Kommission,

Luxemburg, 2005).

Um die EU-Geschichte besser verstehen zu können, will ich die folgenden Eckdaten

zu diesem Thema nennen:

Eckdaten

1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

1957: Römer Verträge: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Euratom

1965: Fusionsvertrag (1967 in Kraft): Gemeinsame Institutionen

1973: Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark

1981: Beitritt Griechenlands

1986: Beitritt von Spanien und Portugal, Einheitliche Europäische Akte (EEA)

2 http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm3 http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm

Page 4: Cloe Kompendium 2014

1990: Wiedervereinigung Deutschlands

1992: Vertrag von Maastricht, die EU entsteht, Beschluss die Wirtschafts- und

Währungsunion (WWU) zu erschaffen

1995: Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland (EU-15)

1997: Vertrag von Amsterdam

2001: Vertrag von Nizza

2002: Einführung des Euro als Bargeld

2004: Beitritt von Polen, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Lettland, Estland,

Litauen, Zypern und Malta (EU-25)

2004: Verfassungsvertrag: Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa

(nicht in Kraft getreten; gescheitert an Referenden in Frankreich und den

Niederlanden)

2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien (EU-27)

2007: Vertrag von Lissabon wird am 13. Dezember unterzeichnet.

2009: Der Vertrag von Lissabon tritt am 1. Dezember in Kraft

2012: 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen einen «Fiskalpakt» als Teil der Lösung

der Schuldenkrise.

2013: Beitritt Kroatiens (EU-28)

2013: Unterzeichnung des Wettbewerbsabkommens4

4 http://www.europa.admin.ch/themen/00502/00742/index.html?lang=de

Page 5: Cloe Kompendium 2014

Bibliographie:

http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Europa%20Sage.htm

http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm

http://www.infopoint-europa.de/halloeuropa/Die%20Geschichte%20der%20EU.htm

http://www.europa.admin.ch/themen/00502/00742/index.html?lang=de

Page 6: Cloe Kompendium 2014

2. Europäisches ParlamentAutorin: Teodora Tarnovechi

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen

Bürgerinnen und Bürger. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt.

Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union („der Rat“) bildet das Parlament die

gesetzgebende Gewalt der EU.

Das Europäische Parlament hat drei wichtige Aufgaben:

Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit

dem Rat;

Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission, um eine

demokratische Arbeitsweise zu gewährleisten;

Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts, in Zusammenarbeit mit dem Rat.

Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften

In vielen Bereichen wie Verbraucherschutz und Umwelt arbeitet das Parlament gemeinsam

mit dem Rat (Vertreter der nationalen Regierungen) an der inhaltlichen Ausgestaltung der

EU-Rechtsvorschriften, bis diese schließlich gemeinsam vereinbart werden. Dieses Verfahren

wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Bandbreite der Politikbereiche erweitert, in denen

die Rechtsvorschriften im „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ verabschiedet werden.

Dadurch hat das Parlament mehr Einfluss auf den Inhalt der Rechtsvorschriften in Bereichen

wie Landwirtschaft, Energiepolitik, Einwanderung und Finanzen.

Das Parlament muss auch bei anderen wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben,

wenn es um den Beitritt neuer Länder zur EU geht.

Demokratische Kontrolle

Das Parlament übt auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische

Institutionen aus.

Wenn eine neue Kommission bestellt wird, können ihre 28 Mitglieder – eines aus jedem

EU-Land – ihr Amt erst dann antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Lehnt das Parlament einen Kandidaten ab, kann es auch die Kommission insgesamt ablehnen.

Page 7: Cloe Kompendium 2014

Das Parlament kann die Kommission auch während ihrer Amtszeit auffordern

zurückzutreten. Dazu bedarf es eines Misstrauensantrags.

Das Parlament behält die Kontrolle über die Kommission, indem es Berichte der

Kommission prüft und Anfragen an die Kommissare richtet. In dieser Hinsicht spielen die

parlamentarischen Ausschüsse eine große Rolle.

Die Mitglieder des Parlaments bearbeiten Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und

setzen Untersuchungsausschüsse ein.

Vor einem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs nimmt das Parlament

Stellung zu den Tagesordnungspunkten.

Haushaltskontrolle

Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union den

EU-Haushalt.

Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben

werden, und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.

Zusammensetzung

Grob gesagt richtet sich die Zahl der Abgeordneten pro Land nach der jeweiligen

Bevölkerungsanzahl. Nach dem Vertrag von Lissabon beträgt die Zahl der Abgeordneten pro

Land mindestens 6 und höchstens 96.

Die derzeitige Verteilung im Parlament wurde jedoch vor dem Inkrafttreten des Vertrags

festgelegt. In der nächsten Legislaturperiode werden die Abgeordnetenzahlen angepasst.

Beispielsweise wird Deutschland statt 99 Abgeordneten nur noch 96 haben und Lettland statt

9 Abgeordneten nur noch 8.

Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit

gruppiert.

