d 14667 softshell-jacke tewi 29 - dersicherheitsdienst.de · 1 3 2012 editorial vom 25. bis zum 28....

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D 14667 Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg BDSW: Partner für Technik Ausgabe 3 | 2012 64. Jahrgang Mit Beilage: Broschüre „111 Tätig- keiten in der Sicherheitswirtschaft“ Kooperation mit dem Fraunhofer IOSB S. 4 Alarmübertragung S. 6 Who-is-Who der Sicherheitsdienstleister S. 16 Gespräch mit General a. D. Ulrich K. Wegener S. 30 BDSW-Delegation in China S. 70

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3 | 2012

EDITORIAL

Vom 25. bis zum 28. september findet in Essen zum 20. Mal die „security“ statt. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gratuliert der Messe Essen zu diesem besonderen Jubiläum. Seit Beginn ist der Verband im Messebeirat vertreten. Ich freue mich, dass ich als stellvertretender Vorsitzender des Messebeirats seit vielen Jahren die Interessen der Sicherheitsdienstleister in diesem Gremium vertreten darf.

Der BDSW wird in diesem Jahr erneut in Halle 4 mit einem Stand vertreten sein. Unsere Fachausschüsse Aviation, Ausbildung und Technik werden über ihre umfassenden Aktivitäten berichten. Außerdem ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wie bereits 2010 mit einem Fahrsimulator ebenso auf unserem Stand vertreten wie o2 und die Deutsche Universität für Weiterbildung (DUW). Als besonderes Highlight wird das Fraunhofer IOSB seinen digitalen Lagetisch präsentieren.

Erstmals wird auf unsere Initiative hin am Dienstag, den 25. September 2012, ein Tag der Aus- und Wei-terbildung durchgeführt. Dadurch soll die Bedeutung der Qualifizierung für die Sicherheitswirtschaft beson-ders hervorgehoben werden. Auszubildenden in der Sicherheitswirtschaft wird die Möglichkeit gegeben, sich umfassende Informationen über ihr künftiges Arbeitsgebiet zu verschaffen und Kontakte zu knüpfen. Die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung hat die Bundesforschungsministerin, Frau Dr. Annette Schavan übernommen.

Mit diesem Programm schaffen wir eine attraktive Präsentationsplattform für unsere Mitgliedsunterneh-men. Ich würde mich freuen, Sie persönlich auf unserem Stand 214 in Halle 4 begrüßen zu dürfen.

Ihr

Wolfgang WaschulewskiPräsident BDSW / stv. Vorsitzender Messebeirat security essen

Vorstand und GeschäftsführunG der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) gratulieren der security essen, Weltmesse für Sicherheit und Brandschutz, die zum 20. Mal in der letzten Septemberwoche in Essen stattfindet. Die BDGW unterstützt wie unser Schwesterverband BDSW seit Beginn die Messe Essen im Messebeirat. Wir werden dabei vom stellvertretenden Vorsitzenden, Friedrich P. Kötter, vertreten.

Zum ersten Mal wird es nach 40 Jahren keinen Gemeinschaftsstand von BDSW und BDGW geben. Wir präsentieren uns erstmals mit unseren Mitgliedsunternehmen ALVARA GmbH, Brink´s Deutschland GmbH, Giesecke & Devrient GmbH, it kompetenz GmbH, JMS Sicherungssysteme, NGZ Geldzählmaschinengesell-schaft mbH und Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH auf unserem Gemeinschaftsstand in Halle 4.

Von den 43 ordentlichen und 35 außerordentlichen Mitgliedsunternehmen sind insgesamt fast 20 Unter-nehmen auf der security essen 2012 vertreten. Das zeigt, dass die security für die Wertdienstleister und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen ein besonders attraktiver Messestandort ist. Natürlich sind dort, wie in den vergangenen 40 Jahren, die führenden Hersteller von gepanzerten Spezialtransportfahrzeu-gen vertreten. Geldbearbeitungsmaschinen, Verpackungsmaschinen, Transportsicherungssysteme, Tresore und auch IT-Systeme, die einen lückenlosen Verlauf des Geldes dokumentieren, unterstützen unsere Mit-gliedsunternehmen bei ihrer täglichen Arbeit. Auf der security soll ein kleiner Ausschnitt aus dieser Tätigkeit gezeigt werden.Ich würde mich freuen, Sie persönlich auf dem BDGW-Gemeinschaftsstand 216 in Halle 4 begrüßen zu dürfen.

Ihr

Michael MewesVorsitzender BDGW

security essen 2012

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3 | 2012

Inhalt

Editorial 1

Wolfgang Waschulewski / Michael Mewes: security essen 2012 1

Co-Editorial 3

Wolfgang Wüst: Mensch & Technik für Sicherheit 3

Technik 4

Gast-Editorial: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Beyerer und Dr. Andreas Meissner 4

Wolfgang Wüst: Die Neuerfindung der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) 6

Kleine Flugroboter in der Sicherheitstechnik: Möglichkeiten und Grenzen 12

Who-is-Who der Sicherheitsdienstleister 16

Wirtschaft und Politik 30

Dr. Harald Olschok im Gespräch mit General a. D. Ulrich K. Wegener 30

Manfred Buhl: Nachhaltigkeit in der Sicherheitswirtschaft 33

Ein Jahr Mindestlohn - Private Sicherheitsdienstleister ziehen positive Bilanz 36

Sicherheitsdienstleistungen – Die Normungslandschaft verändert sich 37

Ass. jur. Martin Hildebrandt: Änderungen bei der Berechnung der Rundfunkgebühren ab 2013 38

1. Gemeinsame Bayerische Sicherheitstage des BDSW und des BVSW in München 39

Dr. Berthold Stoppelkamp: BDSW-Hauptstadtbüro: Veränderungsprozesse vor Ort mitgestalten 39

Heiner Jerofsky im Gespräch mit Dr. Harald Olschok 42

Vergaberecht 46

Rechtsanwalt Alexander Nette: Tariflohnvorgaben auf Basis DIN 77200 (Stufe 3) zulässig? 46

Europa 48

Ass. jur. Martin Hildebrandt: CNAPS: Nationaler Rat für private Sicherheit in Frankreich 48

Ass. jur. Martin Hildebrandt: Neues aus Europa 49

Arbeit und Soziales 50

Rechtsanwältin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze 50

Rechtsanwältin Dr. Isabel Niedergöker: Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen in NRW 52

Büchermarkt 54

Namen und Nachrichten 55

BDSW Intern 66

Präsidium BDSW und Vorstand BDGW 66

Landesgruppenvorsitzende des BDSW 67

Aus den Fachausschüssen 68

Tanja Staubach: BDSW-Delegation im Land der aufgehenden Sonne 70

Magdalena Kalus: Aarcon auf den Spuren der Qin-Dynastie 72

Termine 74

Sicherheit von A-Z 75

Impressum 79

Das Letzte 80

Oliver Arning: 10 Jahre private-behördliche Sicherheits- kooperation in der Freien und Hansestadt Hamburg 80

Titelbild

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Beilagen

Bitte beachten Sie die beigelegte Broschüre „111 Tätigkeiten in der Sicherheitswirtschaft“ und das Ausstellerverzeichnis der Mitglieds-unternehmen von BDSW und BDGW anlässlich der security essen 2012.

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WolfGanG Wüst ist Vorsitzender des Fachausschuss Technik im BDSW und Geschäftsführer der BSG-Wüst GmbH Gesellschaft für Sicherheit, Frankfurt.

Mensch & Technik für SicherheitGemeinsam dynamisch entwickeln

Von Wolfgang Wüst

im security-Jahr 2012 formuliert die Technik-Sparte des BDSW ein klares Bekennt-nis zu höherer Qualität, zu mehr Transparenz und zukunftsfähiger Sicherheitsforschung. Und dem Bekenntnis folgen Taten. Die Einfüh-rung der strengen europäischen Normen für Alarmempfangsstellen wird systematisch ge-fördert. Das Gefahren-Management-System in unseren Leitstellen ist dabei als Dreh- und Angelpunkt identifiziert. Gemeinsam mit dem VdS entstand in den vergangenen Mona-ten unter Hochdruck und unter der Mitwir-kung der Fachleute eine Richtlinie 3534 für Gefahren-Management-Systeme. Deren Ker-nelement ist eine transparente Datenbank-Struktur, die alle relevanten Handlungs- und Entscheidungsabläufe in unseren Leitstellen manipulationsgeschützt dokumentiert und darüber hinaus für Sicherheitsketten, die letztlich für die Intervention erforderlich sind, die notwendigen Schnittstellen bereitstellt.

Die technologische Dynamik und die neu-en Normen erzwingen ein Umdenken bei der Ausbildung der NSL-Fachkräfte. Zur Zeit be-schäftigen sich Fachgremien intensiv mit die-sem Projekt. Der Alarmempfang wird zuneh-mend als IT-Aufgabe gesehen, während der Alarm- und Interventionsdienst eine taktische Aufgabe bleiben wird. Beides sicher, effizient, transparent und nachvollziehbar zu organi-sieren und dabei die zunehmende Gefährdung des eingesetzten Personals zu berücksichti-gen, wird zu einem organisatorischen Kraft-akt, der an vielen Einzelpositionen weitere In-tegrationen, neue Technologien und natürlich weitere Ausbildung erfordert.

Mit dem am 3. Mai 2012 mit Fraunhofer IOSB abgeschlossenen Kooperations- und Forschungsvertrag geht der BDSW ganz neue Wege und erschließt seinen Mitglie-dern eine Welt der Forschung und Innovati-on, die für die Branche bislang eher schwer zugänglich war. Das Fraunhofer IOSB, unter Leitung von Prof. Jürgen Beyerer, ist ein re-nommiertes, hochangesehenes Institut mit den Forschungsschwerpunkten Video-Analy-se, Systemintegration, Sensorik-Plattformen und Informationsdarstellung. Das Fraunhofer IOSB und der BDSW versprechen sich von dieser gemeinsamen Ausrichtung vielfältige Synergieeffekte. Die Verbesserung der Alarm-verifikation wird zu einem der spannendsten Vorhaben, das in den kommenden Jahren gemeinsam aufgearbeitet werden wird. Wie werden unterschiedlichste Datenquellen zu einem (Alarm-)Ereignis, auch aus offenen Quellen, systematisch zu einem konsistenten Lagebild zusammengeführt? Wie kann der Einsatzleiter bei seiner schwierigen Entschei-dungsfindung wirksam unterstützt werden? Wie werden vorgeklärte Lagen den Gefahren-abwehrbehörden übermittelt – und zwar so, dass deren Kräfte daraus ebenfalls die rich-tigen Schlüsse ziehen? Welche Technologien setzen unsere Interventionskräfte künftig ein, um einerseits ihren Eigenschutz zu op-timieren und andererseits zu schnellen und fehlerfreien Erkenntnissen zu gelangen? Sind es Microdrohnen, Mann-Kameras, Robotik, akustische Deskriptoren, Ortungstechniken oder, oder...? Auch der komplexe Bereich der Veranstaltungssicherheit, den die Innenmini-

sterkonferenz neu regulieren will, steht auf der Tagesordnung. In mobilen Leitständen werden Veranstaltungsinformationen zu-sammengeführt und so dargestellt, dass eine professionelle Führung der Veranstaltungs-sicherheit jederzeit gewährleistet sein wird. Dazu sind teilweise ganz neue Technologien und Darstellungen notwendig.

Ja, das Jahr 2012 ist für die Technik-Sparte des BDSW eine augenfällige Zäsur. Ich lade alle Mitglieder ganz herzlich dazu ein, an der Entwicklung unserer Zukunft im Sinne eines sicheren Miteinanders teilzuhaben.

Ihr Wolfgang Wüst

CO-EDITORIAL

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GAST-EDITORIAL TEChNIk

Gast-Editorial

Von Prof. Dr.-Ing. Jürgen Beyerer und Dr. Andreas Meissner

prof. dr.-inG. JürGen beyerer ist Institutsleiter des Fraunhofer IOSB und in Personalunion Inhaber des Lehr-stuhls „Interaktive Echtzeitsysteme“ am KIT.

dr. andreas meissner ist als Entwickler und Koordinator des Ge-schäftsfelder Zivile Sicherheit für das Fraunhofer IOSB tätig..

SicherheitsforschungIm vergangenen Jahrzehnt wurde durch

neue deutsche und europäische Förderpro-gramme der Begriff der „Sicherheitsforschung“ geprägt und in die öffentliche Wahrnehmung gebracht. Mit dem Ziel, das Leben in unserer Gesellschaft in einem weiten Verständnis sicherer zu machen, arbeiten dabei Ingenieur-, Rechts- und Sozialwissenschaftler gemeinsam an grundlegender Ursachenforschung bis hin zu spezifischen Technologien, mit denen Men-schen und Objekte vor Natur- und menschen-gemachten Gefahren geschützt werden sollen. Die englische Fassung des Begriffs „Security Research“ bedeutet, dass vielfach der Schutz vor absichtlich herbeigeführten Gefahren im Vordergrund steht. Neue Technologien sichern etwa Liegenschaften vor unbefugtem Zutritt oder tragen über eine intelligente Videoanalyse dazu bei, dass Gefahren so früh erkannt wer-den, dass ein Eingreifen noch möglich ist.

Fraunhofer als PartnerDie Fraunhofer-Gesellschaft ist europaweit

einer der wichtigsten Akteure in der Sicher-heitsforschung, sowohl im Rahmen öffent-lich geförderter Verbundprojekte als auch in der direkten Zusammenarbeit mit Unterneh-men. Sie ist überall da präsent, wo aus neuen Technologie Produktinnovationen entstehen. Im Fraunhofer-Verbund Verteidigungs- und Sicherheitsforschung, kurz VVS, haben sich Institute mit einem breiten Kompetenzange-bot zusammengeschlossen, das auf jahrzehn-telanger Erfahrung in diesem Forschungsfeld basiert.

Das Fraunhofer IOSBDas Fraunhofer-Institut für Optronik, Sys-

temtechnik und Bildauswertung IOSB mit

seinen mehr als 400 Mitarbeitern deckt dabei die ganze Kette von der Datenbeschaffung mittels Sensoren über die automatisierte Auswertung bis hin zur Entscheidungsunter-stützung für diejenigen ab, die z. B. in Sicher-heitsleitwarten mit Hilfe intelligenter Video-überwachungssysteme komplexe Situationen beherrschen müssen. Besonders wichtig ist dem IOSB hier die Berücksichtigung aller Persönlichkeitsrechte des Menschen, um ihn trotz der Schutzaufgabe vor der Gefahr des „Ausspionierens“ zu beschützen. Dazu gehört ein transparent und interaktiv gestalteter In-formationsaustausch.

Forschen für die Praxis Die praxisnahe Forschung ist uns ein be-

sonderes Anliegen. Als der BDSW Ende 2011 auf uns zuging mit dem Vorschlag, eine stra-tegische Partnerschaft zu gründen, lagen die daraus erwachsenden Vorteile für beide Sei-ten klar auf der Hand: Dem BDSW und sei-nen Mitgliedsunternehmen erschließt sich der Zugang zu Technologie-Know-how und damit die Chance, komplexe Anforderungen der eigenen Kunden mit höherer Effizienz zu begegnen als dies der Wettbewerb kann. Dem IOSB erlaubt die Zusammenarbeit, ein Ohr an den Bedarfen zu haben und neue Partner zu finden für den Transfer der Forschungsergeb-nisse in Praxislösungen.

Der Erfolg jedes Fraunhofer-Instituts misst sich an der Qualität der Umsetzung von Forschungsprojekten mit der Wirt-schaft. Zu den Leistungen im Rahmen des Kooperationsvertrages gehört z. B. die Teilnahme von IOSB-Wissenschaftlern an BDSW-Arbeitskreis-Sitzungen, die ihnen einen Technologieausblick erlauben. Um-gekehrt nehmen sie auch neue Anregungen

mit zurück ins Institut. Wenn wir gemein-sam auf Messen und Kongressen – in 2012 etwa der Security Messe in Essen und der internationalen Sicherheitsforschungs-Konferenz Future Security in Bonn - auftre-ten, erschließen sich beiden Parteien neue Kontakt- und Projektchancen.

Gemeinsam noch stärker seinWenn bei dem jährlichen sicherheitswis-

senschaftlichen Kolloquium ein Teilnehmer-kreis aus Sicherheitsdienstleistern, Technolo-gieunternehmen, Errichtern, Anwendern und Wissenschaftlern zusammentrifft, erwarten wir einen ergiebigen Fachdiskurs zu aktuellen Fragestellungen und gleichzeitig eine beson-dere Sichtbarkeit in der Branche. Beginnen soll diese Reihe im November 2012 mit dem geplanten Leitthema „Veranstaltungs-Sicherheit“. Kurz, die Kooperation soll dazu beitragen, dass nach Technologiepartnern suchende Unternehmen der Sicherheitswirt-schaft vom Know-how des Fraunhofer IOSB profitieren und dies in Projekte umsetzen. So entsteht auf beiden Seiten eine Win-Win-Situation.

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Im Fokus der GesellschaftAls drittes „Win“ lässt sich hinzufügen, dass

wir gemeinsam aus der Synergie der Koope-ration heraus einen Beitrag zur Sicherheit unserer Gesellschaft leisten können. Moder-ne IT-Systeme und Sensoren helfen, die In-formationsfluten zu strukturieren, zu filtern und übersichtlich aufzubereiten, wenn etwa ein Zentralist in der Notrufleitstelle in einer konkreten Situation dank neuer Technologien besser entscheiden kann. Oder wenn sich die Menschen im Stadion oder auf Großveran-staltungen ein Stück sicherer fühlen können.

Auch in diesem Sinne bin ich gemeinsam mit meinen Mitarbeitern zuversichtlich, mit der neuen BDSW-IOSB-Kooperation Wegwei-sendes umsetzen zu können.

Ihr Prof. Dr.-Ing. Jürgen Beyerer und Dr. Andreas Meissner

GAST-EDITORIAL TEChNIk

Prof. Dr.-Ing. Jürgen Beyerer Dr. Andreas Meissner

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Die Neuerfindung der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)

Von Wolfgang Wüst

die Welt um uns herum ändert sich mit einer atemberaubenden Geschwin-digkeit. So hat beispielsweise ein innovativer amerikanischer Computerhersteller mit sei-nen Produkten innerhalb weniger Jahre den gesamten Markt für mobile Telefone und Tablet-PC’s umgekrempelt und neu verteilt. Mobiltelefon-Hersteller, die wir vor drei Jah-ren noch für unangreifbare Weltunternehmen hielten, gehen in die Bedeutungslosigkeit. Apps bestimmen zunehmend unseren Alltag und nutzen dafür äußerst geschickt das Inter-net. Immer neue Geschäftsmodelle entstehen und andere verschwinden sang- und klanglos.

Das private Sicherheitsgewerbe gehört seit 111 Jahren zum Straßenbild unserer Gesell-schaft. In dieser Zeit hat sich viel getan. Bis-her konnte die Branche sehr gut mit der dyna-mischen Entwicklung der Technologien leben und hat stets aufs Neue bewiesen, dass sie in-novative Gedanken aufnehmen und umsetzen kann. Mit der rasanten Erfolgsgeschichte der IP-Kommunikation scheinen aber zunehmend mittelständisch geprägte Sicherheitsdienst-leister an ihre Grenzen zu gelangen.

Schließlich suggeriert das Internet der na-türliche Feind jeder Sicherheitsphilosophie zu sein. Politische Grabenkämpfe untermauern dieses Statement ständig aufs Neue. Vorbei ist die Zeit, in der verlässliche Verbindungen möglich waren. Künftig werden IP-nutzende Übertragungssysteme mit hohen Anforde-rungen an deren Informations- und Substi-tutionssicherheit den Markt bestimmen. Und es wird aus Verfügbarkeitsgründen Mehrwege (Pfade) erforderlich. In den Alarmempfangs-stellen (AES) muss Technologie eingesetzt werden, die diese in logischer Abhängigkeit genutzten Mehrwege-Übertragungen auch sachgerecht überwachen kann und die ein-gehenden Meldungen über die unterschied-

lichen Wege zueinander ins richtige Verhältnis setzt. Ob es um das Messen von Übertra-gungsgeschwindigkeiten, das Erfassen un-terschiedlicher Testruf-Frequenzen oder die Auswertung abhängig veränderter Testruf-Frequenzen, wenn einer der vorgesehenen Übertragungswege ausfällt, geht: Die neuen Anforderungen aus der DIN EN 50136-1:2012 sind enorm. Besonders in den interessanten leistungsfähigen Übertragungskategorien, die bei den entsprechend gefährdeten Schutzob-jekten zum Einsatz kommen müssen.

Es ist relativ unstrittig, dass diese Rahmen-bedingungen, auch jene, die von der Reihe der Normen DIN EN 50518 gesetzt werden, dabei sind, den Markt massiv zu verändern. Es ist aber auch unstrittig, dass die ursprünglichen Aufgaben einer Notruf- und Service-Leitstelle alter Prägung sehr weit über die normativ ge-regelten Bereiche einer europäischen Alarm-empfangsstelle hinausgehen.

Gerade diese ursprünglichen Aufgaben der alten NSL gilt es, einer genaueren Betrach-tung und einer neuen Bewertung zu unterzie-hen. Gut ist es, schon in diesem Stadium klare Ziele vor Augen zu haben. 1. Die Intervention im Gefahrenfalle muss

schnell, zuverlässig und nachvollziehbar in hoher Qualität erfolgen. (Obwohl – oder gerade weil – die Intervention durch Nor-men nicht geregelt ist.)

2. Die Service-Leistungen einer NSL müssen aufgewertet und ausgeweitet werden, um am Markt auch mit neuen Geschäftsfeldern ökonomisch tragfähige Modelle anbieten zu können.

3. Betriebswirtschaftlich müssen die Ge-schäftsmodelle der neuen NSL den gege-benen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die NSL und der Interventions-dienst müssen Profit-Center werden.

Während die Gremien von CENELEC (TC79/ WG14/ WG5) in aller Konsequenz Europa neue Normen geben, hat sich die AG Alarm inten-siv mit den Folgen dieser Vorgaben beschäf-tigt und die nationalen Eigenheiten unseres Marktes beleuchtet. Im Kern kommen deren Experten einhellig zu folgenden Aussagen:

1. Die Sicherheitskette endet nicht mit der AES, im Gegenteil, praktisch beginnt sie dort.

2. Das nachgeschaltete Gefahren-Manage-ment-System (GMS) wird Dreh- und An-gelpunkt jedes neuen Geschäftsmodells.

3. Ein eingebundenes Einsatz-Leitsystem (ELS) muss die komplexer werdenden Aufgaben des Interventionsdienstes unterstützen und dokumentieren.

4. Die normativen Aufgaben der AES sind praktisch reine EDV-Aufgaben und lassen sich dorthin auslagern.

5. Die Nähe zum Kunden und damit eine de-zentrale Struktur der Sicherheitskette ist zwingend erforderlich und wird vor allem von unseren Kunden und deren Versicher-ern erwartet.

6. Zur Unterstützung unternehmensübergrei-fender Kooperation sind definierte Schnitt-stellen im ELS/ GMS erforderlich (auch in der Zusammenarbeit mit Polizei und Feuer-wehr), die letztlich die Effizienz der gesam-ten Kette steigern werden.

WolfGanG Wüst ist Vorsitzender Fachausschuss Technik des Bundes-verbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und Geschäftsführer der BSG-Wüst GmbH Gesellschaft für Sicherheit, Frankfurt.

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Um diese Ziele und Kernaussagen nun in konkrete Anforderungsprofile zu überführen, wird es künftig mehrere ganz neue Richt-linien-Papiere geben, die gemeinsam eine Sicherheitskette definieren, beginnend beim Kunden im Schutzobjekt, bei seiner Gefah-renmeldeanlage, über seine Übertragungsein-richtung, dem Netz / den Netzen, in die Über-tragungszentrale der AES hinein, über deren Bedien- und Anzeigeeinrichtungen und deren GMS / ELS, weiter zur Alarmdienstbearbeitung bis hin zum Interventionsdienst und zur In-terventionskraft, die schließlich am Schutz-objekt persönlich tätig wird. Hier schließt sich die Sicherheitskette wieder. Nachfolgendes Schaubild soll die Systematik übersichtlich darstellen:

Die Sicherheitskette mit definierten Schnittstellen

(Quelle: AG Alarm)

Die AES wird im Sinne dieser Denkweise als Alarmprovider bezeichnet, der als reine IT-Komponente ausgeführt sein kann. Operativ und taktisch geschieht dort mit einer Alarm-meldung fast gar nichts. Sie wird entgegen-genommen, dokumentiert, vorbewertet und dann dem Alarmdienst über die S6-Schnitt-stelle weitergereicht. Die S6-Schnittstelle, ba-

sierend auf einem vom BHE ausgearbeiteten Schnittstellenpapier, -technisch übrigens identisch mit der S5-Behördenschnittstelle, kann zwei komplett unterschiedliche Aus-prägungen haben, die davon abhängig sind, wie die IT in der Sicherheitskette strukturell aufgebaut ist. Wird in der Sicherheitskette ein einheitliches GMS benutzt, werden es im

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Wesentlichen Server-Client-Lösungen sein, kommen unterschiedliche GMS-e zum Einsatz, dann wird es ein modifiziertes VdS 2465-Proto-koll, ergänzt mit aufgesetzten Nutzdaten in einem XML-Frame sein, was dann allerdings eingeschränkte, aber allenthalben ausreichende Funktionalitäten haben wird. Diese grundsätzliche Auswahl ist natür-lich auch für alle nachfolgenden Schnittstellen bis hin zur Interventi-onskraft gültig und definiert letztlich die gesamte Leistungsfähigkeit der Kette. Ziel ist es, mit intelligenten WorkFlows eine systematisierte Meldungsbearbeitung mit hohem Sicherheitsanspruch und hoher Effi-zienz zu etablieren und dabei ein Höchstmaß an Verantwortlichkeiten beim Alarm- und Interventionsdienst einzuordnen und wirklich nur die normativ geregelten Aufgaben von der AES ausführen zu lassen.

Um dies zu erreichen, werden die nachfolgenden Richtlinien noch in diesem Jahr dem Markt zur Verfügung stehen: 1. VdS 3137: Verfahren für die Zertifizierung DIN EN 50518-konformer

AES. (Diese Richtlinie steht auf der VdS-Homepage zum kostenlosen Download bereits zur Verfügung.)

2. VdS 3138: Verfahren für die Anerkennung von NSL (neu).3. VdS 3534: Anforderungen an GMS.4. BHE-Schnittstellen-Papier für die Sicherheitskette. Zur VdS 3137 soll an dieser Stelle nicht mehr viel gesagt werden. Nur so viel: Die ersten Audits im Rahmen der Zertifizierungsverfahren haben stattgefunden und die ersten normkonformen Zertifikate werden dann erteilt, wenn die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) einen Zertifi-zierer akkreditiert hat. Im Markt kursieren bereits die ersten „Zertifi-kate“. Hier sei allerdings in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, was das nationale Normungsgremium beim DKE kürzlich formuliert hat:

Für eine Alarmempfangsstelle gemäß den Normen der Reihe DIN EN 50518 ist die Anwendung aller Teile dieser Normenreihe verpflichtend. Werden die Anforderungen eines Teils oder aus einem Teil der Normen der Reihe DIN EN 50518 nicht erfüllt oder eingehalten, besteht für die Alarmempfangsstelle keine Normkonformität. Dies gilt insbesondere für die Anforderung gemäß DIN EN 50518-3, Abschnitt 6. Hier wird zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen gemäß den Normen der Reihe DIN EN 50518 jährlich ein Audit durch eine nach EN 45011 oder EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Stelle (Zertifizierungsstelle) ge-

fordert, die Unterzeichner des EA MLA (europäische Kooperation für Akkreditierung) ist. Nur durch die Akkreditierung des Zertifizierungs-verfahrens für die jährliche Auditierung z. B. durch die Deutsche Ak-kreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wird die Normanforderung gemäß DIN EN 50518-3 nachweislich erfüllt. Zertifizierungen, die ohne den Nachweis einer Akkreditierung durchgeführt werden, erfüllen nicht die Anforderungen der DIN EN 50518-3.

Das macht deutlich, dass eine Zertifizierung, die dann normkonform und damit rechtssicher ist, ausnahmslos nur von einem akkreditierten Zertifizierer vorgenommen werden darf. Und das hat nachvollzieh-bare und gute Gründe, weil das einheitliche Akkreditierungsverfahren sicherstellt, dass nur fachlich qualifizierte Auditoren ans Werk gehen und die Zertifikate europaweit tatsächlich vergleichbar sind. Die Welt der DIN EN 50518 und 50136 ist komplex miteinander verwoben und die Wechselwirkungen sind nicht auf den ersten Blick erkennbar. Au-ditoren müssen sich mit diesen Themen intensiv auseinander gesetzt haben, um kompetent und sachgerecht prüfen zu können. Ferner gibt es enorme Unterschiede, ob der Zertifizierer nach DIN EN 45011 oder nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditiert ist. Die DIN EN 45011 ist eine Produktzertifizierungsnorm und in diesem Sinne strenger ausgelegt, als die globale DIN EN ISO/IEC 17020, die eine reine Inspektionsnorm darstellt. Erste Erfahrungen am Markt zeigen deutlich, dass diese Un-terschiede auch ausgenutzt werden. So wird die Wahl des Zertifizie-rers und die Wahl des Akkreditierungsverfahrens ebenfalls zu einer unternehmenspolitischen Entscheidung, die die künftige Qualität der Dienstleistung nachhaltig bestimmt. Hier bestimmt das Unternehmen eindeutig, hinter welche Qualitätsaussage es sich tatsächlich stellt.

Dreh- und Angelpunkt der Sicherheitskette einer NSL wird das GMS. In Secupedia.info findet sich eine Definition des GMS, die abgespeckt in der VdS 3534 wieder auftaucht.

Gefahren-Management-Systeme (GMS) empfangen, speichern, ver-arbeiten, zeigen an und lassen Eingaben von Meldungen und Daten verschiedener sicherheitstechnischer Systeme zu. Das GMS erlaubt auch die Steuerung sicherheitstechnischer Systeme. Dabei kann das GMS vollständig oder nur zum Teil durch das Zusammenwirken von Software-Komponenten funktionieren.

Diese Software-Komponenten arbeiten auf einem oder mehreren Rechner-Systemen mit MMI (Mensch-Maschine-Schnittstelle), wobei die Rechner selbst nicht zwingend Bestandteile des Gefahren-Manage-ment-Systems sind. Das GMS kann auch Funktionen von Alarmemp-fangseinrichtungen ausführen, deren Informationen zusammenfassen und mit anderen Informationen, z. B. Stammdaten, Alarmplandaten, verknüpfen.

Im Sinne der Sicherheitswirtschaft ist das GMS ein unterstützendes Werkzeug für die Einsatzleitung in Notruf- und/oder Service-Leitstel-len oder in Alarmempfangsstellen. Es präsentiert der Einsatzleitung zu hochaktuellen Gefahren-Meldungen, die z. B. gerade über eine Übertragungseinrichtung von einer Gefahrenmeldeanlage in die Not-ruf- und Service-Leitstelle übertragen wurden, sofort vordefinierte und der Lage angepasste Maßnahmenpläne, nach denen die Gefah-renabwehr vorgenommen wird. Ergänzt werden Gefahren-Manage-ment-Systeme oftmals durch sogenannte Einsatz-Leitsysteme, die die Ressourcenplanung, meist von Fahrzeugen und Personal, mit den aktuellen Einsatz-Notwendigkeiten verknüpfen und dafür erforder-liche Kommunikationsschnittstellen bereitstellt. Einsatz-Leitsysteme dienen der Personal-Führung im Einsatz und zur Einsatz-Dokumen-tation.

Für eine Alarmempfangsstelle gemäß den Normen der Rei-he DIN EN 50518 ist die Anwendung aller Teile dieser Normen-reihe verpflichtend. Werden die Anforderungen eines Teils oder aus einem Teil der Normen der Reihe DIN EN 50518 nicht erfüllt oder eingehalten, besteht für die Alarmempfangs-stelle keine Normkonformität. Dies gilt insbesondere für die Anforderung gemäß DIN EN 50518-3, Abschnitt 6. Hier wird zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen gemäß den Normen der Reihe DIN EN 50518 jährlich ein Audit durch eine nach EN 45011 oder EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Stelle (Zertifizierungsstelle) gefordert, die Unterzeichner des EA MLA (europäische Kooperation für Akkreditierung) ist. Nur durch die Akkreditierung des Zertifizierungsverfahrens für die jährliche Auditierung z. B. durch die Deutsche Akkreditie-rungsstelle GmbH (DAkkS) wird die Normanforderung gemäß DIN EN 50518-3 nachweislich erfüllt. Zertifizierungen, die ohne den Nachweis einer Akkreditierung durchgeführt wer-den, erfüllen nicht die Anforderungen der DIN EN 50518-3.

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Personelle Sicherheit Geld- & Wertdienste Sicherheitstechnik

25. − 28.09.2012

Halle 2Stand 225

“Wir sind für Sie da.”

DSD 03 2012.qxd 03.07.2012 09:33 Seite 1

Um nun die Erledigung der verteilten Aufgaben in einer Sicherheits-kette manipulationssicher zu dokumentieren, sind eindeutige Logbücher definiert. Die Logs E1 – E4 bilden den Ablauf in einer Sicherheitskette ab. Von E1 (empfangene Rohdaten) bis E4 (herstellerspezifisches Roh-datenformat, ergänzt um Objekt- und Ereignisidentifikationen sowie um die vom GMS[-Bedienpersonal] veranlassten Aktionen und Reaktionen).

Die GMS-Struktur (Quelle: VdS)

Gefahren-Management-Systeme (GMS) empfangen, spei-chern, verarbeiten, zeigen an und lassen Eingaben zu, von Meldungen und Daten verschiedener sicherheitstechnischer Systeme. Das GMS erlaubt auch die Steuerung sicherheitstech-nischer Systeme. Dabei kann das GMS vollständig oder nur zum Teil durch das Zusammenwirken von Software-Komponenten funktionieren.

Diese Software-Komponenten arbeiten auf einem oder mehreren Rechner-Systemen mit MMI (Mensch-Maschine-Schnittstelle), wobei die Rechner selbst nicht zwingend Be-standteile des Gefahren-Management-Systems sind. Das GMS kann auch Funktionen von Alarmempfangseinrichtungen ausführen, deren Informationen zusammenfassen und mit anderen Informationen, z. B. Stammdaten, Alarmplandaten, verknüpfen.

Im Sinne der Sicherheitswirtschaft ist das GMS ein unter-stützendes Werkzeug für die Einsatzleitung in Notruf- und/oder Service-Leitstellen oder in Alarmempfangsstellen. Es prä-sentiert der Einsatzleitung zu hochaktuellen Gefahren-Mel-dungen, die z. B. gerade über eine Übertragungseinrichtung von einer Gefahrenmeldeanlage in die Notruf- und Service-Leit-stelle übertragen wurden, sofort vordefinierte und Lage-an-gepasste Maßnahmenpläne, nach denen die Gefahrenabwehr vorgenommen wird. Ergänzt werden Gefahren-Management-Systeme oftmals durch sogenannte Einsatz-Leitsysteme, die die Ressourcenplanung, meist von Fahrzeugen und Personal, mit den aktuellen Einsatz-Notwendigkeiten verknüpfen und dafür erforderliche Kommunikationsschnittstellen bereitstellt. Einsatz-Leitsysteme dienen der Personal-Führung im Einsatz und zur Einsatz-Dokumentation.

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Das GMS im Sinne der VdS 3534 ist ein Werkzeug zur Abarbeitung von Gefahrenmel-dungen, kann aber ebenfalls Komponenten beinhalten, die die Erfüllung der normativen Anforderungen aus der DIN EN 50518-2, Ab-schnitte 4+10, unterstützt. Hier geht es um die Leistungen und Verfügbarkeit der AES als System.

