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Das verbraucherpolitische Profil der Länder im Vergleich:
Abschlussbericht
zum vierten Verbraucherschutzindex der Bundesländer
Erstellt von
BRIDGES Politik- und Organisationsberatung GmbH
www.bridges.de
im Auftrag des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. – vzbv
www.vzbv.de
BRIDGES ist für den Inhalt der vorliegenden Untersuchung verantwortlich.
Alle Rechte liegen beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Berlin, 29. Juni 2010
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Methodischer Ansatz
1.1 Grundüberlegungen 7
1.2 Aktualisierung des Index’ 2010 7
1.3 Aufbau des Verbraucherschutzindex’ 2010 11
1.4 Vergleichbarkeit der Indices 2006, 2008 und 2010 11
1.6 Bezugsjahr der Daten 12
1.6 Erhebungsmethode 13
2. Gesamtergebnis 14
2.1 Ranking der Länder 14
2.2 Der Vergleich in Punkten und Prozenten 17
3. Unterindices 20
3.1 Unterindex Exekutive 20
3.2 Unterindex Legislative 27
3.3 Unterindex Kontrollbehörden 31
3.3.1 Eichwesen 35
3.3.2 Lebensmittelüberwachung 37
3.3.3 Marktüberwachung 39
3.4 Unterindex Verbraucherzentralen 41
3.5 Querindices 51
3.5.1 Querindex Transparenz 52
3.5.2 Querindex Innovation 54
4. Stärken-/Schwächen-Profile der Länder 57
Anhänge
Anhang 1: Berechnungsmethode 88
Anhang 2: Indikatorenset 2010 und zentrale Veränderungen 89
Anhang 3 : Statistische Daten des Mess- und Eichwesens 99
Statistische Daten der Lebensmittelüberwachung 100
Statistische Daten der Marktüberwachung 101
Anhang 4: Einzelergebnisse zu den untersuchten Indikatoren 102
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Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
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Einleitung
„Ich glaube, dass die Verbraucherpolitik in das Zentrum politischer Verantwortung gelangt ist –
und das zu Recht. Sie ist alles andere als eine politische Randerscheinung, sondern ein Teil
unserer Gesellschaftspolitik und damit von erheblicher Bedeutung.“ So lauteten die Worte von
Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des zweiten Deutschen Verbrauchertages im Mai
2009.
Nicht nur im Zuge der Finanzkrise und in seiner Rolle als geprellter Anleger stand der Verbrau-
cher im Mittelpunkt des Jahres 2009. Sowohl Bund als auch die Bundesländer waren gefordert,
Verbrauchern die notwendige Unterstützung zu geben, zugleich den Anbietern auf die Finger zu
schauen und verbraucherfreundlichere Rahmenbedingungen in den betroffenen Märkten zu initi-
ieren.
Wie war es im Krisenjahr 2009 um den Verbraucherschutz in den Bundesländern bestellt? Auf-
schluss gibt der vorliegende Verbraucherschutzindex der Bundesländer, der nach 2004, 2006
und 2008 zum nunmehr vierten Mal veröffentlicht wird. Erstellt wurde er von der BRIDGES Poli-
tik- und Organisationsberatung GmbH im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
(vzbv).
Erstmals im Jahr 2004 veröffentlicht, sollte der Verbraucherschutzindex zu einer Sensibilisierung
des Themenfeldes und zu einer Institutionalisierung von Verbraucherschutz als eigenständigem
Politikfeld beitragen. Rückblickend muss man sagen, dass dies gelungen ist. Ein zentrales Krite-
rium des Verbraucherschutzindex’ hatte in diesem Sinne in einer namentlichen Kennzeichnung
von Ressorts (Exekutive) und Gremien (Legislative) bestanden, die als explizite Anerkennung
(„expressis verbis“) von Verbraucherschutz als entstehendem und bedeutendem Politikfeld ge-
wertet wurde.
Während eine namentliche Kennzeichnung bei der Erhebung des Index’ 2004 noch als ein „Er-
folg“ gewertet werden konnte, stellt diese mittlerweile den Normalfall dar. So kommt die zuneh-
mende Institutionalisierung von Verbraucherschutz in der mittlerweile annähernd flächende-
ckenden Kennzeichnung durch entsprechende Ressorts auf Landes- und Bundesebene zum
Ausdruck, und wird auch durch den aktuellen Index weiter bestätigt.
Mit dem vorliegenden Verbraucherschutzindex ist eine stärkere Fokussierung erfolgt. So wurden
im Vorfeld der Erhebung Vertreter der für Verbraucherpolitik zuständigen Ministerien sowie der
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Verbraucherzentralen eingeladen und um Hinweise zur Aktualisierung des Index gebeten, um
diese direkt in den Prozess einfließen zu lassen. Allen Teilnehmenden gilt an dieser Stelle der
ausdrückliche Dank für ihre Anregungen, die zu einer Weiterentwicklung des Index beigetragen
haben.
In der Folge wurde das Indikatorenset überarbeitet, die Qualität der Indikatoren geschärft und
der Index insgesamt an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Während die überwiegende
Mehrzahl der Indikatoren – um eine vergleichende Bewertung zu ermöglichen – auf die Quanti-
tät der bereitgestellten Mittel beziehungsweise das Vorhandensein entsprechender Einrichtun-
gen, Regelungen oder Gesetze fokussiert, werden im Index 2010 stärker auch qualitative Ge-
sichtspunkte berücksichtigt, sofern methodisch möglich. Beide Gesichtspunkte – Aktualisierung
sowie eine verstärkt qualitative Ausrichtung – spiegeln sich in der Überarbeitung des Indikato-
rensets wider.
Doch bei aller Aussagekraft des Verbraucherschutzindex und der Relevanz der Indikatoren, ist
der Index nur ein Anhaltspunkt zur Bewertung des Verbraucherschutzes in den Bundesländern.
Neben dem stets aufsteigenden Trend der Index-Ergebnisse der zurückliegenden Jahre bestäti-
gen zahlreiche darüber hinaus gehende Initiativen und Entwicklungen in den Bundesländern die
wachsende Bedeutung des Politikfeldes Verbraucherschutz. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
lassen sie sich durch folgende Merkmale umschreiben:
§ Vernetzung und Austausch: In dem Maße, in dem sich Verbraucherschutz als Politikfeld
durchsetzt, wächst das Erfordernis nach systematischer Vernetzung und Austausch zwi-
schen den zuständigen Ressorts, Abteilungen und Entscheidungsträgern auf föderaler
Ebene. Diese Entwicklung findet unter anderem ihren Ausdruck in der Verbraucherschutz-
ministerkonferenz (VSMK), die – Ende 2006 ins Leben gerufen – regelmäßig Akzente auch
über die Landesgrenzen hinaus setzt: So waren in den zurückliegenden Jahren die Be-
schlüsse der VSMK etwa zur Telefonwerbung, zu Fahrgastrechten, zur Lebensmittelkenn-
zeichnung oder zur Verbraucherbildung maßgebend auch für die politische Diskussion auf
Bundesebene. Zudem sorgt die VSMK mit Fachkonferenzen und Verbändegesprächen –
diese wiederholt auch mit Beteiligung des vzbv und der Verbraucherzentralen – für Trans-
parenz und Vernetzung im Verbraucherschutz. Gleiches trifft auch für die Länderarbeitsge-
meinschaft Verbraucherschutz (LAV) zu, die die Ministerkonferenzen vorbereitet und diese
berät, zudem den Vollzug der Rechtsvorschriften im Verbraucherschutz koordiniert. In der
Summe tragen VSMK und LAV dazu bei, dass Verbraucherschutz als landesübergreifende
Aufgabe angepackt wird.
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§ Interessenvermittlung: Das Feld der Verbraucherpolitik ist durch zum Teil massive Inte-
ressenkonflikte gekennzeichnet. Ein Ansatz in der aktuellen Verbraucherpolitik besteht in
diesem Sinne in einer Moderation der verschiedenen Interessen und Interessengruppen.
Beispielhaft sei auf den Verbraucherdialog in Rheinland-Pfalz oder die Verbändegespräche
in Berlin hingewiesen, bei dem Anbieter und Verbraucher respektive deren Verbände Lö-
sungen für aktuelle verbraucherpolitische Fragen erarbeiten.
§ Öffentliche Steuerungswirkung: Neben der Information und Beratung der Verbraucher
kommt es zunehmend darauf an, eine öffentliche Steuerungswirkung über die Veröffentli-
chung von Erkenntnissen behördlicher Überwachungsmaßnahmen zu erzielen. Während
bisher in Deutschland die Ergebnisse amtlicher Kontrollen nicht automatisch veröffentlicht
werden müssen, geht der Berliner Bezirk Pankow mit dem sogenannten „Smiley-Projekt“
einen Schritt weiter: So wird der Smiley an Betriebe und gastronomische Einrichtungen
vergeben, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität
und Hygiene nachgewiesen haben. Diese im wahrsten Sinne des Wortes saubere Arbeit
wird damit für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar.
§ Verbraucherorientierung: Eine weitere Entwicklung lässt sich anhand des Bayerischen
und des Berliner Verbrauchermonitors aufzeigen. Im Herbst 2007 erstmals durchgeführt,
sollten mit Hilfe des Verbrauchermonitors die vordringlichen Bedürfnisse und Wünsche der
befragten Verbraucher für einen verstärkten Verbraucherschutz ermittelt werden, um darauf
aufbauend den konkreten verbraucherpolitischen „Arbeitsauftrag“ abzuleiten.
§ Evidenzbasierte Verbraucherpolitik: Vor dem Hintergrund, dass Verbraucherpolitik eine
nahezu alle Lebensbereiche umfassende Querschnittsaufgabe darstellt, werden eine ver-
lässliche und systematische Datenerhebung, die Berücksichtigung von Expertenwissen und
verbraucherpolitischer Forschungsergebnisse zunehmend relevant. Zum Ausdruck kommt
dies beispielsweise in den Verbraucherkommissionen von Baden-Württemberg und Bayern,
die – verstanden als „think-tanks“ – Entwicklungen bewerten und Ansätze für eine aktive
staatliche Verbraucherpolitik geben sollen. In eine ähnliche Richtung „evidenzbasierter Poli-
tik“ weist die Entwicklung verbraucherpolitischer Strategien, die – wie in Baden-
Württemberg – durch systematisch ermittelte Daten und Fakten untermauert werden.
Ein weiteres Signal für die wachsende Bedeutung des Verbraucherschutzes in den Ländern ist
die Umbenennung des Agrarausschusses im Bundesrat. Mit Beschluss vom 27.11.2009 wurde
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der Agrarausschuss des Bundesrates in Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz um-
benannt. Somit ist der Verbraucherschutz erstmalig in den ständigen Ausschüssen des Bundes-
rates namentlich verankert. „Da der Verbraucherschutz in den letzten Jahren auch in der Ge-
setzgebungsarbeit einen großen Bedeutungszuwachs erfahren hat, soll die Umbenennung die-
ser Entwicklung Rechnung tragen“, heißt es in der entsprechenden Meldung des Bundesrates.
Ob und wie der Bedeutungszuwachs des Verbraucherschutzes im zurückliegenden Jahr in den
Bundesländern zum Ausdruck gekommen ist – dazu liefert der vorliegende Verbraucherschutz-
index 2010 wichtige Anhaltspunkte und Ergebnisse.
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1. Methodischer Ansatz
1.1 Grundüberlegungen
Dem Verbraucherschutzindex liegt das Prinzip einer vergleichenden Bewertung zum
Stand der Verbraucherarbeit aller sechzehn Bundesländer zugrunde, die sich in einem
„Ranking“ und der Vergabe von „Schulnoten“ ausdrückt. Dabei werden die mit der Ver-
braucherpolitik und dem Verbraucherschutz der Länder befassten Akteure und Institutio-
nen anhand eines Indikatorensets, das zwischen der Exekutive
(A-Säule), Legislative (B-Säule), Kontrollbehörden (Eichwesen, Lebensmittel- und Pro-
duktsicherheit, C-Säule) und Verbraucherzentralen (D-Säule) differenziert, befragt bezie-
hungsweise untersucht. Der Verbraucherschutzindex ist insofern „systemisch“ angelegt,
als er die Arbeitsteilung zwischen den Handlungsfeldern abbildet.
Neben diesen den Verbraucherschutzindex umfassenden vier Säulen beziehungsweise
Unterindices werden zwei Querindices erhoben: Aus den Indikatoren der vier Säulen –
„quer“ zusammengesetzt – werden Aussagen zum Grad der Transparenz auf der einen
und zur Innovationskraft des Landes auf der anderen Seite generiert. Die Ergebnisse der
Querindices fungieren allerdings maßgeblich als zusätzlicher Hinweisgeber, indem sie
nicht in das Gesamtergebnis einfließen.
Das Gesamtergebnis und damit die Platzierung beziehungsweise das „Ranking“ der
Länder ergibt sich aus der Summe der in den Säulen A, B, und C erzielten Punktzahl der
Indikatoren. Erstmals werden die Ergebnisse der D-Säule getrennt dargestellt und nicht
in das Ranking einbezogen (siehe 1.2). Der Punktzahl liegen wiederum drei Gewich-
tungsklassen zugrunde, die sich auf den Grad der Validität (Aussagekraft) sowie ihrer
Reliabilität (Verlässlichkeit der Daten) beziehen. Die Einzelheiten zur Berechnungsme-
thodik sind dem Anhang 1 zu entnehmen.
1.2 Aktualisierung des Index 2010
Wie bereits bei den vorangegangenen Erhebungen, liegt auch dem aktuellen Index eine
Überarbeitung und Aktualisierung der Indikatoren zugrunde, die erstmalig im Rahmen
des einleitend erwähnten, verstärkt beteiligungsorientierten Verfahrens erfolgt ist.
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Demnach sind die vorgenannten Prinzipien – um eine annähernde Vergleichbarkeit si-
cherzustellen - beibehalten worden, während Veränderungen sowohl mit Blick auf ein-
zelne Indikatoren als auch bezüglich des Gesamtaufbaus vorgenommen wurden.
Neben der leicht quantitativen Veränderung und Verschiebung im Indikatorenset gegen-
über 2008 ergibt sich für den aktuellen Index die Besonderheit, dass die D-Säule nicht in
das Ranking einbezogen wird. Die Ergebnisse der D-Säule werden erstmalig getrennt
dargestellt und mit einer maßgeblichen Ausrichtung der Indikatoren an dem durch den
vzbv und die Verbraucherzentralen entwickelten Konzept „400+ - Verbraucherzentrale
der Zukunft“ einem internen, auf die Zukunft gerichteten Benchmark unterzogen. Ein
Stärken-Schwächen-Profil ermöglicht weiterhin eine vergleichende Darstellung der Struk-
turen und Arbeit der Verbraucherzentralen. Die Einzelheiten zu dem benannten Konzept
sowie der Bewertung der Indikatoren sind den Ausführungen zur
D-Säule zu entnehmen.
Es wird mit dem aktuellen Index somit stärker als bisher zwischen der Verbraucherpolitik
der Länder auf der einen und der Tätigkeit der Verbraucherzentralen auf der anderen
Seite differenziert. Daneben hält die Entscheidung, das Ranking auf die Säulen A, B und
C zu fokussieren, Implikationen für die Gewichtung der Säulen untereinander bereit: In-
dem die D-Säule dem Ranking entzogen wird, wird insbesondere die A-Säule aufgewer-
tet, deren Anteil sich von 33,6 Prozent auf 46,2 Prozent (+ 12,6 Prozent) erhöht.
Auch den Kontrollbehörden kommt eine deutlich „gewichtigere“ Rolle zu, indem sich ihr
Anteil von 28,0 Prozent auf 33,3 Prozent (+ 5,3 Prozent) erhöht. Der Unterindex Legisla-
tive wird von 17,8 Prozent auf 20,4 Prozent (+ 2,6 Prozent) aufgewertet. Die diesbezügli-
chen Einzelheiten sind dem Kapitel 3. (Unterindices) zu entnehmen.
Die folgende Grafik veranschaulicht die „Gewichte“ der drei Säulen A, B und C in der
Gesamtbewertung des Index’ 2010:
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Aufteilung des Anteils der Säulen am Gesamtergebnis 2010
20,4%
33,3%
46,2% ExekutiveLegislativeKontrollbehšrden
Im Folgenden wird auf einige wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Säulen
hingewiesen: Auf Indikatoren, die neu gebildet und solche, bei denen Veränderungen
hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung vorgenommen wurden. Für eine vollständige
Übersicht sei auf den Anhang 2 verwiesen.
§ A-Säule (Exekutive): In der A-Säule sind einige Indikatoren entfallen, die in den Jah-
ren zuvor erhoben wurden. Hierzu gehören etwa die Indikatoren, die nach einem
Landesbeirat sowie nach einem Landesamt für Verbraucherschutz fragen. Den jewei-
ligen Indikatoren wird aus Sicht der relevanten Akteure keine beziehungsweise keine
hinreichend qualitativ definierbare Bedeutung für die Verbraucherpolitik im Lande
beigemessen. Neu hinzugekommen sind hingegen Indikatoren, die nach Aktivitäten
und Maßnahmen des Landes im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines ge-
sundheitsförderlichen Ernährungsprogramms (A 15/A 16), mit der Einführung eines
Faches Verbraucherbildung (A 12/A 13) sowie mit der praktischen Umsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (A 08/A 09) verbunden sind.
Wie einleitend erwähnt, bleibt die namentliche Aus- und Zuweisung von Verbraucher-
schutz eines der zentralen Bewertungskriterien, auch wenn dieses den aktuellen
Entwicklungen angepasst wurde. Hierzu gehört, dass mit dem neu gefassten Indika-
tor A 01 die namentliche Zuordnung gegenüber der ausgewiesenen Federführung in
den Hintergrund tritt beziehungsweise mit dieser verbunden wird. Der Querschnitts-
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aufgabe Verbraucherschutz wird verstärkt Rechnung getragen, indem nun nicht mehr
nur die Konzentration auf ein federführendes Ministerium belohnt wird, sondern die
Anzahl weiterer, namentlich ausgewiesener Abteilungen oder Referate (A 02).
Die Frage nach den finanziellen Zuweisungen des Landes an die Verbraucherzentra-
len wird deutlich weiter ausdifferenziert, indem diese sowohl auf die Einwohnerzahl
als auch auf die Fläche des Landes bezogen (A 17a/A 17b) werden. Darüber hinaus
gehend wird die Höhe der institutionellen Förderung (A 18) sowie der Anteil der fi-
nanziellen Zuwendungen (institutionell und Projektförderung) des Landes an den Ge-
samteinnahmen der Verbraucherzentralen erhoben (A 20).
§ B-Säule (Legislative): Die Veränderungen in der B-Säule beziehen sich unter ande-
rem auf eine Anpassung der Indikatoren analog zur A-Säule (B 01 und B 04) sowie
auf eine weitere Ausdifferenzierung ausgewählter Indikatoren. So werden nun die
verbraucherpolitischen Leitlinien (B 03) sowie die parlamentarischen Initiativen (B
07/B 08) aller Fraktionen erhoben und die damit verbundene Themenvielfalt (B 09)
bewertet.
§ C-Säule (Kontrollbehörden): Die Überarbeitung der Indikatoren in der C-Säule ist
maßgeblich unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an veränderte beziehungswei-
se aktuelle rechtliche Vorgaben erfolgt. Beispielhaft ist auf die Erhebung der Le-
bensmittelproben unter der Maßgabe der Risikoorientierung (C 09, C 11 und C 12)
hinzuweisen, bei denen ein SOLL-/IST-Vergleich vorgenommen wird. Hinsichtlich der
Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung wird mit dem aktuellen Index erhoben, ob
diese „detailliert“ und in Form eines Jahresberichtes oder im Internet zur Verfügung
stehen. Der Indikator (C 07) stellt damit eine qualitative Ergänzung zu den oben be-
nannten Indikatoren A 08 und A 09 dar, die auf die Möglichkeiten einer pro-aktiven In-
formationspolitik des Landes abheben.
§ D-Säule (Verbraucherzentralen): Für die D-Säule (Verbraucherzentralen) gilt ein Pa-
radigmenwechsel: So fließen die diesbezüglichen Ergebnisse nicht mehr in die Ge-
samtbewertung ein, und darüber hinaus ist das Indikatorenset vollständig überarbeitet
worden. Die weiteren Ausführungen hierzu sind Punkt 3.4 Unterindex Verbraucher-
zentralen zu entnehmen.
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1.3 Aufbau des Verbraucherschutzindex’ 2010
Im Ergebnis setzt sich der Verbraucherschutzindex 2010 aus 65 Indikatoren zusammen,
gegenüber 58 Indikatoren 2008 und 57 Indikatoren 2006. Bezogen auf die Säulen bezie-
hungsweise Unterindices, verteilen sich diese wie folgt:
§ A-Säule/Exekutive: 21 Indikatoren (2008: 20)
§ B-Säule/Legislative: 10 Indikatoren (2008: 10)
§ C-Säule/Kontrollbehörden (Eichwesen, Lebensmittel- und Produktsicherheit):
16 Indikatoren (2008: 15)
§ D-Säule/Verbraucherzentralen der Länder: 18 Indikatoren (2008: 13).
Das Gesamtgefüge der „Säulen“ lässt sich demnach wie folgt veranschaulichen:
INNO V A TIONTRANS
P A
RENZ
Exekutive21
Indikatoren
Verbraucherschutzindex
Legislative10
Indikatoren
Kontroll-behörden
16 Indikatoren
Verbraucher-zentralen
18 Indikatoren
1.4 Vergleichbarkeit der Indices 2006, 2008 und 2010
Während im Vergleich der Erhebungen 2006 und 2008 nur geringfügige Veränderungen
vorgenommen wurden, stellt sich das Bild im Vergleich der Indices 2008 und 2010 deut-
lich anders dar. Wie oben ausgeführt, wird die D-Säule im aktuellen Index nicht nur einer
gesonderten Betrachtung unterzogen und damit der Gesamtbewertung entzogen, son-
dern darüber hinaus sind zahlreiche Veränderungen im Indikatorenset vorgenommen
worden, wie durch die vorangegangenen Ausführungen verdeutlicht. Der Index hat damit
schon insofern „gewonnen“, als vor dem Hintergrund der erfolgten Veränderungen eine
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qualitative Schärfung, Konkretisierung und Aktualisierung der Erhebung erfolgt ist, durch
die der Anspruch an die Verbraucherpolitik der Länder – insbesondere der Exekutive –
gestiegen ist.
Für die Vergleichbarkeit des Index gegenüber den Indices 2006 und 2008 hat dies zur
Folge, dass diese nur eingeschränkt gegeben ist beziehungsweise nur eingeschränkt
kommentiert und interpretiert werden kann. Wie im Zusammenhang mit dem Aufbau des
Index ausgeführt, hat sich die „Tektonik“ im Gesamtgefüge der Säulen im Sinne eines
Paradigmenwechsels geändert. Die Herausnahme der D-Säule aus der Gesamtbewer-
tung bleibt dabei nicht ohne Folgen für eine vergleichende Betrachtung:
§ So hat sich die maximal erreichbare Punktzahl von 642 Punkten (2008) auf 558
Punkte reduziert.
§ Die drei Säulen A, B und C erfahren gleichzeitig eine deutliche Aufwertung, wobei
dies ungleich stärker für die A-Säule – die im aktuellen Index 46,2 Prozent der Be-
wertung ausmacht – gilt.
Ein Vergleich der absoluten Zahlen – also der Punkte sowie der Prozente – ist somit im
Sinne der benannten Gesichtspunkte zu interpretieren und zu kommentieren, während
ein Vergleich im Ranking, das den IST-Zustand der jeweiligen Länder abbildet, metho-
disch leichter vorzunehmen ist.
Ein Vergleich der Veränderungen innerhalb der Säulen – also der Unterindices – ist me-
thodisch zulässig: So hat sich die erreichbare Punktzahl in der A-Säule deutlich (von 216
auf 258 Punkte) erhöht, ist in der B-Säule gleich geblieben (114 Punkte) und in der
C-Säule leicht reduziert (186 gegenüber 180 Punkten).
Die Querindices sind schließlich angesichts der zahlreich vorgenommenen Veränderun-
gen nicht absolut, sondern nur mit Blick auf das Ranking vergleichbar.
1.5 Bezugsjahr der Daten
Nach den Veröffentlichungen in den Jahren 2004 (Bezugsjahr 2002/2003), 2006 (Be-
zugsjahr 2004/2005) und 2008 (Erhebungszeitraum 2006/2007) bezieht sich der aktuelle
Bericht auf das Jahr 2009, wodurch Aktualität und Aussagekraft deutlich erhöht wurden.
