1© Dr. Berit Adam
Vergleich der kommunalen haushaltsrechtlichen Regelungen in ausgewählten Bundesländern
Tagung Fachverbände Kommunalkassenverwalter und Kämmerer
Neumünster, 20.09.2005
Dr. Berit Adam
2© Dr. Berit Adam
Agenda
1. Stand des Reformprozesses und der Gesetzgebung
2. Analyse der Unterschiede der (beabsichtigten) haushaltsrechtlichen Regelungen
2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung
2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln
2.3 Jahresabschluss
2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln
2.5 Sonderregelungen zur Eröffnungsbilanz
2.6 Konsolidierung
3. Zusammenfassung/Fazit
3© Dr. Berit Adam
1. Stand des Reformprozesses
Bundesländer mit Übergang auf die Doppik
Nordrhein-Westfalen Ab 2005, Übergangsfrist bis 31.12.2008
Niedersachsen Ab 2006, Übergangsfrist bis 31.12.2011
Hamburg Umstellung bis 2006
Bremen Umstellung bis 2008
Sachsen Übergangsfrist bis 2010
Sachsen-Anhalt Ab 01.01.2006, Übergangsfrist bis 31.12.2009
Brandenburg Ab 2007, Übergangsfrist bis voraussichtlich 31.12.2012
Rheinland-Pfalz Ab 01.01.2007, Übergangsfrist bis 01.01.2009
Thüringen Übergangsfrist bis voraussichtlich 31.12.2010
Mecklenburg-Vorpommern Ab 01.01.2007, Übergangsfrist steht noch nicht fest
Saarland Übergangsfrist bis 31.12.2008
Baden-Württemberg Ab 2007, Übergangsfrist bis 01.01.2012
Bundesländer mit Wahlrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik
Hessen Ab 2005, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Bayern Ab 2006
Schleswig-Holstein Ab 2007, keine Informationen über Übergangsfrist
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1. Stand der Gesetzgebung
• Nordrhein-Westfalen: Änderung der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung am 16.11.2004 vom Landtag beschlossen (GV NRW Nr. 41 vom 24.11.2004, S. 644, ber. 2005 S. 15) Übergangsfrist bis 01.01.2009
• Niedersachsen: geänderte Gemeindeordnung am 23.02.2005 in den Landtag eingebracht, soll am 01.01.2006 in Kraft treten; bis zu diesem Datum soll auch die geänderte Gemeindehaushaltsverordnung erlassen werden Übergangsfrist bis 01.01.2012 Ausnahmeregelung: Verlängerung der Übergangsfrist kann
aufgrund objektiver Gründe für eine befristete Dauer beantragt werden
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• Hessen: Änderung der Gemeindeordnung durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl S. 54), geänderte Gemeindehaushaltsverordnung soll zum 01.01.2006 in Kraft treten Eröffnungsbilanz bis spätestens 01.01.2009 Option zur Einführung der Doppik oder zur Modifikation der
bestehenden Kameralistik (Verwaltungsbuchführung)
• Baden-Württemberg: Referentenentwurf liegt vor; geänderte GO soll am 01.01.2007 in Kraft treten, Gleiches gilt für geänderte GemHVO Eröffnungsbilanz bis spätestens 01.01.2012 Ursprüngliches Wahlrecht des Buchungsstils wurde Mitte
2005 durch Zustimmung kommunaler Landesverbände revidiert
1. Stand der Gesetzgebung
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Agenda
1. Stand des Reformprozesses und der Gesetzgebung
2. Analyse der Unterschiede der (beabsichtigten) haushaltsrechtlichen Regelungen
2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung
2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln
2.3 Jahresabschluss
2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln
2.5 Sonderregelungen zur Eröffnungsbilanz
2.6 Konsolidierung
3. Zusammenfassung/Fazit
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2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung
Rechtsgrundlagen:
• Gemeindeordnung: §§ 79-85 GO BW §§ 78-84 GO NRW §§ 114a-114h Hessen §§ 84-90 GO Niedersachsen
• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 1-9 GemHVO Hessen und BW, GemHKVO Nds. §§ 1-10 GemHVO NRW
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2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung
NRW Hessen Nds. BW
Terminologie ‚-plan‘ ‚-haushalt‘
Bestandteile Haushaltsplan
HSK Stellenplan-HH-Querschnitt-Stellenplan
- HH-Querschnitt- Stellenplan
Anlagen- Bilanz Vorvorjahr
- Bilanz Vorvorjahr
- kons. JA Vorvorjahr
- Letzte VR- letzte Bilanz- letzter kons.
