deutsche rechtssprache i 2014 i Übung strafrecht ii

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Deutsche Rechtssprache I (Anfänger) 2014 I Arbeitsblatt Strafrecht II Übung zum Gutachtenstil: Studierende der Rechtswissenschaft müssen in Deutschland Gutachten über Fälle schreiben. In einem solchen Gutachten wird ein den Studierenden vorgelegter Fall („Lebenssachverhalt“ um caso que ocorreu na vida real) mit dem Gesetz verglichen (Subsumption). Als erste Stufe der Subsumption wird im Konjunktiv formuliert, dass ein Detail des Falles eine Tatbestandsvoraussetzung des Gesetzes erfüllen könnte. Üben wir diesen Konjunktiv, vertiefen wir gleichzeitig den Nominalstil und suchen wir die passenden Paragraphen im StGB! Beispiel: Hitzig trägt einen Aufnäher mit einem Hakenkreuz (suástica) an seiner Jacke. Lösung: Das Tragen [Nominalstil!] des Hakenkreuzaufnähers [der Akkusativ verwandelt sich jetzt in einen Genitiv!, Kettensubstantiv als Stil des Juristendeutschs] könnte die Verwendung [Alt: das Verwenden, prüfen Sie auch in den folgenden Übungen, ob beide Formen „funktionieren“!] von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwirklichen 1 (§ 86 a StGB). Statt „könnte … verwirklichen“ können Sie auch variieren: „könnte … erfüllen“ oder „Im Tragen könnte … liegen (nesta ação pode-se se encontrar) “; Im Tragen könnte … zu erblicken 2 sein“, „Bei dem Tragen könnte es sich um …. handeln“; „Durch das Tragen könnte H. …. verwirklicht haben“; etc. 1 § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. 2 Erblicken; erblickte, hat erblickt; 1. jemanden/etwas erblicken geschr; jemanden/etwas sehen.

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Page 1: Deutsche Rechtssprache I 2014 I Übung Strafrecht II

Deutsche Rechtssprache I (Anfänger) 2014 I

Arbeitsblatt Strafrecht II

Übung zum Gutachtenstil: Studierende der Rechtswissenschaft müssen in Deutschland Gutachten über Fälle schreiben. In einem solchen Gutachten wird ein den Studierenden vorgelegter Fall („Lebenssachverhalt“ um caso que ocorreu na vida real) mit dem Gesetz verglichen (Subsumption). Als erste Stufe der Subsumption wird im Konjunktiv formuliert, dass ein Detail des Falles eine Tatbestandsvoraussetzung des Gesetzes erfüllen könnte. Üben wir diesen Konjunktiv, vertiefen wir gleichzeitig den Nominalstil und suchen wir die passenden Paragraphen im StGB!

Beispiel: Hitzig trägt einen Aufnäher mit einem Hakenkreuz (suástica) an seiner Jacke.

Lösung: Das Tragen [Nominalstil!] des Hakenkreuzaufnähers [der Akkusativ verwandelt sich jetzt in einen Genitiv!, Kettensubstantiv als Stil des Juristendeutschs] könnte die Verwendung [Alt: das Verwenden, prüfen Sie auch in den folgenden Übungen, ob beide Formen „funktionieren“!] von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwirklichen1 (§ 86 a StGB).

Statt „könnte … verwirklichen“ können Sie auch variieren: „könnte … erfüllen“ oder „Im Tragen könnte … liegen (nesta ação pode-se se encontrar)“; „Im Tragen könnte … zu erblicken2 sein“, „Bei dem Tragen könnte es sich um …. handeln“; „Durch das Tragen könnte H. …. verwirklicht haben“; etc.

1) a) Groll verbrannte3 die [vor dem Rathaus in seiner Heimatstadt] hängende (hangen) deutsche Fahne (die Fahne (e) = bandeira).

Das Verbrennen der hängenden deutschen Fahne könnte die Sachbeschäftigung 4oder die Brandstiftung5 erfüllen.

1 § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.2 Erblicken; erblickte, hat erblickt; 1. jemanden/etwas erblicken geschr; jemanden/etwas sehen.3 Verbrenen, erbrannte, hat/ist verbrannt. 1. jemand/etwas verbrennt jemand/etwas wird durch Feuer getötet oder zerstört:4 § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.5 § 306 Brandstiftung(1) Wer fremde1. Gebäude oder Hütten,

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Das Zerstören einer offentliche gezeigten Fahne könnte die Sachbeschäftigung oder die Brandstiftung erfüllen.

b) Feige hatte ihn vorher aufgefordert 6 , „diesem Staat mal einen Denkzettel („dar uma lição“) zu verpassen“.

