der berliner justizvollzug · der graf von monte christo sind nur zwei davon. ge-schichten sind...
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Der Berliner Justizvollzug
Der Berliner Justizvollzug
Inhalt
Einführung 3
1 Die gesetz lichen Grundlagen 4
Das Strafvollzugsgesetz 5
Ziele und Aufgaben 6
Eckpfeiler des Berliner Justizvollzugs 7
2 Daten und Fakten 8
Daten und Fakten 9
Die Sicherungsverwahrung 13
Frauenvollzug 14
Jugendstrafvollzug und Jugendarrest 16
3 Sicherheit 18
Die sichere Anstalt 19
Interview mit Murrad Yacoubi, JVA Moabit 20
Die Haft und das Leben danach 22
Kulturelle Unterschiede 22
Suizid im Gefängnis 23
4 Behandlung der Gefangenen 24
Gründliche Diagnostik und verbindliche Planung 25
Beschäftigung und Qualifizierung 26
Medizinische Versorgung 27
Interview mit Sabine Hirschfeld, JVA Tegel 28
Drogen und Sucht 30
Sozialtherapie 31
5 Personal im Vollzug 32
Vielfalt der Berufsgruppen 33
Interview mit Yvonne Behr, JVA des Offenen Vollzuges Berlin 36
Die Bildungsstätte Justizvollzug Berlin 38
Interview mit Thorsten Sauermann, JVA Plötzensee 39
6 Kooperation und Vernetzung 40
Brücken bauen, Unterstützung geben 41
Soziale Dienste der Justiz 42
Unterstützung durch Ehrenamtliche und freie Träger 43
Ein Tag in Haft 44
7 Die Anstalten im Überblick 46
Impressum 49
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Bis heute sind Gefängnisse für viele Menschen Orte, denen sie mit Unbehagen begegnen. Ihre Architektur schreckt ab. Was hinter den Mauern geschieht, gibt An-lass zur Spekulation. Und das Bild, das viele vom Justiz-vollzug haben, ist oft nur durch Fernsehserien geprägt. Über Gefängnisse und darüber, was darin geschieht, lassen sich viele Geschichten erzählen: Fidelio und der Graf von Monte Christo sind nur zwei davon. Ge-schichten sind spannend und berührend. Die Wirklich-keit aber ist anders.
In Gefängnissen sind Menschen für eine bestimmte Zeit ihres Lebens inhaftiert. Gefängnisse sollen auch auf ein straffreies Leben vorbereiten. Deshalb haben Gefangene das Recht, ihren Haftraum wohnlich zu gestalten, sie dürfen fernsehen und von ihrem Geld einkaufen, sie erhalten Besuche von Angehörigen und Freunden und dürfen nach „draußen“ telefonieren. Sie sind aber ebenso vielen Restriktionen unterworfen, wer-den „unter Verschluss genommen“, dürfen einen zuge-wiesenen Bereich nicht ohne Erlaubnis verlassen oder müssen akzeptieren, dass ihr Haftraum durchsucht wird.
Vor fünf Jahren gab die erste Auflage dieser Broschü-re einen Einblick in die Lebenswirklichkeit des Justiz-vollzugs, der wie kein anderer öffentlicher Bereich ei-ner förderlichen und kritischen Begleitung durch die Gesellschaft bedarf. Die Broschüre wurde als Beitrag zum konstruktiven Dialog freundlich und interessiert aufgenommen. Seit ihrem Erscheinen haben sich die Zielsetzungen des Berliner Justizvollzuges nicht geän-dert. Wohl aber hat es wie überall Entwicklungen gege-ben, die mit dieser Neuauflage dargestellt werden. Ein besonders positives Feedback erhielten die Interviews mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb soll dieses Mal anderen Menschen Gelegenheit gege-ben werden, über ihren Berufsalltag zu informieren und über ihre Beweggründe Auskunft zu geben. So wird ein realitätsnahes Bild vom Justizvollzug immer vollständiger.
Einführung
Der Berliner Justizvollzug identifiziert sich mit seinem Auftrag, Gefangene zu einem straffreien Leben nach der Entlassung zu befähigen und sieht seine Aufgabe zudem darin, die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen. Dies gelingt nur mit Hilfe der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Berufsgruppen, die in den Haftanstalten arbeiten. Sie leisten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst für die Gesellschaft und verdienen Respekt und Anerkennung. Es wäre ein Erfolg, wenn diese Broschüre auch junge Menschen an-regt, über eine Arbeit im Justizvollzug nachzudenken, etwa als Justizvollzugsbeamtin oder als Krankenpfleger, als Sozialarbeiter oder Psychologin, als Verwaltungsbe-amter oder Juristin.
Nach Dostojewski lässt sich der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft am Zustand ihrer Gefangenen ablesen. Der Berliner Justizvollzug steht für einen hohen Zivilisati-onsgrad ein. Darüber will diese Broschüre informieren.
Senatsverwaltung für Justiz und VerbraucherschutzBerlin, Oktober 2015
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DIE gEsEtzlIchEn grunDlagEn
„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefan-
gene fähig werden, künftig in sozialer Verant-
wortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem
Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straf-
taten.“
Mit diesen Worten legt § 2 des Strafvollzugsge-
setzes Ziel und Aufgabe des Strafvollzugs fest
und gibt den Verantwortlichen für den Justiz-
vollzug damit eine Gestaltungsmaxime mit auf
den Weg.
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Das strafvollzugsgesetz
Am Heiligabend 1967 schreibt in der Strafanstalt Celle ein Gefangener einen Brief an eine Gefangenenhilfs-organisation, in dem er den Anstaltsleiter beleidigt. Es ist einer von unzähligen Briefen wie sie damals und heute vielfach von Gefangenen geschrieben werden, um sich Luft über tatsächliche oder vermeintliche Un-zulänglichkeiten im Anstaltsalltag zu verschaffen. Was diesen Brief von allen anderen Briefen unterscheidet: Er wird in die Rechtsgeschichte eingehen. Die Anstalt kontrolliert seinen Inhalt und leitet ihn nicht weiter. Ohne Erfolg beschwert sich der Gefangene beim Ober-landesgericht. Er legt Verfassungsbeschwerde ein und so wird das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall be-traut. Dort geht es nur noch am Rande um den Brief. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich grundsätzlich mit der Frage der Rechtsstellung von Strafgefangenen auseinander. Damals galt noch die Lehre vom beson-deren Gewaltverhältnis. Sie besagt, dass Grundrech-te von Strafgefangenen, wie die Meinungsfreiheit oder das Briefgeheimnis, schon nach dem Wesen des Straf-vollzugs außer Kraft gesetzt würden. Allein der Um-stand einer Verurteilung zur Freiheitsstrafe rechtferti-ge die Grundrechtsbeschränkung. Hiermit macht das Bundesverfassungsgericht nun Schluss und fordert ein Strafvollzugsgesetz.
Resozialisierung als Leitgedanke
Ein erster Entwurf des Bundesjustizministeriums schei-tert am Widerstand der Länder. Sie müssen die Kosten tragen und befürchten Millioneninvestitionen in die maroden Verwahranstalten des 19. Jahrhunderts, die immer noch das Bild des Vollzugs in Deutschland prä-gen. Erst drei Jahre später erzielt man einen Kompro-miss, und am 1. Januar 1977 tritt das bis heute in Ber-lin geltende Strafvollzugsgesetz des Bundes in Kraft. In weiten Teilen ist es ein fortschrittliches Gesetz, viel-leicht das beste Strafvollzugsgesetz weltweit. Die Re-sozialisierung wird in der Folgezeit zum Leitgedanken des Strafvollzugs in Deutschland. Die Justizvollzugs-anstalten müssen Vollzugspläne aufstellen, die mit den
Gefangenen zu erörtern sind. Vollzugslockerungen wer-den als Behandlungsmaßnahmen anerkannt, der Of-fene Vollzug für Gefangene, die dafür geeignet sind, als Regelvollzug vorgegeben. Die medizinische Versorgung der Gefangenen wird ebenso geregelt wie ihre Ausbil-dung und Beschäftigung. In jeder Anstalt sind Beiräte bestehend aus Ehrenamtlichen zu bilden, die die An-stalt beraten, an die sich aber auch die Gefangenen mit ihren Anliegen wenden können. Und das Gesetz re-gelt, unter welchen Bedingungen der Brief eines Straf-gefangenen angehalten werden darf. Aber es gibt auch Schattenseiten. Immer wenn es um Geld geht, verwei-gert das Strafvollzugsgesetz einen klaren Standpunkt. Eigentlich hat jeder Gefangene einen Anspruch auf ei-nen Einzelhaftraum. In Anstalten, die vor 1977 erbaut worden sind, dürfen Gefangene aber weiterhin auch in Mehrfachhafträumen untergebracht werden. Die Ar-beitsentlohnung der Gefangenen ist anfangs so niedrig, dass das Bundesverfassungsgericht 1998 das Entgelt fast verdoppelt.
All diesen Unzulänglichkeiten zum Trotz: Das Straf-vollzugsgesetz ist bis heute Motor für einen humanen und den Grundsätzen der Resozialisierung verpflichte-ten Vollzug.
Herausforderung Jugendstrafvollzug
Knapp 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Strafvoll-zugsgesetzes trifft das Bundesverfassungsgericht im Mai 2006 erneut eine Leitentscheidung. Diesmal geht es um den Jugendstrafvollzug. Immer wieder haben Bund und Länder versucht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Immer wieder ist es an den Kosten gescheitert.Anleihen beim Strafvollzugsgesetz lässt das Bundesver-fassungsgericht nicht mehr gelten. Das Jugendstrafvoll-zugsgesetz müsse berücksichtigen, dass die körperliche und geistige Entwicklung von Jugendgefangenen nicht abgeschlossen ist. Ihnen müssen nicht nur angemes-sene Qualifizierungsmöglichkeiten geboten werden. Auch ausreichende Besuchsmöglichkeiten für die Fa-
Fortsetzung Seite 6
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milienangehörigen, ein Vollzugsklima, das auf ein ge-waltfreies Zusammenleben der Gefangenen ausgelegt ist und nicht zuletzt angemessene Sport- und Freizeit-möglichkeiten sind einige der inhaltlichen Forderungen, die das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber stellt. Doch ein Bundesgesetz wird es nicht mehr geben. Durch die Föderalismusreform wird die Gesetzgebungs-kompetenz vom Bund auf die Länder verlagert. Jedes Land muss nun ein eigenes Gesetz erarbeiten. Zusam-men mit anderen Ländern verfasst Berlin einen Mus-terentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz, der den parlamentarischen Beratungen des Abgeordnetenhauses zugrunde liegt. Am 1. Januar 2008 tritt als erstes Ber-liner Justizvollzugsgesetz das Jugendstrafvollzugsgesetz in Kraft.
In den Folgejahren erarbeitet Berlin weitere wichtige Gesetze für den Justizvollzug. 2010 tritt das Untersu-chungshaftvollzugsgesetz in Kraft. Leitmotiv ist die Unschuldsvermutung. Hiernach muss der Vollzug der Untersuchungshaft daran ausgerichtet sein, dass er Menschen betrifft, die nicht durch ein Gericht rechts-kräftig verurteilt sind.
Seit 2011 verfügt Berlin über ein Justizvollzugsdaten-schutzgesetz. Es regelt die Verarbeitung von perso-nenbezogenen Daten im Justizvollzug und gibt einen verlässlichen Rechtsrahmen dafür, unter welchen Vo-raussetzungen Gefangene Einsicht in ihre Akten neh-men dürfen, welche Auskünfte der Vollzug Dritten ge-genüber erteilen darf oder wie die Weitergabe sensibler Daten innerhalb der Anstalt zu erfolgen hat.
Als vorerst letztes wichtiges Vollzugsgesetz tritt 2013 schließlich das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz in Kraft. Dieses ist – ähnlich wie das Jugendstrafvollzugs-gesetz – vom Bundesverfassungsgericht gefordert: Siche-rungsverwahrte, also Verurteilte, die ihre Strafe verbüßt haben, aber wegen ihrer fortbestehenden erheblichen Gefährlichkeit aufgrund gerichtlicher Entscheidung in Sicherungsverwahrung verbleiben müssen, haben nicht nur Anspruch auf eine sich gegenüber Strafgefangenen deutlich abhebende Unterbringung. Der Staat ist ver-pflichtet, ihnen Behandlungsmöglichkeiten, die ihre Gefährlichkeit herabsetzen, anzubieten und sie zur Teil-nahme an ihnen zu motivieren.
Fortsetzung von Seite 5: Das Strafvollzugsgesetz1
ziele und aufgaben
Das Strafvollzugsgesetz macht den Verantwortlichen des Justizvollzugs klare Vorgaben. Die Gefangenen sol-len während ihrer Inhaftierung auf ihre soziale Rein-tegration vorbereitet werden. Aber Strafvollzug ist kei-ne Sozialfürsorge, sondern die schärfste Sanktion des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Weil der Vollzug dafür Sorge zu tragen hat, dass die Gemeinschaft während der Inhaftierung vor weiteren Straftaten geschützt wird, kommt er oftmals nicht um-hin, Gefangene in hochgesicherten Anstalten unterzu-bringen. Und nicht nur das, auch innerhalb der Anstalt
muss die Bewegungsfreiheit der Inhaftierten nicht sel-ten erheblich eingeschränkt werden.
Vorbereitung auf die Freiheit unter den Bedingungen der Unfreiheit. Ist diese Aufgabe zu lösen? Viele be-streiten dies. Aber was ist die Alternative? Die Abschaf-fung der Marter und der Körperstrafen zugunsten der Freiheitsstrafe ist eine zivilisatorische Errungenschaft, ebenso die Abschaffung der Todesstrafe in Deutsch-land nach dem Zweiten Weltkrieg. Aber kein moderner Rechtsstaat kann um seiner selbst willen auf den staat-
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Eckpfeiler des Berliner Justizvollzugs
– Der Berliner Justizvollzug lebt von der hohen Fach-kompetenz und dem Engagement seiner Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter, die ihn gestalten und fort-entwickeln. Das professionelle Zusammenwirken der unterschiedlichen Berufsgruppen und die Vielfalt der dadurch vorhandenen Fähigkeiten sind Garant für seine hohe Qualität und Problemlösungskompetenz.
– Der Berliner Justizvollzug begreift sich in seiner Gesamtheit als ein Behandlungsvollzug, der da-rauf ausgelegt ist, sich mit den Defiziten der Ge-fangenen, aber auch mit ihren Kompetenzen auseinanderzusetzen.
– Der Berliner Justizvollzug vermittelt Gefangenen kla-re Regeln und Verhaltensweisen und fordert diese konsequent ein. Dabei setzt er darauf, dass Gefangene Vereinbarungen eingehen und einhalten. Bei einem Höchstmaß an Sicherheit nach außen kann sich so der Vollzug nach innen öffnen.
– Der Berliner Justizvollzug hält ein breites Spektrum von Einzel- und Gruppenmaßnahmen vor. Hierzu gehören sozialtherapeutische Einrichtungen für den Männer-, Frauen- und Jugendstrafvollzug ebenso wie differenziert ausgestaltete Maßnahmen in den üb-rigen Bereichen.
– Der Berliner Justizvollzug ist innovationsfreudig. Die Anpassung von Konzepten auf veränderte Anforde-
lichen Strafanspruch und damit auf die angemessene Reaktion für begangenes schweres Unrecht verzichten. Erfordert der gerechte Schuldausgleich die Freiheitsstra-fe als eine ultimative Sanktion, heißt dies umgekehrt aber nicht, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe allein im Wegsperren oder in der schlichten Verwahrung erfol-gen darf. Im Gegenteil: Es ist bekannt, dass ein „harter“ Strafvollzug den Täter nicht bessert, sondern Subkul-tur und Verrohung fördern kann. Nur ein Strafvollzug, der die Menschenwürde ins Zentrum seiner Bemü-
hungen stellt, kann positiv auf die Gefangenen einwir-ken. Diese Erkenntnis ist eine weitere zivilisatorische Errungenschaft.
