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Die neue VOC-Verordnung – das Wichtigste auf einen Blick

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Die neue VOC-Verordnung – das Wichtigste auf einen Blick

Höchste Zeit für klare Worte

Nachhaltigkeit ist unser Ziel. SeitJahren investieren wir kontinuier-lich in die Entwicklung innovativerund umweltschonender Produkte.So waren wir maßgeblich an derEtablierung von wasserverdünn-baren Lacken und Lasuren betei-ligt. Außerdem hat Brillux aroma-tenfreien Lacken den Weg bereitetund mit den ELF DispersionenMaßstäbe in der Umweltverträg-lichkeit gesetzt.

Wir forschen, testen neue Roh-stoffe, entwickeln neue Formulie-rungen und nicht zuletzt beobach-ten wir auch die internationaleBranche. Das macht uns fit füralle Herausforderungen des Mark-tes und des Gesetzgebers.Um auch unseren MarktpartnernOrientierung zu bieten, beantwor-tet diese Broschüre alle wichtigenFragen zur neuen VOC-Verord-nung, der so genannten Chem-VOCFarbV:Die bisherigen Verordnungen:

· Was sind VOC?

· Die bisherigen Verordnungen: Wozu dienen sie?

· Was bezweckt die neue ChemVOCFarbV?

· Was ändert sich?

· Was bleibt?

· Warum rät Brillux von vorschnellem Handeln ab?

Was ändert sich? – Was bleibt?

2005200620072008200920102011

Ab 01.01.2007 reicht ein Blickaufs Etikett, um sich über dieVOC-Werte zu informieren:

Erstens wird der maximale VOC-Gehalt der Farben und Lacke inGramm pro Liter (g/l) angegeben.Dieser Wert bezieht sich auf dasgebrauchsfertige Beschichtungs-material, also einschließlich jegli-cher Farbpasten und Verdünnun-gen. Zweitens benennt das Etikett dieentsprechende Produktkategorieund weist drittens den dafürzulässigen VOC-Grenzwert aus.

Dort wo die Grenzwerte nochnicht eingehalten werden, hat dieIndustrie grundsätzlich zwei Mög-lichkeiten:1. die Umstellung von lösemittel-verdünnbaren auf wasserverdünn-bare Produkte2. die Minimierung des Lösemittel-anteils in konventionellen Produk-ten bis hin zu extrem festkörper-reichen Produkten, die unter derBezeichnung »High Solid« amMarkt bekannt sind.

Die ChemVOCFarbV erlaubt Aus-nahmen lediglich für nicht konfor-me Farben und Lacke zur Restau-rierung von Oldtimer-Fahrzeugenund Gebäuden, die als his-torisch und kulturellbesonderswertvolleinge-stuftsind.

Warum rät Brilluxvon vorschnellem Handeln ab?

Ein vorschneller Umstieg von denin der Branche bewährten aroma-tenfreien Alkydharzlacken aufWasserlacke kann nicht die Reak-tion von Herstellern und Hand-werk auf die VOC-Verordnungsein. Gerade im professionellenAnwendungsbereich braucht derMarkt qualitativ hochwertige Be-schichtungssysteme mit optima-lem Finish. Denn nur durch aus-gereifte Produkttechnologie undVerarbeitung kann sich der Pro-fianwender gegenüber dem Heim-werker profilieren und seineMarktposition ausbauen. Unsere Herausforderung lautetdaher, die Umweltfreundlichkeitwasserbasierender Farben auf dereinen und die Verarbeitungs-

qualität und die Gebrauchstaug-lichkeit der lösemittelbasierendenProdukte auf der anderen Seitemiteinander zu verbinden. Alsstarker Partner des Handwerkswerden wir dieses Ziel kompro-misslos verfolgen und setzen kon-sequent auf Profiqualität.

Deshalb nutzen wir auch jenenZeitrahmen, den uns der Gesetz-geber ausdrücklich zugesteht, da-mit Qualitätseinbrüche vermiedenwerden. Denn wir sind erst zufrie-den, wenn eine neue Produktge-neration in allen Kriterien über-zeugt: als umweltschonender,hochwertiger und vor allem profi-gerechter Zukunftslack.

Die Vermeidung von Sommer-smog beschäftigt europäischeGremien und Regierungen schonseit Jahrzehnten. Sommersmogentsteht vor allem durch die Ver-bindung von Stickoxiden, VOC(siehe oben) und Sonneneinstrah-lung.Nach Angaben des Bundesminis-teriums für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit konnte der

Ausstoß so genannter Ozon-Vorläufersubstanzen in Europaseit 1990 bereits halbiert werden.Dies ist vor allem auf die ersteninternationalen Richtlinien und na-tionalen Gesetze zurückzuführen.Denn in der Folge wurde der 3-Wege-Katalysator eingeführt, inAbluftreinigungsanlagen investiertund auf lösemittelreduzierte Pro-dukte umgestellt, wo dies durch

konstante Temperatur und Luft-feuchtigkeit problemlos möglichwar – also bei der anlagenbezoge-nen Verarbeitung.

