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DIGITALE VERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ E-Government- und IT-Strategie des Landes Rheinland-Pfalz MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT

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Digitale Verwaltung rheinlanD-Pfalze-government- und it-Strategie des landes rheinland-Pfalz

MiniSteriuM DeS innernunD fÜr SPOrt

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Mit ihrer ressortübergreifenden Strategie für das digitale Leben in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung ihre zentralen Ziele und Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung für die kommenden Jahre formuliert. Nun gilt es, die dortigen Vorgaben für die einzelnen Themenfelder näher auszuformulieren und zu konkretisieren. Auf dem Gebiet der digitalen Verwaltung und des E-Government geschieht dies durch die vorliegende Strategie „Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz“. Sie wurde un-ter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport ausgearbeitet und vom Digitali-sierungskabinett in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 beschlossen.

Die Digitalisierung ist für die rheinland-pfälzi-sche Landesverwaltung schon länger ein be-deutsames Thema. Bereits heute werden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen viele Verwaltungsleistungen und Informationen online angeboten. Hierzu hat die Landesverwaltung eine leistungsfähi-ge IT-Infrastruktur aufgebaut und zahlreiche IT-Verfahren eingeführt. Um auch künftig die Chancen einer weiteren Verwaltungsdigita-lisierung erfolgreich nutzen und ihre Risiken bewältigen zu können, bedarf es einer soliden Planungsgrundlage, die eine zielgerichtete

Vorgehensweise innerhalb der Landesverwal-tung sicherstellt. Diesem Zweck dient die vor-liegende E-Government- und IT-Strategie.

Das Strategiepapier, das unter fachlicher Be-ratung durch die init-AG erarbeitet wurde, beruht auf den Ergebnissen eines breiten Dis-kussions- und Beteiligungsprozesses an dem sowohl alle Ressorts als auch viele andere In-teressengruppen (insbesondere Vertreter der kommunalen Ebene, der Mitarbeiter und der Bürger) aktiv teilgenommen haben. Insgesamt wurden sechs Workshops sowie zahlreiche schriftlichen Beteiligungsverfahren und Fach-gespräche durchgeführt. Für ihren Anteil am Zustandekommen der Strategie „Digitale Ver-waltung Rheinland-Pfalz“ danke ich allen Be-teiligten, den Mitarbeitern der IT-Zentralstelle im Ministerium des Innern und für Sport sowie der Beratungsfirma init sehr herzlich.

Die E-Government- und IT-Strategie konzen-triert sich auf strategisch orientierte Aussa-gen und Positionierungen. Zunächst wird ein „Serviceversprechen der digitalen Landesver-waltung Rheinland-Pfalz“ formuliert, das die grundlegenden Ziele der digitalen Landesver-waltung in Rheinland-Pfalz zusammenfasst. Aus dem Serviceversprechen werden anschlie-

VORWORT

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ßend die Anforderungen an das Angebot an digitalen Leistungen der Landesverwaltung für Bürger und Unternehmen abgeleitet und wei-ter beschrieben, wie die notwendige IT-Archi-tektur der Landesverwaltung ausgestaltet sein muss, um die digitalen Verwaltungsleistungen gut und effizient erbringen zu können. Schließ-lich wird erläutert, welche Strukturen der Zu-sammenarbeit im IT Bereich erforderlich sind. Die Strategie wendet sich dabei in erster Linie an die unmittelbare Landesverwaltung durch die Behörden in Landesträgerschaft. Ungeach-tet dessen ist eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Verwaltungsträgern im Land auf dem Gebiet von E-Government- und IT, insbe-sondere mit den Gemeinden und Gemeinde-verbänden, unerlässlich. Der geplante IT-Ko-operationsrat soll diese Kooperation fördern.

Gemäß ihrem Serviceversprechen ist die digi-tale Verwaltung Rheinland-Pfalz insbesondere eine bürger- und wirtschaftsorientierte Ver-waltung, die ihr komplettes Leistungsangebot nutzerfreundlich online anbietet. Sie ist offen, transparent und empfänglich für die Ideen und

Impulse der Menschen. Sie bindet die Bürge-rinnen und Bürger in ihre Entscheidungspro-zesse ein und informiert sie transparent über ihr Handeln. Sie ist sicher und vertrauens-würdig, geht verantwortungsvoll mit Daten um und verwahrt das ihr anvertraute Wissen sicher. An diesen Zielen wird sich die digitale Landesverwaltung künftig messen lassen.

Ich bin zuversichtlich, dass von der vorliegen-den Strategie „Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz“ wichtige Impulse für die weitere Moder-nisierung der Landesverwaltung zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgehen werden. Die Umsetzungsplanung zur Konkretisierung der vorgesehenen IT-Pro-jekte und -Maßnahmen beginnt sofort.

Ihr

Roger LewentzMinister des Innern und für Sport

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Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

1. Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . 10

1.1 BürgerInnen- und unternehmensorientierte Verwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1.2 Offene und transparente Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1.3 Effiziente und leistungsfähige Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1.4 Sichere und vertrauenswürdige Verwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.5 Innovative und nachhaltige Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2. E-Government-Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.1 Service-Angebote der One-Stop-Verwaltung Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.1.1 Gebündelter Verwaltungszugang im Rheinland-Pfalz-Portal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.1.2 Flächendeckende Behördenrufnummer 115 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.2 Offenes Regierungshandeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.2.1 Veröffentlichung von amtlichen und Umweltinformationen auf der Transparenz-Plattform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

2.2.2 Offene Verwaltungsdaten im Open Data-Portal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

2.3 Verwaltungsmodernisierung mit IT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2.3.1 Digitale Geschäftsprozesse und Verwaltungsinnovation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2.3.2 Personal und Kompetenzen für die digitale Landesverwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

2.3.3 Rechtliche Grundlagen der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

2.4 Zwischenfazit: Leistungsfähige digitale Angebote. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

3. IT-Architektur der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

3.1 Zentrale IT-Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3.1.1 rlp-Netz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3.1.2 rlp-Cloud. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3.1.3 Standardisierter Verwaltungsarbeitsplatz rlp-Client. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

3.2 Gemeinsame Basis- und Querschnittsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.2.1 E-Akte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.2.2 Informationssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

INHALTSVERZEICHNIS

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3.2.3 IPEMA® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

3.2.4 E-Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

3.3 Interoperable Fachverfahren und Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

3.4 Gemeinsame E-Government-Basiskomponenten der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

3.5 Zwischenfazit: Leistungsfähige und nachhaltige IT der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4. Kooperationsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4.1 Ressortübergreifende IT-Kooperation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4.1.1 Chief Information Officer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4.1.2 IT-Ressortrunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4.1.3 IT-Zentralstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4.2 Gewalten- und ebenenübergreifende IT-Kooperation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

4.2.1 IT-Kooperation mit der Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

4.2.2 IT-Kooperation mit den kommunalen Gebietskörperschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

4.2.3 Bund- und Länder-Kooperation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4.2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4.3 Zwischenfazit: Kooperative Zusammenarbeit in der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Anlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

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Die Digitalisierung aller Lebensbereiche hat bereits seit längerem auch die rheinland-pfäl-zische Landesverwalt ung, also die unmittelba-re Staatsver waltung durch eigene Behörden des Landes, erfasst. Schon heute werden dort für Bürgerinnen und Bürger, Unter nehmen und Organisationen viele Ver wal tungsleistungen online angebo ten und zahlreiche Verwal-tungs- und Umweltinformationen zur allge-meinen Einsichtnahme im Internet bereitge-stellt. Hierzu hat die Landesverwaltung eine leistungsfähige IT-Infrastruktur aufgebaut so-wie eine beachtliche Anzahl von IT-Verfahren eingeführt. Dieses erreichte Niveau gilt es in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln und auszubauen.

Zur Bewältigung der vielfältigen Her ausforde-rungen bei der weiteren Digita lisierung der Landesverwaltung bedarf es einer Planung, mit deren Hilfe die künftigen Aktivitäten in den Be-reichen E-Government und IT gesteuert wer-den und eine gleichgerichtete Vorgehens weise innerhalb der Landesverwaltung sichergestellt wird. Diesem Ziel dient die vorliegende Strate-gie. Dort wird eine übergreifende Perspektive einge nommen, also der Ansatz einer fachun-abhängigen und fachübergreifenden Planung und Steuerung von E-Govern ment und IT-Einsatz verfolgt. Die maß geblichen fachspezi-fischen Anforderun gen bleiben unbenommen.Das Dokument konzentriert sich bewusst auf

strategisch orientierte Aus sagen und Positio-nierungen. Die wei tere Konkretisierung der IT-Projekte und -Maßnahmen bleibt einer sich an den Strategieprozess anschließenden Um-setzungsplanung vorbehalten, bei der auch besonderen Ausgangsbedin gungen in den je-weiligen Verwaltungs bereichen Rechnung zu tragen ist. Letz teres gilt insbesondere für das Schul wesen, wobei die Schulen in kommuna-ler Trägerschaft als Teil der mittelbaren Staats-verwaltung ohnehin vom Gel tungsbereich der E-Government- und IT-Strategie ausgenom-men sind. Ledig lich die aktuell fünf wichtig-sten IT-Pro jekte („CIO-Projekte“), die sich bereits in der Umsetzung befinden bzw. bei denen schon wesentliche Vorentschei dungen vorliegen, werden in dem Anhang der Strate-gie näher beschrie ben. Mit der Strategie setzt die Landesregie rung zugleich eine entsprechende Ver einbarung aus dem Koalitionsvertrag „Rheinland-Pfalz 2016-2021“ um. Ins gesamt konkretisiert die E-Govern ment- und IT-Strategie die in der ressortübergreifenden „Strategie für das di-gitale Leben in Rheinland-Pfalz“ dargelegten Ziele im Bereich „Digitale Verwaltung und E-Government“.

Adressaten der E-Government- und IT-Strate-gie sind einerseits die Nutzer der Leistungen der unmittelbaren Landes verwaltung, also insbe-sondere die Bür gerinnen und Bürger sowie die Unter nehmen und Organisationen. An ihren

EINFüHRUNG

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Bedürfnissen als Behördenkunden sol len sich die Online-Angebote der Lan desverwaltung an Information, Kommu nikation und Dienst-leistungen orientie ren und ausrichten. An-dererseits richtet sich die Strategie an die Erbringer der Leistungen der unmittelbaren Landes verwaltung, also an die dortigen Behör-den und Einrichtungen sowie die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter. Mithilfe der Möglichkeiten der Digi talisierung soll die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung ge-meinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern weiter gesteigert und die Arbeitssitua-tion verbessert werden.

Innerhalb der unmittelbaren Landesver-waltung gilt die E-Government- und IT-Strate-gie aufgrund der verfassungs rechtlichen Son-derstellung nicht für die Tätigkeit der Justiz. Der Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz einschließlich der E-Justice-Strategie wird durch das Ministerium der Justiz in eigener Ressortzuständigkeit koordi niert und kontrol-liert. Die notwendige Abstimmung mit dem Justizbereich wird durch geeignete Strukturen für die Zusammenarbeit im Bereich der IT-Ko-operation sichergestellt. Wegen der speziellen Bestimmungen der Abga benordnung und des Finanzverwal tungsgesetzes gilt die Strategie auch nicht für den Bereich der Steuerverwal-tung.Den Trägern der mittelbaren Staatsver waltung und insbesondere den Verwal tungen der Ge-meinden und Gemeinde verbänden wird die Strategie zur ent sprechenden Anwendung empfohlen. Sie sind eingeladen, sich mit ei-genen strategischen überlegungen der Lan-desstrategie anzuschließen und sich an der Umsetzung geeigneter Vorhaben zu beteiligen. Der vorgesehene IT-Kooperationsrat soll die Zusammenar beit zwischen Land und kommu-naler Ebene auf dem Gebiet der digitalen Ver-

waltung fördern und ihr einen insti tutionellen Rahmen geben.

Die Landesregierung wird neben den Nutzern der digitalen Landesverwaltung auch die Si-tuation der sogenannten „Offliner“ beachten. Als „Offliner“ werden Personen bezeichnet, die das Internet nicht nutzen. Diese Personen-gruppe wird durch das vorliegende Papier nicht angesprochen. Allerdings gilt es, auch deren Bedürfnisse zu berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, das zu digitalisierende Angebotsspekt-rum des Landes Rheinland-Pfalz - dort wo es erforderlich ist - parallel auch wei terhin ana-log vorzuhalten.

Die Inhalte der einzelnen Kapitel der vor-liegenden E-Government- und IT-Strategie bauen aufeinander auf. Das Kapitel 1 „Ser-viceversprechen der digi talen Landesver-waltung Rheinland-Pfalz“ beinhaltet die grundlegenden Ziele der digitalen Landes-verwaltung in Rheinland-Pfalz. Im Kapitel 2 „E-Government-Strategie“ werden aus dem Serviceversprechen die Anforde rungen an das Angebot an digitalen Leistungen der unmit-telbaren Landes verwaltung für Bürger und Unterneh men abgeleitet. Das Kapitel 3 „IT-Archi tektur der digitalen Verwaltung Rhein-land-Pfalz“ beschreibt, wie die notwen dige IT-Architektur ausgestaltet sein muss, um die digitalen Verwaltungsleis tungen gut und effizient erbringen zu können. Im Kapitel 4 „Kooperations struktur“ wird erläutert, welche Struktu ren zur ressort- und ebenenübergrei-fenden Zusammenarbeit im IT Bereich erfor-derlich sind. Im Anhang werden schließlich die aktuell fünf wichtigsten IT-Projekte („CIO-Pro-jekte“) näher dar gestellt.

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ZUSAMMENFASSUNG

Serviceversprechen.

Die rheinland-pfälzische Landesverwaltung nutzt die Chancen der Digitalisierung konse-quent. Im Mittelpunkt stehen dabei die Be-dürfnisse und der Nutzen für die Menschen im Land. Die digitale Lan desverwaltung Rhein-land-Pfalz ist eine

■ bürgerInnen- und wirtschaftsori entierte Verwaltung, die ihr Leis tungsangebot qua-litativ hoch wertig und nutzerfreundlich on-line anbietet;

■ offene und transparente Verwal tung, die empfänglich für Ideen und Impulse der Menschen ist, die in Entscheidungsprozesse einbindet und über ihr Handeln informiert;

■ sichere und vertrauenswürdige Verwaltung, die verantwortungs voll mit den Daten um-geht und ihr anvertrautes Wissen sicher verwahrt;

Abbildung 1: Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

■ effiziente und leistungsfähige Verwaltung, indem sie die Effizi enzpotenziale der Digi-talisierung hebt, ihre Prozesse überprüft, reorganisiert und digitalisiert sowie IT effi-zient betreibt;

■ innovative und nachhaltige Verwaltung, die sich agil verändert, indem sie die Digitalisierungs kompetenzen der Mit- arbeiterin nen und Mitarbeiter stärkt, Spiel räume für Innovation schafft und nutzt, ihrer Vorreiter- und Vor bildfunktion für eine nachhaltige Entwicklung, ins-besondere mit Blick auf das Ziel der klimaneut ralen Landesverwaltung, ge-recht wird sowie gute Ideen schnell um-setzt;

■ moderne Verwaltung, welche die neu-en digitalen Verwaltungsab läufe auch im Verwaltungsauf bau und der inneren Organisa tion effizient abbildet.

Abb. 1Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Effiziente und leistungs-fähige VerwaltungDie digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz hebt die Effizienzpotenzialedurch IT und beim IT-Betrieb.

Sichere und vertrauens-würdige Verwaltung

Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz schützt die gespeicherten Daten

und verarbeitet diese sicher.

Innovative und nachhaltigeVerwaltungDie digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz nutzt die Potenziale der IT fürVerwaltungsinnovation.

Bürger- und wirtschafts-orientierte Verwaltung

Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz nutzt IT, um ihr Dienstleistungsangebot

nutzerfreundlich anzubieten.

Offene und transparente VerwaltungDie digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz nutzt IT, um transparent zu agieren und die Menschen in ihr Handeln einzubinden.

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Das Serviceversprechen der digitalen Lan-desverwaltung Rheinland-Pfalz ist die Richt-schnur für die Digitalisierungs vorhaben der Landesverwaltung in den kommenden Jah-ren. Es wirkt nach außen – bei der Frage, wel-che Ange bote die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz den Menschen unter breitet, wie diese Leistungen der Lan desverwaltung nutzen können und was sie dabei erwarten dürfen – und nach innen, wenn Entscheidun-gen über IT-Infrastrukturen, Prozessoptimie-rung und IT-Investitionen getroffen werden.

Wesentliche Voraussetzung dafür, dass die di-gitale Landesverwaltung Rhein land-Pfalz ihr Serviceversprechen ein lösen kann, ist, dass das Land und die kommunalen Gebietskör-perschaften ihre Digitalisierungsvorhaben gut mitei nander abstimmen und gemeinsame Angebote realisieren. Die digitale Ver waltung Rheinland-Pfalz braucht hierfür eine IT-Ko-operationsstruktur, die gemeinsames Handeln ermöglicht und befördert und in der Aufgaben und Rollen klar verteilt sind.

E-Government-Angebote.

Die E-Government-Angebote der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz werden in den nächsten Jahren umfangreich ausgebaut. So sollen in den nächsten fünf Jahren alle Verwal tungsleistungen auch online genutzt werden können. Die Umsetzung des Online-zugangsgesetzes (OZG) ist das wichtigste E-Government-Vorhaben dieser Legislaturpe-riode. Die Landesre gierung Rheinland-Pfalz wird das OZG gemeinsam mit den kommu-nalen Gebietskörperschaften im Land umset-zen und mit dem Rheinland-Pfalz-Portal ei-nen gebündelten Zugang zu allen digitalen Angeboten in Rheinland-Pfalz schaffen. Ne-ben den Online-Services der Verwaltung wer-den das Angebot offener Daten ausgebaut und auf der Transparenz-Plattform weitere Informa tionen zur Verfügung gestellt, damit sich Bürgerinnen und Bürger ein Bild über das Handeln von Politik und Ver waltung machen können.

Abbildung 2: Elemente der E-Government- und IT-Strategie

Abb. 2Elemente der E-Government- und IT-Strategie

Serviceversprechender digitalen Verwaltung RLP

IT-KooperationAufgaben- und Rollenverteilung

Modus der Zusammenarbeit

E-Government-Angebote IT-Architektur

IT-Betrieb

IT-Standardisierung

IT-Konsolidierung

Basis- und Querschnittsdienste115

Online-Services Open Data-Portal

E-Government-Basiskomponenten

Transparenz-Plattform

IT-SicherheitOne-Stop-Rheinland-Pfalz-Portal

IT-Infrastrukturen

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Die Landesregierung wird die Voraus setzungen dafür schaffen, dass die digi tale Landesverwal-tung Rheinland-Pfalz die Modernisierungs-chancen der Digi talisierung nutzen kann, indem Pro zesse optimiert, Innovationspoten-ziale gehoben und die Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten in der digitalen Verwal-tung Rheinland-Pfalz verbessert werden.

IT-Architektur.