Gesamtab-schluss
- letzter Gesamtab-schluss
Integration MFP
Integration Separat Integration Separat
Ergebnis-bestandteile
-Ergebnis lfd. Verw.tätigkeit- Finanzergebnis- a. o. Ergebnis
- Verwaltungs- ergebnis
- Finanzergebnis- a. o. Ergebnis
- ordentliches Ergebnis
- a. o. Ergebnis
- Ordentliches Ergebnis
- Sonder-ergebnis
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2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung
NRW Hessen Nds. BW
Finanz-haushalt
Direkte Methode
Indirekte Methode
Direkte MethodeDirekte Methode
Haushalts-gliederung
Zwingend produkt-orientiert
Wahlrecht
Zwingend organisch, darunter produktorientiert
Wahlrecht
Teilfinanz-haushalte
Inv.- und Finanzierungs-bereich
Inv.- und Finanzierungs-bereich
Alle 3 BereicheAlle 3 Bereiche
ILVAusweis, soweit Erfassung
AusweisAusweis, soweit Erfassung
Ausweis
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2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln
Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:
§ 75 (2) NRW § 114 b (4) Hessen § 82 (4) Nds. § 80 (2), (3) BW
• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 24-25 Hessen §§ 23-25, 49 BW §§ 24-25, 44 Nr. 3 GemHKVO Nds.
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2.2 Haushaltsausgleich und DeckungsregelnNRW Hessen Nds. BW
Bezugsgröße Haushalts-ausgleich
Jahreser-gebnis (zzgl. Ausgleichs-rücklage)
Ordentliches Ergebnis zzgl. ordentl. Rücklage und Bestand an Finanzmitteln
Ordentliches Ergebnis zzgl. ordentl. Rücklage und/oder mittelfristiger Abdeckung, a. o. Ergebnis , Sicherstellung der Liquidität und Finanzierung der Investitionen
Ordentliches Ergebnis zzgl. Vorjahresfehl-beträge
Überschuss-verwendung
-Zu Ausgleichs-rücklage bis max. Höhe- grds. zu allgemeiner Rücklage
- Beim ordentl. Ergebnis zu ordentl. Rücklage, sofern nicht zum Ausgleich des a. o. Ergebnisses nötig
- Beim ordentl. Ergebnis zu ordentl. Rücklage- beim a. o. Ergebnis zu a. o. Rücklage-Bei Vermögens-trennung zusätzlich Bewertungsrück-lage
-Beim ordentl. Er-gebnis zu ordentl. Rücklage- beim a. o. Ergebnis zu Sonderrücklage-Bei Vermögens-trennung zus. Bewertungsrück-lage
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2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln
NRW Hessen Nds. BW
Haushalts-sicherungs-
konzept/Haushalts-struktur-konzept/
Haushalts-konsolidie-
rungskonzept
-Verringerung allgem. Rücklage um mehr als ¼ p.a.-geplante Verringerung allgem. Rücklage in zwei aufeinander folgenden Jahren-Verzehr allgem. Rücklage im Rahmen MFP
- Wenn ordentl. Erträge < ordentl. Aufwand (zzgl. ordentl. Rücklage)
- Wenn ordentl. Erträge < ordentl. Aufwand (zzgl. ordentl. Rücklage, a.o. Überschuss und a.o. Rücklage oder Abdeckung in MFP)
- Wenn ordentl. Erträge < ordentl. Aufwand (zzgl. ordentl. Rücklage, a.o. Überschüs-sen und a.o. Rücklage, globalen Minderaus-gaben (1%) und Abdeckung in 3-jährigem Finanzplan)
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2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln
NRW Hessen Nds. BW
Fehlbetrags-deckung
1. Aus-gleichs-rücklage
2. Allgem. Rücklage
Ordentl. Ergebnis1. Ordentl.