Ort

Das Europäische Parlament ist an drei Orten vertreten – Brüssel (Belgien), Luxemburg und

Straßburg (Frankreich).

In Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments (Generalsekretariat).

Die Plenartagungen finden in Straßburg und Brüssel statt. Die Ausschüsse halten ihre

Sitzungen ebenfalls in Brüssel ab.

Page 8: Cloe Kompendium 2014

Der Lissabon-Vertrag erweitert die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen

Parlaments, das nunmehr bei fast allen EU-Gesetzen mitbestimmt und über deren

Inkrafttreten entscheidet. In mehr als 40 zusätzlichen Bereichen kommt zukünftig das

ordentliche Gesetzgebungsverfahren (bisher „Mitentscheidungsverfahren“ genannt) zur

Anwendung, dazu gehören beispielsweise die Landwirtschaftspolitik, Energiepolitik,

Zuwanderungsfragen und die europäische Regionalförderung. Auch im Haushalt der EU wird

es keine einzige Budget-Linie mehr geben, der das Parlament nicht zugestimmt hat. Mehr

Macht bedeutet auch mehr Verantwortung. Als einzige EU-Institution, die aus direkten

Wahlen hervorgeht, wird das Parlament in die Lage versetzt, dafür zu sorgen, dass die EU im

Sinne der Bürger handelt und ihnen gegenüber demokratisch verantwortlich ist.

Der 1. Dezember 2009 wird in die Geschichte der Europäischen Union eingehen. An

diesem Tag tritt der Vertrag von Lissabon nach fast einem Jahrzehnt interner Debatten in

Kraft. Der Vertrag bedeutet für die Europäische Union einen Zugewinn an Demokratie. Mit

dem Vertrag werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments beträchtlich ausgeweitet.

Die Zunahme der legislativen Befugnisse für das Europäische Parlament kommt fast einer

Verdopplung seiner Macht gleich.

Der Vertrag von Lissabon gibt dem Parlament mehr Möglichkeiten Europa zu gestalten.

Mehr Macht geht aber auch mit mehr Verantwortung einher - gegenüber den Bürgern, den

nationalen Parlamenten und der Europäischen Union insgesamt.

Jeder neue EU-Vertrag hat die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Parlaments

gestärkt. Der Vertrag von Lissabon stellt nun das Parlament auf die gleiche Stufe mit dem

Ministerrat, mit dem es nunmehr über die große Mehrheit der europäischen Gesetze

entscheidet.

Zukünftig bedürfen auch alle internationalen Abkommen, die die EU abschließt –

einschließlich der Handelsabkommen – der Zustimmung der Europa-Abgeordneten.

Mehr Macht

Der Vertrag von Lissabon macht aus dem Europäischen Parlament einen stärkeren

Gesetzgeber, indem 40 zusätzliche Politikbereiche unter das bisherige

„Mitentscheidungsverfahren“ fallen (nunmehr als „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“

bezeichnet), bei dem das Parlament gleiche Rechte wie der Ministerrat hat. Zu diesen

Politikbereichen gehören z.B. Landwirtschaft, Energie, Einwanderung, Justiz und Inneres,

Gesundheit und Strukturfonds.

Page 9: Cloe Kompendium 2014

Bei der Aufstellung des Haushalts bekommt das Parlament nun eine größere Rolle, da die

Unterteilung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben-Arten abgeschafft worden

ist. Das Parlament wird nunmehr gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den gesamten EU-

Haushalt bestimmen.

Mehr Verantwortung

Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung in mehreren Politikbereichen. Die

Entscheidungen des Parlaments werden mehr als je zuvor den Alltag der EU-Bürger

beeinflussen. Dabei wird das Parlament insbesondere auf die Achtung der in der Charta der

Grundrechte festgeschriebenen Bürgerrechte achten.

Die Europa-Abgeordneten werden eine neue Rolle innerhalb der EU und in den

Beziehungen zu den anderen EU-Organen einnehmen. Zukünftig wird das Parlament den

Präsidenten der Europäischen Kommission wählen und auch die (der) Hohe Vertreter(in) für

die Außen- und Sicherheitspolitik benötigt die Zustimmung des Parlaments.

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3. Gerichtshof der Europäischen UnionAutor: Albu-Sorin George

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig

und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche

Weise angewendet wird. Außerdem kann der Gerichtshof in Rechtsstreitigkeiten zwischen

den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen entscheiden. Privatpersonen,

Unternehmen oder Organisationen können sich ebenfalls mit einer Rechtssache an den

Gerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ der EU ihre Rechte

verletzt hat.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat einen Richter in den Gerichtshof. Dem Gerichtshof der

Europäischen Union stehen acht „Generalanwälte“ zur Seite. Deren Aufgabe ist es, öffentlich

und in voller Unparteilichkeit zu den Rechtssachen Stellung zu beziehen, mit denen sich der

Gerichtshof befasst.

