das brd chaos

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Was läuft hier alles schief ...? Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären; denn wir haben es hier nicht nur mit einem Rechtsgebiet zu tun, sondern vielmehr handelt es sich um die Rechtsfolgen aus Völkerrecht, Staatsrecht, UN Charta und dem Verwaltungsrecht. Wobei der Begriff `Freiheitliche Demokratische Grundordnung` hier einmal richtig definiert werden sollte. Was die Grundordnung unseres Landes und unser Grundgesetz betrifft, sollte man doch einmal hinterfragen: Wer gab dieses GG wem? Allein der Name dieses Besatzungsstatutes der Westalliierten „Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland“ lässt erahnen, was hier seit über 60 Jahren abläuft. Aber halten wir uns an die Fakten! Anbei eine Kopie der Urkunde zum GG, woraus eindeutig hervor geht, das dieses GG der Ratifizierung der Militärgouverneure bedarf. Was auch verständlich ist; denn das GG ist ein Gesetz zur Herstellung der Ordnung in einem besetzten Gebiet. Dazu schauen sie sich bitte die Grundsatzrede von Staats- und Völkerrechtler Dr. Carlo Schmid (damals SPD) an, wo es heißt: Zitat: „Wir haben hier keinen deutschen oder westdeutschen Staat zu errichten. Was wir hier zu tun haben, gibt uns die Möglichkeit, gewisser Notstände Herr zu werden, besser Herr zu werden, als das wir das bisher konnten. Aus diesem Grunde haben uns die Alliierten das GG zur Organisation in einem Teile Deutschlands(Staatsfragment) gegeben..... Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen......Hier können Sie sich die entscheidenden Passagen aus der Rede von Dr. Carlo Schmidt anhören: http://www.youtube.com/watch?v=-QFWHAcH5KI Nun aber zu einem anschaulichen Beispiel, zu den „Gerichten" in der BRD. Sind das staatliche Gerichte? Schauen sie sich den §15 des GVG an. Dort hieß es bis 1950: "Alle Gerichte sind Staatsgerichte". Dieser §15 ist schlicht weggefallen und staatliche Richter, wie es der Art 101 des GG verlangt, sind folglich auch nicht möglich, da wir doch nur eine Verwaltung der sogenannten Sieger haben, die nach den Treuhandverträgen der UNCharta Art. 71-90 die Organisation auf einem Teile Deutschlands regelt. Artikel 77 (1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden: a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete; b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden; c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in das System einbezogen werden. (2)Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den genannten Gruppen in das Treuhandsystem einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibt einer späteren Übereinkunft vorbehalten. Artikel 81 Jedes Treuhandabkommen enthält die Bestimmungen, nach denen das Treuhandgebiet zu verwalten ist und bezeichnet die verwaltende Obrigkeit. Diese, im Folgenden als "Verwaltungsmacht" bezeichnet, kann ein Staat oder eine Staatengruppe oder die Organisation selbst sein. http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