Ein GMS muss in der Lage sein, auch dann, wenn die Sicherheitskette externe Komponen-ten für den Alarmdienst oder den Interventi-onsdienst enthält, über deren Verknüpfung via definierter Schnittstellen, die Steuerung und Dokumentation der gesamten Abläufe sicherzustellen. Ganz wichtig dabei: Das GMS muss sich nicht zwingend in der AES befin-den, jedenfalls nicht mit seinen Basis-Kom-ponenten. Der strukturelle Aufbau des GMS orientiert sich klugerweise an den taktischen und ökonomischen Bedürfnissen der Teilneh-mer an der Sicherheitskette. Ist es Ziel, die Lei-stungsfähigkeit insgesamt zu steigern, wird die Entscheidung für ein dezentral struktu-riertes GMS fallen, das in der Lage ist, auch die vielfältig einlaufenden Zusatzinformationen zu einem Alarm (Bild-, Geo-, Verkehrslage- und Kriminalitätslage-Daten, Verifizie rungs-Meldungen, Ressourcenverfügbarkeiten u. a.) richtig verknüpft seinen Bedienern an der jeweils passenden Stelle der Sicherheitskette in der Weise anzuzeigen bzw. darzustellen, dass damit der größtmögliche Nutzen für die Gefahrenabwehr erreicht werden kann. VdS 3138 regelt glaubwürdig die Abgrenzung von Aufgaben im Rahmen vereinbarter WorkFlows genauso, wie die Verantwortlichkeiten inner-halb jeder gebildeten Kette. Sie erzwingt ein sachgerechtes Vertragswerk ebenso, wie ein dokumentiertes Verfahren (z. B. in Form eines

Handbuches) für die Bearbeitung von einge-henden Meldungen bis hin zu Notfall-Pro-zeduren, Krisen-Handling und Redundanzen. Wo allerdings Grenzen und Verantwortungen positioniert sind, bestimmen die Vertragspart-ner vollständig unter sich, solange geregelte Anforderungen erfüllt werden.

Die neue NSL gemäß VdS 3138 charakteri-siert sich wie folgt:1. Sie trägt Verantwortung für die gesamte

Sicherheitskette in Bezug auf Normkon-formität, Datensicherheit, Datenschutz und für die vereinbarten Prozesse/ Verfahren.

2. Sie ist qualitativ leistungsstarker Vertrags-partner des Kunden.

3. Sie führt definierte Aufgaben selbst und mit eigenen Mitarbeitern aus.

4. Sie baut auf ein kooperatives Gesamtkon-zept und erlaubt verschiedene Teilnehmer.Zur Darstellung der konkreten Positionie-

rungen dienen die beiden oben stehenden Schaubilder.

Unsere europäischen Kollegen schauen der-zeit ganz genau hin, wie sich die Branche in Deutschland positioniert und wie sie mit den neuen Rahmenbedingungen umgeht. Ganz genau das Gleiche tun auch die deutschen Behörden, die oftmals ebenfalls Leitstellenbe-treiber sind.

Die Einsicht, dass ein Abwehrkampf gegen die europäischen Normenwerke nichts bringt, lässt sich an der zunehmend verstummenden Diskussion darüber ableiten, wer eigentlich überhaupt von den neuen europäischen Nor-menwerken betroffen ist. Fokussiert wurde hierbei auf die EN 50518. Dabei beginnt nicht nur die Sicherheitskette am Schutzobjekt, sondern auch die Applikationsnormen tun dies. Und alle diese Normen für Einbruch- und

Überfall-Meldeanlagen, Zutrittskontrollanla-gen, Video-Überwachungsanlagen, Hausnot-ruf-Anlagen, Brandmeldeanlagen etc. verwei-sen systematisch bei einer Fernalarmierung auf die EN 50136 (Alarmanlagen – Alarm-übertragungsanlagen und -einrichtungen). Dort jedoch ist klar festgelegt, dass die Übertragungszentrale, also das Gegenstück zur Übertragungseinrichtung im Schutzob-jekt zwingend in einer Alarmempfangsstelle (EN 50518) aufgebaut ist. Dies zeigt einmal mehr, dass die europäischen Normen in sich schlüssig und auf die Vernetzung der Kompo-nenten abgestellt sind. Aber wie alle Normen lassen sie Interpretationsspielräume offen, die wir intelligent nutzen sollten.

Diese Neuerfindung der NSL wird gewiss nicht über die nächsten 111 Jahre Bestand haben, aber sie ist heute ein realer Beitrag zur Existenzsicherung und Weiterentwick-lung der dezentralen Intervention auf hohem Niveau. Auf diese sind wir in Deutschland zu Recht stolz, zumal ihre Wirksamkeit längst erwiesen und anerkannt ist. Wie es auf die-sem Weg weitergeht, welche Technologie zu Einsatz kommt und welche Feinheiten beachtet werden müssen, wird Gegenstand der BDSW-Techniktagung 2013 (23. / 24.April 2013 in Oldenburg) sein. Schwerpunkt werden dann die organisatorischen Aspekte sein. Wie verknüpfe ich ein GMS mit einem ELS? Wie erreiche ich meine und die fremden Einsatz-kräfte schneller und effizienter? Wie verla-gere ich Verantwortungen und Einsatzdaten auf die Interventionskraft und entlaste damit Leitstellenpersonal? Wie sieht ein Leitstellen-Arbeitsplatz in der Zukunft aus? Welche kon-kreten Auswirkungen hat die Auswahl des Zertifizierers auf meine Leitstelle und auf mei-

Zuordnung der Dienstleistungen innerhalb der NSL

(Quelle: AG Alarm)

TEChNIk

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nen Geldbeutel? Wie generiere ich „schutzob-jektspezifische Informationen“, die die VdS 3138 künftig fordert und was bringt mir das für meine Kunden? Oder welche Technologien

haben das Zeug, künftigen Anforderungen an den effizienten Schutz unserer Kunden Stand zu halten? Bei der Beantwortung all dieser Fragen wird uns unser Forschungs-Koopera-

tionspartner, Fraunhofer IOSB, hilfreich zur Seite stehen und mit wissenschaftlichen Bei-trägen unsere Diskussion bereichern.

Die NSL als leistungsstarker Partner des Kunden

(Quelle: AG Alarm)

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Kleine Flugroboter in der Sicherheitstechnik: Möglichkeiten und GrenzenKontrollsystem AMFIS verarbeitet Sensordaten, die unbemannte Fluggeräte liefern

Von Igor Tchouchenkov, Rainer Schönbein, Florian Segor

Kleine unbemannte fluGGeräte (FIugroboter) werden mit jedem Jahr nicht nur leistungsfähiger, sondern auch gün-stiger und zugänglicher. Dementsprechend erweitern sich ihre Anwendungsgebiete und Einsatzbereiche. Im Bereich der Sicherheits-technik sind die luftgestützte Erkundung und Überwachung von großen Liegenschaften, Infrastruktur und Veranstaltungen, aber auch in schwer zugänglichen Bereichen und in Katastrophengebieten nur einige Beispiele für aktuelle Anwendungen.

Die Flugroboter dienen als fliegende Träger-plattformen für Kameras, Scanner, Mikrofone, Radiometer, Gasdetektoren und andere Sen-soren. Daneben sammeln sie meteorologische Daten, dienen als Testobjekte für Sicherheits-systeme, aber auch als Transporter für kleine abzusetzende Sensoren etc.

Zwei unterschiedliche Antriebsarten

Bei Fluggeräten unterscheidet man anhand ihrer Auftriebsart zwischen Starrflüglern und Drehflüglern. Zu Starrflüglern zählen vor allem Propeller- und Strahlflugzeuge, deren Auftrieb hauptsächlich durch Luftströmungen an Flügeln entsteht. Starrflügler können nur vorwärts fliegen und dürfen eine vom Flug-zeugtyp abhängige Minimalgeschwindigkeit nicht unterschreiten (sonst schwindet der Auftrieb), sind aber imstande, relativ große Entfernungen zurückzulegen. Sie brauchen relativ lange Start- und Landebahnen oder spezielle Vorrichtungen.

Der Auftrieb eines Drehflüglers entsteht da-gegen hauptsächlich durch mindestens einen, um eine vertikale Achse drehenden Rotor. Der

Vortrieb kann sowohl von den motorisierten Rotoren als auch von zusätzlichen Propellern kommen.

Drehflügler können vertikal starten und landen, sich in jede Richtung bewegen sowie eine statische Position in der Luft annehmen. Sie sind 1. d. R. langsamer als Starrflügler (bei gleicher Antriebsleistung) und auch witte-rungsempfindlicher.

In den Medien wird für die Bezeichnung der unbemannten Fluggeräte gelegentlich der Sammelbegriff „Drohne“ verwendet. In zivilem Bereich ist aber die Abkürzung UAV (Unman-ned Aerial Vehicle) wesentlich häufiger an-zutreffen. Die Bezeichnung UAS (Unmanned Aircraft System) umfasst das Gesamtsystem aus dem fliegenden UAV, der (Boden-)Stati-on zum Start und ggf. zur Landung sowie der Station zur Führung und Überwachung des FIuges.

Steuerung und Navigation Ein UAV wird meist durch Funksignale fern-

gesteuert. Die Reichweite der Steuerung und der Datenübertragung übersteigt in zivilem Bereich selten zwei Kilometer — abgesehen von wenigen Spezialsystemen mit wesent-lich stärkeren Sendern. Einige Systeme kön-nen auch vorgeplante Routen automatisch abfliegen — dabei kann die Reichweite auch mehrere Kilometer betragen. Zur Navigation wird üblicherweise GPS verwendet. Die Posi-tionsgenauigkeit bei der GPS-basierten Navi-gation beträgt ca. drei Meter, was für viele Anwendungen ausreichend ist. Wird eine prä-zisere Navigation benötigt, können DGPS oder kamerabasierte Positionierung zum Einsatz kommen. Letztere ist aber noch teuer, braucht

viel Rechenleistung und ist dazu relativ stö-rungsanfällig.

Größe und LeistungsfähigkeitDie Abmessungen der modernen UAVs rei-

chen von einigen Millimetern bis zu über 60 Metern Spannweite. Im zivilen Bereich kom-men am häufigsten kleine Drehflügler mit Ab-messungen ca. ein Meter und Elektroantrieb zum Einsatz. Sie haben in der Regel vier, sechs oder acht Elektromotoren, wiegen ca. ein bis zwei Kilogramm sind sehr manövrierfähig, präzise steuerbar und können bis zu einem Kilogramm Nutzlast tragen – am häufigsten ist das eine Kamera.

Die Fluggeschwindigkeiten betragen je nach Typ o-8o km/h, was bei einer Flughöhe weit über 100 Meter und der Flugdauer von bis ca. 30 min eine schnelle Erkundung auch größerer Gebiete ermöglicht. Es gibt „profes-sionelle“ UAVs, deren Preise im Bereich von einigen zehntausend Euro liegen (1, 2), aber mittlerweile auch kostengünstige Systeme (häufig in Form von Bausätzen), die durchaus

Die Autoren, dr.-inG. rainer schönbein, dipl.-Wirt.inf. (fh) florian seGor und dr.-inG. iGor tchouchenKoV arbeiten am Fraunhofer-Institut für Optronik, Sys-temtechnik und Bildauswertung IOSB, Karlsruhe.

Wir bedanken uns für die Abdruck-genehmigung bei der Zeitschrift s+s report.

Abbildung 1: „Oktokopter XL“ aus Bausatz von „HiSystems“

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mit professionellen Systemen mithalten können (3, 4). In Abbildung 1 ist ein „OktokopterXL“ aus einem ca. 2.000 Euro teuren über Internet erhältlichen Bausatz der Firma „HiSystems“ zu sehen, der bei einem Eigengewicht von ca. 2.500 Gramm mit einer Nutzlast von über einem Kilogramm fliegen kann.

Einsatzgebiete von UAVsUAVs unterschiedlicher Typen kommen bei Ordnungs- und Rettungs-

kräften immer häufiger zum Einsatz. Vor allem ist ihre Fähigkeit ge-fragt, schnell, preiswert und auch relativ unauffällig einen Überblick von oben zu verschaffen - mit einer „normalen“ oder einer lnfrarot-kamera. Die aufgenommenen Bilder oder Videos können zumeist über eine drahtlose Verbindung übertragen werden und ggf. über Internet autorisierten Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Bil-der können automatisch zu einem Mosaik („Bildteppich“) fusioniert werden, was eine gute Grundlage zu operativer Lagedarstellung bietet (siehe Abbildung 2).

Aber auch unter Brücken und in TunneIn, in direkter Nähe zu Hoch-spannungsleitungen, brennenden, giftigen, radioaktiven, absturzge-fährdeten und anderen gefährlichen Objekten, wo bemannte Fahr- und Fluggeräte nur unter Gefährdung von Menschen eingesetzt werden können, sind UAVs imstande, dringend benötigte Information operativ und kostengünstig zu liefern.

Die UAVs können mit unterschiedlichen Sensoren ausgestattet wer-den - wenn man z. B. schnell eine Gaskonzentration oder die Radioak-tivität in einer Wolke messen möchte, ohne Menschenleben zu gefähr-den. Die möglichen Schäden bei einem Absturz, der leider bei keinem Fluggerät ganz ausgeschlossen werden kann, sind bei leichten UAV5 als gering einzuschätzen, was insbesondere in urbanem Umfeld eine erhebliche Rolle spielt.

Die kleinen Drehflügler passen in den Kofferraum eines PKW, brau-chen kaum Platz zum Starten und Landen und können auch in un-mittelbarer Nähe zu Personen und Gebäuden eingesetzt werden. An dieser Stelle sei ausdrücklich auf den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre hingewiesen. Die Gesetzeslage im Bezug auf die Nutzung von kleinen UAVs ist allerdings noch nicht ganz klar und eindeutig - insbesondere bezüglich der Definition von Ausnahmesituationen. Ent-sprechende Ausarbeitungen werden aber zurzeit vorgenommen (5).

Kleine UAVs unterliegen immer noch einer Reihe von wichtigen Ein-schränkungen. Von den relativ kurzen Flugzeiten abgesehen, lassen Zu-verlässigkeit und die Robustheit selbst teurer professioneller Systeme noch stark zu wünschen übrig. Die Windabhängigkeit ist ebenfalls ein limitierender Faktor - nur bei Windgeschwindigkeiten bis ca. 10 m/s kann ein kleines UAV seine Position zuverlässig halten. Regen und

Abbildung 2: Ein hochaufgelöster „Bildteppich“ aus mehreren Aufnahmen

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Schnee gefährden die teilweise unzureichend geschützte Elektronik. Ein weiteres häufig an-zutreffendes Problem stellt die Qualität der Radioübertragung von Steuer- und Sensorin-formation inklusive GPS-Daten dar. Schon seit einigen Jahren überwiegen aber die Vorteile der Einsatzmöglichkeiten – die verbleibenden den Probleme werden Schritt für Schritt re-duziert.

Ein UAV kann insbesondere bei guten Sicht-verhältnissen problemlos von einem Handge-rät ferngesteuert werden. Ein Pilot benötigt dafür eine nur wenige Tage dauernde Schu-lung.

Viel schwieriger wird die Aufgabe, wenn man mehrere (insbesondere unterschiedliche) Fluggeräte gleichzeitig einsetzen muss - z. B. bei der Überwachung größerer Gebiete oder der simultanen Nutzung unterschied-licher Sensorik in Krisensituationen. Dafür werden spezielle Kontrollsysteme gebraucht, die es ermöglichen, heterogene Sensorik und Sensorträger gemeinsam zu kontrollieren, Sensordaten auszuwerten sowie Daten und Auswerteergebnisse bedarfsgerecht zur Ver-fügung zu stellen. Die Einsatzleitungen und Stäbe benötigen nicht alle verfügbaren, son-dern nur verifizierte entscheidungsrelevante Informationen - am besten als kartenbezo-gene Lagebilder. Durch die gezielte Nutzung mehrerer Sensoren und Sensorträger können sich ergänzende und verifizierende Informati-onen zur Lage operativ gewonnen und ausge-wertet werden.

Das kontrollsystem AMFISAn diesen Möglichkeiten arbeitet das

Fraunhofer-Institut für Optronik, System-technik und Bildauswertung IOSB. Das dort entwickelte Kontrollsystem AMFIS (Aufklä-rung mit mobilen und ortsfesten Sensoren im Verbund) besteht aus einer mobilen Kon-trollstation, welche unterschiedlichste Luft-, Land- und Wasserfahrzeuge (Sensorträger) sowie stationäre Sensornetzwerke und Ka-meras über eine einheitliche, intuitive Bedi-enoberfläche steuern und koordinieren kann (siehe Abbildung 3) (6, 8):

Zu den Hauptaufgaben des Systems gehö-ren die automatische und manuelle Sensor-trägerführung, automatische Sensorkontrolle, die örtliche und zeitliche Verknüpfung (Fusi-on) von Sensordaten, eine kartengestützte, dynamische Lagedarstellung und die Archi-vierung der Daten. Weitere Aufgaben um-fassen die Koordination von Einsatzkräften, die Missionsplanung sowie die bedarfsge-rechte Informationsdarstellung (z. B. als La-gebilder, Alarme, Videoströme, Bildteppiche). Eine leichte Vernetzung und Anbindung an bestehende Überwachungssysteme und Ein-satzleitzentralen wird ebenso gewährleistet. Die Anpassung an unterschiedliche Szenarien wird durch eine Regel-Maschine unterstützt.

AMFIS ist modular aufgebaut und daher mit neuen Sensoren und Trägersystemen ein-fach erweiterbar. Die Benutzungsoberfläche kann auf eine variable Anzahl von stationären und mobilen Arbeitsplätzen verteilt werden. Das System ist leicht zu transportieren und

schnell einsatzbereit - nicht zuletzt dank drahtloser Steuerung und Datenübertragung. Drahtlose Kommunikation wird als Basisstan-dard eingesetzt, was eine Unabhängigkeit von der Kommunikationsinfrastruktur vor Ort ge-währleistet. Ist eine größere Fläche zu erkun-den, können auch mehrere Kontrollstationen vernetzt gemeinsam betrieben werden.

FazitKleine UAVs können für sicherheitsrele-

vante Aufgaben auf unterschiedlichste Weise eingesetzt werden. Die Typenvielfalt, die Mög-lichkeiten und entsprechend die Verwendung dieser Systeme nehmen schnell zu - nicht zu-letzt dank der Verbesserung ihrer Wirtschaft-lichkeit. Der Nutzen der UAVs hängt von ihrer Art und Anwendung ab und muss situations-bezogen analysiert werden.

Besonders schwierig ist ein koordinierter Einsatz mehrerer unter schiedlicher UAVs - dafür müssen spezielle Systeme eingesetzt werden, die heute noch Forschungsgegen-stand sind. Dabei bildet die Interoperabilität bezüglich Daten und Schnittstellen eine be-sondere Herausforderung.

Literatur1. http://www.airrobot.com/2. http://www.hisystems.de/3. http://www.service-drone.de/4. http://aeroquad.com!5. http://www.bundesrat.de/clnl6l/

SharedDocs/TO/893/erl/4,tem plateld= raw,propertypublicationFile.pdf/4.pdf

6. Bürkle, A.: Collaborating Miniature Drones for Surveillance and Reconnaissance, Processings SPIE Europe Security÷Defence, Berlin, Germany, 2009.

7. Bürkle, A., Segor, F., Kollmann, M.: Towards Autonomous Micro UAV Swarms, Journal Intelligent Robot Systems, 2011,61(1-4): 339-353, Springer Science+Business Media B.V.

8. Segor, F., Bürkle, A., Kollmann, M. and Schönbein, R.: lnstantaneous Auto-nomous Aerial Reconnaissance for Civil Applications —A UAV based approach to support secunity and rescue forces, The 6th International Conference on Systems ICONS 2011, St. Maarten, The Netherlands Antilles.

Abbildung 3: Beispielkonfiguration AMFIS

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ropäischer und internationaler Vorschriften sind die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Fluggäste, der Auftraggeber (insbesondere Sicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften) sowie die eigenen Unter-nehmensziele zu realisieren.

Mit Securitas Aviation haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir sind ein innovatives und dynamisches Sicher-heitsunternehmen, das für seine Kunden individuelle und wirtschaftliche Sicherheits-lösungen erbringt. Der Grundstein zu un-serem Unternehmenserfolg liegt in unserem Wissensvorsprung.

Wir legen großen Wert auf die stetige und nachhaltige Verbesserung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, erfolgen permanente Qualitätssicherungs- und Fort-

bildungsmaßnahmen. Durch das hochspezia-lisierte Team unseres globalen Aviation Busi-ness Centers (Brüssel) erfolgt zielgerichtete Unterstützung sowie ein fortlaufender inter-nationaler Informationsaustausch (Aviation Network Meeting).

Diese weit über die gesetzlichen Anforderun-gen hinaus gehenden Aktivitäten ermöglichen uns, bundesweit innovative, facettenreiche und nachhaltige Luftsicherheitsdienstleistungen auf einem herausragend positiven Qualitätsni-veau anzubieten.

Kontakt:Dirk Fischlein M.A.SECURITAS GmbH

Aviation Service InternationalMittelstraße 5a · D-12529 Schönefeld

Tel.: 030 - 60 91 76 - 130Mail: [email protected]

Internet: www.securitas.de

Qualitätsführer in der Luftsicherheit

die rf aKademie der RF Service Ma-nagement Sicherheit GmbH als moderner, leistungsfähiger Bildungsdienstleister (zer-tifiziert nach ISO 9001 und AZWV) erbringt maßgeschneiderte Ausbildungen, Schulungen und Seminare rund um den Dienstleistungs-bereich der privaten Sicherheit. Ihre Kunden: Wirtschaft, Verwaltung sowie Sicherheits-unternehmen.

Seit dem 15.05.2012 ist die RF Service Management Sicherheit GmbH ermächtigte Stelle für die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“. Im Juli 2012 waren wir mit diesem neuen Ausbildungslehr-gang erstmals erfolgreich am Start.

Als erste Berliner Bildungseinrichtung er-füllen wir nunmehr die strengen Auflagen der

Berliner Feuerwehr und entsprechen somit den gesetzlichen Vorschriften zur Wahrneh-mung der Aufgaben einer Brandsicherheits-wache.

Unsere Angebote richten sich an interes-sierte Personen und potenzielle Mitarbeiter, um diese gezielt auf die gewerberechtlichen oder beruflichen Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer vorzubereiten. Unsere wichtigen Qualitätsmerkmale im Aus-bildungsbereich sind:• die Weiterbildung zur „Geprüften Schutz-

und Sicherheitskraft“ • die Erlangung der Berufsabschlüsse in der

Erstausbildung• „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ • „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“

und nun auch• die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im

Brandsicherheitswachdienst“ Die erfolgreiche Verbindung von Sicherheit und Service spiegelt sich in unseren Ausbil-dungsprogrammen wider und erfüllt die indi-viduellen Wünsche unserer Kunden.

Kontakt:Martin Hoor

Tel. +49 30 383770624Fax +49 30 383770619

Mail: [email protected]: www.rf-sicherheit.de

RF Service Management & Sicherheit GmbH / RF-Akademie

an den deutschen fluGhäfen wur-den im ersten Halbjahr 2012 rund 94,4 Mio. Passagiere gezählt (Quelle: ADV-Verkehrs-statistik). Die dynamischen Entwicklungen der nationalen und internationalen Zivil-luftfahrt erfordern unter Berücksichtigung der aktuellen technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Herausforderungen kontinu-ierliche Anpassungen auf ständig neue Anfor-derungen und Szenarien.

In Deutschland erbringen hierzu mehr als 3.000 unserer spezialisierten Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter effektive und effiziente Sicherheitsdienstleistungen im Bereich der Luftsicherheit an allen bedeutenden Ver-kehrsflughäfen. Securitas Aviation ist somit personalstärkster Dienstleister für Luftsicher-heit im Bundesverband der Sicherheitswirt-schaft (BDSW).

Im Spannungsfeld lokaler, nationaler, eu-

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die im Jahre 2004 gegründete POND Sicherheit und Service GmbH konzentriert sich auf die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen für Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft sowie Kommu-nen und staatliche Einrichtungen.

Nach erfolgreicher Entwicklung und über-durchschnittlichem Wachstum, erfolgte im Jahre 2009 eine Umstrukturierung der POND Sicherheit und Service GmbH durch Herrn Patrick Pond in drei eigenständige GmbHs und eine Verwaltungsgesellschaft. Hierdurch wurde eine nachhaltige Kundennähe und Mitarbeiterbetreuung erreicht.

Die Hauptverwaltung der POND Sicherheit und Service GmbH befindet sich in Hanau. Um eine optimale Betreuung der Kunden auch vor Ort zu ermöglichen, befinden sich die Niederlassungen der drei eigenständigen GmbHs:• POND Sicherheit Nord GmbH in Ham-

burg und Berlin• POND Sicherheit Mitte GmbH in Hanau • POND Sicherheit Süd GmbH in Meiningen.

Mit vielen Kunden verbindet die POND Sicherheit und Service GmbH ein langjäh-riges Vertrauensverhältnis und darauf ist das Unternehmen stolz. Individueller Service und professionelle, maßgeschneiderte Sicher-heitskonzepte sind die Grundlage dafür.

Engagement, Weitsicht, Präzision und Freude an der Arbeit prägen das Unterneh-mensbild. Die Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter identifizieren sich mit ihrem Auftrag und die POND Sicherheit und Service GmbH übernimmt soziale Verantwortung für Mitar-beiter, Öffentlichkeit und Umwelt.

Das Aufgabenportfolio umfasst alle we-sentlichen Dienstleistungen im Bereich Si-cherheit. Es werden aber auch eine ganze Reihe von Servicedienstleistungen sowie Logistik- und Kurierdienstleistungen ange-boten.

sicherheitsdienstleistungen:• Objektschutz • Empfangsdienste • Schließdienste im Funkstreifendienst • Veranstaltungsschutz

servicedienstleistungen:• Post- und Telefondienste • Hausmeisterdienste • Personen- und Gepäcküberprüfungen

notruf- und serviceleitstelle:Die POND Sicherheit und Service GmbH

und die BUNK Sicherheitsdienst GmbH ha-ben ihre Geschäftsfelder gebündelt und ver-fügen über eine gemeinsame Notruf- und Serviceleit stelle der VdS Klasse C.• Notruf-Service (Aufzugnotruf, Hausnot-

ruf, Altennotruf) • Störmeldungskontrolle (Wassereinbruch,

Temperaturschwankungen usw.) • Zutrittsüberwachung und Alarmanlagen-

kontrolle

• Brandüberwachung und Intervention • Alarmverfolgung • Protokollierung und Ursachenanalyse

sämtlicher Alarmmeldungen • Benachrichtigung von Feuerwehr und

Polizei

logistikdienstleistungen:Im Bereich Logistik- und Service hat die

POND Sicherheit und Service GmbH das ehemals eigenständige Unternehmen LOGIX integriert. Die angebotenen Dienstleistungen sind auf die hohen Anforderungen von Ban-ken, Versicherungen, Finanzdienstleistern sowie Städten und Gemeinden spezialisiert.• Kurierdienste - Festfahrten und Sonder-

fahrten• Inhouse- und Postdienste• Bring- und Holservice

Kontakt:POND Sicherheit Mitte GmbHRuhrstraße 15 · 63452 Hanau

Tel.: +49 6181 6687-130Fax: +49 6181 6687-131

E-Mail: [email protected]: www.pond-sicherheit.de

Im Auftrag Ihrer Sicherheit

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Software für Bargeldakteure – Innovativ und praxiserprobt

it Kompetenz steht für die erfolgreiche Entwicklung von innovativen und praxiser-probten Softwaresystemen im Bereich Logistik und Distribution. Vor mehr als 17 Jahren hat it kompetenz mit der Entwicklung der Cash Center-Software Pecunia für Wertdienstleister begonnen. Seither hat sich Pecunia fest auf dem deutschen Markt etabliert. Für Banken, Sparkassen und Handelsunternehmen bietet it kompetenz mit der Centurio Produkt familie außerdem eine Anwendung zur Steuer ung, Überwachung und Optimierung von Bargeld-prozessen. Dazu zählen Intranet basierte Verwaltungssysteme sowie der CashEDI An-schluss an die Deutsche Bundesbank. Das

webAmis-Modul ermöglicht zudem eine online Auftragserfassung sowie eine trans-parente Verfolgung von Bargeldeinzahlungen und Bestellungen.

Alle Produkte von it kompetenz sind flexibel konfigurierbar und lassen sich auf indivi duelle Unternehmensprozesse zuschneiden. Ent-sprechend den wachsenden Anforderungen an Bargeldakteure entwickelt it kompetenz seine Software weiter und stellt effiziente Lö-sungen bereit, um die Leistungsfähigkeit von Wertdienstleistern zu steigern. it kompetenz überzeugt durch seine langjährige Erfahrung in der Geld- und Wertbranche und seine zu-verlässigen Produkte.

Kontakt:it kompetenz GmbH

Willhoop 3 · 22453 HamburgTel. +49 40 238850-0

Fax +49 40 238850-33Mail: [email protected]

Internet: www.itkompetenz.com

die sicherheitsbranche ist in einem steten Wandel begriffen, die von den Auf-traggebern aufgeworfenen Fragestellungen werden komplexer, die von den Sicher-heitsdienstleistern angebotenen Lösungen vielschichtiger. Heute verstehen sich viele Sicherheitsunternehmen mehr als umfas-sender Problemlöser denn als Wachunter-nehmen. Um diesen Wandel zu begleiten und mit zu gestalten wurde im Jahr 2002 ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH als Spezialmakler für die Branche gegründet. Als Tochterunterneh-men der 1845 gegründeten Unternehmens-gruppe Burmester, Duncker & Joly zählen wir uns mit insgesamt 90 Mitarbeitern zu den zehn größten inhabergeführten Industrie- Versicherungsmaklern in Deutschland. Durch unsere bedeutende Marktstellung haben wir

führende Versicherer über Rahmenvereinba-rungen gebunden, um unseren Kunden einen weitestgehenden Versicherungsschutz zu er-möglichen. Diesen bieten wir insbesondere durch Spezialkonzepte für die Betriebshaft-pflicht- und die Kfz-Versicherung. Mit dem BDSW haben wir im Juli 2012 eine Rahmen-vereinbarung geschlossen, die den Verbands-mitgliedern durch eine Kombination von Betriebshaftpflicht- und Strafrechtsschutz-versicherung sowie Versicherungsschutz ge-gen Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleich-behandlungsgesetz (AGG) die Möglichkeit zur Absicherung wesentlicher Risiken mit einer umfangreichen Deckung zu einem sehr guten Preis bietet und auf deren Basis auch die Auftraggeber Verbandsunternehmen be-denkenlos beauftragen können.

Kontakt:Bernd M. Schäfer, Geschäftsführer

ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH

Kreuzstr. 19 · 40210 DüsseldorfTel. +49 211 542138-0

Fax +49 211 542138-20Mail: [email protected]

Internet: www.atlas-vsw.de

Versicherungslösungen für die Sicherheitswirtschaft

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Weit mehr als Geld- und WerttransportProsegur bietet intelligente Sicherheitslogistik

proseGur gehört zu den führenden globalen Sicherheitsdienstleistern. Über 28.000 große und 126.000 mittelständische Unternehmen, darunter Banken und nam-hafte Handelsunternehmen, sowie 182.000 Privathaushalte vertrauen seit vielen Jahren auf die Services des Unternehmens. Prose-gur ist Deutschlands Marktführer für Geld- und Werttransport und bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Sicherheits-logistik. Dazu gehören Cash Management Lösungen, Geldautomaten-Services, Werte- und Kurierlogistik sowie die Planung und Implementierung von Sicherheitskonzepten.

Sinnvolle Services mit Mehrwert Für Prosegur bedeutet Sicherheitslogistik

mehr als nur den Transport von Geld oder Werten. Sinnvolle Services mit Mehrwert anzubieten, ist das Ziel eines jeden Auftrags. Nicht die standardisierte Leistung steht im Vordergrund, sondern die individuellen Be-dürfnisse des Kunden. Dabei schaut Prose-gur auf die gesamte Prozesskette im Bar-geldhandling und kombiniert verschiedene Dienstleistungen intelligent miteinander. Das Serviceportfolio umfasst unter anderem:• Automatisierte Bargeldprozesse• Geldautomaten-Services• Geld- und Werttransporte • Geldbearbeitung• Werte- und Kurierlogistik• Sicherheitskonzepte / Notruf- und

Serviceleitstellen• Inhouse-Lösungen

Maximale SicherheitDas Vertrauen der Kunden immer im Blick,

stellt Prosegur strenge Anforderungen an die Sicherheit seiner Services. So garantiert das Unternehmen Geldtransport und -versorgung in einer transparenten Buchungskette. Via „Track & Trace“ hat der Kunde online jederzeit Einblick in den Status seiner Geldbewegung. Hinzu kommen eine lückenlose Dokumenta-

tion der Geldströme, die vollständige Video-überwachung aller Cash Center, eine durch-gängige GPS-Ortung aller Fahrzeuge sowie der Einsatz neuester Scan-Technologien.

kundennähe – global und regional

Neben einem starken Fokus auf Innova tion und Technologie ist die Nähe zum Kunden für Prosegur ein wichtiges Anliegen. Mit 29 Niederlassungen deutschlandweit ver-fügt Prosegur als einziges Unternehmen der Branche über ein flächendeckendes Netz-werk. Damit garantiert Prosegur seinen Kun-den eine individuelle und sichere Versorgung in allen Regionen Deutschlands ohne den Einsatz von Subunternehmern.

Zertifizierung hoher Qualitätsstandards

Als erstes Unternehmen der Branche hat sich Prosegur nach den „Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen“ gemäß DIN 77200 zertifizieren lassen. Dies belegt die ho-hen Qualitäts- und Sicherheitsansprüche in puncto Überwachung der Sicherheitsdienst-

leistungen, Personalqualifikation sowie Trans-parenz. Die Zertifizierung der vier Hauptnie-derlassungen in München, Hamburg, Potsdam und Düsseldorf nach der ISO 9001 Norm bestätigt den internationalen Standard des Qualitätsmanagements von Prosegur.

Kontakt:Prosegur GmbH

Wahlerstraße 2a · 40472 DüsseldorfTel. +49 211 17165-0

Mail: [email protected]: www.prosegur.de

Besuchen Sie uns auf der security Essen 2012.

Sie finden uns auf dem Stand der

STOOF International holding Gmbh, halle 6.0,

Stand 424.

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als tochterunternehmen der seit 1901 existierenden ISS A/S (International Ser-vice System) startete die ISS Facility Services 1960 auf dem deutschen Markt. Das Unter-nehmen bietet eine umfangreiche Palette von Dienstleistungen an. Das Angebot reicht von der Einzel- bis zur Komplettdienstleistung den Integrated Facility Services. Mit über 11.000 Mitarbeiter/-innen in Deutschland, einer klaren Unternehmensstruktur und einem Höchstmaß an Qualität übernimmt ISS alle Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft des Kunden gehören.

Innerhalb des Geschäftsbereiches Security hat sich ein Team von Spezialisten zu dem Thema Luftsicherheit gebildet. U. a. über-nahm die ISS 2008 die Passagierkontrollen gemäß §5 Luftsicherheitsgesetz am Stuttgar-ter Flughafen und baut seitdem den Bereich

kontinuierlich weiter aus. ISS setzt dabei auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen für die Sicherheit an einem Flughafen verantwortlichen Akteuren. Auch hier stehen, wie in allen Bereichen der Security, präventive Lösungen, innovative Ansätze und kundeno-rientierte Dienstleistungen im Vordergrund. Basis unseres Erfolgs sind unsere engagierten und kompetenten ISS-Mitarbeiter/-innen, die eine sichere Umgebung und risikofreie Flüge ermöglichen.

ISS garantiert eine erstklassige Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiter/-innen durch strukturierte und zertifizierte Prozesse. ISS ist ein Garant für Sicherheit im Luftverkehr mit hohen Qualitätsstandards. Überzeugen Sie sich selbst bei Ihrem nächsten Flug vom Stuttgarter Airport!

Kontakt:Stephan Pieper, General Manager Security

ISS Facility Services GmbHWanheimer Straße 92 · 40468 Düsseldorf

Tel. +49 211 30278-373Mail: [email protected]

Internet: www.de.issworld.com

A World of ServiceDienstleistungen rund um die Airportsicherheit

Displays der TX-Serie von AG Neovo eröffnen eine Vielzahl an

spannenden Sicherheits- und Überwachungsmöglichkeiten.

Mit der Multitouch-Display-Technologie der nächsten Genera-

tion bietet AG Neovo den Entwicklern von Sicherheitssystemen

nun die Möglichkeit, Video-Management-Lösungen mit der

gesamten Palette an Multitouch-Gesten für noch intuitivere

Videoüberwachung und -steuerung zu konzipieren.

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Jubiläum: Zum 20. Mal bei der Messe „security“ präsentFamilienunternehmen präsentiert Ende September u. a. neuen Brandsimulator/ Systemlösungen aus personeller Sicherheit, Sicherheitstechnik sowie Geld- und Wertdiensten

Von dienstaG, dem 25. september, bis Freitag, dem 28. September findet in der Messe Essen die weltgrößte Messe für Si-cherheit und Brandschutz statt. Die alle zwei Jahre stattfindende Leitmesse „security“ geht damit in die 20. Runde − genauso oft, wie KÖTTER Security (www.koetter.de), zweit-größter Sicherheitsdienstleister Deutsch-lands, seit dem Start im Jahr 1974 an Bord ist. Damit unterstreicht das Jubiläum auch die große Bedeutung, die das Unternehmen der Kontinuität in der Zusammenarbeit bei-misst.