Rücklage2. Vortrag für 5
Jahre3. A.o.
Überschuss oder a.o. Rücklage
4. Verrechnung mit Eigenkapital (Vorauss. HSK)
A.o. Ergebnis:1. Ordentl.
Überschuss oder a.o. Rücklage
2. Verrechnung Eigenkapital
Ordentl. Ergebnis:
1. Ordentl. Rücklage
2. A.o. Überschuss oder a.o. Rücklage
3. VortragA.o. Ergebnis:1. A.o. Rücklage2. Ordentl.
Rücklage (soweit keine Fehlbeträge)
3. Vortrag
Ordentl. Ergebnis:1. Ordentl. Rücklage2. Vortrag 3 Jahre3. Überschuss
Sonderergebnis oder Sonderergebnis-Rücklage
4. Verrechnung mit Basiskapital
Sonderergebnis:1.Rücklage
Sonderergebnis2. Verrechnung
BasiskapitalBew.ergebnis:1. Bew.rücklage2.Verrechnung
Basiskapital
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2.3 Jahresabschluss
Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:
§ 95 NRW § 114 s Hessen § 100 Nds. und Art. 5 Gesetz zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts Nds. § 95 und 95 b BW
• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 37-48 NRW §§ 46-54 Hessen §§ 48-57 GemHKVO Nds. §§ 47-55 BW
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2.3 Jahresabschluss
NRW Hessen Nds. BW
BestandteileTeilrechnungen, Anhang
-
Vermögensrech-nung bei Vermögenstren-nung zusätzlich zu Bilanz
-
ErläuterungenLagebericht Rechenschafts-
bericht
Rechenschaftsbe-richt als Bestandteil Anhang
Rechenschafts-bericht
Anlagen - Anhang Anhang Anhang
Gliederung Aktivseite
AV/UV AV/UV
Immaterielles, Sach- und Finanzvermögen oder VV und RV
AV, darunter Immaterielles, Sach- und Finanzvermögen oder VV und RV
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2.3 Jahresabschluss
NRW Hessen Nds. BW
Bestandteile Eigenkapital/Nettoposition
Eigenkapital:-Allgemeine Rücklage-Sonderrück-lagen-Ausgleichsrück-lage- JÜ/JF
Eigenkapital:-Nettoposition-Rücklagen (o., a.o. und zweckgebun-den)-Ergebnisvor-trag und JÜ/JF
Nettoposition-BRV (RV + kameraler Sollfehlbetrag)-Rücklagen (o., a.o., Bew.rücklage)-Ergebnisvortrag und JÜ/JF-SoPo (Bewertungs-ausgleich!)
Kapitalposition:-Basiskapital-Rücklagen (o., Sonderergeb-nis, Bew.er-gebnis, zweck-gebunden, sonstige)-Ergebnisvortrag und JÜ/JF-SoPo
Finanzrech-nung
Direkte Methode
Indirekt und zusätzlich anhand Strukturierung Ergebnisrech-nung
Direkte Methode Direkte Methode
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2.3 Jahresabschluss
NRW Hessen Nds. BW
Teilfinanz-rechnungen
Inv.- und Finanzierungs-bereich
Inv.- und Finanzierungs-bereich
Alle 3 BereicheKeine Teilrechnungen gefordert (?)