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Was läuft hier alles schief ...?Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären; denn wir haben es hier nicht nur miteinem Rechtsgebiet zu tun, sondern vielmehr handelt es sich um die Rechtsfolgen ausVölkerrecht, Staatsrecht, UN Charta und dem Verwaltungsrecht. Wobei der Begriff`Freiheitliche Demokratische Grundordnung` hier einmal richtig definiert werdensollte. Was die Grundordnung unseres Landes und unser Grundgesetz betrifft, sollte mandoch einmal hinterfragen: Wer gab dieses GG wem? Allein der Name diesesBesatzungsstatutes der Westalliierten „Grundgesetz für die Bundesrepublik inDeutschland“ lässt erahnen, was hier seit über 60 Jahren abläuft. Aber halten wir uns andie Fakten! Anbei eineKopie der Urkunde zum GG, woraus eindeutig hervor geht, das dieses GG derRatifizierung der Militärgouverneure bedarf. Was auch verständlich ist; denn das GG istein Gesetz zur Herstellung der Ordnung in einem besetzten Gebiet. Dazu schauen sie sichbitte die Grundsatzrede von Staats- und Völkerrechtler Dr. Carlo Schmid (damals SPD) an,wo es heißt:Zitat: „Wir haben hier keinen deutschen oder westdeutschen Staat zu errichten. Was wirhier zu tun haben, gibt uns die Möglichkeit, gewisser Notstände Herr zu werden, besserHerr zu werden, als das wir das bisher konnten. Aus diesem Grunde haben uns dieAlliierten das GG zur Organisation in einem Teile Deutschlands(Staatsfragment)gegeben.....Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt,wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen......“Hier können Sie sich die entscheidenden Passagen aus der Rede von Dr. Carlo Schmidtanhören:http://www.youtube.com/watch?v=-QFWHAcH5KINun aber zu einem anschaulichen Beispiel, zu den „Gerichten" in der BRD. Sind dasstaatliche Gerichte? Schauen sie sich den §15 des GVG an. Dort hieß es bis 1950: "AlleGerichte sind Staatsgerichte". Dieser §15 ist schlicht weggefallen und staatliche Richter,wie es der Art 101 des GG verlangt, sind folglich auch nicht möglich, da wir doch nur eineVerwaltung der sogenannten Sieger haben, die nach den Treuhandverträgen der UNChartaArt. 71-90 die Organisation auf einem Teile Deutschlands regelt.Artikel 77(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörendenHoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in diesesSystem einbezogen werden:a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrenntwerden;c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig indasSystem einbezogen werden.(2)Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den genannten Gruppen in dasTreuhandsystem einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibteiner späteren Übereinkunft vorbehalten.Artikel 81Jedes Treuhandabkommen enthält die Bestimmungen, nach denen das Treuhandgebietzu verwalten ist und bezeichnet die verwaltende Obrigkeit. Diese, im Folgenden als"Verwaltungsmacht"bezeichnet, kann ein Staat oder eine Staatengruppe oder die Organisation selbstsein.http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf

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Dabei vergessen auch viele, wenn nicht alle, dass laut Völkerrecht ein Besatzungsstatutweder vererbt noch auf andere übertragen werden darf. Bei genauer Betrachtung dersogenannten Wiedervereinigung wird klar, warum der Geltungsbereich des GG gestrichenwurde - siehe bitte Art. 23 GG alt ...(Einigungsvertrag Art.4 Abs.2:Artikel 23 GG wurde ersatzlos aufgehoben.)Die Mitteldeutschen Gebiete haben ganz zu Recht nie ein GG bekommen! Damit der Tricknicht auffällt, gibt es hier die Nummer mit der Präambel. Auch sollte man sich fragen, wiezurecht aufgelöste Verwaltungen der DDR wie der BRD (zwei Tote) Wochen nach ihrerAuflösung fusionieren können?!Ihnen ist sicher noch nicht aufgefallen, dass im Art. 144 Abs. 2 des GG geregelt ist, werwen wohin schickt, um zu regieren.Art 144GG2. Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungenunterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zuentsenden.

So weit so gut... Aber im Art 23 stehen seit 1990 keine Länder mehr !!!

Nun zum Art 78 der Treuhandabkommen (oben): Hier ist die Definition zu beachten, dennDeutschland ist nicht die BRD(BRiD), auch das vereinte Deutschland, von dem im 2+4-Vertrag zu lesen ist, ist nicht Deutschland.So kommt es dann zu der Verwirrung, dass die BRD als Treuhandkonstrukt Mitglied derUN ist, obwohl Deutschland im Shaef Gesetz Nr. 52 definiert wurde.Shaef Gesetz Nr. 52• Artikel VII — (Begriffsbestimmungen) „Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wiees am 31. Dezember 1937 bestanden hat. (Deutschland ist Feindstaat, die BRD istMitglied der UN!)So auch im Art. 116 des GG: Dort ist definiert, wer Deutscher ist (Achtung: nicht deutsch!).Nun fragen Sie sich sicher: Was ist der Unterschied zwischen "Deutscher" und "deutsch"...Ist das nicht dasselbe?Nein! Ist es nicht! Siehe Art. 116 GG!Artikel 116(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicherRegelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oderVertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ist oder als Ehegatte oder Abkömmling in demGebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahmegefunden hat.(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründenentzogen worden ist. Ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie geltenals nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschlandgenommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebrachthaben.Was genau steht da? Kurz, die Deutschen(Deutscher/Deutsche) sind alle Abkömmlingevondeutscher Volkszugehörigkeit in dem Gebiet des Deutschen Reiches, nach dem Standevom 31. Dezember 1937. Das sind die Deutschen...und da steht noch mehr...z.B. Abs. (2),alle diese Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit sind wieder einzubürgern. Aberwo?Dort, wo ihrer Abstammung nach , den Vorfahren die Staatsangehörigkeit zwischen