Eine Amtsperiode der Richter und Generalanwälte dauert sechs Jahre und kann verlängert

werden. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheiden gemeinsam, wenn sie für diese

Position ernennen möchten. Zum Beispiel ist seit 2007 der Richter für Rumänien Camelia

Toader und seit 2006 ist der Richter für Deutschland Thomas von Danwitz.

Damit der Gerichtshof die große Menge der ihm vorgelegten Rechtssachen bewältigen

kann und der Rechtsschutz für die Bürger verbessert wird, gibt es das „Gericht“. Dieses

befasst sich mit Rechtssachen, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten

Organisationen vorgelegt wurden, sowie mit Rechtssachen, die mit dem Wettbewerbsrecht in

Zusammenhang stehen.

Das „Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union“ ist für

Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten zuständig.

Der Gerichtshof entscheidet in den Rechtssachen, die ihm vorgelegt werden. Die fünf

häufigsten Rechtssachen sind:

Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof für die

Auslegung eines bestimmten Aspekts des EU-Rechts zu Rate ziehen;

Vertragsverletzungsklagen gegen die Regierung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese

das EU-Recht nicht anwendet;

Page 11: Cloe Kompendium 2014

Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme

besteht, dass diese gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstoßen;

Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen,

über eine Sache zu entscheiden;

Unmittelbare Klagen, die Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen gegen

Entscheidungen oder Maßnahmen der EU einlegen;

Unmittelbare Klagen.

Personen oder Unternehmen, die durch die Tätigkeit oder Untätigkeit der Gemeinschaft oder

ihrer Bediensteten einen Schaden erlitten haben, können vor dem Gericht auf Schadenersatz

klagen.

Jeder Klage, die beim Gerichtshof eingeht, werden ein Richter und ein Generalanwalt

zugeteilt. Die eingegangen Klagen werden in einem Verfahren bearbeitet, das aus zwei

Phasen besteht: dem schriftlichen Verfahren und der mündlichen Verhandlung.

In der ersten Phase legen alle beteiligten Parteien dem für die Rechtssache zuständigen

Richter eine schriftliche Erklärung – den Schriftsatz – vor. Der Richter erstellt daraufhin

einen Bericht, in dem er diese Schriftsätze und die rechtlichen Grundlagen des Falls

zusammenfasst.

Die zweite Phase ist die öffentliche Anhörung. Je nach Komplexität der Rechtssache kann

diese Anhörung vor einer Kammer mit 3, 5 oder 13 Richtern oder vor dem gesamten

Gerichtshof stattfinden. Bei der Anhörung tragen die Anwälte beider Parteien ihre

Ausführungen den Richtern und dem Generalanwalt vor. Diese können die Anwälte befragen.

Anschließend stellt der Generalanwalt seine Schlussanträge, woraufhin die Richter

gemeinsam über das Urteil beraten und es schließlich erlassen.

Generalanwälte müssen einen Schlussantrag zu einer bestimmten Rechtssache nur dann

stellen, wenn der Gerichtshof der Auffassung ist, dass dieser besondere Fall einen neuen

Rechtsaspekt aufwirft. Der Gerichtshof muss dem Schlussantrag des Generalanwalts nicht

unbedingt folgen. Die Urteile des Gerichtshofes werden mit Stimmenmehrheit beschlossen

und in öffentlichen Sitzungen verkündet. Häufig werden die Verhandlungen auch im

Fernsehen übertragen.

Page 12: Cloe Kompendium 2014

4. Europäische ZentralbankAutorin: Mădălina Vasile

Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und

die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum

übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Notenbank für die gemeinsame Währung

Europas, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität

im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet besteht aus den 17 Ländern der

Europäischen Union, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.

Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes

führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel,

ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden.

Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung

des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck, eine

Rezession zu vermeiden.

Die grundlegenden Aufgaben finden sich in Art. 127 Abs. 2 AEU-Vertrag:

Festlegung und Durchführung der Geldpolitik,

Durchführung von Devisengeschäften,

Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten (Portfolio

Management),

Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines

reibungslosen Zahlungsverkehrs.

Die EZB hat darüber hinaus weitere Aufgaben:

Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes, die Ausgabe selbst erfolgt durch

die nationalen Zentralbanken,

Beitrag zur Aufsicht über die Kreditinstitute und zur Stabilität der Finanzmärkte,

Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, Zusammenarbeit mit anderen

internationalen und europäischen Organen,

Sammlung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen statistischen Daten,

Erstellung einer Zentralbankbilanz.

Page 13: Cloe Kompendium 2014

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung.

Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen

ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.

Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr

und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da Letztere günstigere oder

ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben,

ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen am

Geldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.

Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, besser

durchführen zu können, wurde der EZB Unabhängigkeit von politischen und anderen

Einflüssen versprochen, um Konflikte mit Interessen von Politikern vorzubeugen. Man

unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit.

Operative oder funktionelle Unabhängigkeit – Sie bedeutet, dass die EZB bei der

Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist.

Allerdings ist der EZB durch Art. 127 Abs. 1 AEU-Vertrag sowie durch die EZB-Satzung die

Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die

operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf

die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die

Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als

das US-amerikanische Federal Reserve System.