Ein menschenwürdiger Strafvollzug setzt zuerst eine menschenwürdige Unterbringung voraus. Wenn Ge-richte dem Strafvollzug in Deutschland bis heute vor-halten müssen, Gefangene in menschenunwürdiger Weise unterzubringen, ist das ein Missstand.
rungen, die Einbeziehung der Erkenntnisse des Kri-minologischen Dienstes und die enge Verknüpfung mit den wissenschaftlichen Einrichtungen der Stadt prägen seine Kultur.
– Der Berliner Justizvollzug kooperiert intensiv mit Ex-ternen, weil deren Kenntnisse und Fähigkeiten für ei-nen erfolgreichen Strafvollzug und die Eingliederung nach der Entlassung unabdingbar sind.
– Der Berliner Justizvollzug verfügt über eigene Ein-richtungen für den Frauenstrafvollzug und den Ju-gendstrafvollzug, um den besonderen Bedürfnissen von inhaftierten Frauen und jungen Menschen ge-recht werden zu können.
– Der Berliner Justizvollzug verfügt über ein eigenes Justizvollzugskrankenhaus und über ein flächende-ckendes System der ambulanten medizinischen Ver-sorgung in den Justizvollzugsanstalten.
– Der Berliner Justizvollzug zeichnet sich dadurch aus, dass er das Spannungsfeld von Unfreiheit und Vorbe-reitung auf die Freiheit von jeher sehr ernst nimmt. Berlin ist eines der Länder mit der höchsten Quote von Gefangenen im Offenen Vollzug.
– Der Berliner Justizvollzug bietet den Gefangenen bedarfsgerechte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
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DatEn unD FaktEn
9.930 Personen waren im Jahr 2014 von Unter-
suchungshaft, Strafvollzug, Jugendstrafvoll-
zug, sonstigen Freiheitsentziehungen oder der
Sicherungsverwahrung betroffen und in den
Berliner Justizvollzugsanstalten untergebracht.
Der Berliner Justizvollzug hat viele Facetten.
Die Daten und Fakten sowie die Darstellung
des Frauen- und Jugendstrafvollzugs sowie der
Sicherungsverwahrung belegen dies.
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Daten und Fakten
Zahl der Gefangenen und Verwahrten in den Berliner Justizvollzugs-anstalten nach Vollzugsart und GeschlechtStichtag: 31. März 2015
VoLLZUGSArt AnZAhL
Männliche Inhaftierte
Weibliche Inhaftierte
Gesamt
Untersuchungshaftvollzug 642 25 667
Erwachsenenstrafvollzug Darunter Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen*
2.885329
16024
3.045353
Jugendstrafvollzug 238 7 245
Sonstige Freiheitsentziehungen 29 5 34
Sicherungsverwahrung 44 0 44
Jugendarrest 10 2 12
Insgesamt 3.848 199 4.047
*Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt an die Stelle einer ursprünglichen Geldstrafe, wenn der oder die Verurteilte diese nicht bezahlt, eine Pfändung aussichtslos erscheint und/oder kein Abarbeiten der Geldstrafe durch gemeinnützige Tätigkeit möglich ist.
Der Anteil weib-licher Gefangener an der Gesamtzahl der Gefangenen ist sehr gering. Er beträgt 4,9 Prozent.
Anteil ausländischer Staats-angehöriger im Berliner VollzugGesamtzahl 31. März 2015: 1.724
20 % Türkei
5 % Rumänien
15 % Polen
6 % Libanon
5 % Serbien
Jahr Männliche Inhaftierte
Weibliche Inhaftierte
Gesamt
2006 5.040 240 5.280
2007 5.044 255 5.299
2008 4.769 225 4.994
2009 4.739 231 4.970
2010 4.502 227 4.729
2011 4.205 216 4.421
2012 3.957 206 4.163
2013 3.875 208 4.083
2014 3.800 183 3.983
Durchschnittsbelegung in den Berliner Justizvollzugsanstalten (ohne Jugendarrestanstalt)
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
49 % andere Nationalitäten
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Anteil der Ausgaben aus dem Berliner Landeshaushalt 2014/15 – ressort Justiz und Justizvollzug
5,42 % Ressort Justiz
859.579.600 Euro
1,46 % Justizvollzug
mit Sozialen Diensten
der Justiz
231.128.000 Euro
93,12 % Restlicher
Landeshaushalt
21.749.329.700 Euro
Sachausgaben: Beköstigung der Gefangenen, Medikamente für Gefangene, Dienstkleidung, Rohstoffe für die Arbeitsbetriebe, Grundstücksbewirtschaftungsausgaben etc.
Transferausgaben: im Wesentlichen Gefangenenlöhne und Taschengelder
Investitionsausgaben: z. B. Maschinen und Großgeräte für die Arbeitsbetriebe, Gefangenentransporter und andere Fahrzeuge
Personalausgaben
Verteilung der Ausgaben für den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz 2014/2015
41,85 % 96.716.900 Euro
4,59 % 10.603.900 Euro
0,96 % 2.227.000 Euro
52,60 % 121.580.200 Euro
Tageshaftkosten eines Gefangenen (ohne Baukosten)
Anteil an Personalkosten pro Hafttag
Baukosten pro Gefangenem
Tageshaftkosten eines Gefangenen gesamt
Berlin 116,00 Euro 91,97 Euro 27,14 Euro 143,14 Euro
Bundesländer im Durchschnitt
117,76 Euro 86,87 Euro 16,07 Euro 133,83 Euro
tageshaftkosten einer/eines Inhaftierten in Berlin und in Deutschland im Jahr 2013 im Vergleich
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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Gefangenenraten im internationalen Vergleich im Jahr 2013
Gefangenenrate = Gefangene pro 100.000 der Bevölkerung
Dänemark 73
Deutschland 79
Schweiz 82
Niederlande 82
Frankreich 98
Italien 106
Spanien 147
England/Wales 148
Polen 217
Russland 475
USA 716
Berlin 113
Quelle: International Centre for Prison Studies, Core publications, World Prison Population List (10. Ausgabe), Autor: Roy Walmsley
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Jahr Fälle Gesamt
Davon nicht-rückkehrerGesamt
2014 243.894 80
2013 254.263 101
2012 269.137 113
2011 131.714 105
2010 92.955 51
2009 83.339 68
2008 87.171 68
2007 96.749 96
2006 101.302 107
2005 105.016 100
2004 110.679 159
2003 114.027 181
2002 105.676 152
2001 98.993 184
2000 96.479 226
Anzahl der Vollzugslockerungen
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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Daten zu Vollzugslockerungen
Lockerungen des Vollzugs gehören zu den Behandlungsmaßnahmen. Sie dienen der Aufrechterhaltung der sozialen Bindungen, dem Erledigen persönlicher Angelegenheiten sowie der Entlassungsvorbereitung und sind damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Vollzugszieles.
• Gemäß § 11 Strafvollzugsgesetz können geeignete Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten („Außenbeschäftigung“) oder ohne Aufsicht („Freigang“) nachgehen oder
• für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten („Ausführung“) oder ohne Aufsicht („Ausgang“) verlassen.
Die Nichtrückkehr aus einer Lockerung ist keine Straftat. Der Vollzug der Strafe ist in diesen Fällen unterbrochen und wird gegebenenfalls nach einer erneuten Inhaftierung fortgesetzt. Die Vollzugslockerungen werden dann ausgesetzt.
Zahlen und Erfolge des offenen Vollzugs
Im Jahr 2014 gab es im offenen Männervollzug bei einer Durchschnittsbelegung von 902 Gefangenen bei 211.170 gewährten Lockerungsmaßnahmen (Urlaub, Ausgang, Freigang) nur 74 Fälle von Fehlschlägen, d. h. nicht oder nicht freiwillig zurückgekehrte Gefangene. Dies sind gemessen an der Gesamtzahl der Fälle lediglich 0,035 Prozent.
Im Jahr 2000 lag diese Quote noch bei 0,23 Prozent und im Jahre 1990 noch wesentlich höher bei 0,50 Prozent.
Im offenen Frauenvollzug ist erfahrungsgemäß die Missbrauchsquote noch geringer als im offenen Männervollzug. So gab es im offenen Frauenvollzug im Jahre 2014 bei einer Jahresdurchschnittsbelegung von 60 Gefangenen und insgesamt 14.415 Lockerungsmaßnahmen lediglich acht Fälle von Lockerungsmissbrauch. Dies entspricht einer Quote von 0,055 Prozent.
Anteil der nichtrückkehrer an Gesamtzahl der Vollzugslockerungen in Prozent
0,1
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0
0,8
0,7
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2011
2010
2012
2013
2014
Pro
zen
t
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe für begange-nes Unrecht, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Das Gericht ordnet sie neben einer Freiheits-strafe unter eng beschriebenen Voraussetzungen an, die im Strafgesetzbuch § 66 geregelt sind. Unter anderem muss aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täter und ihrer Taten feststehen, dass sie infolge eines Hangs zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die Gefangenen verbüßen dann zunächst die Stra-fe und werden anschließend – wenn ihre Gefährlichkeit noch besteht – in Sicherungsverwahrung genommen.
Menschen allein aus präventiven Gründen auf un-absehbare Zeit in Haft zu nehmen, ist unter den Be-dingungen des Grundgesetzes nur zulässig, wenn von ihnen eine fortdauernde erhebliche Gefahr ausgeht. Zudem muss sich die Ausgestaltung dieser Freiheits-entziehung deutlich vom Vollzug der Freiheitsstrafe unterscheiden. Außerdem ist der Vollzug der Maßregel darauf ausgerichtet, die Gefährlichkeit des Verurteilten zu verringern. Dies ist der Kern des Urteils des Bun-desverfassungsgerichtes vom 4. Mai 2011, mit dem das Gericht die Sicherungsverwahrung zwar als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen hat, dem Gesetzgeber und der Vollzugspraxis aber strenge Vorgaben gemacht hat.
Hierauf nimmt das zum 1. Juni 2013 in Kraft getretene Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz für das Land Ber-lin Bezug. Die Konzeption des Vollzugs der Sicherungs-verwahrung in Berlin ruht auf den folgenden Säulen:
1. Behandlungsmaßnahmen entsprechen modernen wissenschaftlichen Anforderungen und sind indivi-duell zugeschnitten.
2. Gezielte Motivationsarbeit3. Anpassung des Maßregelvollzugs an die allgemeinen
Lebensverhältnisse, soweit dem Sicherheitsbelange nicht entgegen stehen
4. Gestaltung des äußeren Vollzugsrahmens mit deut-lichem Abstand zum Strafvollzug
5. Freiheitsorientierung, d. h. Erprobung durch re-gelmäßige Ausführungen in Begleitung von Mit-arbeitenden, unbegleitete Vollzugslockerungen auf der Grundlage objektiver realistischer Ri-sikobewertung und individuell ausgerichteter Entlassungsvorbereitung
Ziel der Sicherungsverwahrung ist, die Gefährlichkeit der Untergebrachten so zu mindern, dass die Vollstre-ckung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann. Die Sicherungsver-wahrung soll zudem die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen.
Bedienstete aus verschiedenen Fachrichtungen wirken in enger Abstimmung zusammen, um die Behandlung der Verwahrten individuell auszugestalten. Wo nötig, ziehen sie externe Fachkräfte hinzu. Der Vollzug fin-det in Wohngruppen mit bis zu zehn Verwahrten und fest zugeordnetem Betreuungs- und Fachpersonal statt. Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch baulich gerecht zu werden, ist seit Oktober 2014 ein Neubau auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Te-gel fertiggestellt. Im November 2014 sind die derzeit 37 Sicherungsverwahrten umgezogen. Der Neubau bietet die Möglichkeit, bis zu 60 Sicherungsverwahrte in sechs Wohngruppen in 20 Quadratmeter großen Zimmern mit eigenem WC- und Duschbereich unterzubringen.Die Verwahrten verfügen über ein größeres Maß an Freiheiten und Möglichkeiten zur individuellen All-tagsgestaltung als Strafgefangene. So können sie sich beispielsweise den ganzen Tag über frei im Gebäude bewegen, haben die unbeschränkte Möglichkeit, den Außenbereich vor dem Gebäude zu nutzen und können sich selbst verpflegen.
Die sicherungsverwahrung
Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern treten im Zusammenhang von Straffälligkeit und Strafvollzug be-sonders deutlich zutage. In der polizeilichen Kriminal-statistik liegt der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen bei etwas über einem Viertel, der Anteil inhaftierter Frauen an allen Gefangenen macht im Bundesdurch-schnitt ebenso wie in Berlin ca. fünf Prozent aus.
Kurze Haftstrafen die Regel
Geschlechtsspezifische Besonderheiten lassen sich aber nicht nur aus den reinen Zahlen herleiten, sondern sind auch bei der Deliktstruktur zu erkennen. Frauen begehen überwiegend Eigentums- und Vermögensde-likte oder verstoßen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Straftaten mit besonderer Gefährlichkeit, bei denen das Opfer schwer oder sogar tödlich verletzt wurde oder bei denen der Schaden über 2.500 Euro liegt, sind bei ca. zwölf Prozent der im Gefängnis untergebrachten Frauen Grund ihrer Inhaftierung. Diese Ausgangssitua-tion spiegelt sich zwangsläufig in den Strafzeiten wider: Über die Hälfte der Frauen verbüßt Haftstrafen von le-diglich bis zu einem Jahr.
Auswirkungen der Haft
Männer und Frauen erleben die Haftsituation oft un-terschiedlich. Frauen reagieren in Haft z. B. weitaus häufiger mit Passivität, Resignation, Depressionen, psy-chosomatischen Beschwerden und Selbstverstümme-lung. Nur selten richten sie die Aggression nach außen. Körperliche Auseinandersetzungen unter weiblichen Gefangenen oder Übergriffe auf Bedienstete sind kaum zu verzeichnen. Die Haftzeit wirkt sich einschneidend und nicht selten irreparabel auf das soziale Umfeld der Frauen aus, vor allem aber auf minderjährige Kinder, die zuvor im selben Haushalt lebten.
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FrauEnvollzug
Getrennte Unterbringung
Der Strafvollzug kann den unterschiedlichen Bedürf-nislagen und Behandlungserfordernissen von Frauen und Männern nur dann wirklich gerecht werden, wenn sich die Rahmenbedingungen an der jeweiligen Gefan-genengruppe ausrichten. Das Strafvollzugsgesetz sieht deshalb aus gutem Grund in § 140 Abs. 2 Satz 1 vor, dass Frauen getrennt von Männern unterzubringen sind.
In Berlin wird dieser Vorgabe räumlich, organisato-risch und inhaltlich gefolgt. Die Justizvollzugsanstalt für Frauen mit ihren vier Standorten im Stadtgebiet, die in Lichtenberg, Pankow, Reinickendorf und Neukölln liegen, ist eine von sechs eigenständigen Frauenhaftan-stalten in Deutschland. Sie ist überdies die Frauenvoll-zugseinrichtung mit den meisten Haftplätzen im Offe-nen Vollzug (116 Haftplätze) und hat eine der ältesten sozialtherapeutischen Abteilungen.