Am Stand 225 in Halle 2 und auf dem Frei-gelände FG 1 präsentiert das Familienunter-nehmen unter dem Motto „Freiraum für Ihr Kerngeschäft“ aktuelle Trends und Lösungen für die Sicherheit von Menschen, Gütern und Objekten. Besucher können sich u. a. über folgende Themen informieren:• KÖTTER Fire Eagle: Der mobile Brandsimu-

lator für die Schulung von Betriebs- und Werkfeuerwehren sowie Berufs- und freiwilligen Feuerwehren. Er ermöglicht Übungen bei bis zu annähernd 1.000 Grad Celsius und wird mit einer dazugehörigen Zugmaschine transportiert. Das Training kann unter den verschiedenen Einsatz-bedingungen durchgeführt werden, die individuell auf die jeweiligen Anforderun-gen des Auftraggebers zugeschnitten und erweitert werden können. Das Spektrum der zu simulierenden Brandstellen reicht von Universalbrandstellen und Flam-menwänden über Küchenbrände sowie Gasflaschen- und -leitungsbrände bis zur Rauchgasdurchzündung.

• KÖTTER SYMTO: Die Systemlösung aus Mensch, Technik und Organisation für um fassende Sicherheit. Das Konzept berücksichtigt neben einer ganzheitlichen Sicherheitsstrategie insbesondere auch Wirtschaftlichkeits- und Investitions-aspekte.

• German Business Protection: Das neue Unternehmen bietet integriertes Risikomanagement speziell für Unterneh-men, die in Risikoländern und -märkten engagiert sind.

• Sicherheitstechnik-Lösungen wie die Alarmmanagement-Software „Lenel OnGuard“.

• Cash-Management: Elektronisch opti-mierte Bargeldver- und -entsorgung.

• Darüber hinaus ist die KÖTTER Akademie als Mitorganisator am Ausbildungs-tag beteiligt, der am 25. September erstmalig auf der „security“ stattfindet. Mit Fachvorträgen, Erfahrungsbe-richten und einem Bewerbercheck stehen die Spezialisten allen Azubis als Ansprechpartner rund um das Thema „Bewerbungen, Jobs und Karriere in der Sicherheitsbranche“ zur Verfügung. Bei der Messe-Rallye, die auch am Stand von KÖTTER Security Station macht, winken den Gewinnern zahlreiche attraktive Preise.

Bekenntnis zum Ruhrgebiet / Wichtige Branchen-Darstellung

Mit der 20. „security“-Teilnahme feiert KÖTTER Security zudem ein besonderes Jubi-läum. Dabei ist die Messe für das Familien-unternehmen mit Stammsitz in Essen immer auch Heimspiel und die stetige Präsenz somit ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Ruhrgebiet. Gleichwohl reicht die Bedeutung der „security“ darüber hinaus. Sie ist vor allem markantes Zeichen für die Außenwahrneh-mung des Sicherheitsmarktes, wie sie andere Branchen in vergleichbarer Weise mit ihren Messen setzen. Der „security“ das entspre-chende Gewicht zu verleihen, ist für den Sys-temanbieter und zweitgrößten Sicherheits-dienstleister Deutschlands wichtiger Ansporn.

Messe security Essen: halle 2,Stand 225 und Freigelände 1

Kontakt: Tel. +49 201 2788-126 · Mail: [email protected]

Internet: www.koetter.de

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Brandschutzdienstleistungen – die mit Sicherheit Vertrauen schaffen

eine besonderheit in der Sicherheits-branche ist, dass die Vollmergruppe Dienst-leistung innerhalb des Geschäftsfeldes Security einen Bereich betreibt, der sich mit der Prüfung und Wartung sowie dem – herstellerneutralen – Vertrieb von Feuer-löschern und Anlagen für den vorbeugenden Brandschutz beschäftigt. In dieser Form bietet das wohl kein anderer Sicherheits-dienstleister in Deutschland. Hier liegt ein nicht zu unterschätzender Zusatznutzen für die Unternehmen: Es kommt vor, dass Mit-arbeiter der Vollmergruppe nachts auf dem Firmengelände Streife laufen, tagsüber die Büros der Verwaltung reinigen und zudem den Parkplatz bewirtschaften. Das sind zwar verschiedene Mitarbeiter, aber sie kommen alle von der Vollmergruppe Dienstleistung. Von diesem Synergieeffekt profitieren alle

Beteiligten. Stellt zum Beispiel die Sicher-heitskraft im Einkaufszentrum fest, dass ein Feuerlöscher entwendet wurde oder defekt ist, meldet er es einfach unverzüglich den Kollegen vom Brandschutzservice, die das Sicherheitsloch stopfen. Den Umweg über einen weiteren Dienstleister kann man sich sparen. Zu den Kernkompetenzen zählt die Prüfung, Wartung und Instandhaltung vor-beugender Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöschern, Hydranten und LWT-Anlagen, NRA- und Feststellanlagen sowie Brand-schutztüren und -toren. Darüber hinaus wird die Beratung, Betreuung und Unterstützung durch Brandschutzbeauftragte, die Gestel-lung von Brandposten und Brandwachen so-wie die Organisation und Durchführung von Brandschutzschulungen und praktischen Übungen und Unterweisungen angeboten.

Kontakt:Vollmergruppe Dienstleistung

Neckarstraße 22-2445478 Mülheim an der Ruhr

Internet: www.vollmergruppe.de

„Je mehr Bürger mit Zivilcourage ein Land hat,

desto weniger Helden wird es einmal brauchen.“

Franca Magnani

muTiger-Stiftung Telefon: +49 (0)209 9132680E-Mail: [email protected]

Spendenkonto:Konto: 101 313 101Blz: 420 500 01Sparkasse Gelsenkirchen

Hier muTiger werden:

Ein Stiftung des Verkehrs-verbundes Rhein-Ruhr und KÖTTER Security

… für mehr ZivilcourageDie muTiger-Stiftung …

Zivilcourage lernen, Zivilcourage leben

Gewalttaten in der Öffentlichkeit nehmen zu. Dagegen will muTiger ein Zeichen setzen. Für mehr Mut statt Heldentum. Für eine Kultur des Hinschauens statt des Wegsehens. Auch Sie können muTiger werden! Als Unterstützer, Botschafter oder Kursteilnehmer. Wie das geht, erfahren Sie unter muTiger.de

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Seit 111 Jahren erfolgreich am Markt

Sicherheit ist unsere Verantwortung

die W.i.s. unternehmensGruppe sorgt als erfahrener Dienstleistungsprofi bundesweit für Sicherheit in den unter-schiedlichsten Branchen und Unterneh-mensgrößen. Über 4.000 Mitarbeiter an 27 Standorten in Deutschland, maßgeschnei-derte Sicherheitskonzepte, modernste Si-cherheitstechnik und eine rund um die Uhr besetzte Alarmempfangsstelle bieten Sicher-heit auf höchstem Niveau.

Die W.I.S. feiert in diesem Jahr ihr 111-jäh-riges Jubiläum und gehört zu den größten und etabliertesten Anbietern der Sicher-heitsbranche in Deutschland. Wenn ein Un-ternehmen über viele Jahrzehnte am Markt wächst, müssen sich gewachsenes Know-how, Strukturen und Kompetenzen stets mit dem Willen zur Weiterentwicklung paaren. Dabei stehen die Bedürfnisse der Kunden immer an erster Stelle und im Fokus.

Sicherheitskonzepte, die passgenau auf ihre Kunden zugeschnitten sind, gehören daher zum Kerngeschäft der W.I.S. Der Be-darf an Sicherheit richtet sich ganz indivi-duell nach den jeweiligen Belangen eines Unternehmens. Ein großer Vorteil für die Kunden ist hierbei die mögliche Kombination von Sicherheitstechnik, personellen Sicher-heitsdienstleistungen und zentraler Überwa-chung durch die Alarmempfangsstelle. Das bedeutet Sicherheit rund um die Uhr.

Die Alarmempfangsstelle der W.I.S. ist eine VdS-anerkannte Notruf-Service-Leitstelle. Sie erfüllt bereits jetzt die strengen Anforde-rungen der zukünftigen europäischen Norm EN 50518 für Alarmempfangsstellen. Damit hebt sich die W.I.S. Unternehmensgruppe von vielen Mitbewerbern ab und bietet ihren Kunden ein Mehr an Qualität und Sicherheit. Mit modernster Digitaltechnik werden zen-tral und bundesweit alle Signalmelder abge-fragt und gesteuert. Im Alarmfall werden so-

fort gezielte Interventionsmaßnahmen nach individuellen Notfallplänen eingeleitet.

Auf diese professionellen Sicherheitslei-stungen vertrauen viele namhafte Unterneh-men aus ganz Deutschland seit Jahren. Zu den langjährigen Kunden der W.I.S. zählen sowohl Global Player als auch mittelstän-dische und kleinere Unternehmen aus Indus-trie, Handel, Logistik sowie Versicherungen, Banken und öffentliche Einrichtungen.

Die W.I.S. ist das erste deutsche Sicher-heitsunternehmen mit einer verbindlichen Corporate Governance. Diese Regeln dienen der bedingungslos gesetzestreuen und ver-antwortungsvollen Steuerung des Unter-nehmens. Hierzu gehört unter anderem die Einhaltung steuer-, sozialversicherungs- und tarifrechtlicher Bestimmungen. Zur Kontrolle der Corporate Governance und als externer

Ansprechpartner für Kunden und Mitarbeiter wurde ein renommierter Vertrauensanwalt als Ombudsmann installiert. Die Corporate Governance bildet die Grundlage für die Wahrnehmung der sozialpolitischen Ver-antwortung eines jeden Unternehmens für das Gemeinwohl. Die W.I.S. fühlt sich dieser Verantwortung verpflichtet und erteilt je-der Tendenz, gegen diese Bestimmungen zu agieren, eine deutliche Absage. Dazu passt der Slogan der Firmengruppe: Sicherheit ist unsere Verantwortung.

Kontakt: W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG

Industriestr. 171 · 50999 KölnTel. +49 2236 37-2039

Internet: www.wis-sicherheit.de

Die Alarmempfangsstelle der W.I.S.

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die WisaG sicherheit & serVice Gmbh & co. KG ist seit mehr als 35 Jah-ren ein Qualitätsanbieter von Sicherheits- und Servicedienstleistungen aller Art. Ganz gleich, ob Beratung, umfassende Konzepte oder konkrete Maßnahmen wie Empfangs-service oder Objektschutz gefragt sind, das Unternehmen ist immer der richtige An-sprechpartner. Tätigkeitsschwerpunkte sind Schutz und Prävention, Sicherheitsberatung und -technik, Notruf und Service Center, Empfangs- und Postdienste sowie Messe- und Veranstaltungsdienste.

Ihre Leistungen passt die WISAG immer an die Zielvorstellungen des jeweiligen Auftrag-gebers und seiner Branche an: von Industrie,

Banken, Handel und Verwaltung über öf-fentliche Institutionen und den öffentlichen Personennahverkehr bis hin zu Privatkunden sowie militärischen Einrichtungen. Dabei stehen am Anfang die Analyse des tatsäch-lichen Bedarfs und die Entwicklung eines individuellen Servicepakets – so erhält jeder Kunde maßgeschneiderte Lösungen für seine Bedürfnisse. Der ganzheitliche Ansatz, der dabei verfolgt wird, setzt auf ein perfektes Zusammenspiel zwischen Mensch, Technik und Organisation. Im Bereich Sicherheits-technik verfügt das Unternehmen mit der herstellerunabhängig arbeitenden WISAG Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG über pro-fundes Fachwissen in den eigenen Reihen.

Im Jahr 2011 erwirtschaftete die WISAG im Bereich Sicherheit einen Umsatz von rund 145 Millionen Euro. Mit rund 4.800 Mitar-beitern, 27 Niederlassungen und zahlreichen Standorten ist die WISAG Sicherheit & Ser-vice deutschlandweit immer nah am Kunden.

Kontakt:WISAG Sicherheit & Service

Holding GmbH & Co. KGKennedyallee 76, 60596 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 63306-181Fax +49 69 63306-228

Mail: [email protected]: www.wisag.de

Die hohe Kunst von Schutz und Prävention WISAG Sicherheit & Service

People. Trust. Innovation.

sicherheit, Vertrauen und ein ganz-heitliches Angebot sind wichtige Entschei-dungsgründe für Brink’s als privatwirtschaft-lichem Lösungsanbieter von Cash Cycle Mana gement- und Sicherheitslogistik-Dienst-leistungen.

Zu unseren Kunden gehören namhafte Un-ternehmen aus der Finanzbranche und dem Einzelhandel. Jüngst hat Brink’s in Deutsch-land den Grundstein zu einer strategischen Neuausrichtung gelegt. Um in Deutschland als mittelständisches Unternehmen mit Fo-kus auf den regionalen und lokalen Kunden präsent zu sein, wurden von der unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH die drei Standorte Chemnitz, Sietzsch bei Leipzig und Weimar sowie die Geschäftsaktivitäten in Kassel übernommen. In einem zweiten Schritt hat Brink’s mit der Geschäftsübernahme des STG-Standortes in Nürnberg und der Anbin-dung der restlichen Kunden an bestehende

Cash Centers seine Position noch gestärkt. Denn Brink’s bleibt nie stehen: ständig werden neue und alternative Lösungen gesucht, das Dienstleistungsangebot erweitert und neue Kooperationsmöglichkeiten geprüft.

Darüber hinaus bietet Brink’s Global Services weltweit das größte logistische Netzwerk und bewegt wertvolle Güter rund um den Globus. Als ein globaler Marktführer im Bereich der Sicherheitslogistik weiß Brink’s zudem was

benötigt wird, um hohe Standards aufrecht zu halten und den regulatorischen Anforderun-gen und Sicherheitsaufgaben zu entsprechen.

Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie uns unter www.brinks.de.

Kontakt:Brink´s Deutschland GmbH

Insterburger Straße 7a · 60487 Frankfurt Tel. +49 69 24775-00

Fax: +49 69 24775-201

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We Make Cash Flow

Procoin-Systeme sorgen für sicheren und effizienten Bargeldfluss

procoin ist ein international tätiges Unternehmen, spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Geldbear-beitungssystemen für Banknoten und Münz-geld. Unsere vollständige Produktpalette vom Banknoten- und Münzzähler bis hin zu kompletten Sortier- und Verpackungsstra-ßen macht unser Unternehmen zu einem der marktführenden Akteure auf diesem Sektor.

Neben den klassischen Geldbearbeitungs-geräten bietet Procoin auch Münzeinzahler für die Kundenselbstbedienung in Geldin-stituten an. Diese SB-Münzeinzahler der ProDeposit-Serie im stilgerechten Design entlasten die Kundenberater und vertiefen gleichzeitig die Kundenbindung durch kun-denfreundlichen Service. Speziell für den Einzelhandel wurde der „CoinShopper“ ent-wickelt. Hier können Kunden überschüssige oder gesparte Münzen einwerfen, der Ge-genwert wird ihnen quittiert oder elektro-nisch gutgeschrieben.

Mit der Verlagerung der Echtheitsprüfung und der Prüfung der Umlauffähigkeit von Banknoten der Bundesbank auf die Geld-institute und die Geld- und Werttranspor-teure werden in steigender Zahl kompakte Banknotenzähler mit zertifizierter Echtheits- und Fitnessprüfung bei Banken und Cash-centern eingesetzt. Unsere JL-300-Serie bie-tet hierfür die optimale Lösung. Drei Modelle decken das gesamte Spektrum der Anforde-rungen an eine hochwertige, bundesbankge-rechte Sortierung nach Umlauffähigkeit ab.

Procoin-Produkte sind weltweit in über 40 Ländern im Einsatz. Unser Unternehmen verfügt über eine 20-jährige Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Systemen, Komponenten und Baugruppen der Geldbe-arbeitungstechnik Ein Team erfahrener, fach-kompetenter Mitarbeiter steht den Anwen-

dern für ganzheitliche Beratung, Belieferung und Kundendienst zur Verfügung.

Das maschinelle Zählen und Sortieren sowie das Prüfen auf Echtheit und Um-lauffähigkeit von Banknoten und Münzen mittels zertifizierter Sensortechnik gemäß den strengen Prüfkriterien der EZB und der Bundesbank, stellen an den Hersteller höchste Anforderungen. Ebenso die hohen Erwartungen der Anwender an die Robust-heit, Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Maschinen.

Das Streben nach erstklassiger Qualität unserer Produkte und Leistungen und die Zufriedenheit unserer Kunden stehen daher im Mittelpunkt unserer Unternehmensphi-

losophie. Ebenso die Weiterentwicklung un-serer bewährten Systeme durch den Einsatz neuer Technologien. Mit gutem Erfolg, wie die hohe Kundenakzeptanz unserer neues-ten Entwicklung zeigt, eines leistungsstarken und gleichzeitig sehr wirtschaftlichen Bank-notenzählers.

Kontakt: Procoin GmbH

Silostr.33a65929 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 2440424-0Fax +49 69 2440424-24

Mail: [email protected]: www.procoin.de

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Sicherheit spürbar anders

osd schäfer ist der Partner für um-fassende und integrierte Unternehmens-sicherheit. Ob Beratung, Schulung, Schutz und Sicherheit oder ergänzende Services – der Karlsruher Sicherheitsexperte entwickelt gemeinsam mit seinen Kunden passgenaue Lösungen, lokal, national und international. Dabei ergeben sich große Synergieeffekte, denn der Spezialist für komplexe Sicher-heitsfragen und hochsensible Sicherheits-lagen hat sein Leistungsspektrum breit gefächert und setzt auf bedarfsgerechte Kombinationen seiner Angebote.

Dank ihres hohen Qualifizierungsgrades können die rund 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von OSD SCHÄFER flexibel ein-setzt werden. So übernehmen sie vielfältige Aufgaben in der Standortsicherheit, dem Brandschutz, im Arbeits- und Gesundheits-schutz sowie im Umwelt- und Strahlen-schutz. In der Luft- und Logistiksicherheit sowie im Informations- und Know-how-Schutz ist das 1979 gegründete Unterneh-men ein ebenso verlässlicher Partner für effiziente Lösungen aus einer Hand. Neben der Unternehmenssicherheit bietet OSD SCHÄFER auch umfassende und integrierte Standortservices, zum Beispiel in der Logistik sowie für Post- und Kurierdienste.

Vor allem die Beratungsexpertise von OSD SCHÄFER sowie seine Kompetenzen in der Schulung stehen hoch im Kurs. Insbesondere Management- unterstützende Dienstleistun-gen, wie betriebsinterne und zur Zertifizierung vorberei-tende Audits sowie die Über-nahme von Beauftragten-funktionen, werden immer häufiger von Kunden in Anspruch genommen. Zu den ersten Adressen für

Beratung und Schulung zählt OSD SCHÄFER auch in der Luft- und Logistiksicherheit. Der Sicherheitsexperte begleitet Hersteller, den Status „Bekannter Versender“ zu erhalten und zu bewahren, sowie Logistikunterneh-men bei der Zulassung zum „Reglemen-tierten Beauftragten“. Auch Luftfahrtunter-nehmen und Flughafenbetreiber unterstützt OSD SCHÄFER bei der Erstellung ihrer Luft-sicherheitspläne und bietet die Produkt- und Verfahrensaudits zur Qualitätssicherung. Hinzu kommt ein umfangreiches Schulungs-angebot.

„Viele Unternehmen erkennen, dass wir mit unseren hochwertigen Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag entlang ihrer Wert-schöpfungskette und damit zu ihrem Un-ternehmenserfolg leisten“, erklärt Ulrich Schäfer, operativer Geschäftsführer von OSD SCHÄFER. Die große Nachfrage geht mit ei-ner sehr hohen Kundenzufriedenheit einher: So lag 2011 die Gesamt-zufriedenheit der OSD SCHÄFER Kunden bei 88,6 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Marktfor-schungsinstitut GfK im Auftrag

von OSD SCHÄFER realisiert hat. „Die GfK-Studie belegt, dass unser Streben nach höchster Qualität in allen Beziehungen ge-fragt und geschätzt wird“, sagt die kaufmän-nische Geschäftsführerin Michaela Schäfer. An seinem Qualitätsanspruch lässt sich das Karlsruher Unternehmen auch messen: OSD SCHÄFER hat sich einem integrierten Managementsystem für Qualität, Umwelt und Sicherheit verpflichtet und ist zertifi-ziert nach den Standards ISO 9001:2008, ISO 14001:2004 und DIN 77200 einschließ-lich Krisenmanagement.

Kontakt:OSD SCHÄFER GmbH

Greschbachstr. 1 · 76229 KarlsruheTel. +49 721 98597-70

Fax: +49 721 98597-80Internet: www.osd-schaefer.com

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sortieren, zählen, rollieren, bündeln – Bargeld ist Vertrauenssache. Wir führen seit Jahren für unsere Kunden die Geldbearbeitung vertrauensvoll und ge-wissenhaft durch. Dabei beweisen wir tag-täglich, dass seriöses und zertifiziertes Geld-Handling mit uns einfach und reibungslos funktioniert. Den Anforderungen der Deut-schen Bundesbank begegnen wir mit einem bedarfsgerechten Kassenservice.

Aber wir bieten Ihnen weit mehr. Neben Geld- und Wertdienstleistungen führen wir seit jeher Wach- und Sicherheitsdienste (Ob-jektschutz, Alarm- und Interventionsdienste, Installation von Gefahrenmeldeanlagen, Re-vierwachdienste) und Kurierdienste durch

und sind in der Arbeitnehmerüberlassungen tätig. Wir sind somit in der Lage, vielfältige Leistungen aus einer Hand anzubieten. Einen Überblick über unser gesamtes Spektrum finden Sie unter www.ittgmbh.de.

Unsere Leistungen basieren auf den TÜV-zertifizierten QM-Systemen nach DIN 9001:2008 und DIN 77200:2002. Wir sind Mitglied in der Bundesvereinigung Deut-scher Geld- und Wertdienste e. V., im BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRT-SCHAFT und ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen. Neben unser-em Stammsitz in Erfurt unterhalten wir mehrere Außenstellen in Mitteldeutschland. Unser Ziel besteht über 20 Jahren darin,

Ihnen das beruhigende Gefühl zu vermitteln, dass Ihr Eigentum und Ihr Unternehmen bei uns in guten Händen sind. Unsere Kunden schätzen bereits seit über 20 Jahren unser breites Leistungsportfolio sowie eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in die-sen sensiblen Bereichen.

Kontakt:ITT Industrie- und Transportschutz

Thüringen GmbHRudolfstraße 55 · 99092 Erfurt

Tel. +49 361 6726-100Fax +49 361 6726-199

Internet: www.ittgmbh.de

damit ist die ziemann sicherheit Gmbh mit Sitz in Schallstadt der größte mittelständische Sicherheitsdienstleister in Süddeutschland. Zu seinen Geschäftsfeldern gehören der Geld- und Werttransport, das Cash-Handling, der SB-Automatenservice und der Sicherheitsdienst. Das Spektrum hochwertiger Dienstleistungen erweitert die ZIEMANN VALOR GmbH mit ihrem Online-Bestellportal myVALOR.de. Als Großhändler bietet sie attraktive Lösungen im Segment Edelmetalle, Sorten und Reiseschecks an. Umfassende Angebote aus einer Hand sowie maßgeschneiderte Beratung und intensive Betreuung bedeuten echten Mehrwert.

Nachhaltige Unternehmensentwicklung, gepaart mit einem klaren Markenauftritt und der starken Motivation jedes einzelnen Mitarbeiters machen den Unternehmenser-folg und das Vertrauen seiner Kunden aus. ZIEMANN ist verlässlicher Partner für alle Kunden aus Industrie, Handel und dem Ban-kensektor. Bereits im Jahr 1956 von Curt Zie-mann gegründet, verfügt das Unternehmen über fundierte Erfahrungen im Markt. Die hohe Servicequalität ist das Produkt einer Unternehmenskultur, die Nähe zum Kunden und ein kollegiales Miteinander lebt.

Auch in diesem Jahr listet die renommierte Munich Strategy Group den Schallstädter

Sicherheitsspezialisten erneut als TOP 100 Unternehmen des deutschen Mittelstands.

ZIEMANN ist ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber. In seinen Betriebsstätten im gesamten süddeutschen Raum werden qua-lifiziertem Personal zahlreiche interessante Stellen geboten.

Kontakt:Sebastian Sinemus, Unternehmens-

kommunikation & PressesprecherZIEMANN SICHERHEIT GmbH

Gewerbestr. 19 – 23 · 79227 SchallstadtTel. +49 7664 9720-76

Mail: sebastian.sinemus@ ziemann-sicherheit.de

Manchmal fängt beimGeld die Freundschaft an.

ZIEMANN – Sicherheit für höchste Ansprüche11 Betriebsstätten mit 1.100 Mitarbeitern und 300 Fahrzeugen – das ist ZIEMANN.

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3 | 2012

„Die Bedeutung privater Sicherheits dienste für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland wird weiter zunehmen“

Gespräch mit General a. D. Ulrich K. Wegener

Von Dr. harald Olschok

die olympischen spiele 2012 wurden unter einem bisher nicht gekannten Sicher-heitsaufwand durchgeführt. Fast 40.000 Sol-daten und Sicherheitskräfte haben die Olym-piade geschützt. Großbritanniens größtes Kriegsschiff lag auf der Themse. Flugabwehr-raketen waren in Wohnsiedlungen und Parks stationiert. Manche sprachen von der größten Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg.

Das war in München vor 40 Jahren noch ganz anders. Die Olympischen Sommerspiele im Jahr 1972 waren als „heitere Spiele“ ge-plant. Der Sicherheitsaufwand war gering, zu gering, wie sich im Laufe der Spiele he-rausstellte. Umso größer war der Schock als Palästinenser im Olympischen Dorf das Mannschaftsquartier der israelischen Sport-ler überfielen. Seit diesem Vorfall hat sich die Welt verändert.

Die „Stunde Null des internationalen Terro-rismus“ nennt Ulrich K. Wegener diesen Mo-ment, als die Attentäter das Olympische Dorf stürmten und israelische Sportler als Geiseln nahmen. Ihre Befreiung endete in einem Blut-bad mit 17 Toten auf dem Militärflughafen in Fürstenfeldbruck bei München. Eine zentrale Konsequenz, die aus dieser Tragödie resul-tierte, war die Gründung der Spezialeinheit GSG 9. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher betraute mit der Füh-rung seinen bisherigen Verbindungsoffizier im Ministerbüro Ulrich K. Wegener.

Ich sprach mit General a. D. Ulrich K. We-gener aus Anlass der sich zum 40. Mal jäh-renden Ereignisse.

Legendär wurde Wegener durch die erfolg-reiche Befreiung der Lufthansa-Maschine

„Landshut“ im Jahre 1977 in der Hauptstadt von Somalia. Der „Held von Mogadischu“ ist inzwischen 83 Jahre alt, körperlich fit und geistig von einer bewundernswerten Präsenz. Seit seinem Ausscheiden aus dem Polizei-dienst ist Wegener weltweit als Berater ge-fragt. Seit dem Jahr 2000 ist er Vorsitzender des KÖTTER Sicherheitsbeirates (koetter.de). Er berät das zweitgrößte deutsche Sicher-heitsunternehmen bei der Realisierung von Sicherheitsprojekten und wirkt an der Ent-wicklung und Umsetzung von Aus- und Wei-terbildungsstandards mit. Aktuelle Projekte und Innovationen stellt das Unternehmen auf der vom 25. bis 28. September in Essen statt-findenden weltgrößten Sicherheitsmesse „se-curity“ vor, die mittlerweile zum 20. Mal statt-findet (Halle 2, Stand 225 und Freigelände 1).

Mit Bedauern weist Wegener in unserem Interview darauf hin, dass in den zurücklie-genden Jahren die Ressourcen der Polizei, aber auch anderer Sicherheitsbehörden, im-mer knapper geworden sind. Eine Trendwende hält er allerdings angesichts der Schulden-stände und der aktuellen Haushaltssituation der öffentlichen Haushalte für kaum möglich. Man müsse sich mit den politischen und wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen abfinden.

„Eine umfassende staatliche Daseinsvor-sorge wird auch auf dem Feld der Inneren Si-cherheit zukünftig nicht mehr möglich sein“, so Wegener. Stattdessen müsse man neue Potenziale für die Innere Sicherheit erschlie-ßen. Er begrüßt ausdrücklich die Aussage der Innenministerkonferenz, wonach die privaten Sicherheitsdienste ein wichtiger Faktor in der deutschen Sicherheitsarchitektur sind. Public-

Private-Partnership-Projekte müssten weiter entwickelt werden. Die stärkere Verantwor-tung der privaten Sicherheitsdienstleister wird weiter zunehmen. Die Strukturen der staatlichen Stellen und die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene müssen weiter optimiert werden.

Zu Recht mahnt Wegener an, dass die viel beschworene Formel von der Bedeutung der privaten Sicherheitsdienstleister für die Si-cherheitsarchitektur in Deutschland in der Praxis erst noch mit Leben gefüllt werden müssen. Die öffentliche und politische Dis-kussion über die neue Sicherheitsarchitek-tur, so General a. D. Wegener, ist nach wie vor überwiegend auf die staatlichen Organe zugeschnitten. Für ihn ist ein Bewusstseins-wandel dringend nötig. Daran will er aktiv mitarbeiten.

Wichtig seien in diesem Zusammenhang auch die strukturellen Veränderungen bei der Polizei. Die von den Polizeigewerkschaf-ten vor vielen Jahren geforderte und in vielen Bundesländern inzwischen umgesetzte zwei-geteilte Laufbahn hält er für einen „Sünden-fall“. Wenn nur noch studierte Kommissare im Dienst sind, so sei eine polizeiliche Aufgaben-

dr. harald olschoK, Hauptge-schäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Bad Homburg, traf sich mit General a. d. ulrich K. WeGener, Vorsitzender des KÖTTER Sicherheitsbeirates, zum Gespräch.

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kritik zwangsläufig. Er lobte ausdrücklich die Bundespolizei, die diesen Weg nicht beschrit-ten und deshalb auch andere Möglichkeiten beim Personaleinsatz habe.

Wir sprechen auch über den inzwischen vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes-entwurf, wonach künftig zugelassene („lizen-zierte“) private Sicherheitsdienste zum Kampf gegen Piraten auf deutschen Schiffen einge-setzt werden sollen. Er bedauert, dass diese Aufgaben nicht „seiner“ alten GSG 9 übertra-gen worden seien. Nachdem die Politik diese Aufgaben an „Private“ übertragen will, müsse nun zwingend darauf geachtet werden, dass nur spezialisierte und gut geschulte pri-vate Sicherheitsbeschäftigte diese Aufgaben wahrnehmen. Der Staat müsse die Rahmen-bedingungen festlegen, damit diese Tätigkeit erfolgreich von privaten Sicherheitsdiensten übernommen werden können.

Die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste in der Luftsicherheit sieht er als Modell für eine erfolgreiche Public-Private-Partnership an. Zu Recht moniert er die teilweise schlech-ten Rahmenbedingungen für den Einsatz der Luftsicherheitsassistentinnen und Luftsicher-heitsassistenten. Gemeinsam mit dem BDSW fordert er die Politik auf, diese Rahmenbedin-gungen zu verbessern.

General a. D. Wegener hält es für unerläss-lich, dass künftig zu entscheiden ist, was die Kernaufgaben der Polizei und anderer Sicher-heitsorgane sind und in welchen Tätigkeits-feldern eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Dienstleistern sinnvoll ist. Er fin-det eine Beschränkung des Gewerbezugangs für das Sicherheitsgewerbe für sinnvoll. „Es tummeln sich zu viele Schwarze Schafe un-ter den 4.000 privaten Sicherheitsdiensten“. Dies beeinträchtige die Akzeptanz von Sei-ten der Sicherheitsbehörden. Er fordert nicht nur höhere Eintrittsbarrieren, sondern auch nachhaltige Qualitätsanforderungen für das gesamte Sicherheitsgewerbe. Nur über ein-heitliche und auch abgefragte Standards lasse sich langfristig die Qualität der Branche wei-ter steigern.

Die bereits heute bestehenden Kooperati-onsmöglichkeiten z. B. beim Schutz von Ver-anstaltungen oder öffentlichen Gebäuden können ausgeweitet werden. Bei der Überwa-chung von Ordnungsrecht bzw. der Verkehrs-überwachung sowie Sicherheits- und Service-leistungen im öffentlichen Personenverkehr gebe es noch Spielräume.

Wegener weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausbildung der Sicherheitsmitar-beiterinnen und -mitarbeiter und die Qua-

lität des Führungspersonals das A und O für eine hochwertige Dienstleistung sind. Die Qualitätsanbieter der Branche haben bereits heute vielfältige Anstrengungen unternom-men. Diese gelte es konsequent weiterzuent-wickeln. Wegener ist gut informiert über die Einführung neuer Ausbildungsberufe und die Studiengänge für künftige Fach- und Füh-rungskräfte. Diese Aktivitäten, so General a. D. Wegener, müssen allerdings von den Kunden auch bezahlt werden. Staat und Unternehmen sind bei der Auftragsvergabe und Preisgestal-tung gefordert, diese Qualitätsanstrengungen der privaten Sicherheitsdienste auch zu hono-rieren!

Die vielfältigen Maßnahmen in Ausbildung und Qualität der Dienstleistung haben, so We-gener, dazu geführt, dass die Bedeutung des Sicherheitsgewerbes erheblich gestiegen sei. Auch der Ruf habe sich „enorm verbessert“. Dazu hat der General a. D. auch seinen Bei-trag geleistet. Durch seinen unermüdlichen Einsatz für eine Partnerschaft zwischen staat-lichen Sicherheitskräften und privaten Sicher-heitsdiensten und sein Engagement für die Ausbildung in der Sicherheitsbranche hat sich Ulrich K. Wegener große Dienste erworben. Dafür gebührt ihm der Dank des Bundesver-bandes der Sicherheitswirtschaft.

General a. D. Ulrich K. Wegener, Vorsitzender des KÖTTER Sicherheitsbeirats und Dr. Harald Olschok, Haupgeschäftsführer des BDSW, im Gespräch.

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GELD UND WERT

Nachhaltigkeit in der Sicherheitswirtschaft

Von Manfred Buhl

I. Nachhaltigkeit: ein vieldeutiger Begriff

Nachhaltigkeit ist ein vieldeutiger Begriff: Schon 1998 war er so verbreitet, dass er es in die Endauswahl zum „Wort des Jahres“ schaffte. Und seitdem ist er zwar nicht ein-deutiger, aber immer beliebter geworden. In-zwischen gibt es• einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex,

der 20 Kriterien mit jeweils ein bis zwei Leistungsindikatoren zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensfüh-rung. Er knüpft an die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen und an den Leitfaden ISO 26 000 an.

• einen Rat für Nachhaltige Entwicklung, dessen Aufgabe es ist, Empfehlungen für die Nachhaltigkeitsstrategie und -politik der Bundesregierung auszusprechen.

• einen Deutschen Nachhaltigkeitstag, der 2011 zum vierten Mal in Düsseldorf stattfand

• und einen Nachhaltigkeitspreis, um den sich viele Unternehmen bewerben, vor allem aus der Lebensmittelbranche.

Seinem semantischen Gehalt nach heißt „nachhalten“ so viel wie „sorgfältig umgehen“, vor allem mit endlichen Ressourcen. So steht Nachhaltigkeit auch für Generationengerech-tigkeit. In diesem wohl gebräuchlichsten Sinn meint Nachhaltigkeit einen verantwortungs-vollen Umgang mit natürlichen endlichen Ressourcen so, dass kommende Generationen dadurch kein Schaden zugefügt wird.

Erweitert wurde der Begriffsinhalt allgemein um die dauerhafte Wirkung von Maßnahmen und Strategien, natürlich unter Berücksichti-

gung ökologischer und sozialer Werte.Ausgeweitet wurde die Begrifflichkeit fer-

ner auf die globale Gerechtigkeit: Statt „kolo-nialistischer Ausbeutung“ muss dafür gesorgt werden, dass alle Kontinente und Regionen möglichst gleichen Zugang zu den natür-lichen Ressourcen dieser Erde bekommen und diese nicht von den reicheren Gesellschaften und Volkswirtschaften verschleudert werden. Diese globale Gerechtigkeit wird sicher ver-letzt, wenn die EU Fischfangrechte vor der westafrikanischen Küste aufkauft, so dass die dort arbeitslos werdenden Fischer die Jagd auf Affen zur Erwerbsquelle machen.

In seiner weitesten Fassung verschmilzt der Begriff der Nachhaltigkeit mit dem der Verantwortlichkeit. Sie verlangt, dass Poli-tik, Wirtschaft und Gesellschaft, jeder Ent-scheidungsträger in diesen Bereichen sich der Folgen seiner Entscheidung und seines Verhaltens bewusst ist und so handelt, dass möglichst niemand dadurch geschädigt wird.

In allen diesen Bereichen ist der Begriff der Nachhaltigkeit heute ein unverzichtbarer Be-standteil der PR-Strategie.

