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German numbering system for cast irons.

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DIN EN 1560:2011-05

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Nationales Vorwort

Diese Europäische Norm (EN 1560: 2011) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 190 �Gießereiwesen� erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird.

Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 036-00-04 AA �Geometrische Produktspezifikation und Technische Lieferbedingungen� des Normenausschusses Gießereiwesen (GINA) verantwortlich.

Änderungen

Gegenüber DIN EN 1560:1997-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Normative Verweisungen entfallen bzw. unter Literaturhinweise aufgenommen mit Umnummerierung der nachfolgenden Abschnitte;

b) Bei der Klassifizierung durch mechanische Eigenschaften, Tabelle 3, Klasse S und U gestrichen;

c) Hochlegierte Klassen unter 3.2.6.3.2 neu aufgenommen;

d) entsprechend DIN EN ISO 148-1, �Schlagarbeit� in �Schlagenergie� umbenannt;

e) Ein neues System mit vollständiger Überarbeitung zur �Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern� eingeführt, das auf dem Aufbau und den Regeln von EN 10027-2 beruht;

f) Tabelle B.1 �Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern� angepasst;

g) Literaturhinweise sind kein Anhang mehr und an das Ende der Norm verschoben;

h) Anhang C �Wesentliche technische Änderungen zwischen dieser Europäischen Norm und der vorherigen Ausgabe� aufgenommen.

Frühere Ausgaben

DIN EN 1560: 1997-08

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EUROPÄISCHE NORM

EUROPEAN STANDARD

NORME EUROPÉENNE

EN 1560

Februar 2011

ICS 77.080.10 Ersatz für EN 1560:1997

Deutsche Fassung

Gießereiwesen � Bezeichnungssystem für Gusseisen �

Werkstoffkurzzeichen und Werkstoffnummern

Founding � Designation system for cast iron �

Material symbols and material numbers

Fonderie � Système de désignation pour la fonte � Désignation symbolique et numérique

Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Januar 2011 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

EUR OP ÄIS C HES KOM ITEE FÜR NOR M UNG

EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION

C O M I T É E U R O P É E N D E N O R M A LI S A T I O N

Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel

© 2011 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 1560:2011 D

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EN 1560:2011 (D)

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Inhalt Seite

Vorwort ................................................................................................................................................................3

Einleitung.............................................................................................................................................................4

1 Anwendungsbereich .............................................................................................................................5

2 Begriffe ...................................................................................................................................................5

3 Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Kurzzeichen ..........................................................5 3.1 Allgemeines............................................................................................................................................5 3.2 Aufbau der Werkstoffkurzzeichen........................................................................................................5

4 Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern ..............................................................9 4.1 Allgemeines............................................................................................................................................9 4.2 Aufbau der Werkstoffnummern......................................................................................................... 10

Anhang A (normativ) Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Kurzzeichen......................................................................................................................................... 12

Anhang B (normativ) Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern ............................................................................................................................................. 14

Anhang C (informativ) Wesentliche technische Änderungen zwischen dieser Europäischen Norm und der vorherigen Ausgabe .................................................................................................. 15

Literaturhinweise ............................................................................................................................................. 16

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Vorwort

Dieses Dokument (EN 1560:2011) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 190 �Gießereiwesen� erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.

Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis August 2011, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis August 2011 zurückgezogen werden.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

Dieses Dokument ersetzt EN 1560:1997.

Anhang C enthält Einzelheiten zu wesentlichen technischen Änderungen zwischen dieser Europäischen Norm und der vorherigen Ausgabe.

Im Rahmen seines Arbeitsprogramms hat das Technische Komitee CEN/TC 190 die Arbeitsgruppe CEN/TC 190/WG 1.10 �Technische Lieferbedingungen und Gusseisenbezeichung� mit der Überarbeitung der EN 1560:1997 beauftragt.

Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Einleitung

Gusseisenwerkstoffe jeder Klasse können entweder durch Werkstoffkurzzeichen oder durch Werkstoff-nummern bezeichnet werden. Die Werkstoffnummer basiert auf den Prinzipien und Strukturen, wie sie in EN 10027-2 dargelegt sind.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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1 Anwendungsbereich

Diese Europäische Norm legt ein Werkstoff-Bezeichnungssystem entweder durch Kurzzeichen oder durch Nummern für Gusseisen fest.

Das Bezeichnungssystem durch Kurzzeichen ist anwendbar für:

a) genormte Gusseisenwerkstoffe (siehe 2.1);

b) nichtgenormte Gusseisenwerkstoffe (siehe 2.2).

Das Bezeichnungssystem durch Nummern ist nur für genormte Gusseisenwerkstoffe anwendbar (siehe 2.1).

ANMERKUNG Die Anwendung eines Bezeichnungssystems durch Kurzzeichen bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Werkstoff genormt ist.

2 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.

2.1 genormter Gusseisenwerkstoff Gusseisenwerkstoff, der in einer Europäischen Norm festgelegt wurde

2.2 nichtgenormter Gusseisenwerkstoff Gusseisenwerkstoff, der nicht in einer Europäischen Norm festgelegt wurde, jedoch in CEN-Mitgliedsländern hergestellt und/oder verwendet wird

3 Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Kurzzeichen

3.1 Allgemeines

Es darf nur eine Bezeichnung durch Kurzzeichen für jeden Gusseisenwerkstoff geben.

3.2 Aufbau der Werkstoffkurzzeichen

3.2.1 Gesamtaufbau

Die Bezeichnung durch Kurzzeichen darf höchstens sechs Positionen haben. Zwischen keiner der verwendeten Positionen darf ein Zwischenraum sein.

Position 1: EN- (siehe 3.2.2);

Position 2: Zeichen für Gusseisen (siehe 3.2.3);

Position 3: Zeichen für Graphitstruktur (siehe 3.2.4);

Position 4: Zeichen für Mikrostruktur oder Makrostruktur (siehe 3.2.5);

Position 5: Zeichen für Klassifizierung entweder durch mechanische Eigenschaften oder durch chemische Zusammensetzung (siehe 3.2.6);

Position 6: Zeichen für zusätzliche Anforderungen (siehe 3.2.7).

Der gesamte Aufbau des Bezeichnungssystems durch Kurzzeichen wird in Anhang A dargelegt.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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3.2.2 Position 1

Die Vorsilbe EN- darf nur für genormte Werkstoffe verwendet werden.

ANMERKUNG Wenn die Europäische Werkstoffnorm (z. B. EN 1561) in Verbindung mit dem Werkstoffkurzzeichen (z. B. EN-GJL-150) genannt wird, darf die Vorsilbe EN- des Werkstoffkurzzeichens weggelassen werden (z. B. EN 1561-GJL-150).

3.2.3 Position 2

Es ist das Symbol GJ zu verwenden, mit G für Guss und J für Eisen.

3.2.4 Position 3

Wenn die Graphitstruktur festzulegen ist, dann ist der in Tabelle 1 angegebene Buchstabe zu verwenden.

Tabelle 1 � Graphitstruktur

L Lamellar

S Kugelig

M Temperkohle a

V Vermikular

N Graphitfrei (Hartguss), ledeburitisch

Y Sonderstruktur, in der jeweiligen Werkstoffnorm angegeben

a Entkohlend geglühter Temperguss eingeschlossen.

3.2.5 Position 4

Falls es notwendig ist, Gusseisenwerkstoffe zusätzlich durch die Mikrostruktur oder die Makrostruktur zu kennzeichnen, sind die in Tabelle 2 angegebenen Zusatzbuchstaben den in Tabelle 1 angegebenen Buch-staben entsprechend anzuhängen.