Daten, die sich auf 2008 beziehen, werden entsprechend ausgewiesen.
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Die Wahl eines Bezugsjahres ist entscheidend für die Aktualität, Aussagekraft und Ver-
gleichbarkeit der erhobenen Daten. Die Befragungen und Recherchen zur Erhebung des
Verbraucherschutzindex’ 2010 fanden zwischen Januar und Mai 2010 statt. Zur Erhö-
hung der Transparenz ist bei der Auflistung der Indikatoren im Anhang das jeweilige Be-
zugsjahr angegeben.
1.6 Erhebungsmethode
Anhand des Indikatorensets wurden drei Fragebögen entwickelt und an die folgenden
Einrichtungen (schriftlich/per Post) im Land verschickt:
§ an das für den Verbraucherschutz zuständige Ministerium: hier wurden Fragen zum
Ministerium, aber auch zu den Kontrollbehörden (Lebensmittel- und Marktüberwa-
chung) beantwortet;
§ an die Behörde, die in dem Land für das Eich- und Messwesen zuständig ist: hier
wurden alle Fragen zum Eich- und Messwesen beantwortet;
§ an die Verbraucherzentrale des Landes: hier wurden alle Fragen, die die Verbrau-
cherzentrale betreffen, beantwortet.
Die Angaben der Befragten wurden grundsätzlich, so weit möglich, einer Plausibilitäts-
prüfung unterzogen: Durch Internetrecherche, Durchsicht der Berichte sowie durch tele-
fonische und ähnliche Rückfragen. Ebenso wurde mit den Fragestellungen verfahren, die
nicht Bestandteil der Fragebögen waren.
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2. Gesamtergebnis
Bei der Bewertung des Gesamtergebnisses sind die methodischen Ausführungen (siehe
1.2 und 1.3) zu berücksichtigen, wonach die D-Säule einer gesonderten Betrachtung un-
terzogen wird und damit die Säulen A, B und C ein ungleich stärkeres Gewicht erhalten
Dies gilt ganz maßgeblich für die Exekutive, die im Gesamtgefüge der Säulen mit 46,2
Prozent zu fast der Hälfte der Gesamtbewertung beiträgt. Dies hat unter anderem zur
Folge, dass Länder, die bei der Exekutive gut abschneiden, auch beim Gesamtergebnis
vorne liegen.
In inhaltlicher Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass mit dem aktuellen Index eine qualitati-
ve Schärfung und Konkretisierung der Indikatoren – insbesondere auch in der Exekutive
– vorgenommen worden sind, die die Länder insgesamt vor neue Herausforderungen
gestellt haben. Dieser Umstand drückt sich in der Verschlechterung der durchschnittlich
erreichten Punktzahl und „Schulnoten“ aus.
Angesichts der methodischen und inhaltlichen Veränderungen, die in dem aktuellen In-
dex vorgenommen wurden, erweist sich ein Vergleich im Ranking der Länder als metho-
disch sehr viel leichter möglich, als ein Vergleich der absoluten Zahlen und Prozente. Mit
anderen Worten: Wenn diese miteinander verglichen werden, dann sind diese vor dem
Hintergrund der erfolgten Veränderungen einzuordnen und zu interpretieren. Das Ge-
samtergebnis stellt sich demnach wie folgt dar:
2.1 Ranking der Länder
Die Länder nehmen im Ergebnis die folgenden Positionen ein, wie nachfolgende Tabelle
verdeutlicht:
§ Die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Sachsen
belegen die ersten fünf Plätze in der Gesamtbewertung.
§ Mit Blick auf die ersten drei Plätze gilt, dass diese wie in der vorangegangenen Er-
hebung 2008 durch dieselben Länder in dichter Folge belegt werden, wobei die
Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg ihre Positionen gewechselt haben: Nord-
rhein-Westfalen belegt weiterhin den zweiten Platz, während Rheinland-Pfalz mit
einem knappen Vorsprung von vier Punkten vom dritten auf den ersten Platz vorge-
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rückt ist. Hamburg folgt mit zehn Punkten Abstand auf Nordrhein-Westfalen und fällt
damit vom ersten auf den dritten Platz zurück.
§ Auf Platz vier liegt Berlin, das im Vergleich zu 2008 vom sechsten Platz aufgestie-
gen ist. Unter anderem ist dies auf das gute Abschneiden in der Legislative zurück-
zuführen, wo Berlin den ersten Platz einnimmt.
§ Mit etwas Abstand folgen dahinter dicht zusammen die Länder Sachsen, Branden-
burg und Bayern. Während Bayern seinen Platz halten konnte, fällt Brandenburg
um zwei Plätze zurück.
§ Als „Aufsteiger 2010“ kann das Land Sachsen gelten, das sich vom 12. auf den
fünften Platz verbessert hat. Das gute Abschneiden Sachsens ist darauf zurückzu-
führen, dass das Land im Unterindex Kontrollbehörden seinen ersten Platz verteidi-
gen und zudem in der Exekutive und in der Legislative deutlich dazu gewinnen
konnte. Auch das Saarland rückt vom 11. auf den achten Platz vor, da es in der Le-
gislative und in den Kontrollbehörden besser als zuvor abschneiden konnte.
§ Niedersachsen und Baden-Württemberg rutschen im Vergleich zu 2008 jeweils ei-
nen Platz ab. Hessen hingegen hat deutlicher verloren und ist vom fünften auf den
elften Platz zurückgefallen. Punktgleich befindet sich mit Hessen Bremen auf dem
elften Platz.
§ Während Mecklenburg-Vorpommern – der „Aufsteiger 2008“ – vom zehnten auf den
14. Platz zurückgefallen ist, konnte Thüringen seinen 13. Platz halten.
§ Die letzten beiden Plätze nehmen in derselben Reihenfolge wie 2008 Sachsen-
Anhalt und Schleswig-Holstein ein.
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Gesamtergebnis Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006
Platz Bundesland Punkte Prozent Schulnote Bundesland Punkte Prozent Schulnote Bundesland Punkte Prozent Schulnote
1. Rheinland-Pfalz 378 67,7% 3 Hamburg 495 77,1% 3 Brandenburg 454 70,1% 3
2. Nordrhein-Westfalen 374 67,0% 3
Nordrhein-Westfalen 469 73,1% 3
Nordrhein-Westfalen 437 67,4% 3
3. Hamburg 364 65,2% 3 Rheinland-Pfalz 447 69,6% 3 Bayern 430 66,4% 3 4. Berlin 356 63,8% 4 Brandenburg 441 68,7% 3 Hamburg 425 65,6% 3 5. Sachsen 335 60,0% 4 Hessen 432 67,3% 3 Niedersachsen 387 59,7% 4
6. Brandenburg 332 59,5% 4 Berlin 430 67,0% 3 Baden-Württemberg 377 58,2% 4
7. Bayern 326 58,4% 4 Bayern 420 65,4% 3 Berlin 376 58,0% 4 8. Saarland 311 55,7% 4 Niedersachen 404 62,9% 4 Hessen 373 57,6% 4
9. Niedersachsen 308 55,2% 4 Baden-Württemberg 403 62,8% 4 Thüringen 351 54,2% 4
10. Baden-Württemberg 301 53,9% 4
Mecklenburg-Vorpommern 397 61,8% 4 Rheinland-Pfalz 339 52,3% 4
11. Hessen 300 53,8% 4 Saarland 372 57,9% 4 Schleswig-Holstein 334 51,5% 4
11. Bremen 300 53,8% 4 Sachsen 366 57,0% 4 Sachsen-Anhalt 329 50,8% 4
13. Thüringen 266 47,7% 5 Thüringen 349 54,4% 4 Saarland 310 47,8% 5
14. Mecklenburg-Vorpommern 265 47,5% 5 Bremen 335 52,2% 4 Sachsen 307 47,4% 5
15. Sachsen-Anhalt 254 45,5% 5 Sachsen-Anhalt 325 50,6% 4 Bremen 281 43,4% 5
16. Schleswig-Holstein 249 44,6% 5
Schleswig-Holstein 292 45,5% 5
Mecklenburg-Vorpommern 249 38,4% 5
Max. Punktzahl 558 100,0% 642 100,0% 648 100,0%
Durchschnitt 314 56,2% 4,1 399 62,1% 3,6 360 55,5% 4
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
17
Die Verteilung der erreichten Punkte auf die verschiedenen Säulen ist der folgenden Gra-
fik zu entnehmen, die für die Unterindices die jeweils maximal erreichbaren Punkte auf-
zeigt. Durch diese wird verdeutlicht, wie sich das Ergebnis der Länder im Einzelnen zu-
sammensetzt. Beispielhaft sei auf folgende Merkmale hingewiesen: So zeigt sich,
§ dass die Erstplatzierten jeweils sehr gute Werte im Unterindex Exekutive aufweisen,
§ wie die guten Werte Berlins und Nordrhein-Westfalens im Unterindex Legislative
zum vergleichbar guten Ergebnis der Länder beitragen sowie
§ wie die Werte von Sachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Hamburg im Unter-
index Kontrollbehörden das Ergebnis positiv beeinflussen.
Wer trägt wie zum Ergebnis des Verbraucherschutzindex' 2010 bei ?
21,5%
27,4%
30,1%
27,2%
28,3%
32,6%
25,6%
21,9%
23,3%
33,7%
33,3%
22,8%
24,9%
20,1%
20,6%
23,8%
46,2%
14,5%
13,4%
17,7%
12,9%
7,0%
12,9%
12,9%
9,7%
12,9%
17,2%
14,5%
14,5%
10,8%
5,4%
7,5%
5,4%
20,4%
17,9%
17,6%
15,9%
19,4%
18,5%
19,7%
15,2%
15,9%
19,0%
16,1%
19,9%
18,5%
24,4%
20,1%
16,5%
18,5%
33,3%
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0%
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Anteil max.
Prozent Exekutive / Gesamtindex Prozent Legislative / Gesamtindex Prozent Kontrollbehörden / Gesamtindex
2.2 Der Vergleich in Punkten und Prozenten
Zur Beurteilung der Entwicklung eines Landes ist es notwendig, neben der Platzierung im
Ranking die Entwicklung der Punkt- und Prozentzahlen zu beachten, die wiederum die
Grundlage der zugewiesenen „Schulnoten“1 bilden. Bei der Bewertung der aktuellen Er-
gebnisse sind allerdings die oben benannten qualitativen Veränderungen, die im Indika- 1 Die Übersetzung der Prozentzahlen in Schulnoten erfolgt anhand der üblichen, zum Beispiel von der DIHK genutz-ten Skala: 0% bis 29%=6; 30% bis 49%=5; 50% bis 64%=4; 65% bis 80%=3; 8% bis 91 %=2; über 92%=1.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
18
torenset vorgenommen wurden, sowie die Herausnahme der D-Säule – die zu einer Re-
duzierung der Maximalpunktzahl geführt hat – zu berücksichtigen. Eine Vergleichbarkeit
ist daher nur bedingt möglich und aussagekräftig.
Die Ergebnisse der Prozentzahlen im Vergleich sind sowohl der Tabelle zum Ranking
der Länder als auch der folgenden Grafik zu entnehmen.
Prozent der Gesamtpunktzahl
53,9% 58,4% 63,8% 59,5%53,8%
65,2%53,8%
47,5%55,2%
67,0% 67,7%55,7% 60,0%
45,5% 44,6% 47,7%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
Baden
-Würt
tembe
rg
Bayern
Berlin
Branden
burg
Bremen
Hamburg
Hesse
n
Meckle
nburg
-Vorp
ommern
Nieders
achs
en
Nordrhein
-Wes
tfalen
Rheinlan
d-Pfal
z
Saarla
nd
Sachse
n
Sachse
n-Anha
lt
Schles
wig-Hols
tein
Thürin
gen
§ Wie bei den Erhebungen zuvor, besteht grundsätzlich nach wie vor viel Luft nach
oben und Optimierungspotenzial, um die Maximalpunktzahl zu erreichen. Während
allerdings die Erhebung 2008 eine deutliche Verbesserung gegenüber der Erhebung
2006 aufweisen konnte, ist mit dem aktuellen Index eine Verschlechterung der Er-
gebnisse feststellbar: So wurden 2008 noch durchschnittlich 62,1 Prozent der maxi-
mal möglichen Punkte erreicht, während der Durchschnitt der aktuellen Erhebung
bei nur noch 56,2 Prozent und damit einem ähnlichen Ergebnis von 2006 liegt.
§ Die Verschlechterung der maximal erreichten Punktzahl geht mit einer leichten Ver-
schlechterung von durchschnittlich 3,6 auf 4,1 der vergebenen „Schulnoten“ einher:
2008 konnte an sieben Länder eine „drei“ vergeben werden, 2010 erhalten nur noch
drei Länder die Note „drei“. Während 2008 nur ein Land ein „mangelhaft“ erhalten
hat, entspricht die erreichte Punktzahl diesjährig bei vier Ländern einem „mangel-
haft“. Die Mehrheit der Länder (neun) erhält ein „ausreichend“.
§ Die Verschlechterung des Gesamtergebnisses macht sich insbesondere in der
„Spitze“ bemerkbar: Während 2008 mit dem Erstplatzierten Hamburg noch 77,1
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
19
Prozent der maximal möglichen Punkte erreicht wurden, liegt der diesjährige Erst-
platzierte bei nur 67,7 Prozent.
§ Verantwortlich für den Rückgang des Gesamtergebnisses ist das Abschneiden der
Exekutive, dessen Durchschnittswert von 64,8 Prozent auf 56,4 Prozent fällt und
damit die Entwicklung des Gesamtergebnisses spiegelt.
§ Wie ein Blick auf die Ergebnisse der Unterindices in nachfolgender Tabelle zeigt, ist
die Verschlechterung des Gesamtergebnisses des weiteren auf die Ergebnisse im
Unterindex Kontrollbehörden zurückzuführen: Während 2008 in der C-Säule noch
ein Durchschnittswert von 59,7 Prozent erreicht wurde, liegt der diesjährige Durch-
schnittswert bei nur 54,9 Prozent.
§ Demgegenüber konnte das Ergebnis im Unterindex Legislative leicht von 56,6 Pro-
zent (2008) auf 57,9 Prozent erhöht werden, weshalb ein „Gewinner“ der diesjähri-
gen Erhebung in den Landesparlamenten zu finden ist.
Durchschnittswerte der Unterindices 2010
Unterindex Exekutive
Unterindex Legislative
Unterindex Kontrollbehörden
2008 64,8 % 56,6 % 59,7 %
2010 56,4 % 57,9 % 54,9 %
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
20
3. Unterindices
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Unterindices Exekutive (A-Säule), Legislative
(B-Säule) Kontrollbehörden (C-Säule) sowie Verbraucherzentralen (D-Säule) vorgestellt.
3.1 Unterindex Exekutive
Der Unterindex Exekutive (A-Säule) bildet die verbraucherpolitischen Tätigkeiten der
Landesregierungen ab. Er setzt sich aus 21 Indikatoren zusammen, die Verantwortungs-
strukturen, finanzielle und personelle Mittel sowie gesetzliche Regelungen, Initiativen und
Projekte erfassen.
Mit insgesamt 258 von 558 erreichbaren Punkten beziehungsweise 46,2 Prozent stellt
der Unterindex Exekutive die größte Säule im Verbraucherschutzindex 2010 dar. Auch
die maximal erreichbare Punktzahl hat sich in der A-Säule um 42 Punkte gegenüber
2008 erhöht, während die Punktzahl des Gesamtindex’ insgesamt – aufgrund des Weg-
falls der D-Säule – über eine reduzierte Maximalpunktzahl (-84) verfügt.
Grundsätzlich ist dieses Gewicht in der großen Bedeutung der Exekutive für die Gestal-
tung und die Umsetzung der Verbraucherpolitik begründet. Gegenüber den vorangegan-
genen Erhebungen hat die A-Säule einen weiteren quantitativen und qualitativen Bedeu-
tungszuwachs erfahren, der auf die vorgenannten – unter 1.2 und 1.3 ausgeführten –
Faktoren zurückzuführen ist.
Der Unterindex Exekutive umfasst folgende Indikatoren:
Indikator
Fragestellung
Gewichtung
Bezugsjahr
A01
Ist die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz einem
Ministerium klar zugeordnet? 3 2009
A02
Wie viele Ministerien haben eine Abteilung oder Referat,
deren beziehungsweise dessen Zuständigkeit für Ver-
braucherschutz im Namen verdeutlicht wird?
3 2009
A03
Welche Formen der interministeriellen Zusammenarbeit
gibt es in Fragen des Verbraucherschutzes? 1 2009
A04
Ist das Thema Verbraucherschutz im Regierungspro-
gramm enthalten? 2 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
21
A05
Hat das Land eine verbraucherpolitische Strategie / ein
verbraucherpolitisches Programm verabschiedet? 2 2009
A06
Wird mindestens alle zwei Jahre ein Verbraucher-
schutzbericht veröffentlicht, in dem die Landesregierung
das Handeln der zuständigen Ministerien im Bereich
des Verbraucherschutzes umfassend darstellt?
2 2008/2009
A07
Benutzerfreundlichkeit der Internetseite des für Ver-
braucherschutz zuständigen Ministeriums 2 2010
A08 Gibt es in dem Land ein Informationsfreiheitsgesetz? 2 2009
A09
Macht das Land von seiner aktiven Informationsmög-
lichkeit Gebrauch, indem es die Ergebnisse der Le-
bensmittelkontrollen unter Nennung der Hersteller- und
Inverkehrbringerbetriebe bei wiederholten Verstößen im
Internet veröffentlicht?
2 2009
A10
Hat das Land zu Zwecken des Krisenmanagements in
den vergangenen zwei Jahren Simulationsübungen2
durchgeführt?
1 2009
A11
Hat das Land im Jahr 2009 Gesetzes- oder Verord-
nungsinitiativen oder Anträge im Bereich Verbraucher-
schutz im Bundesrat eingebracht?
2 2009
A12
Gibt es verbindliche Qualitätsstandards zur Sicherung
eines gesundheitsförderlichen Ernährungsangebots an
Schulen?
3 2009
A13
Wie viele Projekte werden durch die Landesregierung
für ein gesundheitsförderliches Ernährungsangebot an
Schulen durchgeführt beziehungsweise finanziert? Gibt
es zu dem ein Programm, welches das gesundheitliche
Ernährungsangebot fördert?
2 2009
A14
Ist kommerzielle Werbung an Schulen grundsätzlich
ausgeschlossen? 2 2009
A15
Wurden die Lehrpläne der Sekundarstufe I anhand der
Bildungsziele und Kerncurricula aus dem REVIS-Projekt
zur Verbraucherbildung oder vergleichbarer Ansätze
überarbeitet?
1 2009
A16
Ist Verbraucherbildung in Anlehnung an das REVIS-
Projekt oder vergleichbarer Ansätze Gegenstand der
Lehrerausbildung und einer verpflichtenden Fortbil-
1 2009
2 Es handelt sich um Simulationsübungen im Sinne von AVV-Rüb § 25.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
22
dung?
A17a
Wie hoch sind die finanziellen Zuweisungen des Landes
an die Verbraucherzentralen3? (bezogen auf die Ein-
wohnerzahl)
3 2009
A17b
Wie hoch sind die finanziellen Zuweisungen des Landes
an die Verbraucherzentralen? (bezogen auf die Landes-
fläche)
3 2009
A 18
Wie hoch ist der Anteil der institutionellen an den finan-
ziellen Zuweisungen des Landes an die Verbraucher-
zentrale?
2 2009
A19
Gibt es eine Vereinbarung, in der die finanziellen Zu-
weisungen des Landes sowie die Leistungen der Ver-
braucherzentrale über das Haushaltsjahr hinaus gere-
gelt sind?
2 2009
A20
Wie hoch ist der Anteil der finanziellen Zuweisungen
des Landes (institutionell + Projekte) an die Verbrau-
cherzentralen an den Gesamteinnahmen 2009 der Ver-
braucherzentralen?
2 2009
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Ergebnisse zu dem Unterindex Exekutive im
Überblick:
3 In Hessen werden auch die finanziellen Zuweisungen an den Deutschen Hausfrauen-Bund und in Bayern an den VerbraucherService berücksichtigt.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010
23
Unterindex Exekutive Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006
Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent 1 Nordrhein-Westfalen 188 72,9% 1. Brandenburg 176 81,5% 1. Brandenburg 159 69,7%
2 Rheinland-Pfalz 186 72,1% 2. Nordrhein-Westfalen 175 81,0% 2.
Nordrhein-Westfalen 155 68,0%
3 Hamburg 182 70,5% 3. Hessen 166 76,8% 3. Schleswig-Holstein 150 65,8%
4 Berlin 168 65,1% 4. Hamburg 165 76,4% 4. Bayern 142 62,3%
5 Bremen 158 61,2% 4. Rheinland-Pfalz 165 76,4% 5. Baden-Württemberg 131 57,5%
6 Bayern 153 59,3% 6. Mecklenburg-Vorpommern 149 69,0% 6. Thüringen 130 57,0%
7 Brandenburg 152 58,9% 7. Berlin 145 67,1% 7. Hamburg 121 53,1% 8 Hessen 143 55,4% 8. Bayern 141 65,3% 8. Niedersachsen 120 52,6%
9 Sachsen 139 53,9% 9. Baden-Württemberg 138 63,9% 9. Sachsen-Anhalt 116 50,9%
10 Thüringen 133 51,6% 10. Niedersachsen 135 62,5% 10. Berlin 108 47,4% 11 Niedersachsen 130 50,4% 11. Thüringen 134 62,0% 11. Rheinland-Pfalz 105 46,1%
12 Saarland 127 49,2% 12. Schleswig-Holstein 117 54,2% 12. Hessen 97 42,5%
13 Mecklenburg-Vorpommern 122 47,3% 13. Saarland 115 53,2% 13. Sachsen 79 34,6%
14 Baden-Württemberg 120 46,5% 13. Sachsen-Anhalt 115 53,2% 14. Saarland 74 32,5%
15 Schleswig-Holstein 115 44,6% 15. Sachsen 113 52,3% 15. Mecklenburg-Vorpommern 69 30,3%
16 Sachsen-Anhalt 112 43,4% 16. Bremen 91 42,1% 16. Bremen 61 26,8% Max. Punkt-zahl 258 100,0% 216 100,0% 216 100,0% Durchschnitt 146 56,4% 140 64,8% 114 52,7%
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 24
Für den Unterindex Exekutive ist ein Rückgang von 8,4 Prozentpunkten zu verzeichnen.
Die Verschlechterung der Ergebnisse in der A-Säule ist vor dem Hintergrund, dass mit
der diesjährigen Überarbeitung des Indikatorensets eine Verschärfung der Indikatoren –
und damit gestiegene Anforderungen einher gehen – einzuordnen. Dies gilt umso mehr,
als mit den Erhebungen von 2006 und 2008 vor dem Hintergrund eines vergleichsweise
konstant gehaltenen Indikatorensets ein „Gewohnheitseffekt“ entstanden war, der mit
der Überarbeitung des aktuellen Index’ unterbrochen wurde.
Mit Blick auf die Einzelergebnisse und das Ranking der Länder ergibt sich das folgende
Bild:
Prozent Exekutive /Gesamtpunktzahl
46,5%
59,3%65,1%
61,2%70,5%
55,4%47,3% 50,4%
72,9% 72,1%
49,2%53,9%
43,4% 44,6%51,6%
58,9%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
Baden
-Würt
tembe
rg
Bayern
Berlin
Brande
nburg
Bremen
Hambu
rg
Hesse
n
Meckle
nburg
-Vorp
ommern
Nieders
achs
en
Nordrhe
in-W
estfa
len
Rheinl
and-P
falz
Saarla
nd
Sachs
en
Sachs
en-A
nhalt
Schles
wig-Hols
tein
Thüri
ngen
§ Nordrhein-Westfalen nimmt mit zwei Punkten Vorsprung vor Rheinland-Pfalz den
ersten Platz der Exekutive ein, gefolgt von Hamburg mit nur vier Punkten Abstand.
Die drei Länder zeichnet eine große „Punktenähe“ aus, indem die Ergebnisse der
Erstplatzierten im Unterindex Exekutive zwischen 72,9 und 70,5 Prozent liegen.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 25
§ Berlin rückt von Platz sieben auf Platz vier vor.
§ Der klare „Aufsteiger 2010“ im Unterindex Exekutive heißt Bremen: Vom 16. und
letzten Platz in den Jahren 2006 und 2008 auf die fünfte Position verbessert, konn-
te Bremen von 42,1 Prozent auf 61,2 Prozent zulegen.
