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Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Ehrenordnung
der Handwerkskammer für Oberfranken
Der Vorstand der Handwerkskammer für Oberfranken hat in seiner Sitzung vom 26.01.2018
folgende Ehrenordnung beschlossen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Geschäftsjubiläumsurkunde
§ 2 Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen
§ 3 Ehrenurkunde für ehrenamtliche Tätigkeit
§ 4 Goldener Meisterbrief
§ 5 Ehrennadel
§ 6 Ehrenmeisterbrief
§ 7 Aufnahme in den Gewerberat
§ 8 Ehrenring der Handwerkskammer für Oberfranken
§ 9 Kostentragung
§ 10 Beantragung
§ 11 Kein Rechtsanspruch
§ 12 Inkrafttreten
§ 1 Geschäftsjubiläumsurkunde
1. Für Betriebsjubiläen werden Jubiläumsurkunden ausgestellt.
2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.
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§ 2 Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen
1. Die Ehrenurkunde für Treue und Fleiß wird an Mitarbeiter kammerzugehöriger Betriebe
für mindestens 10-jährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit verliehen. Ein
Betriebsinhaberwechsel ist für die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit unschädlich.
Weitere Ehrungen erfolgen im 5-Jahres-Rhythmus, d.h. für 15, 20, 25 usw. Jahre
Betriebszugehörigkeit.
2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Entscheidung treffen Präsident und
Hauptgeschäftsführer. Die Kosten der Ehrenurkunde trägt der Betrieb nach Maßgabe
der Gebührenordnung.
§ 3 Ehrenurkunde für ehrenamtliche Tätigkeit
1. Die Ehrenurkunde für besondere Verdienste um die Handwerksorganisation wird
verliehen an Handwerker, die eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit
nachweisen.
2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag. Die Entscheidung treffen Präsident und
Hauptgeschäftsführer.
§ 4 Goldener Meisterbrief
1. Der Goldene Meisterbrief wird an Handwerker und Handwerkerinnen verliehen, die das
65. Lebensjahr vollendet haben, eine mindestens 30-jährige ununterbrochene
selbstständige Tätigkeit nachweisen und zur Führung des Meistertitels berechtigt sind.
Von der Voraussetzung des Meistertitels kann abgesehen werden, wenn der
Handwerker bzw. die Handwerkerin das 70. Lebensjahr vollendet hat.
2. Die Verleihung erfolgt von Amts wegen. Die Entscheidung treffen Präsident und
Hauptgeschäftsführer.
§ 5 Ehrennadel
1. Die Silberne Ehrennadel mit Urkunde wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um
das oberfränkische Handwerk oder die Handwerksorganisation in besonderer Weise
verdient gemacht haben.
2. Die Goldene Ehrennadel mit Urkunde wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um
das oberfränkische Handwerk oder die Handwerksorganisation in herausragender
Weise verdient gemacht haben.
3. Die Verleihung erfolgt von Amts wegen. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
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§ 6 Ehrenmeisterbrief
1. Der Ehrenmeisterbrief wird an Handwerker verliehen, die eine herausragende
ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen können. Sie müssen sich – über ihren eigentlichen
Handwerksberuf und ihre Innung hinaus – ganz besondere Verdienste um das
Gesamthandwerk und die Allgemeinheit erworben haben. Außerdem ist der Meistertitel
Voraussetzung. In ganz besonderen Fällen kann von diesen Voraussetzungen
abgewichen werden.
2. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Vorstand.
§ 7 Aufnahme in den Gewerberat
Auf Vorschlag durch den Vorstand der Handwerkskammer für Oberfranken können
Handwerker Mitglied im Verein „Gewerberat des oberfränkischen Handwerks e.V.“ werden.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand des Vereins: Als Mitglieder werden nur
Persönlichkeiten aufgenommen, die sich um das oberfränkische Handwerk und die
Allgemeinheit in besonderer Weise verdient gemacht haben. Ein Mitglied des Gewerberates
darf in der Handwerksorganisation nicht mehr ehrenamtlich tätig oder gegen Entgelt
beschäftigt sein. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Satzung des
Gewerberates des oberfränkischen Handwerks e.V.
§ 8 Ehrenring
1. Der Ehrenring der Handwerkskammer wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich in
besonderer Weise um das Handwerk verdient gemacht haben. Der Ehrenring wird an
höchstens sieben lebende Personen verliehen. Die Verleihung erfolgt zusammen mit
einer Urkunde. Der Ehrenring darf nur vom Empfänger persönlich getragen werden.
2. Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Vollversammlung auf Vorschlag des
Vorstands.
§ 9 Kostentragung
Die Kosten der Ehrungen trägt die Handwerkskammer für Oberfranken, soweit in diesen
Richtlinien nichts anderes geregelt ist.
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§ 10 Beantragung
Ehrungsanträge sind mindestens 4 Wochen vor Verleihung schriftlich bei der
Handwerkskammer einzureichen.
§ 11 Kein Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung durch die Handwerkskammer besteht nicht.
§ 12 Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft und ersetzt die
bisherige Ehrenordnung vom 20.10.2003.