die eu und ihre institutionen gudrun schwarz – bibliothek der universität konstanz
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Die EU und ihre Institutionen
Gudrun Schwarz – Bibliothek der Universität Konstanz
Überblick
• EU heute• EU – Geschichte und Entwicklung• Organe der EU• Zusammenspiel der Organe• EFTA, EWR, Schengen, Euro-Zone• Weitere Organisationen in Europa
EU heute
Mitgliedstaaten: 28
Gesamtbevölkerung: ca. 506,8 Mio.
Gesamtfläche: 4.382.879 km²
Amtssprachen: 24
Die Symbole der EU
Die europäische FlaggeDie europäische Hymne
Europatag
9. Mai Motto„In Vielfalt geeint“
Geschichte der EU (1)
• 18.4.1951: Vertrag von ParisEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl – EGKS
• 25.3.1957: Verträge von Rom- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – EWG- Europäische Atomgemeinschaft - EURATOM
• 30.7.1962: Gemeinsame Agrarpolitik• 1965: Fusionsvertrag
EGKS + EWG + EURATOM = EG
Geschichte der EU (2)
• 1986: Einheitliche Europäische Akte – EEA• 1992: Vertrag von Maastricht
--> Vertrag über die Europäische Union--> 3-Säulenstruktur
• 1997: Vertrag von Amsterdam• 2001: Vertrag von Nizza• 2009: Vertrag von Lissabon• Zeittafel
Entwicklung der EU – Gebiet (1)
Entwicklung der EU – Gebiet (2)
Organe der EU
Europäischer Rat • seit Vertrag von Lissabon vollwertiges Organ• Sitz: Brüssel• Staats- und Regierungschefs der 28 MGS,
Präsident der EU-Kommission, Präsident des Europäischen Rates
• legt als oberstes politisches Entscheidungs-gremium die Leitlinien der EU fest
• tagt viermal im Jahr: „Gipfeltreffen“• Tagesgeschäft: Präsident des Europäischen
Rates
Rat der EU – Ministerrat (1)
• vertritt die Interessen der einzelnen MGS• Sitz: Brüssel• Vorsitz wechselt alle 6 Monate zwischen den MGS• zehn unterschiedliche „Formationen“:
--> Treffen der jeweiligen Fachminister• übt Legislativgewalt zusammen mit dem Parlament
aus• Gremium mit der größten Entscheidungsbefugnis• die Länder haben je nach Größe unterschiedliches
Stimmrecht
Rat der EU – Ministerrat (2)
• Abstimmungen entweder einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit
• Qualifizierte Mehrheit:- Mehrheit der MGS (in bestimmten Fällen eine
Zweidrittelmehrheit)- mindestens 260 von insgesamt 352 Stimmen für den
Vorschlag- auf Nachfrage: Ja-Stimmen müssen mindestens 62 %
der Gesamtbevölkerung der Union entsprechen
Europäisches Parlament (1)
• direkt von den EU-Bürgern gewählt• Legislativorgan• Legislaturperiode: 5 Jahre• z.Zt. 7. Wahlperiode mit 766 Abgeordneten• Mitglieder des EP sind in Fraktionen und nicht
nach MGS organisiert• Sitz: Straßburg (mit Ausschusssitzungen in
Brüssel und Verwaltung in Luxemburg)
Europäisches Parlament (2)
• Geschichte:– 1952: Gemeinsame Versammlung– 1962: Europäisches Parlament– 1979: Erste Direktwahl zum EP– Zunächst nur Kontrollbefugnisse und keine legislative
Kompetenz– 1993: gleichberechtigter Legislativpartner
• Aufgaben:– Rechtsetzung– Haushalt– Kontrolle
Europäische Kommission (1)
• 28 Kommissare (je MGS 1 Kommissar)• darunter 1 Präsident• Kollegialorgan: je Kommissar 1 Stimme,
Mehrheitsentscheidungen• Sitz: Brüssel• tagt wöchentlich• aufgeteilt in Generaldirektionen und Dienste,
denen jeweils 1 Kommissar vorsteht
Europäische Kommission (2)
• Aufgaben:– Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem
Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor– „Hüterin der Verträge“: sie sorgt (gemeinsam mit dem
Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts– Exekutivbefugnisse: sie ist für die Verwaltung und
Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt dieEU-Politik durch konkrete Maßnahmen um
– vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig
Europäische Kommission (3)
Europäische Kommission (4)
Gerichtshof der EU
• Hüter des Rechts: Judikative• Gerichtssystem besteht aus 3 Gerichten:– Gerichtshof (EuGH)
--> früher Europäischer Gerichthof– Gericht (GeI) (seit 1989)
--> früher Gericht erster Instanz– Gericht für den öffentlichen Dienst (seit 2004)
• Sitz: Luxemburg• interne Arbeitssprache: französisch• Verfahrenssprache: alle Amtssprachen
EuGH• je MGS 1 Richter• zusätzlich 9 Generalanwälte• Amtsperiode: 6 Jahre• tagt als Plenum, als Große Kammer (13 Richter) oder