§ Dahinter folgt Bayern, das sich von Platz acht auf Platz sechs verbessern konnte.
§ Brandenburg verliert den ersten Platz und verschlechtert sich auf die siebte Positi-
on. Es fällt von 81,5 Prozent auf 58,9 Prozent der maximal erreichbaren Punktezahl
zurück.
§ Ein weiterer Verlierer ist Hessen, das vom dritten auf den achten respektive von
76,8 Prozent auf 55,4 Prozent zurückfällt.
§ Zu den weiteren Aufsteigern im Unterindex Exekutive gehört der Freistaat Sach-
sen: Vom 15. auf den neunten Platz verbessert, konnte Sachsen sein Ergebnis von
52,3 Prozent auf 53,9 Prozent leicht verbessern.
§ Die Plätze 10, 11 und 12 werden von Thüringen, Niedersachsen und dem Saarland
belegt. Während sich Thüringen um einen Platz verbessern konnte, musste Nie-
dersachsen einen Platz einbüßen. Das Saarland wiederum hat sich um einen Platz
verbessert.
§ Deutlich verloren hat Mecklenburg-Vorpommern, das vom sechsten auf den 13.
Platz zurückgefallen ist.
§ Schleswig-Holstein hat sich vom 12. auf den 15. Platz verschlechtert. Das Schluss-
licht in der Exekutive bildet Sachsen-Anhalt, das damit vom 13. auf den 16. Platz
zurückgefallen ist.
In qualitativ-inhaltlicher Hinsicht lassen sich aus den Ergebnissen zu dem Unterindex
Exekutive die folgenden Aussagen treffen beziehungsweise die folgenden Trends aus-
machen4:
§ Auch wenn die A-Säule insgesamt schlechter abschneidet, wird der Verbraucher-
politik eine zunehmend große Bedeutung beigemessen: So weisen alle Länder ei-
ne Federführung zum Thema Verbraucherschutz auf und/oder dieser findet sich im
Namen des Ministeriums wieder. Alle Ministerien verfügen
über sowohl institutionalisierte als auch informelle Möglichkeiten der Zusammenar-
beit im Verbraucherschutz. In fast allen Bundesländern findet sich Verbraucher-
4 Die inhaltlichen Ergebnisse sind den Indikatoren beziehungsweise den Länderergebnissen zu entnehmen.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 26
schutz im Regierungsprogramm wieder, existieren verbraucherpolitische Leitlinien
oder sind in Vorbereitung.
§ Positiv ist zu vermerken, dass die Länder um eine gesunde Ernährung an Schulen
bemüht sind. Trotz eingeschränkter Möglichkeiten, gesetzliche Rahmenbedingun-
gen zu schaffen, kommt das Engagement der Länder in Empfehlungen und Bera-
tungen sowie in der Förderung zahlreicher und vielfältiger Projekte und Programme
für ein gesundheitliches Ernährungsangebot an Schulen zum Ausdruck.
§ Positiv ist bei einem Großteil der Länder das Engagement im Bereich der Verbrau-
cherbildung an Schulen zu werten, wobei diese – mit Ausnahme von Schleswig-
Holstein – bislang keine verpflichtende Lehrerfortbildung vorsehen.
§ Entwicklungspotenzial besteht bei den Jahresberichten, die nur zu circa 50 Prozent
den neu gesetzten Kriterien entsprechen.
§ Bemerkenswert ist auch, dass die vorgeschriebenen Simulationsübungen im Sinne
von AVV-Rüb §25 von sieben Ländern 2009 nicht durchgeführt wurden.
§ Die Verbraucherzentralen schließlich können gegenüber 2008 auf leicht erhöhte fi-
nanziellen Zuweisungen zurückgreifen, wie insbesondere die Länder Hamburg,
Bremen, Sachsen sowie Rheinland-Pfalz. Einzelheiten sind dem Anhang 4 zu ent-
nehmen.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 27
3.2 Unterindex Legislative
Analog zur A-Säule wird im Unterindex Legislative (B-Säule) der Stellenwert, die Zu-
ständigkeiten und Tätigkeiten im Bereich der Verbraucherpolitik erhoben. Der Unterin-
dex Legislative nimmt mit zehn Indikatoren und maximal 114 erreichbaren Punkten den
quantitativ kleinsten Teil der Erhebung ein und wird aus folgenden Indikatoren gebildet:
Indikator
Fragestellung
Gewichtung
Bezugsjahr
B01
Ist die Zuständigkeit für Verbraucherschutz einem
Ausschuss klar zugeordnet? 3 2009
B02
Bei wie vielen Fraktionen gibt es einen ausgewiese-
nen Sprecher/eine Sprecherin für Verbraucherschutz
(die Funktion muss per Visitenkarte, auf der Internet-
seite oder im Geschäftsverteilungsplan der Fraktion
ausgewiesen sein)?
3 2009
B03
Bei wie vielen Fraktionen liegen verbraucherpolitische
Leitlinien vor? 2 2009
B04
Ist das Thema Verbraucherschutz in der Koalitions-
vereinbarung beziehungsweise im Wahlprogramm der
Regierungspartei enthalten?
2 2009
B05
Wie viele Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpoli-
tik haben 2009 im Landtag stattgefunden? 1 2009
B06
Wurde die Verbraucherzentrale 2009 zu Anhörungen
im Bereich des Verbraucherschutzes in den Landtag
eingeladen?
1 2009
B07
Wie viele parlamentarische Initiativen zum Thema
Verbraucherschutz wurden im Jahr 2009 von der
Mehrheitsfraktion in den Landtag eingebracht? 2
2009
B08
Wie viele parlamentarische Initiativen zum Thema
Verbraucherschutz wurden im Jahr 2009 von den
Oppositionsfraktionen in den Landtag eingebracht? 2
2009
B09
Zu wie vielen Themen wurden 2009 von den Fraktio-
nen Initiativen im Bereich Verbraucherschutz ergrif-
fen? 1
2009
B10
Ist der Verbraucherschutz in der Landesverfassung
verankert? 2 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 28
Unterindex Legislative Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006
Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent 1 Berlin 99 86,8% 1. Hamburg 102 89,5% 1. Hessen 94 82,5%
2 Nordrhein-Westfalen 96 84,2% 2. Nordrhein-Westfalen 98 86,0% 2.
Nordrhein-Westfalen 89 78,1%
3 Baden-Württemberg 81 71,1% 3. Hessen 90 78,9% 3. Bayern 82 71,9% 3 Rheinland-Pfalz 81 71,1% 4. Bayern 89 78,1% 4. Brandenburg 78 68,4% 3 Saarland 81 71,1% 5. Brandenburg 86 75,4% 4. Niedersachsen 78 68,4%
6 Bayern 75 65,8% 6. Rheinland-Pfalz 80 70,2% 6. Baden-Württemberg 68 59,6%
7 Brandenburg 72 63,2% 7. Baden-Württemberg 74 64,9% 6. Berlin 68 59,6%
7 Hamburg 72 63,2% 7. Berlin 74 64,9% 8. Hamburg 66 57,9% 7 Hessen 72 63,2% 7. Niedersachsen 74 64,9% 9. Saarland 56 49,1% 7 Niedersachsen 72 63,2% 10. Saarland 71 62,3% 10. Rheinland-Pfalz 38 33,3%
11 Sachsen 60 52,6% 11. Mecklenburg-Vorpommern 70 61,4% 11. Sachsen-Anhalt 32 28,1%
12 Mecklenburg-Vorpommern 54 47,4% 12. Thüringen 35 30,7% 11.
Schleswig-Holstein 32 28,1%
13 Schleswig-Holstein 42 36,8% 13. Schleswig-Holstein 29 25,4% 13. Sachsen 14 12,3%
14 Bremen 39 34,2% 14. Bremen 27 23,7% 13. Thüringen 14 12,3%
15 Sachsen-Anhalt 30 26,3% 15. Sachsen 23 20,2% 15. Mecklenburg-Vorpommern 13 11,4%
15 Thüringen 30 26,3% 16. Sachsen-Anhalt 11 9,6% 16. Bremen 11 9,6% Max. Punkt-zahl 114 100,0% 114 100,0% 114 100,0% Durchschnitt 66 57,9% 65 56,60% 52 45,7
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 29
Mit Blick auf die Gesamtbewertung des Unterindex’ Legislative lässt sich feststellen,
dass dieser gegenüber der Erhebung von 2008 eine leichte Verbesserung von 56,6
Prozent auf 57,9 Prozent aufweist. Indem sich die B-Säule im Umfang und der maximal
erreichbaren Punktezahl nicht verändert hat, sind die Werte innerhalb der Säule absolut
vergleichbar. Auffällig ist, dass sich die Streuung der Ergebnisse deutlich verringert hat,
was sich insbesondere in einem verbesserten Abschneiden der Letztplatzierten be-
merkbar macht. Mit Blick auf die Einzelergebnisse und das Ranking der Länder ergibt
sich das folgende Bild:
Prozent Legislative /Gesamtpunktzahl
71,1%65,8%
86,8%
34,2%
63,2% 63,2%
47,4%
63,2%
84,2%
71,1% 71,1%
52,6%
26,3%36,8%
26,3%
63,2%
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1
Baden
-Würt
tembe
rg
Bayern
Berlin
Brande
nburg
Bremen
Hambu
rg
Hesse
n
Meckle
nburg
-Vorp
ommern
Nieders
achs
en
Nordrhe
in-Wes
tfalen
Rheinl
and-P
falz
Saarla
nd
Sachs
en
Sachs
en-A
nhalt
Schles
wig-Hols
tein
Thürin
gen
§ Den ersten Platz im Unterindex Legislative nimmt Berlin ein, das sich damit vom
siebten Platz und 64,9 Prozent der vorangegangenen Erhebung auf 86,8 Prozent
deutlich verbessert hat. Berlin kann demnach – neben Sachsen – als „Aufsteiger
2010“ im Unterindex Legislative gelten.
§ Mit nur drei Punkten Abstand folgt Nordrhein-Westfalen, das seinen zweiten Platz
halten konnte, sich aber leicht verschlechtert hat.
§ Auf dem dritten Platz liegen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland,
die alle mit 71,1 Prozent die gleiche Punktzahl aufweisen. Deutlich verbessert ha-
ben sich dabei das Saarland, das vom 10. Platz aufgerückt ist, Baden-
Württemberg, das sich vom siebten Platz verbessert und Rheinland-Pfalz, das vom
sechsten Platz vorgerückt ist.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 30
§ Auf dem siebten Platz liegt Hamburg, das damit deutlich verliert und vom ersten
Platz zurückfällt.
§ Der Freistaat Sachsen verbessert sich deutlich von 20,2 Prozent auf 52,6 Prozent
auf den 11. Platz, das heißt von einem „ungenügend“ zu einem „ausreichend“.
Sachsen kann demnach als der „Aufsteiger 2010“ im Unterindex Legislative gelten.
§ Schleswig-Holstein hält seinen 13. Platz, verbessert sich aber von 25,4 Prozent auf
36,8 Prozent. Dies gilt ähnlich für Bremen: So kann sich der Stadtstaat von 23,7
Prozent auf 34,2 Prozent verbessern.
§ Sachsen-Anhalt und Thüringen bilden gemeinsam mit 26,3 Prozent das Schluss-
licht, wobei zu differenzieren ist: Während sich Sachsen-Anhalt von 9,6 Prozent
deutlich verbessern konnte, verliert Thüringen 4,4 Prozent gegenüber der letzten
Erhebung.
In qualitativ-inhaltlicher Hinsicht lassen sich aus den Ergebnissen zu dem Unterindex
Legislative die folgenden Aussagen treffen beziehungsweise die folgenden Trends
ausmachen5:
§ Die Legislative nimmt Verbraucherpolitik ernst. Unter anderem kommt dies darin
zum Ausdruck, dass – mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt und Thüringen – den
diesbezüglichen Ausschüssen eine klare Zuständigkeit für Verbraucherpolitik zu-
gewiesen ist und sich Verbraucherschutz in der Koalitionsvereinbarung bezie-
hungsweise im Wahlprogramm der Regierungspartei wieder findet.
§ Unterschiede zwischen den Ländern machen sich unter anderem in der Existenz
verbraucherpolitischer Sprecher, dem Vorhandensein verbraucherpolitischer Leitli-
nien, in der Anzahl der durchgeführten Anhörungen sowie der parlamentarischen
Initiativen bemerkbar.
§ Nur Berlin, das Saarland und Nordrhein-Westfalen verfügen über verbraucherpoliti-
sche Leitlinien aller Fraktionen. Nur drei Länder – Berlin, Hessen und Nordrhein-
Westfalen – haben mehr als zwei Anhörungen durchgeführt. Die Möglichkeit par-
lamentarischer Initiativen wird durch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und
das Saarland intensiv und vielfältig wahrgenommen.
§ In keinem Land ist der Verbraucherschutz in der Landesverfassung verankert.
5 Die detaillierten Ergebnisse sind den Einzelergebnissen zu den untersuchten Indikatoren im Anhang beziehungs-weise den Stärke-/Schwäche-Profilen der Länder zu entnehmen.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 31
3.3 Unterindex Kontrollbehörden
16 Indikatoren bilden die Tätigkeiten der Kontrollbehörden in der C-Säule des Index’
2010 ab. Maximal sind bei diesem Unterindex, der die Eichbehörden, die Lebensmittel-
überwachung und die Marktüberwachungsbehörden umfasst, 186 Punkte zu erreichen.
Aufgrund der geringfügigen Veränderungen gegenüber dem Unterindex von 2008 – bei
dem maximal 180 Punkte erreicht werden konnten – ist ein Vergleich auch in absoluten
Zahlen im Unterindex Kontrollbehörden möglich.
Die Indikatoren sind den benannten Behörden wie folgt zugewiesen:
§ Die Indikatoren C01 bis C06 beziehen sich auf die Eichbehörden,
§ die Indikatoren C07 bis C13 betreffen die Lebensmittelkontrolle und
§ die Indikatoren C14 bis C16 die Marktüberwachung im Bereich Arbeitssicherheit.
Im Unterindex Kontrollbehörden wurden folgende Indikatoren untersucht:
Indikator Fragestellung Gewich-
tung Bezugs-
jahr
C01
Öffentlichkeitsarbeit der Eichbehörden (Internet und Jahresbe-
richt). 2 2009
C02
Überwachte Betriebe im Bereich der Fertigpackungskontrollen
im Bezug zur Einwohnerzahl 2 2009
C03
Zahl der Füllmengenstichproben bei Fertigpackungen gleicher
Nennfüllmenge im Bezug zur Einwohnerzahl (2006). 2 2006
C04
Beanstandungsquote bei geeichten, nachgeeichten und ge-
prüften Messgeräten 2 2009
C05
Entspricht die technische Ausstattung der Eichämter den heu-
tigen Anforderungen? 1 2009
C06
Personelle Ausstattung der Eichämter ohne Verwaltungsper-
sonal im Verhältnis zur Einwohnerzahl. 1 2009
C07
Stehen die detaillierten Ergebnisse der Lebensmittelüberwa-
chung in Form eines Jahresberichtes oder im Internet zur Ver-
fügung?
3 2009
C08
Geprüfte Unternehmen durch die Lebensmittelkontrolle im
Verhältnis zu den von der Behörde erfassten Betrieben 2 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 32
C09
Wie viele Betriebskontrollen werden im Vergleich zu der aus
der Risikobewertung hervorgehenden Anzahl der notwendigen
Kontrollen durchgeführt (Soll-Ist-Vergleich)?
2 2009
C10
Kontrollpersonal in Vollzeitäquivalent (inkl. Fleischkontrolleure,
amtlich Tierärzte usw.) im Verhältnis zur Zahl der zu kontrollie-
renden Betriebe
2 2009
C11
Wie viele amtliche Proben wurden im Jahr 2009 für Lebensmit-
tel erhoben? 2 2009
C12
Wie viele amtliche Proben wurden im Jahr 2009 für Tabakser-
zeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände erho-
ben? (pro 1.000 Einwohner)
2 2009
C13
Anzahl des für Probeuntersuchungen vorhandenen Laborper-
sonals im Verhältnis zur Einwohnerzahl (je 100.000 Einwoh-
ner)
1 2009
C14
Stehen die detaillierten Ergebnisse der Marktüberwachung im
Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes in Form
eines Jahresberichtes oder im Internet zur Verfügung?
3 2009
C15
Zahl der überprüften Produkte nach dem Geräte- und Produkt-
sicherheitsgesetz in Bezug zur Einwohnerzahl 2 2009
C16
Anzahl der ergriffenen Maßnahmen im Verhältnis zu den über-
prüften Produkten und Geräten nach GPSG 2 2009
Grundsätzlich gilt bei der vergleichenden Betrachtung der Kontrollbehörden der Länder,
dass detaillierte Vergleiche zwischen den Ländern angesichts unterschiedlicher Stan-
dards und Arbeitsweisen sowie nicht einheitlicher Behördenstrukturen mit je eigenen
Schwerpunktsetzungen nicht einfach zu erstellen sind. Dies gilt beispielsweise für den
Indikator C 10. Dies sollte bei der Gesamtbeurteilung der Aussagekraft berücksichtigt
werden. Statistische Daten, die den Indikatoren zur Lebensmittelüberwachung, zum
Eichwesen und zur Marktüberwachung zugrunde liegen, sind für die jeweiligen Bezugs-
jahre des Index 2010 im Anhang dieses Berichtes als Tabelle beigefügt.
Das Gesamtergebnis im Unterindex Kontrollbehörden stellt sich wie folgt dar:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 33
Unterindex Kontrollbehörden Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006
Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent 1 Sachsen 136 73,1% 1. Sachsen 128 71,1% 1. Brandenburg 130 72,2% 2 Sachsen-Anhalt 112 60,2% 2. Rheinland-Pfalz 125 69,4% 2. Bayern 129 71,7% 3 Rheinland-Pfalz 111 59,7% 3. Niedersachsen 119 66,1% 3. Hamburg 128 71,1% 4 Hamburg 110 59,1% 4. Hamburg 116 64,4% 4. Sachsen 123 68,3% 5 Brandenburg 108 58,1% 4. Sachsen-Anhalt 116 64,4% 5. Thüringen 122 67,8% 6 Niedersachsen 106 57,0% 6. Bayern 114 63,3% 6. Rheinland-Pfalz 118 65,6%
7 Bremen 103 55,4% 7. Baden-Württemberg 111 61,7% 7. Niedersachsen 113 62,8%
7 Thüringen 103 55,4% 8. Berlin 108 60,0% 8. Bremen 110 61,1% 7 Saarland 103 55,4% 8. Bremen 108 60,0% 9. Hessen 107 59,4%
10 Baden-Württemberg 100 53,8% 10. Hessen 106 58,9% 10. Baden-Württemberg 105 58,3%
11 Bayern 98 52,7% 10. Mecklenburg-Vorpommern 106 58,9% 10.
Mecklenburg-Vorpommern 105 58,3%
12 Schleswig-Holstein 92 49,5% 12. Thüringen 102 56,7% 12. Berlin 97 53,9% 13 Nordrhein-Westfalen 90 48,4% 13. Brandenburg 94 52,2% 12. Sachsen-Anhalt 97 53,9%
14 Mecklenburg-Vorpommern 89 47,8% 14. Saarland 90 50,0% 14. Saarland 92 51,1%
14 Berlin 89 47,8% 14. Schleswig-Holstein 90 50,0% 15.
Nordrhein-Westfalen 85 47,2%
16 Hessen 85 45,7% 16. Nordrhein-Westfalen 85 47,2% 16.
Schleswig-Holstein 84 46,7%
Max. Punkt-zahl 186 100,0% 180 100,0% 180 100,0% Durchschnitt 102 54,9% 107 59,7% 109 60,6%
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 34
Mit Blick auf das Gesamtergebnis der C-Säule ist festzuhalten, dass der Durchschnitt
der erreichten Punkte von 59,7 Prozent um minus 4,8 Prozentpunkte auf 54,9 Prozent
zurückgegangen ist und damit den Negativtrend seit 2006 fortsetzt.
Eine genauere Betrachtung der mit der C-Säule erhobenen Kontrollbehörden gibt Auf-
schluss über die maßgeblichen „Quellen“ der Verschlechterung: Während im Eichwesen
nur eine leichte Verschlechterung von minus einem Prozentpunkt zu verzeichnen ist,
verliert der Bereich der Marktüberwachung minus 1,6 Prozentpunkte und die Lebensmit-
telüberwachung minus 5,8 Prozentpunkte der maximal erreichbaren Punktezahl gegen-
über 2008.
Prozent Kontrollbehörden /Gesamtpunktzahl
53,8% 52,7%47,8%
55,4%59,1%
45,7% 47,8%57,0%
48,4%
59,7%55,4%
73,1%
60,2%
49,5%55,4%58,1%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
Baden
-Würt
tembe
rg
Bayern
Berlin
Brande
nburg
Bremen
Hambu
rg
Hesse
n
Meckle
nburg
-Vorp
ommern
Nieders
achs
en
Nordrhe
in-W
estfa
len
Rheinl
and-P
falz
Saarla
nd
Sachs
en
Sachs
en-A
nhalt
Schles
wig-Hols
tein
Thüri
ngen
Mit Blick auf die Einzelergebnisse im Ranking der Länder ergibt sich das folgende Bild:
§ Der eindeutige Gewinner des Unterindex’ Kontrollbehörden lautet – wie schon 2008
– Sachsen. Der Freistaat konnte sein Niveau nicht nur halten, sondern von 71,1
Prozent auf 73,1 Prozent sogar leicht verbessern. Eine detaillierte Betrachtung
zeigt, dass Sachsen im Eichwesen, in der Lebensmittelüberwachung und in der
Marktüberwachung den ersten Platz einnimmt.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 35
§ Zu den Aufsteigern zählt Brandenburg, das sich vom 13. auf den fünften Platz ver-
bessert hat.
§ Angesichts des Umstands, dass der Großteil der Länder im Ergebnis verliert, kön-
nen Länder, die proportional weniger verlieren, nach vorne kommen. Hierzu zählt
Sachsen-Anhalt, das sich vom vierten auf den zweiten Platz verbessert, auch wenn
das Land gegenüber 2008 4,2 Prozentpunkte verliert.
§ Die deutlichsten Verluste sind für die Länder Hessen und Berlin zu verzeichnen:
Hessen verschlechtert sich vom 10. auf den 16. Platz mit einem Rückgang von
13,2 Prozentpunkte. Berlin fällt vom achten auf den 14. Platz zurück, indem der
Stadtstaat 12,2 Prozentpunkte verliert.
Der Unterindex Kontrollbehörden ist hinsichtlich der drei untersuchten Behörden, den
Eich-, Lebensmittel- und Marktüberwachungsbehörden, weiter zu differenzieren.
3.3.1 Eichwesen
Im Eichwesen ist eine leichte Verschlechterung des Gesamtergebnisses gegenüber
2008 von minus einem Prozentpunkt feststellbar. Spitzenreiter ist Sachsen, das im Ver-
gleich zu 2008 um 15 Prozentpunkte zulegen konnte. Dennoch weist Sachsen als Spit-
zenreiter 2010 insgesamt 6,7 Prozentpunkte weniger auf, als der Spitzenreiter 2008
(Rheinland-Pfalz). Die Streuung der Ergebnisse fällt hingegen nicht so weit aus wie
2008, was zu einem „engeren Zusammenrücken“ der Länder führt.
Während die diesbezüglichen Ergebnisse 2006 und 2008 durch eine sich verschlech-
ternde personelle Ausstattung der Eichämter gekennzeichnet war, ist bezüglich der
diesjährigen Erhebung auf einen Trend zur Bildung informeller Kooperationen hinzuwei-
sen, die neben den formalen Kooperationen, die schon länger bestehen, wie in Berlin-
Brandenburg sowie in der Eichdirektion Nord (Hamburg, Schleswig-Holstein und Meck-
lenburg-Vorpommern) existieren.