Ursachen der Straftat aufarbeiten
Im Mittelpunkt aller Behandlungs- und Bildungsmaß-nahmen steht das Ziel, die inhaftierten Frauen auf ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straf-taten vorzubereiten. Oft sind hierbei die Belange min-derjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger mit zu berücksichtigen.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Inhaftierten aufgefordert und angeleitet, sich aktiv mit den Ursa-chen, die zur Straftat geführt haben, auseinanderzuset-zen. Sie arbeiten zudem teilweise massivste Gewalt- und Missbrauchserfahrungen auf, bauen Sucht- und Ab-hängigkeitsproblematiken ab, steigern ihre sozialen Fä-higkeiten und erwerben berufliche Kompetenzen. So werden sie an ein geregeltes Arbeitsverhalten und ein angemessenes Sozialverhalten herangeführt.
Bei den Behandlungs- und Bildungsmaßnahmen arbei-ten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA für
2
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Frauen Berlin seit Jahren eng mit vielen externen Ein-richtungen zusammen. Hier stehen während der Haft-zeit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bewältigung individueller Probleme zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine langjährige Kooperation mit Bildungsträgern, die insbesondere bei der Entwick-lung und Umsetzung zeitgemäßer beruflicher Qualifi-zierungsangebote für die Inhaftierten wertvolle Unter-stützung leisten.
Große Anzahl Drogenabhängiger
Der Anteil drogenabhängiger Frauen ist beträchtlich. In Berlin lag er 2014 bei 30 Prozent (ohne Alkohol- und Medikamentenabhängige). Für diese Gefangenen sind spezielle Therapieangebote erforderlich, um das Sucht-verhalten zu hinterfragen, Ursachen offen zu legen und Perspektiven für ein abstinentes Leben zu entwickeln. Im Zusammenwirken mit externen Suchtberatungsstel-len versuchen die Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitar-beiter die Frauen zu einer stationären oder ambulanten Therapie zu motivieren.
Gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Mög-lichkeit, Kinder bis zur Vollendung des dritten Le-bensjahres gemeinsam mit ihren zu einer Haftstrafe verurteilten Müttern in speziellen Bereichen der Justiz-
vollzugsanstalt für Frauen aufzunehmen. Im Zentrum der Entscheidung muss hierbei das Kindeswohl stehen, da eine Haftanstalt grundsätzlich kein geeigneter Ort für das Aufwachsen eines Kindes ist. Hierzu arbeitet die JVA für Frauen mit den zuständigen Jugendämtern zu-sammen, die auch während der Unterbringung im Ju-stizvollzug für das Kind zuständig bleiben.
Jugendliche im Frauenvollzug
Weibliche Jugendliche sind in Berlin in gesonderten Be-reichen der JVA für Frauen untergebracht. Für ihre Be-treuung und Behandlung steht die gesamte Infrastruk-tur des Erwachsenenvollzugs zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von altersgerechten Ange-boten, die dem Erziehungsauftrag des Jugendstrafvoll-zugsgesetzes entsprechen.
So werden den jungen Frauen z. B. im anstaltseigenen Jugendbeschäftigungszentrum (JBZ) in Zusammenar-beit mit externen Bildungsträgern durch ein struktu-riertes Basisprogramm soziale Kompetenzen vermittelt und Defizite in der schulischen Grundbildung, aber auch in der Allgemeinbildung, aufgearbeitet. Das JBZ hat zum Ziel, die individuellen Fähigkeiten der jungen Frauen zu erkennen, Defizite zu beheben und sie auf ei-nen Wechsel in die Schulabteilung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, auf eine Beschäftigung in den Anstaltsbetrieben, auf eine Ausbildung oder auf das spä-tere Berufsleben in Freiheit vorzubereiten.
Entwicklung der Jahresdurchschnittsbelegung in der JVA für Frauen
0
50
100
150
200
250
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2010
2006
2011
2007
2012
2008
2013
2009
2014
196205
218206
213
237250
223 228 225212
203 204
181190
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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Der Vollzug der Jugendstrafe nimmt im Land Berlin eine besondere Stellung ein. Die Leitlinien und die Ziel-richtung eines zeitgemäßen Jugendvollzugs sind im Ber-liner Jugendstrafvollzugsgesetz festgeschrieben, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist.
Für männliche Inhaftierte findet der Jugendstrafvollzug und die Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Berlin statt (Belegungsfähigkeit Stand Dezember 2014: 389 Plätze im geschlossenen Vollzug und 32 im Offe-nen Vollzug).
Erzieherisch und nachhaltig
Das Jugendstrafrecht und damit auch der Jugendvollzug orientieren sich am Erziehungsgedanken. Ziel ist, die jungen Straftäter durch geeignete erzieherische Behand-lungskonzepte während der Haft positiv und nachhaltig in ihrer weiteren Entwicklung zu beeinflussen. Eine in-tensive Einflussnahme ist erforderlich, weil Jugendstrafe nur verhängt wird, wenn zuvor erhebliche – regelmäßig mehrfache – Straftaten begangen worden sind. Weder die Eltern noch die Schule oder andere Institutionen haben es vor der Inhaftierung vermocht, den Lebens-weg dieser jungen Menschen nachhaltig in eine positive Richtung zu lenken. Der Auftrag des Jugendvollzugs, dies während der Haftzeit zu erreichen, ist eine große Herausforderung.
In der Jugendstrafanstalt werden Untersuchungshaft und Jugendstrafe vollstreckt. Bereits in der Untersu-chungshaft bildet der erzieherische und fördernde An-satz dabei den Schwerpunkt. Sind die Jugendlichen und Heranwachsenden rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt, wird der Förder- und Erziehungsbedarf fest-gestellt. Dabei werden das Urteil, Informationen der Jugend- und Bewährungshilfe, die Ergebnisse einer psychologischen Untersuchung und von Kompetenz-feststellungsverfahren ausgewertet. Die Erkenntnisse fließen in den schriftlichen Vollzugsplan ein, der dem Gefangenen ausgehändigt, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird.
JugEnDstraFvollzug unD JugEnDarrEst
Eine besondere Behandlungskonzeption gibt es für dro-genabhängige und suchtgefährdete Gefangene. Der Bereich umfasst 87 Plätze, verfügt über eigene Arbeits- und Beschäftigungsbereiche, einen eigenen Schulbe-reich und einen gesonderten Besuchsbereich. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die oft sehr instabilen und mehrfach belasteten Inhaftierten in einem geson-derten und geschützten Bereich untergebracht sind, wo der Schwerpunkt auf die Abstinenzmotivation gelegt wird. Geeignete Gefangene erhalten je nach Behand-lungsfortschritt verlängerte Aufschlusszeiten, eine um-fangreichere Ausstattung des Haftraumes und ggf. Voll-zugslockerungen. So wird mit positiver Verstärkung auf Drogenfreiheit hingewirkt. Das pädagogische Gesamt-konzept verbindet intensive Beziehungsarbeit, Verant-wortungsübertragung, Einzelgespräche und Gruppenar-beit, wobei alle Berufsgruppen eng zusammenarbeiten.
Sozialtherapie im Jugendvollzug
Seit Anfang 2009 hat auf der Grundlage des neuen Ju-gendstrafvollzugsgesetzes ein weiterer Sonderbereich seine Arbeit in der Jugendstrafanstalt aufgenommen, die Sozialtherapeutische Abteilung mit 48 Plätzen. Dort befinden sich junge Straftäter mit einem besonders ho-hen Gewalt- und Rückfallpotential, überwiegend ver-haltensauffällige Intensivtäter. Auf sie wird mit einem intensiven Behandlungsprogramm pädagogisch einge-wirkt. Mit verschiedenen gruppentherapeutischen und deliktspezifischen Maßnahmen lassen sich die sozialen Alltagskompetenzen der jungen Männer verbessern. Sie werden für Risikosituationen sensibilisiert und üben gewaltfreies Konfliktlösungsverhalten ein. Daneben spielen zur Bearbeitung der häufig schwerwiegenden in-dividuellen Probleme und psychischen Störungen thera-peutische Einzelgespräche eine große Rolle.
In der Jugendstrafanstalt gibt es weitere zielgruppenspe-zifische Konzepte, die ständig weiterentwickelt werden. Ein stabiler Eckpfeiler ist dabei die feste Betreuungsbin-dung, weil die Biographien von jungen Straftätern oft-mals von familiären Brüchen gekennzeichnet sind, die sich negativ auf die Entwicklung ausgewirkt haben.
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Ausbildung und Freizeit
Die jungen Strafgefangenen müssen an berufsqualifizie-renden oder schulischen Maßnahmen teilnehmen. Die überwiegende Mehrheit der Gefangenen verfügt weder über einen Schulabschluss noch über eine abgeschlos-sene Berufsausbildung. Deshalb müssen häufig zunächst Grundlagen der schulischen Bildung vermittelt werden, bevor in der Schulabteilung der (erweiterte) Haupt-schulabschluss oder der Realschulabschluss erworben werden kann. Einen besonderen Schwerpunkt in der Jugendstrafanstalt bildet die berufliche Qualifizierung und Ausbildung. In den mehr als 20 Werkstätten kön-nen verschiedene Berufe wie Tischler, Maler, Schlosser, Maurer oder Zweiradmechaniker erlernt werden. Aber auch durch andere Ausbildungen oder modulare Qua-lifikationen wird auf die Fortsetzung der Ausbildung oder auf Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Entlas-sung vorbereitet. Eine Schwierigkeit besteht dabei in der Dauer der Haftzeit. Denn mehr als 70 Prozent der Ge-fangenen verbüßen Strafen von unter zwei Jahren, wo-bei sich der Zeitraum der Strafhaft durch die Anrech-nung der Untersuchungshaft bei vielen noch verkürzt. Diese Haftzeiten erlauben häufig nur den Abschluss von Qualifizierungsbausteinen, können aber Interesse für die Fortsetzung der Ausbildung nach der Haftzeit we-cken. Hier ist die enge Kooperation mit externen Ein-richtungen notwendig, damit die Gefangenen nach der Entlassung Ansprechpartner haben und der Übergang von der Haft in die Freiheit möglichst reibungslos ge-staltet ist.
Die Beschäftigungsquote in der Jugendstrafanstalt konnte in den vergangenen Jahren erhöht werden und beträgt mittlerweile über 90 Prozent.
In der Freizeit können die jungen Inhaftierten an The-ater-, Kunst- und Musikworkshops teilnehmen oder eine der regelmäßigen Freizeitgruppen besuchen. Eine wichtige Rolle spielt der Sport: Fußball, Leichtathle-tik, Tischtennis und viele andere Disziplinen werden ausgeübt.
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Beratungszentrum
Die Jugendstrafanstalt hat in den letzten Jahren ein er-folgreiches Beratungszentrum aufgebaut. Es dient im Bereich des Übergangsmanagements als Koordinie-rungsstelle und Aktionsfläche zwischen dem anstalts-eigenen Sozialen Dienst und externen Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Dort haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie externe Bera-terinnen und Berater freier Träger ihre feste Anlaufstel-le. Die Abstimmung der internen und externen Prozesse der verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen In-stitutionen im Übergangsmanagement wird von zwei Mitarbeitenden der Jugendstrafanstalt koordiniert.
Jugendarrest
Der Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Jugendarrestanstalt Ber-lin nimmt bis zu 60 männliche und weibliche Arre-stanten auf, die hier außerhalb ihres sozialen Umfeldes für kurze Zeit – maximal vier Wochen – untergebracht werden. Zur sinnvollen und erfolgreichen Gestaltung des Jugendarrests ist es unabdingbar, dass erzieherische Hilfen angeboten werden. Der Arrest in seiner statio-nären Form bietet die Chance, die jungen Menschen anzusprechen, durch Gespräche, Beratung und Infor-mation neue Interessen zu wecken und dadurch Impulse zu geben. Unabdingbar sind aber auch feste Strukturen und klare Regeln, deren Einhaltung durch eine modu-lare Stufenkonzeption gefördert wird.
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3 sIchErhEIt
Justizvollzugsanstalten müssen so gebaut,
organisiert und betrieben werden, dass der
Vollzug der Freiheitsstrafen sichergestellt ist
und es zu keinen Entweichungen kommt.
Auch haben alle im Vollzug tätigen ebenso
wie die Gefangenen ein recht darauf, dass der
Staat sie vor rechtsgutverletzungen innerhalb
der Justizvollzugsanstalten schützt. Die Ber-
liner Justizvollzugsanstalten verfügen über
Sicherheitskonzepte, die alle baulichen, admini-
strativen und sozialen Komponenten umfassen.
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Es ist Aufgabe der im Justizvollzug tätigen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter, die Maßnahmen der Anstaltssi-cherheit mit dem Ziel der Resozialisierung in Einklang zu bringen und Konflikte zu bewältigen, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen Hintergründe der Inhaftierten. Ohne Sicherheit ist ein Behandlungsvollzug nicht vorstellbar. Dazu bedarf es systematischer Regeln und Grundlagen. Ihr Rahmen wird von den Gesetzen vorgegeben, die Justizvollzugs-anstalten strukturieren sie und setzen sie um.
In einer Justizvollzugsanstalt leben Menschen auf en-gem Raum zusammen. Viele der Gefangenen sind we-gen der Begehung mehrerer, zum Teil schwerer Straf-taten in Haft, haben also schon in Freiheit die Regeln der Gesellschaft massiv verletzt. Darüber hinaus sind viele Gefangene mit Problemen wie Suchtmittelabhän-gigkeit oder psychischen Störungen belastet. Die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs müssen vor Tätlichkeiten und Bedrohungen seitens der Gefan-genen geschützt werden, die Gefangenen wiederum vor gegenseitiger Gewalt und Unterdrückung. Des Weiteren ist die Einbringung verbotener Gegenstände und verbo-tener Substanzen zu verhindern. Dies zu gewährleisten, ist eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe.
Die geschlossenen Berliner Justizvollzugsanstalten ver-fügen über Sicherheitskonzepte, die alle baulich-tech-nischen, administrativen und sozialen Komponenten der Anstaltssicherheit umfassen. Sie werden von den Mitarbeitenden der Sicherheitsabteilungen regelmäßig überprüft und fortentwickelt. Fester Bestandteil dieser Sicherheitskonzepte ist die Klassifizierung nach dem Si-cherheitsgrad. Hiernach bemisst sich etwa der Umfang der technischen Sicherheitsanlagen. Gefangene, von de-nen keine oder eine nur geringe Gefahr ausgeht, müs-sen nicht in hochgesicherten Anstalten untergebracht werden.
Die sichere anstalt
Eine sichere Anstalt ist heute jedoch ohne moderne Technik nicht vorstellbar. Dazu gehören beispielsweise die Videoüberwachungen der äußeren Sicherheitslinien oder körperschall-detektierte Zaunanlagen. Zu diesem Zweck hat das Land Berlin in den vergangenen Jahren bereits hohe Investitionen für Anschaffung, Instandhal-tung und Modernisierung getätigt und wird auch im Rahmen der Überprüfung der künftigen Anforderun-gen weitere Mittel bedarfsgerecht einsetzen.
Die erheblich verbesserte Technik hat bewirkt, dass die Zahl der Ausbrüche in den vergangenen zehn Jahren stark zurückgegangen ist. Gleichwohl wird nicht nur auf die Verlässlichkeit der Technik gesetzt.
In die Sicherheitskonzeptionen fließen auch Elemente der sogenannten sozialen Sicherheit ein. Das sind alle sicherheitsrelevanten Aspekte, die sich durch die Inter-aktion der Menschen in der Justizvollzugsanstalt und – soweit möglich – mit Personen außerhalb ergeben. Hierzu gehört die Betreuung und Behandlung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Berufsgruppen, vor allem des allgemeinen Vollzugs-dienstes auf den Stationen. Aber auch die Besuche, der Brief- und Telefonverkehr, die Teilnahme an Gesprächs-gruppen und Kulturveranstaltungen gehören dazu. So-ziale Sicherheit entsteht durch ein Klima des Dialogs, der gegenseitigen Akzeptanz und des Vertrauens, das durch engagierten Einsatz aller Mitarbeitenden gewähr-leistet werden muss.
