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Der neue Kollektivvertrag für Angestellte im Handel richtig eingestuft – richtig umgereiht
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ISBN: 978-3-7041-0708-4 vvdd
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l e i t f A d e n
S o n j a M a r c h h a r t , A n i t a P a l k o v i c h
Mit dem neuen Gehaltssystem haben die Sozialpartner, GPA-djp - Wirt-schaftsbereich Handel und die WKÖ - Bundessparte Handel, einen wich-tigen Schritt in Richtung Modernisierung und Weiterentwicklung des Kol-lektivvertrages für Angestellte und lehrlinge im Handel gesetzt. ein mehr als 45 Jahre lang gültiges Beschäftigungsgruppenschema wurde in einem intensiven gemeinsamen Prozess den aktuellen Bedürfnissen und den zu-künftigen entwicklungen im Handel angepasst.
das neue Gehaltssystem bringt ein modernes Beschäftigungsgruppen-schema mit zukunftsorientierten, umfangreichen Beschreibungen, eine Gehaltstabelle mit entwicklungsmöglichkeiten sowie einfache Umrei-hungs- und Vorrückungsregelungen. die Brücke vom alten Schema ins neue System wird durch faire Übergangsbestimmungen gebaut. das neue Gehaltssystem ist jedenfalls eine entdeckungsreise wert. diese braucht es auch, um alle Möglichkeiten in der Umsetzung zu nutzen und die betrieb-lichen Strukturen abzubilden.
in diesem Buch werden alle neuerungen und Änderungen strukturiert dargestellt und anhand von einstufungs- und Praxisbeispielen von den Sozialpartnern erklärt. eine Wegbeschreibung, Rechenanleitungen und Checklisten erleichtern den „Umbau“ der Ansprüche aller Angestellten. Hintergrundwissen, Hinweise und tipps der Verhandlerinnen unterstützen die einführung des neuen Gehaltssystems.
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Autorinnen:
Sonja Marchhart
verantwortet das Referat Sozialpolitik der Bundessparte Handel in der Wirtschafts-kammer Österreich und verhandelt Kollektivverträge und Arbeitsrechtsthemen auf Sozialpartnerebene. Davor hatte sie über 25 Jahre leitende Funktionen in der Ge-schäftsführung und im internationalen Personalmanagement renommierter Handels-konzerne inne. Bereits neben ihren Managementfunktionen war sie viele Jahre lang als Mitglied des Sozialpolitischen Ausschusses der Bundessparte Handel Verhandle-rin im Verhandlungsteam zu den Kollektivverträgen im Handel. Anita Palkovich
ist seit 2007 Wirtschaftsbereichssekretärin in der Gewerkschaft der Privatangestell-ten, Druck, Journalismus, Papier und verantwortlich für die Branchen- und Kollektiv-vertragspolitik unter anderem für den Handel. Sie verhandelt Kollektivverträge und Arbeitsrechtsthemen auf Sozialpartnerebene. Sie ist seit über 20 Jahren in der ge-werkschaftlichen Interessenvertretung tätig und hat nach der Tätigkeit als Bundes-jugendsekretärin die Sozialakademie absolviert.
1. Auflage
Juni 2018
ISBN: 978-3-7041-0708-4 (Print)
978-3-7041-2096-0 (E-Book)
dbv-Verlag – Fachverlag für Steuer- und Wirtschaftsrecht
8010 Graz, Geidorfgürtel 24, Tel (0316) 38 30 33; Fax (0316) 38 30 43
1070 Wien, Seidengasse 9, Tel (01) 796 35 62-24, Fax (01) 796 35 62-25
Internet: http://www.dbv.at, email: [email protected]
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Hergestellt in Österreich
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sätzlich für beide Geschlechter.
Alle Angaben und externen Verlinkungen in diesem Buch erfolgen ohne Gewähr, eine Haftung der
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Druck und Herstellung
dbv-Druck-, Beratungs- und Verlagsgesellschaft mbH, Graz
http://www.dbv.at/
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Vorwort Mit dem neuen Gehaltssystem haben die GPA-djp, Wirtschaftsbereich Handel, und die WKÖ, Bundessparte Handel, einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung und Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge im Handel gesetzt. Ein mehr als 45 Jahre lang gültiges Beschäftigungsgruppenschema wurde in einem intensiven, gemeinsamen Bearbeitungsprozess den aktuellen Bedürfnissen und den zukünftigen Entwicklungen im Handel angepasst.
Berufseinsteiger profitieren durch höhere Einstiegsgehälter. Die Perspektive rasche-rer Gehaltsentwicklungen wird mehr junge Mitarbeiter in den Handel locken. Ältere und erfahrene Mitarbeiter werden durch eine neue Methodik in der Anrechnung von Vordienstzeiten leichter eine Beschäftigung finden, da sie für Unternehmen leistbar sind. Damit unterstützt der neue Kollektivvertrag wichtige beschäftigungspolitische Ziele und stärkt die Positionierung des Handels als attraktiver Arbeitgeber.