Institutionelle Unabhängigkeit – Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen

Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im 1992 geschlossenen

Vertrag von Maastricht ist verankert worden bzw. festgelegt, dass den öffentlichen

Haushalten (Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, dass die

Autonomie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat

unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft

oder eines Mitgliedslandes finanzieren. Allerdings kaufte die EZB während der Eurokrise auf

dem Sekundärmarkt, also nicht unmittelbar von den Staaten, sondern von Banken

Staatsanleihen (u.a. Griechenland, Spanien, Italien).

Finanzielle Unabhängigkeit – Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB

einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den

Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. Private Banken besitzen bei der

Europäischen Zentralbank weitestgehend wenig Einfluss. Das EZB-Kapital von 10,76

Milliarden Euro (Stand Ende 2010) liegt ausschließlich bei den 27 Notenbanken der

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Europäischen Union. Die nationalen Notenbanken befinden sich nicht alle in öffentlichem

Besitz (Beispiel: Deutsche Bundesbank, Österreichische Nationalbank: 100 % staatlich;

andere Beispiele: griechische Nationalbank oder italienische Nationalbank: größtenteils

privat). Seit der Euro-Einführung Estlands zum 1. Januar 2011 halten die Zentralbanken der

Euro-Länder 69,97 % am Kapital der EZB. Die Nicht-Euro-Länder besitzen 30,03 %. Diese

Kapitalbeteiligung hat theoretisch keinen Einfluss auf die Personalpolitik bei der EZB.

Personelle Unabhängigkeit – Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu

gewährleisten,

kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des

EZB-Rates oder des Direktoriums durch den Europäischen Gerichtshof enthoben

werden;

darf ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigung kein Mitglied entgeltlich oder

unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen. Interessenkonflikte sollen damit

vermieden werden;

ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen;

wird das Führungspersonal für einen langen Zeitraum gewählt (EZB-Direktoren acht

Jahre, Präsidenten der nationalen Zentralbanken mindestens fünf Jahre).

muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein.

Kontrolle und Transparenz

Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit.

Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen

Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen konsolidierten Ausweis

und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des

aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische

Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen

Union.

Die Transparenz beruht auf der Glaubwürdigkeit, der Selbstdisziplin und der

Vorhersehbarkeit. Die Glaubwürdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der

Öffentlichkeit über Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfüllung erreicht werden. Die

EZB veröffentlicht dazu neben ihrer Einschätzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten

über die Grenzen der Geldpolitik. Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in

der Geldpolitik bringen, da die Arbeit der Entscheidungsträger leichter überprüft werden

kann.

Page 15: Cloe Kompendium 2014

Hauptsitz Frankfurt

am Main,

Deutschland

Gründung 1. Juni 1998

Präsident Mario Draghi

Zentralban

k für

Belgien, Deutschland,

Estland, Finnland,

Frankreich, Griechenland,

Irland, Italien, Luxemburg,

Malta, Niederlande,

Österreich, Portugal,

Slowakei, Slowenien,

Spanien, Zypern

Page 16: Cloe Kompendium 2014

5. Europäische KommissionAutorin: Tania Mihalascu

Die Europäische Kommission ist eines der bedeutendsten Organe der Europäischen Union.

Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU, sie erarbeitet Vorschläge für neue

europäische Rechtsvorschriften und sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie deren

politische Maßnahmen umsetzt und Mittel verwaltet.

Die Europäische Kommission hat ihre Hauptsitze in Brüssel und in Luxemburg. Sie

verfügt außerdem über Büros in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen

Hauptstädten weltweit.

Geschichte

1951: Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande

unterzeichnen einen Vertrag, mit dem ihre Kohle- und Stahlindustrien so eng miteinander

verknüpft werden sollen, dass die Länder nie wieder gegeneinander Krieg führen können.

1957: Die gleichen sechs Länder unterzeichnen die Römischen Verträge, mit denen die Euro-

päische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später die Europäische Union) mit ihrem „gemein-

samen Markt“ gegründet wird.

1968: Im Warenhandel innerhalb der EWG werden alle Zollkontingente und Abgaben für

importierte Waren abgeschafft. Andere Barrieren, z.B. die unterschiedlichen Sicherheits- und

Verpackungsanforderungen bzw. Verwaltungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten,

bleiben jedoch bestehen. In der Praxis hindern diese Unterschiede die Hersteller daran, ihre

Waren europaweit zu vermarkten.

Frühe 1980er Jahre: Die Entwicklung hin zu einem Binnenmarkt kommt praktisch zum

völligen Stillstand. Schuld daran sind die Starrheit und Fragmentierung der zunehmend

wettbewerbsschwachen nationalen Wirtschaften sowie die Unfähigkeit der europäischen

Staaten, die für eine Änderung der Situation notwendige Einstimmigkeit zu erreichen.

1985: Die Europäische Kommission veröffentlicht einen umfassenden Plan für die Zu-

sammenführung der fragmentierten nationalen Märkte zur Schaffung eines echten

Binnenmarktes ohne Grenzen bis Ende 1992.

