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Dipl. Bw. Wolfgang Räther . Hasselbusch 36 a . 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. 04193.950.614 Fax .615 . [email protected] . www.wraether.de Oktober 2007 / Blatt 1 Abgeltungssteuer Retten Sie Ihr Geld Noch ist Zeit genug » Panikmache gilt nicht

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Oktober 2007 / Blatt 1

Abgeltungssteuer

• Retten Sie Ihr Geld

• Noch ist Zeit genug

» Panikmache gilt nicht

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Oktober 2007 / Blatt 2

Abgeltungssteuer

• Der Bundesrat hat dem Bundestagsbeschluss zur Unternehmenssteuerreform mit großer Mehrheit zugestimmt.

• Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundlegend neu geregelt .

• Ziel : Vereinfachung des Steuerrechts !

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Oktober 2007 / Blatt 3

Abgeltungssteuer - Die Eckpunkte:

• Ab dem 1.1.2009 wird eine einheitliche Besteuerung von Erträgen und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % (flat tax) zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 % und ggf. Kirchensteuer verlangt.

• Die Abgeltungssteuer wird, wenn möglich, gleich an der Quelle vom dem Finanzinstitut eingehalten, über das die Auszahlung erfolgt.

• Der Sparerpauschbetrag gilt b.a.w. weiterhin in Höhe von 801 €.

• Weitere Werbungskosten sind nicht mehr anrechenbar (Depotgebühren, Finanzierungszinsen, Vermögensverwalterkosten, Fachzeitschriften).

• Die Abgeltungssteuer gilt nur für Privatanleger. Anlagen, die im Unternehmen gehalten werden, unterliegen der normalen Besteuerung.

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Oktober 2007 / Blatt 4

Abgeltungssteuer - Die Eckpunkte:

• Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wird gestrichen. Damit müssen 100% der Kursgewinne und Dividenden versteuert werden.

• Die Spekulationsfrist von 1 Jahr wird aufgehoben. Das gilt für alle nach dem 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen.

• Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparerpauschbetrag (801 €) reduziert werden.

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Oktober 2007 / Blatt 5

Abgeltungssteuer - Die Eckpunkte:

• Wegfall der so genannten „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Anlagedauer beim Anleger.

• Anwendung der Neu- Regelung nur für nach dem 31.12.2008 erworbene Kapitalanlagen.

• Mit dem Steuerabzug ist die Steuerschuld zukünftig abgegolten.

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Oktober 2007 / Blatt 6

Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?

Regelung bis 2008Steuersatz 0% - 45%

Regelung ab 2009Steuersatz 0% - 25%

Verzinsliche Konten Zinsen sind steuerpflichtig Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer

Garantiezertifikate Jegliche Erträge sind voll Steuerpflichtig („Finanzinnovationen“)

Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer

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Oktober 2007 / Blatt 7

Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?

Regelung bis 2008Steuersatz 0% - 45%

Regelung ab 2009Steuersatz 0% - 25%

Anleihen Zinsen sind voll steuerpflichtig. Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An-und Verkauf (Veräußerungs-frist) mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie voll steuerpflichtig.Nur realisierte Kursverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Kursgewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden.

Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer .

Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

Realisierte Kursverluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden.

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Oktober 2007 / Blatt 8

Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?

Regelung bis 2008Steuersatz 0% - 45%

Regelung ab 2009Steuersatz 0% - 25%

Aktien Dividenden sind zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren)

Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (Ver-Äußerugnsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie zur Hälfte steuerpflichtig

Nur realisierte Kursverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können zur Hälfte mit steuerpflichtigen Kursgewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden.

Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer

Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungs-steuer

Realisierte Kursverluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden

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Oktober 2007 / Blatt 9

Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?

Regelung bis 2008Steuersatz 0% - 45%

Regelung ab 2009Steuersatz 0% - 25%

Termingeschäfte Realisierte Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Abgabe mehr als ein Jahr liegt (Veräußerungsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie voll steuerpflichtig.

Nur realisierte Verluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Gewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden.

Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.