II. Nachhaltigkeit in der Sicherheitswirtschaft

Sicherheitswirtschaft, das ist der Oberbe-griff für alle Branchen und Unternehmen, die Sicherheit auf dem Markt anbieten: als Beratung, Produktion und Anwendung von Sicherheitstechnik sowie als Sicherheits-dienstleistung der verschiedensten Art. Auch wenn für die Herstellung und den Betrieb von Sicherheitstechnik und die Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen der Umgang mit natürlichen Ressourcen, also etwa mit Energie

und Wasser, nicht von zentraler Bedeutung ist, lässt sich das Prinzip der Nachhaltigkeit auch auf diese Branche anwenden, insbesondere wenn man es im weiteren Sinne versteht, also als ökonomische und soziale Verantwortung, Kundenorientierung und Zukunftsgerichtet-heit. Das soll im Folgenden vor allem unter folgenden Aspekten näher beleuchtet werden:• Unternehmensgründung, die nicht auf

das „schnelle Geld“ angelegt, sondern auf solider Basis finanzieller Ressourcen und Dauerhaftigkeit im Markt hin orientiert ist

• verantwortungsvolle, ganzheitlich und langfristig orientierte Sicherheitsberatung

• Produktion und Vertrieb von Sicherheits-technik, die den Normen und den wohl verstandenen Interessen der Kunden entspricht, qualitativ überzeugt und dauerhaft funktioniert

• Sicherheitsdienstleistung, die den sub-jektiven und objektiven Interessen des Kunden und der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern entspricht.

1. nachhaltigkeit der unternehmerischen tätigkeit

Schon für die Entscheidung der Gründung und des Aufbaus eines Sicherheitsunterneh-mens ist das Gebot der Nachhaltigkeit wich-tig. Eine Firmengründung folgt diesem Prinzip nur, wenn sie nicht geschieht, um „schnelles

manfred buhl ist BDSW-Vizeprä-sident sowie CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung SECURITAS Sicher-heitsdienste Holding Deutschland.

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Geld“ durch den Gewinn von Ausschrei-bungen mit Hilfe von unseriösen Kalkulati-onen und dem Angebot von Dumpingpreisen zu machen und – wenn dies nicht gelingt – sich ebenso schnell wieder vom Markt zu-rückzuziehen, sondern wenn sie konzeptionell fundiert, auf Langfristigkeit angelegt und mit einer ausreichenden Kapitalausstattung ver-sehen ist. Für die Gründung eines Produkti-onsbetriebes versteht sich das von selbst. Es gilt aber ebenso für einen Sicherheitsdienst-leister. Hier ist erfahrungsgemäß die Gefahr einer unseriösen Firmengründung eher gege-ben. Sie schadet dem Image der Branche und führt zu Risiken für Kunden und Mitarbeiter.

2. nachhaltigkeit der sicherheitsberatungDie Sicherheitsberatung ist von grund-

sätzlicher Bedeutung für die vom Beratenen als Person oder als Unternehmer zu tref-fende Entscheidung, welches Risiko in Kauf genommen, durch Versicherung abgedeckt und welches Risiko durch baulichen Schutz, Sicherheitstechnik und Sicherheitsdienstlei-stung minimiert werden soll. Nur wenn die Sicherheitsberatung in voller Verantwortung für ihre Tragweite erfolgt, die bestehenden Rahmenbedingungen gänzlich einbezieht, sich auf das objektive Sicherheitsinteresse der zu beratenden Personen und Institutionen

fokussiert und Lösungen vorschlägt, die dau-erhafte Wirksamkeit versprechen, kann sie als nachhaltig bewertet werden. Erfolgt sie durch ein Unternehmen, dass selbst Sicherheits-technik produziert oder vertreibt, dann muss sie bei der Empfehlung, gerade diese Produkte einzusetzen, ihre Geeignetheit zur Befriedi-gung des bestehenden Sicherheitsbedarfs of-fen und realistisch beurteilen, unter Umstän-den auch auf für die konkrete Anwendung einer besser geeigneten technischen Lösung aus anderer Produktion hinweisen.

3. nachhaltigkeit der produktion und des angebots von sicherheitstechnik

Wie in jedem Produktionsbereich sollten auch bei der Herstellung von sicherheitstech-nischen Geräten und Anlagen keine Ressour-cen verschwendet werden. Das gilt insbeson-dere für den Energieverbrauch. Ein wirksames Nachhaltigkeitsmanagement muss darauf ausgerichtet sein, nachhaltige Produktionsin-novationen zu erkennen und zu berücksich-tigen.

Nachhaltigkeit der sicherheitstechnischen Produktion gebietet auch die Einhaltung der technischen Normen als einer wesentlichen Voraussetzung nachhaltig wirksamer Sicher-heitstechnik und der Qualitätsstandards, die einen dauerhaft funktionierenden, wirkungs-

vollen Betrieb ermöglichen. Dem Käufer oder Mieter der sicherheitstechnischen Geräte und Anlagen muss klar sein, welche Qualität er bekommt und für welchen Einsatzzweck diese Qualität noch oder nicht mehr ausrei-chend ist. Das gilt vor allem für Produkte, die aus Volkswirtschaften geliefert werden, in denen der Preis wesentlich wichtiger ist als die Qualität. Zur Nachhaltigkeit solcher Produkte aus anderen Volkswirtschaften mit anderen sozialen Verhältnissen und geringer Qualitätskontrolle gehört auch die Einhaltung der Menschenrechte im Produktionsprozess. Insbesondere sollte sich der Importeur ver-traglich eine kinderarbeitsfreie Produktion zusichern lassen.

4. nachhaltigkeit der sicherheitsdienstleistungen

Für den Sicherheitsdienstleister bedeutet das Nachhaltigkeitsgebot sowohl den sorg-fältigen Umgang mit den subjektiven und objektiven Kundeninteressen wie auch die soziale Verantwortung gegenüber seinen Mit-arbeitern. Der Mensch ist für das Sicherheits-gewerbe die wichtigste Ressource. Mit ihr muss schonend und fürsorglich umgegangen werden. Das ist das Gegenteil zur Zahlung von Dumpinglöhnen, um Dumpingpreise anbieten zu können. Deshalb war die Einführung des

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Mindestlohnes für weniger anspruchsvolle Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe ein wich-tiger Schritt hin zu sozialer Nachhaltigkeit. Zum nachhaltigen Wirtschaften gehört, dass Aufträge mit unseriösen Bedingungen der Preisgestaltung oder der Arbeitsbedingungen abgelehnt werden.

Nachhaltig dem Kunden gegenüber ist die personelle Sicherheitsdienstleistung, wenn sie zielorientiert, verantwortungsvoll und en-gagiert erfolgt und auf dauerhafte Wirkung hin ausgerichtet ist. Transparenz und Quali-tätsmanagement sind unabdingbare Voraus-setzungen nachhaltiger Sicherheitsdienstlei-stung.

Nachhaltigkeit in der Konzeptionierung und Durchführung eines Auftrags für Si-cherheitsdienstleistungen in der Beziehung zum Kunden bedeutet insbesondere, mit ihm zusammen zu überlegen, wie die Sicher-heitsdienstleistung am effektivsten und wirt-schaftlichsten erbracht werden kann. Kann etwa durch den Einsatz von mehr Sicher-heitstechnik teurere personelle Dienstleistung ohne Sicherheitsverlust eingespart werden, so sollte dies vom Sicherheitsunternehmer an-geboten werden.

Nicht nachhaltig wäre ein personeller Ob-jektschutz, wenn er sich auf eine bloß passive Anwesenheit der Einsatzkräfte beschränkt.

Nachhaltiger Objektschutz ist aktiver Objekt-schutz: In jeder Einsatzphase die Lage beur-teilen, jede Lageveränderung wahrnehmen, analysieren und darauf reagieren, mobil und ständig interventionsbereit.

Auf Nachhaltigkeit im Kundeninteresse an-gelegt könnte etwa auch der Vorschlag sein, im ÖPV eine Doppelstreife in zwei Einzelstrei-fen aufzuteilen, die miteinander in ständiger Kommunikation stehen und so die Effektivität ohne personelle Verstärkung grundsätzlich um 100 Prozent zu steigern, ja sogar darüber hinaus, wenn die „gruppeninterne“ Unterhal-tung durch intensivere Umfeldbeobachtung ersetzt wird. In Barcelona hat Securitas er-folgreich gezeigt, wie das Modell funktioniert. Und über nachhaltige Sicherheitslösungen für die Gesundheitsbranche berichtet Alexan-der Lange, Produktmanager Healthcare bei Securitas Deutschland, in der Fachzeitschrift Security Point (Dezember 2011, S.26/27): „Um nachhaltige Sicherheit zu ermöglichen, bieten sich ganzheitliche Sicherheitskonzepte an, bestehend aus personellen Leistungen wie etwa Clinic Guards, Sicherheits- und Service-assistenten, Emergency Guards, Sitzwachen und technische Installationen.“ „Modernste sicherheitstechnische Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Videoanlagen oder Zu-trittskontrollsysteme sowie Patientenidentifi-

kationsarmbänder, Ortungstechnologien oder auch Krankenhausinfotainmentsysteme kön-nen in diese ganzheitliche Sicherheitslösung integriert werden.“

III. Fazit: Nachhaltigkeit ist Teil der Wertorientierung

Nachhaltigkeit muss Bestandteil der Wer-tekultur auch in der Sicherheitswirtschaft sein. Jedes Unternehmen hat eine Werte-orientierung, die für das Management eben-so wie für alle Beschäftigten Gültigkeit hat. Der Wertekanon etwa des Marktführers im Sicherheitsgewerbe SECURITAS (Securitas Values and Ethics Code, in dem Corporate Social Responsibility einen Schwerpunkt bildet), kulminiert in dem Konzernlogo Ehr-lichkeit - Aufmerksamkeit – Hilfsbereitschaft. Zwischen diesen Werten und der Nachhal-tigkeit im ökonomischen, geschäftlichen und sozialen Sinn besteht volle Kompatibilität.

Wo immer in einem Unternehmen der Si-cherheitswirtschaft ein Verhaltenskodex neu eingeführt oder neu gefasst wird, sollte das Nachhaltigkeitsprinzip in ihm klar formuliert zum Ausdruck kommen.

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am 1. Juni 2011 wurde der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingeführt. Besonders für die Mitarbeiter in Ostdeutschland hatte dies erhebliche Loh-nerhöhungen zur Folge. „Dies war eindeutig die richtige Entscheidung für unsere Mit-gliedsunternehmen, aber vor allem deren Be-schäftigten“, sagte Wolfgang Waschulewski, Präsident des Bundesverband der Sicherheits-wirtschaft (BDSW).

Die Einführung des Mindestlohns habe keine negativen Auswirkungen auf die Be-schäftigungssituation der Branche gehabt. Im Gegenteil, so Waschulewski, die Zahl der Beschäftigten bei Sicherheitsdienstleistern sei nach Angaben des Statistischen Bundes-amtes um 4,2 Prozent gestiegen. Dazu habe die gute Konjunkturlage, aber sicher auch die Bereitschaft der meisten Kunden beigetragen, notwendige Preisanpassungen vorzunehmen.

Der BDSW-Präsident sieht sich in seiner Einschätzung vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigt. Dies kommt in seiner Analyse der vom Bundesarbeitsmini-sterium beauftragten Evaluation der derzeit vorhandenen Mindestlöhne zu folgendem Ergebnis: „Dass die Mindestlöhne den Unter-nehmen weniger geschadet haben als ange-nommen, hängt mit dem behutsamen Vorge-hen der Tarifpartner zusammen. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben die Mindestlöhne an die branchenspezifischen Besonderheiten angepasst und Einheitslösungen vermieden“ (iw-dienst, Nr. 6 vom 9. Februar 2012, Seite 6).

Der Mindestlohn für Sicherheitsdienst-leistungen ist am 1. März 2012 auf minde-stens 7,00 Euro pro Stunde gestiegen. Dieser Bruttostundengrundlohn stellt in neun von

16 Bundesländern die Entlohnungsgrenze Sicherheitsdienstleistungen nach unten dar. Der höchste Mindestlohn beträgt 8,75 Euro in Baden-Württemberg, gefolgt von Bayern mit 8,28 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 8,09 Euro.

Die letzte Stufe des aktuellen Mindestlohn-Tarifvertrages tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Mindestlohn liegt dann in zwölf von 16 Bundesländern bei 7,50 Euro.

„Nach den zum 1. Juni 2011 eingeführten Mindestlöhnen, die besonders für die Mit-arbeiter in Ostdeutschland erhebliche Loh-nerhöhungen bedeuteten, steigert sich das Entgelt mit der Stufe zum 1. Januar 2013 erneut um 7,2 Prozent“, erläuterte der BDSW-Präsident die Lohnsituation. „Damit hat es die Branche geschafft, innerhalb von eineinhalb Jahren die Löhne vor allem in den neuen Bundesländern deutlich zu steigern“, stellte Waschulewski die enormen Anstrengungen der Sicherheitsdienstleister dar. Nach allen derzeit vorliegenden Zahlen sei auch die Lage bei den Beschäftigten stabil und der Trend bei Beschäftigungswachstum steigend.

Waschulewski machte aber auch klar, dass sich die Entlohnung bei Sicherheitsdienstlei-stungen nicht allein auf den Mindestlohn-bereich fokussiert. Private Sicherheitsdienst-leister hätten sich in den letzten Jahren zum „Allrounder“ entwickelt, die in unterschied-lichsten Aufgabengebieten privater und öf-fentlicher Sicherheit tätig seien. Dies spiegelt sich auch in den Lohnstrukturen der Branche wider. Insgesamt habe der BDSW über 350 Tä-tigkeiten in 16 Bundesländern tarifiert. Davon liegen bereits heute 200 Stundengrundlöhne über der Marke von 8,00 Euro. Waschulewski forderte die öffentlichen und privaten Auf-

traggeber auf, dies bei ihrer Auftragsvergabe zu beachten. „Eine qualifizierte Sicherheits-dienstleistung erfordert ausgebildete Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind nicht zum Mindestlohn erhältlich“, so Waschulew-ski abschließend.

Ein Jahr MindestlohnPrivate Sicherheitsdienstleister ziehen positive Bilanz

Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen

bundesland ab 01.01.2013Baden-Württemberg 8,90 €Bayern 8,42 €Nordrhein-Westfalen 8,23 €Hessen 7,76 €Niedersachsen 7,50 €Bremen 7,50 €Hamburg 7,50 €Sachsen 7,50 €Sachsen-Anhalt 7,50 €Thüringen 7,50 €Berlin 7,50 €Brandenburg 7,50 €Mecklenburg-Vorpommern 7,50 €Rheinland-Pfalz 7,50 €Saarland 7,50 €Schleswig-Holstein 7,50 €

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das sicherheitsbedürfnis von öf-fentlicher Hand, Wirtschaft und Gesellschaft steigt stetig. Das belegt unter anderem die Ende 2011 veröffentlichte Norm DIN EN 16082:2011-11 „Flughafen- und Luftsicher-heitsdienstleistungen“. Ein weiteres europä-isches Normungsprojekt über „Maritime and port security services“, das im Projektkomitee CEN/TC 417 „Sicherheitsdienstleistungen für Seeschifffahrt und Seehäfen“ bearbeitet wird, wurde kürzlich in Angriff genommen. Die Zielsetzungen in der Normung können dabei unterschiedlicher nicht sein und variieren stark. Der verantwortliche Arbeitsausschuss „Wach- und Sicherheitsdienstleistungen“ (NA 159-01-02 AA) im Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) im DIN, der für die deutsche Spiegelarbeit der genannten euro-päischen Normungsprojekte verantwortlich ist, hat es sich darüber hinaus auch zur Auf-gabe gemacht, die nationale Norm DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen – Anforderun-gen“ grundlegend zu überarbeiten. Dabei soll die Norm besser strukturiert werden, um so eine einfachere Anwendung zu ermöglichen. Einige Abschnitte der Norm, zum Beispiel zum Einsatz von Diensthunden, sind inzwischen nicht mehr zeitgemäß und bedürfen einer Verbesserung.

Nach intensiven Diskussionen im NA 159-01-02 AA soll die Norm DIN 77200 nun in insgesamt drei Teile aufgeteilt werden, die stufenweise aufeinander aufbauen. Als Basis soll Teil 1 grundlegende Anforderungen an Er-bringer von Sicherheitsdienstleistungen spe-zifizieren. Darauf aufbauend sollen mit dem

Teil 2 leistungsbereichsbezogene Anforde-rungen bestimmt werden. Noch detaillierter soll der geplante Teil 3 auf auftragsbezogene Anforderungen eingehen, im Sinne eines Leistungsverzeichnisses. Damit wird mit der „neuen“ Norm DIN 77200 zum einen ein sehr hohes Maß an Flexibilität für den Anwender erzielt, zum anderen wird die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verbessert und vereinfacht werden.

Ein ganz wesentlicher Aspekt für die Über-arbeitung der Norm DIN 77200 ist die erklärte Absicht des Arbeitsausschusses, die Emp-fehlungen, Vorschläge und Ergebnisse aus der Innenministerkonferenz bezüglich Un-ternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe aufzugreifen und in die Normung einfließen zu lassen, natürlich nach dem Konsensprin-zip. Damit sollen beispielsweise öffentliche Ausschreibungen präziser formuliert und die erwarteten Aufgaben klarer umrissen werden können, denn eine gemeinsame Verhand-lungsgrundlage schafft Handlungssicherheit und spart Zeit. Der Dialog mit entsprechenden Vertretern der öffentlichen Hand wurde be-reits aufgenommen.

Neuer Arbeitsausschuss „Geld- und Wertdienste“

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der sich im Rahmen der Diskussion um die Überarbei-tung der Norm ergeben hat, ist die geplante Herausnahme des Abschnittes 9 „Geld- und Wertdienste“. Da Geld- und Wertdienste ei-nen ganz besonderen Bereich darstellen, wurde von einigen interessierten Kreisen der Wunsch nach einer eigenständigen Norm geäußert. Ein entsprechender Normungsan-trag ist daraufhin beim DIN Deutsche Institut für Normung e. V. eingereicht worden und der Normenausschuss (NADL) hat die wei-tere Bearbeitung des Antrages übernommen. Dazu wurde ein neuer Arbeitsausschuss NA 159-01-21 AA „Geld- und Wertdienste“ ge-gründet, die konstituierende Sitzung fand am 29. August 2012 im Haus des DIN e. V. in Berlin statt.

Sicherheitsdienstleistungen – Die Normungslandschaft verändert sichNormenausschuss Dienstleistungen (NADL) im DIN

Überarbeitung der Norm DIN 77200 und Gründung eines neuen Arbeitsausschusses „Geld- und Wertdienste“ (konstituierende Sitzung: 29. August 2012 im DIN, Berlin)

Wir bedanken uns für die Abdruck-genehmigung bei der Zeitschrift DIN Mitteilungen.

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im nächsten Jahr wird sich mit dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Berechnungsgrundlage für die Rundfunkge-bühren grundlegend ändern. Die Beitrags-pflicht knüpft dann nicht mehr an die indi-viduelle Mediennutzung an. Vielmehr werden dann für jede Wohnung und Betriebsstätte Rundfunkbeiträge eingezogen. Auch wer die Angebote nicht nutzt, muss dann zahlen. Das gilt auch für Unternehmen. Vor einem Jahr haben alle Länderparlamente dem Vertrag zu-gestimmt. Schätzungen zufolge wird die Neu-gestaltung des Rundfunkbeitrages insbeson-dere Unternehmen höher belasten als die alte Beitragsberechnung. Aus diesem Grund hat der Präsident des BDSW, Wolfgang Waschu-lewski, bei Bekanntgabe der entsprechenden Pläne die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, auf die spezifischen Belange unserer Mitgliedsunternehmen Rücksicht zu nehmen. Für die gesamte Dienstleistungs-wirtschaft hatte auch der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft BDWi unsere Argu-mentation aufgenommen und den BDSW bei entsprechenden Aktionen unterstützt. Leider konnten unsere gemeinsamen Aktivitäten das Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungs-staatsvertrages nicht verhindern.

Anfang des Jahres hat die GEZ nun damit begonnen, Informationen zu den neu zu be-rechnenden Rundfunkgebühren inklusive einer Abfrage über Mitarbeiter und Betriebs-stätten an die Unternehmen zu verschicken. Dies folgt aus der Änderung des Rundfunk-staatsvertrages durch den 15. Rundfunkände-rungsstaatsvertrag. Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die Abkehr von der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag.

Dadurch sollte die sogenannte Konvergenz-problematik gelöst werden, also die Tatsache, dass immer mehr Geräte neben anderen Me-dien auch Rundfunk empfangen können und auf diese Weise unterschiedliche Medien ver-schmelzen. Es soll daher nicht mehr an Rund-funkempfangsgeräte sondern auf die allge-meine Empfangsmöglichkeit an den typischen Empfangsorten abgestellt werden. Für Unter-nehmen bemisst sich die Höhe des zu leisten-den Rundfunkbeitrages pro Betriebsstätte nach der Anzahl der neben dem Inhaber dort Beschäftigten. Dabei gilt eine Staffelregelung. Daneben fällt zudem für jedes Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, ein Beitrag an.

Für das Bewachungsgewerbe stellen sich insbesondere zwei Fragen bei der Berechnung des Beitrages. Zum einen geht es um die Defi-nition des Begriffs der Betriebsstätte, zum an-deren um die Verfahrensweise bei geleasten Fahrzeugen, bei denen vertraglich festgelegt wurde, dass der Rundfunkbeitrag durch die Leasingraten abgegolten ist.

kundenobjekte als Betriebsstätte des Bewachungsunternehmers

Die Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe sind in der Regel nicht am Betriebssitz des Un-ternehmens tätig, sondern auf einer Vielzahl von Kundenobjekten. Nach Auskunft der GEZ sind diese Objekte aber nicht als einzelne Be-triebsstätten des Sicherheitsunternehmens zu werten. Betriebsstätteninhaber ist gemäß § 6 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die natürliche oder juristische Person, die die Be-triebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird. Bei den zu bewachenden Objekten handelt es

sich um Immobilien, die dem Kundenunter-nehmen zuzuordnen sind. In diesem Fall ist das Kundenunternehmen dann auch selbst und nicht das Sicherheitsunternehmen der jeweilige Betriebsstätteninhaber und damit der Beitragsschuldner. Die Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens sind daher dessen Betriebssitz zuzuordnen.

LeasingfahrzeugeEs ist nicht unüblich, dass mit der Leasin-

grate eines geleasten Fahrzeuges auch die Rundfunkgebühr abgedeckt ist. Dies würde zu einer doppelten Belastung des Leasing-nehmers führen, da er zusätzlich die Gebühr entsprechend der Anzahl der auf ihn zugelas-senen Fahrzeuge entrichten muss. Diese Pro-blematik ist noch nicht endgültig beklärt. Die GEZ befindet sich derzeit noch in Gesprächen mit den großen Leasinggebern in Deutsch-land. Wir werden Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Den Staatsvertrag und Stellungnahmen zu dem Gesetzgebungsverfahren finden Sie

unter http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/.

Änderungen bei der Berechnung der Rundfunk-gebühren ab 2013

Von Ass. jur. Martin hildebrandt

ass. Jur. martin hildebrandt ist als stellv. Geschäftsführer des Bundesverband der Sicherheitswirt-schaft (BDSW) zuständig für den Be-reich Europa.

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Bedeutung der Sicherheitswirt-schaft erfordert verstärkte Inte-ressenvertretung

Die zivile Sicherheitswirtschaft in Deutsch-land hat sich in den letzten Jahren kontinu-ierlich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfak-tor entwickelt. Sie umfasst die elektronische und mechanische Sicherheitstechnik sowie die Sicherheitsdienstleistung. Der Gesamt-umsatz beträgt über 11 Mrd. Euro. Insgesamt sind ca. 250.000 Mitarbeiter in der Sicher-heitswirtschaft tätig. Auf die privaten Sicher-heitsdienstleister entfallen fast 180.000 Be-

schäftigte. Diese haben im Jahre 2011 einen Umsatz von fast 5 Mrd. Euro erwirtschaftet.

Der BDSW vertritt die tarif-, sozial-, arbeits-markt- und wirtschaftspolitischen Interessen der Sicherheitswirtschaft gegenüber Politik, Ministerien, Behörden sowie Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem BDSW-Hauptstadt-büro unter Leitung von Dr. Berthold Stop-pelkamp trägt der BDSW der Notwendigkeit einer verstärkten Interessenvertretung am Regierungssitz Rechnung. Das BDSW-Haupt-stadtbüro macht bei Kontakten mit Politik, Ministerien und Medien immer wieder die

gewachsene Bedeutung der Sicherheitswirt-schaft als Wirtschaftsfaktor sowie Job- und Ausbildungsmotor aufmerksam und trägt wirtschafts-, sozial- und arbeitsmarktpoli-tische BDSW-Anliegen vor. Das Hauptstadtbü-

der bundesVerband der Sicherheits-wirtschaft (BDSW) und der Bayerische Ver-band für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) führen am 16. / 17. Oktober 2012 erstmals in München die 1. Gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstage durch.

Die Sicherheit der Wirtschaft ist ein wich-tiger Standortfaktor mit zunehmender Be-deutung. Die Unternehmenssicherheit hat die Aufgabe, Sicherheit für die Wirtschafts-unternehmen herzustellen und nachhaltig zu gewährleisten. Es ist eine unternehmerische Entscheidung, ob diese Aufgabe mit eigenem Personal oder mit Beschäftigten von privaten Sicherheitsdiensten durchgeführt wird.

Immer wichtiger wird dabei eine Zerti-fizierung von Sicherheitsdiensten. Damit soll die Leistungsfähigkeit dieser Unterneh-men nachgewiesen und die Transparenz der Auftragsvergabe erhöht werden. Die demografische Entwicklung hat bereits heute die Sicherheitswirtschaft erfasst. Die Gewinnung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird immer schwieriger. Unternehmenssicherheit und private Sicher-heitsdienste sind gefordert, auf die vielfäl-tigen und attraktiven Arbeitsplätze in ihren Unternehmen hinzuweisen.

Die Sicherheitsarchitektur in Bayern wird auch vom Tandem zwischen privaten Sicher-

heitsdiensten und ihren Auftraggebern aus Wirtschaft und Staat bestimmt.

Im Zusammenspiel dieser Akteure spiegeln sich die aktuellen Herausforderungen der Si-cherheitswirtschaft anschaulich wider. Gemein-sames Ziel ist, es die Qualität der Sicherheits-dienstleistung permanent zu verbessern. Nur so können die Herausforderung für die Unterneh-menssicherheit erfolgreich bewältigt werden.

Diese u. a. Themen stehen im Mittelpunkt der 1. Gemeinsamen Bayerischen Sicherheits-tage des BDSW und des BVSW.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bdsw.de .

WIRTSChAFT UND POLITIk

BDSW-Hauptstadtbüro: Veränderungsprozesse vor Ort mitgestalten

Von Dr. Berthold Stoppelkamp

1. Gemeinsame Bayerische Sicherheitstage des BDSW und des BVSW in München

dr. berthold stoppelKamp ist Leiter des Hauptstadtbüros des Bun-desverbandes der Sicherheitswirt-schaft (BDSW) in Berlin.

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ro leistet hiermit einen bedeutenden Beitrag, die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsdienst-leister und die ständigen Bemühungen un-serer überwiegend mittelständisch geprägten Branche um mehr Qualität darzustellen.

So wurde bereits im ersten Halbjahr auf Eigeninitiative bzw. in Kooperation mit dem BDWi als Dachverband der Dienstleistungs-wirtschaft eine Reihe von Gesprächen im parlamentarischen Bereich mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, u. a. mit Dr. Michael Meister, dem stellv. Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Michael Hartmann, dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion; Dr. Martin Lindner, dem wirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion; Karl Schiewerling, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Dr. Thomas Gambke, dem Mittelstands-beauftragten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Pirateriebekämpfung mit privaten Sicherheitsdiensten

Nachdem bereits im letzten Jahr die Ent-scheidung der Bundesregierung für einen Ein-satz privater Sicherheitsdienste auf deutsch-geflaggten Handelsschiffen gefallen war, ging es seit Jahresbeginn darum, dass durch die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) eine geeignete Ermäch-tigungsgrundlage und ein praktikables Zulas-sungsverfahren geschaffen wird.

Im März 2012 legte dann das BMWI einen ersten Referentengesetzentwurf vor. Unter Federführung des BDSW-Hauptstadtbüros wurde hierzu eine Stellungnahme erarbeitet und in den Diskussionsprozess eingebracht. Begleitend wurden Gespräche mit Vertretern von BMW, BMI, BAFA und Bundespolizei und

im politischen Bereich geführt. Auch der ge-meinsame Workshop Maritime Sicherheit von BDSW mit der Handelskammer Hamburg und dem VSWN am 27. April 2012 in Hamburg wurde in der Planung vom BDSW-Haupt-stadtbüro unterstützt.

Es gilt nun, sobald das Gesetz in den parla-mentarischen Bereich eingebracht ist, diesen Prozess aktiv mitzubegleiten. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die zu schaffen-de Zulassungsverordnung dazu beiträgt, dass entsprechend qualifizierte Sicherheitsdienst-leistungsunternehmen bzw. Mitgliedsunter-nehmen im Bereich der maritimen Sicher-heit ihr Marktpotential ausweiten und neue, entsprechend qualifizierte deutsche Unter-nehmen auf klarer gesetzlicher Grundlage in einem umkämpften bestehenden Markt aktiv werden können. Zudem wird es darum gehen, teilweise immer noch anzutreffende Bedenken im polizeilichen wie politischen Bereich gegen einen Einsatz privater Sicherheitsdienste zur Pirateriebekämpfung auszuräumen.

Ganz entscheidend ist letztendlich der Um-stand, dass nach statistischen Erhebungen aber auch nach dem momentanen Stand der Erkenntnisse und Möglichkeiten im polizei-lichen und militärischen Bereich der Einsatz privater Sicherheitsdienste auf Handelsschif-fen den wirkungsvollsten Schutz vor Piraten darstellt.

Zudem unterstreicht diese Entwicklung, dass die Sicherheitswirtschaft zukünftig einen noch größeren Beitrag innerhalb der deut-schen Sicherheitsarchitektur zur Gewährlei-stung der öffentlichen Sicherheit aber auch zur Wahrnehmung deutscher Interessen im In- und Ausland wird leisten müssen. Diesen Veränderungsprozess wird das BDSW-Haupt-stadtbüro unterstützend begleiten und mit gestalten.

Zertifizierung und Qualifizierung für hochwertige Sicherheitsdienst-leistungen

Der BDSW arbeitet schon seit längerem an einem verbandsinternen Qualitätsstandard. BDSW-Mitglieder arbeiten in ihrem eigenen unternehmerischen Interesse an einer perma-nenten Verbesserung ihrer Dienstleistungen und Produkte; wobei die Grundlagen in ent-sprechenden BDSW-Fachausschüssen und Arbeitskreisen erarbeitet werden.

Die Innenministerkonferenz fordert eine Zertifizierung von privaten Sicherheitsdiens-ten. Dies wird vom BDSW begrüßt und unter-stützt. Der BDSW hat daher vorgeschlagen, die DIN 77200 grundsätzlich zu überarbeiten und zertifizierungsfähig zu machen. Im dafür zuständigen Normungsausschuss beim DIN (NADL) arbeitet der Leiter des BDSW-Haupt-stadtbüros neben Vertretern der Sicherheits-wirtschaft seit Jahresbeginn mit. In diesem Jahr fanden bereits zwei Gremiensitzungen statt. Nach intensiven Diskussionen soll die DIN 77200 nun in insgesamt drei Teile auf-geteilt werden, die stufenweise aufeinander aufbauen. Als Basis sollen in Teil 1 grund-legende Anforderungen an Erbringer von Sicherheitsdienstleistungen spezifiziert wer-den. Darauf aufbauend sollen mit dem Teil 2 leistungsbereichsbezogene Anforderungen bestimmt werden. Noch detaillierter soll der geplante Teil 3 auf auftragsbezogene Anfor-derungen im Sinne eines Leistungsverzeich-nisses eingehen.

Ebenso unterstützt der Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros den Hauptgeschäftsführer, Dr. Harald Olschok, bei seiner Arbeit in der Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft (KOSI) beim DIN in Berlin. Das BDSW-Haupt-stadtbüro gestaltet damit auch im für die Sicherheitswirtschaft wichtigen Themenfeld Zertifizierung und Qualifizierung mit.

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WIRTSChAFT UND POLITIk

Mehr Wirtschafts- und Informationsschutz im deutschen Mittelstand durch den BDSW

Die Unternehmen in Deutschland stehen vor gewaltigen Herausforderungen im Si-cherheitsbereich. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mit ihrem Ideenreichtum, ihrer Flexibilität und Innovationsfähigkeit das Rückgrat des Wirtschaftsstandortes Deutschland sind. Die veränderten Bedrohungsphänomene, ins-besondere die gewachsenen Bedrohungen durch Wirtschaftsspionage und Angriffe auf IT-Systeme führen nach Ansicht von Exper-ten zu gravierenden volkswirtschaftlichen Schäden im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr. Um diesen Bedrohungen wirksam zu begegnen, ist der Ausbau und eine Weiterent-wicklung der Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft zur Gewährleistung der inneren Sicherheit dringend geboten.

Die große Bedeutung, die private Sicherheits-dienste für die innere Sicherheit in Deutschland erlangt haben, wird inzwischen auch von der Politik anerkannt. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder führt im Programm „Innere Sicherheit - Fortschrei-bung 2008/2009“ aus, dass private Sicherheits-dienstleister Bestandteil der Sicherheitsarchi-tektur in der Bundesrepublik Deutschland sind. Die privaten Sicherheitsdienstleister arbeiten mit Polizei und Verfassungsschutzbehörden konstruktiv und effektiv zusammen.

Die Mitgliedsunternehmen des BDSW be-treuen heute zehntausende Kunden aus der Wirtschaft. Dazu gehören insbesondere KMU-Unternehmen. Diese verfügen im Unterschied zu DAX-Unternehmen bzw. „Global-Playern“ vielfach nicht bzw. nicht mehr über eigene Sicherheitsabteilungen. Diese Aufgabe wurde und wird immer noch aus Kostengründen ein-gespart und von verschiedensten Funktions-trägern, z. B. Verwaltungs- und Personallei-

tern sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit, quasi im „Nebenjob“ wahrgenommen. Der mit der Kosteneinsparung verbundene Per-sonalabbau im Sicherheitsbereich führt in der Regel auch zu einem Verlust von Fachwissen und Erfahrung und damit letztendlich auch zu Sicherheitslücken. Diese können Sicherheits-dienstleister bzw. der BDSW mit seinen Mit-gliedsunternehmen schließen.

Nachdem Präsident Wolfgang Waschulew-ski bereits im letzten Jahr den Bundesinnen-minister Dr. Hans-Peter Friedrich in einem Gespräch über die strategische Neuausrich-tung des BDSW und unsere Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft im Themenfeld Unter-nehmenssicherheit für den Mittelstand und den Beitrag der BDSW-Mitglieder in Grund-zügen informiert hatte , wirkte das BDSW-Hauptstadtbüro maßgeblich an der Erstellung des BDSW-Positionspapiers zur Verbesserung der Unternehmenssicherheit im KMU-Bereich mit. Dieses Papier bildete die Grundlage für Gespräche von Vizepräsident Gregor Lehnert mit dem Staatssekretär im Bundesinnenmini-sterium, Klaus-Dieter Fritsche.

Das BDSW-Positionspapier fand im Bun-desinnenministerium (BMI) ein nachhaltiges positives Echo, da es erstmalig eine Kon-zeption zur Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft zum Schutz der mittelständischen Wirtschaft aus Sicht der Wirtschaft darstellt und nach Aussagen des Ministeriums maß-geblich zur Weiterentwicklung der Zusam-menarbeit von Staat und Wirtschaft im The-menfeld Wirtschaftsschutz beiträgt. Insofern war es folgerichtig, dass auf Einladung des BMI der BDSW nunmehr neben BDI, DIHK und ASW im Ressortkreis Wirtschaftsschutz an der Weiterentwicklung bestehender bzw. der Schaffung neuer Strukturen zwischen Staat und Wirtschaft mitwirkt.

Der BDSW will und wird mit seinen Mit-gliedsunternehmen einen signifikanten Bei-trag zur Gewährleistung und Verbesserung der Unternehmenssicherheit im KMU-Bereich, speziell beim Wirtschafts- und Informati-onsschutz leisten. Die Sicherheitsdienstlei-stungswirtschaft unterstreicht damit ihre gewachsene Rolle als Bestandteil der Si-cherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland. Das Themenfeld Wirtschafts- und Informationsschutz wird innerhalb des BDSW vom Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros betreut, der über langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundessicherheits-behörden; speziell beim Wirtschaftsschutz verfügt.