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1933 und 1945, also unter Hitler, illegal entzogen wurde. Dieses wären dann Preußen,Bayern, Sachsen, Baden usw... Diese Staaten hatten Staatsvolk und bildeten einen Bund,den Bund Deutscher Staaten(Reich unter Bismarck).RustaG 1913 § 1Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder dieunmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Dies ist voll geltend, siehe §1(2)(StAGebV der BRD). Gebührenfrei sind.....1. die Einbürgerung nacha) Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes,b) § 10 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, (hoppla. dieses Gesetz gilt dochnoch?)Aber was bedeutet dann dieses „deutsch"?Eine Staatsangehörigkeit schon mal nicht. Denn damals (vor 1934) war Deutscher, wer dieStaatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hatte, also Preußen, Bayern usw. Darüberhinaus hatte jeder Preuße und Bayer, Sachse usw. neben seiner Staatsangehörigkeit dieReichsangehörigkeit inne. So war er dann auch der Bayer in Preußen und im Inland.So war das vor dem NS-Regime...Erst Hitler hat mit dem Gleichschaltungsgesetzenvon 1934 „deutsch" als explizite Staatsangehörigkeit erfunden, in dem er die für alledeutschen Völker und Schutzgebiete gedachte Reichsangehörigkeit allein für sich aufrecht hielt ….! Das Problem ist das das Reich ,ja erst durch die von Souveränen Völkern mit Souveränen Staaten entsendeten Volksvertreter ,in Reichstag wie Bundesrath die äusere Souveränität des Reiches begründeten.Das Ergebnis des sogenannten Gleichschaltungsgesetzes, dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, vom 30.Januar 1934. ist nun das diese Reichsangehörigkeit „“deutsch““ die Gesammt deutsche Staatsangehörigkeit begründet welche die BRD fort sezt !!! Schauen sie doch mal auf ihren Personalausweis. Dasteht unter Nationalität „deutsch", obwohl sie doch laut GG Preußen, Bayern, Sachsenusw. angehören und wieder einzubürgern wären?Warum wird uns weiterhin unsere echte Staatsangehörigkeit verweigert? Zumal auchdas eindeutig gegen die Menschenrechte verstößt.

Resolution 217 A (III) der UN - Generalversammlung vom 10. Dezember 1948Artikel 151. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagtwerden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.Artikel 6Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. (zum Thema CDMspäter im Text mehr).

Also ist die Weiterführung dieses NS-Gesetzes völkerrechtlich zu ahnden, oder ?Leider nicht, denn im GG steht eindeutig, was den sogenannten Gesetzgeber ans Rechtbindet und was nicht! Dazu kommt, das Sie selber einen anderen Willen bekundet haben,bei der Anmeldung des Personalausweises. Dazu Abs. (2)Art. 116......und nicht einenentgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Im Übrigen ist auch das*Meldegesetz vom NS Regime installiert worden wie der *Anwaltszwang und andereSauereien, welche die BRD fortsetzt .Der Personalausweis ist nach bundesdeutschem Gesetz im übrigen kein Nachweis, dasder Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat. Das bestätigt Ihnen jeder