Realisierte Verluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden.

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Oktober 2007 / Blatt 10

Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?

Regelung bis 2008Steuersatz 0% - 45%

Regelung ab 2009Steuersatz 0% - 25%

Indexzertifikate Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (Veräußerungsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie steuerpflichtig.

Nur realisierte Kursverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Gewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden.

Realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.

Realisierte Kursverluste können mit späteren Kursgewinnen verrechnet werden.

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Oktober 2007 / Blatt 11

Abgeltungssteuer: Welche Produkte sind betroffen?

Regelung bis 2008Steuersatz 0% - 45%

Regelung ab 2009Steuersatz 0% - 25%

Immobilien Überschüsse aus dem laufenden Betrieb sind steuerpflichtig.

Verluste aus dem laufenden Betrieb können mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Realisierte Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (VeräußeRungsfrist). Innerhalb der Veräußerungsfrist sind sie steuerpflichtig.

Nur realisierte Veräußerungsverluste innerhalb der Veräußerungsfrist können mit steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen des Vorjahres und der Folgejahre verrechnet werden.

Keine Änderung der Rechtslage.

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Oktober 2007 / Blatt 12

Abgeltungssteuer und Fonds - Besonderheiten

• Die Besteuerung richtet sich nach den Produkten, die im Fonds enthalten sind. Es gibt einige Besonderheiten:

• Immer Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig von der Werten, die der Fonds hält.

• Versteuerungszeitpunkt:• Unabhängig davon, wann die Erträge dem Fonds zufließen, gibt es immer

nur einen Besteuerungszeitpunkt für den Anleger und zwar bei „thesaurierenden“ (Wiederanlage) Fonds zum Ende des Wirtschaftsjahres des Fonds; bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausschüttung.

• Veräußerungsgewinne werden erst bei Ausschüttung besteuert, d.h. sie werden erst besteuert, wenn sie tatsächlich durch den Fonds ausgeschüttet werden. Das bedeutet, dass thesaurierende Fonds so lange unbesteuert bleiben, bis man die Anteile verkauft oder der Fonds aufgelöst wird.

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Oktober 2007 / Blatt 13

Abgeltungssteuer -Was ist zu tun?

• Übergangsregelung nutzen

• Für alle Wertpapiere, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, bleibt es bei der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne.

• Es gilt zu beachten:

• Es sind nur die vor 2009 gekauften z.B. Fondsanteile geschützt. Der Abschluß eines Investmentsparvertrages ist kein Wertpapierkauf.

• Ausschüttungen aus „alten Fonds“ sind nicht begünstigt, sondern nur der Anstieg im Kurs/Rücknahmepreis. Daher sind „Theasaurierende (wiederanlegende) Fonds zu bevorzugen.

• „Thesaurierungsvorteile“ nutzen:Bei thesaurierenden Fonds bleibt ein großer Teil der Erträge unbesteuert bis der Fonds verkauft wird. Diesen ‚Steuerkredit‘ sollte man nutzen und zwar durch Wahl von thesaurierenden Einzel- oder besser Dachfonds.

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Oktober 2007 / Blatt 14

Abgeltungssteuer – Die Auswirkung

• Rechenbeispiel Fondsanlage

– Annahmen:– Ausgangswert Depot über 100.000 Euro– 7% Kursgewinn pro Jahr– 20 Jahre Laufzeit bis zur Auflösung des Depots– 25% Umschichtungen pro Jahr durch aktives Management

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Oktober 2007 / Blatt 15

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

350.000

400.000

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Fondsdepot (aktuelles Recht) Fondsdepot (nach 2009)

Fondsdepot (vor 2009)

Endvermögen386.968,45 Euro

Endvermögen274.147,98 Euro

Vermögensnachteil von 112.820,47 Euro bei Investition nach 2009

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

350.000

400.000

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Fondsdepot (aktuelles Recht)Fondsdepot (nach 2009)

Abgeltungssteuer – das Ergebnis

Quelle: Sauren Fonds

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Oktober 2007 / Blatt 16

Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?