Aufstellungs-fristen
Feststellung nach spätestens 9 Monaten
4 Monate, Beschluss nach spätestens 24 Monaten
3 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten
6 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten
Prüfung
Rechnungsprü-fungsausschuss i.V.m. örtl. Rechnungsprü-fung, Dritte als Prüfer zulässig
Rechnungsprü-fungsamt
Rechnungsprü-fungsamt
Rechnungsprü-fungsamt
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2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln
Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:
§§ 91 NRW, § 108 (3) Hessen, § 96 Nds. § 91 BW
• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 32-36, 43 NRW §§ 39-45 Hessen §§ 42-47 Nds. §§ 40-46 BW
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2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln
NRW Hessen Nds. BW
Bewertungs-grundsatz
AHK abzgl. AfA AHK abzgl. AfA
AHK abzgl. AfA, bei Vermögens-trennung RV zu Veräußerungs-werten
AHK abzgl. AfA, bei Vermögens-trennung RV zu Veräußerungs-werten
Aktivierung FK-Zinsen
Nicht zulässig zulässig zulässig zulässig
Abschreibung
-Grds. linear (monats-genau)
-Abweichung von wirtschaftl. ND (AfA-Tabelle) mgl.
-Grds. linear (halbjährlich)
-über voraussicht-liche ND
-Grds. linear (monats-genau)
-begründete Abweichung von betriebs-gewöhnl. ND (AfA-Tabelle) möglich
-Grds. linear (monats-genau)
-nach betriebs-gewöhnl. ND (Vorgabe AfA-Tabelle enthält Bandbreiten)
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2.4 Ansatz- und BewertungsregelnNRW Hessen Nds. BW
Rückstell-ungen
Mindestens für:-Pensionen-Beihilfen-Rekult./Nachsorge Deponien-Sanierung Altlasten-Unterlas-sene Instand-haltung-Drohende Verluste aus schweben-den Ge-schäften und lfd. Verfahren
Mindestens für:- Pensionen- Altersteilzeit u.ä.- Unterlassene
Instandhaltung (Nachholung 1 Jahr)
- Rekult./Nachsor-ge Deponien
- Sanierung Altlasten
- Finanzausgleich/Steuerschuldver-hältnisse
- Drohende Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anh. Gerichtsverfahren
Mindestens für:- Pensionen- Altersteilzeit u.ä.- Unterlassene
Instandhaltung (Nachholung 1 Jahr)
- Rekult./Nach-sorge Deponien
- Sanierung Altlasten
- Finanzausgleich/Steuerschuld-verhältnisse
- Drohende Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistun-gen und anh. Gerichtsverfah-ren
Abschließend für:-Pensionen-Altersteilzeit u.ä.-Unterlassene Instandhaltung (Nachholung 1 Jahr)-Rekult./Nachsor-ge Deponien-Sanierung Altlasten-Finanzausgleich/ Steuerschuldver-hältnisse-Drohende Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anh. Gerichtsverfahren
21© Dr. Berit Adam
2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln
NRW Hessen Nds. BW
Investitions-zuschüsse
-Geleistete Zuwendungen mit mehrjähriger und einklagbarer Gegenleistungs-verpflichtung: Aktiver RAP
-Empfangene Inv.zuwendun-gen: SoPo
-Geleistete Inv.zuwen-dungen: Imm. VG, AfA über ND oder ausnahms-weise über 10 Jahre-Empfangene Inv.zuwen-dungen: SoPo (?)