Die Informations- und Kommunikationstech-nik der digitalen Landesverwaltung Rhein-land-Pfalz soll in den nächsten Jahren stärker standar disiert und konsolidiert werden, um die Effizienz zu steigern, die Interoperabili-tät zu erhöhen und die IT-Sicherheit zu ge-währleisten. Dementsprechend ist das wich-tigste IT-Vorhaben der Legisla turperiode die Standardisierung und Konsolidierung des IT-Betriebs im Lan desbetrieb Daten und Infor-mation (LDI). Indem in den nächsten Jahren sukzes sive die IT-Infrastrukturen sowie die IT-Basis- und -Querschnittsdienste im LDI zent-ralisiert werden, werden zudem die IT-Stellen der Behörden entlastet. Hier für wurde eine IT-Architektur der digita len Landesverwaltung Rheinland-Pfalz entwickelt, die in den nächs-ten Jahren umgesetzt wird.

Darüber hinaus sollen die gemeinsa men Basis- und Querschnittsdienste ausgebaut werden. Von herausgehobe ner Bedeutung sind hierbei die Einfüh rung der Elektronischen Akte (E-Akte) und die dritte Phase der Einführung des integrierten Personalmanagementsys tems für Rheinland-Pfalz (IPEMA), einer Lösung für in-tegriertes Personal management und Bezüge-abrechnung, die um weitere Module ergänzt

wird. Dadurch kann die digitale Landesver-waltung Rheinland-Pfalz auf leistungs fähige und hochverfügbare IT-Dienste aus der rlp-Cloud zurückgreifen und wird bei ihrer Aufga-benerledigung opti mal unterstützt.

IT-Kooperation.

Damit die digitale Lan desverwaltung die Chan-cen der Digita lisierung nutzen und digitale Leistungen aus einer Hand anbieten kann, ist eine enge Abstimmung der Behörden im Land notwendig. Die gestiegene politi sche Bedeu-tung der Digitalisierung der Verwaltung und der Verwaltungs-IT soll sich auch in den Ko-operations- und Steuerungsstrukturen wider-spiegeln. So wird der Chief Information Officer (CIO) künftig in der Staatssekretärskon ferenz anlassbezogen über wichtige IT-Planungen und IT-Projekte informieren. Darüber hinaus wird die Abteilungslei tung der IT-Zentralstelle die Konferenz der Zentralabteilungsleitungen anlass bezogen über die wesentlichen IT-Vor-haben unterrichten.

Neben einer engeren Kooperation über Res-sortgrenzen hinweg ist die staatlich-kommu-nale Zusammenarbeit von her ausgehobener Bedeutung. Sie soll ver tieft werden, damit Entscheidungen abgestimmt und gemeinsam getroffen werden. Hierfür soll ein gemein-sames Gremium von Land und kommunalen Gebietskörperschaften eingerichtet werden, um die Digitalisierungsvorha ben der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz zu koordi-nieren.

10

1. Serviceversprechen der digita- len Landesverwaltung Rhein-land-Pfalz

Die fortschreitende Digitalisierung der Ver-waltung birgt die große Chance, öffentliche Aufgaben einfacher, schnel ler, günstiger und nutzerfreundlicher zu erbringen. Die digitale Landesverwal tung Rheinland-Pfalz nutzt die-se Chance und verspricht, den Menschen in Rheinland-Pfalz serviceorientiert zu dienen, denn Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern für die Menschen da. Deshalb ist die Digitali-sierung der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz konsequent am Nutzen für die Bürgerin nen und Bürger sowie die Unternehmen im Land ausgerichtet.

Die Digitalisierung der Verwaltung geht weit darüber hinaus, dass Bürgerinnen und Bür-ger und Unternehmen online Leistungen beantragen können. Die digitale Transfor-mation ist nicht weniger als die Neugestal-tung der Verwaltung vor dem Hintergrund der veränderten technischen Möglichkeiten. Öffentliche Aufgaben können auf neue Art und Weise erbracht werden. So kann Ver-waltung die Bedürfnisse der Bürgerin nen und Bürger sowie Unternehmen genauer ab-schätzen und zielgruppen gerechte Angebote entwickeln. Sie kann die Menschen einfa-cher in Ent scheidungsprozesse einbeziehen und verständlicher über Verwaltungshan-deln informieren. Sie kann Missbrauch und Fehlallokation staatlicher Leistun gen besser verhindern und Präventi onsmaßnahmen ziel-

Abbildung 3: Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Abb. 3Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Effiziente und leistungs-fähige VerwaltungDie digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz hebt die Effizienzpotenzialedurch IT und beim IT-Betrieb.

Sichere und vertrauens-würdige Verwaltung

Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz schützt die gespeicherten Daten

und verarbeitet diese sicher.

Innovative und nachhaltigeVerwaltungDie digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz nutzt die Potenziale der IT fürVerwaltungsinnovation.

Bürger- und wirtschafts-orientierte Verwaltung

Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz nutzt IT, um ihr Dienstleistungsangebot

nutzerfreundlich anzubieten.

Offene und transparente VerwaltungDie digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz nutzt IT, um transparent zu agieren und die Menschen in ihr Handeln einzubinden.

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genau ausrichten. Nicht zuletzt kann sie die Arbeitsbedin gungen in der Verwaltung at-traktiver gestalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von monotonen und sich wiederholenden Arbeiten entlasten. Bei der Digitalisierung der Verwaltung ist den Belan-gen der Barrierefreiheit Rech nung zu tragen.

Die digitale Landesverwaltung Rhein land-Pfalz ist

■ eine bürgerInnen- und wirt schaftsorien- tierte Verwaltung, die ihr Leistungsangebot qualitativ hochwertig und nutzerfreundlich online anbietet;

■ eine offene und transparente Verwaltung, die empfänglich für Ideen und Impulse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unter-nehmen ist, diese in Entscheidungsprozesse einbindet und transparent über ihr Handeln informiert;

■ eine sichere und vertrauenswürdige Ver-waltung, die verantwortungsvoll mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen umgeht und ihr anver-trautes Wissen sicher verwahrt;

■ eine effiziente und leistungsfähige Verwal-tung, indem sie die Effizienzpotenziale der Digitalisierung hebt, ihre Prozesse über-prüft, reorganisiert und digitalisiert sowie IT effizient betreibt;

■ eine innovative und nachhaltigere Verwal-tung, die sich agil verändert, indem sie die Digitalisierungskompetenzen1 der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter stärkt, Spiel-räume für Innovation schafft und nutzt, ih-rer Vorreiter- und Vorbildfunktion für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere mit

1 Begrifflichkeit wird unter 2.3.2 definiert

Blick auf das Ziel der klimaneutralen Lan-desverwaltung, gerecht wird sowie gute Ideen schnell umsetzt;

■ moderne Verwaltung, welche die neuen digitalen Verwaltungsabläufe auch im Ver-waltungsaufbau und der inneren Organisa-tion effizient abbildet

1.1 BürgerInnen- und unternehmensorien-tierte Verwaltung

Die Menschen sind es heutzutage gewohnt, Services aller Art digital nutzen zu können – am besten mobil. Darüber hinaus erwarten sie, Kontakte mit der Verwaltung integriert an ei-ner Stelle abzuwickeln, statt verteilt bei unter-schiedlichen Behörden. Dieser Erwartung will die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz gerecht werden und Leistungen der Verwal-tung bürgerInnen- und unternehmensfreund-lich online an einer Stelle anbieten. Hierfür wird sie die digitale Tür zur Verwaltung im Land und in den kommunalen Gebietskörper-schaften gemeinsam und einheitlich öffnen.

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen kön-nen Leistungen der Landesverwaltung künftig

Die digitale Verwaltung RLP nutzt die Chancen der Digitalisierung, um ihr Dienstleistungsangebot

nutzerfreundlich online anzubieten.

bürger- und unternehmens-orientierte Verwaltung

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einfach und rund um die Uhr online über einen Einstiegspunkt nutzen. Die rheinland-pfälzi-sche Verwaltung nutzt die Chancen der Di-gitalisierung, um ihr Dienstleistungsangebot nutzerfreundlich online und medienbruchfrei verfügbar zu machen – von der Information über die Antragstellung bis zum Bescheid.

Damit es gelingt, die Leistungen der Verwal-tung digital und integriert anzubieten, verfolgt die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz zwei einfache Prinzipien: „One-Stop-Govern-ment“ (Verwaltungsleistungen verschiedener Behörden werden zusammengefasst und an einer einzigen Anlaufstelle im Internet für Bür-gerinnen, Bürger und Unternehmen zur Nut-zung aus einer Hand angeboten) und „Digital First“ (Vorrang von digitalen Angeboten).

„One-Stop-Government“: Das Rheinland-Pfalz-Portal wird zu einem umfassenden Transaktionsportal ausgebaut und sukzessive um Dienstleistungsangebote des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften er-weitert. Bei der Reihenfolge der Umsetzung werden insbesondere die Aspekte der Nach-frage der Bürgerinnen, Bürger und Unterneh-men, der Wirtschaftlichkeit und des Potenzials zur Kostensenkung sowie der Komplexität der Digitalisierung berücksichtigt. Die e-Vergabe und e-Rechnung werden flächendeckend ein-geführt. Insbesondere für und mit den Un-ternehmen werden automatisierte Verfah-ren entwickelt, um den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zu stärken.

„Digital First“: Alle geeigneten Kontakte mit der Landesverwaltung sollen künftig vollstän-dig online abgewickelt werden können. Insbe-sondere alle neu angebotenen Dienstleistun-gen müssen elektronisch nutzbar gemacht werden. Hierfür wird die digitale Landesver-waltung Rheinland-Pfalz im Rahmen aller Ge-setzgebungsprozesse von Beginn an den digita-

len Vollzug mitdenken, die Online-Umsetzung im Rheinland-Pfalz-Portal obligatorisch vor-sehen und die notwendigen Voraussetzungen dafür berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Landesverwaltung ein Normenscreening durchführen, um Schriftformerfordernisse zu prüfen und – soweit möglich – Vorschläge zu deren Reduzierung zu unterbreiten.

Mit der konsequenten Ausrichtung der digi-talen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz an den Prinzipien „One-Stop-Government“ und „Digital First“ sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen:

■ direkt und automatisch zu den einschlägi-gen Informationen und Online-Anträgen der zuständigen Behörden geführt werden;

■ ihre Daten nicht länger mehrfach angeben müssen, sondern aus einem landesweiten Nutzerkonto wiederverwenden können;

■ Nachweise, die in der Verwaltung bereits vorliegen, nicht mehr von einer Behörde zur nächsten tragen müssen, sondern den Behörden den elektronischen Austausch gestatten können;

■ nicht länger unzeitgemäße Unterschriften auf Papier leisten müssen, wo dies nicht unbedingt nötig ist.

1.2 Offene und transparente Verwaltung

Die digitale Verwaltung RLP nutzt die Chancen der

Digitalisierung, um transparent zu agieren und die Menschen in

ihr Handeln einzubinden.

offene und transparente Verwaltung

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Die Menschen möchten ihr Gemeinwesen in zunehmendem Maße mitgestalten. Die digita-le Landesverwaltung Rheinland-Pfalz schafft hierfür die Voraussetzungen, indem sie weitere Schritte zu mehr Transparenz ergreift, Bürge-rinnen und Bürger einen besseren Zugang zu Informationen ermöglicht und sie in Entschei-dungsprozesse einbindet.

Digitale Technologien ermöglichen es Bür-gerinnen, Bürgern und Unternehmen, sich schneller und einfacher zu informieren, ei-gene Lösungen für gesellschaftliche Heraus-forderungen zu entwickeln und sich selbst zu organisieren. Die Verwaltung kann hierbei unterstützen, indem sie Plattformen und Res-sourcen, wie beispielsweise offene Daten, zur Verfügung stellt. Die digitale Landesverwal-tung Rheinland-Pfalz wird deshalb die Trans-parenz-Plattform und das Open Data-Portal kontinuierlich weiterentwickeln und mit ma-schinenlesbaren Datensätzen ausbauen. Ins-besondere werden die Daten mit dem höchs-ten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzenpotenzial zugänglich gemacht. Daher wird die Landesverwaltung die veröffentlich-ten Datensätze hinsichtlich des Nutzungsver-haltens evaluieren und ggf. Veränderungen in der Datenmenge / -struktur vornehmen.

Mit der konsequenten Weiterentwicklung der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz zu einer noch offeneren und transparenteren Verwaltung können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen:

■ sich einfach und schnell auf Basis von offe-nen Daten informieren, wie beispielsweise mithilfe von Visualisierungen von Daten für Bürgerinnen und Bürger. Die digitale Lan-desverwaltung Rheinland-Pfalz wird Maß-nahmen zur verstärkten Nutzung offener

und gebührenfreier Daten unterstützen;

■ sich fortwährend über den Bearbeitungs-stand ihrer Anliegen informieren, indem sie beispielsweise den aktuellen Status in ih-rem Nutzerkonto einsehen können;

■ niedrigschwellig in den Kontakt mit der Verwaltung treten, weil die einheitliche Behördenrufnummer 115 flächendeckend ausgebaut wird.

1.3 Effiziente und leistungsfähige Verwal-tung

Die Menschen erwarten, dass die Verwaltung verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit öf-fentlichen Mitteln umgeht und diese effizient einsetzt. Die digitale Landesverwaltung Rhein-land-Pfalz nutzt deshalb die Chancen der Di-gitalisierung, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern und ihren IT-Betrieb effizient aus-zurichten.

Digitale Technologien ermöglichen es, Ver-waltungsprozesse enger zu vernetzen und dadurch die Anliegen der Menschen nicht nur schneller, sondern auch effizienter zu erledi-gen. So können Ressourcen besser genutzt und Spezialisierungsvorteile erzielt werden, damit die Verwaltung trotz demografischem Wan-del auch in ländlichen Räumen leistungsfähig

Die digitale Verwaltung RLP nutzt die Chancen der

Digitalisierung, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern und

betreibt ihre IT effizient.

effiziente und leistungs-fähige Verwaltung

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bleibt. Damit die Vernetzung der Verwaltung gelingt, wird die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz gemeinsame Standards defi-nieren, Medienbrüche beseitigen und offene Schnittstellen zwischen den Behörden aller Ebenen vereinbaren. Die Organisationshoheit der jeweils betroffenen Organisationseinhei-ten wird - soweit notwendig -beachtet.

Die Verwaltung setzt in großem Umfang In-formationstechnik ein, um ihre Aufgaben zu erledigen, was in den Behörden immer mehr IT-Ressourcen bindet. Aufgrund der techni-schen Entwicklung ist es heutzutage meist ef-fizienter, IT zentral zu betreiben. Deshalb wird die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz die IT-Systeme des Landes unter Wirtschaft-lichkeitsgesichtspunkten bis 2021 beim Lan-desbetrieb Daten und Information (LDI) zen-tralisieren. Besonderes Augenmerk liegt auf den Basis- und Querschnittsdiensten. Deshalb werden die E-Akte ab dem Jahr 2018 schritt-weise in der Landesverwaltung weiter ausge-baut und weitere Basis- und Querschnitts-dienste aufgebaut bzw. konsolidiert. Darüber hinaus wird die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz die (IT-)Infrastruktur zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften durch gemeinsame Komponenten und Stan-dards verbessern.

Durch den konsolidierten und zentralisierten Betrieb der Informationstechnik in der digita-len Landesverwaltung Rheinland-Pfalz können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen darauf vertrauen, dass:

■ ihre Anliegen schnell und effizient erledigt werden, weil die Verwaltungsprozesse me-dienbruchfrei miteinander vernetzt sind;

■ sie auch im ländlichen Raum, wo der demo-grafische Wandel die Verwaltung vor Her-

ausforderungen stellt, hochwertige öffent-liche Leistungen nutzen können;

■ die Ressourcen für den IT-Betrieb optimal eingesetzt werden, weil Effizienzpotenziale genutzt werden.

1.4 Sichere und vertrauenswürdige Ver-waltung

Die Menschen erwarten, dass die Verwaltung mit den ihr anvertrauten Daten sorgsam um-geht und diese sicher verwahrt. Datenschutz und Datensicherheit sind hohe Güter, die es auch im digitalen Zeitalter zu bewahren gilt. Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz wird deshalb sicherstellen, dass Datenschutz und Datensicherheit mit der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung Schritt halten.

Neben den Chancen, die die Digitalisierung bietet, steigt auch die Gefahr, dass IT-Systeme angegriffen werden und möglicherweise Unbe-fugte Zugriff auf Daten erlangen können. Die steigende Zahl der Attacken auch auf Systeme der öffentlichen Verwaltung zeigt, welche Be-deutung der Datensicherheit zukommt. Die di-gitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz be-absichtigt deshalb das Computer Emergency Response Team CERT-rlp auszubauen, eine lan-desweite Informationssicherheits-Organisa-

Die digitale Verwaltung RLP schützt die ihr anvertrauten Daten und verarbeitet diese

sicher.

sichere und vertrauens-würdige Verwaltung

15

tion aufzubauen und die Einhaltung des Grundschutzes des Bundesamtes für Sicher-heit in der Informationstechnik (BSI) in der IT für das Land sicherzustellen, u.a. in einer zerti-fizierten hybriden Cloud Struktur.

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz schützt die Daten der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen und garantiert ein hohes Si-cherheitsniveau,

■ sodass die Menschen sicher sein können, dass ihre Daten bei der digitalen Landesver-waltung Rheinland-Pfalz in guten Händen sind,

■ indem hohe Sicherheitsstandards ange-legt und technische sowie organisatorische Maßnahmen getroffen werden, damit diese eingehalten werden,

■ was sie auch offenlegt. So sollen die Men-schen künftig in der Lage sein zu sehen, welche Daten Verwaltungen über sie ge-speichert haben,

■ weil sie modernste Technologien einsetzt, die hohe Datensicherheitsstandards er-möglichen, wie die rlp-Cloud.

1.5 Innovative und nachhaltige Verwaltung

Die Menschen erleben in Zeiten von Digita-lisierung und Globalisierung eine hohe In-

novationsgeschwindigkeit in nahezu allen Lebensbereichen. Sie erwarten deshalb, dass die Verwaltung ebenso gesellschaftliche und technologische Trends aufgreift, um ihre Leis-tungen und Prozesse ständig zu verbessern. Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um sich agil und dauerhaft zukunftsfähig zu moderni-sieren.

Innovation findet insbesondere dort statt, wo unterschiedliche Ideen, Perspektiven und Ex-pertisen aufeinander treffen. Deshalb ist es für Verwaltungsinnovation wichtig, nicht nur fach- und ressortübergreifende Modernisie-rungsprozesse anzustoßen, sondern darüber hinaus weitere Impulse von außen einflie-ßen zu lassen. Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz will aufgrund dessen Möglich-keiten schaffen und nutzen, um insbesondere Ideen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivil-gesellschaft aufzugreifen und voranzutreiben. Die zahlreichen Hochschulen und die lebendi-ge Zivilgesellschaft in Rheinland-Pfalz bieten hierfür hervorragende Bedingungen.