Durch einen dreistufigen Qualitätssicherungsprozess wurde sowohl die Praktikabili-tät in der Umsetzung als auch die Ausgewogenheit in der finanziellen Auswirkung für die Unternehmen gesichert.
In Zusammenarbeit mit dem IBW (Institut für Bildung der Wirtschaft) wurden die aktuellen Tätigkeiten im Handel erfasst und im Detail beschrieben.
Die Firma Ximes führte im Auftrag der Sozialpartner umfangreiche Datenerhebun-gen durch. Diese waren Basis für die Modellrechnungen, die Vergleiche des Le-benseinkommens und die Berechnung kurz-, mittel- und langfristiger Kostenaus-wirkungen.
Der Praxischeck wurde in mehr als 30 Unternehmen anhand von Echtdaten vorge-nommen. Die Sozialpartner, die Geschäftsführung und der Betriebsrat haben in gemeinsamen Terminen die Einstufung der Mitarbeiter ins neue Beschäftigungs-gruppenschema getestet sowie Umstiegsszenarien und Kostenentwicklungen er-rechnet.
Dieser aufwendige Prozess hat sich gelohnt. Das neue Entgeltsystem ist ein ausgewo-genes Paket, das den arbeits- und betriebsorganisatorischen Entwicklungen Rech-nung trägt. Die beschäftigungsintensive Handelsbranche ist somit zukunftsfit gewor-den.
Sonja Marchhart Anita Palkovich
Sozialpolitische Referentin Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Handel
Wirtschaftsbereichssekretärin Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck,
Journalismus, Papier
Wien, im Juni 2018
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I nha l t sve r ze ichn i s
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Inhaltsverzeichnis
Seite Vorwort 3 Kapitel 1 Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in
Handelsbetrieben (Auszug) 11 Kapitel 2 Das Beschäftigungsgruppenschema 2.1 Aufbau des Schemas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
2.2 Aufbau der Beschäftigungsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
2.2.1 Fachlaufbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
2.2.2 Führungslaufbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
2.2.3 Die Bewertungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
2.2.4 Die Referenzfunktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
2.3 Abgrenzung und Einstufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
2.3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
2.3.2 Kleines Einstufungswörterbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
2.3.2.1 „Aufgabengebiet“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2.3.2.2 „Aufgabenstellung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2.3.2.3 „disziplinäre Führungsaufgaben“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2.3.2.4 „eigenständig“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.3.2.5 „eigenverantwortlich“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.3.2.6 „fachlich anleiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.3.2.7 „Fremdsprache“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.3.2.8 „Personalentscheidungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.3.2.9 „regelmäßig“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.3.2.10 „standardisierte Aufgaben“ – „teil-standardisierte Aufgaben“ –
„nicht-standardisierte Aufgaben“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.3.2.11 „Tätigkeitsbereich“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.3.2.12 „vom Arbeitgeber verlangt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.3.2.13 „von Bedeutung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
2.3.3 Beispiele zur Abgrenzung und Einstufung im Zuge der Fachlaufbahn . . . . . . . 45
2.3.3.1 Regalbetreuung im Angestelltenverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.3.3.2 Kommissionierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
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Seite 2.3.3.3 Angestellter im Verkauf ohne abgeschlossene Berufsausbildung . . . . . . . . 47 2.3.3.4 Verkaufstätigkeiten - Grundprinzip der Abgrenzung am Beispiel Verkauf
im Lebensmittelhandel (mit und ohne Feinkost) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2.3.3.5 Verkäufer im Kfz Handel mit und ohne facheinschlägiger Ausbildung . . . 49 2.3.3.6 Verkäufer im Baustoffhandel mit und ohne facheinschlägiger
Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 2.3.3.7 Vertriebsmitarbeiter im Außendienst (Großhandel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.3.3.8 Vertriebsmitarbeiter Außendienst (Einzelhandel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.3.3.9 Outfitberaterin im Textilhandel mit und ohne Fremdsprache . . . . . . . . . . . . 53 2.3.3.10 Kassierin mit und ohne qualifizierte Zusatztätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 2.3.3.11 Techniker im Innen- und/oder Außendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.3.3.12 Assistenz mit Buchhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.3.3.13 Social Media Betreuung im Bereich Marketing und Onlinemarketing . . . 57 2.3.3.14 Mitarbeiter im Customer Care Center . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
2.3.4 Beispiele zur Abgrenzung und Einstufung in der Führungslaufbahn . . . . . . . . 58
2.3.4.1 Markt- bzw Filialleitung – Abteilungsleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 2.3.4.2 Stellvertretung „dauerhaft“ und „zeitweise“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 2.3.4.3 Prokurist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 2.3.4.4 handelsrechtlicher Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 2.3.4.5 gewerberechtlicher Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Kapitel 3 Die Gehaltsordnung 3.1 Ausgangssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
3.2 Grundlagen der neuen Gehaltsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
3.3 Vordienstzeitenanrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
3.3.1 Welche Zeiten werden bei der Einstufung berücksichtigt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
3.3.2 Wie viele Jahre werden maximal angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
3.3.3 Sonderanrechnung für Kassatätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
3.4 Die Gehaltstabelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
3.4.1 Vorrückung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
3.4.2 Umreihung – Die Grundregel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
3.4.3 Umreihung für Angestellte mit Reformbetrag 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
3.4.4 Umreihung während des gleitenden Übergangs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
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Seite 3.4.5 Umreihung für Angestellte ohne Berufsausbildung nach einer vierjährigen
facheinschlägigen Berufserfahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
3.5 Formvorschriften für All-In Verträge – Umsetzung im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
3.5.1 Vertragsgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
3.5.2 Vertragsgestaltung für Angestellte mit Provision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
3.5.3 Die Deckungsrechnung in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Kapitel 4 Die Übergangsbestimmungen 4.1 Information beschaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