Sie melden sich um sechs Uhr zum Dienstantritt. Wie läuft dann Ihr Morgen als Stationsbeamter ab?
Der Dienstbeginn ist zwar um sechs Uhr, doch man kommt
natürlich etwas eher, denn es ist noch ein Stück bis zur Sta
tion. Ich treffe also an der Pforte 1 ein, laufe durch das Haus
und melde mich bei der Zentrale an. Dort erfahre ich, wo ich
Dienst habe. Auf der Station angekommen, wartet dann et
was Papierkram, vor allem die Essensbestellungen für den
Tag. Danach werfe ich einen Blick auf die aktuellen Zahlen
der Gefangenen, dann geht es zur Übergabe mit meinen Kol
leginnen und Kollegen. Hier treffen sich die Kolleginnen und
Kollegen aus Haus 1 und besprechen, was an diesem Tag
geplant ist: Steht ein Wäschetausch an? Oder ein Handtuch
wechsel? Wie werden die Freistunden organisiert? Das dau
ert in der Regel ca. 15 Minuten. Zurück auf der Station füh
ren wir die Lebendkontrolle durch und verteilen Frühstück.
Das Frühstück findet auch in den Hafträumen statt?
Ja, hier finden alle Mahlzeiten in den Hafträumen statt, be
vor die Männer ihren individuellen Tagesablauf beginnen. Oft
sind meine Tage und die meiner Kolleginnen und Kollegen
dann sehr laufintensiv. Wenn mich jemand anruft und Be
scheid gibt, dieser oder jener Inhaftierte müsse zum Arzt,
zum Termin mit dem Rechtsanwalt oder Ähnliches, laufe ich
immer zum jeweiligen Haftraum, schließe die Tür auf und er
kläre dem Inhaftierten, wohin es nun geht.
Warum sind die Hafträume in der Regel geschlossen?
In anderen Justizvollzugsanstalten stehen die Haftraumtüren
häufig offen. Doch die JVA Moabit ist eine Untersuchungs
haftanstalt. Bei der absoluten Mehrheit der Inhaftierten läuft
das Verfahren noch, sie gelten weiterhin als unschuldig. Im
Gegensatz zur Strafhaft gilt hier kein Behandlungsauftrag.
Stattdessen muss ein geordnetes Strafverfahren gewährleis
tet sein. Unsere Aufgabe ist es, dass sich keiner dem Ver
fahren entzieht und dass Kontakte, die das Verfahren behin
dern könnten, vermieden werden. Einige der Männer können
am Tag an speziellen Gruppenangeboten teilnehmen, wie
Deutsch und Englisch lernen, Schachgruppen oder Gruppen
zum Haftalltag. Andere haben einen Arbeits oder Beschäfti
gungsplatz.
Sie sind Tunesier und in Deutschland geboren. Spielt Ihr kultureller Hintergrund eine Rolle im Umgang mit den Gefangenen?
Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, er spielt keine Rol
le. Es gibt Situationen, in denen ich sensibler auf kulturelle
Unterschiede reagieren kann. Dann antworte ich vielleicht
anders als ein anderer Beamter, dann kann ich vermitteln.
Das ist ein Vorteil. Doch meine Aufgabe hier ist es nicht zu
dolmetschen. Dafür haben wir Dolmetscher im Haus.
IntE
rv
IEw
Murrad Yacoubi, JVA Moabit
„Jede Tür ist anders“ Murrad Yacoubi ist Justizvollzugsbeamter in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Auf seiner Station betreut er 44 Inhaftierte im Schicht-betrieb. Sein bevorzugtes Mittel in kritischen Situationen: der Dialog.
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Machen Ihnen die Gefangenen manchmal einen Vorwurf, dass Sie sie einschließen?
Natürlich! Doch das sind Dinge, die man schnell klären kann.
Das Gericht hat festgelegt, dass sie hier untergebracht
werden sollen. Ich persönlich lade keinen ein, ich hole nie
manden her. Ich bin hier und der Gefangene auch. Das ver
stehen sie oft sehr schnell.
Was tragen Sie für die eigene Sicherheit mit sich, wenn Sie in einen Haftraum gehen?
Ich habe ein Funkgerät mit einer Kurzwahl, einem roten
Knopf. Eine Pfeife haben wir und ich könnte auch rufen. Be
waffnet sind wir nicht. Man lernt ein paar Griffe zur Selbst
verteidigung in der Ausbildung. In der Praxis wird aber
schnell deutlich, dass nicht sie es sind, die Sicherheit ge
währleisten. Sicherheit gibt es nur, indem Sie die Menschen
kennen, indem Sie wissen, wie Sie mit ihnen reden müssen.
Hauptsächlich ist das Wort, die Art und Weise, wie wir täg
lich mit den Gefangenen reden, wie wir uns verhalten, ent
scheidend. Das eigene Verhalten bestimmt, was uns in den
Augen anderer ausmacht. Das kann man nicht spielen, das
muss man sein. Dieses gute, authentische Verhalten, das
schafft in erster Linie Sicherheit.
Wie kamen Sie zum allgemeinen Vollzugsdienst?
Nach dem Bankencrash 2008 mussten viele Angestellte um
ihren Job bangen. Meine damaligen Kollegen haben dann
begonnen, früher zu kommen, spät zu gehen, sich gegensei
tig das Leben schwer zu machen. Diese Unsicherheit war
nicht schön. Dann stieß ich auf die Möglichkeit eines festen
Beamtenverhältnisses im Justizvollzug. Ich sah eine Anzeige
in einer Berliner Tageszeitung und bewarb mich. Ich glau
be, vier, fünf Tage später kam ein großer DIN A4Umschlag
der JVA Moabit. Ich weiß noch, das war ein Freitag. Montag
sollte ich zum Test erscheinen. Wie haben sie sich das wohl
vorgestellt? Man muss sich doch vorbereiten.
Ich rief dann Freunde bei der Polizei an, die sagten, diese
und jene Bücher musst du lesen, diese Tests bearbeiten.
Dann lief alles gut, auch das anschließende zweite Ge
spräch, der medizinische Test und der Sporttest. Das näch
ste Ziel war, durch die Lehrzeit zu kommen – mit 36, 37
Jahren noch einmal „die Schulbank zu drücken“ war eine
Umstellung. Anschließend folgte eine dreijährige Probezeit.
Und irgendwann hieß es: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind
nun verbeamtet auf Lebenszeit.
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Wie reagierten Ihre Familie und Freunde darauf, als Sie sagten, Sie arbeiten nun im Justizvollzug?
Meiner Mutter war das nicht geheuer: „Was willst Du denn
im Gefängnis? Es hat doch einen Grund, warum die Leute
da sind!“ In gewisser Weise hat sie recht, doch das personi
fizierte Böse habe ich hier noch nicht kennengelernt. Jeder
Mensch hat seine Geschichte. Und die Arbeit mit Menschen
macht Spaß, auch wenn Externe es sich vielleicht nicht so
fort vorstellen können. Es gibt einem etwas.
3
22
3Nachhaltige Sicherheit für die Gesellschaft schafft der Justizvollzug auch, wenn Gefangene nach ihrer Ent-lassung ein Leben ohne weitere Straftaten führen und sich erfolgreich integrieren. Inhaftierte optimal auf ihre Entlassung vorzubereiten, ist dafür wesentliche Voraus-setzung. Die Entlassungsvorbereitung im engeren Sinne umfasst alle Schritte, mit denen auf eine anstehende Entlassung hingearbeitet wird. Die Gefangenen zu be-fähigen, nach der Haft ein Leben ohne Straftaten zu führen, verlangt, dass schon zu Beginn der Haftzeit mit Maßnahmen begonnen wird, die die spätere Wiederein-gliederung in die Gesellschaft begünstigen. Die Entlas-sungsvorbereitung startet mit Haftantritt der Straftäter und Straftäterinnen. Die jahrelange Praxis zeigt, dass die Vorbereitung der Entlassung dann erfolgreich ist,
Die haft und das leben danach
kulturelle unterschiede im haftalltag
wenn die Gefangenen schrittweise an die Wiedererlan-gung der Freiheit herangeführt werden. Deshalb ist es wichtig, den Vollzug durch geeignete Maßnahmen zu lockern und Gefangene im Offenen Vollzug unterzu-bringen. Diese Form der Vollzugsgestaltung hat sich bewährt. Darüber hinaus umfasst die Vorbereitung der Entlassung zahlreiche Beratungsleistungen, die die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugs in enger Zu-sammenarbeit mit externen Stellen erfüllen. Sie beraten in persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Angele-genheiten, helfen dabei, eine Arbeit und Wohnraum zu finden und Schulden abzubauen. Wie viel Unterstüt-zung gegeben wird, ist stets vom Einzelfall abhängig und davon, ob die Gefangenen diese Angebote auch annehmen.
Die Inhaftierten in den Berliner Justizvollzugsanstalten stammen aus rund 90 Nationen. Auch unter den Be-dingungen der Haft soll den verschiedenen Kulturen Raum gegeben und ihr Zusammenleben gefördert wer-den. Grundsätzlich stehen ausländischen Inhaftierten alle Behandlungs- und Resozialisierungsmaßnahmen des Vollzuges zur Verfügung. Für die ausländischen Inhaftierten, die aufgrund fehlender oder nur gerin-ger Deutschkenntnisse auf Unterstützung angewiesen sind, stehen erfahrene Dolmetscherinnen und Dolmet-scher bereit. Daneben gibt es spezielle Angebote wie Deutsch für Ausländerinnen und Ausländer oder be-sondere Veranstaltungen für ausländische Inhaftierte. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt den „Runden Tisch für ausländische Inhaf-tierte“ zur Förderung der Integration. An ihm tauschen gesellschaftliche und politische Gruppierungen sowie die Justiz- und andere Fachverwaltungen Informationen und Erfahrungen im Interesse der ausländischen Inhaf-tierten aus.
Religionsausübung
Der Justizvollzug ermöglicht die Glaubensausübung für Angehörige christlicher, jüdischer, muslimischer und anderer Religionen. Traditionell sind die großen christlichen Religionen in jeder Justizvollzugsanstalt mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern präsent. Es werden regelmäßig Gottesdienste, Gesprächsgruppen und Ein-zelseelsorge oder Hilfestellungen bei alltäglichen Pro-blemen angeboten. Für die Inhaftierten muslimischen Glaubens werden mit Unterstützung des „Berliner Bei-rates für die religiöse Betreuung muslimischer Inhaf-tierter“ die religiösen Angebote ausgeweitet und struk-turiert. Darüber hinaus sind die Justizvollzugsanstalten verpflichtet, allen Inhaftierten dabei behilflich zu sein, Kontakt zu einem Vertreter ihrer Religionsgemeinschaft aufzunehmen.
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suIzID IM gEFängnIs
Suizide in einer Justizvollzugsanstalt sind für Angehö-rige und Freunde, Mitgefangene und Bedienstete dra-matische Ereignisse. Wie im Leben außerhalb der Haft lassen sie sich nicht immer verhindern. Jedes Jahr setzen in deutschen Gefängnissen etwa 100 Gefangene ihrem Leben ein Ende, über die Hälfte von ihnen in Unter-suchungshaft. Präventive Maßnahmen helfen dabei, gefährliche Entwicklungen zu erkennen und Suizide abzuwenden.
Prävention durch Zusammenarbeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvoll-zugs arbeiten bei der Suizidprophylaxe und der Krisen-intervention eng zusammen und bringen ihr fachliches Wissen und ihre Erfahrungen ein. Schon in der Ausbil-dung bzw. im Studium erwerben die Vollzugsbediens-teten spezifische Kenntnisse, die sie in Fortbildungen regelmäßig erweitern.
Maßnahmen zur Suizidprophylaxe
Die Vollzugsbediensteten nehmen bereits bei der Auf-nahme der Inhaftierten ein sogenanntes „Suizidscreen-ing“ vor, anhand dessen Gefangene hinsichtlich einer potentiellen Suizidgefährdung eingeschätzt werden. Dieses geschieht fortlaufend während der Inhaftierung, insbesondere bei für den Gefangenen destabilisierenden Ereignissen. Bei Anzeichen für eine Gefährdung werden sowohl der Psychologische als auch der Medizinische Dienst umgehend informiert. Insbesondere die Psycho-loginnen und die Psychologen stehen dann zur Krisen-intervention sehr zeitnah für Gespräche zur Verfügung. Für besonders labile und gefährdete Gefangene gelten zudem spezielle Sicherungsmaßnahmen. Die Ansätze zur Suizidprävention werden innerhalb des Berliner Jus-tizvollzugs und u. a. in einer länderübergreifenden Ar-beitsgruppe fortlaufend diskutiert und weiterentwickelt.
SUIZIDE
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Insgesamt 9 5 2 2 3 7
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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BEhanDlung DEr gEFangEnEn
Die Behandlung der Gefangenen erfolgt mit
dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, ein
Leben ohne weitere Straftaten zu führen. Die
Intensität der Maßnahmen richtet sich danach,
wie schwer die Straftat war und wie hoch das
rückfallrisiko eingeschätzt wird.
Die Straftataufarbeitung, Bildungs- und Qualifi-
zierungsmaßnahmen sowie das Erreichen eines
geregelten Arbeitsverhaltens stehen im Zentrum
eines zeitgemäßen Behandlungsvollzugs. Er
umfasst aber auch sozialtherapeutische Maß-
nahmen, medizinische Versorgung oder Behand-
lungsmaßnahmen für Drogenabhängige.
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gründliche Diagnostik und verbindliche Planung
Die Behandlung von Gefangenen basiert auf zwei wich-tigen Eckpfeilern: einer gründlichen Diagnostik zu Be-ginn der Strafhaft und einer verbindlichen Planung der Vollzugsgestaltung. Zusammen mit der Fortschreibung des Vollzugsplans und der Vorbereitung auf die Entlas-sung sind dies gesetzlich vorgeschriebene Bausteine, die eine Haft strukturieren und dokumentieren.
Der Behandlungsbedarf
Um die Strafzeit von Gefangenen sinnvoll zu planen, steht am Anfang das Diagnostikverfahren. Es wird von Fachkräften mit Studienabschluss in Psychologie oder Sozialarbeit durchgeführt. Sie werten die Gerichtsur-teile sowie Gutachten über die Inhaftierten aus und sprechen eingehend mit ihnen. So gewinnen sie ein Bild von der Persönlichkeit, der Vorgeschichte und den privaten Verhältnissen der Person. Vor diesem Hinter-grund bewerten sie dann das Rückfallrisiko und defi-nieren den individuellen Förder- bzw. Behandlungsbe-darf. Im geschlossenen Männer- und im Jugendvollzug wird das Diagnostikverfahren und die erste Vollzugs-planung in besonderen Abteilungen von spezialisierten Fachkräften durchgeführt.
Verbindlich geplant: der Vollzug
Die Erkenntnisse aus dem Diagnostikverfahren fließen in den Vollzugsplan ein. Er legt u. a. fest, wo die Ge-fangenen untergebracht werden, beispielsweise im offe-nen oder geschlossenen Vollzug oder in einem speziellen Behandlungsbereich. Der Plan beinhaltet auch, ob die Gefangenen eine Arbeit zugewiesen bekommen oder ob sie aus- oder weitergebildet werden sollen. Ebenso wird festgehalten, wenn eine sozialtherapeutische Behand-lung oder andere Hilfemaßnahmen wie Suchtberatung, Schuldenberatung oder ein Training zur Steigerung der sozialen Kompetenz für sinnvoll erachtet werden.