Verwaltungsmodernisierung kann nur ge-lingen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter in der Verwaltung die notwendigen Freiräume zum Denken und Handeln haben und über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Fachlichkeit, Technologie und Orga-nisation müssen zusammen gedacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des demo-grafischen Wandels steht die Verwaltung vor der Herausforderung, ihren Bedarf an Digita-lisierungs- und IT-Kompetenzen zu decken. Nachhaltig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen bedeutet, ressourcenschonend und menschenfreundlich zu digitalisieren. Die di-gitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz wird

Die digitale Verwaltung RLP nutzt die Chancen der

Digitalisierung, um agil und nachhaltig zu modernisieren.

innovative und nach-haltige Verwaltung

16

deshalb den umwelt- und ressourcenschonen-den Einsatz der Informations- und Kommuni-kationstechnik (Green IT), auch aus Kosten-gründen, weiter vorantreiben.

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz nutzt die Modernisierungschancen der Digita-lisierung für innovatives Handeln, um

■ den Bürgerinnen, Bürgern und Unterneh-men schneller nutzerfreundliche Angebote zu unterbreiten;

■ die natürlichen Ressourcen zu schonen (Green IT);

■ die Kosten zu senken;

■ die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter zu verbessern;

■ partnerschaftlich mit den kommunalen Ge-bietskörperschaften, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft Ver-besserungen zu erzielen.

Damit das Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erfüllt wer-den kann, sind nach außen gerichtete Angebo-te notwendig, mit denen insbesondere die Zie-le in den Bereichen nutzerzentrierte und offene Verwaltung erreicht werden, sowie nach innen gerichtete Maßnahmen, um die Effizienz zu erhöhen und die Sicherheit zu gewährleisten. Die nach außen gerichteten E-Government-Angebote werden im nachfolgenden Kapitel 2 beschrieben, während im Kapitel 3 die Strate-gie in Bezug auf die IT der Landesverwaltung ausgeführt wird.

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2. E-Government-Strategie

Das Serviceversprechen einer nutzerzentrier-ten und offenen Verwaltung löst die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz ein, indem für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen konsequent gebündelte Zugänge zu Leistun-gen und Angeboten aufgebaut werden.

Kernelement der One-Stop-Verwaltung ist das Rheinland-Pfalz-Portal, das durch die Integra-tion von Diensten den Zugang zu Online-Ser-vices sowie zu offenen Verwaltungsdaten im Open Data-Portal und zu Informationen über das Verwaltungshandeln auf der Transparenz-Plattform bietet. Ergänzend dazu greift das Rheinland-Pfalz-Portal derzeit auf eine effi zi-ente Suchmaschine zurück, die sämtliche In-halte der Kommunal- und Landesverwaltung unmittelbar verfügbar macht.

2.1 Service-Angebote der One-Stop-Ver-waltung Rheinland-Pfalz

Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz baut einen One-Stop-Zugang zu ihren Leistungen auf. Für den gebün-delten Online-Zugang zu

Informatio-nen und Anträgen wird das Rhein-land-Pfalz-Portal weiterentwickelt. Die Be-hördenrufnummer 115 für den telefonischen Zugang soll fl ächendeckend verfügbar sein.

2.1.1 Gebündelter Verwaltungszugang im Rheinland-Pfalz-Portal

Die Nutzer (Bürgerinnen, Bürger und Unter-nehmen) von Online-Angeboten erwarten, dass Angebote und Leistungen leicht und zu-verlässig zu fi nden und intuitiv zu bedienen sind. Deshalb wird das Rheinland-Pfalz-Portal als digitaler Einstieg für die Online-Angebote der Landes- und Kommunalverwaltung aus-gebaut. Auch die rheinland-pfälzische Justiz strebt an, das Rheinland-Pfalz-Portal für ge-eignete digitale Angebote zu nutzen. Nut-zer sollen Online-Angebote der rheinland-pfälzischen Verwaltung besser auffi nden können, indem Leistungen unabhängig von der Zuständigkeit aus Nutzersicht gebün-delt werden. Sie sollen nicht länger auf ein-zelnen Webseiten verstreute Informationen über Leistungen recherchieren müssen, sich auf die Suche nach der zuständigen Behörde begeben, um deren Formular zu fi nden, es mit immer gleichen Angaben ausfüllen und schlussendlich ausdrucken müssen. Künftig sollen sie, wie bei privaten Nutzerkonten, nach der Anmeldung in ihrem Nutzerkonto, ein mit ihren gespeicherten Daten vorausge-fülltes Antragsformular angeboten bekom-men und elektronisch an die zuständige Be-hörde versenden können.

E-Government-Angebote

115

Online-Services Open Data-Portal

E-Government-Basiskomponenten

Transparenz-Plattform

One-Stop-Rheinland-Pfalz-Portal

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Ein integrierter Verwaltungszugang ist dabei nicht ohne weiteres mit einem einzigen zen-tralen Zugang gleichzusetzen. Die integrierten Angebote können auch in den Web-Angebo-ten von kommunalen Gebietskörperschaften eingebunden werden, ohne dass mehrfacher Pflegeaufwand entsteht. Voraussetzung dafür sind gemeinsame Standards und Basiskom-ponenten der Landes- und Kommunalverwal-tung. Die Landesverwaltung sucht deshalb den engen Schulterschluss mit den kommunalen Gebietskörperschaften, um gemeinsame Ba-siskomponenten bereitzustellen.

In einem ersten Schritt soll das Auffinden der richtigen Informationen erleichtert werden. Dafür werden die Online-Angebote, die aktuell auf mehrere Webseiten verteilt sind, integriert. In diesem Rahmen wird die Informationsbasis des Bürger- und Unternehmensservice (bus.rlp.de) mit der des kommunalen Portals rlp-direkt zusammengeführt, sodass es nur noch eine Leistungsredaktion und eine Datenbasis geben wird, die mit der einfachen Suchfunk-tion des Rheinland-Pfalz-Portals durchsucht werden kann. Auch das Portal des Einheitli-chen Ansprechpartners, das bereits vielfältige Informationen für Unternehmen bündelt, wird in das weiterentwickelte Rheinland-Pfalz-Por-tal integriert.

In einem zweiten Schritt soll es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen erleichtert werden, Informationen mit der Verwaltung auszutau-schen und Anträge an die Verwaltung zu über-mitteln. Das OZG verpflichtet den Bund und die Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen innerhalb von fünf Jahren elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese gesetz-liche Verpflichtung soll über angeschlossene Dienste im Rheinland-Pfalz-Portal erfüllt wer-

den. Zum einen wird der Zugang zu bestehen-den Online-Services im Rheinland-Pfalz-Portal gebündelt und zum anderen werden für alle weiteren Dienste Online-Services entwickelt. Alle neuen Verwaltungsleistungen sollen un-mittelbar online bereitgestellt werden (Digital First). Bestehen sowohl digitale als auch nicht digitale Angebote, will die Landesregierung Anreize für die Nutzung digitaler Angebote schaffen. Sie wird prüfen, ob die Wahl des Zu-gangsweges bei der Bemessung von Entgelten (insb. bei der Höhe der Gebühren) berücksich-tigt werden kann. Ziel ist es, bei geeigneten Leistungen 90 Prozent der Fälle digital abzu-wickeln.

E-Government-Angebote für Unternehmen sind ein Schwerpunkt der digitalen Landesver-waltung Rheinland-Pfalz. Die Digitalisierung der Verwaltungskontakte von Unternehmen bietet große Chancen, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu vereinfachen, Effizienz zu stei-gern und Unternehmen besser zu unterstüt-zen. Unternehmen haben deutlich häufiger Kontakt mit der Verwaltung als Bürgerinnen und Bürger und bieten gute Voraussetzungen für die Digitalisierung der Kontakte, da sie viel-fach über eine entwickelte Unternehmens-IT verfügen. Darin liegen die für Verwaltungs-kontakte erforderlichen Daten bereits elekt-ronisch vor, sodass der Datenaustausch über Schnittstellen aus der Unternehmens-IT her-aus automatisiert werden kann. Deshalb benö-tigen Unternehmen andere Angebotsformen als Bürgerinnen und Bürger, was ein spezifisch wirtschaftsorientiertes E-Government erfor-dert.

Die Landesverwaltung ist beim wirtschaftsori-entierten E-Government zum einen in der ge-setzlichen Pflicht, die bereits bestehenden An-forderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie

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(EU-DLR) und der Berufsqualifikationsrichtli-nie (BQRL) zu erfüllen. Demnach müssen Un-ternehmen alle Kontakte zur Aufnahme einer Tätigkeit bzw. zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse elektronisch aus der Ferne entweder direkt bei den zuständigen Behörden oder über einen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) abwickeln können. Dies wird weiter aus-gebaut. Darüber hinaus sollen Gründer auch weitere Verwaltungskontakte beim Unter-nehmensstart digital erledigen können. Dazu zählt zum Beispiel die Gewerbeanmeldung auch erlaubnispflichtiger Gewerbe, die wei-terentwickelt und flächendeckend eingeführt werden soll. Zudem brauchen Gründer neben Genehmigungen auch Orientierung im Finan-zierungs- und Förderungsdickicht, wobei ein digitaler Förderassistent helfen kann.

Damit ein solches Online-Angebot realisiert werden kann, müssen die Verwaltungen im Land enger vernetzt werden, sodass Angebo-te künftig um die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen herum organisiert sind und nicht um die Gegebenheiten in der Ver-waltung. Die Basis bilden gemeinsame Stan-dards und Komponenten. Im Rahmen der Portalkonsolidierung und -weiterentwicklung erarbeiten die Landesverwaltung, die Justiz und die kommunalen Gebietskörperschaf-ten gemeinsam eine Prioritätenliste, welche Funktionalitäten vorrangig sind und in wel-cher Reihenfolge die Verwaltungsleistungen sowie die geeigneten Leistungen aus dem Be-reich der Justiz vollständig online umgesetzt werden. Die Priorisierung und Ausgestaltung der Projekte erfolgt anhand von einheitlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Kernpunkt ist dabei die Frage, durch welche Maßnahme die Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und die Kosten für das Land ge-senkt werden können.

2.1.2 Flächendeckende Behördenrufnummer 115

Die behördeneinheitliche Rufnummer 115 ist in Rheinland-Pfalz zu einem elementaren Bestandteil des Informationsangebots der öffentlichen Verwaltung geworden. Die 115 gewährleistet ein umfassendes Auskunftsan-gebot für Bürgerinnen, Bürger und Unterneh-men. Der Großteil aller Anfragen wird sofort und abschließend am Telefon beantwortet, womit zugleich die Fachebene in den Behör-den entlastet wird. Dadurch kann die Verwal-tung die Verfahrensabläufe wirtschaftlicher strukturieren. Langfristig können so Ressour-cen besser eingesetzt, Effizienzpotentiale gehoben und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. Bereits für 2018 strebt die Landesregierung die flächendeckende 115-Er-reichbarkeit in Rheinland-Pfalz an.

2.2 Offenes Regierungshandeln

Die Menschen möchten in zunehmendem Maße ihr Gemeinwesen mitgestalten. Damit Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf Mei-nungsbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen können, ist der einfache Zugang zu Informationen grundlegend: Transparenz ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit-diskutieren, mitbestimmen und mitgestalten können. Deshalb bieten Politik und Verwal-tung in Rheinland-Pfalz mit der Transparenz-Plattform einen allgemeinen Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinfor-mationen. Die Transparenz-Plattform wird in den nächsten Jahren planmäßig weiter aus-gebaut. Zudem stellt die digitale Verwaltung ihre Datenressourcen als Open Data bereit, damit diese von Bürgerinnen und Bürgern so-wie von Unternehmen weiterverwendet wer-

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den können. Die digitale Verwaltung schafft damit die Möglichkeiten für Partizipation und Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Open Government.

2.2.1 Veröffentlichung von amtlichen und Umweltinformationen auf der Transpa-renz-Plattform

Als erstes Flächenland hat Rheinland-Pfalz ein (Landes-)Transparenzgesetz (LTranspG) verabschiedet, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Zum gleichen Zeitpunkt ist auch die Transparenz-Plattform mit zunächst vier Informationstatbeständen gestartet. Seitdem werden dort sukzessive weitere Verwaltungs- und Umweltinformationen veröffentlicht. Das LTranspG wird in den nächsten Jahren planmä-ßig weiter umgesetzt.

Die Veröffentlichung der Informationen auf der Transparenz-Plattform wird zukünftig we-sentlich durch die Digitalisierung der Verwal-tungsprozesse erleichtert und beschleunigt, wenn die elektronische Akte (E-Akte) in den transparenzpflichtigen Stellen der Landes-verwaltung eingeführt ist. Nur im Wege ei-nes elektronischen Workflows lassen sich die veröffentlichungspflichtigen Informationen ressourcenschonend und standardgerecht auf der Transparenz-Plattform einstellen. Um den Verwaltungsaufwand bis zur allgemeinen Ein-führung der E-Akte in vertretbarer Weise zu gestalten, sieht das LTranspG eine stufenwei-se Umsetzung der Veröffentlichungspflichten auf der Transparenz-Plattform innerhalb von zwei, drei bzw. fünf Jahren vor (vgl. § 26 Abs. 2 LTranspG).

Seit dem 1. Januar 2018 werden von den obersten Landesbehörden die meisten ihrer

veröffentlichungspflichtigen Informationen auf der Transparenz-Plattform eingestellt. Bis zum 1. Januar 2019 werden die obersten Lan-desbehörden sämtliche Veröffentlichungs-pflichten auf der Transparenz-Plattform erfül-len. Ab dem 1. Januar 2021 ist dann technisch und organisatorisch sicherzustellen, dass auch die übrigen Landesbehörden ihre transparenz-pflichtigen Informationen auf der Transparenz-Plattform veröffentlichen. Die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Rheinland-Pfalz erhalten damit einen breiten Einblick in we-sentliche Aspekte des Regierungs- und Ver-waltungshandelns.

2.2.2 Offene Verwaltungsdaten im Open

Data-Portal

Seit dem 5. März 2013 ist das rheinland-pfäl-zische Open-Government-Data-Portal Rhein-land-Pfalz (OGDP-RP) in Betrieb. Das OGDP-RP bietet aktuell bereits Zugang zu mehr als 4.000 verschiedenen Datensatzarten von über 30 öffentlichen Organisationen. Es soll kontinuierlich weiterentwickelt und nutzero-rientiert mit maschinenlesbaren Datensätzen ausgebaut werden. Darüber hinaus werden im GeoPortal.rlp in großem Umfang Geoda-ten von Behörden in Rheinland-Pfalz gebün-delt bereitgestellt. Die Daten des Geoportals lassen sich auch über das OGDP-RP und die Transparenz-Plattform recherchieren. Die für diesen Zweck geschaffenen Schnittstellen sind in den nächsten Jahren so zu optimie-ren, dass die Synchronität der Metadaten in den verschiedenen Plattformen gewährleistet werden kann. Das GeoPortal.rlp wurde im Jahr 2017 mit dem „Transparency Award“ des Lan-desbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) für herausragende Leistungen im Bereich Infor-mationsfreiheit ausgezeichnet.

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Offene Daten können von Wirtschaft und Zivilgesellschaft dazu genutzt werden, ei-gene Analysen und Anwendungen auf Basis von Verwaltungsdaten zu entwickeln. Damit tragfähige Lösungen entstehen können, müs-sen allerdings eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein: So müssen die Daten nicht nur maschinenlesbar und in offenen Formaten vorliegen, sondern möglichst umfassend sein, standardisiert und inhaltlich relevant. In der Anfangszeit war es richtig und wichtig, dass einzelne Behörden erste Datensätze verfügbar gemacht haben, um mit Open Data vertraut zu werden. Nunmehr ist es allerdings geboten, offene Daten systematisch und zielgerichtet verfügbar zu machen.

In einem ersten Schritt sollen jene Daten identifiziert werden, die den größten Nutzen versprechen, und anschließend Kontakt mit den datenführenden Behörden aufgenom-men werden, um die Möglichkeiten und Mo-dalitäten der Veröffentlichung zu vereinbaren. In einem dritten Schritt ist es notwendig, die Veröffentlichung der Daten zu industrialisie-ren, um den Aufwand in der Verwaltung zu re-duzieren. Statt Daten im Nachhinein manuell aus IT-Systemen zu extrahieren und aufzube-reiten, sollen die IT-Systeme der Verwaltung schrittweise in die Lage versetzt werden, auto-matisiert anhand von vorab definierten Regeln Daten bereitzustellen (open by design). Dabei sollen Daten mit einer Georeferenz versehen werden, falls dies fachlich geboten und vom Kosten-Nutzen-Verhältnis sinnvoll ist. Des-halb soll bei künftigen Beschaffungen von IT-Systemen bedacht werden, inwieweit Open Data-relevante Daten automatisch aus den Systemen verfügbar gemacht werden können. Zur Unterstützung der Behörden wird die Ein-richtung einer Servicestelle angestrebt, die so-

wohl für Fragen der Nutzer offener Daten zur Verfügung steht als auch die sukzessive Erwei-terung der bereitgestellten Daten vorantrei-ben soll.

2.3 Verwaltungsmodernisierung mit IT

2.3.1 Digitale Geschäftsprozesse und Verwal-tungsinnovation

Das bisher erreichte Niveau des nach außen gerichteten digitalen Serviceangebots lässt sich noch fortentwickeln und ausbauen, wenn auch die internen Prozesse der Verwaltung gleichzeitig digitalisiert und optimiert werden. So müssen die zuständigen Landesbehörden beispielsweise in der Lage sein, elektronische Antragsdatensätze anzunehmen und zu verar-beiten. Darüber hinaus bieten moderne Tech-nologien die Möglichkeit, Tätigkeiten zu auto-matisieren, zu mobilisieren und Schnittstellen zu digitalisieren, sodass öffentliche Aufgaben effizienter und effektiver erledigt werden können. Daher werden die zuständigen Lan-desbehörden in den kommenden Jahren ihre internen Prozesse weiter optimieren und di-gitalisieren. Hierzu soll ein Maßnahmen- und Zeitplan ausgearbeitet werden. Die für die weitere Digitalisierung der Geschäftsprozesse benötigten Werkzeuge sollen bei Bedarf zent-ral zur Verfügung gestellt werden. So wird die E-Akte eine wesentliche Voraussetzung für vernetzte Prozesse zwischen Behörden schaf-fen und die Behörden in die Lage versetzen, medienbruchfrei elektronisch zusammen zu arbeiten.