Das Gesamtergebnis im Unterbereich Eichwesen stellt sich wie folgt dar:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 36
Unterindex Eichwesen Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006
Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent 1 Sachsen 47 78,3% 1. Rheinland-Pfalz 51 85,0% 1. Rheinland-Pfalz 54 90,0%
2 Rheinland-Pfalz 46 76,7% 2. Baden-Württemberg 47 78,3% 2. Hamburg 48 80,0%
3 Baden-Württemberg 39 65,0% 3. Niedersachsen 39 65,0% 3.
Baden-Württemberg 47 78,3%
4 Nordrhein-Westfalen 38 63,3% 4. Sachsen 38 63,3% 4. Brandenburg 42 70,0%
5 Bremen 35 58,3% 5. Mecklenburg-Vorpommern 35 58,3% 5. Bayern 41 68,3%
5 Hessen 35 58,3% 6. Hessen 34 56,7% 5. Niedersachsen 41 68,3%
5 Niedersachsen 35 58,3% 7. Bayern 32 53,3% 7. Schleswig-Holstein 40 66,7%
8 Thüringen 34 56,7% 7. Berlin 32 53,3% 8. Sachsen 37 61,7% 9 Berlin 33 55,0% 7. Brandenburg 32 53,3% 9. Bremen 36 60,0% 9 Brandenburg 33 55,0% 7. Hamburg 32 53,3% 10. Berlin 35 58,3%
11 Saarland 31 51,7% 7. Schleswig-Holstein 32 53,3% 10. Hessen 35 58,3%
12 Bayern 28 46,7% 12. Saarland 31 51,7% 10. Saarland 35 58,3%
12 Sachsen-Anhalt 28 46,7% 13. Bremen 30 50,0% 13. Mecklenburg-Vorpommern 31 51,7%
14 Hamburg 26 43,3% 14. Nordrhein-Westfalen 29 48,3% 14. Thüringen 30 50,0%
14 Mecklenburg-Vorpommern 26 43,3% 15. Sachsen-Anhalt 28 46,7% 15.
Nordrhein-Westfalen 27 45,0%
14 Schleswig-Holstein 26 43,3% 15. Thüringen 28 46,7% 16. Sachsen-Anhalt 26 43,3%
Max. Punkt-zahl 60 100,0% 60 100,0% 60 100,0% Durchschnitt 34 56,3% 34 57,3% 38 63,0%
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 37
3.3.2 Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung hat sich mit einem Rückgang von minus 5,8 Prozent-
punkten weiter verschlechtert. Wie bereits im Bericht zum Verbraucherschutzindex 2008
hingewiesen, ist eine entsprechende Verschlechterung angesichts der Bedeutung und
öffentlichen Aufmerksamkeit für diese Thematik nur schwer nachvollziehbar.
Zu berücksichtigen ist gleichwohl, dass mit dem aktuellen Index eine Präzisierung und
Anpassung einzelner Indikatoren erfolgt ist, die mit gestiegenen Anforderungen an die
Länder verbunden sind. Dies betrifft die Anpassung der Fragestellung an die geforderte
Risikobewertung nach AVV-Rüb §9. So konnte eine Reihe von Ländern hierzu trotz
Standardvorgabe keine Daten liefern, da die Risikobewertung entweder nicht abge-
schlossen war oder keine statischen Daten vorlagen.
§ Im Ranking macht sich dies bemerkbar, indem die entsprechenden Länder (Berlin,
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-
Holstein und Thüringen) schlechter abschneiden: Berlin verliert 21,2 Prozentpunkte
und fällt damit vom siebten auf den 15. Platz. Baden-Württemberg verliert 17 Pro-
zentpunkte und fällt vom neunten auf den 14. Platz zurück.
§ Deutliche Gewinne können Bremen und Brandenburg verbuchen: So verbessert
sich Bremen mit einem Zugewinn von acht Prozentpunkte vom neunten auf den
vierten Platz. Brandenburg verbessert sich mit einer Steigerung von 17,9 Prozent-
punkten vom 15. auf den fünften Platz und kann damit als „Aufsteiger 2010“ in der
Lebensmittelüberwachung gelten.
Das Gesamtergebnis im Unterbereich Lebensmittelüberwachung stellt sich wie folgt dar:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 38
Unterindex Lebensmittelüberwachung Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006
Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent 1 Sachsen 55 65,5% 1. Hamburg 46 69,7% 1. Sachsen 48 72,7% 2 Hamburg 54 64,3% 2. Sachsen-Anhalt 44 66,7% 2. Hamburg 44 66,7% 3 Sachsen-Anhalt 52 61,9% 3. Sachsen 42 63,6% 2. Brandenburg 44 66,7%
4 Bremen 50 59,5% 4. Mecklenburg-Vorpommern 40 60,6% 2.
Mecklenburg-Vorpommern 44 66,7%
5 Brandenburg 43 51,2% 4. Niedersachsen 40 60,6% 5. Hessen 42 63,6% 5 Niedersachsen 43 51,2% 6. Bayern 38 57,6% 6. Bayern 40 60,6% 7 Hessen 42 42,9% 7. Berlin 36 54,5% 6. Thüringen 40 60,6% 8 Thüringen 39 46,4% 7. Saarland 36 54,5% 8. Niedersachsen 38 57,6%
9 Saarland 38 45,2% 9. Baden-Württemberg 34 51,5% 8. Saarland 38 57,6%
10 Mecklenburg-Vorpommern 37 44,0% 9. Bremen 34 51,5% 10. Bremen 36 54,5%
11 Bayern 36 50,0% 9. Schleswig-Holstein 34 51,5% 11. Rheinland-Pfalz 34 51,5%
12 Rheinland-Pfalz 35 41,7% 9. Thüringen 34 51,5% 12. Baden-Württemberg 32 48,5%
13 Schleswig-Holstein 34 40,5% 9. Rheinland-Pfalz 34 51,5% 13. Sachsen-Anhalt 31 47,0%
14 Baden-Württemberg 29 34,5% 14. Hessen 32 48,5% 14. Berlin 20 30,3%
15 Berlin 28 33,3% 15. Brandenburg 22 33,3% 15. Schleswig-Holstein 16 24,2%
16 Nordrhein-Westfalen 20 23,8% 16. Nordrhein-Westfalen 12 18,2% 16.
Nordrhein-Westfalen 14 21,2%
Max. Punkt-zahl 84 100,0% 66 100,0% 66 Durchschnitt 40 47,2% 35 53,0% 35 53,0%
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 39
3.3.3 Marktüberwachung
Im Unterbereich Marktüberwachung ist ein Rückgang von 1,6 Prozentpunkten gegen-
über den Ergebnissen von 2008 feststellbar.
Auffällig ist die diesjährig starke Spreizung in den Einzelergebnissen:
§ Während mit 81 Prozent Bayern, Sachsen und Saarland zusammen vorne liegen,
verfügt Hessen als letztplatziertes Land über nur 19 Prozent der maximal erreich-
baren Punkte.
§ Hessen verliert 55,1 Prozentpunkte, Bremen 38,6 Prozentpunkte gegenüber 2008.
Bei beiden fällt negativ ins Gewicht, dass die detaillierten Ergebnisse der Markt-
überwachung noch nicht vorliegen, da in diesen Ländern diese Daten von den
Jahrgängen 2008 und 2009 zusammengefasst veröffentlicht werden und dies noch
nicht geschehen ist (Stand Juni 2010).
§ Der Gewinner und „Aufsteiger 2010“ im Unterbereich Marktüberwachung ist
Schleswig-Holstein: Das Land gewinnt 31,8 Prozentpunkte hinzu und verbessert
sich damit vom 15. auf den vierten Platz.
Das Gesamtergebnis im Unterbereich Marktüberwachung stellt sich wie folgt dar:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 40
Unterindex Marktüberwachung
Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Verbraucherschutzindex 2006 Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland Punkte Prozent
1 Bayern 34 81,0% 1. Sachsen 48 88,9% 1. Thüringen 52 96,3% 1 Sachsen 34 81,0% 2. Bayern 44 81,5% 2. Bayern 48 88,9% 1 Saarland 34 81,0% 2. Bremen 44 81,5% 3. Brandenburg 44 81,5%
4 Brandenburg 32 76,2% 2. Nordrhein-Westfalen 44 81,5% 3.
Nordrhein-Westfalen 44 81,5%
4 Nordrhein-Westfalen 32 76,2% 2. Sachsen-Anhalt 44 81,5% 5. Berlin 42 77,8%
4 Sachsen-Anhalt 32 76,2% 6. Berlin 40 74,1% 6. Sachsen-Anhalt 40 74,1%
4 Schleswig-Holstein 32 76,2% 6. Brandenburg 40 74,1% 7. Sachsen 38 70,4%
4 Baden-Württemberg 32 76,2% 6. Hessen 40 74,1% 7. Bremen 38 70,4%
9 Hamburg 30 71,4% 6. Niedersachsen 40 74,1% 9. Hamburg 36 66,7% 9 Thüringen 30 71,4% 6. Thüringen 40 74,1% 10. Niedersachsen 34 63,0%
9 Rheinland-Pfalz 30 71,4% 11. Hamburg 38 70,4% 11. Mecklenburg-Vorpommern 30 55,6%
12 Niedersachsen 28 66,7% 12. Rheinland-Pfalz 36 66,7% 11. Hessen 30 55,6%
12 Berlin 28 66,7% 13. Mecklenburg-Vorpommern 31 57,4% 11. Rheinland-Pfalz 30 55,6%
14 Mecklenburg-Vorpommern 26 61,9% 14.
Baden-Württemberg 30 55,6% 14.
Schleswig-Holstein 28 51,9%
15 Bremen 18 42,9% 15. Schleswig-Holstein 24 44,4% 15.
Baden-Württemberg 26 48,1%
16 Hessen 8 19,0% 16. Saarland 23 42,6% 16. Saarland 19 35,2% Max. Punkt-zahl 42 100,0% 54 54 Durchschnitt 29 68,5% 38 70,1% 36 67,0%
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 41
3.4 Unterindex Verbraucherzentralen
Mit dem Verbraucherschutzindex 2010 werden in verschiedener Hinsicht neue Wege
gegangen und gewagt: Wie einleitend erwähnt, erfolgte die Überarbeitung des Index’
mit Beteiligung der verbraucherpolitischen Referentinnen und Referenten der Länder
sowie der Verbraucherzentralen. Neben den qualitativen Schärfungen und Aktualisie-
rungen des Indikatorensets wurde entschieden, die D-Säule nicht in die Gesamtbewer-
tung mit einfließen zu lassen und stattdessen die Verbraucherzentralen einem internen
Benchmark zu unterziehen.
Mit dem aktuellen Verbraucherschutzindex findet somit eine stärkere Differenzierung
zwischen den Leistungen der Länder für den Verbraucherschutz, die anhand der in den
Säulen A, B und C gebildeten Indikatoren sichtbar gemacht werden, sowie der Arbeit
der Verbraucherzentralen auf der anderen Seite statt. Diese wird in Form eines Stärken-
Schwächen-Profils, und nicht anhand eines Rankings der Verbraucherzentralen unter-
einander zur Darstellung gebracht.
Als interner Benchmark beziehungsweise als Messlatte fungiert dabei das vom vzbv
und den Verbraucherzentralen gemeinsam entwickelte und getragene Konzept „400+
Verbraucherzentrale der Zukunft“, mit dem eine Zukunftskonzeption zur Verfügung
steht, an der die Politik ebenso wie die Verbraucherzentralen gemessen werden sollen.
Das Konzept, mit dem die infrastrukturellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
zur Gewährleistung einer unabhängigen Verbraucherarbeit im Bund aufgezeigt werden,
sieht demnach die folgenden Maßgaben vor: So sollten 20 Prozent der Haushalte pro
Jahr eine Beratung zukommen, dies würde in etwa acht Millionen Beratungen entspre-
chen, die von 2000 Verbraucherberatern an 400 Beratungsstellen – daher „400+“ -
wahrgenommen werden müssten. Diesem ambitionierten Zukunftsentwurf stehen ge-
genwärtig etwa 190 Beratungsstellen mit nur 500 fest angestellten Verbraucherberatern
zur Verfügung, womit sich eine deutliche SOLL/IST-Differenz aufzeigt.
Vor diesem Hintergrund setzt die neu gestaltete D-Säule an: Ausgehend von dem bun-
desweiten Konzept, wird dieses auf die Länder übertragen beziehungsweise herunter-
gebrochen. Allerdings wird – um den Rahmen nicht zu sprengen – darauf verzichtet, al-
le Indikatoren hinsichtlich des Konzeptes anzupassen. Exemplarisch steht hierfür der
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 42
Indikator D 01, der die Anzahl der aktuell bestehenden Beratungsstellen erhebt und den
SOLL-Werten des „400+“-Konzeptes gegenüberstellt.
Ein weiteres Merkmal des Konzeptes ist, dass dieses ein Gesamtmodell darstellt, für
das nicht nur die Länder verantwortlich sind. Demnach werden in der Summe 247 Milli-
onen Euro veranschlagt, die gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen, der Wirtschaft
und durch Eigeneinnahmen getragen werden. Um diesem Gesichtspunkt zu entspre-
chen und eine (inhaltliche) Brücke zur A-Säule zu schlagen, wurde im Unterindex Exe-
kutive in einem neuen Indikator (A 20) das der Verbraucherzentrale zur Verfügung ste-
hende Gesamtbudget erhoben.
Das „400+“-Konzept stellt einen neuen visionären Ansatz von vzbv und Verbraucher-
zentralen dar. Dementsprechend standen beziehungsweise stehen für einen Großteil
der Indikatoren noch keine verlässlichen Werte und Daten zur Verfügung, wie weiter un-
ten im Detail erläutert wird. Um eine Annäherung an einen SOLL-/IST-Abgleich zu er-
möglichen, musste daher vielfach auf Schätzungen und Näherungswerte zurückgegrif-
fen werden. Schon deshalb ist auf ein Ranking zu verzichten.
Neben dem Umstand, dass Daten zur Untersetzung der Indikatoren nicht oder nicht hin-
reichend zur Verfügung stehen, wurde im Verlauf der Erhebung die Unterschiede der
Verbraucherzentrale hinsichtlich ihres Selbstverständnisses, der Definition ihrer Arbeit,
der jeweils entwickelten Strategien und damit auch hinsichtlich der Erfassungsmethodik
deutlich: Ein weiterer Grund, um auf ein Ranking zu verzichten. So soll es weniger um
ein „richtig oder falsch“, als vielmehr die Verdeutlichung der Ausgangslage mit Blick auf
die Zukunftsvision der Verbraucherzentralen gehen.
Die Arbeit mit dem „400+“-Konzept stellt demnach eine Zukunftsarbeit für die Verbrau-
cherzentralen selbst dar. Soll dieses Instrument weiter und effektiv genutzt werden, wird
es allerdings erforderlich sein, vergleichbare Kriterien zu entwickeln, um sowohl die ei-
gene wie auch die Arbeit der Länder messen zu können.
Im Unterindex Verbraucherzentralen wurden demnach die folgenden 18 Indikatoren er-
hoben:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 43
Indikator
Fragestellung
Bezugsjahr
D01
Inwieweit ist die in 400+ für das jeweilige Bundesland angestreb-
te Zahl der Beratungsstellen bereits vorhanden? 2009
D02
Wie viele individuelle Beratungen wurden im Verhältnis zur Ein-
wohnerzahl durchgeführt? 2009
D03
Welcher Anteil der Haushalte erhält von der Verbraucherzentra-
le mindestens einmal im Jahr eine Beratung? 2009
D04
Landesmittel insgesamt (institutionelle + Projektmittel)/Anzahl
der individuellen Beratungen 2009
D05 Anteil der Eigeneinnahmen an den Gesamteinnahmen 2009
D06
Zahl der individuellen Beratungen im Verhältnis zur Anzahl der
Beratungsstellen 2009
D07
Verhältnis zwischen den Beratungskapazitäten (in Beratungs-
stunden) und der Zahl der Beratungsstellen 2009
D08
Anzahl der Fachberater (Vollzeitäquivalent) im Bereich Finanz-
dienstleistungen pro 100.000 Haushalte 2009
D09
Durchschnittliche Wartezeit für einen Beratungstermin im Be-
reich Finanzdienstleistungen in Tagen 2010
D10
Anzahl der Fachberater (Vollzeitäquivalent) im Bereich Gesund-
heitsdienstleistungen pro 100.000 Haushalte 2009
D11
Durchschnittliche Wartezeit für einen Beratungstermin im Be-
reich Gesundheitsdienstleistungen in Tagen 2010
D12
Durchschnittliche Zahl der angebotenen Beratungsthemen in
den Beratungsstellen 2009
D13
Anteil der Beratungsstellen, die mit mindestens 4 Beratern be-
setzt sind und 100% der Beratungsthemen abdecken (entspricht
der Anzahl von Modulen im 400+ Konzept)
2009
D14 Fortbildungstage (extern + intern) pro Berater 2009
D15a
Wahrnehmung der Marktwächterfunktion durch die Verbrau-
cherzentrale (Anzahl der Klagen) 2009
D15b
Wahrnehmung der Marktwächterfunktion durch die Verbrau-
cherzentrale (Anzahl der Abmahnungen) 2009
D16
Wie intensiv sind die Aktivitäten der VZ im Bereich der politi-
schen Kommunikation? 2009
D17
Gibt es einen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist? 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 44
Wie ausgeführt, standen den Verbraucherzentralen nicht zu allen Indikatoren gleicher-
maßen verlässliche Daten und Angaben zur Verfügung. Bei den Ergebnissen bezie-
hungsweise der Interpretation der Indikatoren sind demnach die folgenden Aspekte zu
berücksichtigen:
§ Der Indikator D 03 konnte nicht erhoben werden, da die Beratungen von Haushal-
ten durch die Verbraucherzentralen nicht erhoben werden.
§ Zum Indikator D 07, durch den das Verhältnis zwischen den Beratungskapazitäten
und der Zahl der Beratungsstellen erhoben wird, verfügt einzig Sachsen über eine
Statistik hinsichtlich der effektiv geleisteten Stunden. In Ermangelung valider Daten
wurde ein Schätzwert hinsichtlich der durchschnittlichen Beratungsdauer ermittelt
und dieser mit der Anzahl der Beratungen multipliziert.
§ Angesichts des ganzheitlichen Ansatzes von „400+“ werden alle Projekte, das heißt
das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen (exklusiv Kurzberatun-
gen) erfasst. Dieser Umstand ist bezüglich der Indikatoren D 08 und D 10, die die
Anzahl der Berater im Bereich der Finanz- sowie der Gesundheitsdienstleistungen
erheben, zu beachten, weshalb auch die Unabhängige Patientenberatung Deutsch-
land (UPD) mit berücksichtigt wird. Bei den Berechnungen von Vollzeitäquivalenten
wurden von den Verbraucherzentralen Schätzwerte gebildet, die interne und exter-
ne Mitarbeiter einbeziehen.
§ In aller Regel lagen den Verbraucherzentralen keine Daten zu den durchschnittli-
chen Wartezeiten vor, die mit den Indikatoren D 09 und D 11 erhoben werden. An-
gesichts dessen wurde der Ist-Zustand gemessen, das heißt die Wartezeit, mit der
ein Verbraucher, würde er heute kommen, rechnen müsste.
Alle Angaben der Verbraucherzentralen werden in Form von Piktogrammen dargestellt,
um eine Einschätzung der Angebote und Leistungen vor dem Hintergrund unterschiedli-
cher struktureller und finanzieller Rahmenbedingung zu ermöglichen. Im Anhang finden
sich – wie zu jedem Unterindex auch – die Einzelergebnisse zu den untersuchten Indi-
katoren der D-Säule. Bei den tabellarischen Anhängen zu den Indikatoren D05 und D13
werden zusätzlich die Vergleichswerte zu den Soll-Werten von 400+ angegeben.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 45
Indikator Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-
VorpommernNieder-sachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-
AnhaltSchleswig-
Holstein Thüringen
D01 58 % 26% 8% 72% 50% 14% 22% 55% 43% 62% 30% 67% 43% 100% 38% 87%D02 --- --- -- --- -- +++ --- --- -- - -- + - --- --- ---D03D04 + + -- ++ + --- + + --- - + --- + ++ ++ +D05 + -- -- --- + ++ - - - - --- --- --- -- -- --D06 + - +++ --- + +++ -- -- - ++ +++ ++ + --- -- ---D07 - -- +++ --- + +++ ++ --- - - + - -- --- --- ---D08 ++ -- - - +++ +++ + - -- --- + ++ +++ ++ -- +D09 - -- - + - - - --- - --- - ++ ++ --- + --D10 --- --- --- + --- +++ --- ++ --- k.A. + +++ --- ++ - +D11 ++ -- + ++ +++ ++ -- ++ - k.A. +++ +++ -- + ++ ++D12 ++ + - --- ++ +++ - + + -- -- ++ + k.A. - --D13 -- -- +++ --- --- +++ -- -- -- --- --- -- --- -- +++ ---D14 + + --- ++ -- --- +++ - +++ + + - +++ + --- +++
D15a +++ --- +++ -- -- +++ --- --- --- +++ --- --- + -- -- --D15b +++ -- +++ - +++ +++ --- -- -- +++ --- --- -- -- --- --D16 +++ o o +++ o +++ +++ +++ o +++ +++ +++ +++ +++ +++ oD17 o +++ +++ o o o o --- +++ +++ +++ o +++ o +++ o
Legende Punkte 6er Skala Punkte 3er Skala Punkte 2er Skala+++ sehr gut (oder positiv) 6 6 6++ gut 5+ befriedigend 4o neutral 3- ausreichend 3-- nicht ausreichend 2--- ungenügend 1 0 0
keine Angaben seitens der Verbraucherzentrale möglich
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 46
Zu den Ergebnissen der D-Säule und den Einzelindikatoren ist auf folgende Beobach-
tungen hinzuweisen:
§ Der Indikator D 01 stellt insofern eine Besonderheit dar, als mit diesem ein dezi-
dierter Abgleich der SOLL-/IST-Werte zur Anzahl der Beratungsstellen erfolgt ist.
Für jedes Land steht hierzu eine Grafik zur Verfügung. Dabei zeigt sich, dass mit
einem Durchschnittswert von 47 Prozent bereits knapp die Hälfte der zu erreichen-
den Beratungsstellen vorhanden ist. Besonders auffällig ist Sachsen-Anhalt, wel-
ches schon die volle Zahl der Beratungsstellen erreicht hat. Auch Thüringen mit 87
Prozent und Brandenburg mit 72 Prozent zeichnen sich durch einen hohen Anteil
an Beratungsstellen aus, gefolgt vom Saarland mit 67 Prozent und Nordrhein-
Westfalen mit 62 Prozent. Über vergleichsweise wenig Beratungsstellen verfügen
demgegenüber Berlin mit acht Prozent und Hamburg mit 14 Prozent.
Durchschnitt aller Bundesländer
47,1%52,9%
IST-Beratungsstellen
Differenz zum angestrebtenSoll-Wert
Für die Länder stellt sich das Ergebnis zu dem Indikator D 01 wie folgt dar:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 47
Baden-Württemberg
58%
42% IST-Beratungsstellen
Differenz zum angestrebtenSoll-Wert
Berlin
8%
92%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Bayern
26%
74%
IST-Beratungsstellen
Differenz zum angestrebten Soll-Wert
Brandenburg
72%
28%
IST-Beratungsstellen
Differenz zum angestrebtenSoll-Wert
Bremen
50%50%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Hamburg
14%
86%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Hessen
22%
78%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Mecklenburg-Vorpommern
55%45%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Niedersachsen
43%
57%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Nordrhein-Westfalen
38%
62%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 48
Rheinland-Pfalz
30%
70%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Saarland
67%
33%IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Sachsen
43%
57%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Sachsen-Anhalt
100%
0%
IST-Beratungsstellen
Differenz zumangestrebten Soll-Wert
Schleswig-Holstein
38%
62%
IST-B eratungsstellen
Dif ferenz zum angest rebten Soll-W ert
Thüringen
87%
13%
IST-Beratungsstellen
Differenz zum angestrebtenSoll-Wert
§ Bei der Anzahl der individuellen Beratungen im Verhältnis zu den Beratungsstellen
(D 06) zeigt sich, dass Länder mit einem hohen Anteil an Beratungsstellen – wie
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen – bezüglich der indi-
viduellen Beratungen schlechter abschneiden. In D 01 und D 06 kommt somit die
„Quadratur des Kreises“ zum Ausdruck, die bekanntermaßen nur selten gelingt.