Page 17: Cloe Kompendium 2014

1986: Die EU beschließt die Einheitliche Europäische Akte. Dadurch wird die Annahme

bestimmter wichtiger Entscheidungen im Ministerrat mit einem Mehrheitsvotum ermöglicht.

Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung für die Einhaltung der für 1992 gesetzten

Frist.

1986–1992: Die EU beschließt fast 280 einzelne Rechtsvorschriften, mit deren Hilfe die bis

dato abgeschotteten nationalen Märkte schlagartig geöffnet werden um den Binnenmarkt zu

vollenden. In vielen Bereichen werden 12 einzelne einzelstaatliche Vorschriften (die EU

zählte damals 12 Mitglieder) durch eine einheitliche europäische Regelung ersetzt. Dies führt

zu einer enormen Vereinfachung und Kostenreduktion für alle Unternehmen, die ihre Pro-

dukte in der gesamten Union vermarkten wollten. In anderen Bereichen einigen sich die

Mitgliedstaaten darauf, anstatt neue Rechtsvorschriften zu erlassen, die jeweils in den anderen

Ländern geltenden Gesetze und technische Normen anzuerkennen („Grundsatz der

gegenseitigen Anerkennung“).

1993: Der Binnenmarkt wird verwirklicht.

1993 bis heute: Der Binnenmarkt trägt dazu bei, Handelshemmnisse abzubauen, Arbeits-

plätze zu schaffen sowie den Wohlstand in der EU zu heben. Die Kommission veröffentlicht

und aktualisiert regelmäßig die Binnenmarktstrategie, in der langfristige Strategien und

Rahmenbedingungen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes festgelegt werden.

Wie ist die Europäische Kommission aufgebaut?

Die 28 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische

Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission

überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.

Der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission ist José Manuel Barroso, der im

Februar 2010 seine zweite Amtszeit antrat.

Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. In Abstimmung mit dem amtierenden

Präsidenten ernennt der Rat auch die anderen Kommissare.

Die Ernennung der Kommissare und des Präsidenten bedarf der Zustimmung des

Europäischen Parlaments. Die amtierenden Kommissionsmitglieder sind dem Parlament

gegenüber rechenschaftspflichtig, und nur das Parlament ist befugt, die

Kommissionsmitglieder zu entlassen.

Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Bediensteten ausgeführt. Dazu

gehören u.a. Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler, Übersetzer,

Page 18: Cloe Kompendium 2014

Dolmetscher und Sekretariatskräfte. Die Bediensteten sind in verschiedenen Abteilungen, den

sogenannten Generaldirektionen (GD), tätig.

Mit dem Begriff „Kommission“ können sowohl die 28 einzelnen Kommissare als auch die

ständigen Bediensteten oder das Organ als Ganzes bezeichnet werden.

Die Kommission vertritt und wahrt die Interessen der ganzen EU. Sie überwacht die

Strategien der EU-Politikbereiche und setzt diese um, indem sie:

1. dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vorlegt;

2. den Haushaltsplan der EU verwaltet und Finanzhilfen zuweist;

3. das EU-Recht durchsetzt (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof);

4. die EU auf internationaler Ebene vertritt, z. B. beim Aushandeln von Vereinbarungen

zwischen der EU und Drittstaaten.

Vorschläge für neue Rechtsvorschriften

Die Kommission hat das „Initiativrecht“. Das heißt, dass die Kommission neue

Rechtsvorschriften vorschlagen kann, die die Interessen der EU und ihrer Bürger schützen

sollen. Diese Vorschläge betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die auf nationaler,

regionaler oder lokaler Ebene nicht wirksam geregelt werden können (Subsidiaritätsprinzip).

Wenn die Kommission einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift erarbeitet, ist sie

bemüht, einer möglichst großen Vielzahl von Interessen gerecht zu werden. Um korrekte

fachliche Informationen einzuholen, zieht die Kommission Experten aus verschiedenen

Ausschüssen und Gruppen zu Rate. Des Weiteren organisiert sie öffentliche Konsultationen.

Die Abteilungen der Kommission erarbeiten einen Entwurf für einen Vorschlag der neuen

Rechtsvorschrift. Wenn mindestens 14 der 28 Kommissare dem Entwurf zustimmen, wird er

dem Rat und dem Parlament vorgelegt. Diese erörtern und ändern gegebenenfalls den Entwurf

und entscheiden anschließend, ob er als Rechtsvorschrift verabschiedet wird.

Verwaltung des Haushaltsplans der EU und Zuweisung von Finanzhilfen

Zusammen mit dem Rat und dem Parlament legt die Kommission im „Finanzrahmen“ der

EU allgemeine langfristige Ausgabeprioritäten für die EU fest. Außerdem erarbeitet sie den

jährlichen Haushaltsplan, der vom Parlament und vom Rat angenommen werden muss, und

überwacht, wofür z.B. Agenturen, nationale oder regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben.