Bei der Weiterentwicklung der Zusammen-arbeit von Staat und Wirtschaft beim Wirt-schafts- und Informationsschutz wird sich das BDSW-Hauptstadtbüro gegenüber Mini-sterien, Behörden und Politik im Interesse des deutschen Mittelstandes, aber gerade auch im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen aktiv gestaltend einbringen.

Die Sicherheitswirtschaft wirkt bereits jetzt maßgeblich bei der Schaffung und Weiter-entwicklung von Sicherheitsstrukturen in der Wirtschaft mit. Unsere Branche hat damit eine Generalfunktion zur Risikominimierung.

Das BDSW-Hauptstadtbüro wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Staat und auch die Wirtschaft selbst die Potenti-ale der Sicherheitswirtschaft – im Rahmen klarer gesetzlicher Regelungen – verstärkt zur Risikominimierung im In- und Ausland nutzen.

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WIRTSChAFT UND POLITIk

heiner JerofsKy spricht mit dr. harald olschoK über die neue Orientie-rung des Verbandes, aktuelle Entwicklungen der Branche und über effiziente Sicherheits-dienstleistungen für Industrie, Handel, Ban-ken, Versicherungen und Behörden.

Herr Dr. Olschok, die Sicherheitswirtschaft leistet zweifelsohne ihren Beitrag zum wirt-schaftlichen Erfolg von Unternehmen. Sie ist aber mit ihren Dienstleistungen auch selbst ein bedeutender Wirtschaftsfaktor geworden. Wie groß ist der Umsatz der Sicherheitswirt-schaft in Deutschland und wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze sind dadurch gesi-chert?

dr. harald olschok: Die zivile Sicherheits-wirtschaft umfasst die elektronische und mechanische Sicherheitstechnik sowie die Sicherheitsdienstleistung. Der Gesamtumsatz beträgt über 10 Mrd. Euro, beschäftigt werden ca. 250.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der größte Anteil entfällt auf die Sicherheits-dienstleistung. Noch einige konkrete Zahlen dazu: Private Sicherheitsdienstleister be-schäftigen fast 175.000 Sicherheitsmitarbei-terinnen und -mitarbeiter und haben im Jahr 2011 nach vorläufigen Angaben des Statisti-schen Bundesamtes einen Umsatz von fast 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Seit genau zehn Jahren gibt es die Möglichkeit, einen Ausbil-dungsberuf in der Sicherheitswirtschaft zu erlernen. Den dreijährigen Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ha-ben mittlerweile über 7.000 junge Menschen erfolgreich abgeschlossen. Hinzu kommen knapp 600 Servicekräfte für Schutz und Si-cherheit. Jedes Jahr starten fast 1.000 junge

Menschen die Lehre zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, fast 300 beginnen ihre Ausbil-dung für den zweijährigen Ausbildungsberuf.

Die Umsätze privater Sicherheitsdienstlei-ster sind im Jahr 2011 um 5,5 Prozent im Ver-gleich zum Vorjahr gestiegen. Wo sehen Sie noch Wachstumsmärkte für die Branche?

dr. harald olschok: Die deutlichen Zu-wächse bei den Umsätzen privater Sicher-heitsdienstleister sind vor allem auf die gute wirtschaftliche Lage zurück zu führen. Wenn es der Wirtschaft gut geht, wird auch in Si-cherheit investiert. Umgekehrt wird in wirt-schaftlich schwierigen Zeiten auch bei den Budgets für die Sicherheit gespart. Für einen gewissen Umsatzschub hat im vergangenen Jahr natürlich auch die Einführung des Min-destlohns unter dem Dach des Arbeitnehmer Entsendegesetzes gesorgt. Insbesondere in den neuen Bundesländern ist es zu deutlichen Lohnsteigerungen gekommen. Die Umsatz-zahlen deuten darauf hin, dass es unseren Mitgliedsunternehmen gelungen ist, die ge-stiegenen Lohnkosten an die Kunden weiter zu geben.

Mittelfristig ist nach wie vor ein Outsour-cing-Potenzial in der deutschen Wirtschaft, aber auch beim Staat vorhanden. Dieses Po-tenzial kann insbesondere dann realisiert werden, wenn es uns gelingt, die Leistungs-fähigkeit unserer Branche weiter zu steigern und das Image zu verbessern. Der Einsatz von gut ausgebildeten und vor allem auch marktgerecht entlohnten Mitarbeitern und die optimale Integration von Dienstleistung und Sicherheitstechnik sind dafür wichtige Voraussetzungen.

Auch im Veranstaltungsschutz gibt es noch Wachstumspotenzial. Wir leben in einer „Eventgesellschaft“. Die Herausforderungen werden – siehe die Katastrophe bei der „Love-parade“ – immer größer. Die Polizei wird sich aus Ressourcengründen immer mehr mit ei-genen Kräften aus dem Schutz von Großver-anstaltungen zurückziehen und die Vorgaben an die Veranstalter verschärfen. Das begünsti-gt leistungsfähige private Sicherheitsdienst-leister.

Der BDSW hat sich für alle Unternehmen aus der Sicherheitswirtschaft geöffnet. Konn-ten Sie seitdem schon neue Mitglieder aus anderen Segmenten der Sicherheitswirtschaft aufnehmen und stehen Sie damit in Konkur-renz zu anderen Verbänden, wie BHE, VSW, BDWi oder VfS?

dr. harald olschok: Schon seit vielen Jah-ren haben wir mit Teilsegmenten von Bosch und EADS zwei Großunternehmen aus dem Bereich der Sicherheitstechnik im Verband, die z. B. in den Fachausschüssen Technik und Bundeswehr aktiv mitarbeiten. Aber auch ei-

Sicherheits dienst-leistungen – Veränderungen mitgestalten

heiner Jerofsky im Gespräch mit Dr. harald Olschok

dipl.-VerW. heiner JerofsKy, Kriminalrat a. D. und Wissenschaft-licher Schriftleiter von GIT SICHER-HEIT+MANAGEMENT im Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer des BDSW, dr. harald olschoK.

Wir bedanken uns für die Abdruck-genehmigung bei GIT SICHERHEIT + MANAGEMENT.

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WIRTSChAFT UND POLITIk

nige mittelgroße Sicherheitstechnikfirmen haben gerade in letzter Zeit Interesse an einer Mitgliedschaft im BDSW bekundet. Mit an-deren Unternehmen, die sich auf besonders sensible Auslandseinsätze konzentrieren, sind wir im Gespräch. Wie kein anderer Sicher-heitsverband stehen wir im Blickpunkt der politischen und öffentlichen Diskussion, wenn es um Fragen der Inneren Sicherheit geht. Die Bedeutung, die sich unsere Branche durch die Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsun-ternehmen erworben hat, wird inzwischen auch von der Politik anerkannt und zeigt sich an der Aussage der Innenministerkonferenz, dass private Sicherheitsdienste ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland sind.

In einer immer komplexer werdenden Welt ist es auch für Verbände wichtig, mit anderen Verbänden Allianzen einzugehen, um gemein-same Interessen durchzusetzen. So haben wir beispielsweise seit vielen Jahren eine gegen-seitige Mitgliedschaft mit dem BHE. Im VSW Mainz sind wir Mitglied. Der BDSW-Vizeprä-sident Peter H. Bachus ist dort im Vorstand. Den BDWi nutzen wir als Dachverband, um gemeinsame Interessen der Dienstleistungs-wirtschaft voran zu bringen. Wolfgang Wa-schulewski ist im Vorstand des BDWi. In der ASW sind wir Mitte der 90er Jahre als einer der ersten Verbände außerhalb der „VSW-Welt“ Mitglied geworden, als die Satzung geändert wurde. Auch hier ist mit Gregor Lehnert ein BDSW-Vizepräsident im Vorstand. Wir sind Mitglied in anderen (Dach-)Verbän-den und bringen dort unseren Sachverstand ein. Warum sollten nicht auch Unternehmen Mitglied in mehreren Verbänden sein?

Welche Firmen können Mitglied im BDSW werden? Welchen Vorteil haben Kunden, wenn sie ein Mitgliedsunternehmen beauf-tragen? Müssen BDSW-Mitglieder bestimmte Voraussetzungen erfüllen und empfehlen Sie Ihren Mitgliedern eine Zertifizierung nach DIN 77200 oder bei Errichtern eine VdS-Anerken-nung?

dr. harald olschok: In der Vergangen-heit konnten nur Sicherheitsdienstleister ordentliche Mitglieder im Verband werden. Durch die Neuausrichtung können auch Si-cherheitstechnikfirmen oder Sicherheitsbe-ratungsunternehmen ordentliche Mitglieder im BDSW bei vollem Stimmrecht werden. Egal ob Sicherheitstechnik oder -dienstleistung, Mitglieder können nur Unternehmen werden,

die einen umfangreichen Fragebogen be-antworten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören u. a. eine mindestens einjährige unbeanstandete Tätigkeit sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheini-gungen von Berufsgenossenschaften, Sozial-versicherungsträger und Steuerbehörden. Wir nehmen nur zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen auf, denen die Kunden vertrau-en können.

Wir arbeiten schon seit längerem an einem BDSW-Qualitätsstandard. Unsere Mitglieder sind in ihrem eigenen unternehmerischen Interesse an einer permanenten Verbesserung ihrer Dienstleistungen und Produkte interes-siert. In unseren zahleichen Fachausschüssen und Arbeitskreisen werden dazu wichtige Grundlagen erarbeitet. Eine zunehmende Bedeutung hat dabei die Erarbeitung von Normen gerade auch im Bereich der Sicher-heitsdienstleistung. Wir sind Mitglied in der Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft (KOSI) und im Normenausschuss Dienstlei-stungen (NADL) bei DIN.

Die DIN 77200 Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen war seit ihrer Verabschie-dung im Jahr 2002 nicht für eine „Konformi-tätsprüfung“ (Zertifizierung) vorgesehen. Dies wird sich ändern. Die Innenministerkonferenz fordert eine Zertifizierung von privaten Si-cherheitsdiensten. Der BDSW unterstützt dies und hat daher vorgeschlagen, die DIN 77200 gründlich zu überarbeiten und zertifizierungs-fähig zu machen. Der zuständige Arbeitskreis beim DIN hat unserem Antrag zugestimmt. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen. Die Anerkennung durch den VdS ist für die gesamte Sicherheitswirtschaft in Deutsch-land von großer Bedeutung. Daran wird sich auch trotz europäischer Normungsvorhaben im Bereich der Sicherheitstechnik so schnell nichts ändern. Von den 300 vom VdS aner-kannten Wach- und Sicherheitsunternehmen sind 177 Mitglied im BDSW. Die Entwicklung der DIN EN 50518 wird aus Kostengründen wahrscheinlich zu einer Konzentration in die-sem Marktsegment führen. Wir unterstützen deshalb die Bestrebungen des VdS, die Vorga-ben für eine sichere, technische Alarmüber-tragung und der sich daran anschließenden Interventionsdienstleistung stärker als bisher zu trennen und die Leistungsfähigkeit der Dienstleistung durch eine entsprechende Zer-tifizierung zu dokumentieren.

Der BDSW beschreibt Unternehmenssicher-heit als ein komplexes Produkt. Alle Bereiche,

wie Dienstleistungen und Sicherheitspro-dukte, werden jeweils von Mitgliedsunterneh-men angeboten, in vielen Fällen auch das Ge-samtpaket. Sehen Sie in dieser Entwicklung einen Trend und müssen sich jetzt auch mit-telständische Bewachungsunternehmen neu orientieren oder kooperieren?

dr. harald olschok: Unter den heutigen Marktgegebenheiten ist eine Sicherheits-dienstleistung nur dann erfolgreich, wenn sie eine optimale Verbindung von Dienstleistung und Sicherheitstechnik anbietet. Dies haben die meisten unserer Mitglieder erkannt. Dies wollen wir in unserer Namensänderung zum Ausdruck bringen. Diejenigen Mitgliedsun-ternehmen, die dieses Gesamtpaket nicht anbieten können oder auch nicht wollen, kooperieren mit anderen. Unternehmen, die z. B. keine eigene Notruf- und Serviceleitstelle haben, können über die VdS-Anerkennung der Interventionsstelle eine vollwertige Dienst-leistung in der sicheren Alarmkette anbie-ten. Die bereits erwähnte DIN EN 50518 für Notruf- und Serviceleitstellen hat bereits zu ersten Kooperationsmodellen bei mittelstän-dischen Unternehmen geführt. Die Heraus-forderungen für die Unternehmenssicherheit werden immer komplexer. Auf diese Heraus-forderungen ihrer Kunden müssen sich un-sere Mitgliedsunternehmen einstellen. Sie müssen ihre Kompetenz in der Sicherheits-beratung weiter verbessern bzw. mit spezia-lisierten Beratungsunternehmen kooperieren, damit sie den Anforderungen ihrer Kunden gerecht werden können. Die Kernkompetenz „Sicherheit“ muss weiter ausgebaut werden. Dies gilt weniger für die Dax-Unternehmen bzw. die sog. Global Player mit eigenen Si-cherheitsabteilungen. Aber die KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen), die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, vernachlässigen häufig das Thema Sicherheit und schaden sich damit selbst und auch der ganzen deutschen Volkswirtschaft. Dies wol-len wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsun-ternehmen verbessern.

Als Folge aus den Schadensfällen im Geld- und Wertbereich ist seit 2011 der neue BDGW Sicherheitsstandard in Kraft. Sind damit die Geld- und Werttransportunternehmen aus der Vertrauenskrise? Was muss man sich un-ter dem BDGW Sicherheitsstandard vorstellen und welche Anforderungen bei der Durchfüh-rung von Geld- und Werttransporten hat ein Unternehmen dabei zu erfüllen?

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WIRTSChAFT UND POLITIk

dr. harald olschok: Die BDGW hat nach den Schadenfällen im Jahr 2006 die bis dato gültigen Sicherheitsvorschriften gründlich überarbeitet Sie gelten ab 2007 und wurden 2011 marginal geändert. Bis zur Novellierung standen die Vorgaben für sichere Geld- und Werttransporte im Vordergrund. Mit der Prüf-säule 2 werden für die internen Abläufe bei der Geldbearbeitung weit reichende Vorgaben gemacht und die Einhaltung überprüft. Es wird eine interne Revision und eine Überprü-fung durch externe Wirtschaftsprüfer gefor-dert. Diese Maßnahmen werden durch den Handel und die Kreditinstitute begrüßt.

Die jahrzehntelange gute Zusammenar-beit der BDGW mit den Sachversicherungen und den Berufsgenossenschaften hat dazu geführt, dass Geldtransporte in Deutschland die mit Abstand sichersten in Europa sind. Für 2009 und 2010 weist die Polizeiliche Kriminal-statistik (PKS) nur zwei Überfälle auf Spezi-algeldtransporte aus. Für 2011 liegen uns die Zahlen noch nicht vor. Dabei muss man be-rücksichtigen, dass täglich über 3.500 gepan-zerte Spezialfahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind, über 3 Mrd. Euro transportie-ren und jährlich rund 20 Millionen Transport-vorgänge durchführen. Welches Risiko diese Branche bergen kann, wird durch über 750 Überfälle in Großbritannien oder knapp 100 Überfälle in Frankreich in 2010 deutlich. Na-türlich lauern in jedem Unternehmen gewisse Risiken durch Innentäter. Jeder einzelne der ca. 11.000 Beschäftigten in unseren Mitglieds-unternehmen transportiert in den Fahrzeugen bzw. zählt und bearbeitet in den Geldbearbei-tungszentren tagtäglich Millionen von Euro. Damit keiner auf „dumme Gedanken“ kommt, werden die modernsten Überwachungstech-niken eingesetzt. Jeder Wertdienstleister hat zahlreiche Auflagen zu erfüllen und hat ein eigenes Interesse an geringen Schadenfäl-len. Wir wissen, dass es bei einigen wenigen Kunden immer noch Vorbehalte gegen Wert-dienstleister gibt. Wir wissen aber auch, dass einige wenige Kunden durch ihre mangelnden Kontrollen eine nicht unerhebliche Mitver-antwortung für die Schadenfälle Heros und Arnolds haben. Mein persönlicher Eindruck ist aber auch, dass es einige Berater gibt, die gerne auf diese Schadenfälle hinweisen und damit versuchen, das Misstrauen gegenüber unseren Mitgliedsunternehmen am Leben zu erhalten, um so auch Beratungsleistungen zu generieren.

Der Markt für Bargelddienstleistungen war in jüngster Vergangenheit gekennzeichnet durch zahlreiche Veränderungen, die nicht ohne Einfluss auf die Wertdienstleister-Bran-che geblieben sind. Wie sehen Sie die aktuelle Entwicklung für Wertdienstleistungen insbe-sondere beim privaten Bargeldrecycling?

dr. harald olschok: Die Bundesbank hat schon vor längerer Zeit deutlich gemacht, dass sie sich nach und nach von einem Teil der Bargeldbearbeitung in Deutschland zu-rückziehen wird. Ein Anteil von 60 % an der gesamten Bargeldbearbeitung wird als aus-reichend angesehen. Sie wird sich auf die Rolle als „Großhändler“ konzentrieren. Für den Bereich der Münzgeldver- und -entsor-gung sind dafür bereits im letzten Jahr die Weichen gestellt worden. Münzgeldein- und -auszahlungen sind nur noch dann kosten-los, wenn dies über sortenreine Normcon-tainer erfolgt. Leider hat die Bundesbank im Zuge dieser Entwicklungen auch die Eigen-konten von Wertdienstleistern abgeschafft, die eine unbürokratische und kostengün-stige Münzgeldversorgung ermöglicht hat-ten. Diese Entscheidung hat dazu geführt, dass die Wertdienstleister mit Kreditinsti-tuten Kooperationsverträge vereinbaren mussten, weil nur diese noch Konten bei der Bundesbank haben. Das Ziel, die Münz-geldkreisläufe zur Bundesbank zu verringern, wurde erreicht. Die ursprüngliche Hoffnung von uns, dass unsere Mitgliedsunternehmen als Finanzdienstleister eine eigenständige Rolle im Bargeldrecycling spielen können, hat sich bis heute nicht realisieren lassen. Die juristischen Hürden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) sind für un-sere Mitgliedsunternehmen unter den der-zeitigen Bedingungen zu hoch. Sie konnten noch nicht überwunden werden. Dennoch ist für mich dieses Kapitel noch nicht endgül-tig abgeschlossen. Die Bundesbank wird sich in den nächsten fünf Jahren weiter aus der Fläche zurückziehen. Dies wird dazu führen, dass auch das Thema Bargeldrecycling schon aus Kostengründen weiter diskutiert werden wird. Es wird auch im Bereich des Bankno-ten-Recycling, also zu Bargeldkreisläufen jenseits der Filialen der Deutschen Bundes-bank, kommen. Welche Bedeutung dabei un-sere Mitgliedsunternehmen einnehmen, wird die künftige Entwicklung zeigen.

Seit dem 1. März 2012 ist der Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen auf minde-stens 7,00 bis 8,75 Euro pro Stunde, je nach Bundesland, gestiegen. Hat das Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahl oder können Sie andere negative Folgen beobachten? Wird der Mindestlohn auch bei Aufträgen der öf-fentlichen Hand (Stichwort: Vergabegesetze) gezahlt?

dr. harald olschok: Die Zahlen des Statis-tischen Bundesamts belegen eindeutig, dass es im vergangenen Jahr zu keinem Rückgang der Beschäftigten gekommen ist. Im Gegen-teil: Es sind ca. 4.000 Beschäftigte neu ein-gestellt worden. Deutlich stärker sind jedoch die Umsätze gestiegen. Die Wertschöpfung nimmt, bedingt durch den Einsatz von Sicher-heitstechnik, weiter zu. Die Einführung des Mindestlohns ist für die künftige Entwicklung im Bereich der Sicherheitsdienstleistung eine überaus wichtige Entscheidung. Die bishe-rigen Überprüfungen durch die Finanzkon-trolle Schwarzarbeit (FKS) auf Einhaltung des Mindestlohns zeigen zwar, dass sich die auf-gedeckten Verstöße in Grenzen halten. Ohne diese Überprüfungen wäre es jedoch nicht möglich gewesen, die Löhne vor allem in den neuen Bundesländern in so kurzer Zeit auf das bekannte Niveau zu bringen.

Die öffentlichen Auftraggeber sind natür-lich genauso wie die privaten dazu gehal-ten, die Mindestlöhne einzuhalten. Aber hier wird die künftige Entwicklung besonders spannend. Es gibt einige Bundesländer, so z. B. Berlin und Brandenburg, in Kürze auch Nordrhein-Westfalen, die in Vergabegesetzen von ihren Lieferanten Mindestlöhne fordern, die teilweise deutlich über unseren Mindest-löhnen liegen. Wir hoffen natürlich, dass es den Sicherheitsdienstleistern auch bei der nächsten Erhöhungsstufe des Mindestlohns am 1. Januar 2013 gelingt, die notwendigen Preiserhöhungen durchzusetzen und es zu keinen Beschäftigungseinbußen kommt. Für viele Kunden ist es sicher nicht einfach, dass innerhalb von nur neun Monaten erneut die Preise erhöht werden müssen. Auch wir hät-ten uns einen längeren Anpassungszeitraum gewünscht. Dies war jedoch aus gewerk-schaftspolitischen Gründen nicht machbar. Wir wollen deshalb bereits Ende dieses Jahres die Verhandlungen für einen Anschlusstarif-vertrag für den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2014 aufnehmen. Damit soll für unsere Mit-

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WIRTSChAFT UND POLITIk

gliedsunternehmen, aber vor allem auch für deren Kunden, eine entsprechende Vorlaufzeit eingeräumt werden. Je größer die anstehen-den Lohn- und Preiserhöhungen ausfallen, umso früher müssen diese bekannt gemacht werden. Vor allem aber auch die demogra-fische Entwicklung in Deutschland wird dazu führen, dass die Preise für die Dienstleistung „Sicherheit“ in den nächsten Jahren deutlich steigen werden (müssen)!

Der Mindestlohn ist ein Anfang, doch höher qualifizierte Mitarbeiter sind bestimmt nicht zum Mindestlohn zu haben. Wie beurteilen Sie die Berufs- und Verdienstchancen etwa für Meister und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit?

dr. harald olschok: Wir haben in den letzten zehn Jahren enorme Anstrengungen unternommen, die Qualifizierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich zu erhöhen. Ausdruck dafür sind die beiden Ausbildungsberufe und die Überarbeitung der früheren IHK-Geprüften Werkschutzfachkraft. Die Beschäftigten mit einer deutlich höheren Qualifikation erwarten zu Recht auch eine entsprechend höhere Entlohnung. Und das wird vom „Markt“ leider noch viel zu wenig honoriert. Viele Kunden fordern hohe Quali-fikationen, sind aber nicht bereit, dafür auch Facharbeiterlöhne zu gewähren. Das gilt ins-besondere für öffentliche Auftraggeber. Das führt zwangsläufig dazu, dass insbesondere die Auszubildenden nach einer erfolgreichen Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicher-heit Sicherheitsdienste verlassen, weil sie kei-ne adäquate berufliche Perspektive haben. Es bleibt eine spannende Herausforderung für uns, den Kunden deutlich zu machen, dass die Tätigkeiten auf Basis des Mindestlohns in der Regel unqualifizierte Sicherheitsdienste bzw. Hilfsarbeiten sind. Dies ändert sich mög-licherweise dann, wenn die Forderung nach einer Zertifizierung von privaten Sicherheits-diensten der Innenministerkonferenz in die Realität umgesetzt wird und für bestimmte Tätigkeiten auch gewisse Qualifikationen mit einer entsprechenden Entlohnung verbindlich gefordert werden.

Ihr Verband wirft Bildungsträgern vor, sinn-lose Lehrgänge für das Sicherheitsgewerbe anzubieten. Liegt das auch an der Förderpraxis der Bundesagentur für Arbeit? Wie wollen Sie

ein bundeseinheitliches Niveau in der Weiter-bildung und Qualifizierung von Sicherheits-fachkräften erreichen und welche Lehrgänge, Abschlüsse halten Sie für sinnlos?

dr. harald olschok: Mit der Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit so-wie der Geprüften Schutz- und Sicherheits-kraft haben wir ein konsistentes Aus- und Fortbildungssystem für die Sicherheitswirt-schaft entwickelt. Dieses beruht auf klaren Vorgaben. Beschäftigte, die in diesen Berufen qualifiziert werden, wissen, was sie erwartet. Dies ist bei den „Fantasieabschlüssen“ von Bil-dungsträgern nicht der Fall. Häufig werden in mehrmonatigen Förderkursen Inhalte vermit-telt, die nur unwesentlich über die Vorgaben der Gewerbeordnung, sei es das Unterrich-tungsverfahren oder die Sachkundeprüfung, hinausgehen. Bei den Beschäftigten wird der Eindruck erweckt, mit diesen Abschlüssen hätten sie den Anspruch auf eine Karriere in der Sicherheitswirtschaft. Die Maßnahmen werden häufig von der Bundesagentur für Ar-beit gefördert, weil die Sachbearbeiter nicht die entsprechenden Marktkenntnisse ha-ben. Wir haben uns deshalb erstmals an die Industrie- und Handelskammern sowie die Bundesagenturen für Arbeit gewandt und ge-fordert, dieses Treiben zu beenden. Wir haben auch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Weise, darüber informiert und ihn gebeten, die Ver-schwendung von öffentlichen Beitragsgel-dern zu verhindern. Dies fördert weder die Seriosität unserer Branche noch die Qualifika-tion der Arbeitslosen.

Aus Finanznot will der britische Staat zen-trale hoheitliche Aufgaben ausgliedern und vermehrt private Sicherheitsdienste beauf-tragen: Polizeiliche Ermittlungen und die Festnahme von Verdächtigen inklusive. Ein-zige Ausnahme sind hoheitliche Akte wie die Vollstreckung von Durchsuchungs- und Haftbefehlen. Wie ist Ihre Meinung zu einer derartigen Privatisierung der öffentlichen Si-cherheit?

dr. harald olschok: Eine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit wird es in Deutschland natürlich nicht geben. Aber auch in Deutsch-land muss wie in Großbritannien immer wie-der neu darüber nachgedacht werden, wie man mit den begrenzten polizeilichen Res-

sourcen den enormen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht werden kann. Die immer höher qualifizierten Polizistinnen und Polizisten mit Bachelorstudium an einer Poli-zeihochschule können nicht mehr die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie ihre Kollegen in den vergangenen 50 Jahren. Die verfassungs-rechtliche Vorgabe der Schuldenbremse wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren auch der Kostenfaktor „Innere Sicherheit“ auf den Prüfstand gestellt wird. Die finanzielle und demografische Entwicklung insbesonde-re in den östlichen Bundesländern wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren auch bei der Polizei massiv Stellen abgebaut werden. Die Polizei wird künftig viel mehr als bisher Sicherheit „managen“ und immer weniger mit eigenen Kräften selbst durchführen.

Als Modell sei auf das Luftsicherheitsge-setz in Deutschland verwiesen. Die Gewähr-leistung der Luftsicherheit ist natürlich eine staatliche Aufgabe. Die Fluggastkontrollen an deutschen Verkehrsflughäfen werden je-doch von privaten Sicherheitsdienstleistern im Auftrag der Bundespolizei durchgeführt. Dieses Modell ist auch auf andere Bereiche anwendbar. Der Schutz von Veranstaltungen, des öffentlichen Personenverkehrs oder auch von Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur sind Beispiele, die die Innenministerkonferenz genannt hat. Die Bundesregierung arbeitet an den rechtlichen Grundlagen, damit im näch-sten Jahr Piraten durch vom Staat lizenzierte private Sicherheitsdienste auf Schiffen unter deutscher Flagge wirksam bekämpft werden können. Das ist keine Privatisierung der öf-fentlichen Sicherheit, zeigt aber, dass sich die Sicherheitsarchitektur in Deutschland nach-haltig verändern wird. Der BDSW hat den An-spruch, diese Veränderungen mitzugestalten und die Interessen seiner Mitgliedsunterneh-men auch in diesen neuen Aufgabenfeldern wirksam zu vertreten!

Vielen Dank für das gute und aufschluss-reiche Gespräch.

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VERGABEREChT

1. SachverhaltDer Vergabesenat am OLG Düsseldorf hat-

te über die Rechtmäßigkeit der Forderung von Tariflöhnen auf Basis einer Zertifizierung nach DIN 77200 (Stufe 3) zu entscheiden, die ein Öffentlicher Auftraggeber sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Eig-nungsnachweisen gefordert hatte.

Der Auftraggeber schrieb die Erbringung von Bewachungs- und Objektschutzdiens-ten für seine Liegenschaften aus. Einziges Zuschlagskriterium sollte der Preis sein. Der Antragsgegner hatte in der Leistungs-beschreibung und den bekanntgemachten Eignungskriterien vorgegeben, dass er zur Angebotsabgabe ausschließlich solche Be-werber auffordern würde, die in diesem Zeit-punkt von der VDS Schadenverhütung GmbH, einem Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., nach DIN 77200 -Leistungsstufe 3 - zertifi-ziert waren.

Der Antragsgegner hatte das Angebot der Antragstellerin, welches nach Submission das preisgünstigste Angebot darstellte, ausge-schlossen, da diese keinen ordnungsgemäßen Nachweis einer Zertifizierung nach DIN 77200 - Leistungsstufe 3 - vorgelegt hätte. Die An-tragstellerin wandte sich mit ihrer Rüge ge-gen den entsprechenden Ausschluss mit der Begründung, dass die DIN 77200, derzufolge Mitarbeiter gemäß den jeweils für den Erfül-lungsort anzuwendenden Mantel,- Lohn- und Gehaltsflächentarifverträgen zu entlohnen sind, gegen das Vergaberecht verstoße. Auf-grund der Vergaberechtswidrigkeit der Vorga-ben der DIN 77200 hätte ihr Angebot nicht auf dieser Basis von der Wertung ausge-schlossen werden dürfen.

2. EntscheidungDer Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat-

te mit seinem Beschluss vom 30.12.2010 die Rechtsauffassung der erstinstanzlich zu-ständigen 3. Vergabekammer des Bundes bestätigt. Die Zertifizierungsanforderung der Antragsgegnerin ist vergaberechtswidrig, sodass der von der Antragstellerin nicht er-brachte Zertifizierungsnachweis auch nicht als Grundlage des Angebotsausschlusses he-rangezogen werden konnte.

Die DIN 77200 enthält unter „1. Anwen-dungsbereich“ die Vorgabe, dass durch diese Norm Sicherheitsdienstleistungen nicht er-fasst werden, bei denen die Vergabekriterien so ausgestaltet sind, dass der Preis wichtiger ist als die Qualität bzw. der Preis von höchs-ter Bedeutung und die Qualität von zweit-rangigen Belangen ist. Zudem bestimmt Ziff. 4.11.3 „Beschäftigungsbedingungen“ der DIN 77200, dass der Arbeitnehmer bei Angebots-abgabe seinen Offenlegungspflichten nach-kommen und sicherstellen muss, dass der Anbieter bei Angebotsabgabe seinen Offenle-gungspflichten nachkommen und sicherstel-len muss, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den „jeweils für den Erfüllungsort anzuwendenden Mantel- Lohn- und Gehalts-flächentarifverträgen zwischen Arbeitgeber-verband und einer Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzip eingesetzt werden“.

Die Forderung des Auftraggebers, die Bie-ter hätten eine Zertifizierung nach DIN 77200 nachzuweisen, ist nach zutreffender Rechts-auffassung des Vergabesenats am OLG Düs-seldorf nicht vergaberechtskonform, sodass ein fehlender Nachweis den Ausschluss eines entsprechenden Angebotes nicht rechtferti-gen kann.

Zwar enthält die Forderung eines Auftrag-gebers, dass die Bieter durch die VDS Scha-denverhütung GmbH Köln nach Leistungsstu-fe 3 der DIN 77200 zertifiziert sein müssen, zwar nicht ausdrücklich die Forderung, dass die Bieter ihren Arbeitnehmern auch dann Tariflöhne zahlen, wenn kein für allgemein-verbindlich erklärter Tarifvertrag besteht. Da eine Zertifizierung durch den VDS auf der nachzuweisenden Stufe 3 aber die Prüfung einschließt, ob ein die Zertifizierung beantra-gendes Unternehmen im Zeitpunkt der An-tragstellung sowie auch bei zurückliegenden Aufträgen, die nach der DIN vergeben worden waren, die am jeweiligen Erfüllungsort gel-tenden Tarifverträge beachtet hat, unabhän-gig davon, ob sie für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, macht ein Auftraggeber mit dieser Forderung die Zuschlagsentschei-dung in der Sache von der Erfüllung auch nicht für allgemeinverbindlich erklärter Tarif-verträge abhängig.

Die Forderung nach der Erfüllung auch nicht für allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträ-ge ist jedoch, nicht zuletzt durch die Rüffert-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere in der im zur Entscheidung an-

Tariflohnvorgaben auf Basis DIN 77200 (Stufe 3) zulässig? OLG Düsseldorf,Beschl. v. 30.12.10 – Verg 24/10

Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M

Rechtsanwalt alexander nette, LL.M, NETTE Rechtsanwälte, Reckling-hausen, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und auf die Bera-tung von Bietern und öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nach-prüfungsverfahren spezialisiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rae-nette.de.

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VERGABEREChT

stehenden Nachprüfungsverfahren gewähl-ten Form eines Eignungsnachweises, mit der geltenden Fassung des § 97 Abs. 4 GWB nicht vereinbar und damit nicht zulässig.

Die von der Antragsgegnerin durch das Verlangen nach einem Zertifizierungsnach-weis – mittelbar – erhobene Tariftreuefor-derung kann hinsichtlich in Bezug auf ihre Rechtmäßigkeit nicht auf § 97 Abs. 4 GWB gestützt werden, wonach Öffentliche Auf-träge an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue Unternehmen vergeben wer-den. Zwar ist auch relevant für die Prüfung, ob ein Bieter gesetzestreu und zuverlässig ist, ob er die Vorgaben des Tarifvertrages erfüllt. Die Forderung eines Öffentlichen Auftraggebers, dass Bieter bestehende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge erfüllen und beachten müssen, ist auch nach Rüffert-Entscheidung des EuGH grundsätz-lich vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Sie verlangt vom Bieter lediglich ein Ver-halten, zudem er ohnehin in Anbetracht der Arbeitsrechtsordnung verpflichtet ist. Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sind Bestandteil der Arbeitsrechtsordnung und in den im sachlichen und räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages tätigen Unternehmen zu beachten. Eine dement-sprechende Forderung des Auftraggebers stellt demnach lediglich eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgabe dar, sodass Aufträ-ge – nur – an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen zu vergeben sind. Da es jedoch für Sicherheitsleistungen zum Entschei-dungszeitpunkt keinen bundesweiten, für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gab, kann dahinstehen, ob die Beachtung von Tarifverträgen durch die Beachtung von Tarifverträgen durch tarifgebundene Un-ternehmen i. S. d. § 3 Abs. 1 TVG unter das Merkmal der Zuverlässigkeit zu subsumieren ist.

Im Rahmen der Zertifizierung der VDS Schadenverhütung GmbH Köln findet nach Feststellung des OLG Düsseldorf eine Über-prüfung auf die Tariftreue auch unabhängig von den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 TVG statt; dies steht zwar mit dem Wortlaut der DIN 77200 im Einklang der auf eine Tarifge-bundenheit des Arbeitgebers nicht abstellt. Jedoch steht dem nicht entgegen, dass ein sich am Vergabeverfahren beteiligendes Un-ternehmen nicht einer Tarifbindung unter-liegt.

Die weitergehende Forderung eines Öf-fentlichen Auftraggebers auch nicht für

allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge zu beachten, kann vor diesem Hintergrund nicht durch § 97 Abs. 4 S. 1 GWB gerecht-fertigt werden. Die gesetzgeberischen Mo-tive zum Zusammenspiel der Regelungen in § 97 Abs. 4 S. 1 und 2 GWB lassen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass über die Forderung nach der Beachtung für allgemeinverbindlich erklärter Tarifver-träge hinausgehende Vorgaben betreffend die Zahlung von Tariflöhnen nur unter den Voraussetzungen des § 97 Abs. 4 S. 2 GWB zulässig sein sollen. Der Gesetzgeber hat Ver-gabeverfahren durchaus für die Berücksich-tigung sog. sozialer Aspekte und damit auch für die Zulassung weitergehender Anforde-rung an die Bezahlung von Arbeitnehmer ausweislich der Gesetzesbegründung öffnen wollen. Derartige Vorgaben sollen aber nicht über das Eignungsmerkmal der Leistungsfä-higkeit in Vergabeverfahren implementiert werden können, sondern ausschließlich un-ter den in § 97 Abs. 4 S. 2 GWB genannten Bedingungen möglich sein. Da im Hinblick auf die Forderung einer Zertifizierung nach DIN 77200 (Stufe 3) weder die Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG noch der national-rechtlichen Grundlage des § 97 Abs. 4 S. 2 GWB vorliegen, kann eine derartige Zertifi-zierung durch einen Öffentlichen Auftrag-geber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht als Eignungsnachweis verlangt werden.