Gefangene können sich auf die Festlegungen im Voll-zugsplan berufen und ihn gerichtlich überprüfen lassen. Während der Haft wird der Vollzugsplan regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
Vorbereiten auf das Leben „draußen“
Vom ersten Tag an sollen die Gefangenen nicht nur auf die Entlassung, sondern auf ein Leben ohne Straftaten und eine soziale und berufliche Integration vorbereitet werden. Die Integration wird so früh wie möglich mit konkreten Maßnahmen unterstützt, die sich stets nach den Erfordernissen des Einzelfalls richten.
Unter BEhAnDLUnG
werden alle zielgerichte-
ten Maßnahmen verstan-
den, die dazu geeignet
sind, Verhalten und
Einstellungen sowie
persönliche Kompe-
tenzen der Gefangenen
positiv zu beeinflussen.
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Beschäftigung und Qualifizierung
Straffälligkeit und mangelnde berufliche sowie soziale Integration hängen häufig eng miteinander zusammen. Die meisten Inhaftierten benötigen umfassende Unter-stützung bei der Lösung ihrer sozialen Probleme und um ihre Chancen auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Vermittlung von Bildung, die Her-stellung von Beschäftigungsfähigkeit und die möglichst erfolgreiche Teilhabe an Qualifizierungs- und Ausbil-dungsgängen sowie an Weiterbildungsmaßnahmen sind daher zentrale Elemente der Resozialisierung von Ge-fangenen im Berliner Justizvollzug. Dazu zählen regel-mäßige Arbeit, Ausbildung, schulische und berufliche Qualifizierung sowie Maßnahmen des Arbeitstrainings und der Arbeitstherapie. Nicht jede Beschäftigung in-nerhalb des Vollzugs führt automatisch zur Integrati-on in den Arbeitsmarkt. Doch durch die als sinnvoll empfundenen Arbeiten werden die Gefangenen häu-fig selbstbewusster und verantwortungsvoller gegen-über anderen. Sie gewinnen Vertrauen in die eigenen Leistungen und verbessern ihre Fähigkeit zur sozialen Interaktion. Sie erwerben also Kompetenzen, die die Chancen auf ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten nach der Haftentlassung deutlich verbessern.
Die fachliche Anleitung und Ausbildung in den Betrie-ben der Justizvollzugsanstalten erfolgt im Wesentlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Werkdiens-tes, jedoch auch durch die Mitarbeitenden von Unter-nehmerbetrieben bzw. Bildungsträgern.
Breites Angebot Das Leistungsspektrum der Arbeitsbetriebe des Berli-ner Justizvollzugs ist vielfältig. Es reicht von Einzelan-fertigungen des Schlosser- und Tischlerhandwerks in Handarbeit bis zur Herstellung eines kompletten Bü-romöbelprogramms. Es werden Druckerei- und Buch-bindeleistungen, Wäschereiarbeiten, Polster-, Schlos-ser-, Schuhmacher-, Kfz- und Tischlerarbeiten sowie Gärtnereileistungen erbracht, auch werden Bäckerei- und Konditoreierzeugnisse hergestellt. Mehrere Groß-
küchen sorgen für die tägliche Essensversorgung der Inhaftierten.
Im Berliner Justizvollzug werden diverse Vollaus-bildungen wie beispielsweise zum Schlosser, Koch, Tischler und Gärtner, Kfz-Mechatroniker und Zwei-radmechaniker angeboten. Außerdem gibt es Qualifi-zierungsmaßnahmen, beispielsweise zur Erlangung des Gabelstaplerführerscheins und des Schweißerpasses, Basisarbeiten im Baugewerbe und im Bereich Garten- und Landschaftsbau, eine modulare Ausbildung zum Gebäudereiniger sowie zertifizierte Computerkurse. Da-rüber hinaus gibt es zahlreiche Schulplätze (Schulvorbe-reitungskurse, Kurse mit Abschluss Berufsbildungsreife bzw. Mittlerer Schulabschluss, Begleitung zum Fernabi-tur und Fernstudium).
Am Arbeitsmarkt orientiert
Das Angebot der Arbeitsbetriebe orientiert sich zuneh-mend auch an den Bedürfnissen des regionalen Arbeits-marktes. Es wird eine flächendeckende Verzahnung der innervollzuglichen Bildungsmaßnahmen mit denen der Bundesagentur für Arbeit und dem regionalen Arbeits-markt angestrebt.
Externes Know-how
Der Berliner Justizvollzug nutzt auch das Know-how externer Bildungsträger. Die Vorteile dieser Zusammen-arbeit liegen vor allem darin, dass sich die Qualifizie-rungsmaßnahmen damit noch näher am Arbeitsmarkt ausrichten lassen und so flexibel auf Schwankungen am Arbeitsmarkt und bei der Zusammensetzung der Lern-gruppen reagiert werden kann.
In der JVA Heidering wird seit 2013 erstmals in einer Berliner Vollzugsanstalt durchgehend auf externe An-bieter gesetzt. So werden dort sowohl die Küche und die Kantine als auch die Beschäftigungs- und Qualifizie-rungsbereiche durch externe Dienstleister betrieben.
4
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Der Justizvollzug ist gesetzlich verpflichtet, für die kör-perliche und geistige Gesundheit der Gefangenen zu sor-gen. Um die medizinische Versorgung möglichst nah am Patienten zu leisten, sind in allen Justizvollzugsanstalten Arztgeschäftsstellen eingerichtet. Dort sind Kranken-pflegerinnen und Krankenpfleger gemeinsam mit Ärz-tinnen und Ärzten tätig, die Gefangenen werden pri-märärztlich und zum Teil auch fachspezifisch behandelt.
Das Justizvollzugskrankenhaus
Wenn dies nicht ausreicht, können die Gefangenen am-bulant oder stationär im Justizvollzugskrankenhaus Berlin in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee betreut werden. Es ist ein Krankenhaus der stationären Grund-versorgung mit insgesamt 116 Betten. Die Einrichtung verfügt über Fachabteilungen für Psychiatrie und Psy-chotherapie (36 Betten) und Innere Medizin (80 Bet-ten) inklusive 20 Behandlungsplätzen zur prä- und postoperativen fachärztlichen Versorgung chirurgischer Krankheitsbilder. Erst wenn erforderliche Untersu-chungen oder Behandlungen hier nicht durchgeführt werden können, was beispielsweise bei Intensivmedizin, Operationen, Dialyse, Herzkathetern oder Großgeräte-verfahren der Fall ist, wird extern in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen behandelt.
Medizinische versorgung
Der Notfall
Gefangene mit akuten Gesundheitsbeschwerden werden unverzüglich dem Krankenpflegedienst und – falls er-forderlich – dem Anstaltsarzt oder einem Fachkollegen vorgestellt. Ist kein Mediziner vor Ort, entscheidet der ärztliche Bereitschaftsdienst im Justizvollzugskranken-haus, wie weiter zu verfahren ist. In akuten Notfällen ergreifen das Vollzugspersonal und der rund um die Uhr tätige Krankenpflegedienst umgehend lebensret-tende Maßnahmen, bis der Notarzt und der Rettungs-wagen der Feuerwehr eintreffen.
Im Dienste der Gesundheit
Im Justizvollzug des Landes Berlin arbeiten neben den überwiegend hauptamtlichen Ärzten und Ärztinnen (Allgemeine und Innere Medizin, Psychiatrie und Chi-rurgie) auch Honorarkräfte verschiedener Fachgebiete (Zahnmedizin, Dermatologie, Urologie etc.). Gemein-sam mit den Krankenpflegerinnen und -pflegern, Physio therapeutinnen und -therapeuten, medizinisch technischen Assistentinnen und Assistenten und Ange-hörigen weiterer heilkundlicher Berufe gewährleisten sie die medizinische Versorgung der Gefangenen.
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Wie ist die medizinische Versorgung in der JVA Tegel geregelt?
Die JVA Tegel besteht derzeit aus drei Teilanstalten sowie
der Sozialtherapeutischen Anstalt und dem Haus 7. In jedem
Bereich befindet sich eine Arztgeschäftsstelle, die von Mon
tag bis Freitag, 5:45 bis 13:45 Uhr besetzt ist. An den Wo
chenenden und Feiertagen sowie im Spät und Nachtdienst
erfolgt die medizinische Versorgung von der Teilanstalt 2
aus. Zu bestimmten Behandlungszeiten werden dann alle
Teilbereiche angelaufen und entsprechend versorgt.
Der Tagesablauf einer Arztgeschäftsstelle von Montag bis
Freitag gestaltet sich so: Nach dem Aufschluss steht es den
Inhaftierten frei, sich in ihrer Arztgeschäftsstelle zu melden.
Hier können sie verordnete Medikamente abholen, sich zur
Arztvisite vormerken lassen, sich krank melden oder andere
medizinische Fragen und Sorgen klären. Im Laufe der Wo
che finden dann Arztvisiten und Facharztvorstellungen statt.
Auch werden Blutabnahmen oder andere medizinische Un
tersuchungen durchgeführt.
Von Montag bis Freitag befinden sich Ärzte in der JVA Tegel.
Außerhalb der Geschäftszeiten ist die ärztliche Versorgung
durch einen Arzt vom Dienst, der im Justizvollzugskranken
haus Plötzensee seinen Dienst verrichtet, gewährleistet.
sabine hirschfeld, examinierte Krankenschwester und pflegerische Leitung Substitutionsbereich, JVA Tegel
Welche Unterschiede zwischen dem Krankenpflegedienst innerhalb und außerhalb der JVA gibt es?
Gibt es Unterschiede? Ich glaube nicht. Vielleicht nur einen:
Ich bin nicht nur Krankenschwester, sondern auch Justiz
vollzugsbeamtin. Ich muss beide Rollen in meiner Arbeit
vereinen. Denn wir haben eine Fürsorgepflicht. Oft bin ich
gezwungen, in brenzligen Situationen mit anzupacken. Das
muss ich können. Denn wenn wir zu Notfällen gerufen wer
den, schnallen wir uns unseren Rucksack auf den Rücken,
schnappen uns den „Defi“ und müssen in die entspre
chenden Häuser laufen. Dann geht es manchmal um Minu
ten.
Wie sind Sie zur JVA Tegel gekommen?
Ich arbeitete zuvor in der Rettungsstelle des UrbanKran
kenhauses in BerlinNeukölln und las am Infobrett eine Stel
lenanzeige der JVA Tegel. Zu diesem Zeitpunkt wurde von
Kürzungen im Krankenhaus gesprochen. Da ich eine Familie
zu versorgen hatte, war es mir wichtig, einen festen und sta
bilen Arbeitsplatz zu haben. Ich bewarb mich und wurde zum
Gespräch und zu mehreren Tests eingeladen. Vorher hatte
ich die Möglichkeit, mir einen Einblick in die Arbeit des me
dizinischen Dienstes der JVA Tegel zu verschaffen. Das war
vor 17 Jahren – 1998 – und ich habe es nicht bereut. Im Jahr
2010 haben wir dann einen speziellen Substitutionsbereich
eröffnet, den ich leite.
IntE
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IEw
„Ich bin nicht da, um zu bestrafen“
Ihren Berufswunsch aus der Kindheit hat sie sich erfüllt: Sabine hirschfeld ist examinierte Krankenschwester. Seit 16 Jahren arbei-tet sie in der medizinischen Versorgung der JVA tegel. Sie ist stellvertretende Arztge-schäftsstellenleiterin und leitet seit 2010 den Substitutionsbereich.
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Was versteht man unter Substitutionstherapie und welche Substitute setzen Sie ein?
Die Substitutionstherapie wird auch umgangssprachlich Dro
genersatztherapie genannt. Damit meinen wir die Behand
lung von Patienten, die unter einer Abhängigkeit von Opiaten
leiden. Sie erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekam
mer für substitutionsgestützte Therapie.
Die Behandlung zielt auf eine Betäubungsmittelabstinenz in
absehbarer Zeit ab, sie will den Gesundheitszustand sowie
die soziale Situation des Patienten verbessern und stabili
sieren. Außerdem behandeln wir zugleich die Begleiterkran
kungen. In der JVA Tegel verabreichen wir Methadon, LPo
lamidon, Subutex und Suboxone.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Inhaftierte an dem Substitutionsprogramm teilnehmen?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der Inhaftierte
bereits „unter Substitution“ in die JVA Tegel verlegt wird,
setzen wir die Therapie fort. Oder aber er bewirbt sich für
eine Substitutionstherapie. Der Inhaftierte schreibt dann ei
nen Bericht über den Suchtverlauf, ein kurzes Anschreiben
und beantwortet mit seinem zuständigen Sozialarbeiter ei
nen Fragebogen. Die Unterlagen erhält die zuständige Arzt
geschäftsstelle und lässt sie mir zukommen.
Daraufhin sprechen wir mit dem Bewerber. Der Inhaftierte
erfährt die Abläufe im Substitutionsbereich und das weitere
Prozedere. Dazu zählen unter anderem der neue Tagesab
lauf, der Substitutionsvertrag und die psychosoziale Betreu
ung. Anschließend nimmt der Inhaftierte an der Substituti
onssprechstunde teil, alles Weitere leitet der behandelnde
Arzt in die Wege.
Eine andere Möglichkeit ergibt sich jedoch auch aus einer
akuten Situation, bei der der behandelnde Arzt „aus der Vi
site heraus“ entscheidet, dass der Inhaftierte sofort zu sub
stituieren ist.
Wie viele Inhaftierte nehmen aktuell am Substitutionsprogramm in der JVA Tegel teil?
Die Zahlen schwanken je nach Bedarf. In der Teilanstalt 6
gibt es vier Stationen mit 60 Plätzen, aber auch in den an
deren Teilbereichen betreuen wir Substituierte. Im Durch
schnitt sind 90 bis 120 Inhaftierte in der Substitutionsthera
pie.
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Wie ist Ihr Verhältnis zu den Inhaftierten? Ist es schwer, Distanz zu halten?
Von meiner Seite wird in jeglicher Weise Distanz bewahrt.
Respektiert ein Inhaftierter diese Distanz nicht – sei es durch
Sprachschwierigkeiten oder im jugendlichen Überschwang
– weise ich ihn darauf hin. Bei mir gibt es ein Sprichwort:
„So wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.“
Wenn sie mir freundlich gegenübertreten, dann tue ich das
auch. Wenn sie Hilfe benötigen, dann helfe ich ihnen gerne.
Nur eines möchte ich nicht: belogen werden. Damit fahre
ich gut.
Ihre Patienten sitzen teils lebenslange Haftstrafen für schwere Vergehen ab. Haben Sie sich jemals unsicher oder bedroht gefühlt?
Am Anfang meiner Tätigkeit fühlte ich mich wahrscheinlich
unsicher, das kann ich sagen. Ab und zu habe ich in die Ak
ten geschaut und geguckt, was sie verbrochen haben. Das
habe ich mir aber schnell abgewöhnt. Ich bin für die medizi
nische Versorgung der Inhaftierten zuständig und nicht für
ihre Verurteilung oder Vorverurteilung. Damals war mir sehr
bewusst, wo ich mich beworben habe. Eine Bedrohungssi
tuation erfuhr ich bis jetzt nicht und ich hoffe, es bleibt auch
so.
Was gefällt Ihnen an Ihrem Beruf?
Ich wollte von klein auf Krankenschwester werden,
das war eigentlich immer mein Traumberuf. Ich möch
te anderen Menschen helfen. Hier bin ich hauptberuflich
Krankenschwes ter, aber irgendwo im Hinterkopf habe ich
auch noch den Gedanken, vielleicht doch einem Menschen
zu helfen, nicht wieder straffällig zu werden. Wenn ich dann
Briefe von Inhaftierten bekomme, die sich für die Betreuung
bedanken, oder wenn ich sie draußen treffe und sie sich nett
mit mir unterhalten und einen guten Eindruck machen, dann
ist das etwas Gutes für mich. Ich bin einfach gerne Kranken
schwester.