§ Die Wartezeiten im Bereich Finanzdienstleistungen (D 09) stellen – in Ermangelung
verfügbarer Daten – IST-Werte zu den prognostizierten Wartezeiten dar. Im Saar-
land und in Sachsen müssen die Verbraucher im Schnitt mit ein bis fünf Tagen
Wartezeit rechnen, in Schleswig-Holstein und Brandenburg mit sechs bis 10 Ta-
gen. In den meisten Ländern müssen sich die Verbraucher demgegenüber auf 11
bis 15 Tage Wartezeit im Bereich Finanzdienstleistungen gefasst machen, und in
drei Ländern kann diese Wartezeit sogar mehr als 20 Tage betragen.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 49
§ Deutliches Entwicklungspotenzial lässt sich bei der Zahl der Berater im Bereich
Gesundheitsdienstleistungen ausmachen (D 10). So verfügen die meisten Länder –
trotz Einbeziehung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) –
über weniger als einen Berater pro 100.000 Haushalte im Bereich der Gesund-
heitsdienstleistungen. Eine Ausnahme bilden Hamburg und Saarland, die über
mehr als drei Berater pro 100.000 Haushalte verfügen. Sachsen-Anhalt und Meck-
lenburg-Vorpommern verfügen über 2,5 bis drei Berater pro 100.000.Haushalte.
§ Die durchschnittliche Anzahl der Berater im Bereich der Finanzdienstleistungen
(D 08) fällt demgegenüber deutlich höher aus als in der Gesundheitsberatung. Sehr
gut schneiden Bremen, Hamburg und Sachsen ab (mehr als drei Berater/100.000
Haushalte), gut Baden-Württemberg, das Saarland und Sachsen-Anhalt. Negativ
stellt sich die Situation in Nordrhein-Westfalen (bis ein Berater/100.000 Haushalte),
Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (ein bis eineinhalb Berater/100.000
Haushalte) dar.
§ Starke Abweichungen gibt es bei der Frage nach der angebotenen Themenvielfalt
in der Beratung (D 12). Lediglich Hamburg bietet mehr als 14 Themen an, Baden-
Württemberg, Bremen und das Saarland bieten 13 bis 14 Beratungsthemen an.
Demgegenüber werden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nur sieben bis acht Beratungsthemen angeboten, in Brandenburg nur bis zu sie-
ben.
§ Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein schneiden sehr gut bei dem Indikator
(D 13) zu dem Anteil der Beratungsstellen, die mit mindestens vier Beratern besetzt
sind und 100 Prozent der Beratungsthemen abdecken, ab. Für die Mehrheit der
Länder stellt sich das Bild demgegenüber negativ dar.
§ Eine breite Streuung gibt es auch bei der Zahl der Fortbildungstage (D 14). Hier
wurden externe und interne gleichermaßen erhoben und berücksichtigt. Hessen,
Niedersachsen, Sachsen und Thüringen veranschlagen demnach mehr als zehn
Tage, während sich die Mehrheit der Länder bei vier bis sieben Tagen bewegt.
Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg schneiden demgegenüber wenig befriedi-
gend ab, indem kein bis nur ein Fortbildungstag in Anspruch genommen wurde.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 50
§ Hinsichtlich der Klagetätigkeit (D 15a) sind Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg
und Nordrhein-Westfalen mit mehr als 20 Klagen besonders aktiv, während sechs
Länder überhaupt keine Klagen durchgeführt haben. Die meisten Abmahnungen
(D 15b) haben Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-
Westfalen durchgeführt. Demgegenüber verzeichnen vier Verbraucherzentralen
hierbei keinerlei Tätigkeit.
§ Fast alle Verbraucherzentralen verfügen über einen Mitarbeiter, der entweder in
Vollzeit oder in Teilzeit (beziehungsweise mindestens 30 Prozent seiner Arbeits-
zeit) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist (D 17). Positiv stellt sich
auch das Bild im Bereich der politischen Kommunikation (D 16) dar, bei der elf
Länder sehr gut abschneiden.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 51
3.5 Querindices
Auch bei der diesjährigen Erhebung wurden in Ergänzung zu den vier direkt erhobenen
Unterindices „Exekutive“, „Legislative“, „Kontrollbehörden“ und „Verbraucherzentralen“
die Querindices „Transparenz“ und „Innovation“ ermittelt beziehungsweise abgeleitet.
Die Querindices fließen – wie auch die Jahre zuvor – nicht in die Gesamtbewertung mit
ein, stellen aber zusätzliche Informationen zum Stand der Verbraucherpolitik in den
Ländern zur Verfügung.
Die Querindices werden gebildet, indem ausgewählte Indikatoren aus den Unterindices
zusammengeführt werden. Im Unterschied zu den vorherigen Untersuchungen werden
die Querindices ausschließlich aus den Säulen A, B und C gebildet, da die D-Säule
erstmalig der Gesamtbewertung entzogen und einer gesonderten Betrachtung zugeführt
wird. Dies führt dazu, dass sich die Anzahl der den Querindices zugewiesenen Indikato-
ren verringert hat, weshalb ein Vergleich der absoluten Zahlen mit den Erhebungen von
2006 und 2008 unter methodischen Gesichtspunkten nicht möglich ist. Demgegenüber
lässt sich die Reihenfolge der Platzierungen der Länder vergleichen, die jeweils den Ist-
Zustand des Verbraucherschutzes unter den Gesichtspunkten von Innovation und
Transparenz in den Ländern abbilden.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 52
3.5.1 Querindex Transparenz
Der Querindex Transparenz setzt sich aus folgenden zehn Indikatoren der insgesamt 65
Indikatoren des Gesamtindex’ zusammen:
Indikator Fragestellung Gewich-
tung Bezugs-
jahr
A04
Welche Formen der interministeriellen Zusammenarbeit
gibt es in Fragen des Verbraucherschutzes? 2 2009
A06
Wird mindestens alle zwei Jahre ein Verbraucherschutz-
bericht veröffentlicht, in dem die Landesregierung das
Handeln der zuständigen Ministerien im Bereich des Ver-
braucherschutzes umfassend darstellt? 2 2008/09
A07
Benutzerfreundlichkeit der Internetseite des für Verbrau-
cherschutz zuständigen Ministeriums. 2 2010
A08 Gibt es in dem Land ein Informationsfreiheitsgesetz? 2 2008
A09
Macht das Land von seiner aktiven Informationsmöglich-
keit Gebrauch, indem es die Ergebnisse unter Nennung
der Hersteller- und Inverkehrbringerbetriebe bei wieder-
holten Verstößen im Internet veröffentlicht? 2 2009
B03
Liegen bei den Fraktionen verbraucherpolitische Leitlinien
vor? 2 2009
B06
Wurde die Verbraucherzentrale 2009 zu Anhörungen im
Bereich des Verbraucherschutzes in den Landtag einge-
laden? 1 2009
C01 Öffentlichkeitsarbeit der Eichbehörden (Webseite) 2 2010
C07
Stehen die detaillierten Ergebnisse der Lebensmittel-
überwachung in Form eines Jahresberichts oder im Inter-
net zur Verfügung? 3 2008
C14
Stehen die detaillierten Ergebnisse der Marktüberwa-
chung im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsge-
setzes in Form eines Jahresberichtes oder im Internet zur
Verfügung? 3 2008
Das Ergebnis des Querindex’ Transparenz stellt sich im Vergleich zu der Erhebung von
2008 wie folgt dar:
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 53
Querindex Transparenz
Verbraucherschutzindex 2010 Verbraucherschutzindex 2008 Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland
1 Rheinland-Pfalz 114 90,5% 1. Hessen
2 Hamburg 110 87,3% 2. Hamburg
2 Saarland 110 87,3% 3. Baden-Württemberg 4 Berlin 106 84,1% 4. Rheinland-Pfalz
5 Nordrhein-Westfalen 102 81,0% 5. Mecklenburg-Vorpommern
5 Brandenburg 102 81,0% 6. Nordrhein-Westfalen
7 Thüringen 100 79,4% 7. Bayern
8 Baden-Württemberg 88 69,8% 8. Berlin
9 Sachsen 86 68,3% 9. Niedersachsen
9 Schleswig-Holstein 86 68,3% 10. Saarland
11 Niedersachsen 84 66,7% 10. Brandenburg
12 Bayern 78 61,9% 12. Schleswig-Holstein 12 Bremen 78 61,9% 13. Sachsen 14 Hessen 74 58,7% 14. Thüringen
15 Mecklenburg-Vorpommern 70 55,6% 15. Bremen
16 Sachsen-Anhalt 68 54,0% 16. Sachsen-Anhalt Max. Punktzahl 126 100,0% Durchschnitt 91 72,2%
Das Resultat des Querindex’ spiegelt insoweit das allgemeine Ergebnis wider, als die
Erstplatzierten auch im Gesamtergebnis die vorderen Plätze belegen.
§ Der Spitzenreiter des Querindex’ Transparenz ist demnach mit einem eindrucksvol-
len Wert von 90,5 Prozent Rheinland-Pfalz, dicht gefolgt von Hamburg und dem
Saarland. Während Hamburg seinen zweiten Platz verteidigt hat, ist Rheinland-
Pfalz vom vierten Rang nach vorne gerückt.
§ Ebenfalls deutlich aufgerückt ist das Saarland, welches gleichauf mit Hamburg den
zweiten Platz belegt. Vom 10. Platz vorgerückt, kann demnach das Saarland als
„Aufsteiger 2010“ des Querindex' Transparenz gelten.
§ Deutlich verschlechtert haben sich demgegenüber Hessen, das vom ersten auf den
14. Platz zurückgefallen ist, sowie Mecklenburg-Vorpommern, das sich vom fünften
auf den 15. Platz verschlechtert.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 54
3.5.2 Querindex Innovation
Dieser Querindex bildet die Bereitschaft und Fähigkeit in den Ländern ab, neue und in-
novative Wege im Verbraucherschutz zu gehen.
Der Querindex Innovation setzt sich aus folgenden zehn von insgesamt 65 Indikatoren
des Gesamtindex’ zusammen.
Indika-tor Fragestellung
Gewich-tung
Bezugs-jahr
A05
Hat das Land eine Verbraucherpoltische Strategie / ein
verbraucherpolitisches Programm verabschiedet? 2 2009
A09
Macht das Land von seiner aktiven Informationsmöglichkeit
Gebrauch, indem es die Ergebnisse unter Nennung der
Hersteller- und Inverkehrbringerbetriebe bei wiederholten
Verstößen im Internet veröffentlicht? 2 2008 / 09
A11
Hat das Land im Jahr 2009 Gesetzes- oder Verordnungs-
initiativen oder Anträge im Bereich Verbraucherschutz im
Bundesrat eingebracht? 2 2009
A12
Gibt es verbindliche Qualitätsstandards zur Sicherung ei-
nes gesundheitsförderlichen Ernährungsangebots an
Schulen? 3 2009
A15
Wurden die Lehrpläne der Sekundarstufe I anhand der
Bildungsziele und Kerncurricula aus dem REVIS-Projekt
zur Verbraucherbildung oder vergleichbarer Ansätze über-
arbeitet? 1 2009
A19
Gibt es eine Vereinbarung, in der die finanzielle Zuweisun-
gen des Landes sowie die Leistungen der Verbraucher-
zentrale über das Haushaltsjahr hinaus geregelt sind? 2 2009
B07
Wie viele parlamentarische Initiativen zum Verbraucher-
schutz wurden im Jahr 2009 von der Mehrheitsfraktion
eingebracht? 2 2009
B09
Zu wie vielen Themen wurden 2009 von den Fraktionen im
Bereich Verbraucherschutz parlamentarische Initiativen
ergriffen? 1 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 55
B10
Ist der Verbraucherschutz in der Landesverfassung veran-
kert? 2 2009
C09
Wie viele Betriebskontrollen werden im Vergleich zu der
aus der Risikobewertung hervorgehenden Anzahl der not-
wendigen Kontrollen durchgeführt (Soll-Ist-Vergleich)? 2 2009
Das Ergebnis des Querindex’ Innovation stellt sich im Vergleich zu der Erhebung von
2008 wie folgt dar:
Querindex Innovation Verbraucherschutzindex
2010 Verbraucherschutzindex 2008 Platz Bundesland Punkte Prozent Platz Bundesland
1 Nordrhein-Westfalen 78 68,4% 1. Baden-Württemberg
2 Berlin 72 63,2% 1. Nordrhein-Westfalen 3 Rheinland-Pfalz 67 58,8% 3. Hessen 4 Hamburg 54 47,4% 4. Rheinland-Pfalz 5 Brandenburg 50 43,9% 5. Bayern 6 Bayern 45 39,5% 5. Bremen 7 Saarland 41 36,0% 5. Hamburg
8 Mecklenburg-Vorpommern 40 35,1% 5. Niedersachsen
9 Baden-Württemberg 39 34,2% 5. Saarland
9 Hessen 39 34,2% 10. Berlin 9 Sachsen-Anhalt 39 34,2% 10. Brandenburg
12 Niedersachsen 36 31,6% 12. Sachsen 13 Bremen 29 25,4% 12. Thüringen
14 Schleswig-Holstein 27 23,7% 14. Mecklenburg-Vorpommern
15 Sachsen 26 22,8% 15. Schleswig-Holstein 16 Thüringen 24 21,1% 16. Sachsen-Anhalt
Max. Punkt-zahl 114 100,0% Durchschnitt 44 38,7%
§ Nordrhein-Westfalen, der Erstplatzierte des Querindex’ 2008, belegt mit 68,4 Pro-
zent erneut den ersten Platz im Ranking der Länder. Auch in diesem Querindex’
spiegelt sich das Gesamtergebnis wider, indem Berlin und Rheinland-Pfalz auf den
Plätzen zwei und drei folgen.
§ „Aufsteiger 2010“ im Querindex Innovation ist Berlin, welches sich vom zehnten auf
den zweiten Platz verbessern konnte. Als weiterer Aufsteiger kann Brandenburg
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 56
gelten, das sich ebenfalls vom zehnten auf den fünften Platz verbessern konnte,
sowie Mecklenburg-Vorpommern, welches sich vom 14. auf den achten Platz ver-
bessert.
§ Deutlich verloren haben die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bremen: Ba-
den-Württemberg, zusammen mit Nordrhein-Westfalen der Sieger des Querindex’
2008, verliert deutlich und findet sich auf dem neunten Platz wieder. Ähnlich verliert
Hessen, das sich vom dritten Platz auf den neunten Platz verschlechtert. Bremen
fällt vom fünften auf den 13. Platz zurück.
§ Die untere Skala in der Gesamtbewertung spiegelt sich im Abschneiden Schleswig-
Holsteins und Thüringens wider, die im Querindex Innovation den 14. respektive
den 16. Platz belegen.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 57
4. Stärken-/Schwächen-Profile der Länder
Die Mehrheit der Bundesländer weist nach wie vor stark unterschiedliche Ergebnisse in
den einzelnen Unterindices auf. Um die verbraucherpolitische Lage eines Landes im
Hinblick auf Stärken und Schwächen beurteilen zu können, ist es deshalb erforderlich,
die Ergebnisse in den vier Unterindices und den zwei Querindices einer genaueren Be-
trachtung zu unterziehen.
Eine vergleichende Betrachtung der Platzierung der einzelnen Länder im Gesamtran-
king 2008 und 2010 hat für sich genommen bei dieser Erhebung eine eingeschränkte
Aussagekraft, weil schlechtere Platzierungen mit verbesserten Ergebnissen einherge-
hen können, insofern als diese geringer ausfallen als der allgemeine Verbesserungs-
trend.
Die nachfolgende Analyse der Ergebnisse aus den Unterindices im Sinne eines Stär-
ken-/Schwächen-Profils hält für die verbraucherpolitischen Akteure wertvolle Anhalts-
punkte zur Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes in ihrem Land bereit. Hierbei ist
anzumerken, dass im Folgenden auf die deutlich erkennbaren Stärken und Schwächen
hingewiesen wird, die das besondere verbraucherpolitische Profil eines Landes zum
Ausdruck bringen. Die verbraucherpolitischen Akteure sind eingeladen, die skizzierten
Profile als Anregung und Impuls für eine zu vertiefende Auseinandersetzung mit ihren
Ergebnissen zu nutzen. Hierfür stehen die im Anhang beigefügten Ergebnistabellen zur
Verfügung.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 58
4.1 Baden-Württemberg
Baden-Württemberg belegt im aktuellen Index mit 53,9 Prozent der maximal möglichen
Punktezahl den zehnten Platz in der Gesamtbewertung. Baden-Württemberg konnte
damit einen Platz im Mittelfeld halten.
In der Exekutive schneidet das Land schlechter ab als zuvor: Während Baden-
Württemberg 2008 noch den neunten Platz belegen konnte, liegt das Land nun auf dem
14. Platz. Die Verschlechterung der Werte ist vor allem auf die Verschärfung sowie Ver-
änderung der Indikatoren zurückzuführen. Die Entwicklung verbraucherpolitischer Leitli-
nien konnten sich wiederum – da noch nicht verabschiedet - nicht positiv auf den aktuel-
len Index’ auswirken beziehungsweise berücksichtigt werden.
Im Unterindex Legislative konnte sich Baden-Württemberg deutlich von Platz sieben auf
Platz drei verbessern, obwohl auch weiterhin eine namentlich eindeutige Zuordnung der
Verantwortung für den Verbraucherschutz in einem Ausschuss fehlt. Positiv ist zu ver-
merken, dass alle Fraktionen einen verbraucherpolitischen Sprecher benannt haben,
wenn auch nicht alle über verbraucherpolitische Leitlinien verfügen. Der gewichtigste
Grund für das positive Abschneiden der Legislative 2010 sind die parlamentarischen Ini-
tiativen: Mit Blick auf alle drei diesbezüglichen Kriterien befindet sich Baden-
Württemberg in der Spitzengruppe.
Bei den Kontrollbehörden bietet sich ein ambivalentes Bild. Während Baden-
Württemberg bei den Eichbehörden mit einem dritten und bei der Marktüberwachung
mit einem vierten Platz gut abschneidet, fallen die Ergebnisse in der Lebensmittelüber-
wachung aufgrund einer sehr geringen Kontrolldichte vergleichsweise schlecht aus.
Demnach macht das Land im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Lebensmittel-
kontrollen vergleichsweise wenig von seiner Möglichkeit einer aktiven Informationspolitik
Gebrauch. Positiv fällt ins Gewicht, dass über die Veröffentlichung von „Ross und Rei-
ter“ im Einzelfall entschieden wird, wobei nicht nur die Namen bei wiederholten, sondern
auch bei erstmaligen Verstößen genannt werden. Insgesamt erreicht das Land im Un-
terindex Kontrollbehörden einen Platz im unteren Mittelfeld in der Gesamtbewertung.
In den Querindices Transparenz und Innovation hat das Land seine Spitzenpositionen
deutlich verloren und liegt jetzt im mittleren beziehungsweise unteren Mittelfeld.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 59
Wie schon 2008, stellt auch 2010 die Finanzierung der Verbraucherzentrale eine
Schwachstelle dar: Im Ländervergleich stellt Baden-Württemberg demnach am wenigs-
ten Mittel für die Verbraucherzentrale zur Verfügung und rangiert auch in dem 2010
erstmals erhobenen Verhältnis zur Fläche (qkm) im unteren Feld.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeichnet sich gleichwohl durch eine be-
sondere Stärke in der Erfüllung ihrer Marktwächterfunktion aus, indem sie mit 238 Ab-
mahnungen und 70 Klagen Spitzenwerte aufweist. Als gut stellt sich auch die durch-
schnittliche Zahl der Beratungsstellen und die Abdeckung der Haushalte in Baden-
Württemberg durch Fachberater im Bereich Finanzdienstleistungen dar. Dies zeichnet
die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber fast allen anderen Flächen-
staaten aus, die mit deutlich geringeren Werten abschneiden. Im SOLL-/IST-Vergleich
zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Baden-Württemberg bei einem IST-Wert von 58
Prozent und damit über dem derzeitigen Schnitt von 47 Prozent.
Baden-Württemberg im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 10
Unterindex
Exekutive
Platz 14
Unterindex
Legislative
Platz 3
Unterindex
Kontrollbehörden
Platz 10
Querindex
Transparenz
Platz 8
Querindex
Innovation
Platz 9
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 60
4.2 Bayern
Bayern nimmt im diesjährigen Index mit 58,4 Prozent wie 2008 den siebten Platz ein.
Bayern weist eine hohe Konsistenz im Abschneiden der Unterindices auf, indem das
Land jeweils – mit Ausnahme des Querindex’ Transparenz und Kontrollbehörden– drei
sechste Plätze belegt.
Zum verbesserten Abschneiden Bayerns trägt maßgeblich der Unterindex Exekutive
bei. Dem - im Kontext der verschärften Indikatoren - verbesserten Abschneiden liegt
zugrunde, dass Bayern nun nicht nur über ein namentlich ausgewiesenes Ministerium,
sondern darüber hinaus – als einziges Land – über mehr als zwei Ministerien mit na-
mentlich ausgewiesenen Referaten oder Abteilungen verfügt. Der Querschnittscharakter
der Verbraucherpolitik wird demnach deutlich unterstrichen. Weniger positiv fällt ins
Gewicht – und damit in die Bewertung – dass Bayern im Zuge der Verwaltungsmoderni-
sierung auf die Erstellung von Berichten – wie auch die des Verbraucherschutzberichts
– verzichtet. Einen Pluspunkt stellen wiederum die zahlreichen Initiativen im Bereich
Verbraucherschutz dar, die durch Bayern im Bundesrat eingebracht wurden.
In der Legislative verliert Bayern zwei Plätze gegenüber 2008. Dem gegenüber steht die
überaus rege Tätigkeit der Oppositionsfraktionen, die mit 27 eingebrachten parlamenta-
rischen Initiativen eine Spitzenposition inne halten. Negativ fällt ins Gewicht, dass Bay-
ern als einziges Land – neben Bremen – die Verbraucherzentrale 2009 nicht zu Anhö-
rungen in den Landtag gebeten hat.
Das Abschneiden Bayerns im Unterindex Kontrollbehörden entspricht der Gesamtent-
wicklung der Länder: So hat Bayern hier einige Prozentpunkte eingebüßt und ist um ei-
nen Platz zurückgefallen.
Wie schon 2006 und 2008 fallen in Bayern die vergleichsweise niedrigen finanziellen
Zuweisungen des Landes (im Verhältnis zur Bevölkerungszahl sowie zur Fläche des
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 61
Landes) an die Verbraucherorganisationen (Verbraucherzentrale und Verbraucher
Service im Katholischen Frauenbund Bayern) negativ ins Gewicht.
Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Bayern bei 26 Prozent
(IST). Die infrastrukturellen Voraussetzungen der Verbraucherzentrale Bayern erweisen
sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die anspruchsvollen Ziele von „400+“ als
optimierbar. Die vergleichsweise positiven Beurteilungen lassen sich in der Anzahl der
Fortbildungstage pro Berater, bei der in den Beratungsstellen vorgehaltenen Beratungs-
vielfalt sowie in dem Verhältnis von ausgewiesenen Landesmitteln zur Anzahl der Bera-
tungen festmachen. Bayern im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 7
Unterindex
Exekutive
Platz 6
Unterindex
Legislative
Platz 6
Unterindex
Kontrollbehörden
Platz 11
Querindex
Transparenz
Platz 12
Querindex
Innovation
Platz 6
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 62
4.3 Berlin
Berlin kann als einer der „Aufsteiger 2010“ gelten: Der Stadtstaat erreicht nun im Ge-
samtranking Platz vier und kann sich damit um zwei Plätze verbessern, was angesichts
der vorgenommenen, starken Veränderungen im Indikatorenset umso höher zu bewer-
ten ist.
Dem positiven Abschneiden Berlins liegen maßgeblich die Ergebnisse im Unterindex
Legislative zugrunde, der von Berlin angeführt wird. Vom siebten Platz (2008) deutlich
verbessert, fallen hierbei die Bewertungen zu den parlamentarischen Initiativen wie
auch die in allen Fraktionen vorhandenen verbraucherpolitischen Leitlinien ins Gewicht.
Zudem haben 2009 im Berliner Abgeordnetenhaus mehr als zwei Anhörungen zum
Thema Verbraucherschutz stattgefunden.
Analog zum Gesamtergebnis hat sich Berlin auch in der Exekutive von Platz sieben auf
Platz vier verbessert: So verfügt das Land inzwischen über eine verbraucherpolitische
Strategie, die im Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen ent-
standen ist. In punkto Verbraucherinformation übernimmt Berlin eine Vorreiterrolle, in-
dem die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht und ausgewiesen werden
(„Smiley-Projekt“). Weitere Pluspunkte stellen die zahlreichen durch das Land Berlin im
Bundesrat eingebrachten Initiativen sowie die über das Haushaltsjahr hinaus gehenden
finanzielle Zuweisungen (Rahmenvereinbarung) an die Verbraucherzentrale dar. In dem
ebenfalls positiven Abschneiden Berlins in den Querindices spiegeln sich die Entwick-
lungen von Legislative und Exekutive wider. So sorgt Berlin für eine transparente Infor-
mationspolitik und setzt innovative Impulse.