Die Vorgabe, dass die sich um einen Öffent-lichen Auftrag bewerbenden Bieter grund-sätzlich und unabhängig von dem konkret in

Aussicht gestellten Vertragsschluss Tariflöhne zahlen, die nicht auf einem für allgemeinver-bindlich erklärten Tarifvertrag beruhen, wird nicht von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB oder der Vor-gabe aus der Richtlinie 2004/18/EG erfasst.

Zulässig könnte somit lediglich die Forde-rung sein, dass der Bieter bei der Durchfüh-rung des ausgeschriebenen Auftrags die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter nach bestimmten Tarifen entlohnt. Diese An-forderung erfüllt der Zertifizierungsnachweis nach DIN 77200 Teil 3 jedoch gerade nicht, sodass dieser gegen die Bestimmungen des Vergaberechts beruht und ein Ausschluss eines Angebotes hierauf nicht gestützt wer-den kann.

3. PraxishinweisDer Vergabesenat stellt mit seiner Ent-

scheidung vom 30.12.10 klar, dass zumin-dest für die zur Leistungserbringung konkret eingesetzten Mitarbeiter im Einzelfall (Tarif-)Lohnvorgaben gemacht werden können, die über die Beachtung für allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge hinausgehen. Klar-gestellt ist mit der Entscheidung auch, dass die Zahlung von Tariflöhnen durch sich an Vergabeverfahren beteiligende Unternehmen nach dem Willen des Gesetzgebers nur un-ter den Voraussetzungen des § 97 Abs. 4 S. 2 GWB zulässig sind, d. h. die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt sein müssen. Weitergehende Anforderungen dürfen durch Öffentliche Auftraggeber im Rahmen von Ver-gabeverfahren nicht gestellt werden.

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EUROPA

zum 1. Januar 2012 hat in Frankreich der Nationale Rat für private Sicherheit (Con-seil national des activités privées de sécurité – CNAPS) seine Arbeit aufgenommen. Der CNAPS ist eine staatliche Behörde zur Über-prüfung und Überwachung von privaten Si-cherheitsunternehmen, die gegründet wurde, um für alle Sicherheitsunternehmen ein pro-fessionelles Lizenzierungsverfahren auf Basis einer Zertifizierung einzuführen. Der CNAPS überwacht die Einhaltung gesetzlicher Regeln sowie eines zusätzlichen Ethikcodes für die Si-cherheitsbranche. Er ist befugt, bei Verstößen gegen die Regeln Sanktionen zu verhängen.

Der CNAPS ist in 7 überregionale Standorte gegliedert ist. Diesen untergeordnet sind wie-derum diverse Regionalbüros mit insgesamt 200 Mitarbeitern. Die enge Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsdiensten soll eine Integration der Branchenvertreter in den Zertifizierungsprozess garantieren. Die Schaf-fung des CNAPS wird als die Antwort auf den Wunsch der Sicherheitsbranche nach Konso-lidierung des Wachstums auf der Basis von klar definierten Regeln, deren Anwendung überprüfbar ist, bezeichnet. Ziel des CNAPS ist es, durch erzieherische oder sogar rechtliche Maßnahmen die Branche „aufzuräumen“, indem Unternehmen vom Markt genommen oder aber bestraft werden, die sich nicht an die Regeln halten.

Die Arbeit des CNAPS finanziert sich durch eine zusätzliche Steuer in Höhe von 0,5 % auf Sicherheitsdienstleistungen, die ähnlich der Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag für den Kunden aufgeschlagen wird.

Jedes Unternehmen muss sich einer Über-prüfung unterziehen. Diese Untersuchung, die im Durchschnitt 3-4 Tage dauert, beinhaltet

ein 1- oder 2-tägiges Vorort-Audit, das durch 2 Auditoren durchgeführt wird. Einen festge-legten Turnus der Überprüfung gibt es nicht.

In der Vorbereitungsphase werden Informa-tionen über das jeweilige Unternehmen, die Geschäftsführung, die Mitarbeiter, die Kunden und deren Objekte gesammelt. In dieser Phase wird festgestellt, welche Bereiche besonders im Augenmerk der Auditoren stehen müssen. Diese Phase der Zertifizierung schließt mit einer Information der Staatsanwaltschaft ab, dass das Vorort-Audit bei dem jeweiligen Un-ternehmen in Kürze ansteht.

Die Inspektoren haben beim Audit weitrei-chende Befugnisse, ihren Besuch durchzuset-zen. Die zuständige Person des überprüften Unternehmens kann den Besuch zwar ableh-nen, die Inspektoren können sich aber über die Staatsanwaltschaft Zutritt mit Hilfe einer Autorisation durch einen Zivilrichter ver-schaffen, der möglicherweise die Begehung sogar begleitet.

Beim Vorort-Audit wird in eine Überprü-fung der Papiere (behördliche Zulassungen, Dienstpläne, Einsatzpläne, Wachbücher, Out-sourcingverträge, sowie alle anderen Kun-den- und Personalverträge usw.), der tat-sächlichen Abläufe vor Ort (Ausbildung der Mitarbeiter, korrekte Benutzung technischen Equipments, korrekte technische Ausstat-tung von Fahrzeugen etc.) und die Prüfung dieser Bereiche unter dem Gesichtspunkt des bereits erwähnten Ethikcodes (Wie werden Dokumentationen erstellt, wie ist das äußere Erscheinungsbild und die körperliche Fitness der Mitarbeiter, Prüfung von Plänen, Dienst-anweisungen, Arbeitsabläufen, allgemeinen Geschäftsbedingungen u. ä.) unterschieden. Hierzu können die Auditoren Mitarbeiter in-

terviewen und Kopien aller notwendigen Do-kumente erstellen.

Schließlich erstellen die Inspektoren und die Geschäftsleitung des Unternehmens gemein-sam einen Bericht über das Audit. Dieser Be-richt fließt in den endgültigen Überprüfungs-bericht der Auditoren ein.

Sollten beim Audit Schwachstellen oder Verstöße gegen rechtliche Regelungen fest-gestellt werden, so werden diese Hinweise an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

CNAPS: Nationaler Rat für private Sicherheit in Frankreich

Von Ass. jur. Martin hildebrandt

ass. Jur. martin hildebrandt ist als stellv. Geschäftsführer des Bundesverband der Sicherheitswirt-schaft (BDSW) zuständig für den Bereich Europa.

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auch in diesem Jahr wird die Confede-ration of European Security Services (CoESS) auf ihrer Jahresmitgliederversammlung über die Aktivitäten des Verbandes und aktuelle Entwicklungen im Bereich Sicherheitsdienst-leistung in Europa informieren. Die Konferenz wird am 11. Oktober 2012 in Genf stattfinden. Schwerpunkte der Veranstaltung wird die In-formation über die allgemeinen Aktivitäten der CoESS und die Berichte über die Arbeit der Fachausschüsse sein. Unter anderem werden die Fachausschüsse Bewachung, GWT, Fern-überwachung, Maritime Sicherheit und Kri-tische Infrastrukturen zu Wort kommen. Für den Fachausschuss Aviation wird Friedrich P. Kötter Bericht erstatten.

Weiterhin wird über die Aktivitäten der CoESS zu den Themen Normung und Euro-päische Vergaberichtlinien berichtet werden. Schließlich soll die Satzung der CoESS geän-dert werden und ein Bericht über die Finanzen des Verbandes ist angekündigt. Darüber hinaus werden die Vorsitzenden der Fachausschüsse und des CoESS-Vorstandes neu gewählt. Der BDSW wird auf der Jahresmitgliederversamm-lung der CoESS von Präsident Wolfgang Wa-schulewski und dem Hauptgeschäftsführer, Dr. Harald Olschok, vertreten werden.

Fachausschuss BewachungNachdem die vorletzte Sitzung des Fach-

ausschusses Bewachung gemeinsam mit dem Fachausschuss Kritische Infrastrukturen durchgeführt wurde, stand auch auf der letzten Sitzung am 26. Juni 2012 das The-ma Kritische Infrastrukturen erneut auf der Tagesordnung. Hierbei wurde die enge Ver-zahnung mit der Überarbeitung der Vergabe-richtlinien auf Europäischer Ebene deutlich. Ein Vertreter der Europäischen Kommission stellte dabei klar, dass alle Aktivitäten un-ter Einbeziehung der CoESS vorangetrieben werden. Die bisher von der CoESS erarbei-teten Papiere würden dabei berücksichtigt werden. Auch eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie, die sich mit den Folgen einer Änderung der entsprechenden europäischen Direktive in Bezug auf Kritische Infrastrukturen befasst, wird Berücksichtigung finden.

Der Fachausschuss diskutierte auch über eine Überarbeitung der EU-Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Hier hat die CoESS bereits gemeinsam mit UNI EURO-PA eine gemeinsame Erklärung zum vorlie-genden Verordnungsentwurf erstellt. Die Inklusion sozialer Kriterien in die öffentliche

Auftragsvergabe wurde hier in den Mit-telpunkt gestellt. Auch die Forderung nach einer höheren Bewertung von Qualitätskrite-rien wurde diskutiert.

Fachausschuss kritische Infrastrukturen

Der Fachausschuss Kritische Infrastruk-turen hat sich auf seiner Sitzung am 3. Mai 2012 ebenfalls eingehend mit den an-stehenden Änderungen der europäischen Änderungen in diesem Bereich beschäftigt. Darüber hinaus wurde ein Memorandum zur Zusammenarbeit zwischen Interpol und der CoESS diskutiert.

Fachausschuss Fernüberwachung

Der Fachausschuss Fernüberwachung be-fasste sich unter anderem mit einer geplanten Kooperation mit EURALARM, sowie einem standardisierten europäischen Ansatz bei der Fernüberwachung und Ortung von Fahrzeu-gen. Auch ein möglicher EU-Standard für die Alarmverfolgung wurde diskutiert.

Neues aus Europa

Von Ass. jur. Martin hildebrandt

EUROPA

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ARBEIT UND SOZIALES

Gewerkschaft muss wegen rechtswidrigen Warnstreiks Schadensersatz leisten

Streiks sollen den bestreikten Arbeitgeber wirtschaftlich schädigen, sonst wären sie sinnlos. Dass solche zielgerichteten schädi-genden „Eingriffe in den Gewerbetrieb“ nicht schrankenlos möglich sind, ist selbstverständ-lich. Mit dem Streikrecht der Gewerkschaften ist daher die Pflicht verbunden, die rechtli-chen Grenzen des Streikrechts einzuhalten.

Eine der rechtlichen Schranken des Streiks-rechts besteht darin, dass Gewerkschaften im Allgemeinen nur solche Arbeitgeber bestrei-ken dürfen, die auch dazu in der Lage sind, die mit dem Streik erhobene Tarifforderung zu erfüllen. Das ist zum einen der Fall, wenn mit dem Arbeitgeber ein Haustarif vereinbart werden soll, denn dann ist der bestreikte Ar-beitgeber Tarifpartei, wenn er auf die Streik-forderungen eingeht. Zum anderen kann der bestreikte Arbeitgeber aber auch auf die streikende Gewerkschaft zugehen, wenn er Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, von dem die Gewerkschaft etwas haben will. Denn dann kann er seinen Einfluss im Verband nut-zen, um der Gewerkschaft zu dem gewünsch-ten Verbandstarif zu verhelfen.

Die Frage, die das BAG zu klären hatte war, ob ein Arbeitgeberverbandsmitglied bestreikt werden kann, das als Mitglied ohne Tarifbin-dung dem Verband angehört.

Das BAG sagt hierzu in seinem Urteil vom Juni 2012, wechselt ein Unternehmen wäh-rend laufender Tarifvertragsverhandlungen innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in

eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) und informiert es die Ge-werkschaft über diesen Statuswechsel, sind spätere gegen dieses Unternehmen gerichte-te Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluss eines Verbandstarifvertrags unzulässig.

Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das Verpackungen und Packungsbeilagen für Pharma-Produkte herstellt. Sie war bis zum 29. März 2009 tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband Druck und Medien Hes-sen e. V. (VDMH). Mit Wirkung vom 30. März 2009 wechselte sie innerhalb des VDMH in eine OT-Mitgliedschaft und wurde zudem Mitglied im Arbeitgeberverband Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Unternehmen (VPU). Durch Schreiben des VPU vom 19. Mai 2009 und in einem Gespräch vom 22. Mai 2009, an dem u. a. der Geschäftsführer der Klägerin und Vertreter von ver.di teilnahmen, wurde diese über den Statuswechsel unter-richtet. Gleichwohl rief ver.di am 29. Mai 2009 die Beschäftigten der Klägerin von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu einem Warnstreik zur Durch-setzung einer 5%-igen Lohnerhöhung in der Druckindustrie auf. Daran beteiligten sich alle gewerblichen Arbeitnehmer. Die Klägerin hat geltend gemacht, der Warnstreik sei infolge ihres Statuswechsels rechtswidrig gewesen. Sie hat deshalb von ver.di Schadensersatz in Höhe von rund 35.000,00 Euro verlangt.

Die Vorinstanzen haben die Klage abge-wiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Warnstreik war rechtswidrig und verpflichtet ver.di nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz. Die Klägerin gehörte

dem VDMH zum Zeitpunkt der Arbeitskampf-maßnahme nicht mehr als tarifgebundenes Mitglied an. Ihr vorheriger Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft war für ver.di hinreichend transparent und damit tarifrechtlich wirksam. Eine Umdeutung des Warnstreiks in einen Unterstützungsstreik scheidet aus. Mangels Feststellungen zur Schadenshöhe war der Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10

Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohn-anspruchs nach dem Arbeit-nehmerentsendegesetz

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhält-nis im Geltungsbereich eines nach § 5 TVG allgemeinverbindlichen oder in seiner Wir-kung nach § 1 Abs. 3a AEntG 2007 (jetzt § 7 AEntG 2009) auf bisher nicht an ihn gebun-dene Arbeitsverhältnisse erstreckten Tarif-vertrages liegt, hat gegen seinen Arbeitge-ber einen Anspruch auf den dort geregelten Mindestlohn. Für die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber diesen Anspruch durch an-

Arbeitsrecht in Kürze

Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara

Rechtsanwältin cornelia oKpara ist als Geschäftsführerin des Bundes-verband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zuständig für den Fachbereich Arbeitsrecht.

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ARBEIT UND SOZIALES

derweitige Leistungen erfüllt hat, kommt es darauf an, welchen Zweck die anderen Leis-tungen haben. Sie sind dann als funktional gleichwertig zum Mindestlohn anzusehen, wenn sie dazu dienen, die nach dem allge-meinverbindlichen Tarifvertrag vorausge-setzte „Normalleistung“ abzugelten, nicht jedoch, wenn sie über die vom Tarifvertrag vorausgesetzte Verpflichtung hinaus geleiste-te Arbeitsstunden oder unter demgegenüber besonderen Erschwernissen geleistete Arbeit vergüten sollen.

Der Vierte Senat hat sich in zwei Rechts-streitigkeiten mit hiermit im Zusammenhang stehenden Einzelfragen zu befassen. Die Ar-beitsverhältnisse der beiden Kläger unterla-gen im Streitzeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 den allgemeinverbind-lichen Tarifverträgen des Gebäudereiniger-handwerks und der am 1. April 2008 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Min-destarbeitsbedingungen im Gebäudereiniger-handwerk nach § 1 Abs. 3a AEntG 2007. Die beklagte Arbeitgeberin gehört zum Deutsche-Bahn-Konzern und vergütet die beiden Kläger nach einem konzerneigenen Tarifvertragssy-stem. Die im Streitzeitraum danach gezahlten Grundstundenlöhne lagen unterhalb der je-weiligen Mindestlöhne der Gebäudereiniger-tarifverträge. Die Beklagte zahlte aber neben den Stundenlöhnen verschiedene Zuschläge, Einmalzahlungen, Urlaubsgelder und vermö-genswirksame Leistungen, die sie – u. a. unter Berufung auf die Rechtsprechung des Euro-päischen Gerichtshofes (EuGH) - sämtlich auf die von den Klägern geltend gemachten Mindestlöhne nach den Gebäudereinigerta-rifverträgen angerechnet hat. Die Kläger ha-ben die Auffassung vertreten, diese weiteren Leistungen könnten nicht auf die Mindestlöh-ne angerechnet werden, so dass die Arbeit-geberin zur Zahlung der Differenz weiterhin verpflichtet sei.

Der Senat hat in der Sache 4 AZR 139/10 der Arbeitgeberin Recht gegeben, weil die von der Arbeitgeberin neben dem Tarifstun-denlohn für jede Arbeitsstunde gezahlte „Ver-kehrsmittelzulage“, unter deren Einschluss der Kläger mehr als den Mindestlohn erhielt, auf den geschuldeten Mindestlohn anzurech-nen ist. Eine solche Zulage war für die von dem Arbeitnehmer verrichtete Arbeit nach den Gebäudereinigertarifverträgen nicht vor-gesehen, die aber ausweislich ihres Geltungs-bereichs den Mindestlohn auch für Verkehrs-mittelreinigung festlegt hatten.

In dem Rechtsstreit 4 AZR 168/10 war dem

Kläger die Verkehrsmittelzulage nicht gezahlt worden. Den danach verbleibenden Vergü-tungsdifferenzanspruch des Klägers hat die Beklagte nach der vorläufigen Einschätzung des Senats auf der Grundlage des nationalen (Tarifrechts-)Verständnisses zumindest nicht vollständig erfüllt. Jedenfalls die von der Beklagten erbrachten nach den Gebäuderei-nigertarifverträgen nicht vorgesehenen ver-mögenswirksamen Leistungen sind hiernach nicht als Erfüllung des Mindestlohns anzuse-hen. Sie sind nicht mit dem Grundstunden-lohn der Gebäudereiniger-Lohntarifverträge funktional gleichwertig, sondern erfüllen un-abhängig von der Art und Entlohnung der zu leistenden Arbeit die Funktion einer Vermö-gensbildung in Arbeitnehmerhand und stehen überdies dem Arbeitnehmer nicht zusammen mit dem laufenden Entgelt zur Verfügung. Diese Auslegung des Senats beruht allein auf der Grundlage eines innerstaatlichen Sach-verhalts ohne grenzüberschreitenden Bezug. Die hier einschlägigen Rechtsgrundlagen, ins-besondere § 1 Abs. 3a AEntG 2007 (jetzt § 7 AEntG 2009) müssen nach Einschätzung des Senats jedoch bei innerstaatlichen und grenz-überschreitenden Sachverhalten in gleicher Weise ausgelegt werden. Da für einen grenz-überschreitenden Sachverhalt die Rechtspre-chung des EuGH letztverbindlich ist, hat der Senat dem Gerichtshof im Wege des Vora-bentscheidungsverfahrens zwei Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt und den Rechts-streit ausgesetzt:1. Ist der Begriff ‚Mindestlohnsätze’ in Art. 3

Abs. 1 Buchst. c) der Richtlinie 96/71/EG da-hin auszulegen, dass er die Gegenleistung des Arbeitgebers für diejenige Arbeitslei-stung des Arbeitnehmers bezeichnet, die nach der in Art. 3 Abs. 1 Eingangssatz der Richtlinie genannten Rechts- oder Ver-waltungsvorschrift oder dem allgemein-verbindlichen Tarifvertrag allein und voll-ständig mit dem tariflichen Mindestlohn abgegolten werden soll („Normalleistung“), und deshalb nur Arbeitgeberleistungen auf die Verpflichtung zur Zahlung des Min-destlohnsatzes angerechnet werden kön-nen, die diese Normalleistung entgelten und spätestens zu dem Fälligkeitstermin für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen müssen?

2. Ist der Begriff ‚Mindestlohnsätze’ in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c) der Richtlinie 96/71/EG dahin auszulegen, dass er nationalen Be-stimmungen oder Gepflogenheiten ent-

gegensteht, nach denen Leistungen eines Arbeitgebers nicht als Bestandteil des Min-destlohns anzusehen und damit nicht auf die Erfüllung des Mindestlohnanspruchs an-zurechnen sind, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung erbringt, die nach dem Willen der Tarifvertragsparteien und des nationalen Gesetzgebers dazu bestimmt sind, der Bil-dung von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu dienen, und zu diesem Zweck die monat-lichen Leistungen vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer langfristig angelegt werden, zum Beispiel als Sparbeitrag, als Beitrag zum Bau oder Erwerb eines Wohngebäudes oder als Beitrag zu einer Kapitallebensversiche-rung, und mit staatlichen Zuschüssen und Steuervergünstigungen gefördert werden, und der Arbeitnehmer erst nach einer mehr-jährigen Frist über diese Beiträge verfügen kann, und die Höhe der Beiträge als monat-licher Festbetrag allein von der vereinbarten Arbeitszeit, nicht jedoch von der Arbeits-vergütung abhängt („vermögenswirksame Leistungen“)?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 –

und Beschluss vom 18. April 2012 - 4 AZR 168/10

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ARBEIT UND SOZIALES

für Viele öffentliche Gebäude oder städtische Einrichtungen werden Be-wachungs- und Sicherheitsdienstleistungen nachgefragt. In Nordrhein-Westfalen sind seit Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabege-setzes (TVgG NRW) am 1. Mai 2012 dabei be-sondere Anforderungen zu beachten.

Will sich ein Unternehmen um einen öf-fentlichen Bewachungs- oder Sicherheits-auftrag in NRW bewerben, muss es seinen Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,62 Euro oder einen darüber liegenden Tariflohn zahlen. Zwar gilt im Wach- und Sicherheits-gewerbe derzeit ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, nach dem mindestens 8,15 Euro bis 14,49 Euro, je nach Lohngruppe, zu zahlen sind. Das TVgG NRW schreibt aber vor, dass unabhängig davon mindestens ein Lohn von 8,62 Euro zu zahlen ist, wenn der Mitarbei-ter für einen öffentlichen Auftrag eingesetzt wird. Die Unternehmen müssen sich dazu schriftlich gegenüber dem öffentlichen Auf-traggeber verpflichten. Die meisten Auftrag-geber verwenden Mustererklärungen (z. B. aus dem Internet: www.vergabe.nrw.de), die die Unternehmen unterschreiben und einreichen müssen. Gibt ein Unternehmen eine solche sogenannte Verpflichtungserklärung nicht ab, darf es nicht beauftragt werden.

Es gibt auch Verpflichtungserklärungen zu den sogenannten „sozialen Kriterien“. In NRW dürfen keine Unternehmen beauftragt wer-den, die bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen Waren einsetzen oder verwenden, deren Herstellung den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnorm) widerspricht. Betroffen sind aber nur Produkte, die selbst Gegenstand der

beauftragten Leistung sind, in der Regel also Waren, die geliefert oder verarbeitet werden. Das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe ist insofern regelmäßig nicht betroffen. Denn es muss keine Erklärung für Gegenstände, die der Unternehmer innerhalb seines Un-ternehmens einsetzt, um die Leistungen zu erbringen (z. B. Werkzeuge oder Bekleidung), abgegeben werden.

Betroffen ist die Sicherheitsbranche aber künftig von den geplanten Maßnahmen zur Frauenförderung, die das TVgG NRW vorsieht. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten sollen verpflichtet werden, Programme zur Frauenförderung durchzuführen und ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Vereinba-rung von Familie und Beruf anzubieten, wenn sie öffentliche Aufträge mit einem Auftrags-wert von über 50.000 Euro ausführen. Derzeit gelten diese Vorgaben aber noch nicht. Hin-tergrund ist, dass eine separate Rechtsverord-nung noch nicht existiert, die konkrete Anfor-derungen aufstellen soll.

Unklarheit besteht auch hinsichtlich der Regeln des TVgG NRW zur „umweltfreund-lichen und energieeffizienten Beschaffung“. Voraussichtlich erst im Herbst soll hierzu eine Rechtsverordnung in Kraft treten. Dann wäre zu prüfen, inwieweit Umweltschutz und En-ergieverbrauch bei Bewachungs- und Sicher-heitsleistungen überhaupt maßgeblich wer-den und welche Anforderungen zu beachten sind.

FazitUnternehmen, die sich auf öffentliche Be-

wachungs- oder Sicherheitsdienstleistungs-aufträge bewerben, sollten noch sorgfältiger

die Ausschreibungsunterlagen sichten. Et-waige dort gestellte Forderungen, insbeson-dere die Einreichung von Verpflichtungser-klärungen, sind zwingend einzuhalten, sonst droht der Ausschluss aus dem Verfahren. Gibt der Unternehmer die geforderten Erklärungen ab, ist er an deren Inhalt gebunden – die Ein-haltung des TVgG NRW wird kontrolliert! Es drohen Strafen, schlimmstenfalls sogar der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren nebst Eintrag im Gewerbezentralregister.

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen in NRW

Von Rechtsanwältin Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ.

dr. isabel niederGöKer, Mag. rer. publ., ist Rechtsanwältin im Düssel-dorfer Büro von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Sie ist spezialisiert auf die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Durchführung von Nach-prüfungsverfahren auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.heuking.de.

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ARBEIT UND SOZIALES

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Die Notruf- und Serviceleitstelle als organisatorische Aufgabe

Von Dr. Joachim Lind-ner, Verlag: Steinbeis-Edition, 2012, 182 Sei-ten, 19,90 EUR, ISBN 978-3-938062-89-0

Dass sich die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) nicht nur auf die Branche der privaten Sicher-heitsdienstleister bezieht, wird schon in der Einleitung deutlich. Zumal der Autor über viele Jahre die Sicherheit eines bedeutenden Chemie-Konzerns verantwortete. Die NSL wird als zen-trales und kommunikatives Bindeglied zwischen personeller und technischer Sicherheit und zwi-schen ganz unterschiedlichen Akteuren gese-hen. Der erweiterte Ansatz als zentrales Sicher-heitselement für Unternehmen verschiedenster Größe und von Behörden mit verschiedensten Aufgaben macht dem Leser klar, dass die NSL tatsächlich eine höchst komplexe „organisato-rische Aufgabe“ ist. Dr. Lindners Abhandlung liefert eine hervorra-gende Einleitung in die komplexe Welt von in-

terdisziplinären Sicherheitszentralen. Er liefert eine ungeheure Menge an Fakten und Prozes-sen, die in der NSL etabliert und aufrechterhal-ten werden müssen. Seine ausführliche Zusam-menstellung kann als Checkliste für jede NSL hergenommen werden. Er gibt auch deutliche Hinweise darauf, wie große Unternehmen die NSL von Sicherheitsdienstleistern bewerten und damit einen Handlungsrahmen für den Aufbau und Betrieb solcher hilfeleistenden und unter-stützenden Einrichtungen. Auch in der Position des einflussreichen Kon-zernverantwortlichen für Sicherheit befindet man sich stets im Spannungsfeld zwischen Wünschenswertem und Machbarem. Die Öko-nomie des Handelns kommt an keiner Stelle zu kurz und auch das Abnötigen schmerz-hafter Kompromisse, mit denen am Ende viele Entscheidungsträger nicht wirklich zufrieden sein werden, gehört zum Tagesgeschäft. Die Diskussion mit allen Beteiligten, das Ausloten von Erwartungen und von Ressourcen, die Er-stellung gemeinsamer, Personen-/ Abteilungs-/ Unternehmens-/ Behörden-übergreifender Ver-fahrensanweisungen. Eine solche Organisation, die Dr. Lindner beschreibt, wird nicht aus dem Boden gestampft, sie entsteht langsam, Schritt für Schritt, quasi evolutionär. Und tatsächlich wird sie nie zu Ende geführt sein. Das allerdings ist eine seiner wichtigen Botschaften. Getrübt wird der inhaltlich erstklassige Stil von der etwas schlampigen Ausführung mit ziem-lich vielen Schreibfehlern, dem Nutzen von Ab-kürzungen, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind oder auch von nicht wenigen Aussagen, die als Faktum dargestellt sind. Ja, auch die neu-en europäischen Spielregeln im Sinne der EN 50518 und EN 50136 kommen etwas zu kurz, worauf der Fairness halber auch hingewiesen wird. Für den Leser schränken diese Punkte die Ver-wertbarkeit in keiner Weise ein. Für 19,90 Euro ist erstaunlich viel möglich und machbar gewesen.

Von Wolfgang Wüst

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am freitaG, den 13. april 2012 folgte ich einer Einladung von Johannes Seufert, Ge-schäftsführer Bewachungsdienst Dipl.-Kfm. Helmut Ehrl, nach München. Anlass war das 40-zigste Gründungsjahr und die bevorste-hende Einweihung einer Alarmempfangsstelle nach DIN EN 50518.

Im Jahr der Olympiade (1972) gründeten Gisela und Helmut Ehrl damals noch unter dem Namen „Veranstaltungs- und Kontroll-dienst Ehrl“ ihr Unternehmen. Das Sicher-heitsunternehmen befindet sich 40 Jahre nach seiner Gründung weiterhin im Familien-besitz, ist inhabergeführt und hat das Selbst-verständnis, eine „echte Münchener Firma“ zu sein. Freilich haben sich die Zeiten geändert, Geschäftsfelder wurden ausgeweitet und so zollt man im Hause Ehrl den steigenden Mo-bilitätsanforderungen einer modernen Ge-sellschaft Tribut, indem man ganz im Sinne

bajuwarischen Understatements kurz und knapp mitteilt, Niederlassungen in Bad Rei-chenhall, Nürnberg und Ingolstadt gegründet zu haben. Dennoch bleibt für den geneigten preußischen Leser das „Mir, san mir“-Gefühl klar wahrnehmbar.

Seit 1995 befindet sich das Unternehmen an der Ringbergstraße - grob in Richtung al-ter Flughafen Riem, der heutigen Messe - mit eigenem Firmengebäude im Münchener Osten. Hier befindet sich auch eine in den Klassen A, B und C VdS-anerkannte Notruf- und Serviceleit-stelle (NSL). Sie ist seit über 25 Jahren das Herz-stück des Unternehmens und wurde 2008 nach dem Stand der Technik modernisiert. Sie dient dem Unternehmen, seinen über 300 Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern sowie den Kunden als Schaltzentrale eines hochsensiblen Ner-vensystems. „Auch aus diesem Grund“, so Jo-hannes Seufert, „haben wir uns im 40-zigsten

Gründungsjahr dazu entscheiden, eine neue Alarmempfangsstelle aus der Taufe zu heben. Wir stehen kurz vor ihrer Fertigstellung. So-bald dies geschehen ist, werden wir uns einer Zertifizierung nach DIN EN 50518 unterziehen. So bieten wir unseren Kunden Alarmdienstlei-stung nach dem aktuellen Stand der Technik aus altbewehrter Hand“, so Seufert weiter.

Mit dem Gedanken über den Bau eines „neuen“ Unternehmensherzstücks müssen sich alle Betreiber von Notruf- und Servicelei-stellen beschäftigen, seitdem die europäische Norm 50518 für Alarmempfangsstellen (AES) rechtsverbindlich ist. Sie regelt in drei Teilen verbindliche Anforderungen an beispielweise bauliche-technische Maßnahmen, die eine In-vestition im sechsstelligen Bereich nach sich ziehen können. „Für uns war von Anfang an klar, dass die Erwartungen und Anzahl unserer Kunden sowie unser eigener Anspruch, ent-scheidenden Einfluss auf die Prozesskette für eine hochwertige Sicherheitsdienstleistung zu haben, den Bau einer eigenen AES nach sich ziehen würde. Und so haben die Inhaber letztlich auch entschieden“, so der Geschäfts-führer weiter.

Dennoch ist man sich im Hause Ehrl über die Tragweite dieser zu treffenden Entschei-dung bewusst. „Man muss sehr genau rech-nen“, so Johannes Seufert. Man habe lange darüber diskutiert und sich mit Beratungs-dienstleistungen aus dem Hause von zur Mühlen bei der Entscheidungsfindung ver-stärkt. Und so sei beim Thema Wirtschaftlich-keit die Idee entwickelt worden, AES Kapazi-

Bewachungsdienst Ehrl seit 1972 in MünchenAb 2012 mit neuer Alarmempfangsstelle für den Mittelstand

Von Oliver Arning

Alarmaufschaltstelle der Firma Bewachungsdienst Dipl.-Kfm. Helmut Ehrl

NAMEN UND NAChRIChTEN

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NAMEN UND NAChRIChTEN

das bdsW mitGlied Wab - Kurzform für Wach- und Alarmbereitschaft Niederrhein & Grenzland - hat seinen Sitz im beschau-lichen Moers. 1947 wurde das Unternehmen als Niederrheinisches-Bewachungs-Institut von Wilhelm Smerz gegründet und befindet sich heute noch mehrheitlich im Besitz der Familie. Seit 1989 ist Klaus Dirr als weiterer Gesellschafter hinzugekommen. Gelenkt und geleitet werden die Unternehmensgeschicke von den geschäftsführenden Gesellschaftern Klaus Dirr und Michael Smerz, Sohn des Grün-ders. Erstgenannter war bis 2010 Vorsitzender

des Fachausschuss Technik im BDSW und ist in der Tarifkommission des Landes Nordrhein-Westfalen aktiv.

In der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg bestand für Gründervater Smerz die Aufgabe, personelle Baustellenü-berwachung sicher zu stellen. Bereits in den 50er Jahren motorisierte Smerz den Wach-dienst und entwickelte den Revierwachdienst. Zur selben Zeit - 1952 - trat das Unterneh-men in den heutigen Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ein. Seither engagieren sich Führungskräfte der WAB im

Ehrenamt des Verbandes und sind an tarif-politischen Entwicklungen der Sicherheits-dienstleister in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Im Jahre 1975 wurde die Fernüberwachung von Einbruchmeldeanlagen eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die erste Not-rufleitstelle eingerichtet. Die Umbenennung von Niederrheinisches-Bewachungs-Institut in WAB fand im Jahre 1979 statt. In diesem Jahr wurde die WAB Leitstelle eine der ersten vom VdS anerkannten Notruf- und Service-leitstellen. Im Jahr 1983 trat Klaus Dirr in das Unternehmen ein.

täten anderen Mittelständlern anzubieten. „Wir beabsichtigen Dienstleistern, deren Auf-schaltungsvolumen eine solche Investition wirtschaftlich nicht ermöglichen, autarke Ka-pazitäten in unserer AES anzubieten. Das heißt, in unserer AES befindet sich die „Black-

Box“ von Partner X, die ein Alarmsignal auf-nimmt. Dieses Signal wird aus unserer AES in die Notruf- und Serviceleitstelle oder Inter-ventionsstelle von X weitergeleitet. Und Part-ner X arbeitet den Alarm gemäß Kundenver-einbarung ab. Für uns als mittelständisches

Unternehmen ist dabei wichtig, dass unser Partner Vertragsinhaber der jeweiligen Auf-schaltung bleibt. Ziel mittelständischer Si-cherheitsdienstleister ist und bleibt es, zu-nächst die Kundensicherheit im Fokus zu haben“, so Johannes Seufert abschließend.

WAB Wach- und Alarmbereitschaft Niederrhein & Grenzland

Von Oliver Arning

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NAMEN UND NAChRIChTEN

Auch am Niederrhein stieg in den zurück-liegenden Jahren die Nachfrage nach qualifi-zierten Sicherheitsdienstleistungen, was zur Expansion der WAB führte. Im Jahre 2004 bezog sie daher eine neue, eigene Firmenim-mobilie. Im WAB-Hauptquartier befinden sich die Notruf- und Serviceleitstelle, eine sichere Lagermöglichkeit für verschiedene Daten-träger sowie Konferenz- und Besprechungs-räume. „Unsere Infrastruktur bietet uns die Möglichkeit, Kundenveranstaltungen mit Ko-operationspartner durchzuführen. Das bietet uns die Chance, einen unmittelbaren Einblick ins Unternehmen zu bieten“, so Klaus Dirr.

Seit 2010 bietet die WAB Kunden die Mög-

lichkeit einer Anbindung an die Notruf- und Serviceleitstelle über Internetprotokoll (IP) und ist hiermit ebenfalls an vorderster Front si-cherheitstechnischer Dienstleistungen. „Wenn wir uns die rasante Entwicklung im Technolo-giesektor vor Augen führen, dann hat sich in den letzten zehn Jahren die Entwicklungsge-schwindigkeit sicherheitstechnischer Dienst-leistungen um das Vielfache potenziert. Ohne moderne Technik ist eine qualitativ hochwer-tige Sicherheitsdienstleistung nicht mehr an-zubieten“, so Klaus Dirr weiter. Es sei enorm, mit welcher Brisanz die neue Technologie Einzug in den Dienstleistungssektor der Sicherheitswirt-schaft gehalten habe. Für einen mittelstän-

dischen Dienstleister, der über 180 Mitarbeiter verfügt, ist es herausfordernd, am Puls der Zeit zu agieren. „Es ist daher von außerordentlicher Wichtigkeit, dass wir durch Aus-, Fort- und Weiterbildung unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizieren sowie durch ordent-liche Auftragserfüllung Arbeitsplätze sichern. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es uns gelungen, sowohl die Arbeitsplatzsicher-heit zu gewährleisten, als auch neue Aufträge zu generieren, um neue Arbeitsplätze zu schaf-fen“, so Dirr weiter.