Die bisherigen Verordnungen: Wozu dienen sie?

Was sind VOC?

VOC = Volatile Organic Comp-ounds, zu deutsch flüchtige orga-nische Verbindungen, gehören mitStickoxiden zu den Ozon-Vorläu-fersubstanzen. Das bedeutet, un-ter Einwirkung von Sonnenlichtunterstützen sie die Entstehungvon bodennahem Ozon. Dies isteine Schlüsselkomponente des sogenannten Sommersmog.Hohe Ozonwerte sind für Men-schen, Tiere und Pflanzenweltschädlich. Beim Menschen kommtes zu Reizungen der Augen undSchleimhäute. Zudem werden dieAtmungs- sowie die sportlicheLeistungsfähigkeit vermindert.

Neben dem Straßenverkehr sindvor allem Feuerungsanlagen derIndustrie und Kraftwerke Haupt-quellen der Ozon-Vorläufersub-stanz Stickoxid (NOx). Die flüchti-gen organischen Verbindungen(VOC) werden sowohl auf natürli-chem Weg freigesetzt, etwa durchdie Methanproduktion von Wäl-dern, als auch durch die Verwen-dung von Lösemitteln, zum Bei-spiel in Lacken und Farben.

UV + VOC + NOx = Ozon

Die in 2004 verabschiedete EU-Richtlinie 2004/42/EG bezieht sicherstmals auf die handwerklicheVerarbeitung von VOC-haltigenProdukten. So will das Europäi-sche Parlament die VOC-Emissio-nen bis 2010 um weitere 30 Pro-zent verringern. Im Oktober 2004

stimmte der Bundesrat dem An-trag zu, die Verordnung in deut-sches Recht umzusetzen. Seit De-zember 2004 ist sie unter der Be-zeichnung ChemVOCFarbV (Löse-mittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung) rechtsverbindlich für»Farben und Lacke zur Beschich-

tung von Bauwerken, ihren Bau-teilen und dekorativen Bauele-menten sowie Produkten zurFahrzeugreparaturlackierung«.

Alle Veränderungen werden lautVerordnung in zwei Abschnittenverlaufen: Ab 01.01.2007 geltenzunächst vorläufige Grenzwerte.Diese setzte das europäische Par-lament nach intensiver Beratungund Diskussion mit der Industrieauf einem Niveau fest, das für denVerarbeiter keine gravierendenEinschränkungen der gewohntenProduktqualität zur Folge habenwird. Ab 01.01.2010 werden dieGrenzwerte um durchschnittlich

10 bis 30 Prozent verschärft. Diesgilt zwar innerhalb der Lackindus-trie als einzigartige Herausforde-rung, wird aber als grundsätzlichrealistisch eingeschätzt. Zumalder verabschiedete gesetzlicheRahmen bedeutet: Die Lack- so-wie die Rohstoff- und Bindemittel-industrie erhalten ausreichendZeit für intensive Forschungenund Entwicklungen und gleichzeitigausreichend Flexibilität für dieUmsetzung der Verordnung.

Die verschiedenen VOC-Regelungen

Was bezweckt die neue ChemVOCFarbV?

Industrielle Verarbeitung 1999 EU-Richtlinie 1999/13/EG, oft auch als Lösemittel-Richtlinie bezeichnet, ist anlagenbezogen. Sie regelt u. a. die Lösemittel-Emissionen aus stationären Anlagen.

2001 umgesetzt in dt. Recht = 31. BImSchV. Die Bundes-immissionsschutzverordnung, auch als Lösemittel- Verordnung bekannt, sieht härtere Grenzwerte vor als die EU-Richtlinie von 1999.

Verarbeitung im Handwerk 2004 EU-Richtlinie 2004/42/EG ergreift produktorientierteMaßnahmen, bezieht sich also auf die Emissionen, die außerhalb geschlossener Anlagen freigesetzt werden. Die so genannte Decopaint-Richtlinie legt den zulässigen Lösemittelgehalt in einzelnen Produkten fest.

2004 umgesetzt in dt. Recht = ChemVOCFarbV. Die Verordnung sieht die gleichen Werte vor wie die EU-Richtlinie.