4.2 Analyse der Gehaltsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
4.3 Einflussfaktoren identifizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
4.3.1 Organisatorische bzw interne Einflussfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
4.3.2 Betriebs- oder gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
4.4 Umstiegsstichtag festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.5 Information an die Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.6 Übermittlung des Umstiegsstichtages an die Sozialpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
4.7 Einstufung in das neue Beschäftigungsgruppenschema und in die Gehaltstabelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
4.8 Anwenden der Übergangsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
4.8.1 Der Reformbetrag 1 und 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
4.8.2 Karenzierte Dienstverhältnisse zum Umstiegsstichtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
4.8.3 Präsenz- oder Zivildienst zum Umstiegsstichtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
4.8.4 Teilzeitbeschäftigung und die Anwendung der Übergangsbestimmungen . 98
4.8.5 Altersteilzeit im Übergangszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
4.8.6 Der gleitende Übergang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
4.8.7 Der individuelle Vorrückungsstichtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
4.8.8 Das Lehrverhältnis im Übergang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
4.8.9 Angestellte ohne abgeschlossene Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
4.8.10 Sonderbestimmung für Angestellte in Saisonbetrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
4.8.11 All-In Vereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
4.8.12 Benachteiligungsverbot und Verfalls- und Verjährungsbestimmungen . . . . 105
4.9 Umstiegsdienstzettel ausstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
4.10 Information und Schulung im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
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Seite Kapitel 5 Blitzumstieg mit Rechenanleitung 5.1 Erfassen der aktuellen Einstufungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
5.2 Einstufung im neuen System festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
5.3 Übergangsbestimmungen anwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
5.4 Umstiegsdienstzettel erstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Kapitel 6 Tipps und wichtige Hinweise 6.1 Drehscheibe Personalverrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
6.2 Teilzeitbeschäftigung heißt … . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
6.3 Das Zeiterfassungssystem als stiller Helfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
6.4 Einstufungen im „alten“ Kollektivvertrag sind die Basis für den Übergang . . . . 113
6.5 Von oben nach unten geht es einfacher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
6.6 Arbeiter ins Angestelltenverhältnis übernehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
6.7 Wissen absichern – das Umstiegsprotokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
6.8 Ein Betrieb wird übernommen – der Betriebsübergang und die Übergangs-bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Kapitel 7 Information und Kommunikation im Betrieb 7.1 Informationspflichten beim Umstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
7.2 Informationsempfehlung beim Umstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Kapitel 8 Sozialpartnerschaft im Betrieb 8.1 Der Startschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
8.2 Die Betriebsvereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
8.2.1 bestehende Betriebsvereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
8.2.2 Betriebsvereinbarung zum Umstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
8.3 Konflikte gemeinsam bewältigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Kapitel 9 Förderung der Aus- und Weiterbildung 9.1 Lehrlingsausbildung im Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
9.1.1 Entgeltbestimmungen für Lehrlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
9.1.2 Rahmenbedingungen für Lehrlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
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I nha l t sve r ze ichn i s
9
Seite 9.2 Pflichtpraktikanten im Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
9.2.1 Definition eines „echten“ Ferialpraktikanten = Pflichtpraktikant . . . . . . . . . . . 125
9.2.2 Rahmen- und Entgeltbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
9.3 Ferialarbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
9.4 Trainees im Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
9.4.1 Rahmen- und Entgeltbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
9.5 Förderung der berufsbegleitenden Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
9.5.1 Rahmenbedingungen zur Arbeitszeiteinteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
9.5.2 Bekanntgabe des Bildungswunsches durch den Angestellten und Zustimmung des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Kapitel 10 Formulare und Muster 10.1 Muster: Dienstzettel Gehaltssystem NEU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
10.2 Muster: Dienstzettel Gehaltssystem NEU – All-In . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
10.3 Muster: Pflichtpraktikums-Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
10.4 Muster: Umstiegsdienstzettel Gehaltssystem NEU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
10.5 Muster: Umstiegsdienstzettel Gehaltssystem NEU – All-In . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
10.6 Muster: Betriebsvereinbarung zur Festlegung des Umstiegsstichtages . . . . . . . . 141
10.7 Muster: Mitteilung an die Angestellten über den Umstiegsstichtag . . . . . . . . . . . 142
10.8 Checkliste Umstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
10.9 Mustereingabe: betrieblicher Überleitungsbogen für alle Angestellten . . . . . . . 144
10.10 Bewertungs- und Bearbeitungsbogen für den „richtigen“ Umstiegs- zeitpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
10.11 Übersicht Beschäftigungsgruppenschema nach Bewertungskriterien . . . . . . . . . 146
10.12 Begleitgruppe & Kontaktdaten der Sozialpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Anhang Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Zusätzlich stehen Ihnen die mit dem Downloadsymbol gekennzeichneten Kapitel 1 (Auszug aus dem Kollektivvertrag) und Kapitel 10 (Formulare und Muster) als Download unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt „Ergänzungen zu dbv‐Werken“ zur Verfügung. Passwort: 0708
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Kap i te l 1 Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag
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Kapitel 1
AUSZUG
KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ANGESTELLTE UND LEHRLINGE IN HANDELSBETRIEBEN
Die Gesamtausgabe des Kollektivvertrages finden sie auf der Homepage der WKÖ und der GPA-djp.