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Drogen und sucht
In den Berliner Justizvollzugsanstalten haben durch-schnittlich bis zu 30 Prozent der Inhaftierten eine ver-festigte Suchtproblematik. Die Abhängigkeiten be-treffen illegale Drogen, Alkohol und Medikamente. Für drogenabhängige Gefangene werden verschiedene Maßnahmen angeboten: Medikamentengestützte Entzugsbehandlungen oder notwendige Substituti-onsbehandlungen werden eingeleitet bzw. bestehende Substitutionen fortgeführt. Mittels verschiedener Grup-penangebote können sich die Inhaftierten auf externe Drogentherapien mit maßgeblicher Unterstützung an-erkannter Drogenberatungsstellen vorbereiten oder sie
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finden dort den notwendigen Rahmen, um sich mit ih-rer Suchtproblematik auseinanderzusetzen. Der Berliner Justizvollzug verfolgt grundsätzlich das Ziel, geeignete drogenabhängige Inhaftierte in eine externe Sucht-entwöhnungsbehandlung zu vermitteln. Aus diesem Grund gibt es in den Justizvollzugsanstalten auch keine Therapieplätze zur Suchtentwöhnungsbehandlung im eigentlichen Sinne.
250
200
150
100
50
0
2004 20082006 2010 20132005 2009 20122007 2011 2014
Zurückstellungen der Strafvollstreckung gemäß § 35 Betäubungsmittelgesetz zur Aufnahme einer stationären oder ambulanten Suchtentwöhnungsbehandlung
Männer
Frauen
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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Im Berliner Strafvollzug gibt es drei sozialtherapeu-tische Einrichtungen. Die Sozialtherapeutische Anstalt in der JVA Tegel ist mit aktuell 154 Plätzen und einem breit gefächerten Behandlungsangebot die größte so-zialtherapeutische Einrichtung in Deutschland. Auch die Sozialtherapie im Berliner Frauenvollzug gehört bundesweit zu den Pionieren. Sie verfügt derzeit über 21 Behandlungsplätze für jugendliche und erwachse-ne Frauen. Die Sozialtherapeutische Abteilung in der Jugendstrafanstalt hat 48 Behandlungsplätze. Alle drei Berliner Sozialtherapien sind in größere Gesamtan-stalten integriert, verfügen aber über eigene Räume mit teilweise eigenständiger Infrastruktur.
Mitarbeit bei der Therapie entscheidend
Zielgruppe für eine stationäre Sozialtherapie sind Män-ner und Frauen, die eine Gewalt- oder Sexualstraftat begangen haben und/oder deren Straffälligkeit mit einer gestörten sozialen Entwicklung und/oder Persönlichkeit zusammenhängt. Schwere Sexual- und Gewaltstraftaten beruhen nicht selten auf einer gestörten sozialen Ent-wicklung oder auf einer schweren Persönlichkeitsstö-rung. Eine wirksame Behandlung für diese Gruppe ist oftmals nur mit den Mitteln der Sozialtherapie zu errei-chen. Für die männlichen (jugendlichen und erwachse-nen) Straftäter gilt ein hohes Rückfallrisiko für schwere Straftaten als weiteres Kriterium für die Aufnahme in die sozialtherapeutischen Abteilungen. Die Rückfallpro-phylaxe ist ein wichtiges Behandlungsziel. Damit sie ge-lingt, müssen die Gefangenen bereit und fähig sein, an der Behandlung mitzuwirken.
sozialtherapie
Wirksamkeit nachgewiesen
Die Sozialtherapie verfolgt einen integrativen Ansatz nach den Grundsätzen der therapeutischen Gemein-schaft. Sie orientiert sich an Methoden, deren Wirksam-keit für die Behandlung von Straftätern wissenschaft-lich nachgewiesen ist. Die Gefangenen sollen sich in der Sozialtherapie mit ihrer Straftat und deren Ursachen auseinandersetzen, um so einem Rückfall vorzubeu-gen. Sie bekommen berufspraktische und soziale Kom-petenzen und Fähigkeiten vermittelt und lernen, ihren Alltag zu strukturieren. Alle Bereiche des Lebensalltags in der Haftanstalt und des sozialen Umfelds außerhalb des Vollzugs werden in der Behandlung berücksichtigt. Einen besonderen Stellenwert nimmt in der Berliner Sozialtherapie die Nachsorge ein. So ist es für die Straf-täter und Straftäterinnen möglich, ihre Behandlung auch nach der Entlassung fortzusetzen. Die sozialthe-rapeutischen Einrichtungen arbeiten dafür eng mit der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz der Charité zusammen.
Den anspruchsvollen Behandlungsansatz der Berliner Sozialtherapie kann man nur mit angemessenen perso-nellen Ressourcen verwirklichen. Daher sind die sozial-therapeutischen Vollzugsbereiche personell besser als andere Bereiche ausgestattet.
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Ein zeitgemäßer und sicherer Justizvollzug braucht Personal, das sich seiner hohen Ver-antwortung bewusst ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs sind die tragende Säule für die erfolgreiche Arbeit mit Inhaftierten. nur mit ihnen kann der gesetz-liche Auftrag erfüllt werden, die Gefangenen zu resozialisieren und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.
Die tägliche Arbeit mit Inhaftierten stellt große fachliche und persönliche Anforde-rungen an die Justizvollzugsbediensteten. Es werden gut aus- und fortgebildete sowie motivierte Beschäftigte gebraucht. Dies gilt umso mehr, als sich der Justizvollzug ständig weiterentwickelt, denn er muss immer wieder auf veränderte rahmenbedingungen zügig und angemessen reagieren können.
5 PErsonal IM vollzug
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Der allgemeine Vollzugsdienst
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes bilden die mit Abstand größte Berufs-gruppe im Justizvollzug. Sie betreuen die Inhaftierten und sorgen für die Sicherheit in den Justizvollzugs-anstalten. In der Bildungsstätte Justizvollzug erfolgt die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter (Seite 38).
Der Werkdienst
Werkbedienstete sind erfahrene Handwerksmeiste-rinnen und Handwerksmeister mit Ausbildereignungs-befähigung. Zudem haben sie eine spezielle Ausbildung für den Justizvollzugsdienst absolviert. Sie leiten die in den Anstaltsbetrieben beschäftigten Gefangenen fach-lich an, beaufsichtigen sie und koordinieren die Abläufe innerhalb des jeweiligen Betriebs. Sie nehmen damit auch behandlerische Aufgaben wahr, da sie Gefangenen, die oftmals erhebliche Defizite im Leistungsbereich ha-ben, strukturierte Arbeitsabläufe innerhalb eines gere-gelten Tagesablaufs vermitteln. Hierdurch können sich Gefangene stabilisieren und sich je nach individueller Möglichkeit auch für weitergehende Beschäftigungen bzw. Qualifizierungen befähigen. Die Werkbedienste-ten bringen ihre mit den Gefangenen gemachten Erfah-rungen und Einschätzungen im Rahmen von Vollzugs-plankonferenzen ein und wirken auch auf diese Weise an der Behandlung der Gefangenen mit.
Der Sozialdienst
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen und beraten Gefangene bei der Lösung persönlicher und sozialer Probleme. Dies geschieht gleichermaßen in Form von Einzelfallhilfe und mittels Gruppenan-geboten und dieses im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen. Sie planen und leiten Vollzugsplanungs-konferenzen, erstellen die Vollzugsplanungen und sind
für deren Umsetzung verantwortlich. Diese Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Resozialisierungsauftrag auf der einen und Schutz der Allgemeinheit vor weite-ren Straftaten auf der anderen Seite stellt hohe fachliche wie persönliche Anforderungen an die betreffenden Personen.
Überdies nimmt ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst auch Führungs- und Ma-nagementaufgaben im Justizvollzug wahr.
Der Psychologische Dienst
Die im Justizvollzug tätigen Psychologinnen und Psy-chologen verfügen über hohe fachliche Qualifikationen, zum Beispiel sind sie für das Fachgebiet der Rechts-psychologie zertifiziert oder haben eine Approbation zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten. Sie sind als Sozial- und Psychotherapeutinnen/Psychothe-rapeuten und in der psychologischen Beratung tätig. In diesem Zusammenhang planen sie die Behandlung von Strafgefangenen und führen sie durch. Sie erar-beiten Behandlungskonzepte, implementieren diese in die Vollzugsanstalten und adaptieren bewährte Be-handlungsprogramme aus anderen Einrichtungen für den Berliner Justizvollzug. Sie kooperieren mit exter-nen Behandlungseinrichtungen und niedergelassenen Psychotherapeuten. Außerdem unterstützen sie andere Dienstkräfte bei der Bewältigung besonderer Krisensi-tuationen von Gefangenen und sind in der Suizidpro-phylaxe tätig.
Psychologinnen und Psychologen nehmen Stellung zu prognostischen Fragen wie zum Beispiel der Verlegung in den Offenen Vollzug oder der Vollzugslockerungen und beraten Vorgesetzte und Dienstkräfte anderer Fach-disziplinen bei wichtigen vollzuglichen Entscheidungen. Psychologinnen und Psychologen sind zum Teil in lei-tenden Positionen tätig, haben Personalverantwortung und versehen Führungsaufgaben.
vielfalt der Berufsgruppen
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Der Pädagogische Dienst
Der Justizvollzug betreibt eigene Schulabteilungen. Diese leiten Lehrerinnen und Lehrer, die auch eigenver-antwortlich unterrichten. Die Pädagogen sorgen für die Beschulung der schulpflichtigen jungen Gefangenen. Darüber hinaus bieten sie für Gefangene aller Alters-gruppen Kurse in verschiedenen Leistungsniveaus an mit dem Ziel, Gefangene zu einem qualifizierten Bil-dungsabschluss zu führen.
Der medizinische Dienst
Die examinierten Krankenpflegerinnen und Kranken-pfleger erhalten eine vollzugliche Zusatzausbildung und sind in den Arztgeschäftsstellen der Justizvollzugs-anstalten und im Justizvollzugskrankenhaus tätig. Sie organisieren die ärztlichen Sprechstunden, setzen ärzt-liche Verordnungen um, geben Medikamente aus und beraten Gefangene. Zudem sind sie an Ausführungen in externe Krankenhäuser beteiligt, bewachen die Gefan-genen und arbeiten mit externen Ärzten zusammen.
Die Ärztinnen und Ärzte des Justizvollzugskranken-hauses sind dort in den Fachabteilungen für Psychia-trie und Psychotherapie, der inneren Medizin sowie der Facharztambulanz eingesetzt. In den Arztgeschäftsstel-len der Justizvollzugsanstalten sorgen sie für die medizi-nische Grundversorgung der Inhaftierten und begleiten die Substitution suchtkranker Frauen und Männer.
Die Verwaltung
Für die Leitungsebenen der Justizvollzugsanstalten, für die vielen administrativen Aufgaben, für Service-bereiche und andere anfallende Querschnittsaufgaben beschäftigt der Berliner Justizvollzug Juristinnen und Juristen sowie eine Vielzahl von Verwaltungsmitarbei-terinnen und Verwaltungsmitarbeitern. Je nach Aufga-benprofil leiten sie eine Justizvollzugsanstalt oder eine Teilanstalt, vertreten diese nach außen und sichern den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf innerhalb der Behörde.
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JUStIZVoLLZUGSAnStALt StELLEn
JVA Tegel 700
JVA Moabit 533
JVA Heidering 219
JVA Plötzensee 603
JVA des Offenen Vollzuges Berlin
213
JVA für Frauen Berlin 186
Jugendstrafanstalt Berlin 359
Jugendarrestanstalt Berlin 27
Gesamt 2.840
Stellen in den Justizvollzugsanstalten Stand Mai 2015
FAchrIchtUnG 2015
Allgemeiner Vollzugsdienst und Werkaufsichtsdienst 1.791
Werkdienst 122
Medizinischer Dienst (Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sowie Ärztinnen und Ärzte) 214
Verwaltungsdienst 303
Lehrerinnen und Lehrer 6
Sozialdienst (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen) 187
Angestellte Beschäftigte in allen Berufsgruppen 217
Gesamt 2.840
Anzahl der Stellen für verbeamtete und angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach BerufsgruppenStand Mai 2015, Stellenanteile sind gerundet
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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Warum haben Sie sich für die Stelle der Teilanstaltsleitung im Offenen Vollzug beworben?
Die Funktion der Teilanstaltsleitung könnten viele Berufs
gruppen ausfüllen, zum Beispiel Juristen oder auch Sozialar
beiterinnen und Sozialarbeiter. Für mich als Psychologin be
deutete sie, noch einmal eine andere Perspektive im Vollzug
kennenzulernen. In der JVA des Offenen Vollzuges sind nur
Männer untergebracht. Der Frauen und Männervollzug un
terscheiden sich sehr, die Probleme der Inhaftierten sind an
ders gelagert, die Regularien andere. Nach 16 Jahren in der
JVA für Frauen empfand ich es als neue Herausforderung,
noch einmal zu wechseln. Dabei freute ich mich auf die vie
len interessierten und engagierten Kolleginnen und Kollegen.
Insgesamt sind in dieser Teilanstalt 60 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt. Sie kümmern sich um bis zu 250 In
haftierte im Haus.
Wie entscheidet es sich, ob ein Gefangener im Offenen Vollzug untergebracht wird?
Generell führen zwei Wege zum Offenen Vollzug: Zum einen
gibt es in Berlin das sogenannte Selbststellermodell. Das
heißt, es gibt die Möglichkeit, sich selbst nach der Verurtei
lung zum Haftantritt zu stellen. Das passiert hauptsächlich
an den anderen drei Standorten des Offenen Vollzugs: Ha
kenfelde, Kiefheider Weg und Kisselnallee. Dort erfolgt eine
Behandlungsuntersuchung durch Sozialarbeiterinnen und So
zialarbeiter und den Psychologischen Dienst, die die Eignung
für den Offenen Vollzug prüfen.
Yvonne Behr, Teilanstaltsleiterin, JVA des Offenen Vollzuges Berlin
Bei uns vor Ort sind jedoch diejenigen untergebracht, die
den Umweg über den geschlossen Vollzug nahmen. Sie
schafften es nicht, sich selbst zu stellen, oder sie durften
sich nicht selbst stellen, weil sie zum Beispiel gleich nach
der Hauptverhandlung aus Sicherheitsgründen in der JVA
Moabit blieben. Dort gibt es die Einweisungsabteilung. Sie
führt ebenfalls die Behandlungsuntersuchung durch und
prüft, ob die Inhaftierten in den Offenen Vollzug wechseln
können. Bei denjenigen, die zunächst im geschlossen Voll
zug untergebracht werden, entscheidet die fortlaufende Voll
zugsplanung darüber, ob und wann sie in den Offenen Voll
zug wechseln. Derzeit leben und arbeiten etwa 30 Prozent
der Inhaftierten in Berlin im Offenen Vollzug.
Welche Faktoren spielen bei der Entscheidung für den Offenen Vollzug eine Rolle?
Entscheidend ist, ob von einer Flucht oder Missbrauchsge
fahr auszugehen ist. Das heißt, wenn zu befürchten ist, dass
der Inhaftierte sich dem Strafvollzug entzieht, oder wenn wir
befürchten müssen, dass er die Lockerung nutzt, um neue
Straftaten zu begehen, dann ist er nicht geeignet. Außer
dem spielen persönliche Faktoren eine Rolle: Er muss in der
Lage sein, sich an die Regeln zu halten, sich in der Gruppe
zurechtzufinden, und es darf keine Gefahr für die Sicherheit
von ihm ausgehen.