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Mitarbeiter der Meldebehörde und ist auch auf der Seite des Bundesministeriums desInneren nachzulesen. Aber wenn der Perso meine Staatsangehörigkeit nicht nachweist,habe ich dann eine oder bin ich dann Ausländer? Schauen wir mal in dasAufenthaltsgesetz der BRD § 2 AufenthG :Begriffsbestimmungen§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 desGrundgesetzes ist.Wenn Sie bis hierher alles aufmerksam verfolgt haben und nun wissen, das der PERSOihnen keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Vermutung äußert (die Vermutung nachNS-Gesetz von 1934), sollte sich jeglicher Kommentar zum Aufenthaltsgesetz § 2erübrigen.Ergo, die meisten Menschen in diesem Land haben sicher keineStaatsangehörigkeitsurkunde, also keinen Nachweis der expliziten Staatsangehörigkeit,sondern lediglich eine Vermutung ,sie seien nach § 2 AufenthG Ausländer im eigenenLand, anderenfalls wäre ja jeder Staatenlose und Ausländer, der einen PERSO erhält,automatisch Staatsbürger und dem ist NICHT SO!!!Bedeutend schwerer wiegt jedoch derFakt, das die Alliierten nun eine Vielzahl von Nazis in Deutschland “vermuten“, welcheentnazifiziert gehören. So lange das so ist, muss man diese Menschen weiterverwalten - darum Art 120 GG!!!Art 120GG (Auszug)Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die ….........oder auchArt 79 GG (Auszug)(1)Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut desGrundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eineFriedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einerbesatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben …........

Die Grundrechte

Art. 1(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen istVerpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichenMenschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und derGerechtigkeit in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt undRechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Na, den Trick mitbekommen? .....Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt undRechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Alles was vor Abs.3 steht, ist nichtbindend.Auch ist eine Menschenrechtsverletzung im Strafgesetzbuch nicht verankert, sie existiertdort nicht!!! Niemand kann in der BRiD wegen einer Menschenrechtsverletzung angezeigt,angeklagt geschweige denn verurteilt werden ..und das in dem Land, welchessich fortwährend über Menschenrechtsverletzungen anderswo echauffiert. Aber nachgenauem Lesen des Art.1 GG wird genau das klar.Art.1 GG(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichenMenschenrechten alsGrundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und derGerechtigkeit in der Welt.

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Na toll : ...in der Welt.... und wer auf dieser Welt nicht diese Grundlagen hat oder sieanders nennt, erhält Bomben?Bürgerliche Tod CDMHinzu kommt, dass für die Preußen, Bayern, Sachsen usw. der Bürgerliche Tod CDMausgeschlossen ist.Jedoch NICHT für das Bundespersonal! Erkennen kann man seinen Personenstand ander Art und Weise der Groß- bzw. Kleinschreibung. Hier zeigt sich die Capitis DeminutioMaxima, die tatsächliche Rechts- bzw Geschäftsfähigkeit des Menschen. Zu diesemThema `CDM Capitis Deminutio Maxima`, zu deutsch `maximal eingeschränkteBürgerrechte`, kann man ganze Bände füllen. Auf den Punkt gebracht, das war der echteKulturkampf zwischen Bismarck und der Kirche, denn Sklaven unter CDM haben keineRechte. Das Kirchenrecht ist übrigens wieder in der BRD verankert, mit allem, wasBismarck einst erfolgreich abgeschafft hatte...siehe Artikel 140 GG.Hinter diesen Gesetzen verstecken sich dann Pädophile Pfarrer.Viele wissen gar nicht, was Kirchenrecht bedeutet. Nicht nur der Zwang, dass die BRDVerwaltungKirchensteuern eintreibt und abgibt, auch haben die Akteure der Kirche dieMöglichkeit, sich von weltlichen Gerichten fern zu halten. Haben Sie sich noch nie gefragt,warum bei den zahlreichen Fällen, wo Pfarrer sich an Messdienern usw. vergingen, nichteiner vor einem Gericht stand? Ganz einfach, hier tritt der Klostertod ein.Der Klostertod ist eine juristische Konstruktion des Mittelalters. Eine lebende Personwurde bei Eintritt in einen Nonnen- oder Mönchsorden für die weltliche Rechtsprechung fürtot erklärt und verlor die Rechtsfähigkeit. Ähnlich verhält es sich bei dem obenbeschriebenen Bürgerlichen Tod.Für Personen mit CDM, also mit maximal eingeschränkten Bürgerrechten, sindausschließlich Handelsgerichte zuständig, da diese für Sachen, d.h. für unbeseelte Dinge,welche man komplett gross schreibt, wie z.B. PETER MÜLLER = CMD. IndesPeter aus dem Hause Müller = so unterzeichnet ein freier Mensch!Auch das Wirken des unbewussten, konkludenten Handelns ist vielen Menschen nichtbewusst, denn damit unterwerfen sie sich ein weiteres Mal der freiwilligen Gerichtsbarkeitder BRD-Gerichte. Auch dieses Thema kann Bücher füllen und soll hier nicht weiterverwirren, darum zu meinem Beispiel:Verbot des Bürgerlichen Todes - Preußische Verfassung vom 5. Dezember1848Art. 9. "Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nichtstatt."Verfassungsurkunde für den preußischen StaatPreußische Verfassung vom 31. Januar 1850Art. 10. "Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nichtstatt."Verfassungsurkunde für den Preußischen StaatBürgerliches Gesetzbuch (BGB), Hier Fußnote 2 zu § 1, BGB 1927:nun aber ........