http://www.derhandel.at www.gpa-djp.at/handel
http://www.derhandel.at/http://www.gpa-djp.at/handel
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Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag Kap i te l 1
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INHALT
ABSCHNITT 3) ENTGELT ....................................................................................... 13
A. GEHALTSSYSTEM NEU ........................................................................ 13
1. Allgemeine Bestimmungen ..................................................................... 13
2. Vordienstzeitenanrechnung .................................................................... 13
3. Das Beschäftigungsgruppenschema ...................................................... 13
4. Die Gehaltstabelle ................................................................................... 20
5. Entwicklungseinstufung für Trainees ...................................................... 21
6. Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe ........................................ 21
7. Formvorschriften bei All-In Verträgen ..................................................... 23
8. Zusatzprotokolle der Kollektivvertragsparteien ....................................... 24
B. GEHALTSORDNUNG ALT ..................................................................... 27
C. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ........................................................... 27
1. Allgemeine Bestimmungen ..................................................................... 27
2. Dienstzettel NEU ..................................................................................... 28
3. Einstufung in das neue Beschäftigungsgruppenschema ....................... 28
4. Vorrückungsstichtag ............................................................................... 29
5. Sonderbestimmungen ............................................................................. 29
6. Verfalls- und Verjährungsbestimmungen ............................................... 30
7. Benachteiligungsverbot .......................................................................... 30
D. SONDERBESTIMMUNG FÜR ARBEITNEHMERINNEN MIT PROVISION ..................................................................................... 30
E. AUFRECHTERHALTUNG DER ÜBERZAHLUNGEN ............................ 31
ABSCHNITT 4) RAHMEN- UND ENTGELTBESTIMMUNGEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG ................................................................................................... 32
A. DUALE UND INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG ............................... 32
B. VERGÜTUNG FÜR PFLICHTPRAKTIKANTINNEN ................................... 33
C. BESTIMMUNGEN ZUR FÖRDERUNG BERUFS- BEGLEITENDER BILDUNG ....................................................................... 33
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Kap i te l 1 Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag
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ABSCHNITT 3) ENTGELT
A. GEHALTSSYSTEM NEU
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Arbeitnehmerinnen ist ein monatliches Mindestgehalt unter Berücksichtigung der folgenden Be-stimmungen zu bezahlen.
1.2. Sie sind unter Anwendung der folgenden Vordienstzeitenregelung in die ihrer Tätigkeit entspre-chende Beschäftigungsgruppe (A-H) einzustufen. Dabei sind die Beschreibungen der Beschäfti-gungsgruppe auschlaggebend. Die Referenzfunktionen dienen als zusätzliche Orientierung.
2. Vordienstzeitenanrechnung
2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Einstufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
2.1.1. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tä-tigkeit, als freie Dienstnehmerin oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entspre-chendem Nachweis anzurechnen.
2.1.2. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterverhältnisses erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis zur Hälfte anzurechnen.
2.1.3. Weiters werden Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienstzeiten gewertet.
2.1.4. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Einzelhandels-kauffrau, Drogistin, Foto- und Multimediakauffrau, Buch- und Medienwirtschaftshändlerin, Buch- und Musikalienhändlerin, Waffen- und Munitionshändlerin sowie Bürokauffrau (kaufm. administrative Lehrberufe: alle Lehrberufe, die die LAP des Lehrberufs Bürokauffrau ersetzen, sowie Ersätze gemäß Erla ss nach § 34a
BAG - siehe Anhang 12) wird als ein Vordienstzeitenjahr gerechnet. Dies gilt auch bei Doppellehren. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung noch während der Lehrzeit des betreffenden Lehrbe-rufes abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit Beginn der Weiterverwendungs-zeit entsprechend dieses Kollektivvertrages. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung während der Weiterverwendungszeit oder später abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit dem der Lehrabschlussprüfung folgenden Monatsersten.