(auffordern – incentivar, incitar)

Das Auffordern/Die Auffordernung „diesem Staat mal einen Denkzettel („dar uma lição“) zu verpassen“ durch Feige könnte bereits (sogar schon) eine Mittäterschaft darstellen.

Das Auffordern/Die Auffordernung „diesem Staat mal einen Denkzettel („dar uma lição“) zu verpassen“ durch Feige könnte nur lediglich7die Anstiftung8erfüllen.

2) Findig kopierte mit einem guten Farbkopierer einen 10-EUR-Schein.

Nachmacht = 3. etwas nachmachen etwas so herstellen, dass es wie das Original aussieht kopieren.

Die Kopieren des 10-EU-Schein könnte ein Element des Geldfälschungsdelikts/der Geldfälschung9 erfüllen.

2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,3. Warenlager oder -vorräte,4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,5. Wälder, Heiden oder Moore oder6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnissein Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahrbis zu zehn Jahren bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.6 Auffordern (hat) [Vt] 1. jemanden (zu etwas) auffordern jemanden um etwas bitten <jemanden zum Tanz auffordern>: Er forderte sie auf, sich zu setzen 2. jemanden zu etwas auffordern von jemandem offiziell verlangen (exigir), dass er etwas tut: Sie werden aufgefordert, dort um 14 Uhr zu erscheinen || hierzu Auf·for·de·rung die © Langenscheidt KG, Berlin und München7 Partikel; betont und unbetont; nichts mehr als, nichts anderes als/niemand anders als nur (1): Die Demonstranten wollten nicht provozieren, sondern lediglich auf die Gefahren der Atomkraft aufmerksam machen; Lediglich Renate war gekommen - niemand sonst.8 § 26 Anstiftung Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.9 § 146 Geldfälschung (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder 3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

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Durch das Kopieren des Schein könnte Findig die Geldfälschung verwirklicht haben.

3) Obwohl er vom Familiengericht hierzu verurteilt10 wurde, zahlt Rabe seit Monaten keinen Cent Unterhalt11 an seinen minderjährigen Sohn (filho menor de idade) Armin.

12 Die Nichtzahlung (des Unterhalt) könnte die Verletzung der Unterhaltspflicht13 erfüllen.

Das Ausbleiben (não acontecer) der Zahlung/DasUnterlassen könnte ein Element die Verletzung der Unterhaltspflicht erfüllen.

Gefähren/die Gefährdung

4) Witzig verkleidete sich als Polizist. (sich verkleiden = fantasiar-se)

Die Verkleidung (Das Verkleiden – o ato) als Polizist durch Witzig könnte das Tragen ener Uniform oder Amtskleidung14 erfüllen.

5) Radikal wirft15 während des tradtionellen Freitagsgebets eine Stinkbombe in die in seinem Stadtviertel errichtete Moschee16 (die Moschee – mesquita).

Das Werfen einer Stinkbombe durch Radikal könnte ein Element die Störung der Religionsausübung17 verwirlicht haben.10 Verurteilen – condenarverurteilte, hat verurteilt; [Vt] 1. jemanden (zu etwas) verurteilen als Richter bestimmen, dass jemand für seine Tat eine bestimmte Strafe bekommt, oposto de freisprechen (absolver. 2 dispensar.): jemanden zu einer Geldstrafe, zu zehn Jahren Haft, zum Tode verurteilen.11 Unterhalten - Vtr unreg 1 sustentar, manter, conservar. 2 entreter, divertir. Vrefl 3 conversar, divertir-se.12 § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.13 § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht (faltar, esquivar), so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.14 § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, 2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, 3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.15 Werfen; wirft, warf, hat geworfen; [Vt/i] (etwas) (irgendwohin) werfen etwas (z. B. einen Stein, einen Ball) mit einer starken Bewegung des Arms aus seiner Hand fliegen lassen (arremessar, lançar).16 Mo·schee, die; -, -n [-]; ein Gebäude, in dem die Moslems Gott verehren (venerar, reverenciar).: Vor dem Betreten einer Moschee muss man die Schuhe ausziehen © Langenscheidt KG, Berlin und München17 § 167 Störung der Religionsausübung (1) Wer

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Das Werfen einer Stinkbombe durch Radikal könnte das Verüber von beschimpfenden Unfug verwirlicht haben. Nummer 2 des Absatz 167

Das Werfen einer Stinkbombe durch Radikal könnte das absichtliche und grobe Stören einer Gottesdiensts.