Die Verwaltung des Haushaltsplans durch die Kommission wird vom Europäischen

Rechnungshof sorgfältig überprüft.

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Die Kommission verwaltet die Finanzierung von politischen Maßnahmen (z.B. für

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Programmen der EU (z.B. Erasmus, dem

Austauschprogramm für Studenten).

Durchsetzung des europäischen Rechts

Als „Hüterin der Verträge“ überwacht die Kommission, ob die einzelnen EU-

Mitgliedstaaten das EU-Recht ordnungsgemäß anwenden.

Wenn die Kommission feststellt, dass die Regierung eines EU-Mitgliedstaates die EU-

Rechtsvorschriften nicht anwendet, fordert sie den Staat in einem amtlichen Schreiben auf,

diesem Missstand abzuhelfen. Als letztes Mittel übergibt die Kommission die Angelegenheit

dem Gerichtshof. Der Gerichtshof kann Strafen verhängen und seine Urteile sind für die

Mitgliedstaaten und die Organe der EU bindend.

Vertretung der EU auf internationaler Ebene

Die Europäische Kommission vertritt die EU-Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie

der Welthandelsorganisation.

Außerdem handelt die Kommission im Namen der EU internationale Verträge aus. Ein

Beispiel dafür ist das Abkommen von Cotonou, in dem die Hilfs- und Handelspartnerschaft

zwischen der EU und den Entwicklungsländern Afrikas, des karibischen Raums und des

Pazifischen Ozeans festgelegt ist.

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6. Der Europäische Rechnungshof (kurz EuRH)Autorin: Cristina Ungureanu

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist einer der Organen der Europäischen Union. Es

wurde 1975 errichtet, mit Sitzung in Luxemburg.

Das Hauptziel des Instituts ist, die Legitimität und die Ordnungsmäßigkeit der Ein-und

Ausstiege aus der Europäischen Union zu prüfen und die Überwachung der Wirtschaftlichkeit

der Haushaltsführung der EU-Haushalt.

Zusammensetzung

Der EuRH handelt als Kollegialorgan aus 28 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je

Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments

für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Am Ende der Amtszeit, können sie

wiedergewählt werden. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen

Präsidenten, wobei ebenfalls die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Der derzeitige

Präsident ist Vítor Manuel DA SILVA CALDEIRA aus Portugal. Das rumänische Mitglied ist

George Pufan, der in der IVen Kammer arbeitet.

Der EuRH besteht aus fünf Kammern, denen die Mitglieder und die Prüfer zugwiesen

werden. Die Mitglieder jeder Kammer wählen einen Doyen für eine Amtszeit von zwei

Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

Die Vier Kammern sind für die Prüfung der verschiedenen EU-Ausgabenbereiche sowie

für die Einnahmen zuständig, eine horizontale Kammer - die CEAD-Kammer (Koordinierung,

Evaluierung, Qualitätssicherung und Entwicklung) - nimmt die Aufgaben der Koordinierung,

Evaluierung, Qualitätssicherung und Entwicklung wahr.

Jede Kammer hat zwei Zuständigkeitsbereiche:

- Annahme von Sonderberichten, besonderen Jahresberichten und Stellungnahmen;

- Ausarbeitung der Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen

Entwicklungsfonds zur Annahme durch das Kollegium.

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Das gesamte Kollegium der 28 Mitglieder tritt ungefähr zweimal monatlich zusammen, um

Dokumente wie die wichtigsten jährlichen Veröffentlichungen des EuRH (die Jahresberichte

zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds) zu erörtern

und anzunehmen.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus den Doyens der Kammern und dem Präsidenten

des EuRH zusammen. Er befasst sich mit allen Verwaltungsangelegenheiten und Beschlüssen

zu Kommunikations- und strategischen Fragen.

Welche Aufgaben hat der Europäische Rechnungshof?

Eine der Hauptaufgaben des Rechnungshofes besteht darin, dem Europäischen Parlament

und dem Rat einen jährlichen Bericht über das vorherige Haushaltsjahr vorzulegen (die

„Jährliche Entlastung“). Das Parlament prüft den Bericht des Rechnungshofes eingehend,

bevor es darüber entscheidet, ob es die Art der Verwendung der Haushaltsmittel durch die

Kommission billigt.

Der Rechnungshof muss außerdem eine Stellungnahme zu EU-Finanzvorschriften und zu

Vorschlägen für EU-Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung abgeben.

Die Rechnungsprüfer führen häufig Prüfbesuche bei anderen Organen der EU, in den

Mitgliedstaaten und in allen anderen Ländern durch, die von der EU Hilfe erhalten. Die

Arbeit des Rechnungshofes betrifft zwar in erster Linie Mittel, für die die Kommission

verantwortlich ist, in der Praxis werden aber 80 % dieser Einnahmen und Ausgaben von

nationalen Behörden verwaltet.