2.1.5. Die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie wird mit zwei Jahren gerechnet.
2.1.6. Elternkarenzurlaube bzw. Kinderbetreuungszeiten werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten als Vordienstzeiten gerechnet.
2.1.7. Im Ausland zurückgelegte Vordienstzeiten, sind sinngemäß dieser Bestimmung bei der Berechnung der Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn diese nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
2.2. Weiters wird Arbeitnehmerinnen, die in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb den Warenpreis und die Rechnungssumme rechnergestützt erfassen und/oder bare und unbare Zahlungsvorgänge abwickeln und/oder die Rechnung ausfolgen, ein weiteres Jahr als Vordienstzeit angerechnet. Führt die Arbeitnehmerin die angeführten Tätigkeiten nicht von Beginn des Dienstverhältnisses an aus, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt innerhalb der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses, so hat die Anrechnung mit diesem Zeitpunkt zu erfolgen.
3. Das Beschäftigungsgruppenschema
3.1. Beschäftigungsgruppe A
Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.1.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses Hilfstätigkeiten auf Grund klar definierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwen-dung ihrer Arbeitsmittel verrichten. Sie haben nur geringen Entscheidungsspielraum im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit.
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Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag Kap i te l 1
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Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine Ausbildung bzw Be-rufserfahrung erforderlich. Eine sehr kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens einem Tag (max. 8 Stunden) ist notwendig.
3.1.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen:
Arbeitswelt Funktion
Logistik Lagerhilfsarbeitnehmerinnen, Helferinnen im Angestelltenverhältnis
Technischer Dienst Reinigungskräfte, Parkplatzwächterinnen
Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff zuzuordnen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen freiwillig im Kollektivvertrag für Handelsangestellte einstufen.
3.2. Beschäftigungsgruppe B
Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.2.1. Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten auf Grund klar definierter Vorgaben und genauer Arbeitsanweisungen unter sachgemäßer Anwen-dung ihrer Arbeitsmittel verrichten. Sie haben nur eingeschränkten Entscheidungsspielraum. Im fallweisen Kontakt mit Kundinnen, Kolleginnen oder Lieferantinnen erteilen sie einfache Aus-künfte im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit.
Für die Tätigkeit sind keine besonderen Fach- oder Sachkenntnisse, keine bzw keine abge-schlossene Ausbildung bzw geringe Berufserfahrung erforderlich. Eine kurze Einarbeitung im Ausmaß von höchstens drei Tagen (max. 24 Stunden) ist notwendig.
3.2.2. Beispielsweise sind das folgende Funktionen bzw Referenzfunktionen:
Arbeitswelt Funktion bzw Referenzfunktion
Verkauf & Vertrieb Funktion Regalbetreuerinnen im Angestelltenverhältnis, Angestellte im Verkauf, ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmänni-schen Beruf, sofern sie nicht höher einzustufen sind.
Logistik Warenübernahme (im Anlieferbereich)
Anmerkung: Diese Tätigkeiten sind aufgrund der Definition der Angestelltentätigkeit laut AngG dem Arbeiterinnenbegriff
zuzuordnen. Diese Beschäftigungsgruppe dient jenen Betrieben als Hilfestellung bei der Einstufung, die Arbeiterinnen
freiwillig im Kollektivvertrag für Handelsangestellte einstufen.
3.3. Beschäftigungsgruppe C
Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.3.1. Arbeitnehmerinnen, die standardisierte Aufgabenstellungen nach allgemein umschrie-benen Vorgaben und Arbeitsanweisungen eigenständig bearbeiten. Sie sind für ein ordnungs-gemäßes Arbeitsergebnis verantwortlich und haben einen dem Verantwortungsbereich entspre-chenden Entscheidungsspielraum. Die Tätigkeit erfordert grundlegende Kommunikationskompe-tenzen, Kundenorientierung und Teamfähigkeit, weil im regelmäßigen Kontakt mit Kundinnen und/oder Lieferantinnen oder in der Zusammenarbeit mit Kolleginnen Informationen ausge-tauscht und einfache Beratungen durchgeführt werden.
Die Tätigkeiten erfordern Fach- und Sachkenntnisse, die für die Bearbeitung standardmäßiger kaufmännischer und/oder administrativer Aufgaben erforderlich sind.
Ferner Arbeitnehmerinnen, die eine Lehre als Einzelhandelskauffrau oder eine kaufmännisch administrative Lehre (alle Lehrberufe, die die LAP des Lehrberufs Bürokauffrau ersetzen) oder eine fachlich gleichwertige Schulausbildung (gemäß Erlass nach § 34 BAG) absolviert haben. Sowie Arbeit-nehmerinnen mit einem gleichwertigen Qualifikationserwerb oder nach einer mindestens vierjäh-rigen facheinschlägigen Berufserfahrung.