Tabelle 2 � Mikrostruktur oder Makrostruktur

A Austenit

R Ausferrit

F Ferrit

P Perlit

M Martensit

L Ledeburit

Q Abgeschreckt

T Abgeschreckt und vergütet

B Nichtentkohlend geglüht a

W Entkohlend geglüht a

a Nur für Temperguss.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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3.2.6 Position 5

3.2.6.1 Allgemeines

Position 5 ist zur Klassifizierung des Werkstoffs entweder durch mechanische Eigenschaften oder durch die chemische Zusammensetzung zu verwenden. Sie ist von der letzten verwendeten Position durch einen Binde-strich zu trennen.

3.2.6.2 Klassifizierung durch mechanische Eigenschaften

3.2.6.2.1 Allgemeines

Gusseisenwerkstoffe, die durch ihre mechanischen Eigenschaften klassifiziert werden, sind durch Zahlen ent-sprechend nach einer der folgenden Möglichkeiten zu bezeichnen:

Zugfestigkeit, wahlweise mit Bruchdehnung durch den Buchstaben C, wenn die Werkstoffnorm die Entnahme eines Probestücks aus einem Gussstück gestattet (siehe Tabelle 3) und/oder Schlagenergie gefolgt von den Buchstaben RT oder LT entsprechend der Prüftemperatur (siehe Tabelle 4);

Tabelle 3 � Buchstaben zur Beschreibung der Herstellung der Probestücke

C Einem Gussstück entnommenes Probestück

(leer) Gegossenes Probestück

ANMERKUNG Bei der vorherigen Bezeichnung wurde zwischen getrennt gegossenen Probestücken und angegosse-nen Probestücken unterschieden. Gegossenes Probestück: umfasst jetzt getrennt gegossene Probestücke, angegossene Probestücke und parallel gegossene Probestücke und spiegelt demzufolge die Werkstoffeigenschaften in der maß-gebenden Wanddicke des Gussstücks wider.

Tabelle 4 � Prüftemperaturbereich bei der Bestimmung des Schlagenergiewertes

RT Raumtemperatur

LT Tieftemperatur

Härte.

3.2.6.2.2 Zugfestigkeit

Die Zugfestigkeit ist mit dem entsprechenden Mindestwert der Klasse in Megapascal anzugeben, z. B.

EN-GJL-150C;

EN-GJL-150.

Falls gefordert, ist die Dehnung mit dem entsprechenden Mindestwert der Klasse in Prozent, der Angabe der Mindestzugfestigkeit folgend, anzugeben. Sie ist von den anderen Symbolen der Position 5 durch einen Bindestrich zu trennen, z. B.:

EN-GJS-350-22C;

EN-GJMW-450-7.

Falls Schlagenergie gefordert ist, so ist die zur Bestimmung des Wertes angewandte Prüftemperatur durch die Buchstaben in Tabelle 4 anzugeben.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Die in Tabelle 4 angegebenen Buchstaben sind, falls gefordert, den Ziffern für die mechanischen Eigen-schaften nachzustellen. Sie sind von den anderen Zeichen in Position 5 durch einen Bindestrich zu trennen, z. B.:

EN-GJS-400-18-RT;

EN-GJS-350-22-LT.

3.2.6.2.3 Härte

Werden Gusseisenwerkstoffe durch die Härte klassifiziert, so ist dies durch eines der drei folgenden Kurz-zeichen anzugeben:

a) HB für Brinellhärte;

b) HV für Vickershärte;

c) HR für Rockwellhärte.

Diesen Buchstaben müssen zwei bis drei Ziffern für den Härtebereich folgen, z. B.:

EN-GJL-HB155;

EN-GJS-HB230;

EN-GJN-HV350;

EN-GJN-HRC34.