Die Innovationsgeschwindigkeit der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz soll weiter erhöht werden. Dafür werden die Rahmen-bedingungen für Innovation in der digitalen

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Verwaltung Rheinland-Pfalz verbessert, u.a. indem sich Politik und Verwaltung enger mit den Hochschulen und Forschungseinrichtun-gen in Rheinland-Pfalz vernetzen, deren For-schungsergebnisse in Innovationsprojekten anwenden, um so das Innovationspotenzial für die Digitalisierung der Verwaltung zu nut-zen. Im Rahmen vorhandener Ressourcen und Kompetenzen sollen Hochschulen im Land ge-fördert werden, die sich anwendungsbezogen mit der Reorganisation der Verwaltung und der Geschäftsprozessoptimierung in einer di-gitalisierten Welt sowohl unter technischen, wirtschaftlichen als auch sozialwissenschaft-lichen Gesichtspunkten befassen. Hiervon er-warten wir uns auch Impulse für die Lehre an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung und die Fortbildung.Die aktuellen Technologietrends, wie u.a. Blockchain, Internet der Dinge und künstliche Intelligenz, bieten große Chancen, öffentliche Aufgaben effizienter und effektiver zu erfül-len. So könnten beispielsweise Register auf Basis der Blockchain-Technologie in Echtzeit und mit weniger Ressourcen transparent und fälschungssicher geführt werden, Infrastruk-tur- und Bauplanungsvorhaben mit Hilfe von Virtueller Realität plastisch vorstellbar visu-alisiert werden und Entscheidungsprozesse durch künstliche Intelligenz automatisiert und rationalisiert werden. Diese Chancen sollen für die Landesverwaltung nutzbar gemacht werden. Allerdings sind nicht alle neuen Tech-nologien unmittelbar in der Verwaltung ein-setzbar und nicht jeder Technologie-Hype hält das Versprechen, mit dem er propagiert wird. Deshalb soll das Monitoring und die Evaluati-on von Technologietrends und -entwicklungen mit Blick auf deren Potenzial für die Erledigung öffentlicher Aufgaben gemeinsam mit Stake-holdern weiterentwickelt werden.

Damit Innovationen in der digitalen Landes-verwaltung Rheinland-Pfalz noch zielgerich-teter gesteuert werden und erfolgreicher ge-lingen, werden die Projektstrukturen weiter professionalisiert. Hierfür soll in der Landes-verwaltung der Sachverstand im Bereich des IT-Projektmanagements ausgebaut werden, gemeinsame Projektstandards etabliert und zentral Werkzeuge für das Projektmanage-ment bereitgestellt werden. Abhängig vom Umfang und der Bedeutung einzelner Projek-te, sollen für wichtige Projekte künftig Projek-torganisationen geschaffen werden, in denen Projektmitarbeiter bedarfsweise von ihren Li-nienaufgaben (teilweise) freigestellt werden und zeitlich begrenzt zusammenarbeiten.

2.3.2 Personal und Kompetenzen für die digi-tale Landesverwaltung

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz ist auf kompetentes und motiviertes Personal angewiesen, um die Digitalisierung der Verwal-tung erfolgreich zu meistern. Dies ist angesichts des demografischen Wandels auch in der Lan-desverwaltung eine anspruchsvolle Heraus-forderung. So tritt in den nächsten Jahren ein großer Teil des (IT-)Personals der Landesverwal-tung in den Ruhestand. Zugleich erfordert die Digitalisierung neue und veränderte Kompeten-zen in allen Bereichen der Landesverwaltung – von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Anwenderkompetenzen für neue Applikationen benötigen, über Organisatoren und Führungs-kräfte, die Gestaltungskompetenzen brauchen, um die Digitalisierungspotenziale auf den eige-nen Aufgabenbereich zu übertragen und den Wandel mit zu gestalten, bis hin zum IT-Per-sonal, das Methoden und Fertigkeiten beherr-schen muss, um moderne IT einzuführen und zu betreiben. Erforderlich sind demnach nicht nur IT-, sondern auch Digitalisierungskompe-

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tenzen. Digitalisierungskompetenzen sind die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Beschäftigte der Verwaltung benötigen, um Digitalisierungs-potenziale auf ihre öffentlichen Aufgaben zu beziehen, die Wahrnehmung dieser Aufgaben vor dem Hintergrund der technischen Mög-lichkeiten neu zu gestalten und die Umsetzung der Neugestaltung technisch, organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich erfolgreich zu rea-lisieren. Zur Gestaltung des Wandels sind Füh-rungskräfte besonders gefordert, grundsätzlich im Rahmen ihrer Vorbildfunktion, aber auch um Change Management Prozesse zu unterstützen, damit gewohnte Strukturen verändert werden können.

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz bewältigt dies, indem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Kompetenzen erwerben und neues Personal mit aktuellen Kompeten-zen angeworben wird. Dafür ist es notwendig, dass die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz Fort- und Weiterbildungsangebote für Fach- und Führungskräfte schafft, damit sie die erforderlichen Kompetenzen erwerben können, und dass die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz weiter verbessert werden. Das Land steht hier in Konkurrenz mit der privaten Wirtschaft und anderen öffentlichen Arbeit-gebern und muss dafür Sorge tragen, dass das Land auch künftig als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird.

Die Anforderungen an die Gestaltung von Ar-beitsplätzen haben sich insbesondere vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Werte und technologischer Möglichkeiten weiterentwickelt. Die Verwaltung muss ihnen Rechnung tragen, will sie auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber für sich Bewerbende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

So erwarten Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter heutzutage Möglichkeiten für modernes und mobiles Arbeiten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, wofür die di-gitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz die notwendigen Voraussetzungen bereitstellen muss. Neben technischen Infrastrukturen, wie Telearbeitsplätzen, gehört hierzu auch das Angebot von flexiblen Arbeitszeitmodel-len. Mit Blick auf die technische Ausstattung müssen die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, z. B. mit mobilen Endge-räten und erweiterten Möglichkeiten für Vi-deokonferenzen. Hierfür wird die Landesver-waltung gemeinsam ein Ausstattungskonzept für die IT-Ausstattung mobiler Arbeitsplätze erstellen, das die Anforderungen aller Be-hörden und des Arbeitsschutzes berücksich-tigt. Der Nutzer- und Bedienerfreundlichkeit kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

Eine besondere Herausforderung für die digita-le Landesverwaltung Rheinland-Pfalz besteht darin, den Bedarf an IT-Fachkräften zu decken. Angesichts der hohen Nachfrage nach qualifi-ziertem IT-Personal auf dem allgemeinen Ar-beitsmarkt, können öffentliche Verwaltungen nicht in dem Umfang qualifiziertes Personal an-ziehen, wie dies notwendig wäre. Hierauf wird das Land gezielt reagieren, indem es alle Mög-lichkeiten ausschöpft, um im Rahmen des vor-gegebenen Haushaltsbudgets sowie der beam-ten- und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl die Entgelte als auch die nichtmonetä-ren Aspekte attraktiv zu gestalten.

2.3.3 Rechtliche Grundlagen der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz

Die Digitalisierung verändert die Kommunika-tionsmöglichkeiten – auch mit der Verwaltung

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– und braucht dafür angepasste rechtliche Rah-menbedingungen. Die Landesregierung wird deshalb ein Gesetz zur Förderung der elektro-nischen Verwaltung sowie zur Änderung und zum Erlass weiterer Vorschriften (wesentli-cher Bestandteil ist das E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz - E-GovG RP) auf den Weg bringen. Dieses wird die rechtlichen Grundla-gen der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz an das Zeitalter der Digitalisierung anpassen, Rahmenbedingungen der Verarbeitung von Daten der Justiz durch Dritte regeln und Be-stimmungen zur Abwehr von Gefahren für die Daten in der Informations- und Kommunika-tionsstruktur des Landes vorsehen. Das Recht der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz wird damit zum Katalysator der Transformation. Damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Leistungen der Verwaltung möglichst einfach nutzen können, sollen Schriftformerfordernis-se hinterfragt und soweit möglich abgebaut werden. Hierfür wird analysiert, in welchen verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform ver-zichtbar ist bzw. auf die Anordnung des persön-lichen Erscheinens zugunsten einer elektroni-schen Identifikation verzichtet werden kann.

Neben den abzubauenden Digitalisierungs-hürden im aktuellen Normenbestand sollen die Möglichkeiten verbessert werden, um den Vollzug künftiger Regulierung zu digitalisieren. Deshalb wird für alle neuen Regulierungen ein Prüfschema „Vollzugssensible Regulierung“ entwickelt und angewendet. Damit soll syste-matisch berücksichtigt werden, dass keine un-gewollten Digitalisierungshürden wie Schrift-formerfordernisse errichtet werden sowie

bestehende technische Infrastrukturen mög-lichst umfangreich nachgenutzt werden kön-nen. Dieses Prüfschema zur vollzugssensiblen Regulierung wird gemeinsam mit allen Lan-desbehörden und den Vertretern der kommu-nalen Gebietskörperschaften erarbeitet und kann anschließend jeweils in die Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung der Ressorts inte-griert werden.

2.4 Zwischenfazit: Leistungsfähige digitale Angebote

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz nutzt in den nächsten Jahren die Chancen der Digitalisierung konsequent, um Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ihre Leistungen auch online anzubieten, die Verwaltungsab-läufe effizient und medienbruchfrei zu gestal-ten sowie die Möglichkeiten für Transparenz und Beteiligung weiter auszubauen. Damit knüpfen wir an die guten Erfahrungen mit Bür-gerbeteiligung auf Landesebene an, greifen Empfehlungen der Enquete-Kommission des Landtags „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ auf und setzen den zent-ralen Punkt des „Fahrplans Bürgerbeteiligung“ der Landesregierung um. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bür-ger, stärkt die Bürgerorientierung und erhöht die Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Hierfür wird die digitale Verwaltung Rhein-land-Pfalz die rechtlichen Rahmenbedingun-gen an das digitale Zeitalter anpassen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignete Arbeitsmöglichkeiten bieten und die erforder-liche IT-Ausstattung bereitstellen.

25

3. IT-Architektur der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Das Serviceversprechen einer effi zienten und leistungsfähigen sowie sicheren und vertrau-enswürdigen Verwaltung löst die digitale Lan-desverwaltung Rheinland-Pfalz ein, indem auf Basis einer kohärenten Ziel-Architektur gemeinsame Basis- und Querschnittsdienste identifi ziert, umfassende ressortübergreifende Standards vereinbart und der IT-Betrieb zent-ralisiert und konsolidiert werden. Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz basiert auf einer modularen und skalierbaren IT-Archi-tektur, die auf die dynamische Anpassung an zukünftige Veränderungen von internen und externen Anforderungen ausgerichtet ist. Die wichtigsten Vorhaben in den nächsten Jahren sind die IT-Zentralisierung, -Standardisierung und -Konsolidierung sowie die Einführung der E-Akte.

Nur im Dreiklang aus Zentralisierung, Stan-dardisierung und Konsolidierung können die steigenden Anforderungen an die Leistungs-fähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des IT-Betriebs in der Landesverwaltung erfüllt werden. Um die Potenziale der Zentralisierung gemeinsamer IT-Infrastruktur-, -Basis- und -Querschnittsdienste vollständig ausschöpfen zu können, ist eine weitgehende Standardisie-rung und Konsolidierung der heterogenen, his-torisch gewachsenen IT-Strukturen notwendig. Erst durch die ressortübergreifende Standardi-

sierung und Konsolidierung können redundan-te Doppel- und Mehrfachentwicklungen von IT-Lösungen mit gleichem Funktionsumfang vermieden und das vorhandene Personal effi -zienter eingesetzt sowie Konsolidierungsbei-träge erbracht werden. Dadurch könnten neue Aufgaben umgesetzt werden und/oder der zentrale Dienstleister (LDI) durch Mittel- bzw. Personalverlagerung bei seiner Aufgabener-ledigung unterstützt werden. Diese Maßnah-men sind vor dem Hintergrund des demografi -schen Wandels und der Personalknappheit im IT-Bereich wichtige Bausteine einer zukünfti-gen Personalsteuerung.

Die Konsolidierung schont auch die natürli-chen Ressourcen und liefert einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, weil der Ressour-cenverbrauch durch die ressortübergreifen-de Zentralisierung und Konsolidierung in der rlp-Cloud sinkt. Bereits in der ersten Phase der Einführung der rlp-Cloud konnte die An-zahl der physikalischen Server um ein Drittel gesenkt werden. Damit wurden nicht nur die Kosten für Softwarelizenzen, sondern auch Energieverbrauch und CO2-Ausstoß deutlich reduziert. Kosten- und Umweltbewusstsein müssen sich also nicht ausschließen.

IT-Architektur

IT-Betrieb

IT-Standardisierung

IT-Konsolidierung

Basis- und Querschnittsdienste

IT-Sicherheit

IT-Infrastrukturen

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Neben der Zentralisierung und Konsolidierung des IT-Betriebs birgt auch die Herstellung von IT ein hohes Potenzial für eine nachhaltige Di-gitalisierung in Rheinland-Pfalz. Innovativere Lösungen, Sozialverträglichkeit und Umwelt-freundlichkeit sind gemäß den EU-Vergabe-vorschriften bereits heute zentrale Kriterien bei der nachhaltigen Beschaffung von IT. In geeigneten Umgebungen sollen auch zukünf-tig quelloffene Software-Produkte eingesetzt werden. Ebenso wird die digitale Landesver-waltung Rheinland-Pfalz das Thema Green IT – nicht zuletzt aus Kostengründen – weiter vorantreiben und damit dazu beitragen, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele des Landes umzusetzen. Eine herausgehobene Be-deutung hat hierbei das Ziel, die Klimaneutra-lität der Landesverwaltung bis 2030 zu errei-chen.

Eine kohärente IT-Architektur ermöglicht in-teroperable und medienbruchfreie elektroni-sche Verwaltungsprozesse, einen effi zienten Ressourceneinsatz und ein hohes Sicherheits-niveau. Zudem wird die ansonsten kaum über-schaubare Komplexität handhabbar gemacht,

weil alle Beteiligten sich darin einordnen kön-nen und ihre Aufgaben und Verantwortungs-bereiche kennen. Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz hat sich auf eine Serviceorien-tierte Ziel-Architektur verständigt, die auf ei-ner übergeordneten Ebene Orientierung gibt.

Der bürgerInnen- und unternehmensseitige Zugang zu der gemeinsamen IT-Architektur erfolgt über integrierte sog. „Front-Ends“ (das sind die Oberfl ächen, die der Nutzer im Inter-net sieht und über die er seine Eingaben tä-tigt). Die Nutzer können darüber das gesamte Leistungsportfolio der Verwaltung in Anspruch nehmen (Rheinland-Pfalz-Portal) bzw. sich telefonisch beraten lassen (115). Sie können amtliche Informationen und Umweltinforma-tionen aus Politik und Verwaltung einsehen (Transparenz-Plattform) und Datenressourcen der Verwaltung nutzen (Open Data-Portal). Daneben wird es nach wie vor die eigenen Informationsangebote der Landesbehörden und der kommunalen Gebietskörperschaften geben, in die bei Bedarf die integrierten Ange-bote eingebunden werden können. Die Anbin-

Abbildung 4: Zielbild der Serviceorientierten IT-Architektur der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

Leistungs-informationen

Antrags-management

Identitäts-ManagementKommunikation Servicekonto

Bezahlung

Fachverfahren 1

PersonalwesenHaushalt Beschaffung

Front-Ends

rlp-Middleware

Querschnitts-dienste

Basisdienste

IT-Infrastruktur rlp-ClientServer DatenbankenSpeicherrlp-Netz

rlp-

Clie

nt

Fron

t-En

d

Fachverfahren 2 Fachverfahren 3 Fachverfahrenn RegisterFachverfahren

Bürgerinnen und BürgerUnternehmen und andere Organisationen

Beschäftigte der Verwaltung

Ressort-Webseiten115OGDP-RP Kommunen-

Webseitenrlp-Portal + Themenportale Transparenz-Plattform

Termin-management

Sicherheit Konnektivität

Endgeräte-management

Kollaboration/ Content-Mgt.Kommunikation

Prozess-management

Entwicklungs-umgebungen (PaaS)

Geodaten-management

E-Akte

Facility Management

Abb. 4Zielbild der Serviceorientierten IT-Architektur der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz

27

dung der Front-Ends an die ressortspezifi schen Fachverfahren erfolgt über die E-Government-Basiskomponenten der rlp-Middleware.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lan-desverwaltung haben über ihre IT-Arbeits-plätze direkten Zugriff auf die Fachverfahren sowie die für die behördenübergreifende Nut-zung bereitgestellten IT-Querschnitts- und -Basisdienste. Die technische Grundlage der Architektur bildet die IT-Infrastruktur mit dem rlp-Netz, Speichersystemen, Servern und Da-tenbanken sowie dem rlp-Client, der als stan-dardisierter Verwaltungsarbeitsplatz defi niert wird.

Das wesentliche Merkmal einer Serviceori-entierten IT-Architektur ist, dass in großem Umfang gemeinsame Komponenten iden-tifi ziert und eingesetzt werden können. Auf dieser Grundlage können auf allen Ebenen der IT-Architektur, mit Ausnahme der res-sortspezifi schen Fachverfahren und Register, die IT-Prozesse horizontal integriert und eine weitestgehende Interoperabilität geschaffen werden. Der zentrale Betrieb gemeinsamer IT-Infrastruktur-, -Basis- und -Querschnittsdiens-te ermöglicht erhebliche Synergieeffekte.

3.1 Zentrale IT-Infrastruktur

Die IT-Infrastruktur umfasst die grundlegen-den technischen Komponenten, wie das rlp-Netz, Speicher, Server, Datenbanken und den rlp-Client. Sie sind die Voraussetzungen für die

Bereitstellung und Nutzung von IT-Lösungen. Aufgrund dieser Basisfunktion werden im Rah-men der Zentralisierung, Standardisierung und Konsolidierung die wesentlichen IT-Infrastruk-turen vorrangig behandelt.

3.1.1 rlp-Netz

Mit dem fl ächendeckenden und hochverfüg-baren rlp-Netz ist bereits frühzeitig die wich-tigste technische Infrastrukturkomponente für die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz geschaffen worden. Das nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz durch das Bundes-amt für Sicherheit in der Informationstech-nik (BSI) zertifi zierte rlp-Netz stellt eine erste notwendige Voraussetzung für die gemeinsa-me Nutzung von IT-Infrastruktur, -Basis- und -Querschnittsdiensten dar. Deshalb wird unter Berücksichtigung der bestehenden hohen Si-cherheitsstandards der Ausbau des rlp-Netzes durch die Integration der Ressortnetze, phy-sikalischer Sondernetze der Landesbehörden und der kommunalen Gebietskörperschaften angestrebt. Die dadurch geschaffene Interkon-nektivität bietet unter Beachtung von Wirt-schaftlichkeitsaspekten die Grundlage für die stufenweise Integration der bestehenden IT-Systeme in eine ganzheitliche IT-Architektur.

3.1.2 rlp-Cloud

Eine zweite notwendige Voraussetzung ist mit der ebenfalls nach IT-Grundschutz des BSI zertifi zierten Cloud-Infrastruktur erfüllt, die

Abbildung 5: IT-Infrastruktur-Dienste der Ziel-Architektur

VDI

rlp-Client

Virtualisierung

Terminalserver

Server Datenbanken

Dateiserver

Backup SAN

Speicherrlp-Netz

Landes-AD

DNS DHCP

Datenbanksystem

IT-I

nfr

astr

uktu

r

Abb. 5IT-Infrastruktur-Dienste der Ziel-Architektur

28

beim LDI zum Einsatz kommt. Die preisge-krönte rlp-Cloud des LDI gilt als Vorreiter in der deutschen Verwaltung. Cloud-Computing bedeutet für Rheinland-Pfalz, dass in den mo-dernen Rechenzentren des LDI bestehende IT-Ressourcen zusammengefasst und den Lan-desbehörden über das rlp-Netz als virtuelle Dienste zur Verfügung gestellt werden. Die Virtualisierung von IT-Ressourcen in der rlp-Cloud ermöglicht allen Landesbehörden eine höhere Flexibilität auf operativer und strate-gischer Ebene. Durch den bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Einsatz von IT-Ressour-cen entstehen Zeitvorteile bei erhöhtem Res-sourcen-Bedarf und werden Administrations-aufwände reduziert.