Bibliographie

http://www.eca.europa.eu

http://www.eca.europa.eu/de/Pages/OrganisationCha

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7. Die Euro-Währung als Teil des Binnenmarktes Ana-Maria Neacșu

Die Geschichte der EU

1951 unterzeichneten Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die

Niederlande einen Vertrag um ihre Kohle und Stahl-Industrie so eng beieinander zu binden,

dass sie nie wieder Krieg gegeneinander führen könnten.

1957 unterzeichneten diese sechs Länder den Vertrag von Rom, indem sie die Europäische

Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später die Europäische Union) mit ihrem „gemeinsamen

Markt“ schaffen.

1968 beseitigte die EWG alle Kontingente und Tarife – Aufgaben auf eingeführte Waren –

vom Warenhandel innerhalb der Region. Es blieben jedoch nichttarifärer Handelshemmnisse

– wie z.B. die Unterschiede zwischen der Sicherheit und den Verpackungsanforderungen der

Mitgliedstaaten oder zwischen den nationalen Verwaltungsverfahren. Diese Unterschiede

verhindern in der Praxis, dass die Hersteller die gleichen Waren in ganz Europa bringen.

Anfang 1980 wurden die Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen Marktes

praktisch angehalten. Der Hauptgrund dafür ist einfach: die zunehmenden

wettbewerbsunfähigen Volkswirtschaften Europas sind zu streng und fragmentiert und die

europäischen Länder erreichen nicht die einstimmigen notwendigen Vereinbarungen um die

Situation zu ändern.

1985 veröffentlichte die Europäische Kommission einen umfassenden Entwurf für eine

Gemeinschaft der fragmentierten nationalen Märkte zur Erstellung eines wirklich grenzfreien

Binnenmarktes bis Ende 1992.

1986 trat die EU die einheitliche Europäische Akte bei. Dadurch kann für bestimmte

Beschlüsse die Mehrheit im Ministerrat getroffen werden. Diese Sache ist für die

Besprechung der Frist 1992 entscheidend.

1986 – 1992 nahm die EU fast 280 separate Gesetze um den Binnenmarkt zu vollenden. In

vielen Bereichen wurden die 12 nationalen Vorschriften (es gaben nur 12 Mitglieder dann)

ersetzt durch eine gemeinsame europäische Regel, was die Komplikationen und Kosten für

jedes Unternehmen verringerte. In anderen Bereichen, um neue Rechtsvorschriften zu

erlassen zu vermeiden, stimmen die Mitgliedstaaten einfach zu den Gesetzen und den

technischen Normen zu.

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1993 ist der Binnenmarkt geboren.

1993-heute hilft der Binnenmarkt, Barrieren herunterzubringen, Arbeitsplätze zu schaffen und

allgemeinen Wohlstand in der EU zu erhöhen.

I. Die Eurozone

Der Euro ist die Einheitswährung, der 17 aus der 27 Mitgliedstaaten ab 1999 beizutreten

entschlossen haben. Die Eurogeldscheine und Euromünzer sind im Umlauf seit 2002. Jeder

aus der neuen Mitgliedstaaten der EU soll der Einheitswährung beitreten sobald als er alle

Ansprüchen befriedigt. Eigentlich sollten alle EU-Länder in der Zukunft dem Euro beitreten.

Der Euro enthält wichtige Vorteile für die europäischen Konsumenten:

Die Reisenden werden von den Kosten und Belästigungen des Währungsumtausches

geschützt.

Die Konsumenten können direkt die Preise aus verschiedenen Ländern vergleichen.

Die Preise bleiben konstant dank der Zentralen Europäischen Bank, deren Aufgabe es

ist, diese Stabilität beizubehalten.

Darüber hinaus ist der Euro neben den US-Dollar zu einer Hauptwährungsreserve

geworden. Während der 2008 finanziellen Krise hat die Einheitswährung die Länder

aus der Eurozone gegen die konkurrenzfähigen Abwertung und die

Spekulationsangriffe geschützt.

Dennoch gefährden die strukturellen Defizite aus einigen Wirtschaften der Mitgliedstaaten

der Eurowährung durch spekulative Handlungen. Um diese Gefahr abzuwenden, haben die

EU-Institutionen und die damals 27 Mitgliedstaaten am 9. Mai 2010 einen 750 Milliarden

Euro finanziellen Stabilisierungsmechanismus zu gründen entschlossen. Eine wesentliche

Sache, worauf man aufmerksam sein muss, ist eine engere Koordinierung und eine höhere

wirtschaftliche Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die der Koordinierung ihren

Haushalte und der Verringerung ihren haushaltsmäßigen Defizite stimmen.

1971 haben die Vereinigten Staaten von Amerika entschlossen, die feste Parität zwischen

dem Dollar und den offiziellen Preisen des Goldes – die eigentlich die weltliche

Währungsstabilität nach dem Zweiten Weltkrieg sicherte – zu entfernen. So hörte der feste

Währungskurs auf. Die Gouverneure der Zentralen Banken aus der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft haben beschlossen, die Kursschwankungen zwischen ihren eigenen

Währungen um 2.25% zu verringern, indem sie das Europäische Währungssystem (EWS) –

das ab März 1979 funktioniert – geschaffen hatten.