Bei der WAB kennt man sich im 65. Jahr ihres Bestehens auch mit demographischen Prozessen innerhalb des Unternehmens aus. Um die Kontinuität der Geschäftsführung auch in Zukunft zu gewährleisten, formiere man sich gerade. Nach dem Ausscheiden in absehbarer Zeit von Klaus Dirr verfügt das Un-ternehmen neben Michael Smerz mit Iris Jan-ßen und Michael Dirr über kompetente und engagierte Führungskräfte. Bereits heute tra-gen diese wesentlich zur Fortentwickelung des Unternehmens bei. Bei der WAB ist man davon überzeugt, dass die Kraft des Mittelstandes in der örtlichen Nähe zum Auftraggeber und auf kurzen Entscheidungswegen liegt. „Es hat sich immer bewährt, dass wird unmittelbar vor Ort für unsere Kunden erreichbar sind und schnell deren Bedürfnisse zur Zufriedenheit lösen können“, so Klaus Dirr. Dies werde auch weiter-hin Bestand haben. Von Bedeutung sei aller-dings auch, dass man am Puls der technolo-gischen Zeit bleibe, daher ist bei der Entwicklung des Verbandes auch die Sicher-heitsforschung mit in Betracht zu ziehen.

Sitz der WAB - Wach- und Alarmbereitschaft Niederrhein & Grenzland im beschaulichen Moers.

Foyer der WAB. Konferenzraum der WAB.

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NAMEN UND NAChRIChTEN

Grußwort Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger

in unserem Land hat oberste Priorität. Die Menschen müssen sich darauf verlassen kön-nen, dass bei Veranstaltungen, in Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen für ihre Sicher-heit gesorgt wird. Insbesondere Großveran-staltungen wie Fußballspiele oder Konzerte stellen hohe Anforderungen an die Organi-satoren und das Sicherheitspersonal. In den allermeisten Fällen laufen diese Veranstal-tungen friedlich und ruhig ab. Das verdanken wir gut ausgebildeten Fachkräften.

Der Tag der Aus- und Weiterbildung bei der security essen 2012 schenkt der Qualifizie-rung in der Sicherheitsbranche erstmals be-sondere Aufmerksamkeit. Er bietet die Mög-lichkeit, sich über die attraktiven beruflichen

am 12. Juli feierte uWe-dirK uhliG seinen Geburtstag zum siebzigsten Mal. „Wir gratulieren unserem ehemaligen BDSW-Vize-präsident und Vorsitzende der Bundesvereini-gung Deutscher Geld- und Wertdienste auf das aller Herzlichste. Im Namen der BDSW- und BDGW-Vorstände sowie der Geschäftsführung wünschen ich ihm alles erdenklich Gute und vor allem Gesundheit“, so Dr. Harald Olschok,

Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Dienstleistungssektor zu informie-ren und Kontakte zu knüpfen.

Die Sicherheitsbranche verfügt über ein breites und modernes Qualifizierungsangebot wie die neugeordneten zwei- und dreijährigen Ausbildungsberufe zur Servicekraft und zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie die Aufstiegsfortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit.

Ich wünsche den Vertreterinnen und Vertre-tern der Ausbildungsbetriebe, der Berufsschu-len und der Industrie- und Handelskammer eine große Resonanz auf ihre vielfältigen An-gebote. Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich gute Gespräche, interessante Anregungen und alles Gute für den beruf-lichen Weg.

Hauptgeschäftsführer von BDSW und BDGW. Der gebürtige Berliner Uhlig hatte sich nach über 15 Jahren ehrenamtlichen Engagements in den Verbänden 2010 aus den Ämtern zu-rückgezogen. Im März 2011 wurde Uwe-Dirk Uhlig in Nürnberg für seine großen Verdienste um das „Wohl der Allgemeinheit“ mit der Ver-leihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutsch-

Prof. Dr. Annette SchavanBundesministerin für Bildung und Forschung

land geehrt. „Damit ist er der fünfte herausra-gende Vertreter beider Verbände, dem diese hohe Auszeichnung zu teil wurde. Weitere BDWS- bzw. BDGW-Verdienstkreuzträger sind: Die ehemaligen BDWS-Präsidenten Frank Mauersberger und Rolf Wackerhagen. Für die BDGW ihr ehemaliger Vorsitzender, Fritz Kötter, und der stellvertretende Vorsitzende, Reinhard W. Ottens“, so Olschok weiter.

Grußwort der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavananlässlich des Tages der Aus- und Weiterbildung auf der security-Messe in Essen

Bundesverdienstkreuzträger Uwe-Dirk Uhlig feiert seinen 70. Geburtstag

Um der Bedeutung der Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe Ausdruck zu verleihen, führt die Messe Essen in Zusammenarbeit mit dem BDSW un-ter der Schirmherrschaft der Bundes-ministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Anette Schavan, den 1. tag der aus- und Weiterbildung am 25. september 2012 auf der security essen durch.

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NAMEN UND NAChRIChTEN

All Service Sicherheitsdienste Gmbh: Feierliche Einweihung am Flughafen Frankfurt

All-Service-Kunden freuen sich schon lange über die Kundenorientierung des bekannten Frankfurter Sicherheitsunternehmens. Einmal mehr beweist das Unternehmen, wie ernst es das Kundenbedürfnis nach geografischer Nähe und sofortiger Erreichbarkeit nimmt. Im Rahmen ihrer Expansion sowie der Erwei-terung ihrer Dienstleistungspalette am Flug-hafen Frankfurt weihte die Firma mit Sitz in Frankfurt-Eckenheim am 22. Juni 2012 neue Büros direkt am Flughafen ein.

Einweihungsfeier der neuen Büros am Flughafen Frankfurt

„Wir haben dieses Jahr unseren Kunden-stamm am Flughafen deutlich erweitert und bieten dort neue Dienstleistungen rund um das Thema Sicherheit bei der Flughafenlogi-stik an. Nachdem wir vor ein paar Wochen das Büro eingerichtet hatten, mussten wir sogar auf Grund der vielen Aufträge innerhalb Car-go City Süd in ein größeres Büro umziehen. Diese Expansion wollen wir feiern und uns bei unseren neuen Kunden für das entgegenge-brachte Vertrauen bedanken“, erläuterte Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH.

Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste Gmbh: Erfolgreiche Führungskräfte-qualifikation in kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt

Am 1. und 2. Juni sowie am 6. Juli 2012 fand das dreiteilige Weiterbildungsseminar für Führungskräfte im Haus des Lebenslangen Lernens statt. Ziel des Seminars war es, für Führungskräfte aus der Sicherheitsbranche wichtige Grundlagen zu Themen wie Mitar-beitermotivation, Führungsverhalten, Rekla-mationsmanagement und Körpersprache zu vermitteln oder zu vertiefen. Hierzu konnte die Ausbildungszentrum All Service Sicher-heitsdienste Referenten aus dem Hochschul-bereich gewinnen. Prof. Dr. Nicolas Giegler und Prof. Dr. Martina Voigt, Professoren an der Fachhochschule Frankfurt am Main, konnten den bereits praxiserprobten Teilnehmern neue wissenschaftliche und theoretische Erkennt-nisse präsentieren.

„Wir sehen alles mit unserer Brille aus der Praxis und können mit solchen Führungskräf-teseminaren besser Hintergründe, Grundla-gen oder Konsequenzen unseres täglichen Handelns verstehen oder optimieren. Das Ausbildungszentrum besitzt bereits so einen guten Stand, dass wir diese Kooperation mit der Fachhochschule eingehen und solche

hochkarätigen Referenten gewinnen konnten. Das freut mich ganz besonders“, so Peter Hal-ler, Geschäftsführer der Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste.

Kontakt:Serife-Tülay Özkazanc,

Marketing-/VertriebsleiterinTel. +49 69 95423-252

Mail: [email protected]: www.all-service.de

b.i.g. sicherheit gmbh seit 25 Jahren aktiv

Die b.i.g.-Gründer Gisela und Bernd Bechtold feierten am 22. Juni 2012 in Karls-ruhe gemeinsam mit langjährigen Kunden und Freunden das 25-jährige Jubiläum ihrer Sicherheitsdienste.

Unter den mehr als 100 Gratulanten befan-den sich auch der Landtagsabgeordnete Hans-Joachim Kößler und die erste Bürgermeisterin von Karlsruhe, Margret Mergen. Beide waren

Namen und Nachrichten

Schulungssituation im Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste GmbH

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NAMEN UND NAChRIChTEN

sich darin einig, dass die b.i.g.-Gruppe ein ver-lässlicher Partner für den Standort Karlsruhe und weit über die baden-württembergischen Landesgrenzen hinaus ist. Seitens der IHK Karlsruhe gratulierte Prof. Hans-Peter Men-gel, IHK-Hauptgeschäftsführer, „seinem“ Präsidenten und sieht in der b.i.g. sicherheit gmbh ein dynamisches sowie sympathisches Unternehmen am Standort Karlsruhe.

aktuelle Wirtschafts themen.

Bernd und Gisela Bechtold freuen sich über mehr als 100 Gäste anlässlich des 25-jährigen Firmenjubiläums der b.i.g. sicherheit gmbh.

Weitere Infos unter:www.big-gruppe.com

Bosch Communication Center schärft Serviceprofil durch konzentration auf kernfelder

Bosch Communication Center, interna-tionaler Dienstleister für Business Process Outsourcing (BPO), setzt seine Strategie kon-sequent um und positioniert sich verstärkt als Anbieter für komplexe, technikorientierte Dienstleistungen. „Wir entwickeln unser Ser-viceportfolio gezielt weiter und konzentrie-ren uns dabei insbesondere auf Kernfelder, in denen wir über eine langjährige Expertise verfügen“, sagt Bernd-Otto Schirrmann, Leiter Bosch Communication Center.

Kernfelder im fokusVor diesem Hintergrund legt Bosch Com-

munication Center den Fokus innerhalb des Servicespektrums aktuell auf zwei ausge-wählte Themenfelder. Komplexe Dienstlei-stungen im technischen Umfeld bilden dabei den ersten Schwerpunkt. Sowohl in der tech-

CONDOR sorgt für die Sicherheit an den Flughäfen Sylt und Lübeck

Am 1. Juli 2012 fiel der Startschuss für die Übernahme der Personen- und Gepäckkon-trollen gemäß § 5 LuftSiG an den Flughäfen Sylt und Lübeck durch die CONDOR Gruppe. Damit wird das Aufgabenportfolio der CON-DOR Gruppe, zu dem u. a. die Sicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg und die Frachtkontrolle nach § 9 LuftSiG für interna-tionale Frachtunternehmen (z. B. UPS) zählt, um zwei weitere Airports ergänzt.

Durch die Übernahme der Aufgaben an den Flughäfen Westerland-Sylt und Lübeck wurde das Luftsicherheits-Team der CONDOR FLIM GmbH (Flughafen Logistik und Infrastruktur-management) um rund 60 Mitarbeiter ver-stärkt. Am Vormittag des 1. Juli wurden die ersten Flüge unter der Begleitung der Füh-rungsmannschaft der CONDOR FLIM sowie der Flughafenbetreiber kontrolliert und ver-abschiedet.

Internationale Sicherheit: CONDOR unterstützt das Montreux Abkommen

Seit dem 1. Juni 2012 ist die CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH offiziell

nischen Beratung als auch im IT-Bereich hat sich der Bosch-Dienstleister mit Kunden wie zum Beispiel Infineon, Konica Minolta oder Lenovo etabliert und bietet vom Technischen Helpdesk über die IT-Hotline bis hin zur Au-ßendienststeuerung ein Portfolio komplexer, kombinierbarer Dienstleistungen an.

modulare dienstleistungen und indivi-duelle lösungen schaffen mehrwert

Als Teil des Serviceportfolios von klas-sischen Kommunikations- über Sicherheits-dienstleistungen bis hin zur Übernahme umfangreicher Geschäftsprozesse bzw. Pro-zessketten bietet Bosch Communication Cen-ter ergänzende und beliebig kombinierbare Dienstleistungsmodule an. Diese beinhalten zum Beispiel Trustcenter Services für sichere Kommunikation und Datenübertragung bis zu weitreichenden Reporting-Angeboten zur detaillierten Analyse der Kundenkommunika-tion. Dies ermöglicht es Unternehmen, schnell und flexibel auf individuelle Branchen- und Kundenanforderungen zu reagieren und wertvolle Informationen für das Unterneh-men zugänglich zu machen. „Indem wir uns auf unsere Kernfelder konzentrieren, schärfen wir unser Serviceprofil, stärken unsere Bran-chenexpertise und verbessern gleichzeitig kontinuierlich die Differenzierungsmerkmale für unsere Auftraggeber“, erklärt Bernd-Otto Schirrmann.

Kontakt:Alexandra Albrecht

Tel. +49 69 7562-1781Mail: [email protected]

Abflug am Flughafen Lübeck

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NAMEN UND NAChRIChTEN

gelisteter Unterzeichner des „International Code of Conduct for Private Security Service Providers“ und unterstützt damit aktiv das Montreux Abkommen. Diesem internatio-nalen Verhaltenskodex (ICoC) für private Si-cherheitsdienstleister haben sich in Deutsch-land neben CONDOR erst 7 Unternehmen angeschlossen. Weltweit verpflichten sich inzwischen durch die Unterzeichnung insge-samt 404 Unternehmen, Sicherheitsdienst-leistungen in verantwortungsvoller Weise bereitzustellen und hierbei den Rechtsstaat zu unterstützen, Menschenrechte zu respek-tieren und die Interessen ihrer Auftragge-ber zu achten. Der ICoC ist insbesondere für rechtsproblematische Bereiche, wie etwa der Sicherung von Schiffen gegen die Piraterie vor Somalia, als Verhaltens-Leitfaden für Un-ternehmen und deren Mitarbeiter zu sehen.

Am 17. September 2008 verabschiedeten 17 Staaten, darunter Deutschland und die Vereinigten Staaten, das sogenannten Montreux-Dokument bezüglich der völker-rechtlichen Verpflichtungen von privaten Si-cherheitsfirmen im internationalen Einsatz. Darauf aufbauend wurden am 9. Novem-ber 2010 von zunächst 58 Unternehmen in Partnerschaft mit Regierungen, Nichtregie-rungsorganisationen, humanitären Orga-nisationen sowie weiteren Beteiligten der „Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“ (ICoC) erarbeitet und unterzeichnet.

Kontakt:CONDOR Schutz- und

Sicherheitsdienst GmbHInternet: www.condor-sicherheit.de

„Deutschlandzentrale in Sachen Sicherheit“

dussmann service betreibt alarmem-pfangsstelle nach neuer europa-norm

Die neue Alarmempfangsstelle (AES) von Dussmann Service in Gardelegen/Sachsen-Anhalt ist eröffnet. Im Beisein von Landrat

Anbieter werden eine normenkonforme AES realisieren können. Für uns wird diese Alarm-Empfangsstelle sowohl technisch als auch ka-pazitär den Anforderungen der kommenden fünf bis sieben Jahre auf höchstem Niveau entsprechen“, beurteilte Michael Klünder bei der Eröffnung.

Weitere Infos unter:www.dussmann-service.com

Das handy als Werkzeug und sicherer Begleiter für Security-Dienstleister

Auf Kontrollgängen oder als Security in öffentlichen Verkehrsmitteln: direkter, un-komplizierter Kontakt zur Zentrale ist für Mit-arbeiter im Sicherheitsdienst und im Objekt-schutz essentiell.

Das Bewachungsinstitut Eufinger, mit rund 1.000 Mitarbeitern einer der großen mittel-ständischen Sicherheits-Dienstleister, hat mit Standard-Handys nicht immer gute Erfah-rungen gemacht. Jetzt hat sich Bernd Weiß, technischer Leiter bei Eufinger, für die Sonim XP1301 Core NFC Handys vor allem bei Secu-rity-Teams im öffentlichen Nahverkehr. Bisher mussten nur wenige ausgetauscht werden.

Michael Ziche und Gardelegens Bürgermei-ster Konrad Fuchs schnitten Dussmann-Vor-standsmitglied Reiner Worbs und Dussmann-Geschäftsführer Michael Klünder das rote Band für die „Deutschlandzentrale in Sachen Sicherheit“ durch. Die AES entspricht der neu-en EU-Norm DIN EN 50518 und damit dem neusten Stand der Technik. Ein 13-köpfiges Team erfasst Meldungen von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollan-lagen, Video-Überwachungsanlagen sowie Aufzugsnotrufe und veranlasst Interventions-maßnahmen.

eine million euro investiert und 13 neue arbeitsplätze geschaffen

Nach umfassenden Planungs- und Vor-bereitungsarbeiten hatten im August 2011 die ersten Baumaßnahmen an der bereits vorhandenen unternehmenseigenen Immo-bilie begonnen. „Innerhalb von knapp sieben Monaten haben wir, gemeinsam mit den be-teiligten Bau- und Elektrounternehmen, die-ses äußerst anspruchsvolle und nicht immer einfache Projekt realisiert“, so Worbs. „Wir haben fast eine Million Euro in den Bau, die technische Ausstattung und die notwendige Infrastruktur der Alarmempfangsstelle in-vestiert“, so Worbs weiter. Ferner entstehen durch die Investition am Standort Gardelegen 13 neue Arbeitsplätze.

„Der Markt für Aufschaltungen wird sich durch die EU-Norm verschieben. Nicht alle

vl: Landrat Michael Ziche, Vorsitzender der Geschäftsführung Dussmann Service, Reiner Worbs, Geschäftsführer Fachbereiche Dussmann Service, Michael Klünder und der Gardelegener Bür-germeister, Konrad Fuchs eröffnen die neue Dussmann AES.

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NAMEN UND NAChRIChTEN

Ein Faktor, der sich auch kostenseitig positiv auswirkt.

Sie sind an weiteren Informationen inte-ressiert? Wir unterstützen Sie gerne mit einer Case Study Eufinger/Sonim Technologies oder Kontakten:

Kontakt: Marius Dittert

Panama PR GmbHTel. +49 711 664759722

Mail: [email protected]

GS electronic: Personalie

Britta und Dennis Schönweitz

Britta und Dennis Schönweitz sind seit dem 1. Januar 2012 als Gesellschafter in die GS Unternehmensgruppe aufgenommen worden. Damit hat die Gruppe einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Unternehmensnachfolge getan. Desweiteren bekleiden Britta und Den-nis Schönweitz die Geschäftsführung inner-halb der Firmen Vitakt-Hausnotruf, GS Euro Call Control Center und der GS electronic Gebr. Schönweitz GmbH. Die Väter, Karl-Hans und Günter Schönweitz, bleiben als Gesell-schafter und Geschäftsführer erhalten. Die Gruppe steht für die Zukunft und bietet Kun-den erforderliche Planungssicherheit.

Kontakt:GS electronic Gebr. Schönweitz GmbH

Internet: www.gselectronic.com

heiTel: CamControl MV optimiert für Überwachung von Zugangs-bereichen

Die neue Version der HeiTel Video-Wall-Soft-ware CamControl MV (MultiView) stellt eine automatische, bewegungssensitive optische und akustische Ereignissignalisierung bereit.

In einem - im Ereignisfall automatisch eingeblendetem – Ereignismonitor werden neben einer detaillierten Ereignisliste die er-eignisrelevanten Videosequenzen z. B. Vora-larm, Live-Bilder und Alarmbild dargestellt. Diese Funktion ist besonders interessant für die Foyerüberwachung von Banken und gene-rell für alle Anwendungen, in denen Ein- oder Ausgänge überwacht werden sollen, darunter z. B. Spielhallen, Hotels, Einzelhandelsfilialen oder Firmengebäude. Zur Unterstützung aller Funktionen muss die aktuelle CamControl MV Software sowie die aktuelle HeiTel-Geräte-Firmware installiert sein.

heiTel integriert AMG-Panogenics 360°-IP-kamera in VideoGateways

Mit der Integration der 5-Megapixel-Pano-Cam360 in die VideoGateway-Serie erweitert HeiTel effektiv den Anwendungsbereich für seine IP-basierenden Videoüberwachungssy-steme und Videoalarmmanagement-Lösungen.

London/Kiel 6. Juli 2012 – AMG-Panogenics, britischer Hersteller hochentwickelter Mega-pixel-IP-Kameras, und die Kieler HeiTel Digi-tal Video GmbH freuen sich, die vollständige Integration der 5-Megapixel-PanoCam360 in die HeiTel VideoGateway-Serie anzukündigen. Diese Integration wird AMG-Panogenics- und HeiTel VideoGateway-Nutzern eine Reihe von neuen Anwendungsbereichen für professio-nelle Videoüberwachungssysteme eröffnen.

„Wir sehen ein großes Potential in der In-tegration der 5-Megapixel-PanoCam360 in unsere VideoGateway-Serie. Die 360-Grad-Funktionalität sorgt für Flexibilität im Einsatz und macht die PanoCam360 zur ersten Wahl für eine ganze Reihe von Anwendungen“, fasst Axel Hinz, Leiter des HeiTel Produktma-nagements, die Vorzüge der PanoCam360 zu-sammen.

Kontakt:Daniel Krönke

HeiTel MarketingleiterTel. +49 4347 903-251

Mail: [email protected]

Die neue Version der HeiTel Video-Wall-Software CamControl MV (MultiView).

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NAMEN UND NAChRIChTEN

schulen in NRW und den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), aber auch von Einzelpersonen.“

In den vierstündigen Schulungen lernen die Teilnehmer bewusst hin- statt wegzusehen, mit geschultem Blick kritische Situationen oder Notlagen richtig einzuschätzen sowie im Rahmen der eigenen Möglichkeiten gezielt zu handeln. Das Schulungskonzept wurde in Kooperation mit der Polizei und den Verkehrs-unternehmen im VRR erarbeitet.

Als gemeinnützige Stiftung kann muTiger von Unternehmen, Institutionen und Bürgern durch Spenden auf das Konto Nr. 101 313 101 bei der Sparkasse Gelsenkirchen (BLZ 420 500 01) unterstützt werden. Informationen zur Stiftung, zu neuen Kursen und Registrierung unter: www.muTiger.de.

Über 50 Auszubildende starten bei kÖTTER Services ins Berufsleben

Die Schaffung neuer Ausbildungsplätze ge-hört bereits seit vielen Jahren zum Bestandteil der Unternehmensphilosophie von KÖTTER Services. Zum jetzt startenden Ausbildungs-jahr werden bundesweit erneut mehr als 50 Nachwuchskräfte eingestellt, davon fast 20 allein im Ruhrgebiet. Damit beschäftigt das Familienunternehmen momentan mehr als 100 Auszubildende.

In Sachen Nachwuchsrekrutierung und -förderung ist das Familienunternehmen in vielfältiger Weise engagiert. Dazu zählt unter anderem das seit mehreren Jahren bestehen-de Trainee-Programm. Im Frühjahr sind sechs Hochschulabsolventen in das eineinhalbjährige Programm gestartet, mit dem sie zu Führungs-kräften bzw. Spezialisten ausgebildet werden. Frühere Trainees sind heute z. B. als Assistenten der Geschäftsführung oder als Betriebsleiter in der KÖTTER Unternehmensgruppe tätig.

kötter Akademie unterstützt Aus-bildungstag bei Messe „security“

Die Bedeutung des Themas verdeutlicht der Ausbildungstag, der in diesem Jahr erst-mals bei der weltgrößten Sicherheitsmesse „security“ stattfindet. Die Veranstaltung am 25. September wird auch von der KÖTTER Akademie unterstützt.

Bei der traditionsreichen Messe ist KÖTTER Security vom 25. bis 28. September in Halle 2, Stand 225, und auf dem Freigelände 1.

Weitere Infos unter:www.koetter.de

klüh Service Management: Stärke durch Internationalität

Die Klüh-Gruppe will ihre weltweite Expan-sion mit einem Schritt nach Katar im zweiten Halbjahr 2012 fortsetzen. Bei der Jahrespres-sekonferenz des Multiservice-Unternehmens in Düsseldorf gab sich Andreas Heinze, Vor-sitzender der Geschäftsführung, angesichts der erfreulichen Umsatzzuwächse im ersten Quartal optimistisch.

In 2011 konnte Klüh in Deutschland im Um-satz um 2,1 Prozent von 424,6 Mio. Euro auf 433,5 Mio. Euro wachsen.

Im Binnenmarkt verzeichnete Klüh Service Management im letzten Geschäftsjahr starke Wachstumsimpulse in den Sektoren Security, Personal Services und Facility Management, während das Catering- und Cleaning-Ge-schäft leicht rückläufig war.

Hier dominiert laut Heinze ein aggressiver Preiswettbewerb, der in dieser Form von den Marktteilnehmern nicht mehr fortgesetzt werden kann. Klüh werde deshalb nicht jede Preisrunde mitgehen und setze stattdessen wie bisher auf Top-Qualität, Effizienz und Nachhaltigkeit. Der Gruppenumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent auf 623,85 Mio. Euro leicht zurückgegangen.

Klüh ist heute – mit Ausnahme von Brasi-lien – in allen Zukunftsmärkten der Welt prä-sent: im arabischen Raum, in Russland und in Asien sowie in den wachstumsstärksten eu-ropäischen Ländern wie Polen und der Türkei.

In diesem Jahr punktete der internationale Multidienstleister bereits mit Neuaufträgen in zweistelliger Millionenhöhe.

„Die Klüh Gruppe bleibt als integrierter Mul-

tiservice-Anbieter mit starker internationaler Präsenz auf Wachstumskurs“, resümierte Heinze.

Weitere Infos unter:www.klueh.de

Stiftung muTiger startet Schu-lungskurse für mehr Zivilcourage

„Zivilcourage ist erlernbar“ und „Jeder kann helfen, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen“. Unter diesen Leitgedanken startet die muTiger-Stiftung aktuell im Rhein-Ruhr-Raum Schulungskurse zur Unterstützung von mehr Zivilcourage. Sie sind das Kernelement der von der KÖTTER Unternehmensgruppe und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gegründeten Initiative. Die Basisschulungen werden seit Juni zunächst in Bochum, Dort-mund, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Gladbeck angeboten.

„muTiger möchte den Einzelnen unterstüt-zen, auch in kritischen Situationen Verant-wortung zu übernehmen und durch den ei-genen Mut Andere zu schützen.“ Dies betonte Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer von KÖTTER Security, Düsseldorf, im Rahmen der muTiger-Pressekonferenz im Polizeipräsidium Gelsenkir-chen. „Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, falsches Heldentum zu fördern. Vielmehr sollen die Teilnehmer Handlungsempfehlungen an die Hand bekommen, um in kritischen Situationen eingreifen zu können, ohne sich selbst oder Andere in Gefahr zu bringen.“

Die Initiative erfährt wichtige Unterstüt-zung z. B. durch die Polizei, DB Regio NRW und Verkehrsunternehmen im VRR, die Volkshoch-

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NAMEN UND NAChRIChTEN

Nürnberger Wach- und Schließ-gesellschaft zählt erneut zu BAYERNS BEST 50 Unternehmen

Am 2. Juli 2012 führte der Bayerische Staats-minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Martin Zeil, die Preisverlei-hung BAYERNS BEST 50 in München durch. Zum 11. Mal wurden die wachstumsstärksten inhabergeführten Unternehmen im Freistaat ausgezeichnet. Nach 2010 wieder dabei: die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft. „Mit dieser Auszeichnung würdigen wir Un-ternehmer, deren Betriebe in den vergangenen fünf Jahren besonders wachstumsstark wa-ren“, so Staatsminister Zeil. Die Auszeichnung bestätigt das Ergebnis der Studie „Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland 2010“ der Lünendonk GmbH. Sie bezifferte das Um-satzwachstum der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft (NWS) mit 16,7 Prozent ge-genüber dem Vorjahr. Kein anderes bayerisches Sicherheitsunternehmen der Studie wuchs im Vergleichszeitraum annähernd so stark.

Das seit 1902 in Nürnberg ansässige und inhabergeführte Unternehmen mit bundes-weit knapp 1.000 Mitarbeitern steigerte sei-

nen Umsatz von 34,8 Millionen (2009) auf 40,6 Millionen Euro (2010). „Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung. Mit dem Wachstum von knapp 17 Prozent sind wir in Bayern einzigartig. Lediglich das aus Os-nabrück stammende Familienunternehmen Piepenbrock wuchs im Bereich Sicherheits-dienstleistungen stärker. Allerdings startete das Unternehmen auch von einem anderen Niveau“, so Gerhard Ameis, Geschäftsführer der Nürnberger Wach- und Schließgesell-schaft.

Weitere Infos unter:www.nwsgmbh.de

Securitas – sichere kommunikation auf der „Messe Berlin“ und dem ICC dank TETRA-Funk

Die Securitas Sicherheitsdienste setzen für die Kommunikation auf dem Messegelän-de Berlin und dem Internationale Congress Centrum (ICC) auf eine digitale Bündelfunk-Lösung (TETRA) von Riedel Communications. Riedel, einer der führenden Hersteller und Provider von Echtzeit-Lösungen für Kommu-nikation und Transport von Video, Audio und

Daten liefert eine umfassende TETRA-Installa-tion, die den Einsatz von bis zu 400 Anwen-dern vor Ort ermöglicht.

Als Funkgeräte kommen auf dem Messe-gelände Motorola MTP850S Handfunkgeräte zum Einsatz. Die Installation deckt den ge-samten Messebereich, alle Hallen und Au-ßenbereiche sowie das ICC ab. Sowohl eine TETRA-Zelle für den Außenbereich des Gelän-des als auch zwei In-House-Repeater im ICC garantieren ein flächendeckendes Funknetz auf dem Areal.

„Mit der TETRA-Installation von Riedel sind wir bestens für alle Einsatz-Szenarien gerü-stet. Besonders die Anbindung nach Wup-pertal zu Riedel und die Verschlüsselung garantieren zu jeder Zeit eine sichere Kommu-nikation vor Ort“, sagt Rainer Sasse, Bereichs-leiter bei Securitas.

Rainer Sasse (Credit: Securitas Sicherheits-dienste GmbH & Co. KG)

Um die Anlage auch aus der Distanz zu warten und auf etwaige technische Fehler möglichst schnell zu reagieren, ist die TETRA-Installation an den TETRA-Switch von Riedel Communications in Wuppertal angebunden. Falls nötig lässt sich aufgrund der TETRA-Netzstruktur problemlos zwischen den Instal-lationen in Berlin Tempelhof und der Messe sowie dem ICC kommunizieren.

Mehr Sicherheit für den Fußball

Securitas Deutschland begrüßt den am 17. Juli stattfindenden Sicherheitsgipfel von Deutschem Fußball-Bund (DFB) und Deut-scher Fußball Liga (DFL), um über Konse-quenzen aus den Ausschreitungen der ver-gangenen Saison zu beraten.

vl.: Der Bayerische Staatsminister Martin Zeil, Gerhard Ameis und Ernst Steuger (Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft) sowie Prof. Dr. Thomas Edenhofer (Vorstand, RölfsPartner) bei der Preisverleihung.

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NAMEN UND NAChRIChTEN

ZIEMANN übernimmt Lübecker Geldzentrale

ziemann übernimmt die lGz lübecker Geldzentrale Gmbh rückwirkend zum Jahreswechsel

Die LGZ ist Anbieter für Geld- und Wert-dienstleistungen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklen-burg-Vorpommern. Der Umsatz im Jahr 2011 betrug 6,5 Mio. Euro. Das mittelständische Unternehmen beschäftigt rund 140 Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter, verfügt über 40 Transportfahrzeuge mit modernster Sicher-heitstechnik sowie ein CashCenter mit hoher Kapazität für die Geldbearbeitung. „Unter dem Dach von ZIEMANN ist die LGZ bestens für die zukünftigen Herausforderungen im Markt gerüstet“, so Lutz Kleinfeldt, Vertreter der bisherigen Gesellschafter.

Der Entscheidung gingen sorgsame Prü-fungen voraus, bei denen nicht nur die Lei-stungsfähigkeit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Detail untersucht wurden. In die Beurteilungsgrundlage flos-sen auch Kriterien, wie Unternehmenskultur, Know-how und Erfahrungsstand der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter – die für die Qualität der Dienstleistungen maßgebend sind – mit ein. Rund 120 Handels- und Bank-kunden vertrauen auf die Dienstleistungen der LGZ. Damit wird ein solides Unternehmen, das hohe Reputation im norddeutschen Raum genießt, Teil der ZIEMANN-GRUPPE.

„Nach der im vergangen Jahr erfolgten Weiterentwicklung unseres Dienstleistungs-spektrums, setzen wir nun auf Wachstum in der Fläche als Teil unserer Doppelstrategie“, erläutert Hans-Jörg Hisam, Geschäftsführer von ZIEMANN.

Die Übernahme findet vorbehaltlich der kartellrechtlichen Zustimmung statt.

Kontakt:Sebastian Sinemus

Unternehmens kommunikation & Pressesprecher

Tel. +49 7664 9720-76Mail: sebastian.sinemus@

ziemann-sicherheit.de

Es gibt bereits heute zahlreiche Rege-lungen und Empfehlungen für Sicherheit rund um den Fußball, etwa in Beschlüssen der Innenministerkonferenz (IMK) und der Arbeitsgruppe „Nationales Konzept Sport und Sicherheit (NKSS)“, in Richtlinien und Empfehlungen des DFB, im Stadionhand-buch und im Handbuch für Fanbeauftragte der DFL – um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Trotzdem sollten alle Beteiligten angesichts der Eskalation von Störungen und Ausschreitungen ständig über Optimie-rungsmöglichkeiten nachdenken.

Dazu fühlt sich auch Securitas verpflich-tet. Mit seinen Tochtergesellschaften Bay-Secur und contro verfügt das Unternehmen über Fachwissen in der Mitwirkung zur Ge-währleistung von Sicherheit und Ordnung in Fußballstadien. Dazu wird Securitas der IMK, dem DFB und der DFL konkrete Vor-schläge für mehr Sicherheit übermitteln: Empfehlungen zur Fanbetreuung, zur Stadi-onsicherheit, zum Fanreiseverkehr, zur Ver-anstaltungssicherheit und zur Qualifikation von Sicherheitsunternehmen für den Sicher-heits- und Ordnungsdienst in Fußballstadi-en. Diese Vorschläge ergänzen und konkre-tisieren die bereits bestehenden Richtlinien und Empfehlungen.

Manfred Buhl, CEO Securitas Deutsch-land: „Wir bieten allen Beteiligten an, unser Know-how bei den anstehenden Beratungen einzubringen. Mehr Sicherheit und besserer Service für Vereine, Fußball und Fans, egal, ob im Stadion oder auf dem Weg dahin – das ist unsere Leidenschaft.“

Kontakt: Thomas Mensinger, Pressesprecher

Mobil +49 (0)176 16403012Mail: [email protected]

WISAG: Positives Jahr trotz angespannter Marktsituation

Einen Umsatz von rund 657 Mio. Euro er-wirtschafteten die 24.655 Mitarbeiter der WI-SAG Facility Service Holding GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2011. Das entspricht einem Plus von knapp acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr; die Zahl der Mitarbeiter stieg

um sechs Prozent. Das Resümee für 2011 falle insgesamt positiv aus, allerdings sei die Pro-duktivität auf einem Maximum angekommen, während die Preise das Minimalniveau er-reicht hätten, gab das Unternehmen auf einer Pressekonferenz am 19. Juni 2012 in Frankfurt am Main bekannt.

Wachstum auf breiter basisAus Unternehmenssicht ist es erfreulich,

dass das Umsatzwachstum von allen Dienst-leistungsbereichen getragen wird. Das größ-te Plus verzeichnet die WISAG Garten- & Landschaftspflege mit 13 Prozent und auch die WISAG Gebäudetechnik blickt mit 10,2 Prozent Umsatzwachstum auf ein starkes Jahr zurück. Selbst die WISAG Catering mit dem geringsten Zuwachs von 4,8 Prozent in der WISAG Facility Service Holding liegt mit diesem Ergebnis über dem Branchendurch-schnitt für Pachtkantinen und Caterer. Die üb-rigen Sparten konnten den Umsatz um sechs Prozent bis 7,8 Prozent erhöhen.

ein attraktiver und sicherer arbeitgeberErneut hat sich die WISAG 2011 als sicherer

und interessanter Arbeitgeber bewiesen: Rund 1.400 Mitarbeiter mehr als 2010 beschäftigte das Unternehmen im Jahresdurchschnitt. Von dieser Attraktivität zeugt auch die Wahl der WISAG Facility Service Holding zum „Besten Arbeitgeber Rhein-Main 2012“. Mit diesem Gütesiegel zeichneten Professor Werner Sarges von der Helmut-Schmidt-Universität und das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung mit Unterstützung der Frankfurter Rundschau, den Facility-Service-Anbieter aus.