Die rlp-Cloud ermöglicht in erster Linie den zentralen Betrieb von Servern für Dienste auf allen Ebenen: für die Infrastruktur (Dateiser-ver und Datenbankserver), für die Basis- und Querschnittsdienste (z.B. E-Mail-Server, Kolla-borations-Plattform, Softwareverteilung- und Virenschutz-Server), für die Fachverfahren und Register, für die Komponenten der rlp-Middle-ware und für die Nutzerschnittstellen. Dem-nach ist die rlp-Cloud-Infrastruktur für alle Ebenen der Architektur grundlegend.

Das bereits bestehende Angebot an Cloud-basierten Diensten wird deshalb zukünftig für alle Ebenen ausgebaut. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf der IT-Infrastruktur und den Ba-sisdiensten. Die gegenwärtig noch weitgehend dezentral betriebene IT-Infrastruktur der Lan-desverwaltung wird unter Wirtschaftlichkeits-aspekten bis zum Jahr 2021 stufenweise in die rlp-Cloud des LDI verlagert. Ausgenommen sind die Behörden der Steuerverwaltung, für die nach dem Finanzverwaltungsgesetz Son-derbestimmungen zu beachten sind, sowie

aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben die IT-Infrastruktur der Justiz. Der vor Ort in den Behörden verbleibende IT-Betrieb soll von de-zentralen Serviceeinheiten weiter unterstützt werden.

3.1.3 Standardisierter Verwaltungsarbeits-platz rlp-Client

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz verfügt insgesamt über mehrere tausend IT-Arbeitsplätze und mobile Geräte. Es ist davon auszugehen, dass bis zu 90 Prozent der An-wendungen auf den eingesetzten Endgeräten standardisiert werden können und dadurch erhebliche Einsparungen bei der Beschaffung, dem Betrieb und der Wartung erzielt werden. Deshalb werden im Rahmen der Standardisie-rung verbindliche Rahmenbedingungen für die Ausstattung des rlp-Clients als standardisier-tem Verwaltungsarbeitsplatz in den Behörden der Landesverwaltung festgelegt, die bei zu-künftigen Neuinvestitionen zu berücksichti-gen sind.

Die Standardisierung der IT-Endgeräte ist die Voraussetzung für ein wirtschaftliches und zentrales Desktop-Management, einschließ-lich des Rollouts von Softwarepaketen und Updates sowie sicherheitsrelevanter Kompo-nenten. Dadurch wird auch die Flexibilität von IT-Arbeitsplätzen erhöht und durch die Mög-lichkeit des mobilen Arbeitens ein modernes Arbeitsumfeld geschaffen, das die Attraktivi-tät der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber steigert. Das Konzept für den rlp-Client wird auch die Option der flächen-deckenden Einführung einer Desktop-Virtuali-sierung (s. zu VDI auch Anlage „CIO-Projekt 5: „IT-Standardisierung und -Konsolidierung“) in der rlp-Cloud berücksichtigen.

29

Abbildung 6: Basis- und Querschnittsdienste der Ziel-Architektur

3.2 Gemeinsame Basis- und Querschnitts-dienste

Basisdienste sind grundlegende IT-Lösungen, die keiner fachlichen Aufgabe direkt zugeord-net sind, sondern allgemeinen Geschäftspro-zessen dienen, wie der internen und externen Kommunikation und Zusammenarbeit, oder eine Voraussetzung für die übergeordneten Querschnittsdienste und Fachverfahren dar-stellen. Querschnittsdienste sind IT-Lösungen für Querschnittsaufgaben der Verwaltung, die in vielen oder allen Landesbehörden in ähnli-cher Weise anfallen. Dazu gehören Haushalt, Personalwesen, Beschaffung, Schriftgutver-waltung und Gebäudeverwaltung.

Ziel der digitalen Landesverwaltung Rhein-land-Pfalz ist es, die von allen Landesbehörden genutzten Basis- und Querschnittsdienste ge-meinsam in der rlp-Cloud zu betreiben. Durch verbindliche, ressortübergreifende Standards können die Interoperabilität zwischen den IT-Verfahren geschaffen und redundante Dienste konsolidiert werden. Unter der IT-Konsolidie-rung wird die ressortübergreifende Vereinheit-lichung und Zusammenführung von IT- Sys-temen, Datenbeständen und Anwendungen verstanden, beispielsweise der gemeinsame Betrieb von Servern für E-Mail, für Sicherheits-dienste oder für das Client-Management. Da-

durch wird die IT-Infrastruktur vereinfacht und skalierbarer gemacht.

Zu den wichtigsten Vorhaben unter den res-sortübergreifenden Basisdiensten zählen die E-Akte und die IT-Sicherheit. Für die meisten Querschnittsaufgaben sind in Rheinland-Pfalz bereits weitestgehend zentralisierte IT-Lösun-gen geschaffen worden, wie das Integrierte Rheinland-Pfälzische Mittelbewirtschaftungs- und Anordnungssystem „IRM@ 2.0“, die Per-sonalmanagement- und Bezügeabrechnungs-lösung IPEMA® sowie für die Beschaffung das „Kaufhaus des Landes“ (KdL) und der „Verga-bemarktplatz“ (VMP). Die Einführung weiterer Querschnittsdienste wird im Rahmen der Pha-se drei von IPEMA geprüft.

3.2.1 E-Akte

Mit der landesweiten Einführung der E-Akte ist die IT-Zentralstelle im Ministerium des Innern und für Sport im Auftrag des Ministerrats be-fasst. Durch die E-Akte wird die Qualität der Schriftgutverwaltung und der Aufgabener-ledigung verbessert, indem medienbruchbe-dingte Mehraufwände vermieden und Verwal-tungsabläufe optimiert werden. Anders als die Zentralisierung und Anpassung bereits beste-hender Basisdienste stellt die Einführung der

PersonalwesenHaushalt Beschaffung

IPEMA®IRM@ 2.0 KdL VMPBack-End

PKI

Sicherheit

Konnektivität

VoIP

roIWLAN

Firewall

Antivirus

Device Control Webfilter

Festplatten-verschlüsselung Softwareverteilung

Endgeräte-management

Kollaboration/ Content-Mgt.

Social Intranet

Bürosoftware

Kommunikation

E-Mail

CRM

Prozess-management

Entwicklungs-umgebungen (PaaS)

Geodaten-management

E-Akte

eArchivDMS

MDM

Print-management

Facility Management

CAFM-System

Quer

sch

nit

t-di

enst

eBa

sisd

iens

te

Abb. 6Basis- und Querschnittsdienste der Ziel-Architektur

30

E-Akte jedoch nicht nur die Implementierung einer weiteren IT-Lösung dar, sondern führt zu erheblichen Veränderungen in der alltägli-chen Arbeit des überwiegenden Teils der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Damit die positive Gestaltung dieses Wandels gelingt, wurde noch vor Beginn der fachlichen Konzeptionierung für alle betroffenen Landes-behörden ein projektphasenübergreifendes Akzeptanz- und Veränderungsmanagement etabliert. Zudem werden durch regelmäßige geeignete Schulungen im Bereich der Schrift-gutverwaltung die Voraussetzungen für ein einheitliches und standardisiertes Verwal-tungshandelns zur Förderung von Nachhaltig-keit und Transparenz geschaffen.

Bis 2020 wird die E-Akte zunächst in den obersten Landesbehörden stufenweise einge-führt. Die Einführung und der fachliche Betrieb sollen hierbei durch eine zentrale Servicestelle im LDI begleitet werden.

Nach erfolgreicher Einführung der E-Akte in den obersten Landesbehörden soll die E-Akte unter Beachtung wirtschaftlicher, organisato-rischer und fachlicher Maßgaben auch in der übrigen unmittelbaren Landesverwaltung ein-geführt werden. Hierbei soll ein einheitliches System genutzt werden, um ein Verwaltungs-ebenen übergreifendes Arbeiten zu erleichtern und Einsparungen durch optimierte zentrale Betriebs- und Servicestrukturen zu ermögli-chen.

3.2.2 Informationssicherheit

Der Schutz von Informationen und IT-Syste-men nimmt in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung der Datenverarbeitung, der zu-nehmenden Vernetzung sowie der steigenden Bedrohung durch Angriffe einen immer höhe-

ren Stellenwert ein. Eine funktionierende Ver-waltung ist heute ohne elektronische Kommu-nikationsmedien und IT-Verfahren nicht mehr denkbar. Die Informations- und IT-Sicherheit ist damit für die Landesverwaltung und auch für die Kommunalverwaltung bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben ein unverzichtba-rer Grundwert.

Im Bereich der Informationsverarbeitung und Kommunikation müssen Verfügbarkeit, Inte-grität und Vertraulichkeit der verarbeiteten und übertragenen Informationen durch an-gemessene technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden. Weil die-se Herausforderungen alle Landesbehörden gleichermaßen betreffen, sind übergreifende Sicherheitslösungen erforderlich, die als ge-meinsame und zentrale Basisdienste betrieben werden können. Deswegen hat die Landesre-gierung eine Informationssicherheitsleitlinie beschlossen, einen Informationssicherheits-beauftragten der Landesverwaltung (Chief In-formation Security Officer, CISO) ernannt, der eine IT-Sicherheitsstrategie erarbeiten wird, sowie Ressort-Informationssicherheitsbeauf-tragte eingesetzt. Zudem wird das Computer Emergency Response Team CERT-rlp ausge-baut. Die Landesregierung wird die Einhaltung des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und die Einhaltung der Informationssicherheitsleit-linie des Landes in der Landesverwaltung si-cherstellen.

Durch einen zentralen IT-Betrieb lässt sich eine angemessene Informationssicherheit gewähr-leisten und die zunehmende Komplexität der IT-Systeme besser bewältigen, weil auftreten-de Probleme nur einmal und an zentraler Stel-le gelöst werden. Sicherheitsrelevante Basis-dienste wie Firewall, Antivirus, Device Control und Webfilter können in höchster Qualität aus

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der rlp-Cloud für alle angeschlossenen Netze und Endgeräte angeboten werden. Wenn sich auch kommunale E-Government-Dienste an die rlp-Middleware anschließen oder kommu-nale Gebietskörperschaften die Cloud-basier-ten IT-Infrastruktur- und Basisdienste des LDI nutzen wollen, ist ein einheitlich hohes Sicher-heitsniveau erforderlich, das vom Land vorge-geben wird.

Den unterschiedlichen Anforderungen der Landesverwaltung an Datenschutz und Da-tensicherheit kann durch eine skalierbare In-formationssicherheit in der rlp-Cloud des LDI Rechnung getragen werden. In der privaten Cloud für die Landesverwaltung garantiert die BSI-zertifizierte Sicherheit die Einhaltung der Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Geschäftsunkritische Anwendungen mit ge-ringem Schutzbedarf können in der öffentli-chen Cloud betrieben werden.

3.2.3 IPEMA®

Seit 2012 wird landesweit und ressortüber-greifend die integrierte Personalmanagement- und Bezügeabrechnungslösung IPEMA® als einheitlicher Querschnittsdienst eingeführt. Das Projekt wird auch zukünftig als Gemein-schaftsprojekt des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Sport fortgeführt. Ab 2017 hat die dritte Phase der Umsetzung begonnen, in der sich die Ressorts auf den einheitlichen Ausbau weiterer IPEMA®-Module verständigen, um die nachzuweisen-den Mehrwerte von IPEMA® auszuschöpfen. Hierbei erfolgt eine frühzeitige Befassung der Konferenz der Zentralabteilungsleiter (ZALK).

Das IPEMA®-Verfahren wird aufgrund seines Umfangs und seiner Bedeutung als richtungs-weisendes strategisches Instrument zur Ver-

waltungsmodernisierung und IT-Standardisie-rung in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz gesehen.

3.2.4 E-Beschaffung

Der LDI ist die zentrale Beschaffungsstelle des Landes für Hardware, Software und IT-Dienst-leistungen. Als Querschnittdienste der elek-tronischen Beschaffung betreibt der LDI die zentrale Vergabeplattform „Vergabemarkt-platz Rheinland-Pfalz“ (VMP) für elektronische Vergaben und die Bestellplattform „Kaufhaus des Landes“ (KdL) für elektronische Bestellun-gen.

Zukünftig soll die elektronische Vergabemög-lichkeit über den VMP weiter ausgebaut wer-den. Alle Vergabestellen in Rheinland-Pfalz sollen ihre Bedarfe auf dem VMP anzeigen, auch unterhalb der EU-Schwellenwerte, für die die elektronische Angebotsabgabe seit April 2016 bereits vorgegeben ist. Zudem soll auch eine Zulassung der kommunalen Be-darfsträger zum VMP und KdL ermöglicht wer-den. Durch die Bündelung zusätzlicher Bedarfe könnten weitere Preisvorteile erzielt werden.

3.3 Interoperable Fachverfahren und Re-gister

Die Betreuung der Fachverfahren und Regis-ter liegt in der Autonomie der zuständigen Landesbehörden, wobei die zugrundeliegen-de technische Infrastruktur ebenfalls zentral in der rlp-Cloud betrieben werden soll. Für einen reibungslosen und vollständig elekt-ronischen Ablauf der Verwaltungsprozesse müssen die Fachanwendungen jedoch über geeignete Schnittstellen verfügen, die Inter-operabilitätsstandards erfüllen, um mit den

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gemeinsamen Basiskomponenten und mit den E-Government-Komponenten der rlp-Middleware Daten austauschen zu können. Die Interoperabilität muss auch auf den län-derübergreifenden Datenaustausch ausgerich-tet sein. Zur Entwicklung, zum Testen und zur Anpassung neuer Anwendungen für den auto-matisierten Informationsaustausch zwischen den Fachverfahren wird eine gemeinsame Ent-wicklungsumgebung als Basiskomponente in der rlp-Cloud eingerichtet.

Den Registern kommt in der digitalen Ver-waltung eine besondere Bedeutung zu. So ermöglichen es vernetzte Register, den Bür-gerinnen und Bürgern sowie den Unterneh-men bürokratische Aufwände zu ersparen, in-dem sie bestimmte Angaben und Nachweise nicht mehrfach übermitteln müssen. Nach dem „Once-Only-Prinzip“ können sich zu-ständige Behörden erforderliche Nachweise, die von einer deutschen öffentlichen Stelle stammen, mit der Einwilligung der Bürgerin-nen und Bürger bzw. Unternehmen direkt bei der ausstellenden öffentlichen Stelle elektro-nisch einholen. Die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das künftige EGovG RP schaffen hierfür die rechtlichen Grundlagen. Die digitale Landes-verwaltung Rheinland-Pfalz soll künftig in der Lage sein, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Once Only anzubieten.

3.4 Gemeinsame E-Government-Basis-komponenten der digitalen Landes-verwaltung Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz will eine gemeinsame E-Government-Infrastruktur für Landes- und Kommunalbehörden schaffen. Dabei sollen vorhandene Systeme zusammen-

geführt und Neuentwicklungen gemeinsam von Land und kommunalen Gebietskörper-schaften durchgeführt werden. In der gemein-samen Infrastruktur sollen alle benötigten elektronischen Komponenten und IT-Systeme enthalten sein, insbesondere Einstiegsportal, Leistungs- und Zuständigkeitsfinder, Antrags-formulare, Prozess-/Workflowkomponenten, eID / Authentifizierung. Die Landesverwaltung bietet sich dabei als Unterstützung an, um Nachteile für einzelne Regionen und kommu-nale Gebietskörperschaften auszugleichen. Entscheidend für die Weiterentwicklung von E-Government in Rheinland-Pfalz ist, dass das Land und die kommunalen Gebietskörper-schaften eng zusammenarbeiten, um einheit-liche, gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Oberste Priorität haben hierbei gemeinsame Komponenten für integrierte transaktiona-le E-Government-Angebote als Dienste im Rheinland-Pfalz-Portal. Wesentlich für integ-rierte Informations- und Transaktionsangebo-te im Rheinland-Pfalz-Portal sind zum einen gemeinsame Informationsgrundlagen, wie sie im Föderalen Informationsmanagement (FIM) bereitgestellt werden. Zum anderen braucht es gemeinsame Kommunikations- und Iden-titätskomponenten, wie ein Nutzerkonto, und ein Antragsmanagement.

Diese Komponenten sind teilweise bereits ent-wickelt und im Einsatz. So ist Rheinland-Pfalz Teil des länderübergreifenden technischen Entwicklerverbands Linie6plus, der ein Redak-tionssystem zur Verwaltungsebenen übergrei-fenden Verwaltung, Pflege und Verteilung von Leistungsbeschreibungen und Zuständigkeiten betreibt. Damit bieten sich gute Voraussetzun-gen für ein ausgeweitetes Informationsange-bot. Andere Komponenten für transaktionales E-Government müssen hingegen neu aufge-

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Abbildung 7: E-Government-Basiskomponenten der Ziel-Architektur

baut werden oder bestehende Angebote kon-solidiert oder harmonisiert werden, wie bei den Nutzerkonten. Diese Basiskomponenten sollen landesweit etabliert werden, sodass die Menschen beispielsweise ihre Daten nur noch einmal eingeben und anschließend wiederver-wenden können und sich einen Gesamtüber-blick über alle persönlichen Angelegenheiten bei Verwaltungen verschaffen können.

3.5 Zwischenfazit: Leistungsfähige und nachhaltige IT der digitalen Landesver-waltung Rheinland-Pfalz

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz wird im Jahr 2021 über eine noch leistungsfä-higere, sicherere, nachhaltigere, effi zientere

und interoperablere digitale Infrastruktur ver-fügen, die im LDI betrieben wird. So werden Einsparungspotenziale gehoben und die Be-hörden von Standardaufgaben des IT-Betriebs entlastet. Grundlage für die ressortübergrei-fende Abstimmung zu den notwendigen Maß-nahmen zur Zentralisierung, Standardisierung und Konsolidierung der IT-Infrastruktur bildet die Serviceorientierte Architektur der digita-len Landesverwaltung Rheinland-Pfalz, auf die sich die Ressorts verständigt haben. Die höchste Priorität haben die vollständige Inte-gration aller Landesbehörden in das rlp-Netz und der Ausbau der rlp-Cloud zur zentralen IT-Infrastruktur für den gemeinsamen Betrieb von standardisierten Basis- und Querschnitts-diensten.