IntE
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Der Offene Vollzug: „Eine akribische Arbeit“
Sie arbeitete als Justizvollzugsbeamtin in der Justizvollzugsanstalt für Frauen und studierte nebenbei Psychologie. Als Di-plom-Psychologin betreute sie Jugendliche im geschlossenen Vollzug und wechselte schließlich die Perspektive. Seit dem 1. Ja-nuar 2011 ist Yvonne Behr teilanstaltslei-terin der JVA des offenen Vollzuges Berlin am Standort robert-von-ostertag-Straße. An der Schnittstelle zwischen der haft und dem Leben danach leistet ihr team eine akri-bische Arbeit.
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Außerdem entscheiden wir noch einmal über die Form der
Vollzugslockerung. Auf diese Weise wird die Eignung Schritt
für Schritt geprüft. Maßgeblich ist letztlich der Schutz der
Bevölkerung.
Was passiert, wenn ein Gefangener am Ende des Tages nicht wiederkommt?
Es gibt Karenzzeiten und es hängt davon ab, um wen es sich
handelt, welches Risiko von ihm ausgehen könnte. Wir ste
hen in engem Kontakt zu den Bezugspersonen, zur Familie,
zur Partnerin oder dem Partner, zum Arbeitgeber. Wir rufen
sie alle an, um auszuschließen, dass sich derjenige zum Bei
spiel in der Uhrzeit geirrt hat. Sollten wir keinen Erfolg ha
ben, wird sofort die Fahndung ausgelöst. Nicht selten kom
men die Betroffenen nach ein paar Tagen reumütig zurück.
In jedem Fall ist dann der Offene Vollzug erst einmal been
det und sie werden wieder im geschlossenen Vollzug unter
gebracht.
Gibt es Inhaftierte, die vielleicht gar nicht raus wollen?
Das gibt es selten, doch es kommt durchaus vor. Dann er
mutigen wir sie. Wir hatten einmal einen Inhaftierten, der
überhaupt nicht vorzeitig entlassen werden wollte. Die Sozi
alarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen jedoch in wirklich
gutem Kontakt zu den Inhaftierten und suchen dann nach
den Gründen. Im Allgemeinen freuen sich jedoch alle über
Lockerungen und auf die Entlassung. Die meisten haben
eine Vorstellung davon, wie ihr Leben nach der Haft besser
verlaufen kann. Wir unterstützen sie dabei, Handlungsalter
nativen zu erarbeiten. Dieses „Building a better life“ sehen
wir als Philosophie des Offenen Vollzugs.
Welche Pläne haben Sie für den Offenen Vollzug?
Erst dieses Jahr eröffnete unsere Imkerei auf dem Gelände,
sie ist wirklich einzigartig für den Berliner Vollzug. Ein Kolle
ge ist HobbyImker und engagiert sich dafür, das Projekt ge
meinsam mit interessierten Inhaftierten umzusetzen. Jetzt
können Sie Honig aus der JVA erwerben.
Zu meinen Wünschen: Ich stehe nicht gern im Rampenlicht,
aber ich freue mich über das Interesse der Öffentlichkeit.
Häufig herrscht doch noch die Einstellung vor: „Müssen
die nicht alle hinter Schloss und Riegel?“ Vor einiger Zeit
besuchte uns ein Frauenverein aus BerlinZehlendorf, sie
hatten doch arge Bauchschmerzen mit uns – gerade mit
unserem Standort in dieser Wohngegend. Wir berichteten
ihnen gern, wie wir arbeiten: von der engmaschigen Beglei
tung der Inhaftierten, den Kontrollen, dem Kontakt zu den
Angehörigen, den Arbeitgebern, der Prüfung, ob es tatsäch
lich stabile Beziehungen sind. Wir müssen Bescheid wis
sen, was jeder Inhaftierte tut. Das ist eine akribische Arbeit.
Doch sie ist notwendig.
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5Der Berliner Justizvollzug ist ein multiprofessionelles Unternehmen, das auf die Zusammenarbeit verschie-dener Berufsgruppen angewiesen ist. Sein Rückgrat bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des all-gemeinen Vollzugsdienstes. Sie haben den täglichen unmittelbaren Kontakt mit den Inhaftierten. Auf ihre Beobachtungsgabe, ihr Einfühlungsvermögen und ihre Durchsetzungskraft kommt es an. Ihre Ausbildung er-folgt in der Bildungsstätte des Berliner Justizvollzugs, die – einzigartig in Deutschland – in einer Anstalt des geschlossenen Männervollzugs untergebracht ist.
Zwei-Jahres-Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst
Inhaltlich hat die Ausbildung seit den 1960er Jahren mehrere „Quantensprünge“ vollzogen. Insbesonde-re das neue Strafvollzugsgesetz von 1977 hat die Voll-zugsarbeit wesentlich verändert und den allgemeinen Vollzugsdienst in die Behandlungsarbeit einbezogen. Entsprechend hat sich die Aus- und Fortbildung bun-desweit angepasst. 24 Monate werden die künftig Mit-arbeitenden auf die Aufgaben des Justizvollzugs und ihre Rolle darin vorbereitet. In der Ausbildung wechseln sich praktische Abschnitte in den Justizeinrichtungen (15 Monate) mit theoretischen Abschnitten in der Bil-dungsstätte (neun Monate) ab.
Die Bildungsstätte Justizvollzug Berlin
Zum Ende der Ausbildung bzw. der theoretischen Un-terweisung sollen die Auszubildenden vor allem fähig und bereit sein, – die ihnen übertragenen Aufgaben bestmöglich
zu erfüllen, – mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, – Gefangenen mit einem positiven Menschenbild
zu begegnen, – sich aktiv in Problemlösungsprozesse einzubringen, – eigenes Verhalten zu reflektieren und – sich aktiv und verantwortlich für die Ziele der
eigenen Behörde einzusetzen.
Teamplayer gesucht
Auch der ständige Wandel der Gesellschaft verändert das Berufsbild. Denn die Zusammensetzung der Inhaf-tierten in den Haftanstalten spiegelt gesamtgesellschaft-liche Strömungen wider. Gesucht werden daher heute Frauen und Männer mit und ohne Migrationshinter-grund und unterschiedlichen Alters, die sich dieser Herausforderung gewachsen sehen und sie annehmen wollen. In jedem Fall ist Teamfähigkeit gefragt und die Fähigkeit, mit vielen unterschiedlichen Persönlichkeiten auszukommen. Grundsätzlich aber werden im Voll-zug Menschen mit ganz unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten gebraucht. Die Kunst ist es, die eine oder den anderen so einzusetzen bzw. so zu schulen, wie es den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes entspricht.
Lebenslanges Lernen für den Alltag
Neben der Ausbildung gewährleistet die Bildungsstät-te Justizvollzug auch ein justizspezifisches und zeitge-mäßes Fortbildungsangebot. Ziel ist, die Mitarbeiten-den in den Justizeinrichtungen auf ihrem Berufsweg zu begleiten, sie auf neue Aufgaben vorzubereiten und sie dazu zu befähigen, mit den vielfältigen Arbeitsanforde-rungen psychisch stabil umgehen zu können.
Die AufgAben Der bilDungsstätte
• OrganisationundSteuerungdesBewerbungsver-fahrensfürdieLaufbahndesallgemeinenJustizvoll-zugsdienstes
• AusbildungdesallgemeinenVollzugsdienstes
• EinführungdesKrankenpflege-unddesWerkdienstesindenJustizvollzug
• Planung,OrganisationundUmsetzungvonFort-bildungenundberufsbegleitendenSeminarreihenfürdieBeschäftigtenderBerlinerJustizvollzugsan-staltensowiederSozialenDienstederJustiz
Sie arbeiten seit sechzehn Jahren für den Berliner Justizvollzug. Nehmen Sie den Unterschied zwischen „drinnen“ und „draußen“ noch wahr?
Nur, wenn ich mit Inhaftierten, die über Jahre die Freiheit
nicht gesehen haben, begleitete Ausgänge mache. Für sie
hat sich einiges verändert im Laufe der Haftzeit. Da be
komme ich mit, dass der Vollzug doch eine eigene Welt ist.
Wie kam es, dass Sie sich beim Berliner Justizvollzug beworben haben?
Schon während meines SozialpädagogikStudiums habe
ich meinen Studienschwerpunkt auf die Straffälligenarbeit
– auf das Thema „abweichendes Verhalten“ – gelegt. Nach
meinem Anerkennungsjahr bei der Bewährungshilfe bewarb
ich mich erfolgreich bei der JVA Plötzensee. Ich bin seit
1998 dabei – das war dann wohl eine richtige Entscheidung.
Seit 2011 arbeiten Sie im geschlossenen Vollzug. Wie muss man sich Ihren Arbeitsalltag vorstellen?
Einen echten Alltag gibt es nicht. Häufig sprechen mich
schon morgens die ersten Inhaftierten an, weil sie beispiels
weise Hilfe bei Behördenbriefen benötigen. Und natürlich
führe ich viele Gespräche mit ihnen über die Straftat, die
nächsten Ziele und über persönliche Dinge, die sie belasten.
Als Gruppenleiter bin ich für die Vollzugsplanung der Inhaf
tierten zuständig. Über die Akte verschaffe ich mir einen
Einblick und überlege, warum der Gefangene straffällig ge
worden ist. Ich lasse mir von ihm berichten, höre mir die
IntE
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thorsten sauermann, Sozialdienst, JVA Plötzensee
„Der Vollzug ist eine eigene Welt“Für die Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist er ein wichtiger Mann: Der So-zialpädagoge thorsten Sauermann arbeitet als Gruppenleiter im Sozialdienst. In dieser Funktion betreut er die Inhaftierten nicht nur, er ist auch für ihre Vollzugsplanung zu-ständig – und trägt damit zur Entscheidung über mögliche haftlockerungen bei.
Bio grafie an. Dabei achte ich darauf, wie stimmig das Ganze
ist, ob er mir sagt, was ich hören will oder, was er wirklich
denkt. Anhand vieler Gespräche mache ich mir ein Bild von
dem Inhaftierten. Aus diesen Erkenntnissen erstelle ich die
Vollzugsplanung, die ich mit den Kolleginnen und Kollegen
abstimme. Demnächst möchten wir einen neuen Ansatz, das
Case Management, in unsere Arbeit integrieren. Mit einer
ausführlichen Situationsanalyse soll der Inhaftierte selbst er
kennen, was er wie machen möchte und über welche Res
sourcen und Netzwerke er verfügt, und dadurch eigene Rah
menziele entwickeln.
Sie betreuen circa 40 Inhaftierte. Wie häufig gibt es da Konflikte?
Im Strafvollzug bleiben Konflikte mit Inhaftierten leider nicht
aus. Häufig liegt die Ursache darin, dass die Inhaftierten ihre
Persönlichkeit und den Behandlungsbedarf anders einschät
zen, als wir es tun. Entspricht die Vollzugsplanung nicht den
Vorstellungen und Wünschen des Insassen, ist aus seiner
Sicht in erster Linie der Sozialdienst dafür verantwortlich.
In diesen Phasen ist es meine Aufgabe zu versuchen, den
Gesprächsfaden mit dem Insassen aufrechtzuerhalten und
mich weiter um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu be
mühen. In der Wahrnehmung des Inhaftierten habe ich ihn
schließlich daran gehindert, zu seiner Familie und seinen Kin
dern zu gehen, wenn er keine Vollzugslockerungen erhält.
Daher habe ich durchaus Verständnis für Enttäuschungen
und im gewissen Maße auch für Konflikte. Langfristig muss
man sich aber wieder zusammenraufen und gemeinsam an
den Zielen arbeiten.
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6 kooPEratIon unD vErnEtzung
nach ihrer Entlassung sollen sich die ehema-
ligen Gefangenen erfolgreich in die Gesellschaft
integrieren. Der Berliner Justizvollzug unter-
stützt dies durch zahlreiche hilfsangebote.
Manche werden schon im Vollzug begonnen,
andere beginnen erst nach der Entlassung.
Damit diese hilfen und Maßnahmen greifen,
müssen sie bestmöglich aufeinander abge-
stimmt sein. hierzu sind transparente Struk-
turen notwendig und die Vernetzung aller, die
am Wiedereingliederungsprozess von haftent-
lassenen beteiligt sind.
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Die erfolgreiche Wiedereingliederung von Haftentlas-senen in die Gesellschaft wird von zwei Faktoren ge-prägt: Wie gestaltet sich das weitere Leben der ehemals Inhaftierten und wie der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten?
Zurück in die Freiheit
Die Inhaftierung ist ein tiefer Eingriff in die indivi-duelle Lebensgeschichte der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Sie kann dazu führen, dass soziale Be-ziehungen verloren gehen und andere wichtige Lebens-grundlagen zerstört werden. Der spätere Weg zurück in die Freiheit ist für haftentlassene Personen häufig sehr schwierig und birgt kaum überwindbare Hürden. Um hier Brücken zu bauen, Hilfe anzubieten und Ne-gativauswirkungen zu minimieren, braucht der Justiz-vollzug die Unterstützung externer Einrichtungen. Der Berliner Justizvollzug strebt eine verbindliche, geregelte Zusammenarbeit mit verlässlichen regionalen und loka-len Netzwerken an und konnte bereits sehr gute Erfah-rungen in der Zusammenarbeit mit anderen Hilfesyste-men machen. Er tauscht sich auf länderübergreifender und europäischer Ebene über erfolgreiche Modelle zur Resozialisierung Inhaftierter aus und gibt eigene posi-tive Erfahrungen auf dieser Ebene weiter. Ziel dabei ist es, aufeinander abgestimmte Maßnahmen ressourcen- und kompetenzorientiert zu planen, zu gestalten und zu begleiten, um so eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Haftentlassenen zu erreichen.
Übergangsmanagement: keine Brüche in der Behandlung
In den letzten Jahren hat sich europaweit zunehmend der Begriff des Übergangsmanagements durchgesetzt. Das Übergangsmanagement begreift die Entlassungs-vorbereitung zwar weiterhin als einen zentralen Hand-lungsschwerpunkt des Justizvollzugs, legt aber das Au-genmerk auf die gesamte Haftdauer als Behandlungszeit und vor allem auf der Betreuung nach der Haft. Zur
Brücken bauen, unterstützung geben
sozialen und beruflichen Wiedereingliederung ist ein professionelles Übergangsmanagement notwendig, das nicht allein von der Leistungsfähigkeit und Kooperati-onsbereitschaft des Justizvollzugs abhängig ist.
Nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit sind für die Resozialisierung inhaftierter Menschen traditionell mehrere Institutionen zuständig. Ihre Arbeit greift bis-lang noch nicht systematisch und planvoll ineinander, vielmehr agieren sie häufig losgelöst voneinander. So ar-beitet beispielsweise die eine Einrichtung bis zum Haft-ende mit einem Gefangenen, während die nächste nach seiner Entlassung für ihn zuständig ist, ohne dass ein systematischer Austausch stattfindet. Diese zeitlich be-schränkte Zuständigkeit verhindert den Blick für ganz-heitliche Lösungen und führt zu erheblichen Reibungs-verlusten bei der Integrationsplanung.
Doch jede noch so gut durchgeführte Maßnahme im Vollzug verpufft, wenn es nicht gelingt, die Übergän-ge zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ zum Ende der Haftzeit möglichst reibungslos und in einer ver-lässlichen Kooperation zwischen allen Beteiligten zu gestalten.