-Geleistete Inv.zuwen-dungen: Imm. VG, AfA über ND-Empfangene Inv.zuwen-dungen für abnutzbare VG: SoPo-Empfangene Inv.zuwen-dungen für nicht abnutzb. VG: Verrechnung mit RV oder a. o. Ertrag
-Geleistete Inv.zuschüsse und empfangene Inv.zuwei-sungen: SoPo
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2.5 Sonderregelungen Eröffnungsbilanz
Rechtsgrundlagen:
• Gemeindeordnung: § 92 (3) NRW § 108 (3)-(5) Hessen
• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 62-63 BW §§ 63-64 GemHKVO Nds. § 61 Hessen §§ 53-57 NRW
23© Dr. Berit Adam
2.5 Sonderregelungen Eröffnungsbilanz
NRW Hessen Nds. BW
Bewertungs-grundsatz
Vorsichtig geschätzte Zeitwerte
AHK abzgl. AfA AHK abzgl. AfA, ausnahmsweise Zeitwerte (SoPo Bewertungsaus-
gleich)
AHK abzgl. AfA
Berichtigung
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten mit allgem. Rücklage; keine zeitl. Begrenzung
Keine Details bzgl. Nachholung/Berichtigung; letztmalig im 3. Jahr nach Erstellung EB
Verrechnung mit Nettoposition, Bew.rücklage oder SoPo Bew.ausgleich; letztmalig im 3. Jahr nach Erstellung EB
Gewinne in Bew.rücklage, Verlustverrechnung mit Bew.rücklage bzw. BRV; letztmalig im 3. Jahr nach Erstellung EB
24© Dr. Berit Adam
2.5 Sonderregelungen Eröffnungsbilanz
NRW Hessen Nds. BW
Einzelaspekte
§ 55 GemHVO, Bew.richtlinie:-beb. Grund-stücke für Feuerschutz /Rettungsdienst nach Sachwert-verfahren-Boden Infrastruktur-vermögen-Kulturgüter-Baudenkmäler-Wertpapiere, Aktien-Sondervermö-gen, rechtl. unselbst. Stiftungen
§ 61 GemHVO:-Fiktive AHK zu Preisen AH-Jahr bei unverhält-nismäßig-em Auf-wand der AHK-Ermittlung-Beteiligun-gen zum Wert des anteiligen EK
Anlage 18 zur GemHKVO:
-Keine Erfassung GWG
-Keine Erfassung abgeschrie-bener bewegl. VG
-keine Aktivierung geleisteter Inv.zuschüsse
-Vor 2000 erworbenes Grundvermö-gen mit aktuellem BRW
§ 62 GemHVO:-Vor 1975 erworb. VG: fiktive AHK zu Preisen 01.01.74-Nach 1974 erworb. VG: fiktive AHK zu Preisen AH-Jahr bei unverhältn. Aufwand-Strassen und Grünflächen: Preisverh. 01.01.96, Boden nach landwirtsch. Flächen-Waldflächen: Festwerte für Aufwuchs und Boden
25© Dr. Berit Adam
Praktisches Beispiel zu Bewertungsunterschieden
Bewertung nach AHKBewertung nach
ZeitwertenBruttorauminhalt (4.317 m3) x Raummeterpreis 1980 (109 €)= Sachwert 1980 (470.620 €) x Baupreisindex 2004 (1,646)
= Sachwert 2004 (774.641 €)+ Baunebenkosten (14%)
./. Instandhaltungsstau (20%)= Zeitwert 2004 (728.162 €)
Rückindizierung auf Baujahr 1949 (0,201) = 146.360 €
./. Abschreibungen (70.000 €) ./. Abschreibungen (371.361 €)
Wertansatz Eröffnungsbilanz = 74.643 €
Wertansatz Eröffnungsbilanz = 356.801 €
26© Dr. Berit Adam
2.6 Konsolidierung
Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:
§ 95a,b BW § 114s Abs. (5)-(8) Hessen §§ 116-117, § 96 (1), § 118 NRW § 100 Abs. (4)-(6) Nds.
• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 49-52 NRW § 58 GemHKVO Nds. §§ 56-58 BW §§ 55-57 Hessen
27© Dr. Berit Adam
2.6 Konsolidierung
NRW Hessen Nds. BW
Bestandteile
Gesamtanhang Konsol. Finanzrech-nung nach DRS 2 in aktuellster Fassung
Konsol. Finanzrech-nung
-
Anlagen
-Gesamtlagebericht-Beteiligungsbericht-Kapitalfluss-rechnung nach DRS 2 in aktuellster Fassung als Bestandteil Gesamtanhang
-Analog Einzelab-schluss-Konsolidie-rungsbe-richt
-Analog Einzelab-schluss-Konsolidie-rungsbericht
-Kapitalflussrechnung nach DRS 2 in aktuellster Fassung-Weitere Anlagen analog Einzelabschluss-Konsolidierungs-bericht
28© Dr. Berit Adam
2.6 KonsolidierungNRW Hessen Nds. BW
Konsolidie-rungskreis
Alle verselbstän-digten Aufgaben-bereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrecht-licher Form; privatrechtl. Unterneh-men nur, wenn sie unter einheitl. Leitung stehen oder Gemeinde beherrschen-den Einfluss hat
- Sondervermögen mit Sonder-rechnungen- U‘g/Einrichtun-gen mit eigener Rechtspersön-lichkeit (ausg. Sparkassen)- Zweckverbände/AG‘s nach Gesetz über komm. Gemeinschafts-arbeit- Rechtl. selbst. Stiftungen- Aufgabenträger, deren finanzielle Grundlage wg. rechtl. Verpflichtung wesentlich durch Gemeinde gesichert wird
- Einrichtungen mit selbst. Wirtschafts-führung- Eigenbetriebe- Eigengesellschaften- Einrichtungen des Privatrechts, an denen Gemeinde beteiligt ist- Komm. Anstalten-Gemeins. Komm. Anstalten, an denen Gemeinde beteiligt ist- Rechtsfähige komm. Stiftungen- Zweckverbände, an denen Gemeinde beteiligt ist- Sonst. rechtl. selbst. Aufgabenträger, deren Finanzbedarf durch Rechtsverpflichtung wesentlich durch Gemeinde gesichert wird
- verselbst. Orgaeinheiten, die mit Gemeinde Rechtseinheit bilden (ausg. Sondervermögen)- Rechtl. selbst. Orgaeinheiten mit Nennkapital, an denen Gemeinde beteiligt ist (ausg. Sparkassen)- Zweckverbände/ Verwaltungsge-meinschaften- Rechtl. selbst. komm. Stiftungen- Rechtl. selbst. Aufgabenträger deren finanzielle Grundlage wg. Rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch Gemeinde gesichert wird
29© Dr. Berit Adam
2.6 KonsolidierungNRW Hessen Nds. BW
Konsolidie-rungsmetho-
den
-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) bei verselbstän-digten Aufgaben-bereichen in öffentlich-rechtl. Organisations-formen und privatrechtl. Unternehmen unter einheitl. Leitung
- Equity-Konsolidierung (§§ 311, 312 HGB) bei verselbstän-digten Aufgabenbe-reichen unter maßgeblichem Einfluss
-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) von Aufgabenträgern unter beherrschendem Einfluss-Aufgabenträger unter maßgeblichem Einfluss nach Eigenkapital-methode (§§ 311, 312 HGB)
-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) von Aufgabenträgern unter beherrschendem Einfluss-Aufgabenträger unter maßgeblichem Einfluss nach Eigenkapital-methode (§§ 311, 312 HGB)- bei Vermögenstren-nung: VV wird voll konsolidiert, RV wird nach Eigenkapitalmethode konsolidiert
-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) von Aufgaben-trägern unter beherrschen-dem Einfluss-Aufgaben-träger unter maßgeblichem Einfluss nach Eigenkapital-methode (§§ 311, 312 HGB)-bei Verm.-trennung: VV wird voll konsolidiert, RV wird nach Eigenkapitalmethode konsolidiert
30© Dr. Berit Adam
2.6 Konsolidierung
NRW Hessen Nds. BW
Aufstellungs-frist
9 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten; erster KA spätestens im 2. Jahr nach Erstellung EB
9 Monate, Beschluss nach spätestens 24 Monaten
6 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten; erster KA spätestens für 2012
6 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten
31© Dr. Berit Adam
Agenda
1. Stand des Reformprozesses und der Gesetzgebung
2. Analyse der Unterschiede der (beabsichtigten) haushaltsrechtlichen Regelungen
2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung
2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln
2.3 Jahresabschluss
2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln
2.5 Sonderregelungen zur Eröffnungsbilanz
2.6 Konsolidierung
3. Zusammenfassung/Fazit
32© Dr. Berit Adam
3. Fazit
• Gesetzliche Regelungen vs. Vorschläge der Modellkommunen
• Leittexte der IMK als Empfehlung
formelle und v .a. auch materielle Unterschiede zwischen den Regelungen in den einzelnen Ländern
• Evaluierung der gesetzlichen Neuregelungen als Hoffnungsschimmer am Horizont?