Leistungs-informationen

Antrags-management

Identitäts-ManagementKommunikation Servicekonto

Bezahlung

FIM LeiKa FIM Formulare

Antragsstatus

eID-Service

ePayment

Datensafe

DokumentensafeBehörden-

informationen

Termin-management

Online-Terminvergabe

Output-management

eRechnung

rlp-

Mid

dlew

are

OSCI DVDV

VPS

De-Mail

Scanlösung

beA

EGVP beN

Abb. 7E-Government-Basiskomponenten der Ziel-Architektur

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4. Kooprationsstruktur

Die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz lässt sich nur gemeinsam im engen Schulterschluss zwischen allen Beteiligten realisieren – inner-halb der Verwaltung über Behörden und Ver-waltungsebenen hinweg sowie nach außen zusammen mit der Wirtschaft und der Zivilge-sellschaft. Damit digitale Angebote aus einer Hand möglich werden und Ressourcen effi-zient eingesetzt werden, braucht es geeigne-te Steuerungs- und Koordinationsstrukturen und -prozesse. Deshalb werden die Koopera-tionsstrukturen gestärkt, eine Aufgaben- und Rollenverteilung vereinbart und Gremien zur gemeinsamen Abstimmung etabliert. Nur so können Prozesse interoperabel über Behör-dengrenzen hinweg vernetzt werden und die Effizienzpotenziale des gemeinsamen Betriebs gehoben werden.

Eine bessere Koordination und Steuerung ist sowohl zwischen den Behörden der Landes-verwaltung als auch mit der Justiz sowie den kommunalen Gebietskörperschaften notwen-dig, die die häufigsten Kontakte mit Bürgerin-nen und Bürgern sowie Unternehmen haben. Darüber hinaus ist Rheinland-Pfalz eingebet-tet in Kooperationsstrukturen mit anderen Ländern und dem Bund, wie den IT-Planungs-rat, den E-Justice-Rat und die Linie6plus. Hier setzt sich Rheinland-Pfalz für eine engere Zu-sammenarbeit und gemeinsame Lösungen ein, um anschlussfähige Angebote zu ermöglichen und Ressourcen zu schonen.

4.1 Ressortübergreifende IT-Kooperation

Die IT ist zunehmend enger mit den Kernpro-zessen der Verwaltung verwoben. Der höhere Stellenwert der IT erfordert eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie deren IT-Stellen, der zentralen IT-Steue-rung und dem IT-Dienstleister.

4.1.1 Chief Information Officer

Der IT-Beauftrage der Landesregierung (CIO) erarbeitet – zur Beschlussfassung durch das Digitalisierungskabinett – die E-Government und IT-Strategie und schreibt diese fort. Der CIO steuert das IT-Portfolio der digitalen Ver-waltung Rheinland-Pfalz. Er verantwortet die IT-Infrastrukturen, die IT-Basis- und -Quer-schnittsdienste der Landesverwaltung sowie die Standardisierungsagenda und koordiniert den IT-Einsatz ressortübergreifend. Er verant-wortet darüber hinaus jeweils die wichtigsten IT-Projekte der Landesverwaltung. Das sind aktuell (1.) die Umsetzung des OZG, (2.) die staatlich-kommunale Zusammenarbeit, (3.) das E-Government-Gesetz, (4.) die E-Akte und (5.) die IT-Konsolidierung (bezüglich nä-herer Einzelheiten zu den genannten Projekten wird auf die Anlage verwiesen). CIO-Projekte werden vom CIO persönlich vorangetrieben und der jeweilige Projektleiter berichtet re-gelmäßig über den Projektstatus an den CIO. Zu jedem Zeitpunkt gibt es maximal fünf CIO-Projekte.

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Für die ressort- und ebenenübergreifende Koordination bindet der CIO die Staatsse-kretärskonferenz ein. Der CIO berichtet dort jeweils anlassbezogen über den Umsetzungs-fortschritt der E-Government- und IT-Strate-gie und über das Projektportfolio sowie über wesentliche IT-Projekte, Standardisierungs-, Zentralisierungs- und Konsolidierungsvorha-ben. Darüber hinaus berichtet der CIO über die Themen und Beschlüsse des IT-Planungs- und des IT-Kooperationsrates. Die administ-rative Umsetzung politischer Beschlüsse wird sichergestellt, indem die Abteilungsleitung der IT-Zentralstelle die Konferenz der Zentralab-teilungsleiter jeweils anlassbezogen über die wesentlichen IT-Vorhaben unterrichtet.

Für die IT-Kooperation konstituiert und leitet der CIO den IT-Kooperationsrat, das Gremium, das insbesondere die Zusammenarbeit im IT-Bereich mit den kommunalen Gebietskörper-schaften in Rheinland-Pfalz fördern soll. Zu-gleich vertritt er das Land im IT-Planungsrat.

4.1.2 IT-Ressortrunde

Die IT-Ressortrunde berät und begleitet den CIO bei Fragen der IT-Architektur, des Portfolio Managements, der Standardisierung, der Zen-tralisierung und der Aufstellung des zentralen IT-Budgets. Mitglieder der IT-Ressortrunde sind die IT-Referenten der Ressorts, die regelmäßig zusammenkommen, um die IT-Anforderungen der Ressorts zu beraten, neue Bedarfe zu sam-meln und Konsolidierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Ebenso sind ein Vertreter des Landesbetriebs Daten und Information (LDI) sowie der IT-Sicherheitsbeauftragte (CISO) in der IT-Ressortrunde vertreten, um frühzeitig Sicherheits- und Betriebsthemen in die Pla-nungen und Gespräche einfließen zu lassen.

Bei Bedarf können weitere Vertreter anlassbe-zogen eingeladen werden.

Die IT-Referate der Ressorts verfügen über IT-Kompetenz und fachliche Expertise. Sie übersetzen den Bedarf ihrer Fachbehörden in IT-Anforderungen und entwickeln an der Schnittstelle von Fachlichkeit und Technik-verständnis Ideen und Lösungsansätze, wie Fachaufgaben effizienter und effektiver er-ledigt werden können. Dabei können sie auf eine standardisierte und effiziente Plattform zurückgreifen, in der gemeinsame IT-Infra-strukturen, -Basis- und -Querschnittsdienste bereitgestellt sind.

4.1.3 IT-Zentralstelle

Die zentrale IT-Steuerung im Ministerium des Innern und für Sport (ITZ) unterstützt den CIO bei der Steuerung und Koordinierung des IT-Einsatzes in der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind das ressortübergreifende Archi-tektur- und Portfolio-Management, das Pro-jektmanagement, die Finanzsteuerung und das IT-Controlling sowie die Steuerung res-sortübergreifender Projekte.

Auf Basis der mit der IT-Ressortrunde entwi-ckelten IT-Architektur erarbeitet die ITZ ein IT Portfolio mit dem Schwerpunkt auf zentrale IT-Infrastrukturen, -Basis- und -Querschnitts-dienste. Hierfür erfassen die IT-Referenten die allgemeinen und spezifischen IT-Bedarfe in ihrem Geschäftsbereich und bündeln diese in der IT-Ressortrunde. Gemeinsam mit dem LDI identifiziert die ITZ Standardisierungs-potenziale aufgrund von Basis- und Quer-schnittsbedarfen. Die Standardisierungsbe-darfe werden in der IT-Ressortrunde priorisiert

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und abgestimmt, bis wann welche Standards entwickelt, beschlossen und umgesetzt wer-den sollen. Anschließend werden Standards in anlassbezogenen Arbeitsgruppen (AG IT-Standards) aus ITZ, LDI und Ressortvertretern erarbeitet. Die Standards werden daraufhin in der IT-Ressortrunde diskutiert und übergangs-weise Ausnahmeregelungen vereinbart. Der CIO stellt die Ergebnisse in der Staatssekre-tärskonferenz vor und erlässt abschließend die Standards.

Die Transparenz der Mittelverwendung aus den IT-Budgets soll erhöht werden. Mit dem Aufbau eines IT-Controllings, eines Informa-tionsmanagements und eines Finanzcontrol-lings mit einem Kennzahlensystem in der ITZ sollen ergänzende Steuerungsinstrumente entwickelt werden. über die Ergebnisse wird allen Ressorts fortlaufend transparent berich-tet. Für eine größere Transparenz der Finanz-steuerung, die bessere Informationen liefern soll, wofür die Haushaltsmittel verausgabt werden, ist eine Fortentwicklung des zentralen IT-Budgets notwendig.

Die Steuerungswirkung des zentralen IT-Bud-gets soll gesteigert werden. Mit der Fortfüh-rung von Zentralisierungsmaßnahmen wird eine weitere Bündelung vorhandener dezen-traler IT-Mittel geprüft und unter Beteiligung der Ressorts umgesetzt. So sollen die Ressorts künftig die Möglichkeit haben, auf eine Rück-übertragung der Mittel aus dem zentralen IT-Budget zu verzichten und die Bewirtschaftung dem Haushaltsreferat der ITZ zu übertragen, die im Gegenzug transparent über Verbrauch und Verwendung berichtet.

Die Mehrausgaben für Investitionen in neue IT-Vorhaben und die Weiterentwicklung der be-

stehenden IT-Infrastruktur wirken wesentlich in die Personal- und Organisationsstrukturen der Landesverwaltung. Die bisherigen Erfah-rungen bei der IT-Zentralisierung zeigen, dass durch gemeinsame zentrale Lösungen hohe Einsparungen erzielt werden können. Die Ein-sparungen in den Einzelplänen der Ressorts sind tendenziell mit einer Steigerung der Fi-nanzbedarfe in den zentralen Budgetansätzen verbunden. Die konkreten Auswirkungen wer-den in einer gesonderten Vorlage dem Minis-terrat vorgelegt.

4.2 Gewalten- und ebenenübergreifende IT-Kooperation

Eine effiziente, sichere und interoperable digi-tale Verwaltung Rheinland-Pfalz erfordert die enge Abstimmung der allgemeinen Landes-verwaltung mit der Justiz und den kommuna-len Gebietskörperschaften im Land sowie mit den anderen öffentlichen Verwaltungsträgern in Bund und Ländern. Hierfür gibt es in Teilen bereits etablierte Strukturen, wie z. B. den IT-Planungsrat, die jedoch weiterentwickelt wer-den sollen, um die Wirksamkeit zu erhöhen.

4.2.1 IT-Kooperation mit der Justiz

Wegen ihrer besonderen Stellung als eigen-ständige Staatsgewalt und den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Implikati-onen ist die Justiz von der unmittelbaren Gel-tung der E-Government- und IT-Strategie aus-genommen. Zahlreiche Berührungspunkte und übereinstimmende Interessenlagen zwischen digitaler Verwaltung und digitaler Justiz gebie-ten indes eine eng aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit beider Bereiche. Geeignete Abstimmungsgremien sind u. a. die IT-Ressor-

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trunde und der IT-Kooperationsrat, an deren Sitzungen jeweils auch ein Vertreter der Justiz teilnimmt. Im Rahmen der Kooperation sind zunächst die Bereiche zu identifizieren, in de-nen IT-Strukturen gemeinsam genutzt werden können, um dort dann ein koordiniertes Vor-gehen festzulegen.

4.2.2 IT-Kooperation mit den kommunalen Gebietskörperschaften

Die Landesverwaltung und die kommunalen Gebietskörperschaften arbeiten bei der Di-gitalisierung der Verwaltung eng zusammen. Insbesondere soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein integriertes Online-Angebot der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz im Rheinland-Pfalz-Portal angeboten werden. Hierfür sollen gemeinsame Basis-komponenten bereitgestellt werden, die alle Behörden im Land nutzen können. Zudem sollen gemeinsame Standards zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften ver-einbart werden, beispielsweise für die Bear-beitung von Anträgen und den Medientransfer (Sichtkontrolle, Beglaubigungsvermerke, Ver-trauensniveaus), bei denen die kommunalen Gebietskörperschaften aktuell unterschied-lichen Anforderungen der Landesverwaltung gerecht werden müssen.

Um der Zusammenarbeit einen institutionel-len Rahmen zu geben, soll ein IT-Kooperati-onsrat eingerichtet werden, der die Einfüh-rung und Fortentwicklung interoperabler und sicherer elektronischer Verwaltungsprozesse zwischen dem Land und den Gemeinden und Gemeindeverbänden abstimmt. Den Vorsitz hat der CIO. Dem IT-Kooperationsrat Rhein-land-Pfalz gehören zu gleichen Teilen Vertre-terinnen und Vertreter des Landes (darunter

eine Vertreterin oder ein Vertreter der Justiz) sowie der kommunalen Spitzenverbände an. Die oder der Landesbeauftragte für den Da-tenschutz und die Informationsfreiheit oder seine Vertreterin oder sein Vertreter sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbetriebs Daten und Information (LDI) und der Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH (KommWis) neh-men als beratende Mitglieder an den Sitzun-gen des IT-Kooperationsrats Rheinland-Pfalz teil. Bei Bedarf kann der IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz weitere beratende Personen (z.B. CISO) zu einzelnen Themen hinzuziehen.

Der IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz ist in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die für die ebenenübergreifende Kooperation in der Informationstechnik von wesentlicher Bedeu-tung sind. In Fällen der ebenenübergreifen-den Kooperation kann der IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz Empfehlungen beschließen, insbesondere zu den im IT-Planungsrat be-handelten Themen, der Weiterentwicklung der IT- und E-Government-Strategien des Landes und der Gemeinden und Gemeinde-verbänden sowie den diesbezüglichen Um-setzungsplanungen und den vom Land und den Gemeinden und Gemeindeverbänden gegenseitig überlassenen oder gemeinsam genutzten elektronischen Verwaltungsinf-rastrukturen. Darüber hinaus kann der IT-Kooperationsrat landesspezifische IT-Intero-perabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards für die ebenenübergreifende Kooperation der in Rheinland-Pfalz eingesetzten informations-technischen Systeme empfehlen, soweit der IT-Planungsrat hierzu nicht bereits verbindli-che Standards beschlossen hat. Die Beschlüs-se des IT-Kooperationsrates werden einstim-mig gefasst.

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4.2.3 Bund- und Länder-Kooperation

Kooperationen mit dem Bund und anderen Bundesländern bieten die Möglichkeit, durch gemeinsame Lösungen Synergieeffekte zu he-ben und anschlussfähig an bundesdeutsche und europäische E-Government-Entwicklun-gen zu sein. Der IT-Planungsrat konnte bislang nicht die erhofften Wirkungen erzielen, wes-halb sich Rheinland-Pfalz weiter dafür einset-zen wird, dass mit FITKO (Föderale IT-Koope-rationen) die notwendige Arbeitsorganisation geschaffen wird, wenn deren Finanzierung ge-regelt ist.

Länderkooperationen, wie die Linie6plus, an der Rheinland-Pfalz beteiligt ist, sind beson-ders gut geeignet, um die Aufwände für die Di-gitalisierung der Verwaltung gering zu halten, da alle Länder vor ähnlichen Aufgaben und Herausforderungen stehen, die gemeinsam ressourcenschonender bewältigt werden kön-nen. Rheinland-Pfalz wird sich auch künftig in Bund- und Länderkooperationen beteiligen und die föderale Architektur der digitalen Ver-waltung mitgestalten.

4.2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen ist für ein Bundesland mit na-tionalen und mit internationalen Grenzen ein wichtiger strategischer Aspekt für die wirtschaftliche Entwicklung. Die grenz- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit im E-Government bildet Rheinland-Pfalz u.a. in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) ab.

Dort werden in Zusammenarbeit mit regio-nalen Partnern, den Ländern Hessen und Ba-den-Württemberg und dem Bund, Lösungen für eine effiziente, sichere und interoperable digitale Verwaltung erprobt. Im Rahmen von CIO-Patenschaften hat sich Rheinland-Pfalz seit 2010 hier eingebracht und plant dies auch weiterhin. Seit 2017 ist die MRN „Digi-tale Modellregion“ und setzt Schwerpunkte in die Digitalisierungsbemühungen der Ver-waltungen von kommunalen Gebietskörper-schaften und Land. In diesem Kontext können auch Projekte mit anderen Bundesländern und mit europäischen Partnern durchgeführt und betreut werden.

4.3 Zwischenfazit: Kooperative Zusam-menarbeit in der digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz

Die digitale Verwaltung in Rheinland-Pfalz ist eine kooperative Gemeinschaftsleistung al-ler Behörden im Land – seien es die Behörden der allgemeinen Landesverwaltung bzw. der Justiz oder die Behörden in den kommunalen Gebietskörperschaften. Die zentralen Vorha-ben der nächsten Jahre, z. B. die vollständige Online-Verfügbarkeit aller Verwaltungsleis-tungen, können nur durch eine gemeinsame Anstrengung aller Behörden erfolgreich be-wältigt werden. Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz etabliert hierfür Prozesse und Strukturen, in denen gemeinsame und abge-stimmte Entscheidungen getroffen werden können, damit die Digitalisierung der Verwal-tung gelingt.

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ANLAGENAnlage 1: Aktuelle CIO-Projekte

CIO-Projekt 1: Ausbau Online-Services/Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Ausgangssituation: Bislang kann nur eine be-schränkte Anzahl von Verwaltungsleistungen online abgewickelt werden. Das Onlinezu-gangsgesetz (OZG) gibt vor, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre alle Leistungen der Verwaltung online angeboten werden müssen. Laut OZG müssen die Online-Services in ei-nem Verwaltungsportal des Landes zugänglich gemacht werden. In Rheinland-Pfalz existieren neben den Einzel-Webseiten von Behörden mehrere übergeordnete Portale, die konsoli-diert werden sollen.

Für transaktionales E-Government ist eine Reihe von Basiskomponenten erforderlich. In Bezug auf die einzelnen Basiskomponenten ist die Ausgangssituation in Rheinland-Pfalz un-terschiedlich: Hinsichtlich der Leistungsinfor-mationen bieten sich gute Voraussetzungen für ein ausgeweitetes Informationsangebot. Rheinland-Pfalz ist Teil des länderübergrei-fenden technischen Entwicklerverbands Li-nie6plus, der ein Redaktionssystem zur Ver-waltungsebenen übergreifenden Verwaltung, Pflege und Verteilung von Leistungsbeschrei-bungen und Zuständigkeiten betreibt. Ent-sprechend kann mit dem Bürger- und Un-ternehmensservice (bus.rlp.de) bereits ein umfassendes Informationsangebot bereitge-stellt werden. Neben den Informationsres-sourcen sind weitere Basiskomponenten erfor-derlich, damit Nutzern Transaktionsangebote unterbreitet werden können. Mit Blick auf die Antragstellung fehlen wesentliche Elemente.

So sind für Transaktionsangebote umfassen-de Formularinformationen erforderlich, damit den Nutzerinnen und Nutzern das jeweils an die Anforderungen der zuständigen Behörde angepasste intelligente Formular bereitge-stellt werden kann. Eine Komponente zum Verfolgen des Antragsstatus ist für die Basis-funktionalität der online-Antragstellung hin-gegen nicht zwingend erforderlich und dem-nach eher fakultativ.