Einzig die C-Säule verhindert ein positiveres Gesamtergebnis. Hier landet Berlin nur auf
dem 14. Platz. Neben den geringen Kontrolltätigkeiten macht sich in diesem Ergebnis
negativ bemerkbar, dass bei der Zahl der erhobenen Proben für Tabakerzeugnisse,
kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände nicht die geforderten Angaben geliefert
werden und bei der Lebensmittelkontrolle nicht die Anzahl der risikoorientierten SOLL-
Betriebskontrollen zur Verfügung standen.
Die Verbraucherzentrale Berlin zeichnet sich unter anderem durch ein sehr gutes Ab-
schneiden bei der Anzahl von Beratungen beziehungsweise Beratungsstunden im Ver-
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 63
hältnis zu den Beratungsstellen aus sowie durch die Anzahl der Beratungsstellen, die
mit mindestens vier Beratern besetzt sind und 100 Prozent der Beratungsthemen abde-
cken, aus. Sehr gute Werte erzielt Berlin mit Blick auf die intensiven juristischen Tätig-
keiten (Marktwächterfunktion).
Berlin im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 4
Unterindex
Exekutive
Platz 4
Unterindex
Legislative
Platz 1
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 14
Querindex
Transparenz
Platz 4
Querindex
Innovation
Platz 2
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 64
4.4 Brandenburg
Brandenburg belegt 2010 den sechsten Platz und verliert damit zwei Positionen gegen-
über 2008. Dabei zeigen sich große Unterschiede in den Entwicklungen der Unterindi-
ces: Während das Land im Bereich Exekutive vom ersten auf den siebten Platz gefallen
ist, hat sich Brandenburg im Unterindex Kontrollbehörden vom 13. auf den fünften Platz
verbessert.
Eine genauere Betrachtung dieser erfreulichen Entwicklung zeigt, dass Brandenburg
insbesondere bei der Lebensmittelkontrolle mit einem Plus von 17,9 Prozent positiv ab-
schneidet. So hat das Land nicht nur die Risikobewertung der Lebensmittelkontrollen
abgeschlossen, sondern auch die geforderte Soll-Zahl mit bis zu über 90 Prozent er-
reicht. Spitzenreiter ist Brandenburg bei den personellen Ressourcen für Probenunter-
suchungen.
Neben den Ergebnissen im Unterindex Exekutive sind die Entwicklungen in der Legisla-
tive für das leicht schlechtere Abschneiden des Landes in der Gesamtbewertung ver-
antwortlich. So verliert Brandenburg im Unterindex Legislative zwei Plätze, was unter
anderem darauf zurückzuführen ist, dass nicht bei allen Fraktionen verbraucherpoliti-
sche Leitlinien vorliegen und nur ein bis zwei Anhörungen stattgefunden haben. Positiv
fällt demgegenüber ins Gewicht, dass alle Fraktionen über einen ausgewiesenen Spre-
cher für Verbraucherpolitik verfügen.
Für den Unterindex Exekutive ist darauf hinzuweisen, dass derzeit eine verbraucherpoli-
tische Leitlinie durch die IMAG "Plattform Verbraucherschutz" erarbeitet, 2009 aber
noch nicht verabschiedet und damit nicht bewertet werden konnte. Auch der Jahresbe-
richt Brandenburgs entspricht bislang noch nicht den geforderten Kriterien.
Für Brandenburg zeigen sich in beiden Querindices deutliche Verbesserungen: In bei-
den Querindices konnte sich das Land jeweils um fünf Plätze von Rang zehn auf fünf
verbessern. Die jeweils positiven Entwicklungen sind mit dem außerordentlich guten
Abschneiden bei den Kontrollbehörden in Verbindung zu bringen.
Zu den Stärken der Verbraucherzentrale gehören ihre Aktivitäten in der politischen
Kommunikation, die wahrgenommenen Fortbildungstage, die durchschnittlichen Warte-
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 65
zeiten im Bereich der Gesundheitsberatungen sowie das Verhältnis der eingesetzten
Landesmittel zu der Anzahl der individuellen Beratungen. Im SOLL-/IST-Vergleich zur
Anzahl der Beratungsstellen liegt Brandenburg bei 72 Prozent (IST).
Brandenburg im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 6
Unterindex
Exekutive
Platz 7
Unterindex
Legislative
Platz 7
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 5
Querindex
Transparenz
Platz 5
Querindex
Innovation
Platz 5
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 66
4.5 Bremen
Der Stadtstaat hat sich vom 14. Platz im zurückliegenden Index’ auf den 11. Platz deut-
lich verbessert. Die positive Entwicklung Bremens ist insbesondere auf das gute Ab-
schneiden im Unterindex Exekutive zurückzuführen: Demnach hat das Land vom letzten
auf den fünften Platz einen deutlichen Sprung gemacht.
Unter anderem zeichnet sich Bremen in der Exekutive durch eine verbrauchpolitische
Strategie aus, die mit einer Arbeitnehmerschutzstrategie verbunden ist. Eine besondere
Erwähnung verdient auch die Veröffentlichung von nicht nur einem, sondern zwei Ver-
braucherschutzberichten, die sich auf den gesundheitlichen sowie den wirtschaftlichen
Verbraucherschutz beziehen.
Ein Optimierungspotenzial kann in der nach wie vor bestehenden Aufteilung der Ver-
braucherpolitik auf zwei Ressorts gesehen werden, wobei diese – als Pluspunkt – über
eine gemeinsame Webseite verfügen, in der die Verbraucherpolitik der Ressorts zur
Darstellung kommt. Negativ fällt ins Gewicht, dass Bremen keine Bundesratsinitiativen
eingebracht und die Ziele des REVIS-Projekts nicht umgesetzt wurden.
In der Legislative konnte Bremen seinen 14. Platz halten. Negativ fällt ins Gewicht, dass
das Land über einen federführenden Ausschuss verfügt, diesen aber nicht namentlich
durch Verbraucherschutz ausweist. Daneben werden nur wenige parlamentarische Initi-
ativen eingebracht und – wie sonst nur in Bayern – die Verbraucherzentrale nicht zu
Anhörungen eingeladen.
Im Unterindex Kontrollbehörden hat sich Bremen um einen Platz auf Position sieben
verbessert. So nimmt das Land bei den Lebensmittelkontrollen den vierten und im
Eichwesen den fünften Platz ein. Die verschärften Kriterien, insbesondere zur Risikoori-
entierung werden eingehalten und gute Ergebnisse erzielt, wie auch bei dem Verhältnis
der ergriffenen Maßnahmen aufgrund der Überprüfung nach dem Geräte- und Produkt-
sicherheitsgesetz (GSPG). Das schlechte Abschneiden Bremens in den Querindices
verdeutlicht demgegenüber das Optimierungspotenzial des Landes in den Bereichen
Transparenz und Innovation.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 67
Die Verbraucherzentrale Bremen verfügt über einen hohen Anteil an Fachberatern im
Bereich Finanzdienstleistungen, über kurze Wartezeiten bei den Gesundheitsberatun-
gen, über eine aktive Wahrnehmung der Marktwächterfunktion und eine vergleichswei-
se hohe Anzahl an vorgehaltenen Beratungsthemen an den Standorten. Im SOLL-/IST-
Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Bremen bei einem IST-Wert von 50 Pro-
zent.
Bremen im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 11
Unterindex
Exekutive
Platz 5
Unterindex
Legislative
Platz 14
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 7
Querindex
Transparenz
Platz 12
Querindex
Innovation
Platz 13
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 68
4.6 Hamburg
Hamburg verliert seine Spitzenposition insgesamt und fällt auf den dritten Rang zurück.
Der Verlust von 11,9 Prozentpunkten muss vor dem Hintergrund des veränderten und
damit anspruchsvolleren Index’ gesehen werden. Als weiterer Einflussfaktor ist die He-
rausnahme der D-Säule aus der Gesamtbewertung zu sehen, die in der Vergangenheit
das gute Abschneiden Hamburgs nicht unwesentlich mit begünstigt hat.
Positiv fällt für Hamburg insbesondere die Exekutive ins Gewicht, bei der die Hanse-
stadt – im Unterschied zum Gesamttrend der Länder – nur 5,9 Prozentpunkte verliert
und den dritten Platz einnimmt. Positiv macht sich dabei die namentlich ausgewiesene
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, die zahlreichen Bun-
desratinitiativen, die Berücksichtigung der REVIS-Ziele sowie die hohen finanziellen
Zuweisungen an die Verbraucherzentrale Hamburg bemerkbar. Das positive Abschnei-
den Hamburgs in der Exekutive macht sich auch im Querindex Transparenz bemerkbar,
bei dem Hamburg den zweiten Platz einnimmt.
Im Unterindex Legislative – wiederum gegenläufig zum Gesamttrend – verliert die Han-
sestadt demgegenüber deutlich und fällt damit vom ersten auf den siebten Platz zurück.
Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass nicht alle Fraktionen über eine ver-
braucherpolitische Leitlinie verfügen, nur ein bis zwei Anhörungen stattgefunden haben
und die Aktivität bei den parlamentarischen Initiativen nur mittelmäßig ausfällt (insbe-
sondere bei den Mehrheitsfraktionen). Positiv fällt für Hamburg in der Legislative ins
Gewicht, dass alle Fraktionen über einen verbraucherpolitischen Sprecher verfügen.
In den Kontrollbehörden wird das gute Ausgangsniveau trotz verschärfter Bewertungs-
kriterien gehalten, was vor allen Dingen auf die aktive Lebensmittelkontrolltätigkeit zu-
rückzuführen ist. Bei dem SOLL-IST Vergleich der notwendigen Kontrollen aufgrund der
Risikobewertung ist Hamburg das einzige Land, welches 100 Prozent erreicht. Dies ist
insbesondere angesichts des Umstands hervorzuheben, dass viele Länder noch nicht
mal ihre Risikobewertung abgeschlossen haben beziehungsweise über Daten verfügen.
Einschränkend ist allerdings zu ergänzen, dass ein Stadtstaat bei vergleichbaren Indika-
toren naturgemäß von strukturellen Vorteilen profitieren kann.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 69
Zum guten Abschneiden Hamburgs passen die sehr guten Werte der Verbraucherzent-
rale, die fast bei allen Indikatoren Spitzenwerte erreicht. Nicht zuletzt kommt dies in den
664 Abmahnungen und 128 Klagen durch die Verbraucherzentrale Hamburg im Jahre
2009 zum Ausdruck.
Hamburg im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 3
Unterindex
Exekutive
Platz 3
Unterindex
Legislative
Platz 7
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 4
Querindex
Transparenz
Platz 2
Querindex
Innovation
Platz 4
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 70
4.7 Hessen
Hessen fällt in der Gesamtbewertung vom fünften auf den 11. Platz zurück. Dem
schlechteren Abschneiden gegenüber 2008 liegen maßgeblich die Ergebnisse bei den
Kontrollbehörden zugrunde, bei denen Hessen vom zehnten auf den 16. Platz zurück-
fällt. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf den Teilbereich der Marktüberwachung,
wo sich bemerkbar macht, dass die diesbezüglichen detaillierten Ergebnisse weder von
2008 und 2009 vorliegen.6 Besser schneidet dahingegen Hessen im Eichwesen mit dem
fünften Platz ab. Verbessert ist das Abschneiden in der Lebensmittelüberwachung, wo
das Land vom 14. auf den siebten Platz aufsteigt.
Weiter verantwortlich für das schlechte Abschneiden Hessens in der Gesamtbewertung
ist die Legislative, bei der Hessen von der dritten auf die siebte Position zurückfällt. Po-
sitiv bemerkbar macht sich in diesem Unterindex der Umstand, dass Hessen mehr als
zwei Anhörungen im Landtag durchgeführt und von den Oppositionsfraktionen mehr als
11 parlamentarische Initiativen eingebracht wurden.
Die Verluste im Unterindex Exekutive – bei dem Hessen vom dritten auf den achten
Platz zurückfällt – sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Hessen keinen den
Kriterien entsprechenden Verbraucherschutzbericht vorweisen kann und kein Informati-
onsfreiheitsgesetz vorliegt.
Das vergleichsweise schlechte Abschneiden des Landes in den benannten Säulen be-
einflusst nicht unwesentlich die Ergebnisse in den Querindices: Besonders auffällig ist
dabei die Entwicklung im Querindex Transparenz, bei dem Hessen vom ersten auf den
14. Platz zurückfällt.
Die Verbraucherzentrale Hessen7 verfügt über nur geringe Landesmittel, die dem zweit-
schlechtesten Wert im Ländervergleich entsprechen. Trotz maßvoller infrastruktureller
und finanzieller Voraussetzungen zeichnet sich die Verbraucherzentrale durch eine
starke politische Kommunikation, ein hohes Maß an Fortbildungstagen sowie ein gutes
Verhältnis zwischen Beratungskapazitäten und der Anzahl der Beratungsstellen aus.
6 Der Jahresbericht der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung fasst die Jahrgänge 2008 und 2009 zusammen und wird erst nach der Sommerpause 2010 vorliegen. 7 Während bei der Bewertung der A-Säule die Förderung des Deutschen Hausfrauen-Bundes (DHB) berücksichtigt wurde, ist die Bewertung der D-Säule auf die Verbraucherzentrale Hessen fokussiert.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 71
Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Hessen bei einem IST-
Wert von 22 Prozent.
Hessen im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 11
Unterindex
Exekutive
Platz 8
Unterindex
Legislative
Platz 7
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 16
Querindex
Transparenz
Platz 14
Querindex
Innovation
Platz 9
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 72
4.8 Mecklenburg-Vorpommern
Ähnlich wie Hessen kann der „Aufsteiger 2008“ sein positives Ergebnis 2010 nicht wie-
derholen und fällt insgesamt wieder vom zehnten auf den 14. Platz zurück.
Hauptverantwortlich für das deutlich verschlechterte Gesamtergebnis sind in erster Linie
die Ergebnisse im Unterindex Exekutive, bei der das Land vom sechsten auf den 13.
Platz zurückfällt. Hierzu ist auszuführen, dass der Verbraucherschutzbericht nicht posi-
tiv bewertet werden konnte, da dort die Thematisierung des wirtschaftlichen Verbrau-
cherschutzes fehlt. Auch im Zusammenhang mit den neuen Indikatoren zur aktiven In-
formation der Öffentlichkeit, den Simulationsübungen zum Krisenmanagement sowie im
Zusammenhang mit Initiativen zur Verbraucherbildung schneidet Mecklenburg-
Vorpommern negativ ab. Weiterhin positiv ist zu bewerten, dass die Zuständigkeit für
Verbraucherschutz einem Ministerium klar zugeordnet ist, das Thema Verbraucher-
schutz im Regierungsprogramm enthalten ist und das Land über eine verbraucherpoliti-
sche Strategie verfügt.
Im Unterindex Legislative hat Mecklenburg-Vorpommern einen Platz verloren und liegt
nun auf dem 12. Rang. Negativ fällt in diesem Unterindex ins Gewicht, dass in nicht al-
len Fraktionen verbraucherpolitische Leitlinien vorliegen und verbraucherpolitische
Sprecher benannt sind. Zudem sind die Aktivitäten im Zusammenhang mit parlamenta-
rischen Initiativen zum Thema Verbraucherschutz als nur schwach ausgeprägt anzuse-
hen. Positiv fällt ins Gewicht, dass die Zuständigkeit für Verbraucherschutz einem Aus-
schuss klar zugeordnet und das Thema Verbraucherschutz im Wahlprogramm der Re-
gierungspartei enthalten ist.
Im Unterindex Kontrollbehörden verliert Mecklenburg-Vorpommern vier Plätze und lan-
det nun auf dem 14. Rang. Die Querindices zeichnen sich wiederum durch gegenläufige
Entwicklungen aus: Während sich Mecklenburg-Vorpommern im Querindex Innovation
vom 14. auf den achten Rang deutlich verbessern konnte, ist das Land im Querindex
Transparenz vom fünften auf den 15. Platz zurückgefallen.
Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern schneidet in ihren Ergeb-
nissen ähnlich wie das gesamte Land ab. Bei der Anzahl der Fachberater für Gesund-
heitsdienstleistungen, sowie den Wartezeiten für Gesundheitsberatung schneidet die
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 73
Neue Verbraucherzentrale deutlich mit „gut“ ab8 und verfügt über eine gut funktionie-
rende politische Kommunikation. Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstel-
len liegt Mecklenburg-Vorpommern bei einem IST-Wert von 55 Prozent und damit leicht
über dem derzeitigen Schnitt von 47 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
Schutzindex
Platz 14
Unterindex
Exekutive
Platz 13
Unterindex
Legislative
Platz 12
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 14
Querindex
Transparenz
Platz 15
Querindex
Innovation
Platz 8
8 Diese Dienstleistung wird in Kooperation mit der UPD durchgeführt.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 74
4.9 Niedersachsen
Niedersachsen konnte seinen Platz im Mittelfeld halten, rutscht nur einen Platz auf neun
runter. Diese Entwicklung spiegelt sich in etwa in den Ergebnissen des Landes zur Exe-
kutive wie auch zur Legislative wider:
So ist Niedersachsen im Unterindex Exekutive um einen Platz auf den 11. Platz zurück-
gefallen. Dieser Entwicklung liegt unter anderem zugrunde, dass der Jahresbericht nicht
den definierten Kriterien entspricht und kein Informationsfreiheitsgesetz vorliegt. Dem-
gegenüber fällt eine aktive Veröffentlichung bei Lebensmittelverstößen ins Gewicht, wo-
bei über die Namensnennung im Einzelfall entschieden wird. Negativ fällt wiederum die
niedrige Förderung der Verbraucherzentrale ins Gewicht, der – gemeinsam mit Baden-
Württemberg - mit 0,2 €/ Einwohner die geringste Summe zukommt.
Im Unterindex Legislative konnte Niedersachsen seinen siebten Platz halten. Eine posi-
tive Entwicklung wird unter anderem durch eine nur unterdurchschnittliche Tätigkeit bei
parlamentarischen Initiativen der Mehrheitsfraktionen, der Vielfalt der Themen und den
Umstand, dass keine Anhörungen zum Thema Verbraucherschutz durchgeführt worden,
verhindert.
Im Unterindex Kontrollbehörden ist Niedersachsen vom dritten auf den sechsten Platz
zurückgefallen, was in etwa das Gesamtergebnis im Unterindex wiedergibt. Negativ fällt
dabei ins Gewicht, dass zum risikoorientierten SOLL-IST-Vergleich bei der Lebensmit-
telkontrolle keine Daten geliefert werden konnten, während sich die Personalausstat-
tung von mehr als acht Lebensmittelkontrolleuren positiv bemerkbar macht.
Bezüglich der Verbraucherzentrale sind die hohen Fortbildungstage, die Öffentlichkeits-
arbeit sowie die durchschnittliche Zahl der angebotenen Beratungsthemen positiv zu
bewerten. Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Niedersachsen
bei einem IST-Wert von 43 Prozent.
Niedersachsen im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 9
Unterindex
Exekutive
Platz 11
Unterindex
Legislative
Platz 7
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 6
Querindex
Transparenz
Platz 11
Querindex
Innovation
Platz 12
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 75
4.10 Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen belegt weiterhin den zweiten Platz in der Gesamtbewertung, mit
leichten Verlusten. Insgesamt kennzeichnend für das Land ist die feste Verankerung
des Verbraucherschutzes in der Landespolitik und den Behörden, die auch neu gefass-
ten Kriterien und Indikatoren entspricht.
Für den Unterindex Exekutive ist in diesem Sinne feststellbar, dass sich das Land vom
zweiten auf den ersten Platz verbessern konnte. Demnach verfügt Nordrhein-Westfalen
über eine verbraucherpolitische Strategie, einen umfassenden und alle zwei Jahre er-
scheinenden Jahresbericht sowie ein Informationsfreiheitsgesetz. Das Land macht von
seiner aktive Rolle bei Verstößen im Zusammenhang mit Lebensmittelkontrollen Ge-
brauch, hat Simulationsübungen durchgeführt, Bundesratsinitiativen eingebracht und
gibt der Verbraucherzentrale Planungssicherheit auch über das Haushaltsjahr hinaus.
Die positiven Werte im Unterindex Exekutive finden sich im Querindex Innovation ge-
spiegelt, bei dem Nordrhein-Westfalen den ersten Platz belegt.
Im Unterindex Legislative konnte Nordrhein-Westfalen seinen zweiten Platz halten und
leicht dazugewinnen. Positiv sind dabei die rege parlamentarische Tätigkeit der Land-
tagsabgeordneten, die Durchführung von mehr als zwei Anhörungen, das Vorhanden-
sein verbraucherpolitischer Leitlinien und ausgewiesener Sprecherfunktionen für Ver-
braucherschutz in den Fraktionen ins Gewicht.
Die Ergebnisse im Unterindex Kontrollbehörden trüben wie schon 2008 das positive
Bild, wobei sich das Land vom letzten auf den immerhin 13. Platz verbessern konnte.
So stehen im Land keine detaillierten Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung zur
Verfügung und die Zahlen zur Risikobewertung konnten nicht geliefert werden.
Für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lassen sich sehr gute Werte für die
Wahrnehmung der Marktwächterfunktion, die politische Kommunikation, Öffentlichkeits-
arbeit sowie die Zahl der individuellen Beratungen im Verhältnis zu den Beratungsstel-
len feststellen. Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Nordrhein-
Westfalen bei einem IST-Wert von 62 Prozent.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 76
Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 2
Unterindex
Exekutive
Platz 1
Unterindex
Legislative
Platz 2
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 13
Querindex
Transparenz
Platz 5
Querindex
Innovation
Platz 1
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 77
4.11 Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist der „Gewinner 2010“ in der Gesamtbewertung und kann vom dritten
Platz auf den ersten aufrücken.
Deutlich positiv schneidet Rheinland-Pfalz im Unterindex Exekutive ab: Demnach ver-
fügt das Land über eine verbraucherpolitische Strategie, einen umfassenden und alle
zwei Jahre erscheinenden Jahresbericht sowie ein Informationsfreiheitsgesetz. Rhein-
land-Pfalz macht von seiner aktiven Rolle bei Verstößen im Zusammenhang mit Le-
bensmittelkontrollen Gebrauch, hat Simulationsübungen durchgeführt, Bundesratsinitia-
tiven eingebracht und berücksichtigt die REVIS-Ziele.
Im Unterindex Legislative belegt Rheinland-Pfalz den dritten Platz und hat sich damit
um drei Plätze verbessert. Positiv fällt hierbei ins Gewicht, dass alle Fraktionen über
ausgewiesene Sprecher für Verbraucherpolitik verfügen und eine rege Aktivität im Zu-
sammenhang mit den parlamentarischen Initiativen feststellbar ist. Das mögliche Opti-
mierungspotenzial bezieht sich auf den Umstand, dass nicht alle Fraktionen über eine
verbraucherpolitische Strategie verfügen und keine Anhörungen stattfanden.
Im Unterindex Kontrollbehörden hat Rheinland-Pfalz leicht verloren und ist vom zweiten
auf den dritten Platz zurückgefallen. Als deutlicher Schwachpunkt erweist sich dabei die
Lebensmittelüberwachung mit nicht genügender Kontrolltätigkeit, das nicht ausreichen-
de Personal bei den Fleischkontrolleuren und die vergleichsweise geringe Probenent-
nahme.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeichnet sich gegenüber anderen Verbrau-
cherzentralen durch eine hohe Anzahl an individuellen Beratungen sowie durch eine
Gesundheitsberatung ohne Wartezeit (unter anderem in Kooperation mit der UPD) aus.
Daneben verfügt die Verbraucherzentrale über sehr gute Werte im Bereich der politi-
schen Kommunikation sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Rheinland-Pfalz bei ei-
nem IST-Wert von 30 Prozent.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 78
Rheinland-Pfalz im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 1
Unterindex
Exekutive
Platz 2
Unterindex
Legislative
Platz 3
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 3
Querindex
Transparenz
Platz 1
Querindex
Innovation
Platz 3
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 79
4.12 Saarland
Das Saarland hat sich vom 11. auf den achten Platz verbessern können, wobei sich un-
terschiedliche Entwicklungen mit Blick auf die Unterindices aufzeigen:
Im Unterindex Exekutive hat sich das Saarland um einen Platz auf den 12. Platz ver-
bessert, womit das mögliche Optimierungspotenzial von 2008 bestehen bleibt. Als be-
sonders positiv ist umso mehr die gelungene Webseite des Ministeriums hervorzuhe-
ben, die auch über die bewerteten Maßstäbe hinaus als ansprechend und benutzer-
freundlich anzusehen ist.
