die Österreichische sozialpartnerschaft
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Die Österreichische SOZIALPARTNERSCHAFT. AK. WKO. Gewerkschaft vida. Vollversammlung. Bundespräsidium. Präsidium. Präsidium. Bundesvorstand. Vorstand. Bundesfachgruppen. 7 Sparten:. Kammerräte. Landessekretariate. Gewerbe/Handwerk. Handel. Länderkammern. Bundesinnung. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Die ÖsterreichischeSOZIALPARTNERSCHAFT
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WKO
Präsidium
7 Sparten:
Gewerbe/Handwerk Handel
Bundesinnung
9 Landesinnungen
Friseure/Mitglieder
...
AK
Vollversammlung
Präsidium
Vorstand
Kammerräte
Gewerkschaft vida
Bundespräsidium
Bundesvorstand
Bundesfachgruppen
Landessekretariate
Länderkammern
Arbeiterkammer ist Pflichtmitgliedschaft,Gewerkschaft ist freiwillig, aber Gewerkschaft ist Verhandlungspartner im Kollektivvertrag
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Zahlen, Daten, Fakten
Anzahl der Friseurbetriebe ……………………………………. 7.408
Anzahl der Ausbilderbetriebe …………………………….. 4.090
Anzahl der Mitarbeiter ……………………………………….. 18.173
davon Lehrlinge ………………………………………………….. 4.039
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Warum Sozialpartnerschaft auf nationaler Ebene?
Bundesinnung Friseure und Gewerkschaft vida
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Sinnhaftigkeit des sozialen Dialoges
• ArbeitnehmerInnen Seite: – Jährliche Lohnverhandlungen– Kollektives Rahmenrecht, faire Arbeitsbedingungen
erreichen, verbessern, erneuern– Arbeitnehmerschutz verbessern– Berufsbilder überarbeiten, modernisieren, etc.
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• ArbeitgeberInnen Seite:– EIN Ansprechpartner bei Veränderungswünschen– beidseitige Kontrolle bei Vereinbarungen– klare Regelungen für gesamtes Bundesgebiet– Konsensfindung: Berufsbild, Arbeitszeit, Löhne
Sinnhaftigkeit des sozialen Dialoges
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Erfolge des sozialen Dialoges in Österreich
• EIN Kollektivvertrag für die Friseurbranche• Jährliche Lohnverhandlungen• Konsenspolitik• Arbeitsfrieden – Streik im Sekundenbereich• Erneuerungen im Berufsbild • Gemeinsame Arbeit im Bereich AUVA• Gemeinsames Arbeiten im Bereich Arbeitnehmerschutz• Einsteigerset für jeden Lehrling (Kamm, Schere, Handschuhe,
Hautschutzcreme) • Fachforen in den Stellen des Arbeitsmarktservices
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• Einverständniserklärung und gemeinsame Unterzeichnung des Europäischen Rahmenvereinbarung
• Viele Bereiche im österr. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bereits umgesetzt
• Information von Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenseite an zuständige EU Parlamentarier
• Information an nahestehenden österr. Parlamentsmitglieder• Intervention führte zur Nichtunterzeichnung des EK-Briefes
durch den Sozialminister!• Gemeinsames Gespräch im Juli mit dem Ministerkabinett
über die weitere Vorgehensweise
Europäische Rahmenvereinbarung
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• Überzeugungsarbeit• Aufklärung der Mitglieder• Gemeinsame Information in den Berufsschulen• Sensibilisierung der SchülerInnen und LehrerInnen• Partnersuche z.B. AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)
Europäische Rahmenvereinbarung
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!