als Kammer (mit 3 oder mit 5 Richtern)• Verfahrensarten:– Vorabentscheidungsersuchen– Klage wegen Vertragsverletzung– Nichtigkeitsklage– Untätigkeitsklage– Rechtsmittel
GeI• je MGS 1 Richter• Amtsperiode: 6 Jahre• tagt als Plenum, als Große Kammer (13 Richter), als
Kammer (mit 3 oder mit 5 Richtern) oder als Einzelrichter
• Verfahrensarten (u.a.):– Klagen natürlicher oder juristischer Personen gegen
Maßnahmen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union
– Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Kommission bzw. Rat– Klagen auf dem Gebiet der Gemeinschaftsmarke
Zusammenspiel der Organe
Gesetzgebungsakte der EU• nur im Rahmen der durch die Verträge zugewiesenen
Politikbereiche• Verordnung: allgemeine Geltung, in allen ihren Teilen verbindlich,
gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, Umsetzung in nationales Recht nicht notwendig („Durchgriffswirkung“)
• Richtlinie: „ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel“
• Beschlüsse (früher Entscheidungen): „Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.“
• Empfehlungen und Stellungnahmen: „ Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich“
EFTA
• Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association)
• gegründet 1960• Ziel: Vertiefung des Handels und
wirtschaftliche Zusammenarbeit• Viele Gründungsmitglieder
inzwischen Mitglieder der EU• Mitgliedsstaaten:
Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz
EWR
• Europäischer Wirtschaftsraum
• 1992 gegründet• Wirtschaftsbeziehungen
zwischen EU und EFTA• Mitglieder:
EU + (EFTA-Schweiz)• Binnenmarktregelungen der
EU gelten überwiegend auch im EWR
Schengen-Zone• Wegfall der
Personenkontrollen• „Außengrenzen“ (Visa)• Weiter Zollkontrollen
(Übertritt EFTA-EU)• Insgesamt sehr
kompliziert, da diverse Ausnahmen
Eurozone
Andere Organisation in Europa
• Europarat --> Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR• EFTA• OECD• United Nations Economic Commission for Europe UNECE• Regionalbüro für Europa der WHO• OSZE• NATO• WEU
Europarat• älteste politische Organisation Europas• keine institutionelle / vertragliche
Verbundenheit mit der EU --> aber gleiche Flagge, Logo, Hymne…• klassisch völkerrechtliche Organisation mit
verbindlichen Abkommen (Konventionen)• Sitz: Straßburg• 47 Mitgliedstaaten• 2 Amtssprachen: Englisch und Französisch
Europarat – Mitgliedstaaten
Ziele des Europarats
• Einsatz für die Menschenrechte --> Europäische Menschenrechtskonvention
EMRK• Sicherung demokratischer Grundsätze• Sicherung rechtsstaatlicher Grundprinzipien• Bekämpfung des Terrorismus• Förderung des wirtschaftlichen und sozialen
Fortschritts --> Europäische Sozialcharta
Organe des Europarats
• Ministerkomitee:– Entscheidungsorgan– Mitgliedstaaten werden durch die Außenminister
vertreten• Parlamentarische Versammlung:– beratendes Organ– die Parlamente der Mitgliedstaaten entsenden
Vertreter (keine originäre Wahl)• Unterstützung durch Sekretariat, das vom
Generalsekretär geleitet wird
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR (1)
• Überprüft Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der MGS in Bezug auf die Verletzung der Konvention (EMRK)
• Sitz: Straßburg• bis 1998 kein ständiges Gericht, sondern
wurde erst nach Vorprüfung tätig• ab 1998 als ständiger Gerichtshof• jeder MGS entsendet einen Richter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR (2)
• nationaler Rechtsweg muss erschöpft sein• Verfahrenssprache englisch / französisch• Entscheidungen für die MGS verbindlich• EMRK kann auch von nationalen Gerichten
angewandt werden• Entscheidungsdatenbank frei im Web
verfügbar (HUDOC)
Europarat / Europäischer Rat / Rat der EU
Europäischer Rat / Rat der EU (Ministerrat)
• Organe der EU• Vertretung der MGS• Legislativorgan• Entscheidungsgremium• Politikbereich der EU• Sitz: Brüssel
Europarat
• nicht EU• rein völkerrechtlich• politischer Zusammenschluß• v.a. Menschenrechte, Folter,
Terrorismus etc.• Sitz: Straßburg
EuGH / EGMR
EuGH• Gericht der EU• über EU-Gesetze• Sitz: Luxemburg
EGMR• Gericht des Europarats• über EMRK• Sitz: Straßburg
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stand: Januar 2014