33© Dr. Berit Adam
Übersicht über die wichtigsten UnterschiedeNRW Hessen Niedersachsen
Haushaltsplan Integration der mittelfristigen Finanzplanung
keine Integration der mittelfristigen Finanzplanungsdaten in den Haushaltsplan
Integration der mittelfristigen Finanzplanung
ErgebnishaushaltSeparater Ausweis des Finanzergebnisses
Separater Ausweis des FinanzergebnissesFinanzergebnis zählt zum ordentlichen Ergebnis
Finanzhaushalt Direkte Methode Indirekte Methode Direkte Methode
Teilfinanzhaushalt Ausweis des Investitionsbereiches Keine ErstellungAusweis Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit und Investitionsbereich
Haushaltsgliederung produktorientiert Produktorientiert oder organisch Organisch
Haushaltsausgleich JahresergebnisOrdentliches Jahresergebnis und Gesamtsumme der Ein- und Auszahlungen
Ordentliches Jahresergebnis, außerordentliches Jahresergebnis sowie Sicherstellung der Liquidität und Finanzierung der Investitionen
Deckungsregel 1. Ausgleichsrücklage2. Allgemeine Rücklage
1. Ordentliche Rücklage2. Vortrag3. Außerordentliche Rücklage4. Minderung Eigenkapital
1. Ordentliche Rücklage2. Außerordentliche Rücklage3. VortragMinderung des Basis-Reinvermögens ist ausgeschlossen!
Gliederung des Vermögens
Anlagevermögen/Umlaufvermögen Anlagevermögen/UmlaufvermögenArt der Vermögenswerte oder Vermögenstrennung
Bestandteile Eigenkapital/Nettoposition
Eigenkapital besteht aus RücklagenEigenkapital besteht aus der Nettoposition und Rücklagen
Nettoposition besteht aus Basis-Reinvermögen, Rücklagen und Sonderposten, kamerale Sollfehlbeträge müssen separat ausgewiesen werden
Bewertungsgrundsätze Eröffnungsbilanz Zeitwerte, Folgebilanzen Ako/Hko
Eröffnungsbilanz und Folgebilanzen Ako/HkoEröffnungsbilanzen und Folgebilanzen Ako/Hko, bei Vermögenstrennung auch Zeitwerte
Investitionszuschüsse - geleistete: Aktiver RAP- empfangene: SoPo
- geleistete: Immaterielles Vermögen- empfangene: SoPo
- geleistete: Immaterielles Vermögen- empfangene: bei abnutzbaren VG SoPo, bei nicht abnutzbaren VG ergebnisneutrale Verrechnung mit BRV oder alternativ a.o. Ertrag
Abschreibungen tagegenau halbjährlich monatsgenau
Finanzrechnung direkt, auch für Teilhaushalte
Indirekte Methode und Erfassung der Zahlungen anhand der Strukturierung der Erträge und Aufwendungen, keine Teilfinanzrechnungen
direkt, auch für Teilhaushalte