Einen bedauerlichen Rückgang musste das Unternehmen bei der Zahl der Auszubilden-den vermelden: Da nicht alle offenen Lehr-stellen besetzt werden konnten, sank sie um drei Prozent (2010: 332; 2011: 321). Besonders in der Gebäudereinigung und bei der WISAG Sicherheit & Service gab es Schwierigkeiten, geeignete und interessierte Berufseinsteiger zu finden – sowohl für gewerbliche als auch für kaufmännische Stellen.

Kontakt: Heidi Frühe

Leiterin Marketing & Unternehmenskommunikation

Tel. +49 69 63306-260Mail: [email protected]

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BDSW INTERN

Präsidium BDSW

Vorstand BDGW

Wolfgang WaschulewskiPräsident

michael mewesVorsitzender

peter h. bachusVizepräsident

elke brackhageStv. Vorsitzende

manfred buhlVizepräsident

niels henrik faergemannStv. Vorsitzender

Gregor lehnertVizepräsident

hans-Jörg hisamStv. Vorsitzender

matthias schulzeVizepräsident

friedrich p. KötterStv. Vorsitzender

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3 | 2012

BDSW INTERN

Landesgruppenvorsitzende des BDSW

Baden- Württemberg

albert haberSüddeutsche Bewachung GmbH

Dudenstr. 45, 68167 Mannheim

Tel.: 0621 405101-0, Fax: 0621 405101-66

Mail: [email protected]

Bayern

Waldemar marksSecuritas Sicherheit & Service GmbH & Co. KG

Stäblistr. 6, 81477 München

Tel.: 089 78598-201, Fax: 086 78598-200

Mail: [email protected]

Berlin

rainer ehrhardtGegenbauer Sicherheitsdienste GmbH

Kochstr. 6-7, 10969 Berlin

Tel.: 030 253744770-35, Fax: 030 253744772-33

Mail: [email protected]

Brandenburg

matthias schulzeFALKENSERVICE SECURITY

Sicherheitsdienstleistungen Matthias Schulze

Frankfurter Str. 16 a, 04916 Herzberg

Tel.: 03535 493-0, Fax: 03535 493-190

Mail: [email protected]

Bremen

peter schmidtWach- und Kontrolldienst

Nord GmbH - Wako Nord -

Brinkstr. 9-11, 21680 Stade

Tel.: 04141 6067-0, Fax: 04141 67269

hamburg

Jens müllerSecuritas Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG

Wendenstr. 379, 20537 Hamburg

Tel.: 040 73322-101, Fax: 040 73322-200

Mail: [email protected]

hessen

dirk bürhausKÖTTER GmbH & Co. KG Security

Rotenwaldstr. 132, 70197 Stuttgart

Tel. 0711 259400-0, Fax 0711 259400-99

Mail: [email protected]

Mecklenburg- Vorpommern

Jörg-peter althausWIKING SAFE Sicherheitsunternehmen

in Mecklenburg GmbH

Schulzenweg 34, 19061 Schwerin

Tel.: 0385 74510-0, Fax: 0385 74510-120

Mail: [email protected]

Niedersachsen

andreas seglerNiedersächsische Wach- und

Schliessgesellschaft Eggeling & Schorling KG,

Hausmannstr. 7, 30159 Hannover

Tel.: 0511 1632-0, Fax: 0511 1632-299

Mail: [email protected]

Nordrhein- Westfalen

Gunnar VielhaackVSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH

Löwengasse 11, 50676 Köln

Tel.: 0221 2030654, Fax: 0221 2030669

Mail: [email protected]

Rheinland-Pfalz/ Saarland

Gregor lehnertWUI - Werk- und Industrieschutz GmbH

Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach

Tel.: 06897 600994-17, Fax: 06897 600994-97

Mail: [email protected]

Sachsen

harald meßnerSecuritas GmbH Kultur & Wissenschaft

Richard-Wagner-Str. 17, 01219 Dresden

Tel.: 0351 87710-12, Fax: 0351 87710-10

Mail: [email protected]

Sachsen- Anhalt

Jochen frankSecuritas Fire Control +

Service GmbH & Co. KG

Zörbiger Strasse / FW Süd, 06749 Bitterfeld

Tel.: 03493 33030, Fax: 03493 330333

Mail: [email protected]

Schleswig- holstein

lutz KleinfeldtLübecker Wachunternehmen

Dr. Kurt Kleinfeldt GmbH

Herrendamm 43, 23556 Lübeck

Tel.: 0451 48445-0, Fax: 0451 48445-55

Mail: [email protected]

Thüringen

Gerhard baskoVSU Bewachungs- und

Sicherheitsunternehmen Thüringen GmbH

Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt

Tel.: 0361 5581-231, Fax: 0361 5581-240

Mail: [email protected]

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Aus den Fachausschüssen Fachausschuss Technik

Sitzung des Fachausschuss Technik am 26. Juni 2012

am 26. Juni 2012 tagte auf Einladung des Inhabers Axel Mauersberger der Fachaus-schuss Technik beim Mitgliedsunternehmen WSO Osnabrück. Die Tagung wurde genutzt, um die anwesenden Mitgliedsunternehmen über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Aktueller Stand der DIN EN 50518 /

505136-1:2012 Ein Zeitfenster bis zum Jahr 2015 über VdS-

Verlängerungen ist sichergestellt. Erste AES (Alarm-Empfangsstelle) mit normkonformen Zertifizierungen haben international zu He-rausforderungen geführt, die auf Ebene der WG 14 zu Veränderungsvorschlägen für die TC 79 geführt haben. So soll beispielsweise bei der Verglasung einer AES künftig WK 3 statt WK 4 gelten. Ferner soll es zu Lockerungen im Bereich der Positionierung und Sicherung der Notstromversorgung kommen. Die Vorschläge stehen ausdrücklich unter Genehmigungsvor-behalt. Mit einer Entscheidung von Cenelec wird bis Ende 2012 gerechnet.

Die DIN EN 50136-1:2012 sei seit Ende 2011 gültig und befasst sich mit IP-Übertragungs-technik. Hierbei handelt es sich um Neuland. Diese Ansicht wurde von Harald Mebus (VdS) geteilt. Er teilte mit, dass es zurzeit noch kei-ne Produkte gebe, die der Norm entsprechen. Ähnliches gilt für die neuen EN 50136-2:2012 und EN 50136-3:2012, die in Vorbereitung sind. Für diese drei Normteile gibt es bereits Vornormen, so dass eine dreijährige Über-gangsfrist gilt.

Es zeigte sich, dass bei der Umsetzung der DIN EN 50518 zurzeit einige Unternehmen in Alarm-Empfangsstellen investiert haben und diese zum Teil nach DIN EN 50518 zer-tifizieren ließen. Insgesamt scheint die Situ-ation mit Blick auf die Zertifizierer herausfor-dernd zu sein. Bisher sei der TÜV-Süd durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert worden. Der VdS-Schadenverhü-tung habe die Akkreditierungsstelle im Hause

gehabt und warte auf die entsprechende Ak-kreditierungsunterlage.

Aktueller Stand der VdS 3534, 3137,

3138 u. a. (Vortrag von harald Me-

bus)

Vds rl 3137 (Verfahren der aes zertifizie-rung gem. din en 50518)

Obwohl der deutsche Akkreditierer bereits beim VdS war, wartet diese noch auf die offi-zielle Zulassung. Dennoch zertifiziert der VdS bereits nach RL 3137. Zertifikate werden nach Akkreditierung nachgereicht.

Vds rl 3138 (anforderungen an die neue nsl)

Wird sehr wahrscheinlich in zwei Teile auf-geteilt werden. Der sachlich / fachliche Teil 1 soll ab Herbst 2012 verbindlich gelten. Teil 2 soll das Verfahren regeln.

Vds rl 3534 (anforderungen an Gefahren-management-systeme- Gms)

Der künftige Dreh- und Angelpunkt in den AES/ NSL wird das GMS sein. Dieses wird künftig in einer VdS-anerkannten Version

verfügbar sein. Dazu haben VdS und Herstel-ler von GMS-n eine Richtlinie entwickelt, die kurzfristig in Kraft treten wird.

Ein weiteres Thema der Sitzung war die seit Mai bestehende Forschungskooperation mit dem Fraunhofer IOSB. Hierzu wurde ange-regt eine weitere Informationsveranstaltung in Karlsruhe durchzuführen (weitere Infor-mationen im Anschluss an diesen Artikel). Abschließend diskutierten die Teilnehmer über die Beteiligung an der security 2012. Der Fachausschuss wird gemeinsam mit dem Fraunhofer IOSB am Stand des Bundesver-bandes der Sicherheitswirtschaft auftreten – und wie 2010 – eine Bildanimation über das Dienstleistungsportfolio sowie Wissenswertes zu seinen Mitgliedern abspielen.

BDSW INTERN

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am 12. Juli trafen sich im Fraunhofer IOSB Premium-Partner der BDSW Sicherheits-forschungskooperation sowie interessierter Sicherheitsakteure zu einer Informationsver-anstaltung. Die Veranstaltung hatte zum Ziel Inhalte der im April dieses Jahres eingegan-genen Sicherheitsforschungskooperation u. a. auch an aktuellen Forschungsprojekten dar-zustellen. So hatten auch Sicherheitsakteure, die bisher noch kein Premium-Partner sind, die Möglichkeit, sich über die Kooperation unmittelbar ein Bild für ihre Entscheidungs-findung zu machen.

Unter der Leitung von Dr. Andreas Meißner, Fraunhofer IOSB, und Wolfgang Wüst, mit BSG-Wüst GmbH (Premium-Partner), wurden Institut und Motivation der Forschungskoo-peration vorgestellt. Meißner stellte die Ar-beitsfelder Optronik, Systemtechnik und Bild-auswertung vor und zeigte Berührungspunkte zu sicherheitstechnischen Dienstleistungen auf. Wüst betonte, dass die Forschungskoope-ration einerseits dem Ziel der Effizienzsteige-rung von Leitstellen dienen solle. Andererseits solle die Kooperation dazu beitragen, dass die Bedeutung und Entwicklung sicherheitstech-nischer Dienstleistungen auch auf wissen-schaftlicher Ebene mit Praktikern diskutiert werden kann.

Kurzvorträge gaben den Teilnehmern In-formationen aus erster Hand über aktuelle Forschung in den Bereichen Bildauswertung, vernetzte Videoüberwachung, gestengesteu-erte Lagetische sowie anwenderorientierte Lern- und Entwicklungssoftware. Die Inhalte der Fachvorträge wurden anschließend durch praktische Vorführungen von aktuellen For-schungsarbeiten verstärkt. So bestand für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Mög-lichkeit, den gestengesteuerte Lagetische des Fraunhofer-Instituts kennen zu lernen und im SmartControlRoom die Möglichkeiten eines volldigitalisierten Lagezentrums zu erfahren. Ferner wurde der Einsatz von Flugrobotik mit Videoüberwachung im Verbund mit einem Segway im Außengelände dargestellt.

Der Flugroboter hatte die Aufgabe, autonom in einem festgelegten Abstand und in einer be-stimmten Höhe zum Segway-Fahrer Bilder von diesem Objekt an eine - auch mobile - Leitstelle zu senden. Mit Blick auf eine aktuell fertigge-stellte mobile Leitstelle und ein Sicherheits-szenario „Großveranstaltungen“ wurde Sicher-heitsforschung „(be-)greifbar“ gemacht.

In der abschließenden Diskussion zeigte sich deutlich, dass alle Beteiligten, auch die-jenigen, die noch nicht Premium-Partner der Sicherheitsforschungskooperation sind, ihre Bedeutung anerkennen. Durch die anwender-orientierten Kurzvorträge und Praxisbeispiele konnten Erkenntnisse über die Generierung von Nutzwerten veranschaulicht werden. Be-sonders der gemeinsame Informationsaus-tausch zur Thematik in einer ausführlichen und hochklassig besetzten Gesprächsrunde wurde als förderlich wahrgenommen.

premium-partner und fraunhofer gemeinsam auf security 2012

Die Premium-Partner der Sicherheits-forschungskooperation und das Fraunhofer IOSB werden auf der security 2012 in Essen gemeinsam in der Öffentlichkeit am Stand des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Halle 4 auftreten. Wir laden Sie ein,

sich am Lagetisch des Fraunhofer-Instituts sowohl über Sicherheitsforschung, als auch über die Kooperation zu informieren. Dazu werden Fachleute von BDSW und Fraunhofer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

BDSW INTERN

Die Teilnehmer der Informationsveranstaltung der BDSW Premium-Partner und des Fraunhofer IOSB bei der Einweisung in Möglichkeiten des digitalen Lagetisches.

Fachausschuss Technik Segways, Flugrobotik und digitale Lagetische können nützliche helfer für Sicherheitsdienste sein

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im Juni 2012 machte sich eine kleine De-legation des BDSW auf den Weg nach China. Die Reiseroute führte von Peking über Luo-yang nach Xi´an. Die gesammelten Eindrücke waren zahlreich, interessant, manchmal scho-ckierend oder auch einfach nur auf eine Art und Weise amüsant, dass sie schwierig in ein paar Sätzen erzählt werden können.

Von Frankfurt flogen wir am 18. Juni 2012 in neun Stunden nach Peking. In den sich an-schließenden sechs Tagen besichtigten wir die wichtigsten Sehenswürdigkeiten Pekings. Na-türlich waren dabei der Himmelstempel, der Platz des Himmlischen Friedens, der Kaiserpa-last, der Sommerpalast, das Central Business District, die Olympiastadt sowie die Ming-Gräber und diverse Tempel.

Mein persönliches Highlight der Reise war das Erklimmen der Chinesischen Mauer. Nach-dem man den (teilweise beschwerlichen) Auf-stieg auf dieses gewaltige Bauwerk (Gesamt-länge 5.755 km) geschafft hatte, wurde man mit einem beeindruckenden Bild belohnt. Lei-der wurde das grandiose Panorama durch sehr tiefhängenden Nebel und Smog etwas getrübt.

Während des Peking-Aufenthaltes hatten wir einen Termin mit Sun Feng-Yu, Präsident und den Geschäftsführer, Mr. Frank Qi der Ba-oQuan Century (Beijing) Security Service Co., eines der führenden Sicherheitsunternehmen in Peking. Lutz Kleinfeldt, Vorsitzender der Landesgruppe Schleswig-Holstein im BDSW, bedankte sich im Namen des BDSW und der Delegation für die Einladung und stellte sich den Fragen der chinesischen Berufskollegen. Es folgte ein zweistündiger Austausch der Erfahrungen und der Gegebenheiten in den verschiedenen Ländern.

Bei den Erkundungstouren durch die Pe-kinger Straßen lernten wir schnell, dass es

schwierig für „Langnasen“ ist, nachts ein lega-les Taxi zu ergattern, dass blauer Himmel und Sonnenschein in Peking selten zu beobachten sind und dass das Essen diverser Imbissstände nur was für hartgesottene europäische Mä-gen ist.

Frohen Mutes und voller Neugier stiegen wir am 24. Juni in einen Nachtzug, gebucht waren Vierbett-Abteile. Acht Stunden später und mit einem leichten Klassenfahrt-Feeling kamen wir in Louyang an. Wir schauten uns den Tempel des Weißen Pferdes an, einem der ältesten chinesischen Tempel Chinas. Dieser ist dem weißen Pferd gewidmet, das zwei indische Mönche und die buddhistischen Schriften nach China trug. Im Anschluss hieran ging es für die Reisegruppe in ein Kung-Fu-Kloster, in der wir eine beeindru-ckende Darbietung des Könnens der Schüler erhalten haben. Am nächsten Tag führte uns die Reise zu der Longmen-Grotte, in der man mehr als 30.000 buddhistische Bilder bewun-dern konnte.

Schon einen Tag später ging es weiter mit dem neuen Hochgeschwindigkeitszug nach Xi´an, der letzten Station unserer Reise. Von hier aus ging es per Bus direkt zu der Ausgra-bungsstelle der weltberühmten Terrakotta-Armee. Nach einer kleinen Stadtrundfahrt, Besichtigung verschiedener Pagoden, Türme und einer Moschee übten wir unser Können im Feilschen auf einem chinesischen Basar. Abends verabschiedete sich Xi´an von uns mit einem ausgezeichneten 16-gängigen Maulta-schenbankett.

Zwei Flüge und 16 Stunden später kamen wir in Frankfurt wieder an – im Gegensatz zu unserem Gepäck. Es hatte sich leider ent-schlossen, noch eine weitere Nacht in Peking zu verbringen.

Mein Fazit ist: 14 Personen, die sich teil-weise absolut fremd waren, haben sich in diesen zehn Tagen als eine tolle Gruppe zu-sammengefunden und haben das Land der aufgehenden Sonne hautnah erlebt. Die Reise war zugleich Kulturschock, Begeisterung und Faszination.

BDSW-Delegation im Land der aufgehenden Sonne

Von Tanja Staubach

tanJa staubach ist u. a. Redak-tionsassistentin des DSD – Der Sicher-heitsdienst in Bad Homburg und begleitete die BDSW-Delegation auf ihrer China-Reise.

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Treffen mit der Geschäftsleitung der BaoQuan Company: Teilnehmer der BDSW-Delegation: Magdalena Kalus, Lutz Kleinfeldt, Marina Kleinfeldt, Leon Kleinfeldt, Dr. Birgit Kretzschmar, Horst Kretzschmar, RAin Petra Menge, Hans-Joachim Oestreich, Martin Riebschläger, Tanja Staubach, Rasmus Finn Wackerhagen und Tjark Wackerhagen.

Im Zentrum Pekings: Die verbotene Stadt.

Mönche sind ein alltäglicher Anblick in den Tempeln Chinas.Unverwüstliche Zeitzeugen: die Krieger der weltberühmten Terrakotta-Armee.

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BDSW INTERN

die beiden aarcon-beraterinnen Rechtsanwältin Petra Menge und Magdale-na Kalus waren in der Millionen-Metropole Peking mit den Vorsitzenden und Geschäfts-führern des größten privaten Sicherheits-dienstleisters in China, der BaoQuan Group, im Gespräch. Im Rahmen einer vom BDSW organisierten Delegationsreise in das „Reich der Mitte“ machten sie sich ein Bild von der privaten und zivilen Sicherheitslage in der Volksrepublik.

Unter dem Motto „One World, One Dream“ veranstaltete China 2008 die Olympischen Spiele in Peking. Spätestens seit dem rie-

sigen medienwirksamen Aufgebot von mehr als 10.000 Sicherheitskräften steht Chinas Sicherheitswirtschaft im Fokus des Zu-kunftsmarktes für Sicherheitsanbieter. Die Geschichte der privaten Sicherheit in China ist eine relativ junge: so wurde das erste Sicherheitsunternehmen erst 1984 gegrün-det, zuvor war die komplette Sicherheit in staatlicher Hand.

Heute sind mehr als 1.600 reine Security Companies in der Volksrepublik ansässig, die über 1,5 Mio. Mitarbeiter beschäftigen. Hinzu kommen noch Tausende von Gebäudedienst-leistungsanbietern, die ebenfalls Security im

Portfolio haben. Seit 2010 gibt es nun zwar ein neues, überarbeitetes Sicherheitsgesetz, dieses bietet für die chinesischen Security-Provider doch weiterhin viele gesetzliche Grauzonen.

Aarcon auf den Spuren der Qin-DynastieSicherheit im Reich der Mitte

Von Magdalena kalus

maGdalena Kalus, ist Consul-tant bei Aarcon GbR Unternehmens-beratung, München und zuständig für die Bereiche Executive Search und HR.

Ein Teil der BDSW-Delegation mit Mitreisenden vor einem der beeindruckenden Buddhas der Longmen-Grotten.

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BDSW INTERN

Besuch der Bao-Quan Group – Chinas größtes privates Sicher-heitsunternehmen

Bei ihrer Reise nach China trafen Frau Mag-dalena Kalus und Rechtsanwältin Petra Men-ge den Präsidenten, Mr. Sun Feng-Yu, und den Geschäftsführer, Mr. Frank Qi, im Fairmont Beijing zum regen branchenspezifischen Aus-tausch. Die 1996 gegründete BaoQuan Centu-ry Security Service GmbH mit Sitz in Peking ist der größte Anbieter von Sicherheitsdienstlei-stungen in China. Die Firma wird zu 100 Pro-zent von natürlichen Personen, ohne staat-lichen oder parteipolitischen Hintergrund, geführt und beschäftigt derzeit landesweit mehr als 10.000 Mitarbeiter.

Der chinesische Arbeitsmarkt – Parallelen in der Sicherheitswirt-schaft zu Deutschland

Trotz der gigantischen Bevölkerungszahl von über 1,3 Milliarden haben auch chine-sische Sicherheitsfirmen ähnliche Probleme bei der Personalrekrutierung wie in Deutsch-land, erläuterte Mr. Qi. Der Beruf des „Secu-rity Guard“ sei eher unattraktiv und gelte als wenig angesehen und nicht anspruchsvoll. In Deutschland wird der Zugang zum Sicher-heitsgewerbe über den § 34a GewO geregelt, in China gibt es eine 21 Tage dauernde Ausbil-dung und einen Mindestlohn von umgerech-net ca. 150 Euro netto monatlich. Frauen sind in der chinesischen Sicherheitswirtschaft eher nicht zu sehen und erwünscht, im Gegensatz zum deutschen Trend, der immer weiter zu

Frauen in dieser Dienstleistungssparte ten-diert. Auf Nachfragen zu Umsatzzahlen, Al-tersvorsorge und Arbeitnehmerrecht kam von Seiten der BaoQuan nur verhaltene Resonanz. Man wollte firmeninterne Dinge kaum preis-geben, im Gegenzug aber viele Informationen der Deutsche erhalten.

Befugnisse chinesischer Sicher-heitsmitarbeiter – Leibesvisite ist tabu

Die Berechtigungen und Befugnisse der Se-curity Guards in China sind klar definiert. So gibt es als einen großen Unterschied zu eu-ropäischen Standards keine Waffenträger. Das Tragen und der Einsatz von Schusswaffen ist nach wie vor dem Militär vorbehalten. Auch Schutzhunde werden im privaten Bereich eher selten eingesetzt. Die Leibesvisite ist den Mitarbeitern aus der privaten Sicherheit un-tersagt, im Gegensatz zu hoheitlichen Kräften.

Im Bereich Videoüberwachung hat das neue Gesetz auch eine stärkere Strukturierung mit sich gebracht. So soll die Privatsphäre durch eine bessere Reglementierung der Videoüber-wachung, auch an öffentlichen Orten, besser geschützt werden.

Generelles Sicherheitsempfinden – Prädikat „sehr gut“

Rechtsanwältin Menge und Beraterin Kalus besuchten auf Ihrer Reise auch die geläufigen Sehenswürdigkeiten wie Chinesische Mau-er, Kaiserpalast und Terrakotta-Armee und machten sich in diesem Rahmen auch ein Bild

von der allgemeinen Sicherheitslage und der Präsenz der privaten Dienstleister. Diese ist im Allgemeinen sehr gering - selten sieht man Doormen oder ähnliche, in Deutschland zu-mindest in Nobeleinkaufsstraßen zum Stan-dard gewordene, Sicherheitsmitarbeiter. All-gegenwärtig ist dafür der Anblick des Militärs auf öffentlichen Plätzen. Fotografieren von Staatsdienern wird in diesem sozialistisch-autoritären Land allerdings gar nicht gerne gesehen.

Das Sicherheitsempfinden, zumindest in Großstädten wie Peking und Xi`an ist im All-gemeinen als sehr gut zu bewerten. Man fühlt sich auch nachts nicht unsicher, was sicher auch mit an den harten gesetzlichen Strafen für Delikte jeglicher Art begründet werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass weitere Neuerungen und Gesetze für die Dienstleister in der privaten Sicherheit sicher bestimmt nicht lange auf sich warten lassen werden und der sich rasant entwickelnde Sicherheitsmarkt in China in Zukunft sicher auch für deutsche Unternehmen von Interes-se sein wird. Es bleibt also spannend.

Beeindruckendes Bauwerk: die Chinesische Mauer.RAin Petra Menge und Magdalena Kalus im Fairmont Beijing, wo sie die BaoQuan-Group trafen.

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TERMINE

Termine

25. - 28. september 2012security essen 2012,Essen

16. mai 2013BDSW-Jahresmitgliederversammlung,Lübeck

20. / 21. februar 20135. Luftsicherheitstage,

Potsdam

19.-20. Juni 20135. Euroforum-Jahrestagung

Bargeldlogistik,Mainz

9. november 201258. Kreditpolitische Tagung,Frankfurt

16. / 17. oktober 20121. Bayerische Sicherheitstage, München

27. november 2012BDGW-Jahresmitgliederversammlung, München

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3 | 2012

alarmVerfolGunG

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]

IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20, 33602 Bielefeld, Telefon (0521) 13 78 78, Fax 13 78 80, Internet: http://www.iks-sicherheitsdienst.de E-Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: (0211) 30278-373, Fax: (0211) 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10, 54290 Trier, Telefon (06 51) 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20, E-Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach,Telefon (0 68 97) 49 99, Fax 55 228, E-Mail: [email protected]

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

altennotruf

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

arbeitssicherheit

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

aufzuGsnotruf

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]

IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20, 33602 Bielefeld, Telefon (0521) 13 78 78, Fax 13 78 80, Internet: http://www.iks-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

ausbildunG

Akademie für Sicherheit und Technik – Saarbrücker Werkschutzschule GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach, Telefon (0681) 49 00, Fax 55 228, E-Mail: [email protected]

ASS Akademie für Schutz und Sicherheit, Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 67 95, Fax (09 11) 51 99 69 77 3, E-Mail: [email protected], Internet: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected]

DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon (03 51) 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

BDSW-MoDulkonzept

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon (0 40) 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu

FachkraFt Für schutz und sicherheit

ASS Akademie für Schutz und Sicherheit, Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 67 95, Fax (09 11) 51 99 69 77 3, E-Mail: [email protected], Internet: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected]

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WISAG Sicherheit & Service Ausbildung und Training GmbH, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 6 33 06-361, Fax -225, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

Geprüfte Schutz- und SicherheitSkraft

ASS Akademie für Schutz und Sicherheit, Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 67 95, Fax (09 11) 51 99 69 77 3, E-Mail: [email protected], Internet: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected]

DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon (03 51) 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon (0 40) 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

InterventIonskraft vds

DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon (03 51) 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon (0 40) 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Ausbildung und Training GmbH, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 6 33 06-361, Fax -225, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

Leitende nSL-FAchkrAFt VdS

DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon (03 51) 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon (0 40) 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu

Justizvollzug

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

Krisenmanagement

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

KrisenKommuniKation

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

MaritiMe sicherheit

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

SIChERhEIT VON A–Z

Dienstleistungen unserer Mitglieder

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Meister für schutz und sicherheit

ASS Akademie für Schutz und Sicherheit, Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 67 95, Fax (09 11) 51 99 69 77 3, E-Mail: [email protected], Internet: www.ass-nuernberg.de

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon (0 40) 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected]

SicherheitSkonzepte

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

WISAG Sicherheit & Service Ausbildung und Training GmbH, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 6 33 06-361, Fax -225, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

Vorbereitung auf Sachkunde- prüfung nach & 34a gewo

ASS Akademie für Schutz und Sicherheit, Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 67 95, Fax (09 11) 51 99 69 77 3, E-Mail: [email protected], Internet: www.ass-nuernberg.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected]

DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon (03 51) 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

KÖTTER Akademie, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Telefon (02 01) 27 88 369, Fax 27 88 274, Internet: www.koetter-akademie.de, E-Mail: [email protected]

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon (0 40) 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Ausbildung und Training GmbH, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 6 33 06-361, Fax -225, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

brandschutzdienste

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon (0 30) 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

bundesWehr

WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH, Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon (0 69) 75 80 87-34, Internet: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

datensicherheit

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

deteKtei

hier könnte ihr firmeneintrag stehen!

disKotheKen-schutz

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

einlassKontrollen

GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon (0 30) 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

empfanGsdienste

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon (0 30) 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

ISS Security GmbH, Carl-Benz-Str. 35, 60386 Frankfurt, Telefon (069) 40143-301, Fax 40143-500

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WWS Westfälischer Wachschutz e. K., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon (0 23 61) 9 04 22-0, Fax 9 04 22-28, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

facilitymanaGement

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GefahrenmeldunG

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

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Geld- und Wertdienste

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

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WWS Westfälischer Wachschutz e. K., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon (0 23 61) 9 04 22-0, Fax 9 04 22-28, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

GeldbearbeitunG

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

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KassiertätiGKeiten

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

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Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: (0211) 30278-373, Fax: (0211) 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]

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Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH, Lennéstr. 7a – Villa Liegnitz -, 14471 Potsdam, E-Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon (0 30) 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

Rheinland Kultur GmbH, Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim, Telefon (02234) 99 21 263, Fax (0221) 8284 1971 E-Mail: [email protected], Internet: www.rheinlandkultur.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon (0 30) 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]

ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: (0211) 30278-373, Fax: (0211) 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]

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WWS Westfälischer Wachschutz e. K., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon (0 23 61) 9 04 22-0, Fax 9 04 22-28, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

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ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

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Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

J. & R. Kalscheuer, Bewachungsunternehmen, Herzogstr. 16-20, 50667 Köln, Telefon (0221) 9257920, Fax 2575823, Internet: www.kalscheuer.de

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

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HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]

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personenschutz

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

pförtnerdienste

DB Sicherheit GmbH, Köthener Str. 4, 20963 Berlin, Telefon (030) 297-69812, Fax 297-69819, E-Mail: [email protected], Internet: www.DB.de/dbsicherheit

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz e. K., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon (0 23 61) 9 04 22-0, Fax 9 04 22-28, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

reVierKontrolle

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: (0211) 30278-373, Fax: (0211) 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

serVicetelefon

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

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sicherheits-analyse/ beratunG

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

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PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

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sicherheitsdienste im einzelhandel

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

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sicherheitsdienste im öpV

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sicherunGsposten

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technische meldunGen

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KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

überWachunG im ruhenden VerKehrBavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

umWeltschutz

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

VeranstaltunGsdienste

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Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

WerKfeuerWehr

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WerKschutz

Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon (0 81 94) 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]

SIChERhEIT VON A–Z

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3 | 2012

HSD-Sicherheitsdienst®, Drosselweg 15a, 93149 Nittenau, Telefon (0 94 36) 30 28 13

Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon (0 60 21) 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected]

KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline (00 49 201) 27 88-388, Hotfax: (00 49 201) 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon (09 11) 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de

PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (030) 409004-0

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon (0 28 41) 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. (0 21 52) 95 88-0, Fax 95 88-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon (0 69) 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz e. K., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon (0 23 61) 9 04 22-0, Fax 9 04 22-28, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon (0 76 64) 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de

zertifiziert nach din en 9001 ff.Bavaria Werkschutz GmbH®, Tegernseer Platz 4, 81541 München, Telefon (0 89)6977 08-0, Fax 69 77 88-19, E-Mail: [email protected]

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SIChERhEIT VON A–Z

ImpressumISSN 0934-3245

Herausgeber:BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFTPostfach 12 11 · 61282 Bad HomburgE-Mail: [email protected] · Internet: www.bdsw.de

Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) Postfach 14 19, 61284 Bad HomburgE-Mail: [email protected] · Internet: www.bdgw.de

Verlag: DSA GmbHNorsk-Data-Str. 3 · 61352 Bad HomburgPostfach 12 01 · 61282 Bad HomburgTel.: +49 6172 948050 · Fax: +49 6172 458580 E-Mail: [email protected]

Redaktion:Dr. Harald Olschok (Chefredakteur) Oliver Arning (stv. Chefredakteur)Andreas Paulick (Redaktion Wirtschaft)Martin Hildebrandt (Redaktion Politik)Cornelia Okpara (Redaktion Arbeit und Soziales) Andrea Faulstich-Goebel (Redaktion Recht)Tanja Staubach / Nicole Ernst (Redaktionsassistenz) E-Mail: [email protected]

Anzeigenbetreuung:Tanja Staubach · Tel.: +49 6172 948052 [email protected]

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Druck: Druckerei WolfKonrad-Adenauer-Straße 3655218 IngelheimTel.: +49 6132 79171-0 · Fax: +49 6132 79171-11Mail: [email protected]: www.wolf-ingelheim.de

DSD-Der Sicherheitsdienst erscheint viermal jährlich. Für Mitglieder des BDSW und der BDGW ist der Bezugspreis für je ein Exemplar im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bezugspreis je weiterem Mitglieder-exemplar: e 22,00 jährlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder: e 39,00 jährlich zzgl. ges. MWSt; Einzelpreis: e 7,50. Auslandsbezug: e 49,90 einschl. ges. MWSt frei Haus.

Auflage: 11.000 Exemplare

Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der Reproduktion durch Fotokopie, Mikrofilm und andere Verfahren, der Speicherung und Auswertung für Datenbanken und ähnliche Ein-richtungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leserbriefe zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden sorgfältig recherchiert und wiedergegeben, rechtliche Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch ohne Gewähr.

z. Z. gültige Anzeigenpreisliste Nr. 15 vom 01.01.2012

64. Jahrgang 2012

80

3 | 2012

DAS LETZTE

am 11. noVember 2002 schlossen die Behörde für Inneres der Freien und Hanse-stadt Hamburg -Polizei- und die Landes-gruppe Hamburg im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine Vereinba-rung über die Zusammenarbeit privater und behördlicher Sicherheitsakteure ab. Zu den Sicherheitspartner der Gründungsstunde zählten Kötter, Securicor Sicherheitsdienste, Tornquist Sicherheitsdienstleistungen, Power Personen-Objekt-Werkschutz, Securitas Si-cherheitsdienste, Hamburg-Wacht und Über-wachungs- und Sicherheitsdienst (ÜSD). Bun-desweit existieren über 20 privat-behördliche Sicherheitskooperationen. Ihre Kriterien sind Grundlage für ein von der ständigen Innen-ministerkonferenz (IMK) gefordertes Zertifi-zierungsverfahren privater Sicherheitsdienste. Anlässlich des zehnten Jahrestages plant die Behörde für Inneres der Hansestadt Hamburg am 12. November 2012 einen Empfang.

Seit dem Jahr 2000 existieren bundesweit auf Landesebene sechs und auf kommunaler Ebene mehr als 10 Sicherheitskooperationen mit Polizeibehörden. Die Kooperationen ver-folgen das Ziel, die vertrauensvolle Zusam-menarbeit der Partner durch einen stetigen Informationsaustausch, Beratung und Unter-stützung zu intensivieren. Dabei sind die Kri-terien für die Teilnahme an der Partnerschaft im beiderseitigen Einvernehmen vertraglich geregelt. Ein Beispiel für die Qualität der Anforderungen an private Sicherheitsdienst-leister, die Kooperationspartner sind bezie-hungsweise werden wollen, ist eine vom VdS Schadenverhütung anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL).

Die Kooperationen basieren auf den „Je-dermann-Rechten“ und versetzen Private in die Lage, Hinweise und Informationen an örtliche Polizeidienststellen sowie Lage- und Führungszentralen der Polizei zu geben. Nach dem Motto „Erkennen - Beobachten - Melden“ werden sicherheitsrelevante Vorkommnisse an die Polizei weitergeleitet. Diese bewertet die Informationen und kann sie intern in tak-tisch verschiedenen Ebenen verwerten oder sofort mit polizeilichen Maßnahmen reagie-ren. - Die privaten Sicherheitsunternehmen können und sollen polizeiliche Arbeit nicht ersetzen. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist ausschließliche Aufgabe der Polizei.

Insbesondere auf Grund einer durchschnitt-lich um den Faktor sieben höheren Präsenz mit Revier- und Streifenfahrzeugen im Raum sind private Sicherheitsdienste in der Lage, durch sachgerechtes Meldeverfahren das po-lizeiliche „Dunkelfeld“ zu minimieren. Dazu müssen Private über hinreichend ausgebil-detes und durch die Polizei geschultes Per-sonal sowie kompatibles Material verfügen. Diese Voraussetzungen und die Anforderung, eine Vds anerkannte NSL zu betreiben, füh-ren dazu, dass nach Schätzungen des BDSW weniger als 20 Prozent privater Sicherheits-dienstleister die Kriterien für eine Partner-schaft erfüllen. - Dennoch werden auch diese weiter wachsam bleiben!

10 Jahre private-behördliche Sicherheitskooperation in der Freien und Hansestadt Hamburg

Von Oliver Arning

oliVer arninG ist Leiter der Pres-se- und Öffentlichkeitsarbeit des Bun-desverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Bad Homburg

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Ausgabe 3 | 201264. Jahrgang

Mit Beilage: Broschüre „111 Tätig-keiten in der Sicherheitswirtschaft“

Kooperation mit dem Fraunhofer IOSB S. 4

Alarmübertragung S. 6

Who-is-Who der Sicherheitsdienstleiste S. 16

Gespräch mit General a. D. Ulrich K. Wegener S. 30

BDSW-Delegation in China S. 70