Im Unterindex Legislative konnte sich das Saarland demgegenüber deutlich verbessern
und ist vom zehnten auf den dritten Platz vorgerückt. Das Saarland profitiert dabei von
der bei dem Indikator vorgenommenen Ausdifferenzierung der parlamentarischen Initia-
tiven, wonach das Land über eine bemerkenswerte Fülle und Themenvielfalt verfügt.
Auch im Unterindex Kontrollbehörden konnte sich das Land weiter verbessern und ist
vom 14. auf den siebten Platz vorgerückt. Positiv hat sich hierbei bemerkbar gemacht,
dass mit dem Jahresbericht aussagekräftige Daten zur Marktüberwachung zur Verfü-
gung stehen. Als kleiner Flächenstaat weist das Land allerdings eine insgesamt nur ge-
ringe Kontrolltätigkeit aus und trägt damit zu einem nicht besseren Abschneiden in der
C-Säule bei.
Die Verbraucherzentrale Saarland erweist sich als besonders stark im Bereich Gesund-
heitsdienstlungen: Demnach muss der Verbraucher nur ein bis fünf Tage auf einen Ter-
min warten und es stehen 2,5 bis 3 Berater9 pro 100.000 Haushalte zur Verfügung. Po-
sitiv ist auch die Zahl der Fachberater im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie die
damit verbundenen Wartezeiten. Schließlich machen sich die politische Kommunikation
und die Anzahl der angebotenen Beratungsthemen in den Beratungsstellen positiv be-
merkbar. Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt das Saarland
bei einem IST-Wert von 67 Prozent.
9 Die Zahl ist ein Vollzeitäquivalent, das bedeutet, dass Teilzeit- und Honorarkräfte in dieser Gesamtzahl inkludiert sind.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 80
Saarland im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 8
Unterindex
Exekutive
Platz 12
Unterindex
Legislative
Platz 3
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 7
Querindex
Transparenz
Platz 2
Querindex
Innovation
Platz 7
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 81
4.13 Sachsen
Sachsen hat sich in der Gesamtbewertung deutlich vom 12. auf den fünften Platz ver-
bessert und gilt daher als einer der Aufsteiger im Index 2010. Zurückzuführen ist diese
Entwicklung auf das verbesserte Abschneiden im Unterindex Exekutive und Legislative
sowie auf die exzellenten Werte im Unterindex Kontrollbehörden.
Im Unterindex Exekutive hat sich Sachsen demnach vom 15 auf den neunten Platz ver-
bessert. Unter anderem liegen dem Ergebnis die Veröffentlichung eines Verbraucher-
schutzberichtes sowie die Durchführung von Simulationsübungen zugrunde. Zudem ist
Sachsen das Land, welches neben Hamburg das meiste Geld (0,77€ pro Einwohner) für
seine Verbraucherzentrale in die Hand nimmt. Ein Optimierungspotenzial ist in der
Webseite des für den Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums zu sehen, welche
wenig bedienerfreundlich ist.
Im Unterindex Legislative legt Sachsen deutlich zu und verbessert sich damit vom 15.
auf den 11. Platz. Positiv hat sich dabei bemerkbar gemacht, dass mehr als ein Drittel
der Fraktionen über einen verbraucherpolitischen Sprecher verfügen und verbraucher-
politische Leitlinien vorliegen.
Wie schon 2008, ist Sachsen auch der diesjährige Gewinner des Unterindex’ Kontroll-
behörden und erfüllt damit weiterhin den gestiegenen Anforderungen in diesen Bereich.
Dies gilt für alle Unterbereiche der Kontrollbehörden: Sowohl im Eichwesen und in der
Lebensmittel- als auch in der Marktüberwachung nimmt Sachsen den ersten Platz ein.
Beim Eichwesen erweist sich maßgeblich die Öffentlichkeitsarbeit als besonders gut,
während das Land bei der Lebensmittelüberwachung auch bei den neuen Indikatoren
zur Risikoorientierung sowie in allen drei Indikatoren zur Marktüberwachung gut ab-
schneidet.
Ein deutliches Entwicklungspotenzial besteht beim Querindex Innovation.
Die Verbraucherzentrale Sachsen ist besonders in der Finanzberatung gut aufgestellt.
Demnach verfügt diese über drei Berater auf 100.000 Haushalte, und der Verbraucher
muss maximal nur bis zu fünf Tagen auf einen Beratungstermin warten. Auch bei den
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 82
Fortbildungstagen (10 Tage oder mehr), der politischen Kommunikation und Öffentlich-
keitsarbeit ist Sachsen sehr gut aufgestellt.
Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Beratungsstellen liegt Sachsen bei einem IST-
Wert von 43 Prozent.
Sachsen im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 5
Unterindex
Exekutive
Platz 9
Unterindex
Legislative
Platz 11
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 1
Querindex
Transparenz
Platz 9
Querindex
Innovation
Platz 15
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 83
4.14 Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat sich in der diesjährigen Gesamtbewertung vom letzten auf den vor-
letzten Platz verbessert.
Eine weitere Verbesserung des Landes wird maßgeblich von den Ergebnissen im Un-
terindex Exekutive verhindert: Indem das Land unter anderem über keinen den Stan-
dards genügenden Verbraucherschutzbericht sowie verbraucherpolitische Leitlinien für
das Land verfügt, ist Sachsen-Anhalt vom 13. auf den 16. Platz zurückgefallen. Demge-
genüber ist festzuhalten, dass Sachsen-Anhalt im Bereich der gesundheitsförderlichen
Ernährung in Schulen Akzente setzt und hierzu Qualitätsstandards gesetzlich verankert
hat.
Im Unterindex Legislative hat sich Sachsen-Anhalt vom 16. auf den 15. Platz leicht ver-
bessert, wobei auf einem nach wie vor bedauerlicherweise niedrigen Ausgangsniveau:
Dies drückt sich in der nur geringen Anzahl und Vielfalt bei verbraucherpolitischen Initia-
tiven sowie dem Umstand, dass Sachsen-Anhalt – neben Thüringen – das einzige Land
ist, bei dem weniger als ein Drittel der Fraktionen verbraucherpolitische Leitlinien be-
schlossen haben und die Zuständigkeit für Verbraucherschutz nicht klar zugeordnet und
ausgewiesen ist. Die Querindices Transparenz und Innovation spiegeln das Abschnei-
den Sachsen-Anhalts in Exekutive und Legislative wider.
Sachsen-Anhalts Stärke liegt demgegenüber bei den Kontrollbehörden: Demnach konn-
te sich das Land vom vierten auf den zweiten Platz verbessern. Die guten Werte Sach-
sen-Anhalts in der C-Säule sind auf die leichten Verbesserungen Unterbereich Eichwe-
sen (vom 15 auf den 12.Platz) und vor allem auf das gehaltene hohe Niveau der Le-
bensmittelkontrolltätigkeit zurückzuführen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist sehr gut in der politischen Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit aufgestellt und verfügt über eine gute Anzahl an Fachberatern
im Bereich Finanzdienstleistungen und Gesundheitsberatung. Eine weitere Stärke der
Verbraucherzentrale liegt in dem Anteil der Landesmittel an der Anzahl der individuellen
Beratungen. Sachsen-Anhalt zeichnet nicht zuletzt die Besonderheit aus, dass diese
bereits zu 100 Prozent dem SOLL-Wert bei der Anzahl der Beratungsstellen entspricht.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 84
Sachsen-Anhalt im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
Schutzindex
Platz 15
Unterindex
Exekutive
Platz 16
Unterindex
Legislative
Platz 15
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 2
Querindex
Transparenz
Platz 16
Querindex
Innovation
Platz 9
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 85
4.15 Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein, das Schlusslicht von 2008, wiederholt dies Ergebnis auch 2010. Mit
Blick auf die Unterindices fallen die Bewertungen unterschiedlich aus:
So hat Schleswig-Holstein im Unterindex Exekutive deutlich verloren und ist vom 12. auf
den 15. Platz gefallen. Zurückzuführen ist dies darauf, dass weder eine verbraucherpoli-
tische Strategie noch ein den Standards genügender Verbraucherschutzbericht vorlie-
gen, keine Simulationsübungen durchgeführt und Bundesratsinitiativen eingebracht
wurden. Positiv ist hervorzuheben, dass Schleswig-Holstein als einziges Bundesland
die Lehrpläne der Sekundarstufe I anhand der REVIS-Ziele nicht nur überarbeitet, son-
dern bereits umgesetzt hat und diese auch zur verpflichtenden Fortbildung für Lehrer
gemacht hat.
Im Unterindex Legislative hat Schleswig-Holstein zwar gewinnen können, ist allerdings
auf dem 13. Platz geblieben. Negativ fällt demnach ins Gewicht, dass keine Anhörun-
gen im Landtag zum Verbraucherschutz stattgefunden haben und die parlamentarische
Aktivität im Bereich Verbraucherschutz nur schwach ausgeprägt ist.
Im Unterindex Kontrollbehörden konnte Schleswig-Holstein sich vom 14. auf den 12.
Platz verbessern. Bezogen auf die Unterbereiche schneidet das Land im Eichwesen un-
terdurchschnittlich, in der Lebensmittelüberwachung etwas und in der Marktüberwa-
chung deutlich besser ab. Mit über 75 Prozent der erreichbaren Punkte nimmt das Land
in der Marktüberwachung den dritten Platz ein, zurückzuführen auf einen diesbezügli-
chen Jahresbericht und zahlreiche Maßnahmen aufgrund von Überprüfungen nach
GPSG.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein überzeugt mit einem hohen Anteil von Be-
ratungsmodulen (Beratungsstelle, die mit mindestens vier Beratern besetzt ist und 100
Prozent der Beratungsthemen abdeckt). Dabei wird mehr als ein Drittel (38 Prozent) des
angestrebten SOLL-Wertes von 400+ erreicht. Daneben zeichnet sich die Verbraucher-
zentrale durch Stärken in der politischen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie
im Verhältnis der Landesmittel zur Anzahl der individuellen Beratungen aus.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 86
Schleswig-Holstein im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 16
Unterindex
Exekutive
Platz 15
Unterindex
Legislative
Platz 13
Unterindex Kon-
trollbehörden
Platz 12
Querindex
Transparenz
Platz 9
Querindex
Innovation
Platz 14
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 87
4.16 Thüringen
Thüringen hat sich in der Gesamtbewertung leicht vom 12. auf den 13. Platz ver-
schlechtert.
Im Unterindex Exekutive hat sich das Land vom 11. auf den zehnten Platz verbessert:
Das nach wie vor unbefriedigende Niveau ist unter anderem darauf zurückzuführen,
dass Thüringen über keine verbraucherpolitische Strategie verfügt und das federführen-
de Ministerium nicht namentlich für Verbraucherschutz ausgewiesen ist.
Im Unterindex Legislative hat sich Thüringen vom 12. auf den 15. Platz verschlechtert.
Neben Sachsen-Anhalt ist Thüringen demnach das einzige Land, in dem die Zuständig-
keit für den Verbraucherschutz keinem Ausschuss klar zugeordnet ist. Zudem hat nur
eine Anhörung im Landtag zum Verbraucherschutz stattgefunden und die parlamentari-
sche Aktivität im Bereich Verbraucherschutzes ist insgesamt schwach ausgeprägt.
Im Unterindex Kontrollbehörden konnte sich Thüringen demgegenüber vom 12. auf den
siebten Platz verbessern, wofür maßgeblich die guten Ergebnisse im Unterbereich Eich-
wesen – wie beispielsweise der Öffentlichkeitsarbeit - verantwortlich sind. Weiter positiv
macht sich im Unterbereich Lebensmittelkontrollen bemerkbar, dass die detaillierten Er-
gebnisse der Kontrolltätigkeiten in einem Jahresbericht dargelegt werden.
Die Verbraucherzentrale Thüringen ist eine von vier Verbraucherzentralen, die mehr als
10 Tage in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter investiert und damit sehr gut abschneidet.
Darüber hinaus verfügt die Verbraucherzentrale über Stärken bei der durchschnittlichen
Wartezeit bei Gesundheitsberatungen. Im SOLL-/IST-Vergleich zur Anzahl der Bera-
tungsstellen liegt Thüringen bei einem IST-Wert von 87 Prozent.
Thüringen im bundesweiten Ranking
Verbraucher-
schutzindex
Platz 13
Unterindex
Exekutive
Platz 10
Unterindex
Legislative
Platz 15
Unterindex
Kontrollbehörden
Platz 7
Querindex
Transparenz
Platz 7
Querindex
Innovation
Platz 16
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 88
Anhang 1: Berechnungsmethode
Im Vergleich zum Index 2008 wurden keine grundsätzlichen Veränderungen bezüglich der Be-
rechnungsmethoden vorgenommen. Wie bereits mit dem Index 2008 eingeführt, sind Skalie-
rung und Gewichtung der Indikatoren getrennt ausgewiesen, sodass eine transparente Zuwei-
sung der Indikatoren zu den verschiedenen Gewichtungsklassen gewährleistet ist.
Die Ableitung der bei jedem einzelnen Indikator erreichbaren Punktzahl findet in folgenden
Schritten statt:
§ Auswahl der Skalierung
§ Gewichtung der Indikatoren
§ Berechnung des Indikators
Die Auswahl der Skalierung erfolgt vor dem Hintergrund von drei verschiedenen Skalierungs-
systemen:
§ Sechserskala nach dem Schulnotensystem, von Note 1 (sehr gut = 6 Punkte) bis
6 (ungenügend = 1 Punkt)
§ Dreierskala mit den Punktzahlen 6, 3 und 0
§ Zweierskala mit einer Entscheidungsfrage, die mit Ja (6 Punkte) oder Nein (0 Punkte) zu
beantworten ist.
Die Gewichtung der einzelnen Indikatoren wird nach zwei Kriterien vorgenommen: ihrer Prog-
nosefähigkeit, das heißt der Aussagekraft oder Validität in Bezug auf die Zielstellung des Ge-
samtindex’ einerseits, zum anderen ihrer Reliabilität, das heißt der Belastbarkeit und Nachvoll-
ziehbarkeit der verwendeten Daten. Beide Kriterien werden folgendermaßen bewertet: Kriteri-
um eher schwach erfüllt =1; Kriterium eher stark erfüllt =2. Durch die Verknüpfung der beiden
Kriterien entstehen Gewichtungsklassen von 1 (niedrig) bis 3 (hoch).
Die Berechnung des Indikators erfolgt durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl (Schrit-
te 1) mit der Gewichtungsklasse (Schritt 2).10
10 Eine vertiefende Darstellung zur Berechnungsmethode findet sich in Kapitel 2.3 des Verbraucherschutzindex 2006 auf S. 8 ff.: http://www.vzbv.de/mediapics/verbraucherschutzindex_korrendfassung_25_07_06.pdf
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 89
Anhang 2: Indikatorenset 2010 und zentrale Veränderungen im Indikatorenset
Im Folgenden sind die zentralen Veränderungen des Indikatorensets gegenüber der Erhebung
2008 der Übersicht erläuternd vorangestellt:
Veränderungen des Indikatorensets in der A-Säule (Exekutive)
§ Indikator A 01: Die im Verbraucherschutzindex 2008 verwendeten Indikatoren A 01 „Ist
der Verbraucherschutz im Titel eines Ministeriums genannt?“ und A 02 „Ist die grundsätz-
liche Zuständigkeit für den Verbraucherschutz einem einzelnen Ministerium zugeordnet?“
werden zusammengefasst zu einem neuen Indikator A 01 „Ist die Zuständigkeit für den
Verbraucherschutz einem Ministerium klar zugeordnet?“ Mit dem neu gefassten Indikator
tritt die namentliche Zuordnung gegenüber der ausgewiesenen Federführung in den Hin-
tergrund, beziehungsweise wird mit dieser verbunden.
§ Indikator A 02: Der neue Indikator A 02 geht zurück auf den im Jahr 2008 verwendeten
Indikator A 03, der lautete:„Wie viele Ministerien neben dem federführenden sind noch für
den Verbraucherschutz zuständig?“. In der neuen Fassung heißt es nun: „Wie viele Minis-
terien haben eine Abteilung oder Referat, deren beziehungsweise dessen Zuständigkeit
für Verbraucherschutz im Namen deutlich wird?“ Während bei den vorangegangenen Er-
hebungen die Federführung bei einem und damit die Konzentration auf ein Ministerium
„belohnt“ wurde, wird nunmehr dem Merkmal von Verbraucherpolitik als Querschnittsauf-
gabe sehr viel stärker entsprochen. Gleichzeitig erfolgt mit dem neu gefassten Indikator
eine qualitative Schärfung, indem die den Abteilungen beziehungsweise Referaten zuge-
wiesene Zuständigkeit auch namentlich deutlich werden muss.
§ Indikator A 03: Der ursprüngliche Indikator A 04 „Gibt es in Fragen des Verbraucher-
schutzes Formen der interministeriellen Zusammenarbeit“ wird in dem neuen Indikator A
03 weiter konkretisiert: „Welche Formen der interministeriellen Zusammenarbeit gibt es in
Fragen des Verbraucherschutzes?“
§ Indikator A 04: Mit A 04 steht ein neuer Indikator zur Verfügung: Mit der Frage „Ist das
Thema Verbraucherschutz im Regierungsprogramm enthalten“ wird die der Verbraucher-
politik an exponierter Stelle zugewiesene Bedeutung erhoben und in Verbindung mit dem
Indikator B 04 bewertet.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 90
§ Indikator A 05: Ergänzt wird der vorgenannte Indikator durch den Indikator A05: „Hat das
Land eine verbraucherpolitische Strategie/ein verbraucherpolitisches Programm verab-
schiedet“, durch die einmal mehr die Verbindlichkeit der Landespolitik zum Thema Ver-
braucherschutz unterstrichen wird.
§ Indikator A 08: Der alte A07 wird zu dem neuen Indikator A 08 und dahingehend fokus-
siert, dass ausschließlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz – und nicht mehr nach
vergleichbaren Gesetzen - gefragt wird.
§ Indikator A 09: Die vorgenannte Frage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird durch
einen neuen Indikator weiter konkretisiert und qualitativ ergänzt. Die eingangs erwähnte
Praxis des Berliner Bezirks Pankow aufgreifend, die eine aktive Information der Bevölke-
rung im Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelkontrolle vornimmt, lautet der
neue Indikator A 09: „Macht das Land von seiner aktiven Informationsmöglichkeit
Gebrauch, indem es die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen unter der Nennung der
Hersteller- und Inverkehrbringerbetriebe bei wiederholten Verstößen im Internet veröffent-
licht?“
§ Indikator A 10: Der alte A 08 wird im neuen Indikator A 10 wie folgt geändert: „Hat das
Land zu Zwecken des Krisenmanagements in den vergangenen zwei Jahren Simulations-
übungen (im Sinne von AVV-Rüb §25) durchgeführt?“ Aufgrund der mangelnden Über-
prüfbarkeit der Aussagen wird die Gewichtung auf 1 gesetzt.
§ Indikatoren A 12 und A 13: Mit zwei neuen Indikatoren werden die Aktivitäten des Lan-
des im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines gesundheitsförderlichen Ernäh-
rungsprogramms in den Fokus genommen. Demnach fragt der neue Indikator
A 12: „Gibt es verbindliche Qualitätsstandards zur Sicherung einer gesundheitsförderli-
chen Ernährungsangebots an Schulen“ und wird durch einen neuen Indikator A 13 er-
gänzt: „Wie viele Projekte werden durch die Landesregierung für ein gesundheitsförderli-
ches Ernährungsangebot an Schulen durchgeführt beziehungsweise finanziert?“
§ Indikatoren A 15 und A 16: Für Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Verbraucherbil-
dung beziehungsweise der Einführung eines Faches Verbraucherbildung stehen, sind im
aktuellen Index zwei neue Indikatoren aufgenommen: Mit dem neuen
A 15 wird in diesem Sinne auf die Lehrpläne Bezug genommen und gefragt: „Wurden die
Lehrpläne der Sekundarstufe I anhand der Bildungsziele und Kerncurricula aus dem RE-
VIS-Projekt zur Verbraucherbildung oder vergleichbarer Ansätze überarbeitet?“ Ergänzt
wird der Indikator durch einen neuen A 16, der die diesbezüglichen Fortbildungsregelun-
gen in den Blick nimmt: „Ist Verbraucherbildung in Anlehnung an das REVIS-Projekt oder
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 91
vergleichbarer Ansätze Gegenstand der Lehrerausbildung und einer verpflichtenden Fort-
bildung?“
§ Indikatoren A 17a und A 17b: Die Frage nach den finanziellen Zuweisungen des Landes
an die Verbraucherzentralen wird zum einen auf die Einwohner und zum anderen auf die
Fläche bezogen und damit durch einen neuen Indikator A 17b ergänzt. Mit Blick auf die
strukturellen Unterschiede zwischen Stadt- und Flächenstaaten wird damit eine differen-
ziertere Betrachtung bei der Bewertung der Landeszuweisungen möglich.
§ Indikatoren A 18 und A 20: In Ergänzung zu den neuen Indikatoren A 17a und A 17b
wird mit einem neuen Indikator A 18 nach dem Anteil der institutionellen Förderung an
den finanziellen Zuweisungen des Landes an die Verbraucherzentralen gefragt. Würde
man Projektmittel und institutionelle Mittel direkt zueinander ins Verhältnis setzen, würden
unter Umständen Länder genauso gut abschneiden die, absolut gesehen, sowohl wenig
institutionelle als auch wenig Projektmittel gewähren.
Weiter differenziert wird der Gesichtspunkt der finanziellen Zuwendungen durch einen
neuen Indikator A 20, der den Anteil der finanziellen Zuweisungen des Landes (institutio-
nell und Projekte) an den Gesamteinnahmen der Verbraucherzentralen erhebt. Auf diese
Weise entsteht ein Gesamtbild, das die Landeszuweisungen in ein Verhältnis zu den Ein-
nahmequellen insgesamt stellt.
§ Indikator A 19: Mit einem neuen Indikator A19 wird erhoben, ob und inwiefern den
Verbraucherzentralen im Zusammenhang mit den finanziellen Zuweisungen Planungssi-
cherheit zur Verfügung steht: “Gibt es eine Vereinbarung in der die finanziellen Zuweisun-
gen des Landes sowie die Leistungen der Verbraucherzentrale über das Haushaltsjahr
hinaus geregelt sind?“
Veränderungen des Indikatorensets in der B-Säule (Legislative)
§ Indikator B 01: Analog zu dem neuen Indikator A 01 wird der neue Indikator B 01 gestal-
tet: „ist die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz einem Ausschuss klar zugeordnet?“
§ Indikator B 03: Die Frage nach dem Vorhandensein von verbraucherpolitischen Leitlinien
bezieht sich mit dem neu gefassten Indikator B 03 auf alle vertretenen Fraktionen, und
nicht mehr nur auf die Mehrheitsfraktionen. Damit erfolgt eine qualitative Schärfung des
Indikators.
§ Indikator B 04: Mit einem neuen Indikator B 04 wird erhoben, ob der Verbraucherschutz
in der Koalitionsvereinbarung beziehungsweise im Wahlprogramm der Regierungspartei
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 92
enthalten ist. Dieser Indikator ergänzt den neuen Indikator A 04, der – mit Bezug auf die
Exekutive – nach der Verankerung von Verbraucherschutz im Regierungsprogramm fragt.
§ Indikator B 05: Wurde im Jahr 2008 mit dem Indikator B 05 ausschließlich erhoben, ob
öffentliche Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpolitik im Landtag durchgeführt wurden
(Ja/Nein-Abfrage), wird nun nach der Anzahl der durchgeführten Anhörungen insgesamt
(öffentlich und nicht öffentlich) gefragt.
§ Indikator B 07, B08 und B 09: Der ursprüngliche B 09, mit dem die Anzahl der parlamen-
tarischen Initiativen erhoben wurde, wird nun weiter differenziert: So wird mit einem neuen
Indikator B 07 gefragt, wie viele parlamentarische Initiativen von den Mehrheitsfraktionen
eingebracht wurden, während der neue B 08 nach den parlamentarischen Initiativen der
Oppositionsfraktionen fragt. Der neue B 09 stellt, indem dezidiert nach der Themenvielfalt
der insgesamt ergriffenen Initiativen gefragt wird, einen deutlichen qualitativen Zugewinn
dar.