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Kap i te l 1 Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag
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Arbeitnehmerinnen, der Arbeitswelt Verkauf/Vertrieb, die eine oder mehrere der nachstehenden Standardtätigkeiten in den folgenden vier Tätigkeitsfeldern ausüben:
Bedienung
Ermitteln des Kundenwunsches, damit verbundene einfache Auskünfte, die mit einer abgeschlossenen facheinschlägigen Ausbildung wie z.B. Lehrabschlussprüfung im Einzelhandel, leistbar sind
Ausfolgung der gewünschten Ware
Reklamations- und/oder Umtauschvorgänge, die einen standardisierten Prozess auslösen und nach genauen Vorgaben der Arbeitgeberin bearbeitet werden
Das Herstellen von Produkten durch das Zusammenstellen von Waren nach einer vorgegebenen Anleitung
Überwachung
Einfache Prüfungen, Kontrollen im Zuge des Verkaufsprozesses (z.B. in der Diebstahlpräven-tion = Taschenkontrollen) oder im Rahmen der Anlieferung (= Lieferantinnendiebstahl), Plau-sibilitätsüberprüfungen (Datumskontrolle Frischware, Abwiegen der losen Ware, etc.).
Kassiervorgang
Rechnergestütztes Erfassen des Warenpreises und der Rechnungssumme, Abwicklung der baren und unbaren Zahlungsvorgänge und Ausfolgen der Rechnung.
Abwicklung
Erfassen der Ware, fachgerechtes einpacken oder verpacken der Ware
Plausibilitätsprüfungen von Bestellungen auf Basis von Systemvorschlägen mit Durchführung von geringfügigen Anpassungen
Erläuterung von betriebsspezifischen Rahmenbedingungen, Regeln und Abläufen
Entgegennahme und Abwicklung von Bestellungen, die im Wege des Fernabsatzes vorgenommen werden (Bestellungen, bei denen ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird/werden wie z.B. Bestellung per Post, Katalog, Internet, Telefon oder Fax) sowie damit verbundene Auskünfte und Beratungstätigkeit
Dekoration nach genauen Vorgaben, meist direkt in der Filiale. Umsetzung und/oder Kontrolle von vorgegebenen Standards
3.3.2. Arbeitnehmerinnen, die zeitweise mit Führungsaufgaben der Beschäftigungsgruppe E beauftragt sind. Sie erhalten ein Vertretungsgeld von € 1,50 je Stunde oder € 12,-- pro Tag oder € 60,-- pro Woche (nächste Erhöhung siehe 4.5.1 dieses Abschnittes).
3.3.3. Beispielsweise sind das folgende Referenzfunktionen:
Arbeitswelt Referenzfunktion
Verkauf & Vertrieb Verkauf
Marketing & Kommunikation Customer Care Agent
Kaufm. & administrative Dienstleistungen
Assistenz (Sekretariat), Rechnungskontrolle, Debitorenbuch-haltung
3.4. Beschäftigungsgruppe D
Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.4.1. Arbeitnehmerinnen, die in einem klar und eindeutig definierten Tätigkeitsbereich, eigen-ständig und eigenverantwortlich wiederkehrende (teilstandardisierte) Aufgabenstellungen bear-
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Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag Kap i te l 1
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beiten. Sie sind für ein ordnungsgemäßes Arbeitsergebnis verantwortlich und treffen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches eigenständig Entscheidungen. Die Tätigkeiten setzen regelmä-ßig Kompetenzen voraus, die für die Bearbeitung weitgehend standardmäßiger, aber umfang-reicher kaufmännischer, administrativer oder technischer Aufgaben erforderlich sind. Die Tätig-keit erfordert grundlegende Kommunikationskompetenzen, Kundenorientierung und Teamfähig-keit, weil im regelmäßigen Kontakt mit Kundinnen, Lieferantinnen oder in der Zusammenarbeit mit Kolleginnen Informationen ausgetauscht und spezifische Beratungen durchgeführt werden.
Sowie Arbeitnehmerinnen, die eine gewerbliche Lehre oder eine Lehre in der Buch- und Medi-enwirtschaft, als Drogistin oder Foto- und Multimediakauffrau oder eine fachlich gleichwertige Schulausbildung bzw einen gleichwertigen Qualifikationserwerb absolviert haben, sofern diese Ausbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Weiters erfasst diese Beschäftigungsgruppe Ar-beitnehmerinnen, die eine zertifizierte Weiterbildung absolviert haben, sofern diese den Kriterien des Zusatzprotokolls 9.1. entspricht und für die Tätigkeit von Bedeutung ist.
Arbeitnehmerinnen, die die Ausbildnerinnenprüfung absolviert haben und regelmäßig mit der fachlichen Ausbildung von Lehrlingen betraut sind.