Beschwerde Rügegegen Ihr Schreiben vom xxxxxxxxxxxxxx mit Titel" .............."mein AZ: xxxxxxxxxxxx (TIP Tag, Monat, Jahr, Fall z.B. Owig)Rechtsverbindliche ForderungszurückweisungBeschwerde + LegitimationsnachweisIch merke an, das Ihr Schreiben mitaufgeführten Namen „i. A. Herr/Frau................... „ (ohne Vornamen nicht rechtsfähig) nicht

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rechtsfähig sein kann. Wegen mangelnder Rechtsgrundlage desselben + aus meiner SichtVortäuschung falscher Tatsachen (Neue Bundesländer gibt es völker- und staatsrechtlichnicht!) besteht der Verdacht des Betrugs und der Täuschung im Rechtsverkehr. Es gibtkein rechtsstaatliches Gesetz ohne Geltungsbereich!!!der § 15 GVG (alle Gerichte sindStaatsgerichte) ist weggefallen!!Was für ein"Gericht" sind Sie?Da auch die Einführungsgesetze des StGB, die ZPO und die StPO tatsächlich mitdem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben wurden, durch Streichung des §1 EGStPO im(Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich desBundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG)k.a.Abk.; G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13G. v.11.08.2009 BGBl. I S. 2713;Geltung ab 25.04.2006Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur StrafprozessordnungArtikel 67 des 1. BMJBBG ändert m.W.v. 25. April 2006 EGStPO § 1, § 5.Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, in der imBundesgesetzblatt TeilIII, Gliederungsnummer 312-1,veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.)(§1 EGStpo) aufgehoben!Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit demGerichtsverfassungsgesetz in Kraft.Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetzewegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind.Urteil 3.288(319f):6.309(338,363)!!! Schon der Zweifel über den Geltungsbereich macht das Gesetz NICHTIG!!!sowie Urteil (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in derLage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteresfeststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, istunbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheitungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).Da nun nicht nur Zweifel, sondern Gewissheit über den NICHT - existentenGeltungsbe-reich herrscht, möchte ich sie darauf aufmerksam machen,dass Sie an die Freiheitliche Demokratische Grundordnung GG und somit an dieEntscheidungen des BverwGE, bzw. Bundesverfassungsgericht, gebunden sind:§ 31 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht(Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG §31 & GG).Da ist nun der fragwürdige Geltungsbereich "im REICH", sowie die Eingangsformeldes Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung .....(EGStPO)2009k.a.Abk.; G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v.29.07.2009 BGBl. I S. 2274; Geltung ab 01.01.1964:

Eingangsformel: Wir verordnen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt, „ nicht mit dem GG in Vereinbarung zu bringen IST“. Das stellt die Anwendungvon NAZI-Gesetzen dar, da es zu Zeiten vorkonstitutionellen Rechtes wederAnwaltszwang noch dergleichen gab und diese erst durch die NS-Regierungetabliert wurde. Dieser Umstand ist noch heute präsent, darummuss ich zu dem Schluss gelangen, dass es sich um Gesetze der NAZIS handelt.Auch weil ein aus dem GG resultierender Geltungsbereich nicht mehr aufzufinden

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ist, da der Art. 23 GG, welcher bis 1990 einen Geltungsbereich definierte, so nichtmehr existiert, da mit dem Art.4 des Vertrages zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung derEinheit Deutschlands der GELTUNGSBEREICH Art.23. GG (völkerrechtlich korrekt)gestrichen wurde.Einigungsvertrag Art.4 Abs.2:Artikel 23 GG wurde ersatzlos aufgehoben.Ein angeblicher Geltungsbereich, der nun in der Präambel zu finden ist, kannkein gesetzgebender Artikel des GG`es sein.Der Art 116 GG, wie auch der Art. 127 GG wiederum lassen einen berechtigtenZweifel über den Geltungsbereich des GG aufkommen.Art 116 GG(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitigergesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder alsFlüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatteoder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

4. Art 127 GG aktuell 2013Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder(Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes), soweit es nachArtikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nachVerkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin,Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern, dieses in Kraft setzen.