Alle Grenzwerte auf einen Blick

Die hier aufgeführten Inhalte sind identisch mit den Vorgaben ausAnhang II der ChemVOCFarbV. Sie wurden zu Gunsten einer deutlichverbesserten Übersichtlichkeit in die Spalten Lösemittelbasis (Lb)und Wasserbasis (Wb) untergliedert.

* gebrauchsfertiges Produkt

ProduktkategorieStufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2

ab 01.01.2007 ab 01.01.2010 ab 01.01.2007 ab 01.01.2010

VOC in g/l* VOC in g/l*

a Matte Beschichtungsstoffe (Glanzmaßzahl von <_ 25 Einheiten im 400 30 75 3060° Messwinkel) für Innenwände und -decken

b Glänzende Beschichtungsstoffe (Glanzmaßzahl von > 25 400 100 150 100Einheiten im 60° Messwinkel) für Innenwände und -decken

c Beschichtungsstoffe für Außenwände aus mineralischen Baustoffen 450 430 75 40

d Beschichtungsstoffe für Holz-, Metall- oder Kunststoffe für 400 300 150 130Bauwerke, ihre Bauteile und dekorativen Bauelemente(innen und aussen)

e Klarlacke und Lasuren für Bauwerke, ihre Bauteile und dekorativen 500 400 150 130Bauelemente (innen und aussen) einschließlich sog. deckender Lasuren

f Minimal filmbildende Lasuren 700 700 150 130

g Absperrende Grundbeschichtungsstoffe 450 350 50 30

h Verfestigende Grundbeschichtungsstoffe 750 750 50 30

i Einkomponenten-Speziallacke 600 500 140 140

j Zweikomponenten-Speziallacke 550 500 140 140

k Multicolorbeschichtungsstoffe 400 100 150 100

l Beschichtungsstoffe für Dekorationseffekte 500 200 300 200

Lösemittelbasis (Lb) Wasserbasis (Wb)

Die VOC-Verordnung gliedert diewichtigsten Bautenanstrichmittelin zwölf Produktkategorien, noch-mals unterteilt in die Typen Wb(Wasserbasis) und Lb (Lösemit-telbasis). Die Übersicht (siehe Tabelle) zeigtdie jeweiligen Grenzwerte für das»in den Verkehr bringen« – dasBereitstellen der Farben und Lackefür Dritte – ab 01.01.2007 bzw. ab01.01.2010. Für beide Phasen gibtes eine Übergangsfrist von jeweilseinem Jahr, die den Abverkauf derWare ermöglicht, die nachweislichvorher produziert wurde. Produkte,die mehr VOC als erlaubt enthal-ten, dürfen danach nicht mehr inVerkehr gebracht werden.

Die gesetzlichen Höchstwerte stel-len demnach zwar hohe Anforde-rungen an Bautenfarbenherstellerund Verarbeiter, sind jedoch imvorgegebenen Zeitraum durchausumsetzbar. Schließlich berück-sichtigt der Gesetzgeber mit denje nach Kategorie unterschiedli-chen Grenzwerten die verschiede-nen Anwendungsbereiche und

ihre Besonderheiten. So ist eineVielzahl der Produkte, die der Ma-ler heute verarbeitet, bereits2010-konform. Dies gilt für Innenwandfarben, Fassadenfarbenund Putze (also die Kategorien a,b und c), da hier wasserverdünn-bare Produkte seit Jahren Stan-dard sind. Ebenfalls 2010-kon-form sind zudem wasserverdünn-bare Lacke und Lasuren.

In anderen Bereichen könntenhingegen geringere VOC-Grenz-werte nur bei gleichzeitigenerheblichen Funktionalitäts-Ein-bußen erreicht werden. Daherumfasst Kategorie i z. B. Korro-sionsschutz-Beschichtungen undsieht entsprechend des besonde-ren Anforderungsprofils einenGrenzwert von 600 bzw. 500

Gramm VOC pro Liter des ge-brauchsfertigen Produkts (Löse-mittelbasis) vor. Auch bei Grun-dierungen für kritische Untergrün-de wie Zink, Alu und Hart-PVC(ebenfalls Kategorie i) ist bei-spielsweise die weitere Verwen-dung vieler bereits am Markt vor-handener Produkte auf Lösemit-telbasis möglich.

Auch die meisten klassischen lö-semittelverdünnbaren Malerlackewerden bis 2010 den Grenzwertenentsprechen. Das ist das Ziel derIndustrie, die derzeit zahlreicheAnpassungen und Neuformulie-rungen entwickelt. Schließlich er-warten Profiverarbeiter weiterhinFarben und Lacke mit professio-neller Qualität.

Die wichtigsten Fakten

Brillux Postfach 1640 48005 MünsterTel. +49 (0)251 7188-769Fax +49 (0)251 [email protected]