3.2.6.3 Klassifizierung nach der chemischen Zusammensetzung

3.2.6.3.1 Niedriglegierte Klassen

Besteht die Notwendigkeit chemische Elemente mit einer Dezimalziffer zu bezeichnen, so sind die Kurz-zeichen in Position 5 folgendermaßen zu verwenden:

a) Klassifizierung ohne Angabe des Kohlenstoffgehalts

Chemische Symbole der wesentlichen Legierungselemente in der Reihenfolge fallenden Elementgehalts. Die mittleren Gehalte dieser Elemente sind in Prozent, mit dem Faktor 10 multipliziert, anzugeben. Die Zahlen für diese Werte sind durch einen Bindestrich voneinander zu trennen, z. B.:

EN-GJS-SiMo35-7

b) Klassifizierung mit Angabe des Kohlenstoffgehalts

Wird die Angabe des Kohlenstoffgehalts gefordert, so ist er durch seinen Prozentsatz, multipliziert mit 100 (z. B. 300 für 3 %), vor den chemischen Symbolen in Position 5 anzuzeigen.

Alle anderen Angaben zur chemischen Zusammensetzung müssen dem System in 3.2.6.3.1 a) entsprechen, z. B.:

EN-GJS-320SiMo45-10

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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3.2.6.3.2 Hochlegierte Klassen

Wenn der mittlere Anteil von mindestens einem Legierungselement 5 % ist und keine Notwendigkeit besteht, ein chemisches Element mit einer Dezimalziffer zu klassifizieren, so muss der Buchstabe X das erste Zeichen der 5. Stelle sein. Die restlichen Zeichen der 5. Stelle sind wie folgt festgelegt:

a) Klassifizierung ohne Angabe des Kohlenstoffgehalts

Dem Buchstaben X müssen die chemischen Symbole der wesentlichen Legierungselemente in der Reihen-folge fallenden Elementgehalts folgen. Die mittleren Gehalte dieser Elemente sind in Prozent ohne Multipli-kationsfaktor, auf die nächste ganze Zahl gerundet, anzugeben. Die Zahlen für die Prozentangaben sind durch einen Bindestrich voneinander zu trennen, z. B.:

EN-GJL-XNiMn13-7

b) Klassifizierung mit Angabe des Kohlenstoffgehalts

Wird die Angabe des Kohlenstoffgehalts gefordert, so ist er durch seinen Prozentsatz, multipliziert mit 100 (z. B. 300 für 3 %), nach dem Buchstaben X anzuzeigen.

Alle anderen Angaben zur chemischen Zusammensetzung müssen dem System in 3.2.6.3.2 a) entsprechen, z. B.:

EN-GJN-X300CrNiSi9-5-2

3.2.7 Position 6

Sind Gusseisenwerkstoffe nach zusätzlichen Anforderungen zu klassifizieren, dann sind die entsprechenden in Tabelle 5 angegebenen Kurzzeichen, falls zutreffend, an der Position 6 einzusetzen. Sie sind von der Position 5 durch einen Bindestrich zu trennen, z. B.:

EN-GJMW-360-12S-W

Tabelle 5 � Zusätzliche Anforderungen

D Rohgussstück

H Wärmebehandeltes Gussstück

W Schweißeignung für Verbindungsschweißungen (siehe EN 1559-1)

Z In der Bestellung festgelegte zusätzliche Anforderungen

4 Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern

4.1 Allgemeines

Es darf nur eine Bezeichnung durch Nummern für jeden Gusseisenwerkstoff geben.

Das Bezeichnungssystem durch Nummern für Gusseisen beruht auf den Grundsätzen und dem Aufbau, die in EN 10027-2 festgelegt sind.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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4.2 Aufbau der Werkstoffnummern

4.2.1 Gesamtaufbau

Die Bezeichnung durch Ziffern muss aus sechs Zeichen bestehen.

Die Positionen müssen Bild 1 entsprechen:

Position 1 2 3 4 5 6

Zeichen n . n n n n

n: Arabische Ziffer

Bild 1 � Aufbau der Werkstoffnummer

Der Gesamtaufbau des Bezeichnungssystems durch Nummern ist im Anhang B dargelegt.

4.2.2 Position 1 und 2

Position 1 entspricht der Nummer der Werkstoffgruppe, die bei Gusseisen 5 entspricht, gefolgt von einem Punkt an Position 2.