Ziel Versicherungsprodukt ab 2009

Investmentprodukt ab 2009

Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr

Fondsgebundene VersicherungErträge (Differenz zwischen Auszahlung und Beiträgen) unterliiegen der Abgeltungssteuer

Investmentsparplan (Aktien, Renten)Alle Ausschüttungen und - thesaurierte zinsen, Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer(Thesaurierte) Kursgewinne unterliegen erst bei der Veräußerung der Fondsanteile der Abgeltungssteuer

Kapitalauszahlung nach dem 60. Lebensjahr

Fondsgebundene VersicherungKeine steuerl. ÄnderungGrundsatz: Die Hälfte der Erträge ist mit dem pers. Steuersatz (0% - 45%) zu versteuern.

Investmentsparplan (Aktien, Renten)

Wie oben

Unabhängig von evtl. Vor- und Nachteilen sieht es steuerlich zunächst so aus:

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Oktober 2007 / Blatt 17

Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?

50% E

rtrag 50%

Ertrag

steuerfrei

Steuerpflichtig(0% - 45%)

Auszahlung nach Steuer

Zu zahlende Steuer*

Ertrag/ Kursgewinne

Ansparphase65

Eingezahlter Beitrag

Einm

albeitrag

Beispiel einer Versicherungslösung – (schematische Darstellung)

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Oktober 2007 / Blatt 18

Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?

Ziel Versicherungsprodukt ab 2009

Investmentprodukt ab 2009

Laufende AuszahlungOder Rente

Fondsgebundene Versicherung

Keine steuerliche ÄnderungBesteuerung des Ertragsanteils der Rentenzahlungen mit dem individuellen Steuersatz (0%-45%).Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn

Investmentsparplan (Aktien, Renten) mit EntnahmeplanAlle Ausschüttungen und - thesaurierte Zinsen, Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer.

(Thesaurierte) Kursgewinne unterliegen erst bei der Veräußerung der Fondsanteile der Abgeltungssteuer

Unabhängig von evtl. Vor-und Nachteilen sieht es steuerlich zunächst so aus:

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Oktober 2007 / Blatt 19

Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?

Ertragsanteile – Ausschnitt

Alter bei Rentenbeginn

Ertragsanteil in % Alter bei Rentenbeginn

Ertragsanteil in %

54 27 62 21

55-56 26 63 20

57 25 64 19

58 24 65-66 18

59 23 67 17

60-61 22 68 16

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Oktober 2007 / Blatt 20

Abgeltungssteuer und Versicherungsprodukte?

Ziel Versicherungsprodukt ab 2009

Investmentprodukt ab 2009

„ Riester „ - Produkte Keine steuerliche Änderung

Alle Ausschüttungen / Zahlungen an den Anleger sind voll steuerpflichtig (0%-45%)

Keine steuerliche Änderung

Alle Ausschüttungen / Zahlungen an den Anleger sind voll steuerpflichtig (0%-45%)

„ Rürup „ - Produkte Keine steuerliche Änderung

Alle Ausschüttungen / Zahlungen an den Anleger sind voll steuerpflichtig (0%-45%)

Keine steuerliche Änderung

Alle Ausschüttungen / Zahlungen an den Anleger sind voll steuerpflichtig (0%-45%)

Unabhängig von evtl. Vor- und Nachteilen sieht es steuerlich zunächst so aus:

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Oktober 2007 / Blatt 21

Abgeltungssteuer -Was ist zu tun?

• Nochmal:

• Focus auf nicht ausschüttende (thesaurierende) Fonds legen, zumindest als Haupt-Investment ; ggf. Dachfonds wählen.

• Neupositionierung vor und nicht nach dem 01.01.09, um „Altanlagen“ zu bekommen.

• „Altanlagen“ von „Neuanlagen, gerade auch bei Sparplänen“ trennen, damit man bei Verkäufen erst die „Neuanlagen“ verkaufen kann.

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Oktober 2007 / Blatt 22

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Ich wünsche Ihnen viel Anlageerfolg