Ferner Arbeitnehmerinnen, die regelmäßig standardisierte kaufmännische und/oder administrati-ve Aufgaben entsprechend der Beschäftigungsgruppe C in einer Fremdsprache erledigen, so-fern die Fremdsprache für die Ausübung der Tätigkeit von der Dienstgeberin verlangt wird. Als Fremdsprache gelten alle Sprachen außer der Staatssprache Deutsch laut Bundesverfassung.
Arbeitnehmerinnen, der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb, die zusätzlich zu den Standardtätigkeiten entsprechend den vier Tätigkeitsfeldern in der Beschäftigungsgruppe C mindestens eine der fol-genden qualifizierten Zusatztätigkeiten ausüben:
a) Kundenberatung unter Anwendung vertiefter Warenkenntnisse (siehe Zusatzprotokoll 9.1.),
b) Kundenberatung unter Anwendung von Kenntnissen, welche in einer unternehmensspezifi-schen oder allgemein anerkannten Weiterbildung erworben wurden (siehe Zusatzprotokoll 9.1.),
c) Anleitung, Aufsicht und Kontrolle von SB Arbeitsabläufen oder -prozessen, die vom Kunden eigenständig durchgeführt werden, insbesondere dann, wenn mehrere Kunden/Prozesse gleichzeitig zu überwachen sind,
d) Abwicklung von Reklamations- und/oder Umtauschvorgängen für deren Bearbeitung eine eigene Befugnis notwendig ist,
e) Durchführung von Bestellungen, auch auf Basis von Systemvorschlägen, unter Berücksich-tigung von mehreren Faktoren, wie z.B. Verderb, Schwund, Saison, regionale Veranstaltun-gen, … die Einfluss auf die Bestellmenge haben,
f) Demonstration und Anleitung bei einzelnen Tätigkeiten (praktische Anleitung = Arbeitneh-merin zeigt einer anderen einen Arbeitsablauf und führt mit ihr die notwendigen praktischen Übungen durch),
g) das Herstellen oder Zusammenstellen von Produkten nach eigenen Maßstäben. Die Arbeit-nehmerin arbeitet weitgehend individuell und/oder erarbeitet lösungsorientierte Produkte nach den individuellen Bedürfnissen eines Kunden. Sie trägt mit ihren Kenntnissen zum Ge-lingen der Produktherstellung bei,
h) die Arbeitnehmerin dekoriert nach groben Vorgaben, ist meist filialübergreifend tätig und/oder kontrolliert die Umsetzung von Vorgaben (Dekorateurinnen und Visual Merchandiser).
3.4.2. Arbeitnehmerinnen, die dauerhaft mit der Vertretung von Führungsaufgaben der Be-schäftigungsgruppe E beauftragt sind.
3.4.3. Sowie Arbeitnehmerinnen, die zeitweise mit Führungsaufgaben der Beschäftigungs-gruppe F beauftragt sind. Diese erhalten ein Vertretungsgeld von € 2,-- je Stunde oder € 16,-- pro Tag oder € 80,-- pro Woche (nächste Erhöhung siehe 4.5.1 dieses Abschnittes).
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Kap i te l 1 Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag
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3.4.4. Beispielsweise sind das folgende Referenzfunktionen:
Arbeitswelt Referenzfunktion
Einkauf Einkaufsassistenz
Verkauf & Vertrieb Verkauf
Marketing & Kommunikation Supervisor Customer Care Center, Data Analyst, Onlinemar-keting Management, Onlineshop Management, SEO Mana-gement
Kaufm. & administrative Dienstleistungen
Assistenz (Sekretariat), Buchhaltung, Personalverrechnung
Technischer Dienst Haustechnik
IT Support-Helpdesk
3.5. Beschäftigungsgruppe E
Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.5.1. Arbeitnehmerinnen, die in ihrem definierten Aufgabengebiet im Rahmen von grob um-rissenen Vorgaben eigenständig auch an nicht-standardisierten Aufgabenstellungen arbeiten. Sie sind für ein ordnungsgemäßes Arbeitsergebnis verantwortlich und treffen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches eigenständig Entscheidungen. Sie erledigen umfassende Fach- bzw Beratungsaufgaben, die eine fortgeschrittene Beratungs- und Lösungskompetenz erfordern, d. h. ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Kundenorientierung und Teamfähigkeit aber auch grundlegende Verhandlungsfähigkeit etwa für Verhandlungen im Verkaufsgespräch.
Außerdem erfordern diese Tätigkeiten Sach- und Fachkompetenzen für die Bearbeitung um-fangreicher, nur teilweise standardisierter kaufmännischer, administrativer oder technischer Auf-gaben.
Ferner Arbeitnehmerinnen, die eine berufsbildende höhere Schule absolviert haben, sofern die-se Ausbildung für die Ausübung der Tätigkeit von der Dienstgeberin verlangt wird.