Wo genau gilt es denn nun ????

Entweder die BereinigungsgesetzeErstes/Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht imZuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1/2. BMJBBG) sind zuRECHT voll geltend oder sie wenden Gesetze aus dem 3. Reich an, was Illegal istund in Den Haag sowie bei den Alliierten zur Anzeige gebracht wird.5. Auf Nachfrage beim Bundesministerium der Justiz wurde uns bestätigt, dass alleBereinigungsgesetze voll gültig sind!Nach Art. 13 EMRK haben sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen(EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR bewiesen, dass dieBRD kein wirksamer Rechtsstaat ist. Wie sich auch aus dem Art.133 GG ergibt,tritt der Bund lediglich in die Rechte des Vereinigten Wirtschaftsgebietes =Bizone ein, aus diesem Grunde gibt es auch keinerlei Staatshaftung. Somit haftenSie Herr/Frau.......................... voll privat nachLandes-Beamten-Gesetz(LBG).Ihr „Staatsamtliches" Schreiben ist „im Auftrag Herr/Frau ........................unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB und BGHform- und rechts-unwirksam! BGB §126.Dazu der Auszug: Behördenperson B für Behördenperson A mit dem Zusatz „i. A."ist z. B. formunwirksam.BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR 192/02BGH, Urteil vom 5. November 1987 - V ZR 139/87xxxxxxIhr Schreiben vom ............. richtet sichgegen meine Rechte, da dieses Schreiben nicht rechtskräftig sein

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kann,*da die Zustellung nicht amtlich erfolgte und zusätzlich die notwendigerechtskräftige Unterschrift einer tatsächlichen Amtsperson (Urkund-Beamte/er)fehlte, ein Kürzel ist keine Unterschrift und damit wegen Verstoß & Mangel nachBGB §§ 125/126 nichtig.Diese Tatsache hat BRD-Finanzminister Schäuble bei seiner Rede vor Bankern ausaller Welt, auf dem European Banking Kongress (ECB, 18-20.11.2011) in Frankfurt,verlautbaren lassen:Zitat Finanzminister Schäuble:„Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zukeinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."Halten sie sich an geltendes deutsches Recht?Auch der Geltungsbereich der StPO ist nicht hinreichend bestimmt:BVerwGE 17, 192 =DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165.Mit dem Ersten & Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht imZuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) k.a.Abk.; G.v.23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v.05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007 wurden nunmehr alle Gesetzedes BRD Bundes Rechts NICHTIG!Hinzu kommt, das mit Art 4. des 2. BMJBBG das Besatzungsrecht eindeutigAnwendung findet.§ 1 Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht (doppelte Verneinung )(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht),insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zurRegelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung derBekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405)(Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oderLandesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres InkrafttretensRegelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73 , 74 und 75 des Grundgesetzeszuzuordnen waren.(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 überAusgleichs- undSchiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt desKontrollrats S.174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950(Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).3. Ich stelle fest, das Sie als Amts- „Gericht"..............sowie als „Richter“.............. Dienstgebäude .............Berlin, keine Zulassung nachderReichsverfassung und den fortgeltenden SHAEF-Gesetzen besitzen.4. Ich stelle fest, dass ich arglistig getäuscht wurde, da Sie trotz besseren Wissensverheimlicht haben, dass die StpO/ZpO ungültig sind.5. Bitte weisen Sie nach, dass Sie als( Amts- „Gericht"..................... sowie Richter.........im Dienstgebäude ............)legitim nach SHAEF- Gesetzals „Amt"(Behörde) handeln, (Nachweis Alliierten Kontroll Nr.).6. Bitte weisen Sie, Frau/Herr ......... handelnd als „Amtsperson " (PrivateAngestellte nach BBG §63 LBG §184), durch Kopie eines Amtsausweises(keinDienstausweis), nach, das Sie legitim nach geltendem deutschen Recht sowie nachSHAEF-Gesetzen handeln.7. Bitte weisen Sie nach, für welches Land........ Sie tätig sein wollen, da es eineGründungsurkunde des Landes.................... sowie auch für die BRD nicht gibt,