Gute Voraussetzungen bieten sich beim Iden-titätsmanagement, der Kommunikation und beim Payment, wo Basiskomponenten weit-gehend im Einsatz sind. Von wesentlicher Be-deutung ist darüber hinaus ein Nutzerkonto mit der Möglichkeit der Speicherung eigener Daten und Dokumente, damit diese nicht im-mer wieder neu eingegeben werden müssen. Die Basiskomponente Nutzerkonto ist grund-legend dafür, dass Bürgerinnen und Bürger Da-ten und Dokumente an einer Stelle hinterle-gen und mit allen Behörden in Rheinland-Pfalz austauschen können. Dies bedeutet, dass sie für einmalige Verfahren mit oder ohne Regist-rierung und für wiederkehrende Verfahren mit einer dauerhaften Registrierung ihre persönli-chen und für das Verfahren notwendigen Da-ten erfassen und nach eigenem Willen beliebig häufig wiederverwenden können. Die unter-schiedlichen im Land aktuell eingesetzten Lö-sungen sollen mittelfristig zusammengeführt werden, so dass für jede Bürgerin und jeden Bürger sowie jedes Unternehmen ein Nutzer-konto zur Verfügung steht.

Zielsetzung: Ziel des Vorhabens ist es, inner-halb der nächsten fünf Jahre alle Verwaltungs-leistungen online im Rheinland-Pfalz-Portal

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verfügbar zu machen. Die parallelen und teil-weise redundanten Online-Angebote der Ver-waltung in Rheinland-Pfalz, insbesondere rlp-service und bus.rlp sollen in das umfassende Verwaltungsportal Rheinland-Pfalz-Portal als Dienste integriert werden. Das Portal soll zu allen Leistungen der Verwaltung allgemeine Informationen (Charakterisierung der Leis-tung, Anspruchsvoraussetzungen usw.) und lokalspezifische Informationen (besondere Nachweise, Ansprechpartner usw.) sowie den Zugang zu der Online-Leistung oder dem On-line-Antragsverfahren anbieten.

Die für Verwaltungsleistungen notwendigen Daten sollen nur einmal erhoben werden, sofern die Nutzerinnen und Nutzer damit einverstan-den sind. Die Nutzer können benötigte Daten wiederverwenden, die bereits im Nutzerkonto abgelegt wurden. Die Nutzer müssen stets in der Lage sein, ihre eingestellten Daten einse-hen, bearbeiten oder wieder löschen zu können, Zugriffsrechte an Dritte zu gewähren oder zu entziehen sowie (auf Anfrage) Informationen darüber beziehen können, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugegriffen hat. Um Doppel- und Mehrfacharbeiten zu vermeiden, soll hierfür ein gemeinsames Vor-gehen eng mit allen Behörden im Land abge-stimmt werden. Eines der Hauptziele ist es, eine gemeinsame E-Government-Infrastruktur für Landes- und Kommunalbehörden zu schaffen. Dabei sollen vorhandene Systeme zusammen-geführt und Neuentwicklungen gemeinsam von Land und kommunalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden. In der gemeinsamen Inf-rastruktur sollen alle benötigten elektronischen Komponenten und IT-Systeme enthalten sein, z. B. Einstiegsportal, Leistungs- und Zuständig-keitsfinder, Formulare/Anträge, Prozess-/Work-flowkomponenten, eID / Authentifizierung.

Vorgehensweise: Für die Portalintegration eignet sich als Ausgangspunkt das Rheinland-Pfalz-Portal. Dieses wird weiter zu einem Dachportal ausgebaut, unter dem die Infor-mationen und Verwaltungsleistungen ande-rer Portale als Dienste angeschlossen werden können. Dem Rheinland-Pfalz-Portal unterge-ordnet wird der bus.rlp.de, der die Leistungs-informationen und Zuständigkeiten liefert. Zusätzlich zu den lokalisierten Leistungsinfor-mationen wird eine lokalisierte Antragstellung ergänzt. Für die Bereitstellung gemeinsamer Basiskomponenten soll in einem ersten Schritt zusammen mit den Behörden in Rheinland-Pfalz der Bestand an relevanten Basiskompo-nenten im Land erhoben werden, um Redun-danzen und Angebotslücken zu identifizieren. Anschließend wird analysiert, inwieweit die Redundanzen durch eine Konsolidierung der parallelen Lösungen beseitigt oder Interopera-bilitätsstandards entwickelt werden können. In Bezug auf im Gesamtportfolio fehlende Basis-komponenten wird priorisiert, in welcher Rei-henfolge welche Basiskomponenten etabliert werden sollen. In einem dritten Schritt werden die notwendigen Interoperabilitätsstandards entwickelt bzw. Komponenten konsolidiert.

Mit Blick auf die online anzubietenden Ver-waltungsleistungen sollen zunächst die Leis-tungen identifiziert werden, die im Sinne des OZG online angeboten werden müssen. Hier-für werden anhand des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa) alle Leistun-gen extrahiert, deren Vollzugsverantwortung beim Land und den kommunalen Gebiets-körperschaften liegt. Leistungen, deren Voll-zugszuständigkeit bei Landesbehörden liegt, werden je Ressort gebündelt. Den Ressorts wird jeweils eine Liste ihrer Leistungen zuge-leitet, in der sie eintragen, unter welchem Link

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die Leistung online verfügbar ist bzw. dass die Leistung noch nicht online verfügbar ist.

Anschließend wird in Abstimmung mit den einzelnen Ressorts ein Zeitplan erarbeitet, in dem die Verwaltungsverfahren online verfüg-bar gemacht werden können. Parallel werden die organisatorischen Strukturen geschaf-fen, in denen die Daten fortlaufend gepflegt werden, beispielsweise bei überarbeitungs-bedarfen aufgrund gesetzlicher Änderungen. Hierzu gehört insbesondere eine Landesredak-tion, die im Zusammenspiel mit der Bundes-redaktion und den Ressortverantwortlichen in Rheinland-Pfalz die notwendigen Informa-

tionen pflegt und die Rückkopplung mit der kommunalen Ebene sicherstellt. Diese Struk-turen sind bereits in Teilen etabliert und die Prozesse teilweise eingespielt. Bislang sind die Informationen allerdings größtenteils auf die Leistungsbeschreibungen im LeiKa beschränkt. Für transaktionale Online-Services sind darü-ber hinaus jedoch standardisierte Formular-beschreibungen erforderlich. Der Aufbau der Landesredaktion soll es insbesondere den kommunalen Gebietskörperschaften erleich-tern, aufbauend auf einem Stammformular der Landesredaktion die Leistungen in kom-munaler Verantwortung online verfügbar zu machen.

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CIO-Projekt 2: Staatlich-kommunale Zu-sammenarbeit

Ausgangssituation: Das Land und die Gemein-den und Gemeindeverbände arbeiten auch bei der Digitalisierung bereits in vielen Bereichen zusammen. Das ist auch unbedingt erforder-lich, da die Aufgaben eng zusammenhängen und es zahlreiche gegenseitige Abhängigkeiten gibt. So führen die Gemeinden und Gemeinde-verbände in vielen Bereichen rechtliche Vorga-ben des Landes aus.

Die Digitalisierung stellt insbesondere die Ge-meinden und die Gemeindeverbände vor gro-ße Herausforderungen, die sie allein kaum be-wältigen können. Insbesondere die Umsetzung des OZG bis 31.12.2022, in deren Rahmen alle Leistungen online verfügbar gemacht werden müssen, betrifft alle Gemeinden und Gemein-deverbände in ähnlichem Umfang. Zudem ist es aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger so-wie der Unternehmen wünschenswert, dass alle Behörden im Land bei der Umsetzung von Online-Angeboten eng zusammenarbeiten, damit gebündelte Angebote geschaffen wer-den. Neben der interkommunalen Kooperati-on kommt deshalb der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit eine große Bedeutung zu. Die bisherigen Kooperationsstrukturen sollen hierfür weiterentwickelt werden.

Zielsetzung: Ziel des Vorhabens ist es, die staatlich-kommunale Zusammenarbeit aus-zuweiten und zu institutionalisieren. Damit soll es insbesondere gelingen, wesentliche IT-Vorhaben gemeinsam umzusetzen, sodass ge-bündelte Online-Angebote und gemeinsame E-Government-Infrastrukturen entstehen.

Vorgehensweise: Die bestehenden IT-Koope-rationen zwischen Land und Gemeinden und Gemeindeverbänden werden im Zusammen-hang mit der Umsetzung des OZG ausgewei-tet. Konkret sollen die notwendigen E-Govern-ment-Infrastrukturen, beispielsweise bei der Bereitstellung von Leistungs- und Formular-informationen sowie von Nutzerkonten, ge-meinsam geschaffen bzw. konsolidiert werden. Darüber hinaus sollen die Zusammenarbeit bei der IT-Sicherheit ausgeweitet und gemein-same Standards etabliert werden. Für diese vielfältigen Abstimmungs- und Koordinati-onsaufgaben soll ein institutioneller Rahmen geschaffen werden. So soll ein IT-Kooperati-onsrat aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes sowie der kommunalen Spitzenverbän-de etabliert und im künftigen E-Government-Gesetz des Landes (s. CIO-Projekt 3) rechtlich verankert werden.

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CIO-Projekt 3: „Rechtliche Grundlagen der digitalen Verwaltung“

Ausgangssituation: Am 1. August 2013 ist das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Ver-waltung“ (E-Government-Gesetz - EGovG) des Bundes in Kraft getreten. Zwar gilt das EGovG auch für die öffentlich-rechtliche Verwaltungs-tätigkeit der Behörden des Landes und der Ge-meinden und Gemeindeverbände, wenn diese Bundesrecht ausführen; für den Vollzug des Landesrechts bedarf es jedoch eines eigenen E-Government-Gesetzes Rheinland-Pfalz.

Darüber hinaus enthalten zahlreiche Fach-gesetze Hürden für die Digitalisierung. Ins-besondere die Schriftform erschwert und verkompliziert ein digitales Angebot von Ver-waltungsleistungen, da höhere Nutzungsbarri-eren errichtet werden müssen. Typischerweise ist für Leistungen mit Schriftformerfordernis eine digitale Signatur notwendig, die noch von wenigen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. Dadurch werden Online-Angebote, die den Einsatz einer digitalen Signatur erfordern, nur wenig genutzt. Eine noch höhere Digitali-sierungsbarriere ist die Anforderung, dass An-tragsteller persönlich Erscheinen müssen.

Zielsetzung: Die Landesregierung will im Jahr 2018 den Entwurf des E-Government-Geset-zes Rheinland-Pfalz in den Landtag einbringen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltung an das digitale Zeitalter anzupas-sen. Damit Bürgerinnen, Bürger und Unter-nehmen Leistungen der Verwaltung möglichst einfach nutzen können, sollen anschließend Schriftformerfordernisse im Landesrecht hin-terfragt und soweit möglich abgebaut wer-den. Hierfür wird analysiert, in welchen ver-

waltungsrechtlichen Vorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist bzw. auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann. Darü-ber hinaus sollen zusätzliche Digitalisierungs-hürden in neuer Regulierung verhindert wer-den, wofür ein Prüfschema „Vollzugssensible Regulierung“ entwickelt wird.

Vorgehensweise: Der Entwurf für ein E-Govern-ment-Gesetz Rheinland-Pfalz befindet sich in der Vorbereitung. Da die überprüfung des Normenbestandes im Landesrecht auf die mit dem E-Government Gesetz Rheinland-Pfalz zu ändernden Querschnittsnormen aufbaut, sollte sie erst nach Inkrafttreten dieses Ge-setzes vorgenommen werden. In einem ersten Schritt soll dann der gesamte Normenbestand in Rheinland-Pfalz anhand typischer Begriffe („persönlich“, „schriftlich“, „Unterschrift“) au-tomatisch durchsucht werden. Die Ergebnisse werden daraufhin genauer analysiert, um fest-zustellen, ob sich hinter der Norm tatsächlich ein Schriftformerfordernis bzw. ein Erfordernis zum persönlichen Erscheinen verbirgt. In ei-nem zweiten Schritt wird die Notwendigkeit der Erfordernisse hinterfragt. Die Landesre-gierung berichtet anschließend dem Landtag, (1) in welchen verwaltungsrechtlichen Rechts-vorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und (2) in welchen verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönli-chen Erscheinens zugunsten einer elektroni-schen Identifikation verzichtet werden kann. Abschließend bringt die Landesregierung ei-nen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, mit dem diese Änderungsvorschläge beschlossen werden sollen.

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CIO-Projekt 4: E-Akte

Ausgangssituation: Ein einheitliches E-Akte-System wird bislang weder in den obersten Landesbehörden noch in der übrigen Landes-verwaltung flächendeckend genutzt. Während beispielsweise ein Teil der obersten Landesbe-hörden bislang weder Dokumenten-Manage-ment-Systeme (DMS) noch Vorgangs-Bearbei-tungs-Systeme (VBS) einsetzt und vollständig papierbasiert arbeitet, nutzen andere oberste Landesbehörden bereits Dokumenten-Ma-nagement-Systeme sowie Vorgangs-Bear-beitungs-Systeme. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat daher im Jahr 2015 in einem ersten Schritt die Einführung der ein-heitlichen E-Akte für die obersten Landesbe-hörden von Rheinland-Pfalz beschlossen. In einem zweiten Schritt soll die E-Akte dann grundsätzlich auch in der weiteren unmittel-baren Landesverwaltung eingeführt werden. Dies gilt nicht für solche Behörden, bei denen die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung bei langfristiger Betrachtung unwirtschaftlich ist oder soweit aufgrund be-sonderer Anforderungen eine fachspezifische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung vor-handen ist oder benötigt wird.

Zielsetzung: Mit der Einführung der E-Akte un-ternimmt die Landesregierung einen weiteren Schritt auf dem Weg der Modernisierung der Verwaltung. Konkret werden mit der Einfüh-rung einer zentral betriebenen einheitlichen E-Akte zunächst auf der Ebene der obersten Landesbehörden mit ca. 2.200 Arbeitsplätzen bis Ende 2019 und später auch in der übrigen unmittelbaren Landesverwaltung mit bis zu weiteren 15.000 Arbeitsplätzen bis Ende 2025 insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

■ medienbruchfreie elektronische Vorgangs-bearbeitung vom Posteingang bis zur Aus-

sonderung ermöglichen und hierdurch Mehraufwände vermeiden, die durch Me-dienbrüche entstehen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Befüllung der Transparenz-Plattform nach dem Lan-destransparenzgesetz Rheinland-Pfalz,

■ Beachtung des Gebots der Vollständigkeit, der Nachvollziehbarkeit, der Authentizität und der Integrität der Aktenführung sicher-stellen,

■ Migrationsaufwände vermeiden im Zusam-menhang mit Aktenaustausch zwischen unmittelbaren Landesbehörden,

■ Höhere Qualität bei der Aufgabenerledi-gung durch verbesserte Recherche- und Zugriffsmöglichkeiten sowie Entfall von Wegezeiten,

■ Qualitätszuwachs beim mobilen Arbeiten,

■ Kosteneinsparungen durch eine zentrale IT-Betriebsstruktur im LDI.

■ Verwaltungsabläufe optimieren, um Auf-wände für Registratur- und Botentätigkei-ten, Papierverbrauch sowie Raumbedarf für die Archivierung zu reduzieren,

■ Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber steigern in Anbetracht der He-rausforderungen des demografischen Wan-dels.

Vorgehensweise: Die Landesregierung hat das Ministerium des Innern und für Sport beauf-tragt, die Einführung der E-Akte federführend umzusetzen. Hierfür wurde das ressortüber-greifende Projekt „DIgitale Akte des Landes zur Optimierung der Geschäftsabläufe DI-ALOG Rheinland-Pfalz“ mit einer Projekt-steuerung im Ministerium des Innern und für Sport, Referat E-Akte / Digitalisierung der Vor-gangsbearbeitung, gebildet. Innerhalb dieser

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Projektorganisation wurden unter Beteiligung der Ressorts die konzeptionellen Vorarbeiten geleistet und ein Vergabeverfahren zur Be-schaffung einer E-Akte-Lösung durchgeführt. Die Einführung der E-Akte wird durch eine im

LDI angesiedelte Servicestelle, das Service-center DIALOG Rheinland-Pfalz, unterstützt. Der Rollout erfolgt zunächst auf der Ebene der obersten Landesbehörden in Rahmen eines gestaffelten Vorgehens.

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CIO-Projekt 5: „IT-Standardisierung und -Konsolidierung“

(Hinweis: zur näheren Erläuterung der im Fol-genden verwendeten Fachbegriffe für Basis- und Querschnittsdienste wird auf die Begriffs-erläuterungen in der Anlage „übersicht der Basis- und Querschnittsdienste“ verwiesen.).

Ausgangssituation: Seit der LDI im Jahr 2003 als zentraler IT-Dienstleister des Landes er-richtet wurde, hat es mehrfach Bestrebungen gegeben, die IT der Landesverwaltung in den hochverfügbaren und hochsicheren Rechen-zentren des LDI zu zentralisieren. Dies war bereits 2006 ein wichtiger Bestandteil der da-maligen IT-Strategie, die zusammen mit der Einrichtung der IT-Zentralstelle im Innenmi-nisterium beschlossen wurde. Aufgrund feh-lender übergreifender Vorgaben ist der Stand der Zentralisierung in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz äußerst heterogen. Bislang haben nur einzelne Ressorts alle oder einige ihrer Server in die rlp-Cloud des LDI verlegt. Doch selbst wenn die Server physisch zentra-lisiert sind, werden sie zum Teil weiterhin de-zentral von den Ressorts administriert.

Die Entscheidungen über die Ausstattung und den Einsatz der Landes-IT in Rheinland-Pfalz (Hard- und Software) liegen bisher in der Verantwortung der Ressorts. Auch wenn die IT-Budgets seit mehreren Jahren bei der ITZ zentral verwaltet werden, hat sich an diesem Gestaltungsspielraum der Ressorts nichts ver-ändert. Die Standardisierung der Ausstattung der IT-Endgeräte, der IT-Sicherheitskonzepte, der Datenmodelle und Schnittstellen sowie der gemeinsamen Infrastruktur- und Basis-dienste ist ein notwendiger Schritt, um eine einheitliche IT-Landschaft zu schaffen, durch die der Administrationsaufwand erheblich re-

duziert und die Qualität der IT-Systeme sowie die IT-Sicherheit erhöht werden. Zudem er-möglicht die Standardisierung die Interopera-bilität der eingesetzten Komponenten.

Das Einsparungspotenzial, das allein in einer Re-duzierung von physischen Server-Systemen be-steht, ist hoch: Für jeden einzelnen Infrastruk-tur- und Basisdienst wird derzeit mindestens ein Server pro Ressort betrieben und adminis-triert, beispielsweise für E-Mail, Kollaboration, Softwareverteilung oder SQL-Datenbanken. Bei aktuell insgesamt zehn Ressorts lässt sich die Anzahl der Server deutlich reduzieren, wenn die Dienste standardisiert sind und auf jeweils nur einem bis zwei Servern für alle Ressorts ge-meinsam betrieben werden.

Die Querschnittsdienste, die nach 2006 res-sortübergreifend eingeführt wurden, werden bereits zentral und einheitlich beim LDI be-trieben. Darüber hinaus hat es in der Vergan-genheit in ausgewählten Bereichen und für vereinzelte Dienste bereits erfolgreich reali-sierte Zentralisierungsprojekte gegeben, zum Beispiel mit der Polizei oder bei der Vorgangs-bearbeitung und den E-Mail-Servern mehrerer Ressorts. Auf diese Erfahrungen kann bei zu-künftigen Standardisierungs- und Zentralisie-rungsprojekten aufgebaut werden.