Sowie Arbeitnehmerinnen, die regelmäßig kaufmännische und/oder administrative Aufgaben schriftlich und mündlich entsprechend der Beschäftigungsgruppe D in einer Fremdsprache erle-digen, sofern die Fremdsprache für die Ausübung der Tätigkeit von der Dienstgeberin verlangt wird. Als Fremdsprache gelten alle Sprachen außer der Staatssprache Deutsch laut Bundesver-fassung.
Arbeitnehmerinnen der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb, die zusätzlich zu den Standardtätigkeiten entsprechend den vier Tätigkeitsfeldern in der Beschäftigungsgruppe C mindestens eine der fol-genden besonders qualifizierten Zusatztätigkeiten ausüben:
a) Fachlich vertiefte, lösungsorientierte Beratung. Kundenberatungsbeziehungen sind eher langfristig, das Produkt bzw die Lösung braucht Kenntnis über komplexere Rahmenbedin-gungen
b) Verwaltung des Tresors, des Standgeldes und/oder Abrechnung barer und unbarer Zah-lungsmittel sowie Einsatzplanung des Kassenpersonals
c) Reklamationen, die weitreichende Herausforderungen hervorrufen. Arbeitnehmerinnen, er-arbeiten hier kraft ihrer Befugnisse Kulanzlösungen und dürfen diese mit dem Kunden ver-handeln.
d) Einschulung auf einen Arbeitsbereich inkl. theoretischen Hintergrundwissens und den sys-temischen Zusammenhängen (Anmerkung: gemeint sind Zusammenhänge innerhalb eines größeren Betriebes…)
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Auszug aus dem Ko l lek t i v ver t rag Kap i te l 1
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e) Kundenspezifische Lösungen/Angebote werden auf Basis individueller Anforderungen ge-
plant und erstellt.
f) Es werden Verhandlungen zur eigenständigen Gestaltung von Kaufverträgen geführt. Die
Preisgestaltung erfolgt nach allgemeinen Vorgaben. Kostenvoranschläge werden eigenstän-
dig erstellt.
3.5.2. Arbeitnehmerinnen, die Mitarbeiterinnen der Beschäftigungsgruppen A bis D ihrer Or-
ganisationseinheit fachlich anleiten und/oder in eingeschränktem Ausmaß disziplinäre Füh-
rungsaufgaben wahrnehmen. Sie tragen fachliche und/oder eingeschränkte disziplinäre Füh-
rungsverantwortung, treffen aber keine Personalentscheidungen. Insbesondere sind sie für die
fachliche Ausbildung von Lehrlingen verantwortlich.
Arbeitnehmerinnen, die dauerhaft mit der Vertretung von Führungsaufgaben der Beschäfti-
gungsgruppe F beauftragt sind.
3.5.3. Beispielsweise sind das folgende Referenzfunktionen:
Arbeitswelt Referenzfunktion
Einkauf Junior Category Management
Verkauf & Vertrieb Verkauf, Abteilungsleitung, Marktleitung/Filialleitung
Marketing & Kommunika-tion
Social-Media Betreuung, Medienfachfrau, Business Intelligence, Teamleitung
Kaufm. & administrative Dienstleistungen
Assistenz/Referent Fachbereich, Personalverrechnung, Buch-haltung, Sicherheitsfachkraft
Logistik Betriebslogistik
Technischer Dienst Betriebsanlagentechnik, Kundendiensttechnik, Haustechnik
IT EDV-Technik
3.6. Beschäftigungsgruppe F
Diese Beschäftigungsgruppe umfasst
3.6.1. Arbeitnehmerinnen, die in ihrem Aufgabengebiet weitgehend eigenständig umfassende,
nicht-standardisierte Fachfragen bzw Beratungsaufgaben übernehmen und/oder in größerem
Umfang planende, konzeptionelle, organisierende und anleitende Tätigkeiten ausüben. Die Ar-
beitnehmerinnen treffen umfangreiche operative Entscheidungen, die andere betriebliche Berei-
che beeinflussen, und bereiten strategische Entscheidungen vor. Sie tragen die Verantwortung
für die Arbeitsergebnisse in ihrem Aufgabengebiet und ihrer Organisationseinheit.
Neben den überdurchschnittlichen Fach- und Sachkenntnissen zur Bearbeitung komplexer Auf-
gabenstellungen sind fortgeschrittene soziale Kompetenzen, insbesondere Kundenorientierung
und Teamfähigkeit, Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit sowie Motivations- und Kon-
fliktfähigkeit, beispielsweise für die Verhandlungen mit Kundinnen und Lieferantinnen, aber auch
für die Zusammenarbeit im Unternehmen erforderlich.
3.6.2. Arbeitnehmerinnen, die Mitarbeiterinnen der Beschäftigungsgruppen A bis E ihrer Or-
ganisationseinheit fachlich anleiten und disziplinäre Führungsaufgaben wahrnehmen. Sie tragen
fachliche und disziplinäre Führungsverantwortung und wirken bei Personalentscheidungen mit.
Sie tragen Verantwortung für die Einhaltung von Budgetvorgaben und setzen eigenverantwort-
lich Maßnahmen.