4.2.3 Position 3

Zur Festlegung der Graphitstruktur ist die in Tabelle 6 angegebene entsprechende Ziffer zu verwenden.

Tabelle 6 � Graphitstruktur

1 Lamellar

2 Vermikular

3 Kugelig

4 Temperkohle

5 Graphitfrei

6 Reserve

7 Reserve

8 Reserve

9 Andere

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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4.2.4 Position 4

Zur Festlegung der Matrixstruktur ist die in Tabelle 7 angegebene entsprechende Ziffer zu verwenden.

Tabelle 7 � Matrixstruktur

1 Ferrit

2 Ferrit/Perlit

3 Perlit

4 Ausferrit

5 Austenit

6 Ledeburit

7 Reserve

8 Reserve

9 Andere

4.2.5 Position 5 und 6

Es ist eine zweistellige Zahl von 00 bis 99 zu verwenden, die den einzelnen Werkstoff darstellt.

Diese Zahlen werden durch CEN/TC 190 � Arbeitsgruppen, die mit den jeweiligen Werkstoff-Normen wie z. B. EN 1560, EN 1561, EN 1562, EN 1563, EN 1564, EN 12513, EN 13835, prEN 16079 und prEN 16124 befasst sind, zugewiesen.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Anhang A (normativ)

Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Kurzzeichen

Dieser Anhang zeigt den Gesamtaufbau der Werkstoffkurzzeichen nach Abschnitt 3.

Tabelle A.1 � Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Kurzzeichen

Position 1 obligatorisch,

außer 3.2.2

Position 2 obligatorisch

Position 3 obligatorisch

Position 4 optional

Position 5 obligatorisch

a) oder b) ist zu wählen

Position 6 optional

Vorsilbe Metallart Graphitstruktur Mikrostruktur oder Makrostruktur

a) mechanische Eigenschaften b) chemische Zusammensetzung Zusätzliche Anforderungen

Zeichen Zeichen Zeichen Zeichen Zeichen Zeichen

EN- Gusseisen GJ Lamellar

Kugelig

Temperkohlea

Vermikular

Graphitfrei (Hartguss) ledeburitisch

Sonderstruktur, in der jeweiligen Werkstoffnorm ausgewiesen

L

S

M

V

N

Y

Austenit

Ausferrit

Ferrit

Perlit

Martensit

Ledeburit

Abgeschreckt

Abgeschrecktund vergütet

Nicht-entkohlend

geglühtb

Entkohlend

geglühtb

A

R

F

P

M

L

Q

T

B

W

aa) Zugfestigkeit: 3- oder 4stellige Zahl

ab) Dehnung: ein Bindestrich und eine 1- oder 2stellige Zahl

z. B. 350

z. B. -19

ba) Buchstaben-symbol für hochlegierte Klassen

bb) Kohlenstoff-gehalt in Prozent 100, jedoch nur, wenn der Kohlenstoff-gehalt signifikant ist

X

z. B. 300

Rohgussstück

Wärme-behandeltes Gussstück

Schweißeignung für Verbindungs-schweißungen

Zusätzliche Anforderungen, in der Bestellung festgelegt

D

H

W

Z

C bc) chemische Symbole der Legierungs-elemente

z. B. Cr

ac) 1 Buchstabe, für die Herstellung von Probe-stücken, die einem Gussstück entnommen wurden

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Tabelle A.1 � Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Kurzzeichen (fortgesetzt)

Position 1 obligatorisch,

außer 3.2.2

Position 2 obligatorisch

Position 3 obligatorisch

Position 4 optional

Position 5 obligatorisch

a) oder b) ist zu wählen

Position 6 optional

Vorsilbe Metallart Graphitstruktur Mikrostruktur oder Makrostruktur

a) mechanische Eigenschaften b) chemische Zusammensetzung Zusätzliche Anforderungen

Zeichen Zeichen Zeichen Zeichen Zeichen Zeichen

ad) Härte:

2 Buchstaben und eine 2- oder 3stellige Zahl

ae) Schlagenergie: ein Bindestrich und 2 Buchstaben für die Prüftemperatur:

z. B. HB 155

bd) Prozentsatz 10, oder für hoch-legierte Klassen, Prozentsatz 1 der Legierungs-elemente, durch Bindestriche voneinander getrennt

z. B. 45-10

z. B. 9-5-2

� Raum-temperatur

-RT

� Tieftemperatur -LT

ANMERKUNG Die freie Kombination der einzelnen Merkmale in diesem Anhang ist nicht für jedes Gusseisen möglich. a Einschließlich entkohlend geglühter Temperguss. b Nur für Temperguss.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Anhang B (normativ)

Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern

Dieser Anhang zeigt den Gesamtaufbau der Werkstoffnummern nach Abschnitt 4. Alle Positionen sind obligatorisch.

Tabelle B.1 � Gesamtaufbau der Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Nummern

Positionen 1 und 2 Position 3 Position 4 Positionen 5 und 6

Nummer der Werkstoffgruppe Graphitstruktur Matrixstruktur Jeweiliger Werkstoff

Zahl Zahl Zahl Zahl

Gusseisen 5. Lamellar 1 Ferrit 1 00 bis 99

Vermikular 2 Ferrit/Pearlit 2

Kugelig 3 Pearlit 3

Temperkohlea 4 Ausferrit 4

Graphitfrei 5 Austenit 5

Reserve 6 Ledeburit 6

Reserve 7 Reserve 7

Reserve 8 Reserve 8

Andere 9 Andere 9

Diese Zahlen werden durch CEN/TC 190 � Arbeitsgruppen, die mit den jeweiligen Werkstoff-Normen wie z. B. EN 1560, EN 1561, EN 1562, EN 1563, EN 1564, EN 12513, EN 13835, prEN 16079 und prEN 16124 befasst sind, zugewiesen.

a Einschließlich entkohlend geglühter Temperguss.

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EN 1560:2011 (D)

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Anhang C (informativ)

Wesentliche technische Änderungen zwischen dieser Europäischen

Norm und der vorherigen Ausgabe

Tabelle C.1

Abschnitt/Absatz/Tabelle/Bild Änderung

3.2.6, Tabelle 3 Die Buchstaben S und U zur Beschreibung der Fertigung von gegossenen Probestücken sind veraltet.

4 Ein neues System zur Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Zahlen wurde eingeführt, das auf den Prinzipien und Strukturen, wie sie in EN 10027-2 dargelegt sind, beruht.

ANMERKUNG Die aufgeführten technischen Änderungen enthalten die wesentlichen technischen Änderungen der überarbeiteten EN; es handelt sich jedoch nicht um eine erschöpfende Auflistung sämtlicher Abänderungen gegenüber der vorherigen Fassung.

DIN EN 1560:2011-05

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EN 1560:2011 (D)

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Literaturhinweise

[1] EN 1559-1, Gießereiwesen � Technische Lieferbedingungen � Teil 1: Allgemeines

[2] EN 1561, Gießereiwesen � Gusseisen mit Lamellengraphit

[3] EN 10027-2, Bezeichnungssysteme für Stähle � Teil 2: Nummernsystem

[4] EN 1562, Gießereiwesen � Temperguss

[5] EN 1563, Gießereiwesen � Gusseisen mit Kugelgraphit

[6] EN 1564, Gießereiwesen � Ausferritisches Gusseisen mit Kugelgraphit

[7] EN 12513, Gießereiwesen � Verschleißbeständige Gusseisen

[8] EN 13835, Gießereiwesen � Austenitische Gusseisen

[9] prEN 16079, Gießereiwesen � Gusseisen mit Vermiculargraphit

[10] prEN 16124, Gießereiwesen � Niedriglegiertes ferritisches Gusseisen mit Kugelgraphit für Anwendungen bei höheren Temperaturen

DIN EN 1560:2011-05