Resozialisierung als Gemeinschaftsaufgabe
Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen ist eine Gemeinschaftsaufgabe vieler Institutionen und letzt-lich auch der Gesellschaft. Denn in ihre Mitte kehren die allermeisten Inhaftierten früher oder später als Part-nerin/Partner, Mutter/Vater, Nachbar/Nachbarin, Ar-beitskollegin/Arbeitskollege, Freundin/Freund, Sport-kameradin/Sportkamerad etc. zurück. Es liegt somit im Interesse aller, dass sie bestmöglich auf ein Leben in Freiheit vorbereitet sind und hier auf Hilfe- und Kon-trollstrukturen treffen, die miteinander verzahnt und nicht voneinander abgegrenzt sind. Durch diesen wich-tigen Ansatz konnten in den vergangenen Jahren Ver-besserungen durch eine systematische Netzwerkarbeit und verbindlich vereinbarte Kooperationen erreicht werden. Dennoch bleibt hier viel zu tun.
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Bei den Sozialen Diensten der Justiz (SozDJ) ist die Gerichts- und Bewährungshilfe sowie der Täter-Op-fer-Ausgleich für erwachsene Straffällige organisiert. Für junge und heranwachsende Straftäter und Straf-täterinnen ist die Jugendbewährungshilfe bei der Se-natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständig.
Aufgaben und Zielsetzung
Die Gerichtshilfe erfasst vor allem die persönlichen Verhältnisse und die soziale Lage von Personen, die in Strafverfahren involviert sind, und stellt sie dar. Die Gerichtshilfeberichte werden nach konkretem Auftrag durch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Strafvoll-streckungsbehörden oder die Gnadenstelle erstellt. Da-rüber hinaus vermittelt die Gerichtshilfe Straffällige in Arbeit und überwacht, dass gemeinnützige Tätigkeiten abgeleis tet werden.
Die Bewährungshilfe begleitet mit gezielter fachlicher Unterstützung die gesellschaftliche Integration straffäl-liger Menschen nach einer Haftentlassung oder einer gerichtlichen Verurteilung. Sie fördert eine eigenverant-wortliche Lebensführung und berät bei einer Vielzahl von sozialen Fragen und Alltagsproblemen. Sie über-wacht und kontrolliert zudem gerichtlich erteilte Aufla-gen und Weisungen.
soziale Dienste der Justiz
Weitere spezielle Aufgabenbereiche der SozDJ sind der-zeit der Täter-Opferausgleich, die themenzentrierte Gruppenarbeit, die Schuldnerberatung, ein frauenspe-zifisches Beratungsangebot sowie die Opferberatung in Kooperation mit der Opferhilfe.
Kooperationspartner
Etwa die Hälfte aller Haftentlassenen in Berlin steht im Anschluss an die Zeit im Gefängnis unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht. Eine frühzeitig eingeleitete und miteinander abgestimmte Zusammenarbeit soll den Übergang in die Freiheit vereinfachen, da insbesondere die Entlassungsphase und die ersten sechs Monate nach der Haftentlassung ein hohes Rückfallrisiko bergen. In einer behördenübergreifenden Kooperationsvereinba-rung haben die Justizvollzugsanstalten und die Sozialen Dienste der Justiz für das Zusammenwirken in diesem so wichtigen Bereich des Übergangsmanagements ver-bindliche Standards vereinbart.
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Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir-ken seit vielen Jahren sehr engagiert und erfolgreich in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin bei der Einzel- und Gruppenbetreuung von Gefangenen mit. Als Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer müssen sie bereit und in der Lage sein, sich auf die einzelnen Ge-fangenen einzustellen und ihnen dabei zu helfen, künf-tig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Entscheidend ist dabei, dass sie regelmäßig Kontakt mit der betreuten Person halten. Daher können nur geeignete und zuverlässige Personen ehrenamtlich tätig werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Über die Zulassung entscheidet die jeweilige Haftanstalt.
Beiräte als Bindeglied zur Öffentlichkeit
Beiräte wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungs-vorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefan-genen nach der Entlassung. Als Bindeglied zur Öffent-lichkeit werben die Beiratsmitglieder um Verständnis für die Belange eines auf Resozialisierung ausgerichte-ten Justizvollzugs.
Neben den Anstaltsbeiräten gibt es den Berliner Voll-zugsbeirat, ein unabhängiges vollzugspolitisches Gremi-um. Er besteht aus mindestens 17 ehrenamtlichen Mit-
unterstützung durch Ehrenamtliche und freie träger
gliedern, nämlich den Vorsitzenden der Anstaltsbeiräte und Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Institutionen wie Universitäten, Medien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, der Ärztekammer, Wohl-fahrtspflege und anderen, die von der Justizverwaltung berufen werden. Das Gremium unterstützt und berät die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bei der Planung und Entwicklung des Vollzugs und vor allem in grundlegenden Angelegenheiten.
Vielfältige Angebote durch freie Träger
Die Arbeit der freien Träger im Justizvollzug und im Anschluss an die Haftentlassung ist anerkannt wich-tig und notwendig. Die Träger der freien Wohlfahrts-pflege und externer Einrichtungen stellen eine wichtige Verbindung zum Leben außerhalb der Anstalt her. Ihr Angebot ergänzt das Behandlungsspektrum des Berli-ner Justizvollzugs. Dazu zählen beispielweise Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Arbeit mit alkohol- und suchtkranken Inhaftierten, Anti-Gewalt-Training, Be-werbungstraining oder Schuldnerberatung. Durch ihre Arbeit innerhalb und außerhalb des Vollzugs können freie Träger außerdem Inhaftierte durchgehend betreu-en. Sie sorgen insbesondere dafür, dass Inhaftierte, die während der Haftzeit mit Behandlungs- bzw. Betreu-ungsmaßnahmen begonnen haben, auch nach der Ent-lassung unterstützt werden.
Ehrenamtliche in den Berliner JustizvollzugsanstaltenStand Januar 2015
213JVA
Tegel
33JVA
Moabit
28Jugendarrestanstalt Berlin
21JVA
Plötzensee
19Jugend
strafanstalt Berlin
14JVA
Heidering
10JVA des
Offenen Vollzuges Berlin
5JVA für Frauen
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
EIn tag In haFt Wie Inhaftierte die Tage im Einzelnen verbringen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Tagesablauf der Untersuchungshäftlinge unterscheidet sich ganz erheblich von dem der Strafgefangenen oder Siche-rungsverwahrten. Im Jugendstrafvollzug gelten mitun-ter andere Regeln als im Erwachsenenstrafvollzug. Be-
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handlungs- und Freizeitangebote, die den Tagesablauf maßgeblich mitbestimmen, differieren auch nach Ge-schlecht. Eine Darstellung an dieser Stelle ist daher nur stark vereinfacht möglich. Dennoch soll der Versuch unternommen werden, eine Vorstellung davon zu ver-mitteln, wie die Uhren für Inhaftierte „ticken“.
Das leben in haft – von früh bis spät in der Justizvollzugsanstalt tegel
Der Tagesablauf erfolgt nach einem festgelegten Plan, kann jedoch je nach Vollzugsform variieren. Bei den Insassen der Justizvollzugsanstalt Tegel stellt er sich vereinfacht wie folgt dar:
tagesbeginnMontags bis freitags startet der Tag eines Inhaftierten regulär um 6 Uhr mit dem Aufschluss des Haftraums. Bei dieser Gelegenheit werden die Inhaftierten gezählt und können anschließend frühstücken.
Arbeits- oder SchulbeginnHat er einen Arbeits oder Ausbildungsplatz in einer der Anstaltsbetriebe, so nimmt er dort um 6:55 Uhr seine Arbeit auf. Geht der Gefangene zur Schule, bleibt noch Zeit bis 8:05 Uhr, bis der Schulbetrieb anfängt.
In den teilanstaltenDie Hafträume der von der Arbeit beurlaubten Gefangenen und der zur Arbeit im Haus eingesetzten Inhaftierten werden von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Die Haftraumtüren der übrigen Inhaftierten bleiben verschlossen.
Pausen- oder Mittagszeit Zwischen 11:30 und 12:45 Uhr findet in den Arbeitsbetrieben die 30minütige Mittagspause statt; lediglich unterbrochen von einer Aufenthaltskontrolle. Gelegenheit, im Betrieb eine kalte Mahlzeit einzunehmen.
Eine Inhaftierte aus der JVA Pankow berichtet
Ich beginne mit den Wochentagen. Kurz nach sechs Uhr am Morgen öffnet sich die Zellentür und der wöchentliche Arbeitstag beginnt: in der Computer-Werkstatt, in der Wäscherei, in der Küche oder auf der Station als „Hausmäd-chen“. Auch Malerarbeiten werden von inhaftierten Frauen unter Anleitung durchgeführt.
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In den Teilanstalten schließen sich zwischen 12 und14 Uhr nun auch die Hafträume der sogenannten Hausarbeiter. Auch dort ist es Zeit für eine kalte Mahlzeit. Die übrigen Gefangenen, die nicht arbeiten, haben ebenfalls Gelegenheit, sich vor der Mittagszeit außerhalb der Hafträume mit Lebensmitteln, Heißwasser oder ähnlichem zu versorgen.
Arbeits- oder SchulendeUm 14:50 Uhr ist es soweit: Der Feierabend in den Anstaltsbetrieben und in den Unterrichtsräumen der Anstalt ist gekommen.
Warme MahlzeitEs ist Zeit für die sogenannte Warmverpflegung, die um 15 Uhr ausgeteilt wird.
nachmittag30 Minuten später wird der Inhaftierte in seinem Haftraum eingeschlossen und nochmals zur Bestandsfeststellung gezählt. Mit Beginn der Freistunde darf er sich dann innerhalb des ihm erlaubten Bereichs – bis zum wiederholten Einschluss am Abend – bewegen. Die Nachmittagsstunden bieten dem arbeits bzw. schulpflichtigen Inhaftierten die Möglichkeit – nach vorheriger Vereinbarung – Besuch zu empfangen oder an einer von der Anstalt angebotenen Freizeitaktivität teilzunehmen.
tagesendeDie letzte Bestandsfeststellung des Tages erfolgt zum Nachtverschluss um 21:40 Uhr.
Wochenende und FeiertageAn Wochenenden und an Feiertagen beginnt der Tag erst um 9:05 Uhr und es gibt weitere Änderungen: Es besteht die Möglichkeit am evangelischen oder katholischen Gottesdienst teilzunehmen, die warme Mahlzeit des Tages wird in der Mittagszeit ausgegeben und der Nachtverschluss sowie die letzte Bestandsfeststellung des Tages finden bereits gegen 16:45 Uhr statt.
Wir spielen Theater. Momentan
arbeiten wir an einem neuen Pro-
jekt mit dem Thema „Integra-
tion“. Durch das Knast-Theater
drücken wir Inhaftierte uns und
unsere Stellung in der Gesellschaft
aus.
Dienstag:
Eine Stunde freud
volles Treffen
mit Angehörigen, Ehepartne
rn
und Freunden.
Nach dem Besuch, w
enn eine
„milde Gabe“ mitgebracht wur-
de (zweimal im Monat sind
15 Euro erlaubt), begin
nt die
„Schlacht“ am Automatenzug
im Raum - fast ein Ritual.
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7 DIE anstaltEn IM ÜBErBlIck
Berlin hat sechs Justizvollzugsanstalten, eine
Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestan-
stalt. Im Folgenden sind ihre Aufgaben und
Sonderbereiche dargestellt, die Anzahl der
haftplätze sowie die Adressen genannt.
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Justizvollzugsanstalt Moabit
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt des geschlossenen Män-nervollzugs, Vollzug von Unter-suchungs- und Auslieferungshaft sowie Vollzug von Freiheitsstrafen
Sonderbereiche in der JVA: Einweisungsabteilung, Zentra-le Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges
Belegungsfähigkeit: 962 – Stand Mai 2015
Kontakt: Justizvollzugsanstalt Moabit Alt-Moabit 12 a10559 BerlinTel.: 030/9014 – 0Fax: 030/9014 – [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/ justizvollzug/moabit/ moabit_index.html
Justizvollzugsanstalt Tegel
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt des geschlossenen Män-nervollzugs, Vollzug von Frei-heitsstrafen und Ersatzfreiheits-strafen, Unterbringung von Sicherungsverwahrten
Sonderbereiche in der JVA: Sozialtherapeutische Anstalt, Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung
Belegungsfähigkeit: 935 – Stand Mai 2015
Kontakt: Justizvollzugsanstalt Tegel Seidelstraße 3913507 BerlinTel.: 030/90147 – 0Fax: 030/90147 – 1809 [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/tegel/
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt mit Bereichen des offe-nen und geschlossenen Männer-vollzugs, Vollzug von Freiheits-strafen und Ersatzfreiheitsstrafen sowie Vollzug der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
Sonderbereiche in der JVA: Bildungsstätte Justizvollzug Ber-lin, Zentrale IT-Stelle der Berli-ner Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste der Justiz, Kriminologischer Dienst für den Berliner Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz, Mie-termanagement der Justizvoll-zugsanstalten und das Justizvoll-zugskrankenhaus Berlin mit 116 Behandlungsplätzen
Belegungsfähigkeit: 536 – Stand Mai 2015
Kontakt: Justizvollzugsanstalt PlötzenseeFriedrich-Olbricht-Damm 16 13627 Berlin Tel.: 030/90144 – 0 Fax: 030/90144 – 1505
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Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt mit Bereichen des offe-nen und geschlossenen Frauen-vollzugs, Vollzug von Freiheits-/Jugendstrafe und Untersuchungs-haftvollzug. Vollzug von Straf-arrest, Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungs-haft sowie zum Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen
Sonderbereiche in der JVA: Sozialtherapeutische Abteilung
Belegungsfähigkeit: 263 – Stand Mai 2015
Kontakt: Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin Alfredstraße 1110365 BerlinTel.: 030/90253 – 600Fax: 030/90253 – [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/frauen/
Justizvollzugsanstalt Heidering
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt des geschlossenen Männervollzugs, Voll-zug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
Belegungsfähigkeit: 648 – Stand Mai 2015
Kontakt:Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 GroßbeerenTelefon: 030/901473 – 0Telefax: 030/901473 – 253 [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/jva-heidering/
Jugendstrafanstalt Berlin
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt mit Bereichen des ge-schlossenen und offenen Jugend-vollzugs, Vollzug von Jugendstra-fe, Untersuchungs-, Ordnungs-, Sicherungs- und Zwangshaft
Sonderbereiche in der JVA: Sozialtherapeutische Abteilung
Belegungsfähigkeit: 421 – Stand Mai 2015
Kontakt: Jugendstrafanstalt BerlinFriedrich-Olbricht-Damm 40 13627 BerlinTel.: 030/90144 – 0 Fax: 030/90144 – [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/jsa/
Justizvollzugskrankenhaus Berlin in der JVA Plötzensee (JVK Berlin)
Kontakt: Saatwinkler Damm 1 a, 13627 Berlin Tel.: 030/90144 – 1270 Fax: 030/90144 – [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/ justizvollzug/ploetzensee/
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Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
Aufgabe/Vollzugsform: Anstalt des offenen Männervoll-zugs, Vollzug von Freiheitsstrafen
Belegungsfähigkeit: 908 – Stand Mai 2015
Kontakt: Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin Niederneuendorfer Allee 140 – 150 13587 Berlin Tel.: 030/901474 – 710 Fax: 030/901474 – 717 [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/hakenfelde/
Jugendarrestanstalt Berlin
Aufgabe/Vollzugsform: Vollzug von Jugendarrest und Erzwingungshaft
Belegungsfähigkeit: 60 – Stand Mai 2015
Kontakt: Jugendarrestanstalt Berlin Kirchhainer Damm 6612309 Berlin Tel.: 030/764917 – 0 Fax: 030/764917 – [email protected]
www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/jaa/
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und Verbraucherschutz, Abteilung III
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.: 030/9013 – 3140
Fax: 030/9028 – 3783
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