6) a) Bei einem Streit (der) schlug18 der Heftig (von großer Intensität, sehr stark) dem Wehrlos (incapaz de se defender = unfählig, sich zu verteidigen) mit der Faust (die; -, Fäus·te; die geschlossene) ins Gesicht.Körperverletzung

Das Schlagen mit der Faust ins Gericht des Werhlos durch den Hertig könnte eine Körperlichemisshandlung19 verwirlicht haben.

b) Stark hielt dem Werlos dabei beide Arme auf dem Rücken fest. – Beihilfe

Festhalten: segurar, reter, deter, prender, conservar-se firme (halten = hält, hielt, hat gehalten)

1. jemanden/etwas (mit etwas) (an etwas (Dat)) festhalten jemanden/etwas meist mit den Händen greifen und halten loslassen <jemanden am Arm, Mantel festhalten; einen Hund (am Halsband) festhalten; etwas mit den Zähnen festhalten>: Ein mutiger Mann hielt den Einbrecher fest, bis die Polizei kam.

Das Festhalten der beide Arme des Werlos‘ durch Stark könnte eine Beihilfe20 verwirklichen haben.

Beihilfe – eine Hilfelustung zum einer fremden vorsätzlichen und rechtwirdigen Tat sein.

7) Kurz vor dem Bezahlen an der Supermarktkasse versteckt Nasch eine Tafel Schokolade in seinem Rucksack.

Das Verstecken der Tafel Schokolade in seinen Rucksack Kurz vor dem Bezahke an der Supermarket könnte ein Element der Wegnahme21 darstellen.

1. den Gottesdienst (culto) oder eine gottesdienstliche Handlung (ato de culto) einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich (dolo do mais alto grau) und in grober Weise (grosseiramente/rude) stört oder 2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden (insulto) Unfug (escândalo) verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.18 SCHLA·GEN; schlägt, schlug, hat/ist geschlagen; (bater), jemanden mit der Hand oder mit einem Gegenstand, den man in der Hand hält, (mehrmals) kräftig treffen, um ihm wehzutun.19 § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Maltrato de sujetos en custodia (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die20 § 27 Beihilfe (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.21 § 242 Diebstahl

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Wegnahme – wegnehmen - 2. jemandem etwas wegnehmen jemanden etwas nicht länger haben lassen und es an sich nehmen

Wann?

1) Bruch fremden Gewahrsams (ter algo de fato, fora da esfera de vigilância – Gewahrsamphase – não se fala em posse do direito civil [Besitz]);

2) Begründund eingenen.

Versuch (tentativa) x Vollandung (consumação) (verb vollenden - vollendete, hat vollendet)

8) Der Student behält22 den vom Professor entliehenen23 StGB-Kommentar (der).

Das Behalten des StGB-Kommentar entliehenen könnte ein Element objektiven der die Unterschlagung 24 verwirklichen.

9) Windig versichert dem Treu, das Kraftfahrzeug (das, (e) veículo automotor) sei „wie neu“. [Tatsächlich hatte es schon einen schweren Unfall.]

Versichern - versicherte, hat versichert; 1. (jemandem) etwas versichern jemandem erklären, dass etwas ganz sicher so ist, wie man es gesagt hat = beteuern (asseverar, afirmar, jurar) <(jemandem) hoch und heilig versichern, dass ...>: Er versicherte mir, dass er ein Spezialist auf diesem Gebiet sei.

Das Versichern (Die Versicherung) von Windig dem Treu, das (die) Kraftfahrzeug sei „wie neu könnte ein Element dem Betrug erfüllt.25

10) Hunrig schoss im Wald auf ein Reh.

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.22 Behalten – (ficar com) behält, behielt, hat behalten; 1. etwas behalten etwas, das man (bekommen) hat, nicht wieder zurückgeben oder aufgeben (müssen), oposto de hergeben (entregar).23 Leihen, lieh, hat geliehen (entleihen – hat entliehen (emprestado)) - 1. jemandem etwas leihen jemandem etwas für eine bestimmte Zeit geben, damit er es (kostenlos) benutzen kann = verleihen, oposto de sich etwas ausleihen, etwas borgen: „Ihr Vater lieh ihr das Auto“; „Kannst du mir bis morgen zehn Euro leihen?“ 24 § 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (3) Der Versuch ist strafbar.25 § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (dafür sorgen, dass jemand/man selbst etwas bekommt), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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11) Wütig gießt Benzin über das Auto des Groß und zündet es an.

12) Aus dem Schornstein der Fabrik des Schlamp steigt stundenlang ein ätzend stinkender Rauch auf.

13) Dr. Dussel warf ein Reagenzglas mit einer gefährlichen Bakterienkultur einfach in einen normalen Straßenmülleimer.