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Alle sog. Bundesländer wurden durch Alliierte Befehle geschaffen und bildennach Jellinek´s allgemeiner Staatslehre kein Staatsvolk mit Identität. Ergo,können Sie nicht für dieses Land tätig sein(eine Amtshaftung gibt es nicht). Ichweise Sie nochmals auf die private und persönliche Haftung hin(§§ 179, 823 BGB§63 BBG §185 LBG).8.Sollten die angeforderten Nachweise ,nicht binnen 12 Werktagen vorliegen,betrachten wir Ihr Anliegen als gegenstandslos, des weiteren wird Strafanzeigegestellt und um die Übermittlung der vollständigen Daten (Namen, Vornamen,ladungs- und haftfähige Anschrift nach §§ 227,228,229 BGB ersucht, da einStrafantrag beim Internationalen Gerichtshof & am Internationalen Strafgerichtshofin DenHaag sowie beim US Department of Justice, Washington D.C eingeleitetwird.DIESES SCHREIBEN IST NICHT ALS EINSPRUCH ZU WERTEN!Mit freundlichem Gruß---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sicher ist mir bewusst, dass es sich bei EG/ZPO usw. um Vorkonstitutionelles Rechthandelt, aber ein Staat hätte das schon ändern können, eine Verwaltung kann danur pfuschen...Fazit: Hier stimmt so Einiges nicht. Die Bundesländer, welche einst im Art. 23GG standen, welche laut GG ja ihre Vertreter in den Bundestag schicken, um denGesetzgeber darzustellen, wurden allesamt durch Verordnungen der Alliiertenrealisiert und schaffen nach Jellinek der allgemeinen Staatslehre weder Staatsvolknoch Staatsgebiet für die BRD.Hinzu kommt, dass diese Bundesländer seit 1990 nunmehr in der Präambel zufinden sind, welche lediglich ein Vorwort ohne rechtlichen Charakter darstellt. Nunfragt man sich, für wen genau sind die Damen und Herren der „Ämter" und Politikerder BRD und oder „Länder" im Amt?Ganz einfach, sie sind nicht im Amt!! Sie sind allesamt im Dienst, mitDienstausweis, Dienstherrn und Weisungsgebundenheit. Mmh, alles sehrunamtlich. Wenn man bedenkt, dass ein richtiger Beamter im Staatsdiensteigenverantwortlich handeln darf, so ist dies in der BRD nicht möglich. Frau Merkelist schließlich nicht Kanzler, sie ist Geschäftsführende und verteiltGeschäftsbereiche im Bund - Art.65 GG, welcher nach Art. 133 lediglich in dieRechte des Vereinten Wirtschaftsgebietes (Bizone) tritt, die Verwaltung dersogenannten Sieger auf deutschem Boden bis heute. Siehe Art. 180 der aktuellenBayrischen Landesverfassung:Art 180Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates(der Staat Bayern) ist die BayerischeStaatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist(gegenteiliger Wille Art 116), mit Zustimmung des

Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen,

der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten derStaaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonenabzutreten.

6. Viel Spaß beim Forschen .....und bitte: Glauben Sie nicht einfach meinen Worten,forschen und hinterfragen Sie selber; glauben können die in der Kirche. Wir wollenund sollten wissen, nicht glauben!

benjamin Sohn des jürgen vom Clan der karney´salias TIKS

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AnhangGG Ausgabe 00,Erstausgabe mit der Einleitung von Dr. Toni Pippon und der„Billigung des Grundgesetzes durch die Westmächte“, u.a. der Hervorhebung der „Stellung Berlins“und dem „Inkrafttretens des Besatzungsstatuts“......Artikel 23„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Groß Berlin, Hamburg,Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitrittin Kraft zu setzen.“