Veränderungen des Indikatorensets in der C-Säule (Kontrollbehörden) § Indikator C 07: Der Indikator wird qualitativ geschärft, indem bezüglich der Ergebnisse
der Lebensmittelüberwachung gefragt wird, ob diese „detailliert“ und in Form eines Jah-
resberichtes oder im Internet zur Verfügung stehen. Der Indikator stellt damit eine qualita-
tive Ergänzung zu den oben benannten Indikatoren A 08 und A 09 dar, die auf die Mög-
lichkeiten einer pro-aktiven Informationspolitik des Landes abheben.
§ Indikator C 09: Mit dem Indikator, der die Risikokontrollen im Vergleich zu den aus der
Risikobewertung hervorgehenden Anzahl der notwendigen Kontrollen erhebt, wird nun-
mehr ein SOLL/IST-Vergleich vorgenommen, dieser also nicht mehr auf die Einwohner
bezogen. Mit dieser Veränderung werden die den Ländern aufgegeben diesbezüglichen
Vorgaben berücksichtigt.
§ Indikator C 10: Der Indikator wird inhaltlich und hinsichtlich seiner Aussagekraft präzi-
siert, indem nun nicht mehr nur die Lebensmittelkontrolleure erfasst sondern diese durch
die Fleischkontrolleure und Tierärzte erweitert werden. Darüber hinaus werden nach den
Vollzeitäquivalenten und nicht nach der Anzahl des Personals gefragt.
§ Indikator C11: Mit dem neuen Indikator wird nach der Anzahl der amtlichen Lebensmit-
telproben gefragt. Dem liegt die Verordnung AVV-Rüb zugrunde, wonach die Probenpla-
nung risikoorientiert zu erfolgen hat. Mit dem Indikator und seiner Risikoorientierung wur-
de der Anspruch erhöht.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 93
§ Indikator C 12: Analog zu der benannten Verordnung zur risikoorientierten Probenpla-
nung wird der vorgenannte Indikator durch einen neuen Indikator C 12 ergänzt, der sich
auf die Anzahl der durchgeführten Proben für Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und
Bedarfsgegenstände bezieht.
§ Indikator C 13: Mit dem neuen Indikator wird die Anzahl des für Probeuntersuchungen
vorhandenen Laborpersonals im Verhältnis zur Einwohnerzahl (je 1.000 Einwohner) in
Vollzeitäquivalenten erhoben.
Veränderungen des Indikatorensets in der D-Säule (Verbraucherzentralen)
Für die D-Säule gilt ein Paradigmenwechsel: So fließen die diesbezüglichen Ergebnisse nicht
mehr in die Gesamtbewertung ein, und darüber hinaus ist das Indikatorenset vollständig über-
arbeitet worden. Die weiteren Ausführungen hierzu sind Punkt 3.4 Unterindex Verbraucher-
zentralen zu entnehmen.
Indikatorenset 2010
Indikator
Fragestellung Gewichtung Bezugsjahr
A-Säule: Exekutive
A01
Ist die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz einem Ministe-
rium klar zugeordnet? 3 2009
A02
Wie viele Ministerien haben eine Abteilung oder Referat, deren
beziehungsweise dessen Zuständigkeit für Verbraucherschutz
im Namen verdeutlicht wird?
3 2009
A03
Welche Formen der interministeriellen Zusammenarbeit gibt es
in Fragen des Verbraucherschutzes? 1 2009
A04
Ist das Thema Verbraucherschutz im Regierungsprogramm
enthalten? 2 2009
A05
Hat das Land eine verbraucherpolitische Strategie / ein ver-
braucherpolitisches Programm verabschiedet? 2 2009
A06
Wird mindestens alle zwei Jahre ein Verbraucherschutzbericht
veröffentlicht, in dem die Landesregierung das Handeln der
zuständigen Ministerien im Bereich des Verbraucherschutzes
umfassend darstellt?
2 2008/2009
A07
Benutzerfreundlichkeit der Internetseite des für Verbraucher-
schutz zuständigen Ministeriums 2 2010
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 94
A08 Gibt es in dem Land ein Informationsfreiheitsgesetz? 2 2009
A09
Macht das Land von seiner aktiven Informationsmöglichkeit
Gebrauch, indem es die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen
unter Nennung der Hersteller- und Inverkehrbringerbetriebe bei
wiederholten Verstößen im Internet veröffentlicht?
2 2009
A10
Hat das Land zu Zwecken des Krisenmanagements in den ver-
gangenen zwei Jahren Simulationsübungen11 durchgeführt? 1 2009
A11
Hat das Land im Jahr 2009 Gesetzes- oder Verordnungsinitiati-
ven oder Anträge im Bereich Verbraucherschutz im Bundesrat
eingebracht?
2 2009
A12
Gibt es verbindliche Qualitätsstandards zur Sicherung eines
gesundheitsförderlichen Ernährungsangebots an Schulen? 3 2009
A13
Wie viele Projekte werden durch die Landesregierung für ein
gesundheitsförderliches Ernährungsangebot an Schulen durch-
geführt beziehungsweise finanziert? Gibt es zu dem ein Pro-
gramm, welches das gesundheitliche Ernährungsangebot för-
dert?
2 2009
A14
Ist kommerzielle Werbung an Schulen grundsätzlich ausge-
schlossen? 2 2009
A15
Wurden die Lehrpläne der Sekundarstufe I anhand der Bil-
dungsziele und Kerncurricula aus dem REVIS-Projekt zur Ver-
braucherbildung oder vergleichbarer Ansätze überarbeitet?
1 2009
A16
Ist Verbraucherbildung in Anlehnung an das REVIS-Projekt
oder vergleichbarer Ansätze Gegenstand der Lehrerausbildung
und einer verpflichtenden Fortbildung?
1 2009
A17a
Wie hoch sind die finanziellen Zuweisungen des Landes an die
Verbraucherzentralen12? (bezogen auf die Einwohnerzahl) 3 2009
A17b
Wie hoch sind die finanziellen Zuweisungen des Landes an die
Verbraucherzentralen? (bezogen auf die Landesfläche) 3 2009
A18
Wie hoch ist der Anteil der institutionellen Förderung an den
finanziellen Zuweisungen des Landes an die Verbraucherzent-
ralen?
2 2009
A19
Gibt es eine Vereinbarung, in der die finanziellen Zuweisungen
des Landes sowie die Leistungen der Verbraucherzentrale über 2 2009
11 Es handelt sich um Simulationsübungen im Sinne von AVV-Rüb § 25. 12 In Hessen werden auch die finanziellen Zuweisungen an den Deutschen Hausfrauen-Bund und in Bayern an den VerbraucherService berücksichtigt.
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 95
das Haushaltsjahr hinaus geregelt sind?
A20
Wie hoch ist der Anteil der finanziellen Zuweisungen des Lan-
des (institutionell + Projekte) an die Verbraucherzentralen an
den Gesamteinnahmen 2009 der Verbraucherorganisationen?
2 2009
B-Säule: Legislative
B01
Ist die Zuständigkeit für Verbraucherschutz einem Ausschuss
klar zugeordnet? 3 2009
B02
Bei wie vielen Fraktionen gibt es einen ausgewiesenen Spre-
cher/eine Sprecherin für Verbraucherschutz (die Funktion muss
per Visitenkarte, auf der Internetseite oder im Geschäftsvertei-
lungsplan der Fraktion ausgewiesen sein)?
3 2009
B03
Bei wie vielen Fraktionen liegen verbraucherpolitische Leitlinien
vor? 2 2009
B04
Ist das Thema Verbraucherschutz in der Koalitionsvereinbarung
beziehungsweise im Wahlprogramm der Regierungspartei ent-
halten?
2 2009
B05
Wie viele Anhörungen zur Fragen der Verbraucherpolitik haben
2009 im Landtag stattgefunden? 1 2009
B06
Wurde die Verbraucherzentrale 2009 zu Anhörungen im Be-
reich des Verbraucherschutzes in den Landtag eingeladen? 1 2009
B07
Wie viele parlamentarische Initiativen zum Thema Verbraucher-
schutz wurde im Jahr 2009 von der Mehrheitsfraktion in den
Landtag eingebracht? 2
2009
B08
Wie viele parlamentarische Initiativen zum Thema Verbraucher-
schutz wurde im Jahr 2009 von den Oppositionsfraktionen in
den Landtag eingebracht? 2
2009
B09
Zu wie vielen Themen wurden 2009 von den Fraktionen Initiati-
ven im Bereich Verbraucherschutz ergriffen? 1 2009
B10 Ist der Verbraucherschutz in der Landesverfassung verankert? 2 2009
C-Säule: Kontrollbehörden
C01
Öffentlichkeitsarbeit der Eichbehörden (Internet und Jahresbe-
richt). 2 2009
C02
Überwachte Betriebe im Bereich der Fertigpackungskontrollen
im Bezug zur Einwohnerzahl 2 2009
C03
Zahl der Füllmengenstichproben bei Fertigpackungen gleicher
Nennfüllmenge im Bezug zur Einwohnerzahl (2006). 2 2006
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 96
C04
Beanstandungsquote bei geeichten, nachgeeichten und geprüf-
ten Messgeräten 2 2009
C05
Entspricht die technische Ausstattung der Eichämter den heuti-
gen Anforderungen? 1 2009
C06
Personelle Ausstattung der Eichämter ohne Verwaltungsperso-
nal im Verhältnis zur Einwohnerzahl. 1 2009
C07
Stehen die detaillierten Ergebnisse der Lebensmittelüberwa-
chung in Form eines Jahresberichtes oder im Internet zur Ver-
fügung?
3 2009
C08
Geprüfte Unternehmen durch die Lebensmittelkontrolle im Ver-
hältnis zu den von der Behörde erfassten Betrieben 2 2009
C09
Wie viele Betriebskontrollen werden im Vergleich zu der aus der
Risikobewertung hervorgehenden Anzahl der notwendigen Kon-
trollen durchgeführt (Soll-Ist-Vergleich)?
2 2009
C10
Kontrollpersonal in Vollzeitäquivalent (inkl. Fleischkontrolleure,
amtlich Tierärzte usw.) im Verhältnis zur Zahl der zu kontrollie-
renden Betriebe
2 2009
C11
Wie viele amtliche Proben wurden im Jahr 2009 für Lebensmit-
tel erhoben? 2 2009
C12
Wie viele amtliche Proben wurden im Jahr 2009 für Tabakser-
zeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände erho-
ben?
2 2009
C13
Anzahl des für Probeuntersuchungen vorhandenen Laborper-
sonals im Verhältnis zur Einwohnerzahl (je 1.000 Einwohner) 1 2009
C14
Stehen die detaillierten Ergebnisse der Marktüberwachung im
Sinne des zur Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes in Form
eines Jahresberichtes oder im Internet zur Verfügung?
3 2009
C15
Zahl der überprüften Produkte nach dem Geräte- und Produkt-
sicherheitsgesetz in Bezug zur Einwohnerzahl 2 2009
C16
Anzahl der ergriffenen Maßnahmen im Verhältnis zu den über-
prüften Produkten und Geräten nach GPSG 2 2009
D-Säule: Verbraucherzentralen
D01
Inwieweit ist die in 400+ für das jeweilige Bundesland ange-
strebte Zahl der Beratungsstellen bereits vorhanden? 2009
D02
Wie viele individuelle Beratungen wurden im Verhältnis zur
Einwohnerzahl durchgeführt? 2009
D03 Welcher Anteil der Haushalte erhält von der Verbraucherzent- 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 97
rale mindestens einmal im Jahr eine Beratung?
D04
Landesmittel insgesamt (institutionelle + Projektmittel) / Anzahl
der individuellen Beratungen 2009
D05 Anteil der Eigeneinnahmen an den Gesamteinnahmen 2009
D06
Zahl der individuellen Beratungen im Verhältnis zur Anzahl der
Beratungsstellen 2009
D07
Verhältnis zwischen den Beratungskapazitäten (in Beratungs-
stunden) und der Zahl der Beratungsstellen 2009
D08
Anzahl der Fachberater (Vollzeitäquivalent) im Bereich Finanz-
dienstleistungen pro 100.000 Haushalte 2009
D09
Durchschnittliche Wartezeit für einen Beratungstermin im Be-
reich Finanzdienstleistungen in Tagen 2010
D10
Anzahl der Fachberater (Vollzeitäquivalent) im Bereich Ge-
sundheitsdienstleistungen pro 100.000 Haushalte 2009
D11
Durchschnittliche Wartezeit für einen Beratungstermin im Be-
reich Gesundheitsdienstleistungen in Tagen 2010
D12
Durchschnittliche Zahl der angebotenen Beratungsthemen in
den Beratungsstellen 2009
D13
Anteil der Beratungsstellen, die mit mindestens 4 Beratern be-
setzt sind und 100% der Beratungsthemen abdecken (ent-
spricht der Anzahl von Modulen im 400+ Konzept)
2009
D14
Fortbildungstage (extern + intern) pro Berater
2009
D15a
Wahrnehmung der Marktwächterfunktion durch die Verbrau-
cherzentrale (Anzahl der Klagen) 2009
D15b
Wahrnehmung der Marktwächterfunktion durch die Verbrau-
cherzentrale (Anzahl der Abmahnungen) 2009
D16
Wie intensiv sind die Aktivitäten der VZ im Bereich der politi-
schen Kommunikation?
2009
D17
Gibt es einen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist? 2009
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 98
Anhang 3: Statistische Daten des Mess- und Eichwesens Statistische Daten der Lebensmittelüberwachung Statistische Daten der Marktüberwachung
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 99
Indikator
Bezeichnung
Einwohner in 1.000***
Überwachte Betriebe im Bereich der Fertig-packungs-kontrollen
Überwachte Betriebe pro 1.000 Einwohner
Einwohner in 1.000
Füllmengen-stichproben Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
Proben pro 1.000 Einwohner
Ersteichung, Nacheichung, Prüfung und Befund-prüfungen
Bean-standungen
Bean-standungs-quote in %
Einwohner in 100.000***
Anzahl der Mitarbeiter
Mitarbeiter pro 100.000 Einwohner
Baden-Württemberg 10749,00 2345,00 0,218 10749,00 2518,00 0,234 182640,00 8825,00 4,83 107,49 132,40 1,23Bayern 12519,00 1225,00 0,098 12519,00 1478,00 0,118 232186,00 9972,00 4,29 125,19 120,00 0,96Berlin* 5953,00 723,00 0,121 5956,00 1027,00 0,172 65276,00 2652,00 4,06 59,53 98,00 1,65Brandenburg* 5953,00 723,00 0,121 5956,00 1027,00 0,172 65276,00 2652,00 4,06 59,53 98,00 1,65Bremen 661,00 71,00 0,107 661,00 119,00 0,180 9237,00 572,00 6,19 6,61 12,00 1,82
Hamburg (Eichdirektion Nord)** 6270,00 441,00 0,070 6270,00 705,00 0,112 76398,00 2306,00 3,02 62,70 93,00 1,48Hessen 6064,00 1023,00 0,169 6064,00 1279,00 0,211 78797,00 3002,00 3,81 60,64 79,00 1,30
Mecklenburg-Vorpommern (Eichdirektion Nord)** 6270,00 441,00 0,070 6270,00 705,00 0,112 76398,00 2306,00 3,02 62,70 93,00 1,48Niedersachsen 7947,00 849,00 0,107 7947,00 2019,00 0,254 106908,00 7109,00 6,65 79,47 105,00 1,32Nordrhein-Westfalen 17933,00 1263,00 0,070 17933,00 4410,00 0,246 193449,00 15685,00 8,11 179,33 185,00 1,03Rheinland-Pfalz 4028,00 731,00 0,181 4028,00 3281,00 0,815 44790,00 2274,00 5,08 40,28 68,00 1,69Saarland 1030,00 137,00 0,133 1030,00 133,00 0,129 14450,00 610,00 4,22 10,30 13,00 1,26Sachsen 4192,00 1618,00 0,386 4192,00 1978,00 0,472 115988,00 2623,00 2,26 41,92 80,83 1,93Sachsen-Anhalt 2381,00 277,00 0,116 2381,00 292,00 0,123 29823,00 701,00 2,35 23,81 39,00 1,64Schleswig-Holstein (Eichdirektion Nord)** 6270,00 441,00 0,070 6270,00 705,00 0,112 76398,00 2306,00 3,02 62,70 93,00 1,48Thüringen 2267,00 400,00 0,176 2267,00 479,00 0,211 406909,00 972,00 0,24 22,67 36,00 1,59Durchschnitt 6280,44 794,25 0,139 6280,81 1384,69 0,230 110932,69 4035,44 4,08 62,80 84,08 1,47* Berlin und Brandenburg werden zusammen gerechnet** Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden zusammen gerechnet*** Quelle: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/
Übersicht der Grunddaten des Mess- und Eichwesens (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2009)C06C04
Zahl der Füllmengenstichproben bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
im Bezug zur Einwohnerzahl
C02 C03
Zahl der Füllmengenstichproben bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge im
Bezug zur EinwohnerzahlPersonelle Austattung der Eichämter im
Verhältnis zu Einwohnerzahl
Beanstandungsquote bei geeichten, nachgeeichten und geprüften Messgeräten
(ohne Gesundheitswesen)
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 100
BundeslandEin-
wohner in 1.000 #
Zahl der Betriebe
kontr. Betriebe absolut
kontrollierte Betriebe
prozentualIst-
KontrollenSoll-Kon-
trollenkontr.
Betriebe
Zahl der Betriebe in 1.000 LMK
LMK pro 1.000 Betriebe
Summe amtl.
Proben
Proben / Ein-
wohnerProben für Tabak,etc.
Proben / 1.000 Einw
Labor-personal
Personal / 1.000 Einwohner
Baden-Württemberg 10.749 223.664 64.512 28,8% 100.197 k.A. k.A. 223,66 222 0,99 47.114 4,38 5921 0,55 203,1 0,02Bayern 12.519 231.886 96.922 41,8% 144.462 k.A. k.A. 231,886 1435** 6,19 68.780 5,49 5.487 0,44 417 0,03Berlin 3.431 54.102 32.606 60,3% 68.574 k.A. k.A. 54,102 144 2,67 15.953 4,65 k.A k.A 220 0,06Brandenburg 2.522 36.951 24.243 65,6% 48.582 51.563 94,2% 36,951 127 3,44 10.031 3,98 743 0,29 218 0,09Bremen 661 7.431 3.955 53,2% 8.203 8.800 93,2% 7,431 88 11,84 2.579 3,90 40 0,06 48 0,07Hamburg 1.772 22.237 10.123 45,5% 17.485 17.485 100,0% 22,237 108 4,86 15.891 8,97 876 0,49 68 0,04Hessen 6.064 73.653 30.586 41,5% 58.763 k.A. k.A. 73,653 664 9,02 25.091 4,14 2.283 0,38 474 0,08Vorpommern 1.664 27.019 17.570 65,0% 36.065 37.450 96,3% 27,019 166,1** 6,15 13.744 8,26 643 0,39 77 0,05Niedersachsen 7.947 94.373 43.762 46,4% 68.740 k.A. k.A. 94,373 1.162 12,32 23.981 3,02 3.672 0,46 419 0,05Nordrhein-Westfalen* 17.933 183.509 95.194 51,9% 15.957 k.A. k.A. 183,509 989,68 **** 5,39 84.971 4,74 9.818 0,55 659 0,04Rheinland-Pfalz* 4.028 89.505 26.954 30,1% 43.578 53.000 82,2% 89,505 203 2,27 20.442 5,07 1.935 0,48 201 0,05Saarland 1.030 11.939 5.498 46,1% 8.351 16.881 49,5% 11,939 55 4,56 4.086 3,97 491 0,48 40 0,04Sachsen 4.192 64.705 40.413 62,5% 91.575 102.076 89,7% 64,705 742 11,47 22.436 5,35 2.055 0,49 221 0,05Sachsen-Anhalt 2.381 30.561 20.509 67,1% 38.112 43.329 88,0% 30,561 331 10,83 11.665 4,90 1.318 0,55 93 0,04Schleswig-Holstein 2.834 41.758 14.887 35,7% 27.635 k.A. k.A. 41,758 171 4,10 10.809 3,81 910 0,32 68 0,02Thüringen 2.267 32.125 21.517 67,0% 43.137 k.A. k.A. 32,125 134***** 4,17 9.720 4,29 810 0,36 101 0,04Durchschnitt 5125 76589 34328 50,5% 51214 41323 86,6% 76,59 334,75 6,27 24205,81 4,93 2466,80 0,42 220,43 0,05
**Gesamtzahl besteht nicht nur aus Vollzeitäquivalenten, sondern es sind Kopfzahlen der Tierärzte miteingerechnet, da diese Angaben nicht getrennt voneinander vorliegen.*** Dazu kommen 170 Tierärzte. Angaben liegen nur als Kopfzahlen vor.**** Dazu kommen 972 amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten, beide in Teilzeitbeschäftigung. Angaben liegen nur als Kopfzahl vor.***** Dazu kommen 445 amtliche Tierärzte und Fachassistenten in Teilzeitbeschäftigung, diese Angaben liegen nur als Kopfzahlen vor. # Quelle: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/
* Angaben aus 2008
C08 C13C09 C10Statistische Daten der Lebensmittelüberwachung (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2009)
C11 C12
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 101
Indikator
Bezeichnung
BundeslandEinwohner in
1.000**
Überprüfte Produkte nach dem
GPSG
Überwachte Produkte pro
1.000 Einwohner
überprüfte Produkte
nach GPSGErgriffene
Maßnahmen
Ergriffene Maßnahmen im
Verhältnis zu den überprüften Produkten
Baden-Württemberg* 10.749 2.803 0,26 2.803 1.416 0,51Bayern* 12.519 14.526 1,16 14.526 2.950 0,20Berlin 3.431 706 0,21 706 276 0,39Brandenburg 2.522 129 0,05 129 80 0,62Bremen 661 297 0,45 297 195 0,66Hamburg 1.772 1.023 0,58 2.237 533 0,24Hessen 6.064 1.557 0,26 1.557 323 0,21Mecklenburg-Vorpommern 1.664 622 0,37 622 139 0,22Niedersachsen 7.947 3.528 0,44 3.528 900 0,26Nordrhein-Westfalen* 17.933 11.740 0,65 11.740 3.011 0,26Rheinland-Pfalz 4.028 2.190 0,54 2.190 430 0,20Saarland 1.030 1.293 1,26 1.293 286 0,22Sachsen 4.192 3.730 0,89 3.730 960 0,26Sachsen-Anhalt 2.381 2.167 0,91 2.167 141 0,07Schleswig-Holstein 2.834 157 0,06 157 129 0,82Thüringen 2.267 909 0,40 909 298 0,33Durchschnitt 5.125 2.961 0,53 3.037 754 0,34* Bezugsjahr 2008** Quelle: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/
Zahl der überprüften Produkte nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Bezug zur Einwohnerzahl
Ergriffene Maßnahmen im Verhältnis zu den überprüften Produkten
C15 C16Statistische Daten der Marktüberwachung (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2009)
Verbraucherschutzindex 2010
Abschlussbericht zum Verbraucherschutzindex 2010 102
Anhang 4: Einzelergebnisse zu den untersuchten Einzelindikatoren Indikatoren A 17a und A 17b Bundesland 2010:
€ pro Einwohner (Bezugsjahr 2009)
2008: € pro Einwohner (Bezugsjahr 2006/7)
2010: € pro Quadratkilo-meter
Baden-Württemberg 0,20 0,18 59,99 Bayern (VZ und Ver-braucher-Service) 0,3113 0,27 55,61 Berlin 0,37 0,34 1404,76 Brandenburg 0,57 0,57 48,77 Bremen 0,72 0,58 1174,77 Hamburg 1,03 0,47 2426,08 Hessen (VZ und DHB) 0,2814 0,20 78,96 Mecklenburg-Vorpommern 0,35 0,26 25,23 Niedersachsen 0,20 0,20 33,38 Nordrhein-Westfalen 0,65 0,65 343,74 Rheinland-Pfalz 0,57 0,42 116,26 Saarland 0,44 0,41 177,46 Sachsen 0,77 0,58 176,28 Sachsen-Anhalt 0,55 0,52 63,89 Schleswig-Holstein 0,35 0,28 62,35 Thüringen 0,41 0,35 57,68 Mittelwert 0,49 0,39 416,50
13 Verbraucherzentrale Bayern: 0,242 € pro Einwohner und 42,958 € pro Quadratkilometer; VerbraucherService Bayern: 0,071 € pro Einwohner und 12,655 € pro Quadratkilometer 14 Verbraucherzentrale Hessen: 0,245 € pro Einwohner und 70,234 € pro Quadratkilometer, Deutscher Hausfrauen-Bund Hessen: 0,30 € pro Einwohner und 8,726 pro Quadratkilometer.