Zielsetzung: Die seit 2006 verfolgte Zent-ralisierungsstrategie im IT-Betrieb soll be-schleunigt, optimiert und ausgeweitet wer-den. Die gemeinsamen IT-Infrastruktur- und Basisdienste werden zudem standardisiert und konsolidiert, um die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Sicherheit der IT-Systeme des Landes zu verbessern und medienbruchfreie elektronische Verwaltungs-leistungen anbieten zu können.

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Grundsätzliches Ziel ist es, dass alle gemein-samen IT-Infrastruktur- und Basisdienste un-ter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten in der rlp-Cloud des LDI zentralisiert und mindes-tens bis zur Ebene des technischen Applika-tionsbetriebs vom LDI administriert werden. Innovative Entwicklungen werden berück-sichtigt. In Fällen einer länderübergreifenden bzw. bundesweiten Zusammenarbeit kann die Zentralisierung ausnahmsweise auch in einem anderen BSI-zertifizierten Rechenzentrum erfolgen. Dabei gibt es auch die Option zur Nutzung der gemeinsamen IT-Infrastruktur für das Client-Management der Verwaltungs-arbeitsplätze (Softwareverteilung, Sicherheit und Konnektivität; Einführung einer Desktop-Virtualisierung [VDI]). Bis 2021 soll der kom-plette Serverbetrieb nach Wirtschaftlichkeits-gesichtspunkten in die rlp-Cloud verlagert sein. Dafür ist es erforderlich, dass dem LDI die dafür notwendigen IT-Mittel und das erforder-liche Personal zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit der Digitalisierung von Fach-verfahren soll dadurch nicht eingeschränkt werden. Begründete Ausnahmeregelungen sind möglich und werden von den Ressorts gemeinsam beschlossen. Grundsätzlich sollen keine eigenen Server-Infrastrukturen mehr in den Ressorts und ihren nachgeordneten Be-reichen betrieben werden; es sei denn Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Informationssicher-heit und der Benutzerfreundlichkeit stehen dem entgegen.

Die digitale Landesverwaltung Rheinland-Pfalz setzt sich zum Ziel, eine Standardisie-rungsagenda auszuarbeiten, an der das zen-trale Angebot an IT-Dienstleistungen durch den LDI ausgerichtet wird. Verbindliche, res-sortübergreifende Standards werden für die Ausstattung der IT-Endgeräte (rlp-Client, mo-

bile Geräte und Peripherie), IT-Sicherheitskon-zepte, Datenmodelle, Austauschformate und Schnittstellen sowie gemeinsame IT-Infra-struktur- und Basisdienste vereinbart.

Vorgehensweise: Für Dienste, die bereits von den Ressorts genutzt und im LDI angeboten werden, beispielsweise E-Mail oder Kollabo-ration, werden innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Zentralisierung gemeinsame Standards festgelegt, damit die Dienste kon-solidiert werden können. Für Dienste, die bis-lang nicht in den Ressorts etabliert sind, wird erst ein Standard festgelegt, bevor der ent-sprechende Dienst zentral für alle Ressorts be-reitgestellt wird.

Die Entwicklung und der Einsatz von Fachan-wendungen bleiben in der Verantwortung der Ressorts. Der laufende Betrieb von Fachan-wendungen soll aber in die rlp-Cloud migriert werden, damit keine Server mehr in den Res-sorts betrieben werden müssen. Für die res-sortspezifischen Fachverfahren und Register werden lediglich Interoperabilitätsstandards vereinbart.

Im Rahmen der Ausarbeitung der Standardi-sierungsagenda wird für alle Komponenten geprüft, ob und unter welchen Bedingungen standardisierte Basis- und Querschnittsdiens-te sowie die Schnittstellen der Fachverfahren und Register nicht nur landesweit, sondern auch länderübergreifend genutzt werden kön-nen und so zum Auf- und Ausbau einer föde-ralen E-Government-Infrastruktur beitragen. Um die bundesweite Interoperabilität im Be-reich des elektronischen Datenaustauschs (Meldewesen, Personenstandswesen und Aus-länderwesen) sicherzustellen, werden Stan-dards berücksichtigt, die von staatlichen und

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überstaatlichen Stellen erarbeitet werden, z. B. vom IT-Planungsrat verbindlich beschlossene fachunabhängige und fachübergreifende Inte-roperabilitäts- oder IT-Sicherheitsstandards.

Zunächst sollen alle Ressorts vollständig in das rlp-Netz integriert werden. Nur im begründe-ten Ausnahmefall können von Ressorts zusätz-lich eigene, über die Sicherheitsinfrastruktur des rlp-Netzes hinausgehende Schutzmecha-nismen betrieben werden. Die Anbindung an den zentralen Active-Directory-Dienst (Lan-des-AD) stellt die Voraussetzung für weitere Zentralisierungsmaßnahmen dar. Auch Netz-werkdienste wie DNS oder DHCP werden zentralisiert und anschließend standardisiert und konsolidiert. Anschließend sollen alle Server der unmittelbaren Landesverwaltung (für Dateisysteme, Datenbanken, E-Mail, Kol-laboration und Fachanwendungen) in der rlp-Cloud beim LDI zentralisiert sein.

Wenn die Zentralisierung der Server aller Res-sorts abgeschlossen ist, kann die Einführung einer Desktop-Virtualisierung forciert werden. In der Zentralisierung der IT-Ressourcen für die Endgeräte besteht erhebliches Potential für die Reduzierung der Kosten für die Endgeräte-Hardware und des Administrationsaufwands. Geplant ist, einen VDI-Dienst aus der rlp-Cloud anzubieten und Pilotprojekte mit ein-zelnen Ressorts durchzuführen. Hierzu kann auf die Erfahrungen des Wirtschaftsministeri-ums zurückgegriffen werden, die heute bereits die Desktop-Virtualisierung einsetzen.

Eine besonders hohe Priorität unter den Ba-sisdiensten kommt den Endpoint-Security-Diensten zu (Firewall, Antivirus, Device Con-trol, Festplattenverschlüsselung, Webfilter und Mobile-Device-Management). Diese

Dienste sollen für alle Ressorts beim LDI zent-ralisiert betrieben werden. Da der LDI hier be-reits erprobte IT-Lösungen anbieten kann, sind keine Pilotphasen notwendig.

Frühzeitig sollen auch die Konnektivitäts-dienste (WLAN, rlp-Netz over Internet und VoIP) für alle Ressorts zentralisiert und verein-heitlicht werden. Für die externe oder mobile Anbindung an das rlp-Netz werden bereits zentrale und einheitliche Lösungen vom LDI bereitgestellt. Mittelfristig sollen die E-Mail- und Kollaborations-Server aller Ressorts in der rlp-Cloud betrieben werden. Einige Res-sorts betreiben diese Dienste bereits zentral oder haben einen früheren Wechsel geplant. Die Einführung der E-Akte ist ein laufendes Vorhaben, hierzu wird auf das CIO-Projekt 4 verwiesen.

Die Dienste für das rlp-Client-Management – Softwareverteilung und Printmanagement – und die Einführung eines Prozess-Manage-ment-Systems (BPMS) sind mittelfristig ein Schwerpunkt. Für die Softwareverteilung sind bereits Produkte im Einsatz, die sich auch res-sortübergreifend eignen. Mittelfristig soll auch eine Einigung über einheitliche IT-Lösungen für alle Ressorts in Bezug auf das Printma-nagement und das BPMS erzielt werden, damit nicht parallel mehrere Systeme mit gleicher Funktionalität betrieben werden. Eine Aus-nahme stellt das Mobile Device Management (MDM) für Smartphones und Tablets dar, das aufgrund des aktuellen Bedarfs bereits frühzei-tig ressortübergreifend eingeführt wird.

Die Entwicklung und die Bereitstellung von Geodatenangeboten und -anwendungen der Landesverwaltung werden weiter optimiert und zu einem einheitlichen Geodatenmana-

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gement weiterentwickelt. Die jeweiligen Fach-verwaltungen nutzen über hoch performante Kommunikationsnetze zentral bereitgestellte Hard- und Softwareressourcen. Die heute ein-gesetzten heterogenen GIS-Plattformen sind

dafür, wenn technisch und wirtschaftlich sinn-voll, möglichst zu vereinheitlichen. Die Ver-antwortung für die jeweiligen Fachinhalte und -applikationen tragen die fachlich zuständigen Stellen.

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Basisdienst Beschreibung

Antivirus Software, die bekannte Computerviren, Computerwürmer und Trojanische Pferde aufspüren, blockieren und gegebenenfalls beseitigen soll (Basisdienst)

Backup Dienst zur Sicherung von Daten, um sie bei Verlust wiederher-stellen zu können (Basisdienst)

Bürosoftware Bürosoftware im Allgemeinen, i.d.R. mit Textverarbeitungs-, Ta-bellenkalkulations-, Präsentations- und Datenbank-Programm (Basisdienst)

CAFM-System Software für die Erfassung und Verwaltung von Gebäuden und Computer-Aided Facility Liegenschaften (Querschnittsdienst) Management-System

Anlage 2: Übersicht der Basis- und Quer-schnittsdienste

Leistungs-informationen

Antrags-management

Identitäts-ManagementKommunikation Servicekonto

Bezahlung

FIMLeiKa FIMFormulare eID-ServiceVPS

ePayment-Dienst

Datensafe

Dokumentensafe

Fachverfahren 1

PersonalwesenHaushalt Beschaffung

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BeschäftigtederVerwaltung

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OSCI DVDV

Antragsstatus

De-Mail

EGVP

Behörden-informationen

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Termin-management

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PKI

Sicherheit

Konnektivität

VoIP

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Firewall

Antivirus

DeviceControl Webfilter

Festplatten-verschlüsselung Softwareverteilung

Endgeräte-management

Kollaboration/Content-Mgt.

Social Intranet

Bürosoftware

Kommunikation

E-Mail

CRM

Prozess-managementEntwicklungs-umgebungen

(PaaS)Geodaten-

management

E-Akte

eArchivDMS

MDM

Print-management

Datenbanksystem

FacilityManagement

CAFM-System

Online-Terminvergabe eRechnung

Leistungs-informationen

Antrags-management

Identitäts-ManagementKommunikation Servicekonto

Bezahlung

FIM LeiKa FIM Formulare eID-ServiceVPS

ePayment-Dienst

Datensafe

Dokumentensafe

Fachverfahren 1

PersonalwesenHaushalt Beschaffung

IPEMA®IRM@ 2.0 KdL VMPBack-End

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VDI

rlp-Client

Virtualisierung

Terminalserver

Server Datenbanken

Dateiserver

Backup SAN

Speicherrlp-Netz

Landes-AD

DNS DHCP

rlp-ClientFront-End

Fachverfahren 2 Fachverfahren 3 Fachverfahrenn Register

Fach

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Bürgerinnen und BürgerUnternehmen und andere Organisationen

Beschäftigte der Verwaltung

Ressort-Webseiten115OGDP-RP Kommunen-

Webseitenrlp-Portal + Themenportale Transparenz-Plattform

OSCI DVDV

Antragsstatus

De-Mail

EGVP

Behörden-informationen

beN

Output-management Scanlösung

Termin-management

beA

PKI

Sicherheit

Konnektivität

VoIP

roIWLAN

Firewall

Antivirus

Device Control Webfilter

Festplatten-verschlüsselung Softwareverteilung

Endgeräte-management

Kollaboration/ Content-Mgt.

Social Intranet

Bürosoftware

Kommunikation

E-Mail

CRM

Prozess-management

Entwicklungs-umgebungen (PaaS)

Geodaten-management

E-Akte

eArchivDMS

MDM

Print-management

Datenbanksystem

Facility Management

CAFM-System

Online-Terminvergabe eRechnung

51

CRM Anwendung zur systematischen Pflege von Kundenbeziehun- Customer-Relationship- gen (u.a. Kontaktdaten) (Basisdienst) Management

Dateiserver Dienst zur zentralen Speicherung von Daten (Basisdienst)

Datenbanksystem System zur elektronischen Datenverwaltung (Basisdienst)

Device Control Dienst zur überwachung und Kontrolle von USB- und anderen Peripherie-Ports an den Endgeräten, um Datendiebstahl und Datenverluste zu stoppen (Basisdienst)

DHCP Dynamic Dienst zur Einbindung von Endgeräten ins Netzwerk (Basisdienst) Host Configuration Protocol

DMS Anwendung zur datenbankgestützten Verwaltung elektroni- Dokumenten- scher Dokumente (Basisdienst) management-System

DNS Dienst zur Auflösung von Internet-/Intranet-Adressen in IP- Domain Name System Adressen (Basisdienst)

eArchiv Dienst zur Langzeitarchivierung von elektronischen Akten (Basisdienst)

Festplattenverschlüsselung Software zur Verschlüsseln einer gesamten Festplatte oder ein-zelner Partitionen, um den unbefugten Zugriff auf sensible Da-ten zu verhindern (Basisdienst)

Firewall Sicherungssystem zur Abschirmung eines Netzwerks nach au-ßen (Basisdienst)

IPEMA® Integriertes Personalmanagementsystem für Rheinland-Pfalz (Querschnittsdienst)

IRM@ 2.0 webbasiertes Integriertes Rheinland-Pfälzische Mittelbewirt-schaftungs- und Anordnungssystem; Zentrale Lastschrift-Man-datsverwaltung (ZMV) (Querschnittsdienst)

ISB-Kundenportal Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (Querschnittsdienst)

Kaufhaus des Landes Zentrale Bestellplattform in Rheinland-Pfalz, über welche die Bedarfsträger der Landesverwaltung den überwiegenden Teil der benötigten Lieferungen und Leistungen auf elektronischem Wege beschaffen können (Querschnittsdienst)

Landes-AD Verzeichnisdienst, der die Nutzerprofile sowie deren Berechti- Active Directory gungen Active Directory und Beschränkungen im Netzwerk verwaltet (Basisdienst)

52

MDM Software für die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten Mobile Device Management wie Smartphones und Tablets (Basisdienst)

roI Dienst zur Einwahl in das rlp-Netz von externen Endgeräten rlp-Netz over Internet (Basisdienst)

PKI System zur Ausstellung, Verteilung und Prüfung von digitalen Public Key Infrastructure Zertifikaten zur Verschlüsselung der digitalen Kommunikation

(Basisdienst)

Printmanagement IT-Lösung für die Verwaltung von Druckprozessen (Basisdienst)

SAN Netzwerk zur Anbindung von Festplattensubsystemen für Storage Area Network kontinuierliche Hochgeschwindigkeitsübertragungen großer

Datenmengen (Basisdienst)

Social Intranet Softwareplattform für den Informationsaustausch und die Zu-sammenarbeit im Netzwerk (Basisdienst)

Softwareverteilung IT-Lösung für die automatische Erstinstallation, Konfiguration und Wartung einer großen Anzahl von Computern mit gerin-gem Aufwand (Basisdienst)

Terminalserver Dienst zur zentralen Bereitstellung von IT-Ressourcen und An-wendungen, die von mehreren den Clients genutzt werden kön-nen (Basisdienst)

VDI Dienst zur virtuellen Zuordnung von Computer-Ressourcen Virtual Desktop für einzelne Arbeitsplätze (Basisdienst) Infrastructure

Vergabemarktplatz Plattform für das kostenlose Herunterladen von Vergabeunter-lagen, die Kommunikation mit der zuständigen Vergabestelle sowie die Abgabe elektronischer Angebote (Querschnitts-dienst)

Virtualisierung virtuelle Zuordnung von Computer-Ressourcen im Rechenzen-trum für den Betrieb von einzelnen Servern (Basisdienst)

VoIP Protokoll für die Telefonie über das Computer-Netzwerk Voice over IP (Basisdienst)

Webfilter IT-Lösung zur Verwaltung von Zugriffsrechten auf das Internet (Basisdienst)

WLAN lokales Funknetz (Basisdienst) Wireless Local Area Network

53

Anlage 3: Zeitplan für die Umsetzung der CIO-Projekte

2018

2019

2020

2021

2022

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54

Anlage 4: Methodensteckbrief zur Vorge-hensweise

Verwaltung

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Kommunale IT-Vorhaben

Planungen und Vorhabender Landesverwaltungwurden mit Vertretern vonKommunen und den kom-munalen Spitzenverbändenim Rahmen eines Work-shops diskutiert

Landes-IT-VorhabenAnforderungen und Be-darfe der Ressorts wur-den unmittelbar zu Be-ginn und im gesamtenVerlauf im Rahmen vonmehreren Workshopseinbezogen, u.a. zu IT-Konsolidierung, Koopera-tion, Innovation

BeiträgeBeiträge von Beteiligtenwurden in das Gesamt-dokument integriert

EntwürfeTextentwürfe wurden inAuszügen fortwährendzugänglich gemacht

Beschäftigte undPersonlräteThemen mit besondererRelevanz für Beschäftigteund Beschäftigtenvertreter, wie IT-Arbeitsplatzausstat-tung, mobiles Arbeiten, Kompetenzerwerb, wurdenmit Beschäftigten und Personalräten in einemWorkshop erarbeitet

Bürgerinnenund Bürger

Einschlägige Ideen undVorschläge aus dem RLP-Dialog wurden syste-matisch ausgewertet undberücksichtigt und imRahmen eines WorkshopsErwartungen von Bür-gerinnen und Bürgern andigitale Angebote derVerwaltung erhoben undmit den Planungen abge-glichen

KoalitionsvertragWesentliche Aussagen ausdem Koalitionsvertragwurden aufgegriffen undweiter konkretisiert

Trend- und ThemenradarAktuelle Trends und Themender digitalen Verwaltung,wie das OZG, wurden analy-siert und fortwährend be-rücksichtigt

55

IMPRESSUMHerausgeberin:Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-PfalzIT-ZentralstelleSchillerplatz 3-555116 Mainz

Telefon: 06131 - 16-0Telefax: 06131 - 16 35 95E-Mail: [email protected]

www.mdi.rlp.detwitter.com/MDI_RLP

Gestaltung:init Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation, Berlin

Druck:Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Bildnachweis:Titelseite CC0-Lizenz, Quelle: pexels.com, Vorwort Ministerium des Innern und für Sport RLP / Torsten Silz, Seite 1 lizenzfrei, Quelle: Ministerium des Innern und für Sport RLP, Seite 10 Mini-sterium des Innern und für Sport RLP, Seite 19 Quelle: portal.rlp.de, Seite 30 lizenzfrei, Quelle: Ministerium des Innern und für Sport RLP, Seite, 42 CC0-Lizenz, Quelle: pexels.com

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch von Wahlwerberinnen und Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung ver-wendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Wiese verwendet werden, die als Parteinahmen der Landesregierung zugunsten einer politzischen Gruppe verstanden werden könnte.

Stand: Juni 2018

© Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Vervielfältigung und Nachdruck - auch auszugsweise - nur nach vorheriger schriftlicher Geneh-migung.

MiniSteriuM DeS innernunD fÜr SPOrt

Ministerium des innern und für Sport des landes rheinland-PfalzSchillerplatz 3-555116 Mainztelefon: 06131 [email protected]

Juni 2018