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Während der europäischen Ratsversammlung in Madrid im Juni 1989, haben die Führer

der Europäischen Union einen Drei-Phasen-Plan für eine Europäische Währungsunion

übergenommen.

Die erste Phase, die am 1. Juni 1990 anfängt, enthält:

Totale Freiheit des Geldumlaufs durch die Union (die Erlöschung der

Geldwechselkontrolle).

Die Erhöhung der strukturellen Geldanlagen um die Differenzen zwischen den

europäischen Regionen zu vermindern.

Die wirtschaftliche Konvergenz durch die Aufsicht der wirtschaftlichen Strategie der

Mitgliedstaaten.

Die zweite Phase, die am1. Januar 1994 beginnt, enthält:

Die Gründung des Europäischen Währungsinstituts in Frankfurt (EWI) besteht aus den

Gouverneuren der Zentralen Banken aus der EU Mitgliedstaaten.

Die Erhaltung der Unabhängigkeit von zentralen Nationalbanken vor der

Regierungskontrolle.

Das Regeln von Haushaltsdefiziten.

Die Geburt der Euro-Währung ist die dritte Phase. Zwischen dem 1. Januar 1999 und dem

1. Januar 2002 wurde der Euro allmählich introduziert als gemeine Währung der

Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,

Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien und die Niederlande). Das EWI wurde von der

Europäischen Zentralbank ersetzt und galt als verantwortlich für die Währungspolitik, die

durch die neue Währung definiert und eingesetzt wurde.

Drei Staaten (Dänemark, Schweden und Großbritannien) haben aus technischen und

politischen Gründen entschlossen, dem Euro nicht beizutreten. Slowenien hat der Eurozone

2007 beigetreten, danach Zypern und Malta 2008, die Slowakei 2009, Estland 2011 und

Lettland 2014.

Die Eurozone besteht also aus 18 EU Mitgliedstaaten und jeder der neuen Mitgliedstaaten

wird dazu beitreten, wann dieser die wesentlichen Kriterien erfüllt.

Um der Eurozone beizutreten, muss jedes EU-Mitglied folgende fünf Kriterien erfüllen:

Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über

derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

Finanzlage der öffentlichen Hand:

Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60% des Bruttoinlandsprodukts betragen

Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts betragen

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Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am

Wechselkursmechanismus teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in

einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15%) vom Eurokurs abweichen; bei größeren

Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.

Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2%

über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

Im Juni 1997 hat der Europäische Rat in Amsterdam dem Stabilitäts- und Wachstumspakt

beigetreten. Dieser war ein dauerhaftes Engagement für die haushaltsmäßige Stabilität und

erlaubt die finanzielle Bestrafung eines Eurozone-Mitgliedstaates, der sich zu einem

haushaltmäßigen Defizit höher als 3% aus dem BIP exponiert. Weil der Pakt als zu streng

galt, wurde er im März 2005 geändert.

Die Euro-Gruppe besteht aus den Wirtschaftsministern der Eurozone-Mitglieder. Sie

treffen sich, um die wirtschaftliche Politik zu kontrollieren und die haushaltsmäßige und

finanzielle Politik ihrer eigenen Staaten zu überwachen. Darüber hinaus repräsentiert die

Euro-Gruppe die Eurointeressen bei den internationalen Foren.

Der Lissabon-Vertrag gibt der Euro-Gruppe einen offiziellen Status. Im Januar 2010 wurde

der Luxemburger Ministerpräsident als Präsident der Euro-Gruppe für zweieinhalb Jahre

wiedergewählt.

Die finanzielle Krise 2008 bedeutete eine ernste Steigerung der öffentlichen Schuld in den

meisten Mitgliedstaaten. Der Euro hat aber die verletzbaren Wirtschaften gegen die

Abwertung geschützt, als sie von den Krisenkonsequenzen und Spekulationsanschlägen

gedroht wurden.

Wegen der hohen Staatsschulden einiger Euro-Staaten 2009 – 2010 haben die

Mitgliedstaaten beim Vorschlag der Europäischen Kommission einen temporären

Mechanismus geschaffen, um den Eurozone-Staaten zur finanziellen Stabilität zu helfen. Der

Europäische Stabilisierungsmechanismus bestand aus Krediten über 750 Milliarden Euro.

Gleichzeitig begonnen die EU-Staaten und Institutionen den Lissabon-Vertrag zu treffen, um

die wirtschaftliche Festigung der EU zu unterstützen. 2011 wurde diese Kooperation in dem

Euro-Plus-Pakt hinzugefügt und es wurde ein permanenter Fund dafür geschaffen.

Bibliographie

Fontaine, Pascal – 12 Lecții despre Europa, Luxemburg, Oficiul pentru Publicații, 2010

www.eurozone.europa.eu

www.ec.europa.eu

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https://www.youtube.com/watch?v=iosjfkWjBTw

https://www.youtube.com/watch?v=HpIsZL5FJVs